Überörtliche Prüfung des Kreises Borken. Jugend GPA NRW

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1 Überörtliche Prüfung des Kreises Borken Jugend GPA NRW Heinrichstraße Herne Postfach Herne Telefon ( ) Fax ( )

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3 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Jugend 1 Inhalte, Ziele und Methodik 1 Strukturen 3 Managementübersicht 4 Handlungsempfehlungen und Potenziale 5 Jugendamt 6 Fehlbetrag des Jugendamtes je Einwohner 6 Organisation und Steuerung 9 Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie 12 Fehlbetrag der Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie je Einwohner unter 21 Jahre 12 Organisation und Steuerung der Hilfen zur Erziehung 14 Personal 16 Kennzahlen der Hilfe zur Erziehung 21 Tagesbetreuung für Kinder 41 Fehlbetrag der Tagesbetreuung für Kinder je Einwohner 41 Kinder- und Jugendarbeit 45 Fehlbetrag der Kinder- und Jugendarbeit je Einwohner 45 Kinderschutz 47 i 6890 *** Die folgende Zeile bitte nicht löschen! ***

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5 Jugend Inhalte, Ziele und Methodik Das Prüfgebiet Jugend umfasst das Ergebnis des Produktbereiches 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfen insgesamt. Schwerpunktmäßig betrachten wir die Leistungsorganisation, den Bereich Hilfe zur Erziehung mit der Personalbemessung in typischen Aufgabengebieten, weiter die Entwicklung der Kindertagesbetreuung und der Jugendarbeit sowie die Organisation des Bereiches Kinderschutz. Um eine landesweit einheitliche Vorgehensweise zu gewährleisten, werden die Erhebungen mittels standardisierter Interview- und Datenerhebungsbögen durchgeführt. An Unterlagen werden neben den Haushaltsplänen und Ergebnisrechnungen, Satzungen, interne Daten, wie z. B. Kreistags- und Ausschussvorlagen, Geschäfts-, Finanz- und Leistungsstatistiken, Projektberichte, Dienst- und Arbeitsanweisungen und Leistungsdokumentationen genutzt. Unsere Prüfung gliedert sich wie folgt: Jugendamt gesamt Abbildung des Ergebnisses für die Aufgaben des Produktbereichs Jugend gesamt sowie Darstellung und Bewertung der Aufbauorganisation und Gesamtsteuerung des Jugendamtes Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie Abbildung des Ergebnisses der Produktgruppe Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie Darstellung und Bewertung der Leistungssteuerung zum Produkt Hilfen zur Erziehung und Personalbemessung in definierten Aufgabenbereichen der erzieherischen Hilfen. Abbildung von Kennzahlen zur Leistungserbringung und Angebotssteuerung, wie z.b. Falldichte, Aufwendungen je Hilfefall, Anteil ambulanter Hilfen und Anteil Vollzeitpflegefälle 1

6 Tagesbetreuung für Kinder Abbildung des Ergebnisses der Produktgruppe Tagesbetreuung für Kinder und von Kennzahlen zur Angebotsstruktur und Platzdichte für verschiedene Formen der Kindertagesbetreuung im interkommunalen Vergleich Kinder- und Jugendarbeit Abbildung des Ergebnisses der Produktgruppe Kinder- und Jugendarbeit sowie von Kennzahlen der offenen Jugendarbeit im interkommunalen Vergleich Kinderschutz Prüfung der gesetzlichen und fachpolitischen Anforderungen an die Verfahrensregelungen bei den Leistungen zur Erfüllung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung ( 8a SGB VIII) Bei der Prüfung der Leistungen des Jugendamtes und der Hilfe zur Erziehung werden auf der Grundlage von Kennzahlen die Leistungsorganisation, Leistungserbringung und Angebotssteuerung analysiert und bewertet. Ziel ist es, festzustellen, ob die Aufgaben sachgerecht und wirtschaftlich wahrgenommen werden und mögliche Potenziale aufzuzeigen, die zu Verbesserungen führen können. 2

7 Strukturen Eine Abhängigkeit des Zuschussbedarfes des Jugendamtes und der SGB II-Quote als soziostrukturellem Merkmal ist aufgrund der von uns festgestellten geringen Korrelation nicht nachzuweisen. Der Zuschussbedarf des Jugendamtes entwickelt sich vielmehr unabhängig von sozioökonomischen Bedingungen. Soziale Problemlagen und deren Ausprägung haben in den kreisangehörigen Städten in NRW keinen Einfluss auf den Zuschussbedarf des Jugendamtes je Einwohner. Dieses Ergebnis wurde zudem durch die Studie der GeBit IBN 2009 Steuerungsmöglichkeiten in der Jugendhilfe in Niedersachsen 2005 bis 2007 grundsätzlich bestätigt. Einfluss auf den zukünftigen Zuschussbedarf hat dagegen die demographische Entwicklung der nachfragerelevanten Altersgruppen. Für die Hilfen zur Erziehung haben wir diese von 0 bis zum 21. Lebensjahr und für die Tagesbetreuung für Kinder von 0 bis zum 6. Lebensjahr definiert. Der Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Kreises Borken umfasst 13 von 17 der kreisangehörigen Kommunen. Im Zuständigkeitsbereich lebten zum insgesamt Einwohner, davon Einwohner unter 21 Jahre und Einwohner von 0 bis zum 6. Lebensjahr. Dies entspricht Quoten von 25,4 bzw. 5,8 Prozent, mit denen der Kreis Borken im Vergleich mit den anderen Kreisen in Nordrhein- Westfalen jeweils den Maximumwert bildet. Der niedrigste Wert liegt bei den Einwohnern unter 21 Jahren bei 20,9 Prozent und bei den Einwohnern unter 6 Jahren bei 4,5 Prozent. Perspektivisch ist im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Kreises Borken mit einer positiven Bevölkerungsentwicklung zu rechnen. Bei steigender Einwohnerzahl sinkt allerdings die Zahl der Einwohner unter 21 Jahre stark. Die Quoten und die Anzahl der Einwohner unter 21 Jahre und der Einwohner unter 6 Jahre entwickeln sich demnach wie folgt: Bevölkerungsentwicklung Entwicklung Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Einwohner % % + 6,1 % 0,0 % 0 unter 6jährige 0 unter 21jährige ,8 % ,3 % - 3,4 % - 8,9 % ,4 % ,6 % - 18,3 % - 23,1 % 3

8 Managementübersicht Bei den nachfolgenden Finanzzahlen und Finanzkennzahlen ist zu beachten, dass diese im Gegensatz zu den Vergleichskreisen auf der Basis des Jahresabschlusses 2008 erhoben wurden. Finanzdaten aus dem Jahr 2009 konnten im Verlauf der Prüfung nicht zur Verfügung gestellt werden. Der interkommunale Vergleich erfolgt grundsätzlich auf der Basis des Jahres Das Gesamtergebnis des Produktbereiches Kinder-, Jugend- und Familienhilfe belief sich in 2008 auf rund 25,8 Mio. Euro. Daraus resultiert ein Fehlbetrag je Einwohner unter 21 Jahren von 583 Euro, knapp 4 Prozent oberhalb des Minimumwertes. Insgesamt waren im Jugendamt im Jahr 2009 Mitarbeiter/innen mit 61,0 vollzeitverrechneten Stellenanteilen beschäftigt. Nicht berücksichtigt wurden die Aufgabenbereiche Unterhaltsvorschuss und Elterngeld. Einsparpotenzial konnten wir bei der Personalausstattung des Jugendamtes nicht ermitteln. In einigen Aufgabenbereichen bestünde rein rechnerisch gemessen an unseren Richtwerten sogar ein zusätzlicher Personalbedarf. Bei Betrachtung der Fehlbeträge der drei Produktgruppen ergeben sich bei allen drei Produktgruppen Werte in der Nähe des interkommunalen Mittelwertes. Dies ist insbesondere auf eine solide Steuerung des Jugendamtes auf der Grundlage eines gut ausgebauten Controllings zurückzuführen. Der deutlich unterdurchschnittliche Fehlbetrag bei der Produktgruppe Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie ist insbesondere auf überdurchschnittliche Anteile der ambulanten Hilfen an allen Hilfefällen und vor allem der Vollzeitpflegefälle an den stationären Hilfefällen zurückzuführen. Auch die unterdurchschnittlichen Aufwendungen je Heimerziehungsfall (inklusive sonstige betreute Wohnform) wirken sich positiv auf die Höhe des Fehlbetrages aus. Der Kinderschutz ist beim Kreis Borken durch eine verbindliche Dienstanweisung geregelt. Die rechtlichen und fachpolitischen Anforderungen an den Schutzauftrag für Kinder sind darin aktuell vollständig umgesetzt. Anregungen wurden noch im Prüfungsverlauf durch Ergänzung der neuen Dienstvereinbarung zum Kinderschutz und durch Anpassung der verbindlichen Dokumente umgesetzt. 4

9 Handlungsempfehlungen und Potenziale Handlungsempfehlungen Handlungsfelder Handlungsempfehlung Seite Workflow Einsatz eines Anwendungs-Programms 11 Hilfen zur Erziehung Konzept BoKiP weiterverfolgen 15 Potenziale (gerundet) Handlungsfelder Euro Hilfe zur Erziehung/Erhöhung Anteil ambulanter Hilfen

10 Jugendamt Fehlbetrag des Jugendamtes je Einwohner Im Jahr 2008 liegt der Fehlbetrag des Jugendamtes bei insgesamt Euro. Daraus resultieren 151 Euro je Einwohner bzw. 583 Euro je Einwohner unter 21 Jahren. Im interkommunalen Vergleich mit den anderen Kreisen aus dem Jahr 2009 ergibt sich folgende Positionierung: Fehlbetrag des Jugendamtes je Einwohner Euro Minimum Maximum Mittelwert Kreis Borken Fehlbetrag des Jugendamtes je Einwohner unter 21 Jahren Euro Minimum Maximum Mittelwert Kreis Borken 6

11 Zur Einordnung des Fehlbetrages haben wir eine Klassierung vorgenommen und stellen nachfolgend dar, wie sich die Ergebnisse der im Vergleich befindlichen Kreise auf die gebildeten Klassen verteilen: unter 600 Fehlbetrag Produktbereich Kinder-, Jugend- und Familienhilfe je Einwohner unter 21 Jahren in Euro und Klassen 600 bis unter bis unter bis unter 825 ab Während sich der Fehlbetrag je Einwohner noch in der Nähe des interkommunalen Mittelwertes positioniert, liegt der Fehlbetrag je Einwohner unter 21 Jahren im Kreisvergleich äußerst günstig nahe am Minimalwert. Hier wirkt sich sicher auch der hohe Anteil in dieser Bevölkerungsgruppe aus, dennoch ist diese Positionierung mit einem Wert fast auf Niveau des Minimalwertes für den Kreis Borken positiv zu bewerten. Im Hinblick auf die Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) beim Kreis Borken 2006 können intrakommunale Entwicklungen des Kreises Borken mit Bezug zu Finanzdaten für die Jahre 2006 bis 2008 dargestellt werden. Im Zeitreihenvergleich zeigt sich folgende Entwicklung des Fehlbetrages des Jugendamtes je Einwohner unter 21 Jahre im interkommunalen Vergleich zum Mittelwert: Entwicklung des Fehlbetrages des Jugendamtes je Einwohner unter 21 Jahre Euro Kreis Borken Mittelwert 7

12 Der Fehlbetrag des Jugendamtes je Einwohner unter 21 Jahre ist im Betrachtungszeitraum kontinuierlich gestiegen. Im Eckjahrevergleich 2006/2008 hat er sich um 14,1 Prozent erhöht. Die Steigerung fällt damit aber im Vergleich zum interkommunalen Mittelwert sichtbar geringer aus. Das bedeutet, dass der Kreis Borken im Vergleich zum landesweit stark steigenden Trend bislang noch nur moderate Steigerungen bei den Fehlbeträgen erreichen konnte. Aus dem nachfolgenden Diagramm wird ersichtlich, wie sich das Gesamtergebnis auf die einzelnen Produktgruppen verteilt: Verteilung des Fehlbetrages des Jugendamtes nach Produktgruppen in % 48% 45% Kinder- und Jugendarbeit Tagesbetreuung für Kinder Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie Fehlbetrag des Jugendamtes nach Produktgruppen in Prozent im Jahr 2009 (Borken 2008) Produktgruppen Minimum Maximum Mittelwert Kreis Borken Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie 35,0 61,5 48,3 48,5 Tagesbetreuung für Kinder 34,0 60,4 46,3 44,8 Kinder- und Jugendarbeit 1,0 10,7 5,4 6,5 Der Vergleich macht deutlich, dass der Schwerpunkt beim Kreis Borken wie bei den meisten Kreisjugendämtern in der Produktgruppe Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie liegt, da die Werte des Kreises hier nahezu exakt bei den Mittelwerten liegen. Hierauf gehen wir nachfolgend an entsprechender Stelle ein. 8

13 Feststellung Der Fehlbetrag des Jugendamtes je Einwohner positioniert sich leicht unterhalb des interkommunalen Mittelwertes; der Fehlbetrag je Einwohner unter 21 Jahren liegt dagegen in der Nähe des Minimumwertes. Der Schwerpunkt der Leistungen liegt in den Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie. Organisation und Steuerung Das Jugendamt des Kreises Borken erreicht bei der Analyse der Organisations- und Steuerungsleistungen folgende Bewertungen auf einer Skala von 0 bis 4: 1 Anforderungen an die Gesamtsteuerung des Jugendamtes Analyse und Bewertung Anforderung Produktorientierte Leistungsorganisation Die Produktgruppen Kinder- und Jugendarbeit, Tagesbetreuung für Kinder und Hilfen in und außerhalb der Familie werden in der Leistungsorganisation abgebildet (maximal drei Abteilungen/Sachgebiete und Leitungen). Der Leitung des Jugendamtes sind die Leistungen des Fach- und Finanzcontrolling zur Steuerungsunterstützung (dezentrales Controlling wird zentral in der Kämmerei gebündelt) direkt zugeordnet und personalisiert, in Projektgruppen werden mit den zuständigen Fachabteilungen Fachplanungen erarbeitet. Ziel- und Kennzahlengestützte Steuerung Ziele und Kennzahlen (Finanz-, Wirtschaftlichkeits-, Leistungs- und Strukturkennzahlen) dienen der Leitung als Steuerungsgrundlage für das operative Leistungsgeschehen. Die Produktgruppen/Abteilungen bewirtschaften ihre Budgets selbstständig, monatlich werden Plan- und Istentwicklungen als Gegenstand von Budgetgesprächen (Analyse von Abweichungen, Gegensteuerung, Anpassung von Planwerten) dokumentiert. Optimierter Workflow durch Anwendungsverfahren Durch ein elektronisches Anwendungsverfahren werden verschiedene Arbeitsbereiche der Jugendhilfe (Wirtschaftliche Jugendhilfe, ASD, UVG, Beistandschaften, Vormundschaften etc.) in einer Lösung auf der Basis gemeinsamer Stammdaten integriert. Auf der Steuerungsebene werden die Leistungs- und Finanzdaten zu steuerungsrelevanten Kennzahlen zusammen geführt und bilden fortlaufend Entwicklungen ab, die die Grundlage für die ziel- und kennzahlengestützte Steuerung des Jugendamtes bilden. Bewertung nicht erfüllt = 0, ansatzweise erfüllt = 1, teilweise erfüllt = 2, überwiegend erfüllt = 3, vollständig erfüllt = 4 9

14 Produktorganisierte Leistungsorganisation Der Fachbereich Jugend gliedert sich in die Geschäftsbereiche Verwaltung mit den Abteilungen 51.1 Familienbüro, 51.2 Unterhalt/Beistand/Vormundschaften, 51.7 Wirtschaftliche Jugendhilfe und 51.8 Stabsstelle/Elterngeld/Schreibdienst sowie Sozialpädagogik mit den Abteilungen 51.3 Kinder- und Jugendförderung sowie den Sozialen Diensten, die in den Abteilungen 51.4, 51.5 und 51.6 in den Nebenstellen Stadtlohn, Gescher und Rhede sozialräumlich ausgestaltet sind. Pflegekinderdienst und Jugendgerichtshilfe sind integriert. Die Jugendhilfeplanung ist der Fachbereichsleitung direkt zugeordnet. Das interne Finanzcontrolling ist für die finanzielle Seite der Abteilung 51.8 angebunden, fachlich der Abteilung Jugendhilfeplanung. Die Politik wird durch einen Controllingbericht informiert, der dreimal jährlich erstellt wird. Gleichzeitig erfolgt auch die Information der Bürgermeister der Kommunen ohne eigenes Jugendamt. Zudem wird über die jährliche Geschäftsstatistik das regelmäßige Berichtswesen wahrgenommen. Der Adressat ist der Jugendhilfeausschuss. Ziel- und kennzahlengestützte Steuerung Das Jugendamt Borken ist dem KGST-Vergleichsring angeschlossen und hat somit die Möglichkeit, sich interkommunal über Kennzahlen zu vergleichen. Intern finden Vergleiche auf sozialräumlicher Ebene statt. Die Fachabteilungen bewirtschaften ihre Mittel im Rahmen der Produktverantwortung selbstständig. Optimierter Workflow durch Anwendungsverfahren Nach wie vor ist im Jugendamt des Kreises Borken kein Gesamtanwendungsverfahren zum Einsatz gekommen, weil die sich auf dem Markt befindlichen Lösungen noch Schwächen aufweisen. Allerdings haben die Bemühungen um ein solches Verfahren auch aktuell hohe Priorität. Im Verlauf der Prüfung wurde u. a. im Rechenzentrum ein weiterentwickeltes Verfahren präsentiert. 10

15 Feststellung Die Gesamtsteuerung des Jugendamtes ist gut ausgeprägt (Produktorientierte Leistungsorganisation, Fach- und Finanzcontrolling, mehrstufiges Berichtswesen, Ziele und Kennzahlen). Eine Jugendamtssoftware zur Workflowunterstützung ist nicht integriert. Empfehlung Wir empfehlen, zur Unterstützung des internen Workflows und des Controllings die Implementierung einer Jugendamtssoftware zeitnah anzugehen. 11

16 Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie Fehlbetrag der Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie je Einwohner unter 21 Jahre Der Fehlbetrag der Produktgruppe Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie verdeutlicht das Finanzvolumen, das zur Aufgabenerledigung unter Berücksichtigung der Erträge eingesetzt wird. Für das Jahr 2008 beläuft sich der Fehlbetrag auf 12 Mio. Euro. Wir stellen nachfolgend den Fehlbetrag Borken 2008 bezogen auf die Bevölkerungsgruppe der Einwohner bis unter 21 Jahre im Kreisvergleich für das Jahr 2009 dar. Fehlbetrag Produktgruppe Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie je Einwohner unter 21 Jahre Euro Minimum Maximum Mittelwert Kreis Borken Fehlbetrag Produktgruppe Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie je Einwohner bis unter 21 Jahre in Euro und Klassen unter bis 300 bis 350 bis ab 400 unter 300 unter 350 unter Deutlich erkennbar ist eine günstige Positionierung unterhalb des Mittelwertes, die zu großen Teilen auch zu dem bereits dargestellten, günstigen Ergebnis für das Jugendamt insgesamt beiträgt. 12

17 Im Zeitreihenvergleich zeigt sich folgende Entwicklung des Fehlbetrages der Produktgruppe Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie je Einwohner unter 21 Jahre im Vergleich zum Mittelwert: Entwicklung des Fehlbetrages der Produktgruppe Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie je Einwohner unter 21 Jahre Euro Kreis Borken Mittelwert Der Fehlbetrag der Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie je Einwohner unter 21 Jahre ist im Betrachtungszeitraum kontinuierlich leicht gestiegen. Im Eckjahrevergleich 2006/2008 hat er sich um 13,4 Prozent erhöht. Allerdings fällt die Steigerung im Vergleich zum Mittelwert deutlich geringer aus, was für den Kreis Borken positiv zu bewerten ist. Die Steigerungen verteilen sich auf die meisten Teilbereiche der Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie. Positiv zu vermerken ist, dass sowohl bei der Eingliederungshilfe als auch bei den Hilfen für junge Volljährige die Aufwendungen rückläufig waren. Hauptbestandteil der Produktgruppe Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie sind die Hilfen zur Erziehung nach den 27 ff. SGB VIII einschließlich der Eingliederungshilfen nach 35a SGB VIII, die wir nachfolgend differenzierter betrachten. 13

18 Organisation und Steuerung der Hilfen zur Erziehung Das Jugendamt erreicht bei der Analyse der Organisations- und Steuerungsleistungen der Hilfen zur Erziehung auf einer Skala von 0 bis 4 folgende Bewertungen: 2 Anforderungen an die Steuerung der Hilfen zur Erziehung Analyse und Bewertung Anforderung Die Förderung der Erziehungsfähigkeit der Familie hat Priorität und kommt in Form des Vorrangs ambulanter und auf das Familiensystem gerichteter Hilfen zum Ausdruck, die kontinuierlich fortentwickelt werden und deren Anteil an den Hilfefällen insgesamt steigt. Das Jugendamt bietet im Vorfeld erzieherischer Hilfen präventive Leistungen (Familienberatung, Elternschule, Stadtteil- und Facharbeitskreise mit Ärzten, Kindergärten, Schulen etc.). Im Rahmen der Hilfeplanung nach 36 SGB VIII werden Ziele, Maßnahmen zur Zielerreichung und die Überprüfung der Zielerreichung im Einzelfall vereinbart. Die fachliche und zeitliche (6 Wochen bis 3 Monate) Konkretisierung von Zielen und Maßnahmen zur Zielerreichung ist wesentlicher Indikator zur Messung der Wirksamkeit der Hilfen. Die Erziehungsberatungsstellen sind an Hilfeplangesprächen beteiligt und erbringen in Hilfeplanprozessen für das Jugendamt familientherapeutische Leistungen. Dabei werden sie als Auftragnehmer tätig, Leistungskontingente sind vertraglich vereinbart und werden im Rahmen der Förderung der Erziehungsberatungsstellen Einzelfall bezogen vergütet. Die Vollzeitpflege ist als Alternative zur Heimerziehung stark ausgeprägt. Neben Pflegefamilien bieten eigene Konzepte sozialpädagogischer Pflegefamilien Möglichkeiten der Aufnahme von Kindern in multiplen Problemlagen und im Alter von sechs bis zwölf Jahren. Bereitschaftspflegefamilien sichern die Notwendigkeit kurzfristig erforderlicher Fremdaufnahmen (anstatt kostenintensiver Aufnahme oder Clearinggruppen in Heimen). Reintegrationskonzepte werden gezielt eingesetzt, um Kinder mit Rückführungsaussichten in die Familie zu reintegrieren (Reintegration und Elternarbeit sind grundsätzlich fester Bestandteil der Hilfeplanung bei Fremdunterbringung). Bewertung Die Förderung der Erziehungsfähigkeit der Familie hat für das Jugendamt des Kreises Borken eine hohe Priorität. Zielsetzung hierbei ist, Hilfen bereits niederschwellig zugänglich zu machen. Es findet daher eine enge Zusammenarbeit mit freien Trägern auf unterschiedlichen Ebenen statt. Ein soziales Frühwarnsystem ist aufgebaut. Zudem läuft zurzeit erfolgreich ein Projekt Fit mit Kind. In einer der größeren Kommunen ohne eigenes Jugendamt werden jungen Müttern Patinnen vermittelt, die zusätzlich zu den bereits etablierten Hilfen Unterstützung 2 nicht erfüllt = 0, ansatzweise erfüllt = 1, teilweise erfüllt = 2, überwiegend erfüllt = 3, vollständig erfüllt = 4 14

19 im Alltag geben. Auch die Erziehungsberatung ist im Rahmen der offenen Beratungsangebote eingebunden (vier Standorte im Kreisgebiet). Der ASD unterstützt diese Zielsetzung durch intensive Beratungstätigkeit, durch die u. a. der Anteil der ambulanten Hilfen vergleichsweise gering ausfällt. Das Hilfeplanverfahren ist im Rahmen eines Leitfadens für die Zusammenarbeit zwischen dem sozialen Dienst und der Wirtschaftlichen Jugendhilfe standardisiert. Konkrete Ziele mit Maßnahmen und Zeitpunkten der Zielerreichung werden vereinbart und die Mitarbeiter/innen fortlaufend geschult. Grundlage für die Fortbildung ist ein Fortbildungskonzept, welches auf die speziellen Bedürfnisse des Fachbereichs Jugend und Familie ausgerichtet ist. Zudem sind schriftliche interne Regelungen für den Einsatz von ambulanten Maßnahmen getroffen worden, um die Vorgehensweise zu vereinheitlichen. Unterstützend ist ein Kommunikationskonzept entwickelt worden, welches dabei mithelfen soll, die notwendige Kommunikation zwischen den einzelnen Abteilungen und vor allem zwischen den Außenstellen und der Wirtschaftlichen Jugendhilfe aufrecht zu erhalten. Das Angebot an Vollzeitpflegefamilien ist stark ausgeprägt und liegt im interkommunalen Vergleich beim Anteil der Vollzeitpflege an den stationären Hilfen deutlich oberhalb des Mittelwertes, wird allerdings überwiegend von anderen Trägern genutzt. Hierzu folgen in diesem Bericht später noch detailliertere Ausführungen. Daher wurde eine Vereinbarung mit mehreren freien Trägern zum Konzept Borkener Kinder in Pflegefamilien (BoKiP) getroffen, um hinsichtlich der Fachberatung des Trägers mehr Transparenz zu erreichen und die Fachberatung des Trägers im Rahmen der Hilfeplanung nach 36 SGB VIII passgenauer und flexlibler steuern zu können. Die Akquise neuer Pflegefamilien ist ebenfalls Gegenstand dieser Vereinbarung. Empfehlung Wir empfehlen, das Konzept Borkener Kinder in Pflegefamilien konsequent weiterzuverfolgen und über geeignete Kennzahlen den Erfolg dieses Konzepts fortlaufend zu überprüfen. 15

20 Die Prüfung von Reintegrationsmöglichkeiten ist ein fester Bestandteil des Hilfeplanverfahrens und findet Berücksichtigung, soweit eine Rückführung fachlich vertretbar ist. Rückführungen aus Heimunterbringung finden regelmäßig statt. Gesonderte Vergütungen an Heimträger werden nicht gewährt. Feststellung Die Steuerung der Hilfen zur Erziehung ist gut ausgeprägt. Niedrigschwellige Angebote und ein soziales Frühwarnsystem sorgen zusammen mit den Regelungen für den Einsatz von ambulanten Maßnahmen für einen über dem interkommunalen Mittelwert liegenden Anteil der ambulanten Hilfen. Der Leitfaden für die Zusammenarbeit zwischen dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) und der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (WiJu) sowie das Fortbildung- und das Kommunikationskonzept sorgen für eine zügige Bearbeitung. Das große Angebot an Vollzeitpflegefamilien wird bereits vielfach durch andere Träger ausgeschöpft. Das Konzept BoKiP erscheint geeignet, mehr Transparenz und mehr Flexibilität zu erzielen und neue Pflegefamilien zu gewinnen. Personal Vergleichende Personalbemessung Im Rahmen der Prüfung haben wir Stellenbedarfsvergleiche für typische Aufgabengebiete des Produktes Hilfen zur Erziehung durchgeführt. Der Stellenbedarfsvergleich orientiert sich an Richtwerten, die wir aus Erfahrungen in unseren bisherigen Prüfungen sowie aus unseren Personal- und Organisationsuntersuchungen in Jugendämtern gewonnen haben. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass unsere nachfolgenden Stellenvergleiche lediglich als Anhaltspunkt dafür dienen sollen, ob das vorhandene Stellenvolumen in den untersuchten Aufgabenbereichen einer individuellen Organisations- und Aufgabenanalyse (z.b. kommunalpolitische Prioritäten) und Personalbemessung bedarf. 16

21 Eine solche Überprüfung wird in aller Regel nur durch vertiefende organisatorische Untersuchungen und Stellenbedarfsanalysen vollzogen werden können. Darüber hinaus ist uns bewusst, dass Stellen- /Aufgabeninhalte, örtliche Besonderheiten bzw. kommunalpolitische Schwerpunktsetzungen, die wir im Rahmen der Prüfung nicht alle umfassend würdigen können, ein im Vergleich zu anderen Kommunen abweichendes Stellenvolumen durchaus erklären und rechtfertigen können. Die nachfolgende Tabelle kann daher nur als eine Orientierung und mögliche Entscheidungsgrundlage dienen, ob eine tiefer gehende eigene Untersuchung zur Stellenbemessung in den betreffenden Aufgabenbereichen vorgenommen werden sollte. Die vergleichende Personalbemessung führt unter Berücksichtung der im Rahmen der Datenerfassung erhobenen und abgestimmten Fallzahlen zu folgenden Ergebnissen: Personal- und Leistungskennzahlen für die vergleichende Personalbemessung auf der Basis der Fallzahlen des Jahres 2009 Aufgaben Indikator Fälle je Stelle Fallzahl Richtwert Borken 2009 Bedarf Personal Bestand 2009 Allgemeiner Sozialer Dienst Wirtschaftliche Jugendhilfe Pflegekinderdienst Jugendgerichtshilfe Beistandschaften Amtspflegschaften/ Amtsvormundschaften 485 Hilfeplanfälle in Fallverantwortung ASD 706 Hilfeplanfälle in Fallverantwortung WiJu 195 Hilfeplanfälle in Fallverantwortung PKD Bearbeitete Anklagen und Diversionen Fallzahl Beistandschaften einschl. Beurkundungen 183 Fallzahl Pflegschaften und Vormundschaften in Fallverantwortung 30 32,5 16,17 14, ,04 5, ,5 6,49 4, ,22 0, ,79 3,00 50* 91,5 3,66 2,00 *gesetzlich vorgesehene Vorgabe Im Kreisjugendamt Borken sind im Verlauf der letzten Jahre mehrere Geschäftsprozessoptimierungen durchgeführt worden, die im Ergebnis zu Veränderungen geführt haben. Teilweise konnte ein erkannter Stellenmehrbedarf bereits realisiert werden. 17

22 Daher wird nachfolgend der Personalbestand 2011 dem Personalbedarf aufgrund des GPA-Richtwertes gegenübergestellt. Personal- und Leistungskennzahlen für die vergleichende Personalbemessung auf der Basis der Fallzahlen des Jahres 2009 Aufgaben Fallzahl Fälle je Stelle GPA- Richtwert Borken 2011 Bedarf Personal Bestand 2011 Allgemeiner Sozialer Dienst ,9 16,17 18,05 Wirtschaftliche Jugendhilfe ,04 6,15 Pflegekinderdienst ,8 6,49 5,60 Jugendgerichtshilfe ,22 2,05 Beistandschaften ,79 3,00 Amtspflegschaften/ Amtsvormundschaften ,5 3,66 2,00 Bei Zusammenfassung in Gruppen wird die derzeit bestehende Stellensituation noch deutlicher: ASD, PKD und JGH Bedarf 27,87 Bestand ,70 WiJu Bedarf 5,04 Bestand ,15 AV/APfl, Beistand Bedarf 8,45 Bestand ,00 Allgemeiner Sozialer Dienst, Jugendgerichtshilfe, Pflegekinderdienst Durch die Realisierung von zusätzlichen 5,2 Stellen konnten deutliche Defizite in der Stellenausstattung verringert werden. Der ausgewiesene rechnerische Überhang des ASD entsteht lediglich aus der bisherigen Einschätzung von 10 Prozent Stellenanteilen für Aufgaben nach der Jugendgerichtshilfe. Der Anteil der Jugendgerichtshilfefälle liegt jedoch mit ca. 137 Fällen je Einwohner zwischen 14 und 18 Jahren deutlich über dem interkommunalen Mittelwert von 106 Fällen bei einem Maximumwert von 163 und einen Minimumwert von 72. Daraus resultiert ein erheblicher rechnerischer Stellenbedarf, der teilweise innerhalb des ASD (zu Lasten anderer Tätigkeiten) aufgefangen werden kann. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der ASD in drei Außenstellen in Gescher, Rhede und Stadtlohn sozialräumlich ausgerichtet ist. Vor Ort bestehen Mischarbeitsplätze, d. h., die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 18

23 nehmen alle Aufgaben innerhalb des ASD einschließlich der Jugendgerichtshilfe wahr (Entspezialisierte Dienste). Ebenfalls in den Nebenstellen sind die Stellen für den Pflegekinderdienst angesiedelt. Dort besteht ein rechnerischer Bedarf von 0,9 Stellen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass ein Richtwert von 30 analog dem ASD zugrunde gelegt wurde. Dabei kann je nach Sichtweise ein Richtwert von 25 oder 35 gerechtfertigt sein. Es darf nicht übersehen werden, dass die Arbeit des Pflegekinderdienstes zu einem großen Teil fremdbestimmt ist. Zudem ist hier auch die gemeinsame Adoptionsvermittlung angesiedelt. Diese ist sowohl für das Jugendamtsgebiet als auch für das Gebiet der Kommunen Ahaus, Borken und Gronau zuständig. Auf den Anteil der Fälle und die Positionierung im interkommunalen Vergleich, in denen andere Jugendämter Plätze in Pflegefamilien im Jugendamtsbereich des Kreises Borken belegen, sowie die weiteren Auswirkungen, die Vollzeitpflege betreffend, erfolgen an anderer Stelle im Bericht. Wirtschaftliche Jugendhilfe In der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (WiJu) ist ein rechnerischer Stellenüberhang von 1,1 Stellen ausgewiesen, der sich allerdings durch verschiedene Tätigkeiten ergibt, die über den Tätigkeitenkatalog für die WiJu hinausgehen. Die enge Verzahnung der WiJu mit dem ASD zeigt sich in der Zusammenführung von sozialarbeiterischer und finanzieller Verantwortung. Die WiJu nimmt an allen Hilfeplangesprächen teil, was bei der zentralen Ausrichtung der WiJu zu einem erhöhten Aufwand für Fahrleistungen führt. Weiterhin fertigt und versendet die WiJu sämtliche Bewilligungs-, Änderungs-, Einstellungs- und Ablehnungsbescheide. Die durchschnittliche Zahl der Hilfeplanfälle liegt in Borken sichtbar unter dem Mittelwert. Das schafft den Raum, um in der Finanzierungssystematik neue Wege zu gehen, was an anderer Stelle bereits angesprochen wurde (siehe BoKiP). Das soll einerseits zu mehr Transparenz und eventuell auch zu einer Einsparung finanzieller Mittel führen, andererseits führt es zu einem erhöhten Aufwand für Prüfung und Abrechnung in der WiJu. Auch die Einführung des Vier-Augen- Prinzips bei stationären Neufällen oder Fallübernahmen führt zu einem personellen Mehraufwand, der nach Auffassung des Jugendamtes allerdings aufgrund der weitgehenden Vermeidung von Eigenschadensfällen gerechtfertigt sei. 19

24 Eine der wesentlichen Aufgaben der WiJu ist die Realisierung von Erträgen. Daher ist die folgende Grafik geeignet, den Erfolg zu messen. Erträge aus der Produktgruppe Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie je Vollzeitstelle WiJu Euro Minimum Maximum Mittelwert Kreis Borken Zu beachten ist, dass auch hier die Erträge des Kreises Borken aus dem Jahr 2008 den Erträgen der Vergleichskreise aus dem Jahr 2009 gegenübergestellt sind. Weiterhin wurden die Erstattungen je Kostenerstattungsfall nach 86 VI SGB VIII den Fällen nach 86 VI SGB VIII gegenübergestellt. Kostenerstattung je Kostenerstattungsfall nach 86 VI SGB VIII Euro Minimum Maximum Mittelwert Kreis Borken 20

25 Die Höhe der Erstattung durch die erstattungspflichtigen Jugendämter entspricht der Höhe der Aufwendungen, die der Kreis Borken mit den in eigene Trägerschaft übernommenen Fällen zu leisten hat (mit Ausnahme der Personalaufwendungen). Amtsvormundschaft, -pflegschaft, Beistandschaft Die genannten Tätigkeiten werden in einer Fachabteilung mit fünf Stellen organisatorisch angebunden. Dieser Fachabteilung ist auch das Produkt Unterhaltsvorschussleistungen zugeordnet, Ausführungen hierzu sind unserem Teilbericht Soziales zu entnehmen. Der Anteil beträgt etwa wie angegeben 40 Prozent für Amtsvormundschaften, -pflegschaften (AV/APfl) und 60 Prozent für die Beistandschaften. Die vorgesehene gesetzliche Regelung bei den AV/APfl führt zu einem Anpassungsbedarf. Der Stellenbedarf bezogen auf die Beistandschaften/Beurkundungen betrifft zu einem großen Teil die Beurkundungen. Der Anteil der Beurkundungen liegt mit ca. 14,78 Fällen je Einwohner unter 21 Jahren deutlich über dem interkommunalen Mittelwert von 10,19 Fällen bei einem Maximumwert von 14,85 und einem Minimumwert von 4,32. Feststellung Die vergleichende Personalbemessung führt zu dem Ergebnis, dass in einzelnen Teilbereichen eine tiefer gehende Organisationsuntersuchung angezeigt erscheint, u. a. um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Kennzahlen der Hilfe zur Erziehung An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass wir alle nachfolgend dargestellten Ergebnisse und Kennzahlen ohne die Leistungen der Eingliederungshilfe nach 35a SGB VIII abbilden, da die Leistungspraxis, insbesondere für Teilleistungsstörungen (Legasthenie und Dyskalkulie) in den Jugendämtern sehr unterschiedlich ausgeprägt ist. Eine Betrachtung der Kennzahlen auf der Basis aller Hilfefälle einschließlich der Leistungen nach 35a SGB VIII beeinflusst die Ergebnisse 21

26 unterschiedlich stark und beeinträchtigt somit die Vergleichbarkeit der Kennzahlenwerte. Falldichte Beeinflusst wird die Kennzahl Ergebnis der Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie je Einwohner bis unter 21 Jahre maßgeblich durch die Falldichte (Anzahl der Leistungsfälle je Einwohner bis zum 21. Lebensjahr) und die Höhe der Aufwendungen der Hilfe zur Erziehung je Hilfefall. 25 Falldichte ohne 35 a SGB VIII in Anzahl Minimum Maximum Mittelwert Kreis Borken In der Klassierung liegt der Kreis Borken damit im unteren Bereich der mittleren Klasse. Falldichte (ohne Eingliederungshilfe) in Fällen und Klassen unter bis unter bis unter bis unter 22 ab Im Jahr 2008 lag die Falldichte bei 14,6. Bei gleicher Zählweise der Fälle wie in der laufenden Prüfung hätte die Falldichte in der vorangegangenen Prüfung bei 11,5 gelegen. 22

27 Entwicklung der Falldichte (ohne Eingliederungshilfe) Anzahl ,0 15,0 15,2 12,4 14,6 11,5 11,7 12,4 10,4 9, Kreis Borken Mittelwert Wie die Grafik verdeutlicht, steigt die Falldichte landesweit sehr stark an (+73 %). Nachdem die Falldichte im Kreis Borken zunächst den Mittelwert noch sichtbar überschreitet, zeigt sich die Steigerung im Zeitverlauf mit 32 Prozent wesentlich flacher. Die Fallzahlen haben sich wie folgt entwickelt: Fallzahlenentwicklung Jeweils ohne Eingliederungshilfe nach 35 a SGB VIII Veränderung nominell Veränderung in Prozent Ambulant 365,4 358,7-6,7-1,94 Stationär 282,7 295,3 + 12,6 + 4,46 Gesamt 648,1 654,0 + 5,9 + 0,91 Diese für den Kreis Borken im landesweiten Vergleich bislang moderaten Steigerungsraten sind nicht zuletzt auch einer erfolgreichen Fallzugangssteuerung zu verdanken. Eine positive Entwicklung hat innerhalb der Hilfeplanfälle der Bereich der jungen Volljährigen gemacht. Deren Anteil im Zeitverlauf zeigt die nachfolgende Grafik. 23

28 Anteil der Hilfen für junge Volljährige an den Hilfen nach 36 SGB VIII in Prozent 9 8,8 8,1 9, Prozent ,4 5,4 5,4 5,5 6,0 6,0 5, Kreis Borken Mittelwert Während im interkommunalen Vergleich der Mittelwert weitgehend linear verläuft, entwickelt sich der Anteil im Kreis Borken nach einem deutlichen Anstieg in 2007 fast auf Höhe des Mittelwertes. Unter Berücksichtigung der Eingliederungshilfe ergibt sich folgendes Bild: Fallzahlenentwicklung Jeweils mit Eingliederungshilfe nach 35 a SGB VIII Veränderung nominell Veränderung in Prozent Ambulant 383,6 379,5-4,1-1,06 Stationär 287,5 300,0 + 12,5 + 4,33 Gesamt 671,1 679,5 + 8,4 + 1,25 Der Anteil der Hilfeplanfälle nach 35a SGB VIII liegt bei 3,4 Prozent in 2008 und 3,7 Prozent in Die Falldichte erhöht sich leicht auf 15,7. Allerdings steigt der Mittelwert dann wesentlich deutlicher auf 19,1. Der Anteil der Hilfeplanfälle nach 35 a SGB VIII an den Hilfen zur Erziehung insgesamt zeigt im interkommunalen Vergleich folgendes Ergebnis: 24

29 Anteil Fälle 35 a SGB VIII an den Hilfefällen insgesamt in ,1 20 Prozent ,9 5 1,9 3,5 0 Minimum Maximum Mittelwert Kreis Borken Auch wenn der Anteil von 3,5 Prozent im interkommunalen Vergleich fast am Minimumwert liegt, ist gerade bei dieser Hilfeart die Entwicklung besonders zu beachten. Aus der nachfolgenden Tabelle kann die Entwicklung von 2007 bis 2009 abgelesen werden. Ambulant und teilstationär Entwicklung der Fallzahlen nach 35 a SGB VIII Veränderung 2007/ ,3 18,2 20,8 + 88,6 % Stationär 4,3 4,8 4,7 + 9,3 % Gesamt 15,6 23,0 25,5 + 63,5 % Der Zeitreihenvergleich verdeutlicht, dass die ambulanten Eingliederungshilfen (und hier insbesondere Fälle mit Integrationshilfen zum Schulbesuch und Autismusdiagnose), deutlich angestiegen sind. Forciert wird diese Entwicklung insbesondere durch die gezielte Förderung der integrativen Beschulung lernbehinderter Kinder und Jugendlicher mit Auflösung der Primarstufen in den Förderschulen und in der Folge eine vielfach notwendige Bereitstellung von Integrationshelfern. Die insoweit im Kreis Borken zurzeit bestehende Situation wird perspektivisch durch die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (Stichwort Inklusion) die Schullandschaft verändern und den Personenkreis für Hilfen nach 35a SGB VIII deutlich erweitern. Auch die psychischen Erkrankungen der Mütter haben Auswirkungen auf die Kinder und führen wiederum zu möglichen Erkrankungen der Kinder. 25

30 Feststellung Im Kreis Borken ist eine hohe Zunahme von ambulanten Hilfen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach 35 a SGB VIII festzustellen, dies jedoch auf einem bislang interkommunal noch sehr geringen Fallaufkommen absolut betrachtet. Aufwendungen Hilfe zur Erziehung je Hilfefall Mit der Kennzahl Aufwendungen der Hilfe zur Erziehung je Hilfefall bilden wir die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit der Leistungserbringung ab. Die Kennzahl berücksichtigt lediglich die direkten Aufwendungen für die direkte Hilfegewährung Personalaufwendungen für die Hilfeplanung und gewährung im Jugendamt bleiben unberücksichtigt. Aufwendungen Hilfe zur Erziehung je Hilfefall (ohne 35 a SGB VIII) in Euro Euro Minimum Maximum Mittelwert Kreis Borken Aufwendungen Hilfe zur Erziehung je Hilfefall (ohne Eingliederungshilfe) in Euro und Klassen unter bis unter bis bis unter ab unter

31 Der Kreis Borken positioniert sich mit diesem Wert leicht unterhalb des interkommunalen Mittelwertes. Unter Einbeziehung der Aufwendungen für die Eingliederungshilfe 2008 erhöhen sich die Aufwendungen je Hilfefall leicht auf Euro bei einem Mittelwert von Euro. Anteil der Aufwendungen der Eingliederungshilfe 2008 an den Gesamtaufwendungen der Hilfen zur Erziehung ,6 25 Prozent ,7 2,4 2,7 0 Minimum Maximum Mittelwert Kreis Borken Eine Ursache für den vergleichsweise positiven Fehlbetrag bei den Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie je Einwohner unter 21 Jahren ist in dem fast am Minimumwert liegenden Anteil der Aufwendungen für die Eingliederungshilfe zu sehen. Feststellung Der nahe dem interkommunalen Minimumwert liegende Anteil der Aufwendungen für die Eingliederungshilfe beeinflusst den Fehlbetrag bei den Hilfen innerhalb der Familie je Einwohner unter 21 Jahren positiv. Die nachfolgende Tabelle zeigt die differenzierte Betrachtung der Aufwendungen nach ambulanten und stationären Hilfen des Kreises Borken aus dem Jahr 2008 im Vergleich mit den anderen Kreisjugendämtern aus dem Jahr 2009: 27

32 Aufwendungen der ambulanten und stationären Hilfefälle je Hilfefall 2009 Minimum Maximum Mittelwert Kreis Borken Abweichung z. Mittelwert Ambulante Hilfen ,7 % Stationäre Hilfen ,5 % davon Vollzeitpflege ,3 % Heimerziehung ,3 % Auffällig sind vor allem die deutlich über dem interkommunalen Mittelwert liegenden Aufwendungen für die Vollzeitpflege. Diese werden wesentlich beeinflusst durch den hohen Anteil Westfälischer Pflegefamilien und zusätzlich durch den hohen Anteil an Fällen nach 86 VI SGB VIII. Trotzdem sind die relativ hohen Aufwendungen für die Vollzeitpflege gegenüber den Aufwendungen für Heimerziehung die deutlich wirtschaftlichere Alternative. Dabei liegen die Aufwendungen für Heimerziehung im Kreis Borken positiv unterhalb des Mittelwertes. Beeinflusst werden die Aufwendungen für die Hilfe zur Erziehung durch die Leistungskennzahlen Anteil ambulanter Hilfen an den Hilfeplanfällen nach 36 SGB VIII und Anteil der Vollzeitpflegefälle an den stationären Hilfen zur Erziehung. Anteil der ambulanten Hilfefälle an den Hilfeplanfällen insgesamt Ambulante und auf das Familiensystem gerichtete Hilfen sind die wirtschaftliche Alternative zu kostenintensiven stationären Fremdunterbringungen. Soweit fachlich vertretbar und geboten sollte es folglich vorrangiges Ziel der Leistungsgewährung sein, das Familiensystem über ambulante Hilfen zu stützen und die Erziehungsfähigkeit der Familie wieder herzustellen bzw. zu erhalten. Die Leistungskennzahl Anteil ambulanter Hilfen an den Hilfeplanfällen nach 36 SGB VIII insgesamt ist somit ein Indikator für eine wirtschaftliche Aufgabenwahrnehmung im Rahmen der Hilfen zur Erziehung. 28

33 Der Anteil der ambulanten Hilfefälle an den Hilfeplanfällen nach 36 SGB VIII insgesamt stellt sich 2009 in Borken wie folgt dar: Anteil der ambulanten Hilfefälle an den Hilfefällen nach 36 SGB VIII in Prozent ohne 35a SGB VIII 67, ,6 54,8 60,0 50 Prozent , Minimum Maximum Mittelwert Kreis Borken Benchmark Anteil der ambulanten Hilfen an den Hilfefällen nach 36 SGB VIII insgesamt (ohne Eingliederungshilfe) in Prozent und Klassen unter bis unter bis unter bis unter 60 ab Im interkommunalen Vergleich positioniert sich der Kreis Borken mit seinem Anteil der ambulanten Hilfen knapp über dem Mittelwert, allerdings unterhalb des von uns gesetzten Benchmarks. Im Betrachtungszeitraum hat sich der Anteil der ambulanten Hilfefälle an den Hilfeplanfällen nach 36 SGB VIII insgesamt wie folgt entwickelt: 29

34 Entwicklung des Anteils ambulanter Hilfen an den Hilfeplanfällen gesamt (ohne Eingliederungshilfe) 55,0 52,5 52,3 56,4 54, Prozent ,0 45,0 45,1 49,7 50,8 52,6 40, Kreis Borken Mittelwert Während der interkommunale Mittelwert im Eckjahrevergleich deutlich um 16,6 Prozent steigt, verläuft der Anteil im Kreis Borken nur leicht steigend um 4,4 Prozent. Bei der Betrachtung des Anteils der ambulanten Hilfen an den Hilfefällen insgesamt ist es natürlich von Bedeutung, wie hoch die durchschnittlichen Aufwendungen je ambulantem Hilfefall liegen. Aufwendungen für ambulante Hilfen je ambulantem Hilfefall ohne 35 a SGB VIII in Euro Euro Minimum Maximum Mittelwert Kreis Borken 30

35 Ein Vergleich mit den Ergebnissen aus der vorangegangenen Prüfung ist aufgrund der geänderten Zählweise gerade bei den ambulanten Hilfen schwierig. Der Anteil der ambulanten Hilfen ist nach Einschätzung der Verwaltung in erster Linie auf die Zunahme multipler Problemlagen zurück zu führen. In vielen Fällen sind ergänzende Hilfen erforderlich. Trotzdem ist bei vielen Kindern und Jugendlichen der Hilfebedarf so massiv, dass ambulante Hilfen keine pädagogisch vertretbare Alternative zur stationären Unterbringung bieten. Zudem ist nach Angaben des Kreises Borken der große Anteil an Vollzeitpflegefällen mit einer Kostenerstattung nach 86 VI SGB VIII mit dafür verantwortlich, dass der Anteil der ambulanten Hilfen nicht höher liegt, da für diese stationären Fälle zwar eine Erstattung erfolgt, eine Veränderung der Situation jedoch kaum zu erzielen ist. Ohne diese Fälle würde sich der Anteil der ambulanten Hilfen an den Hilfefällen insgesamt wie folgt darstellen: Anteil der ambulanten Hilfefälle an den Hilfefällen nach 36 SGB VIII in Prozent ohne 35a SGB VIII und ohne 86 VI SGB VIII 77, ,7 64,1 61,3 Prozent Minimum Maximum Mittelwert Kreis Borken Der Anteil der ambulanten Hilfen ohne Berücksichtigung der Erstattungsfälle würde zwar steigen, im interkommunalen Vergleich würde die Position des Kreises Borken allerdings unterhalb des Mittelwertes fallen. Daraus folgt, dass noch Steigerungsmöglichkeiten bei den eigenen Hilfeplanfällen bestehen. 31

36 Benchmark und Potenzialberechnung ambulante Hilfe zur Erziehung Der Benchmark beim Anteil ambulanter Hilfen liegt bei 60 Prozent und wird von 4 Kreisen erreicht. Der Wert ist das Ergebnis gezielter Steuerung und eines konsequenten Ausbaus ambulanter flexibler Hilfen unter Einbeziehung fachlicher und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen. Am Benchmark berechnen wir das Potenzial, das durch eine Steigerung des Anteils ambulanter Hilfen mittel- bis langfristig erreicht werden kann: Quantifizierung Grobpotenzial Hilfe zur Erziehung - Anteil ambulanter Hilfen an den Hilfeplanverfahren nach 36 SGB VIII im Kreis Borken (ohne Eingliederungshilfe nach 35a SGB VIII) Bezeichnung Ambulante Hilfefälle gesamt ohne 35a Stationäre Hilfefälle gesamt ohne 35a Hilfefälle gesamt ohne 35a Anteil der ambulanten Hilfefälle an den Hilfefällen nach 36 SGB VIII in Prozent ohne 35a Anteil der stationären Hilfefälle an den Hilfefällen nach 36 SGB VIII in Prozent ohne 35a Anteil der ambulanten Hilfefälle an den Hilfefällen nach 36 SGB VIII in Prozent ohne 35a bei Benchmark Anteil der stationären Hilfefälle an den Hilfefällen nach 36 SGB VIII in Prozent ohne 35a bei Benchmark Fallzahl ambulante Hilfen bei Benchmark Fallzahl stationäre Hilfen bei Benchmark Aufwendungen für ambulante Hilfen je ambulantem Hilfefall ohne 35a in Euro Aufwendungen für stationäre Hilfen je stationärem Hilfefall ohne 35a in Euro Aufwendungen für ambulante Hilfen gesamt ohne 35a bei Benchmark in Euro Aufwendungen für stationäre Hilfen gesamt ohne 35a bei Benchmark in Euro Aufwendungen gesamt ohne 35a bei Benchmark in Euro Aufwendungen gesamt ohne 35a in Euro Anteil in Prozent, Anzahl absolut, Summe in Euro Indikator 3 358,7 F1 295,3 F2 654,0 F3 = F1+F2 54,8% R1 45,2% R2 60,0% R3 40,0% R4 392,4 F4 = R3*F3/ ,6 F5= R4*F3/ A A A3 = A1*F A4 = A2*F A5 = A3+A A6 3 F = Fallzahl, A = Aufwendungen, R = Relation 32

37 Quantifizierung Grobpotenzial Hilfe zur Erziehung - Anteil ambulanter Hilfen an den Hilfeplanverfahren nach 36 SGB VIII im Kreis Borken (ohne Eingliederungshilfe nach 35a SGB VIII) Potenzial gesamt A7 = A6-A5 Einwohner insgesamt Potenzial je Einwohner 1,45 Zu berücksichtigen ist, dass die Fallzahlen für das Jahr 2009 verwendet wurden, diesen aber die Finanzzahlen des Jahres 2008 gegenübergestellt wurden. Anteil der Vollzeitpflegefälle an den stationären Hilfen insgesamt Die Leistungskennzahl Anteil der Vollzeitpflegefälle an den stationären Hilfen insgesamt misst als Indikator bei den stationären Hilfen das Verhältnis von Vollzeit-/Familienpflegen zu den kostenintensiven Heimunterbringungen. Der Vollzeitpflege ist somit nicht nur unter fachlichen Gesichtspunkten einer möglichst in einem Familienverband stattfindenden Betreuung der Vorzug einzuräumen, sondern auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Im interkommunalen Vergleich positioniert sich der Kreis Borken wie folgt: Anteil der Vollzeitpflegefälle an den stationären Hilfefällen nach 36 SGB VIII in Prozent ohne 35a SGB VIII 86, ,8 65,9 65,0 Prozent ,2 Minimum Maximum Mittelwert Kreis Borken Benchmark 33

38 Der Kreis Borken ist einer der fünf Kreise, die den von uns gesetzten Benchmark überschreiten. Anteil der Vollzeitpflegefälle an den stationären Hilfen insgesamt (ohne Eingliederungshilfe) in Prozent und Klassen unter bis unter bis unter bis unter 65 ab Die Entwicklung des Anteils der Vollzeitpflegefälle an den stationären Hilfen insgesamt zeigt folgendes Bild: Entwicklung des Anteils der Vollzeitpflegefälle an den stationären Hilfefällen (ohne Eingliederungshilfe) 65,6 66,6 66,4 67,2 65, Prozent ,6 64,2 59,7 58,9 58, Kreis Borken Mittelwert Der Anteil der Vollzeitpflegefälle liegt im Kreis Borken im Zeitverlauf im wesentlichen konstant mit einer Steigerung im Eckjahrevergleich von zwei Prozent, während der interkommunale Mittelwert zunächst stark zurückgeht, um sich dann zu stabilisieren. Der Rückgang im Eckjahrevergleich liegt bei über 10 Prozent. Die zuvor bereits durch den Kreis Borken angeführte Situation bei den Vollzeitpflegefällen wird hier sehr deutlich. Der von der GPA gesetzte Benchmark wird überschritten. Ob die Belastung allerdings tatsächlich durch die Kostenerstattungsfälle nach 86 VI SGB VIII und damit durch andere Träger verursacht wird, kann durch die nachfolgende Grafik deutlicher gemacht werden. 34

39 Anteil der Vollzeitpflegefälle nach 86 Abs. 6 SGB VIII an den Vollzeitpflegefällen insgesamt ,8 65,8 Prozent ,1 49,0 0 Minimum Maximum Mittelwert Kreis Borken Der Anteil der Vollzeitpflegefälle nach 86 VI SGB VIII liegt im Kreis Borken erheblich über dem interkommunalen Mittelwert und trägt damit sowohl zu dem hohen Anteil der Vollzeitpflegefälle an den stationären Hilfefällen als auch zu dem nur leicht über dem Mittelwert liegenden Anteil der ambulanten Hilfefälle an den Hilfefällen insgesamt bei. Wir haben daher untersucht, welche Auswirkungen es auf alle Kreise hätte, wenn die Kostenerstattungsfälle nach 86 VI SGB VIII nicht zu berücksichtigen wären. Dies würde folgendes Bild ergeben: 35

40 Anteil der Vollzeitpflegefälle an den stationären Hilfefällen nach 36 SGB VIII in Prozent ohne 35a SGB VIII und ohne die Vollzeitpflegefälle mit Kostenerstattung nach 86 VI SGB VIII 70 76,8 Prozent ,8 43,6 39,8 0 Minimum Maximum Mittelwert Kreis Borken Die Differenz bei den Kreisen mit und ohne die Kostenerstattungsfälle liegt zwischen knapp 7 und über 30 Prozentpunkten. Der Kreis Borken liegt mit einer Differenz von 26,13 Prozentpunkten deutlich im oberen Bereich. Bereits erwähnt wurde die Situation im Kreis Borken. Dort besteht ein großes Angebot an Westfälischen Pflegefamilien. Die vorgegebenen hohen Standards sind an den hohen Aufwendungen je Hilfefall deutlich abzulesen. Aufwendungen Vollzeitpflege je Hilfefall Euro Minimum Maximum Mittelwert Kreis Borken 36

41 Die Aufwendungen des Kreises Borken je Hilfefall in der Vollzeitpflege bilden den dritthöchsten Wert im interkommunalen Vergleich. Wie bereits zuvor beschrieben, hat der Kreis Borken Maßnahmen zur Reduzierung der Aufwendungen ergriffen, indem eine Vereinbarung mit mehreren freien Trägern zum Konzept Borkener Kinder in Pflegefamilien (BoKiP) getroffen wurde. Es sollen außerdem damit neue Pflegefamilien gewonnen werden. Wir haben untersucht, wie gut die Chancen sind, noch neue Pflegefamilien zu gewinnen und daher eine Kennzahl Pflegefamilien je Einwohner gebildet. Wir haben dabei vorausgesetzt, dass jeder Vollzeitpflegefall eine Pflegefamilie darstellt und jede Unterbringung auf dem Zuständigkeitsgebiet des jeweiligen Kreisjugendamtes liegt. Pflegefamilien je Einwohner 17,2 15 Anzahl 10 6,1 10,4 11,5 5 0 Minimum Maximum Mittelwert Kreis Borken Die Anzahl der Pflegefamilien auf die Einwohner bezogen liegt fast elf Prozent oberhalb des Mittelwertes. Das spricht für die Einschätzung des Jugendamtes des Kreises Borken, dass die Akquise neuer Pflegefamilien schwierig ist. Bereits im letzten Bericht wurden die Vollzeitpflege und die Unterbringung im Kreis Borken durch andere Träger in größerem Umfang thematisiert. Das Verhältnis der Vollzeitpflegefälle zu Heimerziehung lag bei 169 zu 90, bereinigt um die Kostenerstattungsfälle bei 65 zu

42 In 2009 lag das Verhältnis gesamt bei 195 zu 105 und bereinigt bei 67 zu 105. Bei den Vollzeitpflegefällen, für die der Kreis Borken nicht fallverantwortlich ist, sondern lediglich Kostenerstattung nach 89a SGB VIII leistet, ergibt sich im interkommunalen Vergleich folgendes Bild: Anteil der Kostenerstattungsfälle nach 89a SGB VIII an den Vollzeitpflegefällen insgesamt 30 29, Prozent 15 14,7 12, ,2 0 Minimum Maximum Mittelwert Kreis Borken Anders als bei den Kostenerstattungsfällen nach 86 VI SGB VIII liegt der Kreis Borken mit dem Anteil der Fälle, wo der Kreis Borken kostenerstattungspflichtig ist, unterhalb des interkommunalen Mittelwertes. Je Fall waren in 2008 etwa Euro zu erstatten bei einem interkommunalen Mittel von etwa Euro. 38

43 KIWI-Bewertung Hilfe zur Erziehung Im Rahmen des Kommunalindex für Wirtschaftlichkeit (KIWI) bewerten wir die Leistungen der Hilfe zur Erziehung. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der Kennzahl Fehlbetrag der Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie je Einwohner unter 21 Jahre. In die Bewertung fließen die Ergebnisse der Kennzahlen mit ein, die untereinander in Beziehung stehen und sich beeinflussen. Nachfolgend stellen wir die wesentlichen Kriterien für die Bewertung des Bereiches der Hilfen zur Erziehung in komprimierter Form zusammen: Ist-Situation Zusammenfassend stellt sich das Ergebnis wie folgt dar: Sehr positives Finanzergebnis, der Fehlbetrag bei den Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie liegt interkommunal deutlich unter dem Mittelwert auf Niveau des Minimalwertes. Die Steuerung der Hilfen zur Erziehung ist gut ausgeprägt. Das Hilfeplanverfahren ist standardisiert und wird zeitnah bearbeitet. Angemessene, tlw. sogar schmale Personalausstattung, die aber sehr gute, überdurchschnittliche Arbeitsergebnisse erzielt. Die Falldichte liegt interkommunal unterdurchschnittlich, der Kreis Borken konnte bislang auch nur moderate Fallsteigerungsraten deutlich geringer als der landesweit stark ansteigende Trend erreichen. Die Aufwendungen für die Hilfen zur Erziehung liegen interkommunal knapp unterhalb des Mittelwertes. Beim Anteil ambulanter Hilfen an den Hilfeplanfällen insgesamt liegt der Kreis Borken leicht oberhalb des interkommunalen Mittelwertes. Er hat gemessen an unserem Benchmark im Bereich der ambulanten Hilfen ein mittel- bis langfristiges Potenzial von Euro (1,45 Euro je Einwohner) 39

44 Beim Anteil der Vollzeitpflegefälle an den stationären Hilfen insgesamt liegt der Kreis Borken als einer von fünf Kreisen oberhalb des Benchmarks. Der Kreis Borken ist einer der wenigen Kreise, die bei beiden Benchmarkkennzahlen Ergebnisse auf Höhe der Benchmarks erzielen. Der Anteil der Kostenerstattungsfälle nach 86 VI SGB VIII liegt deutlich über dem interkommunalen Mittelwert. Der Anteil der kostenerstattungspflichtigen Fälle nach 89a SGB VIII liegt leicht unter dem Mittelwert. Der Anteil der Eingliederungsfälle nach 35a SGB VIII liegt interkommunal in der Nähe des Minimumwertes. Allerdings zeigen die ambulanten Fälle einen stark steigenden Verlauf. Handlungsempfehlungen Das Programm Borkener Kinder in Pflegefamilien BoKiP sollte konsequent weiterverfolgt werden. Die Implementierung eines Anwendungsverfahrens für das gesamte Jugendamt sollte zeitnah erfolgen. KIWI Bewertung Angesichts der Ist-Situation sowie den wenigen hieraus ableitbaren Handlungsmöglichkeiten bewerten wir den Prüfungsschwerpunkt Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie mit dem Index 4. 40

45 Tagesbetreuung für Kinder Fehlbetrag der Tagesbetreuung für Kinder je Einwohner Im Jahr 2008 liegt der Fehlbetrag für die Produktgruppe Tagesbetreuung für Kinder bei insgesamt rd. 11,1 Mio. Euro. Bezogen auf die von uns betrachtete Altersgruppe der Bevölkerung von 0 bis 6 Jahren zeigt der interkommunale Vergleich folgende Positionierung: Fehlbetrag Tagesbetreuung für Kinder je Einwohner von 0 bis unter 6 Jahre in Euro Minimum Maximum Mittelwert Kreis Borken unter Fehlbetrag Produktgruppe Tagesbetreuung für Kinder je Einwohner in Euro und Klassen bis unter bis unter bis unter ab Die Positionierung des Kreises Borken nahe dem Minimumwert ist zu relativieren, da es sich um den Fehlbetrag des Jahres 2008 für den Kreis Borken im Vergleich mit den Werten der anderen Kreise aus dem Jahr 2009 handelt. Daher wird wegen der besonderen Situation bei der Tagesbetreuung für Kinder und des Inkrafttretens des Kibiz zum August 2008 der Fehlbetrag der Vergleichskreise 2008 dargestellt. Anzumerken ist noch, dass das Kreisjugendamt das Muster der Elternbeitragssatzung im Kreis Borken erarbeitet hat. 41

46 Fehlbetrag Tagesbetreuung für Kinder je Einwohner von 0 bis unter 6 Jahre in Euro Minimum Maximum Mittelwert Kreis Borken Die Reduzierung fast aller Werte wird deutlich sichtbar. Durchschnittlich sinken die Fehlbeträge um 240 Euro gegenüber Der Kreis Borken nähert sich bei dieser Betrachtung im Vergleich zum Vergleich auf Basis 2009 zwar dem Mittelwert an, bleibt aber auch hier deutlich unterdurchschnittlich. Bezogen auf die Fehlbeträge je Platz zeigt sich folgendes Bild: Fehlbetrag der Tagesbetreuung für Kinder je Platz in Euro Minimum Maximum Mittelwert Kreis Borken Auch hier stellen wir den Fehlbetrag 2008 gegenüber: 42

47 Fehlbetrag der Tagesbetreuung für Kinder je Platz in Euro Minimum Maximum Mittelwert Kreis Borken Hier liegt die Reduzierung bei durchschnittlich 345 Euro. Die vorstehenden Werte haben wir aus der Ergebnisrechnung 2008 des Kreises Borken abgeleitet. Bei der vorausgegangen Prüfung war die Datenbasis für unsere Vergleiche die Betriebskostenabrechnung nach dem GTK. Weiterhin haben sich mit dem seit dem Kindergartenjahr 2008/2009 eingeführten Kinderbildungsgesetz (KiBiz) die Förderungsgrundlagen deutlich verändert, sodass direkte Vergleiche nicht mehr möglich sind. Wir haben aus diesen Gründen die dem Fehlbetrag zugrunde liegenden Strukturen (Trägerlandschaft, Gruppenformen/Betreuungszeiten, Elternbeitragsaufkommen) auch nicht näher analysiert. Von Interesse war jedoch, wie der Kreis Borken beim Ausbau der U-3 Betreuung aufgestellt ist und wie sich in diesem Zusammenhang der Anteil der Tagespflegeplätze darstellt. 43

48 Anteil der Tagesbetreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren an den Tagesbetreuungsplätzen insgesamt in , Prozent ,3 12,5 10, Minimum Maximum Mittelwert Kreis Borken Für die Betreuung unter 1-jähriger Kinder ist aufgrund der hohen Flexibilität die Tagespflege favorisiert, deren Anteil sich wie folgt darstellt: Anteil der Tagespflegeplätze (Angebot) an den Tagesbetreuungsplätzen für Kinder in ,2 10 Prozent 8 6 5,1 6, ,0 Minimum Maximum Mittelwert Kreis Borken Das Angebot an Tagespflegeplätzen ist im Vergleich überdurchschnittlich ausgeprägt. Die vorhandenen Betreuungsmöglichkeiten wurden in 2009 zu etwa 93 Prozent in Anspruch genommen, so dass eine kleine Reserve für Notfälle zur Verfügung steht. 44

49 Kinder- und Jugendarbeit Fehlbetrag der Kinder- und Jugendarbeit je Einwohner Im Jahr 2008 liegt der Fehlbetrag für die Kinder- und Jugendarbeit bei insgesamt Euro. Das ergibt bezogen auf die Einwohner folgenden Wert für den Kreis Borken, der sich wie folgt interkommunal positioniert: Fehlbetrag Kinder- und Jugendarbeit je Einwohner 20 20,2 15 Euro 10 8,9 9,8 5 1,3 0 Minimum Maximum Mittelwert Kreis Borken Bezogen auf die Einwohner unter 21 Jahren ergibt sich folgendes Bild: 45

50 Fehlbetrag Kinder- und Jugendarbeit je Einwohner unter 21 Jahre Euro ,2 39,4 37,6 5,9 Minimum Maximum Mittelwert Kreis Borken Fehlbetrag Produktgruppe Kinder- und Jugendarbeit je Einwohner bis unter 21 Jahre in Euro und Klassen unter bis unter bis 55 bis unter 75 ab 75 unter Während der Kreis Borken sich Einwohner bezogen etwa 10 Prozent oberhalb des interkommunalen Mittelwertes positioniert, liegt der Wert je Einwohner unter 21 Jahren 4,6 Prozent darunter. Dies verdeutlicht noch einmal den großen Anteil der unter 21jährigen im Kreis Borken. Der Kreis Borken unterhält keine eigenen Jugendeinrichtungen. Im Zuständigkeitsbereich werden u. a. 25 Jugendeinrichtungen in Abstimmung mit den Kommunen mit Betriebskosten- und Investitionskostenzuschüssen gefördert. Die Förderung umfasst weiterhin Freizeit-, Bildungs- und Schulungsmaßnahmen sowie Qualifizierungsmaßnahmen und Veranstaltungen für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter. Ebenso machen ein Kinder- und Jugendförderplan (Stand: November 2010) und ein Familienkompass (Stand September 2010) deutlich, dass die Kinder- und Jugendarbeit beim Kreis Borken präventiv ausgerichtet ist. 46

51 Kinderschutz Gegenstand der Prüfung sind die verfahrensbezogenen Festlegungen des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe und die Umsetzung der Anforderungen in die Praxis durch Einsichtnahme in Fallakten. Nicht Gegenstand der Prüfung sind die Interventionsmöglichkeiten des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung. Die Anzahl der dokumentierten Meldungen zu Kindeswohlgefährdungen ist im Kreis Borken von 135 in 2007 auf 82 in 2009 zurückgegangen. Je 1000 Einwohner unter 21 Jahren ergibt dies für den Kreis Borken einen Wert von 1,9, der deutlich unter dem Mittelwert von 4,2 liegt. Anforderungen an die Festlegungen/das Verfahren Bereits frühzeitig hat sich das Jugendamt des Kreises Borken mit dem Thema Kinderschutz intensiv beschäftigt (siehe z. B. Jugendhilfeausschuss-Sitzung vom Punkt 1). Darin hatte sich der Fachbereich Jugend und Familie eine Selbstverpflichtung auferlegt. Zum Beginn der überörtlichen Prüfung lag ein Leitfaden zum Umgang mit dem Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII beim Fachbereich Jugend und Familie des Kreises Borken in der Fassung vom vor. Noch im Verlauf der Prüfung wurde eine Dienstanweisung mit dem gleichen Titel mit Geltung ab dem vorgelegt. Feststellung Wir begrüßen, dass das Jugendamt des Kreises Borken aktuell eine verbindliche Dienstanweisung zum Umgang mit dem Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII erlassen hat. Für die Festlegung verbindlicher Verfahrensregelungen bei Kindeswohlgefährdung empfiehlt die GPA NRW grundsätzlich die Form der Dienstanweisung zu wählen, da nur auf diesem Wege das notwendige Maß an Verbindlichkeit im Innenverhältnis und damit die erforderliche Rechtssicherheit für die beteiligten Mitarbeiter/innen erreicht werden kann. Die Anordnung in Form einer Dienstanweisung dient der Vermeidung von Fehlleistungen und zum Schutz der Handelnden durch eine definierte 47

52 Vorgehensweise, Aufgabenabgrenzung und Verantwortlichkeitszuweisung. Die Dienstanweisung konkretisiert die Pflichten des Arbeitnehmers und schafft die notwendige Handlungssicherheit. Im Rahmen unserer Prüfung war festzustellen, dass bei der Dokumentation teilweise Verbesserungsmöglichkeiten gesehen wurden. Das betraf das Aktenvorblatt, den Ersteinschätzungsbogen sowie den Risikoeinschätzungsbogen. Noch vor dem Abschluss der Prüfung vor Ort wurden mit einer Ergänzung vom alle Anregungen aufgegriffen und verbindlich für die Beschäftigten festgelegt. Feststellung Die schnelle Umsetzung der Anregungen für den Umgang mit dem Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII zeigt, welche Bedeutung diesem Thema im Jugendamt des Kreises Borken beigemessen wird. Überprüfung der Anforderungen durch Akteneinsicht Das Ergebnis der Überprüfung der Anforderungen durch Akteneinsicht ist mit der Amtsleitung im Einzelnen besprochen worden. Insgesamt wurden zehn Fälle aus dem laufenden Fallbestand gesichtet. Bei der Überprüfung der Akten wurden die Einhaltung der vorgeschriebenen Prozessschritte und Zuständigkeiten sowie die Falldokumentation überprüft. Festgestellt wurden, wie bereits zuvor angesprochen, vor allem fehlende Angaben im Aktenvorblatt, fehlende Unterschriften bei der Ersteinschätzung oder aufgrund fehlender Rasterung zu individuelle Risikoeinschätzung. Das bedeutet Unklarheiten oder Unsicherheiten, die durch lückenlose Dokumentation mit Unterstützung durch klare Vorgaben ausgeschlossen oder zumindest minimiert werden können. 48

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