Tiberius EuroBond OP

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1 Tiberius EuroBond OP ANLAGEFONDS LUXEMBURGISCHEN RECHTS JAHRESBERICHT ZUM 31. DEZEMBER 2015 FONDSVERWALTUNG: OPPENHEIM ASSET MANAGEMENT SERVICES S.À R.L.

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3 Tiberius EuroBond OP JAHRESBERICHT ZUM 31. DEZEMBER 2015 Fondsreport 3 Das Wichtigste in Kürze, Auf einen Blick, Ertrags- u. Aufwandsrechnung, Entwicklung des Nettofondsvermögens, Zusammensetzung des Wertpapierbestandes u.a. 5 Vermögensaufstellung 8 Erläuterungen zum Jahresbericht 10 Bericht des Réviseur d Entreprises agréé 11 Steuerliche Hinweise für deutsche Anleger 12 Ihre Partner 14 1

4 Der Vertrieb von Anteilen des Fonds ist in der Bundesrepublik Deutschland gemäß Paragraph 310 KAGB der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Frankfurt, und in der Republik Österreich gemäß Paragraph 140 InvFG der Finanzmarktaufsicht, Wien, angezeigt worden. Der vorliegende Jahresbericht ist kein Angebot und keine Aufforderung zum Kauf von Anteilen. Aussagen über die zukünftige Entwicklung des Fonds können daraus nicht abgeleitet werden. Der Erwerb von Anteilen erfolgt auf der Grundlage des aktuell gültigen Verkaufsprospektes und Verwaltungsreglements, ergänzt durch den jeweils letzten geprüften Jahresbericht. Wenn der Stichtag des Jahresberichtes mehr als acht Monate zurückliegt, ist Anteilerwerbern zusätzlich ein Halbjahresbericht auszuhändigen. Verkaufsprospekte sind bei der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank sowie den in diesem Bericht genannten Zahl- und Vertriebsstellen kostenlos erhältlich. Eine Aufstellung der Wertpapierbestandsveränderungen im Berichtszeitraum steht am Sitz der Verwaltungsgesellschaft sowie den Zahl- und Vertriebsstellen kostenlos zur Verfügung.

5 Fondsreport Anfang 2014 setzte ein starker Zinsrückgang bei Bundesanleihen ein, der sich auch 2015 fortsetzte. Nachlassende Konjunkturdaten, stark gesunkene Rohstoffpreise und dann noch die Spekulation auf massive EZB-Käufe von europäischen Staatsanleihen hatten dafür gesorgt, dass die deutschen Zinsen immer weiter fielen. Als die Europäische Zentralbank (EZB) im März dann tatsächlich ein Kaufprogramm mit einem monatlichen Volumen von 60 Mrd. Euro in Kraft setzte, sank der deutsche Zins für Anleihen mit 10-jähriger Laufzeit (10J-Zins) anschließend noch bis April auf ein neues historisches Allzeittief von nur noch 0,05 %. Damit notierte fast die ganze Zinskurve deutscher Staatsanleihen im negativen Bereich. Zuvor hatte sich schon seit September 2014 eine Negativverzinsung bis in den mittleren Laufzeitenbereich etabliert, nachdem der EZB-Einlagenzins zuerst auf -0,10 % und nachfolgend auf -0,20 % in den Minusbereich gesenkt worden waren. Dass dieser fast bei Null notierende deutsche 10J-Zins eine maßlose Übertreibung darstellte, wurde dann im Mai und Juni deutlich, als dieser in einer Korrekturbewegung wieder auf 1,0 % hochschnellte. Anschließend drifteten die deutschen Zinsen wieder nach unten und der 10J-Zins pendelte ab September bis Jahresende zwischen 0,40 % und 0,80 %. Anfang Dezember reduzierte die EZB dann abermals ihren Einlagenzins auf nunmehr -0,30 %. Die Ursache für dieses extrem niedrige Zinsniveau ist vor allem in der äußerst expansiven und unkonventionellen Geldpolitik der EZB zu finden. So hat seit September 2014 die steigende Erwartung auf ein großes Staatsanleihen-Kaufprogramm der EZB diese gewaltige Renten-Hausse angefacht. Hinzu kam der negative Einlagenzins, der 2015 am kurzen Ende und überwiegend auch im mittleren Laufzeitenbereich für eine Negativverzinsung sorgte. Außerdem wird den Bundesanleihen vor dem Hintergrund der schwelenden europäischen Staatsschuldenkrise ein Bonitätsbonus zugestanden. Dieser Bonitätsbonus ist jedoch zu hinterfragen, da sich erstens durch die praktizierte Euro-Rettungspolitik der letzten Jahre inzwischen eine enorme implizite Verschuldung Deutschlands und eine damit indirekte Vergemeinschaftung der Eurozone-Staatsschulden ergeben hat und zweitens Deutschland zumindest seit September offensichtlich die Kontrolle über die Migrationskrise verloren hat und angesichts des bisherigen Verzichts auf den wirksamen Schutz seiner Außengrenzen zu einem sehr bedenklichen Maße seine Staatlichkeit aufgibt. Ebenfalls ist zu hinterfragen, ob sich ein durch die EZB festlegbarer negativer Zins am kurzen Ende der Zinskurve sowie Staatsanleihekäufe zwingend positiv auf die Bewertung von Langläufern übertragen müssen. Die Erfahrung der drei Anleihen-Kaufprogramme der Federal Reserve (Fed) am US-Bondmarkt in den letzten Jahren ist nämlich, dass es im Zuge ihrer Durchführung jeweils zu signifikanten Anstiegen des US-10J-Zins kam. Genau das geschah dann auch nach Implementierung der EZB-Käufe im zweiten Quartal 2015 am deutschen Rentenmarkt, als diese von den Verkäufen des privaten Bereichs übertroffen wurden. Das äußerst niedrige Zinsniveau 2015 wurde nicht in einer Situation der Deflation erreicht, denn die von den volatilen Energie- und Lebensmittelpreisen abstrahierende Kerninflation in der Eurozone liegt seit Anfang 2014 beständig zwischen 0,6 % und 1,0 %. Gegen Jahresende 2015 befand sie sich eher im oberen Bereich dieser Spanne. Statistische Basiseffekte deuten darauf hin, dass sich auch die Gesamtinflation der Eurozone im ersten Quartal 2016 wieder deutlich in den positiven Bereich bewegen wird. Insgesamt befindet sich der europäische Rentenmarkt im Spannungsfeld zwischen einer allmählichen Konjunkturerholung sowie einer niedrigen positiven Kerninflation auf der einen Seite und einer außerordentlich expansiven Geldpolitik auf der anderen Seite. Der Tiberius EuroBond OP hatte über das Jahr 2015 durchweg eine negative Duration, die immer wieder etwas variiert wurde. Bei fallenden Zinsen wie beispielsweise von Januar bis April kam es daher zu Kursverlusten, bei steigenden Zinsen wie beispielsweise im Mai und Juni zu Kursgewinnen. Der Fonds wird von seiner Konzeption her bewertungsorientiert gesteuert und soll im Falle einer identifizierten Überbewertung am Rentenmarkt durchaus eine negative Duration haben. Dies war nach Einschätzung des Fondsmanagements angesichts einer Negativverzinsung bis in den mittleren Laufzeitenbereich bei einer gleichzeitig positiven Kerninflation der Fall. Tiberius EuroBond OP erzielte im Geschäftsjahr 2015 eine Performance* von -0,58 % in der Anteilklasse -R- bzw. von -0,35 % in der Anteilklasse -I-. Die Performance des RexP lag bei über 0,51 %. Luxemburg, den 19. Januar 2016 Oppenheim Asset Management Services S.à r.l. Stephan Rudolph Sascha Steinhardt *) berechnet gemäß BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.v. 3

6 Darstellung der Value-at-Risk (VaR) Kennzahlen und Hebelwirkung entsprechend den in Luxemburg gültigen Bestimmungen (CSSF-Rundschreiben 11/512): Das Gesamtrisiko des Investmentvermögens Tiberius EuroBond OP wird nach dem relativen Value-at-Risk-Ansatz ermittelt. Der Value-at-Risk des Fonds ist auf 200 % des Value-at-Risk des Vergleichsvermögens begrenzt. Die Darstellung bezieht sich auf den Beobachtungszeitraum des abgelaufenen Geschäftsjahres. Die Zusammensetzung des Vergleichsvermögens: 100 % Rex Subindex 8Y Während des abgelaufenen Geschäftsjahres ergaben sich die folgenden potenziellen Risikozahlen zum jeweiligen Ermittlungstag. Die Zahlen sind als absolute Auslastung der 200 % - Grenze dargestellt. Kleinster potenzieller Risikobetrag 37,51 % Größter potenzieller Risikobetrag 176,28 % Durchschnittlicher Risikobetrag 70,20 % Die Verwaltungsgesellschaft erwartet eine Hebelwirkung bis zu 200 % des jeweiligen Nettofondsvermögens. Dieser Prozentsatz stellt keine zusätzliche Anlagegrenze dar und kann von Zeit zu Zeit variieren. Die während des abgelaufenen Geschäftsjahres erreichte durchschnittliche Hebelwirkung aus der Nutzung von Derivaten betrug 84,04 %. Die Value-at-Risk-Ermittlung erfolgt über einen Varianz- Kovarianz-Ansatz, der um Monte-Carlo-Simulationen zur Erfassung von asynchronen, nicht linearen Risiken ergänzt wird. Als statistisches Parameterset wird ein 99 % Konfidenzniveau bei einer 20-tägigen Haltedauer und einem effektiven, historischen Beobachtungszeitraum von einem Jahr genutzt. Als Bewertungsmaßstab wird das Risiko eines derivatefreien Vergleichsvermögens herangezogen. Unter dem Marktrisiko versteht man das Risiko, das sich aus der ungünstigen Entwicklung von Marktpreisen für das Nettofondsvermögen ergibt. 4

7 DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE Anlagepolitik Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und sonstige Vermögenswerte WKN Anteilklasse -R- A0LCNT Anteilklasse -I- A0LED8 ISIN-Code Anteilklasse -R- LU Anteilklasse -I- LU Fondswährung EUR Auflegungsdatum Geschäftsjahr Berichtsperiode erster Ausgabepreis pro Anteil 103,00 EUR (inkl. Ausgabeaufschlag) erster Rücknahmepreis pro Anteil 100,00 EUR Ausgabeaufschlag bis zu 3,00 % Verwaltungsvergütung p.a. bis zu 0,75 % Depotbankvergütung p.a. bis zu 0,15 % Ausschüttung Anteilklasse -R- ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) Anteilklasse -I- ( ) ( ) ( ) ab thesaurierend ENTWICKLUNG DES NETTOINVENTARWERTES (IN EUR) ANTEILKLASSE -R- Höchster Nettoinventarwert pro Anteil während der Berichtsperiode ( ) 123,33 Niedrigster Nettoinventarwert pro Anteil während der Berichtsperiode ( ) 118,71 Wertentwicklung in der Berichtsperiode *) -0,58 % Wertentwicklung seit Auflegung *) 31,21 % Wertentwicklung im 3-Jahresvergleich 3% 2% 1% 0,92% 0% -0,30% -0,58% -1% Wertentwicklung*) der Berichtsperioden in % ENTWICKLUNG DES NETTOINVENTARWERTES (IN EUR) ANTEILKLASSE -I- Höchster Nettoinventarwert pro Anteil während der Berichtsperiode ( ) 131,19 Niedrigster Nettoinventarwert pro Anteil während der Berichtsperiode ( ) 126,24 Wertentwicklung in der Berichtsperiode *) -0,35 % Wertentwicklung seit Auflegung *) 33,78 % Wertentwicklung im 3-Jahresvergleich 3% AUF EINEN BLICK Nettofondsvermögen (Mio. EUR) 15,54 Anteile im Umlauf -R- (Stück) Rücknahmepreis -R- (EUR pro Anteil) 120,18 Ausgabepreis -R- (EUR pro Anteil) 123,79 Anteile im Umlauf -I- (Stück) Rücknahmepreis -I- (EUR pro Anteil) 128,00 Ausgabepreis -I- (EUR pro Anteil) 131,84 2% 1% 0% -1% 1,16% -0,05% -0,35% Wertentwicklung*) der Berichtsperioden in % *) berechnet gemäß BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.v. Die historische Performance stellt keinen Indikator für die laufende oder zukünftige Performance dar. Die Performancedaten lassen die bei der Ausgabe und Rücknahme der Anteile erhobenen Kommissionen und Kosten unberücksichtigt. Die Erläuterungen sind wesentlicher Bestandteil dieser Finanzaufstellungen. 5

8 ENTWICKLUNG DES NETTOFONDSVERMÖGENS (IN EUR) IN DER ZEIT VOM BIS Nettofondsvermögen am Beginn des Geschäftsjahres ,70 Ausschüttung aus dem Vorjahr ,40 Mittelzuflüsse -R ,29 Mittelzuflüsse -I- 0,00 Mittelabflüsse -R ,15 Mittelabflüsse -I ,78 Mittelzu-/Mittelabflüsse (netto) ,64 Ertragsausgleich ,61 Ordentliches Nettoergebnis ,63 Realisierte Gewinne/Verluste aus Wertpapieranlagen ,84 aus Futures ,28 Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne/Verluste aus Wertpapieranlagen ,09 aus Futures ,00 ERTRAGS- UND AUFWANDSRECHNUNG (IN EUR) IN DER ZEIT VOM BIS (INKL. ERTRAGSAUSGLEICH) Erträge Zinsen aus Wertpapieren ,94 Ertragsausgleich ,30 Erträge insgesamt ,64 Aufwendungen Bankzinsen ,36 Verwaltungsvergütung ,30 Depotbankvergütung ,53 Taxe d'abonnement ,06 Prüfungskosten ,11 Sonstige Aufwendungen ,34 Aufwandsausgleich ,69 Aufwendungen insgesamt ,01 Ordentliches Nettoergebnis ,63 Realisierte Gewinne/Verluste ,44 Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne/Verluste ,09 Ergebnis des Geschäftsjahres ,90 Ergebnis des Geschäftsjahres ,90 Nettofondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres ,37 ENTWICKLUNG DES FONDS IM 3-JAHRESVERGLEICH WERTE ZUM GESCHÄFTSJAHRESENDE Geschäftsjahr Anteilwert Nettofonds- -R- -I- vermögen (in EUR) ,45 127, , ,81 128, , ,70 128, , ,18 128, ,37 ENTWICKLUNG DER ANTEILE IM UMLAUF IN DER ZEIT VOM BIS ANTEILKLASSE -R- Anzahl der Anteile im Umlauf zu Beginn der Berichtsperiode Anzahl der ausgegebenen Anteile Anzahl der zurückgenommenen Anteile Anzahl der Anteile im Umlauf am Ende der Berichtsperiode ENTWICKLUNG DER ANTEILE IM UMLAUF IN DER ZEIT VOM BIS ANTEILKLASSE -I- Anzahl der Anteile im Umlauf zu Beginn der Berichtsperiode Anzahl der ausgegebenen Anteile 0 Anzahl der zurückgenommenen Anteile -69 Anzahl der Anteile im Umlauf am Ende der Berichtsperiode Die Erläuterungen sind wesentlicher Bestandteil dieser Finanzaufstellungen.

9 ZUSAMMENSETZUNG DES WERTPAPIERBESTANDES NACH LÄNDERN % d. Nettofondsvermögens Finnland 25,86 Deutschland 24,94 Österreich 17,72 Niederlande 17,29 Supranational 9,06 94,87 ZUSAMMENSETZUNG DES WERTPAPIERBESTANDES NACH DEVISEN % d. Nettofondsvermögens EUR 94,87 94,87 ZUSAMMENSETZUNG DES WERTPAPIERBESTANDES NACH WIRTSCHAFTLICHEN SEKTOREN % d. Nettofondsvermögens Öffentl. rechtliche Körperschaften 85,81 Supranationale Institutionen 9,06 94,87 Die Erläuterungen sind wesentlicher Bestandteil dieser Finanzaufstellungen. 7

10 VERMÖGENSAUFSTELLUNG ZUM Zins- Kurs in Tageswert % *) des Währung Nennwert Bezeichnung der Wertpapiere satz Währung (EUR) Nettofonds- % vermögens Wertpapiere, die zum amtlichen Handel an einer Börse zugelassen sind oder an einem anderen geregelten Markt gehandelt werden Renten EUR BRD , , ,00 4,77 EUR BRD , , ,65 3,92 EUR BRD , , ,00 2,27 EUR BRD , , ,00 1,51 EUR BRD , , ,00 7,01 EUR BRD , , ,00 5,45 EUR EIB EMTN 4, , ,00 4,68 EUR EIB , , ,00 4,38 EUR Finnland , , ,00 4,15 EUR Finnland , , ,00 3,69 EUR Finnland , , ,00 3,50 EUR Finnland , , ,00 7,63 EUR Niederlande , , ,00 3,98 EUR Niederlande , , ,00 3,77 EUR Niederlande , , ,10 4,72 EUR Niederlande , , ,00 4,82 EUR Österreich , , ,00 3,79 EUR Österreich , , ,00 4,60 EUR Österreich , , ,00 4,67 EUR Österreich A- 3, , ,00 4,66 EUR Republik Finnland EMTN 1, , ,00 6,90 Total Renten ,75 94,87 Total Wertpapiere, die zum amtlichen Handel an einer Börse zugelassen sind oder an einem anderen geregelten Markt gehandelt werden ,75 94,87 Wertpapierbestand insgesamt ,75 94,87 Bankguthaben ,59 3,79 Sonstige Vermögensgegenstände Zinsansprüche ,03 1,35 Total Sonstige Vermögensgegenstände ,03 1,35 Total Vermögen ,37 100,01 8 Die Erläuterungen sind wesentlicher Bestandteil dieser Finanzaufstellungen.

11 VERMÖGENSAUFSTELLUNG ZUM Zins- Kurs in Tageswert % *) des Währung Nennwert Bezeichnung der Wertpapiere satz Währung (EUR) Nettofonds- % vermögens Verbindlichkeiten Taxe d'abonnement ,00-0,01 Total Verbindlichkeiten ,00-0,01 Nettofondsvermögen ,37 100,00 Anteilwert Anteilklasse -R- 120,18 Anteilklasse -I- 128,00 Umlaufende Anteile Anteilklasse -R Anteilklasse -I *) Durch Rundung der Prozent-Anteile können bei der Berechnung geringfügige Rundungsdifferenzen entstehen. OFFENE FUTUREKONTRAKTE ZUM Anzahl Trade Market Nicht realisiertes Bezeichnung / Währung Laufzeit der Price in Price in Ergebnis Fälligkeit Underlying Kontrakte Währung Währung (EUR) EURO-BUND EUR Mrz , , , EURO-BUXL EUR Mrz , , , ,00 Bei den mit Minus gekennzeichneten Kontrakten handelt es sich um verkaufte Positionen. Die Erläuterungen sind wesentlicher Bestandteil dieser Finanzaufstellungen. 9

12 Erläuterungen zum Jahresbericht Die Verwaltungsgesellschaft kann entsprechend den in Luxemburg gültigen Bestimmungen unter eigener Verantwortung und auf ihre Kosten andere Gesellschaften der Oppenheim Gruppe mit dem Fondsmanagement oder Aufgaben der Hauptverwaltung beauftragen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Anforderungen der luxemburgischen Gesetzgebung. Der Kurswert der Wertpapiere und Futures (im Folgenden Wertpapiere genannt) entspricht dem letztverfügbaren Börsen- bzw. Verkehrswert. Der Anschaffungspreis der Wertpapiere entspricht den gewichteten Durchschnittskosten sämtlicher Käufe dieser Wertpapiere. Für Wertpapiere, welche auf eine andere Währung als die Fondswährung lauten, ist der Anschaffungspreis mit dem Devisenkurs zum Zeitpunkt des Kaufes umgerechnet worden. Die Total Expense Ratio (TER) gibt an, wie stark das Nettofondsvermögen während des abgelaufenen Geschäftsjahres belastet wurde. Dabei werden alle dem Fonds belasteten Kosten, ausgenommen der angefallenen Transaktionskosten, zum durchschnittlichen Nettofondsvermögen ins Verhältnis gesetzt. TER (in %) Anteilklasse -R- 0,87 Anteilklasse -I- 0,64 Die Steuer auf das Nettofondsvermögen (Taxe d'abonnement Anteilklasse -R- 0,05 % p.a. und Anteilklasse -I- 0,01 % p.a) ist vierteljährlich auf das Nettofondsvermögen des letzten Bewertungstages zu berechnen und abzuführen. In den steuerpflichtigen Erträgen ist ein Ertragsausgleich verrechnet; dieser beinhaltet die während der Berichtsperiode angefallenen Nettoerträge, die der Anteilerwerber im Ausgabepreis mitbezahlt und der Anteilverkäufer im Rücknahmepreis vergütet erhält. Die realisierten Nettogewinne und -verluste aus Wertpapierverkäufen werden auf der Grundlage des durchschnittlichen Anschaffungspreises der verkauften Wertpapiere ermittelt. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden für Käufe und Verkäufe von Wertpapieren Transaktionskosten in Höhe von EUR 9.174,70 gezahlt. Nicht realisierte Gewinne und Verluste, welche sich aus der Bewertung des Wertpapiervermögens zum letztverfügbaren Börsen- bzw. Verkehrswert ergeben, sind ebenfalls im Ergebnis berücksichtigt. Die flüssigen Mittel werden zum Nennwert bewertet. Die Buchführung des Fonds erfolgt in EUR. Die Vergütung der Verwaltungsgesellschaft (bis zu 0,75 % p.a.) wird, ebenso wie das Entgelt für die Depotbank (bis zu 0,15 % p.a.) auf den bewertungstäglich zu ermittelnden Inventarwert abgegrenzt und diese sind am Ende eines jeden Monats zu berechnen und zu zahlen. Während des Berichtszeitraums erhielt die Verwaltungsgesellschaft eine Vergütung in Höhe von EUR ,30 und die Depotbank ein Entgelt in Höhe von EUR 8.853,53. 10

13 Bericht des Réviseur d Entreprises agréé Bericht zum Jahresabschluss Entsprechend dem uns vom Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft erteilten Auftrag haben wir den beigefügten Jahresabschluss des Tiberius EuroBond OP geprüft, der aus der Aufstellung des Nettofondsvermögens, des Wertpapierbestands und der sonstigen Nettovermögenswerte zum 31. Dezember 2015, der Ertrags- und Aufwandsrechnung und der Entwicklung des Nettofondsvermögens für das an diesem Datum endende Geschäftsjahr sowie aus einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden und anderen erläuternden Informationen besteht. Verantwortung des Verwaltungsrats der Verwaltungsgesellschaft für den Jahresabschluss Der Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft ist verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit den in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen zur Aufstellung des Jahresabschlusses und für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Aufstellung des Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen unzutreffenden Angaben ist, unabhängig davon, ob diese aus Unrichtigkeiten oder Verstössen resultieren. Verantwortung des Réviseur d Entreprises agréé In unserer Verantwortung liegt es, auf der Grundlage unserer Abschlussprüfung über diesen Jahresabschluss ein Prüfungsurteil zu erteilen. Wir führten unsere Abschlussprüfung nach den für Luxemburg von der Commission de Surveillance du Secteur Financier angenommenen internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing) durch. Diese Standards verlangen, dass wir die beruflichen Verhaltensanforderungen einhalten und die Prüfung dahingehend planen und durchführen, dass mit hinreichender Sicherheit erkannt werden kann, ob der Jahresabschluss frei von wesentlichen unzutreffenden Angaben ist. Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zum Erhalt von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und Informationen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen obliegt der Beurteilung des Réviseur d Entreprises agréé ebenso wie die Bewertung des Risikos, dass der Jahresabschluss wesentliche unzutreffende Angaben aufgrund von Unrichtigkeiten oder Verstössen enthält. Im Rahmen dieser Risikoeinschätzung berücksichtigt der Réviseur d Entreprises agréé das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses eingerichtete interne Kontrollsystem, um die unter diesen Umständen angemessenen Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch, um eine Beurteilung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Abschlussprüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und -methoden und der Vertretbarkeit der vom Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung vermittelt der Jahresabschluss in Übereinstimmung mit den in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen betreffend die Aufstellung des Jahresabschlusses ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Tiberius EuroBond OP zum 31. Dezember 2015 sowie der Ertragslage und der Entwicklung des Nettofondsvermögens für das an diesem Datum endende Geschäftsjahr. Sonstiges Die im Jahresbericht enthaltenen ergänzenden Angaben wurden von uns im Rahmen unseres Auftrages durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Standards. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses haben uns diese Angaben keinen Anlass zu Anmerkungen gegeben. Luxemburg, den 30. März 2016 KPMG Luxembourg, Société coopérative Cabinet de révision agréé Petra Schreiner 11

14 Steuerliche Hinweise für deutsche Anleger für den Zeitraum vom bis in EUR pro Anteil Tiberius EuroBond OP -R- Privat- Betriebs- Betriebs- LU vermögen vermögen vermögen InvStG 5 Abs. 1 (KStG) (EStG) Nr. 1 a) Betrag der Ausschüttung 1, , ,80000 aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0, , ,00000 bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge 0, , ,01555 Nr. 1 b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 1, , ,78445 Nr. 2) Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 0, , ,00000 Gesamtbetrag der ausgeschütteten/ausschüttungsgleichen Erträge 1, , ,78445 Nr. 1 c) die in den ausgeschütteten Erträgen enthaltenen aa) Erträge i.s.d. 2 Abs. 2 S. 1 InvStG i.v.m. 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des 16 InvStG i.v.m. 8b Abs. 1 des KStG - 0, ,00000 bb) Veräußerungsgewinne i.s.d. 2 Abs. 2 S. 2 InvStG i.v.m. 8b Abs. 2 des KStG oder 3 Nr. 40 des EStG - 0, ,00000 cc) Erträge i.s.d. 2 Abs. 2a InvStG (Zinsschranke) - 1, ,78445 dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.s.d. 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung 0, ee) Erträge i.s.d. 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 2 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge i.s.d. 20 EStG sind 0, ff) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.s.d. 2 Abs. 3 in der ab 1. Januar 2009 anzuwendenden Fassung 0, gg) Einkünfte i.s.d. 4 Abs. 1 0, , ,00000 hh) in Doppelbuchstabe gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen 0, ,00000 ii) Einkünfte i.s.d. 4 Abs. 2, für die kein Abzug nach Abs. 4 vorgenommen wurde 0, , ,00000 jj) in Doppelbuchstabe ii) enthaltene Einkünfte, auf die 2 Abs. 2 InvStG i.v.m. 8b Abs. 2 des KStG oder 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des 16 InvStG i.v.m. 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist - 0, ,00000 kk) in Doppelbuchstabe ii) enthaltene Einkünfte i.s.d. 4 Abs. 2, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen 0, , ,00000 ll) in Doppelbuchstabe kk) enthaltene Einkünfte, auf die 2 Abs. 2 InvStG i.v.m 8b Abs. 2 des KStG oder 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des 16 InvStG i.v.m. 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist - 0, ,00000 mm) Erträge i.s.d. 21 Abs. 22 S. 4 InvStG i.v.m. 8b Abs. 1 des KStG - 0, nn) in Doppelbuchstabe ii) enthaltene Einkünfte i.s.d. 21 Abs. 22 S. 4 InvStG, auf die 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.v.m. 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist - 0, oo) in Doppelbuchstabe kk) enthaltene Einkünfte i.s.d. 21 Abs. 22 S. 4 InvStG, auf die 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.v.m. 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist - 0, Nr. 1 d) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung aa) i.s.d. 7 Abs. 1 und Abs. 2 1, , ,78445 bb) i.s.d. 7 Abs. 3 0, , ,00000 cc) i.s.d. 7 Abs. 1 S. 4, soweit in Doppelbuchstabe aa) enthalten 0, , ,00000 Nr. 1 f) den Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten/ ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen Einkünfte i.s.d. 4 Abs. 2 entfällt, und aa) der nach 4 Abs. 2 InvStG i.v.m. 32d Abs. 5 oder 34c Abs. 1 des EStG oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Abs. 4 vorgenommen wurde 0, , ,00000 bb) in Doppelbuchstabe aa) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Abs. 2 InvStG i.v.m. 8b Abs. 2 des KStG oder 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des 16 InvStG i.v.m. 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist - 0, ,00000 cc) der nach 4 Abs. 2 InvStG i.v.m. 34c Abs. 3 des EStG abziehbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Abs. 4 dieses Gesetzes vorgenommen wurde 0, , ,00000 dd) in Doppelbuchstabe cc) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Abs. 2 InvStG i.v.m. 8b Abs. 2 des KStG oder 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des 16 InvStG i.v.m. 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist - 0, ,00000 ee) der nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach 4 Abs. 2 i.v.m. diesem Abkommen anrechenbar ist 0, , ,00000 ff) in Doppelbuchstabe ee) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Abs. 2 InvStG i.v.m. 8b Abs. 2 des KStG oder 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des 16 InvStG i.v.m. 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist - 0, ,00000 gg) in Doppelbuchstabe aa) enthalten ist und auf Einkünfte i.s.d. 21 Abs. 22 S. 4 InvStG entfällt, auf die 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.v.m. 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist - 0, hh) in Doppelbuchstabe cc) enthalten ist und auf Einkünfte i.s.d. 21 Abs. 22 S. 4 InvStG entfällt, auf die 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i. V. m. 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist - 0, ii) in Doppelbuchstabe ee) enthalten ist und auf Einkünfte i.s.d. 21 Abs. 22 S. 4 InvStG entfällt, auf die 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i. V. m. 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist - 0, Nr. 1 g) den Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung 0, , ,00000 Nr. 1 h) die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre 0, , ,00000 Für Zwecke der Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen hat uns die KPMG Luxembourg, Société coopérative, Réviseurs d Entreprises, Luxemburg gemäß 5 Abs. 1 Nr. 3 InvStG bescheinigt, dass die Angaben nach 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. 12

15 Steuerliche Hinweise für deutsche Anleger für den Zeitraum vom bis in EUR pro Anteil Tiberius EuroBond OP -I- Privat- Betriebs- Betriebs- LU vermögen vermögen vermögen InvStG 5 Abs. 1 (KStG) (EStG) Nr. 1 a) Betrag der Ausschüttung 0, , ,00000 aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0, , ,00000 bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge 0, , ,00000 Nr. 1 b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 0, , ,00000 Nr. 2) Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 2, , ,19057 Gesamtbetrag der ausgeschütteten/ausschüttungsgleichen Erträge 2, , ,19057 Nr. 1 c) die in den ausgeschütteten Erträgen enthaltenen aa) Erträge i.s.d. 2 Abs. 2 S. 1 InvStG i.v.m. 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des 16 InvStG i.v.m. 8b Abs. 1 des KStG - 0, ,00000 bb) Veräußerungsgewinne i.s.d. 2 Abs. 2 S. 2 InvStG i.v.m. 8b Abs. 2 des KStG oder 3 Nr. 40 des EStG - 0, ,00000 cc) Erträge i.s.d. 2 Abs. 2a InvStG (Zinsschranke) - 2, ,19057 dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.s.d. 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung 0, ee) Erträge i.s.d. 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 2 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge i.s.d. 20 EStG sind 0, ff) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.s.d. 2 Abs. 3 in der ab 1. Januar 2009 anzuwendenden Fassung 0, gg) Einkünfte i.s.d. 4 Abs. 1 0, , ,00000 hh) in Doppelbuchstabe gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen 0, ,00000 ii) Einkünfte i.s.d. 4 Abs. 2, für die kein Abzug nach Abs. 4 vorgenommen wurde 0, , ,00000 jj) in Doppelbuchstabe ii) enthaltene Einkünfte, auf die 2 Abs. 2 InvStG i.v.m. 8b Abs. 2 des KStG oder 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des 16 InvStG i.v.m. 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist - 0, ,00000 kk) in Doppelbuchstabe ii) enthaltene Einkünfte i.s.d. 4 Abs. 2, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen 0, , ,00000 ll) in Doppelbuchstabe kk) enthaltene Einkünfte, auf die 2 Abs. 2 InvStG i.v.m 8b Abs. 2 des KStG oder 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des 16 InvStG i.v.m. 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist - 0, ,00000 mm) Erträge i.s.d. 21 Abs. 22 S. 4 InvStG i.v.m. 8b Abs. 1 des KStG - 0, nn) in Doppelbuchstabe ii) enthaltene Einkünfte i.s.d. 21 Abs. 22 S. 4 InvStG, auf die 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.v.m. 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist - 0, oo) in Doppelbuchstabe kk) enthaltene Einkünfte i.s.d. 21 Abs. 22 S. 4 InvStG, auf die 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.v.m. 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist - 0, Nr. 1 d) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung aa) i.s.d. 7 Abs. 1 und Abs. 2 0, , ,00000 bb) i.s.d. 7 Abs. 3 0, , ,00000 cc) i.s.d. 7 Abs. 1 S. 4, soweit in Doppelbuchstabe aa) enthalten 0, , ,00000 Nr. 1 f) den Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten/ ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen Einkünfte i.s.d. 4 Abs. 2 entfällt, und aa) der nach 4 Abs. 2 InvStG i.v.m. 32d Abs. 5 oder 34c Abs. 1 des EStG oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Abs. 4 vorgenommen wurde 0, , ,00000 bb) in Doppelbuchstabe aa) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Abs. 2 InvStG i.v.m. 8b Abs. 2 des KStG oder 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des 16 InvStG i.v.m. 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist - 0, ,00000 cc) der nach 4 Abs. 2 InvStG i.v.m. 34c Abs. 3 des EStG abziehbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Abs. 4 dieses Gesetzes vorgenommen wurde 0, , ,00000 dd) in Doppelbuchstabe cc) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Abs. 2 InvStG i.v.m. 8b Abs. 2 des KStG oder 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des 16 InvStG i.v.m. 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist - 0, ,00000 ee) der nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach 4 Abs. 2 i.v.m. diesem Abkommen anrechenbar ist 0, , ,00000 ff) in Doppelbuchstabe ee) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Abs. 2 InvStG i.v.m. 8b Abs. 2 des KStG oder 3 Nr. 40 des EStG oder im Fall des 16 InvStG i.v.m. 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist - 0, ,00000 gg) in Doppelbuchstabe aa) enthalten ist und auf Einkünfte i.s.d. 21 Abs. 22 S. 4 InvStG entfällt, auf die 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.v.m. 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist - 0, hh) in Doppelbuchstabe cc) enthalten ist und auf Einkünfte i.s.d. 21 Abs. 22 S. 4 InvStG entfällt, auf die 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i. V. m. 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist - 0, ii) in Doppelbuchstabe ee) enthalten ist und auf Einkünfte i.s.d. 21 Abs. 22 S. 4 InvStG entfällt, auf die 2 Abs. 2 InvStG in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i. V. m. 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist - 0, Nr. 1 g) den Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung 0, , ,00000 Nr. 1 h) die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre 0, , ,00000 Für Zwecke der Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen hat uns die KPMG Luxembourg, Société coopérative, Réviseurs d Entreprises, Luxemburg gemäß 5 Abs. 1 Nr. 3 InvStG bescheinigt, dass die Angaben nach 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. 13

16 Ihre Partner VERWALTUNGSGESELLSCHAFT UND HAUPTVERWALTUNG: Oppenheim Asset Management Services S.à r.l. 2, Boulevard Konrad Adenauer, L-1115 Luxemburg Gesellschaftskapital: 2,7 Mio. Euro (Stand: 1. Januar 2015) INVESTMENTMANAGER: Tiberius Asset Management AG Baarerstr. 53, CH-6300 Zug RECHTSBERATER IN LUXEMBURG: Arendt & Medernach 41A, Avenue John F. Kennedy, L-2082 Luxemburg VERWALTUNGSRAT: Vorsitzender: Holger Naumann Managing Director Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH, Frankfurt Dr. Wolfgang Leoni Vorsitzender des Vorstandes Sal. Oppenheim jr. & Cie. AG & Co. KGaA, Köln Dr. Matthias Liermann Managing Director Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH, Frankfurt Marco Schmitz (bis ) Managing Director Head of White Label GCG EMEA Sal. Oppenheim jr. & Cie. AG & Co. KGaA, Köln Alfons Klein (bis ) Mitglied des Verwaltungsrats Sal. Oppenheim jr. & Cie. Luxembourg S.A., Luxemburg Klaus-Michael Vogel (bis ) Chief Executive Officer Deutsche Asset & Wealth Management Investment S.A., Luxemburg ZAHLSTELLEN: in Luxemburg Sal. Oppenheim jr. & Cie. Luxembourg S.A. 2, Boulevard Konrad Adenauer, L-1115 Luxemburg in der Bundesrepublik Deutschland Deutsche Bank AG Taunusanlage 12, D Frankfurt am Main in Österreich Deutsche Bank Österreich AG Hauptsitz Wien Stock im Eisen-Platz 3, A-1010 Wien VERTRIEBSSTELLEN: in der Bundesrepublik Deutschland Sal. Oppenheim jr. & Cie. AG & Co. KGaA Unter Sachsenhausen 4, D Köln und deren Geschäftsstellen in Österreich Deutsche Bank Österreich AG Hauptsitz Wien Stock im Eisen-Platz 3, A-1010 Wien STEUERLICHER VERTRETER IN ÖSTERREICH: KPMG Luxembourg, Société coopérative 39, Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg GESCHÄFTSFÜHRUNG: Thomas Albert, Sprecher der Geschäftsführung Ralf Rauch Stephan Rudolph Martin Schönefeld DEPOTBANK: Sal. Oppenheim jr. & Cie. Luxembourg S.A. 2, Boulevard Konrad Adenauer, L-1115 Luxemburg Gesellschaftskapital: 50 Mio. Euro (Stand: 1. Januar 2015) ABSCHLUSSPRÜFER: KPMG Luxembourg, Société coopérative 39, Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg 14

17 Oppenheim Asset Management Services S.à r.l. 2, Boulevard Konrad Adenauer, L-1115 Luxemburg Luxemburg Telefon Telefax

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