Derivativer Eigentumserwerb
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- Bärbel Bieber
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1 Ao. Univ.-Prof. Dr. Richard Gamauf KU Romanistische Fundamente Sachenrecht und Grundlagen Derivativer und natürlicher Eigentumserwerb 28.10/ Derivativer Eigentumserwerb Eigentum 354 ABGBAls ein Recht betrachtet, ist Eigentum das Befugnis, mit der Substanz und den Nutzungen einer Sache nach Willkür zu schalten, und jeden anderen davon auszuschließen. 1
2 Eigentum Absolutheit Dinglichkeit Elastizität Unterschied zum Besitz positive negative Seite Sozialpflichtigkeit? Eigentum Absolutheit: umfassendstes von der Rechtsordnung anerkanntes Recht an einer Sache Vorstufe relatives Eigentum legis sacramento in rem Kläger behauptet ein meum esse (mir gehören), auch wenn er z.b. eine Servitut geltend machen möchte Beklagter behauptet ebenfalls ein meum esse Richter hat zu entscheiden, welches meum esse in diesem Fall stärker ist Absolutes Eigentum rei vindicatio Dinglichkeit Eigentum Recht haftet an der Sache actio in rem gegen die Person, die die Sache in Besitz hat Wo ich meine Sache finde, vindiziere ich sie ubi meam rem invenio, ibi vindico. 2
3 Elastizität Eigentum Eigentum und beschränkte dingliche Rechte Beschränktes dingliches Recht besteht an einer fremden Sache und beschränkt das Eigentum (beschränkt und beschränkend). Wegfall eines dinglichen Rechts führt zum Aufleben des vollen Eigentumsrechts. Eigentum Unterschied zum Besitz Recht vs. Faktum Erwerb nur vom Berechtigen i.d.r. kein Verlust gegen den Willen des Berechtigten S. Diebstahl, Raub» Ausnahmen: Ersitzung durch einen Dritten (oder heute gutgläubiger Eigentumserwerb nach 367 ABGB) Eigentum positive negative Seite 362: Kraft des Rechtes frey über sein Eigenthum zu verfügen, kann der vollständige Eigenthümer in der Regel seine Sache nach Willkühr benützen oder unbenützt lassen; er kann sie vertilgen, ganz oder zum Theile auf Andere übertragen, oder unbedingt sich derselben begeben, das ist, sie verlassen. 354 mit der Substanz und den Nutzungen einer Sache nach Willkür zu schalten, und jeden anderen davon auszuschließen. 3
4 Sozialpflichtigkeit? Eigentum Römischer Eigentumsbegriff im 19. Jh. rezipiert Nachbarrecht, Sklaven etc. Sozialpflichtigkeit: 364 (1): Ueberhaupt findet die Ausübung des Eigenthumsrechtes nur in so fern Statt, als dadurch weder in die Rechte eines Dritten ein Eingriff geschieht, noch die in den Gesetzen zur Erhaltung und Beförderung des allgemeinen Wohles vorgeschriebenen Einschränkungen übertreten werden. Im Besonderen haben die Eigentümer benachbarter Grundstücke bei der Ausübung ihrer Rechte aufeinander Rücksicht zu nehmen. Art 14 (2) GG: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. derivativer Eigentumserwerb nemo plus iuris transferre potest quam ipse habet niemand kann mehr an Recht übertragen als er selbst hat Eigentum erwirbt man vom Eigentümer bzw. von jemandem, den der Eigentümer zur VERFÜGUNG ermächtigt hat (Verfügungsbefugter) bzw. dem die Rechtsordnung die Verfügung über fremde Sachen gestattet, z.b. Vormund (tutor, curator furiosi) derivativer Eigentumserwerb nemo plus iuris transferre potest quam ipse habet Verfügung durch einen Nichtberechtigten Ausnahme heute: 367 ABGB (1) Die Eigentumsklage gegen den rechtmäßigen und redlichen Besitzer einer beweglichen Sache ist abzuweisen, wenn er beweist, dass er die Sache gegen Entgelt in einer öffentlichen Versteigerung, von einem Unternehmer im gewöhnlichen Betrieb seines Unternehmens oder von jemandem erworben hat, dem sie der vorige Eigentümer anvertraut hatte. In diesen Fällen erwirbt der rechtmäßige und redliche Besitzer das Eigentum. - ehemaliges Markt-/Hehlerprivileg 4
5 derivativer Eigentumserwerb nemo plus iuris transferre potest quam ipse habet Verfügung durch einen Nichtberechtigten römische Lösung: Ersitzung (usucapio) Heilung des gescheiterten derivativen Erwerbs durch originären Eigentumserwerb durch ungestörten Besitz während eines gewissen Zeitraums derivativer Eigentumserwerb Verpflichtungsgeschäft Verfügungsgeschäft titulus modus Vertrag o.ä. Titel und Übergabe der Sache derivativer Eigentumserwerb Übergabe ABGB, BGB anders Code civil CC lässt Eigentum u.u. bereits mit dem Abschluss eines Kaufvertrages übergehen 5
6 derivativer Eigentumserwerb nach römischem Recht res mancipi res nec mancipi mancipatio in iure cessio traditio abstrakt kausal mancipatio negotium per aes et libram Veräußerer, Erwerber, libripens, fünf Zeugen symbolischer Kauf Formel mancipatio nummo uno Verfügungsgeschäft Ursprung: ritualisierter Prozess Weiterentwicklung: nachgeformte Rechtsgeschäfte (emancipatio, coemptio) mancipatio negotium per aes et libram Veräußerer, Erwerber, libripens, fünf Zeugen symbolischer Kauf eigentlich ritualisierter Prozess 6
7 Case 68 SV: Ego beauftragt tu eine Sache in ego's Namen Titius zu schenken. Tu schenkt jedoch im eigenen Namen. (Später fordert egodie Sache von Titius zurück.) RF: Hat Titius Eigentum erworben? (Kann ego die Sache zurückfordern?) Case 68 Voraussetzungen für den derivativen Eigentumserwerb Case 68 Voraussetzungen für den derivativen Eigentumserwerb nemo plus iuris 7
8 Case 68 Voraussetzungen für den derivativen Eigentumserwerb Ersitzbarkeit der Sache? Case 68 Voraussetzungen für den derivativen Eigentumserwerb Ersitzbarkeit der Sache? furtum nichtberechtigte Verfügung über eine fremde Sache in Bereicherungsabsicht contrectatio rei alienae lucri faciendi causa (Ergreifung /Manipulation einer fremden Sache in Bereicherungsabsicht) actio furti condictio furtiva Case 68 Voraussetzungen für den derivativen Eigentumserwerb Ersitzbarkeit der Sache? rei vindicatio desego exceptio doliwegen venire contra factum proprium 8
9 rei vindicatio strengrechtliche Klage: iudicium stricti iuris Formel: Wenn es sich erweist, dass die Sache im quiritischen Eigentum des Klägers steht dann soll der Richter den Beklagten verurteilen rei vindicatio strengrechtliche Klage: iudicium stricti iuris Formel: Wenn es sich erweist, dass die Sache im quiritischen Eigentum des Klägers steht dann soll der Richter den Beklagten verurteilen Einrede der Arglist exceptio doli Formel negative Bedingung: wenn in dieser Sache kein arglistiges Verhalten des Klägers vorliegt oder vorlag rei vindicatio + exceptio doli strengrechtliche Klage: iudicium stricti iuris Formel: Wenn es sich erweist, dass die Sache im quiritischen Eigentum des Klägers steht dann soll der Richter den Beklagten verurteilen wenn in dieser Sache kein arglistiges Verhalten des Klägersvorliegt oder vorlag 9
10 Case 68 Voraussetzungen für den derivativen Eigentumserwerb Ersitzbarkeit der Sache? rei vindicatio desego Verhältnis zur condictio furtiva traditio einer res mancipi Erwerber erwirbt kein (ziviles, quiritisches) Eigentum. Dieses verbleibt beim Veräußerer. Kann der Verkäufer/Eigentümer die Sache beim Käufer mit der rei vindicatio einklagen? Nein. Der Prätor schützt den Erwerber durch eine exceptio rei venditae et traditae. Folge: sog bonitarisches Eigentum Verkäufer/Eigentümer rei vindicatio exceptio rei venditae et traditae Käufer/Besitzer 10
11 rei vindicatio + exceptio rei venditae et traditae Wenn es sich erweist, dass die Sache im quiritischen Eigentum des Klägers steht dann soll der Richter den Beklagten verurteilen wenn nicht der Kläger die Sache dem Beklagten verkauft und übergeben hat traditio einer res mancipi Erwerber erwirbt kein (ziviles, quiritisches) Eigentum. Dieses verbleibt beim Veräußerer. Kann der Käufer die Sache mit der rei vindicatio vom Veräußerer/Eigentümer einklagen? Nein. Aber der Prätor schützt den Erwerber durch eine actio Publiciana. Folge: sog bonitarisches Eigentum actio Publiciana der rei vindicatio nachgebildet actio in factum (ad hoc gebildete Klage zur Lückeschließung) Formel: Wenn die Sache, die der Kläger gekauft und übergeben erhalten hat, im Falle, dass sie der Kläger ein Jahr besessen hätte, sein ziviles Eigentum geworden wäre 11
12 Verkäufer/Eigentümer exceptio iusti dominii actio Publiciana replicatio rei venditae et traditae Käufer/Besitzer Prätor Rolle im Prozess Verfahren in iure actio, actio in factum, exceptio adiuvare -unterstützen, supplere -ergänzen, corrigere - berichtigen Edikt ius civile ius honorarium Modelle des derivativen Eigentumserwerbs & Relation zum römischen Recht Titulus und Modus ABGB Case 71: D. 12,1,18 pr. (Ulpianus 7 disp) Si ego pecuniam tibi quasi donaturus dedero, tu quasi mutuam accipias et puto nec mutuam esse magisque nummos accipientis non fieri, cum alia opinione acceperit. 12
13 Modelle des derivativen Eigentumserwerbs & Relation zum römischen Recht dinglicher Vertrag BGB Case 70: D. 41,1,36 (Iulianus 13 digestorum) Cum in corpus quidem quod traditur consentiamus, in causis vero dissentiamus, non animadverto, cur inefficax sit traditio constat proprietatem ad te transire nec impedimento esse, quod circa causam dandi atque accipiendi dissenserimus. Beispielsfall A kauft in einer Buchhandlung ein Buch und erhält dieses übergeben. Es stellt sich heraus, dass der Kaufvertrag aus irgendeinem Grund nichtig ist. Was sagt der Verkäufer zu A, als dieser das Geschäft verlassen möchte? Beispielsfall A kauft in einer Buchhandlung ein Buch und erhält dieses übergeben. Es stellt sich heraus, dass der Kaufvertrag aus irgendeinem Grund nichtig ist. Was sagt der Verkäufer zu A, als dieser das Geschäft verlassen möchte? 13
14 Problem: unwirksamer Kaufvertrag Schutz des Verkehrs vs Schutz des Eigentümers Unterschiede ABGB-BGB ABGB kausale Übergabe Ohne Titel geht kein Eigentum über Händler bleibt Eigentümer und kann vindizieren Schutz des Eigentums BGB abstrakte Übergabe Eigentumsübergang durch dingliche Einigung Käufer ist Eigentümer - Händler hat einen Bereicherungsanspruch Schutz des Verkehrs Dritte erwerben Eigentum Modelle des derivativen Eigentumserwerbs & Relation zum römischen Recht Konsensual Code civil Inst. Just. 2,1,40: Per traditionem quoque iure naturali res nobis adquiruntur: nihil enim tam conveniens est naturali aequitati, quam voluntatem domini, volentis rem suam in alium transferre, ratam haberi. 14
15 Lösung unseres Falles nach französischem Recht? Problem: Doppelveräußerung Art 1141: Si la chose qu on s est obligé de donner ou de livrer à deux personnes successivement, est purement mobilière, celle de deux qui en a été mise en possession réelleest préférée et en demeure propriétaire, encore que son titre soit postérieur en date, pourvu toutefois que la possession soit de bonne foi. Problem: Verkauf einer fremden Sache Art 1599: La vente de la chose d autrui est nulle 15
16 Natürlicher Eigentumserwerb Occupatio - Aneignung Fruchterwerb Accessio - Verbindung confusio/commixtio Vermischung/Vermengung Specificatio - Verarbeitung natürlich? Rechtsschichten im römischen Recht ius civile: Recht der jeweiligen staatlichen Gemeinschaft nur für ihre Bürger ius gentium: übereinstimmende Rechtseinrichtungen aller zivilisierten Staaten ius naturale: was die Natur alle Lebewesen lehrt Naturnotwendigkeit, Natur der Sache 16
17 occupatio res nullius herrenlose (eigentümerlose) Sache Nach römischem Recht wilde Tiere (in ihrer natürlichen Freiheit) Unterscheidung: wild gezähmt Haustier Rückkehr in die natürliche Freiheit gezähmt: consuetudo revertendi Edelsteine, Perlen udgl. occupatio res derelictae Kontroversen über den Zeitpunkt des Eigentumsverlustes Dereliktion einer res manicipi thesaurus res derelictae 386 ABGB: Bewegliche Sachen, welche der Eigenthümer nicht mehr als die seinigen behalten will, und daher verläßt, kann sich jedes Mitglied des Staates eigen machen. Sonderfall: Seewurf 17
18 Schatz/thesaurus 398 ABGB: Bestehen die entdeckten Sachen in Geld, Schmuck oder anderen Kostbarkeiten, die so lange im Verborgenen gelegen haben, daß man ihren vorigen Eigentümer nicht mehr erfahren kann, dann heißen sie ein Schatz. D. 41, 1, 31,1 (Paul 31 ed) [= Case 90] Thensaurus est vetus quaedam depositio pecuniae, cuius non exstat memoria, ut iam dominum non habeat: sic enim fit eius qui invenerit, quod non alterius sit. alioquin si quis aliquid vel lucri causa vel metus vel custodiae condiderit sub terra, non est thensaurus: cuius etiam furtum fit. Schatz/thesaurus 398 ABGB: Bestehen die entdeckten Sachen in Geld, Schmuck oder anderen Kostbarkeiten, die so lange im Verborgenen gelegen haben, daß man ihren vorigen Eigentümer nicht mehr erfahren kann, dann heißen sie ein Schatz. D. 41, 1, 31,1 (Paul 31 ed) [= Case 90] Thensaurus est vetus quaedam depositio pecuniae, cuius non exstat memoria, ut iam dominum non habeat: sic enim fit eius qui invenerit, quod non alterius sit. alioquin si quis aliquid vel lucri causa vel metus vel custodiae condiderit sub terra, non est thensaurus: cuius etiam furtum fit. Case Schatzfund SV: Ein tutorverkauft ein dem pupillus gehörendes Haus. Der Käufer lässt es durch einen Handwerker renovieren, welcher in dem Haus verborgenes Geld findet. RF: Handelt es sich um einen Schatz? Wem gehört dieser? 18
19 Case Schatzfund Schatz? Rechtsfolgen des Verlierens? Rechtfolgen des Findens? Welche Rolle spielt es, dass ein tutor verkauft hat? Fund 388 ABGB (alt) :Es ist im Zweifel nicht zu vermuten, daß jemand sein Eigentum wolle fahren lassen; daher darf kein Finder eine gefundene Sache für verlassen ansehen und sich dieselbe zueignen. Noch weniger darf sich jemand des Strandrechtes anmaßen. Heute: 386 S 2: Im Zweifel ist nicht zu vermuten, dass jemand sein Eigentum aufgeben wolle; daher darf kein Finder eine gefundene Sache für verlassen ansehen und sich diese zueignen. Fund 388 ABGB (alt) :Es ist im Zweifel nicht zu vermuten, daß jemand sein Eigentum wolle fahren lassen; daher darf kein Finder eine gefundene Sache für verlassen ansehen und sich dieselbe zueignen. Noch weniger darf sich jemand des Strandrechtes anmaßen. Heute: 386 S 2: Im Zweifel ist nicht zu vermuten, dass jemand sein Eigentum aufgeben wolle; daher darf kein Finder eine gefundene Sache für verlassen ansehen und sich diese zueignen. 19
20 Fund Urna aenia pereit de taberna/sei quis rettulerit, dabuntur/(sestertii) XV: sei furem/dabit, unde r[e]s servari [possit], / XX...(FIRA 1, 127 a) Ein bronzenes Gefäß verschwand aus dem Laden. Wenn es jemand zurückbringt, werden 15 Sesterzen gegeben; wenn er den furangibt, von dem die Sache gerettet werden kann, dann 20 Case 98 Fruchterwerb fructus naturales fructus civiles fructus naturales: vor Trennung Bestandteil nicht sonderrechtsfähig nach separatio: sonderrechtsfähig Eigentümer oder bonae fidei possessor bzw Erbpächter nach separatiound perceptio: Pächter, Nießbraucher erwerben derivativ vom Eigentümer Separatio führt zum Eigentumserwerb des Eigentümers, perceptiozum Übergang des Eigentums auf den Pächter bzw. Nießbraucher perceptio durch Unberechtigten? Case 104 partus ancillae - Case
21 Fruchterwerb des bonae fidei possessor Zeitpunkt derbona fides: PomponiusundPaulus Case 103: Ernte -bona fides bei Erwerb der Frucht Julian Case 102: Erwerb der Muttersache (wie bei Ersitzung mala fides superveniens non nocet) accessio unbewegliche Sachen: superficies solo cedit Grundstück ist ex definitione die Hauptsache bewegliche Sachen: accessio cedit principali Ist von superficies solo cedit abgeleitet Problem: Was ist Haupt- und was Nebensache? Kriterium: Sprachgebrauch Vindizierbarkeit Wie würde ein (durchschnittlicher) Kläger den Gegenstand für eine Eigentumsklage benennen? Trennbare Verbindung Problem: Nebensache/Bestandteil existiert nicht allein und kann daher nicht vindiziert werden Actio ad exhibendum auf Vorweisung in iure dann rei vindicatio oder Verurteilung wie in einem Eigentumsprozess 21
22 Case 106: Beweglicher Speicher auf fremdem Grund Vindizierbar? Case 107-Impensenersatz des Bauführers auf fremdem Grund SV: Jemand hat gutgläubig ein fremdes Grundstück erworben und darauf gebaut (oder gesät). Dann wird er vom Eigentümer auf Herausgabe des Grundstückes geklagt. RF: Welcher Aufwandsersatz steht dem Bauführer zu? Ersatz der Aufwendungen Retentionsrecht durch exceptio doli Eigentümer hätte auch selbst gebaut nützliche Aufwendungen Ersatz der Kosten bis zur Höhe der Wertsteigerung der (arme) Eigentümer hätte nicht selbst gebaut ius tollendi Ablösung möglich 22
23 Ersatz der Aufwendungen Retentionsrecht durch exceptio doli Eigentümer hätte auch selbst gebaut nützliche Aufwendungen Ersatz der Kosten bis zur Höhe der Wertsteigerung der (arme) Eigentümer hätte nicht selbst gebaut ius tollendi Ablösung möglich Bereicherung Entreicherung vs. Bereicherung Grundsätzlich ist die Bereicherung zu ersetzen Obergrenze dafür bildet die eingetretene Entreicherung Bereicherung Schadenersatz vs. Bereicherung D. 9,2,50 (Ulp. 6 opin.) Qui domum alienam invito domino demolit et eo loco balneas exstruxit, praeter naturale ius, quod superficies ad dominum soli pertinet, etiam damni dati nomine actioni subicitur. Wer ein fremdes Haus ohne Willen des Eigentümers abreisst und an dessen Stelle Bäder errichtet, unterliegt neben dem natürlichen Rechtssatz, dass der Überbau dem Eigentümer des Grundes zufällt, auch der Klage aus dem Titel der widerrechtlichen Schadenszufügung. 23
24 Ersatz der Aufwendungen Retentionsrecht durch exceptio doli Eigentümer hätte auch selbst gebaut nützliche Aufwendungen Ersatz der Kosten bis zur Höhe der Wertsteigerung der (arme) Eigentümer hätte nicht selbst gebaut ius tollendi Ablösung möglich Schikaneverbot Ausübung eines Rechtes, nur um einen anderen zu schädigen, wird von der Rechtsordnung nicht geschützt! 1295 ABGB (1) Jedermann ist berechtigt, von dem Beschädiger den Ersatz des Schadens, welchen dieser ihm aus Verschulden zugefügt hat, zu fordern; der Schade mag durch Übertretung einer Vertragspflicht oder ohne Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden sein. (2) Auch wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise absichtlich Schaden zufügt, ist dafür verantwortlich, jedoch falls dies in Ausübung eines Rechtes geschah, nur dann, wenn die Ausübung des Rechtes offenbar den Zweck hatte, den anderen zu schädigen. Wissentlicher Bau auf fremdem Grund: Case
25 actio de tigno iuncto Case 108 Haus und Grundstück: feste Verbindung Haus: trennbare Verbindung Vindikation eines Bestandteils? actio ad exhibendum XII-Tafeln:Tignum iunctum ædibus vineave sei concapit ne solvito dominium dormiens actio de tigno iuncto reipersekutorisch o. pönal? Verbindung beweglicher Sachen Case 110 Sonderfall: tabula picta tabula picta 25
26 Ferruminatio/Schweißen gilt als feste Verbindung Keine Wiedergewinnbarkeit der ursprünglichen Teile Adplumbatio/Anlöten gilt als trennbare Verbindung Wiedergewinnbarkeit der ursprünglichen Teile confusio/commixtio grundsätzlich keine Veränderung des Eigentums es ändert sich nur die Durchsetzung vindicatio pro parte statt individueller Vindikation s. Case 115 Ausnahme Geld 370 ABGB: Wer eine bewegliche Sache gerichtlich zurückfordert, muß sie durch Merkmale beschreiben, wodurch sie von allen ähnlichen Sachen gleicher Gattung ausgezeichnet wird. 371 ABGB: Sachen, die sich auf diese Art nicht unterscheiden lassen, wie bares Geld mit anderem baren Gelde vermengt, oder auf den Überbringer lautende Schuldbriefe, sind also in der Regel kein Gegenstand der Eigentumsklage; wenn nicht solche Umstände eintreten, aus denen der Kläger sein Eigentumsrecht beweisen kann, und aus denen der Geklagte wissen mußte, daß er die Sache sich zuzuwenden nicht berechtigt sei. 26
27 nova species specificatio Neuer Name - Vindizierbarkeit Schulenkontroverse: specificatio Sabinianer: materia manens Stoff ist das wesentliche Element Stoffeigentümer behält Eigentum am Produkt stoische Ideen Schulenkontroverse: specificatio Prokulianer: neue Form gibt den Ausschlag Eigentum erlischt durch Sachuntergang Produzent okkupiert eine res nullius peripatetische Philosophie R. Gernhard: Immer muss die Traube sterben, will als Wein sie auferstehn 27
28 Schulenkontroverse: specificatio media sententia: Kriterium Rückführbarkeit Rückführbarkeit: sabinianisch Stoffeigentümer keine Rückführbarkeit: prokulianisch - Produzent Kinloch Damph Ltd v Nordvik Salmon Farms Ltd (Schottland, 1999) Klägerin verkauft an die Beklagte Lachsembryonen ( Smolt ) zu Zuchtzwecken. Im Kaufvertrag wird vereinbart, dass das Eigentum erst dann an die Beklagte übergehen soll, wenn diese den Kaufpreis zur Gänze bezahlt hat (sog. Eigentumsvorbehalt). Die Beklagte bringt die Lachsembryonen in Zuchtbecken, wo sie durch Fütterung und Pflege ihre Größe verdreißigfachen. Der Kaufpreis wird nicht bezahlt. Da der Wert 1) der Lachse nunmehr weitaus höher ist als der offene Kaufpreis, 2)unddieBeklagte inkonkursist möchte die Verkäuferin mit der rei vindicatio die Lachse einklagen. Die Beklagte wendet Eigentumserwerb durch specificatio ein. Lord Macfadyen schließt die Anwendbarkeit der Verarbeitungsregeln aus: the proper scope of the doctrine is in relation to inanimate objects or substances created by human effort out of materials which are used up and cease to exist in the process of creation. There is nothing in the authorities to suggest that the doctrine is applicable to the process of growth of living creatures.... The examples in the writings on the subject contain no references to specificatio of growing animals. I consider that there is force in the [pursuers'] submission that, having regard to the much greater importance of animals in daily life in former times (whether the times of the Roman writers or those of the Scottish institutional writers), the absence of such reference is a strong indication that the doctrine had no such application. 28
Derivativer Eigentumserwerb
Ao. Univ.-Prof. Dr. Richard Gamauf 030003 KU Romanistische Fundamente Sachenrecht und Grundlagen Derivativer Eigentumserwerb 27.10.2017 Derivativer Eigentumserwerb Eigentum 354 ABGB Als ein Recht betrachtet,
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