Miteinander. Leben begleiten bis zuletzt. Ein Weg, den die Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg geht
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- Georg Wolf
- vor 7 Jahren
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1 Miteinander Leben begleiten bis zuletzt Ein Weg, den die geht Gila Nattke Leitung Wohnen stationär / ambulant
2 Tagesstrukturierendes Angebot (TSA) Externe Tagesstruktur - Ergänzung zum Wohnangebot als Alternative zur Beschäftigung (z.b. in einer WfbM) - Ohne diese Ergänzung wäre die Wohnversorgung nicht gesichert - Es wird weiterhin ein zweiter Lebensraum geboten, inhaltlich ergänzend zum Wohnen, z.b. durch Biografiearbeit
3 Unsere Ziele Mehr Lebensqualität durch einen zweiten Lebensraum Gemeinsamen Spaß Aktivierung und Erhaltung von Ressourcen Neues zu entdecken, neue Kontakte Unterstützung Förderung und Erhaltung von Selbständigkeit und Selbstbewusstsein Wir bieten an Hilfen zur Erhaltung des körperlichen Wohlbefindens (Pflegemaßnahmen, Mobilitätsunterstützung etc.) Mitgestaltung der Mahlzeiten (Speiseplanung, Einkaufen, kochen etc.) Konzentrationsübungen und Gedächtnistraining (Spielen, Umgang mit Kulturtechniken, Sprachspiele) Teilnahme am kulturellen und öffentlichen Leben (Cafébesuche, Bücherei, Einkäufe etc.) Begleitung jedes individuellen Lebensabschnittes (Pflege alter Bindungen, Biografiearbeit)
4 Bedürfnisse sterbender Menschen Bedürfnisse Des Körpers Das Recht auf den eigenen Tod und individuelles Sterben Hilfe bei Schmerzen, Atemnot, Nach Sicherheit Ernst nehmen der Ängste, offene Kommunikation, Ehrlichkeit/Wahrhaftigkeit (Informationen) Nach Liebe Soziales Eingebundensein, Zärtlichkeit, Körperkontakt (wenn gewünscht)
5 Nach Achtung Anerkennung als Mensch (als Individuum), Respekt, wahren der Intimsphäre, Entscheidungsfreiheit, Gleichwertigkeit des Sterbenden mit den Genesenden, Ernstnahme des Todes- oder Lebenswillens Hoffnung auf Heilung (keine falsche Hoffnung machen), auf Sinnhaftigkeit, auf ein nach dem Tod
6 Organisatorisches Absprachen mit Geschäftsleitung und Vorstand (Haltung und finanzielle Aspekt) Absprachen mit Familie und gesetzlichem Betreuer (eventuell vorhandene Patientenverfügung) Dienstplan umstellen Ganztagesbetreuung sicherstellen, evtl. doppelte Nachtbereitschaft (Unterstützung durch TSA-Mitarbeiter Palliativmedizin einsetzen, Betäubungsmittelgesetz beachten Pflegebett mit Dekubitus-Matratze Hospizdienst zur Unterstützung Pflegedienst beauftragen Kontaktaufnahme zur Palliativstation und eines Bestattungsinstitutes
7 Auseinandersetzung im Team Was heißt hier professionelle Distanz sind wir gut genug eigene Grenzen wir schaffen es nicht mehr wann ist der richtige Zeitpunkt abzugeben ringen um Haltung Schuldgefühle / Aggression kontinuierliche Fachberatung / Gespräche enge Begleitung was passiert mit uns
8 Das Trauerphasenmodell (nach Prof. Dr. Erika Schuchardt, Universität Hannover) Ihre Trauerspirale drückt aus, dass es keine abgeschlossenen / abgegrenzten Phasen gibt, da im Trauerprozess immer wiederkehrende Momente, Gefühle und Gedanken möglich sind, ebenso wie die Möglichkeit des Auf- und Abstiegs zwischen den Phasen. Der Entwicklungsprozess der Trauer in den unterschiedlichsten Phasen ist wiederholbar und durch unterschiedlichste Auslöser erneut beginnend, oder kann zu anderen Phasen im Trauerprozess führen.
9 1. Phase Ungewissheit Was ist hier eigentlich los?
10 2. Phase Gewissheit Ja, aber das kann doch nicht sein?
11 Phase 3 Aggression Warum gerade ich?
12 Phase 4 Verhandlung Wenn, dann muss aber!
13 5. Phase Depression Wozu, alles ist sinnlos?
14 6. Phase Annahme Ich erkenne erst jetzt!
15 7. Phase Aktivität Ich tue das.!
16 8. Phase Solidarität Wir handeln, wir ergreifen Initiative!
17 Merksätze in der Begleitung bei ALLEN Beteiligten Die Leitsätze in der Begleitung sind in der Regel für alle Beteiligten in der Trauer/Sterbebegleitung gleich, selbstverständlich unter Berücksichtigung der individuellen Situation der Betroffenen. Trauer ist ein aktiver Prozess. Im Laufe der Zeit verändert sie sich und wird so zum persönlichen Teil eines Lebensweges.
18 Wichtig in der Begleitung bei ALLEN Beteiligten: - Selbst loslassen können - Die Umwelt des Sterbenden beachten - Zeit haben und Ruhe vermitteln - Einfühlsame, emphatische Kommunikation - Gefühle zulassen - Aktiv zuhören - Achtung und Wertschätzung vermitteln - Nähe spürbar machen - Klar sein, ehrlich und offen - Die Autonomie des Sterbenden wahren und gewährleisten - Mit Achtung und Ehrfurcht handeln - Die eigene Hilflosigkeit ernstnehmen
19 Einflussfaktoren in der Begleitung von Menschen mit geistiger Behinderung Einschränkungen der kognitiven Fähigkeiten Realisierung / Wahrnehmung des abstrakten Todeskonzeptes entsprechend des individuellen Entwicklungsstandes Einschränkungen in der Kommunikation Äußerungen zur inneren Gefühlssituation, die Einflüsse der sozialen Umgebung Einschränkungen im Zeitempfinden und Verständnis Biografie, Persönliche Erfahrungen, Fähigkeit des Erfassens des Verlustes
20 Rituale: Abschied nehmen von Verstorbenen Rituale sind enorm wichtige aber auch sehr individuelle Augenblicke im Kontext der Trauerbewältigung Rituale geben den Betroffenen Sicherheit und Geborgenheit Rituale helfen abstrakte Gedanken und Gefühle durch symbolische Handlungen zum Ausdruck zu bringen Rituale gestalten Übergänge, Umbrüche und neue Lebensabschnitte
21 Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg AA Todesfall eines Betreuten (Wohneinrichtungen) 1.1. Sofortmaßnahmen Notarzt anrufen (wenn bekannt, Todesursache nennen); Bei vorherigen schwerwiegender Erkrankung Hausarzt anrufen; Arzt stellt Totenschein aus (Totenschein kopieren aufbewahren); Einrichtungsleitung informieren; ggf. Mitarbeiter zur Betreuung der Bewohner anfordern; Angehörige / gesetzliche Betreuung informieren; wenn keine Angehörigen vorhanden, Beerdigungsinstitut anrufen und auf mögliches Sozialbegräbnis hinweisen (Delmenhorst: Freuer / Landkreis: Oetken); Verbleib des Verstorbenen klären; Nach Abholung Zimmer verschließen.
22 1.2. Folgemaßnahmen Schriftliche Mitteilung an Geschäftsstelle; Alle Mitarbeiter der Einrichtung informieren; Bewohner informieren / Trauerbegleitung; Werkstatt informieren; Amtsgericht informieren; Personalausweis mit Kopie Totenschein beim Einwohnermeldeamt abgeben; Gemietete Hilfsmittel zurück geben; Bestandsaufnahme des Zimmers durch zwei Mitarbeiter und persönliche Inventarliste erstellen; Räumung des Zimmers gemäß Heimvertrag veranlassen; Todesanzeige in Absprache mit den Angehörigen und der Geschäftsführung schalten;
23 1.3. Sonstiges Anfrage, die Bewohner in die Gestaltung der Trauerfeier mit einzubeziehen Raum für die persönliche Verabschiedung vom Verstorbenen anbieten (Begleitung) Bewohner einbeziehen (Einrichtung eines Tisches für Bild, Kerzen und persönliche Andenken bzw. Abschiedsgeschenke) Bewohner auf Wunsch zur Grabstätte begleiten Klärung des weiteren Umgehens hinsichtlich der Trauerverarbeitung (z. B Gestaltung einer Erinnerungscollage, Wahrnehmung und Gestaltung des Geburts- und Todestages usf.) Erstellt: Erstellt von: Geprüft: Prozessverantwortlicher Freigegeben: QMB Datum: Datum: Datum: Unterschrift: Unterschrift: Unterschrift: Unterschrift: Unterschrift
24 Deklaration der Menschenrechte Sterbender Ich habe das Recht, bis zu meinem Tode wie ein lebendiges menschliches Wesen behandelt zu werden. Ich habe das Recht, stets noch hoffen zu dürfen worauf immer sich diese Hoffnung auch richten mag. Ich habe ein Recht darauf, von Menschen umsorgt zu werden, die sich eine hoffnungsvolle Einstellung zu bewahren vermögen worauf immer sich diese Hoffnung auch richten mag. Ich habe das Recht, Gefühle und Emotionen anlässlich meines nahenden Todes auf die mir eigene Art und Weise ausdrücken zu dürfen.
25 Ich habe das Recht, kontinuierlich medizinisch und pflegerisch versorgt zu werden auch wenn das Ziel Heilung gegen das Ziel Wohlbefinden ausgetauscht werden muss. Ich habe das Recht, nicht alleine zu sterben. Ich habe das Recht, schmerzfrei zu sein. Ich habe das Recht, meine Fragen ehrlich beantwortet zu bekommen. Ich habe das Recht, nicht getäuscht zu werden.
26 Ich habe das Recht, von meiner Familie und für meine Familie Hilfen zu bekommen, damit ich meinen Tod annehmen kann. Ich habe das Recht, in Frieden und Würde zu sterben. Ich habe das Recht, meine Individualität zu bewahren und meiner Entscheidungen wegen auch dann nicht verurteilt zu werden, wenn diese in Widerspruch zu den Einstellungen anderer stehen. Ich habe das Recht, offen und ausführlich über meine religiösen und / oder spirituellen Erfahrungen zu sprechen, unabhängig davon, was dies für andere bedeutet.
27 Ich habe das Recht zu erwarten, dass die Unverletzlichkeit des menschlichen Körpers nach dem Tode respektiert wird. Ich habe das Recht, von fürsorglichen, empfindsamen und klugen Menschen umsorgt zu werden, die sich bemühen, meine Bedürfnisse zu verstehen und die fähig sind, innere Befriedigung daraus zu gewinnen, dass sie mir helfen, meinem Tode entgegenzusehen. Diese Deklaration der Menschenrechte entstand während eines workshops unter dem Thema Der Todkranke und der Helfer in Lansing/Michigan (USA), der mit Unterstützung des Southwestern Michigan Inservice Education Council abgehalten wurde.
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