Workshops zur Biodiversitätsstrategie Österreich

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1 Workshops zur Biodiversitätsstrategie Österreich Vollständige Umsetzung der Vogelschutz- und der Habitat-Richtlinie Inputpapier Entwurf der Strategie zu diesem Thema 1. Einleitung Die Europäische Gemeinschaft beschäftigt sich im Rahmen ihrer Umweltschutzpolitik bereits seit den 1970er-Jahren mit dem Schutz der Natur. Das erste Umweltaktionsprogramm aus dem Jahr 1973 sieht Aktionen für den Vogelschutz vor, 1979 wurde die Vogelschutz- Richtlinie verabschiedet. Auf Basis der Inhalte und Ziele der Berner Konvention folgte schließlich 1992 die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Mit dem Beschluss der beiden EU-Naturschutzrichtlinien wurde das Naturschutzrecht in den EU Mitgliedstaaten auf einen einheitlichen und gleichzeitig modernen Standard gehoben. Auch der österreichische Naturschutz erlebte mit den Verpflichtungen aus den beiden Richtlinien einen Aufschwung (siehe Kapitel 3. Status quo der Umsetzung). Ziel der beiden Richtlinien ist es, die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu fördern. Dies soll durch das Einhalten der Grundsätze (1) Orientierung an fachlichen Erfordernissen (Arten und Lebensräume, die in der EU gefährdet sind, sollen in einen günstigen Erhaltungszustand gebracht werden), (2) vorsorgender und repräsentativer Schutz der biologischen Vielfalt, (3) systematischer Gebietsschutz, (4) umfassender Artenschutz, (5) verpflichtende Erhaltungsmaßnahmen, (6) strenge verfahrensrechtliche Stellung sowie (7) verpflichtende Erfolgskontrolle erreicht werden (vgl. Ellmauer 2012). Kernstück des Gebietsschutzes ist die Ausweisung von Natura 2000-Gebieten. Mit über Gebieten und einer Fläche von 17,5% Europas ist Natura 2000 das größte koordinierte Schutzgebietsnetzwerk weltweit. Die Europäische Union fokussiert auch in ihrer Förderpolitik im Naturschutz auf Natura 2000-Gebiete, beispielsweise im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) oder durch das LIFE-Programm (vgl. Torkler 2007). 1

2 Mittlerweile sind auch bereits erste Erfolge des EU-Naturschutzes feststellbar. So hat sich der naturschutzfachlich problematische Trend der Umwandlung von Grünland oder Wald in Siedlungsgebiete oder von Feuchtgebieten in Landwirtschaftsflächen innerhalb von Natura 2000-Gebieten deutlich verlangsamt oder wurde sogar beinahe gänzlich gestoppt, während er außerhalb von Natura 2000-Gebieten deutlich größer ist (Ellmauer 2012). Inwieweit sich die Maßnahmen der Naturschutzrichtlinien auch auf den Erhaltungszustand der Lebensräume und Arten positiv auswirken werden, wird sich im Zuge des verpflichtenden Monitorings gem. Art. 11 der FFH-Richtlinie und den darauf aufbauenden Berichten an die Europäische Kommission (gem. Art. 17 der FFH-Richtlinie und Art. 12 der Vogelschutz- Richtlinie) zeigen. Aktuell sind nur 17% der Arten und Lebensräume der FFH-Richtlinie in einem günstigen Erhaltungszustand (basierend auf den Ergebnissen des Art. 17-Berichtes aus dem Jahr 2007). 2. Das Ziel 1 der EU Biodiversitätsstrategie Vollständige Umsetzung der Vogelschutzund der Habitat-Richtlinie Die EU hat in ihrer Biodiversitätsstrategie (EK 2011) das Ziel 1 wie folgt definiert: Aufhalten der Verschlechterung des Zustands aller unter das europäische Naturschutzrecht fallenden Arten und Lebensräume und Erreichen einer signifikanten und messbaren Verbesserung dieses Zustands, damit bis 2020 gemessen an aktuellen Bewertungen i) 100% mehr Lebensraumbewertungen und 50% mehr Artenbewertungen (Habitat-Richtlinie) einen verbesserten Erhaltungszustand und ii) 50% mehr Artenbewertungen (Vogelschutz- Richtlinie) einen stabilen oder verbesserten Zustand zeigen. Zur Umsetzung dieses Zieles werden in der EU Biodiversitätsstrategie vier Maßnahmen vorgeschlagen. Maßnahme 1: Vollendung des Natura 2000-Netzes und Sicherstellung seiner zielorientierten Bewirtschaftung Diese Maßnahme, mit wiederum vier Unterpunkten, bezieht sich auf die Komplettierung des Natura 2000 Netzwerkes bis 2012, die Einbeziehung der Schutz- und Bewirtschaftungserfordernisse in die wichtigsten Land- und Wassernutzungspolitiken, auch außerhalb der Schutzgebiete, das Vorhandensein von Managementplänen sowie auf die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Maßnahme 2: Sicherstellung einer angemessenen Finanzierung für Natura 2000-Gebiete Es soll die Finanzierung durch EU Finanzierungsinstrumente, aber auch durch die Mitgliedstaaten abgesichert werden. Maßnahme 3: Verstärkung der Sensibilisierung und Einbindung von Interessenträgern und Verbesserung der Durchsetzung 2

3 Eine Verbesserung der Kenntnisse über die Ziele und Vorgaben der EU Naturschutzrichtlinien für die allgemeine Öffentlichkeit (Kommunikationskampagne), für Schlüsselsektoren (Leitfäden) sowie für die Rechtsprechung (Fortbildungsprogramme) soll erreicht werden. Maßnahme 4: Verbesserung und Rationalisierung von Überwachung und Berichterstattung Um die Entwicklung der Schutzgüter der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie verbessert und leichter dokumentieren zu können, sollen die Berichterstattungssysteme verbessert bzw. erweitert werden und der Zugang zu diesen Daten durch das Biodiversity Information System for Europe (BISE) ausgebaut werden. Für einige der Unterpunkte zu den Maßnahmen trägt die Europäische Kommission die alleinige Verantwortung; die Umsetzung hat aber noch nicht in allen Fällen begonnen (Stand April 2013). Die tatsächliche Umsetzung der Richtlinien obliegt den Mitgliedstaaten. 3. Status quo der Umsetzung in Österreich, Vorschläge aus dem Kick-off WS Die EU Naturschutzrichtlinien haben in Österreich bemerkenswerte Impulse für den Naturschutz gebracht. Insbesondere erwähnt sei hier die Erweiterung der naturschutzrechtlich geschützten Fläche, die im Jahr 1995 rund 22 % der Landesfläche umfasst hat, während sie aktuell (Stand 2012) bei rund 27 % liegt. Der Großteil dieses Zuwachses an Schutzgebieten erfolgte durch Natura 2000-Gebiete. Darüber hinaus wurden rund 6 % der Landesfläche von einer zuvor schwachen Schutzgebietskategorie (z.b. Landschaftsschutzgebiete) in die strengere Kategorie Europaschutzgebiet (= Natura 2000) aufgewertet (Ellmauer 2005). Aktuell sind 185 von den momentan 218 nominierten Gebieten oder 12,4 % der rund 15% nominierten Bundesfläche, als Europaschutzgebiet verordnet. Von Umweltschutzorganisationen wurden Lücken in der Gebietsausweisung identifiziert. Beispielsweise fordert der Umweltdachverband in einer Studie (Stallegger et al. 2012) die Ausweisung von weiteren 55 Gebieten für 27 Schutzgüter. Protect (2012) ergänzte diese Liste mit ca. 70 weiteren Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie, für die die Republik Österreich entweder keine, oder aus Sicht der Studienverfasser in nur sehr unzureichendem Umfang FFH-Gebiete benannt hat. Die Europäische Kommission verfolgt im Rahmen eines zwischenzeitlich beendeten Pilotverfahrens die Ausweisung weiterer Gebiete. Es wird erwartet, dass die EK demnächst ein neues Vertragsverletzungsverfahren in dieser Causa einleiten wird. Der Ausgang dieser Forderungen ist derzeit nicht abzuschätzen. Aufgrund der Richtlinien ist auch eine Anpassung landesgesetzlicher Regelungen erforderlich. Durch die Novellierung der Naturschutz-, Fischerei- und Jagdgesetze der 3

4 Bundesländer wurden die EU-Naturschutzrichtlinien zwar Großteils in nationales Recht transformiert, in Teilbereichen, wie z.b. im Artenschutz (nach einer Studie von Mauerhofer 2011), bestehen aber noch diverse Inkonsistenzen mit dem EU-Recht und Umsetzungslücken. Durch den EU Beitritt wurden dem Naturschutz auch die Möglichkeit eröffnet, dass Maßnahmen mit EU Mittel kofinanziert werden. Etwa die Hälfte der dem Naturschutz beispielsweise im Jahr 2005 zur Verfügung stehenden Mittel von 42 Mio. stammten aus EU Töpfen (Ellmauer 2005). LIFE Natur Projekte wurden bislang mit 150 Mio. gefördert, wobei rund 44 % aus EU Geldern stammen (Ellmauer 2012). Eine essentielle Finanzierungsschiene für Naturschutzmaßnahmen bilden jedenfalls die Förderungen aus der Ländlichen Entwicklung, insbesondere die Agrarumweltmaßnahmen bei den Flächenzahlungen (ÖPUL) sowie projektbezogene proaktive Maßnahmen (Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes / M323). Ziel der FFH-Richtlinie ist, dass ein günstiger Erhaltungszustand für die Arten und Lebensräume von europäischem Interesse erreicht wird. Gemäß dem für die Berichtsperiode 2001 bis 2006 erstellten zweiten nationalen Bericht nach Art. 17 der FFH-Richtlinie sind von den 66 in Österreich ausgewiesenen Lebensraumtypen nur rund 18 % in einem günstigen Erhaltungszustand, von den 172 Arten sind es 11%. Der dritte Bericht (Berichtsperiode ) sowie der Bericht über den Stand der Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie sind 2013 an die EU Kommission zu übermitteln. Der vorläufige Zwischenstand des dritten Art. 17- Berichtes in Österreich zeigt, dass Änderungen in der Bewertung des Erhaltungszustandes vor allem durch methodische Weiterentwicklungen des Berichtsformulars oder auf eine Verbesserung der Datensituation zurückzuführen sind, noch nicht jedoch auf ein Monitoring begründet werden können, wie es eigentlich nach Art. 11 FFH-Richtlinie verpflichtend wäre. Vorarbeiten zu einem Monitoring wurden jedoch durch die Erstellung eines Konzeptes (Moser & Ellmauer 2009) sowie der Basiserhebung und Einrichtung von Monitoringflächen für 40 Schutzgüter eingeleitet. Die Ergebnisse des aktuellen Berichts nach Art. 17 sollen im Juni 2013 an die Europäische Kommission übermittelt werden, jene des Berichts nach Art. 12 der Vogelschutz-Richtlinie Ende Inwieweit die Ergebnisse in die nationale Biodiversitätsstrategie bereits einfließen können, hängt von einer Freigabe der Daten seitens der Bundesländer ab. Im Kick-off Workshop zur Österreichischen Biodiversitätsstrategie wurden folgende u. a. für das Ziel 1 besonders relevante Punkte vorgebracht; diese Punkte spiegeln die Meinung einzelner WS-Teilnehmer wider: Ziele von Natura 2000 sind im Forstbereich gescheitert (Planung über grünen Tisch erfolgt, Grundeigentümer wurden nicht miteinbezogen. Wichtig ist die Praxisnähe, damit die Ziele im Forstbetrieb auch realisierbar sind. Grundeigentümer müssen zeitgerecht informiert werden.) 4

5 Eine Schattenliste der Umweltorganisationen über fehlende Natura 2000-Gebiete für 27 Schutzgüter liegt vor. Diese Liste sollte in Absprache mit den Grundeigentümern umgesetzt werden. Auch wenn es Defizite in Österreich gibt, fangen wir nicht bei Null an. Beispiele, wie es gehen könnte, sollten in die Strategie eingefügt werden (z.b. Waldfachpläne, die von den Forstbetrieben erstellt werden). Wichtig ist, dass alle Natura 2000-Gebiete verordnet sind und Managementpläne vorliegen. 4. Vorschläge für die Österreichische Biodiversitätsstrategie zur Umsetzung der EU Naturschutzrichtlinien In der Folge werden ausgehend von der EU Biodiversitätsstrategie spezifische Maßnahmen, deren Erfolgsindikatoren und Umsetzungsverantwortungen vorgeschlagen. Ziel: Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie sind umgesetzt Maßnahme 1: Ausweisung weiterer und Verordnung aller Gebiete sowie Festlegung von Bewirtschaftungserfordernissen (in Managementplänen) sowohl innerhalb als auch außerhalb der Natura 2000-Gebiete Mit aktuellem Stand fehlen noch 37 Gebietsverordnungen, um alle nominierten Gebiete auch rechtskonform festgelegt zu haben. Weiters muss Österreich auf ein unmittelbar bevorstehendes Vertragsverletzungsverfahren der EU Kommission reagieren und die Forderungen nach weiteren Gebieten fachlich begründet zurückweisen oder weitere Gebiete ausweisen. Um die Schutzgüter sowohl innerhalb als auch außerhalb der Natura Gebiete entsprechend ihrer Ansprüche behandeln und gezielte Managementmaßnahmen setzen zu können, sind für die Natura 2000-Gebiete Managementpläne und für weitere Vorkommen der Schutzgüter adäquate Pläne (wie z.b. Artenschutzprogramme) zu entwickeln. Gemäß EU Strategie soll sich der Erhaltungszustand der Schutzgüter bis 2020 verbessern. Ausgehend von den Bewertungen des Erhaltungszustandes der Berichtsperiode sollen im Jahr % mehr Artbewertungen und 100% mehr Lebensraumtypenbewertungen entweder günstig sein oder sich verbessert haben. Unter Verbesserung ist entweder ein verbesserter Trend innerhalb einer Bewertungskategorie zu verstehen (also von U1 auf U1+) oder ein Sprung von einer Kategorie in eine bessere Kategorie (von U2 auf U1 oder von U1 auf FV). 5

6 In Österreich sind jeweils 13 % der Lebensraumtypen und Arten in einem günstigen Erhaltungszustand. Dies ist ein geringerer Anteil als innerhalb der Europäischen Union (mit 17%). Umgelegt auf die Zielvorgabe wären somit auf Basis der nationalen Ausgangslage im Jahr 2020 für 20% der Arten und 26% der Lebensraumtypen entweder günstige Bewertungen oder Verbesserungen der Bewertungen zu erreichen. Grundlage für Vögel ist die Bewertung Birds in the European Union: a status assessment (Papazoglou et al. 2004). In dieser Studie werden 52% der bewerteten Vogeltaxa als secure eingestuft. Somit ist das Ziel, dass % der Vogelarten entweder den Status secure oder einen verbesserten Trend aufweisen. Erfolgsindikatoren: Netzwerk der Natura 2000-Gebiete ist erweitert und vollständig verordnet, bis 2015 Nötige Maßnahmen für die Erhaltung und Entwicklung von Natura 2000-Gebieten sind für alle Gebiete gegebenenfalls in Managementplänen oder sonstigen Bewirtschaftungsplänen festgelegt, bis 2017 Gebietsbetreuungen für alle Natura 2000-Gebiete sind eingerichtet, bis 2017 Der Erhaltungszustand bei 26 % der Lebensräume und bei 20 % der Arten der FFH- Richtlinie haben im Jahr 2020 einen im Vergleich zum Bericht 2007 verbesserten Erhaltungszustand, bzw. 78 % der Arten der Vogelarten haben im Jahr 2020 den Status secure oder haben sich verbessert, o Nationale Priorisierung der Schutzgüter (insbesondere hinsichtlich Handlungsbedarf), bis 2014 o Ausarbeitung von nationalen Schutzprogrammen für Schutzgüter der EU- Naturschutzrichtlinien mit hoher Handlungspriorität, bis 2015 o Umsetzung der Schutzprogramme, ab 2016 o Es haben sich netto zumindest 12 Lebensraumtypen und 10 Arten im Vergleich zu 2007 verbessert (auch nach Abzug von möglicherweise sich verschlechternden Arten oder Lebensräumen), bis 2020 o Im Vergleich zu den Bewertungen von 2004 (Papazoglou et al. 2004) weisen 78% der in Österreich vorkommenden Arten den Status secure oder einen verbesserten Status auf, bis 2020 Maßnahme 2: Sicherung der Finanzierung 6

7 In Umsetzung von Art. 8 der FFH-Richtlinie gab es in den letzten Jahren mehrere Initiativen zur Abschätzung der Kosten für die Umsetzung von Natura Nach einer Schätzung von Frühauf & Dvorak (2008) ist von Kosten im Ausmaß von rd. 200 Mio. Euro jährlich für die Umsetzung alleine für Österreich auszugehen. Für die EU 25 geht die Europäische Kommission von jährlichen Kosten in Höhe 5,8 Milliarden Euro aus (European Commission 2011). Für Österreich erfolgte durch die Bundesländer eine Kostenschätzung: 56 Mio. Euro. Auf Basis dieser diversen Schätzungen sind entsprechende Mittel in EU kofinanzierten Quellen und aus nationalen bzw. Budgets der Bundesländer bereitzustellen. In der laufenden Programmperiode sind neben den Flächenzahlungen aus Agrarumweltmaßnahmen insbesondere die Maßnahme M323a Naturschutz (Art. 57) als zielgerichtetes und umfassendes Förderinstrument wichtig. In der Maßnahme können neben Artenschutzprojekten, Investitionen zur Wiederherstellung von Lebensräumen sowie Schutzgebietsinfrastrukturen und Betreuungsstrukturen auch kleinere Initiativen in Natura 2000-Gebieten realisiert werden. Erfolgsindikator: Ein Finanzierungsplan für Umsetzung der geplanten Schutzmaßnahmen (u.a. mit Festlegung des Budgetbedarfs, der zu finanzierenden Maßnahmen, der verfügbaren Geldtöpfe, eines Zeitplans etc.) auf Grundlage der PAFs (prioritised action framework) liegt 2013 vor und wird gegebenenfalls laufend angepasst Erhaltungsmaßnahmen für land- und forstwirtschaftlich genutzte Schutzgüter sind im österreichischen Agrar- und Waldumweltprogramm innerhalb des Programms LE so enthalten, dass ein wesentlicher %-Satz der land- und forstwirtschaftlichen Flächen, auf welchen Schutzgüter zu finden sind, über diese Maßnahmen finanziert werden können. Maßnahme 3: Einbindung aller Beteiligten sowie der allgemeinen Öffentlichkeit Sowohl auf Bundes- und Landesebene, aber insbesondere auch auf kommunaler Ebene, für Grundeigentümer und Landnutzungsberechtigte sowie ihre Vertreter und die breite Öffentlichkeit sind geeignete Informationsformate zu entwickeln und umzusetzen. Erfolgsindikator: Ein Fortbildungsprogramm aufbauend auf einem laufenden Kommunikationsprojekt der LE zum Austausch von nationalen und europäischen Erfahrungen (best practice) und zur Weiterbildung für relevante Dienststellen der Bundesländer (Naturschutz, Wasser, Forst, Jagd, Fischerei, Recht etc.), ähnlich dem Twinning-Programm der EU, wird konzipiert (bis 2015) und umgesetzt (ab 2016) 7

8 Ein fachliches Kompendium (z.b. in Erweiterung der ASFINAG-Broschüre von Suske, Bieringer & Ellmauer 2011) zur Umsetzung des EU-Naturschutzes mit Zusammenfassung des aktuellen Standes (Leitfäden, EUGH-Urteile, Praxisbeispiele aus anderen EU-Staaten etc.) wird erstellt (bis 2015) und alle 3 Jahre überarbeitet. Natura 2000 ist in der öffentliche Wahrnehmung, insbesondere bei den Grundeigentümern und Landnutzungsberechtigten positiv besetzt, bis 2020 Überprüfung durch Umfragen Maßnahme 4: Monitoring und Berichterstattung Um die Wirksamkeit aller Maßnahmen zu überprüfen und auch um entsprechend der Vorgaben der Richtlinien regelmäßig an die Kommission berichten zu können, sind Monitoringsysteme für die Schutzgüter zu etablieren. Entsprechend der Vorgaben der EU an die Berichterstattung sind IT-Tools für die Datenhaltung und auswertung zu entwickeln und zu betreuen. Erfolgsindikatoren: Ein Monitoring gemäß dem Konzept von Moser & Ellmauer (2009) wird für alle Arten und Lebensräume, deren Erhaltungszustand im Bericht 2013 entweder mit "Unknown", mit U2 oder mit einem schlechteren Erhaltungszustand, als im Bericht 2007 eingestuft wurde ist eingerichtet, bis 2015 Koordinierte Erhebungsprogramme für alle anderen Schutzgüter stellen eine verbesserte Datensituation dar, die eine Berichtslegung gem. Art. 17 FFH-Richtlinie und Art. 12 VS-Richtlinie ermöglichen (bis 2018) Eine Koordinationsstelle für die Zusammenführung und Verwaltung von Verbreitungsdaten aus Studien und Gutachten der Bundesländer und von Daten großer Datenhalter (z.b. Naturwissenschaftliche Sammlungen, Biodiversitätsdatenbanken etc.) ist eingerichtet (bis 2015) Eine Berichtslegung für alle Schutzgüter (FFH- und Vogelschutzrichtlinie) ist auf Basis von Monitoring- bzw. Erhebungsdaten möglich, 2019 Umsetzungsverantwortung für alle Maßnahmen: Ämter der Landesregierungen, Lebensministerium Akteure (Auswahl): Landwirtschaftskammer, Österreichische Bundesamt für Wald, Bundesforste, Land&Forst Betriebe, Museen, NGOs, ExpertInnen und Ökologiebüros, Universitäten, Umweltbundesamt 8

9 5. Literatur: EUROPÄISCHE KOMMISSION (2011) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. Lebensversicherung und Naturkapital: Eine Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr Brüssel, , KOM(2011) 244 endgültig EUROPEAN COMMISSION (2011): Financing Natura Investing in Natura 2000: Delivering benefits for nature and people. Commission Staff Working Paper; SEC(2011) 1573 final, 15 pp. ELLMAUER, T. (2005): Bilanz für den österreichischen Naturschutz anlässlich der 10-jährigen Mitgliedschaft bei der Europäischen Union. Wissenschaft und Umwelt Interdisziplinär 9: ELLMAUER, T. (2012): 20 Jahre FFH-Richtlinie. Status quo und Potenzial für FFH-Schutzgüter. ÖKL-Zeitschrift 3/2012: 4-8 FRÜHAUF, J. & DVORAK, M. (2008): Analysis of the Financing Needs and EU Funding Availability for Natura 2000 Austria. BirdLife Österreich, 110pp. MAUERHOFER, V., (2011); Rechtswissenschaftliche Kurzstudie zum Artenschutz nach österreichischem Naturschutz-, Jagd- und Fischereirecht anhand ausgewählter Beispiele. Im Auftrag von Naturschutzbund Österreich, WWF Österreich und BirdLife Österreich, 78pp. MOSER, D. & ELLMAUER, T. (2009): Konzept zu einem Monitoring nach Artikel 11 der Fauna-Flora-Habitat- Richtlinie in Österreich. Im Auftrag der Verbindungsstelle der Bundesländer, 130 pp. PAPAZOGLOU, C.; KREISER, K.; WALICZKY, Z. & BURFIELD, I. (2004): Birds in the European Union: a status assessment. Wageningen, The Netherlands: BirdLife International, 50pp. PROTECT Vorschläge für FFH-Nachnominierungen in Österreich. Teil I: Arten. Protect. Natur-, Arten- und Landschaftsschutz. 70S. SUSKE, W.; BIERINGER, G. & ELLMAUER, T. (2011): Natura 2000 und Artenschutz. Empfehlungen für die Planungspraxis beim Bau von Verkehrsinfrastruktur. ASFINAG Bau Management GmbH, 170 pp. STALLEGGER, M.; LENER, F.; NADLER, K. & PROSCHEK-HAUPTMANN, M. (2012): Vervollständigung des Natura 2000-Netzwerks nach FFH-Richtlinie in Österreich. Natura 2000-Schattenliste Evaluation der Ausweisungsmängel und Gebietsvorschläge. Umweltdachverband, 285pp. TORKLER, P. (Red.) (2007): Finanzierung von Natura Leitfaden - überarbeitete Version Im Auftrag der Europäischen Kommission Generaldirektion Umwelt, 112 pp. 9

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