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1 Für den öffentlichen Dienst Privathaftpflichtversicherung Classic mit Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Damit Sie auch mal Fehler machen dürfen

2 Eingangsstempel: Interne Vermerke: V Antrag auf Privathaftpflichtversicherung Classic (PHV 2013) Antrag ang.: Versichert werden nur Angehörige des öffentlichen Dienstes (siehe 3 der Satzung). Der Antragsteller ist verpfl ichtet, uns unverzüglich zu unterrichten, wenn er aus dem öffentlichen Dienst ausscheidet. Bitte die weißen Felder ausfüllen und bei Zutreffendes ankreuzen. VM-/GS-Nummer Die Durchschrift dieses Antrags, die Verbraucherinformationen und die Versicherungsbedingungen sind für Ihre Unterlagen bestimmt! Antragsteller(in) Bitte nur den Namen einer Person eintragen. Name, Vorname: Straße, Nr.: PLZ, Ort: Geburtsdatum: Telefon berufl ich*: privat*: Familienstand*: ledig verheiratet geschieden verwitwet *freiwillige Angaben Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, frühestens an dem Tag, an dem uns der Antrag zugegangen ist. Tag Monat Jahr Beantragter Versicherungsbeginn: Mittags Uhr* * Der Versicherungsschutz beginnt bereits um 0.00 Uhr (12 Stunden früher), wenn Ihre Vorversicherung um Uhr des Vortags endet und der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag unmittelbar anschließen soll. Versicherungsdauer 1 Jahr Der Versicherungsvertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um 1 Jahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf von Ihnen in Textform gekündigt wird. Wir müssen eine Frist von drei Monaten einhalten. Privathaftpflichtversicherung Classic Soll durch diesen Antrag ein bei der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe bestehender Vertrag ersetzt werden? nein ja, Vertrags-Nr. Versicherungssumme (je Versicherungsfall) 50 Mio. für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, Höchstleistung für Personenschäden 15 Mio. je verletzte oder getötete Person. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist auf das Doppelte der Versicherungssumme begrenzt. Davon abweichende Regelungen sind gesondert angegeben. Versicherungsfälle in den USA und Kanada nach A 1.2 a) PHV 2013: bis 15 Mio. für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Kautionsleistung nach A PHV 2013: bis Elektronischer Datenaustausch und Internetnutzung nach A PHV 2013: bis 15 Mio. für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Schäden durch deliktsunfähige Kinder nach A PHV 2013: bis für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall und -jahr. Nur falls angekreuzt, gilt: Zusatzbaustein Privathaftpflicht (PH) PLUS Betreuung von Kindern (Tageseltern, Babysitting) nach A PHV Erteilung von Nachhilfe- und Musikunterricht, Alleinunterhalter nach A PHV Betrieb von thermischen und photovoltaischen Solaranlagen, von Wind- und Wasserkraftanlagen sowie eines Blockheizkraftwerks nach A PHV Forderungsausfall nach A PHV 2013: bis 15 Mio. für alle Personen- und Sachschäden (Selbstbeteiligung 250 ). Schäden durch Erwachsene, die infolge Demenz deliktsunfähig sind nach A PHV 2013: bis für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall und -jahr. Verlust fremder Schlüssel nach A PHV 2013: bis für alle Schadensersatzansprüche (Selbstbeteiligung 250 ). Vermietung eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung im In- und Ausland nach A PHV 2013: Anschrift: Sind Sie oder waren Sie bereits Kunde bei uns? nein ja, Vertrags-Nr.: Jetzige Dienstbezeichnung/Berufliche Tätigkeit (Art der Tätigkeit; genaue Angaben erbeten) Dienststelle/Arbeitgeber (bei Pensionären und Rentnern: ehemalige Dienststelle; bei Verwitweten: ehemalige Dienststelle des Ehegatten) Beitragszahlung/Einzugsermächtigung: Single-Versicherung Versichert werden ausschließlich Sie als Antragsteller. Änderungen Ihrer Lebenssituation (z. B. Heirat, Nachwuchs) teilen Sie uns bitte unverzüglich mit. Mitversicherung Ihres nichtehelichen Lebenspartners nicht bei Single-Versicherung möglich. Name, Vorname Ihres Lebenspartners: Häusliche Gemeinschaft mit Ihnen besteht besteht nicht 250 Selbstbeteiligung je Versicherungsfall Mitversicherung der Vermietung einer Einliegerwohnung im von Ihnen bewohnten Einfamilienhaus von Eigentumswohnungen Anzahl: Anschrift(en): von Garagen Anzahl: Anschrift(en): Zahlung: 1/1 jährlich, 1/2 jährlich, 1/4 jährlich. Ohne vereinbartes Lastschriftverfahren gilt jährliche Zahlung. Geburtsdatum: Beamter Angestellter Arbeiter Pensionär/ Rentner Lastschrifteinzug: Beitragszahlung mittels Lastschrift ja nein Wenn»ja«, reichen Sie bitte das beigefügte SEPA-Lastschriftmandat (s. Seite 3 des Antrags) mit Unterschrift des Kontoinhabers und den Antrag gemeinsam ein. Nur so können wir für Sie die Beiträge einziehen. Falls uns das Mandat nicht spätestens mit dem Antrag zugeht, stellen wir die Beitragszahlung auf Überweisung um. MA77 Stand: Seite 1

3 Nur falls angekreuzt, gilt: Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung 1. Versicherungssummen (je Versicherungsfall) 50 Mio. für alle Personen- und Sachschäden, Höchstleistung für Personenschäden 15 Mio. je verletzte oder getötete Person (ohne Selbstbeteiligung) für alle Vermögensschäden (ohne Selbstbeteiligung) für höhere Versicherungssummen siehe Punkt 6. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist auf das Doppelte der Versicherungssumme begrenzt. Davon abweichende Regelungen sind gesondert angegeben. Elektronischer Datenaustausch und Internetnutzung nach A PHV 2013: bis 15 Mio. für alle Personen- und Sachschäden und für alle Vermögensschäden. 2. Zu versichernde Personen und Berufsgruppen Die maßgebende Berufsgruppe finden Sie auf der Seite»Berufsgruppenverzeichnis zur Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung«. Bei Aufnahme einer Tätigkeit der Berufsgruppe IV entfällt der Versicherungsschutz. Hinweis: In der Single-Versicherung können ausschließlich Sie als Antragsteller versichert werden. Antragsteller Berufsgruppe I II III Ehe-/Lebenspartner Berufsgruppe I II III Name, Vorname Ihres Ehe-/Lebenspartners: Geburtsdatum: Beruf und Dienststelle Ihres Ehe-/Lebenspartners: 3. Mitversicherung des Abhandenkommens von Dienstschlüsseln nach A PHV 2013: bis für alle Schadensersatzansprüche für den Antragsteller für den Ehe-/Lebenspartner 4. Mitversicherung des Abhandenkommens von fiskalischem Eigentum bei Bundeswehr-, Polizei- oder Zollangehörigen nach A PHV 2013: bis für alle Schadensersatzansprüche für den Antragsteller für den Ehe-/Lebenspartner Original-Antrag bitte komplett zurückschicken. 5. Mitversicherung der Dienstfahrzeug- und Regresshaftpflicht nach A PHV 2013: bis für alle Schadensersatzansprüche wegen Schäden am Dienstfahrzeug; bis 1 Mio. für alle Regressansprüche des Dienstherrn wegen Personen- und Sachschäden Dritter Hinweis: Keinen Versicherungsschutz bieten wir für Fahrer von Kranken-, Rettungs-, Feuerwehr-, Entsorgungs- und kettenbetriebenen Fahrzeugen. für den Antragsteller, jährliche Fahrleistung mit Dienstfahrzeugen in km: für den Ehe-/Lebenspartner, jährliche Fahrleistung mit Dienstfahrzeugen in km: 6. Erhöhung der Versicherungssumme für Vermögensschäden (in vollen Schritten) für den Antragsteller von auf für den Ehe-/Lebenspartner von auf Haben Sie einen Hund ein Pferd und wünschen Sie Informationen zur Tierhalterhaftpfl ichtversicherung? Jahresbeitrag einschließlich gesetzlicher Versicherungsteuer: Vorschäden und Vorversicherung Waren Sie in den letzten 3 Jahren von Schäden betroffen? nein ja; Art, Höhe, Tag: Bestand eine Vorversicherung? nein ja, gekündigt durch mich/uns die Gesellschaft. Vorvertragliche Anzeigepflicht Sämtliche Fragen des Antrags müssen deutlich, vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung können dem Versicherer nach dem Versicherungsvertragsgesetz folgende Rechte zustehen: vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit, das Recht zur Vertragsanpassung, der Rücktritt vom Versicherungsvertrag, die Kündigung des Versicherungsvertrags. Bitte beachten Sie die ausführlichen Hinweise auf der Seite:»Anzeigepfl icht nach 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)«. Bevor Sie diesen Antrag unterschreiben, lesen Sie bitte die Rückseite. Durch Ihre Unterschrift erklären Sie auch Ihre Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz, einschließlich der werblichen Nutzung von Kundendaten. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich aus diesem Antrag, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und den weiteren Vertragsgrundlagen (siehe Rückseite Ziff. II). Diesen Antrag können Sie bis zum Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheines widerrufen (siehe Rückseite Ziff. I). *020* Ort, Datum Eigenhändige Unterschrift des/der Antragstellers/in bzw. der gesetzlichen Vertreter Info-Service Ich bin damit einverstanden, zu Zwecken der Information über Versicherungsprodukte der HUK-COBURG Versicherungsgruppe und Finanzdienstleistungen der HUK-COBURG Vermittlungsgesellschaft für Finanzdienstleistungen mbh und der Aachener Bausparkasse AG telefonisch unter meiner angegebenen privaten Rufnummer kontaktiert zu werden. Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe umfasst folgende Gesellschaften: HUK-COBURG Haftpfl icht-unterstützungs-kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.g. in Coburg, HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG, HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung AG, HUK-COBURG-Lebensversicherung AG, HUK-COBURG-Krankenversicherung AG. Hinweis: Diese Einwilligung können Sie jederzeit durch formlose Erklärung widerrufen. Seite 2

4 I. Widerrufsrecht nach 8 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt am Tag, nachdem Ihnen der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich unserer Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die Vertragsinformationen gemäß 7 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes und diese Belehrung in Textform zugegangen sind. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Er ist zu richten an: HUK-COBURG Haftpfl icht-unterstützungs-kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. Bahnhofsplatz, Coburg Info@HUK-COBURG.de Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende Faxnummer zu richten: * *Kostenlos aus deutschen Telefonnetzen. Widerrufsfolgen Bei einem wirksamen Widerruf endet Ihr Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt. Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, können wir einbehalten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Haben Sie eine solche Zustimmung nicht erteilt oder beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Beiträge erstatten wir Ihnen unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Haben Sie Ihr Widerrufsrecht nach 8 wirksam ausgeübt, sind Sie auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Widerrufen Sie einen Ersatzvertrag, so läuft Ihr ursprünglicher Versicherungsvertrag weiter. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. II. Vertragsgrundlagen Die gegenseitigen Rechte und Pfl ichten regeln sich nach dem Antrag, dem Versicherungsschein und etwaigen Nachträgen, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Privathaftpfl icht-, Amtshaftpfl icht- und Vermögensschadenhaftpfl ichtversicherung (PHV 2013), den besonderen Vereinbarungen, den gesetzlichen Bestimmungen und der Satzung. Die Satzung erhalten Sie mit dem Versicherungsschein, auf Wunsch auch schon zuvor. Auf die Möglichkeit einer Tarif-/ Beitragsänderung aufgrund der Versicherungsbedingungen bzw. der Satzung wird hingewiesen. Auf die Einschränkungen des Versicherungsschutzes (vgl. A 3. PHV 2013) und auf die Obliegenheiten nach B 3. PHV 2013 weisen wir besonders hin. Die Haftpfl icht des Halters von Kampfhunden wird nicht übernommen auch nicht durch besonderen Vertrag. Einwilligungserklärung nach dem Bundesdatenschutzgesetz Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages sowie für entsprechende Prü fungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-) Verträgen und bei künftigen Anträgen. Ich willige ferner ein, dass die Unternehmen der HUK-COBURG-Unternehmensgruppe meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an ihre Vermittler weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient. Ich willige ein, dass die in der HUK-COBURG-Unternehmensgruppe konzernmäßig verbundenen Unternehmen im Rahmen einer der Bundesanstalt für Finanzdienst leistungsaufsicht vorgelegten oder von ihr genehmigten Funktionsausgliederung der operativen Geschäftstätigkeit auf die HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg personenbezogene Daten einschließlich besonderer Arten personenbezogener Daten (z. B. Gesundheitsdaten) dorthin übermittelt und dass die Daten dort entsprechend dem zur Vertragsbearbeitung erforderlichen Um fang erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein, dass der/die Vermittler meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen darf/dürfen. Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich vom Inhalt des Merkblatts zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte, das mir zu dem gesetzlich für die anderen Verbraucherinformationen vorgesehenen Zeitpunkt auf Wunsch auch sofort überlassen wird. Werbliche Nutzung Ihre personenbezogenen Daten dürfen wir im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zur Werbung für unser Unternehmen und andere Unternehmen der HUK-COBURG-Unternehmensgruppe sowie zur Markt- und Meinungsforschung verwenden. Der Verwendung Ihrer Daten zu Zwecken der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung können Sie jederzeit ganz oder zum Teil z. B. schriftlich an HUK-COBURG, Abt. Marketing, Coburg, oder per an Info@HUK-COBURG.de widersprechen. Damit wir Sie weitergehend über das Angebot an Versicherungs- und Finanzdienstleistungen der HUK-COBURG Unternehmensgruppe sowie mit uns kooperierender Unternehmen informieren können, bitten wir Sie, uns die nachfolgende Zustimmung zu erteilen. Ich stimme der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten zur Werbung für Versicherungs- und Finanzdienstleistungsprodukte der Unternehmen der HUK-COBURG Unternehmensgruppe und ihrer Kooperationspartner zu, soweit diese nicht ohne Einwilligung zulässig ist. (Bitte streichen, wenn nicht gewünscht.) Diese Erklärung gilt für die in der HUK-COBURG-Unternehmensgruppe gespeicherten Daten. Sie kann jederzeit widerrufen werden. Ein Widerruf hat weder Einfl uss auf den Abschluss noch den Bestand Ihrer Versicherungen. III. Wichtige Hinweise für den Antragsteller Mündliche Nebenabreden zum Inhalt und Umfang des Versicherungsvertrags sind nicht verbindlich. Schriftliche Nebenabreden müssen dem Antrag beigefügt und vom Versicherer bestätigt sein. Alle für den Versicherer bestimmten Anzeigen und Erklärungen sind in Textform abzugeben und sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet werden. Sämtliche vom Versicherungsnehmer eingereichten Unterlagen werden Eigentum des Versicherers. Mit Ablauf eines Monats nach Eingang werden diese vernichtet. Sofern nicht ausdrücklich Originalunterlagen angefordert werden, sind ausschließlich Kopien einzureichen. HUK-COBURG Haftpfl icht-unterstützungs-kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg Vorsitzender des Aufsichtsrats: Werner Strohmayr. Vorstand: Dr. Wolfgang Weiler (Sprecher), Wolfgang Flaßhoff, Stefan Gronbach, Klaus-Jürgen Heitmann, Dr. Hans Olav Herøy, Sarah Rössler, Jörn Sandig. Sitz des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit: Coburg; eingetragen beim Amtsgericht Coburg unter HRB 100; St.-Nr. 9212/101/00021

5 Bei Rücksendung per Post folgende Anschrift verwenden: HUK-COBURG, Coburg SEPA-Lastschriftmandat für wiederkehrende SEPA-Basislastschriften Zahlungsempfänger: HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg, Bahnhofsplatz, Coburg Gläubiger-Identifi kationsnummer des Zahlungsempfängers: DE17ZZZ Mandatsreferenz: wird separat mitgeteilt Vorname und Name Versicherungsnehmer: Straße und Hausnummer: PLZ und Ort: Mandat gültig für: Bitte nur eine Versicherungsscheinnummer angeben. Die Durchschrift ist für Ihre Unterlagen bestimmt! Ich ermächtige/wir ermächtigen Sie, Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser unten genanntes Kreditinstitut an, die von Ihnen auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann/wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Angaben zum Kontoinhaber: Versicherungsnehmer Frau Herr Firma Geburtsdatum: Vorname und Name Kontoinhaber: Straße und Hausnummer: PLZ und Ort: Kontoverbindung: Tag Monat Jahr IBAN D E IBAN bei ausländischer Bankverbindung: BIC Bitte entnehmen Sie diese Angaben Ihren Bankunterlagen. bei Bitte genaue Bezeichnung des kontoführenden Kreditinstituts einschließlich PLZ und Ort angeben. BO55, Stand: Ort Tag Monat Jahr Unterschrift(en) Kontoinhaber *14S* Seite 3

6 Information zur Verwendung Ihrer Daten Zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses, insbesondere für die Beitragszahlung, benötigen wir personenbezogene Daten von Ihnen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten ist grundsätzlich gesetzlich geregelt. Die deutsche Versicherungswirtschaft hat sich in den Verhaltensregeln der deutschen Versicherungswirtschaft verpfl ichtet, nicht nur die datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze streng einzuhalten, sondern auch darüber hinaus weitere Maßnahmen zur Förderung des Datenschutzes zu ergreifen. Erläuterungen dazu können Sie den Verhaltensregeln entnehmen, die Sie im Internet unter abrufen können. Ebenfalls im Internet abrufen können Sie Listen der Unternehmen unserer Gruppe, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen sowie Listen der Auftragnehmer und der Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen. Auf Wunsch händigen wir Ihnen auch gern einen Ausdruck dieser Listen oder der Verhaltensregeln aus. Sie können Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten beantragen. Darüber hinaus können Sie die Berichtigung Ihrer Daten verlangen, wenn diese unrichtig oder unvollständig sind. Ansprüche auf Löschung oder Sperrung Ihrer Daten können bestehen, wenn deren Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung sich als unzulässig oder nicht mehr erforderlich erweist. Diese Rechte können Sie geltend machen bei der Datenschutzbeauftragten der HUK-COBURG, Coburg, HUK-COBURG Haftpfl icht-unterstützungs-kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg; Reg.-Gericht Coburg HRB 100; St.-Nr. 9212/101/00021 Vorsitzender des Aufsichtsrats: Werner Strohmayr. Vorstand: Dr. Wolfgang Weiler (Sprecher), Wolfgang Flaßhoff, Stefan Gronbach, Klaus-Jürgen Heitmann, Dr. Hans Olav Herøy, Sarah Rössler, Jörn Sandig. HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG; Reg.-Gericht Coburg HRB 465; St.-Nr. 9212/101/00021 Vorsitzender des Aufsichtsrats: Werner Strohmayr. Vorstand: Dr. Wolfgang Weiler, Wolfgang Flaßhoff, Stefan Gronbach, Klaus-Jürgen Heitmann, Dr. Hans Olav Herøy, Sarah Rössler, Jörn Sandig. HUK-COBURG-Krankenversicherung AG; Reg.-Gericht Coburg HRB 1537; St.-Nr. 9212/101/00021 Vorsitzender des Aufsichtsrats: Werner Strohmayr. Vorstand: Dr. Wolfgang Weiler, Wolfgang Flaßhoff, Stefan Gronbach, Klaus-Jürgen Heitmann, Dr. Hans Olav Herøy, Sarah Rössler, Jörn Sandig. HUK-COBURG-Lebensversicherung AG; Reg.-Gericht Coburg HRB 30; St.-Nr. 9212/101/00021 Vorsitzender des Aufsichtsrats: Werner Strohmayr. Vorstand: Dr. Wolfgang Weiler, Wolfgang Flaßhoff, Stefan Gronbach, Klaus-Jürgen Heitmann, Dr. Hans Olav Herøy, Sarah Rössler, Jörn Sandig. HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung AG; Reg.-Gericht Coburg HRB 240; St.-Nr. 9212/101/00021 Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Wolfgang Weiler. Vorstand: Dr. Ulrich Eberhardt, Hanspeter Schroeder. HUK-COBURG Vermittlungsgesellschaft für Finanzdienstleistungen mbh; Reg.-Gericht Coburg HRB 4470; St.-Nr. 9212/101/00021 Geschäftsführer: Gregor Held. Ihre Daten haben wir für die Bearbeitung des im Betreff genannten Zwecks gespeichert. Sitz aller Unternehmen: Bahnhofsplatz, Coburg; Internet: Bankverbindungen Deutschland International (IBAN) Bayern LB München BLZ BIC=BYLADEMM Beitragszahlungen: Konto DE Schadenzahlungen: Konto DE sonstige Zahlungen: Konto DE Postbank München BLZ BIC=PBNKDEFF Beitragszahlungen: Konto DE Schadenzahlungen: Konto DE

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9 Inhalt Allgemeine Informationen zur Privathaftpflichtversicherung Classic Seite Die Risiken und wie Sie sich schützen können Versicherte Personen und Geltungsbereich Die Leistungen unserer Privathaftpfl ichtversicherung Ergänzungsmöglichkeiten nach Ihrem individuellen Bedarf Amts- und Vermögensschadenhaftpfl ichtversicherung Jahresbeiträge Produktinformationsblatt Berufsgruppenverzeichnis zur Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Anzeigepflicht nach 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Antrag Versicherungsbedingungen für die HUK-Haftpflichtversicherung Kundeninformation Inhaltsverzeichnis Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Privathaftpfl icht-, Amtshaftpfl ichtund Vermögensschadenhaftpfl ichtversicherung Merkblatt zur Datenverarbeitung Glossar Erläuterung von Fachbegriffen 3

10 Wer einen Schaden verschuldet, muss ihn ersetzen Die Haftpflichtversicherung ist ein Muss, weil Sie in voller Höhe haften teilweise auch ohne Verschulden. Passen Sie den Haftpflicht-Schutz Ihrem persönlichen Bedarf an! Ob es um die beschädigte Stereoanlage des Freundes geht oder den mit dem Fahrrad angefahrenen Fußgänger wer durch Unachtsamkeit einen Schaden anrichtet, muss ihn wieder gut machen. Wird beispielsweise ein Unfallbeteiligter so schwer verletzt, dass er nicht mehr arbeiten kann, können die Schadensersatzansprüche schnell in die Millionenhöhe gehen. Nach dem Gesetz haften Sie für einen Schaden in voller Höhe. Der Inhaber eines Öltanks muss sogar für Schäden aufkommen, ohne dass ihn ein eigenes Verschulden trifft. Mit einer Versicherungssumme je Versicherungsfall von 50 Mio. für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Höchstleistung für Personenschäden 15 Mio. je verletzte oder getötete Person) in unserer Privathaftpflichtversicherung Classic sind Sie optimal geschützt. Eine Haftpflichtversicherung mit einer ausreichend hohen Versicherungssumme ist ein Muss für jeden! Mit diesem Antrag können Sie folgende Risiken absichern: Privathaftpflicht der Grundschutz für jeden! Privathaftpflicht (PH) PLUS Amts- und Vermögensschadenhaftpflicht sowie weitere spezielle Risiken, die gesondert abgesichert werden können. Wir erledigen für Sie, was nach einem Schaden zu tun ist: Unsere Fachleute prüfen für Sie, ob der Anspruchsteller im Recht ist und in welcher Höhe für Sie eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht. Bei zu Recht gegen Sie erhobenen Ansprüchen bezahlen wir den Schaden. Wenn die Schadensersatzansprüche nicht begründet sind, wehren wir sie auf unsere Kosten von Ihnen ab. 4

11 Versicherte Personen und Geltungsbereich Privathaftpflicht für Familien und Lebensgemeinschaften Familien und nichteheliche Lebensgemeinschaften sichern mit der Privathaftpflichtversicherung alle Mitglieder ihres Haushalts ab. Vor Schadensersatzansprüchen sind geschützt: Sie als unser Vertragspartner. Ihr Ehepartner/eingetragener Lebenspartner; für einen nichtehelichen Lebenspartner müssen Sie die Mitversicherung extra beantragen. Einen zusätzlichen Beitrag erheben wir nicht. Ihre unverheirateten Kinder, sogar die volljährigen, solange sie sich noch in der Schul- oder einer direkt anschließenden Berufsausbildung (auch Studium und Referendarzeit, nicht Fortbildung) befinden. Im Anschluss an die Ausbildung verlängert sich dieser Schutz um ein Jahr, höchstens bis zum 30. Geburtstag. Häusliche Gemeinschaft setzen wir nicht voraus. Solange Ihre Kinder mitversichert sind, sind auch deren Kinder (Ihre Enkelkinder) unter den gleichen Voraussetzungen mitversichert. Geistig behinderte Kinder, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben und weder verheiratet sind noch eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben. Au-pairs und Austauschschüler für bis zu ein Jahr sowie minderjährige Übernachtungsgäste. Pflegebedürftige Angehörige, die in Ihrem Haushalt leben (ab Pflegestufe 2). Privathaftpflicht für Singles Für Singles bieten wir einen noch günstigeren Beitrag, allerdings ist nur der Vertragspartner versichert und keine weiteren Personen. Wann und wo sind Sie versichert? Im Inland und bei zeitlich unbegrenztem Aufenthalt in den weiteren EU-Staaten, der Schweiz, in Norwegen, Island und Liechtenstein. Im übrigen Ausland bei einem Aufenthalt von bis zu zwei Jahren in den USA und Kanada bis 15 Mio..

12 Welche Leistungen bietet die Privathaftpflichtversicherung? Unsere Privathaftpflichtversicherung schützt Sie unter anderem: beim elektronischen Datenaustausch und der Internetnutzung (z. B. Weiterleitung virenverseuchter s) bis 15 Mio.. bei Schäden durch Gefälligkeitshandlungen, z. B. beim Umzug. bei Verletzung der Aufsichtspflicht, z. B. über Ihre Kinder. bei Schäden durch mitversicherte deliktsunfähige Kinder wir berufen uns unter bestimmten Voraussetzungen nicht auf die Deliktsunfähigkeit und leisten bis zu als Dienstherr der in Ihrem Privathaushalt tätigen Personen (z. B. Putzhilfe). bei vielen ehrenamtlichen Tätigkeiten oder freiwilligen sozialen Engagements. bei Schäden während des fachpraktischen Unterrichts in der Schule/Universität sowie bei Sachschäden während eines bis zu sechs Monate dauernden Betriebspraktikums (250 Selbstbeteiligung bei Sachschäden). als Halter zahmer Haustiere (z. B. Katzen), als Hüter fremder Hunde sowie als Reiter oder Hüter fremder Pferde oder als Fahrer fremder Fuhrwerke (als Halter von Hunden und Pferden benötigen Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung bitte im Antrag angeben). als Freizeitsportler, ausgenommen Jagd. bei Schäden an bestimmten beweglichen Sachen, die Sie gemietet, geleast, geliehen oder verwahrt haben (250 Selbstbeteiligung bei elektrischen medizinischen Geräten und bei Sachen in Hotelzimmern, Ferienwohnungen und -häusern gilt keine Selbstbeteiligung). Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge Der Versicherungsschutz umfasst auch den Gebrauch von: bestimmten Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern, z. B. von nicht versicherungspfl ichtigen Aufsitzrasenmähern oder Elektrorollstühlen Flugmodellen, die für den Betrieb innerhalb geschlossener Wohnräume bestimmt sind, sowie von Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen, deren Fluggewicht max. 5 kg beträgt und die nicht durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden Fahrrädern (inklusive Pedelecs bis 25 km/h Motorunterstützung); Schutz besteht auch bei privater Teilnahme an lizenzfreien Radrennen, einschließlich dem Training dazu Ruder-, Paddel-, Schlauchbooten und vergleichbaren Wassersportfahrzeugen ohne Motor Windsurfgeräten Kitesportgeräten mit max. 15 m² Kitefl äche und 30 m Seillänge sowie Strand- und Eisseglern mit max. 15 m² Segelfl äche Motorbooten (auch Wassermotorrädern), die ohne Führerschein geführt werden dürfen Segelbooten (auch mit Hilfsmotor), die keine Kajüte haben, max. 7 m lang sind und ohne Führerschein geführt werden dürfen. 6

13 bei Schäden an gemieteten oder geliehenen Wohnräumen (z. B. Ihre Mietwohnung). bei Schäden durch häusliche Abwässer. bei Gewässerschäden durch Kleingebinde (z. B. Benzinkanister) bis 100 Liter/kg je Behältnis, insgesamt max Liter/kg. bei Schäden durch allmähliche Einwirkung von z. B. Temperatur, Feuchtigkeit oder Niederschlägen. als Inhaber eines dauerhaft fest installierten, ausschließlich zu Wohnzwecken benutzten Wohnwagens in den EU-Staaten, der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein. durch eine Kautionsleistung bis bei Schäden im Ausland. bei Schäden durch Laserpointer mit einer Leistung von bis zu 1 Milliwatt (außer bei einem Einsatz gegen einen Fahrzeugführer). bei Regressansprüchen, z. B. der Krankenkasse oder des Arbeitgebers. bei erlaubtem privatem Besitz und Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen. vorübergehend bei bestimmten neuen Risiken durch die Vorsorge-Versicherung, z. B. bei erstmaliger Anschaffung eines Hundes. Immobilien Die Privathaftpfl ichtversicherung schützt Sie als Inhaber bestimmter im Inland gelegener Immobilien, die Sie ausschließlich zu Wohnzwecken nutzen z. B. einer oder mehrerer Wohnungen, eines Einfamilienhauses oder eines Zweifamilienhauses. Mitversichert sind hierbei auch: Schäden wegen Verletzung der Räum- und Streupfl icht Gewässerschäden durch bestimmte Anlagen, z. B. einer Öltankanlage mit einem Gesamtfassungsvermögen von max Litern Schäden durch Flüssiggastanks mit einem Fassungsvermögen von max Litern Schäden durch eine geothermische Anlage (z. B. Wärmepumpe) Schäden in Verbindung mit Bauvorhaben bis zu einer Bausumme von Als Vermieter einer Einliegerwohnung, von Eigentumswohnungen oder Garagen beantragen Sie zusätzlichen Versicherungsschutz bitte gleich mit. 7

14 Privathaftpflicht (PH) PLUS die sinnvolle Ergänzung Nur 15 mehr für PH PLUS! Erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz mit der PH PLUS. Sie kostet nur 15 und beinhaltet folgende Leistungen: Entgeltliche Betreuung von bis zu sechs minderjährigen Kindern gleichzeitig außerhalb eines Betriebs oder einer Einrichtung. Nebenberufliche Erteilung von Nachhilfe- oder Musikunterricht oder nebenberufliche Tätigkeit als Alleinunterhalter bis zu einem Jahresumsatz von insgesamt Betrieb folgender eigener Anlagen, sofern sie mit Ihrem versicherten Grundstück fest verbunden und (falls erforderlich) behördlich genehmigt sind: thermische und photovoltaische Solaranlagen mit einer Kollektor-/Modulfläche bis max. 200 m² Wind- und Wasserkraftanlagen bis 15 kw-peak bzw. zehn Meter Höhe Blockheizkraftwerk bis 50 kw. Forderungsausfall bei selbst erlittenen Personenoder Sachschäden, die der zahlungsunfähige Schadensverursacher nicht begleichen kann. Der Versicherungsschutz gilt in Deutschland und ist auf 15 Mio. begrenzt (250 Selbstbeteiligung). Schäden durch mitversicherte Erwachsene, die infolge Demenz deliktsunfähig sind. Wir berufen uns unter bestimmten Voraussetzungen nicht auf die Deliktsunfähigkeit und leisten bis zu Verlust fremder privat, ehrenamtlich oder beruflich genutzter Schlüssel bis (250 Selbstbeteiligung; max. drei berufliche Schlüssel). Vermietung eines Ferienhauses/einer Ferienwohnung in einem EU-Staat, der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein. Bitte fordern Sie unser Angebot an! Weitere Haftpflichtrisiken Separat zu beantragen ist die Versicherung folgender Risiken: Haltung von Hunden, Pferden usw. = Tierhalterhaftpflichtversicherung vermietete Häuser und Mehrfamilienhäuser = Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung Heizöltanks über Liter = Gewässerschadenhaftpflichtversicherung Boote, die nicht unter den Schutz der Privathaftpflichtversicherung fallen (z. B. bei Führerscheinpflicht) = Wassersporthaftpflichtversicherung Bauvorhaben, die nicht unter den Schutz der Privathaftpflichtversicherung fallen (z. B. Bausumme über ) = Bauherrenhaftpflichtversicherung 8

15 Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Arbeitsüberlastung, Zeitdruck und neue Gesetze fordern den Berufstätigen mehr denn je. Eine kleine Unachtsamkeit, ein Versehen und schon ist es passiert. Die Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung brauchen Sie, wenn Ansprüche im dienstlichen Bereich gegen Sie erhoben werden können, z. B. wenn sich auf einer Klassenfahrt einer Ihrer Schüler verletzt. durch einen Polizeieinsatz Eigentum von Unbeteiligten beschädigt wird. Sie bei der Arbeit eine virenverseuchte versenden. durch einen versäumten Termin Ihr Arbeitgeber zu Schaden kommt. Je Versicherungsfall stehen für Personen- und Sachschäden 50 Mio. (max. 15 Mio. für Personenschäden je verletzte oder getötete Person) zur Verfügung. Vermögensschäden sind je Versicherungsfall bis gedeckt eine Erhöhung kann gegen Zusatzbeitrag vereinbart werden. Die Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bieten wir für bestimmte Berufsgruppen an. Nähere Informationen finden Sie in unserem Berufsgruppenverzeichnis. Erweiterungen des Versicherungsschutzes Gegen Zusatzbeitrag können Sie Ihren Versicherungsschutz um folgende Deckungen erweitern: Dienstschlüssel Versichert ist der Verlust von Dienstschlüsseln bis Fiskalisches Eigentum Bundeswehr-, Polizei- und Zollangehörige können den Verlust von fiskalischem Eigentum (z. B. Dienstkleidung, Ausrüstungsgegenstände) bis versichern. Dienstfahrzeug- und Regresshaftpfl icht Versichert sind Personen- und Sachschäden, für die Sie infolge des dienstlichen Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs Ihres Dienstherrn verantwortlich gemacht werden. Wir ersetzen bei Schäden am Dienstfahrzeug bis Regressansprüchen des Dienstherrn aufgrund von Schäden, die Dritten entstanden sind, bis 1 Mio.. Versicherungsschutz für Berufstätige im öffentlichen Dienst. 9

16 Große Leistung zum günstigen Preis Die Jahresbeiträge zur Privathaftpflichtversicherung Classic Familien Singles Privathaftpflicht Classic 52,00 39,00 Privathaftpflicht Classic mit 250 Selbstbeteiligung 40,00 30,00 Erweiterungen zur Privathaftpflichtversicherung Classic Zusatzbaustein Privathaftpfl icht (PH) PLUS 15,00 Vermietung einer Einliegerwohnung im Einfamilienhaus 20,00 Vermietung von Eigentumswohnungen (je Wohnung) 20,00 Vermietung von Garagen (je Garage) 7,50 Die Jahresbeiträge zur Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung je Person (zusätzlich zur Privathaftpfl ichtversicherung Classic) Berufsgruppe I Berufsgruppe II Berufsgruppe III Amts- und Vermögensschadenhaftpflicht 9,00 19,00 79,00 Erhöhung der Versicherungssumme für Vermögensschäden (je ) 1,00 2,50 7,50 Erweiterungen zur Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung je Person Abhandenkommen von Dienstschlüsseln 9,00 Abhandenkommen von fi skalischem Eigentum für Bundeswehr-, Polizei- und Zollangehörige 7,00 Dienstfahrzeug- und Regresshaftpfl icht 10,00 10

17 Was Sie jetzt tun können! Sorgen Sie jetzt vor! Beantragen Sie noch heute unseren bekannt leistungsstarken und preisgünstigen Schutz im Bereich der Haftpflichtversicherung. Einfach den Antrag ausfüllen absenden fertig! Sie erhalten dann Ihren Versicherungsschein. Wenn Sie noch Fragen haben, sprechen Sie auch gerne unsere Berater an. Am Telefon oder persönlich. Wir helfen gern. 11

18 Produktinformationsblatt zur Privathaftpflichtversicherung Classic Ihr Versicherungsschutz in der Privathaftpflichtversicherung Classic Mit den folgenden zehn Punkten geben wir Ihnen einen ersten Überblick über Ihren Versicherungsschutz in der Privathaftpfl ichtversicherung Classic inklusive der Amts- und Vermögensschadenhaftpfl ichtversicherung. Den vollständigen Vertragsinhalt entnehmen Sie bitte den beigefügten Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Privathaftpfl icht-, Amtshaftpfl icht- und Vermögensschadenhaftpfl ichtversicherung (PHV 2013), Ihrem Antrag und Ihrem Versicherungsschein. Sind Sie Versicherungsnehmer der HUK-COBURG, wird außerdem deren Satzung Grundlage Ihres Vertrags. Bei Fragen helfen wir Ihnen gern weiter. 1. Um was für eine Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen Versicherungsschutz, wenn Sie wegen eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. In der Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gilt das auch für gesetzliche Haftpflichtbestimmungen öffentlich-rechtlichen Inhalts. Wir prüfen für Sie, ob Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Schadensersatz verpflichtet sind. Zu Recht gegen Sie erhobene Ansprüche bezahlen wir. Unbegründete Ansprüche wehren wir auf unsere Kosten von Ihnen ab auch vor Gericht. Versicherungsschutz besteht bis zu den vereinbarten Versicherungssummen. 2. Was und wer ist versichert? Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens. Ihr Versicherungsschutz umfasst z. B. Schäden beim Sport, durch bestimmte Haustiere oder für die Sie wegen einer Verletzung Ihrer Aufsichtspflicht über Ihre Kinder verantwortlich gemacht werden. Näheres finden Sie insbesondere unter A 1.5 PHV Neben Ihnen sind auch Ihr Ehepartner oder Ihr eingetragener Lebenspartner versichert. Außerdem sind Ihre Kinder (auch volljährige) und weitere Personen unter bestimmten Voraussetzungen geschützt. Bitte sehen Sie A 1.3 PHV Sie können die Privathaftpflichtversicherung Classic auch als Single-Versicherung abschließen. In diesem Fall besteht Versicherungsschutz ausschließlich für Sie. Näheres finden Sie unter A 1.4 PHV Auf Wunsch kann eine Selbstbeteiligung im Schadensfall in Höhe von 250 vereinbart werden. Auch ohne eine solche Vereinbarung kommt bei manchen Leistungen eine Selbstbeteiligung in Abzug (sehen Sie beispielsweise A PHV 2013). 3. Was ist nicht versichert? Was können Sie gegen Zusatzbeitrag versichern? Nicht versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren eines Berufs, Betriebs oder Gewerbes. In bestimmtem Umfang können Sie diese Risiken mitversichern. Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Für viele Berufe innerhalb des öffentlichen Dienstes kann die Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vereinbart werden. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren Ihres Amts, Dienstes oder Berufs als Richter, Beamter, Angestellter oder Arbeiter des öffentlichen Dienstes oder als Soldat. Der Versicherungsschutz gilt sowohl für Ansprüche Dritter als auch für Ansprüche Ihres Dienstherrn. Details können Sie A 2. PHV 2013 entnehmen. Zusätzlich können der Verlust von Dienstschlüsseln, fiskalischem Eigentum sowie die Dienstfahrzeug- und Regresshaftpflicht versichert werden. Näheres finden Sie unter A 2.5 PHV Über die versicherbaren Berufe gibt Ihnen das Berufsgruppenverzeichnis Auskunft. Privathaftpflicht (PH) PLUS Über den Zusatzbaustein PH PLUS können Sie sich gegen weitere Risiken absichern: Entgeltliche Betreuung von bis zu sechs minderjährigen Kindern gleichzeitig außerhalb eines Betriebs oder einer Einrichtung. Nebenberufliche Erteilung von Nachhilfe- oder Musikunterricht oder nebenberufliche Tätigkeit als Alleinunterhalter bis zu einem Jahresumsatz von insgesamt

19 Betrieb folgender eigener Anlagen, sofern sie mit Ihrem versicherten Grundstück fest verbunden und (falls erforderlich) behördlich genehmigt sind: thermische und photovoltaische Solaranlagen mit einer Kollektor-/Modulfläche bis max. 200 m² Wind- und Wasserkraftanlagen bis 15 kw-peak bzw. zehn Meter Höhe Blockheizkraftwerk bis 50 kw Forderungsausfall bei selbst erlittenen Personen- oder Sachschäden in Deutschland, die der zahlungsunfähige Schadensverursacher nicht begleichen kann. Schäden durch mitversicherte Erwachsene, die infolge Demenz deliktsunfähig sind. Verlust fremder privat, ehrenamtlich oder max. drei beruflich genutzter Schlüssel. Vermietung eines Ferienhauses/einer Ferienwohnung in einem EU-Staat, der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein. Näheres finden Sie unter A bis A PHV Risiken, denen Sie als Vermieter einer Einliegerwohnung im selbstgenutzten Einfamilienhaus, von Eigentumswohnungen und Garagen ausgesetzt sind, können Sie ebenfalls mitversichern (siehe A PHV 2013). 4. Was gilt für die Beitragszahlung? Die Höhe Ihres Beitrags finden Sie im Antrag. Außerdem lässt sie sich aus den Allgemeinen Informationen zur Haftpflichtversicherung sowie Ihrem Versicherungsschein ersehen. Der erste bzw. einmalige Beitrag ist am 15. Tag nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie haben dann noch zwei Wochen Zeit, den Beitrag zu zahlen. Vor Versicherungsbeginn müssen Sie das allerdings nicht tun, auch wenn Sie den Versicherungsschein schon von uns erhalten haben sollten. Der Folgebeitrag ist zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt zu entrichten. Unsere Beiträge sind Jahresbeiträge. Bezahlen Sie Ihren Beitrag unbedingt immer pünktlich, sonst gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Haben Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt, sorgen Sie bitte für ausreichende Deckung Ihres Kontos. Die Regelungen zur Beitragszahlung finden Sie in B 2. PHV Wann bietet Ihre Haftpflichtversicherung keinen Schutz? Wir können nicht alle denkbaren Schäden versichern, weil sonst die Beiträge zu hoch wären. Deshalb sind einige Fälle vom Versicherungsschutz ausgenommen. Hierzu gehören beispielsweise gegen Sie gerichtete Haftpflichtansprüche aus Schadensfällen von Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder zu den mitversicherten Personen gehören. Ebenso sind Haftpflichtansprüche aus Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen ausgeschlossen. Weitere wichtige Ausschlüsse finden Sie unter A 3. PHV Was müssen Sie bei Vertragsschluss beachten? Beantworten Sie unsere Fragen im Antrag unbedingt deutlich, vollständig und wahrheitsgemäß. Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung können uns nach dem Versicherungsvertragsgesetz folgende Rechte zustehen: vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit, das Recht zur Vertragsanpassung, der Rücktritt vom Versicherungsvertrag, die Kündigung des Versicherungsvertrags. 7. Was haben Sie während der Laufzeit des Vertrags zu beachten? Wir gewähren unter bestimmten Voraussetzungen Versicherungsschutz für einzelne Haftpflichtrisiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu hinzugekommen sind (Vorsorge-Versicherung). Beispiel: Sie schaffen sich erstmals einen Hund an oder kaufen sich ein unbebautes Grundstück. Sie müssen uns das neue Risiko innerhalb eines Monats anzeigen, nachdem Sie unsere Aufforderung dazu (z. B. mit der Beitragsrechnung) erhalten haben. Informieren Sie uns nicht rechtzeitig, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. Ebenso entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend, wenn innerhalb eines Monats nach Eingang Ihrer Anzeige bei uns keine Vereinbarung über den Beitrag für das neue Risiko zustande kommt. Näheres finden Sie unter A 1.7 PHV Haben Sie eine Single-Versicherung abgeschlossen, teilen Sie uns Änderungen Ihrer persönlichen Lebenssituation (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) unverzüglich mit, damit der Versicherungsschutz angepasst werden kann. Näheres finden Sie unter A 1.4 PHV 2013.

20 In der Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung müssen Sie uns anzeigen, wenn sich Ihre dienstliche oder berufliche Tätigkeit ändert. Die Anzeige ist innerhalb eines Monats vorzunehmen, nachdem Sie unsere Aufforderung dazu (z. B. mit der Beitragsrechnung) erhalten haben. Wie sich die Veränderung auf Ihren Beitrag und auf Ihren Versicherungsschutz auswirkt und welche Folgen eine nicht rechtzeitige Mitteilung hat, finden Sie unter B 4.2 PHV Außerdem gibt es Obliegenheiten, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls erfüllen müssen. Diese finden Sie unter B 3.1 PHV Missachten Sie eine Obliegenheit, können Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren. Näheres zu den Rechtsfolgen bei einer Verletzung von Obliegenheiten finden Sie unter B 3.3 PHV Was müssen Sie nach Eintritt des Versicherungsfalls beachten? Ist ein Versicherungsfall eingetreten, müssen Sie uns diesen innerhalb von zwei Wochen anzeigen. Sie haben alles zu tun, was zur Klarstellung des Schadensfalls dient. Außerdem müssen Sie uns ausführliche und wahrheitsgemäße Schadensberichte erstatten und alle angeforderten Unterlagen einreichen. Denken Sie auch an Ihre Obliegenheit, einen Schaden abzuwenden bzw. zu mindern, soweit Ihnen das möglich ist. Welche weiteren Obliegenheiten Sie im Schadensfall haben, finden Sie unter B 3.2 PHV Missachten Sie eine Obliegenheit, können Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren. Näheres zu den Rechtsfolgen bei einer Verletzung von Obliegenheiten finden Sie unter B 3.3 PHV Wir empfehlen Ihnen, uns die Regulierung Ihres Schadensfalls zu überlassen und die Ansprüche von Geschädigten weder ganz noch teilweise anzuerkennen oder zu bezahlen. Kein Versicherungsschutz besteht in dem Umfang, in dem Sie mehr anerkennen oder bezahlen, als dem Geschädigten nach Gesetz zusteht. Sehen Sie hierzu B 1.1 b) PHV Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz? Ihr Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein festgelegten Termin, wenn Sie Ihren Beitrag rechtzeitig zahlen. Die Vertragsdauer beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn Sie ihn nicht spätestens einen Monat vor Ablauf in Textform kündigen. Wir dagegen haben eine Frist von drei Monaten einzuhalten. Gründe müssen nicht genannt werden. Bei form- und fristgemäßer Kündigung endet Ihr Versicherungsschutz zum Ablauf des Versicherungsjahres. Informationen hierzu finden Sie unter C 1.2 PHV Welche Möglichkeiten haben Sie, den Vertrag zu beenden? Sie, aber auch wir können den Vertrag zum Ablauf eines jeden Versicherungsjahres kündigen (siehe 9.). Auch nach einem Versicherungsfall haben Sie und wir die Möglichkeit zu kündigen. Außerdem können Sie sich vom Vertrag lösen, wenn wir den Beitrag erhöhen oder die Versicherungsbedingungen anpassen. Bitte beachten Sie die jeweiligen Kündigungsfristen. Näheres finden Sie unter B 5.1.4, B 5.2.2, C 1.2 und C 1.3 PHV 2013.

21 Berufsgruppenverzeichnis zur Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Voraussetzung für die Übernahme der Amts- und Vermögensschadenhaftpfl ichtversicherung ist, dass der Dienstherr/ Arbeitgeber der zu versichernden Person dem Kernbereich des öffentlichen Dienstes zugeordnet wird (mögliche Ausnahmen bei Lehrern, Kindergärtnern und Erziehern). Zum Kernbereich des öffentlichen Dienstes zählen insbesondere Gebietskörperschaften, Körperschaften sowie Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts Berufe/Tätigkeiten der Berufsgruppe IV sind dabei jedoch nicht versicherbar. Für Mitarbeiter von privatisierten Einrichtungen und Unternehmen (beispielsweise Post und Bahn) sowie von allen anderen Arbeitgebern außerhalb des öffentlichen Dienstes haben wir keine Versicherungsmöglichkeit. Maßgebend für die Einstufung ist die tatsächlich ausgeübte berufl iche Tätigkeit bzw. Beschäftigung, nicht der erlernte Beruf. Übt eine Person auch gelegentlich Tätigkeiten mehrerer Berufsgruppen aus, ist die höchste Berufsgruppe maßgebend; fällt eine der Tätigkeiten unter die Berufsgruppe IV, besteht keine Versicherungsmöglichkeit. Personen, die sich in der Ausbildung befi nden, sind nach dem jeweiligen Ausbildungsberuf einzustufen. Berufsgruppe I Lehrer Kindergärtner und Erzieher Personen in wissenschaftlichen Instituten, Forschungsinstituten und Universitäten im Bereich der Sozial- und Geisteswissenschaften (andere Bereiche siehe Berufsgruppe III) Berufsgruppe II Angehörige der Polizei, des Zolls und der Bundeswehr (ausgenommen mit einer technischen Tätigkeit siehe Berufsgruppe III) Personen mit reiner Verwaltungstätigkeit, z. B. Angestellte von Sozialversicherungsträgern Verwaltungsbeamte/-angestellte Personen mit technischer Tätigkeit Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger, Bewährungshelfer und andere Angehörige des Justizdienstes (ausgenommen Gerichtsvollzieher und Vollziehungsbeamte siehe Berufsgruppe III) kirchlich Bedienstete, z. B. Pfarrer/Priester Berufsgruppe III Personen in wissenschaftlichen Instituten, Forschungsinstituten und Universitäten im Bereich der Natur-, Agrar- und technischen Wissenschaften Gerichtsvollzieher, Vollziehungsbeamte Abnahme- und Güteprüfer Leitende Kommunalbeamte; Mitglieder der Geschäftsführung öffentlich-rechtlicher Körperschaften/Anstalten/ Stiftungen; Leiter und Geschäftsführer von Sozialversicherungsträgern sowie deren Sektionen, Bezirksverwaltungen und Landesgeschäftsstellen Personen mit Tätigkeiten im Umweltbereich (einschließlich Müllentsorger, Klärwerker usw.) Personen, die in Bau-, Vermessungs-, Wasserwirtschaftsund Gewerbeaufsichtsämtern tätig sind (nicht versicherbare Tätigkeiten siehe Berufsgruppe IV) Spezialisten für die Datenverarbeitung, mit: Software-Tätigkeiten (Erstellung, Implementierung, Pflege) IT-Tätigkeiten (Beratung, Analyse, Organisation, Einweisung, Schulung) Netzwerk-Tätigkeiten (Planung, Installation, Integration, Betrieb, Wartung, Pflege) Tätigkeiten in Rechenzentren und in der Verwaltung von Datenbanken Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Betrieb von Telekommunikations- und Datennetzen Angehörige der Polizei, des Zolls und der Bundeswehr mit einer technischen Tätigkeit (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Reparatur) Berufsgruppe IV nicht versicherbare Berufe/Tätigkeiten (keine abschließende Aufzählung) Führung oder Leitung von Krankenhäusern, Kliniken, Sanatorien oder Heilanstalten Psychologen, Physiker oder Ingenieure in Krankenhäusern, Kliniken, Sanatorien oder Heilanstalten medizinische Tätigkeiten (auch Krankenschwestern, -pfleger) auf dem Gebiet der Medizin, Pharmazie oder Gentechnologie: Forschungstätigkeit oder wissenschaftliche Tätigkeit Leitung von Instituten, Einrichtungen, Betrieben o. Ä. mit bzw. zur Forschung oder wissenschaftlicher Tätigkeit Leitung (oder Teilnahme) von (an) Projekten mit bzw. zur Forschung oder wissenschaftlicher Tätigkeit Architekten, Bauingenieure, Statiker und sonstige Personen, die im Bereich der Bauplanung/-leitung tätig sind alle anderen Tätigkeiten, die nicht den Berufsgruppen I bis III zuzuordnen sind

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