Neues von der IATA-DGR/ICAO-TI Stuttgarter Gefahrguttag Mittwoch, 19. Oktober medical airport service GmbH
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- Reinhardt Otto Kaiser
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1 Neues von der IATA-DGR/ICAO-TI Stuttgarter Gefahrguttag Mittwoch, 19. Oktober 2016
2 Michael Philippi Leiter Gefahrgut- und Strahlenschutz Hessenring 13a Mörfelden-Walldorf Telefon Fax ICAO T.I. Edition 2017/2018 IATA/DGR Ausgabe medical airport service GmbH
3 25. ICAO Dangerous Goods Panel 58
4 Agenda Anpassung an die UN Model Regulation Änderung Verpackungsvorschriften bei Freigestellten Mengen Neue UN - Nummern & Versandbezeichnungen und Verpackungsanweisungen Änderungen und Neu - Eintragungen bei den Sonderbestimmungen Änderung bei den Verpackungsanweisungen für Lithiumbatterien Erweiterung der Güter die in einem ULD angeliefert werden dürfen Passagierbestimmungen DGR NOT OK die häufigsten Fehler 4
5 2.6 Gefahrgut in Freigestellten Mengen Dangerous good in excepted quantities (REQ) ABWEICHUNG DER LUFTFAHRTUNTERNEHMEN: 9W-13, AM-11, AR-01, BG-01, BR-04, CA-07, CI-02, CX-06, CZ-01, D0-02 EY-05, FX-02, GF-03, IJ-07, IP-01, JP-01, JX-03, KA-06, KC-12, KE-06, KQ-02, LD- 05, ME-01, MH-06, MK-04, MP-01, MS-05, OM-05, PX-05, QY-02, SV-01,TG-01, UX- 01, UY-01, VN-02, VT-04, WY-05
6 2.6.5 Verpackung Stand 2016 (a) Sie müssen eine Innenverpackung enthalten, die aus Kunststoff (mit einer Dicke von mindestens 0,2 mm bei Verwendung für flüssige Stoffe) oder aus Glas, Porzellan, Steinzeug, Ton oder Metall hergestellt sein muss (siehe auch ) und deren Verschluss mit Draht, Klebeband oder anderen wirksamen Mitteln sicher fixiert sein muss;.. (b) Jede Innenverpackung muss unter Verwendung von Polstermaterial sicher in eine Zwischenverpackung verpackt sein, so dass es unter normalen Transportbedingungen nicht zu einem Zubruch gehen, Durchstoßen oder Freiwerden von Inhalt kommen kann. Die Zwischenverpackung muss im Falle eines Bruches oder einer Undichtheit unabhängig von der Versandausrichtung den Inhalt vollständig zurückhalten. Bei flüssigem Stoffen muss die Zwischenverpackung genügend saugfähiges Material enthalten, um den gesamten Inhalt der Innenverpackung aufzunehmen. In solchen Fällen darf das saugfähige Material gleichzeitig als Polstermaterial verwendet werden. Die gefährlichen Güter dürfen weder mit dem Polstermaterial, dem saugfähigen Material und dem Verpackungsmaterial gefährlich reagieren noch die Unversehrtheit oder Funktion dieser Werkstoffe beeinträchtigen;
7 2.6.5 Verpackung Neu 2017 (a) Sie müssen eine Innenverpackung enthalten, die aus Kunststoff (mit einer Dicke von mindestens 0,2 mm bei Verwendung für flüssige Stoffe) oder aus Glas, Porzellan, Steinzeug, Ton oder Metall hergestellt sein muss (siehe auch ) und deren Verschluss mit Draht, Klebeband oder anderen wirksamen Mitteln sicher fixiert sein muss;.. (b) Jede Innenverpackung muss unter Verwendung von Polstermaterial sicher in eine Zwischenverpackung verpackt sein, so dass es unter normalen Transportbedingungen nicht zu einem Zubruchgehen, Durchstoßen oder Freiwerden des Inhalts kommen kann. Bei flüssigen Stoffen muss die Zwischenverpackung oder die Außenverpackung genügend saugfähiges Material enthalten, um den gesamten Inhalt der Innenverpackung aufzunehmen. Wenn in eine Zwischenverpackung eingesetzt, dann darf das saugfähige Material das Polstermaterial sein. Die gefährlichen Güter dürfen weder mit dem Polstermaterial, dem saugfähigen Material und dem Verpackungsmaterial gefährlich reagieren, noch die Unversehrtheit oder Funktion dieser Werkstoffe beeinträchtigen. Das Versandstück muss, unabhängig von dessen Orientierung, den Inhalt im Falle eines Bruches oder einer Undichtheit vollständig zurückhalten;
8 2.6 Gefahrgut in Freigestellten Mengen Umverpackungen Sofern die nach in Abbildung 2.6.B geforderte Markierung nicht sichtbar ist, wenn Versandstücke mit gefährlichen Gütern in freigestellten Mengen in eine Umverpackung gestellt werden, muss die Umverpackung: mit dem Wort overpack (Umverpackung) markiert sein. Die Buchstaben für die Markierung overpack (Umverpackung) müssen mindestens 12 mm hoch sein; und gemäß markiert sein Wenn die Umverpackung auch andere gefährliche Güter enthält, so gelten die Bestimmungen von ebenfalls. 8
9 Neue UN Nummern und Verpackungsanweisungen UN 0510 Raketenmotoren UN 3152 Halogenierte Monomethyldiphenylmethane, flüssig UN 3151 Halogenierte Monomethyldiphenylmethane, fest UN 3527 Polyesterharz-Mehrkomponentensysteme festes Grundprodukt UN 3531 Polymerisierender Stoff, fest, stabilisiert, n.a.g. UN 3533 Polymerisierender Stoff, fest, temperaturkontrolliert, n.a.g. UN 3532 Polymerisierender Stoff, flüssig, stabilisiert, n.a.g. UN 3534 Polymerisierender Stoff, flüssig, temperaturkontrolliert, n.a.g. 9
10 Neue UN - Nummern und Verpackungsanweisungen Änderungen für Fahrzeuge und Maschinen und Motoren UN 3529 Verbrennungsmotor mit Antrieb durch entzündbares Gas UN 3528 Brennstoffzellen-Motor mit Antrieb durch entzündbare Flüssigkeit UN 3528 Verbrennungsmotor mit Antrieb durch entzündbare Flüssigkeit UN 3529 Brennstoffzellen-Motor mit Antrieb durch entzündbares Gas UN 3529 Maschine mit Brennstoffzellen-Motor mit Antrieb durch entzündbares Gas UN 3530 Maschine mit Verbrennungsmotor UN 3530 Verbrennungsmotor 10
11 Neue Verpackungsanweisungen VERPACKUNGSANWEISUNG 450 & (Y450) Diese Anweisung gilt für UN 3527, Polyesterharz-Mehrkomponentensysteme mit Passagierflugzeug und nur mit Frachtflugzeug. VERPACKUNGSANWEISUNG 603 Diese Anweisung gilt für UN 3507 (Uranhexafluorid, radioaktiver Stoff, freigestelltes Versandstück, nicht spaltbar oder spaltbar, freigestellt) auf Passagierflugzeug und nur mit Frachtflugzeug. Dafür wurde die Verpackungsanweisung 877 gestrichen. 11
12 Streichung der Verpackungsanweisung 204 VERPACKUNGSANWEISUNG 204 Diese Anweisung bezieht sich auf nicht entzündbare Druckgaspackungen, die wärmeempfindliche Stoffe oder Präparate enthalten, mit Passagier- und Frachtflugzeug und nur mit Frachtflugzeug. Druckgaspackungen mit nicht entzündbarem Gas, die biologische Produkte oder medizinische Präparate enthalten, die bei einem Hitzetest zerstört werden, sind in nicht wieder-auffüllbaren Gefäßen mit einem Fassungsvermögen von höchstens 575 ml erlaubt, vorausgesetzt alle nachfolgenden Bedingungen werden eingehalten: Die Verpackungsanweisung 204 geht in der Verpackungsanweisung 203 auf! Somit werden bei der Verpackungsanweisung 203 entsprechende Änderungen/Anpassungen vorgenommen. 12
13 Neue Verpackungsanweisungen Verpackungsanweisung 220 Diese Anweisung gilt für UN 3529 Brennstoffzellen-Motor mit Antrieb durch entzündbares Gas, Maschine mit Brennstoffzellen-Motor mit Antrieb durch entzündbares Gas, Maschine mit Verbrennungsmotor mit Antrieb durch entzündbares Gas und Verbrennungsmotor mit Antrieb durch entzündbares Gas nur mit Frachtflugzeug Verpackungsanweisung 378 Diese Anweisung gilt für UN 3528 Brennstoffzellen-Motor mit Antrieb durch entzündbare Flüssigkeit, Maschine mit Brennstoffzellen-Motor mit Antrieb durch entzündbare Flüssigkeit, Maschine mit Verbrennungsmotor mit Antrieb durch entzündbare Flüssigkeit und Verbrennungsmotor mit Antrieb durch entzündbare Flüssigkeit auf Passagierflugzeugen und nur mit Frachtflugzeugen 13
14 Abschnitt 4.2 Maschinen/Motoren Kl. Max. Max. Max. Sond. UN/ oder EQ Verp. Netto Verp. Netto Verp. Netto Best. ID Richtige Versandbezeichnung/ Unt. Gefahren- Verp. siehe Vor- Menge/ Vor- Menge/ Vor- Menge/ siehe ERG Nr Beschreibung Kl. kennzeichen Gr. 2.6 schr. Packst. schr. Packst. schr. Packst. 4.4 Kodex A B C D E F G H I J K L M N 3528 Maschinen mit Brennstoffzellen-Motor mit 3 Flamm. Liquid E0 verboten 378 frei 378 frei A67 3L Antrieb durch entzündbare Flüssigkeiten A70 A87 A176 A Maschinen mit Brennstoffzellen-Motor mit 2.1 Flamm. Gas E0 verboten verboten 220 frei A67 10L Antrieb durch entzündbares Gas A70 A87 A176 A Maschinen mit Verbrennungsmotoren 9 Verschiedene E0 verboten 972 frei 972 frei 9L A67 A70 A87 A208
15 Abschnitt 4.2 Maschinen/Motoren Kl. Max. Max. Max. Sond. UN/ oder EQ Verp. Netto Verp. Netto Verp. Netto Best. ID Richtige Versandbezeichnung/ Unt. Gefahren- Verp. siehe Vor- Menge/ Vor- Menge/ Vor- Menge/ siehe ERG Nr Beschreibung Kl. kennzeichen Gr. 2.6 schr. Packst. schr. Packst. schr. Packst. 4.4 Kodex A B C D E F G H I J K L M N 3528 Maschinen mit Verbrennungsmotor mit 3 Flamm. Liquid E0 verboten 378 frei 378 frei A67 3L Antrieb durch entzündbare Flüssigkeiten A70 A87 A176 A Maschinen mit Verbrennungsmotor mit 2.1 Flamm. Gas E0 verboten verboten 220 frei A67 10L Antrieb durch entzündbares Gas A70 A87 A176 A Verbrennungsmotor 9 Verschiedene E0 verboten 972 frei 972 frei 9L A67 A70 A87 A208
16 UN 3166 Sonderbestimmung A207 Passagier und Nur Frachtflugzeug Frachtflugzeug Begr.Mge Kl. Max. Max. Max. Sond. UN/ oder EQ Verp. Netto Verp. Netto Verp. Netto Best. ID Richtige Versandbezeichnung/ Unt. Gefahren- Verp. siehe Vor- Menge/ Vor- Menge/ Vor- Menge/ siehe ERG Nr Beschreibung Kl. kennzeichen Gr. 2.6 schr. Packst. schr. Packst. schr. Packst. 4.4 Kodex A B C D E F G H I J K L M N 3166 Fahrzeuge mit Antrieb durch entzünbare Flüssigkeiten 9 Verschiedene E0 verboten 950 Frei 950 Frei A67 A70 A87 A134 A203 A207 9L
17 Sonderbestimmung A207 für UN 3166 A207 (385) Dieser Eintrag gilt für Fahrzeuge mit Antrieb durch entzündbare Flüssigkeit oder durch gasbetriebene Verbrennungsmotoren oder durch Brennstoffzellen. Elektrische Hybridfahrzeuge mit Antrieb sowohl mit einem Verbrennungsmotor als auch mit Nassbatterien, Natriumbatterien, Lithium-Metall-Batterien oder Lithium-Ionen- Batterien, die mit diesen Batterien in eingebautem Zustand befördert werden, müssen gemäß dieser Eintragung zugeordnet werden: Fahrzeuge mit durch Nassbatterien, Natriumbatterien, Lithium-Metall-Batterien oder Lithium-Ionen-Batterien, die mit diesen Batterien in eingebauten Zustand befördert werden, müssen unter der Eintragung UN 3171, Batteriebetriebenes Fahrzeug befördert werden (siehe Sonderbestimmung A21). Für die Zwecke dieser Sonderbestimmung sind Fahrzeuge Geräte mit Selbstantrieb, die dazu vorgesehen sind, um eine oder mehrere Personen oder Güter zu befördern. Beispiele solcher Fahrzeuge sind Autos, Motorräder, Lastkraftwagen, Lokomotiven, Motorroller, drei- oder vierrädrige Kraftfahrzeuge bzw. Motorräder, Rasentraktoren, Ausrüstung mit Selbstantrieb für die Landwirtschaft oder den Bau, Boote und Luftfahrzeuge. 17
18 Sonderbestimmungen Abschnitt 4.4 A203 (380) Wenn ein Fahrzeug mit entzündbarer Flüssigkeit und mit einem Verbrennungsmotor mit entzündbarem Gas betrieben wird, muss es der UN 3166 Fahrzeug, mit Antrieb durch entzündbares Gas zugeordnet werden. A208 (363) Diese Eintragung gilt für Motoren und Maschinen, die über Verbrennungsmotorensysteme oder Brennstoffzellen mit Kraftstoffen betrieben werden, die als Gefahrgut klassifiziert sind (z.b. Verbrennungsmotoren, Generatoren, Kompressoren, Turbinen, Heizvorrichtungen usw.) Motoren und Maschinen, die Kraftstoffe enthalten, die die Klassifizierungskriterien der Unterklasse 2.1 erfüllen, müssen den folgenden Eintragungen wie zutreffend zugeordnet werden UN 3529 Verbrennungsmotor mit Antrieb durch entzündbares Gas oder UN 3529 Brennstoffzellen-Motor mit Antrieb durch entzündbares Gas oder UN 3529 Maschine mit Verbrennungsmotor mit Antrieb durch entzündbares Gas oder UN 3529 Maschine mit Brennstoffzellen-Motor mit Antrieb durch entzündbares Gas
19 A208 (363) fortgesetzt: Motoren und Maschinen, die Kraftstoffe enthalten, die die Klassifizierungskriterien der Klasse 3 erfüllen, müssen den folgenden Eintragungen wie zutreffend zugeordnet werden UN 3528 Verbrennungsmotor mit Antrieb durch entzündbare Flüssigkeit oder UN 3528 Brennstoffzellen-Motor mit Antrieb durch entzündbare Flüssigkeit oder UN 3528 Maschine mit Verbrennungsmotor mit Antrieb durch entzündbare Flüssigkeit oder UN 3528 Maschine mit Brennstoffzellen-Motor mit Antrieb durch entzündbare Flüssigkeit. Motoren und Maschinen mit Antrieb sowohl mit entzündbarem Gas, als auch mit entzündbarer Flüssigkeit, müssen der zutreffenden UN 3529 Eintragung zugeordnet werden. Motoren und Maschinen, die flüssige Kraftstoffe enthalten, die die Klassifizierungskriterien nach der UN Modellvorschriften für umweltgefährdende Stoffe erfüllen und keine der Klassifizierungskriterien einer anderen Klasse oder Unterklasse, müssen den folgenden Eintragungen wie zutreffend zugeordnet werden UN 3530 Verbrennungsmotor oder UN 3530 Maschine mit Verbrennungsmotor. 19
20 Überarbeitung Sonderbestimmung A 112 Die Sonderbestimmung A 112 für die ID 8000 Consumer commodity wurde überarbeitet. Es können jetzt auch die Lufttransport reglementiere Stoffe mit der UN 3334 und UN 3335 unter dieser Eintragung befördert werden. LUFTTRANSPORT REGLEMENTIERTE FESTSTOFFE ODER FLÜSSIGKEITEN (AVIATION REGULATED SOLID OR LIQUID) Jeder Stoff, der betäubende, schädliche oder andere Eigenschaften aufweist, derart, dass beim Auslaufen oder Leck werden in einem Luftfahrzeug, extreme Belästigung oder körperliche Beschwerden bei den Besatzungsmitgliedern, verursacht werden könnten, und dadurch die korrekte Durchführung der zugewiesene Aufgaben verhindern. 20
21 Sonderbestimmungen Abschnitt 4.4 Passagier und Nur Frachtflugzeug Frachtflugzeug Begr.Mge Kl. Max. Max. Max. Sond. UN/ oder EQ Verp. Netto Verp. Netto Verp. Netto Best. ID Richtige Versandbezeichnung/ Unt. Gefahren- Verp. siehe Vor- Menge/ Vor- Menge/ Vor- Menge/ siehe ERG Nr Beschreibung Kl. kennzeichen Gr. 2.6 schr. Packst. schr. Packst. schr. Packst. 4.4 Kodex A B C D E F G H I J K L M N A Zelluloid 4.1 Flamm. Solid III E1 verboten Kg Kg A 48 3L A 205 A205 (383) Tischtennisbälle, die aus Zelluloid hergestellt wurden, unterliegen nicht diesen Vorschriften, wenn Folgendes erfüllt wird: Zum einen darf das Nettogewicht für jeden Tischtennisball höchstens 3 g betragen und zum anderen darf das gesamte Nettogewicht der Tischtennisbälle pro Versandstück höchstens 500 g 21
22 Stoffliste 4.2 Änderung Gefahrenkennzeichen Passagier und Nur Frachtflugzeug Frachtflugzeug Begr.Mge Kl. Max. Max. Max. Sond. UN/ oder EQ Verp. Netto Verp. Netto Verp. Netto Best. ID Richtige Versandbezeichnung/ Unt. Gefahren- Verp. siehe Vor- Menge/ Vor- Menge/ Vor- Menge/ siehe Nr Beschreibung Kl. kennzeichen Gr. 2.6 schr. Packst. schr. Packst. schr. Packst. 4.4 A B C D E F G H I J K L M 1230 Methanol 3(6.1) Flamm.liquid II E2 Y341 1 L L L A104 & Toxic A113 &
23 UN 3507 Jetzt Klasse 6.1 Nebengefahr 7, 8 Passagier und Nur Frachtflugzeug Frachtflugzeug Begr.Mge Kl. Max. Max. Max. Sond. UN/ oder EQ Verp. Netto Verp. Netto Verp. Netto Best. ID Richtige Versandbezeichnung/ Unt. Gefahren- Verp. siehe Vor- Menge/ Vor- Menge/ Vor- Menge/ siehe ERG Nr Beschreibung Kl. kennzeichen Gr. 2.6 schr. Packst. schr. Packst. schr. Packst. 4.4 Kodex A B C D E F G H I J K L M N 3507 Uranhexafluorid, radioaktive Stoffe, freigestelltes Versandstück weniger als 0,1 kg pro Versandstück, nicht spaltbar oder spaltbar, freigestellt 6.1 (7,8) Toxic & Corrosive I E0 verboten siehe 603 siehe 603 A139 A194 6C
24 Änderungen der Verpackungsanweisungen für Lithium Batterien 965 bis 970 UN 3480 Lithium-Ionen-Zellen oder Batterien Verpackungsanweisung 965 Diese Anweisung gilt für Lithium-Ionen- oder Lithium-Polymer-Zellen- und Batterien (UN 3480) nur mit Frachtflugzeugen. Die allgemeinen Anforderungen betreffen alle Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien, die nach dieser Verpackungsanweisung für die Beförderung vorbereitet werden. * Teil IA gilt für Lithium-Ionen-Zellen mit einer Nennenergie von mehr als 20 Wh und Lithium-Ionen-Batterien mit einer Nennenergie von mehr als 100 Wh oder für größere Mengen an Lithium-Zellen und Lithium-Batterien als die in Teil IB dieser Verpackungsanweisung erlaubten. Diese müssen der Klasse 9 zugeordnet werden und unterliegen allen anwendbaren Anforderungen dieser Vorschrift. * Teil IB gilt für Lithium-Ionen-Zellen mit einer Nennenergie von höchstens 20 Wh und Lithium-Ionen-Batterien mit einer Nennenergie von höchstens 100 Wh, die in Mengen verpackt wurden, die die Mengenbegrenzung in Teil II, Tabelle 965-II überschreiten; und * Teil II gilt für Lithium-Ionen-Zellen mit einer Nennenergie von höchstens 20 Wh und Lithium-Ionen-Batterien mit einer Nennenergie von höchstens 100 Wh, die in Mengen verpackt wurden, die die Mengengrenze in Teil II, Tabelle 965-II einhalten. 24
25 Änderungen Verpackungsanweisungen Lithium Batterien Verpackungsanweisung 965 UN 3480 Lithium Ionen Batterien Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien müssen mit einem Ladezustand (SoC) von höchstens 30% deren Auslegungskapazität zur Beförderung übergeben werden. Zellen und/oder Batterien, deren Ladezustand (SoC) höher als 30% deren Auslegungskapazität ist, dürfen nur mit Genehmigung des Abgangsstaates und des Staates des Luftfahrtunternehmens versandt werden nach den von diesen Behörden schriftlich festgelegten Bedingungen. Anmerkung: Eine Anleitung und Verfahrensweise, um die Auslegungskapazität festzustellen, ist im UN Handbuch der Prüfungen und Kriterien, 5. überarbeitete Ausgabe, 1. Zusatz und 2. Zusatz in Abschnitt enthalten. 25
26 Änderungen Verpackungsanweisungen Lithium Batterien Verpackungsanweisung 965 UN 3480 Lithium Ionen Batterien Verpackungsanweisung 965 Teil II "Einem Versender ist nicht erlaubt, mehr als ein (1) Versandstück, das in Übereinstimmung mit Teil II vorbereitet wurde, in einer Sendung zur Beförderung zu übergeben." Umverpackung Bei Anwendung Verpackungsanweisung 965 Teil II Auch eine Umverpackung darf nur ein Versandstück mit Lithium Ionen Batterien enthalten. Versandstücke und Umverpackungen mit Lithium-Ionen-Batterien, vorbereitet in Übereinstimmung mit den Bestimmungen nach Teil II, müssen dem Luftfahrtunternehmen getrennt von anderer Fracht, die nicht diesen Vorschriften unterliegt, angeliefert werden und sie dürfen nicht in eine Ladeeinheit (ULD) geladen werden, bevor diese dem Luftfahrtunternehmen übergeben werden. 26
27 OVERPACK Umverpackung Teil II Nicht mehr als ein (1) Versandstück, das mit den Anforderungen von Teil II übereinstimmt, kann in eine Umverpackung gegeben werden. Die Umverpackung kann auch Versandstücke mit gefährlichen Gütern enthalten oder Güter, die nicht unter diese Vorschriften fallen, vorausgesetzt, sie enthalten keine Versandstücke mit verschiedenen Stoffen, die gefährlich miteinander reagieren könnten. Eine Umverpackung muss mit dem Wort Overpack markiert und mit dem Lithium-Batterie-Kennzeichen (Abbildung 7.4.H) und dem nur mit Frachtflugzeug Kennzeichen (Abbildung 7.4.B) gekennzeichnet werden, es sei denn, das die Kennzeichen auf dem Versandstück innerhalb der Umverpackung ist sind erkennbar. Anmerkung: Für die Zwecke des Teils II ist eine Umverpackung eine Umschließung, die von einem einzigen Versender verwendet wird, die nicht mehr als ein Versandstück in Übereinstimmung mit diesem Teil enthält. Für Sendungen, vorbereitet in Übereinstimmung mit Teil IA und/oder IB, gilt diese Obergrenze von einem Versandstück mit Batterien nach Teil II pro Umverpackung immer noch.
28 Änderungen Verpackungsanweisungen Lithium Batterien Verpackungsanweisung 968 UN 3090 Lithium Metall Batterien Verpackungsanweisung 968 Teil II "Einem Versender ist nicht erlaubt, mehr als ein (1) Versandstück, das in Übereinstimmung mit Teil II vorbereitet wurde, in einer Sendung zur Beförderung zu übergeben." Umverpackung Bei Anwendung Verpackungsanweisung 968 Teil II Auch eine Umverpackung darf nur ein Versandstück mit Lithium Ionen Batterien enthalten. Versandstücke und Umverpackungen mit Lithium-Ionen-Batterien, vorbereitet in Übereinstimmung mit den Bestimmungen nach Teil II, müssen dem Luftfahrtunternehmen getrennt von anderer Fracht, die nicht diesen Vorschriften unterliegt, angeliefert werden und sie dürfen nicht in eine Ladeeinheit (ULD) geladen werden, bevor diese dem Luftfahrtunternehmen übergeben werden. 28
29 Änderungen der Verpackungsanweisungen für Lithium Batterien 965 bis 970 In allen Verpackungsanweisungen für Lithium Batterien Klarstellung zwischen Zelle und Batterie Eine einzellige Batterie gemäß der Definition in Teil III, Unterabschnitt der UN Handbuch Prüfungen und Kriterien, ist als "Zelle" zu betrachten und muss entsprechend den Anforderungen für "Zellen" transportiert werden Verpackungsanweisung. Das hat zur Folge, dass eine einzellige Batterie die nach Teil II der Verpackungsanweisungen verpackt wird, maximal 20 Wh resp. 1 g Lithiumgehalt haben darf 29
30 Verpackungsanweisungen für Lithium Batterien 965 bis 970 In den Verpackungsanweisungen für Lithium Batterien 965 Teil IB und Teil II, 966 Teil II, 967 Teil II, 968 Teil IB und Teil II, 969 Teil II und 970 Teil II - Heißt es: Jede Sendung muss von einem Dokument begleitet werden, das einen Hinweis enthält, dass: im Versandstück Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien enthalten sind ( the package contains lithium ion cells or batteries ); das Versandstück mit Sorgfalt zu behandeln ist und dass eine Entzündungsgefahr besteht, sofern das Versandstück beschädigt wird ( the package must be handled with care and that a flammability hazard exists if the package is damaged ); im Falle einer Beschädigung des Versandstückes besondere Verfahren befolgt werden müssen, die eine Prüfung und ein Umpacken gegebenenfalls beinhalten ( special procedures must be followed in the event the package is damaged, to include inspection and repacking if necessary ); und eine Telefonnummer für weitere Auskünfte ( a telephone number for additional information ). 30
31 Verpackungsanweisungen für Lithium Batterien 965 bis 970 In den Verpackungsanweisungen für Lithium Batterien 965 Teil IB und Teil II, 966 Teil II, 967 Teil II, 968 Teil IB und Teil II, 969 Teil II und 970 Teil II - Heißt es: Jede Sendung muss von einem Dokument begleitet werden, das einen Hinweis enthält, dass: im Versandstück Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien enthalten sind ( the package contains lithium ion cells or batteries ); das Versandstück mit Sorgfalt zu behandeln ist und dass eine Entzündungsgefahr besteht, sofern das Versandstück beschädigt wird ( the package must be handled with care and that a flammability hazard exists if the package is damaged ); im Falle einer Beschädigung des Versandstückes besondere Verfahren befolgt werden müssen, die eine Prüfung und ein Umpacken gegebenenfalls beinhalten ( special procedures must be followed in the event the package is damaged, to include inspection and repacking if necessary ); und eine Telefonnummer für weitere Auskünfte ( a telephone number for additional information ). Diese Vorschrift ein separates Dokument mitzuführen, resp. einen entsprechenden Eintrag im Luftfrachtbrief zu machen wurde ersatzlos gestrichen!! 31
32 Änderung PI 967 und 970 Zusätzliche Anforderungen Teil II Die Ausrüstung muss in starken starren Außenverpackungen verpackt sein, die aus geeignetem Material von entsprechender Stärke und Bauart im Hinblick auf die Größe der Verpackung und ihren Verwendungszweck hergestellt wurde. Es sei denn, die Zelle oder Batterie erfährt gleichwertigen Schutz durch die Ausrüstung, in der sie enthalten ist. Jedes Versandstück muss mit dem Lithium-Batterie-Abfertigungskennzeichen (Abbildung 7.4.H) gekennzeichnet sein. Diese Anforderung gilt nicht für: Versandstücke, die nur in Ausrüstungen eingebaute Knopfzellen (einschließlich Leiterplatten) enthalten; und Versandstücke, die in Ausrüstungen eingebaut höchstens vier Zellen oder zwei Batterien enthalten. Vorausgesetzt, dass die Sendung aus höchstens zwei Versandstücken besteht. Anmerkung: Ab dem vorgeschrieben.
33 Änderungen Lithium Batterie Markierung Übergangsfrist bis zum
34 Änderungen Lithium Batterie Markierung Die Markierung muss Folgendes enthalten: (a) die zutreffende UN-Nummer, wie folgt, mit den Buchstaben UN vorangestellt: 1. UN 3090 für Lithium-Metall-Zellen oder -Batterien; 2. UN 3480 für Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien; 3. UN 3091 für Lithium-Metall-Zellen oder -Batterien in Ausrüstungen oder mit Ausrüstungen verpackt; oder 4. UN 3481 für Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien in Ausrüstungen oder mit Ausrüstungen verpackt. Wenn ein Versandstück Lithium-Zellen oder -Batterien enthält, die verschiedenen UN-Nummern zugeordnet sind, so müssen alle zutreffenden UN-Nummern in einer oder in mehreren Markierungen enthalten sein. (b) eine Telefonnummer für zusätzliche Informationen.
35 Änderungen Lithium Batterie Kennzeichnung Übergangsfrist: Siehe auch Sonderbestimmung A 206 A206 (384) Das Gefahrenkennzeichen muss dem in der Abbildung 7.3.X dargestellten entsprechen. Das in Abbildung 7.3.W dargestellte Gefahrenkennzeichen der Klasse 9 darf bis 31. Dezember 2018 weiter verwendet werden.
36 Sondervorschriften A88 Diese Bestimmung gilt für Vorproduktionsprototypen von Lithium-Zellen oder - Batterien, sofern diese Prototypen für die Prüfung bestimmt sind oder es sich um kleine Produktionsserien (d.h. mit einer Jahresproduktion von nicht mehr als 100 Lithium-Zellen oder -Batterien) handelt. Sie gilt für Lithium-Zellen und -Batterien, die nicht gemäß den Anforderungen von Teil III des Unterabschnittes 38.3 des UN Handbuch der Prüfungen und Kriterien geprüft wurden. Sie können nur mit Frachtflugzeugen befördert werden, wenn dies durch die zuständige Behörde des Abgangsstaates genehmigt wurde und die Anforderungen der Verpackungsanweisung 910 des Anhangs zu den ICAO (T.I.) erfüllt sind. Eine Kopie der Genehmigung, die die Mengenangaben enthält, muss die Sendung begleiten. Problem!!! Wer hat diesen genannten Anhang der ICAO? 36
37 Verpackungsanweisung 910 ICAO Supplemend 37
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39 Neue Sondervorschrift für LI Batterien UN 3480 A 331 Lithium-Ionen-Zellen oder Batterien können für den Transport in einem Ladezustand von mehr als 30 Prozent ihrer Nennkapazität mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde des Abgangslandes und dem Staat der Airlines befördert werden. (siehe auch IATA DGR Abschnitt Genehmigung (Approval) ) Anmerkung: Für die Erteilung von Genehmigungen sind die beteiligten Staaten der Abgangsstaat und der Staat des Luftfahrtunternehmens, sofern in diesen Vorschriften nichts anderes vorgeschrieben ist. 39
40 Das Luftfahrt-Bundesamt Sachgebiet Gefahrgut informiert Sonderbestimmung A 331 Genehmigung für Lithium Ionen - Zellen / Batterien mit einem Ladezustand größer 30 Prozent Auf Grund der Änderungen der Vorschriften zum 01. April 2016 (Nachtrag Nr. 3 der ICAO Technical Instructions for the Safe Transport of Dangerous by Air - Addendum No. 3 der ICAO T. I.) informieren wir Sie, dass das Luftfahrt-Bundesamt keine Genehmigung für Lithium-Ionen-Zellen/Batterien mit einem Ladezustand (state of charge - SoC) größer als 30 Prozent erteilen wird. Die in der Verpackungsvorschrift PI 965 der ICAO T.I. bzw. IATA beschriebene Möglichkeit der Erteilung einer Genehmigung durch die nationale Behörde für Versender und Luftfahrtunternehmen (hier: deutsche Luftfahrtunternehmen), findet in Deutschland keine Anwendung. 40
41 Frachtcontainer und Ladeeinheiten Der Versender muss sicherstellen, dass gefährliche Güter nicht in einen Frachtcontainer oder eine Ladeeinheit mit eingeladen werden, mit folgenden Ausnahmen: (a) einen Frachtcontainer für radioaktive Stoffe (siehe Anhang A); (b) ID 8000, Konsumgütern, die entsprechend Verpackungsanweisung Y963 vorbereitet sind; (c) UN 1845, Kohlendioxid, fest (Trockeneis) vorausgesetzt, dass die Ladeeinheit keine anderen gefährlichen Güter enthält. Erlaubt in der Ladeeinheit sind UN 3373, Biologischer Stoff, Kategorie B oder ID 8000, Konsumgüter oder Güter, die nicht diesen Vorschriften unterliegen. Die Voraussetzung dafür ist, dass eine vorherige Genehmigung des Luftfahrtunternehmens eingeholt wurde; Anmerkung: Lithium Batterien Verpackungsanweisung 965 und 968 Teil II, sind nicht mehr als ULD Anlieferung erlaubt! 41
42 Änderungen bei den Bestimmungen für Passagiere Batterien, als Ersatz bzw. lose, einschließlich Lithium-Metall- oder Lithium- Ionen-Zellen oder -Batterien für tragbare elektronische Geräte dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden. Gegenstände bezeichnet als Ladegeräte (Powerbanks) werden als Ersatzbatterien angesehen. Diese Batterien müssen einzeln gegen Kurzschluss gesichert sein. Diese Gegenstände sind nur im Handgepäck erlaubt! 42
43 Änderungen bei den Bestimmungen für Passagiere Thermometer, medizinisch oder klinisch, welches Quecksilber enthält. Eines (1) pro Person für den persönlichen Gebrauch, wenn in seiner Schutzhülle Thermometer sind nur noch im aufgegebene Gepäck erlaubt!! 43
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45 Die häufigsten Fehler beim Versand von Luftfrachtsendungen Es ist immer wieder ein Ärgernis. Bei dem Annahmekontrollcheck an den Annahmestellen der Airlines wird eine Gefahrgutsendung abgelehnt, somit heißt es,,dgr NOT OK. Wird wirklich wie immer wieder mal behauptet zu kleinlich kontrolliert? Von den im Jahr 2015 bei der FCS kontrollierten Exportsendungen wurden 2500 abgelehnt, also 9,1%. 45
46 Die häufigsten Fehler beim Versand von Luftfrachtsendungen Fehler im Luftfrachtbrief (AWB) Die Sondervorschriften der Air China oder Egyptair. Diese verlangen, dass eine Telefon- oder Faxnummer vom Empfänger auf dem Luftfrachtbrief angegeben werden muss. Somit wird natürlich bei Nichtbeachtung die Sendung vom Transport ausgeschlossen. Ein weiterer Beanstandungspunkt ist immer wieder die Eintragung für Stoffe/Gegenstände die aufgrund einer Sondervorschrift als not restricted Fracht befördert werden. Beispiel Batterien Trocken die den Anforderungen der Sonderbestimmung A123 entsprechen, oder auch die auslaufsicheren Batterien bei Anwendung der Sonderbestimmung A67. Dazu heißt es in der IATA/DGR: Die Worte Not Restricted sowie die Nummer der Sonderbestimmung müssen zusammen mit der Beschreibung des Gegenstandes im Luftfrachtbrief angegeben werden, wie durch verlangt. 46
47 ,5 kg Dry - Batteries Not restricted, as per Special Provosion A123
48 Die häufigsten Fehler beim Versand von Luftfrachtsendungen Fehler im Luftfrachtbrief (AWB) Ein Großteil der Ablehnungen wegen nicht korrekt ausgefüllter AWB`s sind aber auf Sendungen mit Lithiumbatterien zurückzuführen. Bei Sendungen nach Teil II der Verpackungsanweisung muss im AWB die Angabe erfolgen : Lithium Ion batteries in compliance with Section II of PI. 48
49 Die häufigsten Fehler beim Versand von Luftfrachtsendungen Fehler in der Shipper`s Declaration: Was auch immer wieder zu Problemen führt ist die Verwendung von Overpacks. In den Vorschriften heißt es: Die Anzahl der Packstücke die sich in einer Umverpackung befinden sind aufzuführen. Z.B.: 5 steel drums x 10 L Overpack used Wenn jetzt mehrere Overpacks mit gleichem Inhalt verschickt werden muss die Angabe gemacht werden: 5 steel drums x 10 L Overpack used x 5 Das bedeutet, es werden hier 25 steel drums verschickt. 49
50 NATURE AND QUANTITY OF DANGEROUS GOODS Seite 50 Dangerous Goods Identification UN or ID No. Proper Shipping Name Class or Division (Subsidiary Risk) Packing Group Quantity and type of packing UN 1201 Fusel oil 3 III 5 Steel Drums (1A1) x 10 L Overpack used x 5 #01 #02 #03 #04 #05 Total net quantity per Overpack 50 L Packing Inst. 355 Authorization Additional Handling Information I hereby declare that the contents of this consigment are fully and accurately described above by the proper shipping name, and are classified, packaged, marked and labelled/placard, and are in all respects in proper condition for transport acorrding to applicable international and national governmental regulations. I declare that all of the applicable air transport requirements have been met. Präsentationstitel, Datum (einfügen: Menü ANSICHT > KOPF- UND FUßZEILE) Name/Titel of Signatory Place and Date Signature (see warning above) DG- Manager Frankfurt, 02. January 2016
51 Die häufigsten Fehler beim Versand von Luftfrachtsendungen Fehler in der Shipper`s Declaration: Der Fehler der in solchen Fällen häufig gemacht wird, es werden alle 25 Packstücke aufgeführt und dann noch die Angabe Overpack used x steel drums x 10 L Overpack used x 5 Das würde dann natürlich bedeuten, dass nach dieser Angabe nicht 25 Drums sondern 125 Drums verschickt werden. Ein weitere falsche Variante die manchmal genutzt wird: 25 steel drums x 10 L Overpack used 1. Overperpack 5 Drums, 2. Overpack 5 Drums usw. 51
52
53 Fehler an den Packstücken / Markierung/Kennzeichen Wie die Statistik zeigt sind 35% der Ablehnungen auf Mängel bei den Packstücken zurück zu führen. Es handelt sich dabei um fehlerhafte Markierung und Kennzeichnung. In den Vorschriften heißt es dazu, der Versender ist für alle notwendigen Markierungen und Kennzeichnungen auf jedem Versandstück und jeder Umverpackung mit gefährlichen Gütern unter Einhaltung dieser Vorschriften verantwortlich. Jedes Versandstück muss so groß sein, dass zum Anbringen aller verlangten Markierungen und Kennzeichen genügend Platz vorhanden ist. Eine weitere Anforderung die immer mal wieder nicht beachtet wird ist die Vorgabe, dass alle Gefahrenkennzeichen und das Abfertigungskennzeichen Cargo Aircraft Only auf eine Seite/Oberfläche des Packstückes angebracht werden müssen. Auch hier kommt es immer wieder zu Ablehnungen weil diese Vorgabe nicht beachtet wird. 53
54 Falschen anbringen der Kennzeichen
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56
57 Position der Kennzeichen
58 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Gesundheit und Schutz für Ihren Erfolg Referent Michael Philippi Internet: 58
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