Health Claims. Health Claims. - Chancen und Risiken für unternehmerische Entscheidungen. Dipl. - Jur. Mathias Olbrisch
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- Harald Bach
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1 Health Claims Health Claims - Chancen und Risiken für unternehmerische Entscheidungen Dipl. - Jur. Mathias Olbrisch Akademischer Mitarbeiter Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Verwaltungs-, Europa-, Umwelt-, Agrar- und Ernährungswirtschaftsrecht Prof. Dr. Ines Härtel Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
2 Rechtsrahmen für innovative Lebensmittel 2 Lebensmittelsicherheit Rückverfolgbarkeit Anforderungen an das Produkt Irreführungsverbot Stoffrecht Hygienerecht Novel-Food-Zulassung Nahrungsergänzungsmittelrecht Recht diätetischer Lebensmittel Anforderungen an die Vermarktung Obligatorische Kennzeichnung Fakultative Kennzeichnung
3 Zutatenverzeichnis Obligatorische Kennzeichnung 3 Verkehrsbezeichnung QUID Allergene Nettofüllmenge Phytosterine Herstellerangaben MHD / Verbrauchsdatum Bes. Aufbewahrungshinweise Herkunftsangaben Einfrierdatum Süßungsmittel Gebrauchsanleitung Alkoholgehalt ab 1,2 %-Vol Internethandel Erhöhter Koffeingehalt Nährwertdeklaration Besondere Kennzeichnung + Diätetische Lebensmittel + Nahrungsergänzungsmittel + Zusatzstoffe + Aromen + Enzyme + Novel-Food
4 Fakultative Kennzeichnung 4 Öko Regional Health Claims
5 Health Claims VO (EG) Nr. 1924/ Health Claims Nutrition Claims Risk Reduction Claims
6 Health Claims 6 Zusammenhang Perspektive: Normal informierter, aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher
7 Health Claims 7! Energydrink besondere Eigenschaften notwendig
8 Ausnahmen und Einschränkungen 8 Traditionelle Bezeichnungen Markenprivileg Hustenbonbon Erleichterte Voraussetzungen für Marken mit gesundheitlichem Bezug Art. 1 Abs. 4 HCVO Art. 1 Abs. 3 HCVO
9 Risk Reduction Claims 9 verringert Lebensmittel Krankheitsrisiko Beispiel: Unser Innovationsdrink enthält viel Vitamin C, stärkt Ihr Immunsystem und trägt auf diese Weise zur Abwehr von grippalen Infekten bei.
10 Nutrition Claims 10 Suggestiver Hinweis auf positive Eigenschaften des Beispiel: Sauce light Lebensmittels! Nicht erfasst: Bloße Geschmackshinweise
11 Allgemeine Grundsätze 11 Claims falsch, mehrdeutig oder irreführend Anreiz zu übermäßigem Verzehr Art. 3 HCVO Hervorrufen von Zweifeln über Sicherheit anderer Lebensmittel Ausgewogene und abwechselungsreiche Ernährung minderwertig
12 Allgemeine Bedingungen 12 Art. 5 HCVO (1) Die Verwendung nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben ist nur zulässig, wenn die nachstehenden Bedingungen erfüllt sind: (a) Es ist anhand allgemeine anerkannter wissenschaftlicher Erkenntnisse nachgewiesen, dass das Vorhandensein, das Fehlen oder der verringerte Gehalt des Nährstoffs oder der anderen Substanz, auf die sich die Angabe bezieht, in einem Lebensmittel oder einer Kategorie von Lebensmitteln eine positive ernährungsbezogene Wirkung oder physiologische Wirkung hat. Wissenschaftlicher Nachweis auf höchstem Niveau (Erwägungsgrund 23 HCVO)
13 Wissenschaftlicher Nachweis - Anforderungen 13 Nicht ausreichend Wikipedia-Artikel (LG Berlin, Urt. v , Az. 101 O 106/14) Studien von Instituten, die mit eigenem Unternehmen verbunden sind (LG Berlin, Urt. v , Az. 101 O 106/14) Studien in englischer Sprache (LG Itzehohe, Urt. v , Az. 7 O 130/14) Eine Studie mit nur 95 Probanden (LG Frankfurt a.m., Urt. v , Az. 3-6 O 69/14, 3/6 O 69/14, 3-06 O 69/14, 3/06 O 69/14) Anerkennung in anderen MSen (LG Itzehohe, Urt. v , Az. Z O 130/14) Stattdessen: Randomisierte placebokontrollierte Doppelblindstudie So BGH, Urt. v , Az. I ZR 51/06 Priorin:? Bezugspunkt diätetische Lebensmittel Aber: BGH, Urt. v , Az. I ZR 5/12 Vitalpilze: An normale Lebensmittel sind nicht die gleichen Anforderungen zu stellen, wie an diätetische Lebensmittel. Traditionsbelege? Arg. a majore ad minus analog zu traditionellen Arzneimitteln (Grgic)
14 Wissenschaftlicher Nachweis - Anforderungen 14 Traditionsbelege? Arg. a majore ad minus analog zu traditionellen Arzneimitteln vertreten von: Grgic, Gesundheitsbezogene Angaben nach der Health-Claims-Verordnung - Zu den Anforderungen an den wissenschaftlichen Nachweis, 2012, S.161 ff. ablehnend: LG Berlin, Urt. v , Az. 101 O 70/14 Rn. 49 Relevanz für Botanicals
15 Botanicals 14 Abkoppelung des Bewertungsverfahrens durch EU-Kommission Hintergrund: Wenn Botanicals nach bisherigen Maßstäben beurteilt werden, dann voraussichtlich keine Zulassung Claims on hold Traditionsbelege? Bisher keine Entscheidung der EU-Kommission Klagen EuG, Urt. v , Rs. T-296/12 EuG, Rs. T-619/14 anhängig EuG, Rs. T-578/14 anhängig
16 Allgemeine Bedingungen (übrige) 15 Signifikante Menge Bioverfügbarkeit Nährwertdeklaration (Big 7) Verbot ab > 1,2 Vol.-% Art. 5 HCVO Vernünftiger Verzehr liefert signifikante Menge Bezug auf verzehrsfertige LM Verständlichkeit der positiven Wirkung
17 Nährwertprofile 16 Reglementieren charakteristische Nährstoffzusammensetzung Rechtsgrundlage: Art. 4 HCVO Festlegung derzeit nicht absehbar (zuständig: EU-Kommission) Bürokratismus / Innovationshemmnis / Bevormundung? Zweck: keine Gesundkennzeichnung bei ernährungsphysiologisch tendenziell ungesunden Produkten
18 Besondere Regelungen für Health Claims 17 Rechtsgrundlage: Art. 10 ff. HCVO Verbot mit Erlaubnisvorbehalt Listen Differenzierung allgemeine Health Claims (Art. 13 HCVO) spezielle Health Claims (Art. 14 HCVO) Risk Reduction Claims Kinderclaims Art. 13 Liste = VO (EU) Nr. 432/2012 Art. 14 Liste = VO (EG) Nr. 983/2009
19 Unspezifische Health Claims 18 Der gesunde Snack inhaltlich Koppelungsgebot (Art. 10 III HCVO) räumlich (str.) Allgemeine Wellnessangaben ohne Gesundheitsbezug ( Haribo macht Kinder froh ) Gesundheitlicher Bezug bejaht bei: bekömmlich (LG Ravensburg, Urt. v , Az. 8 O 43/15) vitalisierend (OLG Hamm, Urt. v , Az. 4 U 19/14)
20 Spezielle Kennzeichnungsvorgaben Health Claims 19 Hinweis auf Bedeutung einer abwechselungsreichen und ausgewogenen Ernährung Informationen über für den positiven Effekt erforderliche Verzehrsmenge Art. 10 II HCVO Art. 10 II HCVO Personen, die das Lebensmittel vermeiden sollten Ggf. Warnhinweis, falls übermäßiger Verzehr gesundheitsgefährdend
21 Per se unzulässige Angaben 20 Verzicht auf LM gesundheitsschädlich Schlankheitswerbung Art. 12 HCVO Ärztliche Empfehlungen Ausnahme: Aussagen nationaler Vereinigungen von Medizinern oder Ernährungswissenschaftlern (Art. 11 HCVO)
22 Besondere Regelungen für Nutrition Claims 21 Rechtsgrundlage: Art. 8 und 9 HCVO Verbot mit Erlaubnisvorbehalt Anhang I HCVO enthält Liste zugelassener Nutrition Claims Beispiel: fettarm Lebensmittel darf nicht > 3g Fett / 100 g beinhalten Sonderregelungen für vergleichende Werbung (Art. 9 HCVO)
23 Bewertung der HCVO 22 Standardisiertes Verfahren verbessert Rechtssicherheit strukturell Schutz vor unlauterem Wettbewerb On hold claims Vereinzelte Rechtsunsicherheiten Rechtsprobleme Verbrauchervertrauen
24 AGRAR- UND ERNÄHRUNGSWIRTSCHAFT: BRANDENBURGER RECHTSFORUM 2015 LEBENSMITTEL REGIONAL ODER GLOBAL WAS IST DER ZUKUNFTSWEG? Wann? Wo? Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) Logensaal
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