Juristische Probleme und Fallstricke im Fahrradeinzelhandel
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- Walter Boer
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1 Erfolg im Fahrradhandel sichern 1 Juristische Probleme und Fallstricke im Fahrradeinzelhandel Eurobike Academy on tour 2017 Alle Rechte bei. Keine Vervielfältigung jedweder Art noch öffentliche Vorführung. by LBU 2017
2 Juristische Fallstricke im Fahrradhandel Die Themen Grundlagen der Rechtsgeschäftslehre Kaufvertrag und Rechtsfolgen wie Sachmängelhaftung Rücktritt von Kaufvertrag Produkthaftung, Herstellerschaft, Rückruf Produktrückruf E-Mobilität und Fahrradhandel 3
3 Juristische Fallstricke im Fahrradhandel Kaufrecht Kaufvertrag 433 BGB Käufer und Verkäufer (beide Parteien) müssen eine Einigung über die wesentlichen Vertragsbestandteile erzielen Der Kaufpreis muss gegen die Übereignung der Kaufsache gezahlt werden Kaufgegenstände können bewegliche und unbewegliche Sachen sein, Spezies- und Gattungssachen, aber auch sonstige Gegenstände wie Unternehmen, Know-How, Domain-Adressen oder Software darstellen Verkäufer: Übergabe und Eigentumsverschaffung 929 ff., Sach,- und Rechtsmangelfreiheit Käufer: Abnahme und Kaufpreiszahlung; Leistungsprinzip Zug um Zug 320 4
4 Juristische Fallstricke im Fahrradhandel Kaufrecht Ein Mangel kann im Kaufrecht vorliegen durch: Eignung - Abweichung von der üblichen Beschaffenheit Abweichung von den gesetzl. Vorschriften zur Gefahrenabwehr Öffentliche Äußerungen (Werbeaussagen) Fehlerhafte Montage/Montageanleitung Unsachgemäße Montage Minderlieferung/Falschlieferung 5
5 Juristische Fallstricke im Fahrradhandel Kaufrecht Rechte des Käufers - Nacherfüllungsanspruch Ort der Nacherfüllung: Grundsätzlich am Geschäftssitz des Verkäufers, Hinweis in AGB sinnvoll! Grundsätzlich mögliches Wahlrecht des Käufers zwischen Mangelbeseitigung und Lieferung einer mangelfreien Sache (mit Einschränkungen!) Dreimalige Möglichkeit des Verkäufers zur Nacherfüllung 6
6 Juristische Fallstricke im Fahrradhandel Kaufrecht nach der dritten Mangelbehbung Sind Rücktritt vom Vertrag oder Minderung mgl. ggf. Wertersatzpflicht des Käufers (Verschleiß) Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten nach Erwerb: Es wird vom anfänglichen Mangel ausgegangen, ab dann Beweislast bei Kunden 7
7 Juristische Fallstricke im Fahrradhandel Kaufrecht Rückgriff des Unternehmers auf Vorlieferant Verbrauchsgüterverkauf über neu hergestellte Ware Vorliegen eines Sachmangels Unternehmer hatte Aufwendungen in Form von Arbeitszeit bzw. Material Er kann vom Vorlieferanten Aufwendungsersatz verlangen; AW, Teile, Verpackung/ Handlingskosten 8
8 Juristische Fallstricke im Fahrradhandel Produkthaftung Seit 1990 in Kraft (ProdHaftG) Es regelt nur die Folgeschäden, die aufgrund von Produktfehlern entstehen Grundsatz: Es haftet, unabhängig vom Verschulden, der Hersteller! Die Produkthaftung gilt 10 Jahre nach Inverkehrbringen des Produkts Die Verjährungsfrist liegt bei 3 Jahren 9
9 Juristische Fallstricke im Fahrradhandel Produkthaftung Herstellerschaft Tatsächlicher Hersteller (Rahmenbau z.b. Patria oder Norwid) Importeur in die EU Augenscheinlicher Hersteller aus Kundensicht (Eigenmarke ohne Label) Hersteller durch Veränderung am Fahrzeug: Reparatur/Umbau - insbes. Pedelecs! 10
10 Juristische Fallstricke im Fahrradhandel Garantie Freiwillige Leistungszusage des Herstellers Der Anspruchsgegner ist immer der Hersteller Der Einzelhändler ist lediglich Mittler und hat keine eigene Leistungsverpflichtung Da die Garantie freiwillig ist, kann auch der Hersteller die G-Bedingungen frei festlegen 11
11 Juristische Fallstricke im Fahrradhandel Produktrückruf Bei Serienfehlern, die ein Zuschadenkommen des Verbrauchers bewirken können, muss ein Rückruf durchgeführt werden. Der Rückruf wird entweder freiwillig vom Hersteller/Importeur durchgeführt Oder vom Kraftfahrtbundesamt induziert (angeordnet) Die Kosten für den Rückruf trägt der Hersteller, hiergegen kann er sich versichern 12
12 Juristische Fallstricke im Fahrradhandel Produktrückruf Mitwirkungspflicht des Händlers: Passive Mitwirkungspflicht - Marktbeobachtung Aktive Mitwirkungspflicht - Kooperation mit dem Hersteller, Informationspflicht der Kundschaft, Reparatur/Instandsetzung der Produkte Für die aktive Mitwirkung ist der Hersteller dem Händler entschädigungspflichtig und zwar in Höhe des Stundenverrechnungssatzes 13
13 uristische Fallstricke im Fahrradhandel 14 Themen: Rechtliche Abgrenzung E-Bike Herstellerschaft und Rechtsfolgen Tausch von Bauteilen bei Fahrzeugen bis 25 km/h Tausch von Bauteilen bei Fahrzeugen bis 45 km/h Nachrüsten von Zubehör Was darf der Endverbraucher verändern
14 uristische Fallstricke im Fahrradhandel 15 Rechtliche Abgrenzung E-Bike verkehrsrechtliche Einordnung E-Bikes bis 25 km/h (auch mit Schiebehiefe) gelten als Fahrräder E-Bikes bis 45 km/h sind KFZ L1e mit allen Rechtsfolgen
15 uristische Fallstricke im Fahrradhandel 16 Rechtliche Abgrenzung E-Bike technisch-rechtliche Abgrenzung E-Bikes fallen unter die EU-Maschinenrichtlinie } Pflicht der CE-Kennzeichnung nach ProdSG Stücklisten aller Bauteile Keine Bauartveränderung ohne Herstellerfreigabe!!! Zudem sind 45 km/h E-Bikes Kraftfahrzeuge
16 uristische Fallstricke im Fahrradhandel 17 Herstellerschaft Der neue Hersteller (i.d.falle also der Händler): Ansprechpartner für alle Fälle von Produkthaftung Pflicht der Erstellung der neuen CE-Konformität, dies ist de facto nicht möglich Fahrzeuge bis 45 km/h: Inverkehrbringen eines KFZ ohne Betriebserlaubnis ist ein Straftatbestand
17 uristische Fallstricke im Fahrradhandel 18 Tausch von Bauteilen bei Fahrzeugen bis 25 km/h Anpassung des Neufahrzeugs an Kundenwunsch Teiletausch bei Reparatur } Tauschteilekatalog des Herstellers Tausch einzelner wenig relevanter Bauteile laut Liste des ZIV/VSF Keine weiteren Spielräume!
18 uristische Fallstricke im Fahrradhandel 19 Tausch von Bauteilen bei Fahrzeugen bis 45 km/h Anpassung des Neufahrzeugs an Kundenwunsch Teiletausch bei Reparatur } Tauschteilekatalog des Herstellers Weitere Tauschteile möglich, wenn diese gleiche Eigenschaften wie das Original haben Immer Eintragung beim technischen Dienst!
19 uristische Fallstricke im Fahrradhandel 20 Nachrüsten von Zubehör E-Bike 25 km/h E-Bike 45 km/h } Jegliche Nachrüstung von losem Zubehör möglich; Herstellervorgaben des Fahrzeugherstellers beachten
20 uristische Fallstricke im Fahrradhandel 21 Was darf der Endverbraucher verändern E-Bike 25 km/h Der Endverbraucher kann prinzipiell alle Veränderungen vornehmen, ohne Hersteller zu werden, soweit das Fahrzeug in seinen Grundeigenschaften nicht verändert wird. E-Bike 45 km/h Gleicher Handlungsspielraum wie der Fachhändler. Trotzdem muss auch der Endverbraucher den technischen Dienst zur Eintragung aufsuchen
21 uristische Fallstricke im Fahrradhandel 22 Elektro-Zusatzantriebe z.b. Pendix, aber auch andere Hersteller bieten technisch ausgereifte Produkte an Meiner Auffassung nach wird beim Umbau ein neues Produkt vom Händler hergestellt, dass keine CE-Konformität besitzt
22 uristische Fallstricke im Fahrradhandel 23 Fragen & Antworten
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