intentio Si paret fundum quo de agitur ex iure Quiritium Auli Agerii esse

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1 Rei vindicatio per formulam petitoriam: Si paret fundum quo de agitur ex iure Quiritium Auli Agerii esse Arbiträrklausel neque is fundus arbitrio C. Aquilii iudicis Aulo Agero restitueretur, Negidium Aulo Agerio Actio legis Aquiliae (ex capite primo / ex capite tertio): ex cap. I : Quantam pecuniam eum qui Stichum servum iniuria occidit Aulo Agerio dare oportet, So viel Geld, wie der, der den Sklaven Stichus rechtswidrig getötet hat, dem Kläger geben muss, tantam pecuniam C. Aquilius iudex Numerium Negidium Aulo Agerio

2 in so viel Geld soll Richter C. Aquilius den Beklagten zu Gunsten des Klägers verurteilen; wenn es sich nicht erweist, soll er freisprechen. ex cap. III : Quantam pecuniam eum qui illam insulam iniuria ussit Aulo Agerio dare oportet, So viel Geld, wie der, der jenen Wohnblock rechtswidrig verbrannt hat, dem Kläger geben muss, tantam pecuniam C. Aquilius iudex Numerium Negidium Aulo Agerio Actio empti (Klage des Käufers gegen den Verkäufer) : demonstratio Quod Aulus Agerius de Numero Negidio hominem quo de agitur emit, qua de re agitur, Was das angeht, dass der Kläger vom Beklagten einen Sklaven, um den gestritten wird, gekauft hat, worum gestritten wird,

3 quidquid ob eam rem Numerium Negidium Aulo Agerio dare facere oportet ex fide bona, was auch immer der Beklagte dem Kläger deshalb nach Treu und Glauben übereignen oder leisten muss, eius C. Aquilius iudex Numerium Negidium Aulo Agerio condemnato; si non paret absolvito. Actio certae creditae pecuniae (Darlehensklage, formidentisch mit condictio): Si paret Numerium Negidium Aulo Agerio sestertium X milia dare oportere, qua de re agitur, C. Aquilius iudex Numerium Negidium Aulo Agerio sestertium X milia condemnato; si non paret absolvito. C. Aquilius soll Richter sein. Wenn es sich erweist, dass Numerius Negidius dem Aulus Agerius Sesterzen geben muss, worum gestritten wird, soll Richter C. Aquilius den Beklagten zugunsten des Klägers in Sesterzen verurteilen; wenn es sich nicht erweist, soll er freisprechen. Si paret Numerium Negidium Aulo Agerio sestertium X milia dare oportere, (qua de re agitur,)

4 [Hier können Exzeption und Replik eingeschaltet werden, etwa:] exceptio pacti si inter Aulum Agerium et Numerium Negidium non convenit, ne ea pecunia intra annum peteretur wenn nicht zwischen Kläger und Beklagtem ausgemacht ist, dass dieses Geld nicht vor Ablauf eines Jahres zurückgefordert werden soll und replicatio doli aut si quid dolo malo Numerii Negidii factum est oder etwas vom Beklagten arglistig getan worden ist C. Aquilius iudex Numerium Negidium Aulo Agerio sestertium X milia Beispiel für eine actio in factum: Actio depositi in factum concepta Si paret Aulum Agerium apud Numerium Negidium mensam argenteam deposuisse eamque dolo malo Numerii Negidii Aulo Agerio redditam non esse, Wenn es sich erweist, dass der Kläger beim Beklagten einen silbernen Tisch in Verwahrung gegeben hat und dieser Tisch vom Beklagten dem Kläger arglistig nicht zurückgegeben worden ist,

5 Negidium Aulo Agerio Vgl. die spätere actio depositi in ius concepta: demonstratio Quod Aulus Agerius apud Numerium Negidium mensam argenteam deposuit, qua de re agitur, Was das angeht, dass der Kläger beim Beklagten einen silbernen Tisch hinterlegt hat, worum gestritten wird, quidquid ob eam rem Numerium Negidium Aulo Agerio dare facere oportet ex fide bona, was auch immer der Beklagte dem Kläger deshalb nach Treu und Glauben übereignen oder leisten muss, Negidium Aulo Agerio

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