Saatguternte und Forstpflanzenanzucht aus der Sicht einer Forstbaumschule

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1 Saatguternte und Forstpflanzenanzucht aus der Sicht einer Forstbaumschule von Dr. rer. silv. Sabine Labitzke Forstbaumschulen Fürst Pückler Zeischa GmbH

2 Gliederung 1. Forstbaumschulen Fürst Pückler Zeischa GmbH 2. Herkunftsgebiete 3. Saatguternte 4. Forstpflanzenanzucht

3 Forstbaumschulen Fürst Pückler

4 Herkunftsgebiete Was sind Herkunftsgebiete? Herkunfsgebiete sind im FoVG, 2, wie folgt definiert: [ ] das Gebiet oder die Gesamtheit von Gebieten mit annähernd einheitlichen ökologischen Bedingungen, in denen sich Erntebestände oder Saatgutquellen einer bestimmten Art oder Unterart befinden, die unter Berücksichtigung der Höhenlage ähnliche phänotypische oder genetische Merkmale aufweisen.

5 Saatguternte Waldbesitzer: Vertragsfirma: Forstbetrieb Forstbaumschulen Fürst Pückler Zeischa GmbH & Co. KG Niederlausitz Dorfstraße 15 b Zeischa FoVG-Betr.-Nr.: Die Vertragsfirma zeigt dem Waldbesitzer die Ankunft der Sammler rechtzeitig vor Erntebeginn an. ERNTEÜBERLASSUNGSVERTRAG.. / 20.. / L 2. Die Beerntung erfolgt unter Aufsicht des Waldbesitzers. 1. Zwischen Waldbesitzer und Vertragsfirma (siehe oben) wird folgender Vertrag abgeschlossen: Der Vertragsfirma wird die ( ) Saatgutgewinnung ( ) Saatgutgewinnung ( X ) Gewinnung von Laubbaumfrüchten am stehenden Stamm am liegenden Stamm auf ihre Kosten und Gefahr aus den nachstehend zugelassenen Beständen / Plantagen überlassen: 3. Das Erntegut ist arbeitstäglich bei der vom Waldbesitzer bzw. dessen Beauftragten eingerichteten Sammelstelle abzuliefern. Dieser ist auch für die ordnungsgemäße Einlagerung und Behandlung des Saatgutes zuständig. 4. Der Sammelstellenleiter trägt die übernommenen Erntemengen nach Gewicht mit Bemessung der Sammler in das Erntebuch ein. Baumart Ernteort Erntefläche Registernummer 5. Nach Beendigung der Ernte dient das abgeschlossene Sammelbuch dem Waldbesitzer als Unterlage für die Ausstellung des Stammzertifikates. 2. Die Pachtentschädigung erfolgt in Form von: ( ) Naturalentschädigung ( ) 10% der geernteten ( ) 15% von Laubbaum- Zapfenmenge (NH+ER) früchten ( ) Pachtentgelt. EURO je kg 6. Die Vertragsfirma mit Ihrem Personal und beauftragten Beerntungsunternehmen gewährleistet die Beerntung entsprechend des Forstvermehrungsgutgesetzes. 7. Die Vertragsfirma sowie von ihr beauftragte Beerntungsunternehmen sind registrierte Forstsamen-/ Forstpflanzenbetriebe gemäß Forstvermehrungsgutgesetz. Entschädigungsbedingungen: Die Rechnungslegung erfolgt durch den Waldbesitzer auf der Grundlage des Stammzertifikates. 8. Der Waldbesitzer zeigt bei der zuständigen Landeskontrollstelle für forstliches Vermehrungsgut die Beerntung an und erwirkt die Bereitstellung des Stammzertifikates zum Abschluss der Beerntung. 3. Vertragsdauer Der Vertrag wird für das Erntejahr.. geschlossen und endet am oder Der Vertrag wird ab dem Erntejahr.. für Jahre geschlossen und endet am oder Der Vertrag wird ab dem Erntejahr.. für unbefristete Zeit geschlossen. Die Kündigungszeit beträgt ein Jahr zum Ende des folgenden Jahres. 9. Der Waldbesitzer verpachtet den Erntebestand/die Erntebestände, der/die im Ernteüberlassungsvertrag aufgeführt ist/sind, ausschließlich an die Erntefirma. Die Einweisung weitere Erntefirmen in diesen Bestand/diese Bestände ist unzulässig. Die nachstehenden Bestimmungen sind Bestandteil dieses Vertrages. Ort, Datum, Unterschriften Waldbesitzer: Vertragsfirma:

6 Saatguternte

7 Forstpflanzenanzucht Arbeitsabläufe in den Forstbaumschulen Fürst Pückler Zeischa Produktion Frühjahr Rodung, Flächenvorbereitung, Aussaat, Verschulung, Düngung Sommer Pflege, Beregnung, Pflanzenschutz, Verschulung Herbst Saatguternte, Rodung, Flächenvorbereitung Winter Jungpflanzensortierung, Steckholzwerbung, Technikpflege

8 Impressionen

9 Impressionen

10 Impressionen

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