Der grüne Pakt für Österreichs Landwirtschaft

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1 lebensministerium.at Der grüne Pakt für Österreichs Landwirtschaft Umweltprogramm für naturnahe Landwirtschaft Bergbauernprogramm für Österreichs Landschaften Investitionsoffensive für den ländlichen Raum

2 VERLÄSSLICHKEIT ALS AUFTRAG Im europäischen Vergleich ist der ländliche Raum Österreichs von einer klein- und mittelbäuerlichen strukturierten Landwirtschaft geprägt: lediglich 6 Prozent der österreichischen Betriebe liegen in einer Größenordnung von über 50 Hektar. i Unsere bäuerlichen Betriebe bewirtschaften insgesamt fast 80 Prozent des Bundesgebietes. Knapp zwei Drittel der Betriebe liegen im Berggebiet sowie in benachteiligten Regionen. Unter diesen spezifischen Voraussetzungen sichern unsere Bauern knapp über 20 Prozent der heimischen Vollzeitarbeitsplätze im ländlichen Raum. ii Hinzu kommen die positiven wirtschaftlichen Effekte für andere Sektoren, die sich etwa durch den Erhalt der Kulturlandschaft vor allem im Tourismus niederschlagen. Die österreichischen Bauern leisten damit einen entscheidenden Beitrag zur Vitalität der ländlichen Regionen. Anteil der Betriebe über 50 Hektar (Quelle: Grüner Bericht 2005) 1

3 Neben ihrer traditionellen Aufgabe als Produzent hochwertiger Lebensmittel stellen sich die bäuerlichen Betriebe immer mehr auch neuen Aufgaben, etwa im Bereich der erneuerbaren Energie und der nachwachsenden Rohstoffe. iii In ganz Europa einzigartig ist das Umweltengagement unserer Bauern: in der Zeit von 2000 bis 2006 haben über ¾ der Betriebe mit fast 90 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche am agrarischen Umweltprogramm teilgenommen. iv Sie entsprechen damit in hohem Ausmaß den Ansprüchen der heimischen Konsumentinnen und Konsumenten. Die Sicherung einer flächendeckenden, naturnahen, bäuerlichen und wettbewerbsfähigen Landwirtschaft in Österreich liegt vor diesem Hintergrund im gesamtgesellschaftlichen Interesse und ist damit für uns ein klarer Auftrag. WETTBEWERB ALS HERAUSFORDERUNG Seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union hat die österreichische Landwirtschaft nicht nur den heimischen Markt erfolgreich verteidigt, sondern auch konsequent neue Märkte erschlossen. Zuletzt konnte auch die Erweiterung der Union erfolgreich zur Positionierung österreichischer Waren genutzt werden. v Die voranschreitende Globalisierung stellt die österreichische Landwirtschaft heute vor weitere und neue Herausforderungen. Potente Agrarproduzenten mit enormen Anbauflächen und einer unvergleichlich günstigeren Kostenstruktur drängen auf den Weltmarkt. Das Wachstumspotential dieser Produzenten ist längst nicht ausgeschöpft. Diese Entwicklung schlägt sich nicht nur im Mengen- und Preisgefüge der globalen Märkte nieder, sondern wirkt sich auch immer stärker in den politischen Verhandlungen um die Liberalisierung des Welthandels im Rahmen der WTO aus. 2

4 Während die Fragen des Marktzuganges und der Zölle im Rahmen der WTO noch in Verhandlung stehen, wurde das Auslaufen aller Formen der Exportstützungen mit dem Jahr 2013 bereits fixiert. Parallel dazu wurde auf europäischer Ebene mit dem Beschluss der Staats- und Regierungschefs zur Finanziellen Vorausschau der finanzielle Rahmen der Ländlichen Entwicklung bis 2013 festgelegt. Vorbehaltlich der Zustimmung des Europäischen Parlaments sowie der Festlegung des nationalen Verteilungsschlüssels durch den Agrarministerrat sind damit die Mittel, über die Österreich in der Ländlichen Entwicklung bis 2013 verfügen wird, bei rund 3,2 Mrd. Euro fixiert. Während die übrigen Mitgliedsstaaten der Union zum Teil massive Kürzungen der Ländlichen Entwicklung haben hinnehmen müssen in Deutschland beispielsweise bis zu 40 Prozent, ist es Österreich gelungen, das historische Ergebnis wieder einzustellen. Mit demselben Beschluss haben die Regierungschefs der Europäischen Union die Kommission beauftragt, eine vollständige und weit reichende Prüfung sämtlicher Ausgaben der Europäischen Union einschließlich der Gemeinsamen Agrarpolitik vorzulegen. Klar ist daher: spätestens mit der Vorlage dieser Überprüfung ist mit einer neuerlichen und intensiven Diskussion um die Finanzierung und Ausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union nach 2013 zu rechnen. DER GRÜNE PAKT FÜR ÖSTERREICHS LANDWIRTSCHAFT Verantwortliche und vorausschauende Politik muss sowohl die im Rahmen der WTO zu erwartenden Entwicklungen, wie auch die innerhalb der EU sich abzeichnenden Diskussionen bereits heute mitdenken und berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund haben wir in einem breit angelegten und mehrstufigen Dialogprozess die Leitlinien der künftigen Ausrichtung der Ländlichen Entwicklung in Österreich mit Bauernvertretern, den Ländern und Kammern sowie NGOs erarbeitet. Es herrscht breiter Konsens: Wenn wir unsere flächendeckende bäuerliche und naturnahe Landwirtschaft für die Zukunft und über das Jahr 2013 hinaus erhalten 3

5 wollen, müssen wir eine Strategie verfolgen, die einerseits wie bisher geographische Benachteiligungen und Umweltleistungen ausgleicht, andererseits aber spürbar die wirtschaftliche Kraft unserer bäuerlichen Betriebe im Besonderen sowie den ländlichen Raum insgesamt stärkt. Mit dem Grünen Pakt für Österreichs Landwirtschaft legt Landwirtschaftsminister Josef Pröll nun in Umsetzung der Ländlichen Entwicklung der Europäischen Union für die Zeit bis 2013 ein Programm vor, das diesem Ziel in vollem Umfang Rechnung trägt. Das jährlich mit rund 1. Mrd. Euro von der EU, dem Bund und den Ländern dotierte Grüne Pakt umfasst daher drei Kernpunkte: > Umweltprogramm für naturnahe Landwirtschaft, in das mit mehr als 500 Mio. Euro über die Hälfte der insgesamt für die Ländliche Entwicklung zur Verfügung stehenden Mittel fließen. > Bergbauernprogramm für Österreichs Landschaften, das wie bisher mit 276 Mio. Euro dotiert ist und das damit ein klares Signal der Beständigkeit in der österreichischen Politik für Berggebiete darstellt. > Investitionsoffensive für den ländlichen Raum, die mit 130 Mio. Euro für agrarische Investitionen um 30 Prozent mehr Geld zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit vorsieht sowie mit 74 Mio. Euro regionale Initiativen über den Bereich der Landwirtschaft hinaus möglich macht. 4

6 UMWELTPROGRAMM FÜR NATURNAHE LANDWIRTSCHAFT Ziel des Umweltprogramms war und ist es, eine breite Umweltorientierung der heimischen Landwirtschaft zu gewährleisten. Zusätzliche Kosten bzw. Minderertrag, die sich durch verstärkte Umweltorientierung ergeben, sollen durch das Umweltprogramm ausgeglichen werden. Zentral geht es dabei um Boden- und Gewässerschutz sowie den Erhalt der Biodiversität (Artenvielfalt). vi Das bisherige Umweltprogramm war im Schnitt der Periode 2000 bis 2006 mit jährlich rund 610 Mio. Euro dotiert. Während damals die Verteilung der Gelder nach einzelnen Programmschwerpunkten allein im Ermessen der Mitgliedsstaaten lag, zieht die neue EU-Verordnung zur Ländlichen Entwicklung klare Obergrenzen der jeweiligen Dotierung ein. Dementsprechend können für den Schwerpunkt Verbesserung der Umwelt und der Landschaft maximal 80 Prozent der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel aufgewendet werden, während für die beiden anderen Achsen (Achse 1: Wettbewerb und Achse 3: Diversifizierung) jeweils mindestens 10 Prozent der Mittel aufzuwenden sind. Dotierung der Schwerpunktachse 2 Umwelt und Landschaft 5

7 Im Grünen Pakt werden diese Vorgaben zur Gänze ausgenutzt: Ausgehend von rund 1 Mrd. Euro, die künftig in Österreich jedes Jahr zur Verfügung stehen wird, können daher maximal 800 Mio. Euro in Maßnahmen des Schwerpunkts Verbesserung der Umwelt und Landschaft fließen. Österreich schöpft diesen Betrag voll aus: das Umweltprogramm wird daher nach Berücksichtigung der Mittel des Bergbauernprogramms mit insgesamt 524 Mio. Euro dotiert sein. Mit über der Hälfte der insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel stellt damit das Umweltprogramm auch im Grünen Pakt das Herzstück der agrarpolitischen Ausrichtung in der Ländlichen Entwicklung für die Zeit bis 2013 dar. Weitere wichtige Aspekte des Umweltprogramms sind: Verwaltungsvereinfachung Ein wichtiges Ziel bei der Programmerstellung für die Periode 2007 bis 2013 war die Verwaltungsvereinfachung. So ist durch Straffung und Bündelung eine Reduktion der Maßnahmen von 87 auf 31 vorgesehen (s. Anhang) Biologische Landwirtschaft bleibt wichtigste Maßnahme Die wichtigste Maßnahme bleibt auch im neuen Programm die Biologische Landwirtschaft, die die Erbringung von Umweltleistungen auf der gesamten Betriebsfläche induzieren soll. Neue Laufzeit: 7 Jahre Das neue Programm wird mit einer siebenjährigen Verpflichtungszeit begonnen, damit die Mehrzahl der Bauern mit Ende der Finanzperiode ihre individuellen Verpflichtungen abschließen können. Der Umstand, dass in der laufenden Periode Bauern jederzeit neue und unterschiedlich lange Verpflichtungen eingehen konnten, führte zu erheblichem Verwaltungsaufwand sowie Komplikationen für die Bauern. Entfall der Grundförderung Da die Kopplung von Direktzahlungen aus der ersten Säule der Agrarpolitik an die Einhaltung von Vorschriften aus den Bereichen Umwelt, Futtermittel und Lebensmittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz (so genannte Cross Compliance ) sowie der darin enthaltenen Pflicht der Grünlanderhaltung und der Erhaltung der Landschaftselemente gebunden ist, konnte die Maßnahme Grundförderung nicht mehr aufrechterhalten werden. 6

8 Sicherung der Grünlanderhaltung Im neuen Programm ist auch die Grünlanderhaltung gesichert, wobei stärkeres Gewicht auf die Pflege der Grünlandflächen mit Milchkühen, bei denen die Verluste durch Umweltorientierung höher sind, gelegt wird. Maßnahmen für Spezialkulturen Vorgesehen sind ferner Maßnahmen für Spezialkulturen, um den Bauern die wirtschaftlichen Nachteile abzugelten, welche sich aus der Umweltorientierung ergeben. Diese sind u.a. die Verringerung des Betriebsmitteleinsatzes oder die Ausweitung des Einsatzes von Nützlingen. Alpung und Behirtung Die Bewirtschafter in gebirgigen Regionen werden weiterhin durch die Maßnahmen Alpung und Behirtung sowie Offenhaltung der Kulturlandschaft (Steilflächenmahd, Mahd von Bergmähdern) in ihrer wichtigen Arbeit unterstützt. Wichtig werden auch weiterhin die Maßnahmen zur Erhaltung der Biodiversität sein, wie die Erhaltung von Streuobstbeständen, der Erhalt seltener Nutztierrassen oder der Anbau und die Nutzung seltener Kulturpflanzen. Natura 2000 Im Rahmen des Programms werden auch für die Umsetzung von Natura 2000-Zielen werden Mittel bereit gestellt. Ferner wird die Erstellung von Managementplänen unterstützt. Die Abgeltung von Bewirtschaftungseinschränkungen erfolgt wie bisher in erster Linie im freiwilligen Ansatz. BERGBAUERNPROGRAMM FÜR ÖSTERREICHS LANDSCHAFTEN Die Förderung für benachteiligte Gebiete unterstützt Landwirte in Regionen mit Bewirtschaftungserschwernissen. In Österreich kommt diese Förderung in erster Linie landwirtschaftlichen Betrieben in Berggebieten zugute. Das Bergbauernprogramm ist das wesentliche Element für Österreichs erfolgreiche Grünlandpolitik. Damit ist es gelungen, Abwanderung zu stoppen sowie bäuerliche Besiedelung und Bewirtschaftung der Berggebiete aufrechtzuerhalten. Der ländliche Raum soll auch für zukünftige Generationen ein attraktiver Lebensraum bleiben. Auch für die Tourismuswirtschaft ist die Sicherstellung eines intakten ländlichen Raums kostbares Kapital. 7

9 Das Berggebiet hat in Österreich einen zentralen Stellenwert und daher fällt der Berglandwirtschaft eine entscheidende Rolle für die Sicherung des sensiblen Ökosystems im Berggebiet zu. Die Bergbauernförderung leistet nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Einkommen sondern auch zur Erhaltung der Umwelt und des ländlichen Raums. In finanzieller Hinsicht ist diese Maßnahme neben dem Umweltprogramm die bedeutendste Maßnahme der Ländlichen Entwicklung in Österreich. Sie soll in der Periode auf Basis des derzeitigen Systems weitergeführt werden. In der Periode 2007 bis 2013 ist das Bergbauernprogramm mit 276 Mio. Euro jährlich dotiert. INVESTITIONSOFFENSIVE FÜR DEN LÄNDLICHEN RAUM Mit einem Plus von mehr als 30 Prozent wird ein spürbarer Impuls zur Stärkung der Wirtschaftskraft und der Wettbewerbfähigkeit bäuerlicher Betriebe gegeben: Im Vergleich zu 95 Mio. Euro in der alten Periode stehen nun im Grünen Pakt für die Investitionsoffensive jährlich insgesamt rund 130 Mio. Euro zur Verfügung. Zusätzlich zu den Mitteln aus der in der EU Verordnung vorgegebenen Achse 1 (Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft) werden Mittel aus der Achse 3 (Steigerung der Lebensqualität und Förderung der Diversifizierung der Wirtschaft) herangezogen. Nach voller Dotierung der Achse 2 (Verbesserung der Umwelt) in der Höhe von 80 Prozent verbleiben für die beiden anderen Achsen 1 und 3 jeweils 10 Prozent der Mittel. 8

10 Dotierung der Schwerpunktachsen Wettbewerb und Diversifizierung Konkret sind im Rahmen der Investitionsoffensive unter anderem folgende Maßnahmen vorgesehen: Investition in die Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe Diese Maßnahme dient der Unterstützung landwirtschaftlicher Betriebe im Zuge von Investitionen zur Betriebsmodernisierung. Die zentrale Weiterentwicklung in diesem Bereich ist die Einführung eines Betriebskonzepts, welches Kalkulationen von Entwicklungschancen für den Betrieb beinhaltet. Dieses Konzept ist für Investitionen bis zu EUR freiwillig, die Erstellung des Konzepts wird allerdings über einen maximal dreiprozentigen Bonus attraktiv gemacht. Startinvestition für landwirtschaftliche Jungübernehmer Mit dieser Maßnahme wird die Übergabe von landwirtschaftlichen Betrieben unterstützt. Voraussetzung für den Erhalt einer Förderung ist die Vorlage eines Betriebskonzeptes, das eine Kalkulation der Entwicklungsmöglichkeiten des Betriebs umfasst. Bei Nachweis einer Meisterausbildung oder einer zumindest gleichwertigen oder höheren Ausbildung ist ein zusätzlicher Bildungsbonus von EUR vorgesehen. 9

11 Investitionen in Know-how und Bildung Der Erwerb von neuen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Wissen ist für die Zukunft der Menschen im ländlichen Raum von zentraler Bedeutung. Die Förderung der Humanressourcen über Ausbildung, Weiterbildung und Informationsmaßnahmen soll über ein einheitliches Gesamtkonzept für Bildung umgesetzt werden. Investition in höhere Wertschöpfung bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen Über Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse soll eine Erhöhung der Wertschöpfung bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen entstehen, die der Region zugute kommt. Die Maßnahmen betreffen vor allem Betriebe der ersten Verarbeitungsstufe, wobei neben Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe auch Unternehmen mit bis zu 200 Mio. Jahresumsatz oder 750 Mitarbeitern als Nutznießer in Betracht kommen. Investition in die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Technologien Diese neu eingeführte Maßnahme dient der Verbreitung innovativer Konzepte für die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Technologien. Damit soll neben verbesserten Marktchancen die Sicherung der Qualität landwirtschaftlicher Erzeugnisse durch Abstimmung über die gesamte Erzeugungs- und Verarbeitungskette hinweg gesichert werden. Investition in Lebensmittelqualität Ziel der Maßnahme ist die Schaffung und Absicherung von Erzeugung, Inverkehrbringen und Absatz hochwertiger Lebensmittel besonderer Qualität. Dies soll durch Anreize zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse erfolgen, die deutlich über die gesetzlichen und handelsüblichen Anforderungen hinausgehen und möglichst alle Stufen der Herstellung einbeziehen. Forstbereich Die forstwirtschaftlichen Maßnahmen orientieren sich stark an den Ergebnissen des Walddialogs sowie der nationalen Forststrategie. Gleichzeitig werden die Ziele des Europäischen Biomasse Aktionsplans berücksichtigt. Ziele sind unter anderem: > Die Förderung der Verwendung von Holz und anderen forstwirtschaftlichen Produkten aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern, als umweltfreundliche und erneuerbare Rohstoffe und Energieträger (Biomasse). > Steigerung des Holzaufkommens (Ziel: +30 % bis 2013) Hiezu sind weiterhin vor allem Investitionen in die forstliche Infrastruktur wie z.b. in den Wegebau notwendig. Stärkung der Bedeutung von Kooperationen in der Forstwirtschaft und gemeinsame Holzvermarktung mit verbesserter Logistik. > Beihilfen im Bereich des Schutzwalds für nichtproduktive Investitionen. 10

12 Eine zweite Säule der Investitionsoffensive stellt die Regionaloffensive dar. Dieses breite Maßnahmenbündel bietet Unterstützungsmöglichkeiten für einen Adressatenkreis, der nicht nur Land- und Forstwirte umfasst. Gemeinden sowie nicht agrarische Klein- und Mittelbetriebe im ländlichen Raum können ebenfalls unterstützt werden. Der ländliche Raum als Ganzes profitiert von diesen Maßnahmen. In der vergangenen Periode mit 33 Mio. Euro dotiert, sind für diesen Bereich unter dem Grünen Pakt insgesamt 74 Mio. Euro vorgesehen. Beispiele für Maßnahmen in diesem Bereich sind die Förderung erneuerbarer Energien, insbesondere der Biomasse oder Vorhaben im Zusammenhang mit Naturschutz. Auch für Kleinstunternehmen bietet das Programm Unterstützungsmöglichkeiten bei der Gründung und Entwicklung des Betriebes. Mit dieser Maßnahme soll das Wirtschaftsgefüge gestärkt werden. Für den Tourismus ist die Unterstützung von Informationszentren, kleinen Infrastrukturen sowie die Entwicklung und Vermarktung von Tourismusdienstleistungen vorgesehen. Vorgesehen sind ferner Unterstützungsmöglichkeiten für Landwirte, die durch das Erbringen von kommunalen oder sozialen Dienstleistungen außerwirtschaftliches Einkommen erwirtschaften. Unter diesen Schwerpunkt fällt auch das in der vergangenen Periode erfolgreiche LEADER+ Programm der EU. Schwerpunkt dabei ist der sektorübergreifende Ansatz in der Entwicklung ländlicher Regionen. Wie in der laufenden Periode wird dieser Schwerpunkt in ausgewählten Regionen umgesetzt werden, die auf der Basis von regionalen Entwicklungskonzepten ausgewählt werden. Die Entwicklungsstrategien sollen in der neuen Periode einen verbindlichen Charakter erhalten und sich mit vorgegebenen Themen wie z.b. Erneuerbare Energien beschäftigen. 11

13 Anhang: Im neuen Umweltprogramm angebotene Maßnahmen Biologische Wirtschaftsweise Umweltgerechte Bewirtschaftung von Acker- und Grünlandflächen Verzicht auf ertragssteigernde Betriebsmittel auf allen Ackerflächen (ohne Ackerfutterflächen) Verzicht auf ertragssteigernde Betriebsmittel auf allen Ackerfutterflächen und Grünlandflächen Verzicht auf Fungizide auf allen Getreideflächen Integrierte Produktion für Erdäpfel, Zuckerrüben, Gemüse, Erdbeeren, Heil- und Gewürzpflanzen Obst- und Hopfenbau Integrierte Produktion Obst und Hopfen Erosionsschutz Obst und Hopfen Weinbau Integrierte Produktion Wein Erosionsschutz Wein Integrierte Produktion im geschützten Anbau Silageverzicht Erhaltung von Streuobstbeständen Offenhaltung der Kulturlandschaft: Mahd von Steilflächen Bewirtschaftung von Bergmähdern Alpung und Behirtung Ökopunkte Begrünung von Ackerflächen Mulch- und Direktsaat Regionalprojekt für Grundwasserschutz und Grünlanderhaltung Vorbeugender Boden- und Gewässerschutz Schlagbezogene Planung, Aufzeichnung und Bilanzierung Bewirtschaftung von besonders auswaschungsgefährdeten Ackerflächen Erweiterung der Begrünung Untersaat bei Mais Verlustarme Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern und Biogasgülle Erhaltung genetischer Ressourcen Erhaltung seltener Nutztierrassen Anbau seltener landwirtschaftlicher Kulturpflanzen Erhaltung und Entwicklung naturschutzfachlich wertvoller und gewässerschutzfachlich bedeutsamer Flächen i Grüner Bericht 2005, S. 206, Tab 3.2.1: Rund 94 Prozent der insgesamt knapp über land- und forstwirtschaftliche Betriebe Österreichs bewirtschaften weniger als 50 Hektar, knapp über 60 Prozent sogar unter 20 Hektar. Gerade einmal knapp 6 Prozent der Betriebe liegen in einer Größenordnung von über 100 Hektar. Zum Vergleich: Anteil der Betriebe über 100 Hektar in Dänemark liegt bei 35 Prozent, in Frankreich bei 32 Prozent, in Schweden bei 28 Prozent sowie in Großbritannien bei knapp 27 Prozent. ii Grüner Bericht 2005, S. 207, Tab einschließlich der rund Beschäftigten im unmittelbar vor- und nachgelagerten Bereich iii Zahlen des BMLFUW / Abt. V/10: So konnte beispielsweise der Einsatz der Biomasse zur Wärmegewinnung seit dem Jahr 2000 um 55 Prozent gesteigert werden das entspricht rund 400 Megawatt zusätzlich installierte Leistung. 12

14 iv Grüner Bericht 2005, S. 247, Tab : insgesamt 78,3 Prozent der Betriebe und 88,8 Prozent der Fläche v Fachverband der Lebensmittelindustrie 2006: In den Zollkapiteln 1 5 (Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs) konnte der Exportwert von 476 Mio. Euro im Jahr 1995 auf Mio. Euro Exportwert im Jahr 2005 verdreifacht werden. Im Zollkapitel 6 14 (Waren pflanzlichen Ursprungs) von 319 Mio. Euro auf 652 Mio. Euro verdoppelt. vi Beispielhafte zu nennende Maßnahmen in diesem Zusammenhang: Spritzmittelverzicht, Begrünung sowie die Unterstützung der Haltung seltener Haustierrassen oder Sorten. 13

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