Lernen in und von Organisationen Betriebliche Bildung im Wandel

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1 Veranst. Nr WS 2006/07 Do R. 401 Block 1-1

2 Überblick Block 1: Rolle der betrieblichen (Weiter-) Bildung in Deutschland (26.10., 2.11., ) Block 2: (Individuelle) und kollektive Lernprozesse: Lernen (in) der Organisation (16.11., , , ) Block 3: Neue Konzepte in der betrieblichen (Weiter-) Bildung ( , , , ) Fazit/Synthese: Die lernende Organisation: kollektive Lernprozesse in der betrieblichen (Weiter-)Bildung (01.02., ) Änderungen vorbehalten! Block 1-2

3 Betriebliche Bildung Umfasst sowohl die betriebliche Ausbildung als auch die Fort- bzw. Weiterbildung Teil der Berufsbildung Block 1-3

4 Betriebliche Ausbildung: Ziele & Inhalte Teil des Dualen Systems der Berufsausbildung 1 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG): Die Berufsausbildung hat eine breit angelegte berufliche Grundbildung und die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln. Sie hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen. Die Durchführung erfolgt nach einem betrieblichen Ausbildungsplan auf der Grundlage der jeweiligen Ausbildungsordnung und wird von der jeweils zuständigen Stelle (i.d.r. die Kammer) überwacht. Block 1-4

5 Betriebliche Ausbildung: Rechtsgrundlagen Bundeseinheitlich gesetzlich geregelt durch das Berufsbildungsgesetz und die nach 25 BBiG bzw. 25 HandwO erlassenen Ausbildungsordnungen (Rechtsverordnungen) Ausbildungsordnungen: dienen als Grundlage für eine geordnete und einheitliche Berufsausbildung sowie der Anpassung der Berufsausbildung an die technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse und deren Entwicklung Legen rechtsverbindlich fest: (1) Bezeichnung des Ausbildungsberufes, (2) Ausbildungsdauer, (3) Fertigkeiten und Kenntnisse die Gegenstand der Berufsausbildung sind, (4) Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Fertigkeiten und Kenntnisse [Ausbildungsrahmenplan] (5) Prüfungsanforderungen Block 1-5

6 Betriebliche Ausbildung: Formen arbeitsbegleitend, on-the-job, d.h. im unmittelbaren Arbeitszusammenhang (Imitatio- Prinzip) lehrgangsmäßig: Lehrwerkstätten, Übungsformen Innerbetrieblicher Unterricht, Werkschulen Block 1-6

7 Betriebliche bzw. berufliche Weiterbildung: Begriffsabgrenzungen (1) Betriebliche Weiterbildung bezeichnet i.d.r. berufliche Weiterbildungsmaßnahmen innerhalb einer Organisation/ des Betriebs (im Gegensatz zu außerbetrieblichen beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen) und ist Teil der Berufsbildung i.s.d. 1 Abs. 1 BBiG. Berufsbildung [ ] sind die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung. Block 1-7

8 Betriebliche bzw. berufliche Weiterbildung: Begriffsabgrenzungen (2) Berufliche Weiterbildung wird i.d.r. als Oberbegriff für berufliche Fortbildung und berufliche Umschulung verwendet. Setzt einen Berufsabschluss und/oder eine Berufstätigkeit mit entsprechenden Kenntnissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Erfahrungen innerhalb eines Berufsfeldes voraus. Block 1-8

9 Betriebliche bzw. berufliche Weiterbildung: Begriffsabgrenzungen (3) 1 Abs. 3 BBiG: Die berufliche Fortbildung soll es ermöglichen, die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erhalten, zu erweitern, der technischen Entwicklung anzupassen oder beruflich aufzusteigen. Anpassungs- bzw. Aufstiegsfortbildung bezeichnet Maßnahmen zur weiteren Qualifizierung innerhalb des bisherigen Berufsfeldes Block 1-9

10 Betriebliche bzw. berufliche Weiterbildung: Begriffsabgrenzungen (4) 1 Abs. 4 BBiG: Die berufliche Umschulung soll zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen. mit Wechsel des Berufsfeldes verbunden kann durch mangelnden Bedarf für den aktuell ausgeübten Beruf oder bei Nichteignung für den Beruf aus körperlichen oder intellektuellen Gründen notwendig werden oder als Prophylaxe zur Verhütung von Arbeitslosigkeit bei bevorstehenden Rationalisierungsmaßnahmen eingesetzt werden. Block 1-10

11 Betriebliche Weiterbildung: Rechtsgrundlagen (1) Keine einheitlichen gesetzlichen Regelungen bezüglich Art und Weise sowie Umfang von betrieblichen Weiterbildungsangeboten und - maßnahmen Gesetzliche Vorschriften (Berufsförderungsgesetz, Handwerksordnung, Fernunterrichtsschutzgesetz) regeln vorrangig die finanzielle Förderung. 46 bzw. 47 BBiG regeln die anerkannten Fortbildungsprüfungen bzw. Umschulungsprüfungen hinsichtlich Inhalt, Ziel, Anforderungen und Verfahren vor den Kammern. Ländergesetze regeln die Freistellung zur Teilnahme an individueller Weiterbildung außerhalb der Betriebe ( Bildungsurlaub ). Block 1-11

12 Betriebliche Weiterbildung: Rechtsgrundlagen (2) 96 ff. Betriebsverfassungsgesetz regeln u.a. die Förderung der Berufsbildung und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates hinsichtlich der Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen. Zwischen den Tarifparteien (Gewerkschaften und Árbeitgeber) können in den Tarifverträgen Teilfragen der Weiterbildung geregelt werden. Block 1-12

13 Betriebliche Weiterbildung: Rechtsgrundlagen (3) Insgesamt bleibt ein breiter Gestaltungsspielraum für die Weiterbildung auf betrieblicher Ebene, der durch Mitbestimmung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetztes (insbesondere durch Betriebsvereinbarungen) genutzt werden kann. Gegenstand entsprechender Vereinbarungen (zwischen Betriebsrat und Management) können z.b. sein. Regelung der betrieblichen Bildungsplanung (Ermittlung von Qualifizierungs- und Weiterbildungsbedarf) Regelung der Durchführung der Weiterbildung (Zugang zu Qualifizierungsmaßnahmen, Antrag auf Teilnahme, Kostenübernahme, Arbeitsbefreiung/Sonderurlaub) Block 1-13

14 Betriebliche Weiterbildung: Inhalte und Ziele Maßnahmen zur Erhaltung, Anpassung; Verbesserung oder Wiedergewinnung beruflicher Basiskompetenz (Holling/Liepmann, 1995, S. 287) Neben Vermittlung der reinen Fachkompetenz nimmt die Bedeutung anderer Kompetenzbereiche deutlich zu Sozialkompetenz Methodenkompetenz Personale Kompetenz/Selbstkompetenz Block 1-14

15 Exkurs: Qualifikation vs. Kompetenz (1) Qualifikation - Anforderungen, denen der einzelne als Voraussetzung für den Zugang zu einem Beruf bzw. für den Aufstieg in eine bestimmte Position genügen muss (Sellin 1999) - Fertigkeiten, Kenntnisse und Wissensbestände, die im Hinblick auf ihre Verwertbarkeit bestimmt werden - an aktuellen Anforderungen in Arbeitszusammenhängen orientiert, sachverhaltsorientiert Block 1-15

16 Exkurs: Qualifikation vs. Kompetenz (2) Kompetenz Fähigkeit des einzelnen, seine spezifischen beruflichen Fähigkeiten und Fachkenntnisse zur Bewältigung üblicher und neuer Beruflicher Anforderungen einzusetzen (Sellin 1999) Dispositionsbegriff: Kompetenz beschreibt im Handlen aktualisierbare sozial-kommunikative, aktionale und persönliche Handlungsdispositionen Subjektzentrierter Begriff, auf das Handlungspotenzial einer Person gerichtet Block 1-16

17 Betriebliche Weiterbildung: Inhalte und Themenbereiche Eine empirische Erhebung aus dem Jahr 2000* ergab folgende Rangfolge der Themenbereiche (nach Anteil der Teilnahmestunden) 1. EDV/Informationstechnik (21% aller Weiterbildungsstunden) 2. Management/Arbeitstechniken (20%) 3. Verkaufstraining, Buchhaltung/Sekretariat (16 %) 4. Andere Themen (15%) 5. Technik und Produktion (11%) 6. Sprachkurse (7%) 7. Dienstleistungen (7%) 8. Arbeits- und Umweltschutz (4%) * Befragung deutscher Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten aus den Branchen Produzierendes Gewerbe, Handel, Gastgewerbe, Verkehr und Nachrichtenübermittlung, Kredit- und Versicherungsgewerbe sowie Dienstleistungen Block 1-17

18 Betriebliche Weiterbildung: Formen (1) Traditionelle Lehr-/Lernarrangements: (Kurse, Seminare) als formale Weiterbildungsmaßnahmen andere Formen der Weiterbildung: informelle und arbeitsplatznahe Formen der Qualifizierung (Weiterbildung am Arbeitsplatz), Job-Rotation und Austauschprogramme offene Lernangebote und Selbstlernzentren (Bibliotheken mit Fachteratur, selbstgesteuertes Lernen mit neuen Medien) Lern- und Qualitätszirkel Informationsveranstaltungen (z.b. Vorträge, Tagungen, Kongresse) Block 1-18

19 Betriebliche Weiterbildung: Formen (2) arbeitsplatznahe Formen der Weiterbildung sind geplante Phasen der Weiterbildung am Arbeitsplatz - Unterweisung durch Vorgesetzte, Spezialisten oder Kollegen ( Coaching ) - Einarbeitung/Lernen durch die gegebenen Arbeitsmittel und andere Medien Block 1-19

20 Betriebliche Weiterbildung: Neue Medien Einsatz neuer Medien beeinflusst Weiterbildung auf verschiedenen Ebenen: inhaltlich: Vermittlung von Medienkompetenz methodisch: hinsichtlich der Präsentation von Bildungsinhalten didaktisch: neue Möglichkeiten der Gestaltung von Lehr-/ Lernarrangements, Veränderung sowohl der Rolle der Lehrenden als auch der Lernenden Block 1-20

21 Ökonomische Bedeutung betrieblicher Weiterbildung Qualifiziertes Personal stellt für Unternehmen eine wichtige Ressource im nationalen und internationalen Wettbewerb dar. Wirtschaftliche und technologische Veränderungen in der Arbeitswelt stellen neue Anforderungen an die Kompetenzen und Qualifikationen der Beschäftigten. Weiterbildung spielt außerdem eine wichtige Rolle im Hinblick auf die allgemeine Beschäftigungssicherung und die Reintegration von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt Block 1-21

22 Ökonomische Bedeutung betrieblicher Weiterbildung: Wettbewerb Wirtschaftsunternehmen agieren auf Märkten auf denen - unabhängig von der jeweiligen Branchenzugehörigkeit ein sich stetig verschärfender Wettbewerbsdruck herrscht Dieser Wettbewerbsdruck ist vor allem eine Folge von sich in immer kürzeren Abständen wandelnden Kundenerwartungen und damit sich stetig verkürzenden Produktlebenszyklen Unternehmen können im Wettbewerb nur bestehen, wenn sie neben den klassischen Produktionsfaktoren auch über das notwendige Wissen zur Formulierung und Umsetzung geeigneter Wettbewerbsstrategien verfügen; dabei spielen die Mitarbeiter als Träger von Know-how ( Wissensbasis ) eine zentrale Rolle Block 1-22

23 Ökonomische Bedeutung betrieblicher Weiterbildung: Veränderungen in der Arbeitswelt Die zunehmende wirtschaftliche und technologische Komplexität und Dynamik erschwert Prognostizierbarkeit beruflicher Anforderungen bei der (Erst-)Ausbildung Die Halbwertzeit beruflichen Fachwissens beträgt etwa 3-5 Jahre mit ständig sinkender Tendenz Der daraus resultierende Anpassungsbedarf erfordert geeignete Weiterbildungsstrategien Block 1-23

24 Ökonomische Bedeutung betrieblicher Weiterbildung: Beschäftigungssicherung, Reintegration Schutz vor drohendem Arbeitsplatzverlust im Zuge betrieblicher Umstrukturierungsmaßnahmen durch geeignete Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen. Angebot von Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitslose, (z.b. Praktika, Umschulungen); jedoch ist die Mehrzahl der Unternehmen nur bei öffentlicher finanzieller Unterstützung bereit, entsprechende Maßnahmen anzubieten. Block 1-24

25 Kosten und Nutzen betrieblicher Weiterbildung Trotz der Einsicht in ihre Notwendigkeit wird betriebliche Weiterbildung in vielen Unternehmen nach wie vor nur von der Kostenseite her betrachtet. Weiterbildung wird nicht in ausreichendem Maße als Investition in das Humankapital betrachtet. Eine Bewertung des Nutzens (=> Erfolgskontrolle, Effektivität) betrieblicher Weiterbildungsmaßnahmen wird nur von schätzungsweise 15% aller Organisationen versucht. Systematische Kosten-Nutzen-Analysen (=> Effizienz) werden schätzungsweise nur von weniger als 3% aller Organisationen durchgeführt. Block 1-25

26 Kosten betrieblicher Weiterbildung Die Kosten einer Weiterbildungsmaßnahme setzen sich zusammen aus den direkten Kosten und den Personalausfallkosten - Direkte Kosten: Kosten, die unmittelbar mit der Durchführung der Weiterbildungsmaßnahme (Kurse) verbunden sind. - Personalausfallkosten (oder Lohnausfallkosten): Kosten, die dadurch entstehen, dass die Beschäftigten während der Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme nicht produktiv arbeiten, aber Arbeitskosten verursachen (d.h. Lohn- und Gehaltsaufwendungen verursachen) Block 1-26

27 Direkte Kosten betrieblicher Weiterbildung Zahlungen und Gebühren für die Teilnahme an externen Lehrveranstaltungen (19 % d. gesamten Weiterbildungskosten [GWK]) Kosten für internes Weiterbildungspersonal (13% d. GWK) Kosten für externes Weiterbildungspersonal (10% d. GWK) Reisekosten, Spesen und Tagegeld (8% der GWK) Kosten für Räume und Ausstattung, Beiträge an Fonds für die gemeinschaftliche Finanzierung von Weiterbildungsprogrammen (6% der GWK) Block 1-27

28 Personalausfallkosten Personalausfallkosten sollen den durch die Teilnahme der Beschäftigten an Weiterbildungsmaßnahmen verursachten Arbeitsausfall quantifizieren ( Opportunitätskosten ) 46 % der Unternehmen erfassen diese Kosten jedoch nicht und halten dies auch nicht für notwendig, da die entstehenden Kosten auf Mitarbeiterebene durch unbezahlte Überstunden oder durch intensiveres Arbeiten aufgefangen werden nur 28 % der Unternehmen berücksichtigen die weiterbildungsinduzierten Personalausfallkosten explizit in ihrer Kostenkalkulation 26 % der Unternehmen streben eine kalkulatorische Berücksichtigung an Für die Unternehmen, die die Personalausfallkosten kalkulatorisch berücksichtigen, machen diese 43% der gesamten Weiterbildungskosten aus! Block 1-28

29 Gesamtkosten für betriebliche Weiterbildung in 1999 Durchschnittliche Weiterbildungskosten pro Teilnehmer über alle Branchen: Durchschnittliche Weiterbildungskosten pro Beschäftigen über alle Branchen: 624 Höchste Weiterbildungskosten pro Teilnehmer: (Kredit- und Versicherungsgewerbe) Höchste Weiterbildungskosten pro Beschäftigten: (Kredit- und Versicherungsgewerbe) Niedrigste Weiterbildungskosten pro Teilnehmer: 397 (Bergbau) Niedrigste Weiterbildungskosten pro Beschäftigten: 138 (Gastgewerbe) Block 1-29

30 Messung des Nutzens betrieblicher Weiterbildung: Evaluation Eine Messung bzw. Quantifizierung des Nutzens bzw. des Erfolges betrieblicher Weiterbildungsmaßnahmen bereitet ungleich größere Schwierigkeiten als die Erfassung der Weiterbildungskosten Dennoch spielt die Erfolgskontrolle betrieblicher Bildungsmaßnahmen eine zentrale Rolle bei der Qualitätssicherung Gegenstand einer Evaluation betrieblicher Weiterbildungsmaßnahmen können sein deren: Effektivität Effizienz Block 1-30

31 Messung des Nutzens betrieblicher Weiterbildung: Effektivität Die Effektivität fragt danach, ob die durchgeführte Weiterbildungsmaßnahme erfolgreich war. Eine entsprechende Lernzielkontrolle wird in der Praxis jedoch nur von ca. 2/3 der Unternehmen durchgeführt. Instrumente zur Evaluation in der Praxis: Bewertung der Maßnahmen durch die Beschäftigen (Zufriedenheit) Durchführung von Tests zur Erreichung der Ziele der Maßnahmen Formelle Zertifizierung der vermittelten Qualifikationen Überprüfung der Verwertung der neuen Qualifikationen am Arbeitsplatz Berechnung von Indikatoren, die auf eine Verbesserung von Arbeitsergebnissen hinweisen Block 1-31

32 Messung des Nutzens betrieblicher Weiterbildung: Effizienz (1) Bei einer Effizienzbewertung wird untersucht, ob das Lernziel in einem angemessenen Kosten-Nutzen- Verhältnis erreicht wird (Wirtschaftlichkeitskontrolle) Eine Effizienzmessung setzt eine Quantifizierung des Weiterbildungserfolges (z.b. durch Definition geeigneter Indikatoren voraus) Eine Effizienzmessung ist nur sinnvoll im Rahmen einer Vergleichsbetrachtung (Soll-Ist-Vergleich, Zeitreihenanalyse, Benchmarking ) Block 1-32

33 Messung des Nutzens betrieblicher Weiterbildung: Effizienz (2) Steigerung der Effizienz ist möglich durch: Steigerung der Qualität ( Weiterbildungserfolg ) bei konstanten Kosten Reduzierung der Kosten bei gleicher Qualität der Weiterbildungsmaßnahmen (z.b. durch Betonung arbeitsplatznaher bzw. arbeitsplatzintegrierter Lernformen, Verlagerung von Weiterbildungsmaßnahmen in die Freizeit der Mitarbeiter (insbesondere in weiterbildungsintensiven Branchen), Beteiligung der Mitarbeiter an den Weiterbildungskosten) Block 1-33

34 Argumente gegen eine Durchführung betrieblicher Weiterbildungsmaßnahmen Die vorhandenen Fähigkeiten der Beschäftigten entsprechen dem Bedarf des Unternehmens Neueinstellung qualifizierter Mitarbeiter Die Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen sind zu hoch Die Auslastung der Beschäftigten lässt keine Weiterbildung zu Einschätzung des Weiterbildungsbedarfs zu schwierig Block 1-34

35 Betriebliche Weiterbildung in Deutschland im europäischen Vergleich Anteil der Unternehmen, die betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen anbieten: 75 % (Platz 9 von 25) Chance, an Weiterbildungsmaßnahme teilzunehmen: 36 % (Platz 16) Dauer der Lehrveranstaltung proo Teilnehmer: 27 Std (Platz 22) Direkte Kosten der Weiterbildungsmaßnahmen: 33 KKS (Kaufkraftstandards) pro Weiterbildungsstunde (Platz 5) Block 1-35

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