Die Wirkungsweise der Rentenabschläge auf den Rentenbeginn. Eine Analyse mit Querschnittsdaten der Rentenzugangsstatistik

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1 Wirkung von Rentenabschlägen 191 Die Wirkungsweise der Rentenabschläge auf den Rentenbeginn. Eine Analyse mit Querschnittsdaten der Rentenzugangsstatistik Renate Büttner und Martin Brussig Institut Arbeit und Technik (IAT) im Wissenschaftszentrum Nordrhein-Westfalen Einleitung und Fragestellungen Die Deutschen gehen im Durchschnitt später in Rente (Büttner/Knuth 2004), und Angehörige der jüngeren Geburtsjahrgänge rechnen ebenfalls mit einem späteren Rentenbeginn (Engstler 2004). Als maßgebliche Ursache für dieses veränderte Rentenzugangsverhalten gelten die seit 1997 geltenden rentenrechtlichen sregelungen, die bei einem vorzeitigen Rentenbeginn vor der regulären Altersgrenze von 65 Jahren bzw. von 63 Jahren bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu Rentenabschlägen führen. Rentenabschläge wurden mit den seit 1992 verabschiedeten Rentenreformen eingeführt. Für jeden Monat des vorgezogenen Renteneintritts wird ein von 0,3 Prozent der Rente berechnet. Bei einem um 5 Jahre vorgezogenen Renteneintritt kommt der maximale Rentenabschlag von 18,0 Prozent zum Tragen. Die Wirksamkeit der Rentenabschläge hat je nach Rentenart zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingesetzt. Im Jahr 1997 hatten erstmalig Angehörige des Geburtsjahrganges 1937 beim Rentenzugang mit 60 Abschläge von der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit in Kauf zu nehmen. Die Abschläge sind dauerhaft. Der monatliche Wert von 0,3 Prozent gilt als versicherungsmathematisch neutral, 1 d.h., durch die Abschläge verringern sich weder die Ausgaben gegenüber einem Rentenbeginn mit 65 Jahren, noch erhöhen sich dadurch die Einnahmen der Rentenversicherung. In den letzten Jahren sind spätere Renteneintritte bzw. eine entsprechende Absicht bei jüngeren Geburtsjahrgängen zu beobachten. Dieses veränderte Rentenzugangsverhalten wirft folgende Fragen auf: Lässt sich tatsächlich ein Zusammenhang zwischen Verhalten und sregelung nachweisen, und wie wirken die Abschläge: als späterer Eintritt, oder als Ausweichen zwischen Rentenarten? Welcher Personenkreis nimmt Abschläge eher in Kauf, welcher nicht? Welche Erkenntnisse liefert uns das veränderte Rentenzugangsverhalten im Hinblick auf das Altersübergangsgeschehen, insbesondere die Alterserwerbstätigkeit? Und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Altersübergangsforschung? 1 Zur Diskussion um Höhe und Bestimmung der Rentenabschläge vgl. Börsch-Supan (2004), Pimpertz (2004) und Ohsmann et al. (2004).

2 192 DRV-Schriften Band 55/2005 Um diese Fragen beantworten zu können, werden zunächst die rentenrechtlichen sregelungen jeweils differenziert für einzelne Rentenarten dargestellt und daran anschließend das Konzept der kohortenspezifischen Eintrittsraten als zentraler Indikator für das Rentenzugangsverhalten vorgestellt. Im empirischen Teil dieses Beitrags wird die Wirksamkeit der sregelungen nach Rentenarten differenziert betrachtet und abschließend versucht, übergreifende Tendenzen zu benennen und daraus Schlussfolgerungen für die Altersübergangsforschung abzuleiten. Die Ergebnisse stammen aus dem Altersübergangsmonitor, einem von der Hans-Böckler- Stiftung geförderten Projekt, in dessen Rahmen durch vertiefende Sekundäranalysen vorhandener Datenbestände Veränderungen im Altersübergang beobachtet werden. Die hier präsentierten Ergebnisse sind dem Altersübergangsreport Nr entnommen (vgl. Büttner 2005). Alle Ausgaben des Altersübergangs-Reports stehen auf der Website des IAT zum kostenlosen Download bereit ( Datenbasis und Vorgehen Datengrundlage sind die Rentenzugangsstatistiken der Rentenversicherung, die zum Zeitpunkt der Analysen noch nicht als Scientific Use File mit anonymisierten Individualdaten vorlagen (vgl. die Artikel von Himmelreicher, Rehfeld und Luckert im vorliegenden Band). Genutzt wurden daher die uns vom VDR zur Verfügung gestellten, nach Einzelalter differenzierten Rentenzugangsdaten. Diese aggregierten Querschnittsdaten erlauben Auswertungen des Rentenzugangs von Geburtsjahrgängen, deren Berentungsprozess noch nicht abgeschlossen ist. Durch die Einbeziehung von jüngeren, noch nicht vollständig verrenteten Geburtskohorten ist es möglich, das aktuelle Rentenzugangsverhalten auch an den Rändern nachzuzeichnen. Eine ausschließliche Betrachtung der Rentenzugangsdaten ohne Berücksichtigung demografischer Effekte kann jedoch zu verzerrten Ergebnissen zum Renteneintrittsverhalten führen. Möglicherweise gingen in einem Jahr nur deshalb weniger Personen mit 60 in eine Frührente, aber viele in die mit 65 Jahren nutzbare Regelaltersrente, weil der entsprechende Geburtsjahrgang nur schwach bzw. stark besetzt war. Im Jahr 2003, zum Ende unseres Beobachtungszeitraumes, gehörten die 65-Jährigen dem stark besetzten Jahrgang 1938 an, die 60-Jährigen aber dem wesentlich schwächer besetzten Kriegsjahrgang Um Effekte unterschiedlicher Kohortenstärken zu neutralisieren, wurden unter Hinzuziehung der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Bevölkerungsdaten für jede Rentenart und für jedes Beobachtungsjahr altersspezifische Rentenzugangsquotienten berechnet. Diese drücken aus, welcher Anteil der Personen in der Bevölkerung, die im Jahre x das Lebensjahr y vollendeten, in diesem Alter und Kalenderjahr in eine bestimmte Rentenart übergingen. Die Entwicklung der Zugangsquotienten im Beobachtungszeitraum 1996 bis 2003 gibt somit Aufschluss darüber, ob, ab wann und in welchem Umfang sich das Renteneintrittsverhalten innerhalb einer Rentenart verschoben hat, und zwar unabhängig von demografischen Effekten. Analysen zum veränderten Rentenzugangsverhalten erfordern zudem die Einbeziehung der rentenrechtlichen Rahmenbedingungen. Wie nachfolgender Übersicht zu entnehmen ist, wer-

3 Wirkung von Rentenabschlägen 193 den Rentenabschläge je nach Rentenart zu unterschiedlichen Zeitpunkten und für unterschiedliche Geburtsjahrgänge wirksam. 2 Tabelle 1: Zeitliche Wirksamkeit von Rentenabschlagsregelungen Alter (Geburtsjahr*) Eintritte in Rentenarten 60 (1937) 61 (1936) 62 (1935) 63 (1934) 64 (1933) 65 (1932) 60 (1938) 61 (1937) 62 (1936) 63 (1935) 64 (1934) 65 (1933) 60 (1939) 61 (1938) 62 (1937) 63 (1936) 64 (1935) 65 (1934) 60 (1940) 61 (1939) 62 (1938) 63 (1937) 64 (1936) 65 (1935) 60 (1941) 61 (1940) 62 (1939) 63 (1938) 64 (1937) 65 (1936) 60 (1942) 61 (1941) 62 (1940) 63 (1939) 64 (1938) 65 (1937) 60 (1943) 61 (1942) 62 (1941) 63 (1940) 64 (1939) 65 (1938) ARente wegen AL oder nach ATZ ARente für Frauen ARente für Schwerbehinderte ARente für langjährig Versicherte Erwerbsminderungsrenten ohne abgestufter maximaler ohne abgestufter maximaler ohne abgestufter maximaler ohne abgestufter maximaler ohne abgestufter maximaler * vgl. Fußnote 2 IAT Während die gesetzlichen sregelungen auf Geburtsjahrgänge abheben, liegt dem uns zur Verfügung stehenden Datenmaterial nur das vollendete Lebensjahr beim Rentenzugang zugrunde, der irgendwann im Verlauf eines Kalenderjahres erfolgt. In Tabelle 1 haben wir diesen Lebensjahren jeweils ein Geburtsjahr zugeordnet. Zugänge eines Jahres und Lebensalters enthalten jedoch Anteile von zwei benachbarten Jahrgängen; insofern sind Alter und Geburtsjahr nicht genau deckungsgleich. Um die institutionellen Rahmenbedingungen zur Interpretation der im Rahmen der Datenanalysen erzielten Ergebnisse heranziehen zu können, ist die hier gewählte grobe Darstellungsweise dennoch hilfreich.

4 194 DRV-Schriften Band 55/2005 Die in Tabelle 1 dargestellte zeitliche und kohortenspezifische Wirksamkeit von Rentenabschlägen ist folgendermaßen zu lesen: Erstmalig von Rentenabschlägen betroffen war im Jahr 1997 der Geburtsjahrgang 1937, sofern eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit mit vollendetem 60. Lebensjahr beansprucht wurde und Anspruchsberechtigte nicht unter geltende Vertrauensschutzregelungen fielen. Für jeden Monat, den eine Rente vorzeitig in Anspruch genommen wird, ist im Regelfall ein in Höhe von 0,3 Prozent in Kauf zu nehmen. Folglich wächst mit jedem Geburtsmonat die Anzahl der Monate, die zwischen dem frühestmöglichen Rentenbeginn und der stetig (bis zum Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren) steigenden abschlagsfreien Altersgrenze liegen. Linear dazu steigt die Höhe der Rentenabschläge. Bezogen auf das Beispiel der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit hatte der Geburtsjahrgang 1937 beim Renteneintritt mit 60 Jahren je nach Monat des Rentenbeginns und Geburtsmonat Abschläge zwischen 0,3 und 3,6 Prozent hinzunehmen, da sich die abschlagsfreie Altersgrenze im Laufe des Jahres 1997 für die bis zum 31. Dezember 1937 Geborenen in 12 Einmonatsschritten auf 61 Jahre erhöhte. Die reguläre Altersgrenze von 65 Jahren wurde im Januar 2002 erreicht: Das heißt, beim Eintritt in Altersrente wegen Arbeitslosigkeit mit 60 hatte der Geburtsjahrgang 1942 erstmalig die maximale shöhe von 18 Prozent in Kauf zu nehmen, da nunmehr 60 Monate zwischen frühestmöglichem Rentenbeginn mit 60 Jahren und regulärer Altersgrenze mit 65 Jahren liegen. Grundsätzlich gilt: Je früher eine Altersrente in Anspruch genommen wird, desto höher fällt die Rentenminderung aus. Entsprechend wurden in Tabelle 1 je nach Rentenart die vorzeitigen Renteneintritte in drei Kategorien unterteilt: Renteneintritt ohne bedeutet, dass sregelungen noch nicht greifen. Die Kategorie Renteneintritt mit abgestuftem abstrahiert von der tatsächlichen Höhe des Rentenabschlags. Sie markiert lediglich die Übergangsphase, in der die Altersgrenze stufenweise heraufgesetzt wird und die Rentenminderung aufgrund linear steigender Abschläge noch vergleichsweise moderat ausfallen kann. Abgrenzend dazu wird die Kategorie Renteneintritt mit maximalem erst dann wirksam, wenn die reguläre Altersgrenze 65 (bzw. 63 Jahre bei der Altersrente für langjährig Versicherte) erreicht und somit die zeitliche Differenz zwischen abschlagsfreier Altersgrenze und vorzeitigem Renteneintritt am größten ist. Folglich sind dann maximale Rentenabschläge in Kauf zu nehmen. Veränderungen im Rentenzugang zwischen 1996 und 2003 nach Rentenarten Entsprechend dem Konzept der altersspezifischen Rentenzugangsquotienten und der zeitlich differenzierten Geltung von Rentenabschlägen wird im Folgenden der Rentenzugang für verschiedene vorzeitig nutzbare und im Zeitverlauf zunehmend mit Abschlägen belegte Rentenarten dargestellt.

5 Wirkung von Rentenabschlägen 195 Altersrente wegen Arbeitslosigkeit Besonders ausgeprägt ist der Rückgang des Renteneintritts mit 60 bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit. Abbildung 1 zeigt, dass 17,3 Prozent der Personen, die im Laufe des Jahres 1996 das 60. Lebensjahr vollendet haben, im gleichen Jahr in die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit neu zugegangen sind. In den Folgejahren sinkt der Zugang mit 60 Jahren kontinuierlich, d.h., relativ zur Anzahl der 60-Jährigen gingen im Jahr 2003 nur noch rund 5 Prozent in die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit zu. Der Rentenzugang mit 60 Jahren ist in diesem Zeitraum also unabhängig von der Kohortenbesetzung zurückgegangen. Dem Eintritt in eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit geht häufig der Leistungsbezug unter erleichterten Voraussetzungen nach 428 SGB III voraus: Die Arbeitslosen haben gegenüber der Bundesagentur für Arbeit (oder vor 2003 dem Arbeitsamt) erklärt, dass sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine Rente beantragen werden; im Gegenzug brauchen sie den Vermittlungsbemühungen der Arbeitsverwaltung nicht mehr zur Verfügung zu stehen, haben aber dennoch Anspruch auf Arbeitslosengeld. Der Leistungsbezug unter erleichterten Voraussetzungen verpflichtet die Arbeitslosen jedoch nur zu einem Eintritt in eine abschlagsfreie Altersrente. Die rückläufige Entwicklung beim Zugangsalter mit 60 ist nur zum Teil auf die für diese Rentenart bereits seit 1997 geltenden Rentenabschläge zurückzuführen. Ein erheblicher Teil der Rückgänge resultiert aus der Schließung des Altersübergangsgeldes Ost für Neuzugänge Ende 1992, das in Ostdeutschland mit vollendetem 55. Lebensjahr beantragt werden konnte und mit 60 Jahren, d.h. spätestens Ende 1997, in die Rente wegen Arbeitslosigkeit führte. Allein zwischen 1997 und 1998 gingen in den neuen Bundsländern die entsprechenden Renteneintritte Abbildung 1: Anteile der Rentenzugänge in Altersrente wegen Arbeitslosigkeit an der Bevölkerung (BRD gesamt) 16% 60 Jahre 12% 61 Jahre 8% 62 Jahre 63 Jahre 4% 64 Jahre 0% Quellen: VDR-Rentenzugangsstatistik; Statistisches Bundesamt; eigene Berechnungen. IAT, 2004

6 196 DRV-Schriften Band 55/2005 um 13,3 Prozentpunkte zurück. Aber auch danach nehmen die Zugänge im Osten sehr viel stärker ab als im Westen: zwischen 1996 und 2003 sinkt der Rentenzugangsquotient in der Altersklasse 60 Jahre von 40,5 auf 8,3 Prozent, im Westen sinkt er ebenfalls, aber von einem niedrigeren Niveau ausgehend von 12,1 auf 4,2 Prozent. Die relativ starken Verluste beim Zugang mit 60 Jahren in die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit konnten bei weitem nicht durch eine zeitliche Verschiebung von Renteneintritten auf spätere Lebensjahre kompensiert werden. Parallel dazu müssen zusätzlich Ausweichreaktionen zu Gunsten anderer Rentenarten stattgefunden haben. Altersrente nach Altersteilzeitarbeit Seit 1996 ist Altersteilzeitarbeit durch eine Aufstockung des Entgeltes und der Rentenversicherungsbeiträge durch die Bundesanstalt (Bundesagentur) für Arbeit förderbar. Aus der Altersteilzeitarbeit resultierende Rentenzugänge waren erstmals 1998 möglich, aber erst nach 1999 spielt die Altersrente nach Altersteilzeitarbeit zunehmend eine Rolle beim Rentenzugang. Wie Abbildung 2 zeigt, steigt der Rentenzugangsquotient bis 2002 in nahezu allen Altersklassen an, obwohl bereits sregelungen wirken (vgl. Tabelle 1). Dies dürfte darauf zurückzuführen sein, dass die seit 1998 in das Rentensystem hineinwachsende Rente nach Altersteilzeitarbeit vorwiegend von Personen mit zum großen Teil langen und/oder sehr erfolgreichen Erwerbsbiographien genutzt wird (Kaldybajewa 2004: 235). Zudem existieren in vielen Branchen tarifvertragliche Regelungen, die einen teilweisen finanziellen Ausgleich durch den Arbeitgeber für die durch die Rentenabschläge verursachte Rentenminderung vorsehen (Stück Abbildung 2: Anteile der Zugänge in Altersrente nach Altersteilzeitarbeit an der Bevölkerung nach Alter (BRD gesamt) 1,2% 60 Jahre 0,9% 61 Jahre 0,6% 62 Jahre 63 Jahre 0,3% 64 Jahre 0,0% Quellen: VDR-Rentenzugangsstatistik; Statistisches Bundesamt; eigene Berechnungen. IAT, 2004

7 Wirkung von Rentenabschlägen : 18 ff.). Frauen mit eher diskontinuierlichen Erwerbsverläufen, die aus Altersteilzeit kommen, weichen dagegen zumeist auf die Frauenaltersrente aus, für die zeitlich später wirksame segelungen gelten (Kaldybajewa 2004: 235; VDR-Rentenzugangsstatistik). Im Jahr 2003 gehen die Zugänge in die Altersrente nach Altersteilzeitarbeit in der Alterskategorie 60 Jahre zurück. Zu diesem Zeitpunkt mussten beim Rentenzugang mit 60 und auch mit 61 Jahren bereits maximale Rentenabschläge in Kauf genommen werden. Dies hat vermutlich den deutlichen Anstieg des Rentenzugangsquotienten in der Altersklasse 63 Jahre bewirkt. Da zum gleichen Zeitpunkt der Zugang in die Altersrente für langjährig Versicherte mit 63 Jahren zu maximalen Abschlägen geführt hat, sind zudem Ausweichreaktionen zu Gunsten der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit wahrscheinlich (vgl. Ruland 2004: 10). Altersrente für Frauen Beim Eintritt in die Frauenaltersrente gibt es ebenfalls in der Alterskategorie 60 Jahre die stärksten Verhaltensänderungen. Der zwischen 1998 und 1999 zu verzeichnende Anstieg des Rentenzugangs mit 60 dürfte eine Ausweichreaktion von Frauen sein, die arbeitslos waren und die bei einer Inanspruchnahme der Rente wegen Arbeitslosigkeit bereits ab 1997 Rentenabschläge hätten hinnehmen müssen. Da diese zumeist auch die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der Frauenaltersrente erfüllen, haben sie die erst ab 2000 mit Rentenabschlägen belegte Frauenaltersrente genutzt. Wie Abbildung 3 zeigt, wirken sich die Abschläge ab 2000 unmittelbar und relativ stark aus: Der Rentenzugangsquotient für den Renteneintritt mit 60 sinkt von rund 20 (1999) auf 11,5 Prozent (2003). Hier gibt es ebenso wie bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit einen ganz deutlichen, durch die sregelungen bewirkten rückläufigen Trend. Beim Renteneintritt mit 61 steigen dagegen im gleichen Zeitraum die Zugangsquotienten relativ stark an, und zwar von 0,88 auf 5,12 Prozent. Aufgrund der höheren Erwerbsbeteiligung von Frauen spielt der Zugang in die Frauenaltersrente in den neuen Bundesländern eine größere Rolle als in den alten. Mit Einführung der Rentenabschläge geht der Rentenzugangsquotient für die 60-Jährigen im Osten stärker zurück von 37,7 (1999) auf 21,3 Prozent (2003), was durch einen späteren Renteneintritt weit gehend kompensiert wird: Zwischen 1999 und 2003 steigt der Rentenzugangsquotient in der Alterskategorie 61 Jahre von 0,9 auf 9,7 Prozent. Eintritte in die Frauenaltersrente erfolgten somit ebenfalls später, um Abschläge zu vermeiden bzw. deren rentenmindernde Wirkung zu minimieren. Darüber hinaus gab es bis 1999 eindeutige Ausweichreaktionen zu Gunsten der Frauenaltersrente, die im Gegensatz zur Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit bis zu diesem Zeitpunkt noch abschlagsfrei in Anspruch genommen werden konnte.

8 198 DRV-Schriften Band 55/2005 Abbildung 3: Anteile der Zugänge in Altersrente für Frauen an der weiblichen Bevölkerung nach Alter 20% 60 Jahre 15% 61 Jahre 10% 62 Jahre 5% 63 Jahre 64 Jahre 0% Quellen: VDR-Rentenzugangsstatistik; Statistisches Bundesamt; eigene Berechnungen. IAT, 2004 Altersrente für langjährig Versicherte Die Altersrente für langjährig Versicherte wird vornehmlich in den alten Bundesländern genutzt. Erstmals waren im Jahr 2000 bei einem Zugang mit 63 Jahren Abschläge in Kauf zu nehmen. Entsprechend geht der Rentenzugangsquotient in der Alterskategorie 63 Jahre ab 2000 zurück, während dieser beim Zugang mit 64 Jahren ansteigt (vgl. Abbildung 4). Im letzten Beobachtungsjahr (2003) stagnieren die Zugänge mit 64, was möglicherweise ein erstes Anzeichen für einen ebenfalls rückläufigen Trend beim Rentenzugang mit 64 ist, der ab 2003 ebenfalls mit Abschlägen belegt war. Ein Hinausschieben des abschlagsfreien Renteneintritts um nur ein Jahr, also bis zum vollendeten 65. Lebensjahr, ist daher wahrscheinlich. Gleichwohl spricht der grundsätzlich wachsende Zugangsquotient in der Altersgruppe 64 Jahre bei einem gleichzeitigen Rückgang in der Altersgruppe 63 Jahre dafür, dass auch hier zumindest zeitweise eine Verlagerung von Renteneintritten in ein höheres Lebensjahr stattgefunden hat. Ein anderer Teil dürfte in die mit 65 Jahren beziehbare Regelaltersrente gemündet sein, die unabhängig von demografischen Effekten seit 2003 zunehmend in Anspruch genommen wird.

9 Wirkung von Rentenabschlägen 199 Abbildung 4: Anteile der Zugänge in Altersrente für langjährig Versicherte an der Bevölkerung nach Alter (BRD gesamt) 8% 6% 4% 63 Jahre 64 Jahre 2% 0% Quellen: VDR-Rentenzugangsstatistik; Statistisches Bundesamt; eigene Berechnungen. IAT, 2004 Altersrente für schwerbehinderte Menschen Beim Zugang in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist die Entwicklung weniger abschlagskonsistent (vgl. Abbildung 5). Dies ist einerseits darauf zurückzuführen, dass hier geltende Vertrauensschutzregelungen einen relativ breiten Personenkreis umfassen (siehe dazu auch Ruland 2004:10). Andererseits gab es offensichtlich Ausweichreaktionen zu Gunsten dieser Rentenart, da die Anspruchsvoraussetzungen leichter zu erfüllen sind als bei Erwerbsminderungsrenten. Dennoch erfolgen auch hier Renteneintritte zunehmend später, insbesondere erfolgt ein Renteneintritt anteilig häufiger mit 61 Jahren.

10 200 DRV-Schriften Band 55/2005 Abbildung 5: Anteile der Zugänge in Altersrente für schwerbehinderte Menschen an der Bevölkerung nach Alter (BRD gesamt) 5% 60 Jahre 4% 61 Jahre 3% 62 Jahre 2% 63 Jahre 1% 64 Jahre 0% Quellen: VDR-Rentenzugangsstatistik; Statistisches Bundesamt; eigene Berechnungen. IAT, 2004 Zusammenfassend ist für alle betrachteten Rentenarten zu beobachten, dass sich die Renteneintritte vom frühestmöglichen Lebensjahr der Inanspruchnahme (60 bzw. 63 Jahre) zunehmend in jeweils folgende Altersstufen (61 bis 63 bzw. 64 Jahre) verschoben haben. Zwischen 1996 bis 2003 hat sich das durchschnittliche Rentenzugangsalter für Zugänge zwischen dem 50. und 69. Lebensjahr, also einschließlich der Zugänge in Erwerbsminderungsrenten, um 12 Monate von 60,9 auf 61,9 Jahre erhöht. Berücksichtigt man nur die Altersrenten, hat sich das durchschnittliche Rentenzugangsalter von 62,1 auf 62,8 Jahre erhöht. Unterschiede beim Rentenzugang von Männern und Frauen Beim Zugang in die verschiedenen Rentenarten gibt es geschlechtsspezifische Unterschiede (vgl. Büttner & Knuth 2004). Für Frauen spielen anders als für Männer die vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte eine vergleichsweise geringe, die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und nach Altersteilzeitarbeit fast gar keine Rolle. Demgegenüber ist für das Rentenzugangsverhalten von Frauen die Regelaltersrente und auch die Frauenaltersrente trotz rückläufiger Zugänge seit 2000 weiterhin bedeutsam. Dieses spezifische Rentenzugangsverhalten resultiert aus den eher diskontinuierlich verlaufenden Erwerbsbiografien von Frauen mit zum Teil langen Phasen der Nichterwerbstätigkeit, die ihnen keinen Zugang in die Altersrente für langjährig Versicherte erlauben. Frauen gehen häufig aus Nichterwerbstätigkeit in die mit 65 Jahren nutzbare Regelaltersrente zu; aufgrund der relativ kurzen Erwerbstätigkeit fällt die Rente entsprechend niedrig aus. Frauen mit durchgängiger oder längerer Erwerbstätigkeit erfüllen dagegen zumeist die Anspruchsvoraussetzungen für die Frauenaltersrente, die erstmals im Jahr

11 Wirkung von Rentenabschlägen für Frauen des Geburtsjahrgangs 1940 mit einem belegt wurde. Zwischen 1997 und 1999 konnten also Frauen der Jahrgänge 1937 bis 1939, die arbeitslos waren, die schon wirksamen Abschläge beim Zugang in die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit vermeiden (vgl. Tabelle 1), sofern sie zugleich die Anspruchsvoraussetzungen für die Frauenaltersrente erfüllten. Der niedrige Anteil von Frauen an der Altersrente nach Altersteilzeitarbeit ist darauf zurückzuführen, dass überwiegend Personen aus Kernbelegschaften in Großbetrieben in traditionellen Industriezweigen die Möglichkeit der Altersteilzeitarbeit nutzen dort gibt es häufig tarifvertragliche oder betriebliche Zusatzvereinbarungen, die die Attraktivität der Altersteilzeitarbeit erheblich steigern, insbesondere durch die Aufstockung von Rentenbeiträgen und diese Kernbelegschaften sind männlich dominiert. Bei der vergleichsweise geringen Nutzung der Altersrente für schwerbehinderte Menschen (wie auch der Erwerbsminderungsrenten) zeichnet sich bei den Frauen eine Angleichung an das höhere Zugangsniveau der Männer ab. Neben diesen geschlechtsspezifischen Unterschieden beim Zugang in unterschiedliche Rentenarten zeigen unsere Analysen zudem, dass Frauen häufiger vorzeitig in Rente gehen und demzufolge eher Rentenabschläge in Kauf nehmen als Männer. Dieses geschlechtsspezifische Zugangsverhalten soll nachfolgend am Beispiel der Altersrente nach Altersteilzeitarbeit verdeutlicht werden (vgl. Abbildung 6). Abbildung 6: Anteil der Rentenzugänge an der Bevölkerung nach Alter und Geschlecht 3,00% BRD Männer 0,10% BRD BRD Frauen Männer 60 Jahre 2,00% 61 Jahre 0,05% 62 Jahre 1,00% 63 Jahre 64 Jahre 0,00% 0,00% Quellen: VDR-Rentenzugangsstatistik; Statistisches Bundesamt; eigene Berechnungen. IAT, 2004 Schon auf den ersten Blick wird die oben bereits angesprochene Ungleichverteilung zwischen Männern und Frauen beim Zugang in diese Rentenart deutlich: Im Jahr 2002 sind nur insgesamt 0,1 Prozent aller Frauen im Alter zwischen 60 und 64 Jahren in die Altersrente nach Altersteilzeitarbeit zugegangen; bei den Männern waren es hingegen über 6 Prozent. Jedoch interessieren hier nicht in erster Linie diese quantitativen Unterschiede, sondern Differenzen im Hinblick auf die jeweils erzielte Wirkung der Rentenabschläge, welche für Männer und Frauen ja gleichermaßen gelten. Dabei zeigt sich: Die zeitliche Verlagerung von Eintritten in die Altersrente nach Altersteilzeitarbeit beschränkt sich bei Frauen weitestgehend auf den Rentenzugang mit 61 Jahren, trotz der im Zeitverlauf zunehmenden rentenmindernden Wirkung der sre-

12 202 DRV-Schriften Band 55/2005 gelungen. Gleiches gilt im Übrigen auch für die Frauenaltersrente. Demgegenüber verschieben sich die Zugänge von Männern auf immer höhere Lebensjahre, d.h. deren Zugang in die Altersrente nach Altersteilzeitarbeit steigt in der Alterskategorie 61 Jahre lediglich bis 2002 und stagniert im Folgejahr, während die Eintritte mit 63 Jahren weiter und stärker zunehmen, um Abschläge zu vermeiden bzw. weiter zu minimieren. Es gibt noch weitere Anzeichen dafür, dass Frauen trotz wirkender Rentenabschläge häufiger vorzeitig in Rente gehen als Männer (vgl. Büttner 2005). Trotz linear steigender Abschläge nutzen arbeitslose Frauen die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit eher mit 60 Jahren, wenn sie nicht auf andere Rentenarten ausweichen können, während Männer den Rentenbeginn auf spätere Lebensjahre verschieben. Trotz bereits wirkender sregelungen sind nach 2000 weiterhin wachsende Zugänge von Frauen mit 60 Jahren in Erwerbsminderungsrenten und Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu beobachten, während dagegen Renteneintritte von Männern hier spätestens 2003 abnehmen. Insbesondere bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen sind relativ starke Zuwächse von Frauen in dieser Alterskategorie zu beobachten, obwohl sie weniger unter die hier geltenden Vertrauensschutzregelungen fallen dürften als Männer. Im Gegensatz zu Männern ist bei Frauen im Beobachtungszeitraum grundsätzlich ein rückläufiger Trend beim Zugang in die Altersrente für langjährig Versicherte in der Alterskategorie 64 Jahre zu beobachten. Neben den im Zeitverlauf rückläufigen Zugängen von Frauen in die Regelaltersrente fallen hier zudem die Zuwächse im Jahr 2003 vergleichsweise gering aus. Trotz linear steigender Rentenabschläge gehen Frauen weiterhin vorzeitig bzw. frühzeitiger in Rente und nehmen damit höhere Rentenminderungen in Kauf als Männer. Dieses frauenspezifische Zugangsverhalten ist möglicherweise zurückzuführen auf die zumeist geringeren Rentenanwartschaften von Frauen, die bei prozentual höheren Rentenabschlägen zu geringeren absoluten Rentenminderungen führen, die Zuverdienstrolle, die Frauen oftmals zukommt, und insofern Rentenabschläge eher akzeptabel macht, das oftmals jüngere Lebensalter von verheirateten Frauen, die ihren Ehemännern relativ zeitnah, also in jüngeren Lebensjahren in die Rentenphase folgen möchten, der parallele oder zu erwartende Bezug einer Hinterbliebenenrente, der die eigene Rente unter Umständen ohnehin mindern würde, 3 die gesundheitlichen Belastungen, denen insbesondere ältere Frauen in den von ihnen oft ausgeübten Dienstleistungstätigkeiten im Kranken-, Pflege- und Reinigungsbereich oder Einzelhandel ausgesetzt sind, und/oder die aus der zumeist von Frauen wahrgenommenen Doppelrolle als Hausfrau und Berufstätige resultieren. 3 Für diesen Hinweis in der Diskussion auf dem Workshop danken wir Herbert Schneidemann.

13 Wirkung von Rentenabschlägen 203 Mindestens vier dieser Gründe weisen auf die Bedeutung des Haushaltskontextes für die individuelle Rentenentscheidung hin. Erwerbsentscheidungen werden im Haushalt getroffen, und man kann davon ausgehen, dass dies auch für die Altersvorsorge und den Zugang in eine Altersrente zutrifft (vgl. Hauschild 2003; Blossfeld & Drobniĉ 2001). Unterschiede beim Rentenzugang zwischen den alten und neuen Bundesländern Die Rentenabschläge haben in Ost- und Westdeutschland zu unterschiedlichen Reaktionen beim Rentenzugang geführt. Grundsätzlich verschieben Ostdeutsche ihren Renteneintritt öfter auf spätere Lebensjahre als Westdeutsche. Dies wird beispielsweise bei der Rente wegen Arbeitslosigkeit und der Regelaltersrente deutlich. Auch nach dem relativ starken Rückgang des Zugangs in die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit bis 1997 infolge des Auslaufens des Altersübergangsgeldes Ost (siehe oben) ging der Zugang in diese Rentenart in der Alterskategorie 60 Jahre in den neuen Bundesländern viel stärker zurück als in den alten Bundesländern. Gleichzeitig stieg der Zugang in die Rente wegen Arbeitslosigkeit zwischen 1998 bis 2003 in den Altersgruppen 61, 62 und 63 Jahre deutlicher an als in Westdeutschland, wo Angehörige dieser Altersgruppen ein weit gehend konstantes und auf einem relativ niedrigen Niveau verharrendes Rentenzugangsverhalten zeigten. Dieser Befund weist darauf hin, dass Ostdeutsche ihren Renteneintritt stärker auf spätere Lebensjahre verschieben, während Westdeutsche eher bereit sind, Rentenabschläge in Kauf zu nehmen. Korrespondierend dazu nehmen in den neuen Bundesländern die Zugänge in die Regelaltersrente, die hier wegen der höheren Erwerbsbeteiligung von Frauen eigentlich eine relativ geringe Rolle beim Rentenzugang spielt, in der Alterskategorie 65 Jahre im Zeitverlauf stärker zu als in Westdeutschland (vgl. Abbildung 7). Zwar waren in den alten Bundesländern im Jahr 2003 Zuwächse zu beobachten, das Zugangsniveau von 1996 wurde hier jedoch noch nicht erreicht. In Ostdeutschland hingegen sind bereits seit 2001 Zuwächse bei der Regelaltersrente zu verzeichnen, wobei hier das Zugangsniveau von 1996 im Jahr 2003 bereits überschritten wurde. Insofern bestätigt sich auch hier, dass ostdeutsche Versicherte seltener vorzeitig in Rente gehen bzw. seltener Rentenabschläge in Kauf nehmen. Die Gründe für das häufigere Aufschieben des Renteneintritts zur Vermeidung bzw. zur Minimierung von Rentenabschlägen dürften von der höheren Erwerbsorientierung einmal abgesehen vor allem darin liegen, dass der gesetzlichen Rentenversicherung in Ostdeutschland ein höherer Stellenwert bei der Alterssicherung zukommt als im Westen. Die private und betriebliche Altersvorsorge war zumindest im Beobachtungszeitraum in Ostdeutschland schlechter entwickelt (neuesten Entwicklungen zufolge ist in Ostdeutschland diesbezüglich ein Aufholprozess zu beobachten; vgl. Leiber 2005). Abschläge bei der gesetzlichen Rente betreffen hier die Alterssicherung daher unmittelbar und relativ stark, während ein Rückgang der gesetzlichen Altersvorsorge in Westdeutschland öfter durch andere Alterseinkommen kompensiert wird. Ob neben der gesetzlichen Rentenversicherung jedoch weitere Formen der Altersvorsorge aufgebaut werden können, hängt maßgeblich von der individuellen Erwerbsbiografie und Arbeitsmarktposition ab (vgl. AVID 1999). Das spezifische Rentenzugangsverhalten der Ostdeutschen

14 204 DRV-Schriften Band 55/2005 Abbildung 7: Anteile der Zugänge in Regelaltersrente mit 65 Jahren an der Bevölkerung, nach Westdeutschland und Ostdeutschland 40% 35% 30% Westdeutschland 25% 20% 15% 10% 5% Ostdeutschland 0% Quellen: VDR-Rentenzugangsstatistik; Statistisches Bundesamt; eigene Berechnungen IAT, 2004 zeigt, dass die Reagibilität auf Rentenreformen und die durch sie gesetzten Anreize nicht nur vom Haushaltskontext, sondern auch von der Erwerbsbiografie und Arbeitsmarktposition beeinflusst werden. 4 Fazit Die schrittweise Heraufsetzung der regulären Altersgrenze bzw. die Einführung von Abschlägen bei vorzeitigem Eintritt in eine Altersrente haben bewirkt, dass Versicherte ihren Renteneintritt auf den sie wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit, wegen ihres Geschlechts oder wegen Schwerbehinderung ab 60 Jahren Anspruch hätten, zunehmend nach hinten verschieben, um die rentenmindernde Wirkung von Abschlägen ganz oder teilweise zu vermeiden. Ein ähnlich verändertes Renteneintrittsverhalten zeichnet sich auch bei den langjährig Versicherten ab. Die zunehmende Inanspruchnahme der Regelaltersrente seit 2003 unterstreicht den Trend hin zu einem späteren Renteneintritt. Aufgrund der zu unterschiedlichen Zeitpunkten wirksam werdenden sregelungen gab es zudem zeitlich begrenzte Ausweichreaktionen zwischen Rentenarten. 4 Dies zeigt auch die Analyse vorzeitiger Rentenzugänge in Abhängigkeit von erreichten Rentenanwartschaften (vgl. Kaldybajewa 2004): Versicherte mit höheren Anwartschaften nehmen eher Rentenabschläge in Kauf. Dies könnte auf die kumulativen Effekte der Altersvorsorge zurückzuführen sein: Zusätzliche Vorsorge gibt es eher dort, wo Einkommen und damit auch die gesetzlichen Rentenansprüche hoch sind. Abstriche bei der gesetzlichen Rentenhöhe betreffen bei ausgebauter privater Vorsorge insofern nur einen Teil der Alterseinkommen.

15 Wirkung von Rentenabschlägen 205 Anhand des hier vorgestellten Analysekonzeptes bzw. der Berechnung von kohortenspezifischen Rentenzugangsquotienten konnten die beobachteten Verhaltensänderungen bei den Rentenzugängen unmittelbar den rentenrechtlichen sregelungen und nicht etwa demografischen Effekten zugeschrieben werden. Zwischen 1997 und 2002 ist der Bestand an Inlandsrenten an der Bevölkerung mit 60 Jahren von knapp 50 auf rund 30 Prozent gesunken (Ruland 2004: 4). Fast 65 Prozent aller Neuzugänge in Frührenten waren 2003 bereits von Abschlägen betroffen (ebd.: 8), die teilweise zu beträchtlichen Rentenminderungen führten. Der durchschnittliche ssatz differierte im Jahr 2003 je nach zeitlichem Wirkungsgrad der für einzelne Rentenarten geltenden sregelungen zwischen 5,0 und 14,3 Prozent; dies entsprach einer monatlichen Rentenminderung von durchschnittlich 50,69 bis 173,72 Euro (siehe Ruland 2004: 24). Gleichwohl haben die hier vorgestellten Analysen gezeigt, dass die Wirkung der Rentenabschläge von Haushaltskontext und Arbeitsmarktposition beeinflusst werden. Institutionelle Reformen wirken nicht unmittelbar, sondern werden durch individuelle Lebensumstände und Biografien vermittelt und wirken dadurch auch differenziert. Die durch Haushalts- und Erwerbsbiografien resultierenden Langfristeffekte für die Alterssicherung lassen sich durch vergleichsweise schnell umsetzbare sregelungen nicht außer Kraft setzen. Zu erwarten ist deshalb, dass die sregelungen die Rentenentscheidungen von jüngeren Geburtskohorten noch stärker beeinflussen werden als die der bereits in Rente zugehenden Kohorten und zwar nicht nur aufgrund der über den hier betrachteten Zeitraum weiter ansteigenden shöhe bei vorzeitigem Renteneintritt, sondern auch aufgrund veränderter Erwartungen zum Renteneintritt der heute Versicherten (vgl. Engstler 2004). Hinzu kommen weitere institutionelle Änderungen, wie das Auslaufen der Übergangsregelungen im Jahr 2012 sowie den Wegfall von Vertrauensschutzregelungen für künftige Rentenkohorten, die mit dem RV-Nachhaltigkeitsgesetz vom erfolgte schrittweise Heraufsetzung der Altersgrenze auf 63 Jahre für die frühestmögliche Inanspruchnahme der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit ab 2006 und die Abschaffung der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit sowie der Frauenaltersrente ab Die uns zur Verfügung gestellten Daten aus der VDR-Rentenzugangsstatistik ermöglichen zwar differenziertere Analysen zum veränderten Rentenzugangsverhalten. Dennoch muss auf eine bestehende Beschränkung hingewiesen werden: Es handelt sich um nach zahlreichen Merkmalen aggregierte Tabellen von Rentenzugängen, nicht um Individualdaten des Altersübergangsverlaufs. Um den vermuteten und auch plausiblen Einfluss des Haushaltskontextes und der Arbeitsmarktposition auf das Rentenzugangsverhalten abbilden zu können, wären zusätzliche Informationen zum Rentenzugang, insbesondere Angaben zum (Ehe-)Partner sowie zur individuellen Erwerbsbiografie erforderlich. Auch wenn damit relevante Bereiche des Rentenzugangs und der Alterserwerbstätigkeit nicht in Gänze abgedeckt werden können beispielsweise die Handlungsorientierungen und Erwartungen der jeweiligen Personen, oder auch be-

16 206 DRV-Schriften Band 55/2005 triebliche Personalstrategien, die ja erheblichen Einfluss auf die Arbeitsmarktchancen insbesondere von Älteren haben kann das Forschungsdatenzentrum der Rentenversicherung wesentlich dazu beitragen, die Informationsgrundlagen für die Forschung zur Alterserwerbstätigkeit und Alterssicherung zu verbessern. Literatur Altersübergangsmonitor (alle Ausgaben): index.html Blossfeld, H.-P & S. Drobniĉ (Hg.) (2001): Careers of Couples in Contemporary Societies. From Male Breadwinner to Dual Earner Families. Oxford: Oxford UP. Börsch-Supan, A. (2004): Faire Abschläge in der gesetzlichen Rentenversicherung, Sozialer Fortschritt, 53, 10, Büttner, R. (2005): Die Wirkungsweise der Rentenreform auf den Altersübergang. Altersübergangsreport IAT: Gelsenkirchen Büttner, R. & M. Knuth (2004): Spätere Zugänge in Frührenten Regelaltersrente auf dem Vormarsch. Altersübergangsreport Gelsenkirchen: IAT. Engstler, H. (2004): Geplantes und realisiertes Austrittsalter aus dem Erwerbsleben. Ergebnisse des Alterssurveys 1996 und DZA-Diskussionspapier 41. Berlin: DZA. Hauschild, C. (2003): Alterssicherungssystem Ehe? Die finanzielle Situation von Ehepaar-Haushalten im Alter, Deutsche Rentenversicherung, Heft 10, Kaldybajewa, K. (2004): Rentenzugang der BfA 2003: Jeder achte Altersrentner kommt aus Altersteilzeit, Die Angestelltenversicherung, 51, 5/6, Leiber, S. (2005): Formen und Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge. Eine Zwischenbilanz, WSI-Mitteilungen Heft 6, S Ohsmann, S., U. Stolz & R. Thiede (2004): Rentenabschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn: Was ist versicherungsmathematisch fair?, Sozialer Fortschritt, 53, Heft 10, Pimpertz, J. (2004): Wie hoch sollten die Rentenabschläge bemessen sein?, Sozialer Fortschritt, 53,10, Ruland, F. (2004): Aktuelle Ergebnisse zu den Wirkungen der bisherigen Rentenreformen auf den Übergang von der Erwerbs- in die Ruhestandsphase (Foliensatz). Vortrag anlässlich eines Presseminars des VDR 22./ in Würzburg ( infopool.nsf) Stück, H. (2003): Gleitend in den Ruhestand? Gesetzliche, tarifliche und tatsächliche Entwicklung der Altersteilzeit. Bremen: Arbeitnehmerkammer. Anhang

17 Wirkung von Rentenabschlägen 207 Renate Büttner ist wissenschaftliche Mitarbeiterin des Instituts Arbeit und Technik und arbeitet im Forschungsschwerpunkt Entwicklungstrends des Erwerbssystems. Dr. Martin Brussig ist wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts Arbeit und Technik und arbeitet im Forschungsschwerpunkt Entwicklungstrends des Erwerbssystems. Der Forschungsschwerpunkt Entwicklungstrends des Erwerbssystems ist einer von sechs im IAT angesiedelten Forschungsschwerpunkten, der empirisch fundiertes Orientierungswissen über die mittel- und langfristige Entwicklung des Erwerbssystems bereitstellt, und zwar schwerpunktmäßig zu folgenden Themenfeldern: (1) Dynamik und Stabilität von Beschäftigung, Mobilität der Arbeitskräfte, Förderung des Beschäftigtentransfers bei Personalanpassung, (2) Entwicklung von Humankapital und Innovationsfähigkeit, (3) Steigerung der Erwerbsbeteiligung von Älteren, Frauen und MigrantInnen, (4) Entwicklung des Übergangsverhaltens von der Erwerbs- in die Ruhestandsphase und ihre Auswirkungen auf die soziale Sicherung, und (5) Umgestaltung des Arbeitsmarktregimes. Das Institut Arbeit und Technik (IAT) im Wissenschaftszentrum Nordrhein-Westfalen ist ein anwendungsorientiertes Forschungs- und Entwicklungsinstitut des Landes Nordhein-Westfalen. Sein Auftrag ist, innovative Lösungen für die Bewältigung des Strukturwandels zu entwickeln und zu erproben. Maßstäbe des Erfolgs sind vor allem die Verbesserung der Beschäftigungslage und die Nachhaltigkeit der Wertschöpfung.

18 208 DRV-Schriften Band 55/2005 Anhang Rentenzugänge in Deutschland nach ausgewählten Altersgruppen Rentenzugänge Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre älter als Rentenzugänge in den alten Bundesländern nach ausgewählten Altersgruppen Rentenzugänge Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre älter als Rentenzugänge in den neuen Bundesländern nach ausgewählten Altersgruppen Rentenzugänge Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre älter als Quelle: VDR Rentenzugangsstatistik ( ).

19 Wirkung von Rentenabschlägen 209 (Fortsetzung) Rentenzugänge von Männern in Deutschland nach ausgewählten Altersgruppen Rentenzugänge Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre älter als Rentenzugänge von Frauen in Deutschland nach ausgewählten Altersgruppen Rentenzugänge Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre älter als Quelle: VDR Rentenzugangsstatistik ( ).

20 210 DRV-Schriften Band 55/2005 Rentenzugangsdaten nach Rentenarten BRD Frauen Erwerbs- AR AR AR AR AR Regelaltersrente minderungs- für Schwer- wegen wegen für Frauen für langjährig renten behinderte AL ATZ Versicherte BRD Männer Erwerbs- AR AR AR AR AR Regelaltersrente minderungs- für Schwer- wegen wegen für Frauen für langjährig renten behinderte AL ATZ Versicherte BRD insgesamt Erwerbs- AR AR AR AR AR Regelaltersrente minderungs- für Schwer- wegen wegen für Frauen für langjährig renten behinderte AL ATZ Versicherte Quelle: VDR Rentenzugangsstatistik ( ).

21 Wirkung von Rentenabschlägen 211 Rentenzugangsdaten nach Rentenarten (Fortsetzung) BRD West Erwerbs- AR AR AR AR AR Regelaltersrente minderungs- für Schwer- wegen wegen für Frauen für langjährig renten behinderte AL ATZ Versicherte BRD Ost Erwerbs- AR AR AR AR AR Regelaltersrente minderungs- für Schwer- wegen wegen für Frauen für langjährig renten behinderte AL ATZ Versicherte Quelle: VDR Rentenzugangsstatistik ( ).

22 212 DRV-Schriften Band 55/2005 Bevölkerungszahlen nach Alter BRD Quelle: Statistisches Bundesamt.

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