Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T. Tagesordnung:

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1 Seite 1 Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T der 3. Sitzung des Marktgemeinderates vom im Großen Sitzungssaal des Rathauses des Marktes Garmisch-Partenkirchen Tagesordnung: Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet im Bereich der Talstationen der Alpspitzbahn und der Kreuzeckbahn sowie am Ende der Kreuzeckbahnstraße; hier: Änderungsbeschluss Änderung des Flächennutzungsplanes für das Abrams-Areal zwischen der Brauhausstraße und Lazarettstraße; hier: Änderungsbeschluss 3. Erlass einer Satzung zur Gewährung von Zuschüssen für sächliche Aufwendungen der Fraktionen im Marktgemeinderat Garmisch-Partenkirchen (Fraktionszuwendungen) 4. Beschaffung der Endgeräte des digitalen BOS-Funks für die Freiwilligen Feuerwehren Garmisch und Partenkirchen 5. Ersatzbeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen im Zuge der Vorbereitung und Durchführung des G 8 Gipfels im Juni 2015 a) Beschaffung einer Drehleiter DLK 23/12 als Ersatz für die Drehleiter DLK 18/12 (Baujahr 1989) für die Freiwillige Feuerwehr Garmisch b) Beschaffung eines Einsatzleitwagens ELW 1 als Ersatz für das vorhandene Fahrzeug, Bj bei der Freiwilligen Feuerwehr Partenkirchen

2 Seite 2 ÖFFENTLICHER TEIL 1. Bürgermeister Dr. Sigrid Meierhofer eröffnet die Sitzung, stellt fest, dass die Mitglieder des Marktgemeinderates form- und fristgerecht geladen wurden und der Marktgemeinderat mit 25 Stimmen beschlussfähig ist. Einwendungen gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben. Die Niederschrift der 2. Sitzung liegt auf. Da keine Einwendungen gegen die Niederschrift der 1. Sitzung erhoben wurden, ist die Niederschrift genehmigt. Tagesordnungspunkt 1: 31. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet im Bereich der Talstationen der Alpspitzbahn und der Kreuzeckbahn sowie am Ende der Kreuzeckbahnstraße; hier: Änderungsbeschluss Das Gebiet im Bereich der Kreuzeckbergbahntalstation und der Alpspitzbahntalstation hat sich in den letzten 20 Jahren gewandelt. Ein Bebauungsplan existiert bisher nicht. Zur Sicherung der vorhandenen Nutzungen, insbesondere hinsichtlich der v.g. Bergbahnen, sowie zur weiteren Entwicklung des Gebietes (u.a. Errichtung eines Skilehrerzentrums des Dt. Skilehrerverbands) ist nunmehr die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes geboten. Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Garmisch-Partenkirchen hat in seiner Sitzung am beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 109, Sondergebiet Erholung, Berg- und Wintersport aufzustellen. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes wird auch der Flächennutzungsplan im Paralellverfahren geändert. Der Marktgemeinderat beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauleitplanverfahren für die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes einzuleiten. Tagesordnungspunkt 2: 32. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Abrams-Areal zwischen der Brauhausstraße und Lazarettstraße; hier: Änderungsbeschluss Die Fläche des Abrams-Geländes ist im Flächennutzungsplan des Marktes Garmisch- Partenkirchen derzeit als Sondergebiet Bund dargestellt. Seitens des Marktes ist geplant, die Fläche für touristische Nutzung planerisch zu sichern.

3 Seite 3 Ein Bauleitplanverfahren für Militärflächen kann eingeleitet werden, sobald die Absicht der Rückgabe klar geworden sei. Es könnte somit für diese Fläche ein Bauleitplanverfahren eingeleitet werden. Für das Abrams-Gelände besteht nun die Möglichkeit, den Flächennutzungsplan dahingehend zu ändern, dass künftig ein Sondergebiet Tourismus dargestellt wird. Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Garmisch-Partenkirchen hat in seiner Sitzung am beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 110 aufzustellen. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes wird auch der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert. Der Marktgemeinderat beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauleitplanverfahren für die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes einzuleiten. Tagesordnungspunkt 3: Erlass einer Satzung zur Gewährung von Zuschüssen für sächliche Aufwendungen der Fraktionen im Marktgemeinderat Garmisch-Partenkirchen (Fraktionszuwendungen) Auf Wunsch mehrerer Fraktionen im Marktgemeinderat sowie auf Grundlage von 3 Abs. 2 Satz 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts hat die Verwaltung eine Satzung zur Gewährung von Zuschüssen für sächliche Aufwendungen der Fraktionen im Marktgemeinderat Garmisch- Partenkirchen (Fraktionszuwendungen) erarbeitet, die der Anlage beigefügt ist. Der Marktgemeinderat beschließt auf Antrag von GRM Koch: a) Der Marktgemeinderat gewährt den Fraktionen rückwirkend ab 1. Mai 2014 einen Sockelbetrag von monatlich 100 Euro sowie in Abhängigkeit von der Stärke der Fraktion einen variablen Betrag von monatlich 5 Euro je Fraktionsmitglied. b) Der Marktgemeinderat beschließt die nachfolgende Satzung: Satzung zur Gewährung von Zuschüssen für sächliche Aufwendungen der Fraktionen im Marktgemeinderat Garmisch-Partenkirchen (Fraktionszuwendungen) Vom Der Markt Garmisch-Partenkirchen erlässt aufgrund der Art. 23 und Art. 56 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern i.v.m. 3 Abs. 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts folgende Satzung: 1 Tätigkeit der Fraktionen, Fraktionszuwendungen (1) Die Tätigkeit der Fraktionen erstreckt sich auf die Bündelung der Meinungsbildung im Marktgemeinderat und seinen Ausschüssen. (2) Die Fraktionen erhalten für den damit verbundenen Mehraufwand einen Sockelbetrag von monatlich 100 Euro sowie in Abhängigkeit von der Stärke der Fraktion einen variablen Betrag von monatlich 5 Euro je Fraktionsmitglied (Fraktionszuwendungen). (3) Bildung und Änderungen im Stärkeverhältnis von Fraktionen sind der 1. Bürgermeisterin unverzüglich anzuzeigen. Sie werden mit Beginn des auf den Tag der Änderung folgenden Monats berücksichtigt.

4 Seite 4 (4) Mit dem Ablauf des Monats, in dem die Rechtsstellung einer Fraktion durch das Erlöschen des Fraktionsstatus, die Auflösung der Fraktion oder das Ende der Wahlperiode entfällt, werden auch die Fraktionszuwendungen eingestellt. (5) Für die Fraktionszuwendungen ist ein Fraktionskonto einzurichten. Belege über die zweckentsprechende Verwendung der Fraktionszuwendungen sind fünf Jahre lang aufzubewahren. 3 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Markt Garmisch-Partenkirchen, Dr. Sigrid Meierhofer 1. Bürgermeisterin Tagesordnungspunkt 4: Beschaffung der Endgeräte des digitalen BOS-Funks für die Freiwilligen Feuerwehren Garmisch und Partenkirchen Im Zuge des anstehenden G8-Gipfels und der vorzeitigen Einführung des Digitalfunks im Dienstbereich des Zweckverbandes für Rettungsdienst- und Feuerwehralarmierung Oberland müssen die Endgeräte für den digitalen BOS-Funk noch im Jahr 2014 beschafft werden. Der Teilnahme am erweiterten Probebetrieb ab Oktober 2015 hat der Marktgemeinderat bereits in seiner Sitzung am zugestimmt. Dieser erweiterte 6-monatige Probetrieb wurde jedoch aufgrund des anstehenden G8- Gipfels von Oktober 2015 auf den vorverlegt. Somit muss schnellstmöglich mit der Beschaffung der Endgeräte begonnen werden. Die Summe der Beschaffungen wird auf ca /brutto geschätzt. Eine genaue Schätzung kann nicht stattfinden, da offiziell keine Preise von den Firmen bekanntgegeben werden. Der Preis richtet sich nach Aussage der Experten nach dem Auftragsgegenstand bzw. der Auftragssumme. In unserem Fall bzw. im Bereich des Zweckverbandes für Rettungsdienst- und Feuerwehralarmierung Oberland dürfte der Auftragsgegenstand sehr hoch sein, da der Zweckverband für alle betroffenen Gemeinden eine gemeinsame Ausschreibung vornehmen wird. Ein Zuwendungsantrag im - Sonderförderprogramm Digitalfunk - wurde bei der Regierung von Oberbayern mit förderfähigen Kosten in Höhe von /brutto bereits gestellt. Es ist mit einer Summe von ca /brutto zu rechnen, wobei aufgrund der Kurzfristigkeit der Beschaffung bzw. der vorgezogenen Einführung im Zuge des G8-Gipfels ein Höchstbetrag beantragt wurde. Hier liegt jedoch noch keine Entscheidung vor. Hinzu kommen noch die Einbaukosten der Endgeräte in die Fahrzeuge und Feuerwehrhäuser. Diese Kosten belaufen sich ca. auf /brutto. Der Marktgemeinderat beschließt: Der Beschaffung und dem Einbau der Endgeräte für den digitalen BOS-Funk in Höhe von ca /brutto wird zugestimmt. Die Gegenfinanzierung erfolgt über

5 Seite 5 Mehreinnahmen bei den Haushaltsstellen (Feuerwehr Garmisch; Investitionszuweisungen vom Land) i. H. v EUR und (Straßenreinigung und Winterdienst; Zuweisungen für lfd. Zwecke vom Land) i. H. v EUR sowie über Minderausgaben bei der Haushaltsstelle (Förderung des Sports; Unterstützung Hochleistungssport) i. H. v EUR. Für die restlichen EUR, die durch die Einbaukosten der Endgeräte in die Fahrzeuge und Feuerwehrhäuser entstehen, kann derzeit keine Deckung vorgeschlagen werden. Hierzu ist die Gesamtverwaltung angehalten, bis zum Ende des Jahres 2014 eine Gegenfinanzierung zu stellen. Tagesordnungspunkt 5: Ersatzbeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen im Zuge der Vorbereitung und Durchführung des G 8 Gipfels im Juni 2015 a)beschaffung einer Drehleiter DLK 23/12 als Ersatz für die Drehleiter DLK 18/12 (Baujahr 1989) für die Freiwillige Feuerwehr Garmisch b)beschaffung eines Einsatzleitwagens ELW 1 als Ersatz für das vorhandene Fahrzeug, Bj bei der Freiwilligen Feuerwehr Partenkirchen Vor dem Hintergrund einer bestmöglichen und ordnungsgemäßen Abwicklung des Bereichs Brandschutz und Technischer Hilfsdiensts für die Veranstaltung G , ist es notwendig, vorhandene, aber nicht mehr voll einsatztaugliche Feuerwehrfahrzeuge im unmittelbaren Zuständigkeitsbereich für die Veranstaltung noch vor dem Juni 2015 zu ersetzen. Für Garmisch-Partenkirchen ist dabei besonders die geplante Einrichtung des Pressezentrums im Olympia-Eissportzentrum (zuständig FFG) sowie die Verantwortung für die Waldbrandabwehr (FFP) zu würdigen. Die Kreisbrandinspektion hat mit Schreiben vom und gegenüber der Regierung von Oberbayern und dem Bayer. Staatsministerium des Innern darauf hingewiesen und die fachliche Notwendigkeit der folgenden Ersatzbeschaffungen bestätigt. a)die Freiwillige Feuerwehr Garmisch beantragte bereits mit Schreiben vom die Beschaffung einer Drehleiter DLK 23/12 als Ersatz für die vorhandene Drehleiter DLK 18/12 für das Jahr Gründe hierfür sind, dass die im Jahr 1989 beschaffte Drehleiter DLK 18/12 heute nur noch bedingt einsetzbar ist, die Hauptuntersuchung im Sommer 2013 nur aufgrund eines sehr hohen Kostenaufwandes bestanden wurde, die Drehleiter bereits im Oktober 2013 erneut für eine weitere Woche zur Reparatur ins Werk gebracht wurde usw.. Diese Reparaturen sind immer mit sehr hohen Kosten verbunden. Des Weiteren können auch die ständig wachsenden Anforderungen durch die Neubauten im Einsatzbereich der Freiwilligen Feuerwehr Garmisch mit der derzeit im Einsatz befindlichen Drehleiter nicht uneingeschränkt erfüllt werden. Es kommt bereits jetzt immer wieder zu Problemen bei der Personenrettung oder Brandeinsätzen wenn ein Objekt aufgrund parkender PKW s, An- oder Vorbauten an

6 Seite 6 Objekten usw. nicht erreicht werden kann. Diese Gegebenheiten erfordern heute eine größere und leistungsstärkere Drehleiter als vor 26 Jahren. Im Hinblick auf den G8-Gipfel im Juni 2015 im Landkreis Garmisch-Partenkirchen ergänzte die Freiwillige Feuerwehr Garmisch ihren Antrag am mit der Bitte um vorzeitige Beschaffung, da gerade zu dieser Zeit von der Feuerwehr Garmisch ein großer Bereich abgedeckt werden muss. Die Beschaffung der Drehleiter wurde bereits im Investitionsprogramm für das Jahr 2015 mit Verpflichtungsermächtigung eingestellt. Hierfür ist mit Kosten in Höhe von ca EUR inkl. Mehrwertsteuer zu rechnen. Dieses Fahrzeug ist gemäß Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien mit einem Festbetrag in Höhe von EUR förderfähig. Die Zustimmung der Regierung von Oberbayern zur vorzeitigen Beschaffung wurde mit Schreiben vom erteilt. Ein Sonderfördersatz in Höhe von 70 % wurde Frau 1. Bürgermeisterin Dr. Meierhofer, Herrn Kreisbrandrat Johann Eitzenberger im Beisein der beiden Kommandanten am vom Bayerischen Ministerpräsidenten, Herrn Horst Seehofer, für beide Fahrzeuge persönlich zugesagt. Ob vor diesem Hintergrund ein weiterer Zuschuss durch den Landkreis erfolgen wird, ist derzeit noch unklar. Das Ordnungsamt wird nach Beschluss des Gemeinderates alle weiteren Schritte zur Beschaffung (Ausschreibung usw.) in die Wege leiten. Dabei wird versucht werden, aufgrund der Dringlichkeit über die Vergabestelle der Regierung von Oberbayern eine Befreiung von der EU-weiten Ausschreibungspflicht zu erhalten. Die Haushaltsmitteleinplanung erfolgt wie im Haushalt 2014 vorgesehen - im Jahr b)die Freiwillige Feuerwehr Partenkirchen beantragte mit Schreiben vom die Ersatzbeschaffung ihres Einsatzleitwagens ELW 1, Bj Gründe hierfür sind, dass das Fahrzeug, das insbesondere zur Führung bei Waldbrandeinsätzen mit Unterstützung aus der Luft benötigt wird (hier ist die FFP die Stützpunktfeuerwehr für den gesamten Landkreis), aber auch bei jedem größeren Einsatz als Führungsfahrzeug dient, nicht mehr uneingeschränkt einsatzfähig ist. Konkret sind festzuhalten: Starke Rostschäden an Karosserie und Aufbau Nachlassende Motorleistung Veraltete Funk-, Kommunikations- und EDV-Ausstattung Insgesamt unzureichender, auch bei bester Pflege nicht mehr erreichbarer, ausreichender Gesamtzustand Der Reparaturaufwand übersteigt den Zeitwert Dieses Fahrzeug ist gemäß Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien mit einem Festbetrag in Höhe von EUR förderfähig. Ein Sonderfördersatz in Höhe von 70 % wurde auch hier Frau 1. Bürgermeisterin Dr. Meierhofer, Herrn Kreisbrandrat Johann Eitzenberger im Beisein der beiden Kommandanten am vom Bayerischen Ministerpräsidenten, Herrn Horst Seehofer, für beide Fahrzeuge persönlich zugesagt. Im gemeinsamen Investitionsprogramm der Feuerwehren Garmisch und Partenkirchen ist der ELW 1 aufgrund der geringeren Anschaffungskosten (unter dem EU- Schwellenwert, voraussichtlich EUR) nicht aufgeführt. Die Beschaffung soll nach Zustimmung der Regierung von Oberbayern und dem Vorliegen der erforderlichen 3 Vergleichsangebote erfolgen.

7 Seite 7 In der Haushaltssatzung des Marktes (vgl. 3) ist ein Gesamtbetrag an Verpflichtungsermächtigungen für die Finanzplanungsjahre 2015 bis 2017 in Höhe von EUR genehmigt. Da ein dringendes Bedürfnis für diese Anschaffung besteht, ist im Haushaltsvollzug 2014 sicher zu stellen, dass dieser Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nicht überschritten wird (vgl. Art. 67 Abs. 5 GO). Der Marktgemeinerat beschließt: a)der Beschaffung einer Drehleiter DLK 23/12 wird zugestimmt und Frau 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer ermächtigt, nach erfolgter Ausschreibung den Auftrag zu erteilen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2015 auf der Haushaltsstelle (Feuerwehr Garmisch; Beschaffung von Fahrzeugen) zu veranschlagen. b) Der Beschaffung eines Einsatzleitwagens, ELW 1, wird zugestimmt und Frau 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer ermächtigt, nach erfolgter Ausschreibung und Zustimmung der Regierung von Oberbayern zur vorzeitigen Beschaffung den Auftrag zu erteilen. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Vorgriff auf den Haushalt 2015 auf der Haushaltsstelle (Feuerwehr Partenkirchen; Beschaffung von Fahrzeugen) unter der Voraussetzung der Sicherstellung der Dauernden Leistungsfähigkeit und unter Einplanung der Gegenfinanzierung (Zuschuss) genehmigt. Die Verwaltung wird beauftragt dafür zu sorgen, dass der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von EUR nicht überschritten wird. Dem Bayerischen Staatsministerium des Innern ist unverzüglich ein Beschlussbuchauszug mit der Bitte um Gewährung der Sonderförderung zuzuleiten.

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