Straßwalchner Gemeindeinformation

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1 Zugestellt durch Österreichische Post AG Straßwalchner Gemeindeinformation Amtliche Mitteilung der Marktgemeinde Straßwalchen An einen Haushalt Ausgabe 14/2010 Dezember 2010 Der heurige Christbaum wurde von der Fam. Franz Badergruber gespendet. Baumeister Franz Asen hat den kostenlosen Transport übernommen. Wir bedanken uns ganz herzlich dafür! Tourismusverband Straßwalchen ALS BÜRGERMEISTER DER MARKTGEMEINDE STRASSWALCHEN DARF ICH ALLEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN Sitzung der Gemeindevertretung EINE FRIEDLICHE, BESINNLICHE WEIHNACHTSZEIT UND FÜR DAS JAHR 2011 VIEL GLÜCK, ERFOLG UND GESUNDHEIT WÜNSCHEN! Kundmachung STELLENAUSSCHREIBUNG Die Marktgemeinde Straßwalchen sucht mit Dienstbeginn: 01. Februar 2011 für den Kindergarten Irrsdorf eine ausgebildete(n) AssistenzkindergärtnerIn, mit einem Beschäftigungsausmaß von 50% einer Vollbeschäftigung. FF Straßwalchen Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung (mit angeschlossenen Ausbildungsnachweisen), die Sie bitte bis spätestens Freitag, 07. Jänner 2011 bei der Marktgemeinde Straßwalchen, Herrn Amtsleiter Mag. Walter Aigner, 5204 Straßwalchen, Mayburgerplatz 1, einreichen. Beilage: Abfallabfuhrplan HOHE LANDESAUSZEICHNUNG FÜR FRIEDRICH KLINGER Friedrich Klinger wurde kürzlich mit dem Verdienstzeichen des Landes Salzburg ausgezeichnet. Mit dieser Landesauszeichnung wurde eine Persönlichkeit gewürdigt, die in den vergangenen Jahrzehnten die Kleintierzucht im Land Salzburg geprägt hat. Friedrich Klinger organisiert seit 37 Jahren den traditionellen Kleintiermarkt in Straßwalchen, war langjähriger Landespräsident der Kleintierzüchter und ist österreichweit insbesondere als Zuchtwart und Preisrichter sehr verdienstvoll und engagiert tätig. Mit seiner ehrenamtlichen Arbeit trägt er dazu bei, wertvolle alte Rassen zu erhalten. Die Kleintierausstellungen sind immer gut besucht und begeistern Jung und Alt. Als Bürgermeister der Marktgemeinde Straßwalchen darf ich Herrn Friedrich Klinger zu dieser hohen Auszeichnung herzlich gratulieren und ihm danken für sein ehrenamtliches Wirken.

2 GEMEINDEVERTRETUNGSSITZUNG VOM Der Voranschlag für das Haushaltsjahr 2011 wurde einstimmig genehmigt: Der ordentliche Haushalt sieht für das kommende Jahr Einnahmen und Ausgaben, jeweils in Höhe von insgesamt ,00 vor. Die Einnahmen und Ausgaben, die im außerordentlichen Haushalt erwartet werden, betragen in Summe jeweils ,00. GEMEINDESTEUERN: a) Grundsteuer von land- u. forstwirtschaftlichen Betrieben (A): 500% b) Grundsteuer von Grundstücken nach dem Steuermessbetrag (B): 500% c) Kommunalsteuer: 3% d) Hundesteuer: 1. Hund: 40,00 2. Hund: 70,00 3. u. j. weitere Hund: 100,00 e) allgemeine Ortstaxe: 0,55 ABGABEN UND GEBÜHREN: a) Friedhofsgebühren (Grabgebühr für jew. 10 Jahre): Gruft: 550,00 Wandgrab: 418,00 Doppelgrab: 330,00 Einzelgrab: 242,00 Urnengrab oder Urnennische: 132,00 Gebühr für Benützung der Aussegnungshalle: 66,00 b) Gebühren für Abwasserbeseitigung (netto): laufende Gebühr je m³ 2,84 Interessentenbeiträge pro Punkt nach der Bewertungspunkte-VO: 625,00 (davon Vorauszahlung lt. Förderungsrichtlinien): 500,00 bei fehlender Wasseruhr (Pauschale pro Person und Jahr): 50 m³ (Pauschale pro ausgeübtem Gewerbe und Jahr) 50 m³ c) Marktstandgelder (Jahrmärkte) per Laufmeter: 5,00 d) Abfallgebühren (netto): - Leistungsgebühr, 90 Liter-Behälter (Restabfalltonne) pro Entleerung: 4,20 bei Verwendung einer 120l Tonne mit 1,3; bei 240l Tonne mit 2,6; bei einem 800l Container mit 8,9 und bei einem 1.100l Container mit 12,2 multipliziert; - Bereitstellungsgebühr (netto) je Haushalt u. Betriebsstätte (jährlich): 45,45 je Haushalt u. Betriebstätte mit Biotonne (jährlich) 74,55 Die durch die Abfallabfuhr nicht erfassten Haushalte und Betriebe haben 25 % der Gebühren nach 30 Abs. 7 Sbg. Abfallwirtschaftsgesetz 1998 zu entrichten. e) Beiträge nach dem Anliegerleistungsgesetz (brutto): Straßenbeleuchtung per Längenmeter (mit Asphaltierung): 72,00 Straßenbeleuchtung per Längenmeter (ohne Asphaltierung): 48,00 Gehsteigerrichtung per Laufmeter: 216,00 f) Tragung der Kosten für Straßenherstellung, gem. 16 BGG (brutto): je m² Unterbau 19,00 je m² Straßendecke 24,00 nachträglicher Kostenersatz (gem. 17 BGG) für Neubauten 25,00/m² PRIVATRECHTLICHE ENTGELTE (NETTO): a) Kindergartengebühren (ohne Bundes- u. Landesförderung): Betreuung bis 30 Wochenstunden: pro Kind 63,64 für Geschwister (je Kind) 54,55 Betreuung von mehr als 30 Wochenstunden: pro Kind 90,00 b) Altenheimentgelte (Obergrenzen nach 17 Salzburger Sozialhilfegesetz): Grundtarif pro Person: 26,65 Tagessatz pro Person (ohne Pflege) Einbettzimmer: 32,00 Zweibettzimmer: 28,00 Kurzzeitpflege: 45,00 Zuschläge zum Grundtarif: Pflegestufe 1: 8,30 Pflegestufe 2: 18,30 Pflegestufe 3: 44,80 Pflegestufe 4: 56,60 Pflegestufe 5: 67,50 Pflegestufe 6 oder 7: 72,80 c) Badebenützungsentgelte (brutto): Ganztag Erwachsene 5,00 Kinder 2,50 Studenten, Präsenz- u. Zivildiener (bis voll. 26. Lebensjahr) 2,50 Halbtags Erwachsene 3,00 Kinder 1,50 Studenten, Präsenz- u. Zivildiener (bis voll. 26. Lebensjahr) 1,50 10-er Block Erwachsene 40,00 Kinder u. Jugendliche 22,50 Saisonkarte Erwachsene 60,00 Kinder 30,00 Senioren 50,00 alleinerz. Mütter/Väter (+alle Kinder) 70,00 Familien (+ alle Kinder) 100,00 Kinder unter 6 Jahren frei d) Eislaufplatz-Entgelte (brutto): Erwachsene 4,00 Jugendliche bis 18 Jahre 2,50 Schülergruppen 2,00 Kinder bis 6 Jahre f r e i Saisonkarten für Erwachsene 25,00 für Jugendliche bis 18 Jahre 15,00 Schülerkarte 7,00 2

3 Die Marktgemeinde Straßwalchen beschäftigt (lt. einstimmig genehmigten Stellenplan mit Wirkung ab ) insgesamt 110 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In Summe sind dies exakt 72,8475 Dienstposten bzw. Vollzeitbeschäftigte. Herr Bernhard Schober wurde, nach dem Ausscheiden von Herrn GV. Mag. Andreas Bayer, als neues Mitglied der Gemeindevertretung angelobt. Ich bedanke mich bei Herrn GV.a.D. Mag. Bayer für seine Tätigkeit als Gemeindemandatar und wünsche ihm alles Gute und viel Erfolg für seinen weiteren Lebensweg. Mein Dank gilt auch Herrn GV. Schober für seine Bereitschaft, sich als Gemeindevertretungsmitglied zur Verfügung zu stellen und einzubringen. Die bestehenden Kassenkredite bei der Volksbank Straßwalchen, der Raiffeisenbank Straßwalchen und bei der Bank Austria UniCredit Group werden für das Jahr 2011 verlängert. Kassenkredite gewährleisten die kurzfristige Liquidität und ermöglichen daher der Markgemeinde Straßwalchen, ihre laufenden Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig erfüllen zu können. Die Gemeindevertretung genehmigte die erforderlichen Änderungen bei den Beilagen zur geltenden Abfallabfuhr-Ordnung der Marktgemeinde Straßwalchen. Diese Änderungen betreffen die Problemstoffsammelliste (Beilage A), die Altstoffsammelliste (Beilage B) und den Abfuhrplan (Beilage F). Die gesamte Verordnung ist im Internet, auf der Homepage der Marktgemeinde Straßwalchen: (unter dem Link: Verordnungen) jederzeit einsehbar und als PDF-Dokument downloadbar. Der Verkauf eines Baugrundstückes der Marktgemeinde Straßwalchen in Irrsdorf, im Bereich des Baulandmodelles Am Hainbach wurde einstimmig genehmigt. Die Gemeindevertretung genehmigte das Ansuchen der Plusregion (regionale Wirtschaftsinitiative der Gemeinde Köstendorf, Neumarkt und Straßwalchen), die Gerhard-Dorfinger-Sporthalle und die umliegenden Außenanlagen bei der Volks- und der Öko- Hauptschule Straßwalchen als Veranstaltungsstätte für die Regionalmesse 2011 nutzen zu dürfen. Die Regionalmesse 2011 findet voraussichtlich am 3. und 4. September 2011 wiederum in der Gemeinde Straßwalchen statt. Der Beschluss, den Planentwurf zur beabsichtigten Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Straßwalchen für den Bereich: Steindorf- Vogl-2010 zur allgemeinen Einsichtnahme aufzulegen, erfolgte einstimmig. Die Gemeindevertretung genehmigte die Übernahme einer Ausfallshaftung für eine Darlehensaufnahme des Sportvereines Straßwalchen bis zu einer Höhe von maximal ,00. SCHNEERÄUMEN IST ANRAINERPFLICHT Der Straßenerhalter ist vom Gesetzgeber verpflichtet, für die Sicherheit auf den öffentlichen Straßen zu sorgen. Laut 93 StVO sind Eigentümer von Liegenschaften innerhalb des Ortsgebietes in der Zeit von 06:00-22:00 Uhr verpflichtet, die Gehsteige bzw. den Straßenrand in der Breite von 1m entlang des Grundstückes von Schnee und Verunreinigungen zu säubern und bei Schnee und Glatteis zu bestreuen. Ausgenommen sind Eigentümer von unbebauten, land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften. Die Gemeinde fährt zwar mit den gemeindeeigenen Räumgeräten im Rahmen der eigenen Möglichkeiten und freien Ressourcen die ausgebauten Gehsteige ab, kann aber in keiner Weise gewährleisten, dass dies bis 06:00 Uhr früh oder bei starken Schneefall aufgrund der vielen zu räumenden Örtlichkeiten rechtzeitig erfolgt, wie dies in der StVO vorgesehen ist. KUNDMACHUNG 1. Gemäß 68 i.v.m. 67 Abs. 5 des Salzburger Raumordnungsgesetzes ROG 2009, LGBI.Nr 30/2009 i.d.g.f. wird kundgemacht, dass der Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Straßwalchen für den Bereich "Ortskernabgrenzung-Markt" vier Wochen lang beginnend ab Verlautbarung in der Salzburger Landeszeitung im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht aufliegt. Auf Grund der durchgeführten Prüfungen (Ausschlusskriterien und Umwelterheblichkeit) wurde festgestellt, dass keine Umweltprüfung erforderlich ist. 2. Träger öffentlicher Interessen, sowie Personen, die ein Interesse glaubhaft machen, sind berechtigt, innerhalb der Auflagefrist begründete schriftliche Einwendungen vorzubringen. Die Einwendungen sind durch geeignete Unterlagen so zu belegen, dass eine einwandfreie Beurteilung möglich ist. 3. Eine Aufnahme von unverbauten Flächen in den Flächenwidmungsplan kann nur erfolgen, wenn eine Nutzungserklärung abgegeben wird. Für Nutzungserklärungen ist das durch Verordnung der Salzburger Landesregierung festgelegte Formular zu verwenden ( 29 Abs. 1 ROG 2009). Entsprechende Formulare liegen bei der Gemeinde auf. Der Bürgermeister Friedrich Kreil 3

4 FREIWILLIGE FEUERWEHR STRASSWALCHEN Neue Einsatzuniformen für Aktive der Hauptwache Die neue sandfarbene Uniform ersetzt die bereits in die Jahre gekommene blaue Schutzjacke bzw. grüne Einsatzhose welche durch die vielen Einsätze bereits Verschleißerscheinungen aufgewiesen hatte. Nach mehrmonatigem Testbzw. Auswahlverfahren verschiedener Anbieter entschied sich die Mannschaft der Hauptwache für das Produkt der Firma Texport. Die Gesamtkosten in Höhe von ca ,00 wurden durch die Feuerwehr Straßwalchen aus Einnahmen von freiwilligen Mitgliedsbeiträgen bzw. dem jährlichen Frühschoppen selbst finanziert. REGIONALVERBAND SALZBURGER SEENLAND Rückenwind - selbstbestimmt in ein neues Leben Die Präventionsbeamten Wolfgang Lott und Andreas Gruber stehen, neben Medienpädagoge Martin Seibt, Rede und Antwort. Nutzen Sie die Möglichkeit, mit erfahrenen Experten über die Onlinewelt von Kindern und Jugendlichen zu diskutieren. Der Eintritt ist frei, für Ihr leibliches Wohl ist gesorgt. Wichtig: Bitte nehmen Sie ihren Elternpass zur Veranstaltung mit! Elternpässe liegen auch bei der Veranstaltung auf. Elternveranstaltungen zu den Themen: EDV-Spiele, Internet und Facebook , Beginn: 18:30 Uhr Mattsee - Aula Polytechnische Schule , Beginn: 18:30 Uhr Neumarkt - Foyer im Festsaal Kinder stark machen , Beginn: 18:30 Uhr Köstendorf - Aula Hauptschule , Beginn: 18:30 Uhr Obertrum - Foyer Hauptschule FEIERN MIT SPASS - FAHREN NUR NÜCHTERN! Weihnachtsfeiern und Christkindlmärkte gehören zur Vorweihnachtszeit. Meist wird bei diesen Anlässen Alkohol getrunken. Was für die gemütliche Feier passt, ist im Straßenverkehr gefährlich: Unter Alkoholeinfluss steigt das Unfallrisiko um ein Vielfaches, mit 0,8 Promille ist das Unfallrisiko fünfmal höher als nüchtern. Die Folgen einer Alkofahrt können auch ohne Unfall gravierend sein: Wer alkoholisiert fährt kann auch ohne Unfall eine Strafe von mindestens einem durchschnittlichen Monatsgehalts bekommen und den Führerschein verlieren. Im Bundesland Salzburg führt die Polizei vermehrt Alko-Vortests durch. Schon jetzt werden verstärkt Alkoholkontrollen und Schwerpunkteinsätze im ganzen Bundesland speziell am Wochenende und im Umkreis von Christkindlmärkten durchgeführt. Fazit: Sicher fahren nach dem Motto: "Wer fährt trinkt nicht, wer trinkt fährt nicht!" Für Rückfragen steht Frau Helga Prossinger (Regionalverband Salzburger Seenland) gerne unter der Tel.: 06217/ zur Verfügung. ENTSORGUNG VON HEUBALLENNETZEN UND HOCHDRUCKSCHNÜREN Netze und Hochdruckschnüre für Stroh- und Heuballen, sowie Silofolien dürfen nicht über die Tonne entsorgt werden. Für innerbetrieblich verwendete Netze und Hochdruckschnüre sowie Silofolien gilt eine unentgeltliche Rücknahmepflicht durch Hersteller, Importeure, Abpacker und Vertreiber. Weiters können die Materialien kostenpflichtig am Altstoffsammelhof abgegeben werden. ALTSTOFFSAMMELHOF Der Altstoffsammelhof ist am Freitag, und Freitag, geschlossen. Impressum Medieninhaber und Herausgeber: Marktgemeinde Straßwalchen, Mayburgerplatz 1, 5204 Straßwalchen, Verlags- u. Herstellungsort: 5204 Straßwalchen Für den Inhalt verantwortlich: Bgm. Friedrich Kreil, Redaktion: Mag. Johann Fürst, Sandra Esterer

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