2 Allgemeine Bedingungen für die Verwendung von Stoffen. 2.1 Wesentliche Vorschriften der VO (EG) 178/2002 (BasisVO)
|
|
- Lucas Fleischer
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Inhaltsverzeichnis Vorwort Autorenverzeichnis Stichwortverzeichnis I Recht 1 Einführung 1.1 Begriff des Lebensmittelrechts 1.2 Rechtsquellen 2 Allgemeine Bedingungen für die Verwendung von Stoffen 2.1 Wesentliche Vorschriften der VO (EG) 178/2002 (BasisVO) 2.2 Deutsches Zusatzstoffrecht 3 Allgemeine Bedingungen für die Bewerbung 3.1 Werberecht des LFGB C. BALLKE 3.2 Health & Nutrition Claims VO (EG) 1924/ HCR 4 Die Nahrungsergänzungsmittelverordnung 4.1 Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) 4.2 Rechtsprechungsübersicht zur Verwendung von Stoffen in Nem seit Spezielle Probleme bei der Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln C. BALLKE 4.4 Kapitel in Vorbereitung Praxishandbuch NEM & EBD
2 4.5 Reinheitskriterien C. BALLKE 5 Ergänzende bilanzierte Diäten 5.1 Die einschlägigen Vorschriften der DiätV 5.2 Rechtsprechungsübersicht zu EBD seit Empfehlungen und Materialien 6.1 Nationale behördliche Stellungnahmen und Empfehlungen 6.2 Europäische amtliche Stellungnahmen und Empfehlungen (in Vorbereitung) 6.3 Wirtschaftsverbände (in Vorbereitung) 6.4 Nationale und Europäische wissenschaftliche Stellungnahmen und Empfehlungen 7 Wichtige Gerichtsentscheidungen 7.1 Abgrenzungsfragen 7.2 Ergänzende bilanzierte Diäten 7.3 Nahrungsergänzungsmittel 7.4 Zusatzstoffrecht II Marketing 1 Von der Selbstmedikation zum facettenreichen Gesundheitsmarkt 1.1 Freiverkäufliche Arzneimittel keine Chancen für Innovationen 1.2 Nahrungsergänzungsmittel eine neue Kategorie entwickelt sich 1.3 Ergänzende bilanzierte Diäten eine Kategorie in den Kinderschuhen 2 Fallstudien 2.1 Omega-3-Fettsäuren vom Klassiker Lachsöl bis zum DHA-Algenöl D. NEUBERGER 2 Praxishandbuch NEM & EBD
3 2.2 Glucosamin von der Grünlippmuschel zum Glucosaminsulfat vom Mauerblümchen zum Trendstoff D. NEUBERGER 3 Marktübersicht: Kurzdarstellung Nahrungsergänzungsmittel und EBD 3.1 Mineralstoffe 3.2 Herz/Gefäße 3.3 Abwehrkräfte/Radikalfänger 3.4 Gedächtnis/Nerven 3.7 Schönheit 3.8 Auge 3.9 Zielgruppe Frauen 3.11 Bewegungsapparat 4 Produktkonzepte 4.1 Produktinnovation: Langfristige Erfolge oder nur Reaktion auf den Markt? 4.2 Die wechselhafte Geschichte eines Produktes am Beispiel der A-Z-Produkte 4.3 Möglichkeiten der längerfristigen Differenzierung 5 Marktforschung und Verbraucherverhalten 5.1 Welche Verbraucher verwenden Nahrungsergänzungsmittel? 5.2 Der Markt für Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland M. EBSEN 5.3 Wie informieren sich Verbraucher über Nahrungsergänzungsmittel und welche Parameter beeinflussen das Kaufverhalten? Praxishandbuch NEM & EBD
4 6 Die Anbieter 6.1 (Kapitel in Vorbereitung) 6.2 Eigenmarken III Marketing und Recht: Produktdesign 1 Produktentwicklung im aktuellen rechtlichen Kontext 1.1 Health & Nutrition Claims-Verordnung limitierender Faktor für die Produktentwicklung 1.2 Allgemein akzeptierte gesundheitsbezogene Angaben gemäß Art. 13 Abs Zugelassene gesundheitsbezogene Angaben gemäß Art Zugelassene gesundheitsbezogene Angaben gemäß Art Gemeinschaftsregister gemäß Art. 20 der EU-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben IV Wirkstoffe für NEM Einleitung 1 Fette und Fettbegleitstoffe 1.1 Omega-3-Fettsäuren E. A. TRAUTWEIN 1.2 Pflanzensterole E. A. TRAUTWEIN 1.3 Konjugierte Linolsäureisomere (CLA) R. RICKERT, H. STEINHART 2 Polysaccharide 2.1 (Kapitel in Vorbereitung) 2.2 Präbiotisch wirksame Oligosaccharide J. VAN LOO 4 Praxishandbuch NEM & EBD
5 3 Vitamine 3.1 Folsäure N. REISCHL, K. PIETRZIK 3.2 Vitamin E I. ELMADFA, K.-H. WAGNER 4 Mineralstoffe 4.1 Calcium A. ZITTERMANN 4.2 Magnesium J. VORMANN 4.3 Eisen M. ANKE 4.4 Selen O. OSTER 4.5 ZINK E. WISKER 5 Proteine und Peptide H. MEISEL 5.1 Wirkungsprinzip 5.2 Herkunft 5.3 Gewinnung 5.4 Gesundheitliche Relevanz 5.5 Einarbeitung (Halb- und Fertigprodukte) 6 Sekundäre Pflanzeninhaltsstoffe 6.1 Flavonoide (Polyphenole) U. ENGELHARDT Praxishandbuch NEM & EBD
6 6.2 Quercetin S. EGERT, E. WISKER 6.3 Carotinoide F. J. SCHWEIGERT 6.4 Lycopin W. STAHL 7 Glucosamine 7.1 Glucosamin und seine Bedeutung für Gelenk und Knorpelaufbau O. ADAM 6 Praxishandbuch NEM & EBD
2 Allgemeine Bedingungen für die Verwendung von Stoffen. 2.1 Wesentliche Vorschriften der VO (EG) 178/2002 (BasisVO)
Inhaltsverzeichnis Vorwort Autorenverzeichnis Stichwortverzeichnis Informationen zur Benutzung der CD-ROM I Recht 1 Einführung 1.1 Begriff des Lebensmittelrechts 1.2 Rechtsquellen 2 Allgemeine Bedingungen
MehrAbgrenzung aus Sicht des BVL. Nahrungsergänzungsmittel und bilanzierte Diäten
Abgrenzung aus Sicht des BVL Nahrungsergänzungsmittel und bilanzierte Diäten Aufgaben des Bundesamtes Nahrungsergänzungsmittel, bilanzierte Diäten Nationale Kontaktstelle für Anträge auf Zulassung neuartiger
MehrHealth Claims aus Sicht der amtlichen Lebensmittelkontrolle
Health Claims aus Sicht der amtlichen Lebensmittelkontrolle Mag. Markus Zsivkovits, MScTOX Institut für Lebensmittelsicherheit Wien BfR Forum Verbraucherschutz NEM Berlin, 10.10.2012 www.ages.at Österreichische
MehrLebensmittelrecht: LMR
Beck-Texte im dtv 5766 Lebensmittelrecht: LMR Textausgabe von Prof. Dr. Alfred Hagen Meyer 5. Auflage Lebensmittelrecht: LMR Meyer schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG
MehrSheet1. Energie Eiweiß ate Fett
PZN Status Produkte Dosierung pro Kapsel/Dragee/Tablette 0008943 Nahrungsergänzungsmittel 017618 Nahrungsergänzungsmittel 069719 Nahrungsergänzungsmittel Verzehrsemp fehlung - täglich Inhalt Nährwerte
MehrAbgrenzung aus Sicht der Lebensmittelwirtschaft
Abgrenzung aus Sicht der Lebensmittelwirtschaft Antje Preußker Wissenschaftliche Leitung BfArM im Dialog: Abgrenzung von Arzneimitteln 19. September 2016 Schwerpunkt Nahrungsergänzungsmittel steht für
MehrInhaltsverzeichnis. Wirkstoffe. Ordner 1. (CD-ROM) gekennzeichneten Beiträge finden Sie ausschließlich. auf Ihrer CD-ROM!
Inhaltsverzeichnis Hinweis: Die mit dem Symbol auf Ihrer CD-ROM! (CD-ROM) gekennzeichneten Beiträge finden Sie ausschließlich Ordner 1 I Wirkstoffe 0 Einleitung H. F. ERBERSDOBLER 0.1 Ausgangssituation
MehrNahrungsergänzungsmittel. Darstellung rechtlicher Aspekte. Unfug & Nutzen. von
Nahrungsergänzungsmittel Darstellung rechtlicher Aspekte Unfug & Nutzen von Karl-Heinz Rossow Warum werden Nahrungsergänzungsmittel verzehrt? Ausgleich einer unausgewogenen Ernährung Schutz vor Krankheiten
MehrFOR RISK ASSESSMENT FEDERAL INSTITUTE. Projekt: Zielgruppengerechte Risikokommunikation zum Thema Nahrungsergänzungsmittel. Dr.
FEDERAL INSTITUTE FOR RISK ASSESSMENT Projekt: Zielgruppengerechte Risikokommunikation zum Thema Nahrungsergänzungsmittel Dr. Ellen Ulbig Gliederung Projektidee Definitionen Ziele des Projektes Vorgehensweise
MehrFunktionelle Fleischerzeugnisse Health Claims
Funktionelle Fleischerzeugnisse Health Claims Seminar Kulmbach 15. April 2008 Dietrich Gorny Health Claims VO 1924/2002 Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben Geltungsbereich: alle Lebensmittel
MehrLiteraturverzeichnis... XVII
Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIV Literaturverzeichnis............................ XVII A. Allgemeines Lebensmittelrecht... 1 I. Ziele des Lebensmittelrechts... 1 1. Gesundheitsschutz........................
MehrGegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen (Artikel 1-2) Gegenstand und Anwendungsbereich
nhaltsverzeichnis nhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Einleitung Kapitel 1 Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen (Artikel 1-2) Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich 2 Ziele der
MehrHealth Claims und die Auswirkungen auf die Apotheke
Health Claims und die Auswirkungen auf die Apotheke aus ernährungswissenschaftlicher Sicht Mag. Martin Schiller, Fa. esstempore Überblick Health Claims Funktion, Nutzen, Schwachstellen Artikel 13 vs. Artikel
MehrVerordnung des EDI über den Zusatz essenzieller oder physiologisch nützlicher Stoffe zu Lebensmitteln
ENTWURF Verordnung des EDI über den Zusatz essenzieller oder physiologisch nützlicher Stoffe zu Lebensmitteln Änderung vom... Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) verordnet: I Die Verordnung
MehrABGRENZUNG AUS SICHT DER ARZNEIMITTEL-HERSTELLER: PFLANZLICHE PRODUKTE
ABGRENZUNG AUS SICHT DER ARZNEIMITTEL-HERSTELLER: PFLANZLICHE PRODUKTE BfArM im Dialog: Abgrenzung von Arzneimitteln 19. September 2016 1 Dr. Rose Schraitle Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller 4.
MehrVerbrauchertäuschung durch ZDF Beitrag WISO-Konsumagenten über Nahrungsergänzungsmittel
NEM e.v. Horst-Uhlig-Str. 3 D-56291 Laudert Verbrauchertäuschung durch ZDF Beitrag WISO-Konsumagenten über Nahrungsergänzungsmittel Sehr geehrte Damen und Herren, Liebe Mitglieder, Laudert, 12.09.2016
MehrAktuelle Neuigkeiten aus dem Lebensmittelrecht. September 2012 Joachim Mehnert
Aktuelle Neuigkeiten aus dem Lebensmittelrecht September 2012 Joachim Mehnert Überblick Grundlagen was wissen meine Fachleute? was enthält meine HACCP Schulung? Welche Details sind relevant? Änderungen/Hinweise
MehrSinn und Zweck von Functional food: Eine ernährungsphysiologische Bestandsaufnahme
Sinn und Zweck von Functional food: Eine ernährungsphysiologische Bestandsaufnahme Prof. Dr. Peter Stehle Institut für Ernährungs- und Lebensmittelwissenschaften Functional Food Definition und Einordnung
MehrDokumentensammlung zur geplanten Gesetzesänderung für Nahrungsergänzungsmittel, diätetische Lebensmittel und angereicherte Lebensmittel
Dokumentensammlung zur geplanten Gesetzesänderung für Nahrungsergänzungsmittel, diätetische Lebensmittel und angereicherte Lebensmittel Inhalt Gutachten zum Gesetzesentwurf von Dr. Jürgen Reimann Geplante
MehrPRODUKTENTWICKLUNG 11.2011. Funktionalität der Rohstoffe
1 PRODUKTENTWICKLUNG 11.2011 Funktionalität der Rohstoffe 2 Funktionelle Lebensmittel Probiotische Milchprodukte Erfrischungsgetränke Cerialien mit Ballaststoffen 3 Produkte mit bes. gesundheitlichen Wirkungen
MehrArthri-Verlan. Für Ihre Gelenke! Natürlich beweglich! Nutzen auch Sie die geheimen Kräfte des Meeres! Was tun Sie für Ihre Beweglichkeit?
Was tun Sie für Ihre Beweglichkeit? Arthri-Verlan Ergänzende bilanzierte Diät Nutzen auch Sie die geheimen Kräfte des Meeres! Für Ihre Gelenke! Natürlich beweglich! Arthri-Verlan Das Naturprodukt enthält
MehrInhaltsverzeichnis. A. Allgemeines Lebensmittelrecht 1. B. Lebensmittelkennzeichnung 25. Seite. Vorwort. Abkürzungsverzeichnis. Literaturverzeichnis
Seite Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis V XIV XVII A. Allgemeines Lebensmittelrecht 1 I. Ziele des Lebensmittelrechts 1 1. Gesundheitsschutz 1 2. Schutz vor Irreführung und Täuschung 3
MehrBunte Drops und Bärchen für die Gesundheit?
Bunte Drops und Bärchen für die Gesundheit? Nahrungsergänzungsmittel für Kinder sind häufig überdosiert und ein teurer Spaß. Das zeigt ein Marktcheck der Verbraucherzentralen. Sie enthalten teilweise so
MehrKinderlebensmittel aus Sicht der Lebensmittelüberwachung
Kinderlebensmittel aus Sicht der Lebensmittelüberwachung rechtliche Anforderungen, Zusammensetzung, Kennzeichnung Cerstin Hennig Tagung Kinderernährung-VBZ BB/BE_19.09.2012 in Potsdam Rechtliche Grundlagen
MehrXXXXXXXXX. 270 g. Notte Diet. Gewichtsmanagement für die Nacht Mit CLA aus der Färberdistel mit Orangengeschmack
Gesundheit & Schönheit liegen mir am Herzen Nährwerte pro 100 g pro Portion (6 g Pulver) Energie 137 kcal / 575 kj 8 kcal / 34 kj Fett 0,18 g davon gesättigte Fettsäuren: Kohlenhydrate 4 g 0,24 g davon
MehrVerpflichtende Nährwertangabe ab Versuchs- und Lehranstalt für Brauerei in Berlin (VLB) e.v.
Verpflichtende Nährwertangabe ab 13.12.2016 Versuchs- und Lehranstalt für Brauerei in Berlin (VLB) e.v. Rechtliche Grundlage VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES Lebensmittelinformationsverordnung
MehrErgänzende bilanzierte Diäten
Rudolf Streinz Lars 0. Fuchs Ergänzende bilanzierte Diäten Möglichkeiten und Grenzen Verlag P.C.O. Bayreuth Inhaltsverzeichnis Sachverhalt und Fragestellung 11 Einleitung 13 1. Kapitel: Europarechtliche
MehrXXXXXXXXX. 180 g. Notte Diet. Gewichtsmanagement für die Nacht Mit CLA aus der Färberdistel mit Erdbeer - Geschmack
Gesundheit & Schönheit liegen mir am Herzen Nährwerte pro 100 g pro Portion (6 g Pulver) Energie 137 kcal / 575 kj 8 kcal / 34 kj Fett 0,18 g davon gesättigte Fettsäuren: Kohlenhydrate 4 g 0,24 g davon
MehrGemeinsame Expertenkommission des BVL und des BfArM Konstituierende Sitzung
Gemeinsame Expertenkommission des BVL und des BfArM Konstituierende Sitzung Dr. Helmut Tschiersky-Schöneburg Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dr. Helmut Tschiersky-Schöneburg
MehrAnzeige nach 5 NemV für Nahrungsergänzungsmittel
- Anzeigeformular 5 NemV - Stand 19.08.2014 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Postfach 110260 10832 Berlin Anzeige nach 5 NemV für Nahrungsergänzungsmittel Wichtige Information
MehrLebensmittelsicherheit. Nahrungsergänzungsmittel im Sport
Lebensmittelsicherheit Nahrungsergänzungsmittel im Sport 03 Nahrungsergänzungsmittel im Sport 05 Beispiele für unerwünschte Wirkungen von Pflanzeninhaltsstoffen Quercetin Quercetin, ein sekundärer Pflanzeninhaltsstoff,
MehrVerordnung des EDI über den Zusatz essenzieller oder physiologisch nützlicher Stoffe zu Lebensmitteln
Verordnung des EDI über den Zusatz essenzieller oder physiologisch nützlicher Stoffe zu Lebensmitteln Änderung vom 7. März 2008 Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) verordnet: I Die Verordnung
MehrZulassungsverfahren bei Enzymen und Zusatzstoffen
Zulassungsverfahren bei Enzymen und Zusatzstoffen Die Neuordnung des Zusatzstoff- und Enzymrechts 13. Lebensmittelrechtstag für Erzeugnisse aus Getreide in Detmold am 20. Juni 2006 RA Amin Werner, Vb.
MehrI Rechtsgrundlagen und lebensmittelrechtliche Systematik
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis I Rechtsgrundlagen und lebensmittelrechtliche Systematik 1 Nationale Grundlagen 1.1 Gesetze 1.2 Verordnungen 2 Europäische Grundlagen 2.1 Primäres Gemeinschaftsrecht
MehrDie Health Claims Verordnung und die Konsequenzen für die Lebensmittelindustrie
Steffen Jakobs Die Health Claims Verordnung und die Konsequenzen für die Lebensmittelindustrie Eine Unternehmensbefragung Diplomica Verlag Steffen Jakobs Die Health Claims Verordnung und die Konsequenzen
MehrFor a better lifestyle. BE YOU. BE TONIC.
For a better lifestyle. BE YOU. BE TONIC. Hochwertige und dem heutigen Lifestyle entsprechende Nahrungsergänzungsmittel. Entwickelt von Ernährungsexperten in Österreich. B!TONIC ist eine maßgeschneiderte
MehrNeue Rechtsprechung zur Health Claims Verordnung. die zu ihr ergangene Rechtsprechung die Bewerbung von Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln
Neue Rechtsprechung zur Health Claims Verordnung 1. Nach wie vor bestimmt die Health Claims Verordnung 1924/2006/EG und die zu ihr ergangene Rechtsprechung die Bewerbung von Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln
MehrLEBENSMITTEL MITTEL ZUM LEBEN
1 LEBENSMITTEL MITTEL ZUM LEBEN 2 ERNÄHRUNGSPYRAMIDE Quelle: Bundesministerium für Frauen und Gesundheit 3 HAUPTNÄHRSTOFFE = MAKRONÄHRSTOFFE KOHLENHYDRATE FETTE PROTEINE Energielieferant Energielieferant
MehrIs(s)t Deutschland zu FETT?
Is(s)t Deutschland zu FETT? Erste Nationale Verzehrsstudie in den Achtzigern Damals nur alte Bundesländer 11/2003 NVS II Ca. 20000 Teilnehmer in 500 Studienzentren deutschlandweit D-A-CH- Referenzwerte?
MehrPalenum. Proteinreich (23 kcal%) Normokalorisch (1 kcal/ml) Erstattungsfähig. Nährstoffe in Palenum Vanille
Stand 08/2013 Proteinreich (23 kcal%) Normokalorisch (1 kcal/ml) Erstattungsfähig TRINKNAHRUNGEN ANWENDUNG ist geeignet zur diätetischen Behandlung von Mangelernährung bei Kindern ab 3 Jahren (nach Rücksprache
MehrGrundzüge des Lebensmittelrechts
26.11.2015 Lebensmittelrechts = Unionsrecht (LMR gilt als das am zweitmeisten harmonisierte Rechtsgebiet) Querschnittmaterie ohne explizite Grundlage im Vertrag, primär Binnenmarktkompetenz, Berührungspunkte
MehrANHÄNGE. der DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) /... DER KOMMISSION
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 2.6.2017 C(2017) 3664 final ANNEXES 1 to 2 ANHÄNGE der DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) /... DER KOMMISSION zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 des Europäischen
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
L 331/8 DE 18.11.2014 VERORDNUNG (EU) Nr. 1228/2014 DER KOMMISSION vom 17. November 2014 über die Zulassung bzw. Nichtzulassung bestimmter gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel betreffend die
MehrDie VERBRAUCHER INITIATIVE e.v. (Bundesverband)
Die VERBRAUCHER INITIATIVE e.v. (Bundesverband) Nanomaterialien im Lebensmittelrecht - Stand und Bewertung - 1 2. I N T E R N A T I O N A L E R B E H Ö R D E N D I A L O G B E R L I N, J U N I 2 0 1 8
MehrPflichtangaben für Nahrungsergänzungsmittel McMed Gelenk Depot Tabletten 1/5. Pflichtangabe. Inhalt: 49 g L...
n für Nahrungsergänzungsmittel McMed Gelenk Depot Tabletten 1/5 Nahrungsergänzungsmittel, hier ergänzt um die gem. NEM-RL vorgeschriebene Angabe der enthaltenen Nährstoffe Zusatz zur Bezeichnung (wenn
MehrAllgemeine Begriffsbestimmungen
Allgemeine Begriffsbestimmungen 7. Was ist eine Angabe im Sinne der Verordnung? Eine "Angabe" ist jede Aussage oder Darstellung, die nach dem Gemeinschaftsrecht oder den nationalen Vorschriften nicht obligatorisch
MehrHealth Claims: : Lebensmittel mit
Health Claims: : Lebensmittel mit gesundheitsbezogenen Aussagen Prof. Dr. Gerhard Rechkemmer Bundesforschungsanstalt für Ernährung und Lebensmittel 31/10/07 DECHEMA Luckenwalde Gerhard Rechkemmer 1 31/10/07
MehrErnährungsphysiologische. Aspekte von Fleisch. Frühjahrstagung Tierärztliche Vereinigung für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit
Ernährungsphysiologische Aspekte von Fleisch Frühjahrstagung Tierärztliche Vereinigung für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit 16. April 2015 Ziele / Inhalte Fleisch Bestandteil der Empfehlungen
MehrDarreichungsform. Health Claims Beschreibung im BPZ. Produkt
Produkt Darreichungsform Health Claims Beschreibung im BPZ orthomac extra (EBD) Kapseln Claim Frontseite Claims Seite Claims Sichtfeld orthomac extra ist ein diätetisches Zwecke (bilanzierte Diät). orthomac
MehrBleiben Sie in Bewegung. Arthri-Verlan. Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diät) Natürlich beweglich!
Bleiben Sie in Bewegung Arthri-Verlan Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diät) Natürlich beweglich! Arthri-Verlan Arthri-Verlan wurde speziell zum Diätmanagement (also zur Ernährungstherapie
MehrGrundlagen Nahrungsergänzungsmittel
DIE AKADEMIE FRESENIUS Where Experts Meet! Fresenius-Seminar Grundlagen Nahrungsergänzungsmittel Abgrenzung, Kennzeichnung und Bewerbung 18. Mai 2017 in Dortmund Themen und Inhalte Entwicklung rechtssicherer
MehrDie Health-Claims-Verordnung in der Praxis Probiotische Lebensmittel als Spielball der Gerichte
Die Health-Claims-Verordnung in der Praxis Probiotische Lebensmittel als Spielball der Gerichte Bekanntlich regelt die Verordnung 1924/2006/EG über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel
Mehr- Anzeigeformular B -
- Anzeigeformular B - Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Postfach 11 02 60 10832 Berlin Email: poststelle@bvl.bund.de Fax: +49 (0) 30 18 444-89999 Anzeige nach 4a Abs. 1 DiätV für
Mehrauszug aus dem Analyseplan Schoko Nuss Vanille Sahne Banane Quark Pfirsich-Aprikose Heidelbeer-Cassis Schoko Kirsch Rote Beeren-Joghurt Kaffee Kakao
auszug aus dem Analyseplan (Freigabe und regelmässige Untersuchungen) Schoko Nuss Vanille Sahne Banane Quark Pfirsich-Aprikose Heidelbeer-Cassis Schoko Kirsch Rote Beeren-Joghurt Kaffee Kakao Schoko Nuss
MehrNahrungsergänzungsmittel Der aufgeklärte Verbraucher und die gesundheitlichen Angaben für Lebensmittel. Dr. Rolf Großklaus
BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Nahrungsergänzungsmittel Der aufgeklärte Verbraucher und die gesundheitlichen Angaben für Lebensmittel Dr. Rolf Großklaus Fachgruppe Diätetische Lebensmittel, Ernährung
MehrInhaltsverzeichnis. 1. Kapitel Einführung in das Kosmetikrecht
Vorwort... V 1. Kapitel Einführung in das Kosmetikrecht I. Abgrenzung kosmetisches Mittel/Arzneimittel......... 2 II. Abgrenzung kosmetisches Mittel/Medizinprodukt...... 4 III. Abgrenzung kosmetisches
MehrKLARTEXT NAHRUNGSERGÄNZUNG
1 l 7 KLARTEXT NAHRUNGSERGÄNZUNG Positionen der Verbraucherzentralen zu Nahrungsergänzungsmitteln HINTERGRUND Nahrungsergänzungsmittel (NEM) sind laut Definition Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die
MehrAllgemeine Fragen zu kosmetischen Mitteln
Inhaltsverzeichnis Vorwort Herausgeber und Autoren I Allgemeine Fragen zu kosmetischen Mitteln 1 Wie bringe ich ein Produkt auf den Markt? 1.1 Was sind kosmetische Mittel und erfüllt das Produkt die Voraussetzungen
MehrLEBENSMITTEL Ist drin was draufsteht?
LIVE LAB LEBENSMITTEL & WASSERANALYTIK LEBENSMITTEL Ist drin was draufsteht? 17. April 2012 www.hsfs.org Inhalt 1. Was sind Lebensmittel rein rechtlich? 2. Was steht drauf? 3. Was ist drin? Seite 2 1.
MehrGesundheitsbezogene Angaben nach der Health-Claims-Verordnung
Europäische Hochschulschriften / European University Studies / Publications Universitaires Européennes 5482 Gesundheitsbezogene Angaben nach der Health-Claims-Verordnung Zu den Anforderungen an den wissenschaftlichen
MehrDie Vitamine B2, B5, C, Niacin, Folsäure und Magnesium tragen zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei
Vital Balance Die Vitamine B2, B5, C, Niacin, Folsäure und Magnesium tragen zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei EPA trägt und zur DHA normalen tragen Funktion zu einer normalen Nervensystems
MehrAuf dem Weg zu neuen Produkten und Verfahren: Erwartungen der Lebensmittelindustrie an die. Ernährungs- und Lebensmittelforschung
Auf dem Weg zu neuen Produkten und Verfahren: Erwartungen der Lebensmittelindustrie an die Ernährungs- und Lebensmittelforschung FEI Themenworkshop 2007 / Dr. Udo Spiegel / 22.-3.2007 1 Top Trends The
MehrFortimel Energy. Neutral- Geschmack
Fortimel Energy Fortimel Energy ist eine bilanzierte, hochkalorische Trinknahrung ohne Ballaststoffe für Patienten mit funktionsfähigem Gastrointestinaltrakt. Das Produkt ist gebrauchsfertig und schmeckt
MehrNahrungsergänzungsmittel. ZIEL-Akademie Das rechtliche Korsett für Produktinnovationen
ZIEL-Akademie Das rechtliche Korsett für Produktinnovationen Functional Food FUNKTIONELLER INHALTSSTOFF prof. dr. alfred hagen meyer rechtsanwalt honorarprofessor an der TU münchen www.meyer-meisterernst.de
MehrPREVENTION BY NUTRITION CAT FOOD PREMIUM PREMIUM QUALITY CAT FOOD
PREMIUM CAT FOOD PREVENTION BY NUTRITION PREMIUM QUALITY CAT FOOD PREMIUM QUALITY CAT FOOD FÜR SCHÖNHEIT UND GESUNDHEIT DAS AUSGEWOGENE KATZENFUTTER MIT INHALTSSTOFFEN HÖCHSTER QUALITÄT UND SPEZIELLEN
MehrBeispiel Nahrungsergänzungsmittel: Neuer Leitfaden zu Verwendung und Deklaration
KFN-Pressekonferenz Health Basics: Orientierungshilfen im Produktdschungel 04.11.2010, München Beispiel Nahrungsergänzungsmittel: Neuer Leitfaden zu Verwendung und Deklaration Prof. Dr. Andreas Hahn Institut
MehrInhaltsstoffe. Alexandra Schmid, ALP. 10. Symposium Fleisch in der Ernährung Bern, 16. Januar 2013
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Forschungsanstalt Agroscope Liebefeld-Posieux ALP Inhaltsstoffe Alexandra Schmid, ALP Bern, 16. Januar 2013 ALP gehört zur Einheit
MehrMoringa Morisana. Moringa>Morisana ist ein Konzentrat aus Wildwuchs, 100% Biologisch, Rohkost Qualität mit Samen Pulver angereichertes Blattpulver.
Moringa Morisana Moringa stellt nach Meinung vieler Wissenschaftler und auch der meisten alternativen Mediziner, die vielseitigste, gesundheitsfördernde Pflanze für Menschen und Tiere dar, die harmonisch
MehrGesunde Lebensmittel?
Gesunde Lebensmittel? DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE 1. xxx 2. xxx 3. xxx Stand: 22.02.2016 Stärkt das Immunsystem, für gesunde Knochen und Gelenke" und so weiter und so fort. Die Lebensmittelverpackungen strotzen
MehrVIELFALT IN DER GESUND- HEITSVERSORGUNG. Produktabgrenzung und Einordnung in der Selbstmedikation
VIELFALT IN DER GESUND- HEITSVERSORGUNG Produktabgrenzung und Einordnung in der Selbstmedikation Was bedeutet Gesundheitsversorgung im Rahmen der Selbstmedikation? Die eigenständige Therapie eines Patienten
MehrSeite Vorwort ' Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort ' Abkürzungsverzeichnis XI Literaturverzeichnis XII 1. Kapitel Einfuhrung ins Lebensmittelrecht - der europäische Rechtsrahmen 1 1. Die Entwicklung des Lebensmirtelrechts
MehrTrivital arthro. 112 Kapseln: PZN
Trivital arthro 112 Kapseln: PZN 10399517 Trivital arthro ist ein innovatives Nährstoffkonzept mit chinesischen Vitalpilzen für den Erhalt gesunder Knochen und Gelenke. Trivital arthro ist ein innovatives
MehrFAQ zur Registrierung und zu Pflichten von Lebensmittelunternehmern sowie den wichtigsten Gesetzesregelungen
FAQ zur Registrierung und zu Pflichten von Lebensmittelunternehmern sowie den wichtigsten Gesetzesregelungen Was sind Lebensmittel? Per definitionem sind Lebensmittel alle Stoffe oder Erzeugnisse, die
MehrRegulierung pflanzlicher Stoffe in Lebens- und Futtermitteln Aufgaben des BVL Viertes BfR-Forum Verbraucherschutz am 5. und 6. Juli 2007 in Berlin
Regulierung pflanzlicher Stoffe in Lebens- und Futtermitteln Aufgaben des BVL Viertes BfR-Forum Verbraucherschutz am 5. und 6. Juli 2007 in Berlin BVL 06. Juli 2007 Seite 1 Inverkehrbringen von Lebensmitteln
MehrNEU. Wachstumsmarkt Stress und Erschöpfung. Profitieren Sie vom. Die Innovation vom Marktführer
Profitieren Sie vom Wachstumsmarkt Stress und Erschöpfung Erschöpfungszustände und stressbedingte Beschwerden sind Indikationen mit steigender Tendenz Betroffene schätzen die Apotheke als kompetenten Ansprechpartner
MehrDies ist eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Produktinformationen. Weitere Informationen finden Sie auf
Dies ist eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Produktinformationen. Weitere Informationen finden Sie auf www.pharmanord.de. Selen+Zink Pharma Nord Reine, organische Selenhefe, Zink und Vitamin: A,
MehrIronMaxx Diät- Mahlzeit Body n Diet
IronMaxx Diät- Mahlzeit Body n Diet - Wirkt unterstützen bei der Gewichtsabnahme enthält erstklassiges Eiweiß aus Milch, Soja und Molke, probiotische Kulturen, mehr als 13 % Ballaststoffe, freie Aminosäuren
MehrMerkblatt. Nahrungsergänzungsmittel Nahrungsergänzungsmittel
LANDKREIS OSNABRÜCK Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück -Lebensmittelüberwachung- Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück Ansprechpartner: Telefon: 0541/501-2137 Merkblatt Nahrungsergänzungsmittel
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
L 230/8 DE 25.8.2016 VERORDNUNG (EU) 2016/1413 DER KOMMISSION vom 24. August 2016 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 zur Festlegung einer Liste zulässiger anderer gesundheitsbezogener Angaben
MehrBREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drs. 19/2141 Landtag 19. Wahlperiode Irreführung der Verbraucherinnen und Verbraucher bei Nahrungsergänzungsmitteln
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drs. 19/2141 Landtag 19. Wahlperiode 16.04.19 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 11. März 2019 Irreführung der Verbraucherinnen und Verbraucher bei
MehrAnlage 10 DiätV Verordnung über diätetische Lebensmittel (Diätverordnung)
Anlage 10 DiätV Verordnung über diätetische Lebensmittel (Diätverordnung) Bundesrecht Anhangteil Titel: Verordnung über diätetische Lebensmittel (Diätverordnung) Normgeber: Bund Redaktionelle Abkürzung:
MehrRat der Europäischen Union Brüssel, den 29. Juli 2014 (OR. en)
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 29. Juli 2014 (OR. en) 12284/14 DENLEG 138 AGRI 520 SAN 304 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 24. Juli 2014 Empfänger: Nr. Komm.dok.:
MehrRICHTLINIE 96/8/EG DER KOMMISSION vom 26. Februar 1996 über Lebensmittel für kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung
1996L0008 DE 20.06.2007 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B RICHTLINIE 96/8/EG DER KOMMISSION
MehrKLARTEXT NAHRUNGSERGÄNZUNG
1 l 5 KLARTEXT NAHRUNGSERGÄNZUNG Positionen der Verbraucherzentralen zu Nahrungsergänzungsmitteln HINTERGRUND Nahrungsergänzungsmittel (NEM) sind Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die allgemeine Ernährung
MehrDer Beitrag von Nahrungsergänzungsmitteln zur Versorgung mit ausgewählten Nährstoffen
Der Beitrag von Nahrungsergänzungsmitteln zur Versorgung mit ausgewählten Nährstoffen 120 Jahre Codex Alimentarius Austriacus Das Österreichische Lebensmittelbuch Verbrauchererwartung und ihre Umsetzung
MehrStarter Mousse. Welpen in der entwöhnungsphase. trächtige / säugende hündin. indikationen: Produktvorteile: zusammensetzung:
Starter Mousse in der entwöhnungsphase trächtige / säugende hündin Präbiotika (Fructo- und Mannan-oligosaccharide, Beta-glucan, Butyrat), reis und Fischöl (Quelle für omega--fettsäuren) unterstützt eine
MehrAnforderungen in rechtlicher Hinsicht an Health Claims. Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel
Anforderungen in rechtlicher Hinsicht an Health Claims Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel Dr. Bernhard Mühlbauer Chronologie 30.12.2006: Veröffentlichung
MehrDECHEMA November 2007 Luckenwalde
DECHEMA November 2007 Luckenwalde Gesundheit durch präventive Lebensmittel Ungesättigte Fettsäuren als Teil gesundheitlich präventiver Lebensmittel Gliederung der Präsentation - Warum? - positive Nährstoffe
MehrVorwort. Abkürzungsverzeichnis. I. Allgemeines 1
Inhaltsverzeichnis Vorwort Autor Abkürzungsverzeichnis V VII XV I. Allgemeines 1 A. Überblick 1 1. Was ist unter dem Begriff Diätrecht" zu verstehen? 1 2. Was sind diätetische Lebensmittel? 1 3. Wer bestimmt
MehrNAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL. Leitfaden für Bewerbung, Beratung und Verkauf. Dipl.-Ing. Dr. Thomas Eidenberger. August 2014 ALLES UNTERNEHMEN.
NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL Leitfaden für Bewerbung, Beratung und Verkauf Dipl.-Ing. Dr. Thomas Eidenberger August 2014 ALLES UNTERNEHMEN. NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL Leitfaden für Bewerbung, Beratung und Verkauf
MehrDie Anwendung der Verordnung über die gegenseitige Anerkennung auf Nahrungsergänzungsmittel
EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION UNTERNEHMEN UND INDUSTRIE Leitlinien 1 Brüssel, den 1.2.2010 - Die Anwendung der Verordnung über die gegenseitige Anerkennung auf Nahrungsergänzungsmittel 1. EINLEITUNG
MehrDeutscher Bundestag. Sachstand. Nahrungsergänzungsmittel. Definitionen und Marktübersicht. Wissenschaftliche Dienste WD /11
Deutscher Bundestag Nahrungsergänzungsmittel Definitionen und Marktübersicht Seite 2 Nahrungsergänzungsmittel Definitionen und Marktübersicht Verfasser: Aktenzeichen: WD 5 3000 15/11 Abschluss der Arbeit:
MehrNahrungsergänzungsmittel. Einstufung, Klinische Prüfung, Werbung, Wirksamkeit Was sagt der Gesetzgeber?
Nahrungsergänzungsmittel Einstufung, Klinische Prüfung, Werbung, Wirksamkeit Was sagt der Gesetzgeber? Nahrungsergänzungsmittel Aufgaben des Bundesamtes Anträge auf Erteilung von AG nach 68 LFGB Anträge
MehrKinderwunsch & Schwangerschaft. bis Ende der 12. Schwangerschaftswoche
Kinderwunsch & Schwangerschaft bis Ende der 12. Schwangerschaftswoche Was in dieser Packungsbeilage steht: Kinderwunsch & Schwangerschaft Was ist Elevit Kinderwunsch & Schwangerschaft? Zellteilung & Risikominderung
MehrAufnahme von Vitaminen und Mineralstoffen
Aufnahme von Vitaminen und Mineralstoffen Gleichwohl können wir uns dann, wenn es um die Vitaminund Mineralstoffzufuhr geht, nicht selbstgefällig zurücklehnen. Eine mangelhafte Ernährung mit nur wenig
MehrWERTBESTIMMENDE INHALTSSTOFFE VON NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTELN Werner Pfannhauser O.Univ.Prof. Dr. Werner Pfannhauser KG A-1180 Wien, Kreuzgasse 79
WERTBESTIMMENDE INHALTSSTOFFE VON NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTELN Werner Pfannhauser O.Univ.Prof. Dr. Werner Pfannhauser KG A-1180 Wien, Kreuzgasse 79 Wertbestimmende Inhaltsstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln
MehrLebensmittelrecht Nährwertkennzeichnung
Lebensmittelrecht Nährwertkennzeichnung Nährwertkennzeichnung nach den Bestimmungen der LMIV Die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 = Lebensmittelinformations-VO (LMIV) ist im November 2011 veröffentlicht worden.
MehrEditorial Was gibt es Neues? Einführung Herkunftsangaben: Praktische Bedeutung und rechtliche Grundlagen
Vorwort Herausgeber und Autoren Editorial Was gibt es Neues? I Einführung Herkunftsangaben: Praktische Bedeutung und rechtliche Grundlagen 1 Herkunftsangaben in der Lebensmittelpraxis /M. Holle 1.1 Einleitung
Mehr