Electronic Banking-Vereinbarung

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1 Kontonummer + bestehende Unter- und Fremdwährungskonten Zwischen im Folgenden Kunde genannt und Bayerische Landesbank Brienner Straße München im Folgenden BayernLB genannt wird folgende Vereinbarung zur Inanspruchnahme elektronischer Bankdienstleistungen (e:banking) bzw. zum Einzug von Forderungen durch Lastschriften getroffen: I. Allgemeine Verfahrensbestimmungen 1. Auftragserteilung durch den Kunden 1.1 Inlandszahlungsverkehr beleglose Überweisungsaufträge mit fester Wertstellung (-DTE-) beleglose Zahlungsaufträge unter Einschaltung von Service-Rechenzentren beleglose Zahlungsaufträge aus elektronischen Zahlungssystemen unter Einschaltung von Netzbetreibern 1.2 Auslandszahlungsverkehr beleglose Auslandszahlungsaufträge (-AZV-) taggleiche grenzüberschreitende Eilzahlungen in EUR (-EUE-) Cash Management Transfer-Aufträge (-RFT-) 1.3 SEPA-Zahlungsverkehr beleglose SEPA-Überweisungsaufträge (-CCT-/-XCT) beleglose SEPA-Eilüberweisungsaufträge (-CCU-) beleglose SEPA-Lastschrifteinzugsaufträge SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (-CDD-/-CD1-) SEPA-Firmenlastschriftverfahren (-CDB-) Lastschrifteinzugsaufträge dürfen nur für Konten eingereicht werden (unabhängig von den in der Vereinbarung aufgeführten Konten), wenn der Kunde zuvor für das betreffende Konto einen entsprechenden Antrag gestellt hat und dieser von der BayernLB angenommen wurde. Seite 1/6

2 2. Informationsbereitstellung an den Kunden 2.1 Zahlungsverkehr Kontoauszuginformationen (-STA-; -C53-) Vormerkposten (-VMK-; -C52-) Devisenkursinformationen (-DKI-) Kontoauszug-Bereitstellung unter Einschaltung von Service-Rechenzentren Bereitstellung von Buchungsinformationen (Rückdatei) lt. Anlage (-DTI-; -C54) 3. Verfahren zum Datenaustausch 3.1 Datenfernübertragung DFÜ (Pkt. 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 2.1 und 2.2) EBICS SWIFT Hinweis zu EBICS (SEPA): SEPA-Zahlungsverkehr ist nur mittels EBICS ab Version 2.3 möglich. 4. Annahmezeiten, Einreichungsfristen, Zeitlimit für die vollständige Autorisierung, Verfügungslimite, Archivierung, Austausch von Testdaten, Sperrmöglichkeiten 4.1 Die Annahmezeiten für Zahlungsaufträge sowie die Einreichungsfristen für Lastschrifteinzugsaufträge entnehmen Sie bitte dem Preis- und Leistungsverzeichnis. 4.2 Der Kunde hat per Datenfernübertragung übermittelte Auftragsdaten spätestens am 19. Kalendertag nach Zugang der Auftragsdaten bei der BayernLB vollständig zu autorisieren. 4.3 Die Verfügungsmöglichkeit über die von dieser Vereinbarung erfassten Konten kann, soweit in der Teilnehmervereinbarung vorgesehen, betragsmäßig unabhängig von der Höhe des Kontostandes kontenübergreifend für ein einheitliches Zahlungsverkehrs-Tageslimit (ZV-Tageslimit) begrenzt werden. Das ZV-Tageslimit hat folgende Wirkung: Bei der BayernLB eingehende Zahlungsaufträge werden in der Reihenfolge ihres Einganges nur entgegengenommen, wenn dadurch das Limit des Einreichungstages nicht überschritten wird. Auf das Limit des Ausführungstages (z.b. bei Terminüberweisungen) kommt es dabei nicht an. Die BayernLB wird den Kunden über eine Limitüberschreitung unverzüglich informieren. Die BayernLB ist nicht verpflichtet, im Rahmen des Verfügungslimits liegende Aufträge auszuführen, wenn das betreffende Konto keine ausreichende Deckung oder keinen ausreichenden Kreditrahmen aufweist. 4.4 Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferten Dateien im Bedarfsfall über die in den besonderen Bedingungen (z.b. Bedingungen für die Datenfernübertragung) genannten Regelfristen hinaus nachweisbar zu halten. Die BayernLB wird den Kunden rechtzeitig vor Ablauf der Regelfristen darüber informieren, wenn ein solcher Fall gegeben ist. 4.5 Vor Aufnahme der Datenfernübertragung sind Testdaten auszutauschen. II. Zusatzvereinbarungen / Bedingungen Die angekreuzten besonderen Bedingungen, Richtlinien und Zusatzvereinbarungen sind Bestandteil dieser Vereinbarung. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BayernLB (AGB). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie die besonderen Bedingungen und Richtlinien sind im Internet unter hinterlegt und abrufbar. Auf Wunsch werden die Bedingungen in Papierform zur Verfügung gestellt. Sonderregelung für Kunden, die keine Verbraucher sind: Bei Kunden, die keine Verbraucher sind, gelten 675d Abs.1 Satz 1, Absätze 2-4 (Informationspflichten einschließlich vorvertragliche Informationspflichten) und 675 f Abs. 4 Satz 2 (Auslagen und Entgelte für die Erfüllung von Nebenpflichten) des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht. Seite 2/6

3 1. Auftragserteilung Zahlungsverkehr Bedingungen für den Überweisungsverkehr Bedingungen für den Einzug von Forderungen durch Lastschriften im Einzugsermächtigungsverfahren SEPA Basis-Lastschriftverfahren SEPA Firmenlastschriftverfahren Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke Bedingungen für den beleglosen Datenaustausch unter Einschaltung von Service-Rechenzentren Bedingungen für die Abwicklung von Zahlungen aus elektronischen Zahlungssystemen unter Einschaltung von Netzbetreibern Zusatzvereinbarung für die Angabe von abweichenden Auftraggeberkonten für Rückgaben bei SEPA- Zahlungen Zusatzvereinbarung zur Einreichung von Überweisungsauftragsdateien mit festem Zahltag im SEPA- Format 2. Konteninformationen Vormerkposten werden nicht als Buchungsbestätigung, sondern lediglich zur Vorabinformation zur Verfügung gestellt. Umsätze, die in die Vormerkposten eingestellt werden, können jederzeit von der BayernLB ohne Zustimmung des Kunden zurückgerufen werden; für die Vollständigkeit bzw. die tatsächliche Buchung übernimmt die BayernLB keine Gewähr. Die Vormerkposten sind nicht zur abschließenden Disposition geeignet. Sollte der Kunde mit den Daten der Vormerkposten disponieren, geschieht dies auf eigenes Risiko. Bedingungen für die Bereitstellung von Kontoinformationen unter Einschaltung von Service- Rechenzentren 3. Datenaustausch Bedingungen für Datenfernübertragung Rahmenbedingungen über den Austausch von EDI-Nachrichten Bedingungen für beleglose Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr 5. Sonstiges Teilnehmerberechtigung für Datenfernübertragung Zusatzvereinbarung zur Freischaltung im DFÜ-Verfahren mittels per Telefax übermittelten Initialisierungsprotokollen: (1) Mit dieser Zusatzvereinbarung beauftragt der Kunde die BayernLB zur Entgegennahme und Bearbeitung von Initialisierungsprotokollen für das DFÜ-Verfahren, die er per Telefax übermittelt. (2) Zur Unterschrift von Initialisierungsprotokollen ist nur der jeweilige Teilnehmer berechtigt. Das Initialisierungsprotokoll muss vom jeweiligen Teilnehmer unterzeichnet werden. Bei jedem eingemeldeten Teilnehmer erfolgt die Freischaltung erst, wenn die geleistete Unterschrift auf dem Initialisierungsprotokoll mit der auf der Teilnehmerberechtigung hinterlegten Unterschrift positiv geprüft wurde. (3) Initialisierungsprotokolle können der BayernLB von jedem Telefaxanschluss des Kunden übermittelt werden. (4) Der Kunde wird die Initialisierungsprotokolle, die per Telefax übermittelt wurden, nicht im Original nachreichen. (5) Dem Kunden ist bekannt, dass bei der Übermittlung der Initialisierungsprotokolle mittels Telefax ein hohes Fälschungsrisiko (z. B. Verfälschungen durch schattenloses Kopieren oder Manipulation an der Absenderkennung) besteht. Seite 3/6

4 (6) Der Kunde stellt die BayernLB von jeder Haftung und allen Regressansprüchen Dritter frei, die trotz Einhaltung des o. g. Verfahrens durch missbräuchliche oder fehlerhafte Übermittlung von Initialisierungsprotokollen entstehen können. Dies gilt insbesondere für Schäden aufgrund von Fälschungen oder Verfälschungen von Initialisierungsprotokollen durch unberechtigte Personen, sowie für Schäden aufgrund von Fehlleitungen oder Übermittlungsfehlern; diese Schäden hat der Kunde zu tragen, soweit sie nicht von der BayernLB verschuldet wurden. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BayernLB, speziell Nr. 20 c, wird besonders verwiesen. (7) Änderungen oder ein Widerruf dieser Zusatzvereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Formerfordernisses. Die Übermittlung eines Telefax erfüllt dieses Formerfordernis nicht. 5. Zusatzangaben für SEPA-Überweisungen in die Schweiz, nach Island, Norwegen und Liechtenstein (1) Zusätzlich zu den in den Ziff. III 1.1 und IV 1.1 der Bedingungen für den Überweisungsverkehr aufgeführten erforderlichen Angaben wird der Kunde bei Überweisungen in die Schweiz, nach Island, Norwegen und Liechtenstein seine vollständige Adresse angeben. (2) Im Rahmen der Ausführung der Überweisung übermittelt die BayernLB auch die Adressdaten des Kunden unmittelbar oder unter Beteiligung zwischengeschalteter Kreditinstitute an das Kreditinstitut des Begünstigten. Das Kreditinstitut des Begünstigten kann dem Begünstigten die Überweisungsdaten, zu denen auch die Adressdaten gehören, ganz oder teilweise zur Verfügung stellen. III. Konditionen Die Konditionen ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Zutreffendes bitte ankreuzen: Die Belastung sämtlicher vom Kunden zu entrichtender Entgelte erfolgt zu Lasten des folgenden Kontos in unserem Haus: IBAN: BIC: Die Belastung sämtlicher vom Kunden zu entrichtender Entgelte erfolgt gemäß SEPA-Lastschriftmandat Mandatsreferenz Gläubiger-ID: DE42EZV IV. Ansprechpartner Der Kunde benennt folgende Ansprechpartner für Abwicklung- und Systemseite Die nachfolgend benannten Ansprechpartner für die elektronische Kommunikation werden von der BayernLB mittels einer automatisch aus den Systemen der BayernLB generierten (automatische Reports) informiert, sobald Änderungen, die der Kunde beauftragt und denen die BayernLB- soweit erforderlich zugestimmt hat, von der BayernLB umgesetzt wurden. Änderungen dieser Art sind zum Beispiel die Freischaltung neuer Teilnehmer im e:banking, die Aufnahme weiterer Konten im e:banking, die Löschung von Konten im e:banking und ähnliche. Wünscht der Kunden, dass die entsprechende an andere Ansprechpartner adressiert werden soll, ist dies unter Empfänger für automatische Reports anzugeben. Seite 4/6

5 Ansprechpartner für die elektronische Kommunikation Abteilung: Telefon: Fax: Empfänger für automatische Reports Ansprechpartner für den Zahlungsverkehr Abteilung: Telefon: Fax: Empfänger der digitalen Quartalsabrechnung Wird künftig eine andere -Adresse für die digitale Abrechnung gewünscht, teilen Sie uns diese bitte mit. Für die digitale Abrechnung ist nur eine -Adresse pro Kunde zulässig. V. Haftung Die Haftung der BayernLB bzw. des Kunden richtet sich nach den für die jeweilige Auftragsart vereinbarten besonderen Bedingungen (z.b. Bedingungen für den Überweisungsverkehr). VI. Sorgfaltspflichten Der Kunde hat die in den besonderen Bedingungen vorgeschriebenen Sorgfalts-, Verhaltensund Anzeigepflichten einzuhalten. VII. Zusätzliche Verhaltens- und Sorgfaltspflichten des Kunden im Umgang mit Schlüsselmedien 1. Die BayernLB weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass bei der Speicherung der elektronischen Unterschrift / Private Keys auf Wechseldatenträgern oder sonstigen Schlüsselmedien (Diskette, USB-Stick, lokale Festplatte) und gleichzeitiger Nutzung eines webbasierten Zugangs erhöhte Sicherheitsrisiken bestehen. Insbesondere kann bei einer Speicherung auf Wechseldatenträgern / sonstigen Schlüsselmedien ein Ausspähen und/oder Kopieren der elektronischen Unterschrift / Private Keys eines Teilnehmers nicht ausgeschlossen werden. Durch das Ausspähen und/oder Kopieren von elektronischen Unterschriften / Private Keys durch unberechtigte Dritten können die vereinbarten Dienstleistungen missbräuchlich genutzt, z.b. über das Konto verfügt werden. Seite 5/6

6 2. Der Kunde stellt sicher, dass jeder Teilnehmer der Datenfernübertragung das persönliche Schlüsselmedium sicher aufbewahrt und die Persönliche Identifikationsnummer (PIN) nicht in den Besitz Dritter kommt. VIII. Kündigung Für die Kündigung dieser Vereinbarung oder einzelner darin aufgeführter Dienstleistungen gilt Ziff. 26 der AGB. Die Mindestkündigungsfrist von zwei Monaten in Nummer 26 Abs. 1 Satz 3 der AGB der BayernLB gilt nicht für Kunden, die keine Verbraucher sind. Für Kunden, die keine Verbraucher sind, gilt abweichend von Nr. 26 Abs. 1 Satz 3 der AGB der BayernLB eine Mindestkündigungsfrist der BayernLB von zwei Wochen. IX. Sonstiges Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung teilweise oder vollständig nichtig oder aus sonstigen Gründen unwirksam sein, so soll die Vereinbarung im Übrigen ihre Gültigkeit behalten. In diesem Fall werden die Vertragsparteien eine den wirtschaftlichen Zielsetzungen möglichst nahekommende, rechtlich wirksame Ersetzungsklausel vereinbaren. X. Neu eröffnete Konten/Geltung dieser Vereinbarung Neu eröffnete KK-Konten, Unterkonten oder Fremdwährungskonten müssen vom Kunden für e:banking separat zugemeldet und von der BayernLB frei geschaltet werden. Es erfolgt keine automatische Anbindung von Neukonten im e:banking. Wenden Sie sich hierfür an unsere e:banking Spezialisten. Werden neu eröffnete Unterkonten oder Fremdwährungskonten für e:banking zugemeldet und von der BayernLB frei geschaltet, gilt diese Vereinbarung auch für diese Konten. München, Bayerische Landesbank Ort, Datum Unterschrift(en) Konto-Inhaber Name in Druckbuchstaben USt-ID-Nr.: DE Online Seite 6/6

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