HINWEIS: Dies ist eine Mitteilung welche im Sinne des 298 Absatz 2 KAGB den Anlegern unverzüglich zu übermitteln ist.
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1 IPConcept (Luxemburg) S.A. 4, rue Thomas Edison L-1445 Strassen, Luxembourg Handelsregister: Luxembourg No. R.C.S. B HINWEIS: Dies ist eine Mitteilung welche im Sinne des 298 Absatz 2 KAGB den Anlegern unverzüglich zu übermitteln ist. Mitteilung an die Anleger des nachfolgenden Teilfonds Global Family Strategy II Agro & Forest Anteilklasse R (WKN: A1W5D0 / ISIN: LU ) Anteilklasse I (WKN: A1W5D1 / ISIN: LU ) (nachfolgend der Teilfonds ) Die Anteilinhaber des oben genannten Teilfonds werden hiermit unterrichtet, dass die Verwaltungsgesellschaft IPConcept (Luxemburg) S.A. im Einklang mit den gegenwärtig gültigen gesetzlichen, aufsichtsbehördlichen sowie vertraglichen Bestimmungen beschlossen hat, den Teilfonds Global Family Strategy II Agro & Forest ( übertragender Teilfonds ) mit dem neuzugründenden Teilfonds Salm Salm Climate Leaders Equity ( übernehmender Teilfonds ) mit Wirkung zum 13. Oktober 2016 auf Basis der letzten Fondspreisermittlung am 12. Oktober 2016 zu verschmelzen. Die Verwaltungsgesellschaft erachtet die Verschmelzung aus Gründen der Wirtschaftlichkeit im Interesse der Anleger als vorteilhaft. Mit dem damit verbundenen Zusammenschluss der zukünftig tätigen Vertriebspartner sowie der Umstellung des Investmentansatzes werden erhebliche Mittelzuflüsse erwartet. Die in nachstehender Tabelle aufgeführten wesentlichen anlagespezifischen Besonderheiten des übernehmenden und übertragenden Teilfonds stellen sich wie folgt dar: Übertragender Teilfonds Anteilklassen: R (WKN: A1W5D0 / ISIN: LU ) I (WKN: A1W5D1 / ISIN: LU ) Anlageziele: Ziel der Anlagepolitik des Global Family Strategy II Agro & Forest ist es, unter Berücksichtigung des Anlagerisikos eine nachhaltige Wertsteigerung in der Teilfondswährung durch direkte und indirekte Aktienanlagen sowie durch Investitionen in Anlei- Übernehmender Teilfonds Anteilklasse: F (ISIN: LU ) (Die beiden Anteilklassen des übertragenden Teilfonds werden in die Anteilklasse F des übernehmenden Teilfonds verschmolzen) Anlageziele: Ziel der Anlagepolitik des Salm Salm Climate Leaders Equity ist es, unter Berücksichtigung des Anlagerisikos einen angemessenen Wertzuwachs in der Teilfondswährung zu erzielen. Darüber hinaus fokussiert sich die Anlagepolitik
2 hen zu erzielen. Dabei investiert der Teilfonds in Vermögenswerte, welche Grund und Boden besitzen sowie in Unternehmen aus der Wertschöpfungskette der Landund Forstwirtschaft.. Anlagepolitik: Der Teilfonds investiert überwiegend direkt und indirekt in Aktien sowie in Anleihen von Unternehmen, die in den Branchen Agrarwirtschaft und Forstwirtschaft tätig sind. Die vom Teilfonds erworbenen Wertpapiere werden vornehmlich von Emittenten mit Sitz in den OECD Staaten bege-ben. Mindestens 35% aller Anleihen verfügen über ein Investment-Grade-Rating einer anerkannten Ratingagentur (S&P, Moody s und Fitch). Daneben kann der Teilfonds auch in andere Aktien und in andere fest- oder variable verzinsliche Wertpapiere (inkl. Zerobonds) sowie Zertifikate, Geldmarktinstrumente und Festgelder investieren. Bei den Zertifikaten handelt es sich um Zertifikate auf gesetzlich zulässige Basiswerte gemäß Artikel 41 (1) des Gesetztes vom 17. Dezember 2010 wie z.b.: Aktien, Renten, Investmentfondsanteile, Finanzindizes und Devisen. Generell ist die Anlage in flüssigen Mitteln auf 49 % des Netto-Teilfondsvermögens begrenzt, jedoch kann, je nach Einschätzung der Marktlage, das Netto-Teilfondsvermögen innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen (kurzfristig) auch darüber hinaus in flüssigen Mitteln gehalten werden und dadurch kurzfristig von dieser sowie der weiter oben genannten Anlagegrenze abgewichen werden. Daneben kann, je nach Einschätzung der Marktlage, kurzfristig auch von dem oben genannten Anlageschwerpunkt abgewichen werden und in liquide Mittel investiert werden, wenn in diesem Fall unter Hinzurechnung der flüssigen Mittel der Anlageschwerpunkt insgesamt eingehalten wird. Anteile an OGAW oder anderen OGA ( Zielfonds ) des Fonds auf Unternehmen, deren Geschäftsmodell dem 2-Grad-Ziel zuträglich ist, d.h. es sollen Investmentrisiken vermieden werden, die mit politischen, regulatorischen oder gesellschaftliche Maßnahmen einhergehen, welche die globale durchschnittliche Klimaerwärmung auf max. 2 Grad Celsius gegenüber vorindustriellen Zeiten zu begrenzen sollen. Diese Unternehmen sollen eine Klimastrategie besitzen und klimaeffizienter operieren als Unternehmen der gleichen Branche. Zudem sollen Investitionen in Unternehmen vermieden werden, die über fossile Reserven verfügen. Anlagepolitik: Der Teilfonds hat grundsätzlich die Möglichkeit, je nach Marktlage und Einschätzung des Fondsmanagements ohne Beschränkung in Aktien, Renten, Geldmarktinstrumente, Zertifikate, andere strukturierte Produkte (z.b. Aktienanleihen, Optionsanleihen, Wandelanleihen), Zielfonds und Festgelder zu investieren. Bei den Zertifikaten handelt es sich um Zertifikate auf gesetzlich zulässige Basiswerte wie z.b.: Aktien, Renten, Investmentfondsanteile, Finanzindizes und Devisen. Die Anlage in Aktien beträgt mindestens 51% des Netto-Teilfondsvermögens. Generell ist die Anlage in flüssigen Mitteln auf 49% des Netto-Teilfondsvermögens begrenzt, jedoch kann, je nach Einschätzung der Marktlage, das Netto-Teilfondsvermögen innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen (kurzfristig) auch darüber hinaus in flüssigen Mitteln gehalten werden und dadurch kurzfristig von dieser sowie der weiter oben genannten Anlagegrenze abgewichen werden. Daneben kann, je nach Einschätzung der Marktlage, kurzfristig auch von dem oben genannten Anlageschwerpunkt abgewichen werden und in liquide Mittel investiert werden, wenn in diesem Fall unter Hinzurechnung der flüssigen Mittel der Anlageschwerpunkt insgesamt eingehalten wird. Anteile an OGAW oder anderen OGA ( Zielfonds ) können bis zu einer Höchstgrenze von 10% des Teilfondsvermögens erworben werden, der Teilfonds ist daher zielfondsfähig. Der Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente ( Derivate ) ist zur Erreichung der vorgenannten Anla-
3 können bis zu einer Höchstgrenze von 10% des Teilfondsvermögens erworben werden, der Teilfonds ist daher zielfondsfähig. Der Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente ( Derivate ) ist zur Erreichung der vorgenannten Anlageziele sowohl zu Anlage- als auch Absicherungszwecken vorgesehen. Er umfasst neben den Optionsrechten u.a. Swaps und Terminkontrakte auf Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Finanzindizes im Sinne des Artikels 9 Abs. 1 der Richtlinie 2007/16/EG und Artikel XIII der ESMA-Leitlinien 2014/937, Zinssätze, Wechselkurse, Währungen und Investmentfonds gemäß Artikel 41 Absatz 1 e) des Gesetzes vom 17. Dezember Der Einsatz dieser Derivate darf nur im Rahmen der Grenzen von Artikel 4 des Verwaltungsreglements erfolgen. Risikoprofil: Der Fonds eignet sich für spekulative Anleger. Aufgrund der Zusammensetzung des Netto- Teilfondsvermögen besteht ein sehr hohes Gesamtrisiko, dem auch sehr hohe Ertragschancen gegenüberstehen. Die Risiken können insbesondere aus Währungs-, Bonitäts- und Kursrisiken, sowie aus Risiken, die aus den Änderungen des Marktzinsniveaus resultieren, bestehen. SRRI: Anteilklasse R: SRRI 5 Anteilklasse I: SRRI 5 Geschäftsjahresende: Zahlung des Ausgabe- und Rücknahmepreises: Innerhalb von 3 Bankarbeitstagen Verwaltungsvergütung: Bis zu 0,06% p.a. durchschnittlichen des Netto- geziele sowohl zu Anlage- als auch Absicherungszwecken vorgesehen. Er umfasst neben den Optionsrechten u.a. Swaps und Terminkontrakte auf Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Finanzindizes im Sinne des Artikels 9 Abs. 1 der Richtlinie 2007/16/EG und Artikel XIII der ESMA-Leitlinien 2014/937, Zinssätze, Wechselkurse, Währungen und Investmentfonds gemäß Artikel 41 Absatz 1 e) des Gesetzes vom 17. Dezember Der Einsatz dieser Derivate darf nur im Rahmen der Grenzen von Artikel 4 des Verwaltungsreglements erfolgen. Weitere Angaben über die Techniken und Instrumente sind dem Kapitel Hinweise zu Derivaten und sonstigen Techniken und Instrumenten des Verkaufsprospektes zu entnehmen. Die Verwaltungsgesellschaft wird für den vorliegenden Teilfonds keine Total Return Swaps oder andere Derivate mit denselben Eigenschaften abschließen. Alle Anlagen nach Artikel 4 Nr. 3 des Verwaltungsreglements sind zusammen mit der Investition in Delta-1 Zertifikate auf Rohstoffe, Edelmetalle sowie Indizes hierauf, sofern diese keine Finanzindizes im Sinne des Artikel 9 Abs. 1 der Richtlinie 2007/16/EG und Artikel XIII der ESMA-Leitlinie 2014/937 sind, auf insgesamt 10% des Netto- Teilfondsvermögens begrenzt. Risikoprofil: Der Teilfonds eignet sich für wachstumsorientierte Anleger. Aufgrund der Zusammensetzung des Netto-Teilfondsvermögen besteht ein hohes Gesamtrisiko, dem auch hohe Ertragschancen gegenüberstehen. Die Risiken können insbesondere aus Währungs-, Bonitäts- und Kursrisiken, sowie aus Risiken, die aus den Änderungen des Marktzinsniveaus resultieren, bestehen. SRRI: SRRI 5 Geschäftsjahresende: Zahlung des Ausgabe- und Rücknahmepreises: Innerhalb von 2 Bankarbeitstagen Verwaltungsvergütung: bis zu 0,08% p.a. des Netto-Teilfondsvermögens.
4 Teilfondsvermögens, zzgl ,- Euro monatlich. Daneben erhält die Verwaltungsgesellschaft eine Monatspauschale in Höhe von bis zu 500,- Euro, die am Monatsende ausgezahlt wird. Fondsmanagementvergütung: Anteilklasse R: bis zu 1,65% p.a. Anteilklasse I: bis zu 0,85% p.a. des durchschnittlichen Netto-Teilfondsvermögens. Zusätzlich erhält der Fondsmanager eine erfolgsbezogene Zusatzvergütung ( Performance Fee ) in Höhe von bis zu 15%, der über die positive Entwicklung der zusammengesetzten Benchmark hinausgehenden Anteilwertentwicklung. Die Benchmark setzt sich aus den folgenden Indizes zusammen: 50% Eonia (DBDCONIA Index), 25% S&P Global Timber & Forestry in EUR (SPGTTFNE Index) und 25% DAX Global Agribusiness in EUR (DXAGEUN Index). Fondsmanagementvergütung: Bis zu 1,50% p.a. des Netto-Teilfondsvermögens. Zusätzlich erhält der Fondsmanager eine erfolgsabhängige Zusatzvergütung ( Performance Fee ) für die Anteilklassen V, I, R und F in Höhe von bis zu 10% (Höchstbetrag) des Betrages, um den der Anteilwert am Ende einer Abrechnungsperiode den Anteilwert am Anfang der Abrechnungsperiode (5% Hurdle Rate) übersteigt (absolut positive Anteilwertentwicklung), jedoch insgesamt höchstens bis zu 2,5% des Durchschnittswerts des Fondsvermögens in der Abrechnungsperiode. Die Abrechnungsperiode beginnt am Anfang und endet am Ende eines Geschäftsjahres. Die erste Abrechnungsperiode beginnt mit der Auflegung des Fondsvermögens und endet am Geschäftsjahresende, welches der Auflegung folgt. Die erfolgsabhängige Vergütung wird anhand der Anteilwertentwicklung, die nach der BVI-Methode berechnet wird, in der Abrechnungsperiode (ggf. unter Berücksichtigung des vereinbarten zusätzlichen Schwellenwertes) ermittelt. Die erfolgsabhängige Vergütung kann nur entnommen werden, wenn der Anteilwert am Ende der Abrechnungsperiode den Höchststand des Anteilwertes des Fondsvermögens, der am Ende der fünf vorhergehenden Abrechnungsperioden erzielt wurde, übersteigt. Für das Ende der ersten Abrechnungsperiode nach Auflegung des Fondsvermögens findet Satz 1 keine Anwendung; für das Ende der zweiten, dritten, vierten und fünften Abrechnungsperiode nach Auflegung findet Satz 1 mit der Maßgabe Anwendung, dass der Anteilwert den Höchststand des Anteilwertes am Ende der ein, zwei, drei bzw. vier vorhergehenden Abrechnungsperioden übersteigen muss. Verwahrstellenvergütung: Bis zu 0,06% p.a. des durchschnittlichen Netto- Teilfondsvermögens. Verwahrstellenvergütung: Bis zu 0,08% p.a. des Netto-Teilfondsvermögens, mindestens 1.333,33 Euro pro Monat..
5 Zentralverwaltungsvergütung: Bis zu 0,02% p.a. des Netto-Teilfondsvermögens, zzgl. monatlich bis zu 1.000,- Euro. Register- und Transferstellenvergütung: 25,- Euro je Anlagekonto; zzgl. bis zu 3.000,- Euro p.a. Vertriebsstellenvergütung: Maximal ,- Euro p.a. Verwendung der Erträge: Anteilklasse R: thesaurierend Anteilklasse I: ausschüttend Zentralverwaltungsvergütung: Bis zu 0,025% p.a. des Netto- Teilfondsvermögens, zzgl. monatlich bis zu 1.550,- Euro. Register- und Transferstellenvergütung: 25,- Euro je Anlagekonto bzw. 40,- Euro je Konto mit Sparplan und/oder Entnahmeplan; zzgl. bis zu 2.000,- Euro p.a. Vertriebsstellenvergütung: Bis zu 0,75% p.a. des Netto-Teilfondsvermögens. Verwendung der Erträge: Anteilklasse F: ausschüttend Eine eventuell anfallende Performance Fee des übertragenden Teilfonds für das Geschäftsjahr 2016 wird am 12. Oktober 2016 belastet. Die Erträge des übernehmenden Teilfonds werden ausgeschüttet. Die Ausschüttung erfolgt in den von der Verwaltungsgesellschaft von Zeit zu Zeit bestimmten Abständen. Die Vermögensgegenstände des übertragenden Teilfonds werden vor Verschmelzung liquidiert und mit Wirkung zum 13. Oktober 2016 in den übernehmenden Teilfonds eingebracht. Aufgrund der Fusion kann es ab dem 10. Oktober 2016 zu Anlagegrenzverletzungen kommen. Es wird eine steuerneutrale Fusion angestrebt. Die steuerliche Behandlung des Anlegers kann sich im Zuge der Verschmelzung ändern. Es wird empfohlen in Bezug auf steuerliche Auswirkungen Ihren Steuerberater hinzuzuziehen. Die Fusion wird durch den in Luxembourg ansässigen Wirtschaftsprüfer (réviseur d entreprises agréé) PricewaterhouseCoopers begleitet. Dieser bestätigt am 13. Oktober 2016 das Umtauschverhältnis, die Methode zur Berechnung desselben und die Kriterien zur Bewertung des Vermögens im abgebenden Teilfonds. Über die Fusion wird ein Bericht des Wirtschaftsprüfers erstellt, welcher den Anlegern auf Verlangen kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Im Zuge der Verschmelzung wird das Anteilscheingeschäft des übertragenden Teilfonds zwischen dem 10. Oktober 2016 ab 17:00 Uhr bis einschließlich 13. Oktober 2016 ausgesetzt. Anleger die mit den oben genannten Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile bis zum 10. Oktober 2016 um 17:00 Uhr kostenlos an den Teilfonds zurückgeben. Die Anteilinhaber von Anteilen des übertragenden Teilfonds werden am 13. Oktober 2016 für ihre Anteile eine entsprechende Anzahl von Anteilen des oben genannten übernehmenden Teilfonds erhalten, welche sich aus dem Verhältnis des Anteilwertes des übertragenden und des übernehmenden Teilfonds ergibt. Dieses Umtauschverhältnis wird am 13. Oktober 2016 auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft ( bekannt gegeben. Das Umtauschverhältnis kann ab dem genannten Datum auch bei der Verwaltungsgesellschaft erfragt werden. Für die Anteilinhaber des übertragenden Teilfonds ist der
6 mit der Übertragung des Teilfonds zusammenhängende Umtausch ihrer Anteile nicht mit Kosten verbunden. Die Kosten der Fusion, mit Ausnahme der Kosten für den Wirtschaftsprüfer, werden nicht von den betroffenen Teilfonds getragen. Nach der Verschmelzung besteht lediglich der übernehmende Teilfonds weiter. Der ab dem 13. Oktober 2016 gültige Verkaufsprospekt nebst Verwaltungsreglement des übernehmenden Teilfonds sowie eine Kopie der erstellten Berichte sowie die wesentlichen Anlegerinformationen sind bei den Zahl- und Vertriebsstellen, der Verwahrstelle sowie der Verwaltungsgesellschaft ( kostenlos erhältlich. Betroffenen Anlegern wird die Einsichtnahme in vorgenannte Dokumente empfohlen. Luxemburg im August 2016 IPConcept (Luxemburg) S.A. Zahl- und Informationsstellen in der Bundesrepublik Deutschland: DZ BANK AG, Deutsche Zentral- Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Platz der Republik, D Frankfurt am Main und FOCAM AG, Untermainkai 26, D Frankfurt. Zahl- und Informationsstelle in Österreich: Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, Am Belvedere 1, A-1100 Wien
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