Die Deutsche Rentenversicherung Bund im Überblick

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1 Geschäftsbericht 2010

2 Die Deutsche Rentenversicherung Bund im Überblick Versicherte Rentnerinnen und Rentner Arbeitgeber Rentenbestand erstmalige Rentenanträge Anträge auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation 137 Mrd. Euro Ausgaben 124 Mrd. Euro davon Rentenausgaben 138 Mrd. Euro Einnahmen 100 Mrd. Euro davon Beitragseinnahmen

3 Inhalt 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane Geschäftsbericht Auskunft und Beratung Versicherte Renten Internationales Versicherungs- und Rentenrecht Leistungen zur Rehabilitation Rechtsbehelfsverfahren Rechtsprechung Einzugsstellen- und Betriebsprüfdienst Aufwands- und Ertragsrechnung Vermögen Selbstverwaltung Zentrale Aufgaben Personal Berufliche Bildung Datenverarbeitung Datenschutz und Datensicherheit Rechnungsprüfung und Revision Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen 86 Gesetzesänderungen Geschäftsverlauf der Grundsatz- und Querschnittsbereiche Finanzen Versicherung und Beitrag Rente Rentenversicherung International Rehabilitation und Sozialmedizin Organisationsreform Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Datenverarbeitung Forschung und Entwicklung Statistik Selbstverwaltung 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen

4 Vorwort Sehr geehrte Leserinnen und Leser, die gesetzliche Rentenversicherung hat in der Finanzkrise ihre Leistungsfähigkeit bewiesen. Das Umlageverfahren ist ihre Stärke. Denn weil die Ausgaben direkt durch die Einnahmen gedeckt werden, ist ihre Finanzierung von den unmittelbaren Risiken des Kapitalmarkts abgekoppelt. Zudem profitierte die gesetzliche Rentenversicherung 2010 von der verbesserten Lage am Arbeitsmarkt. Das Jahr 2010 schloss die gesetzliche Rentenversicherung mit einem Überschuss von 2 Milliarden Euro ab und konnte deshalb ihre Nachhaltigkeitsrücklage um insgesamt 2,3 Milliarden Euro auf rund 18 Milliarden Euro aufstocken. Präsident Dr. Herbert Rische Direktor Dr. Axel Reimann Direktor Herbert Schillinger Die Rentnerinnen und Rentner können sich darauf verlassen, dass monatlich über zehn Millionen Renten pünktlich gezahlt und Anträge auf Rente, Rehabilitation und andere Leistungen schnell und zuverlässig bearbeitet werden. Im vergangenen Jahr wurden gut Rentenanträge neu gestellt und insgesamt rund Rentenverfahren abgeschlossen. Daneben hat die Rentenversicherung eine zweite wichtige Aufgabe, die Rehabilitation. Die Nachfrage nach diesen Leistungen ist weiter gestiegen und wird angesichts der demografischen Entwicklungen und der sich weiter verändernden Anforderungen in der Arbeits- und Berufswelt auch in Zukunft zunehmen. Durch ein flächendeckendes Angebot von Rehabilita tionseinrichtungen sorgt die Deutsche Rentenversicherung Bund für hohe Versorgungssicherheit und -qualität. Sie baut gleichzeitig die ambulante Behandlung weiter aus. Wie alle sechs Jahre finden am 1. Juni 2011 wieder die Sozialwahlen statt, bei denen die Versicherten, Rentner und Arbeitgeber die Mitglieder der Selbstverwaltung bei der gesetzlichen Sozialversicherung bestimmen. Für ihre Vorbereitung und Durchführung ist auch die Deutsche Rentenversicherung Bund verantwortlich, die gemeinsam mit den großen Ersatzkassen in einer 2

5 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen bundesweiten Informationskampagne für die Beteiligung an diesen wichtigen Wahlen wirbt. Dabei werden klassische Informationsmedien wie Broschüren, Plakate oder TV-Spots eingesetzt. Aber auch im Internet wird über die Sozialwahlen verstärkt informiert. Service und Information werden bei der Deutschen Rentenversicherung Bund großgeschrieben. Versicherungs- und Rentendaten werden in maschinell geführten Konten laufend erfasst. Damit können die Versicherten jederzeit Auskunft über ihren aktuellen Stand erhalten vielfach auch online. Sobald sie das 27. Lebens jahr vollendet haben und fünf Jahre rentenversichert sind, erhalten sie jährlich die Renteninformation. Sie erfahren damit, wie der aktuelle Herbert Neumann, Vorsitzender der Vertreterversammlung Dr. Hartmann Kleiner, Vorsitzender des Vorstands Stand ihrer Rentenansprüche ist und welche Rente sie im Alter erwarten können eine wichtige Grundlage für die zusätzliche Altersvorsorge. Immer mehr Menschen schließen Verträge über die Riester-Rente ab. Bis Ende 2010 kamen 1,14 Millionen neue Verträge hinzu, sodass ihre Gesamtzahl auf 14,4 Millionen wuchs. Die von der Deutschen Rentenversicherung Bund verwaltete Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen hat im Berichtsjahr rund 2,8 Milliarden Euro an Zulagen ausgezahlt. In unseren Auskunfts- und Beratungsstellen und bei vielen anderen Gelegenheiten berie ten die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung Bund und die ehren amtlichen Versichertenberater im vergangenen Jahr über eine Million Versicherte, Rentner und Arbeitgeber. Daneben nutzten die Versicherten und Rentner immer häufiger das Internet. Sie werden sich künftig auch durch den neuen elektronischen Personalausweis identifizieren können, um Dienste der Rentenversicherung online in Anspruch nehmen zu können. Ihre Deutsche Rentenversicherung Bund Berlin, im Juni

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7 In Trauer gedenken wir unserer Toten Aus dem Kreis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Rainer-Alexander Bischoff Susanne Pohl-Gudel Pär Wildenhein Helmut Piendl Katja Sonnabend Detlef Lange Andras Morel Christian Liebich Karin Schramm Michael Siebert Ingrid Kerger Carola Komorowicz Petra Opitz Iris Brüggert Manfred Stoth Sylvia Radloff Jeannette Schmidt Viola Wolffram Hildegard Meissner Kerstin Skaisgirski Annika Klassen Manfred Brix

8 Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane Stand: 1. Januar 2011 Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund w Gruppe der Versicherten Ordentliche Mitglieder Hubert Albers Klaus Balzer Karl Eugen Becker Christa Becker-Müller Harald Beez Claudia Bender Hans Bender Rudolf Braun Rolf Brief Hans-Joachim Dierich Andrea Geier Karl-Heinz Golz Dr. Gerd Haberkamm Rüdiger Herrmann Dietmar Katzer Dr. Roswitha Koch Manfred Kokott Uwe Kronbügel Rainer Leitloff Ute Maier Herbert Neumann (Vorsitzender) Totila Wolfgang Pauli Norbert Pelikan Günter Ploß Gabriele Saidole Johannes Schaller Brigitte Schmiade Lucia Schneiders-Adams Astrid Servos Christel Wunsch Stellvertreter Kurt Albers Frauke Albrecht Klaus Arens Kurt Baiker Erich Balser Irina Bauer Ralf Bergmann Wallenhorst Feucht Langen Bonn Düsseldorf Ulm Freudenberg Mosbach Bornheim Lünen Dresden Niedernhausen Vögelsen Sonnenbühl Kiel Steuden Riedering Hamburg Egelsbach Dresden Neckargemünd Berlin Schwentinental Hamburg Solingen Frankfurt am Main Lehrte Köln Hüllhorst Wolfsburg Verden Wolfsburg Mülheim Tegernsee Fernwald Göttingen Berlin Fortsetzung Stellvertreter Rosemie Bilz Lothar Bochat Klaus Bode Heinz-Bernd Busch Achmed Date Mario Diehl Uwe Doer Maria Eggert Ernst Elders Herbert Endres Dieter Fenske Hagen Fenske Herbert Fritsch Matthias Gehlhar Karl Michael Göbel Rainer Hecker Thomas Heiming Hildegard Hesselmann Günter Hlawon Hanna Hoffmann Walter Hoof Dietmar Junk Claudia Kalmbach Ronald Krüger Hans Lang Mechthild Lechner Hans-Jürgen Leopold Karl-Werner Lohre Manfred Mathes Jürgen Mayr Markus Nickl Ingo Nürnberger Hermann Oberhofer Waltraud Olbricht Bernd Palsbröker Rolf Plettner Ingrid Prager Bärbel Richling Günther Rohr Hansotto Saur Andreas Schacht Sigrid Schreiber Radebeul Berlin Hambergen Arnsberg Bleckede Gera Bielefeld Rendsburg Kleve Hilpoltstein Hamburg Hamburg Buxtehude Berlin Dinslaken Tauberbischofsheim Bad Münder Nordwalde Bad Mergentheim Gera Freudenberg Mainz Hamburg Ketzin Ostfildern Görlitz Zirndorf Frankfurt am Main Heiden Hamburg Neustadt Berlin Frankfurt am Main Waldalgesheim Löhne Bremen München Bremen Trier Reutlingen Verden Holzminden 6

9 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen Fortsetzung Stellvertreter Harald Schulte Rainer Schumann Alexander Sies Gert Siller Gabriela Slawik Gertrude Slovinec Ullrich Steffens Königswinter Hamburg Rheinstetten Frankfurt am Main Berlin München Geesthacht Martin Stuke Arif Tasdelen Alfred Tatura Bärbel Weisenstein Günter Wolfgram Josef Wörmann Engen Nürnberg Essen Bad Laasphe Friedrichsdorf Duisburg w Gruppe der Arbeitgeber Ordentliche Mitglieder Dr. Wolfgang Aubke Hansjörg Baldauf Wolfgang Braun Knut Bredendiek Wolfgang von Eckartsberg Rainer Eder Detlev Fey Peter Frischholz Peter Grönhardt Gerhard Handke Peter Helbron Georg Hellwege Manfred Hoffmann Martin Hoppenrath (Vorsitzender) Ernst-Günter Kapitza Detlef Koch Rolf Kurz Horst Lübbert Klaus Eike Mahlstedt Dr. Jörg Müller-Stein Klaus Nelius Felix Pakleppa Dr. Wilhelm Pielsticker Dirk-Thomas Pontow Judith Röder Heinz Rothholz Hugo Schütt Peter Straub Thomas G. Zinder Detlev Zweck Bielefeld Chemnitz Ehningen Berlin Berlin Berlin Hannover Selb Eckental Berlin Hamburg Neuruppin Frankfurt am Main Köln Hannover Hannover Fellbach Dümmer Hamburg München Essen Berlin Bonn Wahlitz Berlin Berlin Kiel Frankfurt am Main Pforzheim Neuruppin Stellvertreter Gabriele Axmann Hans-Joachim Blömeke Frank Böker Dr. Vera von Doetinchem de Rande Bernd Fritz Dr. Martin Fuhrmann Dr. Uwe Gaßmann Ulf Grimmke Jürgen Hilgers Ingo Krüger Marcus Kuhlmann Sebastian Lazay Dieter Lemke Dirk Lunken Burkhard Möller Wolf Müller Carsten Rogge-Strang Karin Sachse Ilka Schmalbauch Arthur Starnofsky Karsten Tacke Kurt Thuy Philipp Urban Dr. Bernd Vogler Dr. Hartmut Voß Thomas Weychert Wolfgang Wölfer Dietmar Zellner Schwerin Kleinmachnow Bad Oeynhausen Berlin Berlin Bonn Hannover Berlin Münzenberg Berlin Berlin Hamburg Bockenem Saarlouis Berlin Falkensee Berlin Weimar Köln Hannover Berlin Friedrichshafen Obertshausen Lugwigshafen Rostock Penig Berlin Büttelborn Hinweis: Die Zusammensetzung der Ausschüsse der Vertreterversammlung wird auf den Seiten 60 und 61 dar gestellt. 7

10 Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane w Gruppe der Versicherten Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund Ordentliche Mitglieder Dieter F. Märtens Günter Schäfer Hans-Werner Veen Christian Zahn (Vorsitzender) Offenbach Rielasingen- Worblingen Bottrop Hamburg Stellvertreter Dr. Günter Bouwer Dr. Alexandra Balzer-Wehr Ferdinand Hülskamp Dr. Reinhard Stark Karin Haida Theo Neuendorf Peter Reumann Meta Stölken Jürgen Sührig Cord Peter Lubinski Gerhard Rimmele Gerhard Voß Dietrich Schneider Alfred Sontheimer Roger Jaeckel Nikolaus Kaiser Thomas Schäfer Kurt Gustavus Judith Kerschbaumer Georg Hupfauer Leni Breymaier Klaus Growitsch Hamburg Igensdorf Seevetal Potsdam Köln Mönchengladbach Bremen Hamburg Bergisch Gladbach Kronshagen Göggingen Köln Berlin Hamburg München Bremen Friedrichshafen Singen Berlin Alsdorf Stuttgart Hamburg w Gruppe der Arbeitgeber Ordentliche Mitglieder Dr. Gerd Benrath Hermann Gebert Alexander Gunkel Dr. Hartmann Kleiner (Vorsitzender) Berlin Ostfildern Berlin Berlin Stellvertreter Rolf Siegert Heribert Jöris Walter Neuhalfen Nils Busch-Petersen Helge Martin Krollmann Dr. Martin Kröger Eva-Maria Letschert-Klein Klaus-Dieter Klapproth Berlin Berlin Bonn Berlin Berlin Berlin Hannover Potsdam Hinweis: Die Zusammensetzung der Ausschüsse des Vorstands wird auf den Seiten 64 und 65 dargestellt. 8

11 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen Mitglieder des Direktoriums und ihre Zuständigkeiten I 9

12 Geschäftsbericht

13 Auskunft und Beratung Die Deutsche Rentenversicherung vor Ort 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen Internet wird immer mehr für Auskünfte genutzt In den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Bund (siehe auch Seite 170), an Sprechtagsorten, bei Betriebssprechtagen sowie internationalen Beratungstagen berieten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Kunden. Insgesamt wurden knapp persönliche Beratungen und telefonische Auskünfte gezählt. Weitere rund Versicherte und Rentner ließen sich durch die ehrenamtlich arbeitenden Versichertenberaterinnen und -berater in Fragen zur Rentenversicherung helfen (siehe auch Seite 65). Insgesamt wurden damit über eine Million Kunden persönlich beraten. Über eine Million persönliche Beratungen Bei den persönlichen Beratungen ging es um Fragen der Rente, der Versicherung sowie der Rehabilitation. Mit einem Anteil von 31 Prozent bilden dabei nach wie vor die Beratungen zur Altersvorsorge einen Schwerpunkt. Das kostenlose Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung Bund nutzten wie im Vorjahr über 1,8 Millionen Kunden. Das kostenlose Servicetelefon nutzten 1,8 Millionen Kunden. Auf 225 Betriebssprechtagen, bei Arbeitgebern und Verbänden wurden Kunden betreut. Neben den Auskunfts- und Beratungsstellen und dem Servicetelefon nutzten die Kundinnen und Kunden der Deutschen Rentenversicherung Bund immer häufiger auch das Internet. Bei der Online- Beratung (meinefrage@drv-bund.de) wurden mehr als Auskünfte zu fachlichen Themen erteilt. Zusätzlich tauschten im Chat Kunden Informationen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Deutschen Rentenversicherung Bund aus. 11

14 Geschäftsbericht Auskunft und Beratung Vertretung vor Sozialgerichten und Rentenvorverfahren Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auskunfts- und Beratungsstellen vertraten die Deutsche Rentenversicherung Bund in fast Fällen vor Sozialgerichten. Vorträge, Seminare, Telefonaktionen Regionale Informationsangebote wurden genutzt Auf 365 Veranstaltungen haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr als Teilnehmer über allgemeine und aktuelle Themen der gesetzlichen Rentenversicherung informiert. Vorträge und Seminare dazu finden in den Auskunfts- und Beratungsstellen sowie in Betrieben und anderen Einrichtungen statt. Die Deutsche Rentenversicherung Bund war auch wieder auf der Internationalen Grünen Woche in Berlin vertreten, wo etwa Kundinnen und Kunden informiert und beraten wurden. Aktionstage: Informationen über aktuelle Themen der gesetzlichen Rentenversicherung. Übergang an die Regionalträger abgeschlossen Mit dem Übergang der Auskunfts- und Beratungsstellen Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam auf die Regionalebene endete der Umstrukturierungsprozess, der mit der Verkündung des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2004 in Gang gesetzt worden war. Zum 1. Januar 2011 wechselten rund 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Deutschen Rentenversicherung Bund zum Regionalträger in Berlin-Brandenburg. Partner aus 18 Ländern Beratung über Grenzen hinweg Gemeinsam mit Partnern aus 18 Ländern haben die Träger der Deutschen Rentenversicherung auf 474 internationalen Beratungstagen Versicherten mit Auslandsberührung Auskunft erteilt. In 126 Städten in Deutschland und im vornehmlich europäischen Ausland wurden mehr als Kundinnen und Kunden umfassend beraten. 12

15 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen Das Angebot wurde auf Kunden ausgeweitet, die Versicherungszeiten in der Slowakischen Republik aufweisen. Gemeinsam mit dem slowakischen Rentenversicherungsträger fanden Beratungstage in Bratislava und München statt. Zum Aufbau eines Beratungsangebots auch für Mazedonien und Serbien gab es erste Abstimmungsgespräche. Beteiligte Länder an den Internationalen Beratungstagen 2010 im In- und Ausland Belgien Antwerpen Brüssel Eupen Hasselt Lüttich Plombières Raeren St. Vith Niederlande Breda Deventer Enschede/ Glanerbrug Hardenberg Herzogenrath/ Kerkrade Nieuweschans s Heerenberg Winterswijk Bulgarien Plovdiv Deutschland Internationale Beratungstage im Inland in 126 Städten mit Versicherungsträgern aus 18 Ländern Braunau Dornbirn Eisenstadt Graz Innsbruck Klagenfurt Kufstein Österreich Landeck Linz Reutte Riezlern Salzburg St. Pölten Wien Bordeaux Colmar Haguenau Lauterbourg Marseille Metz Mulhouse Polen Oppeln Slubice Szczecin Zgorzelec Portugal Lissabon Frankreich Paris Palmrain/Village-Neuf Sarreguemines Sélestat Strasbourg Thionville Toulouse Schweiz Aarau Basel Bern Frauenfeld Genf Schaffhausen St. Gallen Zürich Griechenland Athen Thessaloniki Großbritannien London Birmingham Spanien Barcelona La Coruña Madrid Málaga Ourense Palma de Mallorca Santa Cruz de Tenerife Sevilla Valencia Vigo Italien Ancona Ascoli Piceno Bergamo Bozen Brindisi Mailand Palermo Rom Taranto Trapani Trient Turin Udine Slowakei Bratislava Tschechien Klatovy Liechtenstein Vaduz Luxemburg Luxembourg Türkei Istanbul Kayseri Ungarn Budapest 13

16 Versicherte 58,5 Millionen Anfragen und Meldungen Die Deutsche Rentenversicherung Bund, die für 23,5 Millionen Versicherte zuständig ist, erreichten insgesamt 58,5 Millionen Anfragen in Versicherungsangelegenheiten sowie maschinelle Meldungen von Arbeitgebern, Krankenkassen oder der Bundesagentur für Arbeit. Aktuelle Daten sind ständig abrufbar Versicherungskonten werden laufend aktualisiert Die für die Rentenversicherung erforderlichen Daten der Versicherten werden in deren maschinell geführten Konten laufend erfasst und vervollständigt. Damit sind die aktuellen Daten ständig abrufbar, sodass die Versicherten jederzeit Auskunft über ihre aktuellen Kontodaten erhalten können. Versichertenbestand der Deutschen Rentenversicherung Bund in Tausend Personen * ** insgesamt Männer Frauen insgesamt aktiv Versicherte Pflichtversicherte freiwillig Versicherte Anrechnungszeit-Versicherte geringfügig Beschäftigte ohne Verzicht auf die Versicherungsfreiheit passiv Versicherte latent Versicherte Übergangsfälle Versicherte insgesamt * Stand Oktober 2010, ** Stand Oktober 2009 Im Rahmen des Übermittlungsverfahrens eingegangene Meldungen auf maschinell verwertbaren Datenträgern in Tausend Meldungen nach DEÜV Entgeltmeldungen und Meldungen über beitragsfreie Zeiten sonstige Meldungen 14

17 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen Jung und Alt: Versicherte können sich jederzeit über ihre Kontodaten informieren. Die Arbeitgeber melden die Daten aus Beschäftigungsverhältnissen an die Krankenkassen, die sie nach Prüfung an die Träger der Rentenversicherung weiterleiten. Daten zu den Anrechnungszeiten melden die Krankenkassen oder die Bundesagentur für Arbeit direkt an die Träger der Rentenversicherung. Insgesamt sind rund 51,6 Millionen Meldungen auf maschinell verwertbaren Datenträgern eingegangen. Davon entfielen 43,17 Millionen auf Entgeltmeldungen und Meldungen über beitragsfreie Zeiten und 8,43 Millionen auf sonstige Meldungen wie Anmeldungen, Anforderungen und die Vergabe von Versicherungsnummern. Die Zahl der Anfragen zu Versicherungs- und Beitragsangelegenheiten erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr auf 6,9 Millionen Geschäftsvorfälle. Sie betrafen insbesondere die w w w w w w w w w w Erteilung von Versicherungsverläufen, Renteninformationen und Rentenauskünften, Prüfung der Versicherungspflicht der Selbstständigen, Befreiung von der Versicherungspflicht der Selbstständigen mit einem Auftraggeber, bargeldlose Beitragszahlung, Erstattung von Beiträgen, Vormerkung von Anrechnungszeiten, Nachversicherung/Nachzahlung, Erhebung von Kindererziehungszeiten, Feststellung der Rentenanwartschaften im Versorgungsausgleich, allgemeinen Anfragen zu Versicherungsangelegenheiten. 15

18 Geschäftsbericht Versicherte 1,9 Millionen Versicherungskonten geklärt Für eine vollständige Rentenberechnung müssen von den Rentenversicherungsträgern Lücken in der Versicherungsbiografie geklärt werden. Die Kontenklärung wurde mit dem Aufruf von Versicherten der Geburtsjahrgänge 1949, 1955, 1961 und 1967 fortgesetzt. Insgesamt wurden rund 1,9 Millionen Versicherungskonten geklärt. Lücken können geschlossen werden Durch den Nachweis rentenrechtlich relevanter Zeiten können die Versicherten noch vorhandene Lücken schließen. Zu diesem Zweck schickt der zuständige Träger Versicherten, die das 43. Lebensjahr vollendet haben, mindestens alle sechs Jahre einen Versicherungsverlauf über die bisher gespeicherten Daten. Nach Abschluss des Verfahrens erhalten die Versicherten neben dem Versicherungsverlauf einen Bescheid, der die länger als sechs Jahre zurückliegenden Zeiten feststellt. Regelmäßige Information über künftige Rente Rund 15 Millionen Renteninformationen gingen an Versicherte, die das 27. Lebensjahr vollendet und die allgemeine Wartezeit von 60 Kalender monaten erfüllt haben. Die Renteninformationen werden seit 2004 jährlich erteilt. Außer dem wurden rund 1,1 Millionen Rentenauskünfte versandt. Sie gehen anstelle der Renteninformationen alle drei Jahre an die Versicherten, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. Broschüre zur Renteninformation Auf der Grundlage des bisherigen Versicherungslebens werden zunächst die vom Versicherten erworbenen Entgeltpunkte ausgewiesen. Die Renteninformation weist darüber hinaus den Betrag aus, den Versicherte aktuell als Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten würden. Es wird auch dargestellt, wie hoch die Altersrente auf Basis der bisher eingezahlten Beiträge wäre. Außerdem gibt sie eine Prognose über die Höhe der zu erwartenden Rente bei Erreichen der Regelaltersgrenze. Zusätzlich wird ausgewiesen, wie viel Beiträge insgesamt gezahlt worden sind. Beim ersten Versand der Renteninformation wird ein aktueller Versicherungsverlauf beigefügt. Die Rentenauskunft enthält neben Angaben über die zu erwartende Rente immer auch Informationen über die gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten (Versicherungsverlauf). Über Auskünfte zum Versorgungsausgleich Bei einer Scheidung werden die von den Partnern in der Ehe erworbenen Versorgungsansprüche ausgeglichen. Zur Berechnung des Versorgungsausgleichs hat die Deutsche Rentenversicherung Bund knapp Auskunftsersuchen der Familiengerichte über Rentenanwartschaften beantwortet. Die Familiengerichte haben ferner der Rentenversicherung rund Entscheidungen und Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich übersandt. Die auszugleichenden Versorgungsanwartschaften wurden als Gut- beziehungsweise Lastschriften in den Konten gespeichert. 16

19 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen Entscheidungen über selbstständige oder abhängige Beschäftigung Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat insgesamt Anfragen über den versicherungsrechtlichen Status von Erwerbspersonen abgeschlossen. Sie hat bei Zweifeln, ob es sich bei einer Beschäftigung um eine selbstständige oder eine abhängige Tätigkeit handelt, als Clearingstelle zu entscheiden. In rund zwei Drittel der Fälle hat sie eine Statusentscheidung getroffen, ob es sich um eine selbstständige oder abhängige Tätigkeit handelt. Dabei wurde in knapp zwei Drittel der Fälle eine selbstständige Tätigkeit festgestellt. Ferner wurden insgesamt Verfahren zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung für eine bei einer Einzugsstelle angemeldete Beschäftigung von geschäftsführenden Gesellschaftern beziehungsweise mitarbeitenden Familienangehörigen oder Lebenspartnern abgeschlossen. Tätigkeit als Clearingstelle 17

20 Renten Über Auslandsrenten Fast Rentenanträge gestellt Von den insgesamt fast Rentenanträgen waren gut Neuanträge, bei denen die Versicherten oder Hinterbliebenen erstmalig eine Leistung aus der Rentenversicherung beanspruchten. Von den Neuanträgen entfielen auf Inlandsrenten. Über Neuanträge bezogen sich auf Renten, die entweder in das Ausland gezahlt werden oder ausländische Versicherungszeiten enthalten, die nach über- oder zwischenstaatlichen Abkommen anrechenbar sind (Auslandsrenten). Rentenanträge in Tausend Durchschnittliche Bearbeitungszeiten von Rentenneuanträgen in Kalendertagen Rentenarten ) ) 2008 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Regelaltersrente Altersrente wegen Arbeitslosigkeit Altersrente für Frauen Altersrente für schwerbehinderte Menschen Altersrente für langjährig Versicherte Renten wegen Todes Renten insgesamt ) Die Verlängerung der durchschnittlichen Bearbeitungszeit von Rentenneuanträgen ist auf eine bundeseinheitlich abgestimmte, geänderte Art der statistischen Erfassung zurückzuführen. Danach werden auch Zeiten statistisch als Bearbeitungszeit ausgewiesen, in denen eine abschließende Bearbeitung eines Rentenantrags durch die Sachbearbeitung nicht möglich ist, weil externe Daten, die für eine Rentenfestsetzung erforderlich sind, noch nicht vorliegen. 18

21 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen Etwa Anträge wurden von Personen gestellt, die bereits Rente beziehen, aber eine andere Rentenleistung wünschten. Dabei ging es vorrangig um den Wechsel von der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zur Altersrente. Der Bestand an noch nicht abgeschlossenen Rentenneuanträgen verringerte sich zum Jahresende auf Die durchschnittliche Bearbeitungszeit betrug 68 Tage. Zahl der neuen Renten um knapp fünf Prozent gesunken Im Jahr 2010 sind gut Renten neu zugegangen, 4,8 Prozent weniger als im Vorjahr. In dieser Zahl sind neben den erstmals zugegangenen Renten unter anderem auch rund Renten enthalten, bei denen sich die Rentenart änderte (siehe Tabelle auf Seite 20). Von den erstmalig festgestellten Renten entfiel mit der größte Teil auf Renten wegen Alters. Dazu kamen Renten wegen Todes und rund Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Für Männer wurden rund und für Frauen Renten erstmalig registriert. Altersrenten und Renten wegen Todes Von den erstmalig festgestellten Renten wegen Alters entfielen bei den Männern mit 48,3 Prozent die meisten auf die Regelaltersrente. Diese Rente kann mit Vollendung des 65. Lebensjahrs in Anspruch genommen werden. Bei den Frauen lag der höchste Anteil mit 42,8 Prozent bei der Altersrente für Frauen. Dieser Anteil sinkt stetig noch im Jahr 2000 lag dieser Anteil bei 60,1 Prozent. Er wird weiter zurückgehen, da nur noch vor 1952 geborene Frauen diese besondere Altersrente erhalten können. Übersicht zur Erledigung der Rentenneuanträge bei Nichtvertragsrenten und Vertragsrenten 2010 Renten wegen Alters Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Renten wegen Todes insgesamt Nichtvertragsrenten Bewilligungen Ablehnungen sonstige Erledigungen gesamt Vertragsrenten Bewilligungen Ablehnungen sonstige Erledigungen gesamt

22 Geschäftsbericht Renten Renten wegen Todes sind erstmals festgestellt worden. Außerdem sind bei diesen Rentenarten weitere Renten neu registriert worden, die nach Ablauf des sogenannten Sterbevierteljahrs wegen Anrechnung von Einkommen in voller Höhe zum Ruhen kamen. Dies traf für 29,9 Prozent der Witwerrenten zu, jedoch nur für 2,9 Prozent der Witwenrenten. Auf Witwen- und Witwerrenten entfielen neu bewilligte Renten. Zu 99,5 Prozent waren die Anspruchsvoraussetzungen für eine große Witwenoder Witwerrente erfüllt. Nur 0,5 Prozent erhielten eine kleine Witwen- oder Witwerrente. Die Witwerrenten machten 26,2 Prozent am Gesamtzugang der Witwen- oder Witwerrenten aus. Ferner wurden Waisenrenten und 735 Erziehungsrenten neu registriert. Von den Waisenrenten wurden 98,7 Prozent für Halbwaisen und 1,3 Prozent für Vollwaisen neu bewilligt. Renten wegen psychischer Erkrankungen nahmen weiter zu Von den neuen Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit entfielen gut auf Renten wegen voller Erwerbsminderung und auf Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung. Unter den Gründen für diese Renten Verteilung der erstmalig festgestellten Renten nach Geschlecht und nach Rentenarten 2010 (ohne vollständig ruhende Renten) Rentenarten Männer Anzahl Frauen Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Berufsunfähigkeitsrenten Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung Renten wegen voller Erwerbsminderung Renten wegen Alters Regelaltersrenten Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit Altersrenten für Frauen Altersrenten für schwerbehinderte Menschen Altersrenten für langjährig Versicherte Renten wegen Todes Witwenrenten Witwerrenten Waisenrenten 1) Erziehungsrenten gesamt insgesamt ) Die Zuordnung erfolgt pauschal nach dem Versicherungskonto, aus dem die Waisenrente gezahlt wird. 20

23 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen ist der Anteil der psychischen Krankheiten weiter gestiegen. Sie bilden die Hauptursache für die neuen Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Bei den Männern betrug dieser Anteil 41,4 Prozent und bei den Frauen 49,1 Prozent. Noch im Jahr 1990 machte er bei den Männern 15,3 Prozent und bei den Frauen 22,8 Prozent aus (siehe Tabelle T 5 auf Seite 152). Die verschiedenen Krankheiten, die zur Gewährung dieser Renten führen, werden entsprechend der Internationalen Klassifikation der Krankheiten, Verletzungen und Todesursachen (ICD 10. Revision) erfasst (siehe Tabelle T 4 auf Seite 150). Renten hängen von Beitragshöhe und -dauer ab Der Bruttobetrag einer Rente wird maßgeblich durch die Höhe der Beiträge und die Dauer der Beitragszahlung bestimmt. Bei den im Jahr 2010 neu zugegangenen Renten waren die durchschnittlichen Rentenzahlbeträge an Männer Euro bei der Altersrente für langjährig Versicherte, Euro bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen und Euro bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit. Diese Faktoren führen auch zum durchschnittlichen Zahlbetrag von 802 Euro bei den neuen Renten wegen voller Erwerbsminderung für Männer. Im Gegensatz zum Rentenbetrag sind beim Rentenzahlbetrag die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt (siehe Tabelle auf Seite 23 und Tabelle T 5 auf Seite 152). Mehr als zehn Millionen Renten Ende des Berichtsjahrs zahlte die Deutsche Rentenversicherung Bund rund 10,5 Millionen Renten. Das sind rund ein Prozent mehr als im Vorjahr. In das Ausland gingen Renten. Verteilung des Rentenzugangs wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach Altersgruppen 2010 in Prozent Altersgruppen (Jahre) Versichertenrenten wegen Berufsunfähigkeit teilweiser Erwerbsminderung voller Erwerbsminderung Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen unter 30 0,0 7,7 0,9 1,2 4,1 3,1 30 bis 34 0,0 7,7 1,3 2,3 3,2 3,7 35 bis 39 7,1 15,4 3,1 4,8 5,4 6,3 40 bis 44 35,7 15,4 5,5 8,7 9,3 12,2 45 bis 49 28,6 15,4 11,8 16,2 14,5 18,3 50 bis 54 21,5 23,0 27,4 27,0 22,6 23,7 55 bis 59 7,1 15,4 38,7 34,5 31,0 27,4 60 bis 64 0,0 0,0 11,3 5,3 9,9 5,3 insgesamt 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 21

24 Geschäftsbericht Renten Im Dezember 2010 hat sie für die Zusatz versorgungen nach dem Anspruchsund Anwartschaftsüberführungsgesetz circa Zahlungen geleistet. Hinzu kamen rund Leistungen aus den in die gesetzliche Rentenversicherung überführten Sonderversorgungssystemen. Rentenarten Die höchste durchschnittliche Rente für Männer ergab sich mit Euro bei den Altersrenten für langjährig Versicherte. Diese Renten art ging an Bezieher. Der größte Teil der an Männer gezahlten Altersrenten entfiel jedoch mit 1,2 Millionen Bestandsrenten auf die Regelaltersrente. Hier lag der durchschnittliche Zahlbetrag bei 983 Euro monatlich. Frauen erhielten im Durchschnitt die höchsten Renten mit 822 Euro bei den Altersrenten Durchschnittliche Rentenzahlbeträge der zugegangenen Renten wegen Todes 2010 (ohne vollruhende Renten) in Euro/Monat Rentenarten Anzahl Betrag ohne Einkommensanrechnung kleine Witwenrente kleine Witwerrente große Witwenrente große Witwerrente Halbwaisenrente Vollwaisenrente Erziehungsrente mit Einkommensanrechnung kleine Witwenrente kleine Witwerrente große Witwenrente große Witwerrente Halbwaisenrente Vollwaisenrente Erziehungsrente Übersicht über die endgültigen Rentenwegfälle 2010 Rentenarten Anzahl in Prozent Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ,1 Renten wegen Alters ,9 Renten wegen Todes ,0 Insgesamt ,0 22

25 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen für schwerbehinderte Menschen. Diese Rentenart erhielten Bezieherinnen von Altersrenten. Der größte Teil der an Frauen gezahlten Altersrenten entfiel auf die Regelaltersrente. Diese Rente wurde von 2,3 Millionen Rentnerinnen in Anspruch genommen. Der monatliche Durchschnittsbetrag belief sich hier auf 482 Euro. Durchschnittliche Rentenzahlbeträge der zugegangenen Renten 2010 (ohne vollruhende Renten) in Euro/Monat Rentenarten Rentenzahlbetrag rentenrechtliche Zeiten 1) Rentenartfaktor Männer Berufsunfähigkeitsrente ,6667 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ,5 Rente wegen voller Erwerbsminderung ,0 Regelaltersrente ,0 Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit ,0 Altersrente für schwerbehinderte Menschen ,0 Altersrente für langjährig Versicherte ,0 Frauen Berufsunfähigkeitsrente ,6667 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ,5 Rente wegen voller Erwerbsminderung ,0 Regelaltersrente ,0 Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit ,0 Altersrente für Frauen ,0 Altersrente für schwerbehinderte Menschen ,0 Altersrente für langjährig Versicherte ,0 Renten wegen Todes kleine Witwenrente ,25 2) kleine Witwerrente ,25 2) große Witwenrente ), 3) 0,55/0,6 große Witwerrente ), 3) 0,55/0,6 Halbwaisenrente ,1 Vollwaisenrente ,2 Erziehungsrente ,0 1) Die rentenrechtlichen Zeiten werden bei Erwerbsminderungsrenten und Renten wegen Todes in nicht geringem Umfang durch die Zurechnungszeiten beeinflusst. 2) Der bis zum Ablauf des Sterbevierteljahres maßgebende Rentenartfaktor von 1,0 ist bei dem ausgewiesenen Rentenzahlbetrag nicht berücksichtigt worden. 3) Bis zum betrug der Rentenartfaktor 0,6, ab dem ist dieser auf 0,55 abgesenkt worden. Wenn der Ehegatte vor dem verstorben ist oder die Ehe vor diesem Tag geschlossen wurde und mindestens ein Ehepartner vor dem geboren ist, bleibt jedoch aufgrund des gesetzlichen Vertrauensschutzes der Rentenartfaktor von 0,6 maßgebend. 23

26 Geschäftsbericht Renten Rentenbestand im Dezember 2010 Zahlfälle Rentenarten Zahlungen insgesamt Zahlungen Inland Zahlungen Ausland Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, davon: Männer Berufsunfähigkeitsrente Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung Rente wegen voller Erwerbsminderung Frauen Berufsunfähigkeitsrente Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung Rente wegen voller Erwerbsminderung Renten wegen Alters, davon: Männer Regelaltersrente Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit Altersrente für schwerbehinderte Menschen Altersrente für langjährig Versicherte Frauen Regelaltersrente Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit Altersrente für Frauen Altersrente für schwerbehinderte Menschen Altersrente für langjährig Versicherte Renten wegen Todes, davon: kleine Witwen-/Witwerrente große Witwen-/Witwerrente Halbwaisenrente Vollwaisenrente Erziehungsrente insgesamt

27 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen Durchschnittliche Rentenzahlbeträge des Rentenbestands 2010 in Euro/Monat insgesamt Inland Ausland Rentenarten Rentenzahlbetrag rentenrechtliche Zeiten 1) Rentenartfaktor Männer Berufsunfähigkeitsrente ,6667 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ,5 Rente wegen voller Erwerbsminderung ,0 Regelaltersrente ,0 Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit ,0 Altersrente für schwerbehinderte Menschen ,0 Altersrente für langjährig Versicherte ,0 Frauen Berufsunfähigkeitsrente ,6667 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ,5 Rente wegen voller Erwerbsminderung ,0 Regelaltersrente ,0 Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit ,0 Altersrente für Frauen ,0 Altersrente für schwerbehinderte Menschen ,0 Altersrente für langjährig Versicherte ,0 Renten wegen Todes kleine Witwenrente ,25 2) kleine Witwerrente ,25 2) große Witwenrente ), 3) 0,55 / 0,6 große Witwerrente ), 3) 0,55 / 0,6 Halbwaisenrente ,1 Vollwaisenrente ,2 Erziehungsrente ,0 1) Die rentenrechtlichen Zeiten werden bei Erwerbsminderungsrenten und Renten wegen Todes in nicht geringem Umfang durch die Zurechnungszeiten beeinflusst. 2) Der bis zum Ablauf des Sterbevierteljahres maßgebende Rentenartfaktor von 1,0 ist bei dem ausgewiesenen Rentenzahlbetrag nicht berücksichtigt worden. 3) Bis zum betrug der Rentenartfaktor 0,6, ab dem ist dieser auf 0,55 abgesenkt worden. Wenn der Ehegatte vor dem verstorben ist oder die Ehe vor diesem Tag geschlossen wurde und mindestens ein Ehepartner vor dem geboren ist, bleibt jedoch aufgrund des gesetzlichen Vertrauensschutzes der Rentenartfaktor von 0,6 maßgebend. 25

28 Geschäftsbericht Renten Rentengarantie Der aktuelle Rentenwert ist 2010 nicht verändert worden. Er beträgt weiterhin 27,20 Euro in den alten Bundesländern und 24,13 Euro in den neuen Bundesländern. Grund dafür war die Lohnentwicklung, die die Dämpfung durch Beitragssatzfaktor und Nachhaltigkeitsfaktor nicht ausgleichen konnte. In den alten Bundesländern hätten die Renten sogar sinken müssen, weil die Löhne gesunken waren. Dies wurde aber durch die neu eingeführte Rentengarantie abgewendet. Damit blieb die Höhe der Renten unverändert. Weitere Ansprüche werden geprüft Weiterführende Bearbeitung nach dem Rentenbescheid Mit dem Rentenbescheid ist die Bearbeitung eines Rentenfalls nicht zwangsläufig abgeschlossen. In rund 3,5 Millionen Fällen waren Nacharbeiten notwendig, etwa die Prüfung weiterer Rentenansprüche, die Änderungen von Beitragszuschüssen oder Neuberechnungen wegen eines Versorgungsausgleichs. Darüber hinaus wurden rund 10,9 Millionen Rentenbezugsmitteilungen an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen übermittelt. Zur Vorlage beim Finanzamt wurden rund Mitteilungen an Rentner versandt und insgesamt rund Anfragen zur Rentenbesteuerung beantwortet. Krankenversicherung der Rentner Die Beiträge zur Krankenversicherung wurden nach dem allgemeinen Beitragssatz von 14,9 Prozent berechnet. Bei pflichtversicherten Rentnern beteiligte sich die Rentenversicherung mit sieben Prozent der monatlichen Rente am Beitrag, 7,9 Prozent trugen die Rentner selbst. Arztpraxis: Die Rentenversicherung beteiligt sich an den Krankenversicherungsbeiträgen. 26

29 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen Der Zuschuss, den die Rentenversicherung an freiwillig sowie an privat krankenversicherte Rentner zahlt, wird ebenfalls nach dem allgemeinen Beitragssatz bemessen. Er beträgt sieben Prozent der monatlichen Rente und wird bei privat krankenversicherten Rentnern auf die Hälfte der tatsächlichen Beitragsaufwendungen begrenzt. Die Renten sind auch Grundlage für die Beiträge zur Pflegeversicherung, die der Rentner allein aufbringen muss. Der Beitragssatz beträgt 1,95 Prozent. Kinderlose Rentenbezieher, die nach dem 31. Dezember 1939 geboren wurden und das 23. Lebensjahr bereits vollendet haben, zahlen außerdem einen Beitragszuschlag von 0,25 Prozent. Für sie beträgt der Beitragssatz somit 2,2 Prozent. 27

30 Internationales Versicherungsund Rentenrecht Renten werden in über 190 Staaten gezahlt Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist auch über die Grenzen Deutschlands hinweg aktiv, denn viele Menschen haben in ihrem Berufsleben in mehreren Ländern gearbeitet und dort auch Rentenanwartschaften erworben. Daraus ergibt sich ein steigender Auskunfts- und Beratungsbedarf der Versicherten. Bei der Feststellung von Leistungen müssen zunehmend Auslandszahlungsvorschriften und die über- und zwischenstaatlichen Rechtsvorschriften angewendet werden. Die Deutsche Rentenversicherung Bund zahlt derzeit mehr als Renten an Rentenberechtigte in über 190 Staaten. Freizügigkeit soll keine Nachteile bringen Arbeitnehmer, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen, sollen dadurch bei ihrer sozialen Absicherung keine Nachteile haben. Zu diesem Zweck enthält das Recht der Europäischen Union Regelungen, die die verschiedenen nationalen Systeme der sozialen Sicherheit koordinieren. Diese Regelungen werden auch im Verhältnis zu Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz angewendet. Hafen in Island: Koordinierung der sozialen Sicherheit in Europa. Zum 1. Mai 2010 wurden die bisherigen Regelungen durch neue abgelöst. Sie erleichtern es den europäischen Bürgern, ihr Recht auf Freizügigkeit wahrzunehmen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund steht als eine der Verbindungsstellen der gesetzlichen Rentenversicherung in regelmäßigem Kontakt mit den Sozialversicherungsträgern der 29 anderen Mitgliedstaaten der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums. Sie ist auch Verbindungsstelle zu 18 Staaten, mit denen bilaterale Sozialversicherungsabkommen bestehen. Zur Klärung von Rechts- und Verfahrensfragen haben Mitarbeiter im Jahr 2010 an Besprechungen mit den Versicherungsträgern Bulgariens, Luxemburgs, Spaniens, Tschechiens und Ungarns teilgenommen. 28

31 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der rechtlichen Betreuung bei technischen Verfahren, die gemeinsam mit den europäischen Partnern weiterentwickelt werden. So arbeiten Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung Bund an der einheitlichen Umsetzung des elektronischen Austauschs von Sozialversicherungsdaten. Ziel ist eine ausschließlich elektronische Kommunikation. Rein elektronische Kommunikation angestrebt Die zunehmende Bedeutung des europäischen Gemeinschaftsrechts wird auch in der stetig wachsenden Zahl der Rentenzahlungen in das europäische Ausland deutlich. So hat die Deutsche Rentenversicherung Bund im Dezember 2010 insgesamt rund Renten an Versicherte oder deren Hinterbliebene ins europäische Ausland gezahlt. Schwerpunkte bildeten dabei Österreich mit Zahlungen und die Schweiz mit Zahlungen. Verträge zur sozialen Sicherheit mit 18 Staaten Die Bundesrepublik hat mit 18 Ländern Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Sie enthalten Regelungen, die dem Europarecht ähnlich sind. Vertragsstaaten Australien Bosnien und Herzegowina Chile China Indien Israel Japan Kanada und Quebec Republik Korea Kosovo Kroatien Marokko Mazedonien Montenegro Serbien Tunesien Türkei USA Vertreter der Deutschen Rentenversicherung Bund nahmen an Besprechungen mit den Versicherungsträgern Kroatiens und der Türkei teil, bei denen es um die rechtliche und organisatorische Umsetzung der bilateralen Sozialversicherungsabkommen ging. Zur Umsetzung des bereits abgeschlossenen Sozialversicherungsabkommens mit Brasilien fanden ebenfalls Gespräche statt. Außerdem wurden Sachverständigengespräche über den Abschluss eines Sozialversicherungsabkommens mit der Russischen Föderation und eines ergänzenden Sozialversicherungsabkommens mit Indien geführt. 29

32 Geschäftsbericht Internationales Versicherungs- und Rentenrecht Rund Renten an Versicherte in den USA gezahlt. Viele Renten gehen in die USA und nach Israel Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat insgesamt mehr als Renten an Versicherte oder deren Hinterbliebene in Vertragsstaaten gezahlt. Schwerpunkte bildeten dabei die USA mit Zahlungen und Israel mit Zahlungen. Insbesondere in diesen beiden Staaten leben zahlreiche Personen, für die das Gesetz über Ghetto-Renten von Bedeutung ist. Wegen der Entscheidungen des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2009 wurden früher abgelehnte Anträge nochmals überprüft. Verteilung der Rentenzahlungen in die EU-/EWR-Mitgliedstaaten und in die Schweiz am Österreich Schweiz Verteilung der Rentenzahlungen in die Vertragsstaaten und in das vertragslose Ausland am USA Kanada Frankreich Großbritannien und Nordirland Spanien vertragsloses Ausland sonst. Vertragsstaaten sonst. Staaten Israel

33 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen Weltweit enge Kontakte mit zahlreichen Trägern Die Deutsche Rentenversicherung Bund unterhält weltweit enge Kontakte mit zahlreichen Rentenversicherungsträgern und internationalen Organisationen. Ihre Vertreter waren an zahlreichen Fach- und Informationsveranstaltungen im In- und Ausland beteiligt oder führten sie selbst durch. Der Informationsaustausch erstreckte sich auf Aserbaidschan, Belgien, Brasilien, China, Frankreich, Italien, Japan, Kirgisis tan, Marokko, Niederlande, Polen, Russland, Sambia, Schweden, Schweiz, Serbien, Tadschikistan, Usbekistan und Vietnam. Vertreter der Deutschen Rentenversicherung Bund nahmen auch am Weltforum für soziale Sicherheit der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit in Kapstadt und am Europäischen Kolloquium zum Thema Individuelle Renteninformation in Europa in Brüssel teil. 31

34 Leistungen zur Rehabilitation Bedarf an Rehabilitation nimmt weiter zu Die Nachfrage nach medizinischer Rehabilitation und nach Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben hat, wie schon in den Jahren zuvor, weiter zugenommen. Angesichts der demografischen Entwicklung und der sich weiter verändernden Anforderungen in der Arbeits- und Berufswelt ist auch in Zukunft mit einem zunehmenden Bedarf an spezialisierten Rehabilitationsangeboten zu rechnen. Entwicklung neuer Konzepte im Bereich der Rehabilitation Die Deutsche Rentenversicherung sorgt durch ein flächendeckendes Angebot in Vertragseinrichtungen und eigenen Rehabilitationszentren für eine hohe Versorgungssicherheit und -qualität. Die eigenen Rehabilitationszentren spielen eine wichtige Rolle bei der praxisorientierten Weiterentwicklung der Angebote. Mit ihrer Hilfe entwickelt die Rentenversicherung in eigener Verantwortung neue Konzepte und erprobt neue methodische Ansätze. Die Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit dieser Einrichtungen wurde durch systematische Nutzung vorhandener Synergiepotenziale verbessert, zum Beispiel durch trägerübergreifende Kooperationen vor Ort Anträge auf medizinische Rehabilitation Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund sind insgesamt Anträge auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gestellt worden. Das sind 1,9 Prozent mehr als im Vorjahr. Insgesamt Anträge bezogen sich auf medizinische Rehabilitation (ohne Sucht- und onkologische Rehabilitation sowie Anschlussrehabilitation). Antragseingänge, Erledigungen und Bewilligungen von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation 2010 Antragseingänge Erledigungen Bewilligungen Anzahl Veränderung gegenüber dem Vorjahr in Prozent Anzahl Veränderung gegenüber dem Vorjahr in Prozent Anzahl Veränderung gegenüber dem Vorjahr in Prozent Antragsverfahren (ohne Sucht, Onkologie, AHB) , , ,1 Suchtrehabilitation , , ,1 onkologische Rehabilitation (ohne AHB) , , ,3 Anschlussrehabilitation (AHB) inklusive onkologische AHB , , ,9 Kinderrehabilitation , , ,0 weitere Leistungen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation insgesamt , , ,4 32

35 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen Gegenüber dem Vorjahr stiegen hier die Anträge um 0,4 Prozent. Die Zahl der Bewilligungen sank um 6,1 Prozent auf knapp Die Zahl der Anträge auf stationäre und ambulante Suchtrehabilitationen nahm um ein Prozent auf zu, die der Bewilligungen um 1,1 Prozent auf Hierbei geht es überwiegend um Leistungen bei Alkoholabhängigkeit, aber auch bei Drogen- und Medikamentensucht. Ein Prozent mehr Anträge bei Suchterkrankungen Mehr als Anträge bezogen sich auf Leistungen zur onkologischen Rehabilitation (ohne Anschlussrehabilitation). Das entspricht einem Rückgang von 2,3 Prozent. Auch die Zahl der Bewilligungen zeigte mit ( 7,3 Prozent) eine rückläufige Tendenz. Bei den Anschlussrehabilitationen einschließlich der Onkologie stieg die Zahl der Anträge um 10,8 Prozent auf Es wurden knapp Bewilligungen (+11,9 Prozent) erteilt, davon für onkologische Rehabilitation. Die Zahl der Anträge auf Kinderrehabilitation sank um 1,5 Prozent auf Die Bewilligungen weisen einen Rückgang um elf Prozent aus. Weniger Anträge für Kinder gestellt Deutlich mehr ambulante medizinische Rehabilitationen Die Zahl der bewilligten ambulanten medizinischen Rehabilitationen hat sich im Vergleich zum Vorjahr wiederum sehr deutlich erhöht, und zwar um 9,1 Prozent auf Ohne die Suchtrehabilitationen beträgt der Anstieg sogar 10,4 Prozent. Die Bewilligungen zur ambulanten Suchtrehabilitation hingegen nahmen lediglich um drei Prozent zu. Die sehr dynamische Entwicklung bei den Leistungen zur intensivierten Rehabilitationsnachsorge hat sich mit abgerechneten Fällen fortgesetzt. Das ist ein Anstieg um 19,8 Prozent. Mit dieser Nachsorge sollen Ände Entwicklung der Bewilligungen für ambulante medizinische Rehabilitationsleistungen ambulant/ganztägig ambulant Veränderung gegenüber dem Vorjahr in Prozent medizinische Rehabilitation (ohne Sucht) ,4 Suchtrehabilitation ,0 ambulante medizinische Rehabilitation insgesamt ,1 33

36 Geschäftsbericht Leistungen zur Rehabilitation rungen des Lebensstils verstetigt und die während der Rehabilitation erzielten Ergebnisse stabilisiert werden. Nachsorgeleistungen werden bei Erkrankungen des Bewegungsapparats, bei Stoffwechsel-, bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen, neurologischen Erkrankungen sowie bei psychischen Störungen erbracht. 4,3 Millionen Euro für Selbsthilfe und Forschung Rund 4,3 Millionen Euro wurden als Zuwendungen an Einrichtungen gezahlt, die über die Rehabilitation forschen oder die Rehabilitation fördern. Diese Mittel gingen vor allem an: w w w w Forschungsprojekte mit dem Ziel, die Qualität in der rehabilitativen Versorgung zu verbessern, die Verbesserung der Information über besondere Krankheiten, wie onkologische Erkrankungen, rheumatische und Suchterkrankungen, durch Förderung über Bundes-, Landes- und Spitzenverbände, die Förderung der Selbsthilfearbeit durch Zuwendungen an die Behindertenverbände, im Wesentlichen an die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe und die Landesstellen für Suchtfragen sowie die Arbeit von Suchtreferenten der Mitgliedsverbände der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen. Abgerechnete Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Art der Leistungen Veränderung gegenüber dem Vorjahr in Prozent Leistungen nach 15 SGB VI 1) ,1 Antragsverfahren ,7 Anschlussrehabilitationen (AHB) inklusive Anschlussgesundheitsmaßnahmen (AGM) ,2 onkologische Rehabilitationen ,9 onkologische Rehabilitationen (AHB) ,0 Suchtrehabilitationen ,3 Leistungen nach 31 SGB VI 2) ,7 onkologische Rehabilitationen ,2 onkologische Rehabilitationen (AHB) ,0 Rehabilitationen für Kinder ,7 ambulante Suchtrehabilitationen/Nachsorge ,4 insgesamt ,5 1) Es handelt sich um Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für Versicherte. 2) Es handelt sich um sonstige Leistungen zur Teilhabe für Versicherte, Rentner und deren Angehörige sowie für Kinder von Versicherten und um Leistungen der ambulanten Suchtnachsorge. 34

37 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen Abgerechnete Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Im Berichtsjahr wurden mehr als Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für Versicherte und Leistungen für Rentner und Angehörige in der Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Bund abgerechnet. Knapp Anschlussrehabilitationen wurden im Auftrag der Krankenkassen erbracht. Die Arbeitsgemeinschaft zur Krebsbekämpfung in Nordrhein-Westfalen betreute der insgesamt fast onkologischen Rehabilitationen. Häufigste Erkrankungen Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes waren mit einem Anteil von 34,8 Prozent die häufigsten Indikationen für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Neubildungen und ebenso psychische und Verhaltensstörungen waren mit einem Anteil von 22,3 Prozent beziehungsweise 20,8 Prozent weitere häufige Erkrankungen. Bei den Neubildungen sind die von der Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung Nordrhein- Westfalen durchgeführten Leistungen zur onkologischen Rehabilitation enthalten. Krankheiten des Muskel-Skelett- Systems waren mit die häufigsten Ursachen für eine Rehabilitation. Deutliche geschlechtsspezifische Unterschiede zeigen sich bei Krankheiten des Kreislaufsystems. Deren Anteil lag bei Leistungen für Männer bei 14,1 Prozent, bei Frauen nur bei 4,6 Prozent. Krankheiten des Muskel-Skelett- Systems sind für Frauen und Männer die häufigsten rehabilitationsbedürftigen Krankheiten. In der Rehabilitation für Kinder und Jugendliche sind die Krankheiten des Atmungssystems mit 36,1 Prozent die weitaus häufigste Ursache (siehe dazu auch Tabelle T 11 auf Seite 160 und Tabelle T 12 auf Seite 166). 35

38 Geschäftsbericht Leistungen zur Rehabilitation Flächendeckendes Angebot von Rehabilitationszentren Für medizinische Rehabilitationen (ohne Suchtrehabilitationen und ohne Rehabilitationen für Kinder) standen der Deutschen Rentenversicherung Bund zum Jahresende bundesweit folgende Kapazitäten zur Verfügung: w w 22 eigene Rehabilitationszentren mit durchschnittlich genutzten Kapazitäten, 375 Vertragseinrichtungen mit durchschnittlich genutzten Kapazitäten. Zusätzlich wurden für Suchtrehabilitationen und für Kinderrehabilitationen Kapazitäten genutzt. Kapazitäten für ambulante Behandlung ausgebaut Die Behandlungskapazitäten für die ambulante Rehabilitation wurden weiter ausgebaut. Zum Jahresende sind dafür 179 ambulante Rehabilitationszentren in Anspruch genommen worden. Darüber hinaus können in allen eigenen Rehabilitationszentren und in der Regel auch in den stationären Vertragseinrichtungen Versicherte ambulant behandelt werden. Leistungen zur medizinischen Reha bilitation wurden zu 15,9 Prozent in eige nen Rehabilitationszentren und zu 84,1 Pro zent in Vertragseinrichtungen erbracht. In Vertragskliniken im Jahr 2010 durchschnittlich genutzte Kapazitäten nur stationäre Versorgung Indikation Anzahl durchschnittlich genutzter Kapazitäten Krankheiten des Skeletts, der Muskeln und des Bindegewebes Krankheiten des Kreislaufsystems Krankheiten des Verdauungssystems und des Stoffwechsels 420 Krankheiten der Atmungsorgane 464 Neubildungen Krankheiten des Urogenitalsystems 325 psychische Erkrankungen ohne Sucht Krankheiten des Nervensystems Krankheiten der Haut 165 sonstige Krankheiten 73 insgesamt Die folgende Zusammenstellung der eigenen Rehabilitationszentren der Deutschen Rentenversicherung Bund gibt einen Überblick über die stationären Kapazitäten und das Indikationsspektrum. Jedes der Rehabilitationszentren behandelt darüber hinaus ein breites Spektrum an Begleiterkrankungen als Nebenindikationen. 36

39 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen Kapazitäten in den Rehabilitationszentren der Deutschen Rentenversicherung Bund 2010 Plan-Betten Indikationen Reha-Zentrum Bad Mergentheim Klinik Taubertal 192 w Psychische und Verhaltensstörungen w Krankheiten des Verdauungssystems und des Stoffwechsels w Bösartige Neubildungen an den Verdauungsorganen Reha-Zentrum Bad Kissingen Klinik Rhön Klinik Saale w Psychische und Verhaltensstörungen w Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten w Krankheiten des Kreislaufsystems Reha-Zentrum Utersum auf Föhr Klinik Utersum 190 w Krankheiten des Atmungssystems w Bösartige Neubildungen Reha-Zentrum Bad Nauheim Klinik Taunus Klinik Wetterau w Krankheiten des Kreislaufsystems w Bösartige Neubildungen w Krankheiten des Kreislaufsystems Reha-Zentrum Bad Sooden-Allendorf Klinik Werra 256 w Psychische und Verhaltensstörungen w Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems w Verhaltensmedizinische Orthopädie Reha-Zentrum Bad Driburg Klinik Berlin 288 w Krankheiten des Kreislaufsystems w Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems Reha-Zentrum Bad Aibling Klinik Wendelstein 253 w Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems w Entzündlich-rheumatische Krankheiten Reha-Zentrum Mölln Klinik Föhrenkamp Klinik Hellbachtal w Krankheiten des Verdauungssystems w Bösartige Neubildungen an den Verdauungsorganen w Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten w Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems Reha-Zentrum Bad Salzuflen Klinik Lipperland Klinik Am Lietholz w Psychische und Verhaltensstörungen w Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems w Bösartige Neubildungen des Muskel-Skelett-Systems Reha-Zentrum Bad Pyrmont Klinik Weser 251 w Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems w Bösartige Neubildungen am Muskel-Skelett-System w Verhaltensmedizinische Orthopädie w Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation Fortsetzung nächste Seite w 37

40 Geschäftsbericht Leistungen zur Rehabilitation Kapazitäten in den Rehabilitationszentren der Deutschen Rentenversicherung Bund 2010 Plan-Betten Indikationen Reha-Zentrum Teltow Klinik Seehof 180 w Psychische und Verhaltensstörungen w Krankheiten des Kreislaufsystems Reha-Zentrum Bayerisch Gmain Klinik Hochstaufen 225 w Krankheiten des Kreislaufsystems w Bösartige Neubildungen an den Verdauungsorganen und der Prostata w Krankheiten des Verdauungssystems Reha-Zentrum Bad Dürrheim Klinik Hüttenbühl 171 w Psychische und Verhaltensstörungen Reha-Zentrum Bad Homburg Klinik Wingertsberg 219 w Bösartige Neubildungen einschließlich hämatologische Erkrankungen w Psychische und Verhaltensstörungen Reha-Zentum Bad Brückenau Klinik Hartwald 228 w Krankheiten des Verdauungssystems w Bösartige Neubildungen an den Verdauungsorganen w Krankheiten des Urogenitalsystems Reha-Zentrum Bad Steben Klinik Franken Klinik Auental w Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems w Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems w Verhaltensmedizinische Orthopädie Reha-Zentrum Borkum Klinik Borkum 190 w Krankheiten des Atmungssystems w Krankheiten der Haut und Unterhaut w Bösartige Neubildungen der Haut Reha-Zentrum Todtmoos Klinik Wehrawald 224 w Krankheiten des Atmungssystems w Bösartige Neubildungen Reha-Zentrum Schömberg Klinik Schwarzwald 244 w Krankheiten des Atmungssystems w Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems Reha-Zentrum Ückeritz Klinik Ostseeblick 193 w Krankheiten des Atmungssystems w Krankheiten der Haut und Unterhaut w Bösartige Neubildungen Reha-Zentrum Bad Schmiedeberg Klinik Dübener Heide 228 w Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems Reha-Zentrum Bad Frankenhausen Klinik Frankenhausen 196 w Psychische und Verhaltensstörungen w Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems 38

41 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen Ärzte als Gutachter Für die ärztliche Begutachtung stehen insgesamt unabhängige Gutachter unterschiedlicher Fachrichtungen zur Verfügung. Sie haben im Berichtsjahr insgesamt rund Gutachten erstellt, 8,5 Prozent weniger als im Vorjahr. Überwiegend ging es dabei um Anträge auf Erwerbsminderungsrente. Die Zahl der ergänzend in Auftrag gegebenen Gutachten zu Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben ist um fünf Prozent auf knapp gestiegen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund betreut die Gutachter und bildet sie fort. Meist geht es um Erwerbsminderungsrente Bewilligung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben weiter auf hohem Niveau Die Zahl der neu eingegangenen Anträge auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (ohne Kraftfahrzeughilfen) ist um vier Prozent gestiegen und bewegt sich damit weiterhin auf einem hohen Niveau. Bewilligt wurden insgesamt Leistungen (einschließlich Kraftfahrzeughilfen). Die beiden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Bewilligungen Art der Leistungen Veränderung gegenüber dem Vorjahr in Prozent Leistungen zur beruflichen Bildung ,5 Abklärung der beruflichen Eignung und Arbeitserprobung ,3 Berufsvorbereitung ,9 Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes ,6 Kraftfahrzeughilfen ,5 weitere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben insgesamt davon Vermittlungsbescheide (19 588) (19 411) 2,1 0,9 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben insgesamt ,7 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben 2010 Anträge, Erledigungen, Bewilligungen Art der Leistungen Anträge Veränderungen der Anträge gegenüber dem Vorjahr in Prozent Erledigungen Veränderungen der Erledigungen gegenüber dem Vorjahr in Prozent davon: Bewilligungen Teilhabe am Arbeitsleben , , Kraftfahrzeughilfen , , insgesamt , ,

42 Geschäftsbericht Leistungen zur Rehabilitation größten Positionen sind die Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes mit Bewilligungen sowie die weiteren Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit Kostenzusagen. Kriterien: Eignung, Neigung und bisherige Tätigkeit Die Leistungen werden für Rehabilitanden und behinderte Menschen erbracht, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Sie sollen ihnen eine (Wieder-)Eingliederung in das Berufsleben erleichtern oder auch erst ermöglichen. Es handelt sich vor allem um Leistungen zur Erhaltung oder zur Erlangung eines Arbeitsplatzes, zur beruflichen Anpassung, Berufsvorbereitung, Fortbildung, Ausbildung und Umschulung sowie um finanzielle Hilfen zur Anschaffung eines Kraftfahrzeuges (einschließlich behindertengerechter Zusatzausstattungen) und gegebenenfalls zum Erwerb eines Führerscheins. Bei der Auswahl der Leistungen sind Eignung, Neigung und bisherige Tätigkeit der Rehabilitanden zu berücksichtigen. 31,4 Millionen Zuzahlungen für stationäre Behandlung Versicherte und Rentner haben für stationäre Leistungen eine Zuzahlung zu entrichten, die 2010 einheitlich zehn Euro pro Tag ausmachte. Die Deutsche Rentenversicherung Bund erhielt Zuzahlungsbeträge in Höhe von 32,1 Millionen Euro. Erfolgt die stationäre Rehabilitation unmittelbar im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung, ist die Zuzahlungspflicht auf maximal 14 Tage begrenzt. Bestimmte Personengruppen sind von der Zuzahlungspflicht befreit. Rund 2,3 Milliarden Euro für Rehabilitation und Teilhabe Für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wurden rund 2,3 Milliarden Euro ausgegeben. Der Entwicklung der Ausgaben für Leistungen zur Rehabilitation in Tausend Euro Art der Leistungen Veränderung gegenüber dem Vorjahr in Prozent Leistungen zur med. Reha nach 15 SGB VI ,2 Leistungen zur med. Reha nach 31 SGB VI ,8 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ,4 Sozialversicherungsbeiträge für Rehabilitanden ,7 Erstattungen an die knappschaftliche Rentenversicherung für Rehabilitations leistungen ,7 AAÜG Erstattungen für Rehabilitationsleistungen ,7 insgesamt ,8 40

43 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen Hauptteil der Ausgaben entfiel mit 1,8 Milliarden Euro auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, gefolgt von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit 0,4 Milliarden Euro. Die Sozialversicherungsbeiträge für Rehabilitanden beliefen sich auf 0,1 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Ausgaben um 3,8 Prozent gestiegen. Für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation wurden zwei Prozent mehr aufgewendet und für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben 9,4 Prozent. Bettenbedarf, Belegung und Investitionen werden koordiniert Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat die Aufgabe, die Planung von Rehabilitationsmaßnahmen, insbesondere des Bettenbedarfs und der Belegung, sowie die Planung von Investitionen für Eigenbetriebe zu koordinieren. Dies geschieht in fünf Regionalverbünden und einem Verbund für Kinder- und Jugendrehabilitation. Bei der Zusammenarbeit von Rehabilitationszentren an sogenannten Mehrfachstandorten, an denen mehrere Träger Einrichtungen betreiben, wurden von 2007 bis 2009 rund sieben Millionen Euro eingespart. Etwa die Hälfte davon entfiel auf die Deutsche Rentenversicherung Bund, die an 13 von 16 Mehrfachstandorten beteiligt ist. Sieben Millionen Euro durch Kooperation eingespart Zu Einsparmöglichkeiten im Wirtschafts- und Verwaltungsbereich führen vor allem eine gemeinsame Versorgung mit Speisen, gemeinsame Fahrdienste, die Synchronisation von Versorgungs- und Wartungsverträgen, die gegenseitige Personalunterstützung und die gemeinsame Ausschreibung und Beschaffung von Waren und Dienstleistungen. Im medizinischen Bereich werden solche Synergieeffekte durch die Konzentration von Labor- und Röntgenleistungen in einer der kooperierenden Einrichtungen erreicht. Darüber hinaus wird die Qualität der Rehabilitationszentren in gemeinsamen Patientenschulungen, einem übergreifenden Therapieangebot und in gegenseitigen Fortbildungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter verbessert. Arbeitgeberservice zur Wiedereingliederung wird fortgeführt In einem Modellprojekt wird die erprobte Unterstützung und Beratung von Arbeitgebern bei der Wiedereingliederung gesundheitlich beeinträchtigter Arbeitnehmer weiter angeboten. In einem Zeitraum von zwei Jahren soll dafür ein Konzept entwickelt werden. Es geht darum, vor allem kleine und mittlere Unternehmen schnell und unbürokratisch zu beraten. Das im Jahr 2008 gestartete und durch den Europäischen Sozialfonds geförderte Modellprojekt Integratives Beratungsnetzwerk Betriebliches Eingliederungsmanagement ist im August 2010 abgelaufen. Es hat gezeigt, dass eine unbürokratische Beratung im Betrieb den Nutzen und die Effizienz eines Eingliederungsmanagements deutlich steigert. 41

44 Geschäftsbericht Leistungen zur Rehabilitation Modellprojekt zur Prävention In einem auf zwei Jahre angelegten Modellvorhaben sollen Vorbeugungsmaßnahmen für Beschäftigte erprobt werden, bei denen erste gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen, die die Erwerbsfähigkeit ungünstig beeinflussen. In dem seit 1. Januar 2009 laufenden Modellprojekt Betsi ( Beschäftigungsfähigkeit teilhabeorientiert sichern ) bieten die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Regionalträger Westfalen und Baden-Württemberg spezialisierte Präventionsleistungen an. Sie werden sowohl in Baden-Württemberg als auch in der Modellregion Westfalen gut angenommen. Präventionsangebot für Pflege-Mitarbeiter Zusätzlich ist in Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Freiburg auf Basis des Betsi-Rahmenkonzepts ein spezifisches Präventionsangebot für deren in der Pflege beschäftigte Mitarbeiter entwickelt worden. Hierbei soll insbesondere der Frage nachgegangen werden, wie und mit Hilfe welcher Leistungen die Sicherung der Erwerbsfähigkeit von Pflegenden möglichst nachhaltig erreicht werden kann. Berufliche Orientierung in der Rehabilitation wird verstärkt In einem weiteren Pilotprojekt richtet sich die Deutsche Rentenversicherung an Patienten mit einem Bedarf an medizinisch-beruflich orientierter Rehabilitation. Dabei geht es darum, für diese Patienten den Zugang zu Rehabilitationseinrichtungen mit entsprechendem Schwerpunkt bereits im Antragsverfahren zu realisieren. Die Rehabilitation konzentriert sich ausdrücklich auf die Bedingungen am angestrebten oder aktuellen Arbeitsplatz der Rehabilitanden. Bei dem Pilotprojekt wird in einem ersten Schritt im Antragsverfahren ein zusätzlicher Die Bedingungen am Arbeitsplatz sind wichtig für die Rehabilitation. 42

45 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen Fragebogen getestet. Neben der Deutschen Rentenversicherung Bund, die mit drei Einrichtungen vertreten ist, beteiligen sich fünf Regionalträger an dem Pilotprojekt, das eine Laufzeit von 18 Monaten hat. Fragebogen wird bei Anträgen getestet Fit für die Arbeitswelt 13. Reha-Forum Rund 600 Teilnehmer von Sozialversicherungsträgern, Rehabilitationseinrichtungen, Verbänden sowie aus Politik und Wissenschaft haben am 25. und 26. Oktober 2010 in Berlin das 13. Reha-Forum für einen intensiven Erfahrungsaustausch genutzt. Die Veranstaltung stand unter dem Motto Fit für die Arbeitswelt die Rentenversicherung als Partner. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Dr. Ralf Brauksiepe, verwies auf die Bedeutung der Rehabilitation der Rentenversicherung für den Sozialstaat und die Funktionsfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme. Nach seinen Worten sei die Rehabilitation ein Erfolgsmodell, weil sie einem frühzeitigen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben entgegenwirke. Dr. Axel Reimann, Direktor der Deutschen Rentenversicherung Bund, wies auf den wachsenden Bedarf an Rehabilitation hin. Dieser Trend setze sich fort. Einsparungen mit Qualitätseinbußen im Sinne einer Reha-Light erteilte er jedoch eine deutliche Absage. Die Leiterin der Abteilung Rehabilitation, Brigitte Gross, forderte dazu auf, die berufliche Orientierung noch stärker in den Fokus zu nehmen. Der Berufsbezug müsse allen Rehabilitationsleistungen zugrunde liegen und als Selbstverständnis in allen Rehabilitationseinrichtungen gelebt werden. Rehabilitation als Erfolgsmodell 43

46 Rechtsbehelfsverfahren Widerspruchsverfahren Die Zahl der eingegangenen Widersprüche stieg auf knapp Insgesamt wurden über Widersprüche erledigt. Davon war in Fällen eine Abhilfe auf der Verwaltungsebene möglich. Nach Klärung der Rechtslage mit den Betroffenen wurden Widersprüche einvernehmlich abgeschlossen. Ist eine Erledigung des Widerspruches nicht im Rahmen des Verwaltungsverfahrens möglich, entscheiden die Widerspruchsausschüsse der Zentralen Widerspruchsstelle (vergleiche auch Abschnitt Selbstverwaltung Seite 58). Wie am Ende des Vorjahres waren 256 Widerspruchsausschüsse tätig. Sie kamen zu Sitzungen zusammen und entschieden über Fälle. In 251 Fällen hatte der Widerspruch Erfolg (teilweise oder volle Stattgabe) Widersprüche wurden zurückgewiesen. Anzahl und Erledigung der zulässigen Widersprüche Versicherungs- und Rentenrecht Rehabilitation Versorgungsanwartschaften als Versorgungsträger (AAÜG) insgesamt unerledigte Verfahren am Jahresanfang 1) Zugang im Laufe des Berichtszeitraums Erledigungen insgesamt unerledigte Verfahren am Jahresende ) Die unerledigten Fälle zum Beginn des Berichtsjahres sind wegen einer Verfahrensänderung neu ausgezählt worden. Sie können von den Zahlen zum Ende des Vorjahres abweichen. Verfahren vor den Sozialgerichten Die Zahl der Klagen gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund ist um 5,2 Prozent auf Fälle gesunken. Bei den Sozialgerichten waren, einschließlich der noch nicht abgeschlossenen Verfahren aus dem Vorjahr, insgesamt Streitfälle anhängig. Darunter fielen auch Berufungen oder Berufungs-Nichtzulassungsbeschwerden und 535 Revisionen beziehungsweise Nichtzulassungsbeschwerden. Insgesamt Streitfälle (einschließlich Berufungen oder Berufungs-Nichtzulassungsbeschwerden sowie 325 Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden) wurden erledigt. In 21,4 Prozent der Fälle erging eine Entscheidung zugunsten der Deutschen Rentenversicherung Bund und in 3,4 Prozent zugunsten des Versicherten; 13,6 Prozent der Streitfälle erledigten sich durch Anerkenntnis, 13,4 Prozent durch Vergleich und 48,2 Prozent durch Zurücknahme, Zurückverweisung oder auf sonstige Weise. 44

47 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen Sozialgericht: Die Zahl der Klagen ist gesunken. Im Rahmen der Rechtsverfolgung hatte die Deutsche Rentenversicherung Bund 7,7 Millionen Euro zu zahlen. Darunter waren 1,7 Millionen Euro für erfolgreiche Widerspruchsverfahren ( 63 SGB X) zu erstatten. Die Kosten der Sozialgerichtsverfahren beliefen sich auf 6,0 Millionen Euro. 45

48 Rechtsprechung Abschläge bei Altersrente rechtens In einem Verfahren vor dem Bundessozialgericht wandte sich ein Versicherter gegen die Abschläge wegen der vorzeitigen Inanspruchnahme seiner Altersrente wegen Arbeitslosigkeit in Höhe von 18 Prozent. Der Versicherte machte geltend, er sei durch die 1996 eingeführten Regelungen über die Rentenabschläge ganz besonders betroffen, da er nach dem 14. Februar 1941 geboren sei und ihm deshalb die Übergangsvorschriften nicht zugutegekommen seien. In dem Verfahren wies das Bundessozialgericht auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 2008 hin (AZ: 1 BvL 5/05). Diesem Beschluss habe ein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde gelegen. Im Übrigen sei es durch hinreichend sachliche Gründe gerechtfertigt, dass sich die Übergangsvorschriften nur auf Versicherte beziehen, die bis zum 14. Februar 1941 geboren sind (Urteile des BSG vom 25. Februar 2010, AZ: B 13 R 41/09 R und vom 6. Mai 2010, AZ: B 13 R 18/09 R). Abschläge: Bundessozialgericht entschied zugunsten der Rentenversicherung. Was gehört zur Pflege eines Pflegebedürftigen? Wer einen Pflegebedürftigen mindestens 14 Stunden in der Woche pflegt und dies nicht erwerbsmäßig tut, unterliegt der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Zur eigentlichen Pflege gehören zum Beispiel Verrichtungen im Bereich der Körperpflege, der Ernährung oder der hauswirtschaftlichen Versorgung ( 14 Absatz 4 SGB XI). Eine Versicherte hatte bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragt, dass dieser Katalog erweitert werden solle. Sie pflegte ihren Sohn, der seit der Geburt an einer Hirnschädigung leidet. Durch eine Änderung ihrer persönlichen Lebensumstände konnte sie hierfür wöchentlich nur noch 10,85 Stunden aufwenden, worauf die Pflegekasse die Zahlung der Pflichtbeiträge einstellte. Die Versicherte wehrte sich dagegen. Sie argumentierte, dass auch ergänzende Pflegeleistungen, wie sie bei Ablauf des täglichen Lebens anfallen (zum Beispiel gemeinsames Spazierengehen), zu berücksichtigen seien, obwohl diese von der Pflegeversicherung nicht als Pflegeleistung anerkannt werden. Mit ihrem Begehren konnte sie sich nicht durchsetzen. Streitig war aus Sicht des Bundessozialgerichts in erster Linie, welche Tätigkeiten als Pflegetätigkeiten bei der Beurteilung der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen zu berücksichtigen sind. Hierzu entschied das Gericht, dass dies nur solche Tätigkeiten sind, die in 14 Absatz 4 SGB XI genannt und bei der Beurteilung des Grades der Pflegebedürftigkeit auch im Rahmen der Pflegeversicherung zu berücksichtigen sind. Denn das Gesetz verbinde die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Leistungsrecht der gesetzlichen Pflegeversicherung. Zweck der Pflegeversicherung sei es, keine Vollversicherung zu gewährleisten, sondern lediglich eine soziale Grundsicherung. Die Pflegeversicherung solle, und zwar auch in Form der Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen, nur in Bezug auf begrenzte Risiken in Anspruch genommen werden können. Würden andere pflegerische Leistungen 46

49 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen außerhalb der Pflegeversicherung berücksichtigt, widerspräche dies der Gesamtkonzeption der Pflegeversicherung (Urteile des BSG vom 5. Mai 2010, AZ: B 12 R 6/09 R und B 12 R 9/09 R). Keine Fiktion der Berufungsrücknahme Um eine Besonderheit des Sozialgerichtsgesetzes ging es im folgenden Fall: Eine Klage gilt als zurückgenommen, wenn der Kläger das Verfahren trotz Aufforderung des Gerichts länger als drei Monate nicht betreibt ( 102 Absatz 2 SGG). Zu klären war die Frage, ob diese Norm auch im Berufungsverfahren anwendbar ist. Denn 153 Absatz 1 SGG schreibt vor, dass für das Verfahren vor den Landessozialgerichten die Vorschriften über Verfahren vor den Sozialgerichten entsprechend gelten. Der Kläger des Verfahrens begehrte eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, ließ jedoch mehrere Begutachtungstermine verstreichen und betrieb sein Verfahren nicht mehr weiter. Daraufhin entschied das Landessozialgericht, dass die Berufung als zurückgenommen gelte. Dies hätte es nach Ansicht des Bundessozialgerichts jedoch nicht tun dürfen. Es stellte fest, dass es für die Fiktion der Rücknahme der Berufung an einer gesetzlichen Grundlage im Sozialgerichtsgesetz fehle. Eine Anwendung der Klagerücknahmefiktion auf eine Rücknahme der Berufung bei Nichtbetreiben komme nicht in Betracht (Urteil des BSG vom 1. Juli 2010, AZ: B 13 R 74/09 R). Kläger ließ mehrere Termine verstreichen Bundesarbeitsgericht entscheidet nachträglich über Tariffähigkeit Das Bundesarbeitsgericht hat am 14. Dezember 2010 entschieden, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) keine Spitzenorganisation ist, die in eigenem Namen Tarifverträge abschließen kann. Soll eine Spitzenorganisation selbst als Partei Tarifverträge abschließen, muss dies zu ihren satzungsmäßigen Aufgaben gehören. Zudem darf der Organisationsbereich einer Spitzenorganisation nicht über den ihrer Mitgliedsgewerkschaften hinausgehen. Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) haben Leiharbeitnehmer während der Zeit ihrer Überlassung an einen Entleiher Anspruch auf die dort geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen, insbesondere das Arbeitsentgelt ( equal pay ). Von diesem Gleichbehandlungsgebot kann zu Lasten der Leiharbeitnehmer nur durch einen Tarifvertrag oder aufgrund vertraglicher Bezugnahme auf einen Tarifvertrag abgewichen werden. Die CGZP hat vor der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Tarifverträge abgeschlossen. Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hat die Deutsche Rentenversicherung noch im Jahr 2010 bei Arbeitgebern mögliche Ansprüche auf entgangene Sozialversicherungsbeiträge geltend gemacht (Beschluss des BAG vom 14. Dezember ABR 19/10 ). Ansprüche geltend gemacht 47

50 Einzugsstellen- und Betriebsprüfdienst Prüfdienst forderte 370,7 Millionen Euro nach Der Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung Bund hat die gesetzlich vorgegebene Prüfquote in vollem Umfang erfüllt. Er hat Beitragsbescheide erlassen und dabei Nachforderungen in Höhe von 370,7 Millionen Euro erhoben. Davon entfielen 143,4 Millionen Euro auf die gesetzliche Rentenversicherung. Zu Unrecht erhobene Beiträge in Höhe von 39,1 Millionen Euro waren zu erstatten. Davon waren 16,4 Millionen Euro Rentenversicherungsbeiträge. Die Prüfungen erfolgten im gesamten Bundesgebiet. Im Einzelnen waren dies: Betriebsprüfungen bei fast Arbeitgebern w w w w w Betriebsprüfungen bei Arbeitgebern (davon wegen Insolvenz oder Betriebsstilllegungen), Prüfung der Insolvenzsicherung von Wertguthaben bei 108 Arbeitgebern, Betriebsprüfungen nach dem Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit bei Arbeitgebern, 395 Einzugsstellenprüfungen bei Krankenkassen, Prüfungen bei unmittelbaren Beitragszahlern. Es wurden insgesamt 14,8 Millionen Beschäftigungsverhältnisse geprüft. Bei Arbeitgebern wurden Prüfungen der Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz durchgeführt. Bei Arbeitgebern gab es Beanstandungen. Nachforderungen in Höhe von 4,4 Millionen Euro wurden erhoben. Prüfung im Auftrag der Unfallversicherung Erstmals hatte die Deutsche Rentenversicherung Bund ihre Betriebsprüfungen auch für die Unfallversicherung vorzunehmen. Dieser Gesetzesauftrag, der flächendeckend und vollständig durchgeführt wurde, wirkt sich auf fast jede Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung aus. Nur wenn sich die Höhe des Beitrags zur Unfallversicherung nicht nach Arbeitsentgelten richtet, sind die Träger der Unfallversicherung weiterhin für die Prüfung verantwortlich. Die Rentenversicherung übermittelt das Ergebnis der Prüfung dem Unfallversicherungsträger, der wie bisher die Beitragsbescheide erteilt. Widersprüche sind an ihn zu richten. Rentenversicherungsbeiträge aus Krankengeld Die Krankenkassen müssen nach einem Urteil des Bundessozialgerichts der Rentenversicherung Beiträge im hohen zweistelligen Millionenbereich nachzahlen. Durch die Entscheidung vom Januar 2010 wurde eine seit mehreren Jahren bestehende Meinungsverschiedenheit zwischen der Kranken- und der Rentenversicherung geklärt. Es ging dabei um gesetzlich Krankenversicherte, die vom 1. Januar 2000 bis 31. Dezember 2004 möglicherweise auch darüber hinaus im Anschluss an Arbeitslosenhilfe Krankengeld erhalten haben. Aus Sicht der Kranken 48

51 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen kassen war bei ihnen durch gesetzliche Neuregelungen die Bemessungsgrundlage für die Beiträge aus dem Krankengeld verringert worden. Die Träger der Rentenversicherung hingegen sahen dagegen keine Veränderung der Rechtslage. Bundessozialgericht: Meinungsverschiedenheit über Krankengeld geklärt. In der Folge zahlten die Krankenkassen über Jahre hinweg für solche Versicherten zu geringe Beiträge. Dies wirkt sich auch negativ auf die spätere Rentenleistung aus. Seit Bekanntwerden der Entscheidung vom Januar 2010 finden im Rahmen der Einzugsstellenprüfungen Gespräche mit den Krankenkassen statt mit dem Ziel, die Beitragszahlungen und Meldungen zu korrigieren. Bisher wurden in diesem Zusammenhang mehr als 100 Millionen Euro an Beiträgen und Säumniszuschlägen gezahlt. 595 Vorträge für Arbeitgeber und Steuerberater Die Abteilung Prüfdienst hat für Arbeitgeber und Steuerberater bundesweit 595 Vortragsveranstaltungen mit Teilnehmern durchgeführt. Dabei ging es vor allem um die laufende Unterrichtung über Neuregelungen im Versicherungs- und Beitragsrecht sowie um aktuelle Fälle aus der Praxis des Prüfdienstes. Regelmäßige Informationen bietet auch die Schriftenreihe summa summarum Sozialversicherungsprüfung im Unternehmen. 49

52 Aufwands- und Ertragsrechnung Einnahmen von fast 138 Milliarden Euro Überschuss von 827 Millionen Euro Die Deutsche Rentenversicherung Bund verzeichnete Einnahmen von fast 138 Milliarden Euro und Ausgaben von rund 137 Milliarden Euro. Es ergab sich ein Überschuss von 827 Millionen Euro. Diese Beträge ergeben sich nach Anwendung eines Verteilerschlüssels innerhalb der allgemeinen Rentenversicherung. So werden die Einnahme- und Ausgabepositionen mit Ausnahme der Aufwendungen für Leistungen zur Rehabilitation und der Verwaltungs- und Verfahrenskosten nach einem Schlüssel auf die Regional- und Bundesträger verteilt. Der Schlüssel ändert sich jährlich und folgt der Veränderung der Versichertenzahl in den einzelnen Zweigen. Im Jahr 2010 betrug der Anteil der Bundesebene rund 56,8 Prozent. Davon entfiel auf die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ein Anteil von rund 4,3 Prozent. Damit verbleiben der Deutschen Rentenversicherung Bund rund 95,7 Prozent des Bundesanteils oder rund 54,4 Prozent des Gesamtbetrags in der allgemeinen Rentenversicherung. Aufwendungen gesunken Die Gesamtaufwendungen der Deutschen Rentenversicherung Bund verringerten sich insbesondere aufgrund des verminderten Schlüssels um 666 Millionen Euro auf Millionen Euro. Der größte Teil entfiel auf die Renten. Einschließlich der Beitragsanteile für die Krankenversicherung der Rentner beliefen sie sich auf ,7 Millionen Euro. Die Ausgaben für Leistungen zur Rehabilitation betrugen 2 342,7 Millionen Euro (Einzelheiten in den Abschnitten Renten und Leistungen zur Rehabilitation auf den Seiten 18 und 32). Übersicht zu den Hauptpositionen der Aufwendungen und Erträge in Millionen Euro Aufwendungen in Prozent Renten ,0 90, ,3 Krankenversicherung der Rentner 8 010,7 5, ,9 Pflegeversicherung der Rentner 0,0 0,0 0,0 Leistungen zur Rehabilitation 2 342,7 1, ,9 Finanzausgleich 1 430,7 1,0 931,4 Verwaltungs- und Verfahrenskosten 1 470,5 1, ,6 sonstige Ausgaben 228,5 0,2 273,9 insgesamt ,1 100, ,0 Erträge Beiträge ,1 72, ,8 Bundeszuschuss ,9 23, ,8 Vermögenserträge 53,3 0,0 106,5 Erstattungen und sonstige Einnahmen 5 575,7 4, ,5 insgesamt ,0 100, ,6 50

53 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen Die Verwaltungs- und Verfahrenskosten verringerten sich gegenüber dem Vorjahr um 25,1 Millionen Euro auf nun 1 470,5 Millionen Euro. Darunter waren auch Vergütungen an die Beitragseinzugsstellen (zum Beispiel die Krankenkassen) in Höhe von 176,9 Millionen Euro. Der Anteil der Verwaltungs- und Verfahrenskosten an den Gesamtausgaben belief sich wie im Vorjahr auf 1,1 Prozent. Mit diesem Ergebnis wurde die im Rahmen der Organisationsreform 2005 vom Gesetzgeber bis zum Jahr 2010 geforderte Verringerung der Verwaltungs- und Verfahrenskosten erreicht. Verwaltungs- und Verfahrenskosten verringert Erträge stiegen um 271 Millionen Euro Die Gesamteinnahmen erhöhten sich um 271,4 Millionen Euro auf Millionen Euro. Die Beiträge, der größte Teil der Einnahmen, erhöhten sich um 134,3 Millionen Euro auf ,1 Millionen Euro und waren damit der Hauptgrund für die Ertragssteigerung der Deutschen Rentenversicherung Bund. Hier war ursprünglich ein Rückgang erwartet worden. Doch die positive Konjunktur brachte deutliche Mehreinnahmen aufgrund höherer Entgelte und gestiegener Beschäftigtenzahlen. Einnahmen aus Bundesmitteln nahmen zu Der allgemeine Zuschuss des Bundes an die Rentenversicherung stieg gegenüber dem Vorjahr um 1,3 Milliarden Euro auf 39,9 Milliarden Euro. Hinzu kamen die Anteile des zusätzlichen Bundeszuschusses aus der Mehrwertsteuer mit 9,1 Milliarden Euro und aus der Ökosteuer mit 10,0 Milliarden Euro. Der Anteil der Deutschen Rentenversicherung Bund am allgemeinen Bundeszuschuss betrug 21,7 Milliarden Euro. Hinzu kamen als zusätzlicher Bundeszuschuss 5,0 Milliarden Euro aus der Mehrwertsteuer und 5,4 Milliarden Euro aus der Ökosteuer (weitere Einzelheiten in der Tabelle auf Seite 52). Beitragseinnahmen nach Beitragsarten in Millionen Euro insgesamt , ,8 davon: Pflichtbeiträge über die Einzugsstellen , ,3 sonstige Beitragsentrichtungen gesamt , ,5 Pflichtbeiträge zur Künstlersozialversicherung 237,2 231,2 Pflichtbeiträge von Handwerkern 0,0 0,0 sonstige unmittelbar entrichtete Pflichtbeiträge 199,4 192,2 Pflichtbeiträge für Dienstleistende 150,3 133,2 Pflichtbeiträge für Leistungsempfänger der Bundesagentur für Arbeit 3 120, ,9 Pflichtbeiträge für Empfänger von Krankengeld und ähnlichen Leistungen 1 039,0 967,3 Pflichtbeiträge für Pflegepersonen 490,6 496,7 Nachversicherungsbeiträge und weitere Pflichtbeiträge 6 837, ,9 freiwillige Beiträge, Höherversicherungsbeiträge und sonstige Beiträge 316,2 316,1 51

54 Geschäftsbericht Aufwands- und Ertragsrechnung Zinserträge nahmen ab Die Vermögenserträge, als Teil der Ertragsrechnung, umfassen unter anderem die Zinsen aus Geldanlagen, Wertpapieren und Schuldbuchforderungen, Darlehen und Grundpfandrechten sowie die Erträge aus Beteiligungen und aus Grundstücken und Gebäuden. Aufgrund der weiter rückläufigen Zinssätze für Geldanlagen verringerten sich die Zinserträge in der allgemeinen Rentenversicherung deutlich. Auf die Deutsche Rentenversicherung Bund entfallen davon 44,8 Millionen Euro. Die Einnahmen aus Darlehen und Grundpfandrechten beliefen sich auf 4,8 Millionen Euro. Aufwands- und Ertragsrechnung in Euro Aufwand Rentenausgaben , ,01 a) Rentenleistungen , ,50 b) Leistungen aus überführten Zusatz- und Sonderversorgungssystemen , ,53 c) Erstattungen an die Bundesknappschaft und an die Träger der Unfallversicherung , ,20 d) Beiträge an die Bundesagentur für Arbeit nach 345a Abs. 1 SGB III , ,78 2. Beitragserstattungen , ,42 3. Leistungen zur Rehabilitation , ,98 4. Leistungen für Kindererziehung , ,88 5. Krankenversicherung der Rentner , ,44 6. Pflegeversicherung der Rentner , ,07 7. Finanzausgleichszahlungen , ,67 8. Kosten der Vermögensanlagen , ,50 9. Personalkosten , , Personalbezogene Sachkosten, Verwaltungskosten, Vergütungen für Verwaltungszwecke , , Aufwendungen für die Selbstverwaltung , ,00 a) Mitglieder der Vertreterversammlung und des Vorstandes , ,48 b) Versichertenberaterinnen und -berater , ,27 c) Wahl der Organe , , Kosten der Rechtsverfolgung , , Kosten des Sozialmedizinischen Dienstes , , sonstige Aufwendungen , ,77 Summe Aufwand , ,32 Überschuss der Erträge , ,71 Summe , ,61 Fortsetzung w 52

55 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen Vermögenserträge in Millionen Euro Erträge aus Bankeinlagen (einschließlich Zinsen aus Betriebsmitteln) 44,8 99,0 Wertpapieren 0,3 0,5 Darlehen und Grundpfandrechten 4,8 5,3 Beteiligungen 0,0 0,0 Grundstücken und Gebäuden 1,4 1,4 sonstiges 1,9 0,3 insgesamt 53,2 106,5 Fortsetzung Tabelle Aufwands- und Ertragsrechnung Ertrag Beitragseinnahmen , ,15 2. Vermögenserträge , ,72 3. Gewinne der Aktiva , ,90 4. Zuschuss des Bundes , ,94 5. Erstattungen des Bundes , ,43 a) für Pflichtbeitragszeiten , ,08 b) für Invalidenrenten an Behinderte , ,90 c) für Leistungen aus überführten Zusatz- und Sonderversorgungssystemen , ,45 6. Erstattungen von den Versorgungsdienststellen , ,75 7. Erstattungen und Ersatz von Rentenleistungen , ,72 a) Wanderversicherungsausgleich zwischen der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesknappschaft (Renten) , ,98 b) Wanderversicherungsausgleich zwischen der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesknappschaft (Beitragserstattungen) 43,36 474,10 c) sonstige Erstattungen und Rückzahlungen , ,64 8. Erstattungen und Ersatz für Rehabilitationsleistungen , ,17 9. Erstattungen und Ersatz für KVdR/PVdR , ,74 a) Wanderversicherungsausgleich zwischen der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesknappschaft (KVdR/PVdR) , ,84 b) sonstige Beitragserstattungen , , sonstige Einnahmen , ,09 Summe Ertrag , ,61 53

56 Vermögen Vermögen auf 25,88 Milliarden Euro erhöht Das Vermögen der Deutschen Rentenversicherung Bund erhöhte sich um 2,18 Milliarden Euro auf 25,88 Milliarden Euro. Das darin ausgewiesene Reinvermögen betrug 16,48 Milliarden Euro. Nachhaltigkeitsrücklage entspricht 1,11 Monatsausgaben Nachhaltigkeitsrücklage um mehr als eine Milliarde Euro gestiegen Die Nachhaltigkeitsrücklage der Deutschen Rentenversicherung Bund ist um 1 089,7 Millionen Euro auf insgesamt ,3 Millionen Euro gestiegen. Dies entsprach 1,11 Monatsausgaben. Diese gemeinsame Rücklage aller Rentenversicherungsträger dient vor allem der Sicherung der Liquidität und zum Ausgleich von Einnahmeschwankungen. Sie ist so anzulegen, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint, ein angemessener Ertrag erzielt wird und eine ausreichende Liquidität gewährleistet ist. Bis zu einem Umfang von 0,5 Monatsausgaben im Jahresverlauf wird sie von der Deutschen Rentenversicherung Bund verwaltet. Ist die Rücklage höher, wird der übersteigende Teil von allen Trägern der allgemeinen Rentenversicherung im Verhältnis ihrer Beitragseinnahmen verwaltet. Die Nachhaltigkeitsrücklage ist liquide anzulegen, das heißt mit einer Laufzeit, Kündigungsfrist oder Restlaufzeit bis zu zwölf Monaten. Als liquide gelten auch Vermögensanlagen mit einer Laufzeit oder Restlaufzeit von mehr als zwölf Monaten, wenn gewährleistet ist, dass die Anlagen innerhalb von Nachhaltigkeitsrücklage am 31. Dezember in Tausend Euro Barmittel und Giroguthaben Termineinlagen, kurzlaufende Wertpapiere, Wertpapierspezialfonds Schuldverschreibungen 0 0 Schuldbuchforderungen und Anleihen mit vereinbarter Laufzeit von über vier Jahren 0 2 Darlehen 0 0 Grundpfandrechte 0 1 Grundstücke Beteiligungen 0 0 Forderungen aus dem Finanzverbund 0 14 Vorschüsse auf Zahlungen im Finanzausgleich Zwischensumme abzüglich: Verpflichtungen aus dem Finanzverbund Verwahrungen Vorschüsse auf Zahlungen im Finanzausgleich insgesamt

57 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen zwölf Monaten zu angemessenen Konditionen wieder verfügbar sind. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Gesamtliquidität um 2 533,0 Millionen Euro auf ,0 Millionen Euro. Anlagevermögen von 33 Millionen Euro Das Anlagevermögen als Teil der Nachhaltigkeitsrücklage betrug Ende des Jahres 33,0 Millionen Euro. Es umfasst Schuldverschreibungen, Schuldbuchforderungen, Darlehen, Grundpfandrechte, Grundstücke, Beteiligungen sowie die Versorgungsrücklage. Der Buchwert des zum Anlagevermögen gehörenden Grundbesitzes betrug 10,5 Millionen Euro. Davon entfielen auf Wohn- und Geschäftsgrundstücke 4,6 Millionen Euro, auf Erbbaugrundstücke 5,2 Millionen Euro, auf unbebaute Grundstücke 0,6 Millionen Euro. Hinzu kommen die Mittel der Versorgungsrücklage in Höhe von 22,5 Millionen Euro (siehe Tabelle auf Seite 57). Verwaltungsvermögen verringert Der Buchwert des Verwaltungsvermögens der Deutschen Rentenversicherung Bund verminderte sich um 31,7 Millionen Euro und betrug am Jahresende 1 234,1 Millionen Euro. Zum Verwaltungsvermögen gehören Verwaltungsgrundstücke, eigene Kliniken, einschließlich der für diese Zwecke in Bau befindlichen Anlagen und gekauften Grundstücke, Fahrzeuge sowie Betriebs- und Geschäftsausstattungen. Außerdem zählen hierzu Beteiligungen an Berufsförderungswerken, Schuldschein- und Hypothekendarlehen an Berufsförderungswerke und Vertragseinrichtungen sowie Wohnungsfürsorgedarlehen an Bedienstete. Liquidität am 31. Dezember in Tausend Euro Verfügbare liquide Mittel Barmittel und Giroguthaben Termineinlagen, kurzlaufende Wertpapiere, Wertpapierspezialfonds Übrige als liquide Mittel geltende Vermögensanlagen mit einer Restlaufzeit von bis zu zwölf Monaten, einschließlich fällig werdender Tilgungsraten bis des Folgejahres Schuldverschreibungen (einschließlich verzinslicher Schatzanweisungen) mit einer Laufzeit von einem Jahr bis einschließlich vier Jahre 0 0 Schuldbuchforderungen, Schuldverschreibungen und Anleihen (einschließlich verzinslicher Schatzanweisungen) mit vereinbarter Laufzeit von über vier Jahren 0 0 Darlehen 0 0 Grundpfandrechte, Grundstücke und Beteiligungen 0 1 sonstige Darlehen des Verwaltungsvermögens Gesamtliquidität

58 Geschäftsbericht Vermögen Der Buchwert der zum Verwaltungsvermögen gehörenden Grundstücke betrug am 31. Dezember insgesamt 1 094,5 Millionen Euro. Davon entfallen auf Verwaltungsgebäude (einschließlich Erweiterungsbauvorhaben) 451,3 Millionen Euro und auf eigene Kliniken sowie noch nicht fertig gestellte Bauten 643,2 Millionen Euro. Der Wert der Betriebs- und Geschäftsausstattung verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 4,9 Millionen Euro und betrug am Jahresende 31,4 Millionen Euro. Der Wert der Anlagen in gepachteten Gebäuden und Grundstücken belief sich auf 3,9 Millionen Euro. Der im Verwaltungsvermögen enthaltene Bestand der sonstigen Darlehen und Wohnungsfürsorgedarlehen für Bedienstete betrug insgesamt 102,2 Millionen Euro. Die Beteiligungen an Berufsförderungswerken machten unverändert 2,1 Millionen Euro aus (siehe Übersicht T 17 auf Seite 169). 56

59 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen Vermögensübersicht der Deutschen Rentenversicherung Bund zum 31. Dezember in Euro Aktiva Barmittel und Giroguthaben , ,00 Termineinlagen, kurzlaufende Wertpapiere, Wertpapierspezialfonds , ,64 Forderungen , ,19 Anlagevermögen , ,01 Schuldverschreibungen 0,00 0,00 Schuldbuchforderungen und Anleihen mit vereinbarter Laufzeit von über vier Jahren 0, ,42 Darlehen 0,00 0,00 Grundpfandrechte 0,00 517,82 Beteiligungen 100,00 355,65 Grundstücke , ,76 Versorgungsrücklage , ,36 Verwaltungsvermögen , ,64 Grundstücke für die Verwaltung, Anlagen, bewegliche Einrichtungen , ,00 sonstige Darlehen , ,73 Wohnungsfürsorgedarlehen an Bedienstete , ,38 Beteiligungen , ,53 Rechnungsabgrenzung und sonstige Aktiva , ,57 vorausbezahlte Versicherungsleistungen (Rentenvorschüsse) , ,89 sonstige Rechnungsabgrenzung und sonstige Aktiva , ,68 Summe , ,05 Passiva Verpflichtungen , ,56 Verwahrungen , ,25 Versorgungsrücklage , ,36 Rechnungsabgrenzung und sonstige Passiva , ,65 vorausgezahlter Bundeszuschuss , ,56 sonstige Rechnungsabgrenzung und sonstige Passiva , ,09 Reinvermögen , ,23 Verwaltungsvermögen , ,64 Nachhaltigkeitsrücklage , ,48 sonstiges Reinvermögen , ,11 Summe , ,05 57

60 Selbstverwaltung Sozialversicherungswahlen 2011 Die ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltung werden alle sechs Jahre in freien, gleichen und geheimen Wahlen den Sozialwahlen gewählt. Wahltag für die Sozialwahlen ist der 1. Juni Es handelt sich um eine Briefwahl. Die zu ihrer technischen Abwicklung erforderlichen Leistungen wurden euro pa weit ausgeschrieben. Für die Vorbereitung und Durchführung der Sozialwahlen ist die Deutsche Rentenversicherung Bund verantwortlich. Zukunft wählen: Plakatmotiv zu den Sozialwahlen Zahl der Vertreter wird halbiert 2010 stand im Zeichen der Vorbereitungen der Informationskampagne für die Sozialversicherungswahlen, die dann Anfang 2011 angelaufen sind. Bereits im Januar ging die Internetseite an den Start. Auch Twitter und Facebook werden genutzt. Ende Februar erhielten die Wahlberechtigten Schreiben mit der Wahlankündigung. Zeitgleich mit dem Versand der Wahlunterlagen wurden Broschüren, Anzeigen, Plakate, TVund Kino-Spots eingesetzt. Auch eine Telefonhotline wurde geschaltet. Die Deutsche Rentenversicherung Bund warb außerdem in ihren eigenen Publikationen für die Wahlen und legte Schreiben wie der Renteninformation ein Hinweisblatt bei. Vertreterversammlung Parlament der Versicherten und Arbeitgeber Oberstes Selbstverwaltungsorgan der Deutschen Rentenversicherung Bund als Rentenversicherungsträger ist die Vertreterversammlung. Sie ist das von den Versicherten und Arbeitgebern gewählte Parlament. In ihr nehmen 30 Vertreter der Versicherten und Rentner sowie 30 Arbeitgebervertreter gemeinsam die Interessen der Solidargemeinschaft ehrenamtlich wahr (zur personellen Zusammensetzung siehe Seiten 6 und 7). Nach den Sozialwahlen 2011 mit Beginn der neuen Amtsperiode ab 1. Oktober 2011 reduziert sich die Zahl der Vertreter auf jeweils 15. Die wichtigsten Aufgaben der Vertreterversammlung sind w die Feststellung des Haushalts- und Stellenplans, w die Abnahme der Jahresrechnung sowie die Entlastung des Vorstands und des Direktoriums, w die Billigung des Geschäftsberichts, w der Beschluss über Satzungsänderungen, w die Wahl der Mitglieder des Vorstands und ihrer Stellvertreter, w die Wahl der Mitglieder der Widerspruchsausschüsse sowie w die Wahl der bundesweit ehrenamtlich tätigen Versichertenberaterinnen und -berater. 58

61 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen Die Vertreterversammlung tagte am 23. Juni 2010 in Frankfurt am Main und am 8. Dezember in Berlin. Sie wird in ihrer Arbeit durch ihre Ausschüsse unterstützt (zu deren personeller Zusammensetzung siehe Seiten 60 und 61). Die Vertreterversammlung fasste unter anderem folgende Beschlüsse: Jahresrechnung 2008 abgenommen Die Vertreterversammlung nahm die Jahresrechnung 2008 ab. Einbezogen wurde der Beschluss der Bundesvertreterversammlung zur Anlage der Jahresrechnung 2008, in der die Einnahmen und Ausgaben für Grundsatz- und Querschnittsaufgaben und für gemeinsame Angelegenheiten der Träger der Rentenversicherung ausgewiesen sind. Der Vorstand und das Direktorium wurden für die Haushaltsführung im Jahr 2008 entlastet. Die Haushaltsrechnung 2008 schloss mit einem Umfang von rund 139,2 Milliarden Euro bei einem Überschuss von fast 1,5 Milliarden Euro ab. Die alternierenden Vorsitzenden der Vertreterversammlung: Herbert Neumann und Martin Hoppenrath (von links) Geschäftsbericht 2009 gebilligt Der Geschäftsbericht 2009 der Deutschen Rentenversicherung Bund enthält einen Abschnitt über den Geschäftsverlauf der Grundsatz- und Querschnittsbereiche. Diesen Abschnitt beschließt die Bundesvertreterversammlung. Mit allen anderen Abschnitten hatte sich der Ausschuss zur Abnahme der Jahresrechnung der Vertreterversammlung in einer gemeinsamen Sitzung mit dem korrespondierenden Ausschuss des Vorstands im Mai 2010 befasst. Die Vertreterversammlung billigte den Geschäftsbericht 2009 schließlich in ihrer Sitzung am 23. Juni in Frankfurt am Main. Ausschüsse anlässlich der Abnahme des Geschäftsberichts (von links): Dr. Axel Reimann, Helge Martin Krollmann, Dirk-Thomas Pontow, Hugo Schütt, Gabriele Saidole, Georg Hupfauer, Brigitte Schmiade, Hans-Werner Veen, Karin Haida, Dr. Martin Kröger, Karl Eugen Becker, Gerhard Voß und Walter Neuhalfen. 59

62 Geschäftsbericht Selbstverwaltung Haushaltsplan 2011 festgestellt Die Vertreterversammlung stellte in ihrer Sitzung am 8. Dezember den vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplan 2011 der Deutschen Rentenversicherung Bund in Einnahmen und Ausgaben auf rund 135,3 Milliarden Euro fest. Wiederwahl des Direktoriums empfohlen Die Vertreterversammlung beschloss einstimmig am 8. Dezember, der Bundesvertreterversammlung zu empfehlen, dem Wahlvorschlag des Bundesvorstands der Deutschen Rentenversicherung Bund zu folgen. Der Bundesvorstand hatte die Wiederwahl von Dr. Herbert Rische zum Präsidenten und von Dr. Axel Reimann und Herbert Schillinger zu Direktoren vorgeschlagen. Wiederwahl: Präsident Dr. Herbert Rische (Mitte), Herbert Schillinger (links) und Dr. Axel Reimann (rechts). Zusammensetzung der Ausschüsse der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund (Stand: 1. Januar 2011) w Ausschuss für Rehabilitations-, Renten- und Versicherungsangelegenheiten der Vertreterversammlung Versichertenvertreter Ordentliche Mitglieder Stellvertreter Arbeitgebervertreter Ordentliche Mitglieder Stellvertreter Christel Wunsch Rüdiger Herrmann Ingo Nürnberger Totila Wolfgang Pauli Rainer Leitloff Karl Eugen Becker Karl-Heinz Golz Gabriele Saidole Rudolf Braun Hans-Joachim Dierich Harald Beez Dr. Wolfgang Aubke Detlef Koch Dr. Jörg Müller-Stein Frank Böker Dr. Wilhelm Pielsticker Detlev Fey Peter Grönhardt Horst Lübbert 60

63 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen w Organisationsausschuss der Vertreterversammlung Versichertenvertreter Ordentliche Mitglieder Stellvertreter Arbeitgebervertreter Ordentliche Mitglieder Stellvertreter Johannes Schaller Dr. Gerd Haberkamm Christa Becker-Müller Astrid Servos Hermann Oberhofer Dietmar Katzer Christel Wunsch Uwe Kronbügel Norbert Pelikan Hugo Schütt Peter Helbron Gerhard Handke Klaus Eike Mahlstedt Dr. Martin Fuhrmann Dr. Bernd Vogler Hans-Joachim Blömeke Hansjörg Baldauf w Ausschuss zur Abnahme der Jahresrechnung der Vertreterversammlung Versichertenvertreter Ordentliche Mitglieder Stellvertreter Arbeitgebervertreter Ordentliche Mitglieder Stellvertreter Gabriele Saidole Karl Eugen Becker Claudia Bender Brigitte Schmiade Andrea Geier Dr. Roswitha Koch Christel Wunsch Andrea Geier Ernst Elders Hans-Joachim Dierich Hans Bender Hugo Schütt Felix Pakleppa Peter Frischholz Dirk-Thomas Pontow Judith Röder Dr. Uwe Gaßmann Dieter Lemke Thomas G. Zinder w Personalausschuss der Vertreterversammlung Versichertenvertreter Ordentliche Mitglieder Stellvertreter Arbeitgebervertreter Ordentliche Mitglieder Stellvertreter Rüdiger Herrmann Andrea Geier Rudolf Braun Hans Bender Karl Eugen Becker Rolf Brief Dietmar Katzer Dr. Roswitha Koch Ernst Elders Brigitte Schmiade Hans-Joachim Dierich Ernst-Günter Kapitza Wolfgang Braun Wolfgang von Eckartsberg Knut Bredendiek Karin Sachse Dr. Vera von Doetinchem de Rande Heinz Rothholz Detlev Zweck w Haushalts- und Finanzausschuss der Vertreterversammlung Versichertenvertreter Ordentliche Mitglieder Stellvertreter Arbeitgebervertreter Ordentliche Mitglieder Stellvertreter Klaus Balzer Rolf Brief Karl-Heinz Golz Lucia Schneiders-Adams Hans-Joachim Dierich Totila Wolfgang Pauli Rainer Leitloff N. N. Christel Wunsch Gabriele Saidole Hubert Albers Rainer Eder Peter Straub Rolf Kurz Klaus Nelius N. N. Marcus Kuhlmann Dr. Hartmut Voß Georg Hellwege 61

64 Geschäftsbericht Selbstverwaltung Vorstand arbeitet ehrenamtlich Der von der Vertreterversammlung gewählte ehrenamtlich tätige Vorstand besteht aus vier Vertretern der Versicherten und Rentner sowie vier Arbeitgebervertretern. Mit Ausnahme der laufenden Verwaltungsgeschäfte, für die das Direktorium zuständig ist, verwaltet der Vorstand in Trägerangelegenheiten die Deutsche Rentenversicherung Bund, soweit nicht ein Gesetz oder sonstiges Recht etwas anderes vorschreibt. Darüber hinaus vertritt er den Rentenversicherungsträger gerichtlich und außergerichtlich (zur personellen Zusammensetzung siehe Mitglieder des Vorstands, Seite 8). Die alternierenden Vorsitzenden des Vorstands: Christian Zahn und Dr. Hartmann Kleiner (von links) Zu den wichtigsten Aufgaben des Vorstands gehören die w w w w w w w w w Aufstellung des Haushalts- und Stellenplans, Aufstellung der Jahresrechnung, Erstellung des Geschäftsberichts, Anlage des Vermögens, grundsätzlichen Entscheidungen auf organisatorischem Gebiet, Entscheidungen über Baumaßnahmen, Entscheidungen zur Gestaltung der Rehabilitation, Ernennung, Entlassung und Versetzung von Beamten, soweit nicht die Bundesministerin für Arbeit und Soziales zuständig ist, sowie die Einstellung, Höhergruppierung und Kündigung von Angestellten, soweit nicht das Direktorium zuständig ist. Vorbereitet werden die Entscheidungen zumeist in den Ausschüssen des Vorstands, die auf den Seiten 64 und 65 dargestellt sind. Von den Beratungen und Beschlüssen des Vorstands sind folgende hervorzuheben: Personalplanung In mehreren Sitzungen hat sich der Vorstand mit der Umsetzung des Tarifvertrags über personalplanerische Maßnahmen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Maßnahmentarifvertrag) befasst. Dabei standen seine Auswirkungen auf die Personalkapazitäten und die Personalkosten im Vordergrund. Ausbildungsplätze über Bedarf angeboten Einstellung von Nachwuchskräften Der Vorstand beschloss unter Berücksichtigung aller unternehmenspolitischen Aspekte, erneut Ausbildungsplätze über den rechnerischen Bedarf hinaus anzubieten. Die Deutsche Rentenversicherung Bund stellt im Haushaltsjahr 2011 Ausbildungsplätze für 323 junge Menschen zur Verfügung und nimmt damit auch in diesem gesellschaftlichen Bereich Verantwortung wahr. Einsparung von Verwaltungs- und Verfahrenskosten Der Vorstand hat kontinuierlich überprüft, ob die Vorgaben für die Einsparung von zehn Prozent der Verwaltungs- und Verfahrenskosten eingehalten wurden. Diese Auflage war den Rentenversicherungsträgern im Zuge der Organisationsreform gemacht worden. 62

65 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen Die Deutsche Rentenversicherung Bund bildet in vielfältigen Berufen aus. Finanzielle Entwicklung der Rentenversicherung Ein Schwerpunkt der Beratungen des Vorstands lag im finanziellen Bereich. Besonders wichtig waren die mittelfristigen Vorausschätzungen der Einnahmen und Ausgaben sowie des Vermögens der Rentenversicherung, die regelmäßig mit Vertretern des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vorgenommen wurden. Die Grundlagen hierfür bildeten die jeweils vorliegenden neuesten Eckdaten der Bundesregierung. Die Ergebnisse wurden unter anderem bei Gesprächen mit dem Ministerium berücksichtigt, in denen über die mittel- und langfristige Sicherstellung der Finanzen und der Liquidität der Rentenversicherung beraten wurde. Im Ergebnis gab es 2010 keine Liquiditätsprobleme. Regelmäßige Vorausschätzungen Rehabilitation in der Rentenversicherung Der Vorstand hat sich kontinuierlich über die Entwicklung der Antrags- und Erledigungszahlen und der Ausgaben sowie über Analysen des künftigen Bedarfs in der Rehabilitation informiert. Außerdem hat er sich intensiv mit dem Prozess befasst, mit dem die Planung aller Rentenversicherungsträger in der Rehabilitation koordiniert sowie die Zusammenarbeit aller Träger vorangetrieben wird. Ziel der Kooperationen ist es, durch die Verbesserung von Prozessen und Strukturen Synergieeffekte zu erreichen. Einsparungen erzielte man beispielsweise beim gemeinsamen Einkauf von Waren, bei einer gemeinsamen Energiebelieferung und bei der Zusammenführung von Laborund Röntgenleistungen. 63

66 Geschäftsbericht Selbstverwaltung Zusammensetzung der Ausschüsse des Vorstands der Deutschen Rentenversicherung Bund (Stand: 1. Januar 2011) w Ausschuss für Rehabilitations-, Renten- und Versicherungsangelegenheiten des Vorstands Versichertenvertreter Ordentliche Mitglieder Stellvertreter Arbeitgebervertreter Ordentliche Mitglieder Stellvertreter Günter Schäfer Alfred Sontheimer Georg Hupfauer Ferdinand Hülskamp Gerhard Rimmele Hans-Werner Veen Cord Peter Lubinski Gerhard Rimmele Leni Breymaier Dieter F. Märtens Peter Reumann Rolf Siegert Heribert Jöris Eva-Maria Letschert-Klein Nils Busch-Petersen Walter Neuhalfen Helge Martin Krollmann Dr. Martin Kröger Klaus-Dieter Klapproth w Organisations- und Bauausschuss des Vorstands Versichertenvertreter Ordentliche Mitglieder Stellvertreter Arbeitgebervertreter Ordentliche Mitglieder Stellvertreter Dieter F. Märtens Günter Schäfer Gerhard Rimmele Klaus Growitsch Ferdinand Hülskamp Jürgen Sührig Roger Jaeckel Cord Peter Lubinski Thomas Schäfer Dietrich Schneider Judith Kerschbaumer Heribert Jöris Hermann Gebert Alexander Gunkel Dr. Martin Kröger Rolf Siegert Nils Busch-Petersen Helge Martin Krollmann Klaus-Dieter Klapproth w Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung des Vorstands Versichertenvertreter Ordentliche Mitglieder Stellvertreter Arbeitgebervertreter Ordentliche Mitglieder Stellvertreter Hans-Werner Veen Gerhard Voß Georg Hupfauer Karin Haida Günter Schäfer Kurt Gustavus Thomas Schäfer Nikolaus Kaiser Leni Breymaier Dr. Reinhard Stark Meta Stölken Helge Martin Krollmann Walter Neuhalfen Dr. Martin Kröger Hermann Gebert Nils Busch-Petersen Eva-Maria Letschert-Klein Dr. Gerd Benrath Heribert Jöris w Personalausschuss des Vorstands Versichertenvertreter Ordentliche Mitglieder Stellvertreter Arbeitgebervertreter Ordentliche Mitglieder Stellvertreter Christian Zahn Günter Schäfer Cord Peter Lubinski Dieter F. Märtens Judith Kerschbaumer Hans-Werner Veen Gerhard Rimmele Roger Jaeckel Gerhard Voß Theo Neuendorf Ferdinand Hülskamp Dr. Hartmann Kleiner Dr. Gerd Benrath Rolf Siegert Walter Neuhalfen Klaus-Dieter Klapproth Nils Busch-Petersen Heribert Jöris Eva-Maria Letschert-Klein 64

67 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen w Haushalts- und Finanzausschuss des Vorstands Versichertenvertreter Ordentliche Mitglieder Stellvertreter Arbeitgebervertreter Ordentliche Mitglieder Stellvertreter Nikolaus Kaiser Günter Schäfer Judith Kerschbaumer Dr. Reinhard Stark Gerhard Rimmele Dietrich Schneider Roger Jaeckel Gerhard Voß Georg Hupfauer Dr. Günter Bouwer Dr. Alexandra Balzer-Wehr Dr. Gerd Benrath Alexander Gunkel Dr. Hartmann Kleiner Helge Martin Krollmann Walter Neuhalfen Dr. Martin Kröger Hermann Gebert Nils Busch-Petersen Versichertenberater nahmen rund Rentenanträge entgegen Für eine ortsnahe, persönliche Verbindung der Versicherten zur Deutschen Rentenversicherung Bund sorgen in ganz Deutschland rund Versichertenberaterinnen und -berater. Sie sind ehrenamtlich tätig und beraten die Versicherten und Rentner unentgeltlich in allen Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie berieten rund Versicherte und nahmen rund Rentenanträge und rund Anträge auf Änderung der Rentenart auf. Außerdem leiteten sie rund Anträge auf Kontenklärung an die Hauptverwaltung weiter. Ein besonderer Service besteht für Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen ihre Wohnung nicht verlassen können. Ihnen wurden insgesamt fast Hausbesuche abgestattet. Zur fachlichen Weiterbildung fanden zahlreiche Fortbildungsseminare statt. Hausbesuche als besonderer Service Widerspruchsausschüsse klären Streitfragen Die Widerspruchsausschüsse entscheiden über Widersprüche in nicht öffentlicher Sitzung. Jeder Ausschuss ist mit zwei ehrenamtlichen Mitgliedern und einem hauptamtlichen Vertreter des Direktoriums besetzt. Alle drei Mitglieder sind stimmberechtigt. Von den ehrenamtlichen Mitgliedern gehört je ein Mitglied dem Kreis der Versicherten und dem der Arbeitgeber an. Sie müssen die Voraussetzungen der Wählbarkeit als Organmitglied haben. Die Widerspruchsausschüsse entscheiden mit Stimmenmehrheit. Ihre Arbeit trägt mit dazu bei, dass die Betroffenen schnell zu ihrem Recht kommen und der Rechtsweg in einem geringeren Umfang in Anspruch genommen wird. Einzelheiten zur Tätigkeit der Widerspruchsausschüsse ergeben sich aus dem Abschnitt Rechtsbehelfsverfahren (Seite 44). 65

68 Zentrale Aufgaben 23 Millionen Euro für Bauinvestitionen Für 15 größere Investitionsprojekte standen Mittel in Höhe von 23 Millionen Euro zur Verfügung. Wie in den Jahren zuvor lagen die Schwerpunkte der Bauinvestitionen auf der Verbesserung des baulichen Brandschutzes, der Instandsetzung und Modernisierung sowie der Herstellung der Barrierefreiheit. Für die Wartung, Inspektion und Instandsetzung der Dienstgebäude sind elf Millionen Euro aufgewendet worden. Damit sind die Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr um 3,9 Millionen Euro verringert worden. Neue Wege beim Einkauf von Gas und Strom Einsparungen bei der Bewirtschaftung der Dienstgebäude Beim Einkauf von Gas und Strom wurden neue Wege beschritten. Elektrische Energie wurde nicht mehr wie bisher zu Festpreisen für maximal vier Jahre beschafft, sondern in Teilmengen an der Leipziger Stromhandelsbörse. Bei der Beschaffung von Erdgas gab es ein börsenabhängiges Verfahren, mit dem Preise erzielt werden konnten, die weit unter dem Preis einer herkömmlichen Beschaffung lagen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat erstmals einen Energiebericht für ihre Dienstgebäude und Kliniken erstellt. Damit wurde nicht nur die Selbstverpflichtung zum sorgsamen Umgang mit Ressourcen erfüllt, sondern auch ein Steuerungsinstrument für ein wirkungsvolles Energiemanagement geschaffen. Neue Verhandlungen haben die Kosten für Wartungsverträge erheblich gesenkt. Zusätzlich wurden laufende Wartungsverträge geprüft, gegebenenfalls gebündelt und neu ausgeschrieben. Umstellung auf elektronische Bearbeitung Die Umstellung auf die elektronische Bearbeitung von Akten und Geschäftsvorgängen machte weitere Fortschritte. Seit November bearbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung Bund die Anträge auf Rehabilitation elektronisch. Täglich werden rund eingehende Vorgänge für die elektronische Bearbeitung aufbereitet und eingescannt. Eine Mitarbeiterin prüft, ob die Seiten richtig ein gelesen wurden. Im Schriftverkehr mit den Haftpflichtversicherungen wurden rund Schreiben elektronisch versandt, 46 Prozent mehr als vor einem Jahr. Damit werden inzwischen knapp 30 Prozent aller Mitteilungen auf diesem Wege verschickt. Auch bei der Bearbeitung von Beihilfen wurde ein elektronisches Verfahren eingeführt. Mit ihm wird die Auszahlung erheblich beschleunigt. 66

69 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen Kindergeld für über Kinder. Familienkasse zahlt Kindergeld aus Die Familienkasse hat an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Kindergeld für Kinder in Höhe von insgesamt 28,89 Millionen Euro ausgezahlt. Bessere Konditionen beim Paketversand In einer Ausschreibung über Paketdienstleistungen wurde der Bedarf der Regionalträger erstmals mit dem der Deutschen Rentenversicherung Bund gebündelt. Das führte zu günstigeren Konditionen. Einnahmen aus Regressen Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist gesetzlich verpflichtet, von ihr erbrachte Leistungen zurückzufordern, sofern diese durch Dritte verursacht worden sind. Bis zum Oktober 2010 hat der Regressbereich Forderungen in Höhe von 94,5 Millionen Euro realisiert. 67

70 Personal Zahl der Beschäftigten ging um 588 zurück Personalbestands-Entwicklung Die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Hauptverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Bund ist gegenüber dem Vorjahr um 588 auf gesunken. Am Standort Gera gab es am Ende des Jahres 766, in Stralsund und in Würzburg 185 Beschäftigte. An der Fachhochschule des Bundes Fachbereich Sozialversicherung arbeiteten 46 Beschäftigte. Für die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen in Brandenburg an der Havel waren 740 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Personalbestand der Deutschen Rentenversicherung Bund Stand: 31. Dezember Hauptverwaltung Beamte Arbeitnehmer Personalbestand ohne Nachwuchskräfte davon: Vollbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte, umgerechnet in Vollbeschäftigte Nachwuchskräfte gesamt Rehabilitationszentren und MTD Arbeitnehmer Nachwuchskräfte gesamt FH Bund Fachbereich Sozialversicherung Beamte Arbeitnehmer gesamt Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen Beamte Arbeitnehmer gesamt insgesamt

71 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen Teilzeitangebote weiterhin genutzt Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten am Personal der Deutschen Rentenversicherung Bund (ohne Nachwuchskräfte) lag bei 35 Prozent. In der Hauptverwaltung waren es insgesamt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Darüber hinaus nahmen viele die Altersteilzeit in Anspruch. Insgesamt nutzten Beschäftigte die verschiedenen Altersteilzeitmodelle. Davon befanden sich in der Arbeitsphase und 785 in der Freizeitphase des Blockmodells. Das Teilzeitmodell nutzten 99 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gleitender Übergang in den Ruhestand Entwicklung der Teilzeitbeschäftigten in der Hauptverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Bund (ohne Nachwuchskräfte) Stand: 31. Dezember 2010 Jahr Vollbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter insgesamt Anteil der Teilzeitbeschäftigten in Prozent Zahl der besetzten Arbeitsplätze , , , , , Fast 73 Prozent Frauen Der Frauenanteil am Personalbestand betrug 72,9 Prozent. Der Anteil der Mitarbeiterinnen lag im höheren Dienst bei 49,1 Prozent, im gehobenen Dienst bei 62,7 Prozent und im mittleren Dienst bei 86,2 Prozent. Auch bei den Nachwuchskräften überwog der Anteil der Frauen. Sie belegten 66,9 Prozent der Studienplätze an der Fachhochschule und 53,2 Prozent der Ausbildungsplätze. Das Durchschnittsalter aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung Bund (ohne Kliniken) betrug 44,6 Jahre. Altersstruktur des Personals 2010 in Prozent bis über 60 Beamtinnen/Beamte Arbeitnehmer/-innen alle Mitarbeiter/-innen 69

72 Geschäftsbericht Personal Qualifizierung durch ein Bachelor-Studium 468 Nachwuchskräfte in Ausbildung oder Studium Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat für das Einstellungsjahr Studienplätze bereitgestellt. Die Qualifizierung für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Sozialversicherung erfolgt seit dem 1. Oktober erstmalig durch ein Bachelorstudium. Ein Teil der Absolventen soll nach heutiger Planung übernommen werden. Das Studium bietet aber auch gute Einstiegsmöglichkeiten in anderen Unternehmen. In der Hauptverwaltung wurden weitere 125 Ausbildungsplätze besetzt. 50 Auszubildende streben den Beruf des Fachinformatikers an, 75 werden zum Sozialversicherungsfachangestellten ausgebildet. Anzahl der Nachwuchskräfteeinstellungen der letzten zehn Jahre Übernahme von Nachwuchskräften Studierende Auszubildende (Sozialversicherungs- und Verwaltungsfachangestellte) sonstige Ausbildungsberufe Studierende Auszubildende (Sozialversicherungs- und Verwaltungsfachangestellte) sonstige Ausbildungsberufe 79 Nachwuchskräfte unbefristet übernommen Somit wurden in der Hauptverwaltung insgesamt 175 Ausbildungsplätze mit Nachwuchskräften besetzt. Am Ende des Jahres befanden sich insgesamt 468 Nachwuchskräfte in einer Ausbildung oder einem Studium. Nach erfolgreich beendeter Ausbildung werden sie entsprechend dem Personalbedarf und ihrer Leistung übernommen. Wegen des aktuellen Bedarfs besonders im Prüfdienst, im Informationstechnologie-Service und in der Rehabilitationsabteilung wurden im vergangenen Jahr 79 Nachwuchskräfte unbefristet eingestellt. Insgesamt 120 Nachwuchskräften konnte mindestens ein befristetes Arbeitsverhältnis, gestaffelt nach ihren Prüfungsergebnissen, angeboten werden. 70

73 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen Personalräte vertreten die Beschäftigten Personalvertretungen gibt es in den Dienststellen Berlin, Gera, Stralsund, Brandenburg an der Havel und Würzburg sowie in der Auskunfts- und Beratungsstelle Gera, den verselbstständigten Prüfbezirken der Abteilung Prüfdienst und in den Rehabilitationszentren. Alle Beschäftigten der verselbstständigten Dienststellen sowie der zentralen Dienststelle Berlin wählen einen Gesamtpersonalrat. Wegen des zweistufigen Verwaltungsaufbaus besteht bei der zentralen Dienststelle Berlin auch ein Hauptpersonalrat. Vertretungen auch in den Reha-Zentren Jugend- und Auszubildendenvertretung Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund besteht wegen ihres zweistufigen Verwaltungsaufbaus neben der Jugend- und Auszubildendenvertretung in der zentralen Dienststelle in Berlin noch eine Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung. Darüber hinaus gibt es in den zwölf selbstständigen Rehabilitationszentren örtliche Jugend- und Auszubildendenvertretungen. Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Beschäftigten Die Interessen der schwerbehinderten Beschäftigten werden von den Schwerbehindertenvertretungen wahrgenommen. Sie gibt es in der zentralen Dienststelle in Berlin, in den Dienststellen Stralsund, Gera, Brandenburg an der Havel und Würzburg sowie in der Auskunfts- und Beratungsstelle Gera und in den Rehabilitationszentren außerhalb Berlins. Wie bei den Personalvertretungen gibt es darüber hinaus eine Gesamtschwerbehindertenvertretung und eine Hauptschwerbehindertenvertretung. Personalpolitik unterstützt Familien und Chancengleichheit Mit ihrer Personalpolitik unterstützt die Deutsche Rentenversicherung Bund die Beschäftigten mit Kindern und diejenigen, die Beruf und Pflege zu vereinbaren haben. Zu den familienbewussten Maßnahmen gehören unter anderem Große Sprünge: Angebote für Familie, Pflege und Beruf. 71

74 Geschäftsbericht Personal flexible Arbeitszeiten, Teilzeitbeschäftigung mit vielfältigen Modellen, Wiedereingliederung nach der Elternzeit sowie Eltern-Kind-Arbeitszimmer für Notfälle bei der Kinderbetreuung. Dabei wird die Chancengleichheit von Frauen und Männern gefördert. Vereinbarkeit von Familie und Beruf Gleichstellungsbeauftragte berät und unterstützt Das Team der Gleichstellungsbeauftragten hat neben der Mitwirkung bei Personalauswahl und Stellenbesetzung in vielen Einzelfällen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten und im Verwaltungsverfahren unterstützt. Hierbei geht es häufig um Beurteilungen, Fragen zur beruflichen Entwicklung und Umsetzungen sowie um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es wurden zahlreiche Gleichstellungsseminare durchgeführt. Betriebsärzte führen Betriebsbegehungen durch Neben der Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen bei Beschäftigten an Bildschirmarbeitsplätzen steht die Beratung zu Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Unfallverhütung im Mittelpunkt der betriebsärztlichen Tätigkeit. Die betriebsärztliche Beratung erstreckt sich hierbei auf die Planung, Ausführung und Unterhaltung von Verwaltungs- und Betriebsanlagen sowie sozialen und sanitären Einrichtungen. Bei regelmäßigen Betriebsbegehungen hat der betriebsärztliche Dienst Arbeitsplätze besichtigt und die Beschäftigten zu Fragen der Ergonomie beraten Beschäftigte an Bildschirmgeräten nahmen an Vorsorgeuntersuchungen teil. Erstmals bot der Dienst zusammen mit den Sicherheitsingenieuren Informationsveranstaltungen für Ergonomie-Multiplikatoren an. Untersuchen und beraten: Der betriebs ärztliche Dienst fördert Gesundheit und Leistung der Mitarbeiter. 72

75 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen Gegen die Virusgrippe ließen sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter impfen. In den Erste-Hilfe-Stellen wurden rund Leistungen erbracht. Lediglich in fünf Prozent der Fälle war eine Weiterleitung an Ärzte oder Krankenhäuser notwendig. Personalärzte stehen allen Beschäftigten zur Verfügung Die Personalärzte stehen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur individuellen Beratung über allgemeinmedizinische und arbeitsplatzbezogene Probleme zur Verfügung. Daneben gehören zu den Aufgaben des personalärztlichen Dienstes vor allem gutachtliche Stellungnahmen. Sie beziehen sich auf Anfragen der Personalverwaltung zu bereits Beschäftigten und zu Neueinstellungen. Einen weiteren Schwerpunkt bilden Untersuchungen, die der Wiedereingliederung von erkrankten Beschäftigten in den Arbeitsprozess dienen. Wiedereingliederung von erkrankten Beschäftigten Sozialberatung hilft bei Problemen Probleme am Arbeitsplatz und Erkrankungen gehören zu den häufigsten Fällen, in denen Kontakt zur betrieblichen Sozialberatung gesucht wird. Schwierige Situationen am Arbeitsplatz und in der Ausbildung machten etwa ein Drittel der Fälle aus. In 16 Prozent der Beratungen ging es um eine Betreuung bei wirtschaftlicher Notlage, persönlichen Problemen und der Vorbereitung auf den Ruhestand. 73

76 Berufliche Bildung Führungskräfteprogramm für den höheren Dienst Mit ihren Aus- und Weiterbildungsangeboten unterstützt die Bildungsabteilung die Entwicklung von Organisation und Personal bei den Trägern der Deutschen Rentenversicherung. Im Berichtsjahr wurden unter anderem am Fachbereich Sozialversicherung der Bachelor-Studiengang eingerichtet und ein Führungskräfteprogramm für den höheren Dienst etabliert. Die Träger der Rentenversicherung einigten sich auf ein gemeinsames Finanzierungssystem in der trägerübergreifenden Bildung. Ausbildung in vielen Berufen Die Deutsche Rentenversicherung Bund bildet in ihrer Hauptverwaltung Sozialversicherungsfachangestellte, Fachinformatiker und Verwaltungsfachangestellte aus. In den Rehabilitationszentren können junge Leute Bauzeich Ausbildungsberufe und Anzahl der Auszubildenden (ohne Rehabilitationszentren) Anzahl der Auszubildenden insgesamt Ausbildungsberuf Anzahl Sozialversicherungsfachangestellte in der Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung 191 Fachinformatikerinnen und Fachinformatiker in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung und Systemintegration 93 Verwaltungsfachangestellte in der Fachrichtung Bundesverwaltung 46 Bauzeichnerinnen und Bauzeichner 2 insgesamt 332 Ausbildungsberufe und Anzahl der Auszubildenden in den Rehabilitationszentren der Deutschen Rentenversicherung Bund Anzahl der Auszubildenden insgesamt Ausbildungsberuf Anzahl Medizinische Fachangestellte und Medizinischer Fachangestellter 135 Köchin und Koch 135 Kauffrau und Kaufmann für Bürokommunikation 46 Fachkraft im Gastgewerbe 27 Hauswirtschafterin und Hauswirtschafter 20 Kauffrau und Kaufmann im Gesundheitswesen 15 Elektroniker für Betriebstechnik 3 insgesamt 381 Stand: Dezember

77 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen ner, Köche, Kaufleute im Gesundheitswesen, Medizinische Fachangestellte, Hauswirtschafter, Kaufleute für Bürokommunikation, Fachkräfte im Gastgewerbe sowie Elektroniker für Betriebstechnik werden. In der dreijährigen Ausbildung zu Sozialversicherungsfachangestellten wechseln sich theoretische und fachpraktische Phasen ab. Die fachpraktische Ausbildung geschieht an echten Geschäftsvorfällen. Darüber hinaus werden spezielle handlungsorientierte Ausbildungsmethoden, unter anderem Leittexte, angewendet. Die praktische Ausbildung an allen Ausbildungsstandorten in Berlin, Gera und Stralsund erfolgt in Lehrdezernaten, Lerninseln sowie als Einzelplatzausbildung. Die Ausbildung zum Fachinformatiker, die bisher nur in Berlin möglich war, wird seit September 2009 auch in Würzburg angeboten. In der Lehrfirma Nes tecs der Deutschen Rentenversicherung Bund werden wesentliche Inhalte des Ausbildungsberufs vermittelt und vertieft. Da die Deutsche Rentenversicherung Bund an Ausbildungsverbünden beteiligt ist, besuchten auch 48 Auszubildende aus verschiedenen Bundesbehörden, Universitäten und Instituten die Lehrfirma und IT-Seminare der Rentenversicherung. Zum 10. Girls Day wurde ihre Fachinformatiker ausbildung im Bundeskanzleramt präsentiert. Girls Day im Kanzleramt: Die Deutsche Rentenversicherung Bund präsentierte die Fachinformatikerinnenausbildung. Die Ausbildung der Verwaltungsfachangestellten wird gemeinsam mit dem Ausbildungszentrum des Bundesverwaltungsamts in Berlin durchgeführt. In drei Jahren durchlaufen die Nachwuchskräfte alle Ausbildungsstationen. Ein Lernteam der Bildungsabteilung sowie Teams der fachpraktischen Ausbildung sorgen für eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis. 75

78 Geschäftsbericht Berufliche Bildung Diplomstudium wurde abgelöst Start des Bachelor-Studiengangs Zum 1. Oktober wurde an der Fachhochschule des Bundes das bisherige Diplomstudium durch einen Bachelor-Studiengang ( Sozialversicherung B. A. ) abgelöst. Schwerpunkte des Studiums, das in Berlin und Bochum möglich ist, bilden die allgemeine Rentenversicherung und die knappschaftliche Sozialversicherung. Die Prüfungsordnung für den neuen Studiengang wurde am 30. November 2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Am Fachbereich Sozialversicherung wurden Ende des Jahres neben den 139 Studierenden der Deutschen Rentenversicherung Bund 178 Nachwuchskräfte der Rentenversicherungsträger Knappschaft-Bahn-See, Berlin-Brandenburg und Saarland sowie des Bundesversicherungsamts ausgebildet. Ihnen standen zehn Professoren, 21 weitere hauptamtlich Lehrende sowie 63 Lehrbeauftragte zur Verfügung. 37 bestanden Laufbahnprüfung Von den Studierenden der Deutschen Rentenversicherung Bund im Diplomstudiengang haben 39 die Zwischenprüfung bestanden. 34 Studierende legten 2010 eine Diplomarbeit vor. Insgesamt bestanden 37 Studierende die Laufbahnprüfung zum Diplomverwaltungswirt (FH). Breites Angebot zur Weiterbildung In zahlreichen Seminaren und anderen Veranstaltungen haben sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung Bund weitergebildet. Angeboten werden Seminare zu verschiedenen Schwerpunkten des Renten-, Versicherungs- und Beitragsrechts. Für Führungskräfte ist ein Programm angelaufen, dessen Ziel es ist, Dezernatsmanagerinnen und Dezernatsmanager mit einem praxisnahen An Angekommen in der Deutschen Rentenversicherung Bund: 14 Juristinnen und Juristen und ein Volkswirt. 76

79 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen gebot zu unterstützen. 14 neu eingestellte Juristinnen und Juristen wurden insbesondere in der Anwendung und Umsetzung der Sozialgesetze fachlich begleitet. Für Versichertenberater, Mitglieder der Widerspruchsausschüsse und für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Versicherungsämtern und Gemeindeverwaltungen wurden Seminare veranstaltet. Eine Schulungsoffensive an den Standorten Gera und Stralsund qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für Frauen in Führungspositionen fand das Frauenforum 2010 mit den Themen Personalmanagement sowie Wandel des Frauenbilds in den letzten 30 Jahren statt. Prof. Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D., referierte beim Offenen Forum des Fachbereichs zum Thema Leitwerte des Sozialstaats für die Rentengesetzgebung. Unterstützung der Gleichstellung Im trägerübergreifenden Bildungsprogramm ließen sich Beschäftigte der Deutschen Rentenversicherung zu den Themen Führung, Kommunikation, Methoden und Arbeitstechniken, Konfliktmanagement, Berufspädagogik und Organisationsentwicklung weiterbilden. Bei der Kampagne Altersvorsorge macht Schule wurden weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Referenten für die Volkshochschulkurse qualifiziert. Zurück auf die Schulbank: Referenten wurden für Volkshochschulkurse qualifiziert. 77

80 Datenverarbeitung Energieverbrauch trotz neuer Aufgaben konstant Trotz gestiegener und neuer Anforderungen an die Informations- und Kommunikationstechnologie ist es in der Datenverarbeitung der Deutschen Rentenversicherung Bund gelungen, den Energieverbrauch konstant zu halten. So kann der richtige Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der CO 2 -Bilanz leisten. Moderne Technik verbessert die CO 2 -Bilanz. Rund 700 Arbeitsplätze wurden umgestaltet Barrierefreiheit an weiteren 45 Arbeitsplätzen In Zusammenarbeit mit den Schwerbehindertenvertretungen und dem betriebsärztlichen Dienst wurden weitere 45 Arbeitsplätze mit speziellen Hilfsmitteln ausgerüstet. Insgesamt sind bereits rund 700 Arbeitsplätze barrierefrei umgestaltet worden. Online-Kunden sollen neuen Ausweis nutzen können Nach dem erfolgreichen Test des neuen elektronischen Personalausweises werden sich auch die Online-Kunden der Deutschen Rentenversicherung Bund künftig mit der elektronischen Identität authentifizieren können. In dem großen Anwendertest waren die Möglichkeiten eines Identitätsnach Neuer Personalausweis: Test erfolgreich gelaufen. 78

81 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen weises mit dem neuen Personalausweis erprobt worden. Die Deutsche Rentenversicherung beteiligte sich aufgrund ihrer langen Erfahrungen im Angebot von Online-Diensten mit sicherer Authentifizierung an dem Probelauf, der unter Federführung des Bundesministeriums des Innern stattfand. Arbeit am gemeinsamen Programmsystem der Rentenversicherungsträger Die Entwicklung eines gemeinsamen Programmsystems in der Deutschen Rentenversicherung wurde fortgesetzt. In einer ersten Stufe wird bis Ende 2012 das bisherige Programmsystem so ergänzt, dass es auch bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eingesetzt werden kann. Im Anschluss hieran wird das Programm mit dem Ziel weiterentwickelt, die Geschäftsprozesse bei allen Rentenversicherungsträgern zu vereinheitlichen, zu optimieren und zu automatisieren. Es soll die bestehenden Programme ablösen. Als Basis für die Zusammenführung dient das System der Regionalträger und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. 79

82 Datenschutz und Datensicherheit Die Deutsche Rentenversicherung Bund erhebt und verarbeitet in großem Umfang Daten von Versicherten und Rentnern. Sie muss gewährleisten, dass die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz der Sozialdaten und sonstiger personenbezogener Daten eingehalten werden. Dazu zählen die Daten von Versicherten, Leistungsempfängern, Arbeitgebern und Berechtigten auf Altersvorsorgezulage und die von Mitarbeitern und Versorgungsempfängern der Deutschen Rentenversicherung Bund. Der von der Deutschen Rentenversicherung Bund bestellte Datenschutzbeauftragte sowie das Grundsatzreferat für Datenschutz sorgen für das Einhalten der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Dadurch wurde ein seit Jahren anerkanntes hohes Datenschutzniveau erreicht. Auskunftsersuchen nahmen zu Um eine einheitliche Bearbeitung unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen, werden alle Auskunftsersuchen durch das Grundsatzreferat für Datenschutz vorab geprüft. Ihre Zahl ist um rund auf knapp gestiegen. Insgesamt Ersuchen zur Datenübermittlung kamen von Sozialleistungsträgern. Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Gerichte, Behörden der Gefahrenabwehr oder zur Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Ansprüche baten in Fällen um Auskunft. Die Anfragen der Finanzämter gingen von knapp im Vorjahr auf zurück. Datenschützer prüften Anfragen. Mit 760 Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden ist die Zahl etwas gestiegen. Die Auskunftsersuchen zur Durchführung eines Strafverfahrens haben mit Anfragen nur geringfügig zugenommen. Außerdem wurden Anfragen von privaten Personen oder Stellen beantwortet. Weitere Auskunftsersuchen sind in der Datenstelle in Würzburg eingegangen, die in Fällen die Antwort direkt gab. In Fällen wurden die Anfragen an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergeleitet. Weniger datenschutzrechtliche Beschwerden Mit insgesamt 46 datenschutzrechtlichen Beschwerden ist deren Zahl gegenüber dem Vorjahr um elf Fälle zurückgegangen. Fast immer ging es dabei um eine Datenübermittlung der Deutschen Rentenversicherung Bund an Dritte. In zwölf Fällen traf die Einschätzung der Beschwerdeführer zu, und es wurden umgehend schadensbegrenzende Maßnahmen eingeleitet. 80

83 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hatte erneut keine Beanstandungen. In Gesprächen mit ihm bei gemeinsam durchgeführten Beratungsbesuchen wurden daten schutzrechtliche Fragen erörtert. Dabei ging es auch um die Verarbeitung von Gesundheitsdaten in Rehabilitationszentren sowie die datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Vorkehrungen bei der Zentralen Speicherstelle, bei der die Entgelte der Arbeitnehmer für das Verfahren zum elektronischen Entgeltnachweis gespeichert werden. Bundesbeauftragter hatte keine Beanstandungen 16 Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz Es wurden 16 Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt. Bei dem Gesetz geht es um den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden. In der Deutschen Rentenversicherung Bund ist das Datenschutzreferat für die Bearbeitung zuständig. 81

84 Rechnungsprüfung und Revision Unmittelbar dem Direktorium unterstellt Das Revisionsamt untersteht personell, sachlich und organisatorisch unmittelbar dem Direktorium. Fachlich ist es nur an die gesetzlichen Bestimmungen, die Satzung sowie an Verwaltungsanordnungen gebunden. Das Amt besteht aus sieben Prüfungsgruppen und den Grundsatzbereichen Betriebs- und Finanzwirtschaft, Querschnittsaufgaben sowie IT-Koordination. Abnahme der Jahresrechnung: Berichte des Revisionsamtes sind wichtige Grundlage. Seine Prüfungen und Beratungen erstrecken sich insbesondere auf: w w w w w die Jahresrechnung, die Einnahmen und Ausgaben sowie die Vermögensbestände einschließlich der Forderungen, Verpflichtungen und Vorräte der Deutschen Rentenversicherung Bund, die Kasse, die Buchhaltung, die Einhaltung der Rechnungsbestimmungen und die Zweckmäßigkeit der Rechnungsführung, die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns, die eingesetzten Verfahren der Datenverarbeitung und Mitwirkung an der Projektarbeit. Qualitätsverbesserung und Sparsamkeit Dabei verfolgt das Revisionsamt das Ziel, zunehmend an der Feststellung aktueller Probleme und deren Lösung mitzuwirken. Es strebt an, die Qualität zu verbessern und die Durchlaufzeiten zu senken. Dabei gilt es, die Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten und die Verfahrenssicherheit weiter zu erhöhen. Darüber hinaus wirkt das Amt bei der Korruptionsprävention mit. 82

85 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen Es wurden unter anderem folgende Prüfungen durchgeführt: w w w w w w w w Prüfungen von Geschäftsvorgängen der Fachabteilungen, Prüfungen der Abrechnungen mit der Deutschen Post AG über Rentenzahlungen, Beitragseinnahmen und Beitragserstattungen, Rentenauskünfte und Rentenerstfeststellungen, Pflegeversicherung und Risikostrukturausgleich sowie örtliche Prüfungen in den Leistungsabteilungen Gera und Stralsund, Prüfungen der Einnahmen und Ausgaben der Rehabilitationszentren der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe, vierteljährliche Prüfungen der Hauptkasse der Deutschen Rentenversicherung Bund sowie der Nebenkassen der Hauptverwaltung, jährliche Prüfungen der Kassen, Bestände und des Verwaltungshandelns in den Rehabilitationszentren, der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Bund und des Ausbildungszentrums in der Berliner Nestorstraße, Prüfungen von Baumaßnahmen, Prüfung des Jahresabschlusses 2009 (Haushaltsrechnung, Vermögensübersicht, Aufwands- und Ertragsrechnung), Prüfung der Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit der eingesetzten Informationstechnik sowie Mitwirkung bei der Entwicklung neuer Verfahren in der Projektarbeit. Für den Träger- und für den Grundsatz- und Querschnittsbereich wurden jeweils ein Prüf- und Erläuterungsbericht und als Auszug daraus Wesentliche zusammenfassende Bemerkungen zur Prüfung der Jahresrechnungen erstellt. Diese dienten der Information des Direktoriums und halfen darüber hinaus als Arbeitsunterlage den Selbstverwaltungsgremien bei der Abnahme der Jahresrechnung und beim Entlastungsverfahren. 83

86 Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen 2,8 Milliarden Euro ausgezahlt An Zulagen für die Riester-Rente im Rahmen der steuerlich geförderten Altersvorsorge sind im Berichtsjahr rund 2,8 Milliarden Euro ausgezahlt worden. Bis zum Jahresende wurden 1,14 Millionen Verträge neu abgeschlossen, sodass ihre Gesamtzahl auf 14,4 Millionen anstieg. 12,2 Millionen Zulagekonten Die derzeit rund 12,2 Millionen Zulagekonten führt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen in Brandenburg an der Havel. Sie ist eine Verwaltungseinheit der Deutschen Rentenversicherung Bund. Für das Bundesministerium der Finanzen bearbeitet sie die Anträge auf Zulagen, zahlt die Zulagen aus und fordert zu viel gezahlte Zulagen zurück. Die Zulagen werden mit Hilfe der Datenverarbeitung zu rund 90 Prozent automatisch berechnet und ausgezahlt. Die Zulagenstelle tauschte mit über Partnern Daten aus, zum Beispiel mit Anbietern von Altersvorsorgeverträgen, Dienststellen, Finanzämtern und Kindergeldkassen. Allein die Finanzämter haben ihr rund 3,7 Millionen Datensätze über die Steuerermäßigung übermittelt. Finanzämter übermittelten 3,7 Millionen Datensätze. In 18 Millionen Fällen Konten abgeglichen Die Zulagenstelle hat in rund 18 Millionen Fällen die Konten von Zulageberechtigten maschinell überprüft. Der Gesetzgeber hatte festgelegt, dass rückwirkend ein Datenabgleich mit dem Rentenversicherungsträger, den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit, den zuständigen Besoldungsstellen und den Finanzämtern vorzunehmen ist. Dabei werden die gezahlten Zulagen sowie die Voraussetzungen für einen Sonderausgabenabzug kontrolliert. 84

87 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen 153 Anbieter von Vorsorgeprodukten überprüft Die Zulagenstelle hat 153 Anbieter von Altersvorsorgeprodukten geprüft. 127 wurden einer Innenprüfung in Brandenburg an der Havel unterzogen, 26 Anbieter an ihrem Firmensitz kontrolliert. Ingesamt waren davon rund Konten betroffen. Dabei hat die Zulagenstelle geklärt, ob die Anbieter ihren Pflichten gemäß der gesetzlichen Vorschriften nachgekommen sind. Gesetze sorgen für weitere Aufgaben Durch das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs musste auch das Zulageverfahren angepasst werden. Es sieht vor, dass Altersvorsorgevermögen aus Ansprüchen einer Ehezeit übertragen werden können. Ferner galt es, das Eigenheimrentengesetz, den sogenannten Wohn-Riester, umzusetzen. Gemeinsam mit den Anbietern wurden die Datensätze für ein Wohnförderkonto geschaffen. Ab 1. Januar 2011 nimmt die Zulagenstelle die nach dem Einkommensteuergesetz erforderlichen Bescheinigungen über die Höhe der geleisteten Altersvorsorgebeiträge entgegen und leitet diese an die Landesfinanzverwaltungen weiter. Datendrehscheibe für den Rentenbezug Die Zulagenstelle dient auch als Datendrehscheibe für die Mitteilungen über den Rentenbezug, die Renten- und Lebensversicherungen erstellen müssen. Sie hat 154 Millionen Mitteilungen empfangen und 148 Millionen an die Landesfinanzverwaltung weitergeleitet. Mit diesem Verfahren soll die Besteuerung lebenslang gezahlter Renten gesichert werden. Entwicklung der Riester-Rente Anzahl der Verträge in Millionen IV/2002 IV/2003 IV/2004 IV/2005 IV/2006 IV/2007 IV/2008 IV/2009 III/2010 Versicherungsverträge Banksparverträge Investmentfondsverträge Wohn-Riester Dabei wird eine einheitliche Identifikationsnummer verwendet. Sie kann künftig auch bei anderen steuerlichen Mitteilungen von Nutzen sein, die immer häufiger auf elektronischem Wege erfolgen. Die Zulagenstelle hat die Aufgabe, solche Verfahren für Beiträge zu Basisrentenverträgen (Rürup- Rente) sowie für Beiträge an Krankenkassen- und Pflegeversicherungen zu entwickeln, durchzuführen und zu betreuen. Rund 25 Informationsveranstaltungen zum Zulageverfahren Zum Zulageverfahren sind rund 25 Informationsveranstaltungen mit den zuständigen Stellen, den Familienkassen, den Besoldungsstellen sowie den Anbietern von Riester-Verträgen organisiert worden. Sie dienten der Verbesserung der Kommunikation, der Vorstellung neuer Verfahren sowie dem Erfahrungsaustausch. Zu den jährlich stattfindenden Anbieterinformationstagen kamen erstmalig mehr als 300 Teilnehmer. 85

88 Gesetzesänderungen Auch im Jahr 2010 war die Deutsche Rentenversicherung Bund mit zahlreichen neuen Rechtsvorschriften befasst. Aufgeführt sind hier auch die Rechtsänderungen, die 2010 vorbereitet wurden, aber erst später in Kraft traten. Verordnung (EG) Nummer 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (ABl. [EU] Nummer L 166/1 vom 30. April 2004) und Verordnung (EG) Nummer 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2010 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nummer 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (ABl. [EU] Nummer L 284/1 vom 30. Oktober 2009) w Inkrafttreten: 20. Mai 2004, 1. Mai 2010, beide anwendbar ab 1. Mai 2010 Die beiden neuen europäischen Verordnungen ersetzen die bisher anwendbare Verordnung (EWG) Nummer 1408/71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer, Selbstständige und deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, sowie die Verordnung (EWG) Nummer 574/72 zu deren Durchführung. Hauptziel ist die Modernisierung der europäischen Koordinierung der nationalen Systeme der sozialen Sicherheit. Erreicht werden soll eine Vereinfachung zugunsten der Bürger sowie die Aktualisierung und Verbesserung des Systems der Koordinierung an sich. Die Grundlagen der Koordinierung, die Gleichbehandlung und die Wahrung der erworbenen Ansprüche und Anwartschaftsrechte wurden beibehalten. Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat ihren Wohnort haben, besitzen weiterhin die gleichen Rechte und Pflichten wie die Angehörigen dieses Mitgliedstaats. Sozialleistungen werden wie bisher grundsätzlich in einen anderen Mitgliedstaat exportiert, und Versicherungszeiten, ihnen gleichgestellte Zeiten und Wohnzeiten, die in einem Mitgliedstaat zurückgelegt wurden, werden auch künftig zur Begründung eines Anspruchs in einem anderen Mitgliedstaat zusammengerechnet. Mit der Neuregelung verbunden ist gleichzeitig die Umstellung der Verwaltungsabläufe zwischen den Versicherungsträgern in Europa von Papier auf eine ausschließlich elektronische Kommunikation. Die technische Infra struktur für diesen elektronischen Datenaustausch (EESSI Electronic Exchange of Social Security Information) wird den Mitgliedstaaten frühestens im Laufe des Jahres 2011 zur Verfügung stehen. Damit den Versicherungsträgern eine Anbindung ihrer nationalen Systeme an das zu schaffende aufwändige und anspruchsvolle europäische System möglich wird, ist eine zweijährige Übergangszeit bis zum 30. April 2012 vorgesehen, in der die im Einsatz befindlichen Verfahren weiterhin angewendet werden. Die VO (EWG) Nummer 1408/71 und die VO (EWG) Nummer 574/72 behalten über den 30. April 2010 hinaus ihre Rechtswirkung zunächst im Verhältnis zu den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen) und der Schweiz und für Staatsangehörige, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen. Für eine spätere Anwendung der VO (EG) Nummer 883/2004 und der VO (EG) Nummer 987/2009 sind noch Änderungen und Anpassungen erforderlich. Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 7. Juli 2009 (Bundesgesetzblatt I Seite 1707) w Inkrafttreten: 1. Juli 2010 Mit dem Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes wurde ein einheitlicher Kontopfändungsschutz auf dem sogenannten Pfändungsschutzkonto in Höhe eines bestimmten pfändungsfreien monatlichen Sockelbetrags eingeführt. Die Reform ist für die gesetzliche Rentenversicherung von Bedeutung, da sie auch den Kontopfändungsschutz von Sozialleistungen betrifft und die bisherige, besondere Regelung zum Kontopfändungsschutz von Sozialleistungen nach dem Ersten Buch Sozialgesetzbuch zum 1. Januar 2012 vollständig ablöst. Bekanntmachung der Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung vom 7. Dezember 2009 (Bundesgesetzblatt I Seite 3848) In der Bekanntmachung der Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich sind die für das Jahr 2010 maßgebenden Umrechnungsfaktoren veröffentlicht worden. Dies betrifft die Ermittlung der für Entgeltpunkte und für Entgeltpunkte (Ost) zu zahlenden Beiträge sowie die Umrechnungsfaktoren für die Ermittlung von Entgeltpunkten und Entgeltpunkten (Ost), die gezahlten Beiträgen entsprechen ( 187 Absatz 3 Satz 2, 281a Ab 86

89 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen satz 3 Satz 3 SGB VI). Die Umrechnungsfaktoren basieren auf der Grundlage des vorläufigen Durchschnittsentgelts ( 69 Absatz 2 Nummer 2 SGB VI) beziehungsweise des vorläufigen Durchschnittsentgelts im Beitrittsgebiet ( 281a Absatz 3 Sätze 1 und 2 SGB VI) und des Beitragssatzes für das Jahr Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1. Juli 2010 (Rentenwertbestimmungsverordnung 2010 RWBestV 2010) vom 22. Juni 2010 (Bundesgesetzblatt I Seite 816) 1, 3 RWBestV 2010 Mit der unter anderem auf den Verordnungsermächtigungen in den 69 Absatz 1, 255b Absatz 1 SGB VI beruhenden Rentenwertbestimmungsverordnung 2010 wurden zum 1. Juli 2010 der aktuelle Rentenwert und der aktuelle Rentenwert (Ost) in derselben Höhe wie zuvor festgesetzt. Dabei kam den Rentnern die zum 22. Juli 2009 erweiterte Schutzklausel (Garantie gegen Rentenkürzungen) zugute. Ohne diese Schutzklausel hätten der aktuelle Rentenwert von 27,20 Euro und der aktuelle Rentenwert (Ost) von 24,13 Euro vermindert werden müssen. Allerdings führte die Anwendung der Schutzklausel zu einem weiteren Aufbau des Ausgleichsbedarfs, der ab 2011 durch eine Halbierung möglicher Rentenanpassungen abzuschmelzen ist. So belaufen sich der Ausgleichsbedarf und der Ausgleichsbedarf (Ost) ab dem 1. Juli 2010 auf 0,9619 und 0,9817 (siehe 68a, 255a Absatz 4 SGB VI). Aufgrund der Fortschreibung des bisherigen aktuellen Rentenwerts sowie des aktuellen Rentenwerts (Ost) über den 30. Juni 2010 hinaus gab es zum 1. Juli 2010 keine Veränderung der Hinzuverdienstgrenzen für die Altersrenten und die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Drittes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 5. August 2010 (Bundesgesetzblatt I Seite 1127) w Inkrafttreten: 11. August 2010, 1. Januar 2011 Artikel 1 Nummer 1 Neufassung der Angabe zu 18h SGB IV in der Inhaltsübersicht Die Mitführungspflicht des Sozialversicherungsausweises für bestimmte Beschäftigungsgruppen ist seit dem 1. Januar 2009 entfallen. Die Änderung ist redaktioneller Art. Artikel 1 Nummer 4 Änderung 14 Absatz 3 SGB IV Es wird klargestellt, dass auch weiterhin Sachzuwendungen im Haushaltsscheckverfahren nicht dem Arbeitsentgelt zugerechnet werden. Artikel 1 Nummer 5 Änderung 17 Absatz 1 Satz 1 SGB IV Aus Gründen der Vereinfachung genügt es, dass sich statt der Bundesregierung das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit der Anpassung beitragsrechtlicher Sachverhalte an das Steuerrecht befasst. Artikel 1 Nummer 5 a Änderung 18b Absatz 5 SGB IV 18b SGB IV enthält die Grundsätze, nach denen die Höhe des bei der Rente wegen Todes zu berücksichtigenden Einkommens zu bestimmen ist. Im 18b Absatz 5 SGB IV wird die Kürzung des monatlichen Einkommens auf Nettobeträge geregelt. Mit dem Inkrafttreten des SGB-IV-Änderungsgesetzes am 11. August 2010 sind verschiedene dort bestimmte Abzugsbeträge neu festgelegt worden. Für Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte ist erstmalig ein pauschaler Abzugsbetrag unabhängig von der Art der Kranken- und Pflegeversicherung eingeführt worden. Für kurzfristige Erwerbsersatzeinkommen und Verletztenrenten der Unfallversicherung werden die Abzüge wegen der eventuell vom Berechtigten zu tragenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nun ebenfalls pauschaliert. Artikel 1 Nummer 6 Änderung 18h SGB IV Die Regelung dient der Klarstellung, dass Versicherte unbrauchbare und weitere Sozialversicherungsausweise an die zuständige Einzugsstelle zurückzugeben haben. Artikel 1 Nummer 7 Änderung 23b Absatz 3 erster Halbsatz SGB IV Wegen des Verweises auf die 7c und 7f SGB IV ist der Zusatz gemäß einer Vereinbarung überflüssig. Artikel 1 Nummer 8 Änderung 23c Absatz 1 Satz 1 SGB IV Innerhalb einer Aufzählung wird das Wort oder durch ein Komma ersetzt. Die Änderung ist redaktioneller Art. 87

90 Gesetzesänderungen Artikel 1 Nummer 9 Änderung 25 Absatz 2 Satz 6 SGB IV In 25 Absatz 2 Satz 6 SGB IV wurde der Halbsatz auch soweit Prüfungen am 1. Januar 2005 noch nicht abgeschlossen sind. mit Wirkung vom 11. August 2010 gestrichen. Die Regelungen zur Hemmung der Verjährung bei einer Arbeitgeberprüfung ( 25 Absatz 2 Sätze 2 bis 5 SGB IV) gelten für Prüfungen der Beitragszahlung bei sonstigen Versicherten, in Fällen der Nachversicherung und bei versicherungspflichtigen Selbstständigen entsprechend. Dies galt auch, soweit die Prüfungen am 1. Januar 2005 noch nicht abgeschlossen waren. Wegen Zeitablaufs wurde der Halbsatz des Satzes 6 gestrichen. Artikel 1 Nummer 10 Änderung 28b Absatz 6 SGB IV Einfügung Satz 2 Der Deutsche Gewerkschaftsbund soll innerhalb des ELENA-Verfahrens als Vertreter der Arbeitnehmerinteressen in das Verfahren zur Festlegung der technischen Vorschriften für die Datensätze einbezogen werden. Artikel 1 Nummer 11 Änderung 28h Absatz 2 SGB IV Es wird klargestellt, dass die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See prüft, inwieweit bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen die Arbeitsentgeltgrenzen eingehalten werden. Sie erlässt den Verwaltungsakt und den Widerspruchsbescheid nach 8 Absatz 2 Satz 3 SGB IV. Dies gilt auch, wenn durch Überschreiten der Arbeitsentgeltgrenze Versicherungspflicht eintritt und die geringfügige Beschäftigung entfällt. Artikel 1 Nummer 12 Änderung 28i Satz 5 SGB IV Aufgrund erstinstanzlicher Urteile vor Sozialgerichten wird redaktionell klargestellt, dass die Minijobzentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn- See insgesamt Einzugsstelle für geringfügige Beschäftigte ist und nicht nur die Verwaltungsstelle in Cottbus. Artikel 1 Nummer 13 Änderung 28l SGB IV Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben entsprechend der Regelung im 28l Absatz 1 Satz 2 SGB IV eine Vereinbarung über die Höhe und die Verteilung der Einzugskostenvergütung sowie der Maßnahmen bei Schlechtleistung getroffen. Damit kann die Übergangsregelung aufgehoben werden. Artikel 2 Nummer 2, 5 bis 9 Streichung 7 Absatz 2, 232 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2, 208 SGB VI, Einfügung 210 Absatz 1a, 282, 286d Absatz 4 SGB VI 7 Absatz 2 SGB VI wurde aufgehoben. Für Zeiten ab dem 1. August 2010 haben nunmehr versicherungsfreie und von der Versicherungspflicht befreite Personen das Recht zur freiwilligen Versicherung, ohne die allgemeine Wartezeit erfüllen zu müssen. In der Folge wurde 210 SGB VI um den Absatz 1a ergänzt. Danach können versicherungsfreie und von der Versicherungspflicht befreite Personen (die bisher wegen fehlender Berechtigung zur freiwilligen Versicherung einen Anspruch auf Beitragserstattung nach Absatz 1 Nummer 1 hatten) weiterhin einen Anspruch auf Beitragserstattung geltend machen, wenn die allgemeine Wartezeit noch nicht erfüllt ist. Dies gilt jedoch nicht (mehr) für Personen, die noch nicht auf Lebenszeit versicherungsfrei oder nur befristet von der Versicherungspflicht befreit sind wie zum Beispiel Soldaten auf Zeit oder Beamte auf Probe. Freiwillige Beiträge, die zum Beispiel nach der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit gezahlt wurden, schließen die Beitragserstattung ebenfalls aus. Personen, die vor dem 1. Januar 1992 von dem Recht der freiwilligen Versicherung Gebrauch gemacht hatten und von einem Zeitpunkt ab 1. Januar 1992 versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit waren, waren nach 232 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 SGB VI auch ohne Erfüllung der allgemeinen Wartezeit zur freiwilligen Versicherung berechtigt. Diese Regelung ist durch den Wegfall des Absatz 2 in 7 SGB VI entbehrlich geworden und wurde deshalb gestrichen. Allerdings war die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung nach dieser Vorschrift ein Ausschlusstatbestand für den Anspruch auf Beitragserstattung nach 210 Absatz 1 Nummer 1 SGB VI. 286d SGB VI wurde deshalb der Absatz 4 angefügt, der diesen Ausschlusstatbestand weiterhin regelt. Die Vorschrift des 208 SGB VI, die seit Juli 2009 die Nachzahlung freiwilliger Beiträge bei anzurechnenden Kindererziehungszeiten regelte, wurde in erster Linie für versicherungsfreie oder von der Versicherungspflicht befreite Personen eingeführt, denen Kindererziehungszeiten anzurechnen waren, um diese bei nicht erfüllter 88

91 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen Wartezeit mit Erreichen der Regelaltersgrenze zahlbar zu machen. Die seit dem 11. August 2010 bestehende Berechtigung zur freiwilligen Versicherung für diesen Personenkreis hat die Vorschrift entbehrlich gemacht. Sie wurde deshalb aufgehoben. Für eine Übergangszeit ist die Möglichkeit der Nachzahlung für rentennahe Versicherte, die die allgemeine Wartezeit durch die laufende Zahlung freiwilliger Beiträge bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht (mehr) erreichen können, jedoch weiterhin notwendig. Für vor dem 1. Januar 1955 geborene Eltern wurde deshalb die Möglichkeit der Nachzahlung freiwilliger Beiträge nach 282 Absatz 1 SGB VI eingeführt. Absatz 2 der Vorschrift lässt darüber hinaus auch für versicherungsfreie und von der Versicherungspflicht befreite Personen die Möglichkeit der Nachzahlung freiwilliger Beiträge zu, die am 10. August 2010 nach 7 Absatz 2 oder 232 Absatz 1 SGB VI nicht zur freiwilligen Versicherung berechtigt waren, wenn sie bei Erreichen der Altersgrenze die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben. Eine Nachzahlung nach 282 Absatz 2 SGB VI ist deshalb für rentennahe Jahrgänge, die die allgemeine Wartezeit bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht mehr erfüllen können, nur bis zum 31. Dezember 2015 möglich, weil die Wartezeit von fünf Jahren für Jahrgänge, die die Regelaltersgrenze nach diesem Datum erreichen, durch die laufende freiwillige Beitragszahlung erfüllt werden kann. Artikel 10 Nummer 1 Änderung 7 BVV Auf die bisher zu erstellenden Prüfberichte der Betriebsprüfer der Rentenversicherungsträger an die Einzugsstellen wird aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung verzichtet, da die gleichen Angaben in automatisierten und übermittelten Prüfmitteilungen ebenfalls enthalten sind. Artikel 10 Nummer 2 Änderung 8 Absatz 2 Nummer 7 BVV Es wird klargestellt, dass der Arbeitnehmerfragebogen bei geringfügig entlohnten Beschäftigten zu den Entgeltunterlagen gehört. Artikel 10 Nummer 3 Streichung 10 Absatz 2 Satz 3 BVV Folgeänderung zu Artikel 10 Nummer 1. Künstlersozialabgabe-Verordnung 2011 vom 9. September 2010 (Bundesgesetzblatt I Seite 1294) w Inkrafttreten: 14. September 2010 Der Vomhundertsatz der Künstlersozialabgabe wird für das Jahr 2011 auf 3,9 Prozent festgesetzt. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 13. September 2010 zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Bundessteuerblatt I Seite 681) w Inkrafttreten: 1. Januar 2010 Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung stellen Steuerpflichtigen auf Verlangen Bescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt aus, mit denen sie gegebenenfalls nachweisen können, dass sie die Voraussetzungen für die Anwendung der sogenannten Öffnungsklausel ( 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Satz 2 Einkommensteuergesetz EStG) erfüllen. Danach kann der Steuerpflichtige unter bestimmten Voraussetzungen für den Anteil der Rente, der auf Beiträgen oberhalb des Höchstbeitrags beruht, die günstigere Ertragsanteilsbesteuerung beanspruchen. Das BMF hat mit dem Schreiben vom 13. September 2010 unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (unter anderem Urteil vom 19. Januar 2010 X R 53/08) seine Rechtsauffassung zu den Grundsätzen hierzu geändert. Dies betrifft die zeitliche Zuordnung der vom Berechtigten gezahlten Beiträge zu einzelnen Kalenderjahren und die nun vorrangige Berücksichtigung von Beiträgen zur Höherversicherung als gegebenenfalls vorhandene Beiträge oberhalb des Höchstbeitrags. Bekanntmachung der Beitragssätze in der allgemeinen Rentenversicherung und der knappschaftlichen Rentenversicherung für das Jahr 2011 vom 16. November 2010 (Bundesgesetzblatt I Seite 1550) w Inkrafttreten: 1. Januar 2011 Der Beitragssatz wird für das Jahr 2011 in der allgemeinen Rentenversicherung auf 19,9 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung auf 26,4 Prozent festgesetzt. Artikel 11 Nummer 1 und 2 Aufhebung 19 Absatz 2 DEÜV Die Übergangsregelung zu nicht systemgeprüften Programmen und Ausfüllhilfen wird aufgehoben. 89

92 Gesetzesänderungen Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozial versicherung für 2011 (Sozialversicherungs- Rechengrößenverordnung 2011) vom 3. Dezember 2010 (Bundesgesetzblatt I Seite 1761) w Inkrafttreten: 1. Januar 2011 Durch die Verordnung werden w die Anlage 1 zum SGB VI um das (endgültige) Durchschnittsentgelt für das Jahr 2009 in Höhe von Euro und um das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2011 in Höhe von Euro ergänzt, w die Bezugsgröße im Sinne des 18 Absatz 1 SGB IV im Jahre 2011 mit Euro jährlich beziehungsweise Euro monatlich bestimmt, w die Bezugsgröße (Ost) im Sinne des 18 Absatz 2 SGB IV im Jahre 2011 mit Euro jährlich beziehungsweise Euro monatlich bestimmt, w die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2011 in der allgemeinen Rentenversicherung mit Euro jährlich beziehungsweise Euro monatlich und in der knappschaftlichen Rentenversicherung mit Euro jährlich beziehungsweise Euro monatlich festgelegt und die Anlage 2 zum SGB VI für den Zeitraum bis um die Jahresbeträge ergänzt, w die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) für das Jahr 2011 in der allgemeinen Rentenversicherung mit Euro jährlich beziehungsweise Euro monatlich und in der knappschaftlichen Rentenversicherung mit Euro jährlich beziehungs weise Euro monatlich festgelegt und die Anlage 2a zum SGB VI für den Zeitraum bis um die Jahresbeträge ergänzt und w die Anlage 10 zum SGB VI (Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets) um den endgültigen Umrechnungswert für das Jahr 2009 von 1,1712 und den vorläufigen Umrechnungswert für das Jahr 2011 von 1,1429 ergänzt. Außerdem errechnen sich für Höchstverdiener aufgrund der Verordnung die Hinzuverdienstgrenzen für die Altersrenten und die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ab dem 1. Januar 2011 neu. Haushaltsbegleitgesetz 2011 (HBeglG 2011) vom 9. Dezember 2010 (Bundesgesetzblatt I Seite 1885) w Inkrafttreten: 1. Januar 2011 Artikel 19 Nummer 2 Buchstaben a) und b) Änderung 3 Satz 1 Nummer 3 SGB VI, Streichung 3 Satz 1 Nummer 3a SGB VI Artikel 19 Nummer 2 Buchstaben a) und b) führt für Bezieher von Arbeitslosengeld II ab 1. Januar 2011 zum Wegfall der Rentenversicherungspflicht nach 3 Satz 1 Nummer 3a SGB VI. Zur Vermeidung von Lücken in der Versicherungsbiografie wird die Zeit des Bezugs von Arbeitslosengeld II künftig als Anrechnungszeit berücksichtigt. Dieser Anrechnungszeit-Tatbestand verlängert darüber hinaus für einen anschließenden anderen Sozialleistungsbezug den Einjahreszeitraum zur Erfüllung der Vorversicherungspflicht nach 3 Satz 1 Nummer 3 SGB VI. Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz GKV-FinG) vom 22. Dezember 2010 (Bundesgesetzblatt I S. 2309) w Inkrafttreten: 1. Januar 2011 Artikel 1 Nummer 17 Neufassung 241 SGB V Durch das GKV-Finanzierungsgesetz ist unter anderem der im Rahmen des Konjunkturpaketes II seit 1. Juli 2009 abgesenkte allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Wirkung ab 1. Januar 2011 wieder angehoben und nunmehr im Gesetz festgeschrieben worden. Der allgemeine Beitragssatz, der auch für die Beitragsbemessung aus Renten und für die Berechnung des vom Rentenversicherungsträger gezahlten Zuschusses zur Krankenversicherung maßgebend ist, beträgt bundeseinheitlich ab 1. Januar 2011 wieder 15,5 Prozent. Artikel 1 Nummer 18 Änderung 242 SGB V Über die Einnahmeentwicklung hinausgehende Ausgabensteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung werden zukünftig allein durch Zusatzbeiträge der Mitglieder finanziert. Vom 1. Januar 2011 an erheben die Krankenkassen den Zusatzbeitrag nur noch einkommensunabhängig in festen Eurobeträgen. Die bisherige Begrenzung des Zusatzbeitrages auf ein Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds ist entfallen. 90

93 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen Artikel 1 Nummer 19 Einfügen der 242a und 242 b SGB V Zum Schutz der Beitragszahler vor einer unverhältnismäßigen finanziellen Belastung ist für die Zeit ab 1. Januar 2011 ein Sozialausgleich eingeführt worden. Danach haben Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen einen Anspruch auf Sozialausgleich, wenn der vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) jeweils für ein Kalenderjahr festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitrag die sogenannte Belastungsgrenze von zwei Prozent ihrer individuellen beitragspflichtigen Einnahmen übersteigt. Für das Jahr 2011 ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag auf 0 Euro festgelegt worden (Bekanntmachung des BMG vom 31. Dezember 2010, veröffentlicht im Bundesanzeiger Sonderausgabe Nummer 1 am 3. Januar 2011), sodass für das Kalenderjahr 2011 kein Sozialausgleich durchzuführen ist. 91

94 Geschäftsverlauf

95 Finanzen 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen Finanz- und Wirtschaftskrise gut überstanden Die allgemeine Rentenversicherung hat die Finanz- und Wirtschaftskrise gut überstanden. Nachdem sie schon das Jahr 2009 trotz der Krise mit einem leichten Überschuss positiv abgeschlossen hatte, wurde sie im Jahr 2010 spürbar vom Aufschwung erfasst. Die Pflichtbeiträge nahmen mit gut zwei Prozent wieder deutlich zu. Die sinkende Zahl an Arbeitslosen verminderte aber die Beiträge der Bundesagentur für Arbeit. Lagerhallenlogistik: Wirtschaft kommt wieder in Fahrt. Das vorläufige Rechnungsergebnis der allgemeinen Rentenversicherung für 2010 weist 244,7 Milliarden Euro an Einnahmen, 242,6 Milliarden Euro an Ausgaben und damit einen Überschuss von 2,1 Milliarden Euro aus. Das Verwaltungsvermögen blieb nahezu unverändert, das sonstige Reinvermögen verminderte sich um 0,3 Milliarden Euro. Folglich konnte die Nachhaltigkeitsrücklage um insgesamt 2,3 Milliarden Euro auf 18,5 Milliarden Euro aufgestockt werden. Diese Rücklage war weiterhin fast ausschließlich in Termingeldeinlagen angelegt. Diese sind vollständig über die Einlagensicherungssysteme der Kreditinstitute abgesichert. Von den gesamten Einnahmen der allgemeinen Rentenversicherung des Jahres 2010 entfielen auf die Beiträge 75,4 Prozent, auf den allgemeinen Bundeszuschuss 16,3 Prozent und auf den zusätzlichen Bundeszuschuss 7,8 Prozent. Die übrigen Einnahmen Vermögenserträge, Erstattungen von anderen Trägern der sozialen Sicherung und sonstige Einnahmen hatten mit 0,5 Prozent untergeordnete Bedeutung (siehe Tabellen auf Seite 95). Einnahmen waren zu 75 Prozent Beiträge Von den Ausgaben waren 87 Prozent Rentenzahlungen, 5,9 Prozent Aufwendungen für Beiträge und Zuschüsse zur Krankenversicherung der Rentner, 2,2 Prozent Aufwendungen für Rehabilitationsleistungen und 1,4 Prozent Verwaltungs- und Verfahrenskosten. Die übrigen Ausgaben (Erstattungen an die knappschaftliche Rentenversicherung, Beitragserstattungen und Kindererziehungsleistungen) machten 3,5 Prozent aus. Das heißt: Im Wesentlichen wird die Finanzlage der allgemeinen Rentenversicherung einerseits von der 93

96 Geschäftsverlauf Finanzen Entwicklung der Beitragseinnahmen und der Bundeszuschüsse (zusammen 99,5 Prozent der Einnahmen) bestimmt, anderseits von den Ausgaben für Renten und die Krankenversicherung der Rentner (zusammen 92,9 Prozent der Ausgaben). Kurzarbeit fast vollständig abgebaut Beitragseinnahmen um 2,1 Prozent gestiegen Die Beitragseinnahmen der allgemeinen Rentenversicherung erhöhten sich um 2,1 Prozent auf 184,4 Milliarden Euro. Der Zuwachs um 3,8 Milliarden Euro ergibt sich fast vollständig aus der Zunahme der Pflichtbeiträge vom Arbeitsentgelt. Hierin enthalten sind auch die Beiträge für geringfügig Beschäftigte, die mit rund 3 Milliarden Euro nahezu gleich blieben. Die Pflichtbeiträge sind gegenüber dem Vorjahr um zwei Prozent gestiegen, also etwas stärker als die Gesamtbeiträge. Entscheidend für den Zuwachs war der nahezu vollständige Abbau der Zahl der Kurzarbeiter bei gleichzeitig leicht rückläufiger Arbeitslosenzahl. Somit ist die Kurzarbeit weitgehend wieder in Vollzeitbeschäftigung umgewandelt worden. Die Beitragseinnahmen von insgesamt 184,4 Milliarden Euro verteilen sich wie folgt: w 163,8 Milliarden Euro (88,8 Prozent) waren Pflichtbeiträge einschließlich der Beiträge für geringfügig Beschäftigte, w 11,6 Milliarden Euro (6,3 Prozent) waren Beiträge für Kindererziehungszeiten, w 5,7 Milliarden Euro (3,1 Prozent) waren Beiträge der Bundesagentur für Arbeit für ihre Empfänger von Lohnersatzleistungen, w 1,9 Milliarden Euro (1,0 Prozent) waren Beiträge für Empfänger von Krankengeld und ähnlichen Leistungen, w 0,9 Milliarden Euro (0,5 Prozent) waren Beiträge von der Pflegeversicherung für Personen, die Pflegebedürftige pflegen, w 0,5 Milliarden Euro (0,3 Prozent) waren freiwillige Beiträge. Einnahmen aus Beiträgen und Bundeszuschüssen sowie Ausgaben für Renten und KVdR der allgemeinen Rentenversicherung in Millionen Euro (in Klammern: Veränderung gegenüber dem Vorjahr in Prozent) Jahr Beitragseinnahmen 1) 2) allgemeiner Bundeszuschuss zusätzlicher Bundeszuschuss Rentenausgaben KVdR- Aufwendungen (+0,9) (+1,1) (+2,2) (+2,8) (+2,1) (+3,2) (+1,6) ( 0,6) 1) im jeweiligen Kalenderjahr vereinnahmte Beträge 2) Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung ab 1. Januar 2008 = 19,9 Prozent 94

97 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen Allgemeiner Bundeszuschuss deutlich gewachsen Der allgemeine Bundeszuschuss zur allgemeinen Rentenversicherung ist gegenüber 2009 um 1,2 Milliarden Euro auf 39,9 Milliarden Euro gestiegen. Der Zuwachs stammt aus dem Lohnanstieg des Jahres 2008 (rund 2,2 Prozent) sowie aus der Veränderung eines fiktiven ohne die zusätzlichen Bundeszuschüsse berechneten Beitragssatzes. Dieser lag mit 22,1 Prozent Einnahmen 2009 und 2010 (gesamtes Bundesgebiet) in Millionen Euro RV insgesamt 1) allgemeine RV KnRV ) ) ) Beitragseinnahmen Bundeszuschüsse zusätzliche Bundeszuschüsse Erstattungen Ausgleichszahlungen zwischen allgemeiner RV und KnRV Vermögenserträge sonstige Einnahmen Einnahmen insgesamt ) ohne Ausgleichszahlungen zwischen den einzelnen Rentenversicherungszweigen 2) vorläufige Rechnungsergebnisse Ausgaben 2009 und 2010 (gesamtes Bundesgebiet) in Millionen Euro RV insgesamt 1) allgemeine RV KnRV ) ) ) Rentenausgaben Beiträge und Zuschüsse zur KVdR Leistungen zur Teilhabe Ausgleichszahlungen zwischen allgemeiner RV und KnRV Beitragserstattungen Verwaltungs- und Verfahrenskosten Kindererziehungsleistungen Beiträge und Zuschüsse zur PVdR sonstige Ausgaben Ausgaben insgesamt Einnahmeüberschuss ) ohne Ausgleichszahlungen zwischen den einzelnen Rentenversicherungszweigen 2) vorläufige Rechnungsergebnisse 95

98 Geschäftsverlauf Finanzen um 0,2 Prozentpunkte über dem des Vorjahrs. Als Folge der Anhebung des Beitragssatzes für Beiträge aus geringfügiger Beschäftigung im Jahr 2006 sind beim allgemeinen Bundeszuschuss erneut 340 Millionen Euro gekürzt worden. Der zusätzliche Bundeszuschuss betrug 9,1 Milliarden Euro. Er wird aus dem Aufkommen der Mehrwertsteuer zur pauschalen Abdeckung von Leistungen gezahlt, denen keine Beiträge gegenüberstehen und die von gesamtgesellschaftlichem Interesse sind. Hinzu kam ein Erhöhungsbetrag zum zusätzlichen Bundeszuschuss von 10,0 Milliarden Euro aus Mitteln der Ökosteuer. Keine Rentenerhöhung 2010 Nach einer deutlichen Anhebung der Renten im Jahr 2009 hat es im Jahr 2010 wie in den Jahren 2004 bis 2006 keine Erhöhung gegeben. Maßgeblich für die Anpassung der Renten sind die Lohnentwicklung, Veränderungen des Beitragssatzes (Beitragssatzfaktor) sowie Verschiebungen im Verhältnis von Beitragszahlern und Rentenbeziehern (Nachhaltigkeitsfaktor). Diese Faktoren hätten rechnerisch zu einer Senkung der Renten geführt. Da dies jedoch gesetzlich ausgeschlossen wurde, bleibt es beim Rentenwert des Vorjahrs. Der Umfang der später fälligen Minderungen bei den künftigen Rentenanpassungen hat sich dadurch entsprechend erhöht. 3,4 Milliarden Euro höhere Rentenausgaben Die Rentenausgaben stiegen 2010 um rund 3,4 Milliarden Euro auf 211 Mil liarden Euro. Dieser Zuwachs um 1,7 Prozent ist eine Folge der noch im ersten Halbjahr 2010 wirksamen Rentenanpassung aus dem Jahr 2009 und Rentenversicherung zahlt 14,3 Milliarden Euro für die Krankenversicherung der Rentner. 96

99 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen struktureller Veränderungen im Rentenbestand (durchschnittliche Anzahl der Rentenfälle sowie durchschnittliche Rentenhöhen). Daneben fielen einmalige Zahlungen von 300 Millionen Euro für Beschäftigte in einem Ghetto an. Die Aufwendungen für die Krankenversicherung der Rentner verminderten sich um 100 Millionen Euro auf insgesamt 14,3 Milliarden Euro. Seit Jahresbeginn 2009 fließen auch die Beiträge der Rentner sowie die Zuschüsse der Rentenversicherung für die Krankenversicherung der Rentner in den Gesundheitsfonds. Im Jahr 2010 waren 14,9 Prozent der Rente an den Fonds abzuführen. Im ersten Halbjahr 2009 waren es noch 15,5 Prozent. Vom Beitrag haben die Rentner wie auch die Arbeitnehmer 0,9 Prozentpunkte selbst zu tragen. Der verbleibende Betrag wird zu gleichen Teilen von den Rentnern und der Rentenversicherung aufgebracht. Nachhaltigkeitsrücklage um rund 2,3 Milliarden Euro aufgestockt Die Nachhaltigkeitsrücklage konnte um rund 2,3 Milliarden Euro aufgestockt werden. Sie betrug zum Jahresende rund 18,5 Milliarden Euro, was etwa 1,10 Monatsausgaben entspricht. Die Mindestrücklage in Höhe von 0,2 Monatsausgaben, das sind rund 3,4 Milliarden Euro, wurde damit um 15,1 Milliarden Euro oder rund 0,9 Monatsausgaben deutlich überschritten. Entwicklung der Schwankungsreserve / Nachhaltigkeitsrücklage in Monatsausgaben Bis 1990 nur alte Bundesländer Mindestrücklage Monatsausgaben Das Bar- und Anlagevermögen der gesetzlichen Rentenversicherung besteht aus der Nachhaltigkeitsrücklage und dem Verwaltungsvermögen. Die Nachhaltigkeitsrücklage umfasst die Betriebsmittel und das Rücklagevermögen. Die Anlagearten des Bar- und Anlagevermögens der allgemeinen Rentenversicherung und der knappschaftlichen Rentenversicherung zum Jahresende 2009 sowie erste vorläufige Ergebnisse zum Jahresende 2010 sind aus der Tabelle auf Seite 99 zu ersehen. 97

100 Geschäftsverlauf Finanzen Die Liquidität der Träger 1) der allgemeinen Rentenversicherung am Jahresende 2009 und 2010 alle Beiträge in Millionen Euro Jahresende vorhandene liquide Mittel übrige als liquide geltende Vermögensanlagen 2) Gesamtliquidität 3) Gesamtliquidität in Monatsausgaben zu eigenen Lasten ) /2010 5) 1,00 1,14 1) Stichtagsbestand jeweils Ende Dezember 2) Vermögensanlagen mit einer Restlaufzeit bis zu zwölf Monaten 3) Summe der vorhandenen liquiden Mittel und übrige als liquide geltende Vermögensanlagen: liquide Mittel nach 217 SGB VI 4) Monatsausgaben zu eigenen Lasten 2009: ) Monatsausgaben zu eigenen Lasten 2010 (vorläufiger Wert): Kaum noch längerfristige Vermögensanlagen Liquide Mittel um 2,5 Milliarden Euro erhöht Am Jahresende waren (ohne die Vermögensrückflüsse in den kommenden zwölf Monaten) bei den Trägern der allgemeinen Rentenversicherung 19,1 Milliarden Euro an liquiden Mitteln verfügbar, was 1,14 Monatsausgaben entspricht. Ein Jahr zuvor hatten die liquiden Mittel rund 16,6 Milliarden Euro oder 1,00 Monatsausgaben betragen. Das ist ein Zuwachs um rund 2,5 Milliarden Euro. Da längerfristige Vermögensanlagen in der allgemeinen Rentenversicherung kaum mehr vorhanden sind, werden 2011 mit rund 38 Millionen Euro nur noch sehr geringe Rückflüsse erwartet (siehe Tabelle oben). Rechnungsergebnisse der gesetzlichen Rentenversicherung Die Rechnungsergebnisse für das Jahr 2009 und die ersten vorläufigen Rechnungsergebnisse für das Jahr 2010 in der allgemeinen Rentenversicherung sowie in der knappschaftlichen Rentenversicherung sind für das gesamte Bundesgebiet in den Tabellen auf Seite 95 enthalten. 98

101 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen Das Bar- und Anlagevermögen der Rentenversicherungen am Ende der Jahre 2009 und ) in Millionen Euro Vermögensarten RV insgesamt 2) allgemeine RV 2) KnRV Barmittel und Giroguthaben Einlagen bei Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder mit Kündigungsfrist bis zu zwölf Monaten Schuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis zu zwölf Monaten Anteile an Wertpapier-Spezialfonds Vorhandene liquide Mittel insgesamt (Summe 1. bis 4.) Schuldbuchforderungen, Schuldverschreibungen und Anleihen (einschl. unverzinslicher Schatzanweisungen) Darlehen 7. Grundpfandrechte, Grundstücke, Versorgungsrücklage und Beteiligungen sonstige Forderungen 9. Schuldverpflichtungen Verwahrungen Versorgungsrücklage sonstige Verpflichtungen Nachhaltigkeitsrücklage für die KnRV Rücklagevermögen nach 293 SGB VI (Summe 1. bis 8. abzüglich 9. bis 12.) Verwaltungsvermögen Bar- und Anlagevermögen ) vorläufige Rechnungsergebnisse 2) ohne Forderungen/Verpflichtungen zwischen den einzelnen RV-Trägern 99

102 Versicherung und Beitrag Duale Studiengänge nicht mehr versicherungspflichtig Spätestens ab dem Wintersemester 2010 hat sich der Versicherungsstatus von zehntausenden Studierenden in bestimmten dualen Studiengängen geändert. Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts handelt es sich bei der Teilnahme an praxisintegrierten dualen Studiengängen nicht um eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Die Sozialversicherung war bisher aufgrund der engen Verbindung von Studium und Praxis sowie der bisherigen Rechtsprechung davon ausgegangen, dass es sich bei den Teilnehmern an dualen Studiengängen generell um versicherungspflichtig Beschäftigte handelt. Aufgepasst: Neuer Versicherungsstatus für Studierende in dualen Studiengängen. Meldeverfahren wird erweitert Die nun nicht mehr pflichtversicherten Studierenden können ihre Kranken- und Pflegeversicherung gegebenenfalls in der Studentenversicherung oder freiwillig fortsetzen. Auch in der Rentenversicherung ist eine freiwillige Beitragszahlung möglich. Eine freiwillige Arbeitslosenversicherung hingegen gibt es für diese Studierenden nicht. Sozialausgleich wird laufend berechnet Der in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführte Sozialausgleich erfordert auch von den Rentenversicherungsträgern eine Anpassung ihrer Verfahren. Der Sozialausgleich steht Rentnern zu, wenn der jeweils für ein Kalenderjahr festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitrag mehr als zwei Prozent aller ihrer beitragspflichtigen Einnahmen ausmacht. Die Höhe und Berechnung des Sozialausgleichs geht aus den Rentenbescheiden oder den Kontoauszügen der Banken hervor. Damit die Rentenversicherungsträger ab 2012 den Sozialausgleich laufend prüfen und berechnen können, ist in erster Linie das maschinelle Meldeverfahren zwischen Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern zu erweitern. Der Sozialausgleich kann von den Rentenversicherungsträgern nur richtig umgesetzt werden, wenn die notwendigen Informationen schnell ausgetauscht werden. Das gilt besonders in den Fällen, in denen Rentner neben ihrer Rente weitere beitragspflichtige Einnahmen erhalten, wie zum Beispiel eine Betriebsrente oder Arbeitsentgelt. Hier prüft zunächst die Krankenkasse, ob ein Anspruch auf den Sozialausgleich besteht. 100

103 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen Betriebsprüfungen weiter auf hohem Standard Auch 2010 ist die Rentenversicherung ihrer Aufgabe gerecht geworden, die Betriebe in einem Turnus von mindestens vier Jahren auf die Einhaltung ihrer Beitrags- und Meldeverpflichtungen in der Sozialversicherung zu prüfen. Diese Verpflichtung wurde mit einer Prüfquote von nahezu 100 Prozent erfüllt. Rund 668 Millionen Euro an Beiträgen und Umlagen wurden nacherhoben, den Arbeitgebern und Arbeitnehmern wurden aber auch rund 77 Millionen Euro gutgeschrieben. Daneben wurden Säumniszuschläge in Höhe von rund 159 Millionen Euro geltend gemacht. Außerdem haben die Rentenversicherungsträger rund 31 Millionen Euro an Künstlersozialabgaben gefordert. Erstmalig wurden Prüfungen im Auftrag der Unfallversicherung für Prüfzeiträume ab Januar 2009 durchgeführt. Dabei ergaben sich positive Entgeltdifferenzen in Höhe von rund 877 Millionen Euro und negative Entgeltdifferenzen in Höhe von rund 554 Millionen Euro. Neue Datenbank für Auskunfts- und Beratungsstellen Seit April 2010 wird für die Mitarbeiter der bundesweiten Auskunfts- und Beratungsstellen eine neue Wissensdatenbank im Internet eingesetzt. Diese Beraterdatenbank soll das Fachwissen einheitlich anbieten und so die rechtliche Literatur und die Verfahrensanweisungen ergänzen. Da Kunden oft Fragen zu Pressemeldungen, etwa über Gerichtsurteile und Gesetzesinitiativen, stellen, benötigen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Auskunftsund Beratungsstellen und am Servicetelefon tagesaktuelle Informationen. Aktuelle Informationen für die Mitarbeiter Übergang der Auskunfts- und Beratungsstellen abgeschlossen Am 1. Januar 2011 sind drei Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Bund im Land Brandenburg an die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg gegangen. Damit ist der Übergang an die Regionalträger vorzeitig abgeschlossen und der Auftrag aus dem Gesetz zur Organisationsreform erfüllt. Mit dem Übergang der Auskunfts- und Beratungsstellen wurden Parallelstrukturen, neben den Standorten vor allem bei den Leitungs- und Service funktionen, abgebaut. Die Zahl der Auskunfts- und Beratungsstellen bei allen Rentenversicherungsträgern ging zwischen 2005 und 2010 von 325 auf 244 zurück. Das bei allen Trägern in den Auskunfts- und Beratungsstellen eingesetzte Personal hat sich in diesem Zeitraum um rund zehn Prozent verringert. 101

104 Rente Rentenversicherung prüft Erwerbsfähigkeit In Streitfällen über die Erwerbsfähigkeit von Arbeitsuchenden hat die Rentenversicherung seit dem 1. Januar 2011 das letzte Wort. Durch eine gesetzliche Neuregelung der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist die bisher in solchen Fällen zuständige Einigungsstelle entfallen. Entscheidend ist nun eine gutachterliche Stellungnahme des zuständigen Rentenversicherungsträgers. Agentur für Arbeit in Berlin: Rentenversicherung entscheidet in Streitfällen über Erwerbsfähigkeit. Wie bisher hat zunächst die Agentur für Arbeit festzustellen, ob Arbeitsuchende erwerbsfähig sind und damit Arbeitslosengeld II beziehen können. Es ist auch dabei geblieben, dass der kommunale Träger, ein anderer Träger, der bei voller Erwerbsminderung zuständig wäre (zum Beispiel ein Rentenversicherungsträger), oder die Krankenkasse der Entscheidung der Arbeitsagentur widersprechen können. Neu ist aber seit Jahresbeginn 2011, dass die Arbeitsagentur bei Widersprüchen eine gutachterliche Stellungnahme des zuständigen Rentenversicherungsträgers einholen und ihr folgen muss. Der Bund erstattet den Rentenversicherungsträgern die Kosten, die für das Gutachten entstehen. Bund erstattete 3,5 Millionen Euro Mehr als Begutachtungen für Träger der Grundsicherung Für die Träger der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben die Rentenversicherungsträger im Jahr 2010 mehr als Begutachtungen vorgenommen. Der Bund hat ihnen dafür rund 3,3 Millionen Euro erstattet. Seit 2009 werden die Kosten für diese Begutachtungen durch die Rentenversicherungsträger nicht mehr von den Kommunen, sondern vom Bund erstattet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium der Finanzen und die Deutsche Rentenversicherung Bund haben dazu im März 2010 eine Vereinbarung getroffen. Die Höhe der Erstattung hängt davon ab, ob die Entscheidung nach Aktenlage ohne Untersuchung, 102

105 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen mit weiteren Ermittlungen oder mit einem oder mehreren Gutachten aufgrund einer Untersuchung getroffen wurde. In die Vereinbarung müssen im Jahr 2011 die gutachterlichen Stellungnahmen einbezogen werden, die die Rentenversicherungsträger jetzt für die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende abgeben. Bezieher von Arbeitslosengeld II nicht mehr rentenversichert Seit dem 1. Januar 2011 sind Bezieher von Arbeitslosengeld II nicht mehr in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Dadurch geht ein bereits erworbenes Anrecht auf Rente oder Rehabilitation nicht verloren. Neue Anrechte können dagegen in der Regel nicht mehr erworben werden. Obwohl für Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II keine Beiträge mehr gezahlt werden, können Renten im Einzelfall höher ausfallen. Dies kann insbesondere bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und bei Renten wegen Todes der Fall sein. Erworbene Ansprüche bleiben erhalten Einkommensanrechnung wird einfacher Seit dem 11. August 2010 ist eine Rente aus eigener Versicherung, die auf eine Rente wegen Todes anzurechnen ist, um einen Pauschalbetrag zu kürzen. Bis dahin waren von einer anzurechnenden Rente unter anderem die individuellen Beiträge zur Sozialversicherung, also auch zur Krankenversicherung, abzuziehen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hatte die Einführung der Pauschalregelung angeregt, weil die Erhebung von Zusatzbeiträgen durch zahlreiche Krankenkassen einen erheblichen Verwaltungsaufwand verursachte. Durch die Pauschalregelung ist dieser Aufwand entfallen. Begrenzung der Renten bei DDR-Ministern verfassungsgemäß Das Bundesverfassungsgericht hat die begrenzte Anrechnung der Arbeitsverdienste von DDR-Ministern und deren Stellvertretern bei der Festsetzung der Rente für verfassungsgemäß erklärt. Damit sind deren Arbeitsverdienste nur bis zum Durchschnittsentgelt aller Versicherten zu berücksichtigen, was zu einer Begrenzung der Renten führt. Bundesverfassungsgericht: Prämien für Systemtreue nicht anrechenbar. 103

106 Geschäftsverlauf Rente Zur Begründung führt das Bundesverfassungsgericht an, dass bereits der letzte DDR-Gesetzgeber bei sogenannten systemnahen Versorgungen eine Begrenzung der Versorgungsleistung vorgesehen habe. Dies hätte der bundesdeutsche Gesetzgeber lediglich umgesetzt. In der DDR wäre die Position als Minister oder dessen Stellvertreter entscheidend durch Parteilichkeit und Systemtreue erlangt worden. Prämien für Systemtreue könne der Gesetzgeber in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise auf das durch Arbeit und Leistung gerechtfertigte Maß begrenzen. Hierdurch werde ein rentenrechtliches Fortwirken des Systems der Selbstprivilegierung verfassungsrechtlich zulässig verhindert. Höhere Renten für DDR-Ingenieure In der DDR tätig gewesene Ingenieure können mit einer höheren Rente rechnen, wenn sie ihre Arbeitsverdienste oberhalb von 600,00 Mark monatlich nicht versichert hatten und noch am 30. Juni 1990 entsprechend ihrer Qualifikation in einem volkseigenen Produktionsbetrieb (VEB) tätig gewesen waren. In der Rechtsprechung war umstritten, ob ein VEB noch existierte, wenn er in eine andere Firma umgewandelt werden sollte und entsprechende Verträge bereits abgeschlossen waren. Es wurde die Auffassung vertreten, dass das Vermögen des VEB bereits mit Abschluss der Verträge auf den Käufer übergegangen sei. Dem ist das Bundessozialgericht nicht gefolgt. Es hat entschieden, dass ein VEB vor dem 1. Juli 1990, also vor Inkrafttreten der Währungs-, Wirtschaftsund Sozialunion, erst mit der Eintragung der neuen Firma in das entsprechende Register untergegangen ist. Sofern die Registereintragung der neuen Firma nach dem 30. Juni 1990 erfolgte, können den zu diesem Zeitpunkt in produzierenden VEB tätigen Ingenieuren deshalb auch die nicht versicherten Arbeitsverdienste oberhalb von 600,00 Mark monatlich bei der Rente angerechnet werden. Waisenrentenanspruch kann verloren gehen Abiturienten können ihren Anspruch auf Fortzahlung ihrer Waisenrente verlieren, wenn zwischen der Aushändigung des Abiturzeugnisses und der Aufnahme eines Studiums mehr als vier Monate liegen. Bisher ging die gesetzliche Rentenversicherung bei der Zahlung von Waisenrenten über das 18. Lebensjahr hinaus von einem einheitlichen Schuljahresende am 31. Juli aus. So wurden Waisenrenten bei Abitur im Mai oder Juni und Aufnahme des Studiums im folgenden Wintersemester durchgängig gezahlt. Tatsächliches Ende der Ausbildung maßgebend Das Bundessozialgericht hat am 1. Juli 2010 entschieden, dass die Schulausbildung an einem Gymnasium nicht am Ende des Schuljahrs, also am 31. Juli, endet, sondern mit dem tatsächlichen Ende der Ausbildung. Das Gericht bestätigte auch, dass eine Waisenrente nicht für vier Monate gezahlt werden kann, wenn die Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten länger als vier Kalendermonate dauert. 104

107 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen Abiturprüfung: Waisenrentenanspruch kann zwischen Abitur und Studium verloren gehen. Betroffen von der neuen Rechtsprechung sind in erster Linie Abiturienten im Bundesland Rheinland-Pfalz, die ihr Abitur im Rahmen der sogenannten Mainzer Studienstufe schon im März ablegen, das Studium aber erst im Oktober aufnehmen. Sie erhalten in der Übergangszeit vom 1. April bis zum 30. September keine Waisenrente, da die Übergangszeit mehr als vier Kalendermonate beträgt. In den anderen Bundesländern endet die Ausbildung soweit ersichtlich nicht vor Mai, so dass Waisenrenten auch weiterhin durchgängig gezahlt werden können. Kürzung der Fremdrentenansprüche verfassungsgemäß Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli 2010 in zwei Entscheidungen zum Fremdrentenrecht die Kürzung der Rentenansprüche von Vertriebenen und Spätaussiedlern für verfassungsgemäß erklärt. Danach ist die für die Absenkung der Entgeltpunkte auf 60 Prozent geschaffene Übergangsregelung, die eine befristete Zahlung von gestaffelten Zuschlägen vorsieht, mit dem Grundgesetz vereinbar. Ferner hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der rückwirkenden Begrenzung von Fremdrentenansprüchen auf höchstens 25 Entgeltpunkte kein schutzwürdiges Vertrauen der Betroffenen entgegensteht und die Neuregelung daher verfassungsrechtlich zulässig ist. Zahlung von Zuschlägen kann befristet bleiben 105

108 Rentenversicherung international Informationen zum neuen europäischen Sozialrecht Mit zahlreichen Veröffentlichungen und Maßnahmen hat die Deutsche Rentenversicherung Bund die seit dem 1. Mai 2010 geltenden neuen Verordnungen des europäischen koordinierenden Sozialrechts begleitet. Für die Rentenberechnung gelten dabei im Wesentlichen die gleichen Grundsätze wie nach den bisherigen Regelungen. In wenigen Einzelfällen kann aber durch das neue Recht erstmalig ein Rentenanspruch entstehen. Dazu wurden Informationsschriften in Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch und Spanisch sowie ein Internetauftritt erstellt. In der neu herausgegebenen Broschüre Leben und Arbeiten in Europa werden die Grundzüge des europäischen Koordinierungsrechts und dessen Auswirkungen auf das deutsche Recht erläutert. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rentenversicherungsträger wurden zu diesem Thema geschult. Neu aufgelegt: Broschüre zum europäischen Sozialrecht. Die Verordnungen sorgen im Wesentlichen dafür, dass Arbeitnehmern und Selbstständigen sowie ihren Familienangehörigen durch die Wahrnehmung des Rechts auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union keine sozialversicherungsrechtlichen Nachteile entstehen. Der Europäische Rat hatte in einem Aktionsplan zur Verbesserung der Freizügigkeit beschlossen, das koordinierende europäische Sozialrecht insgesamt zu modernisieren und zu reformieren. Positive Bilanz der koordinierenden Sozialpolitik Eine überwiegend positive Bilanz der Offenen Methode der Koordinierung (OMK) in der europäischen Sozialpolitik haben Fachleute auf einer zweitägigen internationalen Konferenz gezogen. Der Einladung der Deutschen Rentenversicherung Bund nach Berlin waren Anfang Mai 2010 rund 160 in- und ausländische Gäste aus Politik, Wissenschaft und Verwaltung gefolgt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren sich weitgehend darin einig, dass die Bedeutung der OMK für die Gestaltung der Sozialschutzsysteme in den Mitgliedstaaten in den kommenden Jahren weiter zunehmen wird. Berichtspflicht der EU-Mitgliedstaaten Die Offene Methode der Koordinierung ist ein freiwilliges, von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union vereinbartes Verfahren zur Festlegung gemeinsamer Leitlinien und Ziele in der Sozialpolitik. Seit 2001 wird das Verfahren auch im Bereich der Alterssicherung angewendet. Alle drei Jahre berichten die Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission über ihre Fortschritte bei der Anpassung der nationalen Alterssicherungs systeme an die vereinbarten Ziele. Die Kommission bewertet die Fortschritte anhand zuvor vereinbarter Indikatoren und benennt beispielhaft innovative Konzepte und gute Praktiken in einzelnen Mitgliedstaaten. Die Vorträge und Diskussionen der Konferenz sind in einem Tagungsband (DRV-Schrift Band 92) veröffentlicht. 106

109 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen Europäische Union will Erwerbsquote steigern Mit Beginn des neuen Jahrzehnts hat die Europäische Union eine neue politische Gesamtstrategie verabschiedet. Sie soll dazu beitragen, bis 2020 ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu erreichen und die Folgen der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise zu überwinden. So soll die Erwerbsquote der 20- bis 64-Jährigen auf 75 Prozent gesteigert werden. Zu den erstmals auch für die Sozialpolitik vereinbarten konkreten Kernzielen gehört es auch, mindestens 20 Millionen Menschen vor dem Risiko der Armut oder der Ausgrenzung zu bewahren. Abkommen zwischen Deutschland und Brasilien über soziale Sicherheit Voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2011 soll ein Abkommen zwischen Deutschland und Brasilien über die soziale Sicherheit in Kraft treten. Es regelt in Anlehnung an das koordinierende europäische Sozialrecht unter anderem die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten zur Erfüllung der Mindestversicherungszeit und den Export von Leistungen. Außerdem sollen doppelte Beitragslasten für entsandte Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber vermieden werden. Gipfeltreffen: Deutschland und Brasilien schließen Sozialabkommen. 107

110 Rehabilitation und Sozialmedizin Neuerscheinung 2010: Reha-Bericht. Reha-Bedarf wird weiter zunehmen Erster Reha-Bericht der Rentenversicherung erschienen Die Deutsche Rentenversicherung erbringt jährlich mehr als eine Million Rehabilitationsleistungen für ihre Versicherten und wendet dafür rund fünf Milliarden Euro auf. Diese und viele weitere Daten und Fakten zur Rehabilitation präsentiert der erstmals in dieser Form erschienene Reha-Bericht 2010 der Deutschen Rentenversicherung. Grundlage für den Reha-Bericht sind die Statistikdaten der Rentenversicherung sowie Daten aus der Reha-Qualitätssicherung (siehe Abschnitt zum Reha-Bericht unter Statistik auf Seite 136). Im Unterschied zu den Statistikbänden der Rentenversicherung werden hier wichtige Daten erläutert und im Zusammenhang dargestellt. Damit will der Reha- Bericht einer breiten Öffentlichkeit aktuelle und übersichtliche Informationen liefern, Zahlen verständlich vermitteln und zugleich die Bedeutung sowie die Erfolge der medizinischen und beruflichen Rehabilitation der Rentenversicherung aufzeigen. Positionen der Rentenversicherung zur Rehabilitation Angesichts der wachsenden Bedeutung der Rehabilitation hat die Deutsche Rentenversicherung ihre aktuellen Positionen zu diesem Bereich des Gesundheitswesens in einem Positionspapier Rehabilitation 2010 zusammengestellt. Sie legt darin dar, wie die medizinische und berufliche Rehabilitation zukunftsfest gemacht werden kann und auf welchem Wege dies in den nächsten Jahren geschehen soll. In dem Papier wird unterstrichen, dass die Rehabilitation als eine Kernaufgabe der Deutschen Rentenversicherung die größtmögliche Teilhabe chronisch kranker Menschen am Erwerbsleben und an der Gesellschaft sichern soll. Angesichts des demografischen Wandels wird der Bedarf an Rehabilitationsleistungen weiter wachsen. Dabei stellt die Verlängerung der Lebensarbeitszeit eine besondere Herausforderung dar. Kernstrategien der Rentenversicherung zur Weiterentwicklung ihrer Leistungen sind die Förderung der Forschung und die Qualitätssicherung. Bei der Förderung wissenschaftlicher Studien setzt sie verstärkt auf die Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und den Krankenversicherungen, etwa beim Förderschwerpunkt Chronische Krankheiten und Patientenorientierung. Die Reha-Qualitätssicherung trägt dazu bei, die Wirksamkeit der medizinischen und beruflichen Rehabilitation und ihre Ausrichtung auf den Patienten zu verbessern. Integrationserfolg kann weiter verbessert werden Aktuelle Forschungserkenntnisse zeigen, dass der Integrationserfolg durch eine frühzeitige Berücksichtigung beruflicher Probleme weiter verbessert werden kann. Die Rentenversicherung richtet daher bei der medizinischberuflich orientierten Rehabilitation die Behandlung stärker auf die Folgen gesundheitlicher Beeinträchtigungen für die Erwerbstätigkeit aus. Das Positionspapier Rehabilitation 2010 steht auf unter Zielgruppen (Sozialmedizin und Forschung) als PDF-Datei zur Verfügung. 108

111 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen Gleisbauer: Berufliche Probleme werden in der Rehabilitation früh berücksichtigt. Begrenzung der Ausgaben für Rehabilitation Angesichts der weiter steigenden Ausgaben für Rehabilitationsleistungen hat die Rentenversicherung Maßnahmen zur Begrenzung dieser Ausgaben beschlossen. Diese zielen vor allem auf eine Verkürzung der Behandlungsdauer. Die mittlere Dauer der medizinischen Rehabilitation bei körperlichen Erkrankungen soll um etwa einen Tag sinken. Innerhalb dieses Rahmens können die Rehabilitationseinrichtungen die Behandlungsdauer auch in Zukunft dem individuellen Bedarf anpassen. Die Verringerung der Behandlungsdauer berücksich tigt die stetige Verbesserung von Qualität und Effektivität in der Rehabilitation. Weitere Einsparungen erhofft sich die Rentenversicherung durch eine vermehrte Bewilligung von ganztägig ambulanten Rehabilitationsleistungen, die in der Regel kostengünstiger sind. Deren Anteil wächst wegen der gleichen Wirksamkeit und der steigenden Akzeptanz seit Jahren stetig. Dauer der Behandlung soll verringert werden Die Leitlinien zur Beurteilung der Rehabilitationsbedürftigkeit sollen stringent angewandt werden, um zu vermeiden, dass zu viele oder zu wenige Leistungen bewilligt werden. Dabei ist genau zu prüfen, inwieweit die im Indikationskatalog für eine Anschlussrehabilitation vorgegebenen besonderen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Überlegungen zur Einhaltung des Rehabilitationsbudgets beziehen sich nicht nur auf die medizinische Rehabilitation, sondern schließen die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ein. Auch deren Wirksamkeit wird durch eine konsequente Prüfung des Rehabilitationsbedarfs gesteigert. Dies gilt nicht zuletzt für die Leistungen in Berufsförderungswerken, die an die individuelle Notwendigkeit besonderer Hilfen bei beruflichen Bildungsleistungen gebunden sind. Leistungen zur Teilhabe genau prüfen 109

112 Geschäftsverlauf Rehabilitation und Sozialmedizin Vorbeugen: Die Rehabilitation gewinnt in einer alternden Gesellschaft an Bedeutung. Vorgaben für die Behandlung Die Maßnahmen zur Ausgabenbegrenzung wurden notwendig, weil der Bedarf an Leistungen aufgrund der demografischen Entwicklung und der angestrebten Verlängerung der Lebensarbeitszeit weiter zunehmen wird. Das gesetzliche Rehabilitationsbudget orientiert sich in seiner Fortschreibung aber allein an der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter. Im Jahr 2009 beliefen sich die Ausgaben der Rentenversicherung für Rehabilitationsleistungen auf insgesamt 5,260 Milliarden Euro. Damit hat sie ihr Rehabilitationsbudget zu rund 98 Prozent ausgeschöpft. Bei allen Bemühungen um die Einhaltung des Rehabilitationsbudgets in den nächsten Jahren muss die Qualität der Versorgung gewährleistet bleiben. Wie bisher, müssen auch künftig alle Maßnahmen unter dem Aspekt der medizinischen Notwendigkeit gewährleis tet werden. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Aufwendungen der Rentenversicherung für Rehabilitationsleistungen vor allem der Teilhabe chronisch kranker Versicherter am Arbeitsleben dienen. Wenn auf diese Weise Erwerbsminderungsrenten vermieden werden, profitiert die Rentenversicherung davon unmittelbar. Weitere Reha-Therapiestandards eingeführt Die Deutsche Rentenversicherung hat im Jahr 2010 Reha-Therapiestandards für die Krankheitsbilder Hüft- und Kniegelenksendoprothese und Depression eingeführt. Auch für die Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen gibt es neue Standards. Die Therapiestandards, die schon seit mehreren Jahren für verschiedene Krankheiten entwickelt werden, sind Vorgaben für die medizinische Rehabilitation. Sie bestehen aus mehreren Therapiemodulen, die auf der Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse erstellt wurden. Für jedes Modul ist festgelegt, wie hoch der Mindestanteil der Patienten ist, die nach diesen Vorgaben behandelt werden müssen. Gleichzeitig wurden die Rehabilitationseinrichtungen befragt, inwieweit die Anforderungen im Alltag zu erfüllen sind. Zu der Befragung lag den Einrichtungen ein erster Bericht über die Ergebnisse einer einrichtungsbezogenen Auswertung vor. Die Rückmeldungen führten zur Anpassung einzelner Vorgaben, die in die endgültigen Versionen der Therapiestandards eingehen werden. 110

113 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen Für 2011 ist geplant, an alle Rehabilitationseinrichtungen erneut einrichtungsbezogene Ergebnisse für alle relevanten Therapiestandards zu verschicken. Bisher wurden die Anforderungen nur für eine geringe Zahl der Therapiemodule erfüllt, die Unterschiede zwischen den Einrichtungen sind dabei sehr groß. Mitwirkung bei der Erarbeitung einer nationalen Versorgungsleitlinie Die Deutsche Rentenversicherung hat an der Erarbeitung der nationalen Versorgungsleitlinie Kreuzschmerz mitgewirkt und wesentliche rehabilitative Inhalte ergänzt. Bei der Leitlinie handelt es sich um ärztliche Entscheidungshilfen für die strukturierte medizinische Versorgung, die vom Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin erarbeitet werden. Diese Initiative wird von der Bundesärztekammer, der Kassenärzt lichen Bundesvereinigung und der Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlicher Medizinischer Fachgesellschaften getragen. Die Leitlinie findet sich im Internet unter Zentrum Patientenschulung etabliert Das von der Deutschen Rentenversicherung Bund in den vergangenen Jahren geförderte Zentrum Patientenschulung an der Universität Würzburg hat sich als eingetragener Verein etabliert. Mit zahlreichen Service- und Informationsangeboten ist es ein wichtiger Ansprechpartner für die Fortbildung von Schulungspersonal sowie für Rehabilitationseinrichtungen, Rehabilitationsträger und Interessierte aus Rehabilitationsforschung und -praxis. Die Patientenschulung ist ein zentraler Bestandteil der medizinischen Rehabilitation und Gegenstand zahlreicher Forschungsaktivitäten. Mehr dazu unter Kinder-Rehabilitation: weitere Vorgaben für die medizinische Behandlung eingeführt. Handbuch zur beruflichen Orientierung in der medizinischen Rehabilitation Die Rentenversicherung will Diagnostik und Therapie in den Rehabilitationseinrichtungen deutlicher am Beruf der Patienten ausrichten. Sie hat zu diesem Zweck ein Projekt der Universität Würzburg gefördert, in dem ein Praxishandbuch für Rehabilitationseinrichtungen erarbeitet wurde. Es enthält neben der Beschreibung der wichtigsten Elemente der medizinischberuflich orientierten Rehabilitation Praxisbeispiele und Ansprechpartner und wird den Rehabilitationseinrichtungen für die Weiterentwicklung ihrer Angebote zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wurde der Internetauftritt eingerichtet. Er bietet Informationen und kann als Plattform für den fachlichen Austausch dienen. Als Grundlage für die flächendeckende Versorgung ihrer Rehabilitanden hat die Rentenversicherung außerdem ein Anforderungsprofil zur Durchführung der medizinisch-beruflich orientierten Rehabilitation erarbeitet. Das Konzept beschreibt Standards für Diagnostik und Therapie in Rehabilitationseinrichtungen, die Rehabilitanden mit körperlichen Erkrankungen und besonderen beruflichen Problemen behandeln. Das Anforderungsprofil wird zurzeit in der Praxis getestet. Es findet sich auf unter Zielgruppen (Sozialmedizin und Forschung). 111

114 Geschäftsverlauf Rehabilitation und Sozialmedizin Forschung über chronische Krankheiten und Patientenorientierung Rentenversicherung, Krankenversicherung und das Bundesministerium für Bildung und Forschung setzen ihre Zusammenarbeit bei der Forschungsförderung fort. Im Förderschwerpunkt Chronische Krankheiten und Patientenorientierung unterstützen sie seit 2007 anwendungsnahe Vorhaben zur medizinischen und rehabilitativen Versorgung. Kurz vor Abschluss der ersten Förderphase begutachteten unabhängige Experten die für die zweite Phase eingereichten Anträge. Insgesamt wurden 36 Projekte zur Förderung empfohlen. Mehr dazu unter Forschung zur Nachhaltigkeit durch Vernetzung Im Jahr 2010 sind fünf von der Deutschen Rentenversicherung Bund geförderte Projekte zur Verbesserung der Nachhaltigkeit der medizinischen Rehabilitation angelaufen. In einem zweistufigen Begutachtungsverfahren erhielten fünf von insgesamt 39 Vorhaben die Förderempfehlung. Alle Projekte werden über einen Zeitraum von drei Jahren finanziert. Vier der fünf Projekte nutzen das Internet, um die Nachhaltigkeit von Rehabilitationserfolgen zu verbessern. Gesunder Lebensstil: Projekte sollen die Nachhaltigkeit der Rehabilitation verbessern. Dabei geht es beispielsweise um die Förderung von Lebensstiländerungen während und nach der Rehabilitation. Leipziger Forscher entwickeln eine Internetplattform ( auf der Experteninformationen und Erfahrungen von Patientinnen und Patienten zur Verfügung gestellt werden. Die Erfahrungsberichte schildern erfolgreiche Beispiele für eine geänderte Lebensführung. In einem Projekt der Uni Hamburg wird untersucht, inwieweit bei Patientinnen und Patienten mit Angsterkrankungen eine -gestützte Nachsorge die Nachhaltigkeit der stationären Rehabilitation verbessern kann. Weitere Informationen unter deutsche-rentenversicherung.de. 112

115 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen Medizinische Rehabilitation für ältere Versicherte Die medizinische Rehabilitation ist bereits heute recht gut auf die Bedürfnisse älterer Menschen ausgerichtet. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die das Institut für Sozialmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung erarbeitet hat. Gut auf Bedürfnisse von älteren Versicherten ausgerichtet In Zukunft sind mehr ältere Versicherte auf Rehabilitationsleistungen angewiesen. Da in Zukunft mehr ältere Versicherte Rehabilitationsleistungen benötigen werden, hat die Studie den Anpassungsbedarf für diese Personen ermittelt und drei Empfehlungen formuliert: w w w Da ältere Rehabilitanden bei der Informationsaufnahme häufig größere Schwierigkeiten als Jüngere haben, sollte es klare Regeln geben, welche Informationen in welchem Gespräch zu erfragen oder zu vermitteln sind. Dadurch kann eine Überforderung älterer Patientinnen und Patienten verhindert werden. Zudem gewinnen mit steigendem Alter feste Strukturen immer mehr an Bedeutung: Ältere Rehabilitanden schätzen feste Ansprechpartner und die schnelle Klärung offener Fragen in festen Gesprächszeiten oder nach kurzfristigen Terminvereinbarungen. Eine stärkere berufliche Ausrichtung der Rehabilitation (gegebenenfalls einschließlich einer stufenweisen Wiedereingliederung) ist bei Älteren besonders sinnvoll. Oft sind sie unsicherer über ihre berufliche Zukunft als Jüngere und haben größere Umstellungsschwierigkeiten bei einem Wechsel oder einer Umgestaltung ihres Arbeitsplatzes. Wichtig ist eine gezielte und ausführliche Vermittlung von Informationen über Möglichkeiten des Wiedereinstiegs oder der Neuorientierung. Eine Ausweitung der Kooperation von Rehabilitationseinrichtungen mit den Arbeitgebern kann dazu beitragen. Aufgabe der Rehabilitationseinrichtungen ist es, die Patientinnen und Patienten von Anfang an davon zu überzeugen, wie wichtig die Nachsorge für den langfristigen Erfolg ist. Dies gilt besonders für ältere Versicherte, Klare Regeln für Gespräche 113

116 Geschäftsverlauf Rehabilitation und Sozialmedizin da sie häufiger eine passive Behandlung erwarten und vermutlich seltener von sich aus aktiv Nachsorge betreiben. Hilfreich ist das gemeinsame Erstellen eines individuellen Nachsorgeplans, der die persönlichen Probleme in Alltag und Beruf berücksichtigt und als Rückhalt bei Umsetzungsschwierigkeiten dient. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rehabilitationseinrichtungen sollten von Zeit zu Zeit über Telefon oder nachfragen, ob die geplante Nachsorge im Alltag umsetzbar ist, und wenn nötig Unterstützung anbieten. Bedeutung körperlicher Aktivitäten unterstrichen Klinikaufenthalt wird kürzer Bewegungstherapie in der Rehabilitation Zur Förderung der Bewegungstherapie in der medizinischen Rehabilitation hat die Deutsche Rentenversicherung Bund eine Studie an der Universität Erlangen-Nürnberg unterstützt. Dabei wurden konkrete Konzepte zur Bewegungstherapie für sechs Erkrankungen entwickelt: für Adipositas und Metabolisches Syndrom, Diabetes mellitus Typ 2, Herz-Kreislauf Erkrankungen, Arthrose, Hüft- und Knie-Totalendoprothese sowie Darm-, Brust- und Prostatakrebs. Die Konzepte sollen dazu beitragen, dass die Rehabilitanden langfristig körperlich aktiv bleiben, um damit die Nachhaltigkeit der Rehabilitation zu stärken. Der Abschlussbericht mit den Interventionskonzepten für die Bewegungstherapie steht unter Studie zu Auswirkungen von Fallpauschalen im Krankenhaus Die Umstellung der Finanzierung von Krankenhausleistungen auf Fallpauschalen führt zu einem kürzeren Aufenthalt in der Klinik und zu einer längeren Pause zwischen der stationären Akutbehandlung und der Rehabilitation. Dies ergab eine von der Rentenversicherung geförderte Studie der Universität Münster. Sie liefert als erste Untersuchung empirische Ergebnisse zu versorgungsbezogenen Auswirkungen der neuen Abrechnungsmethode im Krankenhaus auf Patientinnen und Patienten der Kardio logie und der Orthopädie, die sich einer Anschlussrehabilitation unterziehen. Die kürzere Verweildauer im Krankenhaus führe der Studie zufolge zu einem Anstieg des medizinischen Behandlungsbedarfs der Rehabilitanden. Die Patientinnen und Patienten werden tendenziell in einem schlechteren Gesundheitszustand in die Rehabilitation aufgenommen als vor der Einführung der Fallpauschalen. Andererseits gibt es keine eindeutigen Hinweise darauf, dass sie bei Aufnahme nicht rehabilitationsfähig sind. Positiv ist hervorzuheben, dass die Rehabilitationsergebnisse trotz des schlech teren Patientenzustands bei Beginn der Rehabilitation gleich geblieben sind oder sich sogar verbessert haben. Zudem ist die Intensität der Therapie gestiegen. Hier zeigt sich wahrscheinlich ein Effekt der Einführung der Reha-Therapiestandards. Verschiedene Ergebnisse der Studie weisen auf einen höheren Versorgungsaufwand bei Rehabilitanden in der Anschlussrehabilitation hin. Dieser mögliche Mehraufwand lässt sich allerdings nicht genau beziffern. Zudem haben die Rehabilitationseinrichtungen den Anteil der Gruppentherapien erhöht und kompensierten somit zumindest zum Teil eventuelle Mehraufwendungen. 114

117 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen Dr. Reimann lobt Qualitätssicherung Rund Wissenschaftler, Ärzte, Psychologen, Therapeuten und weitere Fachkräfte haben vom 8. bis 10. März 2010 auf dem 19. Rehabilitationswissenschaftlichen Kolloquium in Leipzig über die Weiterentwicklung der Rehabilitation diskutiert. Zum Auftakt des wissenschaftlichen Kongresses hob Dr. Axel Reimann, Direktor der Deutschen Rentenversicherung Bund, hervor, die medizinischen und beruflichen Rehabilitationsleistungen hätten insgesamt einen hohen Standard erreicht. Allerdings würden nicht alle Rehabilitationseinrichtungen diesem Anspruch gleichermaßen gerecht. Durch bewährte Verfahren der Qualitätssicherung seien Stärken und Schwachstellen jedoch frühzeitig zu erkennen. Dr. Rolf Buschmann- Steinhage und Dr. Hans-Günter Haaf (beide Deutsche Rentenversicherung Bund) bei der Eröffnung des Kolloquiums Auf der von der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften und der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland ge tragenen Veranstaltung wies der Freiburger Forscher Prof. Wilfried Jäckel auf die wachsenden Anforderungen an die Rehabilitation hin. Nur bes te Leistungen hätten Zukunft. Dr. Here Klosterhuis, Leiter der Reha-Qualitätssicherung der Deutschen Rentenversicherung Bund, unterstrich die Bedeutung der Reha bilitandenbefragung für die Qualitätssicherung. Was chronisch kranke Menschen dächten, fühlten und wollten, erhalte zunehmend Gewicht für die Qualitätsentwicklung. Es beeinflusse die Rehabilitationsmotivation und damit die Aussichten auf Wiedereingliederung ins Erwerbsleben. Auch die Gesundheitswissenschaftlerin Prof. Gesine Grande betonte, wie wichtig es gerade in der Rehabilitation sei, persönliche Erwartungen und Bedürfnisse der Patienten aufzugreifen. Wenn Ärzte deren Wünsche und Bedürfnisse stärker berücksichtigten, seien diese bereit, viel für ihre Gesundheit und Leistungsfähigkeit zu tun. Aus der Sicht von Prof. Wilfried Mau sind deshalb gemeinsam mit den Patienten abgestimmte Ziele und Verfahren ein wesentlicher Motor für den besseren und nachhaltigen Rehabilitationserfolg. 115

118 Geschäftsverlauf Rehabilitation und Sozialmedizin Direktor Dr. Axel Reimann, Deutsche Rentenversicherung Bund, Prof. Wilfried Jäckel, Universität Freiburg und die sächsische Sozialministerin Christiane Clauß (von links) Die etwa 200 Vorträge und 70 Posterbeiträge im wissenschaftlichen Programm informierten über Ergebnisse und Trends in der Rehabilitationsforschung. In einer Studie mit über Patientinnen und Patienten hat sich beispielsweise gezeigt, dass die medizinische Rehabilitation die Zahl von klinischen Ereignissen im Jahr nach einem Herzinfarkt senken kann. Etwa 70 Prozent der Patienten nahmen nach dem Herzinfarkt an einer Rehabilitation teil. In der Folge waren sie seltener von einem erneuten Infarkt, einem Schlaganfall oder einem plötzlichen Herztod betroffen. Der Tagungsband sowie die Präsentationen und Poster finden sich unter Wieder rund Fachbesucher beim Hauptstadtkongress Auch in diesem Jahr war der Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit in Berlin mit rund Fachbesuchern aus Gesundheitsmanagement und Industrie, Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken, Politik und Verbänden sowie Universitäten und Fachhochschulen wieder gut besucht. Die Deutsche Rentenversicherung beteiligte sich mit zwei eigenen Symposien zur Rehabilitation. Rehabilitation als attraktiver Arbeitsplatz Im Fokus stand das Thema Beruf und Rehabilitation, das aus unterschiedlichen Perspektiven behandelt wurde. Die Veranstaltung Attraktives Arbeitsfeld Rehabilitation neue Chancen für Ärzte und Pflegekräfte befasste sich mit den Herausforderungen bei der Personalgewinnung und -bindung von Ärztinnen und Ärzten sowie Pflegekräften in der medizinischen Rehabilitation. Besonders Ärzte könnten auf viele Stellenangebote anderer Sektoren der Gesundheitsversorgung zurückgreifen. Daher sei es wichtig, sich der Attraktivität des Arbeitsplatzes Rehabilitation mit seinen beruflichen Chancen noch stärker zu widmen, betonte Dr. Christiane Korsukéwitz, Leiterin des Geschäftsbereichs Sozialmedizin und Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung Bund. 116

119 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen Studie soll Risiko der Armut bei Erwerbsminderung klären Mit einer breit angelegten Studie will die Deutsche Rentenversicherung Bund klären, wie groß das Risiko von Personen mit Erwerbsminderung ist, von Armut betroffen zu sein. Ziel der vom Forschungsnetzwerk Alterssicherung geförderten Studie ist es, einen differenzierten Überblick über die Einkommens- und Vermögenssituation von Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentnern zu geben. Nach dem erfolgreichen Abschluss einer Pilotstudie im Jahr 2010 wurde im Januar 2011 bundesweit die Hauptstudie gestartet, in der rund zufällig ausgewählte Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner angeschrieben wurden. Qualitätssicherung bei der Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen Die Rentenversicherung wird im Laufe des Jahres 2011 die Rehabilitandenbefragung von Kindern und Jugendlichen in ihre Routine-Qualitätssicherung einbeziehen. Die Grundlage dafür bietet ein Gemeinschaftsvorhaben von Renten- und Krankenversicherung, das im August 2010 erfolgreich abgeschlossen wurde. Ziel des 18-monatigen Pilotprojekts war es, Instrumente zur Erfassung und Bewertung der Behandlungsergebnisse zu entwickeln, zu erproben und in die flächendeckende Routine der Qualitätssicherung zu überführen. In die Auswertungen flossen die Daten von insgesamt Personen (Kinder, Eltern, Ärzte) ein. Die beteilig ten Piloteinrichtungen wiesen in der Regel einen guten Qualitätsstandard bei einem generell ähnlichen Niveau auf. Es zeigten sich bedeutsame Rehabilitationseffekte in den Bereichen, in denen deutliche Beeinträchtigungen der Lebensqualität bestanden. Rund 80 Prozent der Kinder und der Eltern zeigten sich zufrieden mit der Rehabilitationsmaßnahme. Die Eltern bewerteten die Vorbereitung auf die Rehabilitation mit gut und die Nachbereitung als eher verbesserungsbedürftig. Die Kinder und Jugendlichen nahmen vor allem die sport- und bewegungstherapeutischen Elemente gut an. Strukturanforderungen vereinheitlicht Die Rentenversicherungsträger haben gemeinsame Anforderungen an die Qualität der Strukturen in der stationären medizinischen Rehabilitation erarbeitet, also der baulich-räumlichen, medizinisch-technischen, therapeutischen und personellen Rahmenbedingungen. Der Katalog bezieht sich auf die körperlichen Erkrankungen sowie auf Abhängigkeitserkrankungen und Psychosomatik. Er soll die Einheitlichkeit von Qualitätsstandards innerhalb der Rentenversicherung sicherstellen. Nach drei Jahren wird geprüft, wie die Strukturanforderungen umgesetzt wurden. Gleichgewichtstraining: Kinder nahmen Bewegungstherapien gut an. Überprüfung nach drei Jahren Mehr Transparenz in der beruflichen Rehabilitation Die Deutsche Rentenversicherung strebt auch bei den sehr heterogenen Leistungen in der beruflichen Rehabilitation eine bessere Transparenz an. Im Juli 2010 startete sie ein Projekt, in dem die diagnostischen und therapeutischen Leistungen (wie Eignungsabklärung, Arbeitserprobung oder Weiterbildung) und die Gestaltung der Leistungserbringung (wie Dauer oder durchführende 117

120 Geschäftsverlauf Rehabilitation und Sozialmedizin Berufsgruppen) klassifiziert werden sollen. Das Vorhaben läuft 28 Monate. Am Ende wird es möglich sein, das individuelle Leistungsgeschehen in den Einrichtungen der beruflichen Bildung abzubilden, die Prozesse miteinander zu vergleichen und die Erfüllung von Qualitätsvorgaben für die Leistungen zu prüfen. Patientenbefragung in der ambulanten Rehabilitation ausgeweitet Die Deutsche Rentenversicherung dehnt den Kreis der Patienten, die im Rahmen der Qualitätssicherung befragt werden, weiter aus. Nachdem die Befragungen in der medizinischen Rehabilitation zunächst ausschließlich bei stationären Aufenthalten vorgenommen wurden, können seit Oktober 2009 auch die Patienten in der berufsbegleitenden ambulanten Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen ihr Urteil abgeben. Seit April 2010 werden zusätzlich Patienten mit rein körperlichen Erkrankungen in der ganztägig ambulanten Rehabilitation befragt. Nur fünf Prozent fühlen sich zusätzlich belastet Zusätzlich zu den rund Fragebögen aus dem stationären Bereich gehen jährlich etwa Fragebögen aus dem ambulanten Sektor bei der Deutschen Rentenversicherung ein. Bei der Gegenüberstellung stationärer und ambulanter Maßnahmen zeigt sich weitgehend ein qualitativer Gleichstand, was die Zufriedenheit mit der Rehabilitationsmaßnahme und den subjektiv wahrgenommenen Rehabilitationserfolg anbelangt. Nur rund fünf Prozent der ambulanten Patienten fühlen sich durch die Besonderheiten dieser Form der Behandlung, wie etwa tägliche Hin- und Rückfahrten oder fehlender Abstand zum häuslichen Alltag, zusätzlich belastet. Arbeit an Qualitätssicherung der sozialmedizinischen Begutachtung Mit Telefoninterviews und einem Experten-Workshop sind die Arbeiten an einem Qualitätssicherungsverfahren zur sozialmedizinischen Begutachtung fortgesetzt worden. Dabei wurden Verständlichkeit und praktische Anwendbarkeit der Probeversion eines Prüffragenkatalogs untersucht und mögliche Fehlerquellen geklärt. Es folgt eine Pilotphase, in der das Handbuch bei Erstanträgen auf Erwerbsminderungsrente geprüft wird. Anschließend kann das Verfahren in die Routine umgesetzt werden. Prävention an individuellen Merkmalen ausrichten Rentenversicherung machte Qualitätssicherung zum Thema Die Deutsche Rentenversicherung hat sich durch Vorträge und Moderationen von Veranstaltungen aktiv am gemeinsamen Kongress der Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention, der Deutschen Gesellschaft für Epidemiologie und der European Union of Medicine in Assurance and Social Security im September in Berlin beteiligt. Sie brachte unter anderem die Qualitätssicherung von sozialmedizinischen Begutachtungen bei Anträgen auf Erwerbsminderungsrenten zur Sprache. Zentrales Thema des Kongresses war die stärkere Orientierung von Prävention an individuellen Merkmalen. Gemeinsame Empfehlung Unterstützte Beschäftigung Mit dem Inkrafttreten der gemeinsamen Empfehlung Unterstützte Beschäftigung am 1. Dezember 2010 wurde ein wesentlicher Auftrag aus dem Gesetz 118

121 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen zur Einführung dieser neuen Leistung im Rehabilitationsrecht erfüllt. Ziel ist es, mehr Menschen mit Behinderung die Möglichkeit zu verschaffen, außerhalb der Werkstätten für behinderte Menschen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen. Die unterstützte Beschäftigung wurde zwar primär für junge Menschen im Übergang zwischen Schule und Beruf konzipiert, sie kann aber auch für erwachsene Menschen geeignet sein. Unterstützte Beschäftigung ist auch für Erwachsene geeignet Die unterstützte Beschäftigung besteht aus zwei eigenständigen Leistungen. Die individuelle betriebliche Qualifizierung dauert bis zu zwei Jahre. Die sich gegebenenfalls anschließende Berufsbegleitung ist zeitlich nicht begrenzt. Während für die Berufsbegleitung in der Regel die Integrationsämter zuständig sind, kann die individuelle betriebliche Qualifizierung von der Deutschen Rentenversicherung als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gefördert werden. Grundlage für die Arbeit der gemeinsamen Servicestellen neu gefasst Die Rehabilitationsträger haben die Rahmenvereinbarung für ihre insgesamt 484 gemeinsamen Servicestellen überarbeitet. Am 1. Juli 2010 ist eine neue Fassung dieser konzeptionellen Grundlage für die Servicestellenarbeit in Kraft getreten. Zu diesem Zeitpunkt wurde auch der sogenannte Servicestellenfall neu definiert. Bisher zählte er nur als solcher, wenn die beratende Servicestelle zur abschließenden Bearbeitung ein Mitglied eines anderen Rehabilitationsträgers einschalten musste. Nun wird jeder Fall einer trägerübergreifenden Beratung auch als Servicestellenfall erfasst. Weiterentwicklung der beruflichen Rehabilitation in Arbeit Die berufliche Rehabilitation soll unter Mitwirkung aller Beteiligten weiterentwickelt werden. Nachdem eine wissenschaftliche Fachgruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Vorschläge für ein Leitbild RehaFutur vorgelegt hat, haben vier Arbeitsgruppen ihre Beratungen über das Projekt RehaFutur Weiterentwicklung der beruflichen Rehabilitation unter Beteiligung der Akteure aufgenommen. Sie sollen zu den Themen Beruf und Arbeitswelt, Steuerung des Eingliederungsprozesses, Selbstbestimmung und Forschung Umsetzungsvorschläge für die Praxis erarbeiten und dabei die Maßgaben der UN-Behindertenrechtskonvention berücksichtigen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat die Federführung für die Arbeitsgruppe Steuerung des Eingliederungsprozesses übernommen und ist auch in den übrigen Arbeitsgruppen vertreten. Die Umsetzungsvorschläge sollen 2011 auf einem Workshop präsentiert werden. Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation Umsetzungsvorschläge für die Praxis Zuständigkeit bei stufenweiser Wiedereingliederung wird geklärt Vertreter der Deutschen Rentenversicherung und der Krankenkassen-Spitzenverbände haben Gespräche über die Abgrenzung ihrer Zuständigkeit aufgenommen. Dabei geht es um eine stufenweise Wiedereingliederung, die im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation durchgeführt wird. Die im Gesetz enthaltene Formulierung im unmittelbaren Anschluss wird von beiden Seiten unterschiedlich interpretiert. Auch die Sozialgerichte legen die gesetzliche Vorschrift unterschiedlich aus. 119

122 Organisationsreform Zuordnung der neuen Versicherungsnummern Stand: 3. Januar 2011 Träger/ Deutsche Rentenversicherung Seit 1. Januar 2005 vergebene Versicherungsnummern Anzahl Prozent Regionalträger ,0 Bund ,0 Knappschaft- Bahn-See ,0 insgesamt ,0 Seit der im Jahr 2005 vollzogenen Organisationsreform sind alle Träger unter dem gemeinsamen Dach der Deutschen Rentenversicherung zusammengeschlossen. Da die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten entfallen ist, wurde auch die Zuordnung der Versicherten zu den mittlerweile 16 Trägern früher 27 Institutionen neu geregelt. Alle Träger wurden zudem gesetzlich verpflichtet, Verwaltungs- und Verfahrenskosten zu senken und ihre Leistungen im Wettbewerb miteinander weiter zu verbessern. Zahl der Versicherten nahezu konstant Im Jahr 2009 hat sich die Zahl der Versicherten gegenüber dem Vorjahr um ( 0,04 Prozent) geringfügig verringert. Insgesamt waren 2009 in der Rentenversicherung ohne Rentenbezieher 52,2 Millionen Personen versichert. Davon entfielen rund 27 Millionen (51,6 Prozent) auf die Regionalträger, 23,5 Millionen (45,0 Prozent) auf die Deutsche Rentenversicherung Bund und 1,8 Millionen (3,4 Prozent) auf die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. 1,6 Millionen Versicherungsnummern neu vergeben Im Jahr 2010 erhielten rund 1,6 Millionen neue Versicherte ihre Versicherungsnummern. Seit dem 1. Januar 2005 wurden insgesamt rund 21,5 Millionen Versicherungsnummern neu vergeben. Wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, entfallen bei der Neuvergabe 40 Prozent auf die Deutsche Rentenversicherung Bund, fünf Prozent auf die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und 55 Prozent auf die Regionalträger. Fünf Prozent der Bestandsversicherten wechseln den Träger Diese Quoten sollen mittelfristig auch bei den Personen erreicht werden, die schon vor dem Jahr 2005 versichert waren. In dem gesetzlich vorgesehenen Ausgleichsverfahren hat die Deutsche Rentenversicherung Bund bisher per Saldo rund Versicherungskonten an die Regionalträger abgegeben. Insgesamt ist davon auszugehen, dass in 15 Jahren etwa fünf Prozent der Bestandsversicherten (Versicherte, die vor dem 31. Dezember 2004 eine Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Träger Versicherte am 31. Dezember ) Veränderung zum Vorjahr Anzahl Prozent Anzahl Prozent Regionalträger , ,76 Deutsche Rentenversicherung Bund , ,00 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See , ,79 insgesamt , ,04 1) Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Datenerhebung für das Berichtsjahr (hier 2009) im Oktober des Folgejahrs stattfindet. 120

123 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen Versicherungsnummer erhalten haben) einem anderen Träger zugeordnet werden. Einbezogen sind nur Versicherte bis zum 60. Lebensjahr. Durch den Wechsel des Versicherungsträgers ergeben sich keine Auswirkungen auf die Leistungsansprüche. Rentner sind vom Ausgleichsverfahren nicht betroffen. Träger erreichen Sparziele Die Träger der Rentenversicherung haben die vom Gesetzgeber vorgegebenen Sparziele insgesamt deutlich übertroffen. Mit der Organisationsreform wurde festgelegt, dass die Rentenversicherung bis zum Jahr 2010 insgesamt rund 382 Millionen Euro an Verwaltungs- und Verfahrenskosten einspart. Diese Summe entspricht zehn Prozent der tatsächlichen Ausgaben in diesem Bereich für das Jahr Um diese Auflage des Gesetzgebers umzusetzen, hat die Deutsche Rentenversicherung Bund ein Verfahren entwickelt, das berücksichtigt, wie wirtschaftlich die einzelnen Träger arbeiten. Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit läuft Im Auftrag des Gesetzgebers hat die Deutsche Rentenversicherung Bund zwischen den Trägern der Rentenversicherung einen Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit organisiert. Eine Reihe von Prozessen nach dem Prinzip Lernen vom Besten wurde in Gang gesetzt. Dabei dienen Träger mit hervorragender Leistung in einem oder mehreren Bereichen als Vorbilder für andere Träger. Die Grundlage für den Wettbewerb bildet ein Benchmarking-Kennzahlensystem, mit dem quartalsweise Daten aller Träger zu Wirtschaftlichkeit, Qualität, Kundenorientierung und Mitarbeiterzufriedenheit erhoben und den Trägern zur Verfügung gestellt werden. Auf diese Weise sollen die Bemühungen der Träger unterstützt werden, hohe Qualität bei niedrigen Kosten zu erreichen. Kunden und Mitarbeiter sind zufrieden Wie im Vorjahr ergab eine Befragung der Kundinnen und Kunden der Rentenversicherungsträger gute Bewertungen vor allem bei persönlichen Beratungen. Auch die Befragungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Zufriedenheit mit ihrer Arbeit erbrachten wieder positive Ergebnisse. Zusammenarbeit der Träger bei der Rehabilitation verstärkt Die Deutsche Rentenversicherung Bund, die seit der Organisationsreform auch für die Koordination der Rehabilitationsplanung zuständig ist, hat 2010 die Zusammenarbeit der Träger in diesem Bereich weiter unterstützt. Gemäß den hierzu vom Vorstand (heute: Bundesvorstand) im Jahr 2006 beschlossenen acht Grundsätzen wurden bei Kooperationen an Standorten mit mehreren Kliniken verschiedener Träger weitere Synergieeffekte erschlossen. Auch die Zusammenarbeit der Regionalverbünde wurde verbessert, wodurch die Belegung der eigenen Kliniken auf hohem Niveau gehalten werden konnte. Im Gespräch: gute Noten für die persönliche Beratung. 121

124 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefonaktionen mit Redaktionen Immer wieder neue Themen die Pressearbeit Eine Vielfalt von Themen und der häufige Wechsel der Schwerpunkte haben wie gewohnt die Pressearbeit bestimmt. Zum Jahresbeginn standen unter anderem die Finanzen der Rentenversicherung, die Rechtsprechung zu den Ghetto-Renten und die Rente mit 67 im Interesse der Medien. Später richtete es sich auf ein Urteil des Bundessozialgerichts zur Zusatzrente für Ingenieure in der DDR. Vor allem in den neuen Bundesländern berichteten viele Tageszeitungen sowie Rundfunk und Fernsehen darüber. In Telefonaktionen mit Redaktionen haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pressestelle zu diesem Thema informiert. Große Resonanz in den Medien fand auch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen. Sehr positiv haben die Medien die Ankündigung aufgenommen, dass die Rentenbescheide kundenfreundlicher werden sollen. Das aufwendige Vorhaben wird von Sprachexperten des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung an der Verwaltungshochschule Speyer begleitet. In einem Pilotprojekt hat die Deutsche Rentenversicherung bereits Musterschreiben im neuen Stil getestet und dafür gute Noten bekommen. Positiv aufgenommen: Die Bescheide der Rentenversicherung werden verständlicher. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pressestelle nahmen außerdem an rund 100 Telefonaktionen von Zeitungen und Radiosendern teil. Sie wirkten in Ratgebersendungen und Diskussionsrunden mit und unterstützten die Arbeit der Journalisten durch Hintergrundinformationen. Auch bei Eingaben und Anfragen von Ombudsredaktionen haben sie geholfen. 122

125 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen 120 Fachjournalisten bei zwei Presseseminaren Am Pressefachseminar und am aktuellen Presseseminar der Deutschen Rentenversicherung Bund nahmen wieder insgesamt rund 120 Journalisten teil. Themen waren unter anderem die Finanzsituation der Rentenversicherung, die Altersgrenzen in der Rentenversicherung, Selbstverwaltung und Sozialwahl und die Familienleistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Aktuell und zielgruppengerecht die Broschürenreihe Die Deutsche Rentenversicherung hat 50 verschiedene Broschüren und Faltblätter neu aufgelegt und insgesamt mehr als acht Millionen Exemplare bundesweit verteilt. Die Themen reichen von Altersvorsorge über Versicherung, Rente und Rehabilitation bis hin zu verschiedenen Servicethemen. Auch über die Änderungen im europäischen Sozialrecht zum 1. Mai 2010 hat die Rentenversicherung mit ihrer internationalen Broschürenreihe informiert (siehe Rentenversicherung international, Seite 106). Über acht Millionen Exemplare verteilt Für besondere Zielgruppen wie Selbstständige, Studenten, Wehrdienstleistende, Berufsstarter, Aussiedler, Arbeitslose oder Pflegepersonen gibt die Rentenversicherung Ratgeber heraus. Für eine weitere wichtige Zielgruppe wurde diese Reihe durch den Ratgeber Was wir für Familien tun ergänzt. Darin erläutert die Rentenversicherung, wie sie den gesellschaftlichen Beitrag der Familien zum Generationenvertrag honoriert. Neben den Broschüren erschienen Gesetzestexte, Kommentare und CD- ROMs, die sich besonders an Fachleute richten. Dazu gehört die Neuauflage des Kommentars Beschäftigung im Ausland, der die am 1. Mai in Kraft getretenen Änderungen des EU-Sozialrechts darstellt. RVaktuell Experten aller Rentenversicherungsträger haben in der Fachzeitschrift RVaktuell Themen wie Versorgungsehe, Hartz IV aus Sicht der Betriebsprüfung, Haushalts- und Vermögensrecht, Einkommensanrechnung und Rentenanpassung anschaulich dargestellt. Diese Fachartikel werden ergänzt durch ständige Rubriken wie den Bericht aus Berlin oder den Bericht aus Brüssel. RVaktuell enthält außerdem die Amtlichen Mitteilungen. Ausgewählte Artikel stehen im Internet unter (> Publikationen). Neue Broschüre zu Familienleistungen. Zeitschrift Deutsche Rentenversicherung und DRV-Schriften Interdisziplinäre wissenschaftliche Beiträge zu Alterssicherung und Rehabilitation werden in der Zeitschrift Deutsche Rentenversicherung veröffentlicht erschienen unter anderem Artikel zur Riester-Rente, zur sozialen Sicherheit in den europäischen Nachbarländern sowie statistische Auswertungen und Studien über Altersrenten und die Entwicklung des Zugangsalters. Die Juniausgabe enthielt als Schwerpunktheft des Forschungsdatenzentrums der Rentenversicherung Beiträge zur Alters sicherung im 21. Jahrhundert und deren Erforschung mit Mikrodaten. 123

126 Geschäftsverlauf Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Die wissenschaftliche und öffentliche Diskussion zu Fragen der gesetzlichen Alterssicherung spiegelten auch die Veröffentlichungen der DRV-Schriftenreihe wider. Die Publikation mit Beiträgen der FNA-Jahrestagung 2010 befasste sich mit Gerechtigkeitskonzepten und Verteilungsströmen in der gesetzlichen Alterssicherung. Im Band 90 wurden die Ergebnisse des FNA- Forschungsberichts Die Relevanz von Erbschaften für die Alterssicherung veröffentlicht. In der DRV-Schriftenreihe erschienen auch statistische Periodika wie Rentenversicherung in Zeitreihen, der Bericht zum sechsten Workshop des Forschungsdatenzentrums und der Tagungsband zum Rehabilitationswissenschaftlichen Kolloquium in Leipzig. Reportagen, Interviews und Servicebeiträge Soziale Sicherheit erleben die Kundenzeitschrift zukunft jetzt Jobstart, Familie, Ausland und Altersvorsorge das waren 2010 die großen Themen der Kundenzeitschrift zukunft jetzt. Die Redaktion gab Tipps für Berufseinsteiger und Auswanderer, beschrieb, was die gesetzliche Rentenversicherung Familien bietet, und wies Wege in die zusätzliche private Altersvorsorge. Viermal im Jahr informiert zukunft jetzt in Reportagen, Interviews und Servicebeiträgen über die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Ausgewählte Artikel stehen im Internet unter Die Zeitschrift kann dort auch kostenlos bestellt werden. Viermal im Jahr liefert zukunft jetzt Informa tionen aus erster Hand. Neu: Sonderheft über die Arbeit der Selbstverwaltung. Eine Sonderausgabe der Kundenzeitschrift berichtete über die Arbeit der Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung. zukunft jetzt besuchte mit Vertretern der Selbstverwaltung Rehabilitationskliniken, begleitete einen Tag lang eine ehrenamtliche Versichertenberaterin und schaute einem Widerspruchsausschuss bei seiner Arbeit über die Schulter. Rentenblicker Informationen für junge Leute Umfragen bestätigen immer wieder, dass die Altersvorsorge durchaus ein Thema für Jugendliche ist. Ihnen zeigt die Jugendinitiative Rentenblicker klar und verständlich, wie die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert, was sie ihnen heute schon bietet und wie eine zusätzliche private Altersvorsorge aussehen kann. 124

127 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen Häufig gespielt: Quiz für junge Rentenexperten. Die Informationen sind auf die Lebenssituationen der Jugendlichen zugeschnitten von Schülern oder Studenten über Wehrpflichtige bis hin zu jungen Familien. Den Einstieg in die Welt der gesetzlichen Rentenversicherung finden die Jugendlichen über das Portal Ein Mix aus Informationen, Nachrichten, Straßenumfragen und Promi-Interviews erleichtert den Zugang. Tipps für Schülerzeitungsredakteure und ein Online- Quiz sollen helfen, das Thema zu vertiefen. Der Rentenblicker kommt mit Schulmaterial und Referenten auch an die Schulen. Dieses Jahr haben bundesweit über Real- und Berufsschulen das Angebot erhalten, kostenlose Klassensätze zu bestellen und Referenten der Deutschen Rentenversicherung in den Unterricht einzuladen. 24 Stunden Service das Internetportal Das Internetportal bietet Versicherten, Rentnern und Arbeitgebern rund um die Uhr Informationen aus erster Hand. Viele Serviceangebote können auch außerhalb der Öffnungszeiten genutzt werden. So können Kunden mit einer Signaturchipkarte am eigenen Computer ihren Rentenantrag stellen und online an ihren Rentenversicherungsträger weiterleiten. Der neue elektronische Personalausweis wird diese Zugriffe vereinfachen. Außerdem können Kunden über das Internetportal Formulare oder Broschüren anfordern. In insgesamt acht Sprachen stehen Informationen zu rentenrechtlichen sowie sozialpolitischen Themen bereit. Für bestimmte Ziel- oder Berufsgruppen sind individuelle Angebote zusammengestellt. Im Mai 2010 begannen die Arbeiten an einer Modernisierung des Internetauftritts. Dabei sollen vor allem die heutigen Informationsbedürfnisse stärker berücksichtigt und die Nutzerführung verbessert werden. Mit Chipkarte Rentenantrag am eigenen Computer Beratung auf fast 100 Messen Auf fast 100 Messen hat die Deutsche Rentenversicherung ihre Kundinnen und Kunden vor allem über Rente, Rehabilitation und Altersvorsorge beraten. Außerdem wurden die Qualität der Rehabilitationskliniken sowie die Leistungs- und Zukunftsfähigkeit der Informationstechnik der Rentenversicherung präsentiert. 125

128 Datenverarbeitung Weitere Daten für Wissenschaft und Forschung erschlossen Das Forschungsdatenzentrum der Deutschen Rentenversicherung (FDZ-RV) hat umfangreiche Daten aus den Bereichen Versicherung, Rente und Rehabilitation erschlossen. Insgesamt wurden sechs Datenprodukte zu Rentenzugang und -bestand, zu den aktiv Versicherten, zu den Versicherungsbiografien sowie zur Rehabilitation erneut oder neu aufgelegt. Im Schwerpunkt der Arbeit des FDZ-RV ging es darum, weitere Daten zur Rehabilitation anzubieten und gleichzeitig eine hohe Datenqualität sicherzustellen. Schutz von Sozialdaten ist sichergestellt Eine Neuentwicklung ist das Online-Fernrechenportal des Datenzentrums. Es ermöglicht Nutzern, Daten selbst auszuwerten, wobei der Sozialdatenschutz sichergestellt ist. Deutlich erweitert wurden auch die Möglichkeiten, sich über die Online-Recherche auf der Webseite des Forschungsdatenzentrums zu informieren. Hier wird die Suche von Publikationen ermöglicht, die einen Bezug zu den Produkten des Forschungsdatenzentrums haben. Ferner ist es möglich, sich auf der Seite mit häufig gestellten Fragen über Details zu informieren. Auch das Angebot von Daten der gesetzlichen Rentenversicherung zu Regionalinformationen soll für Wissenschaft und Forschung verbessert werden. Darauf zielt ein Projekt unter der Bezeichnung GRV-Regio2010 ab, das bis 2013 terminiert ist und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert wird. Mit den Universitäten und Hochschulen in Berlin (Freie Universität und Humboldt-Universität), Frankfurt am Main, Fulda, Kiel, Magdeburg/Stendal, Paderborn, Tübingen und Würzburg wurden gemeinsam Angebote für die Lehre mit Daten der Rentenversicherung konzipiert und begleitet. Arbeit am gemeinsamen Programmsystem aller Träger Die Deutsche Rentenversicherung hat die Entwicklung des gemeinsamen Programmsystems aller Rentenversicherungsträger fortgesetzt. In einem ers ten Schritt soll zunächst eines der beiden bisher benutzten Programmsysteme bei allen Trägern eingesetzt werden. Dabei ist vorgesehen, dieses System im laufenden Betrieb zu modernisieren. Es soll den Funktionsumfang beider Systeme abdecken, um einen reibungslosen Umstieg der Sachbearbeitung sicherzustellen. Neues Internetportal für Behörden und Unternehmen Im Zuge der Initiative egovernment 2.0 der Bundesregierung hat die Deutsche Rentenversicherung das Internetportal esolution eingerichtet. Das Portal ermöglicht es Behörden und Unternehmen, online mit der Rentenversicherung zu kommunizieren und bestimmte Daten abzurufen. Das verkürzt Bearbeitungszeiten und senkt Verwaltungskosten. Behörden, die sich am esolution-portal anmelden, können zurzeit Versicherungsnummern ermitteln und Auskünfte dazu abfragen, Kontoführer fest 126

129 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen stellen und Anträge stellen. Außerdem ermöglicht das Portal eine einheitliche Authentifizierung und Benutzerverwaltung für bereits bestehende Anwendungen. Auch für neue Verfahren und Dienste wird künftig eine einheitliche Benutzerverwaltung angeboten. Langfristig läuft dies auf einen zentralen Zugang zu den Anwendungen der Deutschen Rentenversicherung für andere Behörden und Unternehmen hinaus. An einem seit Juli 2010 laufenden Pilotprojekt nehmen 17 Nutzer der Siemens-Betriebs krankenkasse teil. Auskünfte über Versicherungsnummern Elektronischer Personalausweis hilft beim Abruf von Rentendaten Mit dem neuen elektronischen Personalausweis werden mehr Menschen als bisher die eservices der Deutschen Rentenversicherung nutzen können. Dabei geht es zum Beispiel um den Abruf von persönlichen Informationen aus dem Versicherungskonto oder die sichere Kommunikation mit elektronischer Post. Voraussetzung ist, dass der auf dem Personalausweis enthaltene elektronische Identitätsnachweis (eid) freigeschaltet ist sowie eine Software und ein Kartenleser installiert werden. Die Rentenversicherung bietet ihre eservices bereits seit 2003 an. Die dafür nötige Authentifizierung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur steht bislang nur einer sehr begrenzten Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Um die sichere Authentifizierung mit dem neuen Personalausweis zu proben, hat sich die Deutsche Rentenversicherung im Jahr 2010 an einem Anwendungstest des Bundesministeriums des Inneren beteiligt. Der neue eservice mit eid wird aller Voraussicht nach im ersten Quartal 2011 zur Verfügung stehen. Damit kommt die Deutsche Rentenversicherung ihrem Ziel näher, ihre Dienstleis tungen im Internet möglichst umfassend und bürgernah anzubieten. Elektronischer Personalausweis: eservice der Rentenversicherung wird noch attraktiver. Abgleich von Sterbedaten mit weiteren Staaten Der Abgleich von Sterbedaten mit ausländischen Versicherungsträgern macht Fortschritte. Im Jahr 2010 sind Absprachen zur Durchführung von regelmäßigen Abgleichen mit Luxemburg, Italien, der Schweiz und Schweden getroffen worden. Mit Israel und Spanien werden Sterbedatenabgleiche schon seit Jahren praktiziert. Mit Australien, Belgien, Dänemark, Finnland, den Niederlanden und Österreich werden solche Abgleiche schon durchgeführt, die voraussichtlich in Kürze ebenfalls in regelmäßigen Verfahren enden. 127

130 Geschäftsverlauf Datenverarbeitung Rentenzahlungen werden schnell eingestellt Diese Abgleichverfahren sollen die jährliche Prüfung durch Lebensbescheinigungen ersetzen, die im Ausland wohnende Rentnerinnen und Rentner meist noch erbringen müssen. Aufgrund der Abgleichsergebnisse können die Rentenzahlungen von verstorbenen Berechtigten schnell eingestellt werden. Der Verwaltungsaufwand für die Rückforderung überzahlter Beträge kann entweder ganz vermieden oder deutlich reduziert werden. Italien zeigt zum Beispiel monatlich rund 900 Sterbefälle an, von denen auf deutscher Seite zu diesem Zeitpunkt erst zehn Prozent bekannt sind. Im Inland werden regelmäßig die persönlichen Daten aller Verstorbenen mit den persönlichen Daten der Rentner abgeglichen. Sofern die Daten eines Sterbefalls den Daten eines Rentenberechtigten zugeordnet werden können, stellt der Renten Service der Deutschen Post AG alle Zahlungen an diesen Empfänger ein. Rentner wurden über Nullrunde informiert Die gesetzlichen Vorschriften sehen vor, dass die Nullrunde bei der Rentenanpassung des Jahres 2010 genauso abgewickelt werden musste wie eine Erhöhung. Das heißt, die Rentner wurden über die unverändert gebliebenen Beträge unterrichtet. Von diesem Verfahren, das der Renten Service der Deutschen Post AG zum 1. Juli umsetzte, waren 23,93 Millionen laufende Zahlungen der allgemeinen Rentenversicherung betroffen. Davon sind 22,51 Millionen Inlands- und 1,42 Millionen Auslandszahlungen. Daneben zahlt die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 1,08 Millionen Renten aus der knappschaftlichen Rentenversicherung selbst aus. Druckstraße: Rentner erhielten eine Anpassungsmitteilung. Prüfung der Krankenkassen Insgesamt wurden 25,01 Millionen Renten gezahlt. Die Bezieher von 21,21 Millionen Renten, also knapp 85 Pro zent, unterliegen der Krankenversicherungspflicht. Wegen der freiwilligen Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse wird zu 0,61 Millionen Renten (2,45 Prozent) ein Beitragszuschuss gezahlt. 17,145 Millionen Rentnerinnen und Rentner erhalten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur eine Leistung, 3,928 Millionen mindestens zwei und beziehen gar drei verschiedene Renten. Die Bescheide aus mehreren Zahlungen an denselben Berechtigten werden in jeweils einer Sendung zusammengefasst. Neue Aufgaben bei der Einzugsstellenprüfung Zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit prüfen die Rentenversicherungsträger seit 2011 bei den gesetzlichen Krankenkassen, wie diese die Krankenversicherungsbeiträge einziehen, verwalten, weiterleiten und abrechnen. Die Krankenkassen fungieren als Einzugsstellen für das Bundesversicherungsamt, das den Gesundheitsfonds verwaltet. Die Datenstelle der 128

131 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen Rentenversicherung in Würzburg stellt die Programmerweiterungen für die Einzugsstellenprüfung zur Verfügung. Die durch die neuen Aufgaben entstehenden Kosten werden den Trägern der Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit aus den Einnahmen des Gesundheitsfonds erstattet. Vier Millionen Anschriftenänderungen gemeldet Die Meldebehörden haben über vier Millionen Anschriftenänderungen an die Deutsche Rentenversicherung gemeldet. Außerdem wurden fast drei Millionen Änderungen bei Namen, Doktorgrad, Geburtsort oder Todestag übermittelt. Grundlage dafür ist eine Gesetzesänderung, nach der seit November 2009 neben den Geburtsdaten noch weitere Daten der Meldebehörde an die Datenstelle der Rentenversicherung weitergegeben werden müssen. Bisher war die Rentenversicherung weitestgehend auf die Angaben der Versicherten oder der Arbeitgeber angewiesen. Dies führte dazu, dass viele der jährlich mehr als 30 Millionen Schreiben an die Versicherten unzustellbar waren. Speicherstelle verarbeitete 400 Millionen Datensätze Entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag hat die bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eingerichtete Zentrale Speicherstelle insgesamt mehr als sechs Millionen Sendungen mit mehr als 400 Millionen Datensätzen angenommen und erfolgreich verarbeitet. Die Speicherstelle wurde nach dem sogenannten ELENA-Verfahrensgesetz eingerichtet, auf dessen Grundlage der elektronische Entgeltnachweis anstelle der bisherigen Lohnbescheinigungen in Papierform eingeführt wurde. Schönster Tag im Leben: Meldebehörden übermitteln jetzt auch Namensänderungen. Seit Januar 2010 sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten an die Zentrale Speicherstelle zu übermitteln. Zum 1. Januar 2012 soll der Datenabruf bei der Speicherstelle beginnen. Die jeweils berechtigten Stellen sollen dann unter Mitwirkung des Betroffenen Daten abrufen können, die zur Berechnung von Leistungen nötig sind. In das Verfahren sollen zunächst Bescheinigungen zu Arbeitslosengeld, Elterngeld und Wohngeld einbezogen werden. 129

132 Forschung und Entwicklung Stipendien, Tagungen und Forschungspreis Forschung zur Alterssicherung wird gefördert Mit zahlreichen Instrumenten hat die Deutsche Rentenversicherung wieder die Forschung zur Alterssicherung gefördert. Ihr Forschungsnetzwerk Alterssicherung (FNA) trägt mit Projekten, der Vergabe von Stipendien, Workshops und Tagungen sowie der jährlichen Verleihung eines Forschungspreises dazu bei, das Wissen über die Alterssicherung zu erweitern. Junge Wissenschaftler, die in diesem Bereich forschen, werden gefördert. Den Ausschlag für die Vergabe von Mitteln gibt neben der wissenschaftlichen Qualität vor allem der Nutzen für die Versicherten und Rentner. Erfahrungsaustausch auf Tagungen Die Frage der Gerechtigkeit in der Rentenversicherung stand im Mittelpunkt der Jahrestagung des Forschungsnetzwerks. Nach der Begrüßung der über hundert Zuhörerinnen und Zuhörer durch den alternierenden Vorsitzenden des Bundesvorstands der Deutschen Rentenversicherung Bund, Alexander Gunkel, hielten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Vorträge zum sozialen Ausgleich, zur Verteilung von Leistungen sowie zur Frage, wie Gerechtigkeit in der Rentenversicherung umgesetzt wird oder werden kann. Dr. Axel Reimann, Direktor der Deutschen Rentenversicherung Bund, bekräftigte in seinen Schlussworten die Bedeutung der Forschung. Es bestehe ein großer Bedarf nach einer rationalen Grundlage für eine nachhaltige Alterssicherungspolitik. Ein Überblick über die Tagung ist in RVaktuell 4/2010, Seite 160, erschienen. Die Vorträge wurden im Sonderband der DRV -Schriften (Band 89) veröffentlicht. Forschung für nachhaltige Alterssicherungspolitik: Dr. Axel Reimann, Direktor der Deutschen Rentenversicherung Bund, auf der FNA-Jahrestagung. Ein internationaler Workshop befasste sich mit den jüngsten Reformen der Erwerbsminderungsrenten. Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren Sozialrechtsexperten aus verschiedenen europäischen Ländern, darunter Prof. Stamatia Devetzi von der Hochschule Fulda. In einem internen Workshop des Netzwerks zu den Risiken künftiger Altersarmut referierte unter anderem Prof. Richard Hauser aus Frankfurt am Main aus dem laufenden Projekt Armut unter der älteren Bevölkerung in Europa. Außerdem berichtete Prof. Gerd Nollmann (Universität Karlsruhe) von seinen neuesten Forschungsergebnissen aus dem Projekt Arbeitseinkommen und Altersversorgung neue Versorgungsrisiken privater Haushalte in Deutschland. Auf dem neunten Graduiertenkolloquium des Netzwerks hielten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nach wuchswissenschaftler verschiedener Fachgebiete insgesamt 13 Vorträge zur Alterssicherung. Die intensiven fachlichen Diskussionen im Anschluss an die Vorträge gaben den Referenten Hinweise für ihre Arbeiten. Ein Bericht über das Kolloquium ist in der Ausgabe 9/2010, Seite 309, der Zeitschrift RVaktuell erschienen. Arbeit über Verbraucherbildung in der Alterssicherung ausgezeichnet Der Forschungspreis des Netzwerks ging 2010 an Dr. Christina Werner für ihre Dissertation: Verbraucherbildung und Verbraucherberatung in der Alters- 130

133 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen vorsorge. Ein Vergleich zwischen Deutschland und Großbritannien auf Grundlage der Neuen Ins titutionenökonomik und Behavioral Finance. Die Arbeit stellt dar, wie komplex die Entscheidungen für eine sinnvolle, individuelle Altersvorsorge sind und wie sehr die Menschen hierbei auf Beratung und einen regulierenden Rahmen angewiesen sind. Der Forschungspreis wird jährlich für weit überdurchschnittliche wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet der Alterssicherung verliehen. Förderung von Forschungsprojekten Ein zentraler Bestandteil der Arbeit des Forschungsnetzwerks ist die Förderung von Forschungsprojekten im Bereich der Alterssicherung. Aktuelle Forschungsschwerpunkte sind der Übergang von der Erwerbs- in die Ruhestandsphase, die Altersarmut und ihre Bekämpfung, das Erwerbsminderungsgeschehen und das Zusammenspiel der drei Säulen der Alterssicherung. Forschungspreis: Alternierender Bundesvor standsvorsitzender Alexander Gunkel, Preisträgerin Dr. Christina Werner, Dr. Herbert Rische, Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, und Vorsitzende des Bundesvorstands Annelie Buntenbach (von links). Dabei sollen einerseits Grundsatzfragen und besondere aktuelle Fragen analysiert werden. Anderseits geht es darum, Entwicklungen rechtzeitig zu erkennen, die sich national und international in Politik und Wissenschaft abzeichnen. Zur Betreuung, Bewertung und Vermittlung der wichtigsten Ergebnisse der Projekte führt das Netzwerk regelmäßig Gespräche mit den Projektteilnehmern. Im Jahr 2010 wurden unter anderem folgende Projekte gefördert: w w PD Dr. Matthias Knuth, Dr. Martin Brussig, Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) Universität Duisburg-Essen: Altersübergangs-Report. Die bislang erschienenen Berichte finden sich auf dem Internetportal des IAQ ( Prof. Dr. Viktor Steiner, FU Berlin und Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, Berlin: Erwerbsdynamik und Entwicklung der individuellen 131

134 Geschäftsverlauf Forschung und Entwicklung Vom Netzwerk geförderte Vorhaben Alterseinkommen im demografischen Wandel eine Mikrosimulationsstudie für Deutschland. Die zentralen Ergebnisse des Projekts finden sich in der DRV 1/2010, Seite 34 bis 47. w Prof. Dr. Harald Künemund, Prof. Dr. Uwe Fachinger, Zentrum Altern und Gesellschaft, Vechta: Die Relevanz von Erbschaften für die Alterssicherung. Der Forschungsbericht wurde in der DRV-Schriftenreihe (Band 90) veröffentlicht. w Dr. Axel Bohmeyer, Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin: Rente und Gerechtigkeit eine sozialethische Analyse der normativen Diskurse im Kontext der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). w Prof. Dr. Hans Fehr, Universität Würzburg: Quantitative Analyse von Rentenreformen bei endogenem Rentenzugang. Ergebnisse aus diesem Projekt wurden im Juni 2010 in der Zeitschrift International Tax Public Finance veröffentlicht. w Eigenprojekt der Deutschen Rentenversicherung Bund: Sozioökonomische Situation von Personen mit Erwerbsminderung. w Prof. Dr. Johannes Schwarze ( ), Otto-Friedrich-Universität Bamberg: Auswirkungen finanzieller Grundbildung auf die Altersvorsorgeentscheidung. w Prof. Dr. Wolfgang Clemens, Freie Universität Berlin, Prof. Dr. Gertrud M. Backes, Universität Vechta, Dr. Kai Brauer, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB): Vorzeitige Rentenübergänge: Zwang, Wahl oder Transforma tion? Biografische Analysen zu Rentenübergängen vor dem Hintergrund der neuen Sozialgesetzgebung. w Dr. Diana Wehlau und Dr. Jörg Sommer, Zentrum für Sozialpolitik der Universität Bremen: Politikberatung in der deutschen Rentenpolitik Bestandsaufnahme einer neuen Form der rentenpolitischen Governance. w Prof. Dr. Karl-Jürgen Bieback, Universität Hamburg: Verfassungsfragen der Erwerbstätigenversicherung. w Prof. Dr. Ute Werner, Universität Karlsruhe: Erstellung des Konzepts und eines Erhebungsinstruments zur Evaluation der Beratungsgespräche in den Servicezentren für Altersvorsorge der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg und Erfassung und statistische Analyse der Daten aus der Evaluation des PROSA-Projekts. w Prof. Dr. Katharina Müller, Hochschule Mannheim: Stand und Herausforderungen der Alterssicherung in den EU-Mitgliedsländern Mittel- und Osteuropas. Die Expertise ist in der DRV 3/2010, Seite 461 bis 483, erschienen. w Prof. Dr. Barbara Riedmüller, Freie Universität Berlin: Die Lebens- und Erwerbsverläufe von Frauen im mittleren Lebensalter. w Dr. Volker Meinhardt: Übertragung der Rentenformel der USA auf bundesrepublikanische Rentenzugänge. w Dr. Gerd Nollmann, Institut für Soziologie der Universität Karlsruhe: Alters einkommen und Altersversorgung. w Dr. Jens Becker: Einstellungen zur Rentenpolitik Akzeptanz-, Funktions- und Reformdimensionen. 132

135 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen w w w w Prognos AG und Prof. Dr. Richard Hauser, Universität Frankfurt am Main: Armut der älteren Bevölkerung in den Ländern der Europäischen Union. Prof. Dr. Gerhard Bäcker, PD Dr. Marcel Erlinghagen, Dipl. Soz.-Wiss. Andreas Jansen, Universität Duisburg-Essen: Altersarrangements, Alterserwerbskulturen und Alterserwerbstätigkeit in Europa. Prof. Dr. Heinz Rothgang und Dr. Rainer Unger, Zentrum für Sozialpolitik der Universität Bremen: Auswirkungen der häuslichen Pflege auf den Erwerbsverlauf und das Alterssicherungsniveau durch die gesetzliche Rentenversicherung. Eigenprojekt der Deutschen Rentenversicherung Bund: Handbuch der Rentenversicherung SGB VI. Das Handbuch ist seit Januar 2011 im Handel. Stipendien für Nachwuchswissenschaftler Neben der projektbezogenen Förderung vergibt das Forschungsnetzwerk an überdurchschnittlich qualifizierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler Stipendien für Forschungsvorhaben, die zugleich der Erlangung eines akademischen Grades dienen. Gefördert werden Vorhaben aus verschiedenen Fachgebieten, die sich mit dem Thema Alterssicherung befassen und einen wichtigen Beitrag zur wissenschaftlichen Diskussion erwarten lassen. Im Jahr 2010 wurden folgende Forschungsarbeiten gefördert: w w w w w w w w Die Einführung der Witwen- und Witwerrente. Darstellung der sozialpolitischen Diskussion von 1890 bis 1911 und ihrer Nachwirkungen (Frank Weidner) Verfassungs- und europarechtliche Vorgaben für eine Reform des Rechts der Witwen- und Witwerrenten (Manuel Mielke) Sozialpartner im deutschen System der Alterssicherung (Tobias Wiß) The different paths of pension system multipillarisation in Europe: An analysis of change (Mareike Gronwald) Die Koordinierung der Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung anhand der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 (Rolf Naumann) Ökonomische Aspekte der Beamtenversorgung (Steffen Walter) Die berufsständische Altersversorgung. Freizügigkeit in Europa und Deutschland (Johannes Ylinen) Private Alterssicherung in Deutschland. Ein Vergleich staatlicher Steuerung und Implementation (Michaela Willert) Vom Netzwerk vergebene Stipendien Beirat als zentrales Beratungsforum Der FNA-Beirat ist im Forschungsnetzwerk Alterssicherung das zentrale Forum zur Beratung von Forschungsvorhaben und zur Sicherung ihrer wissenschaftlichen Qualität. Er setzt Schwerpunkte und spricht Empfehlungen zur Förderung aus. Der Beirat kann auch Empfehlungen für eine Ausschreibung oder Vergabe von Projekten abgeben. Außerdem begutachtet er Forschungsprojekte, Forschungspreise und Stipendien und berät Zwischenberichte von länger dauernden Projekten. 133

136 Geschäftsverlauf Forschung und Entwicklung Bundesvorstand ernannte vier neue Mitglieder Die Rentenversicherung wird im Beirat vertreten durch Annelie Buntenbach, Elisabeth Häusler, Alexander Gunkel, Nikolaus Kaiser, Dr. Hartmann Kleiner, Dr. Wolfgang Kohl, Dr. Axel Reimann sowie Dr. Herbert Rische. Aus der Wissenschaft kommen Dr. Hans J. Barth, Prof. Dr. Ulrich Becker, Prof. Dr. Dr. h. c. Eberhard Eichenhofer, Prof. Dr. Klaus Heubeck, Prof. Dr. Barbara Riedmüller, Prof. Dr. Dr. h. c. Bert Rürup, Prof. Dr. Winfried Schmähl sowie Prof. Dr. Johannes Schwarze ( ). Im Jahr 2010 schieden die Mitglieder Rürup, Riedmüller, Barth und Heubeck aus. Zu neuen Mitgliedern hat der Bundesvorstand zum 1. Oktober 2010 Prof. Dr. Gerhard Bäcker, Prof. Dr. Ute Klammer, Prof. Ph. D. Lutz Leisering und Prof. Dr. Viktor Steiner ernannt. Veranstaltungen zu Erfahrungen mit den Forschungsdaten Auf einem Workshop des Forschungsdatenzentrums haben sich fast fünfzig Teilnehmer mit dem Thema Alterssicherung im 21. Jahrhundert und deren Erforschung mit Mikrodaten. Zwischen individuellem Vorsorgeverhalten und gesetzlichen Rahmenbedingungen befasst. Es ging dabei vor allem um das Angebot und den Bedarf an Daten zur materiellen Lage im Alter, zu den Einkünften nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben sowie zur individuellen Altersvorsorge. Es wurde diskutiert, wie bestehende Datenquellen weiterentwickelt und Informationen aufbereitet und ausgewertet werden können. Die Vorträge wurden in einem Band der DRV -Schriftenreihe pub liziert. Fünf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben auf einer eigenen Veranstaltung des Datenzentrums auf dem 19. Reha-Kolloquium der Deutschen Rentenversicherung in Leipzig ihre Forschungsergebnisse mit dem Datensatz Abgeschlossene Rehabilitation vorgestellt. Bei diesen Dateien handelt es sich um Scientific Use Files, Dateien zur wissenschaftlichen Nutzung. Das Datenzentrum stellte auch einen eigenen Forschungsbeitrag zur Frage Welche Bedeutung haben Geschlecht und Erkrankung für das Ergebnis einer Bildungsmaßnahme? vor. Ein Informationsstand informierte über das aktuelle Datenangebot. Forschung sichert Zukunft : Christin Czaplicki, Uni Mannheim, Kerstin Kotlarski, Dr. Anja Bestmann und PD Dr. Ralf Himmelreicher, Deutsche Renten versicherung Bund (von rechts). 60 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nahmen an einem multidisziplinären Workshop des Datenzentrums und des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung statt. Unter dem Motto 7 Jahre Forschungsdatenzentrum der Rentenversicherung stellten sie ihre Ergebnisse vor, die überwiegend auf Daten des Zentrums beruhten. Ferner informierte das Datenzentrum auf der zweitägigen Veranstaltung über sein Datenangebot sowie neue Serviceleistungen und Zugangswege. Die Vorträge wurden als Band 55/2010 der DRV -Schriftenreihe veröffentlicht. 134

137 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen Das Forschungsdatenzentrum nahm auch an der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention teil. Auf einer eigenen Veranstaltung stellte es dort neben anderen Institutionen öffentlich zugängliche Daten zur Erforschung des Gesundheitsbereichs vor. Kooperation mit Mannheimer Forschern Neue Einblicke in die gesundheitliche und wirtschaftliche Lage der Rentenversicherten im Vergleich zur Gesamtbevölkerung erwartet das Forschungsdatenzentrum von einem seit April 2010 laufenden Kooperationsprojekt. Partner ist das Mannheimer Forschungsinstitut Ökonomie und Demografischer Wandel mit der Studie Survey of Health, Ageing and Retirement in Europe (SHARE). Die in der Wissenschaft viel benutzten SHARE-Daten wurden erstmals mit statistischen Informationen aus den Versicherungskonten der Rentenversicherung kombiniert. Diese stammen aus einer Stichprobe, die Längsschnittdaten zu den Versicherungsbiografien enthält. Die Studienteilnehmer von SHARE konnten einer Verknüpfung ihrer Interviewdaten mit ihren statistischen Konteninformationen aus der Rentenversicherung zustimmen. Zu ihren Befragungsdaten wurden dazu von den Rentenversicherungsträgern fristgerecht Daten aus den Versicherungsbiografien geliefert. Dabei übertraf die Datenqualität die Erwartungen. Als positiv erwies sich außerdem, dass selbst für Personen, die bereits in Rente sind, statis tische Konteninformationen über die gesamte Erwerbsbiografie vorhanden waren. Daher wird es bei der nächsten Erhebung von SHARE- Daten durch die Deutsche Rentenversicherung nicht notwendig sein, wie ursprünglich geplant, weitere Statistiken heranzuziehen. Die Daten wurden der Forschung zum Jahresbeginn 2011 zur Verfügung gestellt. Rentenversicherung berät Betriebe zum demografischen Wandel Kleine und mittlere Betriebe haben ein großes Interesse daran, dass ihre Mitarbeiter bis ins Rentenalter leistungsfähig bleiben. Bei der Bewertung der Zwischenergebnisse des Projekts GeniAL (Generationenmanagement im Arbeitsleben) ergab sich auch, dass die Unternehmen darüber beraten werden wollen, wie der Wissenstransfer bei altersbedingter Fluktuation und das lebenslange Lernen gestaltet werden sollten, welche Beiträge der Arbeitgeber zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie in den Lebensphasen leisten kann und wie eine Karriereplanung für alternde Belegschaften aussehen sollte. Bei GeniAL geht es der Deutschen Rentenversicherung darum, Betriebe für die Auswirkungen des demografischen Wandels zu sensibilisieren und ihnen Handlungsmöglichkeiten zur Bewältigung dieser Aufgabe an die Hand zu geben. Ein wichtiges Ziel ist es, die Beschäftigten länger und gesund am Arbeitsplatz zu halten. Hierfür muss die Personalpolitik auf eine alternde Belegschaft ausgerichtet werden. An der bis März 2011 befristeten zweiten Projektphase sind neun der 16 Träger der Rentenversicherung und mehr als 20 Auskunfts- und Beratungsstellen und Regionalzentren beteiligt. 135

138 Statistik Unterschiedliche Versionen des Reha-Berichts geplant Da die statistischen Grundlagen für den 2010 erstmals erschienenen Reha- Bericht zu sehr unterschiedlichen Terminen vorliegen, sollen künftig im jährlichen Wechsel zwei verschiedene Versionen erscheinen. So ist geplant, zunächst eine Kurzfassung herauszugeben und im jeweils folgenden Jahr den kompletten Bericht umfassend zu überarbeiten. In den Reha-Bericht 2010 (siehe Seite 108) sind umfangreiche Daten aus der Routineberichterstattung sowie der Reha-Qualitätssicherung der Deutschen Rentenversicherung eingeflossen. Es werden einerseits alle relevanten Datenquellen der Rentenversicherung verknüpft, andererseits geben die Meldetermine der einzelnen Statistiken den Zeitrahmen der möglichen Auswertungen vor (siehe Tabelle unten). Dabei sind die monatlichen Ergebnisse der Reha-Antrags- und -Erledigungsstatistik bereits etwa zwei Wochen nach Ablauf des Berichtsjahres verfügbar. Die detaillierten Merkmale der durchgeführten Leistungen liegen dagegen erst mit der Reha-Statistik-Datenbasis- Jahreserhebung vor, in der Regel ein halbes Jahr nach dem Berichtsjahr. Dies betrifft dann beispielsweise die Auswertbarkeit der Klassifikation therapeutischer Leistungen. Für Standardisierungen werden als Bezugsgröße die Versichertendaten benötigt, die etwa zwölf Monate nach Ablauf des Berichtsjahres zur Verfügung stehen. Die Analysen von Längsschnittdaten aus der umfangreichen Reha-Statistik-Datenbasis-Verlaufserhebung sind nach der bisherigen Erfahrung etwa 15 Monate nach dem Berichtsjahr möglich. Datenquellen des Reha-Berichts Routinedaten Verfügbarkeit... nach Berichtsjahr Reha-Antrags-/Erledigungsstatistik ca. 2 Wochen Abgeschlossene Leistungen standardisierte Raten ca. 6 Monate Aktiv Versicherte ca. 11 Monate RSD-Jahreserhebung/KTL ca. 6 Monate RSD-Verlaufserhebung sozialmedizinischer Verlauf sozialmedizinischer Status ca. 15 Monate Rentenzugang ca. 5 Monate Rechnungsergebnisse ca. 6 Monate Aktuelle Berichte der Reha-Qualitätssicherung Rückmeldung an die Einrichtungen/Träger Rehabilitandenbefragung jährlich Peer-Review jährlich, je nach Indikation Teilnehmerbefragung (berufliche Bildung) geplant jährlich Strukturerhebung nächste Erhebung voraussichtlich 2012 Therapeutische Versorgung (KTL) jährlich Rehabilitandenstruktur jährlich Sozialmedizinischer Verlauf unregelmäßig 136

139 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen Statistikpublikationen: Gedruckt und digital Die Deutsche Rentenversicherung Bund erstellt und veröffentlicht regelmäßig Broschüren zur Statistik. Neben den gedruckten Fassungen können alle Publikationen für eine begrenzte Zeit im PDF-Format elektronisch über die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung bezogen werden. Zu jeder Publika tion liegen ein Informationstext und jeweils auszugsweise eine barrierefreie Übersichtstabelle vor. Es handelt sich um folgende Veröffentlichungen: w Aktuelle Daten (einmal jährlich): enthält als kleinformatiges Faltblatt kompakt auf fünf Seiten jeweils die wichtigsten für das aktuelle Jahr geltenden Berechnungswerte wie den aktuellen Rentenwert, die Beitragsbemessungsgrenzen und ausgewählte Ergebnisse aus den Statistiken. w Ergebnisse auf einen Blick (wird bei Bedarf aktualisiert): präsentiert ebenfalls wichtige Ergebnisse aus vier Statistiken der Rentenversicherung: Versicherte, Rehabilitation, Rentenzugang und Rentenbestand. w Faltblatt Indikatoren zu Erwerbsminderungsrenten [EM-Renten] im Zeitablauf : zeigt die zu diesen Renten häufig nachgefragten Ergebnisse und Indikatoren. Ausgewiesen werden dabei neben den durchschnittlichen Zahlbeträgen zum Beispiel das durchschnittliche Zugangsalter, Abschläge, Zeitrenten und die Gründe für die Rentenzahlung in Form von Diagnosen. w Wo finde ich Zahlen zur Rentenversicherung? Dieser Wegweiser beschreibt die Zugangsmöglichkeiten zu statistischen Informationen über die Deutsche Rentenversicherung in internen und externen Quellen. w Deutsche Rentenversicherung in Zahlen (einmal jährlich): Auf rund 80 Seiten werden Berechnungswerte und wichtige Ergebnisse aus den Statistiken aller Bereiche vorgestellt. w Rentenversicherung in Zeitreihen (einmal jährlich): Es handelt sich um eine Broschüre, die traditionell als Sonderausgabe der Zeitschrift DRV erscheint. Es werden zu vielen Themen ausgewählte statistische Informationen in langen Zeitreihen angeboten. Das Werk enthält darüber hinaus ein Glossar und eine Chronik wichtiger Gesetze. w Tiefgehende Informationen zu den bedeutsamsten Statistiken der Deutschen Rentenversicherung enthalten die Fachstatistikbände, die einmal jährlich als Stichtags- oder Jahresberichte erscheinen. Zu den fünf Themenkomplexen Versicherte, Ren tenanwartschaften, Rehabilitation, Rentenzugang und Rentenbestand wird eine Vielzahl detaillierter Ergebnisse in Tabellenform dargestellt. Daneben enthalten die Bände Einlegeblätter, die wesentliche Ergebnisse auf einen Blick zeigen, ein Vorwort mit inhaltlichen und methodischen Hinweisen zur Statistik, einige ausgewählte Grafiken sowie ein Glossar mit Erläuterungen der verwendeten Fachbegriffe. w Statistik-CD : Diese CD enthält neben den genannten Publikationen im PDF-Format die jahrgangsübergreifenden Statistikbände, zum Teil ab Mitgeliefert wird ein Programm, das es ermöglicht, mit Stichworten nach Tabellen zu suchen, Ergebnisse auszudrucken oder zur spaltenorientierten Weiterverarbeitung zu exportieren. Auf einen Blick: Die Fachstatistikbände enthalten eine Vielzahl detaillierter Ergebnisse. Faltblätter und Broschüren 137

140 Selbstverwaltung Aufgaben des Bundesvorstands Der Bundesvorstand verwaltet die Deutsche Rentenversicherung Bund, soweit Grundsatz- und Querschnittsaufgaben und gemeinsame Angelegenheiten der Träger der Rentenversicherung berührt sind. Daraus ergeben sich folgende wesentliche Aufgaben des Bundesvorstands: w Verabschiedung verbindlicher Entscheidungen, w Aufstellung der Anlage 6 zum Haushaltsplan, die die Einnahmen und Ausgaben der Grundsatz- und Querschnittsbereiche enthält, w Aufstellung der Jahresrechnung, soweit Grundsatz- und Querschnittsaufgaben betroffen sind, w Erstellung des Geschäftsberichts in Bezug auf die Grundsatz- und Querschnittsaufgaben, w Wahl der Mitglieder seiner Ausschüsse, w Beschlüsse über Richtlinien für die Führung der laufenden Verwaltungsgeschäfte in Grundsatz- und Querschnittsaufgaben durch das Direkto rium, w Zustimmung zur Ernennung, Entlassung und Versetzung von Beamtinnen und Beamten ab der Besoldungsgruppe A 16 sowie zur Einstellung, Höhergruppierung und Kündigung von Arbeitnehmern und -nehmerinnen mit vergleichbaren Tätigkeiten, soweit Grundsatz- und Querschnittsaufgaben betroffen sind. Rentenrechtliche Begriffe einheitlich ausgelegt 15 verbindliche Entscheidungen des Bundesvorstands Im Jahr 2010 hat der Bundesvorstand insgesamt 15 verbindliche Entscheidungen für alle Rentenversicherungsträger getroffen. Diese Kompetenz wird der Deutschen Rentenversicherung Bund im Sozialgesetzbuch im Rahmen ihrer Grundsatz- und Querschnittsaufgaben eingeräumt. Die Entscheidungen werden mit der Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Deutschen Rentenversicherung Bund ( RVaktuell ) verbindlich. In den meisten Fällen wurde das Rentenversicherungsrecht konkretisiert. So wurden vor allem unbestimmte Rechtsbegriffe einheitlich ausgelegt. Die meisten Entscheidungen betreffen fachrechtliche Fragen, die Auswirkungen auf den Erwerb oder die Höhe des Leistungsanspruchs haben. Haushalt 2011 der Deutschen Rentenversicherung Bund Der Bundesvorstand stellte die Anlage 6 zum Haushaltsplan auf, die die Einnahmen und Ausgaben der Grundsatz- und Querschnittsbereiche der Deutschen Rentenversicherung Bund ausweist. Er hat dabei auf Empfehlung seiner Ausschüsse unter anderem Mittel für Forschung und Qualitäts sicherung in der Rehabilitation vorgesehen und die vorgeschlagenen Personalansätze berücksichtigt. Bundesvorstand behandelte Rehabilitation, Ghetto-Beitragszeiten und ELENA Auf der Tagesordnung des Bundesvorstands standen alle wichtigen Themen der Rentenversicherung. Dazu gehörte vor allem die Rehabilitation. Vorrangiges Ziel ist es weiterhin, die Planung aller Rentenversicherungsträger zu 138

141 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen koordinieren. Außerdem soll die Wirtschaftlichkeit der eigenen Kliniken gefördert werden. Zu diesem Zweck wurden vielfältige Daten erhoben und gegenübergestellt. Der Bundesvorstand stimmte dem Entwurf einer gemeinsamen Empfehlung Unterstützte Beschäftigung zu. Hierbei handelt es sich um ein wichtiges Instrument zur Umsetzung des gleichen Rechts auf Arbeit für Menschen mit Behinderung. Außerdem befasste er sich mit der Umsetzung der neuen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Anerkennung von Beitragszeiten für Beschäftigungen in einem Ghetto. Das Ziel, alle Vorgänge bis zum Jahresende abzuarbeiten, wurde erreicht. Regelmäßig ließ sich der Bundesvorstand über die teilweise kritische Diskussion informieren, die über den Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) geführt wurde. Bei der Datenstelle der Rentenversicherung in Würzburg war dazu eine zentrale Speicherstelle eingerichtet worden, an die die Arbeitgeber seit Anfang des Jahres 2010 die Lohndaten melden müssen. Auftakt der Kampagne für die Sozialversicherungswahlen 2011 Am 1. Juni 2011 finden wie alle sechs Jahre wieder Sozialwahlen statt, bei denen die Mitglieder der Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger bestimmt werden. Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ist eine Projektgruppe für die Vorbereitungen zuständig. Genau ein Jahr vor dem Wahltermin startete der Bundeswahlbeauftragte Gerald Weiß die Wahlkampagne mit einer Veranstaltung im Bundesarbeitsministerium. Neben Bundesminis terin Ursula von der Leyen nahmen daran fast 300 Gäste teil, vorwiegend ehren- und hauptamtliche Vertreter von Trägern aller Zweige der Sozialversicherung. Klares Votum für die Sozialwahlen: Auftakt im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. 139

142 Geschäftsverlauf Selbstverwaltung Frankfurt am Main: Gunkel rechnet mit stabilem Beitragssatz Bis 2013 wird der Beitragssatz zur Rentenversicherung nach aktuellen Modellrechnungen mit weiterhin 19,9 Prozent stabil bleiben. Alexander Gunkel, alternierender Vorsitzender des Bundesvorstands, berichtete der Bundesvertreterversammlung am 24. Juni 2010 in Frankfurt am Main über die Finanz lage der Deutschen Rentenversicherung Bund. Er sagte, die ge planten Sparvorhaben der Bundesregierung würden zu Einnahmeverlusten führen. Der Wegfall der Beitragszahlungen für Empfänger von Arbeitslosengeld II brächte kurzfris tig Einnahmeausfälle von zwei Mil liarden Euro. Alexander Gunkel, alternierender Vorsitzender des Bundesvorstands Im Rückblick auf 2009 erklärte Gunkel, die gesetzliche Rentenversicherung habe die Wirtschaftskrise bisher gut überstanden und das Jahr mit einem Plus abgeschlossen. Mit dem Einnahmeüberschuss von rund 200 Millionen Euro habe die Nachhaltigkeitsrücklage zum Jahresende auf 16,2 Milliarden Euro und damit auf rund 0,97 Monatsausgaben aufgestockt werden können. Die Gesamteinnahmen hätten mit 239,3 Milliarden Euro sogar um rund 2 Milliarden Euro über denen des Vorjahrs gelegen. Bessere Absicherung bei Erwerbsminderung Der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Hans-Joachim Fuchtel, betonte in seinem Grußwort, die Grundarchitektur der gesetzlichen Rentenversicherung habe sich in der Wirtschaftsund Finanzkrise bestens bewährt. Die Renten seien trotz sinkender Löhne aufgrund der erweiterten Schutzklausel nicht gesenkt worden. Eine Kürzung wäre nach seinen Worten ein verheerendes Signal für die Binnenkonjunktur gewesen. Zur Abschaffung der Rentenbeiträge für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II sagte Fuchtel, die Zahlung von Rentenbeiträgen habe nichts mit dem aktuellen Unterstützungsbedarf gemein. Weitere Anstrengungen hält er unter anderem zur besseren Absicherung bei Erwerbsminderung für nötig. Hierzu gebe es in der betrieblichen Altersversorgung und der Riester-Rente keine ausreichenden Kompensationsmöglichkeiten. Der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen, Gerald Weiß, sprach in seinem Grußwort den Anwesenden Respekt und Dank für die Arbeit der Selbstverwaltung aus. Zur kritischen Berichterstattung über die Kosten der Sozialwahlen 2005 betonte Weiß, die gesamten Betriebs kosten lägen durchaus im vertretbaren Bereich. Die Wahl per Mausklick, die für das Jahr 2017 avisiert sei, werde die Ausgaben weiter verringern. 140

143 2 Vorwort 6 Selbstverwaltungsorgane 10 Geschäftsbericht 86 Gesetzesänderungen 92 Geschäftsverlauf der Grundsatzund Querschnittsbereiche 144 Tabellenanhang 170 Auskunfts- und Beratungsstellen Dr. Herbert Rische, Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, unterstrich in seinem Bericht, die Ausgaben der Rentenversicherung für Rehabilitation hätten im Jahr 2009 rund 5,3 Milliarden Euro betragen, 6,3 Prozent mehr als im Jahr davor. Diese Erhöhung sei im Wesentlichen auf eine Zunahme der abgeschlossenen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und auf eine Steigerung bei den bewilligten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zurückzuführen. Diese Entwicklung setze den Trend der letzten Jahre fort. Zur Diskussion um die Bundeszuschüsse sagte Dr. Rische: Die Bundesmittel sind keine Subvention für die gesetzliche Rentenversicherung. Mit ihnen würden vielmehr Leistungen finanziert, die nicht zum Kerngeschäft der Deutschen Rentenversicherung gehören. Ihre Finanzierung aus dem allgemeinen Steueraufkommen ist sachgerecht, bekräftigte der Präsident. Dr. Rische: Zuschüsse sind keine Subvention Dr. Herbert Rische, Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund Die Bundesvertreterversammlung billigte die vom Bundesvorstand vorgelegte Jahresrechnung für das Jahr 2008 für die Grundsatz- und Querschnittsbereiche. Zudem entlastete sie den Bundesvorstand und das Direktorium der Deutschen Rentenversicherung Bund. Ferner stimmte sie dem vom Bundesvorstand vorgelegten Teil des Geschäftsberichts 2009 über die Grundsatzund Querschnittsbereiche zu. Berlin: Buntenbach berichtet über stabile Finanzlage Über die stabile Finanzlage der Rentenversicherung hat die Vorsitzende des Bundesvorstands, Annelie Buntenbach, der Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund am 9. Dezember 2010 in Berlin berichtet. Sie kündigte an, dass erstmals seit langem die Nachhaltigkeitsrücklage zum Ende des Jahres voraussichtlich wieder eine Monatsausgabe übersteigen werde. 141

144 Geschäftsverlauf Selbstverwaltung Annelie Buntenbach, Vorsitzende des Bundesvorstands Buntenbach wies auch darauf hin, dass nach den aktuellen Modellrechnungen der Beitragssatz im Jahr 2014 um 0,6 Prozentpunkte auf 19,3 Prozent gesenkt werden könne, wenn sich die Annahmen über die gute wirtschaftliche Entwicklung bewahrheiteten. Der Staatssekretär des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Andreas Storm, betonte in seinem Grußwort, nur durch die Anhebung der Altersgrenzen könnten die Beitragssatzziele eingehalten werden. Der von der Bundesregierung vorgelegte Bericht Aufbruch in die altersgerechte Arbeitswelt verdeutliche, dass zu den Herausforderungen nicht nur die Stabilisierung der Renten, sondern auch die Entwicklung des Arbeitsmarkts in einer altern den Erwerbsgesellschaft gehöre. Eine große Rolle spiele dabei die Reha bilitation. Rentenversicherung als Kernstück der Sozialordnung Der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen, Gerald Weiß, sagte in seinem Grußwort, die Rentenversicherung sei das Kernstück der sozialen Ordnung. Die Bundesvertreterversammlung nannte er ein Hochamt der sozialen Selbstverwaltung. Präsident Dr. Herbert Rische befasste sich in seinem Bericht an die Bundesvertreterversammlung mit der Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in die Rente. Er sagte, in einer Arbeitswelt, in der von Beschäftigten immer mehr Flexibilität gefordert werde, sollte auch der Rentenzugang flexibler als bisher geregelt sein. Dies könne dazu beitragen, dass die Betroffenen die Anhebung der Altersgrenzen besser akzeptierten. Dr. Rische machte deutlich, dass es schon im geltenden Recht eine Reihe von Regelungen gebe, die flexible Übergänge vom Erwerbsleben in die Rente ermöglichten. Handlungsbedarf sehe er beim Hinzuverdienst, der neben dem Bezug einer Teilrente zulässig sei. 142

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