Ergebnis der Bewertung der Hochwasserrisiken nach 73 WHG in der Freien und Hansestadt Hamburg

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1 Information der Öffentlichkeit gemäß 79 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) über die Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (Richtlinie 2007/60/EG) in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe Ergebnis der Bewertung der Hochwasserrisiken nach 73 WHG in der Freien und Hansestadt Hamburg Hamburg, 22.Dezember 2011

2 Bewertung der Hochwasserrisiken in der Freien und Hansestadt Hamburg Hintergrund ist die HWRM-RL Vor dem Hintergrund der Hochwasserkatastrophen an der Oder im Jahr 1997 und an der Elbe im Jahr 2002 hat die Europäische Union es sich zum Ziel gesetzt, das Auftreten und die nachteiligen Folgen von Hochwassern zu mindern. Zu diesem Zweck hat sie im Jahr 2007 die Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken verabschiedet (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie, HWRM-RL). Diese Richtlinie wurde im Jahr 2010 mit der Verabschiedung des neuen Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in nationales Recht überführt. Damit bildet das Wasserhaushaltsgesetz die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung in Deutschland und den einzelnen Bundesländern. Gemeinsame Umsetzung in der FGG-Elbe Die BSU als zuständige Behörde beauftragt den LSBG mit der Umsetzung für Hamburg Die Bewertung der Hochwasserrisiken und die Bestimmung von Risikogebieten erfolgen gemeinsam in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG-Elbe). Die 10 Bundesländer im Einzugsgebiet der Elbe (Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und mit einem kleinen Anteil Bayern) tauschen hierfür erforderliche und bedeutsame Informationen aus und koordinieren ihr gemeinsames Vorgehen. In Hamburg ist die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) zuständig für die Umsetzung des Wasserhaushaltsgesetzes und die länderübergreifende Abstimmung. Sie beauftragte den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) mit der konkreten Ausgestaltung und Umsetzung für den Bereich der Hansestadt. Mit dem vorliegenden Text werden die zugehörende Übersichtskarte mit dem Ergebnis der Bewertung der Hochwasserrisiken für Hamburg erläutert und die zugrundeliegende Vorgehensweise dargestellt. Hochwasserrisikomanagementrichtlinie 3-stufiges Verfahren Um das Ziel einer Reduzierung des Hochwasserrisikos zu erreichen, sieht das Gesetz ein dreistufiges Verfahren vor. 2

3 Erster Schritt: Risikobewertung bis Dez Zweiter Schritt: Gefahren- und Risikokarten bis Dez Dritter Schritt: Risikomanagementplan bis Dez In einem ersten Schritt soll für die verschiedenen Gewässer ermittelt werden, inwiefern dort ein Hochwasserrisiko besteht und ob dieses erheblich (signifikant) ist. Auf dieser Basis sollen dann die so genannten Risikogebiete bestimmt werden. Die Bestimmung zum Risikogebiet zieht zunächst keine weiteren Konsequenzen nach sich. Die Bereiche werden lediglich im Flächennutzungsplan vermerkt, aber nach dem Gesetz sind keine Verbote oder Einschränkungen der Flächennutzung vorgesehen. In einem zweiten Schritt werden für diese Risikogebiete so genannte Gefahren- und Risikokarten erstellt. Auf diesen Karten wird dargestellt, welche Flächen bei ausgewählten Hochwasserszenarien überflutet und welche Schutzgüter betroffen wären. Abschließend wird im dritten Schritt ein Hochwasserrisikomanagementplan aufgestellt, in dem sowohl angemessene Schutzziele als auch die entsprechenden Maßnahmen zur Minderung des Risikos enthalten sein müssen. Die Risikobewertung und alle nachfolgenden Schritte sind alle sechs Jahre zu überprüfen (die Risikobewertung erstmalig 2018) und erforderlichenfalls zu aktualisieren. Risiko ist die Kombination aus Eintrittswahrscheinlichkeit und nachteiligen Folgen Vier Schutzgüter Für die Bewertung des Hochwasserrisikos ist die Definition des Risikos nach dem Wasserhaushaltsgesetz zu beachten. Dieses wird dort beschrieben als Kombination der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Hochwasserereignisses mit den möglichen nachteiligen Hochwasserfolgen. Das heißt, maßgeblich für die Höhe des Risikos ist nicht allein die Tatsache, wie oft und weiträumig ein Gewässer über die Ufer tritt, sondern auch, welche Schadenspotenziale sich in den betroffenen Gebieten befinden. Hinsichtlich der zu betrachtenden nachteiligen Auswirkungen gibt der Gesetzgeber vier Kategorien von Schutzgütern vor, die berücksichtigt werden müssen. Hierbei handelt es sich um die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe sowie wirtschaftliche Tätigkeiten und erhebliche Sachwerte. Werden für diese Schutzgüter so genannte Signifikanzgrenzen überschritten, wird das Hochwasserrisiko als erheblich (signifikant) eingestuft und der Bereich zum potenziellen Risikogebiet bestimmt. Für eine detailliertere Darstellung zu den Bewertungskriterien und zur methodischen Vorgehensweise sei an dieser Stelle auf den gemeinsamen Bericht der Flussgebietsgemeinschaft Elbe verwiesen. Er beschreibt das länderübergreifende Verfahren für das deutsche Einzugsgebiet der Elbe. Dieser Bericht steht auf folgender Internet-Seite als herunterladbare Version zur Verfügung: 3

4 Darstellung als Linie Die Flussgebietsgemeinschaft Elbe hat in ihrer Vorgehensweise zur vorläufigen Bewertung und Bestimmung von Risikogebieten von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, als Ergebnis der Risikobewertung die Risikogebiete als Linien (Gewässer- bzw. Küstenabschnitte) darzustellen. Im nächsten Schritt, bei der Erstellung von Gefahren- und Risikokarten, soll dann eine flächenhafte Darstellung der Risikogebiete erfolgen. Die als Anlage beigefügte Übersichtskarte stellt die auf dieser Basis ermittelten Gewässer- bzw. Küstenabschnitte dar, von denen ein Hochwasserrisiko für die Freie und Hansestadt Hamburg ausgeht. Eine Konkretisierung und eine flächenhafte Darstellung der Risikogebiete für Hamburg erfolgen in 2012 und werden in gleicher Weise veröffentlicht. Gefahr durch Sturmfluten Die Stadt Hamburg kann generell durch zwei verschiedene Arten von Hochwasser betroffen sein durch Sturmfluten und durch Binnenhochwasser. So können im Bereich der Tideelbe, die von der Mündung Cuxhaven bis zum Wehr Geesthacht reicht, und den vorgelagerten Inseln Sturmfluten auftreten. Diese Sturmfluten entstehen in der Deutschen Bucht bei starken Winden oder Stürmen aus nordwestlicher Richtung, wobei das Wasser in den Mündungsbereich der Elbe hineingedrückt wird. Da sich die Elbe flussaufwärts verengt, sind in Hamburg zum Teil wesentlich höhere Sturmflutwasserstände zu messen, als beispielsweise in Cuxhaven. Die resultierende Sturmfluthöhe ist aber noch von weiteren Faktoren abhängig. So können beispielsweise Fernwellen aus dem Atlantik, die dort durch Tiefdruckgebiete entstehen, den Sturmflutwasserstand zusätzlich erhöhen. Eine weitere wichtige Einflussgröße bildet der so genannte Spring-Nipp- Zyklus. Durch das Zusammenwirken der Anziehungskräfte von Sonne und Mond bei Voll- und Neumond ist zu diesen Zeiten Ebbe und Flut am stärksten ausgeprägt, so dass sich bei einer Überlagerung von Springflut und Sturm höhere Sturmflutwasserstände ergeben als üblich. Insbesondere seit der Sturmflut 1962 wird dem Schutz vor Sturmfluten in Hamburg besondere Aufmerksamkeit gewidmet und ist der gefährdete Bereich durch öffentliche Hochwasserschutzanlagen gesichert. Trotzdem ist dieser Bereich gemäß WHG als Risikogebiet einzustufen, da ein Versagen der Anlagen nicht vollkommen ausgeschlossen werden kann und der Gesetzgeber genau dieses berücksichtigt wissen will (Restrisiko). Die durch Sturmfluthochwasser betroffenen Bereiche bzw. Gewässer-/ Küstenabschnitte sind auf der Übersichtskarte als blaue Linie gekennzeichnet. 4

5 Gefahr durch Binnenhochwasser Im Binnenbereich können Hochwasser auftreten, die beispielsweise durch starke andauernde Regenfälle verursacht werden. In Hamburg wurden bereits in der Vergangenheit Überschwemmungsgebiete ausgewiesen und zwar an Alster, Wandse, Bille, Mittlerer Bille, Dove-Elbe und Este. In diesen Gebieten wurde bereits nachgewiesen, dass dort erhebliche Schäden auftreten können, so dass diese Gewässer per Definition als Risikogebiet anzusehen sind. Nach weiterer Überprüfung ergaben sich außerdem durch Hochwasser potenziell gefährdete Bereiche an den Alsterzuflüssen Ammersbek, Moorbek- Lottbek, Osterbek, Tarpenbek und Kollau sowie an der Berner Au, einem Zufluss der Wandse. Im Einzugsgebiet der Bille sind außerdem die Brookwetterung, die Gose-Elbe und der Oberlauf der Dove-Elbe als potenzielle Risikogebiete zu nennen. Im Süden Hamburgs wurde nach Bewertung des Risikos auch der Falkengraben als potenzielles Risikogebiet eingestuft. Die durch Binnenhochwasser betroffenen Bereiche bzw. Gewässerabschnitte sind auf der Übersichtskarte als rote Linien dargestellt. Weitere Informationen Anlagen Tabellarische Übersicht der Gewässer- bzw. Küstenabschnitte, von denen ein Hochwasserrisiko ausgeht Übersichtskarte im Maßstab 1: Die gleiche Übersichtskarte steht auf der Internetseite im Maßstab 1: zur Verfügung. 5

6 Anlage Landesweite Übersicht der Gewässer- bzw. Küstenabschnitte von denen ein Hochwasserrisiko ausgeht Anzahl der Gewässer- bzw. Küstenabschnitte von denen ein Hochwasserrisiko ausgeht: Anzahl Längen [km] ,56 Gewässername Abschnitt Art der Länge von bis Berücksichtigung [km] Alster Landesgrenze S-H Fuhlsbüttler Schleuse vollständig 18,64 Ammersbek HRB Brügkamp Mündung in die Alster vollständig 2,72 Berner Au HRB Sasel Mündung in die Wandse vollständig 6,65 Brookwetterung Altengammer Hauptdeich Speckenwegbrücke teilweise 3,12 Dove Elbe Altengammer Elbdeich Mündung in die Obere Bille/ Dove Elbe vollständig 7,99 Tideelbe Landesgrenze Wehr Geesthacht Landesgrenze vollständig 67,11 Este Landesgrenze NI Mündung in die Elbe vollständig 2,16 Falkengraben Straße Haferacker Straße Hönermoor vollständig 1,72 Gose Elbe Kirchwerder Mühlendamm Mündung Dove- Elbe vollständig 16,13 Kollau HRB Kollauteich Mündung Tarpenbek vollständig 7,34 Lottbek HRB Lottbeker Teich HRB Hörndiek teilweise 0,70 Mittlere Bille Straße Sander Damm Schöpfwerk Bille vollständig 10,34 Obere Bille/ Dove Elbe Landesgrenze S-H Tatenberger Schleuse vollständig 16,79 Osterbek HRB Barenbleek Mündung in den Osterbekkanal vollständig 3,72 Tarpenbek Straße Tarpenstieg Mündung in den Eppendorfer Mühlenteich teilweise 1,78 Wandse Landesgrenze S-H Mündung in den Eilbekkanal vollständig 17,46 Neuwerk Küstenlinie vollständig 7,19 6

7 Ammersbe A ls te r ± tbe k ds e W an Hamburg-Nord Berner Au Wandsbek nb ek Ta rp e Eimsbüttel Kollau Lot k ek t e rb s O Altona E st e Legende Mitte Bezirksgrenzen Mi O be re B re B ille ve E l be 0 D ov e be g un El Meter Freie und Hansestadt Hamburg r tte lbe / Do we ee ille k oo Bergedorf Gos durch Sturmfluthochwasser betroffene Gewässer/- Küstenabschnitte Br aben engr F a lk Harburg ttle durch Binnenhochwasser betroffene Gewässerabschnitte Projektbezeichnung: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Umweltschutz Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Geschäftsbereich Gewässer und Hochwasserschutz Umsetzung des 73 Wasserhaushaltsgesetz - Bewertung von Hochwasserrisiken Inhalt: Lageplan über die Risikogebiete - Freie und Hansestadt Hamburg ohne Maßstab Zeichnungsnummer: Maßstab: 1: Datum:

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