Strategische Planung Vote électronique "Roadmap plus" ( )

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1 Bundeskanzlei BK Sektion Politische Rechte Strategische Planung Vote électronique "Roadmap plus" (-2018) März Vote électronique Ein Projekt von Bund und Kantonen

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3 Roadmap Vote électronique (VE) "Roadmap plus" März A. Ausgangslage Die strategische Planung für das Projekt Vote électronique (Roadmap), welche im April 2011 im Rahmen der Staatsschreiberkonferenz (SSK) behandelt wurde, bietet einen Überblick über die Strategie des Bundes zur schrittweisen und kontrollierten Einführung von Vote électronique (VE). Bundesrat und Parlament haben sich im März 2007 für eine schrittweise Einführung der elektronischen Stimmabgabe ausgesprochen und die nötigen Rechtsgrundlagen auf Bundesebene geschaffen. Die Bundeskanzlei (BK) ist einerseits damit beauftragt, die Koordination der kantonalen VE-Projekte sicherzustellen und die Kantone auf deren Wunsch hin bei der Einführung von VE zu unterstützen, andererseits ist sie für das Bewilligungsverfahren von VE-Versuchen und damit für die Kontrolle der Einhaltung der bundesrechtlichen Anforderungen zuständig. Das Projekt VE ist in die vom Bundesrat am 24. Januar 2007 verabschiedete nationale E-Government-Strategie Schweiz 1 eingebettet und gilt als priorisiertes Vorhaben 2. Die 2011 erarbeitete Roadmap war schwerpunktmässig auf die Zeit bis zum Vorliegen des 3. Berichts des Bundesrates zu VE und damit auf einen Zeithorizont bis Ende 2012/anfangs ausgelegt. Der 3. Bericht wurde in der Zwischenzeit durch die BK in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen erarbeitet. Er soll im Juni durch den Bundesrat zur Kenntnis genommen und anschliessend dem Parlament vorgelegt werden. Der Bericht prägt die Strategie der kommenden Jahre im Bereich VE. Da sich die Roadmap und insbesondere der darin definierte Zeitplan sowie die darauf gestützte Kontrolle des Umsetzungsstands in der Praxis bewährt haben, hat der Steuerungsausschuss VE die BK im November 2012 beauftragt, eine Fortsetzung für die künftig anstehenden Aufgaben, die sich in erster Linie aus dem 3. Bericht ergeben, zu erarbeiten. Die BK kommt diesem Auftrag hiermit nach. Der Fokus der "Roadmap plus" liegt wie auch schon in der Roadmap aus dem Jahr 2011 auf Herausforderungen in den folgenden fünf Bereichen: Gemeinsame Strategie Bund/Kantone (Ziff. 1) Sicherheit (Ziff. 2) Ausbau (Ziff. 3) Transparenz (Ziff. 4) Kosten (Ziff. 5) Da sich an den Herausforderungen nichts Grundsätzliches geändert hat, wird darauf verzichtet, die ganze Roadmap zu überarbeiten. Vielmehr wird pro Bereich aufgezeigt, welche der 2011 definierten Massnahmen noch pendent sind und welche Massnahmen neu hinzukommen. Alle Massnahmen werden anschliessend wie bis anhin in einer Tabelle zusammengefasst, deren Stand laufend angepasst wird. Diese Tabelle wird auch künftig für das Reporting gegenüber dem Steuerungsausschuss VE sowie weiteren Gremien rund um das Projekt VE dienen. Die BK unterstützt auch in Zukunft ohne wenn und aber ein konsequentes Voranschreiten des Projekts VE. Sie würdigt den grossen Einsatz und die gute Zusammenarbeit mit und unter den Kantonen auf den verschiedenen Ebenen und im Rahmen der Beherbergungsprojekte, welche es erlaubt haben, dass der 2011 in der Roadmap festgelegte Zeitplan grossmehrheitlich eingehalten werden konnte. 1 Diese von Bund und Kantonen erarbeitete Strategie legt Grundsätze, Vorgehen sowie Instrumente fest, mit denen die E-Government Vorhaben umgesetzt werden sollen. Vgl. 2 Vgl. 3/8

4 Roadmap Vote électronique (VE) "Roadmap plus" März B. Massnahmen 1. Gemeinsame Strategie Bund/Kantone In diesem Bereich konnten alle definierten Massnahmen realisiert werden. Im Fokus steht zum heutigen Zeitpunkt (anfangs ) die Finalisierung des 3. Berichts des Bundesrates zu VE. Die Bundeskanzlei hat den 3. Bericht 2012 in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen (Steuerungsausschuss VE und Arbeitsgruppe VE) erstellt. Er muss nun noch bundesverwaltungsinterne Prozesse durchlaufen und durch den Bundesrat zur Kenntnis genommen werden (Juni ). Anschliessend wird er dem Parlament vorgelegt (2. Jahreshälfte). Der Bericht ist aber nicht bloss eine Massnahme; vielmehr stellt er die Grundlage für einen grossen Teil der nachfolgend definierten Massnahmen dar. Gestützt auf den 3. Bericht können die Kantone ihre eigene Planung in Sachen VE erstellen bzw. verfeinern und entsprechende Zeitpläne erarbeiten. Dies gibt ihnen die gewünschte Planungssicherheit. Bei der Umsetzung der nächsten Schritte steht ihnen die BK gerne beratend zur Seite. Die 2011 definierten Massnahmen, welche eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen bei der Definition der VE-Strategie zum Ziel hatten, haben sich bewährt. Insbesondere funktioniert die Zusammenarbeit im Steuerungsausschuss VE sowie in der Begleitgruppe VE sehr gut. Die neuen Gremien sollen das Projekt daher auch in Zukunft begleiten und die seit Langem bestehende, konstruktive Zusammenarbeit im Rahmen der Arbeitsgruppe VE (Stufe Projektleiter) ergänzen. Es sind zurzeit keine weiteren Massnahmen erforderlich. Voraussichtlich 2017/18 soll der 4. (und letzte) Bericht des Bundesrates zu VE erarbeitet werden. Darin gilt es aufzuzeigen, was die (vorläufig) definitiven Voraussetzungen für den Einsatz des dritten, komplementären Stimmkanals sind. Die BK plant, auf diesen Zeitpunkt die Projektstruktur mit Blick auf die elektronische Stimmabgabe aufzuheben und diese in den Normalbetrieb zu überführen. 2. Sicherheit Folgende in der Roadmap definierten Massnamen im Bereich Sicherheit sind noch pendent: Die Ergebnisse der ETH-Forschungsarbeit werden gemäss Vertrag zwischen BK und ETH im Jahr /14 vorgelegt. Die BK evaluiert die Erkenntnisse aus der Forschungsarbeit und definiert in Absprache mit den Kantonen allfällige Massnahmen. Die "Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken" (EFD) ist zu berücksichtigen. Eine solche Strategie gegen Angriffe aus dem Internet ist für eine Ausdehnung von VE hilfreich. (Bund) Ausserdem kommen folgende Massnahmen im Bereich Sicherheit neu hinzu: Weiterentwicklung der VE-Systeme unter Berücksichtigung der neuen, gemeinsam definierten Sicherheitsanforderungen Einführung der Verifizierbarkeit, Umsetzung Anforderungskatalog Druckereien, sicheres VE für Menschen mit einer Behinderung, etc.) in zwei Etappen (Kantone mit Unterstützung der BK) Vorbereitungsarbeiten und Durchführung der neu vorgesehenen Kontrollen (in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Akkreditierungsstelle) als Voraussetzung für eine Ausdehnung des Elektorats (Bund/Kantone) Mitarbeit der BK in für das Projekt VE und insbesondere für die Sicherheit relevanten interdepartementalen Arbeitsgruppen (z.b. "eid" und "Organisation und Finanzierung von nationalen Basisinfrastrukturen im Bereich E-Government") Aufbau eines systematischen Risikomanagements (Bund/Kantone) 4/8

5 Roadmap Vote électronique (VE) "Roadmap plus" März 3. Ausbau Folgende in der Roadmap definierten Massnamen im Bereich Ausbau sind noch pendent bzw. es besteht noch Handlungsbedarf: Die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe wird schrittweise auf neue Kantone ausgedehnt (neue Beherbergungs- bzw. Zusammenarbeitsverträge oder neue Systeme) 3. Die Auslandschweizer Stimmberechtigten und Menschen mit einer (Seh-)Behinderung werden dabei weiterhin gemäss den gesetzlichen Vorgaben prioritär behandelt 4. Eine wichtige Voraussetzung für den Ausbau von VE ist zudem die politische und gesellschaftliche Akzeptanz von VE. Diese variiert zurzeit stark in den einzelnen Kantonen. Eine Möglichkeit die Akzeptanz zu testen ist die Durchführung von VE-Versuchen bei kantonalen und/oder kommunalen Parlamentswahlen. (...) Im Hinblick auf die Auslandschweizer Stimmberechtigten ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass das sog. Wassenaar-Kriterium gemäss dem 3. Bericht ab 2014 aufgehoben werden soll. Dies entspricht einer Forderung sowohl der Auslandschweizer-Organisatin (ASO) als auch der Kantone. Es führt einerseits zu einer Gleichbehandlung aller Auslandschweizer Stimmberechtigten und andererseits zu weniger administrativem Aufwand bei den Kantonen. Ausserdem kommen folgende Massnahmen im Bereich Sicherheit neu hinzu: Ausdehnung auf neue Kantone dank entsprechender Massnahmen der bisherigen VE-Kantone, auch mit Blick auf die Frage der Finanzierung der Ausdehnung von VE 5 (Vertreter der SSK im Steuerungsausschuss VE) Ausdehnung auf Inlandschweizer Stimmberechtigte dank den erhöhten Limiten (im Gegenzug zur Umsetzung der erhöhten Sicherheitsanforderungen) (Kantone) Vorbereitung der VE-Versuche anlässlich der NR-Wahlen 2015 (Überarbeitung Anforderungskatalog "Wahlen mit VE" für NR-Wahlen 2015, Absprache zwischen BK und interessierten Kantonen, etc.) Überarbeitung der Rechtsgrundlagen für VE (Anpassung der Verordnung über die politischen Rechte und Erarbeitung eines neuen Technischen Reglements) (Bund in Absprache mit Kantonen) Einführung eines neuen Bewilligungsverfahrens als Grundlage für die Ausdehnung der elektronischen Stimmabgabe (vereinfachte Verfahren dank Pauschalbewilligungen durch den Bundesrat / Zulassungen durch die BK) (Bund in Absprache mit Kantonen) Gründung einer Unterarbeitsgruppe (UAG) "Elektronischer Versand Stimmmaterial" (Bund/Kantone) Einführung des e-collectings (Vorstudie/Konzept zur Einführung der elektronischen Unterschriftensammlung für Volksbegehren und Durchführung erster Pilotversuche) (Bund/Kantone) 4. Transparenz Die in diesem Bereich definierten Massnahmen konnten erfolgreich realisiert werden. Über das Thema Wahlkommission fand im Rahmen der bundesweiten Arbeitsgruppe VE ein Erfahrungsaustausch statt. Die Einführung solcher Kommissionen liegt jedoch in der Kompetenz der Kantone. Das Bestehen einer Wahlkommission wird als "Good practice" erachtet. Die Kantone, welche eine solche Kommission kennen (in erster Linie NE und GE) und auch die BK stehen Kantonen, welche eine Einführung in Erwägung ziehen, gerne beratend zur Seite. 3 Erste VE-Versuche in den Kantonen UR, OW und VS ab sowie im Kanton VD ab 2014 geplant. In folgenden Kantonen ist ein Entscheid über die Einführung bzw. Weiterführung von VE noch ausstehend: ZH, SZ, NW, GL, ZG, BL, AR, AI, TI und JU. 4 Suchen nach VE-Lösungen für Menschen mit einer Behinderung, insbesondere mit einer Sehbehinderung im Rahmen einer Unterarbeitsgruppe Bund/Kantone unter Einbezug betroffener Personen/Organisationen (UAG "Barrierefreie VE-Systeme"). 5 Siehe Ziff. 5. 5/8

6 Roadmap Vote électronique (VE) "Roadmap plus" März Neu stehen im Bereich Transparenz folgende Aufgaben an: Einführung verifizierbarer VE-Systeme (Weiterentwicklung der VE-Systeme hin zu Systemen der 2. Generation) Anwendung des Leitfadens "Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips im Projekt VE" inkl. Klärung der Frage der Offenlegung des Quellcodes Transparente Kommunikation der neuen (Sicherheits-)Anforderungen inkl. Parlamentarieranlass im Herbst 5. Kosten Noch nicht abgeschlossen ist die Diskussion über die Aufteilung der Kosten für die Weiterentwicklung der Systeme und die entsprechenden Kontrollen (Audits) zwischen Bund und Kantonen. Die übrigen Massnahmen konnten umgesetzt werden. So wird das Thema Kosten für VE insbesondere im 3. Bericht thematisiert. Künftig sind folgende Aufgaben in diesem Bereich anzugehen: Entscheid über Aufteilung der Kosten Bund/Kantone im Rahmen des Steuerungsausschusses VE (unter Berücksichtigung aller Kantone, also auch jener, die noch keine VE-Versuche durchführen 6 ) / Erstellen einer Finanzplanung Finanzielle Unterstützung des Projekts VE über "E-Government Schweiz" dank Aufnahme in den Aktionsplan (Definition und Umsetzung von Massnahmen zur Weiterentwicklung pro System, insbesondere Erarbeitung von Spezifikationen der Systeme der 2. Generation und Erhöhung der Accessibility) C. Weiteres Vorgehen Die nachfolgende Tabelle fasst die anstehenden Herausforderungen, die vorgeschlagenen Massnahmen und geplanten Meilensteine mit Zeitplan im Überblick zusammen. Bereits umgesetzte Massnahmen aus der Roadmap 2011 werden nicht mehr wiedergegeben. Nr. Bereich Massnahme Erläuterung Zeitplan 1 Gemeinsame Strategie Bund/ Kantone 3. Bericht des Bundesrates zu VE Finalisierung des 3. Berichts zu VE; Bundesverwaltungsinterne Prozesse (Ämterkonsultation, Mitberichtsverfahren, etc.) (Bund) Bundesrat nimmt 3. Bericht zur Kenntnis (Juni) 3. Bericht wird dem Parlament vorgelegt (2. Jahreshälfte) Kantonale Zeitpläne zur Einführung von VE Kantone erstellen bzw. verfeinern gestützt auf den 3. Bericht ihre Zeitpläne zur Einführung bzw. Ausdehnung von VE Die BK steht den Kantonen beratend zur Seite. /14 4. (und letzter) Bericht des Bundesrates zu VE Die Bundeskanzlei erarbeitet in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen den 4. und voraussichtlich letzten Bericht des Bundesrates zu VE. Darin werden die (vorläufig) definitiven Bedingungen für den Einsatz des dritten, komplementären Stimmkanals festgelegt. Die Kantone können weiterhin frei entscheiden, ob sie VE einsetzen möchten. 2017/18 Die BK hebt die Projektstruktur mit Blick auf die elektronische Stimmabgabe auf. 2 Sicherheit Forschungsarbeit ETH Abgabe Dissertation zum Thema "Sichere Stimmabgabe von unsicherem Client aus" Auswertung durch BK (zusammen mit kt. Projektverantwortlichen) / Siehe Ziff. 3. 6/8

7 Roadmap Vote électronique (VE) "Roadmap plus" März Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken Definition allfälliger Massnahmen gestützt auf die Erkenntnisse der Forschungsarbeit (Bund/Kantone) Sicherstellen, dass VE bei der Umsetzung der nationalen Strategie Berücksichtigung findet (BK) Ab 2014/15 Ab Weiterentwicklung der VE-Systeme Kontrollen der VE-Systeme Weiterentwicklung der VE-Systeme unter Berücksichtigung der neuen, gemeinsam definierten Sicherheitsanforderungen in zwei Etappen (Kantone) Vorbereitungsarbeiten in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Akkreditierungsstelle (BK) Durchführung der neu vorgesehenen Kontrollen (Kantone mit Unterstützung des Bundes) Ab Ab 2014 Mitarbeit in für das Projekt relevanten Arbeitsgruppen Risikomanagement 3 Ausbau Ausdehnung auf weitere Kantone Sicherstellen, dass VE in für das Projekt relevanten Arbeitsgruppen (z.b. "eid" und "Nationale Basisinfrastrukturen") Berücksichtigung findet (Bund) Aufbau eines systematischen Risikomanagements (Bund/Kantone) Erste VE-Versuche in den Kantonen UR, OW, VS () und VD (2014) Entscheid über die Einführung von VE in weiteren Kantonen dank Koordination der Kantone untereinander (Verwendung eines bestehenden Systems mittels Beherbergungs- bzw. Zusammenarbeitsvertrag oder eines neuen Systems) Ziel ist es, dass möglichst viele Kantone Erfahrungen mit dem neuen Stimmkanal sammeln und sich mit diesem vertraut machen. Ab Ab Etappenweise Einführung von VE in allen Kantonen für alle Stimmberechtigten gemäss kt. Zeitplänen 7 Wahlen mit VE Vorbereitungsarbeiten für NR-Wahlen 2015 mit VE (Überarbeitung Anforderungskatalog "Wahlen mit VE" für NR-Wahlen 2015, Absprache zwischen BK und interessierten Kantonen, etc.) Kantonale und kommunale Wahlen mit VE VE für Menschen mit einer Behinderung, insbesondere mit einer Sehbehinderung Ausdehnung auf Inlandschweizer Stimmberechtigte Überarbeitung der Rechtsgrundlagen für VE Neues Bewilligungsverfahren Elektronischer Versand des Stimmmaterials Suchen nach VE-Lösungen für Menschen mit einer Behinderung, insbesondere mit einer Sehbehinderung im Rahmen einer Unterarbeitsgruppe (UAG "Barrierefreie VE- Systeme") unter Einbezug betroffener Personen/Organisationen Umsetzung der Erkenntnisse/Empfehlungen der UAG Einbezug von (weiteren) Inlandschweizer Stimmberechtigten dank den erhöhten Limiten (im Gegenzug zur Umsetzung der erhöhten Sicherheitsanforderungen) Anpassung der Verordnung über die politischen Rechte und Erarbeitung eines neuen Technischen Reglements Umsetzung des neu definierten Bewilligungsverfahrens (Pauschalbewilligungen durch den Bundesrat und Zulassung durch die BK) Suchen nach Lösungen für den elektronischen Versand des Stimmmaterials im Rahmen einer Unterarbeitsgruppe (UAG "Elektronischer Versand Stimmmaterial") Mehrheit der Auslandschweizer Stimmberechtigten kann bis 2015 (Nationalratswahlen) elektronisch wählen Ab 2014 Ab 2014 (Inkrafttreten per ) Ab Jahreshälfte Umsetzung der Erkenntnisse/Empfehlungen der UAG e-collecting Auslegeordnung/Einbettung im Rahmen des Konzepts"New Voting Technologies" der Bundeskanzlei Vorstudie e-collecting (Bund in Absprache mit Kantonen) Konzept zur Einführung von e-collecting (Bund in Absprache mit Kantonen) Erste (Pilot-)Versuche mit e-collecting (Bund/Kantone) Frühestens ab 2014/ / Frühestens ab Bei einer finanziellen Beteiligung des Bundes wären diese an allenfalls vereinbarte Bedingungen anzupassen ("do ut des"). 7/8

8 Roadmap Vote électronique (VE) "Roadmap plus" März 4 Transparenz Verifizierbare VE- Systeme Weiterentwicklung der VE-Systeme hin zu verifizierbaren Systemen in zwei Etappen Ab Leitfaden Öffentlichkeitsprinzip Umsetzung des Leitfadens Öffentlichkeitsprinzip im Projekt VE (Bund/Kantone) inkl. Klärung der Frage der Offenlegung des Quellcodes Beantwortung von Anfragen zu VE nach BGÖ Kommunikation der neuen (Sicherheits-) Anforderungen Erarbeiten eines Konzepts für die Kommunikation der neuen Anforderungen Umsetzung des Kommunikationskonzepts Parlamentarieranlass im Herbst /14 Wahlkommission Einführung einer Wahlkommission prüfen / Rolle der Wahlkommission stärken Kantonale Kompetenz (Bestehen einer Wahlkommission als "Best practice") 5 Kosten Abklärung der Aufteilung der Kosten E-Government Aktionsplan Bund und Kantone definieren die Aufteilung der Kosten für die Umsetzung der neuen, gemeinsam defineirten Sicherheitsmassnahmen im Rahmen des Steuerungsausschusses VE Rahmenvereinbarung mit E-Government Schweiz erarbeiten (Bund/Kantone) Definition der Massnahmen pro System (Kantone, Koordination durch BK) Umsetzung der geplanten Massnahmen mit finanzieller Unterstützung von E-Government Schweiz D. BESCHLUSSFASSUNG DURCH DEN STEUERUNGSAUSSCHUSS VE Der Steuerungsausschuss VE hat an seiner Sitzung vom 11. März folgende Beschlüsse gefasst: 1. Die vorliegende "Roadmap plus" wird genehmigt. 2. Der vorgelegte Zeitplan wird zur Kenntnis genommen. Der Steuerungsausschuss VE überwacht die zeitgerechte Umsetzung der hier definierten Massnahmen. 3. Die ergänzte Roadmap VE wird der SSK durch die BK zur Kenntnis gebracht. 8/8

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