BERATUNG UND BETREUUNG ISF 2. / 3. Sek (HarmoS)
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- Melanie Bäcker
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1 Anhang zum Konzept Spezielle Förderung BERATUNG UND BETREUUNG ISF 2. / 3. Sek (HarmoS) Einleitung Die Klassenlehrperson begleitet und unterstützt, in enger Zusammenarbeit mit der ISF- Lehrperson, die Jugendlichen in der persönlichen Entwicklung, beim Prozess der Berufsfindung und beim Übertritt in eine Anschlusslösung. Die grundsätzliche Federführung der beruflichen Orientierung bleibt bei der Klassenlehrperson. Dieses spezielle Betreuungssystem gewährleistet den Jugendlichen und den Erziehungsberechtigten Sicherheit und Klarheit in den Abläufen, sichert Kontakte zu Betrieben und ermöglicht das Verfolgen vereinbarter Ziele. Dieser Anhang dient als Checkliste für anfallende Aufgaben im Laufe des Berufswahlprozesses und soll in enger Kooperation mit der ISF Lehrperson oder kann auch durch diese als Entlastung der Klassenlehrperson erfolgen. Beratung 1. im Berufsfindungsprozess Betriebserkundungen / Schnupperlehren Die Berufswünsche der Jugendlichen aufnehmen und besprechen Die Jugendlichen bei der Suche der passenden Schnupperlehren unterstützen Die Betriebe kontaktieren Gespräche mit Erziehungsberechtigten Einzelgespräche mit den Jugendlichen mit ISF Status und deren Erziehungsberechtigten sowie der Klassenlehrperson durchführen Inhalte: o Schulische Leistungen und Fortschritte besprechen o Schnupperlehrmöglichkeiten und Ausbildungsvarianten aufzeigen o einen geeigneten Weg für die Jugendlichen definieren Schnupperlehren Die Berufsmöglichkeiten aufzeigen Hilfestellungen anbieten Die ausgewählten Betriebe kontaktieren Schriftliche Bestätigungen durch die Jugendlichen einholen lassen Die Jugendlichen in den Schnupperlehren, in Absprache mit der Klassenlehrperson, besuchen Schlussgespräche mit den Ausbildungsverantwortlichen, in Absprache mit der Klassenlehrperson, durchführen 1/6
2 Brückenangebote Nach den ersten Schnupperlehren die Brückenangebote vorstellen Möglichkeiten individuell diskutieren Anmeldungen mit den Jugendlichen und evtl. mit den Erziehungsberechtigten besprechen und ausfüllen Bei einer Vorlehre bietet die Klassenlehrperson oder die ISF-Lehrperson Hilfestellung bei der Betriebssuche 2. im Entwicklungsprozess Ansprechperson bei Schwierigkeiten im schulischen Bereich im privaten Bereich BWB Die BWB-Beratung im 2. Semester der 8. Klasse über den ISF-Status informieren Die Jugendliche / den Jugendlichen und die Erziehungsberechtigten zur Kontaktaufnahme mit der BWB-Beratung hinweisen Die BWB-Fachperson oder die verantwortliche Person im Schulkreis koordiniert die IV-Testungen der ISF-Jugendlichen in der 8. Klasse und führt diese Testungen im Februar / März während der 8. Klasse durch. Schulsozialarbeit (SSA) kontaktieren Die Schulsozialarbeit auf Probleme aufmerksam machen Die Jugendliche / den Jugendlichen und Erziehungsberechtigten ein Gespräch mit der SSA empfehlen Die SSA gegebenenfalls zum Elterngespräch beiziehen Massnahmen einleiten, betreuen, bewachen Beobachtungen zu den Jugendlichen notieren und Auffälligkeiten ansprechen Massnahmen formulieren (z.b. Vertrag aufsetzen) und die Erziehungsberechtigten sowie die Jugendlichen informieren Das Verhalten der Jugendlichen bezüglich Veränderungen beobachten, auswerten und Feedback an die Jugendlichen, die Erziehungsberechtigten und die Lehrpersonen weiterleiten Evtl. weitere Massnahmen ausarbeiten und in die Wege leiten 3. im schulischen Bereich Gruppenabklärungen (IV-Testung) PSB Raven Das BWB-Team oder die dazu verantwortliche Person im Schulkreis führt die Testreihe im Februar / März der 8. Klassen durch, wertet sie aus und trägt die Resultate ein. Die Ergebnisse werden mit der Klassenlehrperson, mit der IV-Beratung, mit dem IV-Arzt sowie mit dem Schulpsychologischen Dienst (April / Mai) in einer Fachrunde ausführlich besprochen. 2/6
3 An einem Elternabend durch die SVA-Stelle in Binningen erhalten die betroffenen Erziehungsberechtigten Informationen über die Chance und Nutzung einer beruflichen Unterstützung bei der ersten beruflichen Massnahme. Im Juni werden die Anmeldungen mit den Erziehungsberechtigten besprochen und ausgefüllt. Die Anmeldungen können im 9. Schuljahr ab August bei der SVA-Stelle eingereicht werden. Abklärungen und Anmeldungen folgender Jugendlichen sind empfehlenswert: Jugendliche mit ISF-Unterstützung Jugendliche mit psychischen Problemen Bei Unsicherheiten bezüglich einer möglichen Anmeldung zur Testung ist mit dem SPD (Frau Judith Sollberger, SPD) Kontakt aufzunehmen. Zeugnisse und Berichte Die Zeugnisnoten werden von den jeweiligen Lehrpersonen im Computer eingetragen. Die ISF- Lehrperson überprüft den korrekten Status im Zeugnisformular und bringt nötige Anmerkungen an. Jährlich schreibt die ISF-Lehrperson im Sinne einer Evaluation des Förderplans einen Bericht. Die Berichte werden mit den Regellehrpersonen, den Jugendlichen und den Erziehungsberechtigten besprochen. Sie werden nicht dem Zeugnis beigelegt (siehe Konzept Spezielle Förderung 4.8). Kontakte zu den Betrieben Briefe schreiben Schnupperlehrbriefe und Bestätigungen den Betrieben frühzeitig zustellen Netzwerk Waldenburgertal Netzwerk zu den Betrieben im Waldenburgertal aufbauen und pflegen Schlussgespräche in den Betrieben Telefonisch einen Besuchs- oder Gesprächstermin vereinbaren Befindlichkeit des/der Jugendlichen erläutern lassen Rückblick auf die Schnupperlehre: Eindrücke, Eignung vom Ausbildungsverantwortlichen schildern lassen Ausbildungsmöglichkeiten aufzeigen und besprechen (Vorlehre, Attestausbildung, Lehre, e Lehr mit Kick, Ausbildung mit Unterstützung der IV, Praktikum) Ausbildungsplatz: Kommt eine Ausbildungsmöglichkeit zustande: weiteres Vorgehen besprechen (Lehrvertrag) Kommt eine Ausbildungsmöglichkeit nicht zustande: Alternativen aufzeigen (geschieht erst in der Schule) 3/6
4 Kontakt zu den Erziehungsberechtigten Elternabend Verständnissprache absprechen und evtl. Dolmetscher im Voraus organisieren Allgemeine und wichtige Informationen mitteilen (evtl. schriftlich) Termine für Elterngespräche (Berufsgespräche) abmachen Elterngespräche (Berufsgespräch) Das Gespräch findet zwischen dem Jugendlichen, den Erziehungsberechtigten, der ISF- Lehrperson und der Klassenlehrperson statt. Vorgängig werden von allen Lehrpersonen Informationen über die Jugendlichen im Schulalltag gesammelt. Gesprächsinhalt: Jugendliche/r in der Klasse: Befindlichkeit des/der Jugendlichen erfragen Über den Arbeitseinsatz berichten Verhalten im Unterricht aufzeigen Evtl. gesundheitliches Befinden: Gesundheitliche Probleme abklären Berufsfindung: Persönliche Interessen und Erfahrungen der Berufserkundungen / Betriebspraktika erläutern lassen Berufswunsch des/der Jugendlichen besprechen, Vorgehensweise aufzeigen Verschiedene Ausbildungswege aufzeigen und erklären Gruppenabklärungen (IV-Testung): Falls das Anrecht auf eine IV-Ausbildung besteht, genauere Informationen mitteilen, auf den zusätzlichen Elternabend mit der IV (SVA) in Binningen hinweisen Schnupperlehre: Besuche durch die Erziehungsberechtigten der Jugendlichen im Betrieb Schlussgespräch mit den Ausbildungsverantwortlichen des Betriebes führen Anliegen der Jugendlichen und der Erziehungsberechtigten besprechen è Die Gespräche protokollieren und in den Akten der Schülerinnen und Schüler ablegen Kontakt mit Behörden / Institutionen Die Klassenlehrperson und die ISF-Lehrperson behandeln die Testergebnisse und die Informationen des Schulpsychologischen Dienstes (SPD) und der Sozialversicherung (IV) vertraulich. 4/6
5 S.O.S Hilfen bei schwierigen Jugendlichen / Erziehungsberechtigten Was kann ich als Klassenlehrperson / ISF-Lehrperson noch unternehmen, wenn sich der/die Jugendliche nicht an die Abmachungen hält? wenn nach mehreren Gesprächen kein Erfolg sichtbar wird? wenn die Unterstützung der Erziehungsberechtigten nicht vorhanden ist? Schulische Massnahmen bei Schwierigkeiten Bei Jugendlichen, welche trotz den getroffenen Massnahmen eine unbefriedigende Situation im Schulalltag darstellen, tritt die Disziplinarordnung der in Kraft. Zusätzlich besteht das Angebot des Projekts K-Null-Acht (15/16 in der Pilotphase, Weiterführung in Abklärung). Vor einem TimeOut, Take off oder bei sich häufenden Absenzen wird die SSA frühzeitig von den Lehrpersonen / der Schulleitung beigezogen. Unabhängige, spezifische Massnahmen Gefährdungsmeldung Alle Lehrpersonen, die eine Gefährdung einer Schülerin / eines Schülers wahrnehmen oder vermuten, nehmen Kontakt mit der SSA auf. Die Fallführung liegt bei der SSA. Die zuständige Lehrperson ist verpflichtet, die SSA frühzeitig einzubeziehen. Vor der Eingabe einer Gefährdungsmeldung wird die SSA von den Lehrpersonen / der Schulleitung beigezogen. Die Gefährdungsmeldung wird von der Schulleitung eingereicht. Dazu erhält sie von der SSA, der Klassenlehrperson und der ISF-Lehrperson sämtliche Berichte und Unterlagen. Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst (KJPD) Wir können als Klassenlehrperson / ISF-Lehrperson dieses Angebot den Erziehungsberechtigten und den Jugendlichen empfehlen, sie jedoch nicht dazu verpflichten. Einbezug der Schulsozialarbeit (SSA) und BerufsWegBereitung (BWB) Wir können als Klassenlehrperson / ISF-Lehrperson diese Angebote den Erziehungsberechtigten und den Jugendlichen empfehlen. Der/die Jugendliche kann zum Erstgespräch mit der SSA und/oder der BWB- Fachperson verpflichtet werden. Die SSA oder die BWB-Fachperson erteilt im Rahmen der Schweigepflicht Auskunft. (Schul-) Hausarzt Beim Auftreten von häufigen gesundheitlichen Problemen oder Absenzen auf eine genaue Abklärung durch einen Arzt hinweisen Jugendsachbearbeiter der Polizei Bei Drohungen jeglicher Art (z. B. gegenüber Lehrpersonen oder Jugendlichen) Bei Delikten (Diebstahl,...) 5/6
6 Schlusswort Eine wesentliche Aufgabe der ISF-Lehrperson ist die Orientierung und die Beratung der Schülerinnen und Schüler über die Berufs- und Schulungsmöglichkeiten nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit. Die Klassenlehrperson und die ISF-Lehrperson helfen den Schülerinnen und Schülern, ihre besonderen Fähigkeiten zu erkennen und diese im Hinblick auf ihren weiteren Lebensweg richtig einzuschätzen. Sie beraten die Jugendlichen und Erziehungsberechtigten bei der Wahl einer Anschlusslösung, die mit den Interessen, der Leistungsbereitschaft und dem Kompetenzprofil des/der Jugendlichen im Einklang steht. Die Klassenlehrperson und die ISF-Lehrperson stehen im Kontakt mit den Lehrbetrieben des Waldenburgertales und sind bestrebt ein Netzwerk aufzubauen. Sie arbeiten zudem in Kooperation mit den anderen Lehrpersonen der 8. und 9. Klassen des Niveaus A zusammen. Ersetzt das Konzept Beratung und Betreuung der Werkklasse vom 2. September Schulleitung: Rektor: Olivier Grossenbacher Konrektorinnen: Hanni Flury und Mirjam Heinisch Konventsleitung: Mario Eggenschwiler und Colette Spahr Genehmigt am 25. Mai 2016 Schulratspräsidium: Claude Fitzé 6/6
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