Jugendhilfe - Quo vadis?
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- Brigitte Bach
- vor 7 Jahren
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2 Reinhard Wiesner Jugendhilfe - Quo vadis? Deutschland Rabenvaterland? Bilanz und Aufbruch 23.bis 25.Januar 2009 Evangelische Akademie Bad Boll
3 Übersicht Neue Anforderungen und Erwartungen an die Familie? Kinder und Jugendhilfe auf der Agenda der Bundesregierung Roma (Berolina) locuta causa finita? Herausforderungen für den fachpolitischen Diskurs Wiesner - JH Quo vadis? 3
4 Familie Die Pluralität der Familienformen (Achter Jugendbericht, Siebter Familienbericht) Familie im Schnittpunkt unterschiedlicher Interessen : Staat: generative Funktion der Familie Kommunen: Familienfreundlichkeit als Standortfaktor Wirtschaft: Elternteile als Arbeitskräfte Familienmitglieder: privater Bereich der Selbstverwirklichung Eltern Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie Kinder Anwesenheit der Eltern Verständnis, Geborgenheit Wiesner - JH Quo vadis? 4
5 Ziele staatlicher Familienpolitik Verbesserung der Rahmenbedingungen Stärkung der elterlichen Autonomie zur Gestaltung individueller Lebensentwürfe Sicherung der materiellen Grundlagen (wirksame Familienförderung) Staatliche Mitverantwortung bei der Erziehung der Kinder Wiesner - JH Quo vadis? 5
6 Übersicht Neue Anforderungen und Erwartungen an die Familie? Kinder und Jugendhilfe auf der Agenda der Bundesregierung Roma (Berolina) locuta causa finita? Herausforderungen für den fachpolitischen Diskurs Wiesner - JH Quo vadis? 6
7 Aktuelle Maßnahmen Kinderförderungsgesetz: Ausbau der Tagesbetreuung für unter Dreijährige Gesetz zur Erleichterung vom Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls Bundeskinderschutzgesetz Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG- Reformgesetz) Modellprojekt Frühe Hilfen und soziale Frühwarnsysteme Modellprojekt Qualitätsmanagement im Kinderschutz Wiesner - JH Quo vadis? 7
8 Das Thema Kinderschutz als Plattform Kinderschutzgipfel am und am MPK am : Umgangreiches Beschlusspaket MPK am : Zwischenbilanz Wiesner - JH Quo vadis? 8
9 MPK-Beschluss : Bereits umgesetzte Maßnahmen 1. Starke Netze für Kinder und Eltern knüpfen In vielen Kommunen wurden örtliche Kinderschutzkonzeptionen entwickelt, Kooperationsnetzwerke gegründet und zahlreiche Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen. 2. Verbindlichkeit von Vorsorgeuntersuchungen herstellen Viele Länder haben gesetzliche Regelungen auf den Weg gebracht, um die Anzahl der an den Vorsorgeuntersuchungen teilnehmenden Kinder zu erhöhen. Ein Gesetzentwurf, der die Krankenkassen durch eine Ergänzung in 26 SGB V dazu verpflichtet, durch den Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit den Ländern auf eine Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen hinzuwirken, befindet sich im Gesetzgebungsverfahren. 3. Vorsorgeuntersuchungen besser und engmaschiger gestalten Die eindeutige Feststellung, dass der untersuchende Arzt bei erkennbaren Zeichen einer Kindesvernachlässigung oder -misshandlung die notwendigen Schritte einzuleiten hat, wurde mit Wirkung vom 16. April 2008 in die Kinderrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aufgenommen. Der G-BA hat am 15. Mai 2008 die Einführung einer zusätzlichen Untersuchung für Kinder im Alter von 3 Jahren (U7a) Wiesner sowie - JH Quo die vadis? Verlängerung der Toleranzgrenze 9 der U6 um einen Monat beschlossen. Der Beschluss tritt am 1. Juli 2008 in Kraft.
10 MPK-Beschluss : Bereits umgesetzte Maßnahmen 4. Kinder brauchen die beste Förderung von Anfang an Der Entwurf eines Kinderförderungsgesetzes zum Ausbau der Kinderbetreuung der unter Dreijährigen wurde von der Bundesregierung beschlossen. Er befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren und soll spätestens zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. 5. Wächteramt der Familiengerichte und Jugendämter stärken Auf der Grundlage des vom Deutschen Bundestag am 24. April 2008 in 2./3. Lesung beschlossenen Gesetzes zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls werden die Familiengerichte zum Schutz gefährdeter Kinder frühzeitig tätig und die Eltern stärker als bisher zur Wahrnehmung ihrer Elternverantwortung angehalten werden können. Wiesner - JH Quo vadis? 10
11 MPK-Beschluss : Umzusetzende gesetzliche Regelungen 1. Anstrengungen für Kinder in Not verstärken Bei Vorliegen gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung muss das Jugendamt die Pflicht wahrnehmen, das gefährdete Kind und in der Regel auch dessen persönliches Umfeld in Augenschein zu nehmen, um sich einen unmittelbaren Eindruck von Kind und Eltern zu verschaffen. Dies soll durch eine Novellierung des 8a SGB VIII gewährleistet werden. 2. Datenschutz darf Kinderschutz nicht behindern a) Zur Erhöhung der Rechtssicherheit bei der Abwägung der Schweigepflicht von Berufsgeheimnisträgern mit dem Kinderschutz soll eine bundeseinheitliche Rechtslage durch eine entsprechende gesetzliche Befugnisnorm außerhalb des Strafrechts geschaffen werden. Die Fachressorts von Bund und Ländern werden gebeten, hierzu einen Regelungsvorschlag zu unterbreiten. b) Das Bundeszentralregistergesetz soll mit dem Ziel geändert werden, ein mit Blick auf den Kinder- und Jugendschutz erweitertes Führungszeugnis für kinderund jugendnah Beschäftigte einzuführen. c) Im Kinder- und Jugendhilfegesetz soll geregelt werden, dass beim Wohnortwechsel dem neuen Jugendamt alle für die Kinder- und Jugendhilfe notwendigen Informationen über eine Familie übermittelt werden. Wiesner - JH Quo vadis? 11
12 MPK-Beschluss : Umzusetzende sonstige Maßnahmen 1. Starke Netze für Kinder und Eltern knüpfen a) Die Vorschläge für vernetzte Strukturen sowie regelhafte soziale Frühwarnsysteme und Fördersysteme werden von Bund und Ländern gemeinsam unterstützt. Es besteht Einvernehmen, dass Netzwerke Früher Hilfen und soziale Frühwarnsysteme nur mit einer wirksamen Koordinierung gelingen können. Niederschwelligen, aufsuchenden Hilfen kommt dabei eine große Bedeutung zu. b) Um Defizite im Kinderschutz zu identifizieren und um aus problematischen Kinderschutzverläufen zu lernen, wird das Nationale Zentrum Frühe Hilfen in Abstimmung mit Bund und Ländern eine Plattform für einen regelhaften Erfahrungsaustausch einrichten. 2. Datenschutz darf Kinderschutz nicht behindern. Der Vollzug der bundes- und landesrechtlichen Instrumentarien in Bezug auf den Kinderschutz soll durch konsequente Anwendung sowie verbesserte Aus-, Fort- und Weiterbildung der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestärkt werden. Staatsanwaltschaften und Strafgerichte sollen bestehende Übermittlungsregelungen (Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen, MiStra) an das Jugendamt oder andere öffentliche Stellen bei einer Gefährdung des Kindeswohls verstärkt nutzen. 3. Zusammenarbeit zwischen Gerichten und Jugendämtern verbessern. Die Prüfung, ob und gegebenenfalls welche gesetzgeberischen Maßnahmen zur Förderung einer reibungslosen Zusammenarbeit der Familiengerichte mit den Jugendämtern erforderlich sind, soll in der beim Bundesministerium der Justiz eingerichteten Arbeitsgruppe Familiengerichtliche Maßnahmen bei Wiesner Gefährdung - JH Quo des vadis? Kindeswohls BGB 12 fortgeführt werden.
13 Das Kinderförderungsgesetz (KiFöG)
14 Neue Zielgröße Mit dem Ausbau auf der Grundlage des TAG soll bundesweit bis 2010 für Kinder unter drei Jahren eine Versorgungsquote von 20% erreicht werden Der Bedarf an Betreuungsangeboten für Kinder dieser Altersgruppe liegt bei einer Versorgungsquote von bundesdurchschnittlich 35 % Quellen: Betreuungsstudie des DJI Kinder- und Jugendbericht Entspricht dem europäischen Durchschnitt und der Zielvorgabe der sog. Lissabon-Strategie der EG Wiesner - JH Quo vadis? 14
15 % 35% % Zusätzlicher Ausbau ( ) 28% TAG ( ) Vor TAG 19% 23% Verbleibender Ausbaubedarf zwischen 2006 und 2013 = Plätze ,6% 16% % Wiesner - JH Quo vadis? 15
16 Änderungen im SGB VIII Ab Verpflichtung der Kommunen zur Förderung von Kindern in Tagesstätten und in Tagespflege unter erweiterten Kriterien ( 24 neu) bzw. zum stufenweisen Ausbau auf das neue Bedarfsniveau ( 24 a neu) Ab Rechtsanspruch auf frühe Förderung ab der Vollendung des ersten Lebensjahres ( 24) Wiesner - JH Quo vadis? 16
17 Weitere Qualifizierung der Kindertagespflege Vorgaben des TAG: zur Qualifikation der Pflegeperson zur Zusammensetzung des Pflegegelds KiFöG: Der Betrag zur Anerkennung der Förderungsleistung der Tagespflegeperson ist leistungsgerecht auszugestalten ( 23 Abs.2 a SGB VIII). Mittelfristiges Ziel: Professionalisierung der Kindertagespflege Wiesner - JH Quo vadis? 17
18 Entwurf eine Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes (Kinderschutzgesetz)
19 Kinderschutzgesetz - Inhalt Bundeseinheitliche Regelung der Befugnis zur Mitteilung gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung für alle Berufsgruppen, die in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen Änderungen des SGB VIII Verschärfung von 8a ( Hausbesuch ) Konkretisierung von 86 c ( Jugendamts-Hopping ) Änderung des Bundeszentralregistergesetzes Einführung eines erweiterten Führungszeugnisses Wiesner - JH Quo vadis? 19
20 Kinderschutzgesetz - Zeitplan Verabschiedung des Regierungsentwurfs im Bundeskabinett am Sachverständigenanhörung im BT geplant am 27.Mai 2009 Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bis zum Ende der Legislaturperiode Wiesner - JH Quo vadis? 20
21 Wächteramt der Familiengerichte stärken Stärkere Verzahnung von Hilfeprozessen und gerichtlichen Verfahren bei Gefährdung des Kindeswohls mit dem Ziel: Kooperationsbereitschaft der Eltern mit dem Jugendamt zu erhöhen bei Konflikten zwischen den Elternteilen bez. elterlicher Sorge und Umgang mit dem Ziel: Konfliktniveau zwischen den Eltern abzubauen Einvernehmliche Lösungen zu fördern Wiesner - JH Quo vadis? 21
22 Übersicht Neue Anforderungen und Erwartungen an die Familie? Kinder und Jugendhilfe auf der Agenda der Bundesregierung Roma (Berolina) locuta causa finita? Herausforderungen für den fachpolitischen Diskurs Wiesner - JH Quo vadis? 22
23 Quo vadis Jugendhilfe: Strukturelle Fragen Die fortbestehende Spannung zwischen dem Autoritätsanspruch des Gesetzgebungsprogramms und seiner Implementierung vor Ort Die Länder als Garanten für die Leistungsfähigkeit der Kommunen Das Profil der kommunalen Jugendhilfe und ihre Kooperation mit anderen lokalen Akteuren Das Hilfeplanverfahren als Schlüssel für die wirkungsvolle Steuerung des Hilfeprozesses Wiesner - JH Quo vadis? 23
24 Quo vadis Jugendhilfe: Der Ausbau der Tagesbetreuung Quantität statt Qualität? Ausbildung der Fachkräfte Qualifizierung der Tagespflegepersonen Großtagespflege als Kita light? Multifunktionalität der Tagesbetreuung Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie Frühe Bildung der Kinder Ausgleich von Benachteiligungen Rivalität der Tagesbetreuung Krippe versus Betreuungsgeld? Wiesner - JH Quo vadis? 24
25 Quo vadis Jugendhilfe: Jugendhilfe im Focus des Kinderschutzes Zwischen Begrüßungspaket und Krisenintervention (die Ambivalenz aufsuchender Hilfen ) Potentiale und Grenzen der Prävention Vernetzung - oder Kolonialisierung der Lebenswelten? Konzentration auf die (frühe) Kindheit: Jugendliche ein Fall für die Justiz? Junge Volljährige - 41 SGB VIII ein Papiertiger? Jugendhilfe auf dem Rückweg in die Polizei- und Ordnungsverwaltung? Wiesner - JH Quo vadis? 25
26 Quo vadis Jugendhilfe: Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz als Zukunftsaufgabe 1. Wertschätzung und Respekt vor den Eltern oder Generalverdacht? 2. Nutzung der Zugänge über Tagesbetreuung von Kindern (Familienzentren) Sozialräumliche Ansätze Frühe Hilfen in der Kooperation mit dem Gesundheitssystem Elektronische Medien (Beratung im Internet) 3. Einführung materieller Anreize (Gutscheine) 4. Ergänzung des gesetzlichen Leistungsspektrums im SGB V Im SGB VIII Wiesner - JH Quo vadis? 26
27 Quo vadis Jugendhilfe: Ein neuer Anlauf zur Einbeziehung behinderter Kinder und Jugendlicher in das Leistungsspektrum der Kinder- und Jugendhilfe? Behinderte Kinder und Jugendliche Teilmenge behinderter Menschen oder Teilmenge von Kindern und Jugendlichen? Die Zuordnung seelisch behinderter Kinder und Jugendlicher zur Jugendhilfe als Kompromiss mit vielen Nachteilen Die Verantwortung der Kinder und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen als Beitrag zur Integration als überzeugende Lösung zur Abgrenzung der Aufgaben von Jugendhilfe und Sozialhilfe Wiesner - JH Quo vadis? 27
28 Das SGB VIII muss zukunftsfest gemacht werden! Nicht nur die Banken, auch und vor allem die junge Generation braucht die staatliche Unterstützung!! Dazu bedarf es u.a. einer stärkeren Profilierung im Bereich der Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern und früher Hilfen im sekundärpräventiven Bereich vielfältiger Formen der Verzahnung und Vernetzung auf der organisatorischen Ebene, um die kontraproduktiven Wirkungen eines tief gegliederten, kleinteiligen Systems von Sozialleistungen abzufedern einer politischen Perspektive, die Ausgaben der Kinder und Jugendhilfe nicht als momentane Haushaltsbelastung sondern als langfristige, gut angelegte Investition begreift Wiesner - JH Quo vadis? 28
29 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
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