SAP GESCHÄFTSGRUNDSÄTZE FÜR MITARBEITER

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1 SAP GESCHÄFTSGRUNDSÄTZE FÜR MITARBEITER Dezember 2016

2 GESCHÄFTSGRUNDSÄTZE FÜR MITARBEITER 2 Liebe Kollegen und Kolleginnen, als Vertreter eines starken Unternehmens haben wir das Glück viele Privilegien zu genießen. Eines von ihnen ist jeden Tag an der Verwirklichung unserer Vision mitzuwirken, um das Leben der Menschen auf der ganzen Welt Schritt für Schritt zu verbessern. Mit großartigen Privilegien geht jedoch eine noch größere Verantwortung einher. Deshalb ist der Verhaltenskodex für Mitarbeiter eines der bedeutendsten Dokumente für die SAP. Diese Seiten werden uns helfen den stolzen Traditionen des Vertrauens und der Integrität, die uns zu dem machen, was wir heute sind, weiterhin Ehre zu machen. Ihr solltet sie nicht nur lesen, sondern auch regelmäßig nachschlagen und darauf Bezug nehmen. Es geht darum, Euch, unsere Kollegen und unser Unternehmen zu schützen. Ich vertraue darauf, dass Ihr Euch diese Geschäftsgrundsätze zu Herzen nehmt und ihre Einhaltung zu Eurer persönlichen Priorität macht. Schließlich sollten wir auch darauf stolz sein, dass wir ein wunderbares Team von Fachleuten haben, die es zu ihrem Ziel machen, uns bei der Einhaltung dieser Richtlinien zu unterstützen. Wenn Ihr Fragen habt, weiß ich, dass Melissa Lea und ihre Kollegen bereit sind, Euch zu helfen. Vielen Dank für Eure Zeit, Eure Aufmerksamkeit und Euer Engagement für die SAP. Mit besten Grüßen, Bill

3 GESCHÄFTSGRUNDSÄTZE FÜR MITARBEITER 3 VORWORT Die SAP hat im Laufe der Jahre weltweite Anerkennung für Integrität erworben und damit einen der wichtigsten Grundsteine für ihren geschäftlichen Erfolg gelegt. Dieses hohe Ansehen in der Geschäftswelt genießt die SAP vor allem deshalb, weil ihre Mitarbeiter sich bewusst sind, dass Werte wie Ehrlichkeit, Integrität, Transparenz, Vertrauenswürdigkeit und Verantwortungsgefühl die Grundlage für alle geschäftlichen Tätigkeiten bilden sollen. Unangemessenes Verhalten eines Einzelnen schadet nicht nur den unmittelbar betroffenen Personen, sondern gefährdet auch den guten Ruf der SAP als Unternehmen. Die Geschäftsgrundsätze der SAP-Gruppe sind das Ergebnis intensiver Diskussionen der SAP- Geschäftsleitung mit dem Ziel, notwendige und faire Richtlinien für den Umgang mit Kunden, Lieferanten und Partnern sowie für interne Abläufe festzulegen. Die Geschäftsgrundsätze sollen Risiken minimieren und den SAP- Mitarbeitern helfen, Interessenkonflikte zu vermeiden und die nötigen Voraussetzungen hierfür in ihrer täglichen Arbeit zu schaffen. Die Geschäftsgrundsätze für Mitarbeiter der SAP-Gruppe stellen einen Handelsrahmen dar, um nationalen Unterschieden in Bezug auf Kultur, Sprache sowie Rechts- und Sozialsysteme Rechnung zu tragen. Alle SAP- Gesellschaften sind aufgefordert, eigene Geschäftsgrundsätze zu verabschieden. Diese Grundsätze sollen den Mindestanforderungen der Geschäftsgrundsätze für die SAP-Gruppe entsprechen Falls auf lokaler Ebene erforderlich, dürfen sie auch strengere, weitreichendere oder detailliertere Regelungen enthalten, dürfen jedoch nicht den Geschäftsgrundsätzen für Mitarbeiter der SAP-Gruppe widersprechen. Vor ihrer Bekanntmachung müssen lokale Geschäftsgrundsätze vom Legal Compliance & Integrity Office (global-complianceoffice@sap.com) genehmigt werden. Ungeachtet der Form der jeweiligen Geschäftsgrundsätze besteht eine Mindestanforderung: Jeder Mitarbeiter muss die für ihn geltenden Geschäftsgrundsätze kennen und ist zu deren Einhaltung verpflichtet. Die Abteilung Corporate Audit der SAP wird sowohl die Geschäftsgrundsätze als auch deren Einhaltung überwachen. Ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit und Integrität kann nur aufrechterhalten werden, wenn jeder Beteiligte sich seiner mit der Einhaltung der Geschäftsgrundsätze für die SAP-Gruppe verbundenen Verantwortung bewusst ist. Das Legal Compliance & Integrity Office überprüft die Geschäftsgrundsätze für die SAP- Gruppe regelmäßig und ist dafür verantwortlich, bei Bedarf Korrekturen vorzunehmen oder Inhalte zu klären. Die Aufgabe meines Teams ist es, die geschäftlichen Ziele der SAP voranzutreiben, indem wir eine Integritätskultur fördern und eine Reihe gesetzlicher Risiken reduzieren. Wir freuen uns, unsere Mitarbeiter bei Fragen im Zusammenhang mit unserem Verhaltenskodex zu unterstützen. Melissa Lea, SAP Group Chief Global Compliance Officer Geschäftsgrundsätze für Mitarbeiter in den deutschen Konzerngesellschaften der SAP Vorwort... 3 Zielsetzung und anwendungsbereich Rechtstreue Loyalität Interessenkonflikte Nebentätigkeiten Generelle Grundsätze Nebentätigkeiten für Kunden, Lieferanten, Wettbewerber und Partner Organtätigkeiten in anderen Unternehmen...7

4 GESCHÄFTSGRUNDSÄTZE FÜR MITARBEITER Finanzielle Beteiligungen an anderen Unternehmen Beschäftigung von nahestehenden Personen bei SAP Beschäftigung von nahestehenden Personen bei Kunden, Lieferanten, Wettbewerbern oder Partnern Mitgliedschaften Vorteilsnahme, Bestechung, Korruption Vorteilsnahme Zuwendungen von Dritten Geschäftsessen und Unterhaltungsveranstaltungen Sonstige Zuwendungen von Dritten Zuwendungen an Dritte Geschäftsessen und Unterhaltungsveranstaltungen Sonstige Zuwendungen an Dritte Zuwendungen an Parteien, Politiker, politische Organisationen Zuwendungen zwischen oder unter Mitarbeitern 11 4 Vertraulichkeit Allgemeines Interne und externe Kommunikation Vertrauliche Information Gebrauch des Internets Datenschutz finanzwesen Kunden, Lieferanten, Wettbewerber und partner Exklusivverträge Geschäfte auf Gegenseitigkeit Vertragsänderungen Verhalten gegenüber Lieferanten Allgemeines Angebote und Kostenvoranschläge Externe Berater Verhalten gegenüber Wettbewerbern Allgemeines Preisabsprachen zwischen Wettbewerbern Wettbewerbsbeschränkungen Kontakte zu Wettbewerbern Beschaffen von Informationen über Wettbewerber Conduct with Partners Verbot von Insidergeschäften und unrechtmäßiger Offenlegung von Insiderinformationen Allgemeines Blackout Perioden Handel mit Finanzinstrumenten von börsennotierten Kunden-, Lieferanten-, Wettbewerber- oder Partnerunternehmen oder von börsennotierten SAP-Tochtergesellschaften 19 9 Meldungen an das Compliance Office und Maßregelungsverbot Maßregelungsverbot Sanktionen Verhalten gegenüber Kunden Boykotte... 16

5 GESCHÄFTSGRUNDSÄTZE FÜR MITARBEITER 5 ZIELSETZUNG UND ANWENDUNGSBEREICH Die Geschäftsgrundsätze für Mitarbeiter in den deutschen Konzerngesellschaften der SAP sind abgeleitet aus dem weltweiten Rahmenregelwerk, das ein zentrales Element des Selbstverständnisses und des Anspruchs der SAP- Gruppe darstellt und für alle SAP-Gesellschaften verbindlich ist. Sie gelten ohne Ausnahme für alle Mitarbeiter (einschließlich Führungskräfte und Mitglieder der Unternehmensleitung) von SAP. Die Geschäftsgrundsätze regeln Verhaltensstandards für den Umgang mit allen wirtschaftlichen, juristischen und moralischen Herausforderungen des Geschäftsalltags und sollen ein Maßstab und eine Hilfe für die Zusammenarbeit mit Kunden, Lieferanten, Partnern ebenso sein wie für das Verhalten gegenüber Wettbewerbern sowie im finanziellen Bereich und bei Transaktionen mit SAP-Aktien. Es gehört zu den Grundsätzen der SAP- Geschäftspolitik, alle unternehmerischen Angelegenheiten in Übereinstimmung mit dem Wortlaut und dem Geist der geltenden rechtlichen Bestimmungen durchzuführen und dabei hohe Maßstäbe der Geschäftsethik einzuhalten. Die Geschäftsgrundsätze für Mitarbeiter gehen über rein gesetzliche Regelungen hinaus. Der Ruf der SAP als seriöser und professioneller Geschäftspartner kann auf Dauer nur durch ein faires, integres und moralisch einwandfreies Verhalten bei allen geschäftlichen Aktivitäten aufrechterhalten werden. Daher erwartet die SAP dass alle ihre Mitarbeiter diese Geschäftsgrundsätze stets einhalten. Geschäftsgrundsätze können und sollen nicht für alle Situationen detaillierte Handlungsanweisungen geben. Als Ansprechpartner bei Zweifelsfragen im Zusammenhang mit diesen Grundsätzen, Problemfällen oder Konfliktsituationen steht jedem Mitarbeiter und jeder Führungskraft der SAP die hierfür eingerichtete Compliance-Stelle (das Legal Compliance & Integrity Office) zur Verfügung. Weitere Informationen zum Legal Compliance & Integrity Office finden sich im SAP Corporate Portal unter Company Policies & Guidelines Code of Business Conduct. Von jeder Führungskraft wird erwartet, dass sie über die eigene Vorbildfunktion hinaus alle zur Einhaltung dieser Geschäftsgrundsätze notwendigen Schritte unternimmt und mögliche Problemfälle der Compliance-Stelle zur Beurteilung vorlegt. Bei allen Fragen oder möglichen Problemen wenden sich die Mitarbeiter zunächst an ihren direkten Vorgesetzten. Der Vorgesetzte ist dafür verantwortlich, dass Konfliktsituationen schnellstmöglich bereinigt werden. Zur Unterstützung hierbei kann die Compliance-Stelle zu Rate gezogen werden. Wenn ein Mitarbeiter zögern sollte, mit einem problematischen Sachverhalt im Zusammenhang mit den Geschäftsgrundsätzen auf seinen direkten Vorgesetzen zuzugehen, kann er sich auch gerne an das Legal Compliance & Integrity Office (globalcompliance-office@sap.com) wenden. Maßregelungen gegenüber Mitarbeitern, die Fragen stellen oder auf schwierige Situationen hinweisen, sind untersagt, ebenso unwahre, böswillige oder auf sonstige Weise missbräuchliche Meldungen (zum Beispiel unwahre persönliche Angriffe gegen bestimmte Personen). Die SAP erwartet von jedem Mitarbeiter, dass er sich bemüht, die Unternehmensziele der SAP und die im Rahmen seiner Tätigkeit vereinbarten Ziele in Übereinstimmung mit den Geschäftsgrundsätzen für Mitarbeiter zu erreichen. Eine Missachtung der Geschäftsgrundsätze wird grundsätzlich eine Untersuchung zur Folge haben, die gegebenenfalls arbeitsrechtliche sowie möglicherweise auch zivilund strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Aktualisierungen der Geschäftsgrundsätze werden den Mitarbeitern über das Corporate Portal und per bekannt gegeben.

6 GESCHÄFTSGRUNDSÄTZE FÜR MITARBEITER 6 1 RECHTSTREUE Die Mitarbeiter der SAP beachten bei ihrer Tätigkeit strikt alle jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen und die allgemeinen gültigen Grundsätze der Geschäftspolitik. 2 LOYALITÄT 2.1 Interessenkonflikte Die Mitarbeiter der SAP verhalten sich persönlich stets loyal gegenüber der SAP. Dies bedeutet: a) Sie vermeiden Situationen, in denen ihre persönlichen oder finanziellen Interessen mit denen der SAP in Konflikt geraten. b) Sie verfolgen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben keine den Interessen der SAP zuwider laufenden eigenen Interessen. c) Sie nutzen weder direkte noch indirekte Geschäftschancen, die der SAP zustehen, für sich oder ihnen nahestehende Personen oder Unternehmen außerhalb der SAP-Gruppe. Schon der Anschein von Interessenkonflikten sollte vermieden werden und führt bei Bekanntwerden zur Überprüfung. Ein abschließender Katalog aller etwaigen Konfliktsituationen existiert nicht. Zum besseren Verständnis werden im Folgenden einige typische Beispiele erläutert, bei denen ein offensichtlicher Interessenkonflikt besteht oder sich negative Folgen sowohl für die SAP als auch für den Mitarbeiter ergeben könnten. Ehrenamtliche Nebentätigkeiten müssen nicht angezeigt werden, sofern sie keinen Einfluss auf die Erbringung der Arbeitsleistung bei SAP haben und/oder keine Wettbewerbsinteressen der SAP berühren. Ohne Zustimmung der Unternehmensleitung der SAP werden die Mitarbeiter der SAP a) keine eigenen oder fremden Produkte entwickeln oder verkaufen und Dienstleistungen erbringen, sofern SAP ähnliche Produkte/Dienstleistungen anbietet; b) keine Tätigkeit ausführen, welche die Vermarktung der Produkte oder Dienstleistungen eines Wettbewerbers von SAP unterstützt Nebentätigkeiten für Kunden, Lieferanten, Wettbewerber und Partner Die Mitarbeiter der SAP nehmen keine Nebenbeschäftigung bei einem SAP-Kunden, -Lieferanten, -Wettbewerber oder -Partner an, wenn dies die Wettbewerbsinteressen der SAP beeinträchtigt. Die Mitarbeiter der SAP werden auch nicht direkt oder indirekt als unabhängige Vertragspartner, Berater oder in sonstiger Weise für einen Wettbewerber tätig. 2.2 Nebentätigkeiten Generelle Grundsätze Die Mitarbeiter der SAP nehmen keine Nebentätigkeit auf, sofern deren zeitlicher Umfang die Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber der SAP beeinträchtigt. Vor Annahme eines Angebots einer Tätigkeit außerhalb der SAP informieren sich die Mitarbeiter der SAP im Corporate Portal, ob es ein Verfahren zur Anmeldung von Nebentätigkeiten gibt. Sie melden ihre Nebentätigkeit im Rahmen dieses Verfahren bzw. ihrem Vorgesetzten sowie der Personalabteilung, wenn kein solches Verfahren vorhanden ist.

7 GESCHÄFTSGRUNDSÄTZE FÜR MITARBEITER 7 Dem Legal Compliance & Integrity Office (globalcompliance-office@sap.com) obliegt es, festzulegen 1. wer als Wettbewerber einzustufen ist; 2. ob eine Beeinträchtigung der Wettbewerbsinteressen der SAP vorliegt. Bei einem SAP-Kunden, -Lieferanten oder -Partner nehmen die Mitarbeiter der SAP Nebenbeschäftigungen nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Unternehmensleitung der SAP an, da hierdurch in der Regel Geschäftsinteressen der SAP berührt werden. 2.3 Organtätigkeiten in anderen Unternehmen Die Mitarbeiter der SAP werden nicht in unternehmerisch verantwortlicher Stellung (z. B. Organmitglied, Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat, Beirat) bei einem Wettbewerber von SAP tätig, da dies unmittelbar die Interessen der SAP verletzt. Dem Legal Compliance & Integrity Office (global-compliance-office@sap.com) obliegt es dabei festzulegen, wer als Wettbewerber einzustufen ist. Eine solche Funktion bei einem Kunden, Lieferanten oder Partner von SAP nehmen Mitarbeiter der SAP nur nach vorheriger Zustimmung der Unternehmensleitung an, Mitglieder der Unternehmensleitung der SAP nur nach vorheriger Zustimmung des Vorstands der SAP SE. Entsprechendes gilt für die Annahme einer solchen Aufgabe bei einem Unternehmen, das die Vermarktungschancen von Produkten oder Dienstleistungen von SAP-Wettbewerbern fördert. Genehmigungen zur Übernahme einer Organmitgliedschaft bei einem Kunden, Lieferanten oder Partner werden nur erteilt, sofern SAP der Überzeugung ist, dass die Ausübung des Mandats die Loyalitätspflichten des Mitarbeiters gegenüber der SAP nicht beeinträchtigt; der Mitarbeiter sich bei Entscheidungen, die unmittelbar oder mittelbar zu einem Interessenskonflikt bezüglich seiner Loyalität zur SAP führt oder führen könnte, der Stimme enthält; der Mitarbeiter bei wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikten, die zu einem späteren Zeitpunkt auftreten, sein Amt niederlegt; der Mitarbeiter von dem betroffenen Unternehmen abgesehen von der regulären Vergütung für das Mandat keine Zuwendungen annehmen wird. 2.4 Finanzielle Beteiligungen an anderen Unternehmen Die Mitarbeiter der SAP beteiligen sich nicht an Unternehmen, die Kunden, Lieferanten, Wettbewerber oder Partner der SAP sind, sofern dies zu einem Loyalitätskonflikt mit der SAP führt bzw. führen kann oder auch nur den Eindruck eines Loyalitätskonflikts erwecken kann. Loyalitätskonflikte im Zusammenhang mit finanziellen Beteiligungen liegen zum Beispiel dann vor, wenn: der Mitarbeiter aufgrund seiner Tätigkeit für SAP Einfluss hat auf SAP-Entscheidungen in Bezug auf Kunden, Lieferanten, Wettbewerber oder Partner, die sich auch auf seine persönlichen finanziellen Interessen auswirken können, oder die finanzielle Beteiligung des Mitarbeiters bei einem Kunden, Lieferanten, Wettbewerber oder Partner mehr als 20 % seines Vermögens ausmacht und der Mitarbeiter auf die Geschäftsbeziehung der SAP mit diesem Kunden, Lieferanten, Wettbewerber oder Partner direkten oder indirekten Einfluss hat. Kapitalmäßige Beteiligungen von mehr als 20 % an SAP-Kunden, -Lieferanten, - Wettbewerbern oder -Partnern sind dem Legal Compliance & Integrity Office unverzüglich nach dem Erwerb anzuzeigen. 2.5 Beschäftigung von nahestehenden Personen bei SAP Einem SAP-Mitarbeiter nahestehende Personen (z. B. Angehörige, Lebenspartner oder andere nahestehende Personen) können von einer SAP- Konzerngesellschaft angestellt werden, solange nicht die Möglichkeit eines Interessenkonflikts oder des Anscheins eines solchen Konflikts besteht.

8 GESCHÄFTSGRUNDSÄTZE FÜR MITARBEITER 8 Um Interessenkonflikte zu vermeiden, sind direkte Berichtslinien zwischen einander nahestehenden Mitarbeitern grundsätzlich nicht erlaubt. Im Falle eines solchen Konflikts muss gegebenenfalls eine interne Versetzung eines Mitarbeiters oder beider Mitarbeiter erfolgen. Mindestens aber wirken Mitarbeiter nicht an geschäftlichen Aktivitäten oder Personalentscheidungen im Zusammenhang mit ihnen nahestehenden Personen mit, die ihnen selbst oder der nahestehenden Person zum Vorteil oder Nachteil gereichen könnten (beispielsweise Entscheidungen über eine Anstellung, Beurteilungen, Beförderungen, Vergütungen, Zuweisung von Aufgaben und disziplinarische Maßnahmen). Situationen, die den Anschein eines Interessenkonflikts erwecken könnten, sind dem Legal Compliance & Integrity Office zu melden, damit Maßnahmen zum Schutz der SAP und der beteiligten Mitarbeiter ergriffen werden können. Handelt es sich bei einem SAP-Mitarbeiter um einen Angehörigen, Lebenspartner oder eine andere nahestehende Person einer Führungskraft, die im Sinne dieser Geschäftsgrundsätze zu den Führungskräften der Stufe T4 oder höher zählt, so ist dies ebenfalls Legal Compliance & Integrity Office zu melden, um allein den Anschein einer Bevorzugung bzw. Benachteiligung sowie Konflikte in einem Team zu vermeiden. Angehörige, Lebenspartner oder andere SAP- Mitarbeitern nahestehende Personen können von der <SAP XXX> oder anderen SAP- Konzerngesellschaften angestellt werden, sofern keine Gefahr eines Interessenkonflikts oder des Anscheins eines solchen Konflikts besteht. Situationen, die den Anschein eines Interessenkonflikts erwecken könnten, sind dem Legal Compliance & Integrity Office zu melden, damit Maßnahmen zum Schutz der SAP und der beteiligten Mitarbeiter ergriffen werden können. Die lokalen Geschäftsgrundsätze enthalten unter Umständen strengere Regelungen im Hinblick auf Situationen, die einen Interessenkonflikt darstellen könnten und somit gemeldet werden müssen. 2.6 Beschäftigung von nahestehenden Personen bei Kunden, Lieferanten, Wettbewerbern oder Partnern Angehörigen, Lebenspartnern oder anderen nahestehenden Personen von Mitarbeitern der SAP steht es grundsätzlich frei, bei Kunden, Lieferanten, Wettbewerbern oder Partnern der SAP zu arbeiten. Im Interesse der SAP ist es jedoch zu gewährleisten, dass die Interessen der SAP durch solche Beschäftigungsverhältnisse nicht beeinflusst werden. Mögliche Beeinträchtigungen können sich beispielsweise ergeben durch die Weitergabe vertraulicher Informationen, eine allgemeine Beeinträchtigung der Objektivität von Entscheidungen. Die Mitarbeiter der SAP gewährleisten deshalb, dass Beschäftigungen von nahestehenden Personen bei Kunden, Lieferanten, Wettbewerbern oder Partnern ohne Einfluss auf die eigene Loyalitätspflicht gegenüber der <SAP XXX> und ohne Einfluss auf die SAP insgesamt bleiben. Die Mitarbeiter der SAP vermeiden jegliche Mitwirkung an und Beeinflussung von Entscheidungen, welche die SAP im Zusammenhang mit einer Beauftragung von ihnen nahestehenden Personen trifft (z. B. Auftragsverhandlung, Auftragserteilung, Genehmigung von Rechnungen). 2.7 Mitgliedschaften Mitgliedschaften in Berufsverbänden stellen grundsätzlich keinen Interessenkonflikt dar. Bevor SAP-Mitarbeiter einem Verband/ einer Organisation als Vertreter der SAP oder als Mitglied, dessen Mitgliedsbeiträge von der SAP übernommen werden, beitreten, müssen sie prüfen lassen, ob ein Interessenkonflikt vorliegt. Darüber hinaus sind Mitgliedschaften in Organisationen mit parteipolitischer Zugehörigkeit in jedem Fall mit Government Relations abzustimmen. Private Mitgliedschaften, für die die Beschäftigung bei SAP nicht von Bedeutung ist, stellen keinen Interessenkonflikt dar.

9 GESCHÄFTSGRUNDSÄTZE FÜR MITARBEITER 9 3 VORTEILSNAHME, BESTECHUNG, KORRUPTION 3.1 Vorteilsnahme Die SAP duldet Bestechung und Korruption, gleich welcher Art, unter keinen Umständen. Das heißt, dass einem einzelnen Entscheidungsverantwortlichen keine Leistungen oder Gegenstände von Wert angeboten, versprochen oder übergeben werden dürfen, um diese Person dahingehend zu beeinflussen, dass sie eine Entscheidung zugunsten von SAP trifft. Hinweis: Vergünstigungen für andere Unternehmen (wie genehmigte Preisnachlässe für unsere Software) gelten nicht als Bestechung. Sobald aber eine Leistung oder ein Gegenstand von Wert einer einzelnen Person zur persönlichen Vorteilsnahme zur Verfügung gestellt wird, handelt es sich um Bestechung. Leistungen und Gegenstände von Wert sind dabei nicht nur monetär zu verstehen, sondern umfassen auch Veranstaltungen, Bewirtung, Provisionen usw. Darüber hinaus sind Prozessbeschleunigungs - oder Schmiergeldzahlungen ebenfalls verboten. Damit ist die Zahlung kleinerer Beträge zum Zwecke einer schnelleren Durchführung von Routinevorgängen gemeint. Werden derartige Zahlungen allerdings gefordert, um ein Sicherheitsrisiko zu vermeiden, so sollten sie geleistet und umgehend dem Legal Compliance & Integrity Office zur Prüfung vorgelegt werden (global-compliance-office@sap.com). Die Sicherheit unserer Mitarbeiter hat oberste Priorität. Die Mitarbeiter der SAP führen ihre Geschäftsaktivitäten frei von jeglicher aktiver und passiver Beeinflussung durch Bestechung und Korruption aus. Die Mitarbeiter der SAP ziehen abgesehen von ihrem Gehalt oder von der Unternehmensleitung genehmigten zusätzlichen Vergütungen keinen Gewinn oder sonstigen Vorteil aus einem für die SAP getätigten Geschäft und dürfen Dritten keine Angebote machen mit dem Ziel, deren geschäftliche Entscheidungen unangemessen zu beeinflussen. Sie nehmen unter Berücksichtigung der vorstehenden Grundsätze im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit Dienste von Beamten und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst nur in Anspruch, wenn die auszuführenden Dienstleistungen in unmittelbarem und unvermeidbarem Zusammenhang mit einem von beiden Seiten angestrebten und den hier formulierten Grundsätzen entsprechenden Geschäft stehen; mit der zuständigen Behörde schriftlich vereinbart worden sind. 3.2 Zuwendungen von Dritten Geschäftsessen und Unterhaltungsveranstaltungen Die Mitarbeiter der SAP nehmen von aktuellen und potenziellen Kunden, Lieferanten, Wettbewerbern oder Partnern der SAP Einladungen zu Geschäftsessen und Unterhaltungsveranstaltungen nur an, sofern die Teilnahme am Geschäftsessen bzw. an der Unterhaltungsveranstaltung der Anbahnung oder Verbesserung von Geschäftsbeziehungen und damit den Interessen der SAP dient und die von SAP zu treffenden Geschäftsentscheidungen nicht unangemessen beeinflusst und sie nicht zu einer Gegenleistung verpflichtet und nicht gegen Gesetze oder ethische Prinzipien verstößt und im Einklang mit den Geschäftsgepflogenheiten des jeweiligen Landes steht. Die Mitarbeiter der SAP lehnen Einladungen zu Geschäftsessen und Unterhaltungsveranstaltungen grundsätzlich ab, wenn der Wert des Essens bzw. der Veranstaltung <Währung> <Betrag> überschreitet. Gilt die an einen Mitarbeiter der SAP gerichtete Einladung auch für einen Angehörigen, Lebenspartner oder eine andere ihm nahestehende Person, dann sorgt der Mitarbeiter dafür, dass der Angehörige, Lebenspartner oder die andere nahestehende Person nicht auf Kosten des einladenden Kunden, Lieferanten, Wettbewerbers oder Partners teilnimmt. In Ausnahmefällen ist sowohl eine Teilnahme auch bei einem höheren als dem oben genannten Wert als auch eine Teilnahme von Angehörigen, Lebenspartnern oder anderen nahestehenden

10 GESCHÄFTSGRUNDSÄTZE FÜR MITARBEITER 10 Personen auf Kosten des einladenden Kunden, Lieferanten, Wettbewerbers oder Partners möglich, wenn die obigen Prinzipien gewahrt sind und während oder unmittelbar vor bzw. nach dem Essen bzw. der Veranstaltung wesentliche geschäftliche Gespräche stattfinden oder vorab eine schriftliche Genehmigung durch das Legal Compliance & Integrity Office erteilt wurde oder ein Beauftragter der lokalen Tochtergesellschaft mit der entsprechenden Befugnis die Sondergenehmigung erteilt (z. B. der CFO, der lokale Compliance- Beauftragte usw.) Sonstige Zuwendungen von Dritten Die Mitarbeiter der SAP und ihre Angehörigen und Lebenspartner sowie andere ihnen nahestehende Personen nehmen von aktuellen und potenziellen Kunden, Lieferanten, Wettbewerbern oder Partnern keine Sachgeschenke, Zahlungen, Darlehen oder geldwerte Geschenke (wie z. B. Urlaubsreisen oder andere Vergünstigungen) an, wenn die Zuwendung einen Wert über <Währung> <Betrag> hat oder die Annahme der Zuwendung die Geschäftsinteressen der SAP schädigen würde oder die Annahme der Zuwendung zu einer Gegenleistung verpflichten würde oder die Zuwendung während Verhandlungen oder eines Bietverfahrens direkt oder indirekt von einer beteiligten Partei kommt oder die Annahme der Zuwendung den Anschein einer unerlaubten Vorteilsnahme erwecken würde oder die Zuwendung gegen Gesetze oder ethische Prinzipien verstößt oder die Zuwendung im Zusammenhang mit früheren Zuwendungen steht. Ausgenommen von dieser Regelung sind Werbegeschenke von geringem Wert und in üblichem Rahmen sowie Zahlungen, die nicht im Zusammenhang mit der Tätigkeit bei SAP stehen und nicht anders ausfallen würden, wenn die zahlende Partei kein Kunde, Lieferant, Wettbewerber oder Partner der SAP wäre. Hierzu gehören insbesondere Zahlungen von Banken im Zusammenhang mit privaten Bankgeschäften. Gelegentlich kann es bei Geschäftsbeziehungen vorkommen, dass der Austausch von Geschenken höheren Werts üblich ist, das heißt, den landesüblichen Vorstellungen von Gastfreundschaft entspricht. In solchen Fällen dürfen die Mitarbeiter der SAP diese Geschenke annehmen. Die angenommenen Geschenke müssen jedoch unverzüglich dem Legal Compliance & Integrity Office der SAP übergeben werden, um für den internen Gebrauch, zum allgemeinen Nutzen der Mitarbeiter oder als Spende für einen wohltätigen Zweck Verwendung zu finden. Im Rahmen privater Geschäfte mit Kunden, Lieferanten, Wettbewerbern oder Partnern der SAP nehmen Mitarbeiter der SAP angebotene Rabatte und andere Vergünstigungen nur in Anspruch, wenn diese allen Mitarbeitern der SAP gewährt werden. 3.3 Zuwendungen an Dritte Geschäftsessen und Unterhaltungsveranstaltungen Die Mitarbeiter der SAP bieten aktuellen und potenziellen Kunden, Lieferanten, Wettbewerbern oder Partnern der SAP Einladungen zu Geschäftsessen und Unterhaltungsveranstaltungen nur an, sofern das Geschäftsessen bzw. die Unterhaltungsveranstaltung der Anbahnung oder Verbesserung von Geschäftsbeziehungen und damit den Interessen der SAP dient und die vom Kunden, Lieferanten, Wettbewerber oder Partner zu treffenden Geschäftsentscheidungen nicht unangemessen beeinflusst und sie nicht zu einer Gegenleistung verpflichtet und nicht gegen Gesetze oder ethische Prinzipien verstößt und im Einklang mit den Geschäftsgepflogenheiten des jeweiligen Landes steht. Die Mitarbeiter der SAP

11 GESCHÄFTSGRUNDSÄTZE FÜR MITARBEITER 11 bieten grundsätzlich keine Einladungen zu Geschäftsessen und Unterhaltungsveranstaltungen an, wenn der Wert des Essens bzw. der Veranstaltung pro Teilnehmer <Währung> <Betrag> überschreitet. laden einen einzelnen Mitarbeiter eines potenziellen Kunden pro Quartal maximal einmal zu einer Veranstaltung mit Bewirtung ein. bieten Angehörigen, Lebenspartnern oder anderen nahestehenden Personen von Mitarbeitern von Kunden, Lieferanten, Wettbewerbern oder Partnern keine kostenlose Teilnahme an Geschäftsessen oder Unterhaltungsveranstaltungen an. In Ausnahmefällen ist sowohl eine Einladung auch bei einem höheren als dem oben genannten Wert als auch eine Einbeziehung von Angehörigen, Lebenspartnern oder anderen nahestehenden Personen möglich, wenn die obigen Prinzipien gewahrt sind und eine Genehmigung durch das Legal Compliance & Integrity Office oder das lokale Compliance Office der SAP erteilt wurde oder während oder unmittelbar vor bzw. nach dem Essen bzw. der Veranstaltung wesentliche geschäftliche Gespräche stattfinden und die Bewirtung nach den globalen SAP- Richtlinien für Veranstaltungen mit Bewirtung und geschäftliche Veranstaltungen durchgeführt wird (siehe SAP Corporate Portal unter Company >> Policies and Guidelines >> Global Policies) Sonstige Zuwendungen an Dritte Zuwendungen an Beamte oder Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sind unzulässig. Die Mitarbeiter der SAP stellen Werbematerial, Geschenke oder jedwede andere Vergünstigungen oder Zuwendungen auf Kosten der <SAP XXX> an Kunden, Lieferanten, Partner und an sonstige aufgrund ihrer Tätigkeit mit SAP in Verbindung stehende externe Kontakte nur zur Verfügung, wenn die Zuwendung einen Wert von maximal <Währung><Betrag> hat und die Zuwendung die Geschäftsinteressen der SAP nicht schädigt und die Zuwendung nicht zu einer Gegenleistung verpflichtet und mit dem betroffenen aktuellen und potenziellen Kunden, Lieferanten, Wettbewerber oder Partner aktuell keine Verhandlungen oder Bietverfahren laufen und die Zuwendung keine vom betroffenen aktuellen und potenziellen Kunden, Lieferanten, Wettbewerber oder Partner zu treffenden Geschäftsentscheidungen unangemessen beeinflusst bzw. den Anschein einer solchen Beeinflussung erweckt und die Zuwendung nicht gegen Gesetze oder ethische Prinzipien verstößt und die Zuwendung nicht im Zusammenhang mit früheren Zuwendungen steht. 3.4 Zuwendungen an Parteien, Politiker, politische Organisationen Die SAP leistet grundsätzlich keine Geld- und Sachspenden für parteipolitische Zwecke. Die Mitarbeiter der SAP erwecken bei privaten Spenden nicht den Eindruck, die Spenden würden im Zusammenhang mit SAP stehen. Private Spenden oder sonstige Beiträge von Mitarbeitern werden in keinem Fall von der SAP oder durch Sachleistungen ausgeglichen. Ebenso leistet die SAP keine indirekten Zuwendungen an politische Parteien oder Institutionen. 3.5 Zuwendungen zwischen oder unter Mitarbeitern Zuwendungen zwischen oder unter Mitarbeitern werden unabhängig von der Unternehmensebene grundsätzlich nicht erstattet. Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie in den lokalen Spesenrichtlinien.

12 GESCHÄFTSGRUNDSÄTZE FÜR MITARBEITER 12 Geschäftsaktivitäten und Strategien der SAP zu führen. 4 VERTRAULICHKEIT 4.1 Allgemeines Alle internen betrieblichen Unterlagen, Daten, Dateien, Aufzeichnungen und Berichte, die im Rahmen der Tätigkeit für SAP erworben oder erstellt wurden, sind Eigentum der SAP beziehungsweise gelten als vertrauliche Informationen, sofern sie Relevanz für den Geschäftsbetrieb der SAP besitzen und nicht öffentlich zugänglich sind. Insbesondere Informationen zu Preisen, zur Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen sowie Geschäftsgeheimnisse sind streng vertraulich zu behandeln. Die unberechtigte Weitergabe sensibler Informationen dieser Art könnte einen Missbrauch der Informationen zur Folge haben, die Wettbewerbsfähigkeit und die Marktposition des Unternehmens erheblich schädigen und/oder eine Verletzung von vertraglichen Verpflichtungen darstellen oder sich auf den Aktienkurs auswirken. Aus diesen Gründen sollten sich die Mitarbeiter der SAP der Schutzwürdigkeit dieser Informationen bewusst sein und vertrauliche Geschäftsunterlagen und Informationen weder an Dritte weitergeben noch in irgendeiner Form innerhalb oder außerhalb des Unternehmens verfügbar machen, sofern die Informationen nicht im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Aufgaben weitergegeben werden und der Empfänger zum Erhalt dieser Informationen berechtigt ist. Darüber hinaus sind die Bestimmungen der Globalen SAP- Geheimhaltungsvereinbarung/Vertraulichkeitsrichtlini e (zu finden im Corporate Portal unter Company >> Global Policies >> Compliance) und der SAP Global Security Policy (zu finden im Corporate Portal unter Employee Services >> Security and Facility >> Security >> Security Policy and Standards) einzuhalten. 4.2 Interne und externe Kommunikation Das Management der SAP-Gruppe sowie die Unternehmensleitung der SAP sind bestrebt, mit den Mitarbeitern der SAP stets eine offene und aufrichtige Diskussion über die Sowohl die interne als auch die externe Weitergabe von geschäftsrelevanten Informationen, die die SAP, ihre Geschäftsaktivitäten, ihre Strategien oder sonstige Angelegenheiten des Unternehmens betreffen, erfolgt grundsätzlich nur durch dafür autorisierte Mitarbeiter. Dies ist wichtig, um zum einen die Integrität des Unternehmens zu wahren und zum anderen negative Folgen für das Ansehen der SAP oder gar Auswirkungen auf den Aktienkurs und die allgemeine Bewertung des Unternehmens zu vermeiden. In bestimmten Situationen könnte sogar eine Benachrichtigung der Börsen erforderlich werden, an denen wir notiert sind. Daher ist es entscheidend, dass das Unternehmen ausschließlich von hierzu berechtigten Mitarbeitern vertreten wird. Nicht ausdrücklich von Corporate Affairs oder Investor Relations autorisierte Mitarbeiter der <SAP XXX> nehmen aus eigener Initiative keinen Kontakt zu Vertretern der Medien oder der Finanzwelt zum Zweck der Weitergabe von Informationen zu SAP auf. Jeder Kontakt mit Medienvertretern oder Analysten muss entweder durch SAP Global Corporate Affairs, Investor Relations oder durch einen PR-Mitarbeiter der SAP koordiniert und autorisiert werden. Nicht derart autorisierte Mitarbeiter der SAP leiten bei ihnen eingehende Anfragen von Medienvertretern unabhängig davon, auf welchem Weg die Anfrage an sie herangetragen wurde an press@sap.com weiter; leiten bei ihnen eingehende Anfragen von Vertretern der Finanzwelt unabhängig davon, auf welchem Weg die Anfrage an sie herangetragen wurde an das Team von Investor Relations weiter. Eine Liste der Ansprechpartner bei SAP Investor Relations steht auf der offiziellen Website unter der Rubrik Investoren zur Verfügung oder ist auf Anfrage über die -Adresse investor@sap.com erhältlich. äußern sich nicht im Namen der SAP; geben ohne vorherige schriftliche Genehmigung keine Auskunft über die SAP. Bei entsprechenden Anfragen von Kunden, Lieferanten, Partnern, Bewerbern usw. verweisen die

13 GESCHÄFTSGRUNDSÄTZE FÜR MITARBEITER 13 Mitarbeiter der <SAP XXX> grundsätzlich auf die öffentlich gemachten schriftlichen Informationen sowie ggf. auf die Möglichkeit, sich an SAP Global Corporate Affairs, Investor Relations oder an PR- Mitarbeiter von SAP zu wenden. Im Übrigen enthalten sich nicht autorisierte Mitarbeiter jeglicher Kommentierung von offiziellen Unternehmensinformationen gegenüber Unternehmensexternen. Bei persönlichen Meinungsäußerungen sorgen die Mitarbeiter der SAP im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür, dass nicht der Eindruck entsteht, es handele sich um Aussagen der SAP. Hierzu gehört auch, dass Mitarbeiter der SAP ihre sap.com - -Adresse nicht für Meinungsäußerungen mit politischem und religiösem Inhalt oder zur Unterstützung von - Kettenbriefen mit politischen oder religiösen Inhalten nutzen. 4.3 Vertrauliche Information Die Mitarbeiter der SAP leiten als vertraulich gekennzeichnete oder als solche erkennbare Informationen an Kunden, Lieferanten oder Partner nur weiter und nehmen vertrauliche Informationen von Kunden, Lieferanten oder Partnern in der Regel nur entgegen, wenn zuvor eine schriftliche Vereinbarung über die Geheimhaltungspflicht oder sonstige Vereinbarung zur Wahrung der Vertraulichkeit getroffen wurde. Abweichungen hiervon bedürfen der Abstimmung mit dem Vorgesetzten und/oder der Rechtsabteilung. Ein Verzicht auf eine Geheimhaltungsvereinbarung muss auf jeden Fall durch die Rechtsabteilung geprüft werden. Die Mitarbeiter der SAP leiten vertrauliche Informationen eines Kunden, Lieferanten oder Partners nicht an andere Kunden, Lieferanten oder Partner oder andere Personen außerhalb der SAP weiter. Dies gilt gleichermaßen für aktuelle und potenzielle Kunden, Lieferanten oder Partner. Mitarbeiter der SAP nutzen ihre sap.com - - Adresse nicht für Meinungsäußerungen mit politischem und religiösem Inhalt oder zur Unterstützung von -Kettenbriefen mit politischen oder religiösen Inhalten. 4.4 Gebrauch des Internets SAP Mitarbeiter können auf das Internet zugreifen. Material auf nicht von SAP betriebenen Websites kann rechtlichen Regelungen unterfallen, beispielsweise Click-Through- bzw. Download-Vereinbarungen oder auch Rahmenvereinbarungen der SAP mit dem Betreiber der Website oder einer Kombination von beidem. Außerdem können Texte, Schaubilder, Fotos, Musik- und Videoinhalte auf Websites durch Urheberrecht sowie Klänge, Logos und Bilder, die das Markenzeichen ihrer Inhaber sind, durch das Markenrecht geschützt sein. SAP achtet die Rechte an geistigem Eigentum Dritter und vermeidet das unberechtigte Verwenden von Marken oder urheberrechtlich geschützter Materialien Dritter. SAP- Mitarbeiter sind angehalten, sich bei Fragen zur Zulässigkeit der Vervielfältigung, Verwendung von Auszügen, Erstellung elektronischer Kopien oder sonstigen Verwendung urheberrechtlich geschützter Materialien an Global Legal/Global IP zu wenden. Die Tatsache, dass Material (beispielsweise aus dem Internet heruntergeladenes Material) für die Vervielfältigung zur Verfügung steht, bedeutet nicht automatisch, dass es zulässig ist, das Material zu vervielfältigen oder weiterzuverbreiten (beispielsweise per oder durch Veröffentlichen in einem Intranet). Aus rechtsverbindlichen Vereinbarungen sowie dem Urheber- und Markenrecht können sich Einschränkungen bezüglich des Zugriffs auf solche Websites durch SAP-Mitarbeiter und der Verwendung der Materialien auf diesen Websites ergeben. Verstöße gegen diese Gesetze oder Vereinbarungen können das geistige Eigentum der SAP gefährden oder die SAP Haftungsrisiken bezüglich einer missbräuchlichen Verwendung von Informationen oder einer Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum aussetzen, wenn die Verwendung außerhalb der getroffenen Vereinbarung oder ohne rechtliche Vereinbarung erfolgt. SAP-Mitarbeiter dürfen Websites von Partnern, Kunden, Wettbewerbern oder Dritten zu geschäftlichen Zwecken nutzen, sofern dies keine unberechtigte Verwendung urheberrechtlich geschützter Materialien oder ein nicht gestatteter Zugriff auf vertrauliche Informationen, Quellcode oder Produkte von Wettbewerbern darstellt.

14 GESCHÄFTSGRUNDSÄTZE FÜR MITARBEITER 14 Insbesondere ist es SAP-Mitarbeitern untersagt urheberrechtlich geschützte Materialien (einschließlich Produktdokumentation, Text, Screenshots, Softwarecode, Schaubilder, Fotos, Musik, Videos oder andere urheberrechtlich geschützte Werke) ohne Genehmigung des Eigentümers zu kopieren, zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich darzustellen, herunterzuladen oder abgeleitete Werke daraus zu erstellen; SAP-Produkte, -Tools oder -Technologien zu entwickeln, welche das nicht genehmigte Auslesen von Daten von Websites Dritter oder das Betreiben von Websites Dritter steuern, sofern dies nicht ausdrücklich gestattet ist (beispielsweise durch eine Lizenzvereinbarung); Quellcode herunterzuladen, sofern dies nicht ausdrücklich gestattet ist (beispielsweise durch eine Lizenzvereinbarung); Produkte von Wettbewerbern herunterzuladen, sofern dies nicht ausdrücklich gestattet ist (beispielweise durch eine Lizenzvereinbarung); auf vertrauliche Informationen zuzugreifen oder diese zu verwenden, sofern dies nicht ausdrücklich gestattet ist; vertrauliche Informationen umfassen beispielsweise vertrauliche Verträge, Preislisten oder Kundenlisten. auf Informationen auf Seiten von Wettbewerbern zuzugreifen oder diese zu verwenden, sofern dies nicht nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen bezüglich des Umgangs mit Wettbewerberinformationen geschieht. Mitarbeitern, Bewerbern, Kunden, Lieferanten, Partnern und sonstigen Personen, deren Daten von der SAP erfasst oder verarbeitet werden. SAP-Mitarbeiter sind zur Einhaltung der Grundsätze der SAP Global Data Protection and Privacy Policy (SAP-Datenschutzrichtlinie) verpflichtet, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit für SAP personenbezogene Daten erfassen, verarbeiten und/oder auf diese zugreifen. Personenbezogene Daten dürfen ausschließlich für rechtmäßige Zwecke erfasst werden, die vor der Erfassung anzugeben sind. Die Weiterverarbeitung der Daten muss gemäß den jeweils geltenden Gesetzen und, sofern nicht anderweitig genehmigt, im Einklang mit dem ursprünglich angegebenen Zweck erfolgen. SAP-Mitarbeiter haben sicherzustellen, dass bei allen Prozessen im Zusammenhang mit der Erfassung, Verarbeitung und/oder Nutzung von personenbezogenen Daten bzw. dem Zugriff auf personenbezogene Daten die SAP Global Data Protection and Privacy Policy und die geltenden Gesetze eingehalten werden. Jeder SAP-Mitarbeiter, der im Rahmen seiner Arbeit für SAP mit personenbezogenen Daten zu tun hat, ist für die Einhaltung der SAP-Datenschutzrichtlinie verantwortlich. Alle SAP-Mitarbeiter sind zur Geheimhaltung und Wahrung der Vertraulichkeit von personenbezogenen Daten verpflichtet, auf die sie zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben bei SAP Zugriff haben. SAP-Mitarbeiter dürfen personenbezogene Daten ausschließlich erfassen, verarbeiten und/oder nutzen oder darauf zugreifen, soweit dies zur Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist und im Einklang mit den genehmigten Prozessen erfolgt. Der Gebrauch des SAP accounts zu privaten Zwecken ist in manchen Ländern gemäß der geltenden lokalen Geschäftsgrundsätze eingeschränkt. 5 DATENSCHUTZ SAP-Mitarbeiter befolgen die jeweils geltenden Datenschutzrechte einschließlich der Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten von anderen

15 GESCHÄFTSGRUNDSÄTZE FÜR MITARBEITER 15 6 FINANZWESEN Die Mitarbeiter der SAP sorgen dafür, dass die SAP Zahlungen (unabhängig von der Form) nur gegen genaue Belege und nur für die darin ausgewiesenen Zwecke leistet. Bei der Erfassung und Verwaltung von Zahlungen handeln die Mitarbeiter der SAP nach den allgemein gültigen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und beachten hierbei die gültigen Richtlinien.

16 GESCHÄFTSGRUNDSÄTZE FÜR MITARBEITER 16 7 KUNDEN, LIEFERANTEN, WETTBEWERBER UND PARTNER Die SAP pflegt keine geschäftlichen Beziehungen mit Organisationen, die als gesellschaftsfeindliche Kräfte oder terroristische bzw. kriminelle Vereinigungen einzustufen sind bzw. diese unterstützen. 7.1 Verhalten gegenüber Kunden Boykotte Eine Vereinbarung mit einem Kunden, Lieferanten, Wettbewerber oder Partner der SAP, mit einem anderen Kunden, Lieferanten, Wettbewerber, Partner oder Dienstleistungsunternehmen keine Geschäfte abzuschließen oder diese nicht zu beliefern, ist rechtswidrig. Die Mitarbeiter der SAP sind daher äußerst vorsichtig, wenn sie z. B. mit einem Lieferanten der SAP über die Wettbewerbskonditionen eines anderen Lieferanten sprechen. Hinter solchen Kontakten wird oft eine unzulässige Absprache vermutet. Auch die einseitige Entscheidung, nicht an einen Kunden zu verkaufen, ist dann problematisch, wenn die SAP auf dem betreffenden Markt eine so starke Stellung hat, dass der Kunde von einer Vertragsbeziehung zur SAP abhängig ist Exklusivverträge Die Mitarbeiter der SAP verlangen z. B. von ihren Kunden nicht, ausschließlich Produkte und Dienstleistungen der SAP zu kaufen oder Waren eines Wettbewerbers nicht zu kaufen, wenn hierdurch der Wettbewerb beeinträchtigt werden kann Geschäfte auf Gegenseitigkeit Die Mitarbeiter der SAP sorgen dafür, dass die SAP keine Geschäfte auf Gegenseitigkeit abschließt, wonach die SAP Produkte oder Dienstleistungen eines anderen Unternehmens nur dann abnimmt, wenn dieses Unternehmen Produkte der SAP bezieht Vertragsänderungen Die Mitarbeiter der SAP nehmen Änderungen von SAP-Standardverträgen und von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Ergänzungen durch Nebenabsprachen (z. B. Side Letters) in keinem Fall ohne vorherige Zustimmung der Rechtsabteilung vor. 7.2 Verhalten gegenüber Lieferanten Allgemeines Das Verhalten von Mitarbeitern der SAP die mit Lieferanten verhandeln, ist von sicherem Urteilsvermögen und einem Höchstmaß an Integrität bestimmt. Das Vertreten der Interessen der SAP ist das wichtigste Ziel. Die Mitarbeiter der SAP achten darauf, dass die Lieferanten der SAP alle im Herstellungs- oder Verkaufsland geltenden Gesetze beachten. Die Mitarbeiter der SAP SE sorgen dafür, dass im Rahmen der vom jeweils zuständigen Einkaufsbereich definierten Anforderungen von Lieferanten, die ein erhebliches Geschäftsvolumen mit der SAP abwickeln, eine entsprechende schriftliche Bestätigung darüber verlangt wird. Die Mitarbeiter der SAP zwingen Lieferanten nicht, als Gegenleistung für Einkäufe von SAP ihrerseits SAP- Produkte zu kaufen. Selbstverständlich darf die SAP aber genau wie bei jedem anderen Kunden unabhängig von einer Bestellung versuchen, Produkte an ihre Lieferanten zu verkaufen. Die Mitarbeiter der SAP teilen Probleme oder Schwächen eines Lieferanten keinem anderen Lieferanten, Partner und keiner Person außerhalb von SAP mit Angebote und Kostenvoranschläge Die Mitarbeiter der SAP sorgen dafür, dass die für die Erstellung von Angeboten erforderlichen technischen und geschäftlichen Anforderungen der SAP allen qualifizierten Lieferanten vollständig und in gleicher Weise mitgeteilt werden. Gleiches gilt für Präzisierungen, Änderungen und Ergänzungen dieser Anforderungen. Falls die SAP eine Frist zur Abgabe von Angeboten gesetzt hat, achten die Mitarbeiter der SAP darauf, dass nach Ablauf dieser Frist eingehende Angebote nicht mehr berücksichtigt werden. Die Mitarbeiter der SAP achten darauf, dass bei jeder Auftragsvergabe die Gesamtkosten, die für SAP langfristig entstehen, zugrunde gelegt werden und hierbei sowohl die Kosten, die mit mangelhaften

17 GESCHÄFTSGRUNDSÄTZE FÜR MITARBEITER 17 Waren und Dienstleistungen verbunden sind, wie auch der Wert einer langfristigen Geschäftsverbindung mit SAP-Lieferanten Berücksichtigung finden Externe Berater Die Mitarbeiter der SAP sorgen dafür, dass Provisions- oder Beratungsverträge schriftlich abgeschlossen werden; Zahlungen nur für solche Tätigkeiten geleistet werden, die üblicherweise vergütet werden und gesetzlich zulässig sind. 7.3 Verhalten gegenüber Wettbewerbern Allgemeines Zu den schwersten Verstößen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen zählen Absprachen zwischen Wettbewerbern. Vereinbarungen oder Absprachen zwischen Wettbewerbern über Preise, Verkaufsbedingungen, Produktionsumfang oder die Aufteilung von Märkten sind grundsätzlich rechtswidrig. Die Mitarbeiter der SAP beteiligen sich nicht an solchen Vereinbarungen oder Absprachen Preisabsprachen zwischen Wettbewerbern Jede Form von Preisabsprachen zwischen Wettbewerbern ist verboten. Das Verbot umfasst auch alle Vereinbarungen oder Absprachen, die sich nur indirekt auf Preise oder andere Verkaufsbedingungen (z. B. auf Rabatte) auswirken. Die Mitarbeiter der SAP beteiligen sich nicht daran, mit Wettbewerbern Höchst- oder Mindestpreise festzusetzen oder Informationen über die künftige Preisgestaltung auszutauschen. In Einzelfällen kann es jedoch im Rahmen einer Vertriebsvereinbarung erforderlich sein, dem Vertriebspartner, der auch Wettbewerber sein kann, Informationen über das künftige Preismodell mitzuteilen, damit die internen Lizenzzahlungen angepasst werden können. Die Mitarbeiter der SAP übermitteln jedoch keine solchen Informationen, ohne vorher mit der Rechtsabteilung die wettbewerbsrechtliche Auswirkung abzuklären Wettbewerbsbeschränkungen Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures), Kooperationsverträge und Unternehmenszusammenschlüsse (Fusionen) zwischen Wettbewerbern können den freien Wettbewerb beeinträchtigen. In vielen Fällen müssen solche Vorhaben behördlich genehmigt werden. Ihre Zulässigkeit muss außerdem oft nach mehreren Rechtsordnungen geklärt werden, da sie Auswirkungen im Ausland haben können. Die Mitarbeiter der SAP sorgen daher dafür, dass alle derartigen Vorhaben zum frühestmöglichen Zeitpunkt und in jedem Fall vor Durchführung mit der Rechtsabteilung auf ihre Zulässigkeit hin überprüft werden Kontakte zu Wettbewerbern Bei Kontakten zu Wettbewerbern sprechen die Mitarbeiter der SAP nicht über interne Angelegenheiten wie Preise und Verkaufsbedingungen, Kosten, Marktübersichten, organisatorische Abläufe oder andere vertrauliche Informationen, aus denen Wettbewerber Wettbewerbsvorteile gegenüber der SAP ziehen könnten Beschaffen von Informationen über Wettbewerber Die SAP hat ein berechtigtes Interesse daran, Informationen über Wettbewerber zu erhalten und alle veröffentlichten Informationen über Konkurrenzunternehmen auszuwerten (z. B. Veröffentlichungen über Produkte und Preise). Die Mitarbeiter der SAP versuchen jedoch auf keinen Fall, sich mit unlauteren Mitteln Geschäftsgeheimnisse oder andere vertrauliche oder geheime Informationen eines Wettbewerbers zu verschaffen. Die Mitarbeiter der SAP werden Informationen über Produkte und Pläne von Wettbewerbern nicht entgegennehmen, lesen oder nutzen, die als vertrauliche Information gekennzeichnet oder erkennbar sind, es sei denn der jeweilige Mitarbeiter der SAP ist vom Wettbewerber dazu autorisiert worden. Die SAP kann einen echten Nutzen aus Informationen über Wettbewerber nur dann ziehen, wenn diese rechtlich und ethisch einwandfrei erlangt werden. Die SAP ist bestrebt, es zu vermeiden, mit Informationen über Wettbewerber in Kontakt zu kommen, die

18 GESCHÄFTSGRUNDSÄTZE FÜR MITARBEITER 18 vertraulich, anderweitig mit Einschränkungen versehen sind oder aus keiner legitimen Quelle stammen. Die tatsächliche oder angebliche Verletzung der geistigen Eigentumsrechte von Wettbewerbern oder die tatsächliche oder angebliche missbräuchliche Verwendung vertraulicher Informationen kann zu einem Rechtsstreit führen, der wiederum zur Folge haben kann, dass der SAP ein monetärer Schaden entsteht und die SAP darüber hinaus ihren Kunden bestimmte Produkte oder Dienstleistungen nicht zur Verfügung stellen kann. Außerdem kann eine tatsächliche oder angebliche Rechtsverletzung oder ein ebensolcher Missbrauch auch den Ruf der SAP als vertrauenswürdiger Geschäftspartner schädigen. abgestimmtes Auftreten nach außen die gemeinsamen Geschäftsinteressen zwischen SAP und dem jeweiligen Partner. Die Mitarbeiter der SAP vermeiden alle Formen der einseitigen Bevorteilung eines Partners. Dies gilt insbesondere auch bei konkurrierenden Angeboten mehrerer Partner für ein- und denselben Kunden. Treten Partner gegenüber der SAP als Kunden, Lieferanten oder Wettbewerber auf, so beachten die Mitarbeiter der SAP die entsprechenden oben angeführten Grundsätze zum Verhalten gegenüber Kunden, Lieferanten und Wettbewerbern. Dementsprechend dürfen SAP-Mitarbeiter nicht vertrauliche Informationen über Wettbewerber (einschließlich Informationen, die auf den Websites der Wettbewerber zu finden sind) sammeln und verwenden, jedoch nur unter folgenden Einschränkungen: SAP-Mitarbeitern ist es rechtlich untersagt, vertrauliche Informationen über Wettbewerber zu sammeln; SAP-Mitarbeitern ist es rechtlich untersagt, unwahre Aussagen über Wettbewerber zu machen; SAP-Mitarbeitern ist es rechtlich untersagt, Informationen über Wettbewerber unter Verletzung eines Vertrags zu sammeln; SAP-Mitarbeitern ist es rechtlich untersagt, ihre Beziehung zu SAP falsch darzustellen, um dadurch Informationen über Wettbewerber zu erhalten; SAP-Mitarbeitern ist es rechtlich untersagt, die Urheberrechte eines Wettbewerbers zu verletzen; SAP-Mitarbeitern ist es rechtlich untersagt, Dritte mit den vorstehend genannten Dingen zu beauftragen. 7.4 Conduct with Partners Die Partner unterstützen die SAP in ihren vielfältigen Geschäftsinteressen. Deshalb verhalten sich die Mitarbeiter der SAP absolut loyal gegenüber der SAP und neutral gegenüber jedem einzelnen Partner. Insbesondere fördert ein einheitliches und

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