Datenschutz in Telekommunikation und Telemedien

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Datenschutz in Telekommunikation und Telemedien"

Transkript

1 Datenschutz in Telekommunikation und Telemedien Henry Krasemann Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein

2 Datenschutz und Telekommunikation

3 Abgrenzung Telekommunikation Technische Seite des Internets Tele- und Mediendienste Inhaltliche Aspekte 3

4 Telekommunikationsrecht Beruht auf Art. 87f GG Nach Maßgabe eines Bundesgesetzes gewährleistet der Bund im Bereich des Postwesens und der Telekommunikation flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen Historisch gewachsen aus Monopol der Post Deregulierung / Liberalisierung des Marktes durch die EU Privatisierung der Telekom AG Heterogenes Rechtsgebiet aus Wirtschaftsverwaltungsrecht, Verbraucherrecht, Datenschutz, öffentliche Sicherheit, Verteilung knapper Güter Stark verfassungsrechtlich und europarechtlich eingebettet Vorgänger: Fernmeldeanlagengesetz 4

5 Zielsetzung 1 TKG Zweck des Gesetzes ist es, durch technologieneutrale Regulierung den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation und leistungsfähige Telekommunikationsinfrastruktur zu fördern und flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten 5

6 TK-Recht Begriffe 3 TKG Telekommunikation Der technische Vorgang des Aussendens, Übermittelns und Empfangs von Signalen mittels Telekommunikationsanlagen Telekommunikationsanlagen Technische Einrichtungen oder Systeme, die als Nachrichten identifizierbare elektromagnetische oder optische Signale senden, übertragen, vermitteln, empfangen, steuern oder kontrollieren können Somit nicht auf Internet beschränkt Auch Sprachtelefonie, Mobilfunk, Satellitenfunk etc. 6

7 Inhalt, nähere Umstände (Beteiligung an Vorgang) Auch Verbindungsversuche Überwachung in Unternehmen Nur ggf. anlassbezogen zulässig In der Regel nicht den Inhalt Schutz des Anrufers Fernmeldegeheimnis Art. 10 GG / 88 TKG Dienstliche Nutzung vs. private Nutzung Urlaubsvertretung / Nachfolger Betriebsvereinbarung? Spam / automatische Aussortierung Virenprüfung zulässig aus Selbstschutzgründen Rechte des Administrators 7

8 TKG Datenschutz 91 ff. Schutz personenbezogener Daten von Teilnehmern und Nutzern sowie jur. Personen Informationspflichten 93 TKG Unterrichtung über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten Bei Vertragsschluss In allgemein verständlicher Form Hinweis auf Wahl und Gestaltungsmöglichkeiten Einwilligung im elektronischen Verfahren gem. 94 TKG möglich Bewusst Eindeutig Protokolliert Abrufbar Widerrufbar 8

9 Bestandsdaten für Vertragszweck 95 TKG TKG Datenschutz 91 ff. Übermittlung an Dritte nur mit Einwilligung Für Werbung nur bei Einwilligung / innerhalb Zweck Bei Werbung mittels Text-/Bildmitteilungen an das Telefon oder per Post auch möglich bis zum Widerspruch Zuvor muss ein deutlicher Hinweis gegeben werden Hinweis auch bei jeder Nachricht notwendig Zulässigkeit der Kopie des Ausweises (muss jedoch nach Feststellung der Angaben vernichtet werden) Erbringung des Dienstes darf nicht von Einwilligung zu anderen Zwecken abhängig gemacht werden (Kopplungsverbot) 9

10 Verkehrsdaten 96 TKG TKG Datenschutz 91 ff. Beteiligte Anschlüsse, Beginn/Ende der Verbindung, genutzte TK- Dienste, Datenmengen etc. Grundsätzlich nach Diensterbringung zu löschen Ausnahmen: Entgeltberechnung und Abrechnung 97 TKG Einzelverbindungsnachweis 99 TKG Störungen von TK-Anlagen und Missbrauch von TK-Diensten 100 TKG Mitteilen ankommender Verbindungen bei belästigenden Anrufen 101 TKG (Vorratsdatenspeicherung) Weitere Nutzung (z.b. Analyse) nur nach Einwilligung 10

11 Entgeltermittlung 97 TKG TKG Datenschutz 91 ff. Übermittlung für Berechnung ggf. zulässig Nicht erforderliche Daten sind sofort zu löschen (Ausnahme: Vorratsdatenspeicherung) Verkehrsdaten müssen (maximal) 6/7 Monate nach Rechnungsstellung aufbewahrt werden Ausnahme: Einwendung 11

12 Standortdaten 98 TKG Einwilligung für Verarbeitung erforderlich Untersagung muss jederzeit möglich sein Keine Unterbindung hinsichtlich 112 etc. TKG Datenschutz 91 ff. Einzelverbindungsnachweis 99 TKG Haushaltsangehörige / Mitarbeiter / Betriebsrat müssen ggf. zustimmen Nummern von Beratungsstellen dürfen nicht auftauchen 12

13 TKG Datenschutz 91 ff. Störung/Missbrauch der Dienste 100 TKG Daten dürfen zur Feststellung / Beseitigung gespeichert werden Aufschalten etc. nach Hinweis Mitteilen ankommender Anrufe 101 TKG Bei Belästigung und Bedrohung Muss schlüssig vorgetragen werden Rufnummernanzeige- und Unterdrückung 102 TKG Unterdrückung muss sowohl für Anrufer als auch Angerufenen möglich sein Unentgeltliche Abstellung automatischer Anrufweiterleitungen ( 103 TKG) Teilnehmerverzeichnis 104 TKG Inkl. Auskunftserteilung Widerspruchsmöglichkeit bei Auskunft über die Nummer Hinweispflicht 13

14 Telemedienrecht

15 Anwendungsbereich des Telemediengesetzes 1 TMG Dieses Gesetz gilt für alle elektronischen Informationsund Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes, die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, telekommunikationsgestützte Dienste nach 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes oder Rundfunk nach 2 des Rundfunkstaatsvertrages sind (Telemedien). Dieses Gesetz gilt für alle Anbieter einschließlich der öffentlichen Stellen unabhängig davon, ob für die Nutzung ein Entgelt erhoben wird. 15

16 Anbieter / Nutzer 2 TMG Diensteanbieter ist jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt (somit auch Access-Provider) Sowohl Betreiber von Internetauftritten Wie auch Betreiber von Internetservern Nutzer ist jede natürliche oder juristische Person, die Telemedien nutzt, insbesondere um Informationen zu erlangen oder zugänglich zu machen Somit schlichtweg jeder Nutzer 16

17 Herkunftslandprinzip 3 TMG In der Bundesrepublik Deutschland niedergelassene Diensteanbieter und ihre Telemedien unterliegen den Anforderungen des deutschen Rechts auch dann, wenn die Telemedien in einem anderen Staat innerhalb des Geltungsbereichs der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt (ABl. EG Nr. L 178 S. 1) geschäftsmäßig angeboten oder erbracht werden. Es gilt prinzipiell das Recht des Heimatlandes (Sitz) nicht wo Rechtswirkung entsteht Jedoch zahlreiche Ausnahmen in fast allen internetrelevanten Gebieten (Strafrecht, Verbraucherverträge, Grundstückverträge, unverlangte Werbung, Urheberrecht etc.) 17

18 Zulassungsfreiheit 4 TMG Telemedien sind im Rahmen der Gesetze zulassungs- und anmeldefrei. Anders: teilweise TKG 18

19 Datenschutz im TMG Ehemals Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) 11 TMG: Regelungen gelten nicht innerhalb von Dienst- und Arbeitsverhältnissen (bei ausschließlich beruflichen Zwecken) Innerhalb von / zwischen nicht-öffentlichen Stellen Einschränkungen bei Anbietern von Diensten, die überwiegend Telekommunikationsdienste sind 19

20 Datenschutzregelungen im TMG Grundsatz ( 12 TMG): Verarbeitung personenbezogener Daten nur zulässig, wenn Einwilligung oder Gesetzesgrundlage (zur Erbringung des Dienstes / Abrechnung) 20

21 Datenschutzerklärung vorgeschrieben: Unterrichtungspflichten 13 TMG Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten in Staaten außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie 95/46/EG [ ] in allgemein verständlicher Form zu unterrichten, sofern eine solche Unterrichtung nicht bereits erfolgt ist. Bei einem automatisierten Verfahren, das eine spätere Identifizierung des Nutzers ermöglicht und eine Erhebung oder Verwendung personenbezogener Daten vorbereitet, ist der Nutzer zu Beginn dieses Verfahrens zu unterrichten. (Cookies) Der Inhalt der Unterrichtung muss für den Nutzer jederzeit abrufbar sein. 21

22 Einwilligung Die Einwilligung ( 13 Abs. 2 TMG) kann elektronisch erklärt werden, wenn der Diensteanbieter sicherstellt, dass der Nutzer seine Einwilligung bewusst und eindeutig erteilt hat, die Einwilligung protokolliert wird, der Nutzer den Inhalt der Einwilligung jederzeit abrufen kann und der Nutzer die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann. Der Diensteanbieter hat den Nutzer vor Erklärung der Einwilligung auf das Recht zum Widerruf hinzuweisen. 22

23 Technische und organisatorische Vorkehrungen Der Anbieter muss sicherstellen, dass der Nutzer die Nutzung des Dienstes jederzeit beenden kann, die anfallenden personenbezogenen Daten über den Ablauf des Zugriffs oder der sonstigen Nutzung unmittelbar nach deren Beendigung gelöscht oder in den Fällen von Aufbewahrungspflichten gesperrt werden, der Nutzer Telemedien gegen Kenntnisnahme Dritter geschützt in Anspruch nehmen kann, die personenbezogenen Daten über die Nutzung verschiedener Telemedien durch denselben Nutzer getrennt verwendet werden können, Nutzungsdaten nur für Abrechnungszwecke zusammengeführt werden können und Nutzungsprofile nicht mit Angaben zur Identifikation des Trägers des Pseudonyms zusammengeführt werden können. 23

24 Weitere Anbieterpflichten Die Weitervermittlung zu einem anderen Diensteanbieter ist dem Nutzer anzuzeigen. Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren. Der Diensteanbieter hat dem Nutzer nach Maßgabe von 34 BDSG auf Verlangen Auskunft über die zu seiner Person oder zu seinem Pseudonym gespeicherten Daten zu erteilen. Die Auskunft kann auf Verlangen des Nutzers auch elektronisch erteilt werden. 24

25 Neu: 13 Abs. 7 TMG Diensteanbieter haben, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist, im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortlichkeit für geschäftsmäßig angebotene Telemedien durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass 1. kein unerlaubter Zugriff auf die für ihre Telemedienangebote genutzten technischen Einrichtungen möglich ist und 2.diese a) gegen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten und b) gegen Störungen, auch soweit sie durch äußere Angriffe bedingt sind, gesichert sind. Vorkehrungen nach Satz 1 müssen den Stand der Technik berücksichtigen. Eine Maßnahme nach Satz 1 ist insbesondere die Anwendung eines als sicher anerkannten Verschlüsselungsverfahrens.

26 Bestandsdaten 14 TMG Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers nur erheben und verwenden, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Diensteanbieter und dem Nutzer über die Nutzung von Telemedien erforderlich sind (Bestandsdaten). Auf Anordnung der zuständigen Stellen darf der Diensteanbieter im Einzelfall Auskunft über Bestandsdaten erteilen. Strafverfolgung, Verfassungsschutz etc. Auch: Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum 26

27 Nutzungsdaten 15 TMG Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers nur erheben und verwenden, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten). Merkmale zur Identifikation des Nutzers, Angaben über Beginn und Ende sowie des Umfangs der jeweiligen Nutzung und Angaben über die vom Nutzer in Anspruch genommenen Telemedien. 27

28 Nutzungsdaten Der Diensteanbieter darf für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung der Telemedien Nutzungsprofile bei Verwendung von Pseudonymen erstellen, sofern der Nutzer dem nicht widerspricht. Hinweispflicht auf Widerspruchsrecht Diese Nutzungsprofile dürfen nicht mit Daten über den Träger des Pseudonyms zusammengeführt werden. 28

29 Nutzungsdaten Zur Entgeltermittlung dürfen die Daten an Dritte übermittelt werden. Die Abrechnung über die Inanspruchnahme von Telemedien darf Anbieter, Zeitpunkt, Dauer, Art, Inhalt und Häufigkeit bestimmter von einem Nutzer in Anspruch genommener Telemedien nicht erkennen lassen, es sei denn, der Nutzer verlangt einen Einzelnachweis. Der Diensteanbieter darf Abrechnungsdaten, die für die Erstellung von Einzelnachweisen über die Inanspruchnahme bestimmter Angebote auf Verlangen des Nutzers verarbeitet werden, höchstens bis zum Ablauf des sechsten Monats nach Versendung der Rechnung speichern. Ausnahme: Einwendungen Längere Speicherung zulässig, wenn Anhaltspunkte für Missbrauch (ohne Zahlung von Entgelt) 29

30 Google

31 Stichwort Google Google-Suche Google-Desktop Google-Maps & Streetview Googl Google-Calendar Google-Text und Tabellen Google-Reader Google Video / YouTube Google-Checkout Google Picasa Google Analytics Google Chrome Android

32 Google-Datenschutzerklärung Unter Umständen verknüpfen wir personenbezogene Daten aus einem Dienst mit Informationen und personenbezogenen Daten aus anderen Google-Diensten. Anordnung dagegen der Hamburger Datenschütz Inzwischen: Einwilligung wird eingeholt

33 Google-Urteil Recht auf Vergessen?

34 : Google muss Suchergebnisse bei Namenssuche sperren Das Google-Urteil In der Regel nunmehr nationales Recht anwendbar (Begriff der Niederlassung weit gefasst) Sperrung ist nicht Löschung Gilt nur in Europa oder der Welt? Alle Einträge betroffen oder nur alte Einträge? Wie schnell reagiert Google? Anträge unter support.google.com.

35 Alternativen Meta-Suchmaschinenen:

36 Soziale Netzwerke

37 Faszination Soziale Netzwerke Bin ich schon drin? Quelle: AOL-Werbung /

38 YouNow

39 Probleme: Adressbuchübernahme Verschlüsselung Accountübernahme Mangelnde Transparenz Updates / Blauer Haken WhatsApp

40 Snapchat 2013/2014: Datenleck 2014: Gefahr von Massenmeldungen Bilder wirklich weg?

41 Entscheide Du, Sonst tun es andere für Dich! 41

42 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Henry Krasemann Telefon: Titel über "Ansicht", "Kopf- und Fußzeile" anpassen... 42

Datenschutz in Telemedien / Sozialen Netzwerken

Datenschutz in Telemedien / Sozialen Netzwerken Datenschutz in Telemedien / Sozialen Netzwerken Henry Krasemann Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Datenschutz und Telekommunikation Abgrenzung Telekommunikation Technische Seite

Mehr

Datenschutz in Telemedien / Sozialen Netzwerken

Datenschutz in Telemedien / Sozialen Netzwerken Datenschutz in Telemedien / Sozialen Netzwerken Henry Krasemann Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Datenschutz und Telekommunikation Abgrenzung Telekommunikation Technische Seite

Mehr

Datenschutz in Telemedien / Sozialen Netzwerken und Fotorecht

Datenschutz in Telemedien / Sozialen Netzwerken und Fotorecht Datenschutz in Telemedien / Sozialen Netzwerken und Fotorecht Henry Krasemann Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Datenschutz und Telekommunikation Abgrenzung Telekommunikation

Mehr

Datenschutz im Web 2.0. Unvollständige Anmerkungen aus Anlass der Diskussion bei Radio Köln am 19. September 2011.

Datenschutz im Web 2.0. Unvollständige Anmerkungen aus Anlass der Diskussion bei Radio Köln am 19. September 2011. Datenschutz im Web 2.0 Unvollständige Anmerkungen aus Anlass der Diskussion bei Radio Köln am 19. September 2011 Facebook AGB (1) 2 1 Facebook AGB (2) Sollte es bei der übersetzten Version dieser Erklärung

Mehr

Da müssen wir rein. Was Unternehmen in sozialen Netzwerken beachten müssen

Da müssen wir rein. Was Unternehmen in sozialen Netzwerken beachten müssen Da müssen wir rein Was Unternehmen in sozialen Netzwerken beachten müssen Henry Krasemann Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Die 7 Säulen des ULD Prüfung Beratung Schulung inkl.

Mehr

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 5 und 6 (29.6. 13.7.2011) 1 Grobübersicht 1. Einführung, europa- und verfassungsrechtliche

Mehr

Übermittlung und Speicherung von Daten aus technischen Gründen und zu Zwecken von Statistik und Marktforschung

Übermittlung und Speicherung von Daten aus technischen Gründen und zu Zwecken von Statistik und Marktforschung Impressum Robert Moros procon Consulting Kreuzstrasse 1 76709 Kronau +49 72 53 9 68 42 02 office [at] proconconsulting.biz https://www.proconconsulting.biz Datenschutzerklärung Allgemein Die Erhebung und

Mehr

Das neue Telemediengesetz - TMG. 5. Jahreskonferenz des FFD Forum für Datenschutz Datenschutztage April 2007, Wiesbaden. Dr.

Das neue Telemediengesetz - TMG. 5. Jahreskonferenz des FFD Forum für Datenschutz Datenschutztage April 2007, Wiesbaden. Dr. Das neue Telemediengesetz - TMG 5. Jahreskonferenz des FFD Forum für Datenschutz Datenschutztage 2007 23. April 2007, Wiesbaden Dr. Thilo Weichert Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur zweiten Auflage... Vorwort zur ersten Auflage... Bearbeiterverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis...

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur zweiten Auflage... Vorwort zur ersten Auflage... Bearbeiterverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... Vorwort zur zweiten Auflage... Vorwort zur ersten Auflage... Bearbeiterverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... V VI VII XVII Teil 1: Kommentierung BDSG Einleitung... 1 Erster Abschnitt Allgemeine und gemeinsame

Mehr

Speicherrechte nach dem Telemediengesetz (TMG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG)

Speicherrechte nach dem Telemediengesetz (TMG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG) Speicherrechte nach dem Telemediengesetz (TMG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG) von Felix Banholzer Das Telemediengesetz regelt andere Teledienste als das Telekommunikationsgesetz. Daher ist eine

Mehr

Datenschutzgerechte Website-Gestaltung. rechtliche Aspekte. Dr. Klaus Globig, Stv. LfD 28.01.2011 5. Europäischer Datenschutztag Folie 1

Datenschutzgerechte Website-Gestaltung. rechtliche Aspekte. Dr. Klaus Globig, Stv. LfD 28.01.2011 5. Europäischer Datenschutztag Folie 1 Folie 1 Folie 2 Datenschutzgerechte Website-Gestaltung rechtliche Aspekte Folie 3 Was ist eine Web-Site? Technisch handelt es sich bei einer Website um Daten, die auf elektronischem Weg über das Internet

Mehr

Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs Datenschutzbeauftragter

Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs Datenschutzbeauftragter Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs Datenschutzbeauftragter Goethestraße 27 18209 Bad Doberan Telefon: 038203/77690 Telefax: 038203/776928 Datenschutzbeauftragter Schütte, Goethestraße 27, 18209 Bad Doberan

Mehr

Datenschutz im E-Commerce

Datenschutz im E-Commerce Datenschutz im E-Commerce RA Christopher Beindorff Beindorff & Ipland Rechtsanwälte Rubensstr. 3-30177 Hannover Tel.: 0511 6468098 / Fax 0511-6468055...... www.beindorff-ipland.de info@beindorff-ipland.de

Mehr

Datenschutzrechtliche Bewertung der Wearables

Datenschutzrechtliche Bewertung der Wearables Datenschutzrechtliche Bewertung der Wearables - 1 - Inhaltsverzeichnis I. VERANTWORTLICHE STELLE, ANWENDBARES RECHT 4 II. DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN IN DER APP... 4 III. DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN IM WEB-PORTAL...

Mehr

Datenschutzrechtliche Bewertung der Wearables

Datenschutzrechtliche Bewertung der Wearables Datenschutzrechtliche Bewertung der Wearables Interner Prüfkatalog der Aufsichtsbehörden - 1 - Inhaltsverzeichnis I. VERANTWORTLICHE STELLE, ANWENDBARES RECHT 4 I. VERANTWORTLICHE STELLE, ANWENDBARES RECHT...

Mehr

Remote Support Datenschutz-

Remote Support Datenschutz- Lenze Service & Support Remote Support Datenschutz- erklärung (DSE) 22.08.2016 Seite 1/5 Inhalt 1 Einleitung... 3 2 Nutzung von TeamViewer und Registrierung... 3 3 Erbringung der Remote-Leistungen... 4

Mehr

Vorlesung Telekommunikationsrecht. Telemedienrecht

Vorlesung Telekommunikationsrecht. Telemedienrecht Vorlesung Telekommunikationsrecht Telemedienrecht Wiederholung Zu welchen Zwecken können Sicherheitsbehörden die Telekommunikation überwachen? Worin liegt die Besonderheit strategischer Beschränkungen

Mehr

Ass. jur. Jan K. Koecher, Forschungsstelle Recht im DFN. 41. DFN-Betriebstagung Forum Rechtsfragen

Ass. jur. Jan K. Koecher, Forschungsstelle Recht im DFN. 41. DFN-Betriebstagung Forum Rechtsfragen 41. DFN-Betriebstagung 12. 13.10.2004 Forum Rechtsfragen 1 Themen Neuerungen durch das neue TKG Ass. jur. Jan K. Koecher Haftung für fremde Inhalte im Internet Ass. jur. Noogie C. Kaufmann Verhalten bei

Mehr

Telemediengesetz (TMG)

Telemediengesetz (TMG) Telemediengesetz (TMG) vom 26.02.2007 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. Mai 2010 in Kraft getreten am 31. Mai 2010 (BGBl. I S. 692) Der Bundestag hat folgendes Gesetz beschlossen: LFK

Mehr

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 6, ausgegeben zu Bonn am 28. Februar 2007

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 6, ausgegeben zu Bonn am 28. Februar 2007 179 Gesetz zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz ElGVG)*) Vom 26. Februar

Mehr

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 6, ausgegeben zu Bonn am 28. Februar 2007

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 6, ausgegeben zu Bonn am 28. Februar 2007 179 Gesetz zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz ElGVG)*) Vom 26. Februar

Mehr

Telemediengesetz (TMG)

Telemediengesetz (TMG) Telemediengesetz (TMG) TMG Ausfertigungsdatum: 26.02.2007 Vollzitat: "Telemediengesetz vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 179), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. Mai 2010 (BGBl. I S. 692)

Mehr

Vorlesung Datenschutzrecht. Bereichsspezifisches Datenschutzrecht II Telemedienrecht

Vorlesung Datenschutzrecht. Bereichsspezifisches Datenschutzrecht II Telemedienrecht Vorlesung Datenschutzrecht Bereichsspezifisches Datenschutzrecht II Telemedienrecht Wiederholungsfall Das Telekommunikationsunternehmen T bietet Mobilfunkdienste an. Werden mobile Sprachtelefonate aus

Mehr

Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr in der Fassung der 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag am 9.11.2001 1 (inoffizielle Fassung) 1 Artikel 1 und 2 des Gesetzes

Mehr

Datenschutzerklärung Info

Datenschutzerklärung Info Datenschutzerklärung Datenschutzerklärung Info BoSi-Tiffanytechnik Glas & Design Silvia Neumeier-Klump Fred-Joachim-Schoeps-Str. 59 68535 Neu-Edingen Tel.: 0621-477004 Fax.: 0621-4842422 E-Mail: BoSi-Tiffanytechnik@t-online.de

Mehr

Vorlesung Telekommunikationsrecht. Datenschutz und öffentliche Sicherheit II

Vorlesung Telekommunikationsrecht. Datenschutz und öffentliche Sicherheit II Vorlesung Telekommunikationsrecht Datenschutz und öffentliche Sicherheit II Wiederholungsfall Das Bundeskriminalamt stellt auf seiner Website unter anderem Informationen über die terroristische Vereinigung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1 Schnelleinstieg... 9

Inhaltsverzeichnis. 1 Schnelleinstieg... 9 Inhaltsverzeichnis 1 Schnelleinstieg... 9 2 Welches Recht ist im Umgang mit Kundendaten maßgeblich?... 11 2/1 Wann sind welche datenschutzrechtlichen Vorschriften anwendbar?... 12 2/1.1 Bereichsspezifische

Mehr

19-21 Zweiter Unterabschnitt Rechte des Betroffenen

19-21 Zweiter Unterabschnitt Rechte des Betroffenen TK Lexikon Arbeitsrecht Bundesdatenschutzgesetz 19-21 Zweiter Unterabschnitt Rechte des Betroffenen 19 Auskunft an den Betroffenen HI23101 HI23102 (1) 1 Dem Betroffenen ist auf Antrag Auskunft zu erteilen

Mehr

Seminar: Rechtsfragen des Cyberspace. Tibor Schütt und Michael Burkard betreut von Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. (Harvard)

Seminar: Rechtsfragen des Cyberspace. Tibor Schütt und Michael Burkard betreut von Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. (Harvard) Seminar: Rechtsfragen des Cyberspace Rechtsfragen der Speicherung der Daten der Besucher einer Homepage Rechtsfragen der Speicherung der Daten der Besucher einer Homepage Tibor Schütt und Michael Burkard

Mehr

Neben der Deutschen Telekom gibt es heute eine Vielzahl weiterer Anbieterinnen und Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen

Neben der Deutschen Telekom gibt es heute eine Vielzahl weiterer Anbieterinnen und Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen 5. Telekommunikation, Medien und Rundfunk Hier finden Sie Musterschreiben an Telekommunikationsunternehmen, an Anbieterinnen und Anbieter von Informations- und Kommunikationsdiensten (Telemedien) und den

Mehr

Grundlagen des Datenschutzes. Musterlösung zur 3. Übung im SoSe 2008: Mediendatenschutz & Kundendatenschutz (2)

Grundlagen des Datenschutzes. Musterlösung zur 3. Übung im SoSe 2008: Mediendatenschutz & Kundendatenschutz (2) und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 3. Übung im SoSe 2008: Mediendatenschutz & Kundendatenschutz (2) 3.1 Virenschutz & TKG 100 Abs. 1 TKG, da virenverseuchte Mails zur Störung von Kommunikationsanlagen

Mehr

Vorlesung Datenschutzrecht. Bereichsspezifisches Datenschutzrecht I Telekommunikationsrecht

Vorlesung Datenschutzrecht. Bereichsspezifisches Datenschutzrecht I Telekommunikationsrecht Vorlesung Datenschutzrecht Bereichsspezifisches Datenschutzrecht I Telekommunikationsrecht Wiederholungsfall L betreibt ein Luxuskaufhaus. Nachdem es mehrfach zu Diebstählen wertvoller Schmuckstücke aus

Mehr

Die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes finden sich im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telemediengesetz (TMG).

Die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes finden sich im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telemediengesetz (TMG). Datenschutzerklärung Geltungsbereich Diese Datenschutzerklärung klärt Nutzer über die Art, den Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch den verantwortlichen Anbieter

Mehr

Neue Pflicht zu technischorganisatorischen. Vorkehrungen durch 13 Abs. 7 TMG

Neue Pflicht zu technischorganisatorischen. Vorkehrungen durch 13 Abs. 7 TMG Neue Pflicht zu technischorganisatorischen Vorkehrungen durch 13 Abs. 7 TMG RA Dr. Jan K. Köcher Syndikus DFN-CERT Services GmbH koecher@dfn-cert.de Hintergrund IT-Sicherheitsgesetz Am 25.07.2015 in Kraft

Mehr

IuK-Betreiber im Hochschulbereich

IuK-Betreiber im Hochschulbereich IuK-Betreiber im Hochschulbereich als Adressaten des 110 Abs. 1 TKG und der TKÜV? Ass. jur. Jan K. Köcher 1 Verpflichtung aus 110 TKG Rechtsgrundlagen Rechtlicher Hintergrund Voraussetzungen für eine Verpflichtung

Mehr

MARMIND. Datenschutzbestimmungen

MARMIND. Datenschutzbestimmungen MARMIND Datenschutzbestimmungen Version: 1.3 vom 01.08.2016 1 Datenschutzerklärung Der Schutz personenbezogenen Daten von Nutzern ist für UPPER Network GmbH als Anbieter und Betreiber der MARMIND Software

Mehr

DATENSCHUTZERKLAERUNG DATENSCHUTZERKLÄRUNG FÜR DEN DIENST PTV MAP&GUIDE INTERNET

DATENSCHUTZERKLAERUNG DATENSCHUTZERKLÄRUNG FÜR DEN DIENST PTV MAP&GUIDE INTERNET DATENSCHUTZERKLAERUNG DATENSCHUTZERKLÄRUNG FÜR DEN DIENST PTV MAP&GUIDE INTERNET Karlsruhe, 10.10.2012 Inhalt Inhalt 1 Anmeldedaten... 4 2 Nutzung des Dienstes... 4 3 Datensicherheit... 5 4 Einwilligung

Mehr

HAFTUNG NACH DEM NEUEN TELEMEDIENGESETZ

HAFTUNG NACH DEM NEUEN TELEMEDIENGESETZ MERKBLATT Recht und Fairplay HAFTUNG NACH DEM NEUEN TELEMEDIENGESETZ Wer im Internet Informationen oder Kommunikationsdienste zur Verfügung stellt, ist mit der Frage konfrontiert: Wer haftet dafür, wenn

Mehr

WEB.DE - PRIVACY POLICY

WEB.DE - PRIVACY POLICY AGB WEB.DE Datenschutzhinweise Für die 1&1 Mail & Media GmbH, Montabaur, hat der Schutz Ihrer persönlichen Informationen oberste Priorität. Selbstverständlich halten wir die relevanten Datenschutzgesetze

Mehr

(Name der Fremdkraft) 1. Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach 5 BDSG

(Name der Fremdkraft) 1. Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach 5 BDSG Verpflichtung auf das Datengeheimnis gemäß 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), auf das Fernmeldegeheimnis gemäß 88 Telekommunikationsgesetz (TKG) und auf Wahrung von Geschäftsgeheimnissen von Externen (Name

Mehr

Carlo Piltz. Soziale Netzwerke im - Eine Gefahr das Persönlichkeitsrecht? RESEARCH

Carlo Piltz. Soziale Netzwerke im - Eine Gefahr das Persönlichkeitsrecht? RESEARCH Carlo Piltz Soziale Netzwerke im - Eine Gefahr das Persönlichkeitsrecht? RESEARCH IX Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 1 1.1 Allgemein 1 1.2 Gang der Untersuchung 5 2 Das allgemeine Persönlichkeitsrecht

Mehr

Datenschutz in der Marktund Sozialforschung

Datenschutz in der Marktund Sozialforschung ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.v. Datenschutz in der Marktund Sozialforschung Erich Wiegand BVM Regionalgruppe Rhein-Main 10. Oktober 2005 Datenschutz in der Markt- und

Mehr

D a t e n s c h u t z h i n w e i s e

D a t e n s c h u t z h i n w e i s e 10.01.2015 D a t e n s c h u t z h i n w e i s e Wenn Sie unsere Webseite besuchen, einen Beitrag lesen, kommentieren, uns kontaktieren oder sich registrieren, werden Daten erhoben, anders ist das technisch

Mehr

Datenschutzrechtliche Anforderungen an medizinische Portallösungen

Datenschutzrechtliche Anforderungen an medizinische Portallösungen Datenschutzrechtliche Anforderungen an medizinische Portallösungen Persönlichkeitsrechte? Was glaubst Du, was du bist? Du bist das Mittagessen! Dr. Bernd Schütze, KIS-RIS-PACS und DICOM-Treffen 2013, Schloß

Mehr

HAFTUNGSAUSSCHLUSS (DISCLAIMER) Haftung für Inhalte

HAFTUNGSAUSSCHLUSS (DISCLAIMER) Haftung für Inhalte HAFTUNGSAUSSCHLUSS (DISCLAIMER) Haftung für Inhalte Als Diensteanbieter sind wir gemäß 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach 8 bis 10 TMG sind

Mehr

Datenschutz im Web

Datenschutz im Web Datenschutz im Web - 20.07.2016 Überblick -Dschungel Begrifflichkeiten Grundsätze im BDSG Einwilligung Analyse und Tracking Social Media Verstöße und Rechtsfolgen Gesetze Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Mehr

Überblick zu den gesetzlichen Grundlagen. Datenschutz. / \ allgemeine Regeln bereichsspezifische Regeln BDSG

Überblick zu den gesetzlichen Grundlagen. Datenschutz. / \ allgemeine Regeln bereichsspezifische Regeln BDSG Überblick zu den gesetzlichen Grundlagen Datenschutz Schutz der Daten = Schutz der Menschen Datenschutz / \ allgemeine Regeln bereichsspezifische Regeln BDSG Gesundheit/Soziales Landesdatenschutzgesetze

Mehr

DATENSCHUTZERKLÄRUNG steuerberaten.de Steuerberatungsgesellschaft mbh

DATENSCHUTZERKLÄRUNG steuerberaten.de Steuerberatungsgesellschaft mbh DATENSCHUTZERKLÄRUNG steuerberaten.de Steuerberatungsgesellschaft mbh 1 Allgemeines Diese Datenschutzerklärung bezieht sich nur auf unsere Webseiten unter der Domain www.steuerberaten.de mit Ausnahme des

Mehr

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung Datenschutzerklärung Datenschutzerklärung Einleitung www.maxit4u.de ist ein Angebot der MaxIT4u GmbH & Co.KG.. Nähere Angaben zu unserem Unternehmen können Sie dem Impressum entnehmen. Die Erhebung Ihrer

Mehr

Rechte nach dem EKD-Datenschutzgesetz, EU-Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz (neu)

Rechte nach dem EKD-Datenschutzgesetz, EU-Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz (neu) Rechte nach dem EKD-Datenschutzgesetz, EU-Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz (neu) Ab dem 25. Mai 2018 gilt innerhalb der gesamten Europäischen Union ein neues, einheitliches Datenschutzrecht.

Mehr

Das UNIONHILFSWERK nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst.

Das UNIONHILFSWERK nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Datenschutz Geltungsbereich Stiftung Unionhilfswerk Berlin Unionhilfswerk Landesverband Berlin e.v. Unionhilfswerk Ambulante Dienste gemeinnützige GmbH Unionhilfswerk Senioren-Einrichtungen gem. GmbH Unionhilfswerk

Mehr

BGH zur Speicherung von IP-Adressen

BGH zur Speicherung von IP-Adressen BGH zur Speicherung von IP-Adressen RA Dr. Jan K. Köcher Syndikus, Datenschutzbeauftragter DFN-CERT Services GmbH koecher@dfn-cert.de Hintergrund Sachverhalt: Kläger vs. DTAG Full-Flat Dynamische IP-Adresse

Mehr

Datenschutzerklärung:

Datenschutzerklärung: Datenschutzerklärung: Datenschutz Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen

Mehr

Datenschutzrechtliche Hinweise zum Einsatz von Web-Analysediensten wie z.b. Google Analytics 1. - Stand: 1. Juli 2010 -

Datenschutzrechtliche Hinweise zum Einsatz von Web-Analysediensten wie z.b. Google Analytics 1. - Stand: 1. Juli 2010 - INNENMINISTERIUM AUFSICHTSBEHÖRDE FÜR DEN DATENSCHUTZ IM NICHTÖFFENTLICHEN BEREICH Datenschutzrechtliche Hinweise zum Einsatz von Web-Analysediensten wie z.b. Google Analytics 1 - Stand: 1. Juli 2010 -

Mehr

Datenschutzerklärung für das Kundenportal der Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH. 1 Grundsatz, Änderungsvorbehalt. 2 Personenbezogene Daten

Datenschutzerklärung für das Kundenportal der Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH. 1 Grundsatz, Änderungsvorbehalt. 2 Personenbezogene Daten Datenschutzerklärung für das Kundenportal der Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH 1 Grundsatz, Änderungsvorbehalt 1.1 Schutz und Sicherheit Ihrer personenbezogenen Daten sind uns wichtige Anliegen. In dieser

Mehr

Kanzlei am Steinmarkt RAe Kuchenreuter, Dr. Stangl & Alt Rundschreiben / Ausgabe 04/2007

Kanzlei am Steinmarkt RAe Kuchenreuter, Dr. Stangl & Alt Rundschreiben / Ausgabe 04/2007 Rundschreiben / Ausgabe 04/2007 Thema: E-Mailverkehr, Datenschutzbelehrung, Internetrecht 1. Einleitung Bei der Gestaltung des E-Mailverkehrs aber auch der eigenen Webseiten, sind nahezu unbemerkt eine

Mehr

Zulässiger Umgang mit SPAM-Mails

Zulässiger Umgang mit SPAM-Mails Zulässiger Umgang mit SPAM-Mails Dipl. jur. Lennart Sydow Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Thomas Hoeren -Betriebstagung, Berlin, 21. März 2017 Forschungsstelle

Mehr

Telemediengesetz(TMG)

Telemediengesetz(TMG) Telemediengesetz(TMG) TMG Ausfertigungsdatum: 26.02.2007 Vollzitat: "Telemediengesetz vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 179), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3083)"

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG AMTLICHE BEKANNTMACHUNG NUMMER 2015/146 SEITEN 1-7 DATUM 01.10.2015 REDAKTION Sylvia Glaser Ordnung zum Schutz personenbezogener Daten bei multimedialer Nutzung von E-Learning-Verfahren an der Rheinisch-Westfälischen

Mehr

Das Internet ist für uns alle Neuland. Angela Merkel

Das Internet ist für uns alle Neuland. Angela Merkel Das Internet ist für uns alle Neuland Angela Merkel Internetnutzung 52% der Beschäftigen in Deutschland nutzen das Internet für die tägliche Arbeit IT-Branche & Finanzwirtschaft: 91 % Medienbranche:

Mehr

Einführung in das Datenschutzrecht Wintersemester 2014/ Vorlesung: Rechtmäßigkeit, Einwilligung und Zweckbindung Christian Prietz

Einführung in das Datenschutzrecht Wintersemester 2014/ Vorlesung: Rechtmäßigkeit, Einwilligung und Zweckbindung Christian Prietz Einführung in das Datenschutzrecht Wintersemester 2014/2015 3. Vorlesung: Rechtmäßigkeit, Einwilligung und Zweckbindung 14.10.2014 Christian Prietz Wiederholung- und Vertiefungsfragen (WuV) Was wird durch

Mehr

Datenschutz in der Schule

Datenschutz in der Schule Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 2 Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule Einbindung in den Unterricht 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de

Mehr

Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve: HRB 14454

Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve: HRB 14454 Datenschutzerklärung der Flower and Shower GmbH Tiergartenstraße 64 47533 Kleve Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve: HRB 14454 vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bert de Kruijk

Mehr

Datenschutzerklärung. Datenschutz

Datenschutzerklärung. Datenschutz Datenschutzerklärung Datenschutz Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen

Mehr

AGB Newsletter. (Stand: )

AGB Newsletter. (Stand: ) AGB Newsletter Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Inanspruchnahme der Angebote des BBE-Newsletters, der BBE Europa-Nachrichten, des SONDER-INFOLETTERs, des INFOLETTERs. (Stand: 16.12.2016) 1. Geltungsbereich

Mehr

Datenschutz bei Suchmaschinen. Dr. Thilo Weichert

Datenschutz bei Suchmaschinen. Dr. Thilo Weichert Datenschutz bei Suchmaschinen Suchmaschinen juristisch, technisch, wirtschaftlich, politisch SuMa-eV Kongress 2007 Vertretung des Landes Niedersachsen, Berlin Donnerstag, 20. September 2007 Dr. Thilo Weichert

Mehr

E-Privacy-Verordnung, E-Privacy-Verordnung, Telekommunikationsgesetz und Telemediengesetz

E-Privacy-Verordnung, E-Privacy-Verordnung, Telekommunikationsgesetz und Telemediengesetz E-Privacy-Verordnung, E-Privacy-Verordnung, Telekommunikationsgesetz und Telemediengesetz Winfried Ulmen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie E-Privacy-Regulierung seit 1997 1997: RL 97/66/EG über

Mehr

4d Meldepflicht. 6 Unabdingbare Rechte des Betroffenen. 6a Automatisierte Einzelentscheidung

4d Meldepflicht. 6 Unabdingbare Rechte des Betroffenen. 6a Automatisierte Einzelentscheidung 4d Meldepflicht (3) Die Meldepflicht entfällt ferner, wenn die verantwortliche Stelle personenbezogene Daten für eigene Zwecke erhebt, verarbeitet oder nutzt, hierbei höchstens neun Personen mit der Erhebung,

Mehr

DAS TELEMEDIENGESETZ UND DIE INFORMATIONSPFLICHTEN

DAS TELEMEDIENGESETZ UND DIE INFORMATIONSPFLICHTEN MERKBLATT Recht und Steuern DAS TELEMEDIENGESETZ UND DIE INFORMATIONSPFLICHTEN Mit Inkrafttreten des Telemediengesetzes (TMG) am 1. März 2007 (zeitgleich mit dem 9. Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien)

Mehr

Die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten dient insbesondere für folgende Zwecke:

Die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten dient insbesondere für folgende Zwecke: Datenschutzhinweise 1. Unsere Datenschutzgrundsätze Der Schutz und die Sicherheit Ihrer personenbezogenen Daten sind für die Straumann GmbH, Jechtinger Str. 9, 79111 Freiburg (D) und ihre Dienstleister

Mehr

Ihr Versicherungszertifikat

Ihr Versicherungszertifikat Ihr Versicherungszertifikat Stand: 04.05.2015 Sie melden Ihre Erdsondenbohrung zu einem General-Versicherungsvertrag an. Versicherungsnehmer ist der Bundesverband Wärmepumpe e.v. bzw. die BWP Marketing

Mehr

Hinweise zur Onlineprüfung Adobe Analytics (Omniture)

Hinweise zur Onlineprüfung Adobe Analytics (Omniture) Hinweise zur Onlineprüfung Adobe Analytics (Omniture) Stand: Juni 2013 Ein weit verbreitetes Programm, das von der Firma Adobe für Webseitenbetreiber angeboten wird, ist das Programm Adobe Analytics (Omniture).

Mehr

GLASFASERNETZ DATACENTER RHEIN-NECKAR RHEIN-NECKAR-CLOUD MULTIMEDIA DATENSCHUTZHINWEISE DER MANET GMBH DSH_MA_08201506

GLASFASERNETZ DATACENTER RHEIN-NECKAR RHEIN-NECKAR-CLOUD MULTIMEDIA DATENSCHUTZHINWEISE DER MANET GMBH DSH_MA_08201506 DSH_MA_08201506 Wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen und Produkten. Datenschutz und Datensicherheit für unsere Kunden haben für die MAnet GmbH ( MAnet ) einen hohen Stellenwert.

Mehr

Techniken der Ausspähung bedrohte Privatheit

Techniken der Ausspähung bedrohte Privatheit Der gläserne Mensch was wir von uns preisgeben? Christian Goltz, Wirtschaftsabteilung bei der StA Chemnitz Saarbrücken, 18.09.2008 Ausblicke für Datenverarbeitung in der Zukunft Heute: Computer (PC/Großrechner)

Mehr

Datenschutzhinweise der Firma Ottemeier Werkzeug- und Maschinentechnik GmbH

Datenschutzhinweise der Firma Ottemeier Werkzeug- und Maschinentechnik GmbH 1 Datenschutzhinweise der Firma Ottemeier Werkzeug- und Maschinentechnik GmbH Die Firma Ottemeier Werkzeug- und Maschinentechnik GmbH, Kapellenweg 45, 33415 Verl- Kaunitz nimmt die Belange des Datenschutzes

Mehr

REFERENTEN: Dr. Dennis Voigt, Markus Faust MELCHERS, FRANKFURT AM MAIN Business-Frühstück Keine Website ohne Datenschutz

REFERENTEN: Dr. Dennis Voigt, Markus Faust MELCHERS, FRANKFURT AM MAIN Business-Frühstück Keine Website ohne Datenschutz REFERENTEN: Dr. Dennis Voigt, Markus Faust MELCHERS, FRANKFURT AM MAIN Business-Frühstück Keine Website ohne Datenschutz BIEG Hessen / IHK Offenbach am Main 06. Februar 2014 Gliederung Datenschutzerklärung

Mehr

Rechtsanwalt Christoph Bork Fachanwalt für Medizin- und Strafrecht WEIMER I BORK. Rechtsanwälte Fachanwälte

Rechtsanwalt Christoph Bork Fachanwalt für Medizin- und Strafrecht WEIMER I BORK. Rechtsanwälte Fachanwälte WEIMER I BORK Rechtsanwälte Fachanwälte Historischer Rückblick 1970: Weltweit erstes Datenschutzgesetz in Hessen 1974: zweites Datenschutzgesetz in Rheinland-Pfalz 1977: Bundesdatenschutzgesetz 1995:

Mehr

Jahrestagung GRUR 2013

Jahrestagung GRUR 2013 Jahrestagung GRUR 2013 Datenschutz in Zeiten des Web 2.0 dem Untergang geweiht oder auf dem Weg zum Immaterialgüterrecht? Prof. Dr. Andreas Wiebe, LL.M. Georg-August-Universität Göttingen Lehrstuhl für

Mehr

Datenschutzbestimmungen der VICE SPORTING GOODS GmbH (Stand )

Datenschutzbestimmungen der VICE SPORTING GOODS GmbH (Stand ) Datenschutzbestimmungen der VICE SPORTING GOODS GmbH (Stand 01.08.2016) Mit der nachfolgenden Erklärung kommen wir unserer gesetzlichen Informationspflicht nach und informieren Sie über die Speicherung

Mehr

Werbung und Online-Marketing nach der DSGVO Was ist, was war, was sein wird

Werbung und Online-Marketing nach der DSGVO Was ist, was war, was sein wird Werbung und Online-Marketing nach der DSGVO Was ist, was war, was sein wird Datenverarbeitung für Werbezwecke zulässig? Werbung im Tätigkeitsbereich Keine Verletzung Schutzwürdiger Interessen des Kunden

Mehr

Telemediengesetz (TMG)

Telemediengesetz (TMG) Telemediengesetz (TMG) TMG Ausfertigungsdatum: 26.02.2007 Vollzitat: "Telemediengesetz vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 179), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1324)

Mehr

X. Datenvermeidung und Datensparsamkeit nach 3a BDSG

X. Datenvermeidung und Datensparsamkeit nach 3a BDSG X. Datenvermeidung und Datensparsamkeit nach 3a BDSG Gestaltung und Auswahl von Datenverarbeitungssystemen haben sich nach 3a S. 1 BDSG an dem Ziel auszurichten, keine oder so wenig personenbezogene Daten

Mehr

Verordnung über den Datenschutz bei der geschäftsmäßigen Erbringung von Postdiensten (Postdienste-Datenschutzverordnung PDSV) Vom 2.

Verordnung über den Datenschutz bei der geschäftsmäßigen Erbringung von Postdiensten (Postdienste-Datenschutzverordnung PDSV) Vom 2. Verordnung über den Datenschutz bei der geschäftsmäßigen Erbringung von Postdiensten (Postdienste-Datenschutzverordnung PDSV) Vom 2. Juli 2002 Auf Grund des 41 des Postgesetzes vom 22. Dezember 1997 (BGBl.

Mehr

Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)

Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Referat III C Puttkamerstraße 16-18 10958 Berlin Sehr geehrte(r) Frau/Herr, aufgrund

Mehr

Telekommunikations-Datenschutzverordnung (TDSV) Vom 18. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1740)

Telekommunikations-Datenschutzverordnung (TDSV) Vom 18. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1740) 1 Telekommunikations-Datenschutzverordnung (TDSV) Vom 18. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1740) - 1 - 2 Auf Grund des 89 Abs. 1 des Telekommunikationsgesetzes vom 25. Juli 1996 (BGBl. I S. 1120) verordnet die

Mehr

Anonymität contra Straftatverfolgung im Internet

Anonymität contra Straftatverfolgung im Internet Anonymität contra Straftatverfolgung im Internet Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) 4. November 2004 Persönlichkeitsentwicklung Persönlichkeitsentwicklung durch Interaktion

Mehr

DATENSCHUTZERKLÄRUNG. 1 Allgemeines. 2 Persönliche Daten. 3 Informationen über Cookies. 4 Rechte der betroffenen Person

DATENSCHUTZERKLÄRUNG. 1 Allgemeines. 2 Persönliche Daten. 3 Informationen über Cookies. 4 Rechte der betroffenen Person DATENSCHUTZERKLÄRUNG 1 Allgemeines Ihre personenbezogenen Daten (z.b. Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) werden von uns nur gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts und

Mehr

Datenschutzerklärung. sind Betreiber dieser Website und der darauf angebotenen Dienste und somit

Datenschutzerklärung. sind Betreiber dieser Website und der darauf angebotenen Dienste und somit Datenschutzerklärung Wir, Unternehmensberatung Fohler, Inhaber Jan Fohler Kesselstraße 43a, 59494 Soest, Tel.: 02921/5993005 sind Betreiber dieser Website und der darauf angebotenen Dienste und somit verantwortlich

Mehr

DATENSCHUTZ BEI GOOGLE CHROME & ANDROID OLIVER VIVELL, LL.M. 5. DARMSTÄDTER INFORMATIONSRECHTSTAG 10. JULI 2009

DATENSCHUTZ BEI GOOGLE CHROME & ANDROID OLIVER VIVELL, LL.M. 5. DARMSTÄDTER INFORMATIONSRECHTSTAG 10. JULI 2009 DATENSCHUTZ BEI OLIVER VIVELL, LL.M. 5. DARMSTÄDTER INFORMATIONSRECHTSTAG 10. JULI 2009 GOOGLE CHROME UND ANDROID Welche Daten werden mit Chrome und Android erhoben? AGENDA Erhebt Google überhaupt personenbezogene

Mehr

Admincamp Der Admin und das BDSG. - was kann, darf, muss ich mit IP-Daten machen?!?

Admincamp Der Admin und das BDSG. - was kann, darf, muss ich mit IP-Daten machen?!? Der Admin und das BDSG - was kann, darf, muss ich mit IP-Daten machen?!? 1 Grundsätzlich spricht das Bundesdatenschutzgesetz von Datensparsamkeit 3a Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung

Mehr

Mal eben ausgespäht - ganz normal? Die Dresdner Handydatenerfassung rund um den 19. Februar -Ausmaßund Konsequenzen

Mal eben ausgespäht - ganz normal? Die Dresdner Handydatenerfassung rund um den 19. Februar -Ausmaßund Konsequenzen Mal eben ausgespäht - ganz normal? Die Dresdner Handydatenerfassung rund um den 19. Februar -Ausmaßund Konsequenzen Die Möglichkeiten zur Ausforschung sozialer Beziehungen durch Auswertung massenhafter

Mehr

Datenschutzinformationen

Datenschutzinformationen Datenschutzinformationen Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO). In diesen

Mehr

Verantwortliche Stelle/Kontakt

Verantwortliche Stelle/Kontakt Uns, der gethr GbR, Schwedenweg 7, 86152 Augsburg (nachfolgend gethr genannt), ist der Schutz und die Vertraulichkeit Deiner Daten sehr wichtig. Die Erhebung und Verwendung Deiner personenbezogenen Daten

Mehr

DFN. Der Umgang mit Daten ehemaliger Hochschulmitglieder. Deutsches Forschungsnetz. Ass. jur. Marten Tiessen

DFN. Der Umgang mit Daten ehemaliger Hochschulmitglieder. Deutsches Forschungsnetz. Ass. jur. Marten Tiessen Der Umgang mit Daten ehemaliger Hochschulmitglieder Ass. jur. Marten Tiessen Institut für Informations-, Telekommunikationsund Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Thomas Hoeren Forschungsstelle Recht im Deutschen

Mehr

Datenschutzerklärung. von Lebara Limited für die Erbringung von Telekommunikationsdiensten

Datenschutzerklärung. von Lebara Limited für die Erbringung von Telekommunikationsdiensten Datenschutzerklärung von Lebara Limited für die Erbringung von Telekommunikationsdiensten Wir freuen uns, dass Sie sich entschieden haben, die Prepaid-Telekommunikationsdienste (nachfolgend Dienste ) von

Mehr

NEWSLETTER EU-DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG NEWSLETTER NR. 8

NEWSLETTER EU-DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG NEWSLETTER NR. 8 NEWSLETTER EU-DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG NEWSLETTER NR. 8 BETROFFENENRECHTE Vorbemerkungen Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) stärkt spürbar die Rechte der betroffenen Personen, also derjenigen,

Mehr

Verpflichtungserklärung Fernmeldegeheimnis i.s.d. 88 des Telekommunikationsgesetzes (TKG)

Verpflichtungserklärung Fernmeldegeheimnis i.s.d. 88 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) Verpflichtungserklärung Fernmeldegeheimnis i.s.d. 88 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) Mustermann GmbH Musterstr. 123 12345 Musterstadt Sehr geehrte(r) Frau/Herr, unser Unternehmen ist geschäftsmäßiger

Mehr

Gesetz über die Nutzung von Telediensten (Teledienstegesetz -TDG)

Gesetz über die Nutzung von Telediensten (Teledienstegesetz -TDG) TDG: Gesetz über die Nutzung von Telediensten (Teledienstegesetz -TDG) Zitierhinweise/Geltung Ausfertigungsdatum: 22. Juli 1997 Verkündungsfundstelle: BGBl I 1997, 1870 Sachgebiet: FNA 9020-6, GESTA O012

Mehr