Vertragsunterlagen Verbraucherinformationen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Vertragsunterlagen Verbraucherinformationen"

Transkript

1 Vertragsunterlagen Verbraucherinformationen Änderungen und Vergleich Stand 01/2015

2 Sehr geehrte Vertriebspartnerin, sehr geehrter Vertriebspartner, anhand der nachstehenden Gesamtübersicht können Sie die fachlichen Änderungen einsehen, die wir zum 1. Januar 2015 in den Verbraucherinformationen vorgenommen haben. Erklärung: Verbesserung Klarstellung/Verdeutlichung Verschlechterung Allgemein betrifft alle Sparten Hinweis zum Datenschutz Die HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT hat sich zur Einhaltung der Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft (Code of Conduct) verpflichtet. Diese wurden gemeinsam vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (GDV), den Datenschutzaufsichtsbehörden und dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.v. aufgestellt. Die Regeln gehen freiwillig über die geltenden Datenschutzvorschriften hinaus und unterstreichen, dass der Schutz der Kundendaten oberste Priorität hat. Die Versicherungsbranche nimmt mit dieser Selbstverpflichtung eine Vorreiterrolle beim Thema Datenschutz ein. Der vollständige Wortlaut der Verhaltensregeln ist unter abrufbar. Merkblatt zur Datenverarbeitung. Der Passus wurde zum neu aufgenommen und ersetzt den ursprünglichen Text.

3 Privat- und Tierhalter-Haftpflichtversicherung VIII Zusatzbedingungen für die Versicherung von Schadenersatzrechtschutz als Ergänzung zur Ausfalldeckung im Rahmen der Privat- und Tierhalter- Haftpflichtversicherung 3 1. a) bei Eintritt des Rechtsschutzfalles im Inland die Vergütung für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwalts bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines am Ort des zuständigen Gerichts ansässigen Rechtsanwalts. Wohnt der Versicherungsnehmer mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt und erfolgt eine gerichtliche Wahrnehmung seiner Interessen, trägt der Versicherer weitere Kosten für einen im Landgerichtsbezirk des Versicherungsnehmers ansässigen Rechtsanwalt bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwalts, der lediglich den Verkehr mit dem Prozessbevollmächtigten führt; b) bei Eintritt eines Rechtsschutzfalles im Ausland die Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen, am Ort des zuständigen Gerichts ansässigen ausländischen oder eines im Inland zugelassenen Rechtsanwalts. Im letzteren Fall trägt der Versicherer die Vergütung bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung, die entstanden wäre, wenn das Gericht, an dessen Ort der Rechtsanwalt ansässig ist, zuständig wäre. Wohnt der Versicherungsnehmer mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt und ist ein ausländischer Rechtsanwalt für den Versicherungsnehmer tätig, trägt der Versicherer weitere Kosten für einen im Landgerichtsbezirk des Versicherungsnehmers ansässigen Rechtsanwalt bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwalts, der lediglich den Verkehr mit dem ausländischen Rechtsanwalt führt; 3 1. a) bei Eintritt des Versicherungsfalles im Inland die Vergütung für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwalts bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines am Ort des zuständigen Gerichts ansässigen Rechtsanwalts. Wohnt der Versicherungsnehmer mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt und erfolgt eine gerichtliche Wahrnehmung seiner Interessen, trägt der Ver-sicherer weitere Kosten für einen im Landgerichtsbezirk des Versicherungsnehmers ansässigen Rechtsanwalt bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwalts, der lediglich den Verkehr mit dem Prozessbevollmächtigten führt; b) bei Eintritt eines Versicherungsfalles im Ausland die Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen, am Ort des zuständigen Gerichts ansässigen aus-ländischen oder eines im Inland zugelassenen Rechtsan-walts. Im letzteren Fall trägt der Versicherer die Vergütung bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung, die entstanden wäre, wenn das Gericht, an dessen Ort der Rechtsanwalt ansässig ist, zuständig wäre. Wohnt der Versicherungsnehmer mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt und ist ein ausländischer Rechtsanwalt für den Versicherungsnehmer tätig, trägt der Versicherer weitere Kosten für einen im Landgerichtsbezirk des Versicherungsnehmers ansässigen Rechtsanwalt bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwalts, der lediglich den Verkehr mit dem ausländischen Rechtsanwalt führt; VIII Zusatzbedingungen für die Versicherung von Schadenersatzrechtschutz als Ergänzung zur Ausfalldeckung im Rahmen der Privat- und Tierhalter- Haftpflichtversicherung 3 3. Es gilt eine Versicherungssumme in unbegrenzter Höhe je Rechtsschutzfall unter Berücksichtigung der Gebührenordnungen und Kostengesetze als vereinbart. Zahlungen für den Versicherungsnehmer und mitversicherte Personen aufgrund desselben Rechtsschutzfalles werden hierbei zusammengerechnet. Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Versicherungsfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen Es gilt eine Versicherungssumme in unbegrenzter Höhe je Rechtsschutzfall unter Berücksichtigung der Gebührenordnungen und Kostengesetze als vereinbart. Zahlungen für den Versicherungsnehmer und mitversicherte Personen aufgrund desselben Versicherungsfalles werden hierbei zusammenge-

4 Privat- und Tierhalter-Haftpflichtversicherung rechnet. Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Versicherungsfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen. VIII Zusatzbedingungen für die Versicherung von Schadenersatzrechtschutz als Ergänzung zur Ausfalldeckung im Rahmen der Privat- und Tierhalter- Haftpflichtversicherung 4 Der Passus wurde zum komplett geändert.

5 Tierhalter-Haftpflichtversicherung Komfort PLUS BBR Tierhalter-Haftpflichtversicherung Komfort PLUS IV. Ziff (1) Die Voraussetzungen nach a) und b) müssen nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor dessen Beendigung eingetreten sein. 4. (1) Die Voraussetzungen nach a) und b) müssen nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor dessen Beendigung eingetreten sein. Für die Leistungsarten nach 2 b) bis d) besteht Versicherungsschutz jedoch erst nach Ablauf von drei Monaten nach Versicherungsbeginn (Wartezeit). BBR Tierhalter-Haftpflichtversicherung Komfort PLUS IV. Ziff (2) Soweit nicht ein anderer Rechtsschutzversicherer für die versicherte Person für den gleichen Rechtsschutzfall zur Kostenübernahme verpflichtet ist, erbringt und vermittelt der Versicherer Dienstleistungen zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen und trägt 5. (2) Der Versicherer erbringt und vermittelt Dienstleistungen zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen und trägt BBR Tierhalter-Haftpflichtversicherung Komfort PLUS IV. Ziff a (3) Abweichend von Abs. (1) Satz 2 kann der Versicherungsnehmer den Mediator selbst auswählen. In diesem Fall erstattet der Versicherer abweichend von Abs. (2) höchstens acht Sitzungsstunden á maximal 180 EUR. Erstattungsfähig sind nur die Kosten für einen Mediator, den alle am Mediationsverfahren beteiligten Personen schriftlich beauftragt haben. Sind am Mediationsverfahren auch nicht versicherte Personen beteiligt, übernimmt der Versicherer die Kosten anteilig im Verhältnis versicherter zu nicht versicherten Personen. (4) Für die Tätigkeit des Mediators ist der Versicherer nicht verantwortlich. 5.a (3) Für die Tätigkeit des Mediators ist der Versicherer nicht verantwortlich.

6 Hausratversicherung VARIO Allgemeine Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB 2010) B1. Sonderbedingungen Hausrat VARIO Status 1.6 Zu 2 VHB 2010 gilt: Mitversichert sind Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen. Der Passus wurde zum neu aufgenommen. Allgemeine Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB 2010) B1. Sonderbedingungen Hausrat VARIO Status 2.7 Einbruch über nicht versicherte Räume Als Einbruch gemäß 3 Nr. 2 a) VHB 2010 gilt auch, wenn in das Objekt, in dem sich der versicherte Hausrat befindet, in einem nicht versicherten Raum eingebrochen wurde und der Täter von dort ohne zusätzliche Hindernisse in die versicherten Räumlichkeiten gelangt. Als Einbruch gemäß 3 Nr. 2 a) VHB 2010 gilt auch, wenn in das Objekt, in dem sich der versicherte Hausrat befindet, in einem nicht versicherten Raum eingebrochen wurde und der Täter von dort ohne zusätzliche Hindernisse in die versicherten Räumlichkeiten gelangt. Es hat keinen Einfluss auf die Leistungspflicht des Versicherers, ob die nicht versicherten Räumlichkeiten von Familienangehörigen des Versicherungsnehmers gewerblich oder privat genutzt werden. Allgemeine Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB 2010) B1. Sonderbedingungen Hausrat VARIO Status 7.1 Sachen in Bankschließfächern Sachen in Bankschließfächern sind bis zu 25 Prozent der Versicherungssumme gegen die versicherten Gefahren mitversichert. Diese Deckung besteht subsidiär zu einem Schadenersatzanspruch gegenüber der verwahrenden Bank. Sachen in Bankschließfächern sind bis zu 25 Prozent der Versicherungssumme gegen die versicherten Gefahren in Bankschließfächern mitversichert. Diese Deckung besteht subsidiär zu einem Schadenersatzanspruch gegenüber der verwahrenden Bank. Allgemeine Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB 2010) B1. Sonderbedingungen Hausraut VARIO Status 13. Unklare Zuständigkeit bei Versicherungswechsel Ist zum Zeitpunkt der Schadenmeldung unklar, ob ein Sachschaden während der Gültigkeit dieser Versicherung eingetreten ist oder in die Zuständigkeit der bis zu diesem Zeitpunkt bestehenden Vorversicherung fällt, wird der Versicherer die Schadenbearbeitung nicht wegen des fehlenden Nachweises seiner Zuständigkeit ablehnen. Kann sich der Versicherer mit dem Vorversicherer nicht einigen, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, tritt der Versicherer im Rahmen des mit ihm vereinbarten Versicherungsschutzes in Vorleistung, sofern und soweit die Leistung auch im Falle einer unverändert fortgeführten Vorversicherung erbracht worden wäre. Dies setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer den Versicherer soweit wie möglich bei der Klärung des Sachverhaltes unterstützt und der Versicherungsnehmer seine diesbezüglichen Ansprüche gegen den Vorversicherer an den Versicherer abtritt. Sollte sich im Rahmen der Geltendmachung der an den Versicherer abgetretenen Ansprüche herausstellen, dass der Schaden tatsächlich nicht in die Zuständigkeit des Versicherers fiel und der Vorversicherer ebenfalls nicht oder nur eingeschränkt zur Leistung verpflichtet war, kann der Versicherer vom Versicherungsnehmer die zu viel erbrachten Leistungen zurückverlangen. Bleibt hingegen unklar, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, erbringt der Versicherer auch eine sich gegenüber der Vorversicherung ergebende Mehrleistung, sofern festgestellt werden kann, dass es zum Zeitpunkt des Abschlusses bei dem Versicherer noch keine Anzeichen für einen bereits eingetretenen Schaden gab. Der Passus wurde zum neu aufgenommen.

7 Hausratversicherung VARIO Allgemeine Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB 2010) B2. Zusatzbedingungen Hausrat VARIO Plus 6.1 Sachen in Bankschließfächern Sachen in Bankschließfächern sind gegen die versicherten Gefahren mitversichert. Diese Deckung besteht subsidiär zu einem Schadenersatzanspruch gegenüber der verwahrenden Bank. Sachen in Bankschließfächern sind gegen die versicherten Gefahren in Bankschließfächern mitversichert. Diese Deckung besteht subsidiär zu einem Schadenersatzanspruch gegenüber der verwahrenden Bank. Allgemeine Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB 2010) C. Zusatzbedingungen Hausrat VARIO Plus C2. In Erweiterung zu den VHB 2010 gelten falls vereinbart Schäden durch Glasbruch mitversichert 2. c) Photovoltaik-/Solarmodule 2. c) Photovoltaikmodule

8 Unfallversicherung VARIO I Produktinformationsblatt zur Unfallversicherung VARIO 4. Ausschlüsse Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst müssten wir einen unangemessen hohen Beitrag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen. Nicht versichert sind insbesondere Unfälle - durch Bewusstseinsstörungen, sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle - die unmittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht werden - als Führer eines Luftfahrzeugs oder Luftsportgeräts, soweit nach deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt wird, sowie als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges - bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeuges auszuübenden beruflichen Tätigkeit - die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse an Rennen mit Motorfahrzeugen beteiligt, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und weitere Ausschlussgründe entnehmen Sie bitte Ziffer 4 der AUB. 4. Ausschlüsse Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst müssten wir einen unangemessen hohen Beitrag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen. Nicht versichert sind insbesondere Unfälle - durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen - die unmittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht werden - als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer), soweit nach deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt wird, sowie als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges - bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeuges auszuübenden beruflichen Tätigkeit - die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges an Fahrtveranstaltungen einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten beteiligt, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und weitere Ausschlussgründe entnehmen Sie bitte Ziffer 4 der AUB. AUB 2014 Komplette Änderung gemäß GdV-Empfehlung - Unfall-Rente nun in AUB unter Ziffer 2.2 geregelt. Bisherige Erweiterungen zur Unfall- Rente sind in BBU eingepflegt (BBU Vollschutz Ziffer 19., Komfortschutz Plus Ziffer 16., Komfortschutz Ziffer 14., Basisschutz Ziffer 10.) - Wegfall Genesungsgeld in AUB. Jetzt nur noch über BBU geregelt (BBU Vollschutz Ziffer 21., Komfortschutz Plus Ziffer 18., Komfortschutz Ziffer 15., Basisschutz Ziffer 11.) - Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze sind nun unter den AUB geregelt. Bisherige BBU dahingehend geändert. AUB 2010

9 Unfallversicherung VARIO AUB Invaliditätsleistung Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität Die Invalidität ist innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten und von einem Arzt schriftlich festgestellt worden. Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht kein Anspruch auf Invaliditätsleistung Geltendmachung der Invalidität Sie müssen die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall bei uns geltend machen. Geltend machen heißt: Sie teilen uns mit, dass Sie von einer Invalidität ausgehen. Versäumen Sie diese Frist, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistung ausgeschlossen. Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich entschuldigen, wenn Sie die Frist versäumt haben. Beispiel: Sie haben durch den Unfall schwere Kopfverletzungen erlitten und waren deshalb nicht in der Lage, mit uns Kontakt aufzunehmen Die Invalidität ist innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten und innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und von Ihnen bei uns geltend gemacht worden. AUB Kosten für kosmetische Operationen Voraussetzungen für die Leistung Die versicherte Person hat sich einer kosmetischen Operation unterzogen, um eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbilds zu beheben. Soweit Zähne betroffen sind, gehören nur Schneide- und Eckzähne zum äußeren Erscheinungsbild. Die kosmetische Operation erfolgt durch einen Arzt, nach Abschluss der Heilbehandlung und bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Minderjährigen vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Voraussetzung ist auch, dass ein Dritter (z.b. Krankenkasse, Haftpflichtversicherer) nicht zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet Art und Höhe der Leistung Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene Arzthonorare und sonstige Operationskosten, notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus, Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Der Passus wurde zum neu aufgenommen.

10 Unfallversicherung VARIO BBU Komforschutz Plus 10. Invaliditäts-Anmeldung und ärztliche Festellung (zu Ziffer AUB 2014) 1. Die Invalidität muss innerhalb von 18 Monaten eingetreten sein. 2. Die Frist zur Geltendmachung und zur ärztlichen Feststellung einer Invalidität wird abweichend von Ziffer und Ziffer AUB 2014 auf 24 Monate, vom Unfalltag an gerechnet, verlängert. 10. Invaliditäts-Anmeldung und ärztliche Feststellung (zu Ziffer AUB 2010) Die Frist zur Geltendmachung und zur ärztlichen Feststellung einer Invalidität wird abweichend von Ziffer AUB 2010 auf 24 Monate,vom Unfalltag an gerechnet, verlängert. VII Allgemeine Tarifbestimmungen für die Unfallversicherung VARIO Gefahrengruppeneinteilung (zu Ziffer AUB 2014) Gefahrengruppe A Frauen sowie Männer ohne körperliche Berufstätigkeit Die Einstufung in diese Gefahrengruppe erfolgt für Frauen sowie Männer, die sich in einer Berufsausbildung befinden, kaufmännisch, verwaltend, planend, gestaltend, lehrend im Innen- oder Außendienst der Wirtschaft bzw. der Verwaltung (einschließlich Verwaltung in der Polizei, der Finanzund Zollbehörden, der Justiz, der Feuerwehr), leitend oder aufsichtsführend im Betrieb oder auf Baustellen (einschließlich aufsichtsführender Meister), im Verkauf, in der Datenverarbeitung (EDV-Bereich), im Gesundheitswesen (außer Rettungssanitäter, Tierärzte, Tierarzthelfer) tätig sind, Anlagen/Maschinen elektronisch steuern, keine berufliche Tätigkeit ausüben, wie z. B. Arbeitssuchende, Rentner, Pensionäre, Studenten (außer Sportstudenten), Inhaber und Beschäftigte von Betrieben des Hotel- und Gaststättengewerbes (z.b. Köche). Gefahrengruppe B Frauen sowie Männer mit körperlicher Berufstätigkeit Die Einstufung in diese Gefahrengruppe erfolgt für Frauen sowie Männer, die körperliche oder handwerkliche Berufsarbeit auch gelegentlich (einschließlich mitarbeitende Meister) verrichten, Holz, Metall, Kunststoff, Steine, Erde be- oder verarbeiten, im Labor tätig sind, mit ätzenden, giftigen, leicht entzündlichen oder explosiven Stoffen umgehen, Maschinen bedienen, einrichten, warten oder reparieren, als Berufskraftfahrer, als Kurier, in der Landwirtschaft tätig sind, bei der Polizei, bei der Steuer-/Zollfahndung, bei der Feuerwehr, als Wachbedienstete tätig sind, als Sport-, Fitness- oder Tanzlehrer bzw. Trainer tätig sind, Sport studieren, mit Tieren arbeiten.

11 Unfallversicherung VARIO Gefahrengruppe A Frauen sowie Männer ohne körperliche Berufstätigkeit Die Einstufung in diese Gefahrengruppe erfolgt für Frauen sowie Männer, die sich in einer Berufsausbildung befinden. kaufmännisch, verwaltend, planend, gestaltend, lehrend im Innen- oder Außendienst der Wirtschaft bzw. der Verwaltung (einschließlich Verwaltung in der Polizei, der Finanz- und Zollbehörden, der Justiz, der Feuerwehr) leitend oder aufsichtsführend im Betrieb oder auf Baustellen (einschließlich aufsichtsführender Meister) im Verkauf, im Labor, in der Datenverarbeitung (EDV-Bereich), im Gesundheitswesen (außer Rettungssanitäter) tätig sind; Anlagen/Maschinen elektronisch steuern, keine berufliche Tätigkeit ausüben, wie z. B. Rentner, Pensionäre, Studenten (außer Sportstudenten). Inhaber und Beschäftigte von Betrieben des Hotel- und Gaststättengewerbes Gefahrengruppe B Frauen sowie Männer mit körperlicher Berufstätigkeit Die Einstufung in diese Gefahrengruppe erfolgt für Frauen sowie Männer, die körperliche oder handwerkliche Berufsarbeit - auch gelegentlich - (einschließlich mitarbeitende Meister) verrichten, Holz, Metall, Kunststoff, Steine, Erde be- oder verarbeiten, mit ätzenden, giftigen, leicht entzündlichen oder explosiven Stoffen umgehen, Maschinen bedienen, einrichten, warten oder reparieren, Berufskraftfahrer, Turn- und Tanzlehrer, in der Landwirtschaft tätige Männer, im Vollzugsdienst der Justiz, der Polizei, der Steuer-/Zollfahndung, der Feuerwehr tätig sind, Sportstudenten

12 Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung Besondere Bedingungen für die Versicherung der Haftpflicht aus Gewässerschäden Anlagenrisiko sowie Abwässeranlagen- und Einwirkungsrisiko 1. Versicherung der Anlagenhaftung 1.1 Gegenstand der Versicherung 1.2 Versicherungsleistungen 1.3 Rettungskosten 1.4 Vorsätzliche Verstöße 1.5 Vorsorgeversicherung 1.6 Gemeingefahren 1.7 Eingeschlossene Sachen 2. Versicherung der Abwässeranlagen- und der Einwirkungshaftung 2.1 Gegenstand der Versicherung 2.2 Beschaffenheit der Anlagen 2.3 Versicherung neuer Risiken 2.4 Selbstbeteiligung I Versicherung der Anlagenhaftung 1 Gegenstand der Versicherung 2 Versicherungsleistungen 3 Rettungskosten 4 Vorsätzliche Verstöße 5 Vorsorgeversicherung 6 Gemeingefahren 7 Eingeschlossene Sachen II Versicherung der Abwässeranlagen- und der Einwirkungshaftung 8 Gegenstand der Versicherung 9 Beschaffenheit der Anlagen 10 Versicherung neuer Risiken 11 Selbstbeteiligung Besondere Bedingungen für die Versicherung der Haftpflicht aus Gewässerschäden außer Anlagenrisiko sowie Abwässeranlagen- und Einwirkungsrisiko 1. Gegenstand der Versicherung 2. Versicherungsleistungen 3. Vorsätzliche Verstöße 4. Gemeingefahren 1 Gegenstand der Versicherung 2 Versicherungsleistungen 3 Vorsätzliche Verstöße 4 Gemeingefahren

13 Bauherren-Haftpflichtversicherung Besondere Bedingungen für die Bauherren-Haftpflichtversicherung 4. Bauen in Eigenleistung/Nachbarschaftshilfe (1) Versicherungsschutz wird nur geboten, 1. für den VN als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) bis zu einer veranschlagten Bausumme von EUR je Bauvorhaben. Übersteigen die Baueigenleistungen den Wert von EUR, besteht Versicherungsschutz nur, wenn dies besonders vereinbart ist. 2. wenn die Ausführung der Bauarbeiten nach behördlich genehmigten Bauplänen erfolgt. 4. Bauen in Eigenleistung/Nachbarschaftshilfe (1) Versicherungsschutz wird nur geboten, wenn 1. des VN als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) bis zu einer veranschlagten Bausumme von EUR je Bauvorhaben. Übersteigen die Baueigenleistungen den Wert von EUR, besteht Versicherungsschutz nur, wenn dies besonders vereinbart ist. 2. die Ausführung der Bauarbeiten nach behördlich genehmigten Bauplänen erfolgt. Firmenkunden-AGG-Versicherung Allgemeine und Besondere Bedingungen zur Haftplfichtversicherung von Ersatzansprüchen wegen Diskrimienierung (AGG-Versicherung) Vollständige Änderung aufgrund der Übertragung auf die GDV-Musterbedingungen.

14 Firmenkunden-Haftpflichtversicherung BBR zur Spezial-Haftpflichtversicherung BBR zur Spezial-Haftpflichtversicherung für Büro-, Handelsbetriebe und private Bildungseinrichtungen mit erweiterter Produktdeckung, Teil A, Spezielle Deckungsinhalte Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen durch sonstige Ursachen Eingeschlossen ist abweichend von Ziff. 7.6 AHB die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an zu betrieblichen Zwecken gemieteten, geleasten oder gepachteten Gebäuden und/oder Räumen (nicht jedoch an deren Ausstattung, Einrichtung, Produktionsanlagen und dgl.) und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden durch sonstige Ursachen. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen a) Abnutzung, Verschleißes und übermäßiger Beanspruchung; b) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten; c) Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann; Die Höchstersatzleistung für Mietsachschäden beträgt im Rahmen der Deckungssumme für Sachschäden EUR. Der Selbstbehalt je Schadenereignis beträgt 10%, mind. 100 EUR, max EUR Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen durch sonstige Ursachen Eingeschlossen ist abweichend von Ziff. 7.6 AHB die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an zu betrieblichen Zwecken gemieteten, geleasten oder gepachteten Gebäu-den und/oder Räumen (nicht jedoch an deren Ausstattung, Einrichtung, Produktionsanlagen und dgl.) und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden durch sonstige Ursachen. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen a) Abnutzung, Verschleißes und übermäßiger Beanspruchung; b) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten; c) Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann; Die Höchstersatzleistung für Mietsachschäden beträgt im Rahmen der Deckungssumme für Sachschäden EUR. Der Selbstbehalt je Schadenereignis beträgt 10%, mind. 100 EUR, max EUR. Bei Diskothekenbetrieben / Tanzlokalen siehe Vertragsteil B, Ziff. 5. BBR zur Spezial-Haftpflichtversicherung für Büro-, Handelsbetriebe und private Bildungseinrichtungen mit erweiterter Produktdeckung, Teil C, Spezielle Deckungsinhalte Ansprüche, soweit diese nicht in Vertragsteil C Ziff. 4 ausdrücklich mitversichert sind, Ansprüche, soweit diese nicht in Vertragsteil B Ziff. 4 ausdrücklich mitversichert sind,

15 Firmenkunden-Haftpflichtversicherung BBR zur Spezial-Haftpflichtversicherung BBR zur Spezial-Haftpflichtversicherung für Hotelbetriebe, Gastronomiebetriebe, Diskotheken, Teil B, Spezielle Deckungsinhalte betriebseigenen Sälen, Tagungsräumen, Sport- / Fitnesseinrichtungen / -geräten, Schwimmbädern, Saunen, Solarien, eigene Wellness-Einrichtungen, Minigolfanlagen, Kegel- / Bowlingbahnen, Kinderspielplätzen, Parkplätzen, dem Handel / Vertrieb mit Erzeugnissen aus eigener Herstellung und dergleichen. betriebseigenen Sälen, Tagungsräumen, Sport- / Fitnesseinrichtungen / -geräten, Schwimmbädern, Saunen, Solarien, eigene Wellness-Einrichtungen, Minigolfanlagen, Kegel- / Bowlingbahnen, Kinderspielplätzen, Parkplätzen, dem Handel / Vertrieb mit Erzeugnissen aus eigener Herstellung und dergleichen. Mietsachschäden (gemäß Vertragsteil A, Ziff ) gelten bei Diskothekenbetrieben / Tanzlokalen nicht mitversichert. BBR zur Spezial-Haftpflichtversicherung für Gesundheitsfachberufe, Ambulante Pflegedienste, Schönheitspflegeberufe, Teil B, Spezielle Deckungsinhalte 2. Für Ergotherapeuten, Heileurythmisten, Krankengymnasten, Logopäden, Masseure, Motopäden, Physiotherapeuten, Dentalhygieniker, Kuranstalt/Badeanstalten sowie die freien Gesundheitsberufe, wie z.b. Ernährungsberater, Yoga-Lehrer, Kinesiologen, Shiatsu-Therapeuten, Ayurveda-Therapeuten, Tai Chi- und Qigong-Therapeuten gilt Mitversichert sind: - Verabfolgung von Massagen aller Art, Teil- und Vollmassagen, einschließlich vorschriftsmäßigem Ölen und Pudern, auch unter Verwendung von Massageapparaten; - Heil-, Kranken- und Sport-Gymnastik, Atemlehre bzw. Gymnastik; - Besitz und Verwendung von Solarien, Saunen, Dampfbädern, Infrarotkabinen, Sport-/ Fitnesseinrichtungen, Heilbad-/Moorbad-Wannen/-Bädern; - Verwendung von Apparaten, soweit die Behandlung ärztlich verordnet oder lediglich zur Körperpflege nicht zu Heilzwecken angewendet wird; - nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Besitz und Verwendung von Röntgen- und sonstigen Strahlenapparaten im Sinne von Ziff AHB (vgl. jedoch Ziff dieser BBR); 2. Für Ergotherapeuten, Heileurythmisten, Krankengymnasten, Logopäden, Masseure, Motopäden, Physiotherapeuten, Dentalhygieniker, Kuranstalt/Badeanstalten sowie die freien Gesundheitsberufe, wie z.b. Ernährungsberater, Yoga-Lehrer, Kinesiologen, Shiatsu-Therapeuten, Ayurveda- Therapeuten, Tai Chi- und Qigong-Therapeuten gilt Mitversichert sind: - Verabfolgung von Massagen aller Art, Teil- und Vollmassagen, einschließlich vor-schriftsmäßigem Ölen und Pudern, auch unter Verwendung von Massageapparaten; - Heil-, Kranken- und Sport-Gymnastik, Atemlehre bzw. Gymnastik; - Besitz und Verwendung von Solarien, Saunen, Dampfbädern, Infrarotkabinen, Sport-/ Fitnesseinrichtungen, Heilbad-/Moorbad-Wannen/-Bädern; - Verwendung von Apparaten, soweit die Behandlung ärztlich verordnet oder lediglich zur Körperpflege nicht zu Heilzwecken angewendet wird; - nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Besitz und Verwendung von Röntgen- und sonstigen Strahlenapparaten im Sinne von Ziff AHB (vgl. jedoch Ziff dieser BBR);

16 Firmenkunden-Haftpflichtversicherung BBR zur Spezial-Haftpflichtversicherung BBR zur Spezial-Haftpflichtversicherung für Gesundheitsfachberufe, Ambulante Pflegedienste, Schönheitspflegeberufe, Teil B, Spezielle Deckungsinhalte 3.1 Fachpflegerische Tätigkeiten unter anderem aus: - Verabreichen von Spritzen und Injektionen nach ärztlicher Verordnung. Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherungsnehmer/die Mitarbeiter aufgrund ihrer Ausbildung dazu befugt ist/sind; - Verbände und Wundversorgungen - Blutdruckmessungen - Blutzuckermessungen - An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen - Kompressionsverbände - Packungen und Heilbäder, Heilmassagen, Atemtherapie sowie Hydro- und Elektrotherapie und andere Heilmethoden - Verabfolgung von Massagen aller Art, Teil- und Vollmassagen, einschließlich vorschriftsmäßigem Ölen und Pudern, auch unter Verwendung von Massageapparaten; - Heil-, Kranken- und Sport-Gymnastik bzw. Gymnastik; - Ansprüche aus Schäden durch Bestrahlungen und Lichtbäder - an gesunden Personen aus sportlichen Gründen oder aus Gründen der Körperpflege - auf ärztliche Anordnung; - nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Besitz und Verwendung von Röntgen- und sonstigen Strahlenapparaten im Sinne von Ziff AHB (vgl. jedoch Ziff dieser BBR); - Salben, Tropfen und Spülungen - Legen und Wechseln eines Blasendauerkatheters - Darmspülungen und Einläufe - Medikamente richten verabreichen überwachen. 3.1 Fachpflegerische Tätigkeiten unter anderem aus: - Verabreichen von Spritzen und Injektionen nach ärztlicher Verordnung. Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherungsnehmer/die Mitarbeiter aufgrund ihrer Ausbildung dazu befugt ist/sind; - Verbände und Wundversorgungen - Blutdruckmessungen - Blutzuckermessungen - An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen - Kompressionsverbände - Packungen und Heilbäder, Heilmassagen, Atemtherapie sowie Hydro- und Elektrotherapie und andere Heilmethoden - Verabfolgung von Massagen aller Art, Teil- und Vollmassagen, einschließlich vorschriftsmäßigem Ölen und Pudern, auch unter Verwendung von Massageapparaten; - Heil-, Kranken- und Sport-Gymnastik bzw. Gymnastik; - Ansprüche aus Schäden durch Bestrahlungen und Lichtbäder - an gesunden Personen aus sportlichen Gründen oder aus Gründen der Körperpflege - auf ärztliche Anordnung; - nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Besitz und Verwendung von Röntgen- und sonstigen Strahlenapparaten im Sinne von Ziff AHB (vgl. jedoch Ziff dieser BBR); - Salben, Tropfen und Spülungen - Legen und Wechseln eines Blasendauerkatheters - Darmspülungen und Einläufe - Medikamente richten verabreichen überwachen.

17 Firmenkunden-Haftpflichtversicherung BBR zur Spezial-Haftpflichtversicherung BBR zur Spezial-Haftpflichtversicherung für Gesundheitsfachberufe, Ambulante Pflegedienste, Schönheitspflegeberufe, Teil B, Spezielle Deckungsinhalte 6.1 Schäden an behandelten Tieren Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Beschädigung der zur Behanlung übernommenen, untersuchten oder behandelten Tiere und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Unter Anrechnung auf die vereinbarte Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie die Jahreshöchstersatzleistung des Versicherers beträgt die Versicherungssumme je Versicherungsfall EUR und die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres EUR. Der Versicherungsnehmer beteiligt sich an jedem Schaden mit 250 EUR. Ausgeschlossen bleiben Ansprüche aus tierärztlichen Heilbehandlungen von Tieren. Die Regelungen der Ziffern 1.2 und 7.8 AHB bleiben bestehen. Die Ziffern 7.7 (Tätigkeitsschäden), 7.8 (Be- und Entladeschäden) und 7.9 (Leitungsschäden) dieser BBR haben diesbezüglich keine Gültigkeit. Mitversichert gilt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Abhandenkommen eines in Obhut genommen Tieres. Die Versicherungssumme hierfür ist begrenzt auf EUR. Die Höchstersatzleistung aller Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte dieser Summe. Der Versicherungsnehmer beteiligt sich an jedem Schaden mit 250 EUR. 6.1 Schäden an behandelten Tieren Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Beschädigung der zur Behandlung übernommenen, untersuchten oder behandelten Tiere und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Unter Anrechnung auf die vereinbarte Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie die Jahreshöchstersatzleistung des Versicherers beträgt die Versicherungssumme je Versicherungsfall EUR und die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres EUR. Der Versicherungsnehmer beteiligt sich an jedem Schaden mit 250 EUR. Ausgeschlossen bleiben Ansprüche aus tierärztlichen Heilbehandlungen von Tieren. Die Regelungen der Ziffern 1.2 und 7.8 AHB bleiben bestehen. Die Ziffern 7.7 (Tätigkeitsschäden), 7.8 (Be- und Entladeschäden) und 7.9 (Leitungsschäden) dieser BBR haben diesbezüglich keine Gültigkeit.

18 Haftpflichtkasse Darmstadt Haftpflichtversicherung des Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes VVaG Sitz der Gesellschaft: Roßdorf b. Darmstadt Registergericht Darmstadt HRB 1204 Anschrift Arheilger Weg Roßdorf Postfach Roßdorf Service-Center / Telefax / info@haftpflichtkasse.de Internet Bankverbindungen Bank Schilling + Co. AG Darmstadt IBAN: DE BIC: BSHADE71 BLZ: Konto: Postbank Frankfurt/Main IBAN: DE BIC: PBNKDEFF BLZ: Konto: Steuer-Nummer Versicherungsteuer-Nummer Vorsitzender des Aufsichtsrates Dr. Hubert-Ralph Schmitt Vorstand Dieter Grathwohl, Vorsitzender Karl-Heinz Fahrenholz Roland Roider

Anlage zum Versicherungsschein

Anlage zum Versicherungsschein I. Versichertes Risiko Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Organisation und Durchführung der im Versicherungsschein benannten Veranstaltung. II. Besondere Vereinbarungen

Mehr

Friedrich-List-Schule, Alsfelder-Str. 23, 64289 Darmstadt Telefon: 06151 13-4211,Telefax: 06151 13-4200 E-Mail: friedrich-list-schule@darmstadt.

Friedrich-List-Schule, Alsfelder-Str. 23, 64289 Darmstadt Telefon: 06151 13-4211,Telefax: 06151 13-4200 E-Mail: friedrich-list-schule@darmstadt. Bescheinigung Krankenkasse Die Friedrich-List-Schule Darmstadt für im Rahmen des EU Programms Leonardo da Vinci berufsbezogene Praktika im Ausland durch. Während der Dauer des Auslandsaufenthaltes müssen

Mehr

Schadenanzeige für Unfall Privatpersonen

Schadenanzeige für Unfall Privatpersonen Vertrags-Nr.: Schaden-Nr.: Rückantwort BGV / Badische Versicherungen 76116 Karlsruhe VN: Straße/Nr.: PLZ/Ort: Telefon dienstlich: Telefon privat: Telefax: Name, Vorname der/des Verletzten: Straße/Nr.:

Mehr

Besondere Bedingungen zur Unfallversicherung (BBU max)

Besondere Bedingungen zur Unfallversicherung (BBU max) Besondere Bedingungen zur Unfallversicherung (BBU max) Grundlage für unseren Vertrag sind die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 99) und, soweit zwischen uns vereinbart, die Besonderen Bedingungen

Mehr

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall Vermittler: Kunde Straße: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: PLZ/Ort: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: / Angaben zum Schadenereignis: Wo und wann ist das Schadenereignis eingetreten? Ort: Uhrzeit: Wer hat

Mehr

wog %d4z_ Michael Westkamp GENERALI PRIVATVERSICHERUNG Nr. Haftpflicht- und Unfallversicherung Sehr geehrter,

wog %d4z_ Michael Westkamp GENERALI PRIVATVERSICHERUNG Nr. Haftpflicht- und Unfallversicherung Sehr geehrter, 50411 Köln www.amv.de PRIVATVERSICHERUNG Nr. Haftpflicht- und Unfallversicherung Sehr geehrter, gerne informieren wir Sie über die Änderungen zu Ihrer PRIVATVERSICHERUNG. Sie erhalten heute einen Nachtrag

Mehr

Tarifunterlagen. Unfallversicherung Konzept MG Denzer GmbH. HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT Arheilger Weg 5 64380 Roßdorf. Service-Center: 06154 / 601-1270

Tarifunterlagen. Unfallversicherung Konzept MG Denzer GmbH. HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT Arheilger Weg 5 64380 Roßdorf. Service-Center: 06154 / 601-1270 Tarifunterlagen Unfallversicherung Konzept MG Denzer GmbH HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT Arheilger Weg 5 64380 Roßdorf Service-Center: 06154 / 601-1270 E-Mail: info@haftpflichtkasse.de www.haftpflichtkasse.de

Mehr

Rahmenvertrag zur Gruppenhaftpflichtversicherung

Rahmenvertrag zur Gruppenhaftpflichtversicherung Rahmenvertrag zur Gruppenhaftpflichtversicherung 1. Versicherungsnehmer und Versicherer: Aufgrund des folgenden Rahmenvertrages werden Haftpflichtversicherungen abgeschlossen zwischen den Mitgliedsorganisationen

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

Gruppen-Unfallversicherung für Friseure (Stand: 01.07.2002/V.18.07.2002) Allgemeinen Berufsverbandes der Selbständigen e.v. (ABS e.v.

Gruppen-Unfallversicherung für Friseure (Stand: 01.07.2002/V.18.07.2002) Allgemeinen Berufsverbandes der Selbständigen e.v. (ABS e.v. Gruppen-Unfallversicherung für Friseure (Stand: 01.07.2002/V.18.07.2002) gem. Empfehlung des Allgemeinen Berufsverbandes der Selbständigen e.v. (ABS e.v.) mit der Nürnberger Versicherungsgruppe Das Highlight:

Mehr

Welche Versicherungen brauchen Sie als Student oder Auszubildender?

Welche Versicherungen brauchen Sie als Student oder Auszubildender? Welche Versicherungen brauchen Sie als Student oder Auszubildender? Studenten und Azubis können sich bei den Eltern kostenfrei mitversichern. Diese Policen sind empfehlenswert: Krankenversicherung, als

Mehr

Das Verstoßprinzip in der Berufshaftpflichtversicherung der Architekten und Ingenieure - Fluch oder Segen?

Das Verstoßprinzip in der Berufshaftpflichtversicherung der Architekten und Ingenieure - Fluch oder Segen? Das Verstoßprinzip in der Berufshaftpflichtversicherung der Architekten und Ingenieure - Fluch oder Segen? Dr. Florian Krause-Allenstein Rechtsanwalt + Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Schiedsrichter

Mehr

SCHADENANZEIGE HAFTPFLICHT BAU

SCHADENANZEIGE HAFTPFLICHT BAU GGW Fax: +49 40 328101-88 Gossler, Gobert & Wolters Assekuranz-Makler GmbH & Co. KG Chilehaus B Fischertwiete 1 20095 Hamburg Versicherungsnehmer (Name & Anschrift): Ansprechpartner: Tel. (tagsüber): Vertrags-Nr.:

Mehr

Kompaktversicherung für Flugmodelle im gewerblichen Bereich

Kompaktversicherung für Flugmodelle im gewerblichen Bereich Kompaktversicherung für Flugmodelle im gewerblichen Bereich K-ZLU Kompaktversicherung für folgende deutsche Unternehmen: Schulen für Modellflug Modellbauhändler Modellbau-Industrie (Hersteller) Hersteller

Mehr

Berfshaftpflicht- und Berufsrechtsschutzvorsorge

Berfshaftpflicht- und Berufsrechtsschutzvorsorge Berfshaftpflicht- und Berufsrechtsschutzvorsorge Unsere Berufshaftpflicht- und Berufsrechtsschutzversicherung ergänzt dieses wertvolle Paket. Diese Leistungen sind im Mitgliedsbeitrag schon inkludiert.

Mehr

Schaffhauser Berufsmesse 14.09. 15.09.2012

Schaffhauser Berufsmesse 14.09. 15.09.2012 Schaffhauser Berufsmesse 14.09. 15.09.2012 Kurzreferat Informationen über die Betriebshaftpflichtversicherung Marcel Quadri Unternehmensberater Schaffhausen, 10.06.2008 Generalagentur Gerhard Schwyn Themen

Mehr

D i e n s t r e i s e - R a h m e n v e r t r a g

D i e n s t r e i s e - R a h m e n v e r t r a g D i e n s t r e i s e - R a h m e n v e r t r a g zwischen dem Jugendhaus Düsseldorf e.v. CarI-Mosterts-Platz 1 40477 Düsseldorf im nachfolgenden kurz,,jugendhaus genannt als Versicherungsnehmerin und

Mehr

Berufshaftpflicht für Steuerberater

Berufshaftpflicht für Steuerberater Versicherungsschein Haftpflichtversicherung Versicherungsnehmer/in Edelsinnstraße 7-11, 1120 Wien Tel.: +43 (0)50905 501-0 Fax: +43 (0)50905 502-0 Internet: www.hdi.at R. Urban GmbH Brunngasse 36 4073

Mehr

Assekuranzbericht. Praxis Dr. Max Mustermann. Stand: 18.04.2008. s.s.p. Kohlenmarkt 2 90762 Fürth fon 0911. 80 128-10 fax 0911.

Assekuranzbericht. Praxis Dr. Max Mustermann. Stand: 18.04.2008. s.s.p. Kohlenmarkt 2 90762 Fürth fon 0911. 80 128-10 fax 0911. Assekuranzbericht Praxis Dr. Max Mustermann Stand: 18.04.2008 s.s.p. Kohlenmarkt 2 90762 Fürth fon 0911. 80 128-10 fax 0911. 80 128-99 info@ssp-online.de www.ssp-online.de Firmenverträge Vertragsnummer

Mehr

Produktinformationsblatt zur Jahres-Reisekranken-Versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG

Produktinformationsblatt zur Jahres-Reisekranken-Versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG Produktinformationsblatt zur s-reisekranken-versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG Das Produktinformationsblatt gibt Ihnen als versicherte Personen einen ersten Überblick

Mehr

GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT

GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) / Prof. Hans-Peter SCHWINTOWSKI, Humboldt-Universität (beide Berlin) Produktinformationsblatt GDV Formulierungsvorschlag

Mehr

Deutscher Chorverband e.v. Versicherungsschutz für den Badischen Chorverband e.v. - Stand 01.01.2015 - Herzlich willkommen

Deutscher Chorverband e.v. Versicherungsschutz für den Badischen Chorverband e.v. - Stand 01.01.2015 - Herzlich willkommen Deutscher Chorverband e.v. Versicherungsschutz für den Badischen Chorverband e.v. - Stand 01.01.2015 - Herzlich willkommen Verbands- und Vereinsversicherer Nr. 1 ARAG Sportversicherung -seit 1963 Spezialist

Mehr

Für Kleingruppen bis 6 Teilnehmern in Europa sowie Skiläufer oder Hochalpinisten ist nur der Tarif 3 zulässig.

Für Kleingruppen bis 6 Teilnehmern in Europa sowie Skiläufer oder Hochalpinisten ist nur der Tarif 3 zulässig. 10. FERIENVERSICHERUNG 10.1 Allgemeines 10.1.1 Versichert werden Teilnehmer an Gruppen- oder Einzelfahrten. Der Versicherungsschutz wird unter der Voraussetzung gewährt, dass der Fahrtveranstalter die

Mehr

Vermögensschaden-Haftpflicht

Vermögensschaden-Haftpflicht Risiko- und Beitragsinformationen für die Stichwort Seite Überblick 2 3 Schadenbeispiele 4 Versicherungsbedingungen 5 Seite 1 von 6 Ärzteregress-Versicherung Überblick Zielgruppen - Humanmediziner Erläuterungen

Mehr

Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014)

Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014) TK MGar 2014 GDV 0862 Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014) Version 01-2014 GDV 0862 MGar Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft

Mehr

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Versicherbarer Personenkreis

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Versicherbarer Personenkreis Produktinformationsblatt Tarif Reisepolice24.de Reiseschutz für Schüler, Studenten und Praktikanten für Aufenthalte bis zu 2 Jahren Es gelten die Tarifbeschreibungen nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen

Mehr

Privat-Patient beim Zahnarzt

Privat-Patient beim Zahnarzt Nach den Tarifen Zahn-Erhalt (ZBB), Zahn-Erhalt-Premium (ZBE), Zahn-Ersatz (ZAB) und Zahn-Ersatz-Premium (ZAE): Zahn-Erhalt nach Tarif ZBB Leistungen: Zusammen mit der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung

Mehr

Tarifunterlagen Privatkunden. Unfallversicherung VARIO. HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT Arheilger Weg 5 64380 Roßdorf. Service-Center: 06154 / 601-12 77

Tarifunterlagen Privatkunden. Unfallversicherung VARIO. HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT Arheilger Weg 5 64380 Roßdorf. Service-Center: 06154 / 601-12 77 Tarifunterlagen Privatkunden Unfallversicherung VARIO HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT Arheilger Weg 5 64380 Roßdorf Service-Center: 06154 / 601-12 77 E-Mail: info@haftpflichtkasse.de www.haftpflichtkasse.de

Mehr

Deckungsbeschreibung zum Sammelrechtsschutzvertrag über den Spezial-Straf-Rechtsschutz für Rettungssanitäter/Rettungsassistenten/ Rettungshelfer

Deckungsbeschreibung zum Sammelrechtsschutzvertrag über den Spezial-Straf-Rechtsschutz für Rettungssanitäter/Rettungsassistenten/ Rettungshelfer Deckungsbeschreibung zum Sammelrechtsschutzvertrag über den Spezial-Straf-Rechtsschutz für Rettungssanitäter/Rettungsassistenten/ Rettungshelfer I n h a l t s ü b e r s i c h t: 1. Versicherungsnehmer/Versicherte

Mehr

Unfall-Versicherung. Alles bestens. nv unfallpremium 3.0. nv unfallmax. 3.0. nv unfallspar 3.0

Unfall-Versicherung. Alles bestens. nv unfallpremium 3.0. nv unfallmax. 3.0. nv unfallspar 3.0 Unfall-Versicherung Alles bestens. nv unfallpremium 3.0 nv unfallmax. 3.0 nv unfallspar 3.0 Ihre Gesundheit ist das Wertvollste, Was Sie haben. Circa alle 5 Sekunden geschieht ein Unfall. Jährlich pas

Mehr

Jede Tour ein Abenteuer!

Jede Tour ein Abenteuer! Jede Tour ein Abenteuer! Die private Tretradversicherung Bund Deutscher Radfahrer e.v. Unfallversicherung Gegenstand der Versicherung Die Versicherungskammer Bayern gewährt Versicherungsschutz gegenüber

Mehr

Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.

Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. D.A.S. Rechtsschutz von Anfang an Wenn sich rechtliche Fragen ergeben oder sich ein Rechtsstreit anbahnt, bietet die D.A.S.

Mehr

Teil II gilt nur in Verbindung mit den AVB Teil I für Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (Druckstück B 161)

Teil II gilt nur in Verbindung mit den AVB Teil I für Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (Druckstück B 161) DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Teil II (Tarif) für den KombiMed Tarif SHR FÜR GKV-VERSICHERTE KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG Teil II gilt nur in Verbindung

Mehr

Vorsorge für Sie, Ihren Betrieb und Ihre Mitarbeiter. Gruppen-Unfallversicherung für Firmen. Ansichtsexemplar

Vorsorge für Sie, Ihren Betrieb und Ihre Mitarbeiter. Gruppen-Unfallversicherung für Firmen. Ansichtsexemplar Vorsorge für Sie, Ihren Betrieb und Ihre Mitarbeiter Gruppen-Unfallversicherung für Firmen Die gesetzliche Unfallversicherung nur eine Grundabsicherung Vor einem Unfall ist niemand sicher: Alle 4 Sekunden

Mehr

Bayerischer Radsport-Verband e.v. Private Tretrad-Versicherung. MERKBLATT über die. A - Gemeinsame Bestimmungen

Bayerischer Radsport-Verband e.v. Private Tretrad-Versicherung. MERKBLATT über die. A - Gemeinsame Bestimmungen Bayerischer Radsport-Verband e.v. MERKBLATT über die Private Tretrad-Versicherung Versicherungsschutz wird den beim Bayerischen Radsport-Verband e.v. angemeldeten Mitgliedern der Vereine auf Grundlage

Mehr

Badischer Chorverband e.v.

Badischer Chorverband e.v. Badischer Chorverband e.v. Versicherungsschutz für den Badischen Chorverband e.v. - Stand 26.03.2011 - Das Vertragswerk für den BCV Versicherungsschutz besteht im Basisschutz im Rahmen einer Vereins-Haftpflichtversicherung

Mehr

Haftpflichtversicherungsvertrag

Haftpflichtversicherungsvertrag Haftpflichtversicherungsvertrag zwischen Thüringer Ehrenamtsstiftung Löberwallgraben 8 99096 Erfurt und SV SparkassenVersicherung Bonifaciusstraße 18 99084 Erfurt 1 Präambel 1) Mit der Thüringer Ehrenamtsversicherung

Mehr

Anlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer

Mehr

Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber

Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber Bei der Arbeitsausübung eines Telearbeiters können Schäden an den Arbeitsmitteln des Arbeitgebers eintreten. Hierbei wird es sich vor allem um Schäden

Mehr

Hinweise zur Auslandsreisekrankenversicherung

Hinweise zur Auslandsreisekrankenversicherung Hinweise zur Auslandsreisekrankenversicherung Wenn Sie bei Ihrer Anmeldung eine Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV) mitgebucht haben und diese entsprechend der Reisebestätigung mit bezahlen, wird für

Mehr

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Versicherbarer Personenkreis. Reise-Krankenversicherung (AP)

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Versicherbarer Personenkreis. Reise-Krankenversicherung (AP) Produktinformationsblatt Reiseschutz für Au Pairs für Aufenthalte bis zu 3 Jahren Es gelten die Tarifbeschreibungen nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen VB-KV 2008 (AP) Sie interessieren sich

Mehr

Zusatzversicherung Ergänzungsstufe

Zusatzversicherung Ergänzungsstufe Zusatzversicherung Ergänzungsstufe Im Gesundheitsbereich setzt der Gesetzgeber immer stärker auf Eigenverantwortung und private Vorsorge. Leistungen, die noch vor Jahren zur Grundsicherung gehörten, werden

Mehr

Berufshaftpflichtversicherung

Berufshaftpflichtversicherung Nummer 0-0 Seite 1 / 6 Berufshaftpflichtversicherung Die Folgen kleiner und großer Fehler können Haftpflichtansprüche sein. Deshalb ist es wichtig, nichts dem Zufall zu überlassen, um im Schadenfall gegen

Mehr

Vermögensversicherung Bauversicherungen. Auf uns können Sie bauen

Vermögensversicherung Bauversicherungen. Auf uns können Sie bauen Vermögensversicherung Bauversicherungen Auf uns können Sie bauen Vermögensversicherung Vaudoise Eine sichere Basis für Ihr Haus Ein Neubau oder eine Renovation bedeutet für den Eigentümer eine beträchtliche

Mehr

Wer einen Schaden verursacht

Wer einen Schaden verursacht Wer einen Schaden verursacht braucht sich bei uns um nichts zu sorgen! Schutz nach Wahl: BASIS EXKLUSIV PREMIUM Jetzt neu! bis 10.000.000, Versicherungssumme www.inter.de VERSICHERUNGEN MANCHER SPASS KOSTET

Mehr

Die ASKÖ-SPORTUNFALLVERSICHERUNG

Die ASKÖ-SPORTUNFALLVERSICHERUNG Die ASKÖ-SPORTUNFALLVERSICHERUNG Wie jedes Jahr möchten wir unseren Mitgliedern auch für 2013 die ASKÖ Sportunfallversicherung zu gewohnt guten Konditionen anbieten. Stammversicherung Die Stammversicherung

Mehr

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall Vermittler: Kunde Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: Angaben zum versicherten Verletzten: Vor- und Zuname des versicherten Verletzten: PLZOrt: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: Adresse des versicherten Verletzten:

Mehr

Änderungen in den Verbraucherinformationen Stand 01/2014

Änderungen in den Verbraucherinformationen Stand 01/2014 Sehr geehrte Vertriebspartnerin, sehr geehrter Vertriebspartner, anhand der nachstehenden Gesamtübersicht können Sie die fachlichen Änderungen einsehen, die wir zum 1. Januar 2014 in den Verbraucherinformationen

Mehr

Besondere Bedingungen und Erläuterungen für die Berufshaftpflicht von Lehrern

Besondere Bedingungen und Erläuterungen für die Berufshaftpflicht von Lehrern Besondere Bedingungen und Erläuterungen für die Berufshaftpflicht von Lehrern Seite 1 von 5 BBE 015 - Ausgabe JULI 2001 I. Gegenstand des Versicherungsschutzes Versichert ist im Rahmen der Allgemeinen

Mehr

BOXplus Aktiv die maßgeschneiderte

BOXplus Aktiv die maßgeschneiderte BOXplus Aktiv die maßgeschneiderte Absicherung für alle ab 55 Spezialist für den Öffentlichen Dienst Am Plärrer 35 90443 Nürnberg Tel.: 0911/9292-100 Fax: 0911/9292-101 www.helmsauer-preuss.de Eine Versicherung,

Mehr

Damit Sicherheit Ihr treuer Begleiter ist

Damit Sicherheit Ihr treuer Begleiter ist Tierhalter-Haftpflicht Hund HAFTPFLICHTKASSE Damit Sicherheit Ihr treuer Begleiter ist Haftpflicht Tierhalter Versicherungsangebote Beweisen Sie Verantwortung für Ihren Vierbeiner. Ihr tierischer Begleiter

Mehr

Versicherungsschutz im Ehrenamt - mehr Sicherheit für freiwillig Engagierte in Hessen

Versicherungsschutz im Ehrenamt - mehr Sicherheit für freiwillig Engagierte in Hessen Versicherungsschutz im Ehrenamt - mehr Sicherheit für freiwillig Engagierte in Hessen Hessische Rahmenverträge zur Unfall- und Haftpflichtversicherung setzen bundesweit Maßstäbe! 1 Referent: Dietrich Blank

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Tarif vitas1 Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte mit stationären Leistungen

Tarif vitas1 Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte mit stationären Leistungen Tarif vitas1 TOP V ERSICHERUNGSFÄHIGKEIT Versicherungsfähig sind Personen, die Mitglied der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind oder im Rahmen der Familienversicherung Anspruch auf Leistungen

Mehr

Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken

Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken Kunde/Interessent: (Name/Anschrift) Telefon-Nummer: (für eventuelle Rückfragen) Alle folgenden Fragen beziehen sich auf den Versicherungsnehmer und die mitversicherten

Mehr

Unfallversicherung VARIO. Top-Sicherheit nach Ihren Wünschen

Unfallversicherung VARIO. Top-Sicherheit nach Ihren Wünschen Unfallversicherung VARIO Top-Sicherheit nach Ihren Wünschen Unfallversicherung Versicherungsoptionen Es geht um Ihren Schutz. Unfälle passieren nun mal. Ob auf der Straße, im Urlaub oder zu Hause es kann

Mehr

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit

Mehr

Schadenanzeige Luftfahrt-Haftpflicht

Schadenanzeige Luftfahrt-Haftpflicht AXA Versicherung AG Schadenanzeige Luftfahrt-Haftpflicht 0 0 Nr. Bei Schäden mit Beteiligung eines Luftfahrzeugs bitte die Zusätzliche Schadenanzeige bei Schäden im Zusammenhang mit Luftfahrzeugen beifügen!

Mehr

BETRIEBS- KRANKENKASSE

BETRIEBS- KRANKENKASSE BETRIEBS- KRANKENKASSE Gesetzlich versichert, privat behandelt Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler Privater Status für gesetzlich Versicherte Gesundheit ist das höchste Gut: Deshalb ist

Mehr

Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung mit der NÜRNBERGER Versicherungsgruppe

Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung mit der NÜRNBERGER Versicherungsgruppe Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung mit der NÜRNBERGER Versicherungsgruppe Welche Probleme haben Arbeitgeber aktuell? das kommt auf den Arbeitgeber zu! 2 Was erwarten Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern?

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Private Haftpflichtversicherung

Private Haftpflichtversicherung Private Haftpflichtversicherung Für den Schaden geradestehen. Der Preis der Größe heißt Verantwortung. Winston Churchill IMPRESSUM Herausgeber Manufaktur Augsburg GmbH Proviantbachstraße 30 86153 Augsburg

Mehr

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? PKV-Info Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? 2 Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) stehen miteinander im Wettbewerb. Das ist so gewollt, zum Nutzen der Versicherten. Denn jeder Wettbewerb

Mehr

Unfallfragebogen zum Antrag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB II (zu Abschnitt 8b des Hauptantrages) Eingangsstempel

Unfallfragebogen zum Antrag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB II (zu Abschnitt 8b des Hauptantrages) Eingangsstempel Anlage UF Unfallfragebogen zum Antrag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB II (zu Abschnitt 8b des Hauptantrages) Eingangsstempel Familienname, Vorname der Antragstellerin/des Antragstellers

Mehr

An unser Angebot halten wir uns 4 Wochen ab dem heutigen Datum gebunden. Nach Ablauf dieser Frist verliert es seine Gültigkeit.

An unser Angebot halten wir uns 4 Wochen ab dem heutigen Datum gebunden. Nach Ablauf dieser Frist verliert es seine Gültigkeit. Postfach 12 03 52 10593 Berlin Herrn Peter Mustermann Musterstraße 00000 Musterstadt Postanschrift: Postfach 12 03 52 10593 Berlin Hausanschrift: Dovestraße 2-4 10587 Berlin Internet: www.axa.de Ihr Ansprechpartner:

Mehr

Versicherungspflicht der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

Versicherungspflicht der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Verordnung über die Berufshaftpflichtversicherung der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer (Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflichtversicherungsverordnung WPBHV) Vom 18. Dezember 1998 (BGBl. I

Mehr

Prämienzahlweise. jährlich Jahresprämie EUR 684,50. Vom 07.10.2010 an wird Versicherungsschutz im folgenden Umfang gewährt:

Prämienzahlweise. jährlich Jahresprämie EUR 684,50. Vom 07.10.2010 an wird Versicherungsschutz im folgenden Umfang gewährt: Versicherungsnehmer/in IIIDI GERLING HDI-Gerling Firmen und Privat Vers. AG Betrieb Standort Hannover Firmen Postfach 21 27, 30021 Hannover Sachverständigenbüro Erik Schneider Gerhart-Hauptmann-Str. 15

Mehr

Gesunde und schöne Zähne will ich mir auch in Zukunft leisten können Mit AXA bleibt meine Zahnvorsorge

Gesunde und schöne Zähne will ich mir auch in Zukunft leisten können Mit AXA bleibt meine Zahnvorsorge Gesundheit Gesunde und schöne Zähne will ich mir auch in Zukunft leisten können Mit AXA bleibt meine Zahnvorsorge bezahlbar. Private Zusatzversicherungen Zahnvorsorge Starker Schutz für gesunde und schöne

Mehr

Verkehrsrechtsschutz. Stark auf allen Wegen Jetzt mit Sofort- Schutz ab Autokauf

Verkehrsrechtsschutz. Stark auf allen Wegen Jetzt mit Sofort- Schutz ab Autokauf Verkehrsrechtsschutz Stark auf allen Wegen Jetzt mit Sofort- Schutz ab Autokauf In guten Händen. LVM So kann s kommen Aus der Praxis Rechtsschutz im Vertragsund Sachenrecht Sie werden bei der Wahrnehmung

Mehr

1. Wohnort Deutschland...4. 1.2 Beschäftigter + Familienangehörige...4. 1.2.1 Beschäftigt in den Niederlanden (Grenzgänger)...4

1. Wohnort Deutschland...4. 1.2 Beschäftigter + Familienangehörige...4. 1.2.1 Beschäftigt in den Niederlanden (Grenzgänger)...4 1. Wohnort Deutschland...4 1.2 Beschäftigter + Familienangehörige...4 1.2.1 Beschäftigt in den Niederlanden (Grenzgänger)...4 1.2.1.1 Am 31.12.2005 in den Niederlanden pflichtversichert...4 1.2.1.2 Am

Mehr

Produktinformationsblatt zur Privat-Haftpflichtversicherung

Produktinformationsblatt zur Privat-Haftpflichtversicherung Produktinformationsblatt zur Privat-Haftpflichtversicherung Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Versicherung geben. Diese Informationen

Mehr

Änderungen in den Verbraucherinformationen Stand 01/2013

Änderungen in den Verbraucherinformationen Stand 01/2013 Sehr geehrte Vertriebspartnerin, sehr geehrter Vertriebspartner, anhand der nachstehenden Gesamtübersicht können Sie die fachlichen Änderungen einsehen, die wir zum 1. Januar 2013 in den Verbraucherinformationen

Mehr

Wichtige Merkblätter zur Haftpfl icht- und Unfallversicherung

Wichtige Merkblätter zur Haftpfl icht- und Unfallversicherung Wichtige Merkblätter zur Haftpfl icht- und Unfallversicherung Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder e.v. Bundesamt Kesselhaken 23 34376 Immenhausen 402001 (01.16) Tel.: 05673 99584-0 Fax: 05673 99584-44

Mehr

Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen. Vermögensversicherungen für private und gewerbliche Kunden Risikomanagement

Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen. Vermögensversicherungen für private und gewerbliche Kunden Risikomanagement Prüfung Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen Handlungsbereich Vermögensversicherungen für private und gewerbliche Kunden Risikomanagement Prüfungstag 10. Oktober 2012 Bearbeitungszeit

Mehr

KRANKEN-ZUSATZVERSICHERUNG. Leistungsvergleiche GKV und ARAG.

KRANKEN-ZUSATZVERSICHERUNG. Leistungsvergleiche GKV und ARAG. KRANKEN-ZUSATZVERSICHERUNG Leistungsvergleiche GKV und ARAG. Gesetzliche Krankenversicherung Zahnbehandlung Zahnersatz Kieferorthopädie Vorsorgeuntersuchung und medizinisch notwendige zahnärztliche Behandlungen

Mehr

Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken

Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken Kunde/Interessent: _ Alle folgenden Fragen beziehen sich auf den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen. Fragen zum Risiko Sind Sie im öffentlichen

Mehr

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Versicherbarer Personenkreis. Reise-Krankenversicherung PREMIUM

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Versicherbarer Personenkreis. Reise-Krankenversicherung PREMIUM Produktinformationsblatt KV Premium Reisepolice24.de Reiseschutz für Schüler, Studenten und Praktikanten für Aufenthalte bis zu 5 Jahren Es gelten die Tarifbeschreibungen nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen

Mehr

Technische Versicherung (ohne Bauleistung) Schadenanzeige

Technische Versicherung (ohne Bauleistung) Schadenanzeige Technische Versicherung (ohne Bauleistung) Schadenanzeige Schadennummer Versicherungsnehmer/in ( und Anschrift) Versicherungsnummer Beruf Telefon privat Telefon dienstlich Sparte % Maschinen % Elektronik

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein

Mehr

BU-Optimierung: Mehr Schutz für ALLE! Berufsunfähigkeit. www.volkswohl-bund.de

BU-Optimierung: Mehr Schutz für ALLE! Berufsunfähigkeit. www.volkswohl-bund.de BU-Optimierung: Mehr Schutz für ALLE! Berufsunfähigkeit www.volkswohl-bund.de Machen Sie jetzt mehr aus Ihrer BU Sie haben sich schon vor einiger Zeit mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Mehr

Produktinformationsblatt Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie

Produktinformationsblatt Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie Produktinformationsblatt und Urlaubsgarantie Für einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung, verwenden Sie gerne dieses Informationsblatt. Bitte beachten Sie aber, dass hier nicht abschließend

Mehr

Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen. zu Ihrer privaten Gothaer Krankenversicherung. für

Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen. zu Ihrer privaten Gothaer Krankenversicherung. für Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen zu Ihrer privaten Gothaer Krankenversicherung für Frau überreicht durch: Bergische Assekuranzmakler GmbH Telefon: 0202-31713155 Fax: 0202-31713165 E-Mail:

Mehr

Herzlich Willkommen zum Berufsstarterseminar rzte

Herzlich Willkommen zum Berufsstarterseminar rzte München Herzlich Willkommen zum Berufsstarterseminar für r Tierärzte rzte 10.12.2010 Referent: Stefan Weitzl Agenda 1. Haftpflichtversicherung 2. Krankenversicherung 3. Berufsunfähigkeitsversicherung 4.

Mehr

I. Fahrer-Unfallschutz

I. Fahrer-Unfallschutz I. Fahrer-Unfallschutz Der Fahrer-Unfallschutz sichert Sie auch bei selbst verschuldeten Unfällen ab. Vorsorge zahlt sich also aus. Optimale Absicherung für Sie als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines

Mehr

So sehen Sie beim Zahnarzt gut aus.

So sehen Sie beim Zahnarzt gut aus. CSS.privat So sehen Sie beim Zahnarzt gut aus. Smart versichert nach Schweizer Art. Die fünf Zahnbausteine des Tarifs CSS.privat ambulant. Ein Unternehmen der Schweizer CSS Versicherungsgruppe Viel Leistung

Mehr

Haftpflicht-Versicherung für Tierpensionen

Haftpflicht-Versicherung für Tierpensionen Haftpflicht-Versicherung für Tierpensionen Sehr geehrte Damen und Herren, Was ist eine Tierpension? Es werden Tiere (Hunde oder Katzen) vorübergehend gegen Entgelt in Pflege genommen, weil die Tierhalter

Mehr

Stand: 27.04.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten:

Stand: 27.04.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten: Erziehungsberechtigte/r Vor- u. Zuname: Geb. am: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Ortsteil: Handy: Kinder und Betreuungszeiten: Vor- und Zuname Geb.-Datum Besonderheiten (z. B. Krankheiten, Allergien, besondere

Mehr

KFZ-Versicherung. Pflicht für jeden Besitzer! Beratung durch:

KFZ-Versicherung. Pflicht für jeden Besitzer! Beratung durch: KFZ-Versicherung Pflicht für jeden Besitzer! Beratung durch: AVB Assekuranz Kontor GmbH Demmlerplatz 10 19053 Schwerin Tel.: 0385 / 71 41 12 Fax: 0385 / 71 41 12 avb@avb-schwerin.de http://www.avb-schwerin.de

Mehr

VERSICHERUNGEN RUND UM IHR FAHRZEUG RENAULT VERSICHERUNGS-SERVICE

VERSICHERUNGEN RUND UM IHR FAHRZEUG RENAULT VERSICHERUNGS-SERVICE VERSICHERUNGEN RUND UM IHR FAHRZEUG RENAULT VERSICHERUNGS-SERVICE SICHERHEIT. VERTRAUEN. KOMPETENZ. WIR SORGEN DAFÜR, DASS SIE VORWÄRTS KOMMEN! Als Ihr vertrauensvoller und kompetenter Partner in Sachen

Mehr

BusinessClass für Ihre Mitarbeiter und die Familie

BusinessClass für Ihre Mitarbeiter und die Familie BusinessClass für Ihre Mitarbeiter und die Familie Auch für die Familienangehörigen Ihrer Mitarbeiter hat die NBB-Zentrale einen Mehrwert geschaffen. Innerhalb von 12 Wochen nach Beginn des Rahmenvertrages

Mehr

Freier Mitarbeiter Vertrag

Freier Mitarbeiter Vertrag Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:

Mehr

Home in One Sach- und Vermögensversicherungen. Ihr Heim rundum optimal versichert

Home in One Sach- und Vermögensversicherungen. Ihr Heim rundum optimal versichert Home in One Sach- und Vermögensversicherungen Ihr Heim rundum optimal versichert Die einfache Lösung Alles in einem Vertrag Passen Sie Ihre Versicherung Ihrem individuellen Bedarf an! Hausrat, Haftpflicht,

Mehr

Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken

Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken Risikoanalyse für private Haftpflichtrisiken Kunde/Interessent: Alle folgenden Fragen beziehen sich auf den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen. Fragen zum Risiko 1 Sind Sie im öffentlichen

Mehr

Schärfen Sie Ihren Blick!

Schärfen Sie Ihren Blick! KOMBIMED TARIF SHR Schärfen Sie Ihren Blick! KOMBIMED TARIF SHR EINFACH KLAR SEHEN. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH VERSICHERTE. Ich vertrau der DKV Schutz, der sich sehen lassen kann. Brillen und Kontaktlinsen:

Mehr

Produktinformationsblatt Tarif vitaz1

Produktinformationsblatt Tarif vitaz1 Produktinformationsblatt Tarif vitaz1 T556 03.11 7914 für Person: Mit den nachfolgenden Informationen geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Krankenversicherung. Bitte beachten

Mehr

Besondere Bedingungen Kapselfibrose Mammaaugmentation für Privatversicherte

Besondere Bedingungen Kapselfibrose Mammaaugmentation für Privatversicherte Besondere Bedingungen Kapselfibrose Mammaaugmentation indizierten Mammaaugmentation (Brustvergrößerung/Implantat), die in der Bundesrepublik Deutschland Notwendigkeit zur Behandlung besteht. Die schließt

Mehr

JAN HÖNLE. Checkliste Tierversicherungen

JAN HÖNLE. Checkliste Tierversicherungen JAN HÖNLE Checkliste Tierversicherungen Auf diese Insider Tipps müssen Sie achten, um Ihr Haustier richtig, gut und günstig zu versichern Die Checkliste für Ihre Tierversicherungen Auf diese Insider-Tipps

Mehr

Daher nutze ich den günstigen Einstiegstarif.

Daher nutze ich den günstigen Einstiegstarif. Gesundheit Ich möchte privaten Gesundheitsschutz von Anfang an Daher nutze ich den günstigen Einstiegstarif. Private Krankenversicherung zu attraktiven Konditionen Vision Start Ihr günstiger Start in die

Mehr