BG/BIA-Empfehlungen zur Überwachung von Arbeitsbereichen

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1 1018 BG/BIA-Empfehlungen zur Überwachung von Arbeitsbereichen Anästhesiearbeitsplätze Aufwachräume Stand: 1997

2 Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) Mittelstraße 51, Berlin Bearbeitet von: Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) Alte Heerstraße Sankt Augustin Telefon: 02241/ Telefax: 02241/ Internet: Mai 2011, Stand: 1997

3 BIA/BG-Empfehlungen Anästhesiearbeitsplätze Aufwachräume 1018 BIA/BG-Empfehlungen zur Überwachung von Arbeitsbereichen Anästhesiearbeitsplätze Aufwachräume (Stand: 1997) 1 Allgemeines Die Technische Regel für Gefahrstoffe Ermittlung und Beurteilung der Konzentrationen gefährlicher Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen (TRGS 402) [1] beinhaltet die grundlegende Strategie zur Überwachung der Arbeitsbereiche gemäß 18 der Gefahrstoffverordnung [2]. Nach der TRGS 402 können beim Auftreten von Stoffen mit Grenzwerten Arbeitsbereiche von der meßtechnischen Überwachung ausgenommen werden, wenn eine dauerhaft sichere Einhaltung der Grenzwerte gegeben ist. Die Konzentration der auftretenden Gefahrstoffe liegt hier so niedrig, daß aufgrund ständiger und sicherer Einhaltung der Grenzwerte eine Gefährdung nicht zu vermuten ist. Für Fälle, in denen keine dauerhaft sichere Einhaltung der Grenzwerte vorliegt und deshalb regelmäßige Kontrollmessungen erforderlich sind, sollen Empfehlungen für die Anwendung einfacher Meßverfahren gemacht werden, die eine hinreichende Überwachung von Arbeitsbereichen gewährleisten. Liegt für eine Tätigkeit eine ausreichende Anzahl von Arbeitsbereichsanalysen mit eindeutigem Befund vor und sind auch verfahrensbedingt in Zukunft keine Änderungen zu erwarten, so können diese Ergebnisse unmittelbar zur Beurteilung der Konzentrationen in der Luft in Arbeitsbereichen herangezogen werden, d. h., weitere Messungen sind nicht erforderlich. Dieser Befund kann durch die Erstellung von verfahrens- und stoffspezifischen Kriterien (VSK) nach der TRGS 420 [3] erfolgen. Die hiermit vorgelegte BIA/BG-Empfehlung erfüllt die Voraussetzung eines VSK nach der TRGS 420. Ungeachtet dessen bleiben die Ermittlungspflicht (z. B. Einsatz von Stoffen und/oder Verfahren mit geringerem Risiko) und die Verpflichtung zur Beachtung der Rangfolge der Schutzmaßnahmen sowie die Verpflichtungen zur Erstellung einer Betriebsanweisung und zur regelmäßigen Unterweisung der Beschäftigten bestehen (TRGS 420). 2 Anwendungsbereich In der vorliegenden BIA/BG-Empfehlung sind die Kriterien für die dauerhaft sichere Einhaltung des Grenzwertes und damit für den Verzicht auf Kontrollmessungen nach TRGS 402 im Bereich Aufwachräume festgelegt. Aufwachräume im Sinne dieser Empfehlung sind Räume, in denen die Patienten nach einer Narkose mit Inhalationsanästhetika die ersten ca. 60 bis 90 Minuten verbleiben. 1

4 1018 BIA/BG-Empfehlungen Anästhesiearbeitsplätze Aufwachräume 3 Tätigkeitsbeschreibung Nach Operationen unter Vollnarkose werden die Patienten in Aufwachräumen von Anästhesiepersonal beobachtet und versorgt. Die wesentlichen Tätigkeitsmerkmale des Anästhesiepersonals sind: patientennah (am Patientenbett) pflegerische Tätigkeiten ärztliche Tätigkeiten Notfallmaßnahmen patientenfern Schreibarbeiten Beobachtung der Patienten 4 Gefahrstoffexposition/ Emissionsquellen Das Personal im Aufwachraum ist während der oben genannten Tätigkeiten gegenüber den von Patienten ausgeatmeten Narkosegasen exponiert. Neben dieser grundsätzlich vorhandenen Emissionsquelle Patient können weitere Emissionsquellen sein: Leckagen an den Anschlüssen eines evtl. vorhandenen Lachgas-Hochdrucknetzes die zur Bereitstellung von Inhalationsanästhetika benötigten Geräte und Einrichtungen (z. B. Narkosegeräte, Vaporen, Vorratsflaschen) Darüber hinaus ist auch ein Lufteintrag von narkosegasbelasteter Luft aus Nachbarräumen denkbar, wenn ungeeignete Lüftungsverhältnisse vorliegen oder eine räumliche Trennung nicht gegeben ist. 4.1 Gefahrstoffe Je nach Narkoseführung (eingesetzte Narkosegase) während der Operation treten im Aufwachraum unterschiedliche Gefahrstoffe gemeinsam oder nacheinander während einer Schicht auf. Die wesentlichen Stoffe sind in der Tabelle aufgeführt. Neben den in der Tabelle aufgeführten Narkosegasen werden neuerdings auch Sevofluran und Desfluran eingesetzt. Hierfür liegen jedoch derzeit weder arbeitsmedizinisch-toxikologische Kenntnisse noch Meßergebnisse vor. Die vorliegende BIA/BG-Empfehlung kann daher bei Einsatz dieser Stoffe nicht angewendet werden. 2

5 BIA/BG-Empfehlungen Anästhesiearbeitsplätze Aufwachräume 1018 Tabelle 1: Narkosegase Stoff Grenzwert Spitzenbegrenzung Bemerkung mg/m 3 ml/m 3 Lachgas (Distickstoffmonoxid) II,1 TRGS 900 Halothan (2-Brom-2-Chlor- 1,1,2-trifluorethan) 40 5 II,1 TRGS 900 Enfluran (2-Chlor- 1,1,2 trifluormethylether) (150) (20) (II,1) Grenzwertvorschlag der DFG- Kommission Isofluran (1-Chlor- 2,2,2-trifluorethyldifluormethylether) (77) (10) (II,1) Orientierungswert des Amtes für Arbeitsschutz, Hamburg [4] In Aufwachräumen können in der Luft zusätzlich geringe Konzentrationen an Alkoholen und Aldehyden aus den üblicherweise verwendeten Desinfektions- und Reinigungsmitteln auftreten. Diese Konzentrationen sind jedoch im Vergleich zu ihren jeweiligen Grenzwerten vernachlässigbar klein. 4.2 Expositionsmessungen Im Zeitraum von 1990 bis 1995 wurden in 25 unterschiedlichen Aufwachräumen 267 Messungen durchgeführt und für die vorliegenden Empfehlungen ausgewertet. Bei 187 Messungen in 16 Aufwachräumen wurden neben Lachgas auch die volatilen Anästhetika Enfluran, Isofluran und Halothan bestimmt. Bei 80 Messungen in neun Aufwachräumen wurde Lachgas als Leitkomponente gemessen, wobei vereinzelt auch die Konzentrationen volatiler Anästhetika bestimmt wurden. Die Messungen wurden sowohl räumlich stationär als auch an der Person (personengetragen) bei üblicher Bettenbelegung durchgeführt (1 bis 4 Meßpunkte pro Aufwachraum). 3

6 1018 BIA/BG-Empfehlungen Anästhesiearbeitsplätze Aufwachräume 4.3 Literaturauswertung Korn et al. [5] berichten über Lachgaskonzentrationen in Aufwachräumen, die stationär in Bettnähe aufgenommen wurden. Ohne technische Lüftung ergab sich über die Meßzeit (120 min) eine mittlere Konzentration von 22 ml/m 3, entsprechend einem Stoffindex 1) SI=0,22. Mit technischer Lüftung ergab sich über eine Meßzeit von 48 Minuten ein Wert von 12 ml/m 3 (Stoffindex SI=0,12). Die Art der technischen Lüftung ist nicht dokumentiert (z. B. hinsichtlich Luftführung, Frischluftstrom). Pothmann et al. [6] nennen Bewertungsindizes 2) BI (Summenbelastung verschiedener Narkosegase) für drei Aufwachräume. Die personenbezogenen Indizes über den achtstündigen Arbeitstag lagen zwischen 0,04 und 0,23. Die Lüftungstechnik der Räume ist nicht dokumentiert. Kortilla et al. [7] geben für Krankenschwestern, die in Aufwachräumen arbeiteten, bei fehlender Raumlufttechnischer Anlage hohe Lachgasexpositionswerte von 79 bis 125 ml/m 3 (Stoffindizes 0,79 bis 1,25) an. Bohne-Matusall et al. [8] berichten von 41 Messungen in Aufwachräumen, wobei sie keine Differenzierung bezüglich der dortigen Lüftungssituation vornahmen. Ihre Ergebnisse sind in der Tabelle 2 dargestellt. Tabelle 2: Meßergebnisse aus Aufwachräumen 50%-Wert Anzahl Meßwerte Lachgas Halothan Enfluran Isofluran ml/m 3 Stoffindex ml/m 3 Stoffindex ml/m 3 Stoffindex ml/m 3 Stoffindex 9 0,09 0,07 0,01 0,11 0,005 0,10 0,01 90%-Wert Maximalwert (über 55 0, min) 81 0, ,53 0,1 1,1 0, ,43 0,02 0,43 0,02 8 0,23 0,02 0,23 0,02 18 Die Grenzwerte der einzelnen Komponenten wurden in keinem Fall unabhängig von der Lüftungssituation überschritten. 1) 2) Der Stoffindex SI ist das dimensionslose Verhältnis der ermittelten Stoffkonzentration c zum jeweiligen Grenzwert SI = c/grenzwert Der Bewertungsindex BI ist die Summe der Stoffindizes aller im Arbeitsbereich gleichzeitig oder nacheinander auftretender Stoffe BI = SI1 + SI2 + SI

7 BIA/BG-Empfehlungen Anästhesiearbeitsplätze Aufwachräume 1018 Hoerauf et al. [11] bestätigen den positiven Einfluß einer technischen Lüftung auf die Belastung der Beschäftigten. Bei einem Raumvolumen von 648 m 3, 10,7 Luftwechseln pro Stunde ohne Umluftanteil und einer Belegung von durchschnittlich acht Patienten im Aufwachraum lag die mittlere Belastung an fünf Arbeitstagen jeweils unter 5 ml/m 3 Lachgas. 5 Auswertung 5.1 Expositionsmessungen Ermittlung/ Festlegung des Bewertungsindex nach TRGS 403 Da in Aufwachräumen während einer Schicht mehrere Anästhetika neben- oder nacheinander auftreten können, wird der Bewertungsindex BI gemäß TRGS 403 [9] als Summenwert zur Beurteilung aller auftretenden Belastungen herangezogen. In 16 Aufwachräumen wurden die Konzentrationen für Lachgas und die volatilen Anästhetika meßtechnisch ermittelt. Für diese 16 Aufwachräume wurden die Bewertungsindizes aus insgesamt 187 Einzelmeßwerten bestimmt. Aus diesen Bewertungsindizes wurde ein Wertebereich für das Verhältnis V zwischen Bewertungsindex und Stoffindex (Lachgas) ermittelt (Beispiel zur Berechnung des Verhältnisses V siehe Anlage). Der Wertebereich lag zwischen 1,1 und 1,8. Da in neun Aufwachräumen Lachgas als Leitkomponente gemessen wurde, mußten für diese Fälle die Bewertungsindizes aus den Stoffindizes (Lachgas) abgeschätzt werden. Dies war möglich durch die Anwendung des oben genannten Wertebereichs für das Verhältnis zwischen Bewertungsindex und Stoffindex (Lachgas). Aus Sicherheitsgründen wurde als Umrechnungsfaktor der höchste Wert (V = 1,8) aufgerundet auf den Wert 2. Für diese neun Aufwachräume wurde somit der Bewertungsindex durch Multiplikation des Stoffindex (Lachgas) mit dem Faktor 2 errechnet (BI = 2 x SI(N 2 O)) Die Ermittlung des Bewertungsindex nach TRGS 403 ergibt somit folgendes Bild: 1 bei freier Lüftung Anzahl Aufwachräume Anzahl Meßwerte (nur Lachgas) Bewertungsindizes 50% der Werte 95% der Werte ,86 0,36 0,86 2 bei Vorhandensein einer Raumlufttechnischen Anlage mit Lüftungsfunktion Anzahl Aufwachräume Anzahl Meßwerte (nur Lachgas) Bewertungsindizes 50% der Werte 95% der Werte ,4 0,009 0,19 5

8 1018 BIA/BG-Empfehlungen Anästhesiearbeitsplätze Aufwachräume 5.2 Literaturauswertung Die Literaturauswertung bestätigt, daß bei Vorhandensein einer Raumlufttechnischen Anlage die Grenzwerte (Stoffindizes/Bewertungsindizes <1) eingehalten sind. 6 Befund Aufgrund der vorliegenden Meßwerte zur Expositionssituation kann für Aufwachräume von einer dauerhaft sicheren Einhaltung der Grenzwerte ausgegangen werden, wenn die nachfolgend unter dem Abschnitt Empfehlungen aufgeführten Bedingungen in Verbindung mit dem Betrieb einer Raumlufttechnischen Anlage (RLT) eingehalten werden. Bei freier Lüftung lassen die vorliegenden Meßergebnisse (Nähe zum Grenzwert, Streuung der Meßergebnisse bei nicht definierbaren Lüftungsbedingungen) und die in der Literatur veröffentlichten Daten (z. T. wurden Grenzwertüberschreitungen festgestellt) den Befund dauerhaft sichere Einhaltung des Grenzwertes nicht ohne weiteres zu. Hier sind im Rahmen der Arbeitsbereichsanalyse nach TRGS 402 zusätzliche Ermittlungen erforderlich. 7 Empfehlungen 7.1 Aufwachräume mit freier Lüftung Bei Aufwachräumen mit freier Lüftung ist im Rahmen der Arbeitsbereichsanalyse nach TRGS 402 zu ermitteln, ob die Grenzwerte eingehalten oder ggf. auch dauerhaft sicher eingehalten sind. Die erforderlichen Maßnahmen richten sich nach dem Befund der Arbeitsbereichsanalyse (Maßnahmen zur Expositionsminderung, Kontrollmessungen, Verzicht auf Kontrollmessungen). 7.2 Aufwachräume mit Raumlufttechnischer Anlage (RLT) Bei Aufwachräumen mit Raumlufttechnischer Anlage ist im Rahmen der Arbeitsbereichsanalyse zu prüfen, ob die nachfolgenden Bedingungen für eine dauerhaft sichere Einhaltung der Grenzwerte erfüllt sind und somit ein Verzicht auf Kontrollmessungen nach TRGS 402 möglich ist. Lüftung mittels Raumlufttechnischer Anlage (RLT) Es muß eine Raumlufttechnische Anlage mit Lüftungsfunktion in Betrieb sein, die einen wirksamen Luftaustausch im gesamten Aufwachraum gewährleistet (Mischlüftung). Ein Lufteintrag narkosegasbelasteter Luft aus Nachbarräumen ist auszuschließen. 6

9 BIA/BG-Empfehlungen Anästhesiearbeitsplätze Aufwachräume 1018 Bei Neuplanungen wird empfohlen, die Raumlufttechnische Anlage nach dem Stand der Technik (DIN 1946 Teil 4 [10]) auszulegen. Dies ist insbesondere erforderlich für die Festlegung des Mindestaußenluftvolumenstroms. Bei bestehenden Gebäuden, auf die die DIN 1946 bisher keine Anwendung fand, soll als Anhaltswert ein Frischluftstrom von mindestens 100 m 3 /h pro Patientenbett erreicht werden. Dabei ist die maximale Belegungsdichte im Aufwachraum zugrunde zu legen. Die Wartung und Kontrolle der RLT sollen in jedem Fall nach den Bedingungen der DIN 1946 erfolgen. Ausschluß vermeidbarer Emissionsquellen Vermeidbare Emissionsquellen sind durch folgende Maßnahmen auszuschließen: keine Handhabung von Inhalationsanästhetika im Aufwachraum (z. B. Befüllen von Vaporen) regelmäßige, halbjährliche Wartung und vierteljährliche Leckagekontrolle evtl. vorhandener Lachgasdruckleitungssysteme und Narkosegeräte im Aufwachraum und unmittelbare Beseitigung von Leckagen. Leckagekontrollen können z. B. mittels Gasspürgeräten, Gasprüfspray oder ähnlichen geeigneten Maßnahmen erfolgen; diese Leckagekontrollen können von betriebseigenem Personal durchgeführt werden. Dokumentation der durchgeführten Kontroll- und Wartungsarbeiten (Wartungsbuch) Die Durchführung der erforderlichen Kontroll- und Wartungsarbeiten an den vorhandenen technischen Einrichtungen ist in einem geeigneten Wartungsbuch zu dokumentieren. Unter den o. g. Voraussetzungen sind die Bedingungen für den Verzicht auf Kontrollmessungen nach TRGS 402 erfüllt. Die Gültigkeit der Bedingungen, die zum Verzicht auf Kontrollmessungen nach dieser BIA/BG-Empfehlung geführt hat, ist in jährlichem Abstand zu prüfen. Dabei ist u. a. zu prüfen, ob die erforderlichen Kontroll- und Wartungsarbeiten im Wartungsbuch ordnungsgemäß und vollständig dokumentiert sind. Literatur [1] Technische Regeln für Gefahrstoffe: Ermittlung und Beurteilung der Konzentrationen gefährlicher Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen (TRGS 402). Stand September BArbBl (1986) Nr. 11, S. 92; (1988) Nr. 10, S. 40; (1993) Nr. 9, S. 77 [2] Verordnung über gefährliche Stoffe (Gefahrstoffverordnung GefStoffV). BGBl. I S vom , BGBl. I S vom

10 1018 BIA/BG-Empfehlungen Anästhesiearbeitsplätze Aufwachräume [3] Technische Regeln für Gefahrstoffe: Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien für die dauerhaft sichere Einhaltung von Luftgrenzwerten (VSK) (TRGS 420). Stand September BArbBl (1993) Nr. 9, S. 63 [4] Merkblatt für den Umgang mit Narkosegasen (Stand August 1990): Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales; Amt für Arbeitschutz der Freien und Hansestadt Hamburg [5] Korn, M., Drysch, K., Gfrörer, W., Ndhlovu, D., Schmahl, F.W.: Narkosegasbelastungen in Operationssälen und Aufwachräumen unter Berücksichtigung von Lachgas. Verhandlungen der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin, 31. Tagung 1991, S [6] Pothmann, W., Shimada, K., Goerig, M., Fuhlrott, M., Schulte am Esch, J.: Belastungen des Arbeitsplatzes durch Narkosegase. Anästhesist (1991) Nr. 40, S [7] Korttilla, K., Pfäffli, P., Ertama, P.: Residual nitrousdioxide in operating room personnel. Acta Anaesthesiol. Scand. 22 (1978), S [8] Bohne-Matusall, R., Rasmussen, H.U.: Narkosegase in Krankenhäusern, Belastungen, Maßnahmen. Schriftenreihe der BAU Gefährliche Arbeitsstoffe GA40, Dortmund 1991 [9] Technische Regeln für Gefahrstoffe: Bewertung von Stoffgemischen in der Luft am Arbeitsplatz (TRGS 403). Ausgabe Oktober BArbBl. (1989) Nr. 10, S. 71 [10] DIN 1946 Teil 4: Raumlufttechnik, Raumlufttechnische Anlagen in Krankenhäusern (VDI- Lüftungsregeln). Dezember Beuth Verlag, Berlin [11] Hoerauf, K., Koller, Ch., Fröhlich, D., Taeger, K., Jobbahn, J.: Lachgasexposition des Aufwachpersonals unter moderner Klimatechnik. Anästhesist (1995) Nr. 44, S

11 BIA/BG-Empfehlungen Anästhesiearbeitsplätze Aufwachräume 1018 ANLAGE Beispiel zur Berechnung des Verhältnisses V zwischen Bewertungsindex und Stoffindex (Lachgas): Stoff Konzentration Stoffindex [mg/m 3 ] Halothan 0,01 0,0003 Enfluran 0,7 0,005 Isofluran 2 0,026 Lachgas 31 0,16 Bewertungsindex ( Summe der Stoffindizes) = 0,19 V = Bewertungsindex/Stoffindex (Lachgas) = 0,19/0,16 = 1,19 9

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