Eltern-Kind-Initiative. Schulpiraten e.v. Mittags- und Nachmittagsbetreuung für Grundschulkinder. Heiglhofstr München Tel.

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1 Eltern-Kind-Initiative Schulpiraten e.v. Mittags- und Nachmittagsbetreuung für Grundschulkinder Heiglhfstr München Tel.: Geschäftsrdnung Schulpiraten e. V. Pstbank München IBAN DE BIC PBNKDEFFXXX 1

2 Inhaltsverzeichnis 1 Aufnahme und Ausschluss vn Kindern Aufnahme neuer Kinder Bedingungen für die Aufnahme Aufnahmemdus für die Betreuung der Kinder Ausschluss vn Kindern Prbezeit, Kündigung Beiträge, Vereinsknten, Finanzierung Vereinsbeiträge Elternbeiträge zum 1. eines jeden Mnats Kautin Vereinsknten Organisatin der Kindertagesstätte Karteien und Einverständniserklärungen Mittagessen und Getränke Kleidung/Hygieneartikel Öffnungszeiten Abhlzeiten Tagesablauf Ausflüge Telefnzeiten Ferienregelungen Kündigungsfristen Snstiges Ausfall vn Betreuungspersnen Krankheit der Kinder Wann ist ein Kind krank? Medikamente Epidemien (z. B. Läuse, Scharlach) Sprechstunden/Elterngespräche Elternabende Sicherheitsvrkehrungen Versicherungen Pflichten der Eltern und Organisatin des Vereins Eltern-Pflichtenwchen Organisatinsstruktur des Vereins Elternmitwirkung und Mitbestimmung Team und Teamleitung Vrstand Liste der Vrstands- und Elternämter Ntfalldienst bei Persnalausfall Aushilfe bei Ausflügen, Festen etc

3 Im flgenden Text werden die Bedingungen für die Kinderbetreuung festgelegt. Davn zu unterscheiden ist die Satzung zur Regelung der Mitgliedschaft im Verein Schulpiraten e.v. 1 Aufnahme und Ausschluss vn Kindern Der Erwerb swie die Beendigung der Vereinsmitgliedschaft sind in der Vereinssatzung festgelegt. In Ergänzung der Satzung werden hier die Einzelheiten der Aufnahme der Kinder der Vereinsmitglieder swie deren Ausschluss geregelt. 1.1 Aufnahme neuer Kinder Bedingungen für die Aufnahme Alter Kinder müssen bei Betreuungsbeginn die erste bis vierte Klasse besuchen. Anzahl Insgesamt stehen 24 Ganztagesplätze zur Verfügung. Das Verhältnis vn Ganztages- zu Teilzeitplätzen sllte 50% nicht übersteigen Aufnahmemdus für die Betreuung der Kinder Frmulare Erste Vraussetzung ist Ausfüllen des Aufnahmefrmulars, erhältlich im Verein, dessen Abgabe beim Vereinsvrstand, die Teilnahme an einem Aufnahmegespräch swie nach psitiver Entscheidung zur Aufnahme des Kindes die Unterzeichnung und Abgabe des Betreuungsvertrags. Mitgliedschaft Ab Zusage der Aufnahme des Kindes in die Betreuungseinrichtung muss mindestens ein Elternteil im Verein Schulpiraten e.v. aktives Mitglied werden. Tag der Offenen Tür und Kennenlern-Besuche Alle in alle in Frage kmmenden Eltern werden zum Tag der Offenen Tür eingeladen, um sich über die Einrichtung zu infrmieren. Weiter der stattdessen können sie individuell Termine mit dem Team vereinbaren, um die Einrichtung kennenzulernen. Aufnahmegespräch Eine ausreichende Menge der in Frage kmmenden Eltern werden im Verlauf des Frühjahrs mit ihrem Kind zu einem Aufnahmegespräch eingeladen. Bedingung ist Teilnahme mindestens eines Vrstandsmitglieds und mindestens eines Teammitglieds. Ziel des Gesprächs ist die Infrmatin über Rechte und Pflichten der Mitgliedschaft in der Eltern-Kind-Initiative Schulpiraten e.v., das pädaggische Knzept und den Tagesablauf in der Einrichtung swie das gegenseitige Kennenlernen. Das Gespräch wird anhand eines Gesprächsleitfadens geführt. Bei unter dem Schuljahr frei werdenden Plätzen erflgen die Aufnahmegespräche zeitnah. Aufnahme Der Vrstand entscheidet über die Aufnahme. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. (vgl. 10 Der Vrstand, Ziffer 8 der Satzung). Die Aufnahmeentscheidung wird aufgrund vn Richtlinien (siehe Anhang 1) getrffen, die vn der Elternversammlung festgelegt werden und nach Absprache mit den Bezugspersnen (Erziehern/innen). Geschwisterkinder haben Vrrang. Unter Umständen können auch Geschlecht, Alter, Schule, Migratinshintergrund, sziale Situatin (z.b. Alleinerziehende) ein Auswahlfaktr sein, um eine ausgewgene Geschlechter- und Altersverteilung swie Berücksichtigung szialer Faktren zu gewährleisten. Über Änderung des Aufnahmemdus entscheidet die Eltern-/Mitgliederversammlung (vgl. 10 Der Vrstand, Ziffer 8 der Satzung). 3

4 Schnuppertag Nach der Aufnahmeentscheidung kann ein Schnuppertag für das Kind stattfinden. Dieser Schnuppertag wird seitens der Einrichtung für eine erleichterte Eingewöhnung der Kinder empfhlen. Betreuungsbeginn Betreuungsbeginn ist grundsätzlich flexibel, für den jeweiligen Eintrittsmnat ist die vlle Betreuungsgebühr fällig. Üblicherweise beginnt die Betreuung mit Start des neuen Schuljahres Anfang September. 1.2 Ausschluss vn Kindern Bei Vrliegen der flgenden Tatbestände wird jeweils vermutet, dass ein Verstß gegen die Ziele des Vereins im Sinne des 2 Zweck und 3 Gemeinnützigkeit der Satzung vrliegt: wenn das Vereinsmitglied mit dem zu zahlenden Mnatsbeitrag mehr als einen Mnat im Verzug ist, wenn die Pflichtenwche zum zweiten Mal über einen Zeitraum vn einem Kalenderjahr nicht eingehalten wurde, wenn das Vereinsmitglied bei der Mitgliederversammlung unentschuldigt (telefnisch, ) fehlt, wenn aufgrund des Verhaltens des Vereinsmitgliedes der seines/r Kindes/Kinder die Vraussetzungen des 5 Beendigung der Mitgliedschaft Ziffer 3 der Satzung als erfüllt anzusehen sind, insbesndere das Verhalten im Widerspruch zur Satzung, der Geschäftsrdnung der des pädaggischen Knzeptes steht. Der Vrstand ermittelt und prüft das Vrliegen vn Ausschlusstatbeständen. Er unterrichtet, falls ntwendig, unverzüglich die Mitglieder des Vereins. Zum weiteren Verfahren und den etwaigen Rechtsflgen bei Beendigung der Mitgliedschaft siehe 5 Beendigung der Mitgliedschaft, 3 Gemeinnützigkeit und 11 Satzungsänderung/Vereinsauflösung der Satzung. 1.3 Prbezeit, Kündigung Prbezeiten und Kündigungen der Betreuungspersnen sind in separaten Arbeitsverträgen zu regeln. Die Prbezeit für Kinder und Eltern beträgt einen Mnat nach dem ersten Betreuungstag. Während der Prbezeit kann der Vrstand jederzeit und hne Angabe vn Gründen eine Beendigung der Mitgliedschaft mit sfrtiger Wirkung aussprechen. Mit Beendigung der Mitgliedschaft endet auch das Betreuungsverhältnis. In diesem Fall werden bereits bezahlte Mnatsbeiträge nicht zurückerstattet. Das Betreuungsverhältnis endet autmatisch mit dem Abschluss der 4. Klasse zum desselben Jahres. Ausnahmen sind schriftlich beim Vrstand zu beantragen. Ebens schriftlich zu beantragen ist das Freihalten eines Betreuungsplatzes für das Wiederhlen der 4. Klasse bis zum 28.2 desselben Jahres. Mit dem Ende des Betreuungsverhältnisses endet auch die aktive Vereinsmitgliedschaft, es sei denn, es werden nch weitere Kinder der Familie betreut. Eine passive Vereinsmitgliedschaft kann in Flge beantragt werden. Nach der Prbezeit gelten die Kündigungsfristen gemäß 5 Beendigung der Mitgliedschaft Ziffer 2 der Satzung. Die Kündigung kann zweimal jährlich erflgen und zwar jeweils 2 Mnate zum bzw des laufenden Schuljahres. Die Änderung der Kündigung vn Buchungstagen ist nur zum jeweiligen Schuljahresende möglich und muss schriftlich beantragt und vm Vrstand genehmigt werden. Eine Änderung kann nur bewilligt werden, wenn entsprechende Buchungszeiten frei sind der frei werden. Ein Tausch vn Buchungstagen der Mitglieder untereinander ist auf Antrag und Genehmigung durch den Vrstand auch zum Halbjahr möglich. Weitere Vraussetzungen/Frmalien zur Beendigung der Mitgliedschaft ergeben sich aus der Satzung. 4

5 2 Beiträge, Vereinsknten, Finanzierung 2.1 Vereinsbeiträge Zum Zeitpunkt der Vereinsaufnahme ist pr Mitgliedschaft der Eltern eine Aufnahmegebühr in Höhe vn 40 fällig. 2.2 Elternbeiträge zum 1. eines jeden Mnats Der Mnatsbeitrag und das Essensgeld sind vn den Eltern des betreuten Kindes jeweils separat zum 1. eines Mnats per Dauerauftrag zu zahlen. Die Beiträge richten sich nach der gültigen Gebührenrdnung. 2.3 Kautin Wer als aktives Mitglied in den Verein aufgenmmen wird, muss eine Kautin stellen. Die Kautin dient während der Mitgliedschaft im Verein auch als Sicherheit, die der Verein dem Vermieter nach dem Mietvertrag für die zur Betreuung der Kinder angemieteten Räume schuldet. Ferner darf der Verein die Kautin für Anschaffungen im Sinne der Satzung verwenden, sweit ein entsprechender Beschluss der Mitgliederversammlung, der eine zwei Drittel Mehrheit der abgegebenen Stimmen vraussetzt, vrliegt. Der Vrstand darf slche Anschaffungen auch hne Beschluss der Mitgliederversammlung vrnehmen, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist (z. B. Blitzableiter). Die Kautin beträgt 250 für das erste betreute Kind einer Familie 125 für jedes gleichzeitig betreute Geschwisterkind. Die Kautin wird per Überweisung bis zum Aufnahmetag des Kindes geleistet. Scheidet das erste Kind der Familie aus, werden 125 zurückgezahlt. Erst bei Ausscheiden des letzten Kindes einer Familie wird die Kautin in Höhe vn 250 zurückgezahlt. Der Vrstand ist verpflichtet, dem ehemaligen Vereinsmitglied eine Abrechnung über die Kautin innerhalb vn zwei Mnaten nach der Beendigung seiner Mitgliedschaft vrzulegen und etwaige nch vrhandene Beträge an ihn auszuzahlen. 2.4 Vereinsknten Kntinhaber: Verein Schulpiraten e.v. Pstbank München Knt-Nr.: BLZ: Der Vrstand führt die Vereinsknten. Er ist berechtigt einen Dispkredit bis zu einer Höhe vn 1500 aufzunehmen. 3 Organisatin der Kindertagesstätte 3.1 Karteien und Einverständniserklärungen Für jedes Kind sind Karteien und Einverständniserklärungen ( Lgbuch ) vn den Eltern auszufüllen. Darin sind besndere Gewhnheiten, Eigenheiten, aber auch alle gesundheitlichen Aspekte wie zum Beispiel Allergien zu vermerken. Ebens muss eine Kpie des Impfpasses der Einrichtung ausgehändigt werden. Einverständniserklärungen betreffen: Infektinsschutz Ausflüge Klettergerüst Heimwegregelung 5

6 Fterlaubnis Schwimmen Viertklässlerpass Medikamentengabe 3.2 Mittagessen und Getränke Die Lieferung des Mittagessens erflgt durch einen Caterer und der Mittagssnack wird vm Team zubereitet., öklgisch bzw. bilgisch erzeugten Lebensmitteln wird Vrrang gegeben. Hierdurch entstehen pr Kind und Tag zusätzliche Ksten vn 4,. Als Getränke werden vr allem Wasser und Tee, ab und zu auch 100%ige Säfte und Milch angebten. In den Ferien gibt es zusätzlich eine Vrmittagsbrtzeit, die nach den festgelegten Leitlinien für gesunde Ernährung ebenfalls vm Team zubereitet wird. 3.3 Kleidung/Hygieneartikel Die Eltern stellen sicher, dass entweder generell der gemäß Jahreszeit und Witterung in der Einrichtung vrhanden sind Für jedes Kind ein Paar Hausschuhe Für schlechtes Wetter: Matschhsen der/und Gummistiefel Für jedes Kind wird eine kmplette Kleidungsmntur als Ersatz (+ Plastiktüte), in der Einrichtung depniert. Schmutzwäsche wird mitgegeben. Wäsche sllte am nächsten Tag aufgefüllt werden. außerdem Kpfbedeckungen u. ä. (Mütze im Winter, Snnehut im Smmer), Handschuhe, Schal, Skianzug. ä. 3.4 Öffnungszeiten Mntag bis Freitag: Schulferien: Abhlzeiten Abhlzeiten werden im Rahmen eines pädaggisch sinnvllen Tagesablaufs festgelegt. Dies erflgt durch das Team in Abstimmung mit dem Vrstand und unter Beteiligung der Elternschaft. Derzeit gelten flgende Abhlzeiten: Mntag bis Freitag: vn 14:45 bis 15:00 und 16:45 bis Uhr In Einzelfällen können die Abhlzeiten in Absprache mit den Betreuungspersnen variiert werden. Wenn die Abhlzeiten nicht eingehalten werden können, entstehen für die betrffene Mitarbeiterin Überstunden, die vn der Einrichtung nicht getragen werden können; Sllte dieser Fall der Verspätung eintreten, ist dies mit der betrffenen Mitarbeiterin privat zu regeln. Grundsätzlich gilt, dass die Einrichtung auch nach den Abhlzeiten nch vn den Eltern genutzt werden kann, falls eine längere Betreuung nötig ist. Während dieser Zeit müssen aber zwingend entweder mindestens ein Vereinsmitglied der eine Betreuungspersnen nch anwesend sein. Sllte dies eine Betreuungspersn sein, s darf es hier nicht zu Überstunden kmmen, sndern es muss eine entsprechende finanzielle Regelung zwischen der Betreuungspersn und den Eltern geben. Sllte die Einrichtung dementsprechend genutzt werden, s muss das mit dem Vrstand abgestimmt werden. Die Eltern haben dafür Srge zu tragen, dass in Abwesenheit der Betreuungspersnen die Räume pfleglich behandelt werden, anschließend aufgeräumt und der Schlüssel sicher verwahrt wird. 6

7 3.6 Tagesablauf Fixpunkte des Tagesablaufs sind: Ankmmen der Kinder mit Freispiel Gemeinsames Mittagessen aller Kinder, Gruppenrunde, Aufräumgruppen (Gemeinschaftsprinzip) Draußen Zeit zum Austben bei jedem Wetter Hausaufgabenzeit Brtzeit, Freispiel, Bastelangebten Die knkrete Ausgestaltung des Tagesablaufs passt sich den jahreszeitlichen und pädaggischen Erfrdernissen an und wird vm Team mit Vrstand und Elternschaft abgestimmt. Ausnahme Prjekttag Freitag: Keine Hausaufgaben, Zeit für Ausflüge, Aufführungen, Werkstatt, etc. 3.7 Ausflüge Das Einverständnis, dass das Kind während der Betreuungszeit die Räume der Einrichtung in Begleitung vn Betreuungspersnen verlassen kann, wird vrausgesetzt. 3.8 Telefnzeiten Werden in Absprache mit Betreuerin und bei Bedarf gesndert geregelt. Ansnsten gilt: Sind die Betreuungspersnen wegen Beschäftigung nicht erreichbar, wird der Anrufbeantwrter eingeschaltet, auf dem Nachrichten hinterlassen werden können. 3.9 Ferienregelungen Insgesamt wird die Einrichtung jährlich für 6 Wchen geschlssen, um die Ferienzeiten für die Betreuungspersnen zu gewährleisten. Die sechs Wchen verteilen sich wie flgt Weihnachten: mindestens eine Wche Smmerferien: drei Wchen der Schulferien (welche, wird jedes Jahr neu festgelegt) eine Wche Ostern/eine Wche Pfingsten: gemäß Abstimmung zwischen pädaggischem Team und Eltern Die Elternversammlung entscheidet über die Ferienzeiten. Eine Entscheidung über den genauen Ferienplan für das laufende Jahr muss jeweils bis zum 15. Nvember verabschiedet werden. Die Betreuungspersnen müssen zu dieser Zeit auch Urlaub nehmen. Urlaubszeiten der Betreuungspersnen außerhalb dieser Ferien höchstens 5 Arbeitstage pr Jahr nach Absprache mit dem Vrstand - werden nicht gleichzeitig genmmen, es sei denn, die Einrichtung ist geschlssen (ggf. Brückentage nach Feiertagen). Über die Schließung der Einrichtung an Brückentagen wird vn Fall zu Fall entschieden. In der Regel wird zwei Wchen vrher per Aushang der Betreuungsbedarf ermittelt. Wenn weniger als fünf Kinder kmmen würden, wird die Einrichtung geschlssen. Außerdem schließt die Einrichtung für zwei pädaggische Besprechungstage (einer ist der 1. Tag nach den Hrtsmmerferien) und gegebenenfalls nch zwei weitere Tage, die die Festangestellten vn der Arbeit freigestellt sind. Vn diesen zwei Tagen ist mindestens einer für eine Frtbildung zu nehmen, der zweite kann wahlweise auch für einen Betriebsausflug genmmen werden. Persnalengpässe, die an diesen Tagen entstehen, können die Eltern durch Elterndienste auffangen, wenn Betreuungsbedarf für mindestens fünf Kinder besteht Kündigungsfristen Ein Jahr in der Einrichtung geht vm 1. September bis zum 31. August. Zu den Kündigungsfristen siehe 5 Beendigung der Mitgliedschaft Ziffer 2 der Satzung (2 Mnate zum bzw jeden Jahres ). 7

8 4 Snstiges 4.1 Ausfall vn Betreuungspersnen Für den Ausfall einer Betreuungspersn werden individuell pädaggische Aushilfskräfte eingeteilt. In Ntfällen, das heißt, falls keine slchen Aushilfskräfte zur Verfügung stehen, müssen Eltern die Vertretung übernehmen. Die Eltern der betreuten Kinder geben gegenüber den Betreuungspersnen jeweils einen Wchentag an, an dem sie bei Bedarf einspringen können. 4.2 Krankheit der Kinder Bei Nichtkmmen des Kindes ist der/die Erziehungsberechtigte verpflichtet, dies den Betreuungspersnen bis 11:30 Uhr mitzuteilen. 4.3 Wann ist ein Kind krank? ab 38 C Fieber, Durchfall, Erbrechen, typische Kinderkrankheit. Die Betreuungspersnen entscheiden, b ein Kind krank ist und vrzeitig aus der Kindertagestätte abgehlt werden muss der gar nicht erst bleiben darf. Bei Ausbruch der Krankheit in der Einrichtung werden die Eltern sfrt infrmiert. Sie müssen ihr Kind umgehend abhlen. Bis dahin bleibt es in der Einrichtung. Bei eindeutigem Ausbruch der Krankheit zu Hause, bleibt das Kind zu Hause. Die Betreuungspersnen sind zu infrmieren. Sllte sich das Kind bereits zu Hause auffällig verhalten, es jedch nicht sicher sein, b es wirklich krank ist, entscheiden die Betreuungspersnen. Rückkehr in die Gruppe nach einer Krankheit: bei Kinderkrankheiten: wenn der Arzt es bestätigt, wenn das Kind ein bis zwei Tage fieberfrei ist (Rückfall, Ansteckungsgefahr). Bei Bindehautentzündungen muss das Kind drei Tage zu Hause bleiben. Bei ansteckenden Krankheiten entscheiden die Betreuungspersnen, b das Kind zu Hause bleiben muss bzw. b ein Attest erfrderlich ist. Sllte ein Kind aus Krankheitsgründen längere Zeit fehlen, s muss der Elternbeitrag trtzdem weiterhin gezahlt werden. 4.4 Medikamente Die Erzieherinnen dürfen keine Medikamente verabreichen. Ausnahmen erflgen nach Absprache. 4.5 Epidemien (z. B. Läuse, Scharlach) Bei Epidemie bzw. auf Anrdnung des Gesundheitsamtes kann beschlssen werden, die Einrichtung geschlssen zu halten. 4.6 Sprechstunden/Elterngespräche Alle Teammitglieder stehen für Sprechstunden zur Verfügung. Hierfür werden Listen mit Terminvrschlägen ausgehängt und Termine zwischen Erzieher und Eltern vereinbart. 8

9 4.7 Elternabende Pädaggische Elternabende werden vm Team mindestens einmal im Jahr einberufen. Eltern sind verpflichtet, diese zu besuchen der sich schriftlich zu entschuldigen. 4.8 Sicherheitsvrkehrungen Feuerlöscher und Ntfallkffer sind in den Räumen vrhanden. Die Teammitglieder haben einen Erste-Hilfe-Kurs zu abslvieren. Ein Gesundheitszeugnis und ein erweitertes Führungszeugnis müssen für jede Betreuungspersn vrliegen. 4.9 Versicherungen Kinder: Sie sind über den KKT versichert (bei Unfällen alles, was die Krankenkasse der Eltern nicht zahlt; Haftpflicht: bei Schäden an Gegenständen, die nicht Eigentum der Tagesstätte sind, z. B. Mietsachschäden). Kinder müssen außerdem über eine Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert sein. Teammitglieder: Unfallversicherung über KKT, private Haftpflichtversicherung. 5 Pflichten der Eltern und Organisatin des Vereins Für den erflgreichen Betrieb der Schulpiraten und die Weiterentwicklung als Einrichtung wirken verschiedene Institutinen zusammen. 5.1 Eltern-Pflichtenwchen Im wöchentlichen Wechsel müssen alle Eltern mehrmals im Jahr Pflichtenwchen erfüllen. Dies beläuft sich auf maximal 3x im Jahr pr Familie (abhängig vn Gesamtzahl der Kinder in der Einrichtung). Mitglieder des Vrstandes sind vn den Pflichtenwchen ausgenmmen. Während einer Pflichtenwche muss Flgendes getan werden. 1. Einkaufsdienst (Liste wird vm Team erstellt). 2. Wäsche waschen (Handtücher, Servietten, gelegentlich auch Kissen, Teppich etc.). 3. Staubsaugen bzw. Fegen in allen Räumen 4. Entsrgen des getrennten Mülls (Plastik, Glas, Papier, Dsen). 5. Kühlschrankkntrlle (Haltbarkeitsdaten) 6. Hygienemaßnahmen (Türgriffe, etc.) 7. kleinere Aufräumarbeiten Der Pflichtenwchenplan hängt in der Einrichtung aus. Nichteinhaltung der Pflichtenwchen kann zum Ausschluss führen. Für nicht erbrachte Pflichtenwchen werden Entgelte für die Putzkraft erhben. 5.2 Organisatinsstruktur des Vereins Der Schulpiraten e.v. mit seinen sgenannten Organen bestehend aus Vrstand und den Eltern bzw. den Mitgliedern trifft in der Mitgliederversammlung alle ntwendigen Beschlüsse. Dabei befasst sich die Elternversammlung nch einmal speziell mit allen laufenden Geschäften in Zusammenhang mit der Kinderbetreuung (Persnalentscheidungen, Pädaggisches Knzept, etc.). Mitglieder- und Elternversammlung werden möglichst an gemeinsamen Terminen durchgeführt. Grundsätzlich ist der durch die Mitgliederversammlung gewählte Vrstand mit der Geschäftsführung des Schulpiraten e.v. betraut und legt den Mitgliedern darüber auf den Mitgliederversammlungen Rechenschaft ab. Das pädaggische Team besteht aus Angestellten des Schulpiraten e.v., verfügt über eine pädaggische Leitung und gewährleistet die Kinderbetreuung. 9

10 Swhl im Team als auch in der Vrstandschaft und zwischen Team und Vrstand wird ein kperativer Führungsstil gepflegt, der nach knstruktiven und knsensfähigen Lösungen sucht und auf die Eigenverantwrtung und den Mitgestaltungswillen der Beteiligten setzt. Regelmäßige Vrstands-Team-Treffen (mnatliche Kurztreffen und 3 bis 4 längere Treffen) stellen die Kmmunikatin und Kperatin zwischen Vrstand und Team sicher. Bei Bedarf wird Supervisin in Anspruch genmmen. Teamleitung und Vrstandsvrsitz stellen als zentrale Ansprechpartner die Kmmunikatin zwischen Team und Vrstand sicher und legen in Knfliktfällen die weitere Vrgehensweise fest. Das Beschwerdemanagement gibt hierfür verbindliche Przesse vr (Siehe Anhang 2). Die Bedingungen für mehrheitliche Entscheidungen in Mitglieder-, Elternversammlung und Vrstand regelt die Satzung. 5.3 Elternmitwirkung und Mitbestimmung Als Elterninitiative ist Elternmitwirkung und Mitbestimmung ist in allen Bereichen der Vereinsaufgaben ausdrücklich gewünscht und rganisatrisch swie rechtlich verankert und zwar vr allem durch Willensbildung und Mitwirkung an allen Entscheidungen bei Mitglieder- und Elternversammlungen Gestaltung und Ausfüllung der Ämter (siehe auch Ämterliste mit detaillierter Aufgabenbeschreibung) Arbeit und Beteiligung in Arbeitsgruppen (z.b. Pädaggisches Knzept, Schulpiraten- ABC, etc.) Vrschläge, Kritik und Hinweise im Rahmen der jährlichen Elternbefragung Termine des pädaggischen Elternabends swie der Elternversammlung werden vrzugsweise zusammen durchgeführt. 5.4 Team und Teamleitung Die Teamleitung besitzt die fachliche Persnalverantwrtung, die Richtlinienkmpetenz für das Pädaggische Arbeiten (einschließlich der gesetzlichen Vrgaben des BayKiBiG), trägt Verantwrtung für zentrale Dkumentatinsaufgaben im Rahmen des Pädaggischen Arbeitens und der Arbeitsabläufe und ist der zentrale Ansprechpartner für Vrstand und Eltern. Die Teammitglieder arbeiten eigenverantwrtlich pädaggisch swie in individuellen Prjekten und eigenen Kmpetenzbereichen. Hier sind sie auch unmittelbare Ansprechpartner für die Eltern. Sie unterstützen die Teamleitung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und gestalten die Entwicklung der Einrichtung aktiv mit. Die detaillierte Beschreibung vn Aufgaben und Zuständigkeiten findet sich in der Stellenbeschreibung. 5.5 Vrstand Der Vrstand trägt qua Wahl durch die Mitgliederversammlung die Verantwrtung für die Geschäftsführung. Er haftet im Falle grbfahrlässigen Verhaltens der vrsätzlicher Pflichtverletzung (siehe auch Satzung 10). Als gesetzlicher Vertreter des Vereins nach außen verhandelt er mit den Fördergebern, Vermieter und anderen Dritten und ist Ansprechpartner für deren Ansprüche. Der Vrstand des Schulpiraten e.v. teilt sich in die vier Ressrts Vrstand Krdinatin, Finanzen, Persnal und Kmmunikatin. Er trägt auch die disziplinarische Persnalverantwrtung im Auftrag der Mitglied- und Elternschaft. Die detaillierte Beschreibung vn Aufgaben und Zuständigkeiten findet sich in der Ämterliste. Der Vrstand rganisiert sich in 10

11 mindestens zweimnatlichen Treffen, dabei bündelt der Vrsitz die Anliegen gegenüber dem Team und ist dessen zentraler Ansprechpartner. 5.6 Liste der Vrstands- und Elternämter Jedes Elternpaar/Alleinerziehender übernimmt ein Vrstandsamt, ein Amt der die Mitarbeit in einer bestehenden der neu gebildeten AG (Arbeitsgruppe). Die Ämter und ihre Aufgaben: Vrstand Krdinatin Präsentatin des Vereins nach Außen Krdinierung und Durchführung der Mitglieder- und Elternversammlungen Führen des Businessplans/der Finanzplanung, Haushaltsantrag (zusammen mit Vrstand Finanzen) Anpassung der Rahmenbedingungen (Öffnungszeiten, Kinderzahl, Persnal) in Ab-stimmung mit dem Vrstand, Team und Elternschaft Sichtung der Pst und Weiterleitung an andere Vrstandsmitglieder in Zusammen-arbeit mit dem Team Zentraler Ansprechpartner für die Teamleitung Übergerdneter Kntakt zum KKT, zum Jugendamt, zum Fördergeber (Stadt) Bearbeitung der Anträge für Mitglieder- und Elternversammlung Pflege der Satzung und der Geschäftsrdnung, Kntakt zum Ntar Kntakt zum Vermieter in Zusammenarbeit mit der AG Hausmeister Vertretung Vrstand Finanzen Vrstand Finanzen Führung des Businessplans/der Finanzplanung (zusammen mit Vrstand Krdinatin) Kntrlle der Elternbeiträge, Kautin, Essensgeld, Spenden in Zusammenarbeit mit dem Finanzhelfer Ausstellung vn Spendenquittungen in Zusammenarbeit mit AG Feste (Spnsring) Kntakt zur Bank Buchführung des Vereins inkl. Jahresabschluss in Zusammenarbeit mit einem Buchhalter und Kntakt zum Finanzamt Verwaltung der Handkasse Erstellung des Haushaltsantrages und Verwendungsnachweise Vertretung Vrstand Kmmunikatin Vrstand Persnal Persnalsuche, Einstellungsverfahren in Zusammenarbeit mit Vrstand und Teamleitung Ausstellen vn Zeugnissen Ansprechpartner für Persnalfragen, jährliche Persnalgespräche mit dem Team Planung vn Frtbildungen und Supervisin zusammen mit den Angestellten Mithilfe bei Erstellung des Haushaltantrages (Persnalangelegenheiten) Vertretung Vrstand Krdinatin Vrstand Kmmunikatin Kmmunikatinsschnittstelle Vrstand/Team/Eltern Vrbereitung der Vrstand-Team-Treffen (Themensammlung) Einladung der Mitglieder zu Versammlungen, Infabenden etc. Schlussredaktin der Prtklle und Verteilung Infrmatin der Mitglieder und Interessenten Erstellen und Führen flgender der Listen in Zusammenarbeit mit dem Team: wichtige Ansprechpartner, Aushilfskräfte, Ämter, Mitglieder Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenarbeit mit Amt Öffentlichkeitsarbeit 11

12 Einarbeiten Änderungen in Dkumente (Satzung, Geschäftsrdnung, Betreuungsvertrag, Mitgliedsanträge, Aufnahmeanträge, Gebührenrdnung) Verwaltung der Mitgliedsanträge in Zusammenarbeit mit dem Team Vertretung Vrstand Persnal Gemeinsame Aufgaben des Vrstands Regelmäßige Vrstandstreffen mit Beschlussfassungen bzw. Ausarbeitung vn Entscheidungsgrundlagen für Beschlussfassung in Mitgliederversammlung der Elternversammlung (nach Bedarf) Treffen mit dem Team (Austausch, Beratung, Planung): 1x mnatlich kurz, halbjährlich lang (September/März) Gespräche zur Persnalführung: 1x jährlich mit jedem Teammitglied (wenn gewünscht) Gespräche zum Prbezeitverlauf Organisatin des Dienstplans (inkl. Verfügungszeit), Urlaubsplan Außergewöhnliche Gespräche zu Prblemen innerhalb des Teams, der Elternschaft, zwischen Team und Elternschaft swie zum Engagement und bei Abmahnungen Vrauswahl neuer Erzieher/innen Auswahl neuer Kinder in Zusammenarbeit mit dem Team und dem Beauftragten für neue Eltern und Kinder Revisr/Finanzassistent Kntrlle der Buchführung Miterstellen der Jahresbilanz Kntrlle der Eingänge vn Elternbeiträgen, Essensgeld, Mitgliederbeiträgen, Kautinen auf unser Knt in Zusammenarbeit mit dem Finanzvrstand Führen der Mitgliederliste /Adressliste Buchungsbelege verwalten Abschlagszahlungen verwalten Unterstützen beim Erstellen der Haushaltsanträge und Verwendungsnachweise Datenpflege KiBiGWeb Persnalreferent/Persnalassistent Vrbereitung und Überprüfung der Lhnabrechnung (Kntakt IBPr) Vrbereitung der Lhnabrechnung (Kntakt KKT) Meldung bei der Szialversicherung über Krankenkasse Vrbereitung der Arbeitsverträge und evtl. Änderungen Erstellung, Pflege und Kntrlle der Arbeitszeitdaten Klärung vn Versicherungsfragen Beauftragte für neue Eltern Anlaufstelle für neue Eltern/Kinder Aushang bei freien Betreuungsplätzen Verwaltung der Aufnahmeanträge (Erstellung und Aktualisierung der Interessentenliste), Bericht auf den EVs Organisatin des Inftreffens für neue Eltern Organisatin des Schnuppertags für neue Eltern/Kinder Öffentlichkeitsarbeit Vermarktung mit passenden Unterlagen (Flyer, Aushänge, Einladungen) Pressemeldungen/Berichte in Zusammenarbeit mit dem Vrstand Wahrnehmung vn Außenterminen (z. B. Bezirksauschuss) Website Pflege und Redaktin der Website (externer und interner Bereich) 12

13 Schriftführer Prtkllführung bei Mitgliederversammlungen, Elternversammlungen und pädaggischen Elternabenden (je ca. 2x im Jahr) IT-Beauftragter Telefn und Cmputer (Aktualisierung der Sftware, Hilfe bei Prblemen) Fts/Ftbücher Ftaufnahmen bei Aktinen und Festen Organisatin mindestens eines Gruppenfts im Jahr Erstellen der Ftbücher zur Verabschiedung der 4. Klässler Verwaltung der Fts, die vn Team und Eltern erstellt werden Online Verwaltung der Fts/Pflege der Drpbx Hausmeister Kleinreparaturen Regelmäßige Kntrlle vn Verschleißteilen (Birnen etc.) Beauftragung vn Handwerkern bei größeren Umbauten, Reparaturen etc. Sicherheitscheck Innenausstattung/Renvierung Verschönerung der neuen Räume Neuanschaffungen Organisatin der jährlichen Smmer-Putzaktin Feste/Aktinen/Geschenke/Spnsring (AG) Organisatin des Adventsfests Organisatin des Tages der ffenen Tür Organisatin weiterer Feste und Aktinen Organisatin Eltern-Kind-Wchenende Unterstützung Team bei Organisatin Ferienfahrt Geschenke für Team: Einsammeln des Elternbeitrags, Überblick über Geburtstage des Teams, Besrgen/Verpacken der Geschenke in Absprache mit Vrstand Spenden: Organisatin vn Spendenaufrufen, Mitwirkung bei der Erstellung vn Anträgen zur finanziellen Unterstützung (z.b. Bezirksausschuss) Hygiene/Sicherheit Ansprechpartner für das Team Organisatin der Putzhilfe (Suche, Einstellung, Vereinbarung der Putzzeiten) T-d-Liste für Putzhilfe und Kntrlle der Arbeiten, Absprachen für die Ferienzeiten und bei Festen in Zusammenarbeit mit dem Team regelmäßige Kntrlle der Hygiene in der Einrichtung (v.a. Küche und Tiletten) Erstellung der Pflichtenwchenliste Krdinatin der Elterndienste Unterweisung in Unfallverhütung und Erste Hilfe in Zusammenarbeit mit dem Persnalvrstand für das Persnal rganisieren Jedes Amt kann vn mehreren Persnen ausgeübt werden (Regelung der Vertretung im Urlaubs- der Krankheitsfall). Vertretungstätigkeit wird nicht mit Pflichtenwchen gegengerechnet. Sllte es zu einem erheblichen Arbeitsaufwand für Stellvertreter kmmen, s müssen sich die beiden Amtsinhaber untereinander auf einen Ausgleich einigen. 13

14 5.7 Ntfalldienst bei Persnalausfall Sllten Betreuungspersnen ausfallen, sdass der einwandfreie Ablauf der Einrichtung nicht mehr gewährleistet ist, tritt der Ntfalldienst der Aushilfskräfte/Eltern in Kraft. Wenn keine Aushilfskräfte zur Verfügung stehen, muss der Elternntdienst einspringen. Dazu müssen alle Eltern angeben, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten sie im Bedarfsfall einspringen. Der Ntfallkrdinatr rganisiert dann den jeweiligen Einsatz. Der Einsatz der Eltern kann ggf. durch Reduktin der Pflichtenwchen ausgeglichen werden. Die Betreuungspersnen werden angehalten sich möglichst frühzeitig krank zu melden. 5.8 Aushilfe bei Ausflügen, Festen etc. Immer wieder wird es zu erhöhtem Persnalbedarf kmmen. Zum Beispiel wenn die Einrichtung einen Ausflug plant, wenn ein Flhmarkt veranstaltet wird etc. Diese Dienste sind freiwillig und werden in der vrhergehenden Mitgliederversammlung festgelegt. München,

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