Z U S A T Z Q U A L I F I K A T I O N
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- Sylvia Weiss
- vor 7 Jahren
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1 Erzbischöfliches Generalvikariat Hauptabteilung Seelsorge-Personal 520 Abteilung Aus- und Weiterbildung Köln Z U S A T Z Q U A L I F I K A T I O N Personzentrierte Gesprächsführung in der der Seelsorge 14. Kursgang ( ) Kursnummer
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3 Hauptberuflichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im pastoralen Dienst (Priester, Ständige Diakone, Gemeindereferent/inn/en, Pastoralreferent/inn/en) mit mindestens fünfjähriger Berufserfahrung bieten wir eine zweijährige Weiterbildung zu den Grundlagen des Personzentrierten Ansatzes in Theorie und Praxis für Seelsorger/innen nach GwG- Standard an. Der Kurs greift die neueren Erkenntnisse und Entwicklungen des Personzentrierten Ansatzes auf. KURSBESCHREIBUNG Inhalt: 1. Was bedeutet Personzentrierte Gesprächsführung? Die Zusatzqualifikation Personzentrierte Gesprächsführung in der Seelsorge Die Elemente des Kurses Ziele Inhalte Lernformen Übersicht: Abfolge der Kurselemente und Termine Leiter/innen des Kurses Zertifikate und Bescheinigungen Kosten Teilnahmevoraussetzungen Verpflichtung der Teilnehmer/innen Träger des Kurses (Veranstalter) und Auskunft Bewerbung / Anmeldeverfahren
4 1. Was bedeutet Personzentrierte Gesprächsführung? Durch die ganze Geschichte des kirchlichen Heilsdienstes hindurch gehört das Gespräch zu den wichtigsten Seelsorgeformen. Neben der Verkündigung in Predigt, Schule und Katechese kommt dem Einzel- und Gruppengespräch eine zentrale seelsorgliche Stellung zu. Jedoch erst in der neuesten Seelsorgsgeschichte findet das Gespräch, vor allem das helfende Einzelgespräch, größere pastoralmethodische Beachtung. Diese Entwicklung ist unbestritten eine Folge der wissenschaftlichen Entfaltung der Psychologie wie auch eines zunehmenden Bedürfnisses der Menschen, in der Lebensisolation und in den vielfältigen individuellen und zwischenmenschlichen Lebenskonflikten einen verstehenden und zuhörbereiten Gesprächspartner zu finden. (H. Pompey, 1973) Die Personzentrierte Kommunikation (auch bekannt unter Bezeichnungen wie Personzentrierte bzw. Partnerzentrierte Kommunikation oder Klientenzentrierte Gesprächsführung oder Helfendes Gespräch ) hat ihre Grundlage in den systematischen Beobachtungen und Erfahrungen des amerikanischen Psychologen Carl R. Rogers, der damit 1942 eine eigenständige Therapieform begründete. Seitdem hat die Personzentrierte Gesprächsführung in den Praxisfeldern der Sozialarbeit eine besondere Bedeutung erlangt. Pastoraltheologische und -psychologische Bemühungen haben sie für das seelsorgliche Gespräch fortentwickelt und nutzbar gemacht. Personzentrierte Kommunikation kann als ein Prozess verstanden werden, bei dem vorhandene Fähigkeiten und konstruktive menschliche Kräfte durch zwischenmenschliche Beziehungen freigesetzt werden. Durch eine wertschätzende, einfühlsame und echte Haltung dem Gesprächspartner gegenüber und ohne vorschnelle Ratschläge, Bewertungen und Moralisierungen soll der/die Seelsorger/in eine angstfreie und entspannte Situation schaffen, die es dem Gesprächspartner erlaubt, über seine Probleme und Schwierigkeiten zu sprechen. Indem der/die Seelsorger/in bestimmte umschreibbare und erlernbare Hauptaspekte verwirklicht, die sich als günstig für eine positive Entwicklung des Gesprächspartners herausgestellt haben, hilft er diesem, Einsichten und Erkenntnisse zu gewinnen, die ihn einen ihm angemessenen Weg zur Auseinandersetzung mit seiner Umwelt und zur Lösung seiner Fragen und Probleme finden lassen. Im seelsorglichen Gespräch geht es keineswegs um bloßes Psychologisieren, sondern auch darum, das Wort Gottes zur rechten Zeit und in der rechten Weise, eben person- bzw. partnerzentriert, einzubringen. Insgesamt ist die Personzentrierte Gesprächsführung weniger als eine handhabbare Methode, sondern als ein durch bestimmte Techniken ergänztes System von Einstellungen des Seelsorgers / der Seelsorgerin zum Menschen allgemein und zum jeweiligen Gesprächspartner im Besonderen zu verstehen. 2. Die Zusatzqualifikation Personzentrierte Gesprächsführung in der Seelsorge Der hier angebotene Kurs will auf der Grundlage des personenzentrierten Konzepts durch psychologische und pastoralpsychologische Informationen, Selbsterfahrung, Erfahrungsaustausch und praktische Übung und Anwendung die Fähigkeit des Seelsorgers / der Seelsorgerin im seelsorglichen Gespräch erweitern und verbessern und damit helfen, die Aufgaben der Tätigkeit eines Seelsorgers / einer Seelsorgerin besser ausüben zu können. Durch die langfristige und systematische Anlage des Kurses geschieht dies in besonders intensiver Weise. Der Kurs will jedoch keine Gesprächstherapeuten ausbilden. Anwendungsbereiche der hilfreichen Gesprächsführung sind neben dem problemorientierten seelsorglichen Beratungsgespräch im engeren Sinne: Haus- und Krankenbesuche, Beichtgespräch, Taufgespräch, Paar- und Familiengespräche, Gespräche mit Mitarbeitern, in Gruppen und Gremien u.v.a. Die im Kurs erlernte Haltung und Methode wird aber auch ihren fruchtbaren Niederschlag finden bei Gesprächen mit informierendem Charakter (Glaubens- und Lebensinformationen) und im freien Gespräch bei zufälligen oder amtlichen Begegnungen. 4
5 Form Es handelt sich um einen Intervallkurs, d.h. dass die Kurselemente über einen längeren Zeitraum, nämlich von Februar 2017 bis November 2018, verteilt sind. Insgesamt gibt es acht Kursblöcke, wobei die Länge der einzelnen Blöcke fünf Tage nicht überschreitet. Hinzu kommt angeleitete und kollegiale Supervision in Tages- oder Halbtagesform und begrenztes häusliches Studium (Erstellung eines Referats). Abschluss Da die Qualifizierung den neuen Standards zum Abschluss Personzentrierte Gesprächsführung (GwG) der Gesellschaft für personzentrierte Psychotherapie und Beratung e.v. entspricht, erhalten die Absolvent/inn/en eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung Personzentrierte Gesprächsführung (nach den Standards der GwG), ausgestellt vom Erzbistum Köln. Höchstteilnehmerzahl 10 Personen 3. Die Elemente des Kurses Ziele Inhalte Lernformen Ziele des Gesamtkurses In der Weiterbildung werden Fähigkeiten entwickelt und gefördert, hilfreicher mit schwierigen Situationen umzugehen. Durch die Weiterbildung werden Seelsorgerinnen und Seelsorger befähigt, mit Hilfe des Personzentrierten Ansatzes die unterschiedlichen Aufgaben ihrer Tätigkeit besser ausüben zu können. Der Personzentrierte Ansatz bietet in allen Formen von seelsorglichen Gesprächen Hilfestellung und Begleitung bei der Veränderung von Verhaltensweisen, Überzeugungen und Selbstbildern. Veränderung wird leicht als bedrohlich erlebt; aber sie ist umso leichter, je mehr Sicherheit, Vertrauen und Zuversicht eine Beziehung vermittelt. Eine Personzentrierte Beratung ermöglicht und unterstützt persönliches Wachstum, indem der grundsätzliche Wert der/des Anderen anerkannt und geschätzt wird einfühlend die innere Welt des Gegenübers verstanden wird sich ein ehrliches Gegenüber zeigt und den Kontakt anbietet. Qualifikationen im Einzelnen Der Zwei-Jahres-Kurs vermittelt folgende Kompetenzen: Fachkompetenzen Sie als Teilnehmer/innen können beim Abschluss: Prinzipien der Humanistischen Psychologie benennen Grundprinzipien und Grundannahmen des Personzentrierten Ansatzes beschreiben und theoretisch begründen die personzentrierte Sicht auf die Persönlichkeitsentwicklung nachzeichnen den Stellenwert subjektiver Bedeutungsbildung im jeweiligen Kontext erkennen die Möglichkeiten einer konstruktiven Beziehung im Rahmen eines persönlichen Glaubensprozesses wahrnehmen und gestalten in Ansätzen berufsethische Prinzipien der seelsorglichen Beratung darstellen. Methodenkompetenzen Sie als Teilnehmer/innen können beim Abschluss: den Verlauf eines seelsorglichen Beratungsgespräches strukturieren und gestalten Erstgespräche, anamnestische Erhebungen und seelsorgliche Beratungskontrakte nach personzentrierten Kriterien gestalten 5
6 Ihre im Kurs oder anderweitig gelernten Interventionsformen personzentriert anwenden personzentrierte Prinzipien in Teambesprechungen einbringen die von Ihnen geführten Gespräche unter personzentrierten Aspekten reflektieren die Schritte einer kollegialen Supervision moderieren. Systemkompetenzen Sie als Teilnehmer/innen können beim Abschluss : in einer seelsorglichen Beratung persönliche Anteile von denen Ihrer Klienten unterscheiden und systemische Kontexteinflüsse erkennen die Reflexion darüber angemessen in die Supervision einbringen. Sozialkompetenzen / Persönlichkeitskompetenzen Sie als Teilnehmer/innen können beim Abschluss: in einem von ihnen geführten seelsorglichen Beratungsgespräch die personzentrierten Grundprinzipien Kongruenz, Empathie und Akzeptanz realisieren den Einfluss eigener biografischer Prägungen und psychischer Befindlichkeiten auf ihr verbales und nonverbales kommunikatives Verhalten erweitert reflektieren Offenheit für persönliche Rückmeldungen zulassen und konstruktiv Feedback an die Kursteilnehmer und andere geben sich aktiv in das Gruppengeschehen einbringen. Theorie-Inhalte Theoretische Grundlagen des Personzentrierten Konzeptes, Menschenbild Kommunikationstheorien aus personzentrierter Sicht Personzentrierte Beziehungstheorie und -praxis Personzentrierte Persönlichkeitstheorie Methoden personzentrierter Gesprächsführung Dialogisch gestaltete Verstehens- und Veränderungsprozesse (Lernen) Strukturierung von beratenden / begleitenden Gesprächsprozessen Führen von Feedback-Gesprächen Struktur personzentrierter Supervision berufsethische Prinzipien. Arbeitsformen Die Weiterbildung vermittelt Mitarbeitenden in der Seelsorge diese Fähigkeiten zur Gestaltung von Kontakt und Kommunikation auf der Grundlage des Personzentrierten Ansatzes. Referate Praktische und methodische Übungen Simulierte und reale Gesprächssituationen Supervision (kollegial und angeleitet) Selbsterfahrung Kollegiale Gruppenarbeit Auf diese Weise wird das eigene Kommunikationsverhalten beobachtet, reflektiert und erweitert. Beispiele aus der seelsorglichen Praxis stellen den Bezug zum beruflichen Alltag her. 6
7 Selbsterfahrung Die Selbsterfahrung gehört zu den wesentlichen Methoden personzentrierten Lernens. Sie hilft: beim gegenseitigen Kennenlernen die eigene Lebensgeschichte und Person hinsichtlich der Aneignung und Verwirklichung der personenzentrierten Prinzipien und Haltungen besser kennen zu lernen das eigene Verhalten und seine Wirkungen sowie die eigenen Gefühle und Reaktionen besser einschätzen und einsetzen zu lernen (Einübung der Selbst- und Fremdwahrnehmung) im Bereich persönlicher Defizite, Störungen und Blockaden Veränderung zu erleben die Motive des Helfen-Wollens auf dem Hintergrund der eigenen Persönlichkeit und Religiosität zu reflektieren. Methoden: Angeleitete Selbsterfahrung Rückmeldungsprozesse Erlebnisaktivierende Methoden Einzelarbeit des Ausbilders mit einem Gruppenmitglied Kursauswertung Theorie Im Anschluss an den 1. Kursblock wird vom Kursleiter angegebene Grundsatzlektüre im Selbststudium gelesen; hierzu wird ein Referat angefertigt. Alle geschriebenen Referate werden den Kursteilnehmern (und dem Kursleiter) zugeleitet und von diesen studiert. Diese Theorieelemente werden in einem eigenen Theorie-Kursblock besprochen. Der Umfang des Eigenstudiums (inkl. Referatserstellung) entspricht 20 Unterrichtsstunden. Der Referent (Ausbilder) ergänzt im Laufe der Zusatzausbildung durch Theorieexkurse und Falldemonstrationen zur Konkretisierung der diversen theoretischen Aspekte. Praxis und methodische Übungen Methoden: Selbsterfahrungsanteile Übungsgespräche der Teilnehmer mit Tonband- / Videokontrolle Modellgespräche mit Video / Tonband oder in vivo mit dem Kursleiter Flexibilitätstraining zur Erweiterung des sprachlichen Ausdrucksvermögens Strukturierung typischer Gesprächssituationen (Anfang, Ende, Pausen, Klient fragt nach Information etc.) Supervision / kollegiale Gruppenarbeit Die Supervision dient der: Sicherung der Lernergebnisse aus den Praxiskursen durch weitere Begleitung Unterstützung bei der Anwendung personzentrierter Prinzipien in der Gesprächsführung Reflexion persönlicher Anteile bei der Anwendung personzentrierter Prinzipien Reflexion der Ausbildungserfahrungen auf dem Hintergrund der konkreten und spezifischen Situation im Berufsfeld Selbsterfahrung im Berufskontext Hilfen für die Bewältigung konkreter Seelsorgsfälle Methoden: Kollegiale Supervision Einübung und kritische Besprechung von Gesprächssituationen aus der Praxis Selbsterfahrung im freien Gruppengespräch Angeleitete Supervision Tonbandkontrolle des Seelsorgsverhaltens nach den personenzentrierten Grunddimensionen. Dabei muss jede/r Teilnehmer/in mind. eine durch Video- oder Tonband-Aufzeichnung dokumentiertes Gespräch vorstellen (Gesprächsausschnitte von ca. 15 Minuten Dauer). Dies dient dem Nachweis, dass er (sie) das personenzentrierte Basisverhalten über einen längeren Zeitraum und mit unterschiedlichen Gesprächspartnern durchtragen kann. 7
8 Abschluss Ziel: Umfang: Methode: Material: Überprüfung der in der Ausbildung erworbenen theoretischen und praktischen Kenntnisse. 10 Unterrichtsstunden Grundlage für das die Ausbildung abschließende Beurteilungsverfahren / Kolloquium bietet ein schriftlicher Abschlussbericht, in dem ein umfassend dokumentiertes und kommentiertes Gesprächvorgelegt wird, in welchem die Anwendung personzentrierter Prinzipien bei der Wahrnehmung der Aufgaben des Tätigkeitsfelds, insbesondere bei der Gestaltung der professionellen Beziehung und des Gesprächsverhaltens, gelingt. Abschlussbericht ein Audio- oder videodokumentiertes Gespräch Nachweis der fünf Lehrberatungen bei einem / einer externen Lehrberater/in Nachweis über 50 UStd. Beratungspraxis 4. Übersicht: Abfolge der Kurselemente und Termine Block Termin Elemente U.-Std Selbsterfahrung Theorie Praxis und methodische Übungen Praxis und methodische Übungen Praxis und methodische Übungen Praxis und methodische Übungen 30 SV Angeleitete Supervision 8 SV Angeleitete Supervision Praxis und methodische Übungen 30 SV Angeleitete Supervision 8 SV Angeleitete Supervision 8 SV Angeleitete Supervision Abschluss 30 Stunden mit Ausbilder 290 U.-Std. Alle Kursblöcke und angeleiteten Supervisionen finden im Kardinal-Schulte-Haus in Bensberg statt. 8
9 Gesamtumfang der Weiterbildung (405 Unterrichtsstunden): 290 Unterrichtsstunden mit den Ausbilder/innen, davon: 40 UStd. Weiterbildungssupervision 40 UStd. Selbsterfahrung / Persönlichkeitsbildung 210 UStd. Weiterbildung in Theorie und Praxis 110 Unterrichtsstunden in Eigenverantwortung, davon: 40 UStd. kollegiale Supervision / Gruppenarbeit 20 UStd. Eigenstudium 50 UStd. Beratungspraxis (direkter Klientenkontakt), davon min. vier audio- oder videodokumentierte Gespräche 5 Unterrichtsstunden Lehrberatung Mit dieser Weiterbildung erwerben Pastoral- und Gemeindereferent/inn/en 29,63 Leistungspunkte. 5. Leiter/innen des Kurses Robert Raß, Bergisch Gladbach Pastoralreferent Systemischer Familientherapeut DGSF Gesprächspsychotherapeut GwG Ausbilder der GwG für personzentrierte Beratung Ausbilder und Supervisor DGfP (Sektion PPS) Andrea Fromme, Langenfeld Pastoralreferentin Aus- und Weiterbildung in Personzentrierter Beratung GwG Markus Dörstel, Brühl Pastoralreferent Aus- und Weiterbildung in Personzentrierter Beratung GwG 6. Zertifikate und Bescheinigungen Zertifikat des Erzbistums Köln Bei vollständiger Teilnahme an allen Ausbildungsabschnitten und erfolgreich absolviertem Abschlussblock wird ein Zertifikat des Erzbistums Köln ausgestellt. Zertifikat der GwG Personzentrierte Gesprächsführung (GwG) Zum Erhalt des GwG-Zertifikats Personzentrierte Gesprächsführung (GwG) erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei erfolgreichem Abschluss eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung. 7. Kosten Der bezuschusste Teilnehmerbeitrag für Mitarbeiter/innen im pastoralen Dienst des Erzbistums Köln (Priester, Diakone, GR, PR) beträgt insgesamt Für andere Teilnehmer/innen wird ein kostendeckender Beitrag erhoben: insgesamt Der Betrag deckt die uns als Veranstalter entstehenden effektiven Kosten; er beinhaltet die Kursgebühr, volle Unterkunft und Verpflegung während der acht Kursblöcke und Gruppensupervision. Die Kursgebühr beinhaltet nicht (weder für Mitarbeiter/innen des Erzbistums Köln noch für andere Teilnehmer/innen) die Kosten für 5 Unterrichtsstunden Lehrberatung bei einem externen Lehrberater / einer externen Lehrberaterin. Die Kosten sind selbst zu tragen. 9
10 Der Betrag wird in zwei hälftigen Teilbeträgen (750 bzw ) mit Fälligkeit zum und per Rechnung erhoben. Bei Absage vor Kursbeginn, bei vorzeitigem Ausstieg oder bei Nicht-Teilnahme an einem Kursabschnitt (gleich aus welchem Grund) können Unterkunfts-/Verpflegungskosten dann anteilig erstattet werden, wenn dem Veranstalter diese Kosten bzw. Ersatzforderungen (Ausfallgebühren der Tagungsstätten) effektiv nicht entstehen. Für die steuerliche Absetzung der Kurskosten dienen unsere Rechnungen zusammen mit dem eigenen Zahlungsbeleg. Es werden keine Zwischenbescheinigungen über Kosten und Teilnahme ausgestellt. 8. Teilnahmevoraussetzungen Die Teilnehmer/innen müssen mindestens fünf Jahre im pastoralen Dienst tätig sein. Diese Voraussetzung ist bindend. (Der Vorbereitungsdienst der Pastoralassistent/inn/en bzw. das berufspraktische Jahr der Gemeindeassistenten/innen wird hierbei nicht angerechnet. Kapläne können erst nach dem Abschluss der Berufseinführung [Pfarrexamen] teilnehmen.) 9. Verpflichtung der Teilnehmer/innen Die Teilnehmer/innen erklären, dass sie an allen Kurseinheiten teilnehmen und den Kurs bis zu Ende durchführen werden. (Nachfolgendes gilt für Pastorale Dienste des EBK:) Sie erklären sich außerdem bereit, die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten auf Wunsch des Erzbistums Köln hin und im Rahmen ihrer Möglichkeiten als Multiplikator/in weiterzuvermitteln. Durch Teilnahme am Kurs können besoldungs- und einsatzmäßige Ansprüche nicht erworben werden. 10. Träger des Kurses (Veranstalter) und Auskunft Erzbischöfliches Generalvikariat Hauptabteilung Seelsorge-Personal Abt. 520 Aus- und Weiterbildung Marzellenstraße Köln Telefonische Auskunft: 0221/ (Stephanie Feder) stephanie.feder@erzbistum-koeln.de 11. Bewerbung / Anmeldeverfahren Interessenten an der Zusatzqualifikation Personzentrierte Gesprächsführung in der Seelsorge bewerben sich aufgrund dieser Ausschreibung bitte schriftlich bis spätestens 1. Dezember 2016 formlos beim Träger des Kurses. Die Bewerbung soll eine kurze Darstellung enthalten, auf welche Weise die im Kurs erworbenen Qualifikationen im jeweiligen pastoralen Einsatzfeld zum Tragen kommen. Die Bewerbungen von GR/PR werden mit der Mitarbeitervertretung (MAV) beraten. Entscheidend für die Zulassung zur Teilnahme ist die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen Zum Kurs angenommene Teilnehmer/innen werden bis 16. Januar 2017 schriftlich benachrichtigt und erhalten ein endgültiges Anmeldeformular, mit dem die Teilnahme dann verbindlich wird. 10
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