III. Grundlagen des Entstehens und Vermeidens von Unfällen und arbeitsbedingten

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1 Seite 1 / 19 III. Grundlagen des Entstehens und Vermeidens von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen

2 Seite 2 / 19 Inhaltsverzeichnis Inhalt 1 Einführung 2 Entstehungszusammenhänge von Unfällen Entwicklung eines Denkmodells 3 Entstehungszusammenhänge von Entwicklung eines Denkmodells 4 Arbeitssysteme als Ansatzpunkt zur Vermeidung/Verringerung von Gefährdungen 5 Ziele und Maßnahmenansätze der Gestaltung von sicheren und gesundheitsgerechten Arbeitssystemen

3 Seite 3 / 19 1 Einführung Arbeitsschutz umfasst Sicherheit und Gesundheitsschutz und dient der Verhütung von Unfällen und. Um Arbeitsschutz betreiben zu können und Ansatzpunkte für eine vorausschauende Vermeidung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingte Erkrankungen zu finden, muss man wissen, wie Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen entstehen. In dieser Lerneinheit werden Modellvorstellungen zur Entstehung von Unfällen und erarbeitet. Mit diesen Modellvorstellungen werden einheitliche Begriffe für die Komplexe Gefährdungsfaktor Gefährdung Gesundheitsschaden (Unfall, arbeitsbedingte Erkrankung) entwickelt. Das Verhalten der Betroffenen bzw. Beteiligten wird gerne als nahe liegende Erklärung für den Eintritt eines Unfalls herangezogen (nicht aufgepasst, leichtsinniges Verhalten, falsche Reaktion, usw.).

4 Seite 4 / 19 2 Entstehungszusammenhänge von Unfällen Entwicklung eines Denkmodells 2.1 Entwicklung des Denkmodells Einführung Eine Vielzahl von Faktoren tragen zum Eintritt eines Unfallereignisses bei. Das Vorhandensein der Gefahrenquelle mit verletzungsbewirkenden Faktoren ist die unbedingte Voraussetzung für den Eintritt des Unfallereignisses. Daneben ist das räumliche und/oder zeitliche Zusammentreffen von Mensch/Faktor (Gefahrenquelle) notwendige Voraussetzung für den Eintritt des Unfallereignisses. Weitere Elemente (in Bild 1 dargestellt und im nächsten Abschnitt beschrieben) begünstigen den Eintritt des Unfalls. Bild 1: Denkmodell zur Entstehung von Unfällen

5 Seite 5 / Entwicklung des Denkmodells und Erläuterung der Begriffe Verletzungsbewirkender Faktor Eigenschaft einer Gefahrenquelle, die zur Verletzung (zum Unfall) führen kann. Beispiele: - Mechanische Faktoren - Extrem heiße Oberflächen - Funkenflug Gefahrbringende Bedingungen Gefahrbringende Bedingungen sind grundsätzlich vorhersehbar. Gefahrbringende Bedingungen führen dazu, dass ein Zusammentreffen von Faktor und Mensch möglich ist. Ihre Ursachen liegen in Defiziten bei technischer Sicherheit, Funktionssicherheit u. ä.. Unfallgefährdung Zustand oder Situation, bei der ein plötzliches räumliches und/oder zeitliches Zusammentreffen des Menschen mit einem verletzungsbewirkenden Faktor / mehreren unfallbewirkenden Faktoren möglich ist. Das Wirksamwerden der Unfallgefährdung kann sich in Verletzungen bzw. Unfällen äußern. Begünstigende Bedingungen Begünstigende Bedingungen sind technische Störungen, plötzliche Ausfälle, aktuelle Organisationsabläufe, momentane individuelle physische oder/und psychische Leistungsvoraussetzungen des Beschäftigten (situative Faktoren, die Tagesform u.ä.). Begünstigende Bedingungen sind nicht vorhersehbar.

6 Seite 6 / 19 Schaden Bild 3: Schaden Schaden umfasst Verletzung oder sonstige Schädigung von Gesundheit oder Schädigung von Sachwerten. Gesundheitsschaden: Verletzung und/oder arbeitsbedingte Erkrankung Unfall: Plötzliches unerwartetes Ereignis, bei dem von außen auf den Körper einwirkende Faktoren eine Verletzung bewirken. Arbeitsunfall: Unfall, den eine versicherte Person bei einer versicherten Tätigkeit erleidet 2.3 Ableiten von Folgerungen aus dem Denkmodell Entstehungszusammenhänge von Unfällen für den präventiven Arbeitsschutz Ausgehend von dem Denkmodell Entstehungszusammenhänge von Unfällen sind prinzipiell verletzungs-/schadensbewirkende Faktoren in der Arbeitssituation erkennbar und beeinflussbar, somit können Unfälle vermieden bzw. die Wahrscheinlichkeit des Eintritts kann verringert werden. Zusammenfassung der wichtigsten Punkte des Denkmodells Entstehungszusammenhänge von Unfällen :

7 Seite 7 / 19 Unfälle sind auf Ursachen, die in der Arbeitssituation vorhanden sind, zurückzuführen Unfällen liegen verletzungsbewirkende (schädigende) Faktoren zugrunde Das Ursachengefüge besteht aus - Vorhandensein eines Gefährdungsfaktors (verletzungsbewirkender Faktor) - Gefahrbringenden Bedingungen (Umstände, die ein Wirksamwerden der Gefährdungsfaktoren ermöglichen) - Unfallgefährdungen führen zum Unfall, wenn begünstigende Bedingungen hinzutreten. Erkenntnisse aus dem Denkmodell: Unfallgefährdungen sind bereits vor Eintritt des Unfallereignisses vorhanden. Bei bestehenden Unfallgefährdungen ist prinzipiell immer die Möglichkeit des Eintritts eines Unfalls gegeben. Unfallgefährdungen (verletzungsbewirkende Faktoren und gefahrbringende Bedingungen) sind unabhängig von Unfällen erkennbar. Das Erkennen von verletzungsbewirkenden Faktoren und Unfallgefährdungen ist Voraussetzung für die vorausschauende Vermeidung von Unfällen. Die Vorteile des Denkmodells für den Präventionsansatz: Unfallgefährdungen müssen möglichst systematisch gesucht werden. Bei erkannten Unfallgefährdungen ist damit auch ein Eingreifen möglich, bevor sich ein Unfall ereignet. Die wirksamste Maßnahme besteht in der Vermeidung bzw. Beseitigung der verletzungsbewirkenden Faktoren.

8 Seite 8 / 19 3 Entstehungszusammenhänge von arbeitsbedingten Erkrankungen Entwicklung eines Denkmodells 3.1 Krankwerdungsprozess In jedem Fall rufen Belastungen im menschlichen Körper und/oder der Psyche Wirkungen hervor. Solche Wirkungen bestehen zum Beispiel in physiologischen Umstellungen wie der Erhöhung der Herzschlagfrequenz, des Blutdrucks oder ähnlichem. Dies muss nicht in jedem Fall negativ beurteilt werden: Ein bestimmtes Maß an Bewegung hat z.b. auf das Herz-Kreislauf-System fördernde Wirkung. Es können gesundheitsfördernde und stärkende Kräfte gebildet werden. Die körperlich-geistigen Umstellungs- und Anpassungsprozesse können in Abhängigkeit von der Belastung zunächst durchaus den Körper vor offenkundigen Schädigungen schützen. Die individuelle Reaktionsbreite auf Belastungen hat biologische und psychologische Grenzen: Je nach Art, Einwirkungsdauer und Höhe der Belastung und den individuellen Voraussetzungen können diese Grenzen früher oder später erreicht oder überschritten werden. Eine Überschreitung bezeichnet man auch als Überbeanspruchung. Das Überschreiten geht zunächst oft einher mit Symptomen unterschiedlicher Art, die sich in Abhängigkeit von der Zeitdauer der Überbeanspruchung sowie weiteren mitwirkenden Einflüssen verändern. Überlastungs- oder Schädigungssymptome, aber auch Beanspruchungen können beispielsweise durch arbeitsmedizinische Untersuchungen erkennbar werden und sich in Äußerungen von Betroffenen über Befindlichkeitsstörungen niederschlagen oder auch in Fehlzeiten.

9 Seite 9 / Einführung der Begriffe arbeitsbedingte Erkrankung, Berufskrankheit, Gesundheitsgefährdung, arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdung, krankheitsbewirkender Faktor Es besteht grundlegende Parallelität zum Modell und zu den Begriffen der Entstehung von Unfällen. Die Krankheitsentstehung ist jedoch im Allgemeinen wesentlich komplexer als die Entstehung von Unfällen. Bild 4: Denkmodell zur Entstehung arbeitsbedingter Erkrankungen

10 Seite 10 / 19 Krankheitsbewirkende Faktoren Eigenschaft einer Gefahrenquelle, die zu einer arbeitsbedingten Erkrankung führen kann Beispiele: - Lärm - Schwingungen - Stoffeigenschaften - extreme Klimata Individuelle Leistungsvoraussetzungen Gesamtheit der individuellen Merkmale der physischen und psychischen Leistungsfähigkeit sowie der physischen und psychischen Leistungsbereitschaft des Menschen Außerberufliche Einflüsse können positive oder negative Auswirkungen haben. Gesundheitsgefährdung Zustand oder Situation, bei der über (mehr oder weniger lange) Zeiträume (Expositionszeit, Latenzzeit) hinweg ein Zusammentreffen des Menschen mit einem oder mehreren krankheitsbewirkenden Faktoren möglich ist. Das Wirksamwerden der Gesundheitsgefährdung kann sich in arbeitsbedingten Erkrankungen äußern. Arbeitsbedingte Erkrankungen gliedern sich auf in: - Berufskrankheiten nach 9 SGB VII Berufskrankheit jener Teil der, die ein Versicherter bei einer beruflichen Tätigkeit erleidet, wenn nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft die Krankheit durch besondere Einwirkungen verursacht ist, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Die Krankheit ist in einer Verordnung (Berufskrankheiten- Verordnung) bezeichnet oder sie kann im Einzelfall als Berufskrankheit entschädigt werden, wenn nach neuen Erkenntnissen die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Berufskrankheit erfüllt sind.

11 Seite 11 / 19 - Andere arbeitsbedingte Erkrankungen im Sinne des Präventionsverständnisses Hierbei handelt es sich um den Teil der Krankheiten, bei denen Mitverursachung durch Arbeitsbedingungen vermutet werden, ohne dass ein Entschädigungsanspruch vorliegt. Aus der Annahme des Vorliegens einer arbeitsbedingten Erkrankung kann nicht gefolgert werden, dass Ansprüche an Entschädigungsleistungen bestehen. Aus der Bezeichnung arbeitsbedingt kann lediglich abgeleitet werden, dass arbeitsbedingte Umstände beim Entstehen einer solchen Krankheit beigetragen haben können. Diese Umstände verleihen den Erkrankungen nicht den Charakter einer Berufskrankheit. Die Annahme vermutlicher Arbeitsbedingtheit dient ausschließlich der Auswertung für die weitere Verbesserung der betrieblichen Arbeitsbedingungen im Sinne des Präventionsverständnisses im Arbeitsschutz. 3.3 Oberbegriffe des Denkmodells Gefahrenquelle Eine Gefahrenquelle ist ein latent vorhandener Zustand eines oder mehrerer Elemente des Arbeitssystems, der entsprechend seiner Eigenschaften, Mengen, Operationen unter bestimmten Bedingungen zu einer Gefährdung führen kann. Die Gefahrenquelle kann verletzungsbewirkende Faktoren und/oder krankheitsbewirkende Faktoren aufweisen. Der latente Zustand charakterisiert ein vorhandenes Gefährdungspotenzial mit schadensbewirkenden Eigenschaften der objektiven Arbeitsbedingungen unabhängig vom Risiko. Eine Gefahrenquelle ist die Quelle eines möglichen Schadens. Gefährdung Zustand oder Situation, in der die Möglichkeit des Eintritts eines Gesundheitsschadens besteht. Die Gefährdung entsteht durch ein mögliches räumliches und/oder zeitliches Zusammentreffen eines Gefährdungsfaktors mit dem/den Beschäftigten, in dem eine schädigende Wirkung eintreten kann. Das Zusammentreffen kann durch gefahrbringende Bedingungen und/oder mögliche außerberufliche Einflüsse beeinflusst sein. Gesundheitsschaden Verletzung und/oder arbeitsbedingte Erkrankung

12 Seite 12 / Gesundheitsfördernde Faktoren Zustand oder Ereignis, der/das aufgrund seiner Eigenschaften, Mengen, Dosis, Operationen entsprechend der individuellen Leistungsvorausetzungen des Menschen zur Erhaltung bzw. Förderung der Leistungsfähigkeit, zur Mobilisierung der körperlichen, seelischen und sozialen Widerstandskräfte und Schutzfaktoren des Menschen führt. Bild 5: Denkmodell (Entstehung von Unfällen und ) Beispiele: - optimal wechselnde körperliche Arbeit - Schwingungen, die vom Menschen als angenehm empfunden werden - Behaglichkeitsklima - Soziale Unterstützung

13 Seite 13 / 19 - Entscheidungsspielräume Steigerung der gesundheitlichen Ressourcen Maßnahmen zur Gesundheitsförderung Prozess der Stärkung der körperlichen, seelischen und sozialen Leistungsvoraussetzungen des Menschen, der Verhalten und Verhältnisse gleichermaßen berücksichtigt, Wissen und Erfahrungen der Mitarbeiter einbezieht, Mitwirkungsmöglichkeiten an der Gestaltung des betrieblichen Umfeldes zulässt, zur Verbesserung der Bewältigungsmechanismen beiträgt, die sozialen Beziehungen und gegenseitige Unterstützung der Mitarbeiter fördert. Maßnahmen der Gesundheitsförderung umfassen vorrangig technische und organisatorische Maßnahmen der Arbeitssystemgestaltung sowie Maßnahmen zur Förderung einer aktiven Mitarbeiterbeteiligung (organisationale Ressourcen) und auch Maßnahmen zur bewegungsbezogenen und verhaltensbezogenen Gesundheitsförderung zur Stärkung persönlicher Kompetenzen (personeller Ressourcen). Gesundheitsförderung schafft sichere, anregende, befriedigende und angenehme Arbeits- und Lebensbedingungen. Es handelt sich um Maßnahmen, mit denen die Menschen auf die Faktoren, die ihre Gesundheit beeinflussen, aktiv und selbstverantwortlich Einfluss nehmen können. Gesundheit Zustand körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens. Unter Gesundheit im Sinne des Arbeitsschutzes wird das Freisein von Eingriffen verstanden, die zu einer Störung der körperlichen, geistigen und seelischen Lebensvorgänge führen. 3.5 Ableiten von Folgerungen aus dem Denkmodell Entstehungszusammenhänge von für den präventiven Arbeitsschutz Arbeitsbedingte Erkrankungen haben ihre Ursachen (bei Berufskrankheiten) oder Teilursachen (bei anderen arbeitsbedingten Erkrankungen) in krankheitsbewirkenden Faktoren von Arbeitssystemen. Arbeitsbedingten Erkrankungen liegt ein Ursachengefüge zugrunde. Das Ursachengefüge besteht aus: - krankheitsbewirkenden Faktoren - gefahrbringenden Bedingungen - Möglichkeit des zeitlich-räumlichen Zusammentreffens von Mensch und Faktor (einschließlich der Dauer, Art und Intensität der Einwirkung)

14 Seite 14 / 19 - den individuellen Voraussetzungen des Menschen und begünstigenden äußeren Bedingungen zum Wirksamwerden der Gesundheitsgefährdung Sind Gesundheitsgefährdungen vorhanden, ist prinzipiell die Möglichkeit einer arbeitsbedingten Erkrankung gegeben. Gesundheitsgefährdungen sind wie Unfallgefährdungen unabhängig vom Eintritt von erkennbar, und zwar immer dann, wenn die Wirkungszusammenhänge bekannt sind oder als wahrscheinlich bewertet werden müssen. Aufdecken von Belastungen (im Sinne von Gesundheitsgefährdung) ermöglicht ein Eingreifen, bevor eine arbeitsbedingte Erkrankung eintritt. Arbeitssysteme sind so zu gestalten, dass eine Gesundheitsgefährdung möglichst weitgehend ausgeschlossen ist. Ausgangspunkt sind immer die Leistungsvoraussetzungen des Menschen. Hierbei sind Differenzierungen nach Geschlecht, Alter, Leistungswandel (Behinderungen) zu beachten.

15 Seite 15 / 19 4 Arbeitssysteme als Ansatzpunkt zur Vermeidung/ Verringerung von Gefährdungen Denkmodell Arbeitssystem Bild 6: Arbeitssystem Unter einem Arbeitssystem wird ein abgegrenztes System verstanden, in dem eine Reihe von Elementen wie Arbeitsmittel, Arbeitsplatz/Arbeitsstätte, Mensch und Arbeitsablauf zur Erfüllung einer Arbeitsaufgabe zweckgerichtet zusammenwirken und miteinander in Wechselwirkung stehen. Dabei kann dieses Arbeitssystem selbst wiederum Bestandteil eines größeren Systems sein. Zur Vermeidung von Unfällen muss das Arbeitssystem so gestaltet sein, dass der Eintritt eines Schadens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann (Systemsicherheit).

16 Seite 16 / 19 Bild 7: Elemente zum Erreichen von Sicherheit Arbeitssysteme sind sicher zu gestalten. Ansatzpunkte für die Vermeidung/Verringerung von Gefährdungen sind der technische Bereich, der organisatorische Bereich und der personelle Bereich (T-O-P) für die Gestaltung von sicheren Arbeitssystemen.

17 Seite 17 / 19 5 Ziele und Maßnahmenansätze der Gestaltung von sicheren und gesundheitsgerechten Arbeitssystemen 5.1 Notwendigkeit der Festlegung von Zielen Vor der Entwicklung von Maßnahmen zur Gestaltung von sicheren und gesundheitsgerechten Arbeitssystemen sind Ziele zu bestimmen. Die Ziele beschreiben den Sollzustand von Arbeitssystemen und geben vor, was mit den Maßnahmen erreicht werden soll. Dies gilt sowohl für bestehende Arbeitssysteme, in denen Unfall- und Gesundheitsgefährdungen vorhanden sind, als auch für die Gestaltung von Arbeitssystemen. Ziele beschreiben den Sollzustand des Arbeitssystems. Sie lassen unterschiedliche Maßnahmen zu ihrem Erreichen zu (Denken in Alternativen). Ziele liefern die Prüfkriterien, ob die Maßnahmen geeignet sind, den Soll-Zustand zu erreichen und ob nach Realisierung der Maßnahmen der Soll-Zustand erreicht wurde. Systemsicherheit als generelle Zielsetzung Systemsicherheit: Zustand eines Arbeitssystems, in dem technische, organisatorische und personelle Faktoren im Zusammenwirken den Eintritt eines Schadens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausschließen 5.2 Ziel- und Maßnahmenhierarchie Bild 8: Rangfolge der Sicherheitsmaßnahmen

18 Seite 18 / 19 Als allgemeine Rangfolge für die Einflussnahme auf die Verhütung von Unfällen und Erkrankungen gilt: 1. Verletzungs- bzw. krankheitsbewirkende Faktoren (Gefährdungsfaktoren) in Arbeitssystemen nicht entstehen lassen (vermeiden) bzw. vorhandene beseitigen Erscheint für den vorliegenden Fall eine Maßnahme zur Beseitigung der Gefährdungsfaktoren nicht möglich, kann das Ziel nicht realisiert werden (eine Beseitigung der Gefährdungsfaktoren ist oft nicht möglich, ohne die Funktion des Arbeitssystems einzuschränken und aus diesen Gründen nicht realisierbar). Es ist daher ein abgestuftes Ziel niedrigerer Reichweite zu suchen. Die Rangstufe 1 schließt ein: Reduzieren der Gefährdung z.b. durch Verringerung des Energiebetrages auf eine nicht mehr verletzungsbewirkende Größe. 2. Das Wirksamwerden der Gefährdungen durch technische Maßnahmen ausschließen. Zum Beispiel zwangsläufig und zuverlässig verhindern, dass Mensch und Gefährdungsfaktoren zusammentreffen können. Maßnahmen bestehen im Wesentlichen im Abschirmen der Gefährdungsfaktoren durch sicherheitstechnische Maßnahmen. Solche Maßnahmen werden auch als sekundäre sicherheitstechnische Maßnahmen bezeichnet. Erscheint für den vorliegenden Fall eine Maßnahme, die das Wirksamwerden der Gefährdungen zuverlässig verhindert, nicht möglich, kann das Ziel nicht realisiert werden. Es sind daher weitere Ziele niedrigerer Reichweite festzulegen, die ergänzend zu dem Ziel Verhinderung des Wirksamwerdens der Gefährdungen zu sehen sind. 3. Mensch durch organisatorische Maßnahmen von der Gefährdung fernhalten, das zeitlich-räumliche Zusammentreffen von Mensch und Gefährdung möglichst ausschließen bzw. gering halten. Es handelt sich um organisatorische Sicherheitsmaßnahmen wie Regelungen zur Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf, Arbeitszeit- und Pausengestaltung, Beschäftigungsbeschränkungen usw. Erscheint für den vorliegenden Fall eine Maßnahme nicht ausreichend, um das Wirksamwerden der Gefährdungen zuverlässig zu verhindern, sind ergänzende Ziele der Rangstufen 4 und 5 notwendig. 4. Die Einwirkungen von Gefährdungen verhindern bzw. mindern. Dies lässt sich vor allem durch den Einsatz persönlicher Schutzausrüstung erreichen. Eine potenziell verletzungsbewirkende Energie wirkt zwar auf den Menschen ein, eine Verletzung wird aber durch z.b. den Sicherheits- bzw. Schutzschuh vermieden bzw. verringert.

19 Seite 19 / Als letzte Möglichkeit in der Rangfolge sind verhaltensbezogene Sicherheitsmaßnahmen zu sehen. Der Mensch verringert durch sein Verhalten die Möglichkeit, dass Mensch und Gefährdung zusammentreffen. Die Zielhierarchie wird von oben nach unten angewandt. Gefährdung vermeiden/beseitigen hat immer erste Priorität. Prinzipiell gilt die Rangfolge nicht nur zur Abwendung von Unfallgefährdungen, sondern auch für Gesundheitsgefährdungen. Maßnahmen müssen kombiniert werden, falls die Gefährdungsbeseitigung nicht möglich ist. Zu beurteilen ist hier jedoch immer, ob unter den gegebenen Belastungen unter Beachtung der individuellen Faktoren Überbeanspruchungen hervorgerufen werden können. Insbesondere bei psychischen Faktoren kann jedoch ein krankheitsbewirkender Faktor in erster Linie durch arbeitsorganisatorische Maßnahmen vermieden/verringert werden. Insofern ist die Rangfolge der Ziele und Maßnahmen hierbei modifiziert.

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