Rechtliche Aspekte einer dezentralen Energieversorgung durch Inselnetze

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1 Deutsches BiomasseForschungsZentrum German Biomass Research Centre Rechtliche Aspekte einer dezentralen Energieversorgung durch Inselnetze Vanessa Richarz/Thilo Seidenberger/Dr. Daniela Thrän Kommunales Infrastruktur-Management Berlin, 11. Juni 2010 Deutsches BiomasseForschungsZentrum gemeinnützige GmbH, Torgauer Str. 116, D Leipzig,

2 Übersicht 1. Einführung 2. Projekt Bioenergie in peripheren Räumen 3. Energieversorgung im Wandel 4. Rechtliche Einordnung von (isolierten) Inselnetzen 5. Kein Netz ohne Wettbewerb? 6. Fazit 2

3 1. Einführung Zunehmende Rolle der Bioenergie vor dem Hintergrund bestehender Klimaschutzziele, Fragen der Versorgungssicherheit und steigender Preise für fossile Rohstoffe Regional vorhandene Biomassen bieten insbesondere für ländliche Regionen die Möglichkeit der anteiligen oder gar alleinigen Energieversorgung Veränderung der Energieversorgungsstrukturen Hierdurch ggfs. veränderte (rechtliche) Rahmenbedingungen erforderlich Möglichkeiten für innovative Energieversorgungssysteme? 3

4 2. Projekt Bioenergie in peripheren Räumen Projekt Beitrag der Biomasse zur dezentralen Energieversorgung mit dem Ziel der Daseinsvorsorge und Versorgungssicherheit für periphere Räume Projekthintergrund Methodik Auswahl von drei Referenzregionen Gefördert durch: Bioenergie-Szenarien Betreut durch: Erneuerbare-Energien-Szenarien Szenarienergebnisse der drei Landkreise 4

5 2.1 Projekthintergrund Integriertes Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung (IEKP), Umsetzung u.a.: 30 % Anteil Erneuerbarer Energien (EE) an der Stromversorgung bis 2020 (EEG) 25 % Anteil KWK an Stromerzeugung bis 2020 (KWK-G) 14 % Anteil EE an Wärmeerzeugung bis 2020 (EEWärmeG) Daseinsvorsorge Dezentrale Energieversorgung Nachhaltige Landnutzung 5

6 2.2 Methodik Auswahl von drei Referenzregionen Cham (Bayern) Kyffhäuser (Thüringen) Uecker-Randow (M.-V.) Bioenergie-Szenarien Status Quo 2007 Referenz 2020 (moderater Anstieg EE) Ziel 2020 (überdurchschnittlicher Anstieg EE) Erneuerbare-Energien-Szenarien Status Quo 2007 Referenz 2020 Ziel

7 2.2 Methodik Verfügbare Fläche Endenergiebedarf Kulturen Technologien Bevölkerungsentwicklung Einflussparameter auf die Szenarien Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung in den Referenzregionen 7

8 2.3 Szenarienergebnisse in keinem Landkreis wird eine 100% Eigenversorgung durch Bioenergie bzw. durch Bioenergie in Kombination mit anderen EE erreicht dies ist auf die mangelnde Deckung des Kraftstoffbedarfs zurückzuführen. 8

9 2.3 Szenarienergebnisse Betrachtung der drei Endenergieträger zeigt, dass die Deckung des Strom- und Wärmebedarfes ggfs. möglich wäre

10 3. Energieversorgung im Wandel Demographische Veränderungen (Landflucht) Zunahme dezentraler Energieerzeugungsstrukturen Politischer Wille und Instrumente Interesse von Seiten der Akteure (Kommunen/Wirtschaft) Auslaufende Konzessionsverträge (Rekommunalisierung von Netzen) Zunehmende Akzeptanz/Nachfrage von (Strom aus) EE 10

11 4. Rechtliche Einordnung von (isolierten) Inselnetzen Übersicht Netzarten Energieanlagen Energieversorgungsnetze i.s.d. 3 Nr. 16 EnWG Keine Netze bzw. Netze außerhalb des EnWG Energieversorgungsnetze -der allgemeinen Versorgung ( 3 Nr. 17 EnWG) -ohne allgemeine Versorgung Objektnetze ( 110 EnWG) Z.B. - Direktleitungen ( 3 Nr. 12 EnWG) - Kundenanlagen 11

12 4. Rechtliche Einordnung von (isolierten) Inselnetzen Konsequenzen der Einordnung von Inselnetzen als Energieversorgungsnetze im Sinne des EnWG u.a. Genehmigungserfordernis für Netzbetrieb Unbundling (aber De-minimis-Regelungen) Netzanschlusspflicht Pflicht zur Gewährung von Netzzugang Inselnetz als Netz der allgemeinen Versorgung? Legaldefinition nach 3 Nr. 17 EnWG: Energieversorgungsnetze, die der Verteilung von Energie an Dritte dienen und von ihrer Dimensionierung nicht von vorneherein nur auf die Versorgung bestimmter, schon bei der Netzerrichtung feststehender oder bestimmbarer Letztverbraucher ausgelegt sind, sondern grundsätzlich für die Versorgung jedes Letztverbrauchers offenstehen. 12

13 4. Rechtliche Einordnung von (isolierten) Inselnetzen Abgrenzungskriterien zum Individualnetz Drittbezogenheit Letztverbraucher stehen weder individuell noch im Hinblick auf ihre Anzahl fest Unbegrenztheit ist ausschlaggebend, nicht die Anzahl der versorgten Letztverbraucher (aber: Annahme eines Netzes der allgemeinen Versorgung liegt näher, je größer das Versorgungsgebiet ist) (Genereller Anschlusswille des Netzbetreibers) Aufgrund ihrer Dimensionierung und der klaren Umrissenheit wären Inselnetze in peripheren Räumen wohl nicht als Netze der allgemeinen Versorgung anzusehen. 13

14 5. Kein Netz ohne Wettbewerb? Besteht die Möglichkeit zur Befreiung von Netzbetreiberpflichten, insbesondere der Pflicht zur Gewährung von Netzzugang für Dritte? Nach EuGH Befreiung für Objektnetze jdfs. von der Pflicht zur Gewährung vom Netzzugang für Dritte europarechtswidrig, nach der Entscheidung stehen auch die restlichen Privilegierungen in Frage grundsätzlich daher keine Befreiung vom Pflichtenkatalog für Netzbetreiber Richtlinie 2009/72/EG (EltRL 2009) erwähnt wiederholt die angestrebte Einbindung von Strominseln Ausnahmeregelungen? Befreiungen für kleine isolierte Netze bzw. isolierte Kleinstnetze nach Art. 44 EltRL 2009 (entspricht Art. 26 EltRL 2003) möglich, aber hier nicht passend (Ausnahmen gewährt z.b. für Zypern und Malta aufgrund der geografischen Gegebenheiten) Geschlossene Verteilernetze (Art. 28 EltRL 2009) nicht für Haushaltskunden 14

15 5. Kein Netz ohne Wettbewerb? Ausnahmemöglichkeiten für Energienetzbetreiber bei gemeinwirtschaftlichenverpflichtungen Art. 3 Abs. 2 Satz 1 EltRL 2009 lautet: Die Mitgliedstaaten können [ ] den Elektrizitätsunternehmen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse Verpflichtungen auferlegen, die sich auf Sicherheit, einschließlich Versorgungssicherheit, Regelmäßigkeit, Qualität und Preis der Versorgung sowie Umweltschutz, einschließlich Energieeffizienz, Energie aus erneuerbaren Quellen und Klimaschutz, beziehen können. 15

16 5. Kein Netz ohne Wettbewerb? Gemäß Art. 3 Abs. 14 EltRL können die Mitgliedstaaten beschließen, u.a. die Vorschriften über Genehmigungsverfahren und den Zugang Dritter nicht anzuwenden, soweit ihre Anwendung die Erfüllung der den Elektrizitätsunternehmen übertragenen gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen de jure oder de facto verhindern würde und soweit die Entwicklung des Handelsverkehrs nicht in einem Ausmaß beeinträchtigt wird, das den Interessen der Gemeinschaft zuwiderläuft. Mögliches Einfallstor für eine Regelung für Inselnetze, in denen Energie aus Erneuerbaren Energieträgern erzeugt wird Voraussetzungen: Netzzugang etc. verhindert die Erfüllung der übertragenen gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen. Nach der Rspr. des EuGH reicht hierfür bereits jede rechtliche oder tatsächliche Gefährdung der Aufgabenerfüllung unter wirtschaftlich ausgewogenen Bedingungen aus. 16

17 5. Kein Netz ohne Wettbewerb? Bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen stellt sich die Frage nach dem Umfang der Befreiungsmöglichkeiten Begreift man die explizit in der RL erwähnte Befreiung von der Pflicht zur Gewährung des Netzzugangs als Anknüpfungspunkt für die weiteren Netzbetreiberpflichten des EnWG (z. B. für Entflechtung), so zieht dies auch eine Befreiung von diesen Vorgaben nach sich 17

18 6. Fazit Der Betrieb von isolierten Inselnetzen in Regionen, die ihren Energiebedarf aus regenerativen Quellen decken, lässt sich nach diesem Verständnis der europarechtlichen Vorgaben aus Gründen des Umweltbzw. Klimaschutzes rechtfertigen. Erforderlich ist für den Netzbetreiber eine durch die Novelle des EnWG näher zu bestimmende Befreiung von den grundsätzlich zur Anwendung kommenden Netzbetreiberpflichten. 18

19 Vielen Dank! Deutsches BiomasseForschungsZentrum gemeinnützige GmbH Torgauer Straße 116 D Leipzig Ass. iur. Vanessa Richarz Tel. +49(0) Tel./Fax. +49(0) /

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