Ausführungsgrundsätze

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1 Ausführungsgrundsätze

2 Zielsetzung und Geltungsbereich Die Quoniam Asset Management GmbH (nachfolgend QAM ) agiert als Finanzdienstleistungsinstitut primär im Interesse der Kunden und hat zu diesem Zweck die nachfolgenden Ausführungsgrundsätze festgelegt. Die dargestellten Grundsätze dienen der bestmöglichen Ausführung von Transaktionen im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung und somit der Wahrung der Kundeninteressen. Die Ausführungsgrundsätze gelten für Handelsgeschäfte im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung in Wertpapieren und Derivaten sowie Devisen. Aufträge über den Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten werden immer dann entsprechend der Ausführungsgrundsätze ausgeführt, wenn die QAM nicht an anderweitige Kundenweisungen gebunden ist und den Ausführungszeitpunkt sowie den Ausführungsweg nach freiem eigenem Ermessen wählen kann. Grundsatz der bestmöglichen Ausführung Handelsentscheidungen unserer Portfolio Manager werden in erster Linie nicht direkt an Handelsplätzen platziert, sondern über Intermediäre (Wertpapierdienstleistungsunternehmen) zur Ausführung gebracht. Durch die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Intermediäre wirkt die QAM auf die bestmögliche Ausführung der Transaktionen hin und überprüft, ob die Intermediäre ihrerseits über angemessene Vorkehrungen verfügen, die sie in die Lage versetzen, die bestmögliche Ausführung der Aufträge sicherzustellen. Prinzipien der Auftragsvergabe und Best Execution QAM stellt eine bestmögliche Ausführung sicher, indem sie unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Ausführungsfaktoren und -kriterien und auf der Grundlage ihrer Handelserfahrung den aus ihrer Sicht am besten geeigneten Ausführungsweg auswählt. Handelsaufträge über Finanzinstrumente werden unter Berücksichtigung aller zum Zeitpunkt der Ordererteilung zur Verfügung stehenden Informationen zu den besten verfügbaren Bedingungen platziert. Bei der Entscheidung über die Orderplatzierung orientiert sich die QAM an Faktoren, die zur Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses relevant sind, darunter insbesondere: Preis oder Kurs des Finanzinstrumentes; Kosten der Transaktion; Geschwindigkeit der Ausführung; Wahrscheinlichkeit, Geschwindigkeit und Qualität der Ausführung sowie Abwicklung bzw. Abrechnung; Größe der Order; Zeitpunkt der Ordererteilung; Typ des Finanzinstrumentes; Marktzugang und Bereitstellung von Liquidität; jede andere Erwägung, die für die Ausführung des Auftrags entscheidend ist. Ausführungsgrundsätze Stand: Dezember

3 Die Gewichtung dieser Faktoren bei der Auswahl der Intermediäre ist nicht statisch, sondern hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles ab. Grundsätzlich erfolgt die Gewichtung entsprechend der nachfolgend dargestellten Reihenfolge, wobei die erstgenannten Faktoren am Höchsten gewichtet werden: 1. Preis oder Kurs 2. Kosten der Transaktion 3. Bonität der Intermediäre 4. Merkmale des Finanzinstrumentes, des Auftrages und der Marktgegebenheiten 5. Wahrscheinlichkeit, Geschwindigkeit und Qualität der Ausführung 6. Marktzugang und Bereitstellung von Liquidität 7. Qualität der Abwicklung bzw. Abrechnung Weiterhin können bei der Gewichtung der eingangs genannten Faktoren die folgenden Aspekte berücksichtigt werden: Ziele, Anlagepolitik und spezifische Risiken des Investmentvermögens/Portfolios, wie sie z. B. im Verkaufsprospekt oder gegebenenfalls in den Anlagebedingungen dargelegt sind; Merkmale des potenziellen Ausführungsplatzes. Die QAM führt eine Übersicht der ausgewählten Intermediäre, die für den Handel der erwerbbaren Finanzinstrumente freigeben sind. Bestandteil der Best Execution Policy ist eine Aufstellung der wesentlichen Intermediäre an die QAM Handelsaufträge weiterleitet. Sofern mehrere Intermediäre eine gleich gute Ausführung erwarten lassen, wird die QAM nach pflichtgemäßem Ermessen eine Auswahl treffen. Aufträge über Aktien und Derivate werden in der Regel über elektronische Handelssysteme bei Intermediären an organisierten Märkten, multilateralen Handelssystemen, systematischen Internalisier oder ggf. anderen Liquiditätsgeber ausgeführt. Während nicht börsengehandelte Derivate (sog. Over-The-Counter (OTC)- Derivate ) unmittelbar mit den jeweiligen Gegenparteien auf der Grundlage von standardisierten Rahmenverträgen abgeschlossen werden. Aufträge über Renten werden grundsätzlich über Intermediäre zur Ausführung Over the Counter (OTC) erteilt. In der Regel handelt es sich um Festpreisgeschäfte, die über elektronische Handelssysteme ausgeführt werden. In volatilen oder intransparenten Märkten kann es erforderlich sein, dass die jeweiligen Finanzinstrumente telefonisch mit den Intermediären gehandelt werden. Anteile an Investmentvermögen werden über die jeweilige Kapitalverwaltungsgesellschaft oder Verwahrstelle erworben oder verkauft. Unter Berücksichtigung der Kundeninteressen ist in Ausnahmefällen auch die Abwicklung über einen organisierten Markt möglich. Ausführungsgrundsätze Stand: Dezember

4 Die vorliegenden Ausführungsgrundsätze sind unter der Prämisse zu sehen, dass sich die Verpflichtung des bestmöglichen Ergebnisses nicht nur auf jeden einzelnen Bestandteil des Portfolios bezieht, sondern zudem das zu verwaltende Portfolio als Ganzes zu berücksichtigen ist. Überwachung der Auftragsausführung Die QAM überwacht regelmäßig die Auftragsausführung. Zu diesem Zweck werden die ausgeführten Aufträge stichprobenartig auf Übereinstimmung mit diesen Ausführungsgrundsätzen geprüft. Etwaige Mängel werden umgehend beanstandet. Zusammenlegung von Aufträgen QAM kann Aufträge für mehrere Kunden bündeln und als aggregierte Aufträge (Blockorder) zur Ausführung bringen. Voraussetzung ist, dass Wertpapierart, Marktsegment, aktuelle Marktliquidität und Preissensibilität des zu handelnden Finanzinstruments dies im Interesse der betroffenen Kunden ratsam erscheinen lassen. Wir weisen darauf hin, dass das Aggregieren für einen einzelnen Auftrag nachteilig sein kann. Allerdings wird QAM Aufträge nur dann zusammenlegen, wenn eine Benachteiligung einzelner Kunden unwahrscheinlich ist. Sie wird außerdem die Zuteilung zusammengelegter Aufträge ordnungsgemäß und in Übereinstimmung mit marktüblichen Grundsätzen der Auftragszuteilung vornehmen. Vorrang der Kundenweisung Im Rahmen der Geschäftsbeziehung kann der Kunde Weisungen hinsichtlich der Ausführungsmodalitäten für ein Einzelgeschäft oder für alle Geschäfte erteilen. Eine Kundenweisung hat stets Vorrang vor diesen Ausführungsgrundsätzen und wird von der QAM im Rahmen der Auftragsausführung umgesetzt. Überprüfung der Ausführungsgrundsätze Die Ausführungsgrundsätze werden regelmäßig, mindestens einmal jährlich, überprüft. Eine Überprüfung findet auch statt, wenn eine wesentliche Veränderung des Marktumfelds eintritt, die das Erzielen bestmöglicher Ergebnisse im Rahmen dieser Grundsätze beeinträchtigen kann. Die QAM wird ihre Kunden über wesentliche Änderungen der Ausführungsgrundsätze informieren. Weiterhin wird die Geeignetheit und Wirksamkeit der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Grundsätze, die Qualität der Auftragsausführung und die Eignung der ausgewählten Intermediäre fortlaufend überprüft. Abweichende Platzierung im Einzelfall Aufgrund von Systemausfällen oder außergewöhnlichen Marktverhältnissen kann es in seltenen Fällen erforderlich sein, eine Order in Abweichung von diesen Ausführungsgrundsätzen zu platzieren. Die QAM wird auch unter diesen Umständen alles daran setzen, das bestmögliche Ergebnis für den Kunden zu erreichen. Quoniam Asset Management GmbH Anlage 1 Ausführungsgrundsätze Stand: Dezember

5 Übersicht der wesentlichen Intermediäre an die Handelsaufträge zur Ausführung weitergeleitet werden bzw. mit diesen abgeschlossen werden: Barclays Capital BNP Paribas Securities Ltd. Securities Services Commerzbank AG S.C.A. Commerzbank AG Credit Suisse Securities Europe Ltd. Credit Suisse International Aktien und börsengehandelte Derivate Goldman Sachs International Investment Technologie Group Ltd. JP Morgan Securities PLC Macquarie Capital (Europe) Ltd. Société Générale S.A. London Sonstige Vermögensgegenstände DZ Bank AG HSBC Trinkaus & Burkhardt KGaA JP Morgan Securities PLC Morgan Stanley & Co. International PLC State Street Bank and Trust Company Barclays Capital Securities Ltd. BNP Paribas Securities Services Commerzbank AG Renten DZ Bank AG HSBC Bank PLC JP Morgan Securities PLC Morgan Stanley & Co. International PLC Société Générale S.A. Ausführungsgrundsätze Stand: Dezember

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