Checkliste für Bauanträge

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1 Checkliste für Bauanträge

2 Checkliste für Bauanträge Allgemeines Die Checkliste für die Vollständigkeit der Bauvorlagen ist folgendermaßen gegliedert. Im Abschnitt 1 werden zunächst sämtliche grundsätzlichen Bestandteile, welche in jedem Fall vorhanden sein müssen, aufgelistet. In Abhängigkeit der Lage des Baugrundstückes im Aussenbereich, im Innenbereich oder im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes werden weitere Bauvorlagen notwendig oder Eintragungen in den bereits genannten Bestandteilen erforderlich. Diese finden Sie im 2. Abschnitt. Der dritte Abschnitt komplettiert die Unterlagen aufgrund besonderer Nutzung des Bauwerkes. Hinweise zu besonders zu ergänzenden Unterlagen für Denkmalschutz, Abbruch usw. finden Sie im vierten Abschnitt und der fünfte und letzte Abschnitt dient der Bestimmung der Anzahl der Mehrfertigungen zur Anhörung von Fachbehörden. Durch die entsprechende Vorlage ausreichender Mehrfertigungen wird das Baugenehmigungsverfahren erheblich beschleunigt. Bei Fragen zur Auslegung sowie zur Komplettierung der Unterlagen über das hier aufgezeigte Maß hinaus stehen Ihnen die Kreisbaumeister des Bauamtes Waldshut jederzeit gerne zur Verfügung. P. Grüninger Amt 31, Amtsleiterin

3 1. Allgemeine Unterlagen Bauherr Sind mehrere Bauherrn benannt oder ja Einen verantwortlichen Bevollmächtigen ist Bauherr eine juristische Person? benennen. (Vollmacht) Benennung des Bauvorhabens Planverfasser Ist der Planverfasser für das geplante ja Nachweis der Planvorlageberechtigung Vorhaben zulässig? ( 43 LBO) Arch.-Listen-Nr., Meisterbrief usw. Standsicherheitsnachweis Ist der Standsicherheitsnachweis ja Erklärung zum Standsicherheitsnachweis notwendig? schriftlicher Teil des Lageplan Sachverständigenlageplan notwendig? Notwendigkeit gemäß LBOVVO 5 Angaben zum Grundstück, den Eigentumsverhältnissen und den Anliegern ja Bestehen Baulasten auf dem Flurstück? Ist der Bauherr auch Eigentümer? Angabe der Baulasten Einverständniserklärung des Eigentümers zeichnerischer Teil des Lageplan Sachverständigenlageplan notwendig? Notwendigkeit gemäß LBOVVO 5 Vermassung zu Grundstücksgrenzen Darstellung gemäß LBO VVO Darstellung Erschliessung und STPLe ja Bestehen Baulasten auf dem Flurstück? Entwässerung Darstellung der Baulastflächen Darstellung der Entwässerung

4 1. Allgemeine Unterlagen Bauliche Anlage in Grenznähe Darstellung der Abstandsflächen auf Darstellung gemäß LBO VVO gesonderten Lageplanauszug ja Stellung auf Grenze oder mind. 50 cm Ab- Stellung auf Grenze zulässig stand Stellung in Grenznähe unzulässig Flächen-, Anbau oder Vereinigungsbaulast (gegebenenfalls Sachverständigenlageplan) Bauzeichnungen Darstellung gemäß LBO VVO Darstellung Brandschutzmaßnahmen Darstellung Sicherung der Fluchtwege Bestehendes und geplantes Gelände Darstellung Wandhöhen WH bei Gaupen beachten WH Spezialität Pultdach beachten Baubeschreibung Anzahl der erforderlichen Stellplätze Stellplatzverordnung Baukosten Kosten der Kostengruppe 3 nach DIN 276 Bauteilanforderungen Entsprechend LBO AVO Feuerungsanlagen Grundsätzlich immer beizulegen Auch bei Erweiterung der bestehenden Heizungsanlage Bauleiter Ist ein Bauleiter erforderlich? Benennen eines Bauleiter und Bestimmung Dessen durch Unterschrift Statistischer Erhebungsbogen notwendig? Unterhalb der Erfassungsgrenze sind Nichtwohnbauten unter 350 cbm oder ja Baukosten unter ,- Euro

5 1. Allgemeine Unterlagen Wohnflächenermittlung wird nicht geprüft, das Beilegen ist nicht Bei Berechnung neue WoFlV beachten zwingend erforderlich Nach Fertigstellung Vorlage des Energieausweis und der Form und Umfang des Nachweises Bestätigung des Planverfassers vom Ausmaß der Bautätigkeit abhängig Vordruck für die Einhaltung der Vor- Schriften des E-Wärme-G ab dem zwingend max. 3 Monate nach Inbetriebnahme

6 2. Planvorlagen in Abhängigkeit der Lage Bei Fragen zur Lage des Baugrundstückes im Innen- Aussen- oder Geltungsbereich eines Bebauungsplanes erhalten Sie bei der Gemeinde oder beim Baurechtsamt in Waldshut. Lage innerhalb des Geltungsbereiches eine Bebauungsplanes schriftlicher Teil des Lageplan Maß der baulichen Nutzung Nachweis der Geschoßigkeit Nachweis der Einhaltung des Maß der Nutzung BauNVO Sicherstellen, dass mit der damals gültigen BauNVO gerechnet wird zeichnerischer Teil des Lageplan Darstellung der Maßgaben des Einzeichnung Baufenster Bebauungsplanes Bebauungsplan Bebauungsplanvorschriften nicht Antrag auf Ausnahme oder Befreiung eingehalten ja gemäß 56 LBO oder 31 BauGB Lage im Aussenbereich An die Zulässigkeit sind strenge landwirtsch. Privilegierung gegeben Zahlreiche Mehrfertigungen erforderlich, Anforderungen gestellt Zulässige Erweiterung best. Gebäude siehe Abschnitt 5 Zwingend nur im Aussenbereich möglich

7 2. Planvorlagen in Abhängigkeit der Lage Lage im Innenbereich Zulässigkeit Nachweis des Einfügens muss Gegebenenfalls Unterlagen zur Beurteilung erbracht werden der Einfügung beilegen Mehrfertigungen zur Anhörung FB notwendig. Siehe Abschnitt 5

8 3. Planvorlagen in Abhängigkeit der Nutzung In Abhängigkeit von der beantragten Nutzung werden zusätzliche Anforderungen gestellt. Diese sind im Zuge des Bauantragsverfahrens nachzuweisen. Barrierefreiheit Erforderlichkeit ergibt sich aus 39 LBO Bei Umbau gegebenenfalls Befreiung nach 39 (3) aufgrund der Wirtschaftlichkeit Gewerblichen Nutzung Baubeschreibung für gewerbl. Anlagen gegebenenfalls Erläuterungsbericht Brandschutz DIN 18230, 18232, Industriebaurichtlinie Bemessung ohne Brandlastberechnung Bemessung mit Brandlastberechnung Standsicherheit Prüfung erforderlich? Erklärung unter 1 nicht notwendig Ergibt sich aus LBO VVO 18 ja Prüfstatik Gewünschter Prüfer benennen ja Beginn Prüfung vor Baugenehmigung Risikoerklärung notwendig Mehrfertigungen Diverse Mehrfertigungen notwendig siehe Abschnitt 5

9 4. Planvorlagen in besonderen Fällen Grenzüberbauung Vereinigungsbaulast Abbruch bei größeren Abbruchmaßnahmen Rückbauplanung vorlegen Benennung des Abbruchunternehmers Bogen für Abgangsstatistik Mehrfertigung für Amt für Umweltschutz Denkmalschutz ist Gebäude betroffen? Mehrfertigung für untere Denkmalschutz- Info Baurechtsamt oder Gemeinde behörde erforderlich Bilder des bestehenden Objektes Geplante Maßnahmen erläutern

10 5. Anzahl der Mehrfertigungen zur FB-Anhörung Zur Anhörung von Fachbehörden ist grundsätzlich für jede zu hörende Behörde eine Mehrfertigung notwendig. Die folgende Liste zeigt die Zuständigkeit verschiedener Behörden. Die Mehrfertigungen ergeben sich additiv. Für jede Behörde genügt eine Fertigung. Landwirtschaftsamt Bestätigt die Privilegierung für Errichtung Bedarf einer Mehrfertigung Im Außenbereich Gewerbeaufsicht Bei allen gewerblichen Bauvorhaben Bedarf einer Mehrfertigung zur Stellungnahme aufzufordern Kommunalamt Bei allen kommunalen Bauvorhaben Bedarf einer Mehrfertigung zur Stellungnahme aufzufordern Gewerbeaufsicht Bei allen gewerblichen Bauvorhaben Bedarf einer Mehrfertigung zur Stellungnahme aufzufordern Strassenverkehrsamt Ausfahrt im Kreuzungsbereich, unüber- Bedarf einer Mehrfertigung sichtliche Ausfahrt, Verkehr wird verdeckt Strassenbauamt Baugrundstück liegt innerhalb von 40 m Bedarf einer Mehrfertigung an einer Bundes- oder Landesstrasse Forstamt Nähe zum Wald unter 30 m vorhanden Bedarf einer Mehrfertigung oder bestätigt die Privilegierung für Errichtung Im Außenbereich

11 5. Anzahl der Mehrfertigungen zur FB-Anhörung Gesundheitsamt Anhörung erforderlich bei Praxen und Bedarf einer Mehrfertigung Hygiene Ordnungsamt Stellungnahme bei Konzessionen für Bedarf einer Mehrfertigung Schankwirtschaften und Vergnügungsstätten Veterinär Anhörung bei Haltung von Tieren Bedarf einer Mehrfertigung erforderlich Kreisbrandmeister Bei gewerblichen, kommunalen und Bedarf einer Mehrfertigung besonderen Bauvorhaben Das Amt für Umweltschutz vereint mehrere Funktionen. Die Stellungnahme benötigt auch bei mehreren zu prüfenden Sachverhalten nur eine Mehrfertigung. Gewässerschutz Gewässer in der Nähe Bedarf einer Mehrfertigung Heizöllagerung Ab 5000 l Heizöllagerung Umweltschutz Abfallwirtschaft Bodenschutz sämtliche umweltrechtliche Belange Abbruch und Lagerung von Reststoffen Anfall und Lagerung von Gülle Bas 2007

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