Impulsvortrag zum Thema Inklusion. im Rahmen des Workshops der Aus- und Fortbildung am in Bad Münder Referentin: Silke Müller-Kitzig

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1 Impulsvortrag zum Thema Inklusion im Rahmen des Workshops der Aus- und Fortbildung am in Bad Münder Referentin: Silke Müller-Kitzig

2 Inhaltliche Struktur meines Vortrags: 1. Was ist Inklusion? 2. Rechtliche Grundlagen Implementierung des Menschenrechtes Inklusion 3. Die inklusive Gesellschaft - Inklusion als Prozess 4. Handlungsperspektiven im Inklusionsprozess Welche Handlungsperspektiven ergeben sich für die Aus- und Fortbildung? 2

3 1. Was ist Inklusion? 3

4 Inhalte und Ziele der Inklusion: (als soziologischer Begriff und auf Grundlage der UN-BRK) In einer inklusiven Gesellschaft (includere = einlassen und einbeziehen) wird jeder Mensch mit seinen jeweiligen Eigenheiten akzeptiert und kann gleichberechtigt und selbstbestimmt an dieser teilhaben. 4

5 erfolgt die Teilhabe am gesellschaftlichen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religionszugehörigkeit, Bildung, Behinderungen oder sonstigen individuellen Merkmalen. gibt es keine definierte Normalität, die jedes Mitglied dieser Gesellschaft anzustreben oder zu erfüllen hat. ist allein die Tatsache normal, dass Unterschiede vorhanden sind. Vielfalt (Diversität) wird anerkannt und wertgeschätzt. werden Unterschiede als Bereicherung aufgefasst. 5

6 wird Heterogenität als normale, positive Gegebenheit betrachtet. Die Menschen werden nicht mehr in Gruppen (hochbegabt, behindert, anderssprachig ) eingeteilt. ist es Aufgabe der Gesellschaft, in allen Lebensbereichen also auch im Berufsleben - Strukturen zu schaffen, die es den Mitgliedern ermöglichen, sich barrierefrei darin zu bewegen. Die Struktur passt sich den individuellen Bedürfnissen an. 6

7 2. Rechtliche Grundlagen Implementierung des Menschenrechtes Inklusion 7

8 1994: Die UNESCO-Konferenz benennt in der Salamanca Erklärung die Inklusion als wichtigstes Ziel der internationalen Bildungspolitik. 2006: In der UN-Behindertenrechtskonvention wird Inklusion als Menschenrecht festgeschrieben. 2009: Deutschland hat den Vertrag der UN-BRK ratifiziert. 2011: In einem Nationalen Aktionsplan hat die Bundesregierung Handlungsfelder und Vorhaben zur Umsetzung der UN-BRK festgelegt, Länder und Kommunen waren aufgefordert, eigene Aktionspläne und Maßnahmenkataloge aufzustellen. 8

9 2013: Die Landesregierung in Niedersachsen hat den IMAK Inklusion ins Leben gerufen, der einen Maßnahmenkatalog für die Umsetzung der Inklusion für alle Ressorts erarbeitet hat. 2015: Die Landesregierung beauftragt die Ressorts zur Umsetzung inklusiver Vorhaben. 9

10 Rechtliche Grundlagen: Art. 3 (3) GG Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen - Behindertengleichstellungsgesetz BGG UN-Behindertenrechtskonvention UN-BRK AGG Allgemeines Gleichstellungsgesetz Antidiskriminierungsgesetz Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) u. a. Bundes- und Landesgesetze, RL, VO u. Vbg. 10

11 3. Die inklusive Gesellschaft Inklusion als Prozess 11

12 Was bedeutet Inklusion für die Gesellschaft? 12

13 Inklusion bedeutet Zugehörigkeit, also das Gegenteil von Ausgrenzung. Gelungene Inklusion ist es, wenn jeder Mensch überall dabei sein kann: In der Schule, am Arbeitsplatz, im Wohnviertel, in Einrichtungen und in allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Behinderte Menschen entscheiden selbst, woran sie und wie sie teilhaben möchten. Sie müssen sich nicht eingliedern, nicht Teil einer vorgegebenen Ordnung werden und sich daran anpassen. 13

14 Inklusives Denken und Handeln ist erreicht, wenn es normal ist, verschieden zu sein! wenn jede/r willkommen ist und Ausnahmen zur Regel werden! wenn Hürden abgebaut sind und die Umwelt für alle zugänglich wird! wenn Vorurteile abgebaut sind und Offenheit und Toleranz dazu führen, dass aus einem Nebeneinander ein Miteinander wird! wenn keine/r draußen vor bleiben muss! 14

15 4. Handlungsperspektiven im Inklusionsprozess 15

16 Handlungsperspektiven im Inklusionsprozess: sind (lt. Bundesaktionsplan) z. B.: Die Themenfelder 1. Arbeit und Beschäftigung 2. Bildung 3. Prävention, Rehabilitation, Gesundheit und Pflege 4. Bauen und Wohnen 5. Mobilität 6. Kultur und Freizeit 16

17 Die Personengruppen 7. Kinder, Jugendliche, Familie und Partnerschaft 8. Frauen 9. Ältere Menschen sowie die Themen 10. Gesellschaftliche und politische Teilhabe 11. Persönlichkeitsrechte 12. Interkulturelle Zusammenarbeit 17

18 Handlungsgrundlagen für Dienststellen: Inklusion erfordert Sicherheit im Handeln und im Umgang mit Menschen mit Behinderungen/Beeinträchtigungen Inklusion erfordert eine Sensibilisierung der Gesellschaft hinsichtlich: - der Offenheit und Toleranz gegenüber den verschiedenen Menschen - der Werte und Haltungen - der Kommunikation mit den unterschiedlichen Menschen 18

19 - der Kenntnis über die unterschiedlichen Behinderungen, Beeinträchtigungen und deren Auswirkungen - der Kenntnisse über die Bedarfslagen beeinträchtigter Menschen. 19

20 Handlungsansätze in Ihren Dienststellen könnten sein: Berücksichtigung des Themenfeldes Inklusion in Gesetzesund Fördervorhaben des Landes, in (Dienst-) Vereinbarungen, Durchführungsverordnungen, Richtlinien usw. Einsatz von Ansprechpersonen zum Thema Inklusion - Inklusionsbeauftragte Bildung von Gremien zur Identifizierung der Handlungsfelder und Umsetzung inklusiver Vorhaben Inklusionssensible Personalentwicklung, Karriereförderung, Personalauswahlverfahren, etc. Aufnahme des Leitgedankens Inklusion in die PE-Konzepte und in ein Leitbild 20

21 Gewährleistung eines wertschätzenden und verunsicherungsfreien Umgangs für und mit Menschen mit Behinderungen Erweiterung des Aufgabenfeldes für die Ansprechpartner für Gesundheitsmanagement Gremienbildung für die fachliche und konzeptionelle Weiterentwicklung von Maßnahmen der Inklusion Mitarbeiterbeteiligungen organisieren und Handlungsbedarfe identifizieren Internet, Info.-schriften, Vordrucke in leichter Sprache Ausrichten der AuF auf Inklusion 21

22 Ideen für Veranstaltungen der Aus- und Fortbildung : Auftakt-/Inhouseveranstaltungen Sensibilisierung für alle Beschäftigten - Qualifizierungsangebote für verbesserte inklusive Personalgewinnung Auswahlverfahren, Ausschreibungsverfahren, Bewerbungsverfahren Sensibilisierung von Führungskräften Schulungen und Führungszirkel und Kollegiale Beratung für Führungskräfte zum Thema inklusives Führen Umgang mit verschiedenen Behinderungs- und Beeinträchtigungsformen vermitteln 22

23 Implementierung des Themenfeldes Inklusion in der Nachwuchsführungskräfteentwicklung Qualifizierungsreihe Werteorientierte Kommunikation als entwicklungsförderndes Instrument im Inklusionsprozess Inklusive Moderations- und Präsentationstechniken für Führungskräfte und Mitarbeiter Kollegiale Beratung für MA zum Thema Inklusion Qualitätssicherung im Inklusionsprozess Gremien, QE-Beauftragte Inklusion, Qualitätszirkel 23

24 Inklusives Konfliktmanagement Wieviel Konflikt ist erlaubt? Umgang mit Ängsten und Unsicherheiten Werte- und Kulturentwicklung im Inklusionsprozess Mitarbeitergespräche führen unter Berücksichtigung des Inklusionsansatzes Karriere mit Handycap Karriereförderung von Menschen mit Behinderung Selbststärkungs- und Führungskräftetrainings Förderung von horizontalen und von Fachkarrieren 24

25 Ausbildung von Jobcoaches Einsatzmöglichkeiten und Verbesserungen fördern Personalentwicklung fördern Karriereförderung Vernetzung schaffen Ansprechpartner sein Ressourcen- und Stärkenorientierte Mitarbeiterführung Fortbildungen für Azubis mit Behinderungen Gesundheitsmanagement unter besonderer Berücksichtigung des Inklusionsgedankens 25

26 Die besten Zeit- und Arbeitstechniken (von und) für Menschen mit Behinderungen/Beeinträchtigungen Sensibilisierung von Führungskräften und MA für leichte Sprache Fortbildungen für MA, die im Umgang mit Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Sicherheit im Umgang und Sensibilität gewinnen wollen Kommunikationstechniken und prakt.tipps 26

27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 27

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