Medizinisches Reglement der UEFA

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1 Medizinisches Reglement der UEFA Ausgabe 2014

2 Inhalt Präambel 4 I - Allgemeine Bestimmungen 5 Artikel 1 Anwendungsbereich 5 Artikel 2 Definitionen 5 II - Medizinische Untersuchung von Spielern 7 Artikel 3 Umsetzung in den UEFA-Wettbewerben 7 Artikel 4 Persönliche Trainings- und Wettkampfanamnese 7 Artikel 5 Krankengeschichte und Familienvorgeschichte 7 Artikel 6 Allgemeine medizinische Untersuchung 8 Artikel 7 Spezielle kardiologische Untersuchung 9 Artikel 8 Laboruntersuchung 9 Artikel 9 Orthopädische Untersuchung und Funktionsprüfungen 10 Artikel 10 Radiologische Untersuchung und Ultraschalluntersuchung 10 III - Medizinische Mindestanforderungen für Spieler, Mannschaftsoffizielle, 11 Schiedsrichterteam und Spielbeauftragte Artikel 11 Medizinische Mindestanforderungen 11 Artikel 12 Medizinische Ausrüstung am Spielfeldrand 11 Artikel 13 Rettungswagen 13 Artikel 14 Medizinisches Fachpersonal 14 Artikel 15 Notfallraum und Ausstattung 15 Artikel 16 Bereitstellung von Informationen vor dem Spiel 16 Artikel 17 Bereitstellung von Informationen vor dem Turnier 16 Artikel 18 Weitere empfohlene Ausrüstung 17 IV - Schlussbestimmungen 18 Artikel 19 Disziplinarwesen 18 Artikel 20 Maßgebende Fassung 18 Artikel 21 Genehmigung und Inkrafttreten 18 Index 20 3

3 Präambel Gestützt auf Art. 50 Abs. 1 der UEFA-Statuten wurde folgendes Reglement beschlossen. 4

4 I Allgemeine Bestimmungen Artikel 1 Anwendungsbereich 1.01 Dieses Reglement gilt für alle UEFA-Wettbewerbe, in deren Reglement ausdrücklich darauf verwiesen wird Es regelt: a. die medizinischen Untersuchungen und Tests, die ein Spieler durchlaufen muss, um in UEFA-Wettbewerben spielberechtigt zu sein (vgl. Kapitel II); b. die medizinischen Mindestanforderungen, die der Ausrichterverband bzw. verein eines UEFA-Wettbewerbs für die Behandlung der Spieler, der Mannschaftsoffiziellen, des Schiedsrichterteams und der Spielbeauftragten erfüllen muss (vgl. Kapitel III). Artikel 2 Definitionen 2.01 Im vorliegenden Reglement gelten folgende Definitionen: Automatisierter Externer Defibrillator (AED): computergesteuertes Gerät zur Herzdefibrillation durch Stromstöße über auf der Brust des Patienten angebrachte Elektroden. Einbeinsprungtest: Sprungtest mit einem Bein, bei dem horizontal auf Weite gesprungen wird, um die Funktionalität und Stabilität des Knies zu testen; häufig angewandt nach Verletzungen des vorderen Kreuzbands (VKB). Elektrokardiogramm (EKG): Untersuchung zur Messung der elektrischen Aktivität des Herzens über einen bestimmten Zeitraum, vorrangig verwendet zur Erkennung von Herzerkrankungen. Magnetresonanztomographie (MRT/MRI): bildgebendes Verfahren, bei dem mithilfe von Magnetfeldern und Radiowellen detaillierte zwei- und dreidimensionale Schnittbilder von Organen und Körpergeweben erzeugt werden. Medizinische Ausnahmegenehmigung (MAG): Ausnahmebewilligung auf der Grundlage einer medizinischen Akte, die einzuholen ist, bevor eine gemäß Welt-Anti-Doping-Code ansonsten verbotene Substanz oder Methode in Besitz oder zur Anwendung gebracht wird. Medizinischer Koordinator im Stadion / in der Halle: Person, die die Gesamtverantwortung für die Bereitstellung medizinischer Versorgung in einem Stadion bzw. einer Halle, in dem/der ein Spiel stattfindet, trägt. Notarzt am Spielfeldrand: Arzt, der über ein gültiges, in seinem Beschäftigungsland anerkanntes ALS-Zertifikat verfügt. Notfallkoffer: Tasche, die problemlos von einer Person getragen werden kann und groß genug ist, um die gesamte am Spielfeldrand benötigte medizinische Ausrüstung zu verstauen. I Allgemeine Bestimmungen 5

5 Notfallraum: Raum im Stadion, in dem das Spiel stattfindet, der für die medizinische Behandlung von Spielern, Mannschaftsoffiziellen, Schiedsrichterteam und Spielbeauftragten hergerichtet und dieser vorbehalten ist. Rettungsassistent: qualifizierter Rettungsdienstmitarbeiter, der dafür ausgebildet ist, ALS-Maßnahmen durchzuführen und lebensbedrohliche Traumata zu erkennen und zu behandeln. Rettungswagen mit Advanced Life Support (ALS-Rettungswagen): Rettungswagen, der nach den höchstmöglichen notfallmedizinischen Standards ausgestattet ist. Mindestens muss der Rettungswagen über adäquate Reanimationsausrüstung für lebensbedrohliche Traumata verfügen. SOLEC-Test: Gleichgewichtstest, bei dem gemessen wird, wie lange der Patient mit geschlossenen Augen auf einem Bein in einem Kreis balancieren kann (SOLEC = Standing on One Leg with Eyes Closed ) In diesem Reglement verwendete männliche Formen beziehen sich auch auf Frauen. 6 I Allgemeine Bestimmungen

6 II Medizinische Untersuchung von Spielern Artikel 3 Umsetzung in den UEFA-Wettbewerben 3.01 Die in diesem Abschnitt aufgeführten Untersuchungen und Tests werden für alle Spiele in allen UEFA-Wettbewerben dringend empfohlen; zwingend vorgeschrieben sind sie jedoch lediglich: a. für den gesamten Wettbewerb der UEFA Champions League, der UEFA Europa League, des UEFA-Superpokals und der UEFA Youth League; b. die Endrunden der UEFA-Fußball-Europameisterschaft, der UEFA-U21- Europameisterschaft, der UEFA-U19-Europameisterschaft, der UEFA-U17- Europameisterschaft, der UEFA-Frauen-Europameisterschaft, der UEFA-U19- Frauen-Europameisterschaft, der UEFA-U17-Frauen-Europa-meisterschaft, der UEFA-Futsal-Europameisterschaft und des UEFA-Regionen-Pokals Zwingend vorgeschriebene Untersuchungen und Tests müssen vor Beginn des Wettbewerbs abgeschlossen sein und jedes Jahr wiederholt werden. Artikel 4 Persönliche Trainings- und Wettkampfanamnese 4.01 Die persönliche fußballerische Trainings- und Wettkampfanamnese eines Spielers bildet die Basis für seine medizinische Untersuchung. Diese sollte während der gesamten Laufbahn des Spielers dokumentiert und auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Die UEFA empfiehlt, möglichst folgende Fakten zu vermerken: a. die Gesamtzahl der in der Vorsaison bestrittenen Spiele (einschließlich Freundschaftsspielen); b. das Schussbein des Spielers; c. die Spielposition des Spielers. Artikel 5 Krankengeschichte und Familienvorgeschichte 5.01 Die allgemeine Krankengeschichte und die Familienvorgeschichte des Spielers bilden den Ausgangspunkt für seine medizinische Akte. Die Angaben zu den nachfolgenden Punkten müssen stets auf dem neuesten Stand gehalten werden Folgende Vorkommnisse bei Verwandten ersten Grades (Eltern, Geschwister) sind zu vermerken: a. Bluthochdruck, Schlaganfall b. Herzerkrankungen, einschließlich plötzlicher Herztod c. Gefäßprobleme, einschließlich Krampfadern und tiefer Venenthrombosen d. Diabetes mellitus e. Allergien, Asthma f. Krebs, Blutkrankheiten g. chronische Gelenk- oder Muskelprobleme h. hormonelle Probleme II Medizinische Untersuchung von Spielern 7

7 5.03 Ferner sind folgende Vorkommnisse in der Krankengeschichte des Spielers selbst in seiner medizinischen Akte zu verzeichnen, sofern zutreffend: a. Herzprobleme, Arrhythmien, Synkope b. Commotio c. Allergien, Asthma d. wiederkehrende Infektionen e. sonstige schwere Erkrankungen f. schwere Verletzungen, die zu chirurgischen Eingriffen, Klinikaufenthalten und/ oder Ausfällen vom Fußballsport von mehr als einem Monat geführt haben 5.04 Leidet der Spieler an den folgenden Beschwerden, sind diese ebenfalls zu verzeichnen: a. unspezifische Schmerzen (Muskeln, Gelenke) b. Schmerzen im Brustbereich, Dyspnoe, Herzrasen, Arrhythmie c. Schwindel, Synkope d. grippeähnliche Symptome einschließlich Husten und Auswurf e. Appetitlosigkeit, Gewichtsverlust f. Schlaflosigkeit g. Magen-Darm-Beschwerden 5.05 Nimmt der Spieler aktuell Medikamente oder Nahrungsergänzungsmittel ein, sind dazu folgende Informationen zu verzeichnen: a. genauer Name des eingenommenen Medikaments; b. (sofern erforderlich) Nachweis darüber, dass eine MAG von der zuständigen Stelle ausgestellt wurde und für welchen Zeitraum sie gültig ist; c. genaue Angaben zu den eingenommenen Nahrungsergänzungsmitteln Es muss ein Impfbuch mit Datumsangaben vorliegen. Impfungen gegen Tetanus sowie Hepatitis A und B werden dringend empfohlen. Artikel 6 Allgemeine medizinische Untersuchung 6.01 Folgende medizinische Daten bzw. die Funktionsweise der nachfolgend aufgeführten Körperteile sind von einem Arzt zu untersuchen: a. Größe b. Gewicht c. Blutdruck (um gültige und einheitliche Tests sicherzustellen, wird empfohlen, immer denselben Arm zu verwenden und diesen in den medizinischen Aufzeichnungen des Spielers anzugeben) d. Kopf und Hals (einschließlich Augen, Nase, Ohren, Zähne, Rachen, Schilddrüse) e. Lymphknoten f. Brustkorb und Lungen (Inspektion, Auskultation, Perkussion, inspiratorische und exspiratorische Brustkorbexkursion) g. Herz (Töne, Geräusche, Puls, Arrhythmien) h. Abdomen (einschließlich Hernien, Narben) 8 II Medizinische Untersuchung von Spielern

8 i. Blutgefäße (z.b. periphere Pulse, Gefäßgeräusche, Krampfadern) j. Haut (allgemeine Inspektion) k. Nervensystem (z.b. Reflexe, Sinnesstörungen) l. Motorik (z.b. Schwäche, Atrophie) Artikel 7 Spezielle kardiologische Untersuchung 7.01 Grundsätzlich müssen zum frühestmöglichen Zeitpunkt in der Laufbahn des Spielers und insbesondere dann, wenn es durch eine klinische Untersuchung angezeigt ist, ein 12-Kanal-EKG und eine Echokardiographie durchgeführt werden. Sofern aufgrund der Krankengeschichte des Spielers oder neuer klinischer Hinweise angezeigt, wird empfohlen, entsprechende Untersuchungen, darunter Belastungs-EKG und Echokardiographie, regelmäßig durchzuführen. Alle Ergebnisse müssen in der medizinischen Akte des Spielers dokumentiert werden Bei allen Spielern muss bis zu ihrem 21. Geburtstag ein Standard-12-Kanal-EKG und eine Echokardiographie durchgeführt werden. Ältere Spieler, bei denen noch kein EKG und keine Echokardiographie in der persönlichen medizinischen Akte verzeichnet ist, müssen diese Untersuchungen nachholen. Artikel 8 Laboruntersuchung 8.01 Es sind umfassende Labortests durchzuführen, die einer Einverständniserklärung des Spielers bedürfen und im Hinblick auf Vertraulichkeit, Diskriminierung usw. dem nationalen Recht entsprechen müssen. Es müssen folgende Untersuchungen vorgenommen werden: a. Blutbild (Hämoglobin, Hämatokrit, Erythrozyten, Leukozyten, Thrombozyten); b. Urintest (Schnelltest zur Bestimmung des Protein- und Zuckerspiegels) Daneben sind mindestens folgende Werte zu untersuchen: a. Blutsenkung b. C-reaktives Protein (CRP) c. Blutfette (Cholesterin, HDL- und LDL-Cholesterin, Triglyceride) d. Glukose e. Harnsäure f. Kreatinin g. Aspartataminotransferase h. Alaninaminotransferase i. Gammaglutamyltransferase j. Kreatinkinase k. Kalium l. Natrium m. Magnesium n. Eisen o. Ferritin II Medizinische Untersuchung von Spielern 9

9 p. Blutgruppe q. HIV-Antikörperstatus r. Hepatitis-Antikörperstatus Artikel 9 Orthopädische Untersuchung und Funktionsprüfungen 9.01 Es sind allgemeine sportmedizinische Untersuchungen der folgenden Körperteile durchzuführen: a. Wirbelsäule: Inspektion und Funktionsprüfung (Druckempfindlichkeit, Schmerz, Bewegungsumfang (Range of Motion)) b. Schulter: Schmerz, Beweglichkeit und Stabilität c. Hüfte, Leiste und Oberschenkel: Schmerz und Beweglichkeit d. Knie: Schmerz, Beweglichkeit, Stabilität und Erguss e. Unterschenkel: Schmerz (Schienbeinkantensyndrom, Achillessehne) f. Sprunggelenk und Fuß: Schmerz, Beweglichkeit, Stabilität und Erguss 9.02 Ferner sollten folgende Tests im Rahmen der Rehabilitation von verletzten Spielern durchgeführt werden: a. Bewegungsausmaß (Range of motion) und Muskeltonus i. in den Adduktoren ii. in der ischiokruralen Muskelgruppe iii. im Iliopsoas iv. im Quadrizeps v. im Gastrocnemius vi. im Soleus b. Muskelstärke (Einbeinsprungtest) c. Gleichgewicht (SOLEC-Test) 9.03 Darüber hinaus werden Lauftests zum Ausschluss von Spondylolyse und Spondylolisthese empfohlen. Artikel 10 Radiologische Untersuchung und Ultraschalluntersuchung Sofern aufgrund der klinischen und funktionellen Ergebnisse der medizinischen Untersuchung angezeigt, kann eine radiologische Untersuchung, einschließlich Ultraschall, Röntgen und MRT, angebracht sein Wird eine der vorgenannten Untersuchungen durchgeführt, so sind die Ergebnisse, insbesondere bei Verletzungen, in der medizinischen Akte des Spielers zu vermerken. 10 II Medizinische Untersuchung von Spielern

10 III Medizinische Mindestanforderungen für Spieler, Mannschaftsoffizielle, Schiedsrichterteam und Spielbeauftragte Artikel 11 Medizinische Mindestanforderungen Die in diesem Abschnitt aufgeführten medizinischen Mindestanforderungen müssen bei allen UEFA-Wettbewerben vom Ausrichterverband bzw. -verein mit Blick auf die Behandlung der Spieler, der Mannschaftsoffiziellen, des Schiedsrichterteams und der Spielbeauftragten erfüllt werden Ist ein in diesem Abschnitt aufgeführtes Medikament in einem Land nicht zugelassen, so ist es durch ein äquivalentes Medikament zu ersetzen, das dieselbe Funktion erfüllt. Artikel 12 Medizinische Ausrüstung am Spielfeldrand Die folgende medizinische Ausrüstung muss in allen UEFA-Wettbewerben am Spieltag sowie am Vortag des Spiels in allen UEFA-Wettbewerben, in denen Mannschaften im Stadion bzw. in der Halle, in dem/der das Spiel stattfindet, trainieren, in einem Notfallkoffer, der nicht der in Absatz beschriebene ist, am Spielfeldrand bereitstehen. Atemwege und Wirbelsäule a. Handabsaugpumpe b. Beatmungsgeräte mit Masken und Tuben (folgendes Material sollte vorhanden sein: Nasopharyngealtubus, Oropharyngealtubus und Larynxmaske, jeweils in verschiedenen, der Altersgruppe angemessenen Größen, sowie Haltebänder oder Tape) c. Gleitmittel d. Zervikalstütze/HWS-Schiene Atmung e. Stethoskop f. Pulsoxymeter g. Sauerstoffmaske/Hochkonzentrationsmaske und Schläuche h. Taschenmaske/Pocket-Maske i. Beatmungsbeutel j. Spacer für die Anwendung von Bronchodilatatoren k. tragbare Sauerstoffflasche (für mindestens 15 l/min über 20 Minuten) Kreislauf l. Infusionsset mit Infusionsbesteck und -lösungen m. Defibrillator (AED-Defibrillator) III Medizinische Mindestanforderungen für Spieler, Mannschaftsoffizielle, Schiedsrichterteam und Spielbeauftragte 11

11 n. Blutdruckmessgerät mit der Altersgruppe angemessenen Manschettengröße(n) o. Blutzuckermessgerät und/oder Blutzuckerteststreifen Andere Ausrüstung (Kleinteile) p. Stauschlauch q. Heftpflaster (Rolle) r. Pupillenleuchte s. Venenkanülen verschiedener Größe (z.b. 18G und 14G) t. starke Schere u. Desinfektionsausrüstung (z.b. Alkoholtupfer zur Reinigung der Haut) v. Einmalhandschuhe w. (Kanülen-)Entsorgungsbehälter x. Schutzbrille Der Notfallkoffer muss ferner folgende Notfallmedikamente enthalten: a. Adrenalin zur Injektion (Verdünnung 1:10 000) b. Antihistaminika (Chlorphenamin) c. Hydrokortison d. Benzodiazepine (z.b. Diazepam, entweder sublingual oder zur Injektion), sofern der Arzt über eine Lizenz zur Mitführung dieser Medikamente verfügt e. lebensrettende Herzmedikamente (darunter Kardiostimulanzien und Antiarrhythmika, z.b. Amiodaron/Lidocain zur Injektion) f. EpiPen oder Anapen g. Bronchodilatatoren (z.b. Salbutamol zur Inhalation) h. Glyceroltrinitrat-Spray i. Glukose-Tabletten/-Gel j. Diabetes-Notfallmedikamente (z.b. Glucagon) k. Antiemetika (z.b. Stemetil zur Injektion) Daneben müssen in allen UEFA-Wettbewerben am Spieltag sowie am Vortag des Spiels in allen UEFA-Wettbewerben, in denen Mannschaften im Stadion bzw. in der Halle, in dem/der das Spiel stattfindet, trainieren, folgende großteilige medizinische Ausrüstungsgegenstände am Spielfeldrand bereitstehen: a. ein Spineboard, eine Schaufeltrage oder eine Vakuummatratze mit Fixierset (inklusive seitlicher Kopfstützen und Gurtsatz), um den sicheren Abtransport vom Spielfeld zu gewährleisten ; b. Fixationsschienen zur Fixierung von Gliedmaßen Daneben sollte folgendes Material am Spielfeldrand bereitstehen: a. Koniotomiebesteck mit Einmalskalpell b. Intubationsbesteck c. Antihypertensiva 12 III Medizinische Mindestanforderungen für Spieler, Mannschaftsoffizielle, Schiedsrichterteam und Spielbeauftragte

12 d. Schleifkorbtrage e. Defibrillator mit externem Schrittmacher und transkutaner CO2-Messung zur Benutzung anstelle des in Absatz aufgeführten Defibrillators, sofern verfügbar. Artikel 13 Rettungswagen Es muss ein vollständig ausgerüsteter Rettungswagen mit Advanced Life Support (ALS) und mindestens einem Rettungsassistenten bereitstehen, der ausschließlich der Versorgung von Spielern, Mannschaftsoffiziellen, Schiedsrichterteam und Spielbeauftragten vorbehalten ist; diese Vorschrift gilt: a. am Spieltag im Stadion / bei der Halle in allen UEFA-Wettbewerben; b. am Vortag des Spiels bei Trainingseinheiten in der UEFA Champions League, der UEFA Europa League, dem UEFA-Superpokal, der UEFA-Fußball- Europameisterschaft und der UEFA-U21-Europameisterschaft, bei denen Mannschaften im Stadion, in dem das Spiel stattfindet, trainieren Der Rettungswagen muss mit einem voll ausgerüsteten Notfallkoffer einschließlich tragbarer Sauerstoffflasche (für mindestens 15 l/min über 20 Minuten) und einem AED-Defibrillator ausgestattet und in einem Bereich platziert sein, der im Falle eines medizinischen Notfalls den besten und schnellsten Zugang vom Spielfeld und/oder den Umkleidekabinen ermöglicht; diese Vorschrift gilt: a. ab anderthalb Stunden vor Spielbeginn bis eine Stunde nach Spielende; b. ab einer halben Stunde vor Beginn der ersten Trainingseinheit am Vortag des Spiels bis eine halbe Stunde nach Ende der letzten Trainingseinheit Der Standort des Rettungswagens muss den Mannschaftsärzten bei Ankunft im Stadion / in der Halle vom Ausrichterverein bzw. verband mitgeteilt werden Für Trainingseinheiten in anderen Wettbewerben als der UEFA Champions League, der UEFA Europa League, dem UEFA-Superpokal, der UEFA-Fußball- Europameisterschaft und der UEFA-U21-Europameisterschaft muss der Ausrichterverein bzw. -verband gewährleisten, dass ein ALS-Rettungswagen mit Advanced Life Support (ALS) und mindestens einem Rettungsassistenten an einem geeigneten Ort bereitsteht, um einen Patienten im Notfall ohne Verzögerung abtransportieren zu können Für alle übrigen Trainingseinheiten im Zusammenhang mit einem UEFA-Spiel oder -Turnier sollte der Ausrichterverein bzw. -verband gewährleisten, dass ein ALS- Rettungswagen mit Advanced Life Support (ALS) und mindestens einem Rettungsassistenten an einem geeigneten Ort bereitsteht, um einen Patienten im Notfall ohne Verzögerung abtransportieren zu können Wenn ein Rettungswagen beim/im Stadion / bei der Halle vorgeschrieben ist, sollten, sofern die Verfügbarkeit öffentlicher Rettungswagen nicht garantiert werden kann, private Rettungsdienste eingesetzt werden, damit über den erforderlichen Zeitraum kontinuierlich ein Rettungsfahrzeug bereitsteht. III Medizinische Mindestanforderungen für Spieler, Mannschaftsoffizielle, Schiedsrichterteam und Spielbeauftragte 13

13 Artikel 14 Medizinisches Fachpersonal Der Ausrichterverein bzw. -verband ist verantwortlich dafür, dass spätestens ab dem Zeitpunkt der Ankunft der Mannschaften im Stadion / in der Halle und bis zu ihrer Abfahrt ein Tragenträgerteam und ein Notarzt am Spielfeldrand anwesend und auf Position sind; diese Vorschrift gilt: a. am Spieltag in allen UEFA-Wettbewerben; b. am Vortag des Spiels in der UEFA Champions League, der UEFA Europa League, dem UEFA-Superpokal, der UEFA-Fußball-Europameisterschaft und der UEFA-U21-Europameisterschaft, bei denen Mannschaften im Stadion, in dem das Spiel stattfindet, trainieren Der Notarzt am Spielfeldrand muss gut Englisch sprechen Der Notarzt am Spielfeldrand: a. fungiert als medizinischer Koordinator für das Stadion / die Halle, sofern nicht ein eigens dafür vorgesehener medizinischer Koordinator zur Verfügung steht; b. ist verantwortlich dafür, dass die medizinische Ausrüstung am Spielfeldrand vorhanden ist; c. ist ausschließlich für die Behandlung der Spieler, der Mannschaftsoffiziellen, des Schiedsrichterteams und der Spielbeauftragten zuständig; d. muss früh genug im Stadion / in der Halle ankommen, um die Ausrüstung und medizinischen Dienstleistungen vorzubereiten, damit sie ab dem Zeitpunkt der Ankunft der Mannschaften im Stadion / in der Halle und bis zu deren Abfahrt einsatzbereit zur Verfügung stehen; e. muss den medizinischen Plan des Stadions sowie die medizinische Infrastruktur vor Ort kennen; f. muss sich vor dem Spiel bzw. der Trainingseinheit mit den spezifischen Modellen / Marken der vorhandenen Ausrüstung, z.b. Defibrillator, Intubations- und Beatmungsgerätschaften, vertraut machen Die Funktion des Notarztes am Spielfeldrand kann der Mannschaftsarzt der Heimmannschaft übernehmen, sofern: a. dieser über ein gültiges, in seinem Beschäftigungsland anerkanntes Zertifikat in Advanced Life Support verfügt; b. ein anderer Offizieller des Ausrichtervereins bzw. -verbands damit betraut wird, im Notfall den verzögerungsfreien Abtransport des Patienten aus dem Stadion / der Halle zu gewährleisten Trägerteams müssen aus mindestens zwei geschulten Trägern bestehen, die: a. über eine anerkannte Erste-Hilfe-Ausbildung verfügen; b. Erfahrung im Tragentransport vorweisen können; c. physisch stark genug sind, um einen verletzten Spieler oder Offiziellen sicher auf der Trage zu transportieren Bei allen Spielen sollten am Spieltag zwei Tragenträgerteams mit je zwei geschulten Trägern zur Verfügung stehen. 14 III Medizinische Mindestanforderungen für Spieler, Mannschaftsoffizielle, Schiedsrichterteam und Spielbeauftragte

14 Artikel 15 Notfallraum und Ausstattung Bei allen Spielen in allen Wettbewerben muss ein Notfallraum zur Verfügung stehen. Dieser muss sich in der Nähe der Umkleidekabinen, auf derselben Ebene, befinden und folgende Ausstattung enthalten: a. Untersuchungs- und Behandlungstisch b. zwei Stühle c. Nahtmaterial mit mehr als einer Fadenstärke (z.b. USP 2-0, 3-0 und 5-0) d. Nahtsets e. (Kanülen-)Entsorgungsbehälter f. Handgel g. Verbandspäckchen h. Teststreifen für Urinschnelltests i. Exemplar der aktuellen WADA-Verbotsliste j. Eis und Plastikbeutel k. Lokalanästhetika (z.b. 2 %-iges Lidocain und/oder Ropivacain) l. Spiegel m. helles Licht n. Spritzen o. Nadeln p. Zungenspatel q. Rettungsdecken r. Diagnostikleuchte s. Alkoholtupfer t. Handschuhe (sterile und unsterile) u. Verbandsmaterial v. Wunddesinfektionslösung Der Notfallraum sollte groß genug sein, um ihn mit einer Trage betreten zu können, und es sollten folgende Gegenstände vorhanden sein: a. Stethoskop b. Verneblermaske c. Ophthalmoskop und Otoskop d. Nasentamponaden e. Rezeptblock f. Antihistaminika (Chlorphenamin zur Injektion) g. Hydrokortison h. fließendes Wasser i. Toilette j. Benzodiazepine (z.b. Diazepam, entweder sublingual oder zur Injektion) k. Adrenalin zur Injektion (Verdünnung 1:10 000) III Medizinische Mindestanforderungen für Spieler, Mannschaftsoffizielle, Schiedsrichterteam und Spielbeauftragte 15

15 l. Transportmedium für ausgeschlagene Zähne (mittelgroß) m. tragbare Sauerstoffflasche (für mindestens 15 l/min über 20 Minuten) Artikel 16 Bereitstellung von Informationen vor dem Spiel Die folgenden Informationen müssen dem medizinischen Personal der Gastmannschaft und dem UEFA-Spieldelegierten vom Ausrichterverein bzw. - verband mindestens zwei Wochen vor dem Spiel zur Verfügung gestellt werden: a. die Kontaktdaten des medizinischen Personals des Ausrichtervereins/ Ausrichterverbands und im Stadion / in der Halle, darunter mindestens: i. Name und Handynummer des Notarztes am Spielfeldrand; ii. Name und Handynummer des medizinischen Koordinators im Stadion / in der Halle (falls nicht mit dem Notarzt am Spielfeldrand identisch); b. ein Stadion- bzw. Hallenplan, der folgende Punkte deutlich ausweist: i. Standort des Rettungswagens, der ausschließlich der Versorgung von Spielern, Mannschaftsoffiziellen, Schiedsrichterteam und Spielbeauftragten dient; ii. Zugänge zum Rettungswagen vom Spielfeld/Tunnel/Umkleidebereich in Notfällen; iii. Lage des Notfallraums; c. Einzelheiten des Notfallevakuierungsplans für schwere Verletzungen im Spielfeldbereich am Spieltag (sowie am Vortag des Spiels, wo anwendbar); d. Kontaktdaten und Informationen zur Adresse bzw. Lage des nächstgelegenen Krankenhauses mit einer Notaufnahme/Unfallstation Der Ausrichterverein bzw. -verband sollte ferner Folgendes angeben: a. Notfallkontaktdaten (Namen und Telefonnummern) des gesamten medizinischen Personals im Stadion / in der Halle; b. Kontaktdaten von örtlich ansässigen Chirurgen und anderen relevanten Fachärzten; c. Kontaktdaten eines Vertreters des Ausrichtervereins bzw. -verbands, der zur Unterstützung des Gastvereins bzw. -verbands bei medizinischen Fragen/ Problemen verfügbar ist, sobald die Mannschaft die Austragungsstadt des Spiels verlassen hat (falls z.b. der begleitende Arzt bei einem verletzten Spieler bleiben muss). Artikel 17 Bereitstellung von Informationen vor dem Turnier Der Ausrichterverband muss dem UEFA-Spieldelegierten mindestens zwei Wochen vor dem ersten Spiel eines Turniers den Namen und die Kontaktdaten des Turnierarztes mitteilen, der: a. fließend Englisch sprechen muss; 16 III Medizinische Mindestanforderungen für Spieler, Mannschaftsoffizielle, Schiedsrichterteam und Spielbeauftragte

16 b. für die gesamte Dauer des Turniers im Turnier-Hauptquartier oder in der Nähe der Turnierorte untergebracht sein muss; c. vom Tag der Ankunft der ersten Mannschaft bis zum Tag der Abreise der letzten Mannschaft rund um die Uhr erreichbar sein muss Der UEFA muss mindestens drei Monate vor Turnierbeginn ein detaillierter Plan mit folgenden Informationen im Zusammenhang mit Spielen, Trainingseinheiten, Hotelaufenthalten und Mannschaftsausflügen zugehen: a. Handhabung von medizinischen Vorfällen, einschließlich: i. Ablauf der medizinischen Kommunikation zwischen dem medizinischen Personal des Turniers und dem Personal der Behandlungseinrichtungen; ii. Verantwortlichkeiten des medizinischen Fachpersonals in Schlüsselpositionen während des Turniers; iii. Evakuierungspläne für den Notfall; b. Bestätigung, dass die Mannschaften für die Dauer des Turniers in den im Voraus ausgewählten medizinischen Einrichtungen rund um die Uhr (falls nötig) eine zügige Behandlung erhalten; c. die Namen, Standorte, Adressen und medizinischen Fachrichtungen aller ausgewählten Behandlungseinrichtungen, einschließlich Notfallmedizineinrichtungen, für alle während des Turniers genutzten Stadien bzw. Hallen Der Plan muss ferner Folgendes enthalten: a. Verfahren für die Einfuhr von Medikamenten in das Ausrichterland; b. Immunisierungsstatus und -anforderungen im Ausrichterland; c. Auflistung der gesamten medizinischen Ausrüstung, die im Stadion bzw. in der Halle zur Verfügung gestellt wird Außerdem sollte der Plan Folgendes enthalten: a. Namen der Kontaktpersonen in allen ausgewählten medizinischen Einrichtungen; b. Verfahren zur Bezahlung medizinischer Dienstleistungen durch die Gastverbände; c. Einzelheiten zur medizinischen Ausrüstung in den Hotels und auf dem Trainingsgelände; d. der Name mindestens eines Englisch sprechenden Mitarbeiters als Hauptkontaktperson in jeder der ausgewählten medizinischen Einrichtungen. Artikel 18 Weitere empfohlene Ausrüstung Der Mannschaftsarzt sollte bei allen Spielen seinen eigenen Notfallkoffer dabei haben. III Medizinische Mindestanforderungen für Spieler, Mannschaftsoffizielle, Schiedsrichterteam und Spielbeauftragte 17

17 IV Schlussbestimmungen Artikel 19 Disziplinarwesen Jeder Verstoß gegen das vorliegende Reglement kann von der UEFA in Übereinstimmung mit der UEFA-Rechtspflegeordnung geahndet werden. Artikel 20 Maßgebende Fassung Bei Unstimmigkeiten zwischen der deutschen, englischen und französischen Version des vorliegenden Reglements ist die englische Fassung maßgebend. Artikel 21 Genehmigung und Inkrafttreten Das vorliegende Reglement wurde vom UEFA-Exekutivkomitee bei seiner Sitzung am 13. Mai 2014 genehmigt und tritt am 1. Juli 2014 in Kraft. Für das Exekutivkomitee der UEFA: Michel Platini Präsident Gianni Infantino Generalsekretär Turin, 13. Mai IV Schlussbestimmungen

18 Index A AED-Defibrillator...5 ALS-Rettungswagen... 5 Anwendungsbereich...5 Automatisierter Externer Defibrillator...5 B Begriffsdefinitionen...5 Bereitstellung von Informationen vor dem Spiel...16 Bereitstellung von Informationen vor dem Turnier D Disziplinarwesen E Einbeinsprungtest...5 EKG... 5 Elektrokardiogramm...5 F Familienvorgeschichte... 7 Funktionsprüfungen...10 G Genehmigung...18 Gleichgewichtstest...5 I Inkrafttreten...18 K Kardiologische Untersuchung...9 L Laboruntersuchung...9 M Magnetresonanztomographie...5 Maßgebende Fassung Medizinische Ausnahmebewilligung (MAG)...5 Medizinische Ausrüstung am Spielfeldrand...11 Medizinische Mindestanforderungen Medizinische Untersuchung von Spielern...7, 8 Medizinischer Koordinator im Stadion / in der Halle... 5 MRT...5 N Notarzt...14 Notarzt am Spielfeldrand... 5 Notfallkoffer...5, 17 Notfallraum...15, 5 O Orthopädische Untersuchung P Persönliche Trainings- und Wettkampfanamnese...7 R Radiologische Untersuchung...10 Rettungsassistent...5 Rettungswagen Rettungswagen mit Advanced Life Support (ALS)...5 S SOLEC-Test...5 U Ultraschalluntersuchung...10 Umsetzung in den UEFA-Wettbewerben 7 W Weitere empfohlene Ausrüstung

19 Règles de procédure régissant l Instance de contrôle financier des clubs de l UEFA Edition 2014 Covers CFCB 2014.indd 1 1/6/2014 2:26:14 PM

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