AKG Jahresbericht Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen AKG e.v.

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1 AKG Jahresbericht 2014 Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen AKG e.v. AKG Jahresbericht 2014

2 AKG Jahresbericht 2014 AKG Jahresbericht 2014

3 Inhaltsverzeichnis Grußwort...6 Julia Klöckner, Vorsitzende des CDU Landesverbandes Rheinland-Pfalz und Stellvertretende Vorsitzende der CDU Deutschlands Vorworte...9 Ass. jur. Christoph Harras-Wolff, Vorstandvorsitzender des AKG e. V. Kai Christian Bleicken, Geschäftsführer des AKG e. V. Der AKG e.v. auf einen Blick Personen und Gremien Vorstand Beirat AKG e.v. Fachbeirat AKG e.v. Taskforce Schlichtungs- und Schiedsstelle Geschäftsstelle Beanstandungen...39 Fälle und Lösungen Mitgliederversammlung 2014 Grußworte...50 Michael Hennrich, MdB Georg Friedrich Prinz von Preußen Interview...67 Dr. Klaus Reinhardt, Vorsitzender des Hartmannbundes 4

4 AKG Jahresbericht 2014 Dr. Sigurd Pütter Verdienstmedaille...71 Laudatio für Carsten Clausen von Dr. Gunter Bienert Interview mit Preisträger Carsten Clausen Transparenz...84 Die AKG-Transparenzregel Interview mit Dr. Philip Lüghausen zum Spannungsverhältnis von Compliance und Datenschutz AKG e. V. Intern...94 Compliance Officer Meetings Veranstaltungen/Veranstaltungsangebote Interview mit Elisabeth Engels zu Compliance und Veranstaltungen Service für unsere Mitglieder Online Schulungen Präsenzschulungen Telefonische ad hoc-beratung AKG e. V. in der Presse Mitgliederverzeichnis

5 Grußwort Julia Klöckner Fraktionsvorsitzende des CDU Landesverbandes Rheinland-Pfalz und Stellvertretende Vorsitzende der CDU Deutschlands Mal aus der Nähe, mal aus der Ferne beobachte und begleite ich unser Gesundheitswesen, unsere Gesundheitspolitik und unsere Gesundheitswirtschaft, sowohl aus Bundes-, als auch aus Länderperspektive schon seit Jahren sehr aufmerksam. Das Wichtigste ist dabei das Vertrauen von Patientinnen und Patienten in eine gute, gesundheitsorientierte Behandlung und das Vertrauen der Versicherten in eine effiziente Verwendung der solidarisch bereitgestellten Mittel. Ob krank, ob gesund für mich gilt ganz klar: Vertrauen ist der Kern und die Basis unseres international viel bewunderten Gesundheitssystems! Wir alle aber wissen: Vertrauen ist ein kostbares und empfindliches Gut langsam aufzubauen, doch rasch und nachhaltig zu zerstören. Deswegen ist es von grundlegender Bedeutung für die stabile Weiterentwicklung unserer zukünftigen Gesundheitsversorgung, dass wir uns auch in Zeiten des Wettbewerbs und wachsender Versorgungsherausforderungen auf eine transparente, der effizienten Patientenversorgung dienende Zusammenarbeit aller Gesundheits-Akteure verlassen können. 6

6 AKG Jahresbericht 2014 Die Christlich Demokratische Union steht für ein leistungsfähiges Gesundheitswesen, das Menschlichkeit, Qualität und Bezahlbarkeit zusammenführt und zu einer hohen Lebensqualität in Deutschland beiträgt. Wir wollen ein Gesundheitswesen, in dem die Menschen darauf vertrauen können, dass alle Beteiligten in Medizin und Pflege ihre Verantwortung gegenüber Patienten sorgsam wahrnehmen. In diesem Sinne setze ich insbesondere darauf, dass die Beteiligten im Gesundheitswesen verantwortungsvoll und partnerschaftlich handeln. Wettbewerb sichert die Weiterentwicklung des Gesundheitsbereichs. Transparenz dient der Effizienz des Gesundheitssystems. Gerechtigkeit macht das Selbstverständnis des Gesundheitssystems aus. Dem Verein Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen (AKG e. V.) ist es aufgegeben, die Bedeutung einer vertrauensvollen und transparenten Zusammenarbeit im Gesundheitssystem zu unterstützen. Denn eine immer engere Zusammenarbeit der Heilberufe untereinander, aber auch zwischen Industrie und Fachkreisen ist notwendig, um eine bestmögliche medizinische Versorgung vor dem Hintergrund komplexer werdender Herausforderungen sicherzustellen. Eine solche Zusammenarbeit muss allerdings im Interesse aller vor allem der Patientinnen und Patienten stets fachlich ausgerichtet und angemessen sein. Und dabei gehört leider auch zur Wahrheit, dass dies in der Vergangenheit nicht immer auf allen Ebenen und bei allen Beteiligten der Fall gewesen ist. Mit der Erarbeitung eines umfassenden Verhaltenskodex und dessen Umsetzung erbringt der AKG e. V. einen wichtigen Beitrag, um Vertrauen in der 7

7 Zusammenarbeit zwischen Industrie und medizinischen Fachkreisen zu sichern. Das Leitbild des AKG e. V. Prävention vor Sanktion möchte ich an dieser Stelle als besonders lobenswert hervorheben. Ein Miteinander mit klaren Regeln gibt Sicherheit auf dem hart umkämpften Gesundheitsmarkt. Nicht nur die Unternehmen profitieren von solchen vorbildlichen Initiativen aus den eigenen Reihen, auch wir in der Politik begrüßen solche Aktivitäten ausdrücklich, denn Aufgabe der Politik ist es nicht, den Wettbewerb bis ins Kleinste zu regulieren und meiner politischen Neigung entspricht dies schon gar nicht. Mein ausdrücklicher Dank gilt daher der Arbeit des AKG e. V. für seine Transparenz in der Gesundheitswirtschaft im Jahr Wie dieser Jahresbericht belegt, leistet der AKG e. V. mit seinen Veranstaltungen und Initiativen einen anerkennenswerten Beitrag, um seine Mitglieder im Wettbewerb im Sinne eines kodexkonformen Verhaltens zu leiten und zu stärken. Ich wünsche dem AKG e. V. daher aus vollem Herzen weiterhin viel Erfolg und hoffe auf eine kontinuierliche, aktive Beteiligung des Vereins bei der zukünftigen Gestaltung eines vertrauensvollen Miteinanders im Gesundheitswesen. Julia Klöckner Fraktionsvorsitzende des CDU Landesverbandes Rheinland-Pfalz und Stellvertretende Vorsitzende der CDU Deutschlands 8

8 AKG Jahresbericht 2014 Vorworte Ass. jur. Christoph Harras-Wolff 1. Vorsitzender - Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen AKG e. V. Die Offenlegung aller Zuwendungen der Pharmazeutischen Industrie an die Angehörigen der Fachkreise und die Anwendung des Strafrechts bei Kassenärzten waren aus Compliance-Sicht gesehen die thematischen Highlights im Jahr In punkto Transparenz hat die Industrie einmal wieder Vorleistungen erbracht und Selbstverpflichtungen normiert, die der Gesetzgeber bislang noch nicht gefordert hat. Transparenz ist die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Dazu bedarf es vor allem einer entsprechenden Geisteshaltung und Absicht. Diese kann aber nicht per Gesetz erzwungen werden. Wollte man alles mit Gesetzen regeln, so hat man am Ende die Freiheit der Unternehmen und der Gesellschaft verspielt. Nach Ludwig Erhard liegt der Sinn der Sozialen Marktwirtschaft darin, das Prinzip der Freiheit auf dem Markt mit dem des sozialen Ausgleichs und der sittlichen Verantwortung jedes Einzelnen dem Ganzen gegenüber zu verbinden. Auch Wilhelm Röpke, Ökonom und einer der geistigen Väter der Sozialen Marktwirtschaft, stellte die Bedeutung des ethisch richtigen Verhaltens für die Marktwirtschaft heraus: 9

9 In Wahrheit kann die Marktwirtschaft nur als Stück einer bürgerlichen Gesamtordnung und in ihrem Schutze gedeihen. Das soll heißen, dass sie eine Gesellschaft voraussetzt, in der bestimmte grundlegende Dinge respektiert werden: - individuelle Anstrengung und Verantwortung, - unantastbare Normen und Werte, - im Eigentum verankerte Unabhängigkeit, - Rechnen und Sparen. Mit anderen Worten: Das Wirtschaftsleben spielt sich selbstverständlich nicht in einem moralischen Vakuum ab. Es ist vielmehr dauernd in Gefahr, die ethische Mittellage zu verlieren, wenn es nicht von starken moralischen Stützen getragen wird. Anderenfalls muss schließlich ein System freier Wirtschaft zusammenbrechen. Damit stellt sich die zentrale Frage, wo man die moralischen Stützen finden kann. Der Markt und der Wettbewerb erzeugen diese Werte nicht, sondern setzen sie voraus. Jenseits des Marktes findet man diese Stützen in den Regeln des Rechts sowie in den gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Institutionen. Hierzu gehören auch die Industrieverbände. Dass in der Wirtschaft vielfach die Vorstellung überwiegt, moralische und ethische Grundsätze behinderten die eigentliche Arbeit, hängt damit zusammen, dass die Vertreter einer Ethik sei es katholische Soziallehre, protestantische Ethik, kategorischer Imperativ oder der Flirt mit platonisch-preussischen Tugenden die Unternehmer immer schon gern am Gängelband geführt haben. 10

10 AKG Jahresbericht 2014 Die Ethik entpuppt sich häufig als ein System von Ordnungsregeln, die Theologen oder Gelehrte rational oder irrational unter sich begründet haben, um mit ihr und mit erhobenem Zeigefinger auf die zügellose Gewinnsucht von Unternehmern zu zeigen. Während Philosophen davon überzeugt sind, dass es ein Wesensmerkmal des Menschen ist, sein Handeln auch von ethischen Motiven bestimmt zu sehen, leugnen manche Unternehmer, dass Ethik und Moral überhaupt von Bedeutung sind. Beide Positionen haben Recht: Die Philosophen haben etwas läuten hören, wissen aber nicht, wo die Glocken hängen; die Unternehmer sehen zwar die Glocken, hören sie jedoch nicht läuten. Das Elend der Wirtschaftsethik besteht häufig nicht darin, dass wir keine Werte, keine Tugenden, keine Leitlinien hätten. Im Gegenteil, wir ersticken geradezu in einer Flut von Werten und Normen. Was uns manchmal fehlt, ist ein Bewusstsein dafür, dass wir uns an diese auch halten müssen. Die entscheidende Prämisse für ethisches Handeln steckt im Selbstverständnis eines jeden Unternehmers. Es ist die Prämisse der Freiheit. 11

11 Die Frage für den Unternehmer ist jetzt, wie stellt er die Verbindung zwischen seinen Interessen und Bedürfnissen zu ethisch orientiertem Handeln her? Der AKG e. V. versorgt seine Mitgliedsunternehmen mit Wissen zu den Kodexinhalten. Damit schafft der AKG e. V. eine Grundlage, mit der die Mitgliedsunternehmen in die Lage versetzt werden, Fehlverhalten zu vermeiden, ihre eigenen Normen und Werte und ihr eigenes ethisches Bewusstsein zu entwickeln. Um den gesellschaftlichen Anforderungen an nicht nur eine integre, sondern auch transparente Zusammenarbeit zu entsprechen, hat der AKG e. V. den AKG-Verhaltenskodex um eine Transparenzregelung erweitert. Mit dieser Regelung wollen wir das Vertrauen der Öffentlichkeit in eine sachgerechte Produkt- und Therapieauswahl ohne wirtschaftliche Interessen sowie in einen lauteren Wettbewerb stärken. In keinem anderen Industriezweig, nicht im Bereich der Offenlegung von Nebeneinkünften der Abgeordneten oder in anderen sensibel wahrgenommenen Bereichen, existiert eine auch nur annähernd so weitgehende Transparenz wie die mit der geplanten Regelung geschaffene Transparenz in Bezug auf die Zusammenarbeit der pharmazeutischen Industrie mit Angehörigen der Fachkreise. Diese Transparenz übererfüllt alle Anforderungen des Gesetzgebers. Von einem Feigenblatt zu sprechen, wird der Sache daher nicht gerecht. Die Zusammenarbeit der pharmazeutischen Industrie mit Angehörigen der Fachkreise und Organisationen des Gesundheitswesens stellt einen wertvollen, 12

12 AKG Jahresbericht 2014 unabhängigen und fachlich qualifizierten Wissensaustausch sicher, der für die Weiterentwicklung von Arzneimitteln unabdingbar ist. Es ist das Verständnis des AKG e. V., dass Angehörige der Fachkreise für die gegenüber der pharmazeutischen Industrie erbrachten Leistungen angemessen vergütet werden. Zudem liegt es im Interesse des Patientenwohles, dass Angehörige der Fachkreise bei der Verordnung von komplexen Produkten, wie den verschreibungspflichtigen Humanarzneimitteln, umfangreich und aktuell Zugang zu dem aktuell verfügbaren Fachwissen erhalten. Die pharmazeutische Industrie kann ein geeignetes Forum für eine solche Vermittlung von Wissen und Austausch von Erfahrungen bieten. Ass. jur. Christoph Harras-Wolff 13

13 Kai Christian Bleicken Geschäftsführer - Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen AKG e. V. Anlässlich unserer Jahreshauptversammlung am 13. Mai 2014 haben wir ein klares Votum für die Transparenzregelung in 28 AKG-Verhaltenskodex abgegeben. Der neue 28 Transparenz ist in den bestehenden AKG-Verhaltenskodex eingefügt, der die Mitgliedsunternehmen als Soll-Vorschrift zu einer Offenlegung von mittelbaren und unmittelbaren vermögenswerten Zuwendungen der Mitgliedsunternehmen an oder zugunsten von Angehörigen der Fachkreise und Organisationen des Gesundheitswesens anhalten soll. Die nunmehr im Verhaltenskodex verankerte Regelung macht den Willen der pharmazeutischen Industrie deutlich, ihre Zuwendungen an die Fachkreise ohne Wenn und Aber zu veröffentlichen. Die Transparenzregelung ist ein weiterer Baustein im Rahmen der Selbstverpflichtung und Compliance-Maßnahmen des AKG e. V. Die Mitglieder des AKG e. V. haben sich freiwillig den Vorgaben des Kodex zur Zusammenarbeit der pharmazeutischen Industrie mit den Angehörigen der Fachkreise unterworfen. Die hierin enthaltenen Verhaltensregeln gehen nicht über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Dieser Leitgedanke war auch bei der Umsetzung der neuen Transparenzregel tragend. Dieser Kerngedanke ist identitätsbildend für den AKG e. V. 14

14 AKG Jahresbericht 2014 Die Umsetzung der neuen Transparenzregel ist nicht sanktionsbewehrt. Aufgrund der Tatsache, dass eine Offenlegung der Zusammenarbeit mit Angehörigen der Fachkreise ohnehin allein freiwillig erfolgen kann und dem AKG e. V. keine ermittlungstechnischen Befugnisse und Möglichkeiten, wie beispielsweise den Staatsanwaltschaften oder sonstigen Ermittlungsbehörden zustehen, kommt eine Sanktionsregelung nicht in Betracht. Die Regelung berücksichtigt die nationalen Besonderheiten, die sich sowohl aus den heilmittel- und arzneimittelrechtlichen, als auch den datenschutzrechtlichen Vorschriften herleiten. Die Offenlegung soll in einer Weise erfolgen, dass die Informationen öffentlich ohne Weiteres zugänglich sind, z. B. auf der Homepage der Unternehmen. Die neue Transparenzregel geht auch deswegen nicht über die gesetzlichen Vorgaben hinaus, weil die Speicherung und die Verarbeitung von personenbezogenen Daten auch im Hinblick auf die bestehenden Datenschutzgesetze nicht ohne Weiteres möglich sind. Richtig ist, dass der Datenschutz per se einer sinnvollen Transparenz nicht entgegensteht. Das Datenschutzrecht selbst verhindert eine Veröffentlichung nicht. Der Umfang der Veröffentlichung wird allein bedingt durch die Bereitschaft der Angehörigen der Fachkreise, in eine solche Veröffentlichung einzuwilligen. Die pharmazeutische Industrie hat mit der Einführung einer Transparenzregelung das ihrerseits für die Schaffung von Transparenz Erforderliche getan. Der AKG e. V. berät seine Mitglieder mit einem umfassenden Schulungsprogramm bereits seit Jahren bei der Umsetzung effizienter Compliances- 15

15 trukturen und Compliancemaßnahmen. Auch bei der Umsetzung der neuen Transparenzregelung wird der AKG e. V. seine Mitgliedsunternehmen in vielfältiger Weise unterstützen. Dazu gehört auch der Leitfaden Transparenz. Zur Umsetzung der Transparenzregelung hat anders als eine Leitlinie dieser Leitfaden lediglich einen Empfehlungscharakter. Den Erlass einer verbindlichen Leitlinie sieht der AKG-Verhaltenskodex nicht vor. Einzelne Mitgliedsunternehmen des AKG e. V. unterliegen bereits jetzt schon, z. B. als deutsches Tochterunternehmen, unmittelbar den Regelungen des EFPIA-Transparenzkodex oder sind aufgrund von Unternehmenszusammenschlüssen und / oder -verkäufen künftig den Regelungen des EFPIA-Transparenzkodex verpflichtet. Daher haben wir uns zu einer weitgehend einheitlichen Terminologie entschlossen. Gleiches gilt für eine gegebenenfalls zu erwartende gesetzliche Transparenzregelung. Auch hier ist davon auszugehen, dass sich sowohl der europäische, als auch der nationale Verordnungsgeber von der bisher verwendeten Terminologie leiten lassen wird. Der Leitfaden soll als jederzeit aktualisierbare Kommentierung der Transparenzreglung dienen, um flexibel auf die konkreten Frage- und Problemstellungen der Mitgliedsunternehmen reagieren zu können. Die pharmazeutische Industrie hat durch ihre umfangreichen Compliance Anstrengungen bereits deutlich gemacht, wie ernst sie es mit den Bemühungen 16

16 AKG Jahresbericht 2014 um eine unbeeinflusste Therapie und einen lauteren Wettbewerb meint. Die Verbandskodizes sind ein Ausdruck dieses Bemühens und haben zu vorzeigbaren Erfolgen geführt. So musste der AKG e. V. seit seinem Bestehen erst eine Beanstandung aussprechen, so dass das Konzept Prävention vor Sanktion bislang erfolgreich umgesetzt wurde. Aus diesem Grund setzt der AKG e. V. auch weiterhin auf den Grundsatz der Selbstverpflichtung und auf das Prinzip der Subsidiarität. Sofern die pharmazeutische Industrie selbst in der Lage ist, die erforderliche Transparenz herzustellen, ist gesetzgeberisches Handeln nicht notwendig. Compliance ist im Mainstream der Unternehmensführungen angekommen. Doch was bedeutet diese Entwicklung für die große Mehrheit der Unternehmen, die Mittelständler? Wie nimmt ein Unternehmen diese Compliance-Welle wahr und wie geht es mit ihr um? Welche Herausforderungen treten dabei auf und wie kann ihnen begegnet werden? Diese Fragen und noch viel mehr werden uns weiterhin in der nächsten Zeit beschäftigen. Der AKG e. V. wird seinen Mitgliedsunternehmen bei der Bewältigung dieser Herausforderungen wie gewohnt mit Rat und Tat zur Seite stehen. Das gilt insbesondere für die im Rahmen des geplanten 299a StGB neu zu bewertende rechtliche Qualität aller Kooperationsformen zwischen der Industrie und den Angehörigen der Fachkreise. Hier können bislang unverdächtige Kooperationen schnell ins Visier eines Staatsanwalts gelangen. Ist ein Anfangsverdacht erst einmal formuliert, wird die Ermittlungsmaschinerie 17

17 in Gang gesetzt. Damit erhöht sich aber das Strafverfolgungsrisiko gegenüber dem tatsächlichen Verurteilungsrisiko um ein Vielfaches. Leider wird in der Öffentlichkeit, aber nur die Strafverfolgung wahrgenommen und die in den meisten Fällen folgende Einstellung des Verfahrens kaum registriert. Die Politik hat sich zur Schaffung dieses Straftatbestandes entschlossen; darauf werden wir wie bisher mit Informationen und Schulungen im Sinne unseres Leitmotivs Prävention vor Sanktion reagieren. An dieser Stelle sei auch nochmals angemerkt, dass unser Verhaltenskodex von Anfang an nicht zwischen Krankenhausärzten und Kassenärzten unterschieden hat. Unsere Regelungen gelten für alle gleichermaßen. Es kann keinen Streit darüber geben, dass gesetzes- und regelkonformes Verhalten eine unabdingbare Selbstverständlichkeit ist. Unlauteres Verhalten muss deswegen konsequent sanktioniert werden. Ob dafür das scharfe Schwert des Strafrechts immer das richtige Mittel ist, darüber lässt sich trefflich streiten. Zumal die Sanktionsregeln des Strafrechts eigentlich nur als ultima ratio zum Tragen kommen sollten. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, ) hat bereits konstatiert: Die Regelungsdichte des materiellen Strafrechts ist in den vergangenen Jahrzehnten beständig gestiegen; dies gilt besonders für das Wirtschaftsund das Nebenstrafrecht. 18

18 AKG Jahresbericht 2014 Und der bekannte Praktiker, Oberstaatsanwalt Badle, Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen, weist darauf hin: Betrachtet man die immer knapper werdenden Ressourcen der Strafverfolgungsbehörden (vgl. Handelsblatt vom Gerechtigkeit nach Kassenlage ), die im diametralen Gegensatz zu den immer komplexer werdenden Ermittlungsverfahren insbesondere im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts stehen, erscheint es umso wichtiger, den Strafverfolgungsbehörden einen verlässlichen Kompass zur Verfügung zu stellen, mit dem sie durch die Weiten des Gesundheitsmarktes navigieren können, ohne an den Klippen zu zerschellen, mit Kollateralschäden für alle Verfahrensbeteiligten. ( Übertriebene Erwartungen an einen Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen medstra 2015, Seite 2 ff., 4). Unverrückbar verbunden mit den Bestrebungen, korruptives Verhalten zu verhindern und gegebenenfalls zu sanktionieren, ist eine entsprechende ethischmoralische Grundeinstellung in den Führungszentralen der Unternehmen. Der sog. tone from the top ist dabei von entscheidender Bedeutung. Allerdings sei an dieser Stelle auch eine kritische Anmerkung erlaubt: Bei allen berechtigten Interessen, die ethisch-moralische Messlatte an eine Unternehmensleitung hoch aufzuhängen, müssen wir gleichzeitig Acht geben vor einer Übermoralisierung. Wer sich in einer Führungsposition befindet, versucht, sich in jeder möglichen Weise abzusichern. Das kann darauf 19

19 hinaus laufen, besser nichts zu unternehmen, was auch nur entfernt angreifbar ist. Um Angriffen zu entgehen, wird der Ruf nach Regulierungen oder Institutionen, hinter denen man sich verstecken kann, immer lauter. Damit wird Bürokratisierung gefördert und Dynamik unterdrückt. Das kann dazu führen, dass kreative und unabhängig denkende Manager auf derartige Positionen verzichten. Kantige und zuweilen auch anstrengende Führungskräfte gingen damit verloren. Wenn sich Unternehmensleitungen aber immer häufiger aus ängstlichen und entscheidungsschwachen Führungskräften zusammensetzen, führte das zu Konsequenzen, die weitgehend unerwünscht sind. Erfolgreiche Wirtschaft braucht mutige, innovativ denkende und gleichzeitig gesetzeskonform handelnde Manager. Fehlen diese, setzt eine Bürokratisierung und Verkrustung wirtschaftlicher Entscheidungsprozesse ein, welche der Gesellschaft teuer zu stehen kommen können. Deswegen gehört Mut und selbstbewusstes Handeln mit einem hohen ethisch-moralischen Anspruch auch in Zukunft zu den herausragenden Eigenschaften erfolgreicher Unternehmensführer. Die aktuellen Gesetzesinitiativen sind bei näherem Licht betrachtet keine Regeln, die zu Angst und Schrecken Anlass geben. Niemand, der sich bislang gesetzes- und kodexkonform verhalten hat, braucht die neue strafrechtliche Regelung in 299a StGB zu fürchten. Allerdings werden zukünftig auch unlautere Kooperationen mit Kassenärzten von strafrechtlichen Sanktionen bedroht sein. 20

20 AKG Jahresbericht 2014 Eine Konsequenz ist allerdings sicher: Compliance und Compliance Management Strukturen sind nicht mehr ein nice to have, sondern ein must have, eine schützende Notwendigkeit. Prävention ist besser als Sanktion! Kai Christian Bleicken 21

21 Der AKG e. V. auf einen Blick Daten und Fakten Vereinsrechtlicher Status Gründungsversammlung am 15. November 2007 Aufnahme der Vereinstätigkeit am 1. Januar 2008 Eintragungsverfahren abgeschlossen am 7. April 2008 Anzahl Mitgliedsunternehmen 2014: 107 (davon 6 außerordentliche Mitgliedsunternehmen) Was ist die Aufgabe des Vereins? Der AKG e. V. fungiert als Schlichtungs- und Schiedsstelle und insbesondere als Beratungseinrichtung für die pharmazeutische Industrie im verschreibungspflichtigen Sortiment. In seinem Verhaltenskodex stellt der AKG e. V. verbindliche Regelungen zur Selbstkontrolle der Mitglieder auf. Diese basieren auf den in Deutschland geltenden gesetzlichen Regelungen. Der Kodex setzt Maßstäbe für ein transparentes und lauteres Unternehmerverhalten in Hinsicht auf produktbezogene Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel und die Zusammenarbeit mit Angehörigen der Fachkreise (Ärzte, Apotheker). Gleichzeitig versteht sich 22

22 AKG Jahresbericht 2014 der Verein als Plattform für seine Mitglieder zum Informationsaustausch und zur Vernetzung der einzelnen Unternehmen. Personen und Gremien Vorstand Die nachstehenden Vorstandsmitglieder sind gewählt worden: Vorsitzender Christoph Harras-Wolff Dr. August Wolff GmbH & Co. KG stellv. Vorsitzender Dr. Manuel Steinhilber Novo Nordisk Pharma GmbH stellv. Vorsitzender Dr. Markus Harwart Chugai Pharma Marketing Ltd. Schatzmeister Dr. Gunnar Petzold Riemser Arzneimittel GmbH Beisitzer Dr. Volker Daum B. Braun Melsungen AG Dieter Hein Desitin Arzneimittel GmbH Leonhard Terp Shire Deutschland GmbH Dr. Hans Joachim Hutt Leo Pharma GmbH Anne-Katrin Saubiez SERVIER Deutschland GmbH (kooptiertes Mitglied) Dr. Armin Rath Shionogi GmbH (kooptiertes Mitglied) Kai Christian Bleicken Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen AKG e. V. 23

23 v. l. Leonhard Terp Shire Deutschland GmbH; stellv. Vorsitzender Dr. Markus Harwart Chugai Pharma Marketing Ltd.; Schatzmeister Dr. Gunnar Petzold EUSA Pharma GmbH; Vorsitzender Christoph Harras-Wolff Dr. August Wolff GmbH & Co. KG; stellv. Vorsitzender Dr. Manuel Steinhilber Novo Nordisk Pharma GmbH; Dieter Hein Desitin Arzneimittel GmbH; Kai Christian Bleicken Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen AKG e. V. 24

24 AKG Jahresbericht 2014 Beirat Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Dr. h.c. mult. Dieter Adam Prof. Dr. Adam ist studierter Apotheker, Facharzt für Kinderheilkunde, für Mikrobiologie und Infektionsimmunologie sowie für Klinische Pharmakologie. Seit 1994 ist er ordentliches Mitglied der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft. Birgit Gantz-Rathmann Seit 2001 ist sie in der Holding als Leiterin Soziales, Gesundheit und Chancengleichheit sowie als Ombudsfrau der DB AG tätig. Gantz-Rathmann ist zudem alternierende Vorsitzende der Bahn-BKK und vertritt das BKK-System in zahlreichen Organisationen. 25

25 Rolf Spannuth Rolf Spannuth ist Richter a. D. am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg. Seit 1986 ist Spannuth Dozent der Fortbildungseinrichtung Deutsche Anwalt- Akademie im Bereich Wettbewerbsprozesse und Materielles Wettbewerbsrecht. Prof. Dr. Hans Rüdiger Vogel Ab 1981 war Prof. Dr. Vogel beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V., zunächst als Hauptgeschäftsführer und ab 1994 als Vorsitzender tätig. Im Jahre 2000 trat Vogel in den Ruhestand und wurde zum Ehrenvorsitzenden des Verbandes ernannt. 26

26 AKG Jahresbericht 2014 AKG e. V. Fachausschuss Fachbeirat Healthcare Compliance Der AKG-Vorstand hat Ende 2012 einen Fachbeirat Healthcare Compliance gebildet. Die Aufgabe dieses Beirates wird die fachliche Beratung und Vorbereitung von Meinungsbildungen und Entscheidungen zum Thema Compliance sein. Der Beirat soll sich sowohl aktuellen Rechtsfragen, als auch innovativen und rechtsgestalterischen Gedanken zum Thema Healthcare Compliance widmen. Der Vorstand hat die Experten für die Dauer von drei Jahren benannt. Der Geschäftsführer des AKG e. V. und der Vorsitzende der Schlichtungsstelle gehören dem Beirat als geborene Mitglieder an. Der Fachbeirat hat auf seiner ersten Sitzung Professor Dr. Hendrik Schneider zu seinem Vorsitzenden ernannt. Im Hinblick auf die AKG-Transparenzregel hat sich der Fachbeirat schwerpunktmäßig mit den rechtlichen Fragestellungen befasst. v. l. Kai Christian Bleicken AKG e. V.; Dr. Daniel Geiger Dierks + Bohle, Berlin; Dr. Hans Joachim Hutt Leo Pharma GmbH; Vorsitzender Prof. Dr. Hendrik Schneider Universität Leipzig; Dr. Gunter Bienert AKG e. V. 27

27 Gewählte Mitglieder Vorsitzender Prof. Dr. Hendrik Schneider Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht an der Juristenfakultät der Universität Leipzig Dr. Hans Joachim Hutt Director Governmental Affairs, Leo Pharma GmbH Carsten Clausen Rechtsanwalt und Leiter Business Unit Continuous Care B. Braun Melsungen AG, Compliance-Beauftragter des Vorstandes des BVMed 28

28 AKG Jahresbericht 2014 Dr. Daniel Geiger Rechtsanwalt und Wirtschaftsmediator, Partner der Kanzlei Dierks + Bohle, Berlin Dr. Mathias Klümper Rechtsanwalt und Partner, Lützeler Klümper Rechtsanwälte, Düsseldorf und Hamburg 29

29 Geborene Mitglieder Dr. Gunter Bienert Rechtsanwalt und Vorsitzender der Schlichtungsstelle des AKG e. V. Kai Christian Bleicken Rechtsanwalt und Wirtschaftsmediator, Geschäftsführer des AKG e. V. 30

30 AKG Jahresbericht 2014 AKG e.v. Taskforce Transparenz Auf seiner Sitzung am 3. September 2013 hat der AKG-Vorstand die Einsetzung einer Taskforce Transparenz beschlossen. Deren konstituierende Sitzung fand am 12. Dezember 2013 statt. Ihre Aufgabe ist es, die Umsetzung der AKG-Transparenzregelung konstruktiv vorzubereiten und nach der Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung im Mai 2014 auch weiterhin zu begleiten. Die Mitglieder der Taskforce sind ausgewiesene Experten, die sich bereits seit geraumer Zeit mit diesem Thema beschäftigen und über praktische Erfahrungen mit der Publikation von Zuwendungen an die Fachkreise verfügen. Der Teufel steckt auch hier wieder im Detail, und deswegen ist das Erfahrungswissen für die praktische Umsetzung der Transparenzregelung und die Implementierung dieser Prozesse in den Unternehmensablauf von besonderer Bedeutung. Gewählte Mitglieder Benjamin O. Kindermann Rechtsanwalt, KLR Kindermann Lüghausen Rechtsanwälte, Nürnberg und Düsseldorf 31

31 Julia Sonntag Business Administration, Teamleiterin Projekt- und Vertragsmanagement, B. Braun Melsungen AG, Continuous Care Support Dieter Hein Leitung des Referats Veranstaltungsmanagement, DESITIN ARZNEIMITTEL GMBH Markus Zapatka Organisation und Controlling, Dr. August Wolff GmbH & Co. KG Arzneimittel 32

32 AKG Jahresbericht 2014 Geborene Mitglieder Dr. Gunter Bienert Rechtsanwalt und Vorsitzender der Schlichtungsstelle des AKG e. V. Kai Christian Bleicken Rechtsanwalt und Wirtschaftsmediator, Geschäftsführer des AKG e. V. 33

33 Vom AKG e. V. Fachbeirat und der AKG Task Force Transparenz wurden nachfolgende Texte und Schriften zum Thema Transparenz erarbeitet: Regelungstext zum 28 (neu) AKG-Verhaltenskodex Fragen und Antwortenkatalog zum 28 (neu) AKG-Verhaltenskodex Leitfaden Transparenz Flyer 10 Fragen 10 Antworten (Kurzinformation zur AKG-Transparenzregelung) Konzeption für Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen Begutachtung eines elektronischen Tools 34

34 AKG Jahresbericht 2014 Geschäftsstelle Geschäftsführer Kai Christian Bleicken Rechtsanwalt und Wirtschaftsmediator Assistentin Katharina Böhme 35

35 Schlichtungs- und Schiedsstelle Vorsitzender der Schlichtungsstelle Rechtsanwalt Dr. Gunter Bienert Direktor beim Hessischen Rechnungshof a. D. ehem. Richter am OLG Frankfurt am Main Vorsitzender der Schiedsstelle Dr. h.c. Matthias von Wulffen Präsident des Bundessozialgerichts a. D. 36

36 AKG Jahresbericht 2014 Beisitzer der Schiedsstelle Dr. René Glas Albrecht Marketing Director bei der RIEMSER Pharma GmbH Professor Dr. Walter Christe Ärztlicher Leiter des Neurozentrum (Kliniken für Neurologie und Neurochirurgie mit Poliklinik) am Klinikum Ernst von Bergmann 37

37 Eingang der Beanstandung bei der Geschäftsstelle des AKG Einigungsversuch durch Geschäftsführer erfolgreich nicht erfolgreich 1. Instanz Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung Verfahren beendet Überweisung an die Schlichtungsstelle Beanstandung unzulässig, offensichtlich unbegründet oder mangelnde Aufklärbarkeit Beanstandung zulässig Schlichtungsversuch Einstellung durch Schlichterspruch Verfahren beendet erfolgreich erfolglos Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung Schlichterspruch Rechtsmittel Beschwerde (Schiedsstelle) 2. Instanz Vorsitzender der Schiedsstelle prüft Zulässigkeit der Beschwerde zulässig Schiedsstelle überprüft den Schlichterspruch und Umfang des Antrages begründet unbegründet unzulässig Abweisung Aufhebung des Schlichterspruchs und ersetzt durch eigene Entscheidung Abweisung Verfahrensschema der AKG e. V. Schlichtungs- und Schiedsstelle 38

38 AKG Jahresbericht 2014 Beanstandungen Im Jahr 2014 sind 4 Beanstandungen gegen AKG e. V. Firmen eingegangen. 1. B1/2014 Anonyme Beanstandung vom FSA zugestellt. Gemäß 2 Ziff. 3 AKG Verfahrensordnung sind anonyme Beanstandungen unzulässig und werden nicht verfolgt. 2. B2/2014 AKG e. V. Mitgliedsfirma./. AKG e. V. Mitgliedsfirma Beanstandet wurde eine Veranstaltung einer Mitgliedsfirma im Ausland. Ärzte wurden für ein verlängertes Wochenende nach Mailand eingeladen. Nach Vermittlung durch den AKG e. V. hat die beanstandete Firma eine Unterlassungserklärung abgegeben. 3. B3/2014 MEZIS./. AKG e. V. Mitgliedsfirma Ein Mitglied von MEZIS e. V. beanstandete die Veranstaltung einer Mitgliedsfirma. Beanstandet wurde Programm und Einladung der ärztlichen Fortbildungsveranstaltung Forum Herz Die Therapie bei KHK und Herzinsuffizienz von der Forschung in die Praxis in Karlsruhe. Nach Prüfung: unbegründet; keine Veranlassung zur Durchführung eines Beanstandungsverfahrens. 39

39 4. B4/2014 MEZIS./. AKG e. V. Mitgliedsfirma Ein Mitglied von MEZIS e. V. beanstandete eine Fortbildungsveranstaltung einer Mitgliedsfirma. Beanstandet wurde eine Fortbildungsveranstaltung mit dem Titel ADHS AKADEMIE ADULT DIAGNOSTIK & THERAPIE BEI ERWACHSENEN MIT ADHS am in Berlin. Übersandt wurde ein kritischer Artikel in der Zeitschrift SOZIALE PSYCHIATRIE 04/2014. Die Mitgliedsfirma hat zwei Schreiben der von ihnen eingeschalteten Ärztekammer Berlin (Aufforderung zur Stellungnahme zu ihren Vorwürfen und abschließender Bescheid), nebst dem Veranstaltungsprogramm, einer bildlichen Werbung für das Medikament und 24 Vortragsfolien, zugesandt. Nach Prüfung: unbegründet; keine Veranlassung zur Durchführung eines Beanstandungsverfahrens. 40

40 AKG Jahresbericht 2014 Fälle und Lösungen FALL 1 Ein pharmazeutisches Unternehmen, das verschreibungspflichtige Arzneimittel herstellt und vertreibt, möchte den durch seine Pharmavertreter aufgesuchten niedergelassenen Ärzten bei Gelegenheiten solcher Besuche Kugelschreiber, kleinere Schreibblöcke, Klebezettel oder Lineale schenken, die keinerlei Produkthinweise, sondern ausschließlich Aufdrucke des Unternehmensnamens und / oder des Unternehmenslogos tragen. Ist dies nach dem AKG-Verhaltenskodex zulässig? Lösung FALL 1 Bei den geplanten Geschenkaktionen handelt es sich um Imagewerbung mit geringwertigen Geschenken (Wert unter 5 ). Imagewerbung ist nach 21 Abs. 2 AKG-Verhaltenskodex nur zulässig zu besonderen Anlässen. Besondere Anlässe sind auf die Person / Praxis des Empfängers bezogene einmalige Ereignisse. Beispiele: runder Geburtstag, persönliches Jubiläum, Beförderung, besondere Ehrung, Pensionierung, Emeritierung, Praxiseröffnung, Praxisjubiläum, Praxisveränderung. Allgemeine Feiertage (z. B. Weihnachten, Ostern, Valentinstag) sind keine besonderen Anlässe. Keine besonderen Anlässe sind auch die regelmäßi- 41

41 gen Besuche der Pharmavertreter. Darauf kommt es allerdings hier nicht an, da der Wert der geplanten Mitbringsel unter 5 liegt. Der vor einiger Zeit insoweit geänderte 21 Abs. 2 AKG-Verhaltenskodex bestimmt in seinem neuen Satz 2 nämlich auch, dass es eines besonderen Anlasses nicht bedarf, wenn das Geschenk geringwertig ist. Das ist bei nur gelegentlichen Geschenken in der genannten Größenordnung der Fall. Hingegen ist daher (wenn sich nicht durch eine übertriebene Häufigkeit oder gar Regelmäßigkeit der Zuwendungen eine andere Dimension ergibt) nichts einzuwenden. Soweit der AKG-Leitfaden auf der Grundlage der früheren Kodex-Regelung noch eine Irrelevanz der Geringwertigkeit annimmt, wird dies in der nächsten Auflage geändert werden. FALL 2 Ein pharmazeutisches Unternehmen, das ein breites Spektrum (verschreibungspflichtiger) onkologischer Arzneimittel herstellt und vertreibt, will aus Anlass eines in Wien stattfindenden mehrtägigen Onkologen-Kongresses ( Europäischer Kongress für Onkologie ) in der Wiener Hofburg ein abendliches Symposium veranstalten. Hierzu sollen 30 potenzielle Verordner gezielt eingeladen werden. Geplant sind für einen Sonntag von 19 bis 20 Uhr zunächst zwei 20-minütige und zwei 10-minütige Vorträge mit den Themen Die Bedeutung des Krebses in der modernen Welt, Der Onkologe als Entscheidungs- 42

42 AKG Jahresbericht 2014 träger, Palliation und Ethik sowie Deutsche Krebshilfe. Daran sollen sich ein Cocktailempfang und ein festliches Dinner (5-Gänge-Menü) anschließen. Das Unternehmen fragt, ob diese Veranstaltung kodexkonform ist. Lösung FALL 2 Von der Durchführung der Veranstaltung ist abzuraten. Grundsätzlich ist ein Satelliten-Symposium am Rande eines Ärzte-Kongresses, als das die Veranstaltung gewertet werden könnte, mit einer angemessenen Bewirtung der Teilnehmer zulässig. Allerdings muss es sich dabei um ein Programm handeln, das für das durchführende Unternehmen namentlich durch wissenschaftliche Befassung mit dessen Produkten und Forschungsgebieten einen überwiegend fachlichen Nutzen hat. Themen, die wie im vorliegenden Fall durchgängig lediglich allgemeiner Natur ohne jeden Produktbezug sind, reichen für die Kodexkonformität eines solchen Symposiums nicht aus. Hinzu kommt hier, dass sowohl die Örtlichkeit (Wiener Hofburg), als auch Art und Umfang der Bewirtung den für eine kodexkonforme Veranstaltung erlaubten Rahmen deutlich überschreiten: Der nach dem einstündigen fachlichen Teil vorgesehene Cocktailempfang sowie das anschließende mehrgängige festliche Dinner lassen den wissenschaftlichen Charakter des Symposiums zugunsten der geselligen Komponente über Gebühr in den Hintergrund treten. Die Veranstaltung erfährt ihr 43

43 wesentliches Gepräge infolgedessen ausschließlich durch das luxuriöse Ambiente. Das ist mit dem AKG-Verhaltenskodex nicht zu vereinbaren. FALL 3 Ein Unternehmen, das verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Rheumabehandlung herstellt und vertreibt, organisiert für ungefähr 100 Rheumatologen ein dreitägiges Symposium mit zwölf Referenten zur wissenschaftlichen Durchdringung der Krankheit rheumatoide Arthritis. Dabei geht es auch immer um die Wirkweise bestimmter Produkte des Unternehmens. Zur Auflockerung sollen darüber hinaus verteilt auf die drei Tage drei weitere Referenten über Themen sprechen, die nicht unmittelbar etwas mit dem Hauptthema der Veranstaltung und den Produktlinien des Unternehmens zu tun haben: Jeweils 20 Minuten lang sollen ein Medizinhistoriker über große Epidemien im 19. Jahrhundert, ein Zukunftsforscher über Hightech-Medizin im 21. Jahrhundert und ein Medizinethiker über moderne Medizin im Spannungsfeld zwischen naturwissenschaftlichem Denken und humanitärem Auftrag referieren. Ist dies nach dem AKG-Verhaltenskodex zulässig? Lösung FALL 3 Da das Symposium von dem Pharmaunternehmen selbst organisiert wird, liegt hier eine interne Fortbildungsveranstaltung vor. 44

44 AKG Jahresbericht 2014 Sie ist nach 19 Abs. 1 bis Abs. 3 AKG-Verhaltenskodex zu beurteilen und demgemäß zulässig, wenn sie sich überwiegend mit den Forschungsgebieten und / oder Arzneimitteln des Unternehmens befasst und für den einzelnen Teilnehmer eine berufsbezogene Fort- oder Weiterbildung darstellt, also mit der von ihm ausgeübten beruflichen Tätigkeit in sachlichem Zusammenhang steht. Diese Kriterien sind hier mit dem wissenschaftlichen Programm für die eingeladenen Rheumatologen zweifelsfrei erfüllt. Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass an jedem der drei Veranstaltungstage jeweils ein Vortrag hinzukommt, der erkennbar nichts mit rheumatoider Arthritis zu tun hat, sondern stattdessen den allgemeinen medizinischen Bildungshorizont erweitert. Insbesondere handelt es sich hierbei nicht etwa um ein unzulässiges Unterhaltungsprogramm. Denn die den Ärzten damit nahe gebrachten historischen, perspektivischen und ethischen Betrachtungen sind insgesamt gut geeignet, für die darin angesprochenen medizinischen Zusammenhänge zusätzliches Verständnis zu vermitteln und auf diese Weise neue der Praxis förderliche Erkenntnisse zu wecken. Außerdem ist es inzwischen eine didaktische Binsenweisheit, dass bei mehrstündigen Lehr- und Lernveranstaltungen eine vorübergehende Unterbrechung der auf bestimmte schwierige fachliche Inhalte gerichteten Konzentration durch eine das Bewusstsein erweiternde thematische Entspannung 45

45 die anschließende weitere Konzentration auf die Sache erleichtert und so den Gesamterfolg der Wissensaufnahme unterstützt. Die geplanten auflockernden Vorträge sind daher kodexkonform. FALL 4 Ein pharmazeutisches Unternehmen, das unter dem Namen AURORA- Pharma verschreibungspflichtige Arzneimittel herstellt und vertreibt, übernimmt beim Meteorologischen Institut der Freien Universität Berlin eine Namenspatenschaft für ein zu einem bestimmten Zeitpunkt über Mitteleuropa liegendes HOCHDRUCKGEBIET des Jahres Die Benennung von HOCH- und TIEFDRUCKGEBIETEN wurde 1954 an der FU Berlin begonnen, hat also heute eine 60-jährige Tradition. Seit 2002 wird sie ergänzt durch die Aktion Wetterpate. Das bedeutet: Jedermann kann gegen Zahlung eines gewissen Geldbetrags unter anderem bestimmen, welchen Namen das Universitätsinstitut einem nach Zeit und Verbreitungsgebiet vorab genau identifizierten HOCHDRUCKGEBIET oder TIEFDRUCKGEBIET geben wird. Ein HOCHDRUCKGEBIET zu kaufen, wie man das nennt, kostet 355,81, ein TIEFDRUCKGEBIET zu kaufen kostet, weil TIEF- DRUCKGEBIET häufiger sind als HOCHDRUCKGEBIETE, 236,81. Die so erzielten Erlöse führt das Institut einem guten Zweck zu, nämlich der studentischen Wetterbeobachtung an der Wetterstation Berlin-Dahlem, die ohne diese Unterstützung heute nicht mehr durchgeführt werden könnte. 46

46 AKG Jahresbericht 2014 Entsprechend der zwischen dem Unternehmen und dem meteorologischen Universitätsinstitut getroffenen Vereinbarung wird also eines der HOCH- DRUCKGEBIETE des Jahres 2015 den Namen AURORA erhalten und so auch in den Medien veröffentlicht werden. Um diese Tatsache zusätzlich gewinnbringend zu vermarkten, will AURO- RA-Pharma im Dezember 2014 alle als Verordner seiner Produkte infrage kommenden Klinikärzte und niedergelassen Ärzte zu einem Ratespiel einladen. Die Teilnehmer an dieser Veranstaltung sollen tippen, in welcher Kalenderwoche des Jahres 2015 das zentrale HOCHDRUCKGEBIET über Europa den Namen AURORA tragen wird. Aus den eingegangenen richtigen Antworten will das Unternehmen 20 Gewinner auslosen, die jeweils als Sachpreis ein elektronisches Gerät im Werte von etwa 300 erhalten sollen. Das Unternehmen fragt an, ob die geplante Werbemaßnahme kodexkonform ist. Lösung FALL 4 Die geplante Werbemaßnahme gegenüber den Ärzten ist als ein Gewinnspiel einzuordnen. Mit diesem Begriff bezeichnet man die Aufforderung zur Teilnahme an einem Spiel, dessen Erfolg vom Eintreten oder Ausbleiben eines durch den Teilnehmer nicht beeinflussbaren künftigen Ereignisses abhängt (Zufallselement). Das häufigste Zufallselement in diesem Zusammenhang ist die Ziehung aus einer 47

47 Lostrommel, die auch im vorliegenden Fall die entscheidende Rolle spielen soll. Zu unterscheiden ist das Gewinnspiel von einem Preisausschreiben. Dieses ist die Aufforderung zur Teilnahme an einem Wettbewerb, bei dem der Gewinner (ohne ein Zufallselement) in erster Linie aufgrund seiner damit abgefragten Kenntnisse und Fertigkeiten ermittelt wird. Grundsätzlich sind Gewinnspiele mit Werbecharakter, wie die Preisausschreiben nach den allgemeinen wettbewerbsrechtlichen Vorschriften, zulässige Mittel der Absatzförderung. Im Bereich der Heilmittelwerbung gilt dies aber nur mit Einschränkungen. So bestimmt das Heilmittelwerbegesetz (HWG) in 11 Abs. 1 Ziff. 13, dass außerhalb der Fachkreise für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel nicht geworben werden (darf) mit Preisausschreiben, Verlosungen oder anderen Verfahren, deren Ergebnis vom Zufall abhängig ist, sofern diese Maßnahmen oder Verfahren einer unzweckmäßigen oder übermäßigen Verwendung von Arzneimitteln Vorschub leisten. Hier geht es also um die produktbezogene Werbung, die unter den genannten Voraussetzungen verboten ist. 24 Abs. 1 AKG-Verhaltenskodex ergänzt diese Regelung durch die Bestimmung: Die produktbezogene Werbung mit Gewinnspielen, bei denen der Gewinn allein vom Zufall abhängt, ist auch gegenüber Angehörigen der Fachkreise unzulässig. 48

48 AKG Jahresbericht 2014 Für die nicht produktbezogene sogenannte Imagewerbung gibt es indessen keine derartigen Einschränkungen. Zielt also ein Gewinnspiel nur darauf ab, die Aufmerksamkeit der angesprochenen Kreise auf das Unternehmen zu richten, kann es auch von einem Pharmaunternehmen weitgehend uneingeschränkt durchgeführt werden. Wesentlich für die Zulässigkeit des hier zu beurteilenden Ratespiels ist also, dass es nur das Unternehmen als solches bewirbt und nicht mit einer zusätzlichen Produktwerbung verknüpft wird. Ist das der Fall, wovon wir hier ausgehen können, steht der geplanten Werbemaßnahme im Prinzip nichts entgegen. Ihre Grenzen findet sie dann allenfalls noch in den durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) normierten Schranken. 49

49 8. Mitgliederversammlung, 13. Mai 2014 Politisches Grußwort anlässlich der Mitgliederversammlung des AKG e. V. (Arzneimittel- und Kooperation im Gesundheitswesen e. V.) am Michael Hennrich, MdB CDU / CSU Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich sehr über die Einladung, hier ein kurzes Grußwort zu sprechen ist doch in den Jahren meines politischen Handelns mein Wahlspruch: So viel Freiheit wie möglich und nur so viel Staat wie unbedingt notwendig! Insofern bin ich hier bei Ihrer Mitgliederversammlung sicherlich richtig am Platze. Compliance und die damit verbundenen Kontrollmechanismen sind quer durch alle Branchen mittlerweile ein ständiges Thema. Und das ist auch gut so. Das nachhaltige Bemühen um Fairness und Lauterkeit ist in der heutigen Zeit von großer Bedeutung. Denn nur so kann es gelingen, den Wettbewerb vor schädlichem Raubrittertum zu bewahren. Ein wirkungsvolles Compliance-Management definiert durch geeignete Strukturen, Ablaufprozesse, Richtlinien und Instrumente das normengerechte und transparente Verhalten. 50

50 AKG Jahresbericht 2014 Wer langfristig gute Geschäfte machen will, kann sich ungesetzliche Praktiken schon wegen der Sanktionen und der entsprechenden Publizität nicht mehr leisten. Die Regelverstöße zahlen sich schon deswegen nicht aus, weil sie das Image und die Reputation eines Unternehmens empfindlich beschädigen können. Compliance ist eine Managementaufgabe, deren Umsetzung auch die jeweilige Unternehmenskultur widerspiegelt. Auf Grund ihrer Eigenart sind Arzneimittel sehr sensible Wirtschaftsgüter, deren Anwendung großes Vertrauen in Wirksamkeit und Unbedenklichkeit voraussetzt. Dem gerecht zu werden, ist nicht zuletzt eine moralische Pflicht der Industrie. Eine der entscheidenden vertrauensbildenden Maßnahmen ist die Transparenz der Unternehmensaktivitäten im Markt. Viele der immer wiederkehrenden Vorurteile und Vorverurteilungen beruhen auf Informationsdefiziten und mangelnder Erklärung. Diesen Missverständnissen können Sie am besten begegnen, wenn Sie ihr Handeln transparent und gut dokumentiert offenlegen. Als überzeugter Anhänger der Selbstregulierung habe ich mich im Bereich der Gesundheitspolitik immer wieder mit Situationen konfrontiert gesehen, 51

51 die das Setzen von Normen für unumgänglich erscheinen ließen. Dennoch ist nicht zu bestreiten, dass die Wirksamkeit staatlicher Eingriffe häufig nur von kurzer Dauer ist und außerdem wie ein süßes Gift von bestimmten Politikern immer wieder gern als einziges Regulativ benutzt wird. Knallharte Bugdetierungen, Verweigerung von echten Preisen für Leistungen und die regelmäßig unsäglichen Diskussionen um Preise von Medikamenten sind manchmal möglicherweise unerlässlich. Richtig ist aber auch, dass die weiter rasante Entwicklung auf medizinischem und medizinisch-technischem Gebiet, gepaart mit der Überalterung der Bevölkerung, zwanghaft zu Mehrkosten in diesem Sektor führt. Wir brauchen gerade in einer alternden Gesellschaft den medizinischen Fortschritt mehr denn je. Es wäre allerdings einseitig und engstirnig, Neuerungen im Gesundheitswesen nur immer unter dem Kostenaspekt zu betrachten. Es muss uns aber auch gelingen, Innovationen im Gesundheitswesen bezahlbar und allen Bürgern gleichermaßen zugänglich zu machen. Deshalb müssen wir genau prüfen, welche Leistungen sinnvoll und notwendig sind, und ob sie wirtschaftlich angemessen erbracht werden. Wir brauchen eine effiziente Allokation der Ressourcen und faire Preise. Und wir brauchen mehr denn je Möglichkeiten, Qualität messbar zu machen. Gute Leistung soll sich wirklich lohnen und das gilt sowohl für Ärzte und Krankenhäuser, als auch für die Industrie! 52

52 AKG Jahresbericht 2014 Das setzt voraus, dass wir alle ein bisschen umdenken: dass wir gemeinsam Versorgungsmodelle etablieren, von denen am Ende alle profitieren. Eine immer weitere Ausgliederung von Leistungen in die Privatsphäre führt schließlich in die Rationierung und damit in eine fortschreitende Entwicklung zu einem Mehrklassensystem im Gesundheitswesen. Die von Ihnen auch bei dieser Mitgliederversammlung weiter zu entwickelnde Selbstkontrolle wird sicher ein Anstoß zur Stärkung der Glaubwürdigkeit und Förderung eines positiven Images der Pharmazeutischen Industrie, und hier insbesondere des Mittelstandes, werden. Immerhin macht der Mittelstand den zahlenmäßig größten Anteil der Pharmaunternehmen in Deutschland aus und nach meinem Eindruck hat die Selbstkontrolle als begleitende Regelung zu den gesetzlichen Normen beim Mittelstand eher einen fruchtbaren Boden als in der Großindustrie und der Finanzwirtschaft. Ich möchte all den in der Gesundheitspolitik bestimmenden Kräften empfehlen, die Pharmaindustrie nicht bei jeder Gelegenheit an den Pranger zu stellen, deren Produkte in Zweifel zu ziehen und damit das Vertrauen der Öffentlichkeit zu untergraben. Auf Dauer würde das eine der wichtigsten Wachstumsbranchen nachhaltig schädigen. 53

53 Unter der jetzigen Regierungskonstellation, meine ich, haben wir eine große Chance, die notwendigen Reformschritte gemeinsam anzugehen, um unser gutes Gesundheitssystem zukunftsfähig zu machen. Deshalb kann ich an alle Beteiligten nur appellieren, sich zu bewegen: Denn nur dann können wir auch etwas für den Erhalt unserer solidarischen GKV bewegen. Ich wünsche Ihrer Mitgliederversammlung gute Beratungen und einen erfolgreichen Verlauf! Michael Hennrich, MdB 54

54 AKG Jahresbericht 2014 Rede Georg Friedrich Prinz von Preußen zu preußischen Tugenden und Verhaltenskodex Sehr geehrter Herr Vorsitzender, meine sehr geehrten Damen und Herren! Über die Gelegenheit, heute bei der AKG-Mitgliederversammlung sprechen zu dürfen, freue ich mich sehr. Ihre Einladung und auch Ihre Aufforderung mich mit den preußischen Tugenden auseinanderzusetzen, lieber Herr Bleicken, habe ich damals sehr spontan und vor allen Dingen auch mit Freude mit einer Zusage beantwortet. In der Vorbereitung plagten mich dann allerdings doch Zweifel: Was könnte ich als Chef des Hauses Hohenzollern, später Abkömmling der Brandenburgischen Kurfürsten und preußischer Könige, zum heutigen Gesundheitswesen zu sagen haben? Zu Schwierigkeiten, zu Erfolgen, zu Wertschöpfung, zu Zukunftsaussichten, zu Fehlverhalten und vor allen Dingen zu der heute schon mehrfach angesprochenen Compliance beziehungsweise zu Compliance Management? Was tun in solchen Fällen? Man macht die Not zur Tugend. Wenn ich kein Spezialist bin, muss ich mich eben auf mein Allgemeinwissen verlassen. Und was gibt es Allgemeineres als das allgemein Menschliche, als das, was jeder Mensch weiß, kennt, erlebt oder wenigstens erzählt bekommt. Dazu passt, dass der AKG e. V. sich im Grunde gar nicht um Fachspezifisches kümmert. 55

55 Es geht ihm nicht so sehr um Produkte, Zahlen, Fakten, Daten, sondern es geht um Ethik, um Grundsätze und Regeln, die keine quantifizierbaren Größen sind. Ganz oben steht das, was neudeutsch die Soft Skills eines Unternehmens beziehungsweise der beteiligten Akteure sind. Es geht um Anstand und um Haltung und um den Lohn, den es für beides gibt, nämlich den guten Ruf. Dieses tut der Verein freilich in dem Wissen, dass den Soft Skills in der Zukunft eines Unternehmens eine entscheidende Rolle zukommt. Die Verbindung zu meiner Familie, meinem Nachnamen oder schlicht zum Preußischen wollte sich mir zuerst doch noch nicht so ganz erschließen. Denn in oder an Preußen wird ja auch heute noch viel gedeutet und hineininterpretiert aber der Begriff soft kam, soweit ich weiß, bisher nicht darin vor. Andererseits war Preußen eine atemberaubende Erfolgsstory, wie es sie in 500 Jahren europäischer Geschichte kein zweites Mal gegeben hat. Wenn also die Soft Skills grundlegend für den Erfolg sind, dann sind sie vielleicht gar nicht so soft, wie sie klingen. Das brachte mich auf die Idee, nach den Soft Skills in der preußischen Geschichte zu suchen. Und dabei gebe ich ganz offen zu, dass ich sie trotz meines Namens nicht alle parat habe. Ich musste mir also mit einem Blick ins Netz noch einmal nachhelfen und staunte, auf wie viele Tugenden man dort stößt, außer Glaube, Liebe und Hoffnung. Alphabetisch aufgereiht sind dort unter anderem zu finden: Aufrichtigkeit, Bescheidenheit (man denke an den preußischen Spruch Mehr Sein als Schein oder vielleicht auch an die Kornblume als Lieblingsblume des Königs und spä- 56

56 AKG Jahresbericht 2014 teren Kaisers Wilhelm des I., als Symbol für Bescheidenheit), Disziplin, Fleiß, Gehorsam (hier gibt es ja einige Ausreißer in der preußischen Geschichte, man denke an das Zitat Ich wählte Ungehorsam, wo mir Gehorsam keine Ehre brachte oder natürlich auch an das tragische Ende der Flucht Friedrich des Großen vom preußischen Hof), Gerechtigkeitssinn gehört natürlich dazu ( Jedem das Seine dieser Spruch suum cuique fand auch Eingang als Wahlspruch des Schwarzen Adlerordens, und ist übrigens heute auch noch der Spruch von Feldjägern und Polizei), Gottesfurcht bei religiöser Toleranz ( Jeder soll nach seiner eigenen Façon selig werden. ), Härte, Mut, Ordnungssinn, Pflichtbewusstsein, Pünktlichkeit, Sparsamkeit, Tapferkeit ( Lerne leiden, ohne zu klagen ), Treue, Unbestechlichkeit, Zuverlässigkeit, Zielstrebigkeit. Spannend fand ich beim nochmaligen Durchgehen dieser einzelnen Werte, wie viel uns davon in meiner Familie, insbesondere noch von der Großeltern-Generation, vorgelebt wurde. Und das, obwohl wir eigentlich nie eine besondere Form der Strenge erfahren hätten. Man muss fast glauben, dass auch für meine Großeltern-Generation und ein bisschen auch für meine Eltern-Generation das geheime Motto Prävention vor Sanktion gegolten hat. Dennoch fällt mir nach wie vor schwer, von den preußischen Tugenden zu sprechen. Denn die aufgezählten Tugendbegriffe paradieren eindrucksvoll vor uns her, aber es zeigt doch auch, dass sie eigentlich nichts spezifisch Preußisches an sich haben, sondern vielmehr auf allgemein menschliche Qualitäten verweisen, ohne die kein Staat zu machen ist, geschweige denn eine Arztpraxis oder ein pharmazeutisches Unternehmen. 57

57 Meine sehr verehrten Damen und Herren, gerne möchte ich eine historische Szene im Zusammenhang mit Friedrich dem Großen erwähnen. Es ist nicht allzu lange her, da wurde feierlich sein 300. Geburtstag begangen. Ich selber fühle mich insofern mit ihm verbunden, als dass er und sein Vater nach dem Irren und den Irrungen des Zweiten Weltkrieges schließlich auf der Burg Hohenzollern beigesetzt wurden, auf dem Stammsitz meiner Familie und nicht an dem testamentarisch bestimmten Platz vor Schloss Sanssouci. So kam es dazu, dass ich schon seit früher Kindheit nahezu sämtliche Gedenktage, Geburtstage, Todestage, feierlich in der Christus-Kapelle miterlebt habe, wo die beiden Särge auch der seines Vaters, des Soldatenkönigs standen. Friedrich der Große war insofern allgegenwärtig. Heute hat mein siebenfacher Urgroßonkel endlich sein verdientes Grab in Sanssouci gefunden. Gesprochen habe ich natürlich nie mit ihm, und auch mündliche Überlieferungen über Vorfahren, über Familienmitglieder verblassen leider ja auch nach vier Generationen oder mehr. Aber gerade sein Leben, das Friedrichs des Großen, ist besonders gut dokumentiert, und zwar so gut dokumentiert, dass es einem vorkommt, als hätte man ihn aus nächster Nähe erlebt. In Fontanes Wanderungen durch die Mark Brandenburg gibt es als Beispiel für eine gute Dokumentation ein beeindruckendes, detailliertes Protokoll seines Besuchs im Rhin- und Dossebruch am 23. Juli Die Gespräche des alten Königs erstrecken sich dort über mehrere Seiten, und die Szene wird auch für die heutigen Leser anhand der Aufzeichnungen des Amtmannes Fromme derart lebendig geschildert, dass man das Gefühl nicht mehr los wird, man 58

58 AKG Jahresbericht 2014 selber wäre selbst dabei gewesen. Der Abschnitt, auf den ich mich beziehe, steht gleich im ersten Band der Wanderungen, im Kapitel der Grafschaft Ruppin. Friedrich tut an dem Tag gar nichts Besonderes oder Überraschendes, er freut sich der gestiegenen Kornerträge und Viehbestände, der Viehseuche zum Trotz. Er freut sich über die Ersparnisse der Leute, die ihm dann nicht mehr auf der Tasche liegen werden, erkundigt sich, wem die jeweiligen Güter gehören, erkundigt sich nach Offizieren, die unter ihm gedient haben und nach deren Angehörigen und Nachfahren. Er trifft zufällig den General Zieten, von dem er sich nach kurzem Geplauder herzlich verabschiedet, und er gibt praktische Ratschläge, die vielleicht nicht superpraktikabel waren. Er verweist zur Kolonisierung eines königlichen Birkenwaldes an den Geheimrat Michaelis. Immer wieder versucht er, mit seinem Wissen zu trumpfen, muss sich aber erstaunlich oft der Wirklichkeit beugen, die eben nicht so will, wie er will. Der begleitende Amtmann Fromme steht dem König Rede und Antwort und schlägt sich dabei tapfer. Wenn ich hier kurz zitieren darf: König: Na, Amtmann, vorwärts! Bleibt beim Wagen, aber nehmt Euch in Acht, dass Ihr nicht unglücklich seid. Sprecht nur laut, ich verstehe recht gut. [ ] Sagt mir mal, wie heißt das Dorf da rechts? Fromme: Langen. König: Wem gehört s? Fromme: Ein Drittel Ihro Majestät, unter dem Amte Alten-Ruppin; ein Drittel dem Herrn von Hagen; und dann hat der Dom zu Berlin auch Untertanen darin. König: Ihr irrt Euch, der Dom zu Magdeburg! 59

59 Fromme: Ihro Majestät halten zu Gnaden, der Dom zu Berlin. König: Es ist aber nicht wahr, der Dom zu Berlin hat keine Untertanen. Fromme: Ihro Majestät halten zu Gnaden, der Dom zu Berlin hat in meinem Amtsdorfe Karwesee drei Untertanen. König: Ihr irrt Euch, das ist der Dom zu Magdeburg. Fromme: Ihro Majestät, ich müßte ein schlechter Beamter sein, wenn ich nicht wüßte, was in meinen Amtsdörfern für Obrigkeiten sind. König: Ja, dann habt Ihr recht! Soweit der kurze Ausschnitt. Ich müsste ein schlechter Beamter sein, sagt also der Amtmann Fromme, wenn ich nicht wüßte, was in meinen Amtsdörfern für Obrigkeiten sind. Das ist nicht nur die Lehre dieser einen Szene, sondern das ist die Lehre des ganzen Tages. Der König ist auf dem Lande, draußen, vielleicht nicht gerade nackt, aber doch erstaunlich schwach. Wenn die Leute nichts taugen, kann der König zusehen, wo er bleibt. Was er ist, das ist er durch sie, und was er hat, das hat er von ihnen. Die Leute begegnen ihm freundlich, wohlwollend, ehrfürchtig. Man könnte meinen, sie würden in ihm vielleicht auch ein bisschen sich selbst ehren und bewundern: die Summe ihres Lebens, ihrer Leistungen, gerechnet nach Generationen. In seinen Erfahrungen, aber auch in seiner Begrenztheit, seinen Irrtümern, seiner Besserwisserei in all dem erkennen sie sich auch ein bisschen selbst. Bis hinauf zum König teilen sie mit ihm die Wirklichkeit des Lebens und die Härte des Schicksals. Eben gerade keine genialischen Direktiven sind von diesem Tage überliefert, sondern viel Banaleres. Aus der Perspektive des Königs muss es beinahe an ein Wunder grenzen: 60

60 AKG Jahresbericht 2014 Das Leben funktioniert auch ohne ihn ganz gut. Jedenfalls funktioniert es im Rhin- und Dossebruch, jenem trockengelegten Landstrich ich würde sagen, eine dreiviertel Stunde mit dem Auto, westlich von Berlin, in dem er sich immerhin vierzig Jahre lang nicht hat blicken lassen. Was die Dinge in Gang hält, was den bescheidenen landwirtschaftlichen Fortschritt ermöglichte, das sind die Soft Skills, die später auch als sogenannte Sekundartugenden geschmäht wurden. Dass Menschen Jahr aus, Jahr ein ihre Arbeit machen, pünktlich, verlässlich, demütig und bescheiden, dass sie nicht gleich die ganze Welt retten wollen, sondern die nächste Ernte und auch das Leben ihrer Kinder und dass sie sich freuen an den kleinen Dingen des Lebens. Die Tugenden der preußischen Untertanen waren gar nicht besonders preußisch, denn ohne sie hätte es auch andere Königreiche und Staaten Sachsen, Frankreich, Österreich... mit Sicherheit nicht gegeben. Auch uns und unsere Vorfahren würde es ohne sie nicht geben. Die preußischen Tugenden sind, wenn ich das so sagen darf, im Alltag unbesiegt, aber das sind sie nur deshalb, weil die Bürger Preußens sie mit und ohne Preußen gepflegt haben, wegen Preußen und trotz Preußen, vor Preußen und hoffentlich auch danach, als es den preußischen Staat längst nicht mehr gab. Das Gleiche, um das modellhaft oder mir auch selber zu erklären, empfinde ich auch im Verhältnis zu meiner Familie, zu meinen Vorfahren, auf die ich ja täglich angesprochen werde. Ich habe sie mir nicht ausgesucht, gehöre doch zu ihnen und ich muss mit ihnen leben aber irgendwo auch ohne sie. 61

61 Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich war gerade eben einen Augenblick gedanklich in einer Zeit, in der es keine modernen Fortbewegungsmittel gab, keine aus heutiger Sicht moderne Medizin, keine digitalen Informationsströme und keinen weltumspannenden Flugverkehr. Heute scheinen Biotechnologie und Politik den neuen Menschen in greifbare Nähe zu rücken aber damals war er eben noch ganz der alte. Die nationale Einigungsbewegung im 19. Jahrhundert hatte die brandenburgischen Bauern genauso wenig erfasst wie die neudeutschen Ideologien des 20. Jahrhunderts. Und vielleicht heißen die preußischen Tugenden überhaupt erst preußisch, seit es den Versuch gibt, die Menschen das vergessen zu machen, was immer gilt: sie mehr zu politisieren, als es ihnen gut tut, und sie mit den Aufgeregtheiten der Medien dauerhaft vom Wesentlichen abzulenken. Nehmt euch in Acht, dass ihr nicht unglücklich seit, sprecht nur laut, ich verstehe recht gut, hat Friedrich zum Amtmann Frommer gesagt. Diese Sätze soll er im Laufe des Tages mehrfach wiederholt haben. Nehmen wir uns in Acht, dass wir nicht unglücklich sind, denn dieses Ziel ist heute so wertvoll wie damals. Und wenn wir nun zum Begriff der Compliance zurückkehren, meine Damen und Herren, ganz egal ob wir von Tugenden sprechen, von Soft Skills oder, wie es in der Politik heißt, von regulierter Selbstregulierung: In ihrem täglichen Bedarf nach Orientierung unterscheidet sich die Wirtschaft von heute auch nicht so sehr von der unserer Vorfahren. 62

62 AKG Jahresbericht 2014 In dem Sinne wünsche ich Ihnen allen und der Arbeit des AKG e. V. alles erdenklich Gute und weiterhin viel Erfolg, und ich bedanke mich noch einmal sehr herzlich für Ihre Einladung und für Ihre Aufmerksamkeit! Georg Friedrich Prinz von Preußen 63

63 Der Empfang auf der 8. AKG e. V. Mitgliederversammlung am 13. Mai 2014 v. l. Michael Hennrich, MdB; Georg Friedrich Prinz von Preußen; Kai Christian Bleicken; Dr. Klaus Reinhardt; Christoph Harras-Wolff Georg Friedrich Prinz von Preußen zu preußischen Tugenden und Verhaltenskodex auf der 8. AKG e. V. Mitgliederversammlung am 22. Mai 2014 in Berlin 64

64 AKG Jahresbericht 2014 Dr. Klaus Reinhardt, Vorsitzender des Hartmannbundes auf der 8. AKG e. V. Mitgliederversammlung am 22. Mai 2014 in Berlin v.l. Kai Christian Bleicken, Christoph Harras-Wolff; Georg Friedrich Prinz von Preußen und Dr. Klaus Reinhardt auf der 8. AKG e. V. Mitgliederversammlung am 13. Mai

65 Unsere Gäste auf der 8. AKG e. V. Mitgliederversammlung am 13. Mai 2014 Unsere Mitglieder auf der 8. AKG e. V. Mitgliederversammlung am 13. Mai

66 AKG Jahresbericht 2014 Interview mit Dr. Klaus Reinhardt Vorsitzender des Hartmannbundes Sehr geehrter Herr Dr. Reinhardt, wie bewerten Sie die Zusammenarbeit zwischen Pharmaindustrie und Ärzteschaft? Die Zusammenarbeit zwischen Industrie und Ärzteschaft funktioniert im Wesentlichen gut. Die Förderung von Forschung und Weiterbildung seitens der Industrie ist vollkommen legitim, muss aber unter transparenten Bedingungen stattfinden. Eine Einflussnahme auf die Ärzteschaft im Sinne von Produktförderung sollte grundsätzlich verboten sein. Die Kodizes der Industrie beschreiben dies auch. Wir und damit meine ich Industrie und Ärzteschaft befinden uns aber nach wie vor in einem schwierigen öffentlichen Diskurs. Unserer Zusammenarbeit wird oft unterstellt, dass sie zu Lasten Dritter, namentlich Patienten und Kostenträgern, geht. Leider kommt dies in Einzelfällen ja auch immer wieder vor. Dadurch wird dann der ganze Berufsstand in Mitleidenschaft gezogen. Was sind die Bedingungen für eine gute Zusammenarbeit? Wie gesagt: Transparenz ist hier das A und O. Natürlich darf und soll die Industrie Forschung und Weiterbildung unterstützen. Es muss aber im Detail darauf geachtet werden, was unterstützt wird. Oft wird der Vorwurf laut, dass die Pharmaindustrie nur Geld in die Forschung für wirtschaftliche Produkte pumpt, natürlich muss aber auch im Feld seltene Erkrankungen geforscht werden. Hier müssen sich Industrie und Ärzteschaft zusammensetzen, um Potentiale besser auszuschöpfen. 67

67 Welche Regeln seitens der Ärzteschaft bestehen, um die Zusammenarbeit zu definieren? Ziel des ärztlichen Berufsrechts ist es, die Unabhängigkeit medizinischer Entscheidungen der Ärzte zu sichern. In Paragraph 32.2 der Musterberufsordnung, die in den Landesärztekammern zu Berufsordnungen umgesetzt wird, ist die Annahme von Geschenken oder anderen Vorteilen als eindeutiger Verstoß geregelt. Eine angemessene Erstattung von Reisekosten und Tagungsgebühren ist für berufsbezogene Fortbildungen erlaubt. Die bestehenden Regeln sind so konzipiert, dass niemand, der diesen Regeln folgt, sich in Gefahr begibt, sich eines Vergehens im Sinne des Gesetzes oder des Berufsethos der Ärzteschaft schuldig zu machen. Die Regeln sind also klar nur hält sich nicht jeder daran. Gesetzliche Initiativen mögen da hilfreich sein, da Sanktionen eine neue Qualität bekommen. Möglicherweise haben die Sanktionsmöglichkeiten der Kammern keine ausreichend abschreckende Wirkung. Einen Gemeinsamen Standpunkt von Industrie und Ärzteschaft gab es ja mal und seiner Erneuerung und Aktualisierung würde vielleicht der Öffentlichkeit und Politik in ihrer Kritik den Wind aus den Segeln nehmen. Wäre es nicht Zeit für einen Gemeinsamen Standpunkt 2.0? Der Dialog der Beteiligten ist tatsächlich ins Stocken geraten. Die Erneuerung oder Bekräftigung eines Gemeinsamen Standpunkts ist eine gute Idee. Es gibt noch Entwicklungspotential in der Zusammenarbeit. Eine offensive Herangehensweise und Auseinandersetzung mit der Thematik von beiden Seiten ist der Schlüssel zum Erfolg, da könnten und sollten wir der 68

68 AKG Jahresbericht 2014 Politik durchaus zuvorkommen. Sowohl Ärzteschaft als auch die Pharmaindustrie sind kompetent genug, um fundierte Konzepte vorzulegen, denen die Politik dann nicht mehr viel entgegensetzen müsste und könnte. Dr. Klaus Reinhardt, Vorsitzender des Hartmannbundes 69

69 Dr. Klaus Reinhardt auf der 8. AKG e. V. Mitgliederversammlung 70

70 AKG Jahresbericht 2014 Verleihung der Dr. Sigurd Pütter Verdienstmedaille Laudatio für Carsten Clausen von Dr. Gunter Bienert Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Verein Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e. V. verfolgt den Zweck, das Vertrauen in die Lauterkeit und die Glaubwürdigkeit der pharmazeutischen Industrie nachhaltig zu stärken, indem er als Einrichtung der Selbstkontrolle ein transparentes, faires und ethisch einwandfreies Geschäftsverhalten seiner Mitgliedsunternehmen unterstützt und sicherstellt. Wenn man von Healthcare-Compliance spricht, geht es in besonderem Maße um die Sauberkeit, zum einen der Inhalte und Methoden der Werbung für verschreibungspflichtige Humanarzneimittel, zum anderen der Kooperationen der Pharmaunternehmen mit medizinischen Einrichtungen, niedergelassenen Ärzten und sonstigen Angehörigen der Fachkreise. Sie zu realisieren und abzusichern, bedient sich der AKG e. V. einer ganzen Reihe von Mitteln. Ich nenne vier: 1. Die Grundlagen bilden Verhaltensregeln, auf die die Mitglieder sich geeinigt haben: der AKG-Verhaltenskodex und der AKG-Patientenkodex. 2. Für die Verfolgung von Verstößen wurde eine Schlichtungs- und Schiedsstelle eingerichtet. 71

71 3. Die Gewährleistung kodexkonformen Verhaltens durch entsprechende Unternehmensstrukturen kann mit dem AKG-Healthcare-Compliance-Siegel zertifiziert werden. 4. Und an Persönlichkeiten, die sich in besonderer Weise mit herausragenden Leistungen um das Thema Healthcare-Compliance verdient gemacht haben, verleiht der AKG e. V. jährlich die von seinem Ehrenvorsitzenden gestiftete Dr. Sigurd Pütter Verdienstmedaille. Damit sind wir beim Kern meiner Ansprache: Der diesjährige Preisträger der Dr. Sigurd Pütter Verdienstmedaille ist Carsten Clausen. Ihn will ich würdigen. Dafür bitte ich um Verständnis, dass ich noch einmal etwas aushole. Das Wirken des AKG e. V. steht unter dem Leitmotiv Prävention vor Sanktion. Ihm geht es in erster Linie darum, nicht zu warten, bis ein Unternehmen mit den Gesetzen oder den Kodizes in Konflikt geraten ist, sondern das Unternehmen von vornherein davor zu schützen und nur als ultima ratio auf etwaiges Fehlverhalten zu reagieren. Deshalb besteht die alltägliche Hauptarbeit des AKG e. V. darin, den Mitgliedern die Kodizes und die einschlägigen gesetzlichen Regelungen immer wieder nahe zu bringen. Das geschieht mithilfe eines in Buchform pu- 72

72 AKG Jahresbericht 2014 blizierten Leitfadens, im Wege einer Online-Schulung und vor allem durch laufend stattfindende Beratungen und Schulungen. Insbesondere bei den letzteren wird nicht nur Wissen vermittelt, sondern auch die zusätzliche Überzeugungsarbeit geleistet, die notwendig ist, dieses Wissen in den Köpfen der Geschäftsleitungen und Mitarbeiter dauerhaft zu verankern. Auf deren eigene Überzeugung vom Wert des lauteren Wettbewerbs kommt es an. Denn nur sie hilft, nachhaltig gegen Verlockungen, geschäftliche Ziele scheinbar einfach und wirkungsvoll über korruptive Anreize vorantreiben zu wollen. Für diese Überzeugungsarbeit setzt der AKG e. V. stets hervorragende Fachleute ein. In den Seminaren und Workshops des AKG e. V. stehen ausgewiesene Wissenschaftler, sachkundige Rechtsanwälte, gelegentlich Behördenvertreter und nicht zuletzt erfahrene Praktiker aus den Pharmaunternehmen zur Verfügung. Sie unterrichten die Teilnehmer, in der Regel Compliance-Manager, über allgemeine Grundlagen compliancegerechten Verhaltens und über konkrete Problemlösungen in Einzelfällen. Hierfür sind hohe Sachkompetenz und persönliche Überzeugungskraft unabdingbar. Juristische, kaufmännische, pharmazeutische und / oder medizinische Kenntnisse sind ebenso gefordert, wie ein menschliches Einfühlungsvermögen, das den Zugang zu den Köpfen und Herzen der lernbereiten Zuhörer erst möglich macht. 73

73 Carsten Clausen vereinigt den erfahrenen Praktiker, den sachkundigen Rechtsanwalt und den ausgewiesenen Wissenschaftler in einer Person. Von allen, die der AKG e. V. für seine Schulungsarbeit gefunden hat, ist er einer der Besten! Ihm zuzuhören, wenn er die Schulungsteilnehmer in seinen Bann zieht, ist eine Freude. Man spürt, dass ihm Healthcare-Compliance ein wirkliches Anliegen ist. Er wird nicht müde, deutlich zu machen, wie wichtig Sauberkeit im Geschäftsleben ist, wie sehr man stets auf seinen guten Ruf achten muss und wie schnell man diese Dinge verspielen kann. Seine Fähigkeit, komplizierte Sachverhalte kurz und dennoch verständlich darzustellen, ist phänomenal. Sein Witz und seine Schlagfertigkeit sind unnachahmlich. Seine Lösungsfähigkeit ist einfach überzeugend. Die Menschen spüren, dass er es ehrlich meint. Er vermittelt eine Mission und deshalb ist er glaubhaft. Man nimmt ihm den Einsatz für saubere Geschäfte im Pharma- und Medizinproduktebereich ab. Carsten Clausen verkörpert durchaus das, was man gemeinhin einen großen Kommunikator nennt. Und als solcher ist er für die Sache Healthcare-Compliance ein großer und wirkungsvoller Multiplikator, der unserer Sache in herausragender Weise dient. 74

74 AKG Jahresbericht 2014 Das ist es aber noch nicht allein. Sprechen wir auch über seine eigentliche berufliche Tätigkeit. Dabei beschränke ich mich auf einige Punkte, die in unserem Zusammenhang Erwähnung verdienen. Zurzeit leitet Carsten Clausen bei der Firma B. Braun Melsungen im Bereich Continuous Care zwei Business Units: Diabetes Care und TravaCare (hier geht es um parenterale Ernährung). Dazu gehören ein Sanitätshaus in Neuwied hier ist er auch Vorsitzender der Geschäftsführung, ein Herstellungsbetrieb PNS und eine Innendienstabteilung, die für Vertragsrecht und Erstattungsmanagement zuständig ist. Ab Anfang 2007 bis Ende 2008 war Carsten Clausen Compliance-Officer der Fresenius Kabi Deutschland GmbH, ab Juli 2007 zusätzlich Abteilungsleiter Vertragsmanagement und Erstattungsrecht im Bereich Recht und Compliance der Fresenius SE sowie Prokurist der Fresenius Kabi Deutschland GmbH. In diesen Jahren 2007/2008 war Carsten Clausen außerdem im Vorstand des Vereins Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e. V., auch bekannt als FSA. Seit 2008 ist er Vorstandsbeauftragter Compliance beim BVMed. Seit 2010 ist er auch noch Mitglied des BVMed-Compliance-Committee. Weitere Verbandstätigkeiten lasse ich jetzt außen vor. Nun möchte man meinen, es reiche, ein Mann, der so stark, wie ich es geschildert habe, in die tägliche praktische Arbeit eingebunden ist und dazu noch dem AKG e. V. so intensiv behilflich ist, hätte nicht auch noch die Zeit, 75

75 sich daneben wissenschaftlich und schriftstellerisch zu betätigen. Aber das anzunehmen, wäre bei Carsten Clausen verfehlt. Allein im Bereich Healthcare-Compliance ist er Mitautor des 2014 im C.H. Beck-Verlag erscheinenden Vertragshandbuchs Pharma und Life Sciences, insbesondere für das Kapitel Zuwendungen, Mitautor des Leitfadens Zuwendungen im Gesundheitsmarkt Musterverträge zu ausgewählten Kooperationsformen zwischen Medizinprodukteunternehmen sowie medizinischen Einrichtungen und deren Mitarbeitern. Abgerundet wird der Umfang aller seiner Tätigkeiten für das Gesundheitswesen schließlich noch durch den Lehrauftrag, den er seit 2002 an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Philipps-Universität Marburg für die Zusatzqualifikationen Pharmarecht und Medizinprodukterecht hat, sowie durch zahlreiche Vortragsverpflichtungen und weitere Autorentätigkeiten im Bereich des Medizinprodukterechts. Da spielt es nur noch am Rande eine Rolle, dass Carsten Clausen als Rechtsanwalt bereits seit 1997 zugelassen ist. Ich habe es anfangs schon erwähnt: Die Dr. Sigurd Pütter Verdienstmedaille wird an Persönlichkeiten vergeben, die sich in besonderer Weise mit herausragenden Leistungen um das Thema Healthcare-Compliance verdient gemacht haben. Lieber Herr Clausen, wir gratulieren Ihnen herzlich! 76

76 AKG Jahresbericht 2014 Bilder der Verleihung Dr. Gunter Bienert hält die Laudatio für Herrn Carsten Clausen auf der 8. AKG e. V. Mitgliederversammlung am 13. Mai 2014 in Berlin Christoph Harras-Wolff übergibt die Dr. Sigurd Pütter Verdienstmedaille an Carsten Clausen auf der 8. AKG e. V. Mitgliederversammlung am 13. Mai 2014 in Berlin 77

77 Dr. Sigurd Pütter, Namensgeber der Verdienstmedaille gratuliert Carsten Clausen auf der 8. AKG e. V. Mitgliederversammlung am 13. Mai 2014 in Berlin Danke! Carsten Clausen auf der 8. AKG e. V. Mitgliederversammlung am 13. Mai 2014 in Berlin 78

78 AKG Jahresbericht 2014 Interview mit Preisträger Carsten Clausen Sehr geehrter Herr Clausen, wie sind Sie dazu gekommen, sich so im Bereich Healthcare-Compliance zu engagieren? Was ist Ihre Motivation für den Einsatz? Das Thema Healthcare-Compliance ist tatsächlich eine der wenigen Schnittstellen zwischen meinem erlerntem Beruf als Rechtsanwalt und meiner aktuellen Tätigkeit als Vertriebsleiter. Die Frage wer macht was und darf man das? beschäftigt mich tagtäglich. Firmenanwälte, stets mit Mandantenakquise beschäftigte freie Anwälte und Vereine, wie der AKG e. V., sind alle in der Theorie unterwegs, ich hingegen kann aus der Praxis berichten. Dass ich über das, was gemacht wird, so offen rede, gibt mir eine Sonderstellung im System leider. Querulant sein, hat natürlich auch seinen Reiz. Viele Akteure kennen die bestehende Gesetzeslage nicht, beziehungsweise ignorieren sie gekonnt. Lieber beschäftigen sie sich mit selbstgestricktem Vereinsrecht, darauf mache ich doch immer wieder gerne aufmerksam. Wie bewerten Sie die Zusammenarbeit zwischen Industrie und Ärzteschaft im Medizintechnologiebereich im Vergleich zum Pharmabereich? Es gibt einen deutlichen Unterschied zwischen dem Medizintechnologiebereich und dem Pharmabereich. Auch auf mein Wirken hin, gibt es beim Bundesverband der Medizinproduktehersteller (BVMed) nicht diese, meiner Meinung nach übertriebene Hysterie und die damit verbundenen Kodizes. Der Anstoß für derartige Regelungen kommt meist von europäischer Ebene, sie sind aber nicht 79

79 immer und in jedem Fall bei den nationalen Rahmenbedingungen adäquat. Ich erinnere daran, dass sich der BPI damals genötigt sah, aus der European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations (efpia) auszutreten, um europäische Kodizes nicht 1:1 umsetzen zu müssen. Auch Eucomed, die europäische Vereinigung der Medizintechnologiehersteller, versucht auf den BV- Med einzuwirken, aber das bremsen wir aus. Die bestehende Bundesgesetzlage ist vollkommen ausreichend, wir brauchen kein eigenes Verbands-Recht. Meiner Meinung nach kann man aber mit den Rahmenvorgaben sehr unterschiedlich umgehen. Es hat für mich schon eine andere Qualität, ob man nur schonungslos sanktioniert, oder ob man, wie der AKG e. V., eher ein präventives Miteinander statt konkurrenzorientiertes Gegeneinander propagiert? Das stimmt schon, aber von Natur aus sind alle Compliance-Organisationen Abmahnvereine. Das heißt, ich kann unliebsames Verhalten anderer Konkurrenten über diesen Weg versuchen abzustellen. Aber sie haben völlig Recht, den Grundsatz Prävention vor Sanktion, den lebt der AKG e. V. auch wirklich. Aber inhaltlich sind alle Pharma-Kodizes ähnlich. Als positiv bewerte ich aber tatsächlich, dass der AKG e. V. sich wirklich intern und helfend mit seinen Mitgliedern beschäftigt. Wir sollten auf keinen Fall versuchen, die eigenen Kodexregeln als untergesetzliches bundesdeutsches Recht zu etablieren, in dem es auch auf Nichtmitglieder Anwendung findet. Das hat dann natürlich nichts mehr mit freiwilliger Selbstverpflichtung innerhalb eines Vereins zu tun. Die Rechtsprechung sieht das glücklicherweise auch so. 80

80 AKG Jahresbericht 2014 Wie sehen Sie die Zukunft der Industrie in Deutschland im Hinblick auf Compliance? Sowohl die Pharma- als auch die Medizinprodukteindustrie haben ein Imageproblem, daran wird sich auch in Zukunft leider nichts ändern. Wir sind ein dankbarer Sündenbock für die Kostenexplosion im Gesundheitswesen, und wir stehen immer unter Korruptionsverdacht. Diese politische Grundhaltung wird sich weiter verschärfen, da reicht ein Blick auf das Gesetz, dort wird ein erheblicher Korruptionsverdacht manifestiert. Auch die Rolle, die den Abmahnvereinen im neuen Paragraphen 299 a bzw. b zukommen wird, betrachte ich mit Skepsis. Es wird verstärkt zu Anzeigen kommen. Das Bild, welches das System der Branche zuschreibt, und die damit zusammenhängenden Rahmenbedingungen haben Folgen. In Deutschland wird kaum noch geforscht und Patente sind rückläufig. Deutschland ist vom medizinischen Fortschritt abgekoppelt. Abgekoppelt sind wir auch, was Produkte anbelangt. Die Zusammenarbeit von Wissenschaft oder Ärzteschaft und Industrie steht schon lange unter einem korruptiven Verdacht. Wir bei B. Braun Melsungen machen in Deutschland noch Drittmittelforschung, das wird uns als verdächtig vorgeworfen. Aber entschuldigen Sie bitte dass wir dabei als Wirtschaftsunternehmen auf einen Return hoffen, ist doch nun wirklich nachvollziehbar. Die Maxime, der Arzt müsse seine Entscheidungen komplett unbeeinflusst treffen, ist, gelinde gesagt, Unsinn. Jedes Unternehmen investiert in Ver- 81

81 triebsarbeit, was genau auf die Beeinflussung von ärztlichen Entscheidungen abzielt. Dass dabei umfassend informiert werden muss, ist doch selbstverständlich, aber es geht eben auch um Werbung. Die wachsende Anzahl von Ärzten und Krankenhäusern, die sich schlichtweg weigern, Pharmareferenten zu empfangen, erschwert die medizinisch notwendige Zusammenarbeit von Industrie und Ärzteschaft. Sollte es dann nicht, gerade vor dem Hintergrund der Wettbewerbszunahme im Gesundheitswesen, vielleicht für alle Akteure im Gesundheitswesen verbindliche Complianceregeln geben? Richtig. Bei gleichen Regeln für alle hat man als sauberer Händler keine Nachteile. Eine Wettbewerbsgleichschaltung wird es aber nicht durch Kodizes geben, sondern durch den eben erwähnten Paragraphen 299 a bzw. b. In diesem Zusammenhang müssen wir aber auch wieder zwischen Pharma und Medizintechnik differenzieren. Der BVMed ist heute schon geöffnet für Nichthersteller, beispielsweise Händler, das geht beim BPI noch nicht. Wenn Sie sich erinnern, hatten zehn Vereine im Jahr 2000 einen Gemeinsamen Standpunkt erarbeitet. Fünfzehn Jahre später ist dieser Standpunkt aber in Vergessenheit geraten. Ich bin dringend dafür, dass wir einen neuen und gemeinsamen Verbandskodex erarbeiten. Das ist in den letzten Jahren an der Kompromissunwilligkeit einiger Akteure gescheitert. 82

82 AKG Jahresbericht 2014 Preisträger Carsten Clausen zeigt seine Dr. Sigurd Pütter Verdienstmedaille 83

83 Die AKG-Transparenzregel von Benjamin O. Kindermann Im abgelaufenen Jahr 2014 wurde das Thema Healthcare-Compliance entscheidend durch die neuen Transparenzregeln geprägt. Was 2010 mit dem Physician Payments Sunshine Act in den USA begann und seitdem in vielen europäischen Ländern ähnliche Gesetze nach sich zog, wurde auch Gegenstand von Selbstregulierungs-Initiativen der Pharmaindustrie. Nach Verabschiedung des Transparenz-Kodex der EFPIA (European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations) haben auf nationaler Ebene AKG e. V. und FSA e. V. eigene Transparenzregelungen ins Leben gerufen. Gemein haben gesetzliche wie verbandsrechtliche Regelungen die Zielrichtung durch eine Offenlegung aller vermögenswerten Zuwendungen, das Vertrauen der Öffentlichkeit in eine lautere Zusammenarbeit von Pharmaindustrie und Angehörigen der Fachkreise zu stärken. Während der FSA e. V. Transparenz-Kodex sich als direkte Umsetzung des EFPIA Transparenz-Kodex darstellt und alle Mitgliedsunternehmen zur Umsetzung verpflichtet sind, geht die Regelung des AKG e. V. einen eigenständigen Weg. Eingebettet als 28 des AKG-Verhaltenskodex bildet die AKG-Transparenzregelung inhaltlich alle Anforderungen des EFPIA Transparenz-Kodex ebenso ab, ist aber als Soll- und nicht als Muss-Vorschrift aus- 84

84 AKG Jahresbericht 2014 gestaltet. Damit wurde dem Grundsatz des AKG e. V. Rechnung getragen, allen auch den gesellschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden, aber die Mitgliedsunternehmen nicht über die gesetzlichen Vorgaben hinaus zu obligieren. Beginnend mit dem 01. Januar 2015 sollen alle im bezogenen Kalenderjahr getätigten vermögenswerten Zuwendungen an Angehörige der Fachkreise (HCP) und an Organisationen des Gesundheitswesens (HCO) künftig jeweils zum 30. Juni (erstmalig zum 30. Juni 2016) des jeweiligen Folgejahres in einer ohne weiteres einsehbaren Weise veröffentlicht werden. Hierbei wird sich im Regelfall die Veröffentlichung auf der Homepage des jeweiligen Mitgliedsunternehmens anbieten. Während alle Zuwendungen, die den Bereich Forschung und Entwicklung betreffen, schon aus Gründen des Wettbewerbsschutzes aggregiert und damit nicht individuell zuordenbar veröffentlicht werden, so sollen alle sonstigen Zuwendungen auf individueller Basis veröffentlicht werden. Unterschieden nach Angehörigen der Fachkreise und Organisationen des Gesundheitswesens sind die einzelnen Zuwendungen dann den Kategorien (a) Spenden und sonstige einseitige vermögenswerte Zuwendungen, (b) vermögenswerte Zuwendungen in Zusammenhang mit Fortbildungsveranstaltungen und (c) Dienstleistungs- und Beratungshonorare zuzuweisen. Bezüglich der Angehörigen der Fachkreise ist hierbei streng auf die datenschutzrechtlichen Vorgaben zu achten. Ohne ausdrückliche und informier- 85

85 te Einwilligung des betroffenen Angehörigen der Fachkreise dürfen die ihn betreffenden Daten nicht zum Zwecke der Veröffentlichung erhoben, gespeichert, genutzt oder verwendet werden. Entsprechende Vorlagen für die ordnungsgemäße Einholung der Einwilligung hat der AKG e. V. für seine Mitglieder erstellt und zum Abruf zur Verfügung gestellt. Fehlt es an einer solchen Einwilligung oder wird eine einmal erteilte Einwilligung widerrufen, so sind die vermögenswerten Zuwendungen sodann in aggregierter und nicht mehr individualisierbarer Form in den jeweiligen Kategorien zu veröffentlichen. Obgleich es sich bei der AKG-Transparenzregelung um eine fakultative Regelung handelt, bietet die Umsetzung den Mitgliedsunternehmen eine Mehrzahl an Vorteilen. Zum einen kann hierdurch das Vertrauen des Marktes in einen lauteren Wettbewerb und ein nicht von sachfremden Interessen geleitetes Verordnungsverhalten gestärkt werden. Weiter wird das gerade auch medial befeuerte Transparenzinteresse der Öffentlichkeit befriedigt und somit auch einer sonst gegebenenfalls zu erwartenden gesetzlichen Verpflichtung entgegengewirkt werden. Nicht zu unterschätzen sind aber auch die Vorteile, die die Mitgliedsunternehmen hierdurch in Hinblick auf ihr Risikomanagement erhalten. Bei der Aufbereitung der Daten zur Veröffentlichung werden alle Arten der Zusammenarbeit im Unternehmen an zentraler Stelle zusammengetragen und können 86

86 AKG Jahresbericht 2014 so hinsichtlich der Sinnhaftigkeit, insbesondere aber auch hinsichtlich ihres Risikopotentials, bewertet werden. Gerade vor dem Hintergrund des neuen Korruptionstatbestandes 299a StGB, dessen Inkrafttreten nun zeitnah zu erwarten ist, ist jedes Mitgliedsunternehmen gehalten, alle vermögenswerten Zuwendungen an Angehörige der Fachkreise und an Organisationen des Gesundheitswesens einer genauen juristischen Analyse und Bewertung zu unterziehen. Auch hierbei kann die AKG-Transparenzregelung als wertvolle Hilfestellung dienen. Der Autor: Benjamin O. Kindermann ist Gründer und Partner der Wirtschaftsrechtssozietät KLR KINDERMANN LÜGHAUSEN Rechtsanwälte. 87

87 Interview mit Dr. Philip Lüghausen zum Spannungsverhältnis von Compliance und Datenschutz Sehr geehrter Herr Dr. Lüghausen, welche Regeln bestehen für die Schaffung von Transparenz bei der Zusammenarbeit der pharmazeutischen Industrie mit der Ärzteschaft? Anders als in vielen anderen Ländern (z. B. der Sunshine Act in den USA oder das Loi Bertrand in Frankreich) existiert in Deutschland keine gesetzliche Verpflichtung, die Zusammenarbeit der pharmazeutischen Industrie mit Angehörigen der Fachkreise zu veröffentlichen. Vielmehr haben sich auf nationaler Ebene die Pharmaverbände eigenen Verhaltenskodizes verschrieben, mit denen eine bestmögliche Transparenz geschaffen werden soll. Auch der AKG e. V. hat mit der Transparenzregelung in 28 des AKG-Verhaltenskodex eine freiwillige Regelung verabschiedet, die die Rahmenbedingungen festlegt, nach denen Zuwendungen der Mitgliedsunternehmen an Ärztinnen und Ärzte transparent gemacht werden sollen. Wichtig ist aber, dass auch wenn die Regelung des AKG e. V. zur Transparenz freiwillig ist bei der Umsetzung jedenfalls die gesetzlichen datenschutzrechtlichen Verpflichtungen zwingend zu beachten sind. Da der Datenschutz in jedem pharmazeutischen Unternehmen ohnehin einen hohen Stellenwert einnehmen sollte, können die freiwilligen verbandsrechtlichen Regeln einen schönen Anknüpfungspunkt bieten, um die Einhaltung der zwingenden gesetzlichen Verpflichtungen zu überprüfen. 88

88 AKG Jahresbericht 2014 Welche datenschutzrechtlichen Bedenken gibt es im Zusammenhang mit den neuen Transparenzregelungen? Bedenken ist an dieser Stelle nicht der richtige Begriff. Selbstverständlich ist von den Mitgliedsunternehmen bei der Umsetzung der Transparenzregelung besonderes Augenmerk auf die Einhaltung des Datenschutzes zu legen. Doch zum einen sind die Datenschutzgesetze ohnehin durch jedes Unternehmen zu beachten und zum anderen wurden bereits bei der Schaffung der AKG-Transparenzregelung die datenschutzrechtlichen Herausforderungen, die eine solche Regelung mit sich bringt, von Anfang an in die konkrete Gestaltung miteinbezogen. Nehmen wir das Beispiel, dass ein Arzt für einen Vortrag für ein Mitgliedsunternehmen honoriert werden soll. Hier sieht die Transparenzreglung vor, dass neben der Höhe des Honorars auch der Name des Arztes und seine Praxisanschrift veröffentlicht werden soll. Da diese personenbezogenen Daten des Arztes unter besonderem gesetzlichen Schutz stehen, bedarf es für ihre Veröffentlichung entweder einer konkreten gesetzlichen Erlaubnis oder der Einwilligung des betroffenen Arztes. Weil die Transparenzregelungen aber lediglich verbandsrechtlichen Charakter haben, stellen sie keine gesetzliche Legitimation zur Veröffentlichung der Daten des Arztes dar. Es bedarf zur Veröffentlichung dieser Daten vielmehr einer bewussten und informierten Einwilligung, die nur der betroffene Arzt erteilen kann. 89

89 Die Mitgliedsunternehmen des AKG e. V. müssen diese Einwilligung als zentrales datenschutzrechtliches Erfordernis bei der Umsetzung der Transparenzregel wahrnehmen und verinnerlichen. Denn eine Veröffentlichung ohne entsprechende wirksame Einwilligung des Arztes wäre erstens unzulässig und zöge zweitens nicht unerhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich. Wird die Einholung dieser Einwilligung schon bei der Gestaltung der unternehmensinternen Prozesse beachtet, gelebt und regelmäßig überprüft, ergeben sich aus der Transparenzregelung selbst aber keine datenschutzrechtlichen Bedenken. Wie kann man ein etwaiges Spannungsverhältnis zwischen Datenschutz und Transparenz bestmöglich auflösen? Müsste nicht gelten: Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten? Ich bin kein Freund dieses Slogans. Er wird zu oft als vorschnelles Argument für weniger Datenschutz benutzt, was langfristig nie im Interesse der Beteiligten sein kann. Wir müssen uns einmal vor Augen halten, wo der Datenschutz seine Wurzeln hat. Er ist Ausfluss des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, das sich wiederum direkt aus den Grundrechten ableitet. Es kann im Einzelfall sehr gute Gründe dafür geben, warum ein Arzt die Veröffentlichung seiner Daten nicht wünscht, ohne dass gleich eine Unlauterkeit vermutet werden muss. Das öffentliche Interesse an einer Offenlegung aller Zuwendungen der pharmazeutischen Industrie an Angehörige der Fachkreise ist in unserem Wertekanon nicht schützenswerter als das Interesse der Betroffenen an der Geheimhaltung seiner personenbezogenen Daten. 90

90 AKG Jahresbericht 2014 Um den Interessen aller Beteiligten ausgewogen zu begegnen, sind die Mitgliedsunternehmen daher insgesamt gut beraten, die Vorgaben des Datenschutzrechts zu beachten, zu verinnerlichen und umsetzen. Das gilt insbesondere für die einzelfallbezogene Einholung der informierten Einwilligung der betroffenen Ärztinnen und Ärzte. Damit wird das Unternehmen sowohl dem Ruf nach mehr Transparenz auf der einen, als auch dem Interesse der Ärztinnen und Ärzte am Schutz ihrer Daten auf der anderen Seite gerecht. Ein etwaiger Mehraufwand hierfür lässt sich durch ein durchdachtes und effektives Prozessmanagement gering halten. Um seine Mitgliedsunternehmen dabei bestmöglich zu unterstützen, bietet der AKG e. V. übrigens zahlreiche Hilfestellungen an. Sollten bei der konkreten Ausgestaltung der Prozesse dann noch Fragen offenbleiben, stehen ihnen spezialisierte Rechtsanwälte sicher gern beratend zur Seite. Welche Rolle spielt der AKG e. V. im Spannungsverhältnis von Compliance und Datenschutz? Compliance bedeutet die Einhaltung und Beachtung von Gesetzen und Regeln. Der AKG-Verhaltenskodex ist ein Regelwerk in diesem Sinne. Als solches kann es aber immer nur im Gesamtkontext mit den übrigen Regeln und Gesetzen angewandt werden. Daher darf auch ein Verhaltenskodex niemals im Widerspruch etwa zu zwingenden gesetzlichen Vorgaben stehen. Für den AKG e. V. war es daher selbstverständlich, dass schon bei der Schaffung der Transparenzregelung die gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzrechts von 91

91 Anfang an im Fokus standen. Deshalb wurde beispielsweise auch der Fall bedacht, dass ein Arzt seine Einwilligung in die Veröffentlichung seiner Daten (zulässigerweise) verweigert oder eine einmal erteilte Einwilligung möglicherweise widerruft. Für diese Fälle wurde etwa die Möglichkeit der sogenannten aggregierten Veröffentlichung in die AKG-Transparenzregelung implementiert. Das Mitgliedsunternehmen soll in diesen Fällen die Gesamtsumme von Zuwendungen in einer bestimmten Kategorie ausweisen, ohne dass eine persönliche Zuordnung der konkreten Zuwendungen zu einem bestimmten Arzt möglich ist. Compliant zu sein im Sinne der Einhaltung der AKG-Transparenzregelung steht also nie im Widerspruch zur Einhaltung des Datenschutzes. Um den Mitgliedsunternehmen das Fahrwasser für die Umsetzung der Transparenzregeln gezielt zu bereiten, bietet der AKG e. V. Hilfestellungen an, die schon viele Fragen abdecken: Ein Leitfaden zum Beispiel erläutert praxisnah, wie die Vorgaben der Transparenzregelungen umzusetzen sind. Ein Mustereinwilligungsformular und Musterinformationsschreiben bieten zudem wichtige Anhaltspunkte für die Gestaltung von wirksamen Einwilligungen des jeweiligen Mitgliedsunternehmens. Diese Dokumente werden auf der Website des AKG e. V. zum freien Download angeboten. Außerdem bietet der AKG e. V. regelmäßige Mitarbeiterschulungen an, in der Experten alle wesentlichen Schritte der Umsetzung der Transparenzregelungen erläutern und auf konkrete Fragen der Mitarbeiter eingehen. 92

92 AKG Jahresbericht 2014 Über den Interviewpartner: Dr. Philip Lüghausen ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Düsseldorfer Wirtschaftsrechtssozietät KINDERMANN LÜGHAUSEN Rechtsanwälte (klr-legal. de). Er berät Pharmaunternehmen schwerpunktmäßig im Bereich des IT- und Datenschutzrechts sowie im Werbe- und Wettbewerbsrecht. 93

93 AKG e. V. Intern Compliance Officer Meetings Der AKG e. V. bietet zweimal im Jahr ein Compliance Officer Meeting an. Mit jeweils ca. 40 Teilnehmern finden diese Veranstaltungen ein reges Interesse. Die Behandlung compliance-relevanter Fachthemen, die das Tagesgeschäft des Compliance-Officer / Beauftragten bestimmen, und brisante aktuelle Themen stehen bei dieser Veranstaltung im Vordergrund. Die Teilnehmer haben die Gelegenheit, mit namhaften Experten diese Themen zu diskutieren. Gleichzeitig erhalten sie praktische Tipps für den Alltag. Auf diese Weise werden die Teilnehmer mit der Theorie und Praxis vertraut gemacht. Darüber hinaus bietet das Meeting den kollegialen fachlichen Austausch untereinander. 94

94 95 AKG Jahresbericht 2014

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96 AKG Jahresbericht 2014 Dr. Gunter Bienert und Kai Christian Bleicken beantworten interessante Fragen der Compliance Officer auf dem 11. und 12. Compliance Officer Meeting in Berlin...und es wird auch manchmal etwas gelacht 97

97 Veranstaltungen und Veranstaltungsangebote Workshops und Seminare 98

98 AKG Jahresbericht 2014 Interview mit Elisabeth Engels Kodexkonforme Fortbildungsveranstaltungen rechtliche Basis und tägliche Praxis Sehr geehrte Frau Engels, welche Vorteile bieten Fortbildungsveranstaltungen, die direkt von den Pharmaherstellern durchgeführt werden, und welche Gefahren sehen Sie in diesem Zusammenhang? Der Vorteil von Fortbildungsveranstaltungen, die von der Pharmaindustrie durchgeführt werden, ist offensichtlich: Ärzte bekommen wissenschaftliche Erkenntnisse aus erster Hand. Die Firmen sind ja auf bestimmte Indikationsgebiete spezialisiert und dort sehr rege, was Forschung anbelangt. Auch mit den führenden Köpfen der medizinischen Forschung sind sie, meist durch Beraterverträge, in Verbindung. Dies garantiert eine Wissensquelle für Ärzte, die stets auf dem neusten Stand ist. Auf der anderen Seite wird die Gefahr der ungebührlichen Beeinflussung gesehen. Allein wenn die Pharmaindustrie einlädt, wird dies als ein strafbewährter Vorteil gewertet, den man Ärzten zukommen lässt. Dieser Vorteil steht nicht in einem Gegenseitigkeitsverhältnis, weil die Fortbildungen kostenfrei angeboten werden. In diesem Zusammenhang berichten die Medien beispielsweise dann schnell mal von Bestechung. 99

99 Aber aus meiner Sicht bestehen keine Gefahren, wenn der wissenschaftliche Teil der Veranstaltung im Vordergrund steht und zu den Hintergründen der Veranstaltung insgesamt Transparenz herrscht. Wer die Veranstaltung nicht im stillen Kämmerlein durchführt und schon bei der Ankündigung den wissenschaftlichen Fortbildungszweck offen kommuniziert, ist auf dem richtigen Weg. Genau dafür gibt es auch den AKG-Kodex, welcher die Rahmenbedingungen hierfür nennt. Kodex ist das richtige Stichwort: Können Sie uns die Entwicklung der Vorschriften mit Bezug auf Fortbildungsveranstaltungen kurz darstellen? In der Vergangenheit wurden Fälle aufgedeckt, bei denen die Staatsanwaltschaft feststellen musste, dass in nicht-ethischer Form auf die Ärzte bei Veranstaltungen Einfluss genommen wurde. Bei Fortbildungsveranstaltungen stand vielfach der Spaß im Vordergrund. Ein großer Aufschrei ging durch die Gesellschaft, und daraufhin hat die Branche diesem vertrauensschädigenden Verhalten mit der Formulierung von Kodizes als präventive Maßnahme entgegengewirkt. Es gibt nun einen klaren Rahmen, der die Kosten, die übernommen werden, definiert und u. a. vorschreibt, dass Veranstaltungsorte mit Businesscharakter gewählt werden müssen. Es gilt das Postulat: kein Unterhaltungsprogramm! Damit hat die Pharmabranche schon früh im Vergleich zu manch anderen Wirtschaftszweigen einen großen ersten Schritt in Richtung ethisch einwandfreien Geschäftsgebaren gemacht. 100

100 AKG Jahresbericht 2014 Welche Rolle kommt dem AKG-Kodex und dem Verein an sich zu? Der AKG-Kodex gibt Unternehmen einen sicheren Halt, damit sie genau wissen, was sie dürfen und was nicht, ohne dabei besonders umfänglich zu sein. Der Kodex fungiert praktisch als ein Schutzschild, indem er darüber informiert, was erstens im Hinblick auf compliancekonformes Verhalten effektiv wirkt, zweitens nicht kompliziert anzuwenden und drittens leicht verständlich ist. Darüber hinaus ist der AKG e. V. mit seiner Beratungshotline jederzeit für Rückfragen verfügbar. Wer sich als Firma dazu entschließt, an die Ärzteschaft heranzutreten und den Ärzten einen Vorteil in Form von Wissensvermittlung bereitzustellen, dann unterstützt der AKG e. V. dabei, die dabei zum Teil auftretenden Fallstricke zu umgehen. Wie können wir uns den Ablauf des Workshops vorstellen, den Sie zu kodexkonformen Fortbildungsveranstaltungen geben? Die Teilnehmer des Workshops sind meist Projektleiter, die Veranstaltungen konzipieren und / oder durchführen und Compliance Officer, die Veranstaltungskonzepte zu prüfen haben. Der Workshop zeichnet sich durch seine Anschaulichkeit aus. Es gibt zwar eine rechtliche Einführung, aber der Hauptteil ist kein Frontalvortrag, sondern das gemeinsame Arbeiten an aktuellen Fällen und konkreten Projekten in Unternehmen. Dabei gehen wir der Frage nach, was bei Veranstaltungen erlaubt ist und was nicht. Wenn sich herausstellt, dass Konzepte in ihrer ursprünglichen Form nicht kodexkonform umsetzbar sind, erarbeiten wir Alternativvorschläge, ohne dabei das gesamte Konzept über den Haufen zu werfen. Dabei lasse ich auch meine persönliche Erfah- 101

101 rung als ehemalige Syndikusanwältin einer Veranstaltungsagentur einfließen. Wie kann man beispielsweise diplomatisch und dennoch kodexkonform reagieren, wenn Ärzte mit Kind und Kegel auf einer Veranstaltung auftauchen? Meine Kollegin und Co-Referentin Martina Klein läßt dabei ihre Erfahrungen als Veranstaltungsmanagerin anhand von möglichen Beispielkonzepten einfließen. Das Besondere an diesem Workshop ist die jeweils individuelle und praxisorientierte Herangehensweise an alltägliche Herausforderungen eines Veranstalters. Für mich entsteht der Eindruck, dass die Pharmaindustrie mittlerweile schon fast überreguliert ist. Wenn man sich andere Branchen in der Gesundheitswirtschaft anschaut, ist das eher nicht der Fall. Wären Kodizes Ihrer Meinung nach auch für andere Beteiligte des Gesundheitswesens sinnvoll? Ich sehe es nicht ganz so. Die Pharmakodizes sind im Vergleich zu anderen juristischen Regelwerken relativ knapp formuliert und darüber hinaus praxisnah strukturiert. Von einer Überregulierung würde ich da nicht sprechen. Die Pharmaindustrie ist mit gutem Beispiel vorangegangen und sollte den anderen Beteiligten im Gesundheitswesen als Vorbild dienen. Das Gesundheitssystem funktioniert am effektivsten, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Die Einführung von entsprechenden Kodizes in den anderen Zweigen halte ich deshalb für sinnvoll. Vielleicht sollte man auf ein möglichst einheitliches Regelwerk hinarbeiten, welches die Belange der meisten Beteiligten des Gesundheitswesens abdeckt. 102

102 AKG Jahresbericht 2014 Selbstverpflichtung und Selbstkontrolle funktionieren in der Pharmabranche inzwischen ausnehmend gut. Ich kenne keine andere Industrie, die sich solch weitreichende selbstverpflichtende Regeln auferlegt und deren Einhaltung dann auch wirkungsvoll kontrolliert. Die Pharmaindustrie hat hier durchaus eine Vorreiterrolle, und das sollte auch in der Öffentlichkeit hervorgehoben werden. Über die Interviewpartnerin: Elisabeth Engels, seit 2004 zugelassene Rechtsanwältin, spezialisiert auf Betreuung von Mandanten auf dem Healthcaremarkt und der darauf fokussierten Veranstaltungsbranche sowie auf die Beratung auf dem Gebiet der pharmazeutischen Complianceregelungen. 103

103 Service für unsere Mitglieder Online-Schulungen Mit diesem Schulungstool kann der AKG e. V. seinen Mitgliedsunternehmen eine sinnvolle Ergänzung zur Präsenzschulung anbieten. Compliance-Basiswissen kann so einem großen Anwenderkreis, wie z. B. dem Außendienst schnell effizient und nachhaltig zugänglich gemacht werden. Seit Einführung der Onlineschulung sind 700 Lizenzen / Zertifikate verkauft worden. Die Online-Schulung beinhaltet alle relevanten Themen der AKG e. V.-Kodizes in der Zusammenarbeit mit Angehörigen der Fachkreise und Patientenorganisationen und ermöglicht den Unternehmen den Ausbildungsstand ihrer Mitarbeiter aktuell zu überprüfen. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Prüfung erhalten die Mitarbeiter eine vom AKG e. V. unterzeichnete Urkunde. Damit werden zugleich die Schulungs- und Dokumentationserfordernisse der AKG e. V.-Kodizes erfüllt. 104

104 105 AKG Jahresbericht 2014

105 Präsenzschulungen Erfahrungsbericht Dr. Gunter Bienert, Vorsitzender der AKG e. V.- Schlichtungsstelle In den Jahren 2013 / 2014 fanden vier Inhouse-Schulungen bei Mitgliedsunternehmen statt. Die Veranstaltungen waren zufriedenstellend besucht und wurden von den Teilnehmern gut angenommen. Bei diesen handelte es sich vornehmlich um Mitarbeiter / -innen der Innendienste und der Außendienste. Sie zeigten sich an den grundsätzlichen theoretischen (wettbewerbs-, sozialund strafrechtlichen) Compliance-Anforderungen, deren Behandlung jeweils den ersten Teil der Schulungen bildete, mit ausnahmslos vielen Nachfragen höchst interessiert. An den anschließenden Erörterungen zahlreicher praktischer Fälle, die der Vertiefung dienten, arbeiteten sie engagiert mit. Insgesamt ist deshalb hierzu festzuhalten, dass die auf diese Weise stattfindende Vermittlung der Compliance-Regeln und insbesondere des AKG-Verhaltenskodexes in den vergangenen Jahren erfolgreich war und als sinnvolle Ergänzung der anderen präventiven Hilfen für die Mitglieder gewertet werden kann. Telefonische ad hoc-beratung Die telefonische ad hoc-beratung gehört zum Tagesgeschäft des AKG e. V. Täglich erreichen uns Anfragen per Mail oder Telefon, die aus aktuellen Ent- 106

106 AKG Jahresbericht 2014 scheidungssituationen an uns gestellt werden. Die Vielzahl der Anfragen zeigt, dass hier ein wesentlicher Beratungsbedarf liegt. Bislang ist es dem AKG e. V. gelungen, die Anfragen zeitnah, meist am gleichen Tag zu beantworten. Der AKG e. V. wird diesen Service der Soforthilfe weiterhin fortführen. Themenschwerpunkte: Interne und externe Fortbildungsveranstaltungen Geschenke Honorare Referentenverträge Dienstherrngenehmigung Kai Christian Bleicken bei der telefonischen Beratung 107

107 AKG e.v. in der Presse ÄrzteZeitung 16. / 17. Mai

108 AKG Jahresbericht 2014 ÄrzteZeitung 21. Juli

109 ÄrzteZeitung 17./ 18. Oktober

110 AKG Jahresbericht 2014 Mitgliederverzeichnis AKG e. V. Ạ... Alcon Pharma GmbH Alexion Pharma Germany GmbH ALK-Abelló Arzneimittel GmbH Almirall Hermal GmbH anwerina Deutschland GmbH APOCARE Pharma GmbH APOGEPHA Arzneimittel GmbH Archimedes Pharma Germany GmbH Ardeypharm GmbH Aristo Pharma GmbH Blankreutestraße Freiburg Arnulfstraße München Feldstraße Wedel Scholtzstraße Reinbeck Reichskanzler-Müller-Straße Mannheim Hauptstraße Bielefeld Kyffhäuserstraße Dresden Janderstraße Mannheim Loerfeldstraße Herdecke Wallenroder Straße Berlin 111

111 Ḅ... bene Arzneimittel GmbH Bencard Allergie GmbH BIONORICA ETHICS GmbH biosyn Arzneimittel GmbH Biotest AG Bracco Imaging Deutschland B. Braun Melsungen AG Herterichstraße München Messerschmittstraße München Kerschensteiner Straße Neumarkt Schorndorfer Straße Fellbach Landsteinerstraße Dreieich Max-Stromeyer-Straße Konstanz Carl-Braun-Straße Melsungen C... Celgene GmbH Chemische Fabrik Kreussler & Co. GmbH CHEPLAPHARM Arzneimittel GmbH Joseph-Wild-Straße München Rheingaustraße Wiesbaden Bahnhofstraße 1a Mesekenhagen 112

112 AKG Jahresbericht 2014 Chiesi GmbH Chugai Pharma Marketing Ltd. Combustin Pharmazeutische Präparate GmbH Gasstraße Hamburg Zweigniederlassung Deutschland Lyoner Straße Frankfurt am Main Offinger Straße Hailtingen Ḍ... Dermapharm AG Arzneimittel Desitin Arzneimittel GmbH DOLORGIET GmbH & Co. KG Dr. August Wolff GmbH & Co. KG Dr. Beckmann Pharma GmbH Dr. Falk Pharma GmbH Lil-Dagover-Ring Grünwald Weg beim Jäger Hamburg Otto-von-Guericke-Straße Sankt Augustin / Bonn Sudbrackstraße Bielefeld Carl-Petersen-Straße Hamburg Leinenweberstraße 5 Postfach Freiburg 113

113 Dr. F. Köhler Chemie GmbH Dr. Gerhard Mann Chem.-pharm. Fabrik GmbH DR. KADE Pharmazeutische Fabrik GmbH Dr. Willmar Schwabe GmbH & Co.KG Werner-von-Siemens-Straße Bensheim Brunsbütteler Damm Berlin (Spandau) Rigistraße Berlin Willmar-Schwabe-Straße Karlsruhe Ẹ... Effipharm GmbH EUSA Pharma GmbH Fraunhoferstraße 18a Planeg Grillparzerstraße München F... Forest Laboratories Deutschland GmbH Ferring Arzneimittel GmbH Fresenius Kabi Deutschland GmbH Friedrichstraße Berlin Fabrikstraße Kiel Else-Kröner-Straße Bad Homburg v.d.h. 114

114 AKG Jahresbericht 2014 G... G. Pohl-Boskamp GmbH & Co.KG Galderma Laboratorium GmbH Gedeon Richter Pharma GmbH GLENWOOD GMBH Pharmazeutische Erzeugnisse Grifols Deutschland GmbH Guerbet GmbH Kieler Straße Hohenlockstedt Georg-Glock-Straße Düsseldorf Eiler Straße 3 W Köln Riedener Weg Starnberg Lyoner Straße Frankfurt am Main Otto-Volger-Straße Sulzbach Ḥ... HAL Allergie GmbH Hennig Arzneimittel GmbH + Co. KG Heyl Chemisch-pharmazeutische Fabrik GmbH & Co. KG Poststraße Düsseldorf Liebigstraße Flörsheim am Main Goerzallee Berlin 115

115 Hikma Pharma GmbH Holsten Pharma GmbH Hormosan Pharma GmbH Hospira Deutschland GmbH Lochhamer Schlag Gräfelfing Im Bürgerstock Ihringen Wilhelmshöher Straße Frankfurt/ M Rablstraße München Ḷ... LEO Pharma GmbH LFB GmbH Lofarma Deutschland GmbH Louis Widmer GmbH Frankfurter Straße 233 A Neu-Isenburg An der alten Ziegelei Münster Hanns-Martin-Schleyer-Straße Willich Grossmattstraße Rheinfelden/Baden Ṃ... medac Gesellschaft für klinische Spezialpräparate mbh Theaterstraße Wedel 116

116 AKG Jahresbericht 2014 Medice Arzneimittel Pütter GmbH & Co.KG medphano Arzneimittel GmbH mibe GmbH Arzneimittel Mitsubishi Pharma Deutschland GmbH 3M Deutschland GmbH Kuhloweg Iserlohn Maienbergstraße Rüdersdorf Münchnerstraße Brehna Willstätter Straße Düsseldorf Carl-Schurz-Straße Neuss Ṇ... Nordic Pharma GmbH Norgine GmbH Novo Nordisk Pharma GmbH Fraunhoferstraße Ismaning Im Schwarzenborn Marburg Brucknerstraße Mainz Ọ... Octapharma GmbH Omnivision GmbH Elisabeth-Selbert-Straße Langenfeld Lindberghstraße Puchheim 117

117 Orion Pharma GmbH Orphan Europe (Germany) GmbH Notkestraße Hamburg Eberhard-Finckh-Straße Ulm P... PB Pharma GmbH Pharma Stulln GmbH Pharm Allergan GmbH Pharmore GmbH Pierre Fabre Pharma GmbH ProStrakan GmbH Lise-Meitner-Straße Meerbusch Werksstraße Stulln Westhafenplatz Frankfurt am Main Gildestraße Ibbenbüren Jechtinger Straße Freiburg Monschauer Straße Düsseldorf Ṛ... Recordati Pharma GmbH Riemser Pharma GmbH Eberhard-Finckh-Straße Ulm An der Wiek Greifswald Insel Riems 118

118 AKG Jahresbericht 2014 ROTEXMEDICA GmbH Arzneimittelwerk Ruhrpharm AG Bunsenstraße Trittau Heidsieker Heide Bielefeld Ṣ... Sanochemia Diagnostics Deutschland GmbH Sanofi Pasteur MSD GmbH Santen GmbH Schur Pharmazeutika GmbH & Co. KG Serumwerk Bernburg AG SERVIER Deutschland GmbH Shionogi GmbH Shire Deutschland GmbH Stresemannallee 4c Neuss Alexanderufer Berlin Erika-Mann-Straße München Schimmelpfennigstraße Düsseldorf Hallesche Landstraße 105b Bernburg Elsenheimerstraße München Leopoldstraße München Friedrichstraße Berlin 119

119 sigma-tau Arzneimittel GmbH Sinclare Pharma GmbH S & K Pharma Schumann und Kohl GmbH Liebherrstraße München Westhafen Tower Westhafenplatz Frankfurt am Main Maienbergstraße Rüdersdorf STALLERGENES GmbH Steigerwald Arzneimittelwerk GmbH Südmedica GmbH, Chem.-pharm. Fabrik Pharm. Handelsgesellschaft Swedish Orphan International GmbH Carl-Friedrich-Gauß-Str Kamp-Lintfort Havelstraße Darmstadt Ehrwalder Straße München Robert-Bosch-Straße 11B Langen Ṭ... TAD Pharma GmbH Théa Pharma GmbH Heinz-Lohmann-Straße Cuxhaven Schillerstraße Berlin 120

120 AKG Jahresbericht 2014 Ụ... Ursapharm Arzneimittel GmbH Industriestraße Saarbrücken Ṿ... VERLA-PHARM Arzneimittelfabrik Apotheker H. J. v. Ehrlich GmbH & Co. KG Vertex Pharmaceuticals (Germany) GmbH Hauptstraße Tutzing Josephspitalstraße München Ẉ... WALA Heilmittel GmbH Warner Chilcott Deutschland GmbH WELEDA AG Wörwag Pharma GmbH & Co.KG Dorfstraße Bad Boll/Eckwälden Dr. Otto-Röhm-Straße Weiterstadt Möhlerstraße Schwäbisch Gmünd Calwer Straße Böblingen Ẓ... Zambon GmbH Kurfürstendamm 103/ Berlin 121

121 Außerordentliche Mitglieder Bastian-Werk GmbH DGÄF- Deutsche Gesellschaft für ärztliche Fortbildung mbh Credopard GmbH Europe Convention GmbH & Co. KG face to face GmbH MED-X-PRESS GmbH primus conulting group GmbH August-Exter-Straße München Pasinger Straße München Moosmangstraße Kaufbeuren Bahnhofsstraße Garmisch Partenkirchen Probsteigasse Köln Pracherstieg Goslar Fraunhoferstraße Martinsried München 122

122 AKG Jahresbericht 2014 Notizen 123

123 124

124 AKG Jahresbericht 2014 Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen AKG e. V. Friedrichstraße Berlin Telefon: +49 (30) Telefax: +49 (30) info@ak-gesundheitswesen.de

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