Analyse der Deutschen Kreditwirtschaft INDIKATOREN FÜR DIE RISIKOENTWICKLUNG VON KREDITEN AN KLEINE UND MITTLERE UNTERNEHMEN (KMU)

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1 Analyse der Deutschen Kreditwirtschaft INDIKATOREN FÜR DIE RISIKOENTWICKLUNG VON KREDITEN AN KLEINE UND MITTLERE UNTERNEHMEN (KMU) Berlin, 02. März 2012

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3 Seite 3 von 18 Inhaltsverzeichnis 1 EINLEITUNG REGULATORISCHE EIGENKAPITALUNTERLEGUNG FÜR KREDITE AN KMU NACH BASEL II AUSWIRKUNGEN VON BASEL III AUF DIE KREDITVERGABE AN KMU RISIKOENTWICKLUNG VON KREDITEN AN KMU VORGEHENSWEISE INSOLVENZQUOTEN HANDELSRECHTLICHE VERLUSTQUOTEN AUSFALLRATEN UNERWARTETE VERLUSTE (UNEXPECTED LOSS) ZUSAMMENFASSUNG UND HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN... 17

4 Seite 4 von 18 Abbildungsverzeichnis ABBILDUNG 1: SCHRITTWEISE EINFÜHRUNG DER EIGENKAPITALANFORDERUNG GEMÄß BASEL III ABBILDUNG 2: INSOLVENZQUOTEN AUS DATEN DES STATISTISCHEN BUNDESAMTES ABBILDUNG 3: QUOTEN DES BEWERTUNGSERGEBNISSES KREDIT ABBILDUNG 4: AUSFALLRATEN IM KMU SEGMENT ABBILDUNG 5: MITTELWERT UND QUANTILE DER UNERWARTETEN VERLUSTQUOTE Abkürzungsverzeichnis CRD CRR EBA IRBA KK KMU KSA LGD PD Capital Requirements Directive Capital Requirements Regulation Europäische Bankenaufsicht (European Banking Authority) Internal Rating Based Approach Kernkapital Kleine und mittlere Unternehmen (Small and Medium-sized Enterprises (SME)) Kreditrisikostandardansatz Loss Given Default (Verlustquote) Probability of Default (Ausfallwahrscheinlichkeit)

5 Seite 5 von 18 1 Einleitung Mit der Insolvenz der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers im September 2008 erreichte eine der schwersten Wirtschafts- und Finanzkrisen ihren Höhepunkt. Seither arbeiten die europäischen Aufsichtsbehörden an der Beseitigung der Schwächen, die das Bankensystem während der Krise aufgezeigt hat. Mit seinen im Dezember 2010 veröffentlichten Papieren Basel III: A global regulatory framework for more resilient banks and banking systems und Basel III: International framework for liquidity risk measurement, standards and monitoring hat der Baseler Ausschuss Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bankensystems beschlossen. Die Regelungen sehen im Einzelnen eine Verbesserung der Qualität und Quantität des bankaufsichtlichen Kapitals, globale Liquiditätsstandards, die Unterlegung weiterer Risiken mit Eigenkapital, Maßnahmen zur Dämpfung prozyklischer Wirkungen, eine Verschuldungsquote sowie ein Grundkonzept für die Regulierung systemrelevanter Banken vor. Mit der Veröffentlichung des Entwurfs der Capital Requirements Regulation (CRR) und Capital Requirements Directive (CRD IV) am 20. Juli 2011 legte die Europäische Kommission ihren Gesetzgebungsvorschlag zur Umsetzung von Basel III in der EU vor. Da die Regelungen der Verordnung unmittelbar anzuwenden sind, können nationale Besonderheiten grundsätzlich nur über die Aufnahme von nationalen Entscheidungsspielräumen berücksichtigt werden. Derzeit werden die Vorschläge der EU-Kommission im Rat und im Europäischen Parlament beraten. Da eine Modifikation der Eigenkapitalanforderungen für Forderungen gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) eine Überarbeitung des internationalen Basler Regelwerks erfordern würde, ist die Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA) aufgefordert, die aktuell gültigen Risikogewichte für Forderungen gegenüber KMU bis zum 1. September 2012 zu analysieren und die Möglichkeit einer Verringerung um ein Drittel im Vergleich zur gegenwärtigen Situation zu überprüfen. Die Kommission beabsichtigt, dem Europäischen Parlament und dem Rat über diese Analyse Bericht zu erstatten und gegebenenfalls Legislativvorschläge für eine Überprüfung des Risikogewichts von KMU vorzulegen. Außerdem wird die Kommission, in Abstimmung mit der EBA, innerhalb von 24 Monaten nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung einen Bericht über die Kreditvergabe an KMU und natürliche Personen erstellen und diesen gemeinsam mit einem geeigneten Vorschlag dem Europäischen Parlament und dem Rat übermitteln. 1 Die Deutsche Kreditwirtschaft hat sich bereits im September 2011 für eine Anpassung der Eigenkapitalanforderungen für Kredite an Privatkunden und mittelständische Un- 1 vgl. Begründung zur CRR, Kapitel Behandlung von Forderungen gegenüber KMU.

6 Seite 6 von 18 ternehmen eingesetzt (für KSA und IRBA-Institute bzw. Forderungsklassen). Dazu sollten die entsprechenden Risikogewichte mit dem Faktor 0,7619 (= 8,0% / 10,5%) multipliziert werden, um die Gesamtkapitalanforderungen für diese Kredite unter Berücksichtigung des Kapitalerhaltungspuffers im Vergleich zum Status quo konstant zu halten. Die Deutsche Kreditwirtschaft erstellte die vorliegende Analyse, um diese Position in den anstehenden Verhandlungen im Rat und im Europäischen Parlament mit Nachdruck vertreten zu können. Ziel der Analyse ist es, die bestehenden regulatorischen Eigenkapitalanforderungen mit Blick auf die KMU-Forderungen zu bewerten und Anpassungen aufzuzeigen. Anhand verschiedener Statistiken wird die Risikoentwicklung von Forderungen an KMU über die letzten Jahre analysiert und gezeigt, dass keine Erhöhung der Risiken erkennbar ist. Unter der Annahme, dass die unter Basel II festgelegten Eigenkapitalanforderungen angemessen waren, da sie alle zu diesem Zeitpunkt bekannten oder erwarteten Risiken abdeckten, wird geschlussfolgert, dass eine Erhöhung der Gesamtkapitalanforderungen für diese Kredite durch Basel III nicht gerechtfertigt ist. Ziel ist es, durch die Korrektur der Risikogewichte für die Forderungsklassen Mengengeschäft und Unternehmen 2 mittels eines Faktors, eine unangemessene Benachteiligung der Geschäftsfelder zu verhindern, die sich während der Wirtschafts- und Finanzkrise durch besonders hohe Stabilität und Granularität bewährt haben. Somit soll die uneingeschränkte Kreditversorgung der KMU gewährleistet bleiben. 2 Die Forderung der Deutschen Kreditwirtschaft bezieht sich auf Unternehmen bis zu einem Umsatz von 50 Mio. Euro.

7 Seite 7 von 18 2 Regulatorische Eigenkapitalunterlegung für Kredite an KMU nach Basel II Mit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG am 1. Januar 2007 ist Basel II in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union für alle Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute bindend. Durch Einführung einer Kreditnehmer- und risikospezifischen Eigenkapitalunterlegung wurde durch Basel II eine stärkere Annäherung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung an die Risikomessmethoden der Banken erreicht und der Tatsache Rechnung getragen, dass bei steigenden Kreditrisiken auch mehr Eigenkapital benötigt wird. Zudem gestattete die Aufsicht den Instituten zur Ermittlung der Eigenkapitalunterlegung für Kreditrisiken neben der Nutzung eines standardisierten Konzeptes (Kreditrisikostandardansatz (KSA)) auch die Nutzung eines feineren, auf bankeigenen Ratingverfahren basierenden Ansatzes (auf internen Ratings basierender Ansatz (IRBA)). Die aktuell gültigen Regelungen von Basel II sehen eine Unterlegung der risikogewichteten Aktiva mit mindestens 8% Eigenkapital vor. Kredite an Privatkunden sowie an kleine und mittlere Unternehmen bis zu einer Obergrenze von 1 Mio. EUR können im KSA mit einem einheitlichen Risikogewicht von 75% angerechnet werden. Dies führt zu einer Eigenkapitalunterlegung von 6%. Bei IRB Positionen hängt das Risikogewicht von individuellen Risikoparametern (insbesondere von der Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) und der Verlustquote bei Ausfall (LGD)) ab, woraus sich individuelle Eigenmittelanforderungen für jeden Kreditnehmer bzw. Kredit ergeben. Kredite an kleine und mittlere Unternehmen im IRBA können bis zu einer Obergrenze von 1 Mio. EUR der Forderungsklasse Retail zugeordnet werden. Darüber hinaus dürfen Forderungen an Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 50 Mio. EUR in der Forderungsklasse Unternehmen mit einem entsprechend der Unternehmensgröße verringerten Risikogewichten angerechnet werden. Durch diese Regelungen wurde insbesondere dem geringeren Portfoliorisiko dieser Kredite Rechnung getragen, welches sich zum einen aus deren im Vergleich zu Krediten an große Unternehmen höheren Granularität und zum anderen aus der geringeren Abhängigkeit von Kreditforderungen an kleine Unternehmen von gesamtwirtschaftlichen Risiken ergibt. Diese Behandlung von Krediten an kleine und mittlere Unternehmen im Rahmen von Basel II hat sich bewährt. Die regulatorische Eigenkapitalunterlegung war auf der einen Seite mehr als ausreichend, um die Risiken von Krediten an kleine und mittlere Unternehmen abzudecken. Auf der anderen Seite gewährleistete sie eine sehr gute Versorgung dieser Unternehmen mit Krediten.

8 Seite 8 von 18 3 Auswirkungen von Basel III auf die Kreditvergabe an KMU Am 20. Juli 2011 legte die Europäische Kommission mit der Veröffentlichung des Entwurfs einer Capital Requirements Regulation (CRR) sowie einer Capital Requirements Directive (CRD IV) ihren Gesetzgebungsvorschlag zur Umsetzung von Basel III in der EU vor. Kern dieser Vorschläge ist die geplante Überarbeitung der bankaufsichtlichen Eigenkapitaldefinition im Anschluss an die Basel-III-Regelungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht. Ziel ist die deutliche Verbesserung der Qualität und Quantität des Eigenkapitals der Banken. Diese Vorgaben sollen durch strengere Anerkennungsvoraussetzungen für aufsichtliche Kapitalbestandteile, schärfere und harmonisierte Abzugsvorschriften bei der Ermittlung der Kapitalbasis, erweiterte Offenlegungsvorschriften für die Banken sowie eine höheren Kernkapitalquote erreicht werden. Darüber hinaus umfasst Basel III die Einführung zweier Kapitalpuffer. Der Kapitalerhaltungspuffer ist ein fester Zuschlag auf die harte Kernkapitalquote in Höhe von 2,5 Prozent. 3 Er soll dazu dienen, dass Verluste in Stressphasen abgedeckt werden können, ohne dass auf das Mindesteigenkapital zurückgegriffen werden muss. Der antizyklische Puffer kann von den nationalen Aufsichtsbehörden für Kredite eingeführt werden, welche in diesem Land ausgereicht werden. 4 Er soll ein übermäßiges Kreditwachstum vermeiden (Aufbau des Puffers in konjunktureller Boomphase, Inanspruchnahme in Zeiten wirtschaftlichen Abschwungs). Damit sich die strengeren Eigenkapitalanforderungen nicht negativ auf die Kreditvergabe und damit auf die wirtschaftliche Entwicklung auswirken, sollen sie stufenweise eingeführt werden (vgl. Abbildung 1). Die Übergangsfristen enden Ab dem 1. Januar 2019 wird von den Banken eine einheitliche Mindestgesamtkapitalquote von 8%, zuzüglich 2,5% Kapitalerhaltungspuffer und somit von insgesamt 10,5% gefordert. Zusammen mit dem antizyklischen Kapitalpuffer in Höhe von bis zu 2,5% des harten Kernkapitals kann die regulatorische Eigenkapitalbelastung demnach auf bis zu 13% steigen (unbeachtet der noch höheren Kapitalanforderungen für systemrelevante Banken). 3 vgl. CRD IV, Artikel vgl. CRD IV, Artikel 124 ff.

9 Seite 9 von 18 Mindestkapitalanforderung + Puffer 8% 8% 8% 8% 8% 9,25% 10,5% 11,75% 13% + Aufschlag systemrelevante Banken Hartes KK Hartes KK Antizyklischer Puffer (max. Höhe) Kapitalerhaltungspuffer Ergänzungskapital Anteil restliches Kernkapital Minimum hartes Kernkapital 4% 4% 2% 2% 2% 2% 2,5% 1,875% 1,25% 2,5% 0,625% 1,25% 1,875% 0,625% 2,5% 2% 2% 2% 2% 2% 3,5% 1,5% 1,5% 1,5% 1,5% 1,5% 1,5% 1% 3,5% 4% 4,5% 4,5% 4,5% 4,5% 4,5% 8 % 4,5 % Mindestkapitalanforderung Stufenweise Einführung der Abzugspositionen (vom harten KK) 20% 40% 60% 80% 100% 100% Stufenweiser Abbau von Nichtkonformem Kern-/Ergänzungskapital Bestehende staatl. Kapitalzuführungen Grandfathering bis 1. Januar % 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 100% 0% Abbildung 1: Schrittweise Einführung der Eigenkapitalanforderung gemäß Basel III. Die Ermittlung der für die Eigenkapitalunterlegung notwendigen Risikogewichte erfolgt auch unter Basel III weiterhin mittels des Kreditrisikostandardansatzes (KSA) oder des auf internen Ratings basierendem Ansatzes (IRBA). Durch die Einführung eines Kapitalerhaltungspuffers (2,5%) sowie eines antizyklischen Kapitalpuffers (bis zu 2,5%) erhöht sich die Eigenkapitalunterlegung um 31% bis 63% 5. Für den Standardansatz (KSA) bedeutet dies eine Eigenkapitalunterlegung für Retail-Forderungen nach Basel III zwischen 8% und 9,75% (Risikogewicht Retail-Forderungen multipliziert mit Gesamtkapitalquote zuzüglich Kapitalpuffer). Dies entspräche nach den derzeit geltenden Regelungen einer Erhöhung des entsprechenden Risikogewichtes von 75% auf 100% bis 120%. Eine entsprechende Erhöhung ergibt sich auch für Forderungen an KMU im IRBA. Wie im Folgenden gezeigt wird, ist eine solche Erhöhung der Risiken im Mengengeschäft seit der Einführung von Basel II nicht erkennbar. Durch die geplante einheitliche Anhebung der Eigenkapitalanforderungen würden Geschäftssegmente benachteiligt, die sich während der Wirtschafts- und Finanzkrise durch eine besonders hohe Stabilität ausgezeichnet haben - das Mengengeschäft mit Privatkunden und KMU. Die neuen Regelungen von Basel III bergen darüber hinaus die Gefahr, dass die erhöhten Finanzierungskosten der Banken auf die Kunden abgewälzt werden. 5 Vergleich der Eigenmittelanforderungen aus Risikogewicht multipliziert mit veränderter Gesamtkapitalquote von 8%, 10,5% und 13%.

10 Seite 10 von 18 Vor diesem Hintergrund setzt sich Die Deutsche Kreditwirtschaft nachdrücklich für eine Korrektur der Risikogewichte für Kredite an Privatkunden sowie kleine und mittlere Unternehmen, durch Anwendung des Faktors 0,7619 (= 8,0% / 10,5%) auf die Risikogewichte von Forderungen an KMU im Standard- und IRB-Ansatz, ein. Analog zur Privilegierung von Krediten an mittelständische Unternehmen unter Basel II plädieren wir für einen neuen Mittelstandskompromiss. Ziel dieses Kompromisses muss es sein, dass sich die Eigenkapitalanforderungen für vorgenannte Kredite gegenüber dem Status quo nicht erhöhen.

11 Seite 11 von 18 4 Risikoentwicklung von Krediten an KMU 4.1 Vorgehensweise Wie im Kapitel zuvor erläutert, werden sich die regulatorischen Eigenkapitalanforderungen für Kredite an KMU von derzeit 8% der gewichteten Risikoaktiva durch den Aufbau von Risikopuffern nach den Basel-III-Regelungen auf 10,5% (inklusive 2,5% Kapitalerhaltungspuffer) erhöhen und können je nach Höhe des antizyklischen Kapitalpuffers auf bis zu 13% steigen. Diese Erhöhung der regulatorischen Eigenkapitalanforderungen für Kredite an KMU wäre nur dann gerechtfertigt, wenn sich deren Risiko seit der Einführung von Basel II deutlich erhöht hätte. Wie wir im Folgenden zeigen werden, ist dies jedoch nicht der Fall. Hierzu wird, anhand bestimmter Indikatoren, die Risikoentwicklung bei Forderungen an KMU analysiert. Es soll gezeigt werden, dass die Verluste in diesem Segment in der Vergangenheit, insbesondere seit Einführung von Basel II, trotz Finanzkrise, nicht signifikant gestiegen sind. Geht man davon aus, dass die Verluste aus diesen Krediten in der Vergangenheit durch die Eigenkapitalanforderungen von Basel II ausreichend mit Eigenkapital unterlegt wurden, so wäre eine Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen für diese Kredite nicht zu rechtfertigen. 4.2 Insolvenzquoten Die zeitliche Entwicklung von Insolvenzquoten stellt einen guten Indikator für die Entwicklung des Risikos für Firmenkunden dar. Basis der Analyse sind die vom Statischen Bundesamt veröffentlichten jährlichen Insolvenzzahlen und die Anzahl der umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen, die der Umsatzsteuerstatistik entnommen sind. Dabei waren durchschnittlich ca. 3 Millionen Unternehmen in der Statistik erfasst. Auf Grundlage dieser beiden Statistiken wurde eine Insolvenzquote, als Quotient der Anzahl der Insolvenzen und der Anzahl umsatzsteuerpflichtiger Unternehmen, für eine Zeitreihe von 10 Jahren ( ), gebildet. 6 Im Folgenden wird die Entwicklung der oben beschriebenen Insolvenzquote zusammen mit der Entwicklung der Forderungsvolumina der Geschäfts- und Privatkunden der Sparkassen Finanzgruppe und der genossenschaftlichen FinanzGruppe dargestellt. Aufgrund der großen Marktabdeckung kann die Verteilung der Forderungsvolumina als 6 Aktuellere Daten liegen nicht vor, da die Umsatzsteuerstatistik mit einer zeitlichen Verzögerung von rund 2,5 Jahren veröffentlicht wird. Da die Unternehmen in der Insolvenz- und der Umsatzsteuerstatistik nach unterschiedlichen Kriterien differenziert werden, ist eine Verfeinerung auf einzelne Segmente oder Größenklassen nicht möglich.

12 Insolvenzquote Forderungsvolumen Seite 12 von 18 repräsentativ angesehen werden. Zur besseren Darstellung wird das Forderungsvolumen jeweils als Index, normiert auf das Jahr 2005, angegeben. Insolvenzquote in Deutschland ,6% 1,4% 1,2% 1,0% 0,8% 0,6% 0,4% 0,2% 0,0% % 104% 102% 100% 98% 96% 94% 92% 90% 88% 86% 84% Forderungsvolumen Privat- und Geschäftskunden Insolvenzquote Mittelwert Abbildung 2: Insolvenzquoten aus Daten des Statistischen Bundesamtes. Die Analyse der Insolvenzquoten bezieht sich auf den Zeitraum von 2000 bis 2009, d.h. er bildet insgesamt einen vollständigen Konjunkturzyklus ab. Beginnend mit dem Jahr 2000 stieg in Folge der Wirtschaftskrise, nach dem Platzen der sog. Dotcom- Blase, die Insolvenzquote von 0,97% kontinuierlich an, bis sie im Jahre 2003 mit 1,35% ihren Höhepunkt erreichte. In den folgenden fünf Jahren fiel die Insolvenzquote dann auf 0,92% um 2009 wieder leicht auf 1,04% anzusteigen. Aufgrund des Anstiegs des Bruttoinlandsproduktes seit 2009 kann jedoch angenommen werden, dass sich die Insolvenzquote in den letzten Jahren wieder verringert hat. Im genannten Zeitraum betrug die durchschnittliche Insolvenzquote 1,12%. Hiervon wurde maximal auf 1,35% (2003) und minimal 0,92% (2008) abgewichen. Dies entspricht einer relativen Abweichung von ca. +/- 20%. Über den gesamten betrachteten Zeitraum hat sich die Insolvenzquote somit trotz der starken Veränderung der gesamtwirtschaftlichen Lage nur wenig verändert.

13 Quote Bewertungsergebniss Seite 13 von Handelsrechtliche Verlustquoten Die Bewertungsergebnisse Kredit bringen die im Kreditgeschäft entstehenden handelsrechtlichen Verluste zum Ausdruck und ergeben sich aus den Veränderungen der Wertberichtigungen. Für einen Zeitraum von wurden die Bewertungsergebnisse im Vergleich zu den Forderungsvolumina betrachtet. Zur Analyse liegen die Daten der Sparkassen Finanzgruppe und der genossenschaftlichen FinanzGruppe vor. In die Auswertung wurden jeweils alle Banken der beiden Verbände in die Statistik einbezogen. Somit wurden im Durchschnitt 1313 Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie 410 Sparkassen berücksichtigt 7. Zur Beurteilung der Risikosituation im Kreditgeschäft wird das Bewertungsergebnis Kredit im entsprechenden Kalenderjahr dem Forderungsvolumen gegenüber gestellt (vgl. Abbildung 3). Die Quote aus dem Bewertungsergebnis Kredit und dem Forderungsvolumen stellt eine handelsrechtliche Verlustquote dar und wird als Indikator zur Entwicklung des Risikos betrachtet. Quoten Bewertungsergebnisse (Gesamtkreditvolumen) 1,00% 0,90% 0,80% 0,70% 0,60% 0,50% 0,40% 0,30% 0,20% 0,10% 0,00% Abbildung 3: Quoten des Bewertungsergebnisses Kredit bezogen auf Firmen- und Privatkunden. Die Quoten steigen zunächst bis 2002 an. Ab diesem Zeitpunkt ist ein teilweise deutlicher Rückgang bis zum Jahr 2007 zu verzeichnen. Mit dem Beginn der Finanzmarktkri- 7 Die Anzahl der Volksbanken und Raiffeisenbanken variiert im Zeitablauf auf Grund von Fusionen. Für Sparkassen wurden fusionierte Institute rückwirkend zusammengefasst.

14 Seite 14 von 18 se 2008 ist dann wiederum ein Anstieg mit einer erneuten Abnahme der Bewertungsergebnisse zu erkennen. Insgesamt ist über den gesamten Zeitraum ein deutlicher Rückgang der handelsrechtlichen Verlustquoten zu verzeichnen. Es konnte weder ein signifikanter Anstieg noch eine hohe Volatilität der Verluste festgestellt werden. 4.4 Ausfallraten Die Ausfallrate ist als Verhältnis von der Anzahl der ausgefallenen Kunden zur Gesamtzahl der Kunden definiert und stellt ein Maß für die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls, nicht aber über dessen Höhe, dar. Mit Einführung von Basel II wurden in den Banken und Sparkassen ab ca sukzessive interne Ratingverfahren zur Messung individueller Ausfallwahrscheinlichkeiten eingeführt. Da bei der Validierung von Ratingverfahren Ausfallwahrscheinlichkeiten mit den Ist-Ausfallraten verglichen werden, liegen der Deutschen Kreditwirtschaft historische Informationen zur Anzahl der eingetretenen Ausfälle vor. In der Analyse wurden die Ausfallraten für die dem KMU-Segment zuzuordnenden Ratingverfahren der genossenschaftlichen FinanzGruppe in Deutschland, auf Grundlage einer Datenhistorie für die Jahre 2004 bis 2010, ausgewertet. Um eine Verzerrung dieser Ergebnisse durch eine Vielzahl kleiner Institute mit sehr wenigen Ratingfällen zu vermeiden, wurden nur Institute mit einer ausreichenden Anzahl an Ratings einbezogen. Insgesamt wurden durchschnittlich 469 Banken mit ca gerateten Kunden pro Jahr betrachtet. 8 Die ermittelten Ausfallraten sind in der folgenden Abbildung 4 dargestellt. Die Kurve weist eine geringe Volatilität im Zeitverlauf auf. In den Jahren 2004 bis 2006 sank die Ausfallrate auf Grund besserer wirtschaftlicher Rahmenbedingungen von 3,54% auf 2,72%. In den folgenden zwei Jahren stieg sie jedoch wieder auf 3,51% und fiel dann erneut bis 2010 auf 2,51% zurück. Von der mittleren Ausfallrate in Höhe von 3,09% wurde maximal im Jahr 2004 auf eine Ausfallrate in Höhe von 3,54% und minimal im Jahr 2010 auf eine Ausfallrate in Höhe von 2,51% abgewichen. Dies entspricht einer relativen Abweichung von ca. +/- 20%. Auf Grund der geringen Abweichungen im Zeitablauf kann auf eine niedrige zeitliche Volatilität der zukünftigen Verluste geschlossen und Planungssicherheit hin- 8 Diese Angaben variieren durch den sukzessiven Einsatz der Ratingverfahren zwischen minimal 247 Banken mit ca gerateten Kunden im Jahr 2004 und maximal 642 Banken mit ca gerateten Kunden im Jahr 2009.

15 Ausfallraten Seite 15 von 18 sichtlich eintretender Verluste in den Folgejahren gewonnen werden. Es ist ebenfalls keine Ausweitung des Risikos zu erkennen. 9 Ausfallraten KMU-Segment 4,00% 3,50% 3,00% 2,50% 2,00% 1,50% 1,00% 0,50% 0,00% Ausfallrate Mittelwert Abbildung 4: Ausfallraten im KMU Segment. 4.5 Unerwartete Verluste (Unexpected Loss) Der Unerwartete Verlust ist als mögliche Abweichung von der Verlusterwartung definiert. In der Regel werden erwartete Verluste von den Banken bereits in die Produkte eingepreist und durch die Bildung von Wertberichtigungen (Risikovorsorge) berücksichtigt. Die regulatorische Kapitalunterlegung für Adressrisiken dient daher vorrangig der Absicherung unerwarteter Verluste. Im Rahmen der Analyse wurden die unerwarteten Verluste für das Privat- und Geschäftskundengeschäft der Sparkassen Finanzgruppe, je Institut, auf Grundlage einer Datenhistorie für die Jahre 2005 bis 2010, ausgewertet. Da Absolutbeträge allein wenig aussagekräftig sind, wurden diese in Relation zum Forderungsvolumen gesetzt, um eine unerwartete Verlustquote zu bestimmen. Neben der mittleren unerwarteten Verlustquote über die gesamte Finanzgruppe hinweg, wurde auch die Verteilung der Quoten der verwendeten Sparkassen untersucht. Um eine Verzerrung der Ergebnisse durch eine Vielzahl kleiner Institute zu vermeiden, 9 Die Ausfallraten des KMU Segmentes, die in der Sparkassen Finanzgruppe beobachtet werden, sind sehr ähnlich zu denen der genossenschaftlichen FinanzGruppe. Qualitativ zeigen auch die Daten der Sparkassen Finanzgruppe den Anstieg der Ausfallraten im Jahr 2008 mit dem nachfolgenden Rückgang ab dem Jahr 2009.

16 Unerwarteter Verlust / Forderungsvoumen Seite 16 von 18 wurden nur die auf Basis des Forderungsvolumens 200 größten Institute bei der Untersuchung der Verteilung einbezogen. Die Mittelwerte sowie Quantile der Verteilungen des Unerwarteten Verlustes sind in der folgenden Abbildung dargestellt. Die Kurven zeigen eine stabile Entwicklung der Verteilung im Zeitablauf. 2,00% Unerwarteter Verlust in Relation zum Forderungsvolumen 1,50% 1,00% 0,50% 0,00% -0,50% -1,00% Mittelwert 90%-Quantil 95%-Quantil 99%-Quantil Abbildung 5: Mittelwert und Quantile der unerwarteten Verlustquote für Firmen- und Privatkunden. Im gesamten untersuchten Zeitverlauf liegen die erwarteten Verluste im Mittel über den eingetretenen Verlusten. Die Quote schwankt zwischen -0,47% im Jahr 2006 und -0,07% im Jahr 2009 und liegt im Mittel bei -0,27%. Insgesamt ist die Quote unerwarteter Verluste damit sehr stabil. Dies zeigt sich auch an den Quantilen der Verteilung, die sich ähnlich zum Mittelwert verhalten. Im Mittel liegen für ca. 90% (zeitlicher Mittelwert des 90%-Quantils ist 0,1%) der Institute im Beobachtungszeitraum die erwarteten Verluste höher oder auf dem Niveau der eingetretenen Verluste. Für 99% der Institute gilt sogar, dass im Mittel die unerwarteten Verluste nicht mehr als 1,13% des Forderungsvolumens ausmachen. In der Spitze, im Jahr 2009, betrug dieser Wert 1,54% und lag damit immer noch sehr deutlich unter der Eigenkapitalanforderung für Retail-Kredite im KSA von 6% (75% Risikogewicht bei 8% Eigenkapitalanforderung). Die Untersuchung zeigt, dass die Eigenkapitalanforderungen im KMU- Segment deutlich höher als die Risiken ausfallen. Ferner ist zu beobachten, dass das Risiko in der Phase der Finanz- und Wirtschaftskrise ebenfalls nicht sprunghaft anstieg. Daher passen die bestehenden Eigenkapitalanforderungen sehr gut zu KMU-Krediten.

17 Seite 17 von 18 5 Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen Im Rahmen der Analyse wurde die Risikoentwicklung von Krediten an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Vergangenheit analysiert. Zur Untersuchung wurden die Insolvenzquoten, handelsrechtliche Verlustquoten, Ausfallraten sowie unerwartete Verlustquoten über einen Zeitraum von etwa 10 Jahren, also über mehr als einen Konjunkturzyklus hinweg, herangezogen. Für die Analyse wurden neben öffentlich verfügbare Statistiken Auswertungen der Sparkassen Finanzgruppe und der genossenschaftlichen FinanzGruppe herangezogen. Die Daten dieser beiden Finanzgruppen können, auf Grund der hohen Anzahl der berücksichtigten Institute und der großen Marktabdeckung, untereinander und für Deutschland als repräsentativ gewertet werden, sofern die Finanzierung von Retail- und KMU-Kunden im Fokus steht. Die Insolvenzquote und die beobachteten Ausfallraten verändern sich in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Lage, die Volatilität ist dabei jedoch nur gering und zeigt für das KMU-Segment eine geringe Risikoentwicklung an. Bestätigt wird diese Aussage durch die geringe Volatilität der unerwarteten Verluste in den Jahren 2005 bis Für Unternehmens- und Privatkundenforderungen zeigen die auf Kreditbewertungsergebnissen basierenden handelsrechtlichen Verlustquoten ebenfalls eine geringe Volatilität an. Diese sind seit 2003 insgesamt deutlich rückläufig. Die leichten Ausschläge in den Jahren 2007/2008 halten sich in Grenzen. Zusammenfassend zeigen die Untersuchungsergebnisse, dass sich die Risiken für KMU-Kredite in der Vergangenheit weder auf Basis der bilanziellen Verluste noch der realisierten Ausfallraten signifikant erhöht haben. Unter der Annahme, dass die Risikogewichte für KMU-Kredite in der Vergangenheit angemessen waren, gibt es daher aus Risikosicht keine Gründe die Eigenkapitalunterlegung für diese Kredite zu erhöhen. Um nicht über den Anstieg der Gesamtkapitalanforderungen die Kreditvergabe zu gefährden, sollte in der Verordnung (CRR I) dafür gesorgt werden, dass die Gesamtkapitalanforderungen unter Berücksichtigung des Kapitalerhaltungszuschlages konstant gehalten werden. Dies kann durch die vorgeschlagene Anwendung eines Adjustierungsfaktors von 0,7619 (8% / 10,5%) auf die Risikogewichte für Kredite an kleine und mittlere Unternehmen im Standard- und im Internen Ratingansatz (IRBA) erreicht werden.

18 Federführer: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. Schellingstraße Berlin Telefon: Telefax:

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