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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/ Wahlperiode Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom und Antwort des Senats Betr.: Förderprogramm D23 / Starke Schulen Was ist was und wem nutzt es? Getrieben durch den Brandbrief der Elbinsel-Schulleiter hat die BSB, zunächst unter dem Titel D23, ein spezielles Förderprogramm für 23 Schulen auf und um die Elbinsel angekündigt. Eine Drucksache wurde dazu nicht vorgelegt. Wenig später tauchte dann unter dem Programmtitel Starke Schulen im vergangenen Jahr ein vierjähriges, aus ESF- und Kofinanzierungsmitteln der BSB und der BSU finanziertes Projekt für Schulen in besonders belasteten Stadtteilen auf. Aus der Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft (20/11526) zur Bilanz der Stadtteilschulen durfte die Bürgerschaft dann entnehmen, dass damit passgenaue schulische und pädagogische Angebote für eine Schülerschaft aus sozial stark benachteiligten Stadtteilen entwickelt werden. Das erklärte Ziel dieses Förderprojektes ist es, die Lernrückstände, die bei den Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund trotz erheblicher Bemühungen auch weiterhin bestehen, zu beheben und ihnen dadurch gerechtere Bildungschancen für den Einstieg ins Berufsleben zu eröffnen. Hierzu wurden eine Reihe von Maßnahmen erarbeitet, die gemäß der Senatsmitteilung in Drs. 20/11526 (siehe Seite 12/13) seit August 2013 zur Anwendung kommen: Unterrichtsentwicklung und Teamarbeit der Lehrkräfte werden gestärkt, Kommunikations- und Verhaltensregeln entwickelt, um Unterrichtsqualität und Schulgemeinschaft zu verbessern, wobei Eltern, Schüler und externe Mentoren geschult und mit in die Verantwortung genommen werden. In der Umsetzung dieser Maßnahmen ist es zu zusätzlichen Stellenzuweisungen gekommen, ein großer Teil der Fortbildungsstunden-Kontingente an den Schulen darf während der Projektlaufzeit in die konzeptionelle Projektarbeit fließen, eine externe Steuerungsgruppe, bestehend aus qualifizierten Schulberatern, soll die Umsetzung mit Rat und Tat begleiten. Zugleich wird den teilnehmenden Schulen eine größere, individuelle Flexibilität in der Verwendung von Förderstunden-Kontingenten für additive oder integrative Fördermaßnahmen zugestanden, um so die Passgenauigkeit zu erhöhen. Bis Jahrgangsstufe 6 kann besonders leistungsschwachen Kindern sogar eine Schulzeitverlängerung um ein Jahr ermöglicht werden. Nach einer Projektlaufzeit von nunmehr einem Jahr interessiert natürlich der konkrete Projektstatus an den ( 23+ ) teilnehmenden Schulen, ebenso wie die während dieser Zeit gewonnenen Erkenntnisse über Stärken und Schwächen des Projektes und seiner einzelnen Maßnahmen sowie gegebenenfalls die aufgrund dessen bereits vorgenommenen Nachbesserungsmaßnahmen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: (I) Zu den teilnehmenden Schulen, den Auswahlkriterien und den Ressourcen:

2 Drucksache 20/13219 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode 1. Nach welchen Kriterien wurden die ursprünglichen D23 Schulen (heute 23+ starken Schulen) ausgewählt und welche weiteren Schulen in den RISE-Gebieten profitieren heute über die ehemalig ausgewählten D23 hinausgehend von den Fördermitteln? 2. Warum wurden gerade diese Schulen ausgewählt und inwieweit steht die Auswahl der weiteren geförderten Schulen in unmittelbarer Verbindung mit dem jeweiligen Sozialindex der ausgewählten Schulen? Die zuständige Behörde hat die Schulen mit den höchsten Belastungswerten nach dem Sozialindex für eine Teilnahme an 23+ Starke Schulen ausgewählt. Aus Gründen der regionalen Vernetzung nehmen die Stadtteilschule Stübenhofer Weg, die Grundschule Stübenhofer Weg und die Elbinselschule ebenfalls an Maßnahmen teil, die jedoch nicht mit der Zuweisung zusätzlicher Ressourcen verbunden sind. Im Übrigen siehe Drs. 20/ Wie lang ist die Laufzeit des Programms geplant, warum gerade dieser Zeitraum und wie genau wird das Programm finanziert (bitte Finanzierungsanteile ESF, BSU und BSB pro Jahr genau angeben sowie die maßgeblichen Projektkonzeptionen für die ESF-Mittel beifügen)? Das ausschließlich aus Haushaltsmitteln der zuständigen Behörde finanzierte Programm 23+ Starke Schulen hat eine Laufzeit vom 1. Mai 2013 bis zum 31. Juli Innerhalb dieser Laufzeit sollen das Maßnahmenpaket umgesetzt und Erfahrungen für die Weiterentwicklung gesammelt werden. Im Übrigen siehe Drs. 20/ Sollen während der Projektlaufzeit noch weitere Schulen in das Programm aufgenommen werden? Wenn ja, wann und nach welchen Auswahlkriterien? Gilt für diese weiteren Schulen dann die Gesamtprojektlaufzeit oder nur der Bruchteil von dieser, der beim Hinzukommen noch verbleibt? Wenn ja, woher kommen die zusätzlich benötigen Mittel? Nein. 5. Warum ist das Programm befristet? Unter welchen Voraussetzungen soll es verlängert werden? Siehe Antwort zu Welche Rolle spielt der Sozialindex als ein (oder das) ausschlaggebende(s) Kriterium für die Auswahl der Programmschulen und die konkrete Zuweisung der Mittel? 7. Erhalten alle Schulen mit Sozialindex 1 oder 2 die gleiche Förderung aus dem Programm, wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 20/9262 sowie Antwort zu 1. und Warum wurde das Programm umbenannt? Wie unterscheiden sich die Programme D23 und Starke Schulen? D23 stand als Arbeitstitel für Die 23 ausgewählten Schulen und wurde, um die herausfordernde Arbeit der Schulen mit hoher sozialer Belastung zu unterstreichen, durch den Projektnamen 23+ Starke Schulen abgelöst. Programmatische Änderungen gab es nicht. 9. Nach welchem Verteilungsschlüssel findet eine Ressourcenzuweisung an die einzelnen Schulen statt, wonach berechnet sich für jede einzelne Schule der Bedarf und haben die einzelnen Schulen hinsichtlich der Mittelverwendung individuelle Entscheidungsspielräume? Siehe Drs. 20/9262. (II) Zum Projektaufbau: 2

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/ Wie sieht der genaue Projektaufbau in der konkreten Umsetzung aus? Die Projektleitung und das Projektmanagement werden durch die zuständige Schulaufsicht und eine weitere Mitarbeiterin der Behörde wahrgenommen. Unterstützt und beraten wird die Projektleitung dabei durch ein Projektteam, zu dem drei Schulleitungen unterschiedlicher Schulformen sowie die Leitung des Schulmentorenprojekts gehören. Die schulinterne Projektplanung und -durchführung obliegt den Schulleitungen. Diese steuern den Entwicklungsprozess innerhalb der Schule entsprechend der Projektziele und ihrer Ziel- und Leistungsvereinbarung mit Unterstützung der Schulentwicklungsberater des Landesinstitutes für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI). Regelmäßige Workshops, Schulleitungsrunden und Arbeitsgruppen dienen der gemeinsamen konzeptionellen Arbeit der Schulen, der Vernetzung und dem Austausch. Übergeordnete und grundsätzliche Entscheidungen zur Projektausrichtung werden in einer Lenkungsgruppe der zuständigen Behörde getroffen. 11. Welche Einzelmaßnahmen werden an welcher der Projektschulen im Einzelnen durchgeführt (bitte jeweils nach Schule mit Sozialindex, durchgeführten Maßnahmen, erhoffter Wirkungsweise dieser Maßnahmen, zusätzlich eingeplanten Personalressourcen, aufgewendeten Fortbildungsstunden und flexibel verwendeten Förderstunden ausweisen)? Die Einzelmaßnahmen werden zwischen Projektleitung und Schule in individuellen Beratungsprozessen erarbeitet und in der schulischen Umsetzung mit Ressourcen versehen. An allen Schulen sind Beratungskräfte des LI tätig, um gemeinsam mit den Lehrkräften konkrete Maßnahmen zur Unterrichtsverbesserung und -entwicklung auf den Weg zu bringen. Die Grundschule Kirchdorf (KESS 1) konzentriert sich in ihrer Entwicklungsplanung auf die Erarbeitung schulinterner Curricula in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht, die Förderung der Vorläuferfähigkeiten in der VSK und die kollegiale Erstellung von Förderplänen. Die Grundschule nimmt an dem Projekt Brotzeit teil. Die Schule vergibt hierzu Ressourcen an die didaktische Leitung, Ressourcen für die Entwicklung schulinterner Curricula sowie weitere Stunden für die Doppeltbesetzung in der Jahrgangsstufe 1, der VSK und für Koordinationszeiten zur Elternarbeit. Die Grundschule Beim Pachthof (KESS 1) fokussiert auf das Projekt Schulmentoren sowie auf eine integrative Eingangsstufe. Sie nimmt ebenfalls am Brotzeit-Projekt teil. Die Schule vergibt WAZ für Doppelbesetzung in der Jahrgangsstufe 1 und in der VSK, WAZ für Elternarbeit im Schulmentorenprojekt sowie für die Steuergruppe, für kollegiale Unterrichtsreflexion und das Projekt Brotzeit. Die Stadtteilschule Wilhelmsburg (KESS 1) arbeitet an den Schwerpunkten Integrierte Eingangsstufe, an ihrer Organisationsentwicklung zur Schaffung von effektiven Kommunikations- und Arbeitsstrukturen für eine zielgerichtete Unterrichtsentwicklung, am Leselernprojekt BISS. Sie nimmt am Schulmentorenprojekt teil und führt ein eigenes Frühstücksprojekt durch. Die Schule vergibt Ressourcen für kollegiale Unterrichtsreflexion, für Unterrichtsentwicklungsprojekte, für die Förderung und Teamzeiten in den Klassen 1, 5 und 6. Im Übrigen war aufgrund des Feiertags am 3. Oktober eine Abfrage der Schulen in der für diese Schriftliche Kleine Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, sodass vollständige Angaben nicht möglich sind. 12. Werden Maßnahmen zusätzlicher additiver Sprachförderung aus dem Programm finanziert, wenn ja, welche genau? Den Schulen steht es frei, die zusätzlichen Personalressourcen (siehe Drs. 20/9262) im Rahmen schuleigener Konzepte unterschiedlich einzusetzen. 13. Welche Stellen in der BSB koordinieren, begleiten und evaluieren das Projekt? Welche externen Dienstleister werden hierfür in welchem zeitlichen Umfang und zu welchen Kosten herangezogen, welche Aufgaben kommen diesen Dienstleistern konkret zu? Die Schulen werden in ihren Entwicklungsprozessen durch Schulberater des LI begleitet. Hierfür stehen Ressourcen im Umfang von fünf Stellen zur Verfügung. 3

4 Drucksache 20/13219 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Im Übrigen siehe Antwort zu Wie wird die Durchführung des Projektes a) jeweils schulseitig und b) durch die Behörde konkret gesteuert, wer überwacht den ordnungsgemäßen Projektablauf und nach welchen Kriterien bestimmt sich dieser? Die Projektleitung plant und steuert die Durchführung des Projektes. Projektziele und Meilensteine werden gemeinsam mit den Schulleitungen erarbeitet und festgelegt. Die Arbeitsstände werden schuljahresbezogen in gemeinsamen Konferenzen bilanziert und die Planungen entsprechend weiterentwickelt. Schulseitig liegt die Verantwortung für die Umsetzung bei der Schulleitung. Diese steuert die Prozesse entsprechend der Projektziele, der schulindividuellen Entwicklungsbedarfe und Planungsprozesse und gibt Rückmeldungen zum Stand der Umsetzung an die Projektleitung. Die Planungen gehen in die künftigen Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit der Schulaufsicht ein. Im Projekt Schulmentoren hat jede Schule einen schulischen Koordinator benannt, der alle Projektaktivitäten koordiniert und mit der Schulleitung abstimmt. Die schulischen Koordinatoren werden über vierteljährlich stattfindende Koordinatorentreffen und jährlich abgeschlossene Zielvereinbarungen gesteuert. 15. Welche personellen Ressourcen bindet die Projektdurchführung an den jeweiligen Schulen, welcher zusätzliche Personalbedarf besteht an den einzelnen Schulen in Abhängigkeit von welchen Faktoren, wie beziehungsweise durch wen wird dieser für welchen Zeitraum abgedeckt? Die Verantwortung für diesen Planungsprozess liegt bei den Schulleitungen. Die Behörde hält hierzu keine zentralen Daten vor. Eine Abfrage der Schulen war in der für diese Schriftliche Kleine Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 16. Welche Fortbildungen und Coachings werden für Schulleiter, ganze Kollegien oder Teile des Kollegiums an den Projektschulen zusätzlich angeboten? Es werden Beratungen, Fortbildungen und Coachings für Schulleiterinnen und Schulleiter, Leitungsgruppen, gegebenenfalls schulische Steuergruppen zu Fragen von Leitung, Führung und Steuerung angeboten. Diese richten sich inhaltlich auf Gestaltungs- und Steuerungsstrategien zur Weiterentwicklung des Unterrichts an Schulen in sozial benachteiligter Lage. Für ganze Kollegien, Jahrgangs- und Fachgruppen sowie Klassenteams und -lehrkräfte werden didaktische Trainings angeboten, die sich auf Fragen eines professionellen Umgangs und der Förderung von heterogenen Lerngruppen in Schulen in sozial benachteiligter Lage richten. Diese Trainings orientieren sich sowohl an der Zielsetzung einer Verbesserung der Unterrichtsqualität und der Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler als auch an den Arbeits- und Entwicklungsständen der einzelnen Schulen. Es handelt sich bei allen Maßnahmen um kontinuierliche Begleitprozesse über den gesamten Projektzeitraum. Die Koordinatoren des Projekts Schulmentoren erhalten eine umfangreiche Qualifizierung für ihre Aufgabe in Form von Supervision und Fortbildung. 17. Welche zusätzlichen Steuerungsmaßnahmen wendet die BSB an den betroffenen Schulen an? Werden Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Schulleitungen zur Erreichung konkreter Ziele geschlossen, wenn ja, welche? Siehe Antwort zu Wer genau wurde aus welchen Gründen in die Gruppe der externen Schulberater (Steuerungsgruppe) berufen, wie sieht die konkrete Aufgabenbeschreibung dieser Steuerungsgruppe aus, wie die konkrete Umsetzung der Aufgaben im bisherigen Projektverlauf und wie die planungsgemäße Zukunft? 4

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/13219 Das LI hat die Aufgaben der Schulbegleitung und Didaktischen Trainer zur Beratung und Fortbildung der 23 + Schulen ausgeschrieben. In einem Assessment wurden geeignete Kollegen ausgewählt, die anschließend eine intensive Ausbildung erhalten haben. Im Übrigen siehe Antwort zu 10. (III) Zum Teilprojekt Eltern- und Schülerlotsen und Mentoren : 19. Wer trifft nach welchen Kriterien die Auswahl der als a) Elternlotsen und b) Schülerlotsen auszubildenden Personen, wie wird das Erreichen des Ausbildungsziels und wie, durch wen und nach welchen Qualitätsmaßstäben die spätere Ausübung des jeweiligen Lotsendienstes überwacht? Die Auswahl der Eltern- und Schülermentoren erfolgt durch den schulischen Projektkoordinator. Hierfür stellt das Projekt Leitlinien zur Orientierung für den Einsatz von Schulmentoren zur Verfügung. Jeder Elternmentor unterzeichnet zudem eine Kooperationsvereinbarung mit der Schule, in welcher er oder sie sich verpflichtet, die Interessen des Auftraggebers zu berücksichtigen und seine Tätigkeit im Sinne der geltenden Bildungspläne der Freien und Hansestadt Hamburg auszuüben. 20. Wie viele a) Eltern und b) Schülerlotsen sollen im Rahmen des Projekts ausgebildet werden, wonach bemisst sich die Zahl der pro Schule auszubildenden Lotsen, wie wird sichergestellt, dass das vermittelte Lotsenwissen auch dann noch sinnvoll weitergegeben wird, wenn das Projekt abgeschlossen ist und derzeit ausgebildete Lotsen die Schulen verlassen haben (Nachhaltigkeit)? Die Zahl der Eltern- und Schülerlotsen bemisst sich an der Zahl der für diese Aufgabe geeigneten und verfügbaren Eltern beziehungsweise Schülerinnen und Schüler und wird von der Schule festgelegt. Je nach Größe der Schule können bis zu 15 Elternlotsen ausgebildet und eingesetzt werden. Die Zahl der Schülerlotsen ist nicht begrenzt. Für die Sicherung der Weitergabe des Mentorenwissens nach Projektende wird im letzten Projektjahr ein Konzept erstellt. 21. Wie wird verfahren, wenn es an den Schulen beziehungsweise im schulischen Umfeld zu wenig oder keine potenziellen Kandidaten für die jeweiligen Funktionen gibt? Nach Kenntnis der zuständigen Behörde hat sich dieses Problem nicht gestellt. Im Übrigen beantwortet der Senat keine hypothetischen Fragen. 22. Wer trifft nach welchen Kriterien die Auswahl der heranzuziehenden Mentoren, welchen Qualitätsanforderungen beziehungsweise Standards müssen ihre Betreuungs- und Unterstützungsleistungen entsprechen, wer setzt diese Standards und wie wird sichergestellt, dass sie im Rahmen der jeweils ausgeübten Betreuungssituation auch eingehalten werden? 23. Wonach bemisst sich, wie viele Mentoren pro Schule ausgebildet beziehungsweise hinzugezogen werden und wie wird verfahren, wenn es an den Schulen beziehungsweise im schulischen Umfeld zu wenig oder keine potenziellen Kandidaten für die jeweiligen Funktionen gibt? Ähnlich wie die Auswahl der Eltern- und Schülermentoren erfolgt die Auswahl der externen ehrenamtlichen Mentoren durch den schulischen Projektkoordinator. Wie die Elternmentoren unterzeichnen auch die externen, ehrenamtlichen Mentoren eine Kooperationsvereinbarung mit der Schule, in welcher sie sich verpflichten, die Interessen des Auftraggebers zu berücksichtigen und ihre Tätigkeit im Sinne der geltenden 5

6 Drucksache 20/13219 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Bildungspläne der Freien und Hansestadt Hamburg auszuüben. Hierbei sollen sie von bestehenden Mentoringprojekten beraten und begleitet werden. 24. Woran bemisst sich der Erfolg beziehungsweise Misserfolg des Projekts, wie wird das Erreichen der gesetzten Ziele wann evaluiert? Der Erfolg des Projekts bemisst sich an den Zielzahlen, die mit der BASFI als ESF- Vergabebehörde vereinbart wurden. (IV) Zum Projekt generell: 25. Sind zum jetzigen Zeitpunkt bereits messbare Erfolge zu verzeichnen beziehungsweise weist das Projekt Schwachstellen auf, die bereits behoben wurden oder behoben werden müssen und wenn ja, welcher Art sind diese Schwachstellen und wie sehen die Nachbesserungsmaßnahmen konkret aus? 26. Welche Maßnahmen erweisen sich als besonders wirksam, welche weniger oder gar nicht? 27. Welche Maßnahmen aus dem Programm sind nach Ansicht der BSB geeignet, auch an nicht beteiligten Stadtteilschulen zu dringend notwendigen Qualitätsverbesserungen beizutragen? Die inhaltlich pädagogische Weiterentwicklung der Schulen konnte durch die Projektmaßnahmen gestärkt werden. Zu messbaren Erfolgen und Schwachstellen können aufgrund der kurzen Laufzeit und des für erfolgreiche Schulentwicklungsprojekte deutlich längeren benötigten Zeitrahmens noch keine Aussagen getroffen werden. Das gilt auch für den Transfer von Maßnahmen auf weitere Schulen. 6

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