Informationsabend in Oberrarbach am
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- Viktoria Kerner
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1 Integrative Stadtteilarbeit Wettbergen Geplante Vorgehensweise zur Nutzung der Windenergie im Stadtgebiet von Schmallenberg Informationsabend in Oberrarbach am
2 Integrative Stadtteilarbeit Wettbergen Nutzung der Windenergie Gründe und Auslöser, sich mit dem Thema zu beschäftigen Mai 2008 Klimaschutzziel der Bundesregierung: Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 40 % (Basisjahr 1990), wenn die EU-Staaten einer Reduzierung der europäischen Emissionen um 30 % im gleichen Zeitraum zustimmen Dez Klimaschutzkonzept der Stadt Schmallenberg 2011 Energiewende in Deutschland, ausgelöst durch die Reaktorkatastrophe in Fukushima Juli 2011 Windenergieerlass der Landesregierung - öffnet den Wald für Standorte von WEA Anträge von Grundeigentümern und Projektentwicklern Frühjahr 2012 Leitfaden Windenergienutzung im Wald
3 Integrative Stadtteilarbeit Wettbergen Schmallenberg hat frühzeitig begonnen, sich mit dem Klimaschutz zu beschäftigen 2008 Teilnahme am Landeswettbewerb Klimakommune und Erarbeitung eines Integrierten Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzeptes (IKKK) Die Stadtvertretung beschließt einstimmig die Zielsetzungen und Schwerpunkte des IKKK Konkretes Ziel Reduzierung der CO 2 -Emission um 33 % bis 2020 (Basis 2006) von Tonnen auf Tonnen für Strom, Wärme und Verkehr ohne privaten Konsum Start der Umsetzung des IKKK
4 Verringerung der CO 2 -Emission Weniger Energie verbrauchen durch - durch Einsparen und - Steigerung der Effizienz und den Rest möglichst erneuerbar erzeugen
5 Primärenergieverbrauch im Stadtgebiet von Schmallenberg insgesamt 711 Mio. kwh (2006) Verbrauch in Mio. kwh Strom Primärenergie 1 Strom Endenergie Wärme Verkehr Deutlich wird der Wirkungsgrad der klassischen Stromerzeugung
6 Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in Schmallenberg gesamt Solarstrom 503 Anlagen Ca kw Windkraft 4 Anlagen 622 kw Wasserkraft 6 Anlagen 140 kw Biomasse 6 Anlagen 1400 kw MWh/Jahr Entwicklung 1998 bis 2011 [Quelle: : 16 % des Stromverbrauchs aus EE Bundesdurchschnitt 19,8 %
7 Entwicklung des Stromverbrauchs eher steigend Elektromobilität wird nur dann umweltschonend sein, wenn der Strom erneuerbar erzeugt wird
8 Integrative Stadtteilarbeit Wettbergen Klimakommune Schmallenberg Ist-Situation: Mit dem aktuellen Flächennutzungsplan ist die Ausschlusswirkung erreicht, aber Ausweisung neuer Flächen erforderlich, die eine wirtschaftliche Nutzung der Windenergie ermöglichen Stadt hat Steuerungsmöglichkeit und will diese nutzen, bei passivem Verhalten steuern Andere
9 Windgeschwindigkeiten in 100 m Höhe Quelle: Deutscher Wetterdienst
10 Windgeschwindigkeiten in 100 m Höhe Quelle: Deutscher Wetterdienst
11 Schritte zur Ermittlung des Windenergie-Potentials Masterarbeit von Martin Vollnhals Betrachtung des gesamten Stadtgebietes Ausschluss von Schutzgebieten (FFH, NSG, WSG Zone I, Naturdenkmäler) Abstände zu Wohnorten und Straßen und Wegen Ausschluss von Laubwaldflächen Ausschluss von Schutzstreifen entlang kartierter Gewässer Mindestwindgeschwindigkeit 6,2 m/s (= 22 km/h) in 100 m Höhe im Jahresdurchschnitt
12 April-Sept Potentialanalyse und Bewertung des Landschaftsbildes
13 Ergebnis: 54 Flächen von 2,7 bis 324 ha gesamt ha 88,9 % im Wald 6 Flächen > 80 ha mit gesamt 986 ha
14 Rotordurchmesser 101 m Gesamthöhe 190 m Elektrische Leistung kw Stromerzeugung ca. 6 Mio. kwh / a 139 m
15 Flächenbedarf einer Windenergieanlage Beispiel für eine Anlage mit 101 m Rotordurchmesser 5 r = 500 m 3 r = 300 m Flächenbedarf einer WEA: je nach Ausrichtung der Fläche zwischen 15 und 20 ha Hauptwindrichtung
16 Flächenbedarf zur Erzeugung von 100 Mio. kwh Strom Wind 16 WEA je 3 MW = 4 ha für Fundamente, Kranstellplätze, Wege 250 ha Abstandsflächen bleiben nutzbar Wasser 16 Henneseen = ha Holz t = ca. 200 ha Kahlschlag erntereifer Fichten jedes Jahr = jährlicher Zuwachs auf ha PV m 2 Modulfläche = 70 ha = Dächer je 50 m² bei Freiflächenanlagen die 3fache Fläche
17 Bewertung der Flächen Masterarbeit von Martin Vollnhals Größe Windgeschwindigkeit Tourismus / Zahl der Übernachtungen Anteil Kyrillflächen Anteil Weihnachtsbaumkulturen Wasserschutzgebiete Zone II und III Nähe zu Landesbedeutsamer Kulturlandschaft Der Eigentumsanteil der Stadt wurde nicht bewertet
18 Bisher ist nicht festgelegt, in welchem Umfang die Windenergienutzung ermöglicht werden soll Aus dem verbleibenden Potential kann eine Auswahl getroffen werden Die Auswahl muss anhand nachvollziehbarer Kriterien erfolgen
19 Geplante Vorgehensweise zur Nutzung der Windenergie im Stadtgebiet
20 Vorstudie Landschaftsbild, Naturschutz, Tourismus Erhöhte Schutzziele und entsprechende Anpassungen der Abstände nach TA Lärm und eine erste Einschätzung des Naturschutzes, insbesondere des Vogelschutzes, können zum Ausschluss von Teilflächen oder sogar kompletter Flächen führen Die Einbeziehung von Richtfunkstrecken könnte Flächen ggf. vergrößern
21 Ziele sind eine möglichst geringe Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der Lebensqualität durch Konzentration und Mindest-Ästhetik und eine möglichst hohe Wertschöpfung für Bürger und Kommune
22 Konzentration - Flächen mit auskömmlichen Windgeschwindigkeiten - Flächen, die den Bau von mindestens 5 Anlagen erlauben - vollständige Nutzung der Flächen keine Rosinenpickerei, Ausnahme: der Entfall einzelner WEA, um bedrängende Wirkungen auf anliegende Orte zu vermeiden - eine technisch und wirtschaftlich optimierte, eigentumsunabhängige Beplanung - Wirtschaftlichere Netzanschlüsse durch 30 kv-erdleitungen
23 Schutzziele Regelung der Abstände nach TA Lärm, Behandlung möglichst aller Orte wie reine Wohngebiete, (Schallimission nachts unter 35 db(a), daraus ergeben sich Abstände von mindestens 1000 m Ausschluss von Schlagschatten auf Wohnhäuser, ggf. über Teilabschaltungen
24 Landschaftsästhetik - Ziele einheitliche Anlagenbauart, -größe, und farbgebung Masten mit geschlossenem Profil weiße Tagbefeuerung, Verzicht auf rote Markierungen auf Rotorblättern und Masten Einschaltung der Tagbefeuerungen und der roten Nachtbefeuerungen über Transponder oder Nahbereichsradar Bebauung einer Fläche in einem Abschnitt damit im Wald auch wieder Ruhe einkehrt
25 Bürgerbeteiligung Im Planungsverfahren Unternehmerisch als Mit-Betreiber von Anlagen Als Nachbar beteiligt an den Erlösen
26 Bürgerbeteiligung im Planungsverfahren über das geforderte Mindestmaß hinaus durch Bereitstellung von Informationsmaterial mit verständlichen Darstellungen wie - Visualisierungen von markanten Standorten aus - Darstellung von Schallausbreitung und Schattenwurf - Darstellung der großräumigen Sichtbarkeit
27 Bürgerbeteiligung unternehmerisch Bürger sollen die Möglichkeit erhalten, an den Erträgen zukünftiger Windparks teilzuhaben, indem sie sich an noch zu gründenden Bürgerenergie-Genossenschaften oder gesellschaften beteiligen können
28 Mögliche Beteiligung der Orte Benachbarte Orte sollen einen substantiellen Anteil an den Pachterlösen erhalten zur Verwendung für Gemeinschaftsaufgaben Bürger erhalten das Angebot, vergünstigt Windstrom zu kaufen Erzeugung erneuerbarer Energien sollte mit Effizienzmaßnahmen verbunden werden
29 Geplantes weiteres Vorgehen Die Stadt organisiert Versammlungen der Grundeigentümer Die Grundeigentümer gründen Gesellschaften Vereinbarungen der Grundeigentümergesellschaften mit der Stadt über die erhöhten Schutzziele und Bürgerbeteiligungen Abschluss der Vorstudie Information der Nachbarkommunen Entscheidung über den Umfang der Windenergienutzung und welche Standorte in das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans eingebracht werden Einleitung des FNP-Änderungsverfahrens
30 Geplanter Zeitablauf Vorstudie Naturschutz, Landschaftsbild, Tourismus Vereinbarungen mit den Grundeigentümern September 2012 Entscheidung über den Umfang der Windenergienutzung und welche Standorte in das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans eingebracht werden Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans durch den Stadtrat Januar Ende Februar 2013, Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren u.a. mit Bürgerversammlungen März/April 2013 Beschlussfassung Offenlage 2. Öffentlichkeitsbeteiligung durch den Rat August/September 2013 Zu erwartender Eintritt der Rechtskraft der Änderung durch Bekanntmachung der Genehmigung
31 Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Stadt Schmallenberg Klimaschutzmanager Helmut Hentschel Kontakt und Termine: Telefon
32 Beschluss der Stadtvertretung am Die Stadtvertretung beschließt für die Nutzung der Windenergie kurzfristig einige sehr gut geeignete Standorte unter der Intention des Schutzes der Wohn- und Lebensqualität und des Landschaftsbildes auszuweisen. Um eine Konzentration zu ermöglichen, sollen die Standorte mindestens 80 ha Fläche haben. Dies empfiehlt sich auch unter dem Aspekt der Netzanbindung zu vertretbaren Kosten. Diese Flächen sind anhand anerkannter Kriterien zu bewerten. Die Windgeschwindigkeit und die daraus resultierende Stromausbeute spielen eine besondere Rolle. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag zur Gewichtung der einschlägigen Kriterien vorzulegen, der die Grundlage für das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes bilden soll. Die Stadtvertretung beschließt die geplante weitere Vorgehensweise mit dem Ziel einer möglichst hohen kommunalen Wertschöpfung durch eine Erlösbeteiligung umliegender Orte und unternehmerische Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger. An Standorten mit städtischem Grundeigentum wird die Stadt dieses für die Windenergienutzung zur Verfügung stellen und sich an Bürgerenergie- oder Betriebsgesellschaften vorbehaltlich einer weiteren Entscheidung beteiligen.
33 Jede Art der Energieerzeugung ist mit Belastungen verbunden.
34 Im laufenden Betrieb zerstören wir großflächig Landschaften
35 Folgekosten sind nicht eingepreist und in die Zukunft verlagert
36 Zur Energieerzeugung riskieren wir Randmeere zu verseuchen und machen Flächen von der Größe mehrerer Landkreise unbewohnbar Brennende Ölplattformen und undichte Bohrlochverschlüsse sind nicht die Ausnahme
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