Willkommen. Willkommen. Landkreis Greiz in Thüringen. Informations- und Fortbildungsveranstaltung für Rinderhalter. Am in Langenwetzendorf

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Willkommen. Willkommen. Landkreis Greiz in Thüringen. Informations- und Fortbildungsveranstaltung für Rinderhalter. Am in Langenwetzendorf"

Transkript

1 Willkommen Willkommen Landkreis Greiz in Thüringen Informations- und Fortbildungsveranstaltung für Rinderhalter Am in Langenwetzendorf

2 Cross Compliance Anforderungen an Rinderhalter Seit dem Jahr 2005 ist die Gewährung bestimmter EU-Zahlungen an die Einhaltung von grundlegenden Anforderungen in den Bereichen Umweltschutz, Klimawandel, guter landwirtschaftlicher Zustand der Flächen, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze sowie Tierschutz geknüpft. Die CC-Regelungen gehen von einem gesamtbetrieblichen Ansatz aus. Die Auswahl der Kontrollstichprobe (der Betriebe) erfolgt nach Risikoanalyse und nach Zufallsprinzip - mindestens 1% aller Betriebsinhaber die Beihilfeanträge stellen - bei einem erheblichen Grad an Verstößen in einem Rechtsakt wird die Zahl der Kontrollen im nachfolgenden Kontrollzeitraum erhöht

3 Cross Compliance - Sanktionen Verstöße sind nach Ausmaß, Schwere und Dauer zu bewerten bei Fahrlässigkeit: - 3 Sanktionsstufen: 1% / 3% / 5% (Regelsanktion 3%) - für geringfügige Verstöße: früher Bagatellregelung (Verzicht auf Sanktionen) Cave! jetzt Frühwarnsystem (kein gleichartiger Verstoß in folgenden 3 Jahren, sonst Sanktion rückwirkend und Bewertung als Wiederholungsverstoß) bei Vorsatz: erhöhte Sanktionen nach Vorgabe der Verordnung (Regelsanktion 20%) bei Wiederholung: erhöhte Sanktionen nach Vorgabe der Verordnung bis 100%

4 Cross Compliance Kontrollen durch Veterinäramt 1. Regelungen zur Tierkennzeichnung und Registrierung 2. Lebensmittel- und (Futtermittelsicherheit, dann mit TLL gemeinsam) 3. Richtlinie über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe in der tierischen Erzeugung Die Anwendung von Stoffen mit thyreostatischer, östrogener, androgener und gestagener Wirkung sowie von Stilbenen und Beta-Agonisten bei Nutztieren ist grundsätzlich verboten. Darunter fallen alle Hormone mit wachstumsfördernder Wirkung. Ausnahmen: Brunstsynchronisation, Embryotransfer, Therapie durch Tierarzt Nachweisführung Arzneimittel! 4. Regelungen zu Tierseuchen 5. Regelungen zu Tierschutz

5 Registrierung und Meldung 1. Betriebsregistrierung und Tierkennzeichnung - spätestens bei Beginn der Tätigkeit - beim Landkreis/kreisfreier Stadt (VLÜA) oder der TSK - Angaben: Name Anschrift Zahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere Nutzungsart Standort 12stellige Registriernummer - Verstoß gegen Anzeigepflicht der Rinderhaltung ist mittelschwerer Verstoß (3% Sanktionen) - Ohrmarken - Bestandsregister 5

6 Cross Compliance Rinder Tierkennzeichnung Ohrmarken Jeder Tierhalter von Rindern muss Kennzeichen unter Angabe des voraussichtlichen jährlichen Bedarfs bei den zuständigen Behörden oder beauftragten Stellen (Regionalstellen) beantragen, die dann durch diese ausgegeben werden. Thüringen: Thüringer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht (TVL), Regionalstelle im HIT im TVL Artur Becker-Straße 100, Jena Jeder Rinderhalter ist dafür verantwortlich, dass alle im Betrieb gehaltenen Rinder durch zwei identische Ohrmarken zu identifizieren sind. Kälber sind innerhalb von sieben Tagen nach der Geburt zu kennzeichnen. (gilt auch für aus einem Drittland eingeführte Rinder)

7 Cross Compliance Kennzeichnung Rinder Bei Verlust oder Unlesbarkeit einer oder beider Ohrmarken ist der Tierhalter verpflichtet, bei der Regionalstelle eine Ersatzohrmarke mit denselben Angaben, die sich auf der verlorenen oder unlesbar gewordenen Ohrmarke befanden, zu beantragen und das Rind unverzüglich erneut zu kennzeichnen. 7

8 Cross Compliance Bestandsregister Alle Rinderhalter müssen ein Bestandsregister mit folgenden Angaben führen: - Ohrmarkennummer - Geburtsdatum - Geschlecht - Rasse - Ohrmarkennummer des Muttertieres - jedes Verbringen in oder aus dem Betrieb (Name und Anschrift oder Registriernummer bisheriger/zukünftiger Halter oder Transporteur und Datum) Das Bestandsregister kann handschriftlich oder in elektronischer Form geführt werden.

9 Cross Compliance - Bestandsregister Bei handschriftlicher Form muss das Betriebsregister entweder in gebundener Form oder als Loseblattsammlung mit fortlaufender Seitenzahl chronologisch aufgebaut sein. Alle Eintragungen haben unverzüglich, bei Geburten innerhalb von 7 Tagen zu erfolgen. Das Bestandsregister muss mindestens drei Jahre, auch wenn die Rinderhaltung aufgegeben wurden, aufbewahrt werden. Wird das Bestandsregister in elektronischer Form geführt, ist bei einer Überprüfung ein aktueller Ausdruck auf Kosten des Tierhalters vorzulegen. Empfehlung: Bei einer Einverständniserklärung zum HIT-Register (siehe Menüpunkt: Rinderdatenbank- Einverständniserklärung zum HIT-Register) ist ein Ausdruck nicht erforderlich. (evtl. Fehler der Lieferanten oder Abnehmer eines Tieres sind durch Lieferscheine oder eigene Aufzeichnungen zu belegen) 9

10 Cross Compliance Zentrale Datenbank Cave! Neuregelung ab 2016 Jede Bestandsveränderung muss innerhalb von 7 Tagen (entweder mit Meldekarte oder online) an die zentrale Datenbank erfolgen. Das bedeutet: Bereits eine einzelne Meldefristüberschreitung wird unabhängig von der Größe des Bestandes als leichter Verstoß (1%) bewertet Im Jahr 2015 wurden Meldefristüberschreitungen bis 30% nur im Frühwarnsystem (ohne Abzüge) erfasst. Hinweis: In HI-Tier kann eine spezielle Maske für die Abfrage der Meldefristüberschreitungen abgerufen werden (Rinderdatenbank-Abfragen-Menüpunkt weitere Abfragen und Funktionen) 10

11 Cross Compliance Regelungen zum Tierschutz- Gesetzliche Grundlagen 3 EU-Richtlinien (grundlegende Vorgaben zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere, sowie spezifische Vorgaben für den Schutz von Kälbern und Schweinen) Dieses EU-Recht ist in Deutschland durch das Tierschutzgesetz und die Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung in nationales Recht umgesetzt worden. (In einigen Fällen ergeben sich aus dem nationalen Fachrecht höhere Anforderungen, die zwar nicht CC-relevant sind, deren Nichteinhaltung aber ggf. als Ordnungswidrigkeit trotzdem zu ahnden ist.) Bsp. Lichtstärke nationales Fachrecht: 80 Lux (CC: 40 Lux)

12 Verpflichtungen nach Fachrecht und Cross Compliance Anforderungen an das Personal sowie an die Überwachung und Pflege - Ausreichend viele Personen mit Kenntnissen und Fähigkeiten zur Fütterung und Pflege (Regelverstoß mittel 3%) - Kontrolle mindestens 1x tgl. direkte Inaugenscheinnahme (Regelverstoß mittel 3%) Entfernung toter Tiere. - Täglich Überprüfung von Beleuchtungs-, Lüftungs- und Versorgungseinrichtungen. (Überprüfung von Alarmanlagen in den erforderlichen Abständen) Mängel an Geräten/ Anlagen müssen unverzüglich/spätestens vor Neueinstallung behoben werden - Beleuchtung ermöglicht jederzeit Inaugenscheinnahme (Regelverstoß 3%) - Sicherstellung, dass unverzüglich Maßnahmen für die Behandlung, Absonderung in geeignete Haltungseinrichtungen mit trockener und weicher Einstreu oder Unterlage ergriffen werden (Regelverstoß mittel 3%) - Sicherstellung, dass, soweit erforderlich, für kranke oder verletzte Tiere ein Tierarzt hinzugezogen wird (Regelverstoß mittel 3%) 12

13 Verpflichtungen nach Fachrecht und Cross Compliance Aufzeichnungen - Alle medizinischen Behandlungen - die Zahl der bei jeder Kontrolle vorgefundenen toten Tiere (TSchNutztV auch Ursachen der Tierverluste) - gleichwertigen Aufzeichnungen möglich. Zum Beispiel: * anstelle der Aufzeichnungen der medizinischen Behandlungen die Tierarzneimittel - Nachweise (z. B. Tierarzneimittel-Bestandsbuch) * das Bestandsregister (und das nach der Geflügelpest-Verordnung zu führende Register ) können zur Dokumentation der Zahl der bei den Kontrollen vorgefundenen toten Tiere verwendet werden. Ist im Bestandsregister lediglich die Abgabe von Tieren erfasst, nicht aber die Zahl der verendeten Tiere, muss es entsprechend ergänzt werden. - Die Aufzeichnungen sind für mindestens drei Jahre aufzubewahren - Regelverstoß leicht 1% 13

14 Verpflichtungen nach Fachrecht und Cross Compliance Anforderungen an die Bewegungsfreiheit Unterbringung des Tieres seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend verhaltensgerecht Möglichkeit des Tieres ist nicht so eingeschränkt dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden Ein ständig angebundenes oder angekettetes Tier bzw. ein ständig oder regelmäßig in Haltungssystemen befindliches Tier verfügt über einen Platz, der den praktischen Erfahrungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie der physiologischen und ethologischen Bedürfnissen angemessen ist (Regelverstoß mittel 3%) 14

15 Verpflichtungen nach Fachrecht und Cross Compliance Anforderungen an Gebäude, Unterkünfte, Anlagen sowie an Stallklima und Beleuchtung Haltungseinrichtungen sind nach Material, Bauweise und Zustand so beschaffen, dass eine Verletzung bzw. Gefährdung der Tiere so sicher ausgeschlossen ist, wie nach Stand der Technik möglich (Regelverstoß mittel 3%) Luftzirkulation, Staubgehalt der Luft, Temperatur, relative Luftfeuchtigkeit und Gaskonzentration innerhalb des Stalles sind in einem Bereich der für die Tiere unschädlich ist. (Ersteinordnung nach Inaugenscheinnahme ggf. weiterführende Untersuchungen) (Regelverstoß mittel 3%) Sicherstellung, dass die physiologischen, ethologischen Bedürfnisse der Tiere durch geeignete künstliche Beleuchtung gedeckt wird (entfällt auf Weide oder bei ausreichend natürlichem Lichteinfall) (Regelverstoß mittel 3 %) Tiere die nicht in Gebäuden untergebracht sind, soweit erforderlich und möglich, vor widrigen Witterungseinflüssen, Beutegreifern und Gefahren für die Gesundheit geschützt (Regelverstoß mittel 3 %) 15

16 Verpflichtungen nach Fachrecht und Cross Compliance Anforderungen an das Füttern, Tränken und beigefügte Stoffe Ernährung jedes Tieres seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend Futter ausreichende Menge und Qualität Keine Stoffe, die den Tieren unnötig leiden oder Schäden zufügen können Anordnung Futter und Tränkeinrichtungen, so dass Verunreinigung auf Mindestmaß beschränkt wird Jedes Tier ausreichend Zugang (Art der Fütterung darf keine Schäden verursachen) Minimierung von Rivalitäten (Regelverstoß mittel 3%) Bedarfsentsprechende Versorgung mit Wasser in ausreichender Menge und Qualität (schließt Verunreinigung und Erreichbarkeit ein) (Regelverstoß schwer 5%) 16

17 Eingriffe Nationale Vorschriften der 5 und 6 Tierschutzgesetz werden eingehalten Zulässige Eingriffe werden fachkundig und korrekt durchgeführt (Regelverstoß schwer 5%) Das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres ist verboten Ein mit Schmerzen verbundener Eingriff darf an einem Wirbeltier grundsätzlich nur unter Betäubung vorgenommen werden. Die Betäubung warmblütiger Tiere ist durch einen Tierarzt vorzunehmen. Für die Betäubung mit Betäubungspatronen kann die zuständige Behörde Ausnahmen von der Betäubungspflicht durch einen Tierarzt zulassen, sofern ein berechtigter Grund nachgewiesen wird.

18 Verpflichtungen nach Fachrecht und Cross Compliance Das Amputationsverbot gilt nicht 1. wenn der Eingriff im Einzelfall nach tierärztlicher Indikation geboten ist und durch einen Tierarzt vorgenommen wird 2. das Kastrieren von unter vier Wochen alten männlichen Rindern, Schafen und Ziegen und von unter acht Tage alten männlichen Schweinen 3. die Kennzeichnung von Schweinen, Schafen, Ziegen und Kaninchen durch Ohrtätowierung, die Kennzeichnung anderer Säugetiere innerhalb der ersten zwei Lebenswochen durch Ohr- und Schenkeltätowierung sowie die Kennzeichnung landwirtschaftlicher Nutztiere - einschließlich der Pferde - durch entweder Ohrmarke, Flügelmarke oder injektierten Mikrochip, ausgenommen bei Geflügel, durch Schlagstempel beim Schwein und durch Schenkelbrand beim Pferd Diese Eingriffe müssen durch eine Person vorgenommen werden, die die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat, 18

19 Verpflichtungen nach Fachrecht und Cross Compliance 4. Das Kürzen des Schwanzes von unter vier Tage alten Ferkeln sowie von unter acht Tage alten Lämmern, das Kürzen des Schwanzes von unter acht Tage alten Lämmern mittels elastischer Ringe, das Enthornen oder Verhindern des Hornwachstums bei unter 6 Wochen alten Rindern, das Abschleifen der Eckzähne von unter acht Tage alten Ferkeln. gilt nur dann, wenn der Eingriff im Einzelfall für die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerlässlich ist. Diese Eingriffe müssen durch eine Person vorgenommen werden, die die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.

20 Verpflichtungen nach Fachrecht und Cross Compliance Eine Betäubung ist bei Eingriffen an Tieren nicht erforderlich, wenn bei vergleichbaren Eingriffen am Menschen eine Betäubung in der Regel unterbleibt oder der mit dem Eingriff verbundene Schmerz geringfügiger ist als die mit einer Betäubung verbundene Beeinträchtigung des Befindens des Tieres wenn die Betäubung im Einzelfall nach tierärztlichem Urteil nicht durchführbar erscheint, für das Kastrieren von unter vier Wochen alten männlichen Rindern, Schafen und Ziegen sofern kein von der normalen anatomischen Beschaffenheit abweichender Befund vorliegt für das Kastrieren von unter acht Tage alten männlichen Schweinen, sofern kein von der normalen anatomischen Beschaffenheit abweichender Befund vorliegt, für das Enthornen oder das Verhindern des Hornwachstums bei unter sechs Wochen alten Rindern, für das Kürzen des Schwanzes von unter vier Tage alten Ferkeln sowie von unter acht Tage alten Lämmern für das Kürzen des Schwanzes von unter acht Tage alten Lämmern mittels elastischer Ringe für das Abschleifen der Eckzähne von unter acht Tage alten Ferkeln, sofern dies zum Schutz des Muttertieres oder der Wurfgeschwister unerlässlich ist 20

21 Cross Compliance - Tierschutz Ist bei einem Eingriff eine Betäubung nicht erforderlich, sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Schmerzen oder Leiden der Tiere zu vermindern. Das bedeutet für das Enthornen von Kälbern: (neu 2016) Bei der Enthornung bzw. beim Veröden der Hornanlagen von Kälbern ist daher mindestens eine Sedation und die Gabe eines Schmerzmittels erforderlich. 21

22 Verpflichtungen nach Fachrecht und Cross Compliance Nichteinhaltung dieser Vorschriften immer: Schwerer Verstoß (5% Sanktion): Nationale Vorschriften der 5 und 6 TierSchG werden nicht eingehalten. Zulässige Eingriffe werden nicht fachkundig und korrekt durchgeführt 22

23 Verpflichtungen nach Fachrecht und Cross Compliance Züchtung/Zuchtmethoden Natürliche oder künstliche Zuchtmethoden, die den Tieren Leiden oder Schäden zufügen oder zufügen können dürfen nicht angewendet werden (Regelverstoß mittel 3%) Tiere dürfen nur zu landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden, wenn aufgrund Ihres Geno- und Phänotyps davon auszugehen ist, dass die Haltung Ihre Gesundheit nicht beeinträchtigt 23

24 Cross Compliance Tierschutz Kälber Kälber sind Hausrinder bis zum Alter von sechs Monaten! Bei Kälbern unter zwei Wochen ist die Liegefläche mit geeigneter Einstreu zu versehen. Über acht Wochen alte Kälber müssen in Gruppen gehalten werden bis 150 Kg 1,5 Quadratmeter pro Kalb Kg 1,7 Quadratmeter pro Kalb über 220 Kg 1,8 Quadratmeter pro Kalb Kälber in Einzelbuchten müssen direkten Sicht- und Berührungskontakt zu anderen Kälbern haben können. Einzelbuchten, Kälberhütten und Iglus müssen eine nach dem Alter der Kälber festgelegte Mindest- größe besitzen. 24

25 Tierschutz Kälber Stallklima/Beleuchtung Eine angemessene, dem Tagesrhythmus angeglichene Beleuchtung ist künstlich oder natürlich im Aufenthaltsbereich der Kälber zu gewährleisten. Im Fall von künstlichem Licht fordert das EU-Recht, dass das künstliche Licht der natürlichen Beleuchtung zwischen 9 und 17 Uhr entspricht. Die Einhaltung des nationalen Fachrechts hinsichtlich der Beleuchtungsstärke (mind. 80 Lux) gewährleistet die Einhaltung dieser Anforderung. Allgemeiner Grundsatz: Das Stallklima muss für die Tiere unschädlich sein. 25

26 Tierschutz Kälber - Fütterung Kälber müssen innerhalb der ersten 6 (4) Lebensstunden Kolostralmilch angeboten bekommen Jedes Kalb muss täglich mindestens zweimal gefüttert werden. Bei rationierter Fütterung Tier-Fressplatz-Verhältnis von 1:1 Spätestens ab dem achten Lebenstag faseriges Raufutter oder sonstiges rohfaserreiches strukturiertes Futter zur freien Aufnahme Bis 70 Kg Eisengehalt im Milchaustauscher mindestens 30 mg je Kg Jedes über zwei Wochen alte Kalb muss jederzeit Zugang zu Wasser in ausreichender Menge und Qualität haben. Bei Weidehaltung mindestens einmal tägliche und bei Stallhaltung mindestens zweimal tägliche Kontrolle 26

27 Tierschutz Kälber - Verbote Es ist verboten: Kälber in ständiger Dunkelheit zu halten Kälber anzubinden oder sonst festzulegen. (Ausnahme Gruppenhaltung, längstens eine Stunde im Rahmen des Fütterns) Maulkörbe zu verwenden. 27

28 Aktuelles im Tierseuchenrecht BHV-1 Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen!! - kontrollierter Zukauf von Tieren - Abschirmung der Betriebseinheiten - Zutrittsbeschränkung - Hygiene/Reinigung und Desinfektion BVD Die Bestände sind inzwischen durch den erreichten Freiheitsgrad (letztes PI-Tier liegt lange zurück) hochempfänglich für Neuinfektionen! Biosicherheitsmaßnahmen (siehe BHV-1) kein Zukauf ohne negative Untersuchung (ist ggf. im HIT mit Ohrmarkennummer abzufragen) 28

29 Merkblätter Biosicherheitsmaßnahmen in Rinder haltenden Betrieben (Merkblatt für Landwirte/16.Oktober 2014) Verbringen von Rindern (Merkblatt für Landwirte, Viehhändler und Tierärzte/15.Dezember 2015) Infektion mi dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (Merkblatt für Landwirte, Viehhändler und Tierärzte/10.Juli 2013) 29

30 Eigenkontrollen!! Eigenkontrollen! KTBL-Schrift 507: Tierschutzindikatoren Vorschläge für die betriebliche Eigenkontrolle 30

31 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Andree Huster Landratsamt Greiz Abteilung III Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Untere Höhlerreihe 4 Wir sind umgezogen! Zeulenroda-Triebes Tel.: /47108 Fax: 03661/ veterinaeramt@landkreis-greiz.de 31

Merkblatt Kennzeichnung und Registrierung von Rindern

Merkblatt Kennzeichnung und Registrierung von Rindern Merkblatt Kennzeichnung und Registrierung von Rindern Verpflichtungen nach Fachrecht und Cross Compliance Betriebsregistrierung vor Beginn der Tierhaltung bei der zuständigen Kreisverwaltung Angaben: Name,

Mehr

Merkblatt Kennzeichnung und Registrierung von Rindern

Merkblatt Kennzeichnung und Registrierung von Rindern Merkblatt Kennzeichnung und Registrierung von Rindern Verpflichtungen nach Fachrecht und Cross Compliance Betriebsregistrierung vor Beginn der Tierhaltung beim Landkreis/ kreisfreien Stadt Angaben: Name,

Mehr

Rechtliche Voraussetzungen einer tierschutzgerechten Kälberhaltung

Rechtliche Voraussetzungen einer tierschutzgerechten Kälberhaltung Rechtliche Voraussetzungen einer tierschutzgerechten Kälberhaltung Silvia Kaes, Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, 09.12.2015 EU Verordnung Richtlinie RL 2008/119/EG Ziel

Mehr

Merkblatt Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen

Merkblatt Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen Merkblatt Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen Verpflichtungen nach Fachrecht und Cross Compliance Betriebsregistrierung vor Beginn der Tierhaltung beim Landkreis/kreisfreien Stadt Angaben:

Mehr

Cross-Compliance. Tierkennzeichnung

Cross-Compliance. Tierkennzeichnung Cross-Compliance Tierkennzeichnung 13.04.2015 CROSS-COMPLIANCE TIERKENNZEICHNUNG 1 I. Tierkennzeichnung Rind II. Tierkennzeichnung Schwein III. Tierkennzeichnung Schaf/Ziege 2 I. Tierkennzeichnung Rind

Mehr

Merkblatt Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen

Merkblatt Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen Merkblatt Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen Betriebsregistrierung vor Beginn der Tierhaltung bei der zuständigen Kreisverwaltung Angaben: Name, Anschrift, Zahl der im Jahresdurchschnitt

Mehr

Merkblatt. für Schaf- und Ziegenhalter

Merkblatt. für Schaf- und Ziegenhalter Berliner Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Merkblatt für Schaf- und Ziegenhalter 1. Anzeige und Registrierung Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner,

Mehr

Cross Compliance Fachrecht EU-Recht

Cross Compliance Fachrecht EU-Recht Cross Compliance Fachrecht EU-Recht Dr. Manfred Ulrich Anhang III (19 Verordnungen und Richtlinien) bestehendes Fachrecht I. Umweltschutz FFH-RL Vogelschutz-RL Nitrat-RL Grundwasser-RL Klärschlamm-RL Pflanzenschutz-RL

Mehr

Grundlagen zum Themenkomplex Cross Compliance

Grundlagen zum Themenkomplex Cross Compliance Grundlagen zum Themenkomplex Cross Compliance 2007 Vereinfachte Darstellung der Begriffe und Regelungen Januar 2007 Stand Januar 2007 Folie 1 LEL Schwäbisch Gmünd Regelungen über den Schutz landwirtschaftlicher

Mehr

Bremische Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BremBHV1-V)

Bremische Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BremBHV1-V) Bremische Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BremBHV1-V) Zum 29.09.2017 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Aufgrund des 38 Absatz 9 in

Mehr

Wie mache ich meinen Betrieb kontrollsicher? Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 1

Wie mache ich meinen Betrieb kontrollsicher? Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 1 Wie mache ich meinen Betrieb kontrollsicher? Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 1 Welche Kontrollen gibt es? 1. Flächenkontrollen 2. Cross Compliance Kontrollen 2.1 Bereich Fläche/Umwelt

Mehr

System der Tierkennzeichnung in Deutschland

System der Tierkennzeichnung in Deutschland System der Tierkennzeichnung in Deutschland Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen müssen aufgrund von Vorschriften der Europäischen Union gekennzeichnet werden. So kann der Weg der Tiere von der Schlachtung

Mehr

Cross Compliance 2015

Cross Compliance 2015 Cross Compliance 2015 Überblick und Erfahrungen aus dem Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab Margit Bayer Veterinäramt 11. Januar 2016 Was genau ist Cross Compliance? Definition Auswahl der Betriebe Ablauf

Mehr

Landwirtschaft Tipps und Hilfestellungen zu häufigen Abweichungen

Landwirtschaft Tipps und Hilfestellungen zu häufigen Abweichungen Landwirtschaft Tipps und Hilfestellungen zu häufigen Abweichungen Rinderhaltung Dokumentation von Betriebsmitteln, Rückverfolgbarkeit, Kennzeichnung und Zeichennutzung: Kennzeichnung und Identifizierung

Mehr

Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher und tierschutzrechtlicher

Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher und tierschutzrechtlicher Bundesrat Drucksache 388/17 (Beschluss) 02.06.17 Beschluss des Bundesrates Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorschriften Der Bundesrat hat in seiner 958. Sitzung am

Mehr

Informationen für Pferdehalter

Informationen für Pferdehalter Informationen für Pferdehalter Merkblatt (Fassung vom 20.11.2006) der Stabsstelle Ernährungssicherheit am Regierungspräsidium Tübingen Die Inhalte stellen eine verkürzte Zusammenfassung der rechtlichen

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 11 des Tierschutzgesetzes vom (BGBl. I S. 1206) in der aktuell gültigen Fassung

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 11 des Tierschutzgesetzes vom (BGBl. I S. 1206) in der aktuell gültigen Fassung Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 11 des Tierschutzgesetzes vom 18.05.2006 (BGBl. I S. 1206) in der aktuell gültigen Fassung I Bezeichnung und Anschrift des Betriebes/der Einrichtung Zutreffendes

Mehr

ECKDATEN ZUR HALTUNG VON SAUEN

ECKDATEN ZUR HALTUNG VON SAUEN MERKBLATT ECKDATEN ZUR HALTUNG VON SAUEN I. RECHTLICHE GRUNDLAGEN 1. EU-Richtline 2008/120/EG über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen (RL 2008/120/EG) 2. Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Mehr

Archiviert am 15/01/2015. PRI 2313 Das Zusammenführen von landwirtschaflichen Nutztieren für Handelszwecke - tierisches Wohlbefinden [2313] v8

Archiviert am 15/01/2015. PRI 2313 Das Zusammenführen von landwirtschaflichen Nutztieren für Handelszwecke - tierisches Wohlbefinden [2313] v8 Provinziale Einheit von :... Date :... Verantwortlicher Kontrolleur :... Nr :... Anbieter :... Einmalige Nr.... : Adresse :...... PRI 21 Das Zusammenführen von landwirtschaflichen Nutztieren für Handelszwecke

Mehr

Fachtagung suissemelio Tierschutz und Hochbau

Fachtagung suissemelio Tierschutz und Hochbau Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Veterinärwesen BVET Fachtagung suissemelio Rudolf Hauser Olten, 2. Juni 2010 Zentrum für tiergerechte Haltung Zwei Zentren: ZTHZ: Geflügel

Mehr

SANKTIONEN BEI NICHTBEACHTUNG DER TRANSPORTFÄHIGKEIT VON TIEREN. Runder Tisch Tierschutz Piratenfraktion Schl.-Hlst., Kiel,

SANKTIONEN BEI NICHTBEACHTUNG DER TRANSPORTFÄHIGKEIT VON TIEREN. Runder Tisch Tierschutz Piratenfraktion Schl.-Hlst., Kiel, SANKTIONEN BEI NICHTBEACHTUNG DER TRANSPORTFÄHIGKEIT VON TIEREN Runder Tisch Tierschutz Piratenfraktion Schl.-Hlst., Kiel, 08.07.2016 Rechtliche Rahmenbedingungen für Transporte von Wirbeltieren im Zusammenhang

Mehr

Die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes Was bedeutet dies für den Tierhalter?

Die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes Was bedeutet dies für den Tierhalter? Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes Was bedeutet dies für den Tierhalter? Svenja Brünau Abteilung 6 - Dezernat 600 - Tierarzneimittelüberwachung

Mehr

Erläuterungen zur: Herkunftssicherung (GLP)

Erläuterungen zur: Herkunftssicherung (GLP) Erläuterungen zur: Herkunftssicherung (GLP) Kennzeichnung Der Rinderhalter hat jedes Rind mit zwei Ohrmarken zu kennzeichnen, die ihm von der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle

Mehr

Tierhalter Arzneimittel - Nachweisverordnung

Tierhalter Arzneimittel - Nachweisverordnung Dezernat 23 Tierarzneimittelüberwachung und Rückstandskontrolldienst Tierhalter Arzneimittel - alte Bestandsbuch-Verordnung Ziele der neuen Verordnung 1 Nachweispflichten des Betriebes / Tierhalters, der

Mehr

Bestandsregister für Schweinehaltungen

Bestandsregister für Schweinehaltungen Bestandsregister für Schweinehaltungen Übertrag (Anzahl Tiere): Name: Registriernummer nach VVVO: Anschrift der Betriebsstätte: Gesamtzahl am Stichtag 01.01.20 : Davon Zuchtsauen: Davon sonstige Zucht-

Mehr

Kürzungen und Sanktionen

Kürzungen und Sanktionen Stand 01.04.2015 Referenten: Mitarbeiter des Sachgebietes Landwirtschaft Landkreis 1. Kürzungen zu Gunsten der Nationalen Reserve lineare prozentuale Kürzung der nationalen Obergrenze für die Basisprämie,

Mehr

Tiergerechtheit. Infopool: Tierschutz l. Tiergerechtheit. Wir, die Geflügelwirtschaft für Deutschland.

Tiergerechtheit. Infopool: Tierschutz l. Tiergerechtheit.  Wir, die Geflügelwirtschaft für Deutschland. bedeutet, dass die Tiere in der Haltung ihren natürlichen Bedürfnissen und Verhaltensweisen nachgehen können. Die ist somit integraler Bestandteil und leitendes Element der Geflügelhaltung in Deutschland:

Mehr

Merkblatt Tierhaltung (im Anhang Bestandsregister)

Merkblatt Tierhaltung (im Anhang Bestandsregister) 1 (Stand September 2014) Merkblatt Tierhaltung (im Anhang Bestandsregister) Unsere landwirtschaftlichen Nutztiere, auch Tiere die als Hobby gehalten werden, können an gefährlichen Tierseuchen erkranken.

Mehr

Allgemeine Regelungen zur Umsetzung von Cross Compliance und Ausblick auf die neue Förderperiode ab 2014

Allgemeine Regelungen zur Umsetzung von Cross Compliance und Ausblick auf die neue Förderperiode ab 2014 Allgemeine Regelungen zur Umsetzung von Cross Compliance und Ausblick auf die neue Förderperiode ab 2014 Workshop Umsetzung von Cross Compliance im Naturschutz am 06. und 07.03.2013 in Schneverdingen 1

Mehr

Neues aus der Rechtssetzung

Neues aus der Rechtssetzung Neues aus der Rechtssetzung und mangelhafte Umsetzung von älteren Verordnungen Fortbildungsveranstaltung des TBV Oberfranken 17.03.2010 Himmelkron Dr. Iris Fuchs Regierung von Oberfranken Novellierung

Mehr

Drittes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes

Drittes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes Bundesrat Drucksache 4/13 BRFuss 11.01.13 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages AV Drittes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes Der Deutsche Bundestag hat in seiner 214. Sitzung am 13. Dezember

Mehr

Stand arzneimittelrechtlicher Regelungen zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes

Stand arzneimittelrechtlicher Regelungen zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes Stand arzneimittelrechtlicher Regelungen zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes Bernhard Kühnle Leiter der Abteilung Ernährung, Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit Berlin, 11. November 2013 Ziele

Mehr

Landratsamt Freudenstadt

Landratsamt Freudenstadt Landratsamt Freudenstadt Reichsstraße 11 72250 Freudenstadt Merkblatt Thema: Tierhaltung - Haltung von Nutztieren Stand: 1. Januar 2010 Telefon: 07441 920-4201 Telefax: 07441 920-4299 E-Mail-Adresse: vetamt@landkreis-freudenstadt.de

Mehr

Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren im Hinblick auf das Tierschutzgesetz (TierSchG)

Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren im Hinblick auf das Tierschutzgesetz (TierSchG) Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren im Hinblick auf das Tierschutzgesetz (TierSchG) - Sachstand - 2008 Deutscher Bundestag WD 5-3000 - 163/08 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages

Mehr

Informationen über neue rechtliche Regelungen bei Tiertransporten

Informationen über neue rechtliche Regelungen bei Tiertransporten Informationen über neue rechtliche Regelungen bei Tiertransporten Überblick (beinhaltet nur die wesentlichsten Punkte beim Tiertransport und erhebt deshalb keinen Anspruch auf Vollständigkeit) MINISTERIUM

Mehr

Praktische Umsetzung der Meldungen durch die Tierhalter in die Antibiotika-Datenbank

Praktische Umsetzung der Meldungen durch die Tierhalter in die Antibiotika-Datenbank Praktische Umsetzung der Meldungen durch die Tierhalter in die Antibiotika-Datenbank Kristina Herold Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Erforderliche Meldungen: 1. Nutzungsart 2. Tierbestand

Mehr

Planungsgrundlagen Rinderhaltung

Planungsgrundlagen Rinderhaltung Milch- und Mutterkühe MINDESTMASSE ANBINDEHALTUNG Tiergewicht [ kg ] Standlänge Kurzstand Standlänge Mittellangstand Standbreite bis 300 30,0 60,0 85,0 bis 400 50,0 85,0 00,0 bis 550 65,0 00,0 5,0 bis

Mehr

Lösungen zu den Aufgaben

Lösungen zu den Aufgaben Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau und zur Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse für die Aus und Weiterbildung im Ernährungshandwerk und in der Ernährungswirtschaft (Initiiert durch

Mehr

Teil 1 Pflicht der Tierhalterin / des Tierhalters zur Mitteilung ihrer / seiner Masttierhaltung

Teil 1 Pflicht der Tierhalterin / des Tierhalters zur Mitteilung ihrer / seiner Masttierhaltung Information zur 16. AMG Novelle 1 Teil 1 Pflicht der Tierhalterin / des Tierhalters zur Mitteilung ihrer / seiner Masttierhaltung Am 1. April 2014 ist die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes in Kraft

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 11 des Tierschutzgesetzes vom (BGBl. I S. 1206) in der aktuell gültigen Fassung

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 11 des Tierschutzgesetzes vom (BGBl. I S. 1206) in der aktuell gültigen Fassung Kontakt: Moltkestraße 42 51643 Gummersbach Telefon 02261 88-3903 Fax 02261 88-3939 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 11 des Tierschutzgesetzes vom 18.05.2006 (BGBl. I S. 1206) in der aktuell gültigen

Mehr

Merkblatt über das Halten von Hunden

Merkblatt über das Halten von Hunden Merkblatt über das Halten von Hunden Gemäß 2 des Tierschutzgesetzes hat derjenige, der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, 1. das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen

Mehr

Frage-Antwort-Katalog

Frage-Antwort-Katalog MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHEN RAUM, ERNÄHRUNG UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage-Antwort-Katalog Informationen für Tierhalter und Eigentümer bzw. Besitzer von Equiden zu Vorschriften im Zusammenhang mit der Identifizierung

Mehr

Allgemeinverfügung. Das gesamte Gebiet der Stadt Salzgitter mit Ausnahme des Naturschutzgebietes Heerter See.

Allgemeinverfügung. Das gesamte Gebiet der Stadt Salzgitter mit Ausnahme des Naturschutzgebietes Heerter See. Stadt Salzgitter Der Oberbürgermeister Fachdienst Gesundheit Allgemeinverfügung Ausnahmegenehmigung von der Aufstallungsverpflichtung gem. 13 Abs. 2 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung)

Mehr

Aufzeichnungen nach 9a Tierschutzgesetz

Aufzeichnungen nach 9a Tierschutzgesetz Aufzeichnungen nach 9a Tierschutzgesetz Gertrud Klumpp 10. Mai 2012 5. Fortbildungsveranstaltung der GV-SOLAS für Tierschutzbeauftragte und Behördenmitglieder Tierschutzgesetz 9 a Aufzeichnungen Über die

Mehr

Tierschutz in der Schweinehaltung. Oktober 2014 Dr. C. Bischoff, Dr. M. Dayen Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und verbraucherschutz

Tierschutz in der Schweinehaltung. Oktober 2014 Dr. C. Bischoff, Dr. M. Dayen Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und verbraucherschutz Tierschutz in der Schweinehaltung Oktober 2014 Dr. C. Bischoff, Dr. M. Dayen Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und verbraucherschutz Gliederung 1. Anforderungen an die Nutztierhaltung 2. Rechtliche

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 18.10.2016 L 280/13 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/1832 R KOMMISSION vom 17. Oktober 2016 zur Änderung der Musterbescheinigungen für die Einfuhr von Fleischzubereitungen, Fleischerzeugnissen und behandelten

Mehr

Aktuelle Tierschutzthemen bei Rindern

Aktuelle Tierschutzthemen bei Rindern 10. Stendaler Symposium Infektionskrankheiten, Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz bei der Tierart Rind, 12. Mai 2017, Stendal Aktuelle Tierschutzthemen bei Rindern Katharina Kluge, Referat Tierschutz,

Mehr

Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) Verfahren zur Bekämpfung der Tierseuche Bovine Virusdiarrhoe (BVD)

Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) Verfahren zur Bekämpfung der Tierseuche Bovine Virusdiarrhoe (BVD) Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) Verfahren zur Bekämpfung der Tierseuche Bovine Virusdiarrhoe (BVD) Entstehung der Datenbank 1999 ging das Herkunftssicherungs- und Informationssystem

Mehr

Verordnung des EVD über besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme

Verordnung des EVD über besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme Verordnung des EVD über besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS-Verordnung) vom 7. Dezember 1998 Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, gestützt auf die Artikel 59 Absatz 4 und 60

Mehr

Arzneimittelrechtliche Bestimmungen bei der Behandlung von Bienen. Dr. Daniela Pietsch

Arzneimittelrechtliche Bestimmungen bei der Behandlung von Bienen. Dr. Daniela Pietsch Arzneimittelrechtliche Bestimmungen bei der Behandlung von Bienen Dr. Daniela Pietsch Überblick Arzneimittelbegriff Verkaufsabgrenzung von Arzneimitteln (AM) und Bezugsmöglichkeiten für Tierhalter Anwendungsmöglichkeiten

Mehr

Vergleich: Haltung von Mastschweinen

Vergleich: Haltung von Mastschweinen Vergleich: Haltung von Mastschweinen S.1-3 Konventionelle Haltung und S. 4-6 EU-Öko-Verordnung und Naturland Kriterien Konventionelle Haltung Einstiegsstandard Premiumstandard Haltungsform 0,5 m² 0,7 m²

Mehr

Förderung der Landwirtschaft

Förderung der Landwirtschaft Förderung der Landwirtschaft Sabine Brink Übersetzung: Überkreuzeinhaltung von Verpflichtungen Landwirte erhalten Direktzahlungen (1. Säule) Diese Zahlungen sind an Verpflichtungen gebunden, die per Gesetz

Mehr

Meldung der Antibiotikaanwendungen nach 58b Arzneimittelgesetz (AMG)

Meldung der Antibiotikaanwendungen nach 58b Arzneimittelgesetz (AMG) Meldung der Antibiotikaanwendungen nach 58b Arzneimittelgesetz (AMG) Betriebe, die im Halbjahr durchschnittlich mehr als 250 Ferkel bzw. Schweine, 20 Kälber bzw. Rinder, 10.000 Hähnchen oder 1.000 Puten

Mehr

Alle Geflügelhalter im Landkreis Konstanz müssen Nachfolgendes beachten

Alle Geflügelhalter im Landkreis Konstanz müssen Nachfolgendes beachten Landratsamt Konstanz Benediktinerplatz 1 78467 Konstanz Telefon: 07531/800-0 www.landkreis-konstanz.de Landratsamt Konstanz Waldstraße 28 78315 Radolfzell Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Ansprechpartner

Mehr

Wer mehrere Hunde auf demselben Grundstück hält, hat sie

Wer mehrere Hunde auf demselben Grundstück hält, hat sie Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Friesenstr. 30 26789 Ansprechpartner: Tierarzt Herr Flegler Telefon: 0491 926 1491 bzw. 1458 Herr Warntjes Fax: 0491 926 1374 Merkblatt zur Haltung von

Mehr

Kennzeichnungs- und Meldevorschriften für Halter von Equiden

Kennzeichnungs- und Meldevorschriften für Halter von Equiden Kennzeichnungs- und Meldevorschriften für Halter von Equiden Versammlung der Pferdebetriebe des Kreis- Reiterverbandes Bergisch Land 05. Juli 2010, Hebborner Hof, Bergisch Gladbach Veterinäramt Rheinisch-Bergischer

Mehr

Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern

Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern Vom Vom 21. 21. Juli Juli 2010 2010 2. Sitzung der AG Wasserqualität Landwirtschaft im Regierungsbezirk Münster 07.05.2012 Gösta-Harald

Mehr

Spalte 3 angegeben Anwendungsgebieten und unter den in Spalte 4 genannten Bedingungen angewendet werden. Ausnahmen für Anwendung zu tierzüchterische

Spalte 3 angegeben Anwendungsgebieten und unter den in Spalte 4 genannten Bedingungen angewendet werden. Ausnahmen für Anwendung zu tierzüchterische E n t wurf Verordnung des Bundesministers für Gesundheit über die Anwendung von bestimmten Stoffen mit hormonaler oder thyreostatischer Wirkung und von Beta-Agonisten in der tierischen Erzeugung (Hormonverordnung

Mehr

Rechtsvorschriften zum Enthornen von jungen Kälbern durch die Tierhalterin oder den Tierhalter

Rechtsvorschriften zum Enthornen von jungen Kälbern durch die Tierhalterin oder den Tierhalter Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Tierschutz Fachinformation Tierschutz Rechtsvorschriften zum Enthornen von jungen Kälbern durch die

Mehr

Abschnitt 3 Anforderungen an das Halten von Legehennen

Abschnitt 3 Anforderungen an das Halten von Legehennen Abschnitt 3 Anforderungen an das Halten von Legehennen TierSchNutztV 12 Anwendungsbereich Legehennen, die zu Erwerbszwecken gehalten werden, dürfen, unbeschadet der Anforderungen der 3 und 4, nur nach

Mehr

CC-Kontrollen durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA)

CC-Kontrollen durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) CC-Kontrollen durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) Dr. Christine Hanebeck FB Landwirtschaft/Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Spree-Neiße CC-Kontrollen durch

Mehr

Zusammenstellung rechtlicher Regelungen für das Veterinärwesen und die Lebensmittelüberwachung des Landes Brandenburg

Zusammenstellung rechtlicher Regelungen für das Veterinärwesen und die Lebensmittelüberwachung des Landes Brandenburg 1 Nur die Originaltexte sind rechtsverbindlich! Zusammenstellung rechtlicher Regelungen für das Veterinärwesen und die Lebensmittelüberwachung des Landes D Tierschutz 1 Tierschutzgesetz in der jeweils

Mehr

Der tierschutzrelevante Rechtsrahmen für Zoos

Der tierschutzrelevante Rechtsrahmen für Zoos Der tierschutzrelevante Rechtsrahmen für Zoos Dr. C. Jäger Vortrags- und Diskussionsveranstaltung am 13.11.2015 in Karlsruhe Tierschutz, Naturschutz, Zoopädagogik - Zukunftsperspektiven des Karlsruher

Mehr

Ergänzende Betriebsbeschreibung für landwirtschaftliche Bauvorhaben: LEGEHENNENSTALL BODENHALTUNG

Ergänzende Betriebsbeschreibung für landwirtschaftliche Bauvorhaben: LEGEHENNENSTALL BODENHALTUNG Der Landrat Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Tel.: 0 22 02 / 13 28 15 Dienststelle: Refrather Weg 30 Fax: 0 22 02 / 13 68 19 51469 Bergisch Gladbach E-Mail: veterinaer@rbk-online.de Ergänzende

Mehr

Umsetzung der 16. Arzneimittelgesetz-Novelle

Umsetzung der 16. Arzneimittelgesetz-Novelle Umsetzung der 16. Arzneimittelgesetz-Novelle Landestierärztekammer Baden-Württemberg Tierärztetag 2014 Ulm, 27.06.2014 Dr. Martin Hartmann 16. AMG-Novelle Vom Wissen zum Handeln 16. AMG-Novelle: Ziele

Mehr

Verhaltenskodex für Transport von lebenden Rindern auf Straβe

Verhaltenskodex für Transport von lebenden Rindern auf Straβe NOTIZ 27. April 2007 Verhaltenskodex für Transport von lebenden Rindern auf Straβe Zweck Der Verhaltenskodex der Landwirtschaft für Tiertransporte auf Straβe soll das Wohlbefinden der Tiere von der Verladung

Mehr

Tiertransport. B1 Schlachttiere. Fleischerhandwerk

Tiertransport. B1 Schlachttiere. Fleischerhandwerk Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau und zur Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse für die Aus- und Weiterbildung im Ernährungshandwerk und in der Ernährungswirtschaft (Initiiert durch

Mehr

Aktuelle Entwicklungen im Tierschutzrecht. Friedhelm Jaeger

Aktuelle Entwicklungen im Tierschutzrecht. Friedhelm Jaeger Aktuelle Entwicklungen im Tierschutzrecht Friedhelm Jaeger 1974: erste gemeinschaftliche Rechtsvorschriften zum Wohlbefinden landwirtschaftlicher Nutztiere Achtung der 5 grundlegenden Freiheiten Freiheit:

Mehr

Die Amtssachverständige im landwirtschaftlichen Genehmigungsverfahren (Stallklima und Emissionen)

Die Amtssachverständige im landwirtschaftlichen Genehmigungsverfahren (Stallklima und Emissionen) Die Amtssachverständige im landwirtschaftlichen Genehmigungsverfahren (Stallklima und Emissionen) Veterinärmedizinische Universität Wien Department für Biomedizinische Wissenschaften Institut für Physiologie,

Mehr

Merkblatt Registrierung und Kennzeichnung von Equiden

Merkblatt Registrierung und Kennzeichnung von Equiden Merkblatt Registrierung und Kennzeichnung von Equiden Allgemeines und Rechtsgrundlagen: Mit der Verordnung (EG) Nr. 504/2008 vom 6. Juni 2008 wurde ein System zur Identifizierung von Equiden geschaffen,

Mehr

Tierschutzkonforme Ausrüstung Was geht mich das an? Dr. Martina Dörflinger

Tierschutzkonforme Ausrüstung Was geht mich das an? Dr. Martina Dörflinger Tierschutzkonforme Ausrüstung Was geht mich das an? Dr. Martina Dörflinger Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz Veterinärplatz 1, 1210 Wien martina.doerflinger@vetmeduni.ac.at Fachstelle

Mehr

Bekämpfung der BVD/MD im Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab

Bekämpfung der BVD/MD im Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab Bekämpfung der BVD/MD im Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab Margit Pamler Veterinäramt 24. April 2013 Agenda Bekämpfungsverlauf im Landkreis Neustadt HIT-Datenbank: Abfragen des BVD-Status von Rindern Wie

Mehr

Elektronische Kennzeichnung Was sagt die Viehverkehrsverordnung?

Elektronische Kennzeichnung Was sagt die Viehverkehrsverordnung? Elektronische Kennzeichnung Was sagt die Viehverkehrsverordnung? Hans-Jörg Rösler Warum EU-Gesetzgebung zur Tierkennzeichnung? Seuchenbekämpfung Lebensmittelsicherheit Mehrfachnutzung der Viehkennzeichnung

Mehr

Merkblatt für Geflügelhaltung

Merkblatt für Geflügelhaltung Merkblatt für Geflügelhaltung Anzeigepflicht Wer Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies dem zuständigen Veterinäramt sowie

Mehr

Informationen für Rinderhalter Abschluss BHV1 Sanierung in 2015

Informationen für Rinderhalter Abschluss BHV1 Sanierung in 2015 Informationen für Rinderhalter Abschluss BHV1 Sanierung in 2015 Veterinäramt BHV1-Schutzverordnung Baden-Württemberg - ergänzende Regelungen Impfverbot ab 28. Februar 2015: Die Impfung von Rindern gegen

Mehr

Wichtige Meldepflichten für Schafhalter

Wichtige Meldepflichten für Schafhalter Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, FG 16 Wichtige Meldepflichten für schafhaltende Betriebe Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, FG 16 Wichtige Meldepflichten für Schafhalter Übersicht ohne Anspruch

Mehr

Auszug aus Anhang I, Technische Vorschriften der VO(EG) 1/2005

Auszug aus Anhang I, Technische Vorschriften der VO(EG) 1/2005 Auszug aus Anhang I, Technische Vorschriften der VO(EG) 1/2005 KAPITEL II, TRANSPORTMITTEL 1. Vorschriften für Transportmittel im Allgemeinen 1.1. Transportmittel, Transportbehälter und ihre Ausrüstungen

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 10/7 RICHTLINIEN

Amtsblatt der Europäischen Union L 10/7 RICHTLINIEN 15.1.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 10/7 RICHTLINIEN RICHTLINIE 2008/119/EG DES RATES vom 18. Dezember 2008 über Mindestanforderungen für den Schutz von Kälbern (kodifizierte Fassung) DER RAT

Mehr

Dafür stehen wir ein: Tierwohl

Dafür stehen wir ein: Tierwohl Dafür stehen wir ein: Tierwohl Die Knospe garantiert Bio-Qualität Biologische Produkte entstehen im Einklang mit der Natur. Das bedeutet artgerechte Tierhaltung und Fütterung sowie strikten Verzicht auf

Mehr

Dafür stehen wir ein: Tierwohl

Dafür stehen wir ein: Tierwohl Dafür stehen wir ein: Tierwohl Die Knospe garantiert Bio-Qualität Biologische Produkte entstehen im Einklang mit der Natur. Das bedeutet artgerechte Tierhaltung und Fütterung sowie strikter Verzicht auf

Mehr

. BauernInfo Schwein von DBV und Landesverband Exklusiv für Mitglieder

. BauernInfo Schwein von DBV und Landesverband Exklusiv für Mitglieder Antibiotikadatenbank QS liefert an HIT Die Bund-Länderarbeitsgruppe Tierarzneimittel hat die Anforderungen an die Schnittstelle zur Meldung von Antibiotikaabgaben in die HIT-Datenbank angepasst. Damit

Mehr

AMG- Auslegung (Einigung der Länder auf der 2. Sondersitzung der AG TAM am 24./ in Potsdam)

AMG- Auslegung (Einigung der Länder auf der 2. Sondersitzung der AG TAM am 24./ in Potsdam) 1 58a Abs. 1 Nr. 1 und 2 2 58a Abs. 1 Nr. 3 3 58a Abs. 1 Nr. 3 4 58a Abs. 2 Nr. 2 Der Tierhalter hat seinen Namen, die Anschrift seines Tierhaltungsbetriebes und die Registriernummer nach ViehVerkV mitzuteilen.

Mehr

Tierschutzrichtlinie der Humboldt-Universität zu Berlin

Tierschutzrichtlinie der Humboldt-Universität zu Berlin Tierschutzrichtlinie der Humboldt-Universität zu Berlin Zur Umsetzung des Tierschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.05.2006 (BGBl. I, S. 1206, 1313), zuletzt geändert durch Art. 4 Abs.

Mehr

Vergleich: Haltung von Mastschweinen

Vergleich: Haltung von Mastschweinen Vergleich: Haltung von Mastschweinen S.1-2 Konventionelle Haltung und - S. 3-5 EU-Öko-Verordnung, Naturland und Neuland Kriterien Konventionelle Haltung Einstiegsstandard Premiumstandard Haltungsform 0,5

Mehr

Häufige Fragen zur Auslegung der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG)

Häufige Fragen zur Auslegung der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) Häufige Fragen zur Auslegung der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) Nr. Sachverhalt/Frage Erläuterung/Auslegungsvorschlag AMG 1 Der Tierhalter hat seinen Namen, die Anschrift seines Tierhaltungsbetriebes

Mehr

Merkblatt Tierseuchenrechtliche Vorschriften für Bienenhalter

Merkblatt Tierseuchenrechtliche Vorschriften für Bienenhalter Der Landrat des Kreises Bergstraße Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Merkblatt Tierseuchenrechtliche Vorschriften für Bienenhalter Überblick über die Verpflichtungen von Bienenhaltern gemäß

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 11 Tierschutzgesetz

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 11 Tierschutzgesetz Absender Eingangsvermerk/-stempel Straße, Nr. Der Oberbürgermeister der Stadt Offenbach Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Berliner Str. 60 63065 Offenbach am Main Antrag auf Erteilung einer

Mehr

Equiden: Arzneimittelrecht

Equiden: Arzneimittelrecht Equiden: Arzneimittelrecht Neuerungen in 16. AMG Novelle bei Therapie von Equiden? Dr. Iris Fuchs 16. AMG Novelle: Kurzfassung Zielsetzung: Reduktion des Antibiotikaeinsatz Vermeidung von Resistenzen Wen

Mehr

Fachinformation Tierschutz

Fachinformation Tierschutz Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Tierschutz Fachinformation Tierschutz Rechtsvorschriften zur Frühkastration männlicher Zicklein durch

Mehr

D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES

D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 529 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 2017 ausgegeben zu Saarbrücken, 7. August 2017 Nr. 51 UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Seite Tierschutzrichtlinie der Universität des Saarlandes Vom 27.

Mehr

Aktuelle Tierschutzbestimmungen 10 % - Regelung. TIERSCHUTZ - NUTZTIERE Gesetzliche Grundlagen. Keine Übergangsfrist. Keine Übergangsfrist

Aktuelle Tierschutzbestimmungen 10 % - Regelung. TIERSCHUTZ - NUTZTIERE Gesetzliche Grundlagen. Keine Übergangsfrist. Keine Übergangsfrist Aktuelle Tierschutzbestimmungen TIERSCHUTZ - NUTZTIERE Gesetzliche Grundlagen Übergangsfristen (Kälber, Pferde, Ziegen, bauliche Maßnahmen) Fragen / Diskussion Anbindehaltung von Kälbern: verboten seit

Mehr

Verordnung zum Schutz gegen den Milzbrand und den Rauschbrand

Verordnung zum Schutz gegen den Milzbrand und den Rauschbrand Verordnung zum Schutz gegen den Milzbrand und den Rauschbrand MilzbRbV Ausfertigungsdatum: 23.05.1991 Vollzitat: "Verordnung zum Schutz gegen den Milzbrand und den Rauschbrand vom 23. Mai 1991 (BGBl. I

Mehr

Richtlinie hinsichtlich Details zur Ausgestaltung des Tierschutz- Kennzeichens

Richtlinie hinsichtlich Details zur Ausgestaltung des Tierschutz- Kennzeichens Richtlinie hinsichtlich Details zur Ausgestaltung des Tierschutz- Kennzeichens Datum der Genehmigung: 18.03.2014 Inhalt 1. 2. 3. 4. Zweck des Tierschutz-Kennzeichens 3 Ausgestaltung des Tierschutz-Kennzeichens

Mehr

Fragen-Antwort-Katalog

Fragen-Antwort-Katalog Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hess. Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Postfach 31 09 D-65021 Wiesbaden Geschäftszeichen

Mehr

Ausstieg aus nicht kurativen Eingriffen bei Schweinen. Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Dr. Sandra Wehmeier-Graf 8.12.

Ausstieg aus nicht kurativen Eingriffen bei Schweinen. Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Dr. Sandra Wehmeier-Graf 8.12. Ausstieg aus nicht kurativen Eingriffen bei Schweinen 1 1. Schwanzkupieren 2. Kastration 3. Zähne schleifen Ausstieg aus dem Schwanzkupieren Allgemeines Nicht kurativ versus präventiv? curare = heilen

Mehr

Erlass des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 10. Juli 2013, Az.: /72

Erlass des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 10. Juli 2013, Az.: /72 Nur die Originaltexte sind rechtsverbindlich! A 1.4.8.1 Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Artikel 13 i.v.m. Anhang VII Kapitel B Nr. 2.2.2 und Nr. 2.2.3. der Verordnung des Europäischen Parlaments

Mehr

Tierbasierte Indikatoren eine Aufgabe für Tierhalter, Bündler und andere?

Tierbasierte Indikatoren eine Aufgabe für Tierhalter, Bündler und andere? Tierschutz in der Landwirtschaft: Tierbasierte Indikatoren eine Aufgabe für Tierhalter, Bündler und andere? Dr. C. Jäger, Landesbeauftragte für Tierschutz in Baden-Württemberg Beiratssitzung Vieherzeuger-Gemeinschaft

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Registriernummer gemäß 4 Binnenmarkt- Tierseuchenschutzverordnung

Antrag auf Erteilung einer Registriernummer gemäß 4 Binnenmarkt- Tierseuchenschutzverordnung 1. Anschrift des Antragstellers: 1......... Name, Vorname bzw. PLZ, Wohnort Datum Name des Vereins............ Geb.datum Beruf Straße Tel. Landratsamt Ludwigsburg - Fachbereich Veterinärangelegenheiten

Mehr

Dokumentationspflichten bei Erwerb und Anwendung von Arzneimitteln

Dokumentationspflichten bei Erwerb und Anwendung von Arzneimitteln Dokumentationspflichten bei Erwerb und Anwendung von Arzneimitteln Unterer Lindenhof Neues aus dem Hühnerstall, 23.03.2011 Dr. Dagmar Duda-Spiegel, Stabsstelle Ernährungssicherheit (SES) 1. Vorstellung

Mehr