Organisatorisches. Thema der Lehrveranstaltung KU Romanistische Fundamente Sachenrecht und Grundlagen
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- Cornelia Rosenberg
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1 Ao. Univ.-Prof. Dr. Richard Gamauf KU Romanistische Fundamente Sachenrecht und Grundlagen Fr Auditorium Maximum Organisatorisches (endgültige) Anmeldung: durch Teilnahme am ersten Test Leistungsbeurteilung: 2 Tests zu je 12 Punkten positives Zeugnis: 2 Tests und insgesamt 12 Punkte Ersatztest bei Versäumung eines Tests Verhältnis zur Pflichtübung Thema der Lehrveranstaltung Was sind Romanistische Fundamente der europäischen Privatrechte? Was ist Römisches Recht? Europa und das Römische Recht? Warum (und wozu) lernt man im 21. Jh. (noch) Römisches Recht Bildung Ausbildung» Pragmatismus 1
2 Thema der Lehrveranstaltung Was sind Romanistische Fundamente der europäischen Privatrechte? Was ist Römisches Recht? Europa und das Römische Recht Non quia Romanum, sed quia ius! (Nicht weil es römisch ist, sondern weil es Recht ist.) Methode, Rechtswissenschaft, Systematik, Begrifflichkeit, Voraussehbarkeit Case 1 D Paulus libro quinquagensimo ad edictum Et apiscimur possessionem corpore et animo, neque per se animo aut per se corpore. Quod autem diximus et corpore et animo adquirere nos debere possessionem, non utique ita accipiendum est, ut qui fundum possidere velit, omnes glebas circumambulet: sed sufficit quamlibet partem eius fundui introire, dum mente et cogitatione hac sit, uti totum fundum usque ad terminum velit possidere. Paulus im 54. Buch seines Ediktskommentars Und wir erwerben Besitz corpore et animo, nicht animo allein oder corpore allein. Wenn wir aber gesagt haben, dass wir den Besitz corpore et animo erwerben müssen, ist das allerdings nicht so zu verstehen, dass jemand, der ein Grundstück in Besitz nehmen will, um das ganze Grundstück (wörtlich: alle Erdschollen) herumgehen muss: sondern es genügt, dass er einen beliebigen Teil dieses Grundstückes betritt, wenn er es in der Absicht und Überlegung tut, das ganze Grundstück bis zu dessen Grenzen besitzen zu wollen. Case 1 D D Digesten Sammlung von klassischen römischen Juristentexten, die der römische Kaiser Justinian 534 n.chr. publizieren ließ. Die klassischen römischen Juristen waren zwischen dem Ende der römischen Republik (1. Jh. v.) und der Mitte der 3.Jh. tätig. 2
3 D Digesten Buch Case 1 D In den Digesten sind Teile dieser klassischen Rechtliteratur gesammelt. Die Digesten sind in 50 Bücher eingeteilt. D Digesten Buch 2 2. Titel Case 1 D Die Digesten sind in 430 Titel (thematische Kapitel) unterteilt behandelt den Eigentumserwerb.) Case 1 D D Digesten Buch 2 2. Titel des 41. Buches 3 3. Fragment (Textstück) auch lex genannt. Fragmente sind Ausschnitte aus klassischen Werken unter Nennung des Autors (Paulus) und des Werkes (Ediktskommentar) in der inscriptio (Überschrift). 3
4 Case 1 D D Digesten Buch 2 2. Titel 3 3. Fragment 1 2. (!) sog Paragraph der lex Im Mittelalter hat man längere Fragmente in Paragraphen unterteilt. Der erste heißt principium (Anfang). Für Interessierte: Stoff: sog. Grundlagen (Quellen, Geschichte, Methoden und Weiterwirken des römischen Rechts); Personen und Familienrecht, soweit es für das Vermögensrecht relevant ist Römisches Privatrecht Privatrecht öffentliches Recht daher kein Verfassungs-, Verwaltungs-, Strafrecht 4
5 Einteilung des (allgemeinen) Privatrechts (sog. Pandektensystem,) allgemeiner Teil Personen-/Familienrecht Erbrecht Sachenrecht Schuldrecht Pandektensystem wird ab dem Ende des 18. Jh. für Lehrbücher verwendet. Themen des Sachenrechts Besitz Eigentum Pfandrecht Servituten Baurecht Erbpacht (Emphyteuse) Kategorien des Sachenrechts Faktum: Besitz Im ABGB systematisch unter die Rechte gezählt. Vollrecht: Eigentum beschränkte dingliche Rechte: Pfandrecht Servituten Baurecht 5
6 Sachenrechte sind Rechte, die einer Person an einer Sache zustehen. Was ist eine Sache? Sache 285 ABGB: Alles, was von der Person unterschieden ist, und zum Gebrauche der Menschen dient, wird im rechtlichen Sinne eine Sache genannt. Person 16 ABGB : Jeder Mensch hat angeborne, schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte, und ist daher als eine Person zu betrachten. Sklaverei oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich beziehenden Macht wird in diesen Ländern nicht gestattet. Tiere Sachen? 285 ABGB : Alles, was von der Person unterschieden ist, und zum Gebrauche der Menschen dient, wird im rechtlichen Sinne eine Sache genannt. 285a ABGB : Tiere sind keine Sachen; sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Die für Sachen geltenden Vorschriften sind auf Tiere nur insoweit anzuwenden, als keine abweichenden Regelungen bestehen. gefühlige Deklamation ohne wirklich rechtlichen Inhalt - Palandt/Heinrichs, Bürgerliches Gesetzbuch 62 (2003) zu 90a BGB 1332a ABGB : Wird ein Tier verletzt, so gebühren die tatsächlich aufgewendeten Kosten der Heilung oder der versuchten Heilung auch dann, wenn sie den Wert des Tieres übersteigen, soweit auch ein verständiger Tierhalter in der Lage des Geschädigten diese Kosten aufgewendet hätte. 6
7 Gaius Institutionen (um 161 n.) 2,12: Quaedam praeterea res corporales sunt, quaedam incorporales. Überdies sind einige Sachen körperlich, andere unkörperlich. 2,13: Corporales hae, quae tangi possunt, velut fundus homo vestis aurum argentum et denique aliae res innumerabiles. Körperliche sind die, die man berühren kann, wie ein Grundstück, ein Mensch (Sklave), Gewand, Gold, Silber und sodann unzählige andere Sachen. 2,14: Incorporales sunt, quae tangi non possunt, qualia sunt ea, quae in iure consistunt, sicut hereditas ususfructus obligationes quoquo modo contractae. Unkörperliche sind Sachen, die man nicht berühren kann, wie es die sind, die in einem Recht bestehen, wie eine Erbschaft, ein Nießbrauch, auf beliebige Art begründete Obligationen. Einteilungen privatrechtsfähiger Sachen 1 Res mancipi - res nec mancipi Form des Eigentumserwerbs Bewegliche/unbewegliche Sachen ( 283, 298 ff. ABGB) die (nicht) ohne Substanzverletzung von der Stelle bewegt werden können Verbrauchbare/nicht verbrauchbare Sachen ( 301 ABGB) die durch ordentlichen Gebrauch (nicht) verbraucht werden Vertretbare/nicht vertretbare Sachen die im Verkehr (nicht) nach Maß, Zahl und Gewicht bestimmt werden Einteilungen privatrechtsfähiger Sachen 2 Schätzbare/unschätzbare ( 303 ff. ABGB) deren Wert üblicherweise in Geld (nicht) angegeben werden kann Teilbare/unteilbare Sachen die bei einer realen Teilung (nicht) untergehen Einfache/zusammengesetzte Sachen die (nicht) aus Bestandteilen bestehen Gesamtsachen ( 302 ABGB) körperlich nicht verbundene, funktionell als Einheit angesehene Sachen Zubehör ( 294 ff. ABGB) körperlich nicht verbundene, dem Nutzen einer Sache dienende Sachen 7
8 Einteilungen privatrechtsfähiger Sachen 3 Früchte ( 404 ff. ABGB) wiederkehrende wirtschaftliche Erträgnisse, die ohne Beeinträchtigung der Muttersache gewonnen werden res in patrimonio - res extra patrimonium: Sachen, die (nicht) im Privateigentum stehen Sachen an den Privateigentum (nicht) möglich ist res nullius/herrenlose Sachen Sachen ohne Eigentümer Sachen außerhalb des Privatrechtsverkehrs res divini iuris (Sachen göttlichen Rechtes) res sacrae, durch Weiheakt den (überirdischen) Göttern gewidmet (Tempel) res religiosae, durch Bestattung den Göttern der Unterwelt geweiht (Grabstätten) res sanctae, ohne Weiheakt dem Schutz der Götter unterstehend (Stadtmauern, Stadttore). res humani iuris (Sachen menschlichen Rechtes) res communes omnium (allen gemeinsame Sachen): Luft, fließende Gewässer, Meer, Ufer Gemeingebrauch res publicae in publico usu (öffentliches Gut im Gemeingebrauch): öffentliche Plätze, Straßen, Theater, Bäder usw) res publicae in pecunia populi (Fiskalvermögen des Staates) zb Bergwerke Sachenrecht - Obligationenrecht Charakter absolut dinglich actio in rem (Klage gegen jeden, der eine Sache hat) Funktion statisch Charakter relativ obligatorisch actio in personam (Klage gegen eine bestimmte Person) Funktion dynamisch 8
9 Fall 1: Wem gehört der Hund? A kauft bei B einen Hund und verspricht, ihn einen Tag später abzuholen. Kurz darauf bittet C seinen Freund B, ihm doch den Hund für einen höheren Preis zu verkaufen. B tut das und übergibt den Hund an C. Kann A den Hund von C verlangen? possessio - Besitz gewollte faktische Sachherrschaft Faktum, kein Recht Nihil communis habet proprietas cum possessione. - Eigentum und Besitz haben nichts miteinander gemeinsam. Besitz: res facti Eigentum: Recht Funktionen des Besitzes Voraussetzung für den Eigentumserwerb traditio, occupatio, usucapio Publizität Besitzschutz Besitz wird unabhängig vom Eigentum geschützt uu sogar gegen den Eigentümer 9
10 Voraussetzungen des Besitzes faktische Sachherrschaft corpus possidendi Wille zur Sachherrschaft animus possidendi Besitzerwerb: corpore et animo Besitzwille idr konkludent D.h. aus den Umständen erschließbar Sachherrschaft: hängt von den Umständen ab Faktische Beherrschung der Sache kein Besitzerwerb durch traditio ficta (s. Case 5) Störung durch Dritte Derivativer oder originärer Erwerb Übernahme einer gesicherten Position Etablierung einer neuen Position» an einer besitzlosen Sache» gegen den bisherigen Besitzer Organisation einer römischen familia 10
11 Einteilung des Personenrechts (Gaius Institutionen 1) 48: Sequitur de iure personarum alia divisio. nam quaedam personae sui iuris sunt, quaedam alieno iuri subiectae sunt. Es folgt eine weitere Einteilung hinsichtlich der Rechtsstellung der Personen. Manche Personen sind nämlich rechtlich selbständig, manche sind fremdem Recht unterworfen. 49: Rursus earum personarum, quae alieno iuri subiectae sunt, aliae in potestate, aliae in manu Weiterhin stehen von den Personen, die fremdem Recht unterworfen sind, manche in Hausgewalt, andere in Ehegewalt Organisation einer römischen familia pater familias und alles, was seiner Gewalt unterliegt pater familias/dominus persönlich frei filius/filia familias (Hauskind) uxor in manu (Ehefrau in der manus-gewalt) patria potestas (väterliche Gewalt) persönlich unfrei servus/serva (Sklave/in) dominica potestas/herrengewalt dominium/eigentum 11
12 Organisation einer römischen familia pater familias sui iuris vermögensfähig filius/filia familias uxor in manu servus/serva alieni iuris vermögensunfähig pater familias männlicher, freier Römer, der keiner patria potestas untersteht familia sind die Personen, die in der Gewalt eines pater familias stehen das gesamte Vermögen einer familia gehört dem pater familias er ist auch der alleinige Besitzer alles, was Gewaltunterworfene erwerben, fällt grundsätzlich an den pater familias Gewaltunterworfene sind bloße Erwerbsorgane Unfreie Gewaltunterworfene Sklaven (Gaius 1. Buch) 50: Videamus nunc de his, quae alieno iuri subiectae sint: nam si cognoverimus, quae istae personae sunt, simul intellegemus, quae sui iuris sint. Wir wollen nun diejenigen betrachten, die fremdem Recht unterworfen sind; denn wenn man begriffen hat, welche diese Personen sind, versteht man zugleich, welche rechtlich selbständig sind. 12
13 Unfreie Gewaltunterworfene Sklaven (Gaius 1. Buch) 51: Ac prius dispiciamus de iis, qui in aliena potestate sunt. Und zuerst wollen wir diejenigen untersuchen, die in fremder Hausgewalt stehen. 52: In potestate itaque sunt servi dominorum. quae quidem potestas iuris gentium est: nam apud omnes peraeque gentes animadvertere possumus dominis in servos vitae necisque potestatem esse; et quodcumque per servum adquiritur, id domino adquiritur. In Hausgewalt stehen nun die Sklaven der Herren; diese Hausgewalt ist freilich ein Rechtsinstitut des Völkergemeinrechtes, denn man kann in gleicher Weise bei allen Völkern beobachten, dass Herren gegenüber ihren Sklaven Gewalt über Leben und Tod haben; und alles, was durch einen Sklaven erworben wird, wird für den Herrn erworben. 13
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