Paletti Stand: Sept. 2013

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2 3. Tagesablauf Uhr... Bringzeit / Erzählen, Freies Spiel Paletti Stand: Sept Musisch-ästhetische Kleinkindbetreuung der Jugendkunstschule Heidelberg-Bergstrasse 1. Ursprung Die musisch-ästhetische Kleinkindbetreuungsgruppe Paletti für Kleinkinder von 1-3 Jahren, wurde von der Jugendkunstschule Heidelberg als Frühfördergruppe seit 1997 an 3 Tagen wöchentlich in ihren Räumen in Dossenheim und in Heidelberg-Handschuhsheim und anschließend 5 Jahre in Heidelberg-Neuenheim unterhalten. Während die Kleinkindgruppe in Dossenheim in den dort seit 1991 bestehenden Jugendkunstschuleigenen Kindergarten Konfetti eingegliedert wurde, ist die Kleinkindgruppe der Jugendkunstschule in Heidelberg als Paletti bestehen geblieben und wurde Mitte 2012 zur täglichen Betreuungseinrichtung in Heidelberg-Handschuhsheim, Steubenstr. 54/1. 2. Konzept In der musisch-ästhetischen Kleinkindbetreuung Paletti ist neben allgemeinerzieherischen Grundlagen und anregender Betreuung, besonders die musisch-ästhetische Bildung ein fester Bestandteil des Wochenprogramms. Die musisch-ästhetische Kleinkindbetreuung Paletti nimmt Kinder ab 1 Jahr auf und betreut diese an 5 Vormittagen in der Woche bis zu 6 Stunden in den Räumen der Jugendkunstschule Heidelberg- Handschuhsheim. Die Gruppengröße soll 10 Kinder nicht überschreiten, wobei 2 Plätze aufgeteilt werden können. Die Betreuung erfolgt durch 2 qualifizierte Erzieher/innen, Kindheitspädagog/innen oder ähnlich qualifizierte Kräfte mit Zusatzausbildung und/oder Berufserfahrungen im kunst- und musikpädagogischen Bereich. Die Integration von Kindern mit besonderem Förderbedarf ist möglich....ab 9.00 Uhr... Gruppenspiele, Singen, Musik machen, Bauen, Lesen... um Uhr... gemeinsames Frühstück (frisch zubereitet) ab Uhr... Kreatives Angebot zum Bildnerischen Gestalten: Malen, Konstruieren, Kneten, Drucken, Matschen... ab Uhr... Spielen im Freien / Musizieren oder Turnen Uhr... erste Abholzeit Uhr Imbiss, bzw. nach Möglichkeit warmes Essen über einen Caterer für die bleibenden Kinder Uhr... Ruhephase / Schlafen für die Kleinsten und Lesen, Ruhen, kleine Spiele für die Großen Uhr... Abholzeit 4. Struktur 1 Gruppe à 10 Kinder mit 2 qualifizierten Betreuerinnen 1 Gruppenraum mit Zonen zum Spielen, Lesen, Essen 1 Ruheraum 1 Atelierraum mit Staffeleien, Druckerpresse und mehr 1 Teilnutzung eines großen Ateliers im EG 1 kleiner Innenhof mit Sandkiste und Bänken 1 kleiner Garten mit Spiel- und Sitzgelegenheiten, Matschkuhle, Baum und Blumenbeeten Spielplatz- bzw. Parknähe in Groß-Kinderwagen mit Anschnallgurten erreichbar musisch-ästhetische Bildung / Kunsttag mit Kunsterzieherin gemeinsames Frühstück und Mittagsimbiss frisch zubereitet Situationsorientierter, partnerschaftlicher Erziehungsansatz Erziehung zu Selbstbewusstsein und Eigenständigkeit Bewegungserziehung, Naturpädagogik intensiver und freundschaftlicher Informationsaustausch zwischen Eltern und Erziehern/innen 3 4

3 5. Ziele und Durchführung des Frühförderprogramms Durchführung täglicher Bildungs- und Betreuungsablauf Am frühen Morgen wird in der Gruppe gespielt, erzählt, gesungen, Musikinstrumente ausprobiert (kleines Schlagwerk; siehe unten: Musik) oder in der Leseecke gelesen. Um 10 Uhr wird gemeinsam gefrühstückt und anschließend ein kreatives Angebot unterbreitet. Die Kinder sammeln Erfahrungen mit Fingerfarben, dicken Stiften, Öl- und Tafelkreiden, Temperafarben, Kleister, Knete, weichem Ton, mit einfachen Drucktechniken und vielem mehr. Das Erlebnis, die Sinnesschulung, das Erforschen des Materials, das Ausprobieren und gegenseitige Akzeptanz stehen hierbei im Vordergrund. Da viel im Freien gespielt und geforscht wird, kann der Tagesablauf, je nach Wetterlage und Bedürfnissen der Kinder, auch variieren. Die Kinder lernen auf spielerische Weise erstes soziales Verhalten in der Gruppe, Regeln und gestalterische Techniken, sowie die musikalischen Parameter kennen. Kleine Tänze und Bewegungserziehung fließen ebenfalls in den Wochenplan mit ein. Der Tagesablaufplan soll den Bedürfnissen der Kleinkinder angepasst sein. Um einen harmonischen Ablauf zu ermöglichen, bei dem die Kinder Regelmäßigkeit erfahren und ausgeglichene Beschäftigungs- und Ruhephasen erhalten, ist es wichtig, dass die Bring- und Holzeiten eingehalten werden. Um 10 Uhr gibt es ein gemeinsames Frühstück, das von den Betreuerinnen frisch zubereitet wird. Mittags wird nach Möglichkeit ein warmes Mittagessen wird über einen Caterer angeboten. Ansonsten wird ein frisch zubereiteter Imbiss mit Rohkost, Vollkornbrot, Yoghurt o.ä. gereicht. Die Kosten für Essen werden separat erhoben. Förderung im emotionalen Bereich Die Kinder sollen Selbstvertrauen gewinnen und ein gesundes Selbstwertgefühl empfinden können. Der Ausdruck und die Steuerung von Emotionen in der Gruppe sollen gefördert werden. In einer Atmosphäre der Geborgenheit können die Kinder Selbstvertrauen entwickeln und den ersten Schritt außerhalb des vertrauten Familienkreises bewältigen. Förderung im Bereich des sozialen Verhaltens Das soziale Verhalten der Kinder in der Gruppe soll durch eine einfühlsame Erziehung in vertrauensvoller Bindung zu den Betreuungspersonen positiv gestärkt werden. Hierzu zählen Eigenschaften wie Regeln lernen, Teilen können, Geben bzw. Nehmen können, Zuhören können, Gemeinschaft und Verzicht erfahren können, eigene Interessen gewaltlos durchsetzen können, Rücksicht nehmen können, sich ein und unterordnen, sich behaupten können, hilfsbereit sein und Konflikte konstruktiv lösen können. Förderung im kognitiven Bereich Im kognitiven Bereich sollen die Sprache, Konzentration, Phantasie, Wahrnehmung, Begrifflichkeit, das Erkennen logischer Zusammenhänge sowie die Kritikfähigkeit gefördert werden. Förderung im motorischen Bereich Es sollen die Grob- sowie die Feinmotorik gefördert werden; dazu zählen Körperbildung, Gewandtheit, Geschicklichkeit, Sicherheit in der Bewegung, Körperbeherrschung und Fingerfertigkeit. Regelmäßige Bewegung sowie der Aufenthalt im Freien bzw. Ausflüge in den nahen Park, gehören in den Wochenablauf der Frühfördergruppe. Förderung im Bereich ästhetisch-künstlerisches Gestalten Das Mal-, Form- u.a. Gestaltungsmaterial der Jugendkunstschule soll Aufforderungscharakter zu freiem und kreativen Gestalten haben. Die Kinder erhalten Gelegenheit Materialien zu erproben und anzuwenden, sowie ihre Ausdrucksmöglichkeiten im ästhetisch-künstlerischen Gestalten zu entdecken. Toleranz gegenüber individuellen Ausdrucksformen anderer wird ebenso geübt wie gegenseitige Akzeptanz. Das Vormalen, Vorgaben von Schablonen und Vorlagen zum einfachen Ausmalen werden hierbei vermieden, um die natürliche Entwicklung des Kindes ungehemmt zuzulassen. Die Erzieher/innen bzw. Kindheitspädagog/innen und Kunst- bzw. Musikpädagogen/innen verstehen sich als Wegbegleiter bei der freien ästhetisch-künstlerischen Entwicklung der Kinder, ohne diese in feste Formen zu pressen. Hierbei sind Gestaltungsprozesse und Erfahrungen, sowie deren positive Unterstützung in der Regel wichtiger als das vorzeigbare Werk. Die Eltern sollten die Zeichen ihrer Kinder be/achten und werden von den Erziehern/innen über Entwicklungsschritte und Ausdrucksformen ihrer Kinder innerhalb der Gruppe auf dem Laufenden gehalten. Die Wahrnehmungsschule spielt hierbei eine zentrale Rolle. 5 6

4 Förderung im Bereich Musik Im musikalischen Bereich werden neben der Stimme und den körpereigenen Instrumenten, elementare Instrumente aus dem kleinen Schlagwerk, wie Handtrommel, Rassel, Klanghölzer, Cymbeln, Triangeln, Klangbausteine u.a. spielerisch eingesetzt. Es werden gemeinsam kindgemäße Lieder, Fingerspiele und Verse gelernt. Hierbei wird die Wahrnehmung musikalischer Parameter wie hoch-tief, laut-leise, schnelllangsam, hell-dunkel gefördert. Einüben von täglichen Lebenssituationen Bei der Einübung täglicher Lebenssituationen werden der Umgang mit Kleidung, Hygiene, Ernährung, Gesundheit, Natur, Technik und Gesellschaft (Mitmenschen) in elementarer Weise gefördert. Dies passiert z.b. beim Umkleiden, Toilettengang, gemeinsamen Essen, Händewaschen, Aufräumen, der Bedienung von Mobiliar und Geräten etc. und beim Lesen sowie im Spiel und im Erforschen der Umwelt. Freispiel Das Freie Spiel spielt im Kleinkindalter eine elementare Rolle, weshalb ihm hierzu genügend Freiraum zur Verfügung stehen muss. Es bestehen immer Möglichkeiten und Angebote für die Kinder ihre Zeit nach eigenen und freien Interessen zu gestalten. Auch hierbei soll die Selbständigkeit und Entscheidungsfähigkeit der Kinder gestärkt und Ausdauer und Konzentration gefördert werden. Erlebnisse können aufgearbeitet und verarbeitet werden (wie auch in den meisten anderen Bereichen). Elternarbeit Die Aufgabe der Kleinkindbetreuung sollte die Erweiterung und Ergänzung der Familienerziehung sein. Dies kann nur geschehen, wenn Erzieher/innen und Eltern zusammenarbeiten. Ein Zusammenarbeiten sollte durch einen ausführlichen Informationsaustausch zwischen Eltern, Erziehern/innen und Schulleitung geschehen. Zweimal im Jahr finden Elternabende statt. Der erste Elternabend wird gleich zu Beginn des Krippenjahres im September geplant. Der zweite Elternabend ist für das Frühjahr vorgesehen. Darüber hinaus findet einmal im Jahr ein persönliches Einzelgespräch mit den Eltern zur Entwicklung ihres Kindes statt. Dokumentation Die Erzieher/innen begleiten und beobachten die Entwicklung der Kinder und führen für jedes Kind ein Entwicklungsprotokoll. Zudem wird für jedes Kind eine Sammelmappe angelegt, in der selbst gestaltete Bilder und Fotos aufbewahrt werden können. Am Ende eines Krippenjahres werden die Mappen den betreffenden Kindern und deren Eltern ausgehändigt. 6. Öffnungszeiten Montag bis Freitag 08:00 bis 14:00 Uhr Jedes Kind kann in der Zeit von 08:00 Uhr bis 09:00 Uhr gebracht werden. In der Zeit von 12:00 bis Uhr können die ersten Kinder abgeholt werden. Die verbleibenden Kinder erhalten einen Imbiss. Anschließend gibt es eine Ruhephase (nach Bedarf: Schlafen für die Jüngsten, Lesen, Ruhen kleine Spiele für die Älteren.) 13:45 bis 14:00 Uhr ist Abholzeit. Die tägliche Betreuung mit Förderangeboten beträgt 6 Stunden. (Mindestteilnehmerzahl: 6 Kinder) 7. Ferienzeiten Die Paletti-Kleinkindbetreuungsgruppe hat 30 Schließtage im Jahr, die in den Ferien des Landes Baden-Württemberg liegen. Dies sind in der Regel: Ferien Schließtage Ferien Schließtage Herbst 0-1 Brückentag Mai / Okt 1-3 Weihnachten 5-7 Pfingsten 4 Fasching 2 Sommer (Mitte) Ostern 1 Gesamt 30 Der genaue Ferienplan wird jeweils zu Beginn eines Betreuungsjahres festgelegt (Sep.- Aug. ) Gebührenordnung Es stehen 10 Plätze zur Verfügung, von denen 2 Plätze auf 4 Kinder aufgeteilt werden können. D.h. 8 Kinder besuchen die Gruppe Montag bis Freitag und 4 weitere Kinder können die Gruppe entweder an zwei oder an drei Tagen die Woche in Anspruch nehmen. Die genauen Tage werden innerhalb der Gruppe mit der Gruppenleitung sowie dem Sekretariat abgesprochen. Anzahl der Wochentage Gebühr im Monat 2 Vormittage Vormittage Vormittage

5 8. Anmeldung Die Anmeldung erfolgt schriftlich an das Sekretariat der Jugendkunstschule Heidelberg-Bergstrasse unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die Untersuchung des Kindes nach U7/U8 (Anhang3). Bei der Aufnahme ist ein einmaliger Betrag zu leisten. Dieser liegt zur Zeit bei 100, von denen 20 % (= 20) bereits mit der schriftlichen Anmeldung zu entrichten sind. Diese 20 % werden als Bearbeitungsgebühr verbucht; bei Rücktritt besteht kein Anspruch auf Erstattung. 9. Zahlungsbedingungen Die Gebühr wird jeweils zu Beginn eines Monats im Voraus per Einzugsverfahren entrichtet. 10. Probezeit, Dauer und Kündigung Die ersten zwei Monate nach Anmeldung stehen dem Kind als Probezeit zur Verfügung. In dieser Zeit kann das Kind langsam in die Gruppe eingewöhnt werden, in dem es an jedem Tagen nur für ein paar Stunden gebracht wird, die allmählich ausgedehnt werden können. Dies geschieht in Abstimmung der Eltern mit den Erzieherinnen. Eine Zahlungsverpflichtung besteht in der Probezeit nur für den jeweils angefangenen Monat. Nach der Probezeit beginnt die Beitragspflicht mit dem Monat der Aufnahme des Kindes für die fest angemeldeten Betreuungszeiten und endet mit dem Eintritt des Kindes in den Kindergarten zum Ende des Krippenjahres, zum eines Jahres. Ein Verbleib in der Kleinkindbetreuungsgruppe nach Vollendung des 3. Lebensjahres über den hinaus, ist bei Bedarf und auf Absprache mit den Erzieherinnen und der Schulleitung möglich, sofern der Platz nicht anderweitig beansprucht wird. Wenn das Kind bei Vollendung des 3. Lebensjahres in den Kindergarten wechselt, muss der Platz mindestens 3 Monate vorher im Sekretariat der Schule schriftlich gekündigt werden. Eine Zahlungsverpflichtung besteht bis zum Ende des Krippenjahres. Das Krippenjahr dauert vom 1. September bis zum 31. August. Ab einer dauerhaften Gruppengröße unter 6 Kindern besteht kein Anspruch auf Durchführung mehr. 11. Aufnahme 1. Jedes Kind muss vor Aufnahme in die Kleinkindgruppe ärztlich untersucht werden. Als ärztliche Untersuchung gilt auch die Vorsorgeuntersuchung. Die ärztliche Untersuchung darf nicht länger als sechs Monate vor Aufnahme in die Gruppe zurückliegen. Es kann auch eine Kopie der erfolgten U der Anmeldung beigefügt werden. 2. Kinder, die körperlich, geistig oder seelisch eingeschränkt sind, können die Gruppe besuchen, wenn ihren besonderen Bedürfnissen innerhalb der Rahmenbedingungen der Einrichtung Rechnung getragen werden kann. Hierzu bedarf es der Absprache zwischen Erziehungsberechtigten, Betreuungspersonen und der Schulleitung. 3. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, Änderungen in der Erziehungssorge sowie Änderungen der Anschrift, der privaten und geschäftlichen Telefonnummern dem Sekretariat der Jugendkunstschule Heidelberg-Bergstrasse und der Gruppenleitung unverzüglich mitzuteilen, um bei plötzlicher Krankheit des Kindes oder anderen Notfällen erreichbar zu sein. 4. Die Erziehungsberechtigten erteilen der Schulleitung die schriftliche Erklärung, dass ihr Kind in den letzten sechs Wochen vor Eintritt in die Gruppe keine ansteckenden Krankheiten hatte, oder mit ansteckenden Krankheiten konfrontiert wurde. (Siehe Anhang 1) 12. Eingewöhnungszeit Die Kinder haben die Möglichkeit anfänglich die Einrichtung nur an einzelnen Tagen zu besuchen. Hierbei ist die Anwesenheit eines Elternteils, bzw. Erziehungsberechtigten erwünscht. Die Betreuungszeiten und gleichzeitig vermehrte Abwesenheit des/r Erziehungsberechtigen kann den Bedürfnissen des Kindes angepasst werden. Es wird für jedes Kind ein Entwicklungsprotokoll geführt. Kinder mit besonderem Förderbedarf können integriert werden. Für die sprachliche Integration werden zusätzliche Fachkräfte angesprochen 9 10

6 13. Aufsicht 1. Die erzieherisch tätigen Mitarbeiter/innen sind während der Öffnungszeiten der Kindergruppe für die ihnen anvertrauten Kinder verantwortlich. 2. Auf dem Weg zum und von der Gruppe bis zur Tür des Gruppenraumes sind die Eltern/Erziehungsberechtigten für ihre Kinder verantwortlich. Insbesondere tragen die Eltern/Erziehungsberechtigten Sorge dafür, dass ihr Kind ordnungsgemäß von der Gruppe abgeholt wird. Die Erziehungsberechtigten erteilen der Gruppenleiterin ihr schriftliches Einverständnis, sofern sie wünschen, dass ihr Kind von einer anderen Person als ihnen selbst aus der Gruppe abgeholt werden soll. (Siehe Anhang 2) 14. Versicherungen 1. Die Kinder sind nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen gegen Unfall versichert: während des Aufenthalts in der Kindergruppe während aller Unternehmungen der Kindergruppe außerhalb ihrer Gruppenräume (Spaziergänge u.a. Ausflüge) 2. Für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung der Garderobe und Ausstattung der Kinder wird keine Haftung übernommen. Es wird daher empfohlen, diese Gegenstände mit dem Namen des Kindes zu kennzeichnen. 3. Für Schäden, die ein Kind einem Dritten zufügt, haften die Eltern. 15. Regelung in Krankheitsfällen 1. Bei Erkältungskrankheiten, Hautausschlägen, Halsschmerzen, Erbrechen, Durchfall und Fieber sind die Kinder zu Hause zu behalten. Das Gleiche gilt beim Auftreten von Läusen, Flöhen u.ä. Die Erzieherinnen sind berechtig ein Kind von den Eltern abholen zu lassen, wenn sich während der Betreuungszeit herausstellt, dass dieses von oben genannten Erkrankungen betroffen ist. 2. Bei Erkrankungen des Kindes oder eines Familienmitgliedes an einer ansteckenden Krankheit (z.b. Diphtherie, Masern, Röteln, Scharlach, Windpocken, Keuchhusten, Mumps bzw. Ziegenpeter/Wochentölpel, Tuberkulose, Kinderlähmung, übertragbare Darmerkrankungen, Gelbsucht, übertragbare Augen- und Hauterkrankungen), muss der Gruppenleiterin und dem Sekretariat sofort Mitteilung gemacht werden, spätestens an dem der Erkrankung folgenden Tag. Der Besuch der Kindergruppe ist in jedem dieser Fälle ausgeschlossen. Punkt 1. und 2. entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung der monatlichen Gebühr. 3. Bevor das Kind nach Auftreten einer ansteckenden Krankheit auch in der Familie die Kindergruppe wieder besucht, ist eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich. Besucht das Kind wieder die Kindergruppe, ohne dass diese Bescheinung vorgelegt wurde, haften die Eltern/Erziehungsberechtigten für die Folgen. 16. Qualitätssicherung Die Regelmäßige Teilnahme der Betreuer/innen an Fortbildungen ist Bestandteil der Konzeption. Etwaige Änderungen von Öffnungszeiten, erweiterte Angebote, die der Entwicklung der Kinder dienlich sind, werden den Gegebenheiten der Gruppe angepasst. 17. Verbindlichkeit Diese Ordnung und Anmeldebedingungen werden den Eltern/Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung ausgehändigt und durch Unterschrift auf dem Anmeldeformular und den Erklärungen in ihrer jeweiligen Fassung als verbindlich anerkannt. Dadurch wird ein Vertragsverhältnis zwischen dem Träger der Kindergruppe, hier Jugendkunstschule Heidelberg-Bergstrasse und den Eltern /Erziehungsberechtigten begründet. Ergänzung zur pädagogischen Konzeption nach 22, 22a SGB VIII der Einrichtung (neue Anforderungen nach dem neuen Bundeskinderschutzgesetz/Änderung 45 (2+3) SGB VIII) Die räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Grundlagen zur Führung der Kleinkindgruppe Paletti unterliegen einer stetigen Kontrolle durch den Trägerverein. In Abstimmung mit dem Personal wird allen notwendigen Anforderungen entsprochen. Dies betrifft vor allem auch die Sicherheit des einzelnen Kindes sowie den fachlich qualifizierten Einsatz von Personal und Material. Die Erzieher/innen sind gehalten physisches und psychisches Wohlbefinden der Kinder zu beobachten und evtl. Auffälligkeiten dem Träger zu melden, um etwaigen Handlungsbedarf zu eruieren

7 Anhang 1 Erklärung zu ansteckenden Krankheiten 2 Einverständniserklärungen für 1. Fremdabholung des Kindes 2. selbstständiges Nachhausegehen des Kindes 3. Verwendung von Fotoaufnahmen des Kindes 3 Anmeldeformular 4 Einzugsermächtigung 5 Besondere Hinweis Kontoverbindung Kleinkindbetreuung Paletti der Jugendkunstschule Heidelberg-Bergstrasse Sparkasse Heidelberg IBAN: DE BIC: SOLADES 1 HDB E R K L Ä R U N G Anhang 1 1. Ich versichere als Erziehungsberechtigter des Kindes (Vor- und Zuname) (Geburtsdatum) (Anschrift) dass in der Wohngemeinschaft dieses Kindes in den letzten sechs Wochen eine übertragbare Krankheit (z.b. Diphtherie, Masern, Röteln, Scharlach, Windpocken, Keuchhusten, Mumps, bzw. Ziegenpeter/Wochentölpel, Tuberkulose, Kinderlähmung, übertragbare Darmerkrankung, übertragbare Gelbsucht, übertragbare Hautkrankheit) nicht vorgekommen ist und dass auch gegenwärtig kein Verdacht einer solchen Krankheit vorliegt. Ich verpflichte mich, das Kind sofort vom Besuch der Kindergruppe zurückzuhalten, wenn bei ihm oder in der Wohngemeinschaft des Kindes eine übertragbare Krankheit auftritt oder sich der Verdacht einer solchen Krankheit ergibt. Erkrankt das Kind an einer übertragbaren Krankheit oder wird es dessen verdächtigt, wird die Gruppenleiterin der Kindergruppe unbeschadet sonstiger Meldepflichten unverzüglich benachrichtigt. 2. Von der Schulleitung wurde ich darauf hingewiesen, dass die Erzieherin die Kinder in den Räumen der Kindergruppe übernimmt und nach Beendigung der vereinbarten Betreuungszeit an der Tür des Kindergruppenraumes nach Hause entlässt und die Erziehungsberechtigten für den Weg vom und zum Gruppenraum (auch innerhalb des Schulgebäudes) allein verantwortlich sind. 3. Die Ordnung für Kindergruppe Paletti der Jugendkunstschule Heidelberg- Bergstrasse und die Anmeldebedingungen für die Kindergruppe wurden mir bei der Anmeldung ausgehändigt und in der jeweiligen Fassung durch meine Unterschrift auf dem Anmeldeformular und dieser Erklärung von mir als verbindlich anerkannt. (Ort / Datum) (Unterschrift des Erziehungsberechtigten) 13 14

8 Einverständniserklärung 1 Anhang 2 Ich erkläre/ wir erklären, dass meine(e)/unser(e) Sohn/Tochter (Vor- und Zuname) (Geburtsdatum) (Anschrift) von nachfolgend aufgeführten Personen in meinem/unserem Auftrag von der Kleinkindgruppe der Jugendkunstschule Heidelberg-Bergstrasse abgeholt werden kann: (Vor- und Zuname) (Anschrift) (Vor- und Zuname) (Anschrift) (Ort / Datum) (Unterschrift des/r Erziehungsberechtigten) Einverständniserklärung 2 Ich/wir gebe/n meine/unser Einverständnis, dass mein/unser Kind nach der vereinbarten Betreuungszeit allein nach Hause gehen darf. Ich/wir erkläre/n, dass mein/unser Sohn/Tochter von mir/uns in die gefahrlose Bewältigung des Nachhauseweges von der Einrichtung eingewiesen ist. Bei erheblichen Veränderungen der Wegverhältnisse oder bei Sondersituationen trage/n ich/wir Sorge, dass mein/unser Kind abgeholt wird. (Ort / Datum) (Unterschrift des/r Erziehungsberechtigten) Einverständniserklärung 3 Ich erkläre/ wir erklären, dass meine(e)/unser(e) Sohn/Tochter fotografisch in der Werbung bzw. Dokumentationen oder Buchveröffentlichungen der Jugendkunstschule Heidelberg-Bergstrasse bzw. der Kleinkindgruppe der Jugendkunstschule HD-B abgebildet werden darf. (Vor- und Zuname) (Geburtsdatum) (Ort / Datum) (Unterschrift des/r Erziehungsberechtigten) Anhang 3 Anmeldung zur Kleinkindgruppe Paletti Hiermit melde/n ich/wir meine/n/unsere/n Tochter/Sohn für folgende Betreuungszeiten in die Paletti-Kleinkindgruppe an: Favorisierte Tage, für die Probezeit oder bei Anmeldung für 2 oder 3 Tage: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Stand Okt 2013 Gebühr im Monat bitte ankreuzen Einmalige Aufnahmegebühr 100 X 2 Vormittage Vormittage Vormittage 340 Anmeldung ab Monat: Jahr Vor- und Zuname des Kindes: Geb.: Geb. Ort: weibl. männl. PLZ / Wohnort: / Straße / Hausnr.: Telefon: / Fax: / Für den Notfall: Haus-/Kinderarzt des Kindes: Anschrift: Telefon: Vor- und Zuname der/s Erziehungsberechtigten: PLZ / Wohnort: / (wenn vom Wohnort des Kindes abweichend) Straße / Hausnr.: Telefon priv.: / berufl.: / Mobil: Andere: Die Anmeldebedingungen und Ordnung habe/n ich/wir gelesen und erkläre/n mich uns damit einverstanden. Eine Kopie der ärztlichen Untersuchung U7/U8 oder die ärztliche Bescheinigung aus Anhand 3 der Ordnung liegt der Anmeldung bei. (Ort/ Datum) (Unterschrift Erziehungsberechtigte/r) 15 16

9 Anhang 4 Besondere Hinweise Anhang 5 E I N Z U G S E R M Ä C H T I G U N G Hiermit erteile ich der Jugendkunstschule Heidelberg-Bergstrasse e.v. bis auf Widerruf die Ermächtigung, die Kindergruppengebühren monatlich für mein/e Kind/er der Gebührenordnung entsprechend von meinem Konto abzubuchen: Vor- u. Zuname des Kontoinhabers: Anschrift: (Vor- und Zuname) (Geburtsdatum) (Anschrift) Ich weise hiermit darauf hin, dass mein Kind unter folgenden Krankheiten / Unverträglichkeiten / Allergien / Entwicklungsverzögerungen u.ä. leidet: Mein Kind benötigt daher folgende Maßnahmen während der Betreuungszeiten: Geldinstitut: IBAN: BIC: O persönliche Assistenz O Einzelförderung O Medikamente O und zwar für das Kind / die Kinder: Vor- und Zuname: Vor- und Zuname: Vor- und Zuname: Name des/r Erziehungsberechtigten: Telefon: (Ort/Datum) (Unterschrift Kontoinhaber) Ort / Datum Unterschrift 17 18

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