QUALITÄTSENTWICKLUNG IN DER JUGENDHILFE

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1 Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Sozialer Dienst QUALITÄTSENTWICKLUNG IN DER JUGENDHILFE Eine Handreichung für Fachkräfte des Sozialen Dienstes und der Sozialpädagogischen Familienhilfe zum veränderten Verfahren bei Hilfen nach 31 SGB VIII

2 2 QUALITÄTSENTWICKLUNG IN DER JUGENDHILFE SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE SOZIALER DIENST 3 VORWORT In den Jahren 2010 bis 2011 wurde vom Sozialen Dienst ein Strategiepapier zur Steuerung der Hilfen zur Erziehung entwickelt. Im Oktober 2011 bildete sich eine Arbeitsgruppe mit dem Auftrag, sich mit der Umsetzung von Zielen und Modulen des Strategiepapieres zu beschäftigen. Im Strategiepapier wird deutlich, dass beim Sozialen Dienst kein rein zahlengesteuertes externes Controlling, sondern ein integriertes Fachcontrolling angestrebt wird. Durch Prozessmanagement werden sowohl die Steuerung über Ziele, als auch die Qualitätsdimension weiterentwickelt. Deshalb wurde der ursprüngliche Auftrag der Arbeitsgruppe Laufzeitvorgaben für die Sozialpägagogische Familienhilfe zu entwickeln verändert (siehe dazu Ausführungen auf Seite 5). Fachlich unterstützt wurde der Prozess durch Leitungskräfte des Fachbereiches Sozialpädagogische Familienhilfe der Arbeiterwohlfahrt, des Sozialdienstes katholischer Frauen und des Vereins für Jugendhilfe Karlsruhe. Dieses Handbuch soll die Ergebnisse vorstellen und die Umsetzung des neuen Verfahrens unterstützen. In der Anlage befindet sich als Information die Übersicht der Durchschnittslaufzeiten aller Hilfen zur Erziehung in Karlsruhe. Diese Daten wurden vom Jugendhilfe- Controller zusammengestellt und in ihrer Entwicklung verfolgt. Vielen Dank an alle Beteiligten! Reinhard Niederbühl Leiter Sozialer Dienst

3 4 QUALITÄTSENTWICKLUNG IN DER JUGENDHILFE SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE SOZIALER DIENST 5 INHALTSVERZEICHNIS INTENTION Intention 5 Die Änderungen des Verfahrens 6 Das bisherige Verfahren im Überblick 6 Das veränderte Verfahren im Überblick 6 Beschreibung des Verfahrens 7 Die Zielpräzisierung 9 Kommentar zum Bogen der Zielpräzisierung 12 Fachcontrolling 12 Auswertung 12 Anhang 13 Notiz 15 Ursprünglich unter der Überschrift Laufzeitvorgaben wurde das folgende Verfahren erarbeitet. Schnell zeigte sich für die AG Steuerung jedoch, dass es keinen Sinn macht, nur eine zeitliche Perspektive vorzugeben, ohne auch strukturelle Veränderungen an dem Hilfeplanverfahren zu erarbeiten. Der Prozess der Erarbeitung ist zu einem Qualitätsentwicklungsprozess geworden. Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist die ambulante Hilfe mit dem größten Fallzahlenwachstum bundesweit, auch in Karlsruhe haben sich die Fallzahlen gesteigert. Nach den statistischen Auswertungen des Sozialen Dienstes und der beteiligten Trägerinnen und Träger zeigte sich, dass in Karlsruhe viele Hilfen innerhalb eines kurzen Zeitraumes schon wieder beendet wurden. Die Beendigungsgründe sind vielfältig, allerdings war die Quote der abgebrochenen Hilfen in dem Zeitraum Hilfedauer bis zu 0,5 Jahren deutlich höher als in den anderen untersuchten Zeiträumen. Die AG Steuerung schloss daraus, dass zu Beginn der Hilfe noch Bedarf an qualitativer Veränderung des Verfahrens besteht, um dieser hohen Abbruchquote entgegenzuwirken. Aus diesem Grund wurde versucht, den Beginn der Hilfe umzugestalten, um dem Aufbau der Arbeitsbeziehung zwischen Fachkraft der Familienhilfe und der Familie mehr Raum zu geben. Im ersten Hilfeplangespräch sollen die Leitziele, also Themenbereiche, die es zu bearbeiten gilt aufgeführt werden. In den Wochen bis zum Gespräch der Zielpräzisierung ist die Familie dann besser an der Erarbeitung der Ziele beteiligt. Zudem verschafft das neue Verfahren den Fachkräften der Sozialpädagogischen Familienhilfe und den Familien auch die Gelegenheit, sich besser kennenzulernen und nicht sofort in die Abarbeitung von Zielen einsteigen zu müssen. Um die Grundannahme zu überprüfen wird es einen Probelauf mit Evaluation geben, in den sowohl die Fachkräfte der Bezirkssozialarbeit, als auch die Fachkräfte der Sozialpädagogischen Familienhilfe eingebunden sind. Grundannahme für die Veränderung des Verfahrens ist, dass bei höherer Beteiligung der Familien zu Beginn der Hilfe und transparenterer Auftragslage eine größere Akzeptanz bei den Beteiligten entsteht und die Hilfe wirkungsvoller gestaltet werden kann. Arbeiten alle Beteiligten an gemeinsamen Zielen mit weniger Widerständen (offen oder verdeckt), wird dies aus Sicht der AG Steuerung auch eine positive Auswirkung auf die Laufzeit der Hilfen haben.

4 6 QUALITÄTSENTWICKLUNG IN DER JUGENDHILFE SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE SOZIALER DIENST 7 DIE ÄNDERUNGEN DES VERFAHRENS BESCHREIBUNG DES VERFAHRENS DAS BISHERIGE VERFAHREN IM ÜBERBLICK 0,5 Jahre 1 Jahr 1,5 Jahre 2 Jahre DAS VERÄNDERTE VERFAHREN IM ÜBERBLICK 3 Monate 9 Monate 15 Monate 21 Monate 1. ERSTHILFEPLANGESPRÄCH Im Ersthilfeplan werden mindestens die Leitziele festgehalten, wenn nötig und möglich auch schon die Feinziele. Kindeswohlgefährdungen (KWG) und Kontrollaufträge müssen vor Beginn der Hilfe konkret benannt und in den Hilfeplan mit aufgenommen werden. Der Ersthilfeplan ist vor Beginn der Hilfe zu erstellen. Im Ersthilfeplangespräch wird gemeinsam ein Termin zur Zielpräzisierung vereinbart, der circa drei Monate nach dem Ersthilfeplangespräch liegen sollte. Die Fachkraft der SPFH und die Familie erarbeiten bis zu diesem Gespräch den Bogen: Ergänzende Angaben zum Ersthilfeplan Zielpräzisierung. 2. ZIELPRÄZISIERUNGSGESPRÄCH ALS ERGÄNZUNG ZUM ERSTHILFEPLAN NACH DREI MONATEN Der ausgefüllte Bogen: Ergänzende Angaben zum Ersthilfeplan Zielpräzisierung wird von den Fachkräften der SPFH und Familie vorgetragen und für alle in gedruckter Version vorgelegt. Im gemeinsamen Gespräch wird versucht eine Einigung über die Feinziele und die Handlungsvereinbarungen zu finden. Die Ergebnisse werden im Gespräch auf dem Bogen handschriftlich ergänzt; alle Beteiligten unterschreiben das abgestimmte Ergebnis. Die Fachkraft der Bezirkssozialarbeit (BSA) fertigt Kopien für alle Beteiligten und verschickt diese. In diesem Gespräch wird auch gleich ein neuer Termin für die Fortschreibung der Hilfe vereinbart. Dieser sollte sechs Monate nach der Zielpräzisierung stattfinden, also circa neun Monate seit Hilfebeginn. Zeigt sich im gemeinsamen Gespräch schon, dass es Schwierigkeiten gibt, wird gemeinsam entschieden, ob es Sinn macht, dass die Hilfe weitergeführt wird und welche Veränderungen die Hilfe begünstigen könnten. Sind die Schwierigkeiten unüberbrückbar, kann auch hier die Hilfe schon beendet werden. Bei KWG kann es sein, dass auch eine Entscheidung über die Weiterführung der Hilfe von der Fachkraft der BSA oder dem Familiengericht getroffen wird, das muss für alle Beteiligten transparent gemacht und schriftlich festgehalten werden. 3. BERICHT SPFH Zur Hilfeplanfortschreibung schreibt die Fachkraft der SPFH einen Bericht, welcher eine Woche vor dem Hilfeplangespräch bei der Fachkraft der BSA vorliegen soll. Inhaltlich sollte sich der Bericht an den präzisierten Zielen und deren Erreichung orientieren. 4. HILFEPLANFORTSCHREIBUNG DER HILFE IN DER REGEL NACH NEUN MONATEN SEIT HILFEBEGINN Im gemeinsamen Gespräch wird zwischen allen Beteiligten der bisherige Hilfeverlauf besprochen unter Berücksichtigung folgender Fragestellungen: Sind die präzisierten Ziele passend? Was wurde bisher erreicht? Was hat sich schon erledigt? Welche Themen sind noch dazu gekommen? Wie sind Fachkraft der SPFH und die Familie in Kontakt? Ist die Hilfe aus Sicht der einzelnen Beteiligten weiterhin erforderlich? Im Gespräch wird ein Termin für die nächste Auswertung vereinbart. Durch die Fachkraft der BSA wird die Hilfeplanfortschreibung erstellt und an alle Beteiligten verschickt. 5. BERICHT SPFH Zur Hilfeplanfortschreibung schreibt die Fachkraft der SPFH einen Bericht, welcher eine Woche vor dem Auswertungsgespräch bei der Fachkraft der BSA vorliegen soll. Inhaltlich sollte sich der Bericht an den präzisierten Zielen, deren Erreichung und den Vereinbarungen aus der Hilfeplanfortschreibung orientieren.

5 8 QUALITÄTSENTWICKLUNG IN DER JUGENDHILFE SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE SOZIALER DIENST 9 6. AUSWERTUNG NACH 15 MONATEN MIT ALLEN BETEILIGTEN Im gemeinsamen Gespräch wird zwischen allen Beteiligten der bisherige Hilfeverlauf besprochen unter Berücksichtigung folgender Fragestellungen: Sind die präzisierten Ziele passend? Was wurde bisher erreicht? Was hat sich schon erledigt? Welche Themen sind noch dazu gekommen? Was gilt es noch bis zum Ende der Hilfe zu erreichen? Ist die Hilfe aus Sicht der einzelnen Beteiligten weiterhin erforderlich? Sollte der Bedarf bestehen, wird eine Verlängerungsoption mit allen Beteiligten geprüft und mit der zuständigen Bezirksgruppenleitung erörtert. Dabei muss konkret formuliert werden, warum die Hilfe verlängert werden soll und welche Ziele noch erreicht werden sollen, auch die Zeitdimension der Verlängerung sollte gleich festgelegt werden. Es wird gemeinsam ein nächster Termin festgelegt, die Fachkraft der BSA protokolliert die Ergebnisse und verschickt das Protokoll an alle Beteiligten. 8. BEENDIGUNGSGESPRÄCH ODER HILFEPLANFORTSCHREIBUNG NACH 21 MONATEN In einem gemeinsamen Gespräch werden der Verlauf der Hilfe und die Erreichung der Ziele ausgewertet. Die Fachkraft der BSA schreibt eine Hilfeplanbeendigung und verschickt diese an alle Beteiligten. Sollte die Hilfe in Absprache mit allen Beteiligten und der Bezirksgruppenleitung fortgeschrieben werden, wird an dieser Stelle eine Hilfeplanfortschreibung erstellt und an alle Beteiligten verschickt. Die weitere Zeitdimension der Hilfedauer wird dann gemeinsam festgelegt. DIE ZIELPRÄZISIERUNG 7. BERICHT SPFH Zur Hilfebeendigung schreibt die Fachkraft der SPFH einen Abschlussbericht, welcher eine Woche vor dem Auswertungsgespräch bei der Fachkraft der BSA vorliegen soll. Inhaltlich sollte sich der Bericht an den präzisierten Zielen, deren Erreichung und den Vereinbarungen aus der Auswertung orientieren. Sollte die Hilfe verlängert werden, wird an dieser Stelle ein Zwischenbericht geschrieben, der die noch offenen Ziele und deren Erreichung beinhaltet.

6 10 QUALITÄTSENTWICKLUNG IN DER JUGENDHILFE SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE SOZIALER DIENST 11

7 12 QUALITÄTSENTWICKLUNG IN DER JUGENDHILFE SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE SOZIALER DIENST 13 KOMMENTAR ZUM BOGEN DER ZIELPRÄZISIERUNG ANHANG Der vorliegende Bogen dient der Präzisierung der Leitziele des Ersthilfeplanes. Der Bogen liegt den Anbieterinnen und Anbietern von SPFH in digitaler Form vor. Er wird innerhalb der ersten drei Monate einer Hilfe gemeinsam von der Familie und der Fachkraft SPFH bearbeitet und fertig ausgefüllt zum vereinbarten Gesprächstermin mitgebracht. Durch dieses Instrument sollen die Ziele konkreter auf die Bedürfnisse der Familie abgestimmt werden und es wird erwartet, dass die Akzeptanz der erarbeiteten Ziele bei den Familien höher ist, da sie selbst erarbeitet wurden. Bei Kindeswohlgefährdung sollte die Sorge des Sozialen Dienstes im ersten Hilfeplangespräch möglichst konkret FACHCONTROLLING Auf eine Regelung der Ausnahmen im Vorfeld wird verzichtet. Diese findet bei der Verlängerungsprüfung nach 15 Monaten statt. Im Ersthilfeplan sollen mindestens die Leitziele festgehalten werden. Sind schon konkrete Feinziele und Handlungsvereinbarungen bekannt, können diese ebenfalls benannt werden. Wichtig ist, den Ersthilfeplan nicht mit zu vielen Details zu überfrachten, vielmehr soll die Familie gerade zu Beginn der Hilfe maßgebliche Inhalte selbst benennen können. Der Ersthilfeplan soll mit Beginn der Hilfe bei der SPFH vorliegen, als offizieller Auftrag und als Arbeitsgrundlage. Das Fachcontrolling und die Einhaltung der Vorgaben werden im Rahmen der üblichen Vorgaben des Sozialen Dienstes, für Hilfen zur Erziehung, durch die Bezirksgruppenleitung oder deren Stellvertretung durchgeführt. AUSWERTUNG benannt werden, da im Zielpräzisierungsbogen darauf Bezug genommen wird. Auch sollten Kontrollaufträge inhaltlich klar benannt werden (beispielsweise Überprüfung Vorrat Babynahrung, Erwartung Schweigepflichtentbindung Kindertagesstätten, Ärzte, Begleitung der U-Untersuchungen beim Kinderarzt, Einhaltung der Termine). Dies soll dazu dienen, möglichst genau abzubilden, ob aktuell noch eine Kindeswohlgefährdung besteht beziehungsweise ob diese mit der Familie thematisiert und bearbeitet werden kann. Das Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung zu Beginn der Hilfe muss nicht zwangsläufig Auswirkungen auf die Laufzeit der SPFH haben. Mögliche Gründe zur Verlängerung der Laufzeit müssen immer im Einzelfall geprüft und mit der Bezirksgruppenleitung besprochen werden. Dies soll bei der Auswertung der Hilfe nach 15 Monaten thematisiert und im weiteren Verlauf entschieden werden. Gründe können sein: Multiproblemfamilien, chronifizierte Überlastungssituationen, Reduktion der Leistungsfähigkeit von Eltern-(Teilen) durch psychische Erkrankung/Intelligenzminderung/massiven fortgesetzten Drogenkonsum, junge Eltern mit Säuglingen, neue maßgeschneiderte Zielsetzungen/Auftragslagen im Verlauf der Hilfe. DURCHSCHNITTLICHE KARLSRUHER LAUFZEITEN BEENDETER HILFEN IN MONATEN HILFEART Flexible ambulante Erziehungshilfe 14,1 12,3 13,9 27 Parzivalschule 24,3 30,4 29,8 29 Sozialpädagogische Gruppenarbeit 19,5 24,7 31,4 30 Betreuungshelfer 18,5 17,6 16,6 31 Sozialpädagogische Familienhilfe 17,7 20,4 19,2 32 Tagesgruppe 30,9 33,1 29,9 33 Vollzeitpflege 43,8 43,0 56,7 34 Heimerziehung klassisch 26,1 31,9 29,8 34 Betreutes Wohnen 19,4 15,9 17,2 35 a Eingliederungshilfe ambulant 24,2 25,2 25,0 35 a Eingliederungshilfe klassisch 23,0 28,7 32,9 DURCHSCHNITTLICHE DEUTSCHLANDWEITE LAUFZEITEN BEENDETER HILFEN IN MONATEN HILFEART Sozialpädagogische Gruppenarbeit 18,8 30 Betreuungshelfer 11,4 31 Sozialpädagogische Familienhilfe 15,7 32 Tagesgruppe 22,9 34 Heimerziehung klassisch 20,6 Institut für Kinder und Jugendhilfe (IKJ, Mainz) Die notwendigen statistischen Daten zur Auswertung der Hilfen (etwa Laufzeiten und Abbrüche) werden auch weiterhin aus der Landesstatistik entnommen, so dass kein zusätzlicher Aufwand für die Fachkräfte entsteht. Von Seiten des Sozialen Dienstes wird es nach dem Probelauf eine Befragung der Fachkräfte der Bezirkssozialarbeit und der Sozialpädagogischen Familienhilfe geben um deren Erfahrungen, Ideen und Anregungen zum Verfahren aufzunehmen. Bei Bedarf kann dann nachgesteuert werden. Die Abteilung Controlling und die Stabstelle Qualitätsentwicklung werden für die statistische Auswertung der Landesstatistik und für die Befragung nach dem Probelauf verantwortlich sein.

8 14 QUALITÄTSENTWICKLUNG IN DER JUGENDHILFE SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE SOZIALER DIENST 15 LAUFZEITEN VON SOZIALPÄDAGOGISCHER FAMILIENHILFE SGB VIII (sozialpädagogische Familienhilfe) gemäß Jahresstatistik des Sozialen Dienstes zum 31. Dezember 2011 NOTIZ Laufzeiten von sozialpädagogischer Familienhilfe 2010 Beendete Hilfen 2010 insgesamt: 122 Durchschnittliche Verweildauer: 17,7 Monate Laufzeiten von sozialpädagogischer Familienhilfe 2011 Beendete Hilfen 2011 insgesamt: 125 Durchschnittliche Verweildauer: 20,4 Monate Laufzeiten von sozialpädagogischer Familienhilfe 2012 Beendete Hilfen 2012 insgesamt: 168 Durchschnittliche Verweildauer: 19,2 Monate BEENDIGUNGSGRUND BEI SPFH MIT MAXIMAL SECHSMONATIGER LAUFZEIT 2011 BEENDIGUNGSGRÜNDE (HAUPTGRUND) GESAMT Beendigung gemäß Hilfeplan/Beratungszielen Beendigung wegen Abweichens von HP-/Beratungszielen durch Sorgeberechtigten/ den jungen Volljährigen (auch bei unzureichender Mitwirkung) Beendigung wegen Abweichens von HP-/Beratungszielen durch die bisher betreuenden Einrichtung, die Pflegefamilie, den Dienst Abgabe an ein anderes JA wegen Zuständigkeitswechsel Sonstige Gründe

9 IMPRESSUM Herausgegeben von: Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Sozialer Dienst Bezugsadresse: Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Kochstraße 7, Karlsruhe Telefon: Internet: Redaktion: Michael Walter Sandra Greiner Michael Petermann Stephan Weismann Johannes Braasch Natali Selenski Bernhard Keibel-Ganz Thomas Fromm Andrea Bauch-Heneka (AWO) Birgit König-Jörg (VfJ) Ulrike Holtzhausen (SkF) Stand: März 2016; Layout: C. Streeck; Gedruckt in der Rathausdruckerei auf 100 Prozent Recyclingpapier.

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