Garantieklassen für Rentenversicherungen

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1 für Rentenversicherungen Definition und Erläuterungen Wissen, was zählt

2 Garantieklassen: Klassifizierung von Rentenversicherungen nach Garantiemerkmalen Rentenversicherungen bilden über alle drei Schichten hinweg einen zentralen Bestandteil der Altersvorsorge vieler Verbraucher. Dabei legen Kunden vielfach Wert auf garantierte Leistungen wie z. B. den Erhalt der eingezahlten Beiträge und wollen sich nicht oder nicht vollständig auf den Erfolg einer rein fondsorientierten Kapitalanlage verlassen. Demgegenüber verliert der Höchstrechnungszins an Bedeutung, da er auch bei langen Laufzeiten nur zu einem kleinen garantierten Zugewinn in Relation zur Beitragssumme führt. Langfristige (Zins-)Garantien stellen die Versicherungsunternehmen in Zeiten einer anhaltenden Niedrigzinsphase und neuer Solvenzanforderungen vor große Herausforderungen. Als Lösungsweg werden daher neue Produkte auf dem Markt eingeführt, die zum einen auf die Zusage des Höchstrechnungszinses auf die Sparbeiträge in der Aufschubphase verzichten. Zum anderen erfolgt in der Regel eine Verrentung des Kapitals zum Rentenbeginn mit den dann gültigen Rechnungsgrundlagen unter Berücksichtigung einer Günstigerprüfung gegenüber der garantierten Mindestrente. Diese Tarife entsprechen damit nicht mehr vollständig einer konventionellen klassischen Rentenversicherung. Zu beobachten sind darüber hinaus Garantiezusagen, die nur unter bestimmten Voraussetzungen oder endfällig gelten, was unter Umständen nicht jedem Interessenten bei Vertragsabschluss vollständig bewusst ist. Mit unserem modifizierten Garantieklassenansatz tragen wir der aktuellen Produktentwicklung Rechnung. Im Mittelpunkt unserer Prüfung stehen wie bisher die höchstmögliche Anlagesicherheit der eingezahlten Beiträge sowie die bedingungslose Garantie eines zu Vertragsbeginn zugesagten Mindestkapitals und einer Mindestrente. Wir lösen uns jedoch von der Anforderung eines garantierten (Höchstrechnungs-)Zinses in der Aufschubphase für die Einstufung in die höchsten Garantieklassen A und B. Die Anforderung gilt in Höhe des Höchstrechnungszinses - nur noch ersatzweise bei konventionellen Klassikprodukten, um die nunmehr maßgebliche Forderung einer Beitragssummengarantie zum Rentenbeginn für den Regelfall einer mittleren bis langen Vertragslaufzeit abzusichern. Demgegenüber stellt die vollständige Anlage der Sparbeiträge im besonders geschützten Sicherungsvermögen der Gesellschaft im Rahmen unserer Kategorisierung weiterhin die höchste Garantiestufe A dar. Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, erfolgt die Einstufung in die Garantieklasse B. Sofern die Anforderungen hinsichtlich des Garantiekapitals der Garantieklassen A und B nicht erfüllt sind, erfolgt die Einstufung in die Garantieklasse C, vorbehaltlich der Zusage einer garantierten Mindestrente. Die Bindung der Garantie an bestimmte Voraussetzungen bzgl. der Vertragsführung des Kunden führen zu einer Abwertung der Garantieklasse in die Kategorie D. Für die Garantieklasse E wird wie bisher nur die Zusage eines garantierten Rentenfaktors vorausgesetzt. Neu in unserem Garantieklassenschema sind Bonus- und Malusregelungen, die sich insbesondere auf Aspekte des Garantieerhalts bei Vertragsänderungen beziehen. Die Klasseneinstufung folgt dem Grundgedanken, dass die Gesellschaft die Garantie der Mindestrente innerhalb der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit ohne Einschränkungen einhalten sollte. Daher darf aus unserer Sicht ein Vorziehen des Rentenbeginns nicht zu einem Verlust der Garantie durch den Ansatz veränderter Rechnungsgrundlagen führen. Gleiches gilt bei Hinausschieben des Rentenbeginns, wenn sich die Änderung der Rechnungsgrundlagen nicht nur auf den die ursprünglich vereinbarte Beitragssumme übersteigenden Teil bezieht. Auch die Möglichkeit einer Beitragsfreistellung bei langfristigen Zahlungsschwierigkeiten mit folgender Wiederinkraftsetzung sollte nicht zu einem Verlust der bei Vertragsabschluss zugesicherten Rechnungsgrundlagen führen, da der Kunde in diesem Fall eine Fortführung des Vertrages ausdrücklich anstrebt. Ein Verlust der Garantie der Rechungsgrundlagen in mindestens einer dieser drei Fällen einer Vertragsänderung führt zu einer Abwertung innerhalb der Klasse (Minus - ) Franke und Bornberg GmbH, Hannover alle Angaben ohne Gewähr. Seite 2 von 7

3 Auf der anderen Seite vergeben wir für den Erhalt der Garantie im Fall einer Vertragskündigung in Form eines garantierten Rückkaufswertes oder einer garantierten beitragsfreien Rente eine Aufwertung innerhalb der Klasse (Plus + ) es sei denn, es besteht bereits eine Abwertung -. Schließlich kennzeichnen wir besonders kundenfreundliche Berechnungsverfahren der Rente zum Zeitpunkt des Rentenbeginns mit einer zusätzlichen Aufwertung innerhalb der Klasse, soweit bereits ein + und damit die positive Ausrichtung vorliegt. Der folgende Aspekt steht dabei im Fokus: Erfolgt bei der Rentenbestimmung eine Günstigerprüfung als Vergleich zwischen der garantierten Mindestrente und der Verrentung des Vertragsguthabens mit den bei Rentenbeginn gültigen Rechnungsgrundlagen, könnte es vorkommen, dass bei sehr ungünstigen Rechnungsgrundlagen die ermittelte Rente nicht höher ist als die Mindestrente, obwohl das Vertragsguthaben das garantierte Kapital übersteigt. Der Kunde profitiert also erst ab einer gewissen Größenordnung vom Erfolg der Kapitalanlage. Demgegenüber gibt es Verfahren, die eine höhere Rente bei höherem Vertragsguthaben in jedem Fall garantieren. Diese Regelungen werden mit einer zusätzlichen Aufwertung ausgezeichnet ( ++ ) Franke und Bornberg GmbH, Hannover alle Angaben ohne Gewähr. Seite 3 von 7

4 Allgemeine Erläuterungen zu den Garantiemerkmalen Sicherheit: Sicherheit bedeutet, dass der gesamte Sparbeitrag ausschließlich im Sicherungsvermögen der Gesellschaft verwahrt wird. Mindestkapital: Bezeichnet das bei Vertragserfüllung mindestens zur Verrentung oder zur Auszahlung verfügbare garantierte Kapital (hier: Beitragssummengarantie oder Sparbeiträge mit Höchstrechnungszins). Mindestrente: Bezeichnet die bei Vertragserfüllung mindestens zur Auszahlung kommende lebenslang garantierte Rente. Ist sie an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen gebunden, steht sie unter Vorbehalt. Rentenfaktor: Dieser Faktor gibt an, wie viel Monatsrente zu Beginn der Auszahlphase für jeweils Euro Vertragsguthaben ausgezahlt wird. Da das Vertragsguthaben zu Beginn der Auszahlungsphase ungewiss ist, wird also keine Mindestrente, sondern ein Umrechnungsfaktor garantiert. Vertragsänderungen: Bezeichnet die Garantie, dass bei Vorziehen und Hinausschieben des Rentenbeginns sowie bei einer Wiederinkraftsetzung nach einer vollständigen Beitragsfreistellung die bei Vertragsabschluss gültigen Rechnungsgrundlagen in Ansatz gebracht werden. Kündigung: Garantiemerkmale im Fall einer Vertragskündigung beziehen sich zum einen auf den Rückkaufswert, also den garantierten Betrag, den ein Lebensversicherer bei vorzeitiger Kündigung an den Versicherungsnehmer zahlt. Zum anderen auf eine garantierte beitragsfreie Rente, die ebenfalls als garantierte Leistung bei Kündigung zu verstehen ist. Rente plus: Garantiert für die Berechnung der Rente zu Rentenbeginn, dass ein Vertragsguthaben, welches das garantierte Mindestkapital übersteigt, bei der Verrentung in jedem Fall zu einer höheren Rente als die garantierte Mindestrente führt. Einstufung in Garantieklassen 2016 Franke und Bornberg GmbH, Hannover alle Angaben ohne Gewähr. Seite 4 von 7

5 Definition der Garantieklassen Garantieklasse A Grundbedingungen für die Einstufung einer Rentenversicherung in die Garantieklasse A sind folgende Merkmale: - Die zur Anlage kommenden Sparbeiträge werden ausschließlich im Sicherungsvermögen der Gesellschaft investiert. Damit wird auch das Garantiekapital also das zur Darstellung der garantierten Leistungen erforderliche Kapital zu jedem Zeitpunkt der Aufschubphase vollständig im Sicherungsvermögen der Gesellschaft verwahrt und somit die Garantie allein über das Sicherungsvermögen erzeugt. - Zum Rentenbeginn steht als garantiertes Kapital zur Verrentung oder zur Auszahlung mindestens die Summe der während der Aufschubphase gezahlten Beiträge (ohne Zusatzversicherungen) zur Verfügung (Bruttobeitragsgarantie). Alternativ wird eine Verzinsung in Höhe des aktuellen Höchstrechnungszinses auf alle zur Anlage kommenden Beiträge garantiert. - Zum Rentenbeginn steht ohne besondere Voraussetzungen eine Mindestrente in bei Vertragsabschluss garantierter Höhe zur Verfügung. Garantieklasse B Grundbedingungen für die Einstufung einer Rentenversicherung in die Garantieklasse B sind folgende Merkmale: - Zum Rentenbeginn steht als garantiertes Kapital zur Verrentung oder zur Auszahlung mindestens die Summe der während der Aufschubphase gezahlten Beiträge (ohne Zusatzversicherungen) zur Verfügung (Bruttobeitragsgarantie). Alternativ wird eine Verzinsung in Höhe des aktuellen Höchstrechnungszinses auf alle zur Anlage kommenden Beiträge garantiert. - Zum Rentenbeginn steht ohne besondere Voraussetzungen eine Mindestrente in bei Vertragsabschluss garantierter Höhe zur Verfügung. Garantieklasse C Grundbedingung für die Einstufung einer Rentenversicherung in die Garantieklasse C ist folgendes Merkmal: - Zum Rentenbeginn steht ohne besondere Voraussetzungen eine Mindestrente in bei Vertragsabschluss garantierter Höhe zur Verfügung. Garantieklasse D Grundbedingung für die Einstufung einer Rentenversicherung in die Garantieklasse D ist folgendes Merkmal: - Zum Rentenbeginn steht eine Mindestrente in bei Vertragsabschluss garantierter Höhe zur Verfügung. Diese Zusage kann als bedingte Garantie unter bestimmten, vertraglich geregelten Voraussetzungen stehen. Garantieklasse E Der Garantieklasse E werden Rentenversicherungen zugeordnet, die über einen garantierten Rentenfaktor hinaus keine weiteren (betragsmäßigen) Garantien bieten. Da das Vertragsguthaben zu Beginn der Auszahlungsphase ungewiss ist, wird also keine Mindestrente, sondern ein Umrechnungsfaktor garantiert Franke und Bornberg GmbH, Hannover alle Angaben ohne Gewähr. Seite 5 von 7

6 Ab- bzw. Aufwertungen innerhalb der Garantieklassen Die Abwertung - (Beispiel: Garantieklasse B-) wird vergeben, wenn eines der folgenden Merkmale nicht erfüllt ist: - Bei Wiederinkraftsetzung nach einer Beitragsfreistellung gelten die bei Vertragsabschluss gültigen Rechungsgrundlagen. - Bei Vorziehen des Rentenbeginns gelten die bei Vertragsabschluss gültigen Rechungsgrundlagen. - Bei Hinausschieben des Rentenbeginns gelten die bei Vertragsabschluss gültigen Rechnungsgrundlagen, zumindest für die ursprünglich vereinbarte Beitragssumme. Die Aufwertung + (Beispiel: Garantieklasse A+) wird vergeben, wenn das folgende Merkmal erfüllt ist: - Bei Vertragsabschluss wird für den Fall der Kündigung des Vertrages ein Rückkaufswert oder eine beitragsfreie Rente garantiert. Ein zusätzliches + (Beispiel: Garantieklasse B++) wird vergeben, wenn darüber hinaus das folgende Merkmal erfüllt ist: - Übersteigt das Vertragsguthaben zum Rentenbeginn das zu Vertragsbeginn garantierte Mindestkapital, dann führt die Verrentung des Kapitals in jedem Fall zu einer höheren Rente als die garantierte Mindestrente. Eine Abwertung hat eine höhere Priorität als eine Aufwertung und bestimmt damit die Einstufung. Eine Aufrechnung der Auf- und Abwertungen findet nicht statt. Kriterien zur Einstufung Kriterien zur Einstufung der Garantieklassen Garantieklassifizierung neu Anlagekonzept des Sparbeitrags Mindestkapital zu Rentenbeginn garantierte Mindestrente zum ursprünglich vereinbarten Rentenbeginn garantierte Mindestrente - besondere Voraussetzungen Kriterien für die Ab- bzw. Aufwertung innerhalb der Garantieklassen Garantieklassifizierung neu Abwertung garantierte Rechnungsgrundlagen beim Hinausschieben des Rentenbeginns garantierte Rechnungsgrundlagen beim Vorverlegen des Rentenbeginns Rechnungsgrundlagen bei Wiederinkraftsetzung nach vollständiger Beitragsfreistellung Aufwertung garantierte Leistung bei Kündigung garantierte Rentenberechnung zu Rentenbeginn aus Vertragsguthaben 2016 Franke und Bornberg GmbH, Hannover alle Angaben ohne Gewähr. Seite 6 von 7

7 Franke und Bornberg GmbH Prinzenstraße Hannover Telefon (05 11) Telefax (05 11) Franke und Bornberg GmbH, Hannover alle Angaben ohne Gewähr. Seite 7 von 7

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