Gültig ab Zugerland Verkehrsbetriebe AG

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1 Gültig ab Zugerland Verkehrsbetriebe AG Abteilung Markt An der Aa Zug hans-rudolf.tiefenauer@zvb.ch

2 Inhaltsverzeichnis Gültig ab Zugerland Verkehrsbetriebe AG... 1 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen Allgemeines Begriffe Fahrvergünstigung für Familien-, Junior- Karte und Kinder - Mitfahrkarte Beförderungsvertrag Fahrausweisformate / Etuis für Abonnemente Missbrauch und Fälschung Fahrausweis - Sortiment Geltungsbereich Beteiligte Transportunternehmungen Allgemeine und besondere Bestimmungen Allgemeines Gültigkeiten Anschlussbillette und Überlappungszonen Anschlussbillett - Regelung mit Z-Pass Fahrausweisen Anschlussbillett - Regelung mit den Inter - Abo's (Luzern - Rotkreuz/- Zug) und dem City - Ticket «ZUG» Streckenwechsel Preisbilgung Handgepäck/Kinderwagen/reisegerechte Rollstühle Aufgegebenes Reisegepäck Selbstverlad von Fahrrädern/Anhängern Kontrolle Online- / E-Tickets Allgemeine Bestimmunge SBB OnlineTickets und SBB MobileTickets PostAuto App / Mobile Ticket ZVB FAIRTIQ Einheitsnachtzuschlag zu einem gültigen Fahrausweis Bestimmungen für Einzel- und Gruppenfahrausweise Einzelbillette (EB) Ausgabe Geltungsdauer Reiseweg Klassenwechsel und «Gültigkeit in den Zügen» Erstattungen Mehrfahrtenkarte (MFK) Inhaltsverzeichnis

3 3.1.0 Ausgabe Geltungsdauer Reiseweg Preisbildung Klassenwechsel Mehrfahrtenkarte (MFK) Erstattungen Tageskarte Ausgabe Geltungsdauer Reiseweg Preisbildung Klassenwechsel (KLW) Erstattungen Zuger Tagespass Ausgabe Geltungsdauer Reiseweg Preise Klassenwechsel (KLW) Erstattungen Multi - Tageskarten (M-TK) Ausgabe Geltungsdauer Reiseweg Preisbildung Klassenwechsel (KLW) Erstattungen Gruppenbillette/Gruppen - Tageskarten Ausgabe Bestellung und Platzreservation Geltungsdauer und Reiseweg Preisbildung Änderung der Teilnehmerzahl Erstattungen Klassenwechsel Wochenkarte (Spezialkarte) Allgemeines Ausgabe Reisewege Zusatzleisung Klassenwechsel Erstattung / Rückgabe / Ersatz bei Verlust Inhaltsverzeichnis 3

4 4 Bestimmungen für Abonnemente Zuger Pass (Monatsabos) Allgemeines Sorten Ausgabe Geltungsdauer Reiseweg Preisbildung Klassenwechsel Ersatz Erstattung Schnupperabo (Monats - Firmenabo) Allgemeines Ausgabe Geltungsdauer Zusatzleistung Klassenwechsel Erstattung / Rückgabe / Ersatz bei Verlust Zuger Pass Plus (Jahresabos) Allgemeines Sorten Ausgabe Geltungsdauer Reiseweg Preisbildung Zusatzleistungen nur für Abos mit «Alle Zonen» (Bonusheft) Klassenwechsel Ersatz Erstattung Jahresabos (ZugerJob / Abo für Firmen) Allgemeines Sorten Ausgabe Geltungsdauer Zusatzleistung (Bonusheft) Klassenwechsel Ersatz Erstattung Allgemeine Bestimmungen Erstattung bei Rückgabe Erstattung pro rata Erstattungen bei Ersatzabonnementen Inhaltsverzeichnis

5 5 Besondere Bestimmungen im Tarifverbund Zug Fahrausweiskontrolle - Überweisungen Allgemeines Rechtsgrundlagen Organisation, Melde- und Inkassowesen Fristen und Zuschläge Missbrauch und Fälschung Tarifverbund Zug / Spezialfahrausweise Pauschalfahrausweise Ausgabe Sortiment Geltungsdauer Reiseweg Preisbildung Klassenwechsel Erstattungen Kombi - Bileltte Ausgabe Sortiment Geltungsdauer Reiseweg Preisbildung Klassenwechsel Erstattungen / Rückgabe / Ersatz bei Verlust Zonen- und Liniennetzplan Zonenplan Liniennetzplan Preise Einzelfahrausweise Einzelbillette (EB) Mehrfahrtenkarte (MFK) Tageskarten (TK) Zuger Tagespass Multi - Tageskarten (M-TK) Anschlussbillette/ -tageskarten Gruppenbillette / Gruppen - Tageskarten Velo - Billette Zugerberg Bahn Jahresabonnemente Zuger Pass Plus ZugerJobAbo Zuger Pass Plus (Spezialabonnement für Schulen) Monatsabonnemente / Wochenkarte Inhaltsverzeichnis 5

6 8.2.0 Zuger Pass Wochenkarte Kombi - Preise Schwyz/Zug Monats - Kombi - Abonnemente Jahres - Kombi - Abonnemente Kombi - Tageskarten Spezialfahrausweise Pauschalfahrausweise und Kombi - Billette Gebühren und Zuschläge Karten- und Ersatzgebühren Selbstbehalt bei Erstattungen Unregelmässigkeiten Anhänge Haltestellenverzeichnis Haltestellenverzeichnis A-C Haltestellen D-L Haltestellen M-T Haltestellen U-Z Muster der Fahrausweise Einzelbillette / Mehrfahrtenkarten / Tageskarten / Zuger Tagespass+ / Multi - Tageskarten / Anschlussbillette / Gruppenbillette / ZBB-Velo - Billette Zuger Abonnemente Pauschalfahrausweise Kombi - Billette Kontrollbelege, Meldeformulare oder RogF Wahlstrecken/Streckenwechsel Inhaltsverzeichnis

7 0 Vorbemerkungen 0.0 Allgemeines Soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, gelten innerhalb des Tarifverbund - Zug- Gebietes folgende Tarife und Vorschriften: Allgemeiner Personentarif (T600) Allgemeiner Gepäcktarif (T601) Vorschriften über die Kontrolle der Fahrausweise und die Behandlung von Reisenden ohne gültigen Fahrausweis (V609) Tarif für Streckenabonnemente (T650) Tarif für Mehrfahrtenkarten (T652) Tarif für General- und Halbtax - Abonnemente (T654) Tarif für Gruppenreisen (T660) Vorschriften über Militär-, Zivilschutz- und Zivildiensttransporte (V520) Nachgeordnet gelten die internen Vorschriften (z. B. T610 ZVB/ZBB) der beteiligten Transportunternehmungen (TU) Das Verbundgebiet ist in Flächenzonen eingeteilt (siehe Zonenplan Ziffer 7.0). Die dreistelligen Zonennummern werden auf den Fahrausweisen aufgedruckt. 0.1 Begriffe Integraler Tarifverbund Zug Ein integraler Tarifverbund ist ein Zusammenschluss mehrerer Transportunternehmungen (SBB/SOB/PAG/ZBB/ZVB) eines begrenzten Gebietes, in welchem ein einheitliches und vollumfassendes Tarifsystem angewandt wird. Im Tarifverbund Zug betrifft dies die Kantone Zug, Schwyz, Luzern, Aargau und Zürich. Die betroffenen Transportunternehmungen und Strecken sind im Kapitel 1 (Geltungsbereich) aufgeführt Erwachsene Personen, die zum ganzen Preis reisen Kinder Kinder bis zum vollendeten 6. Altersjahr, die begleitet sind, werden gratis befördert. Kinder ab vollendetem 6. (= 6. Geburtstag) bis zum vollendetem 16. Altersjahr (= Vortag des 16. Geburtstags) sowie jüngere Kinder, die ohne Begleitung reisen. Kinder bezahlen den Preis für ½ bzw. ermässigte Fahrausweise. Eine Begleitperson kann max. 8 Kinder unter 6 Jahren unentgeltlich mitnehmen. Die Begleitperson benötigt einen gültigen Fahrausweis. Reist eine Begleitperson mit mehr als 8 Kindern unter 6 Jahren, sind für die überzähligen Kinder Fahrausweise zum halben Preis zu bezahlen. Als Begleiter von nicht 6 Jahre alten Kindern gelten Personen, denen die Obhut über diese anvertraut werden kann. Es gilt eine abgestufte Regelung: o o Max. 8 Kinder unter 6 Jahren darf mitnehmen, wer mind. 16 Jahre alt ist. Max. 4 Kinder unter 6 Jahren darf mitnehmen, wer mind. 12 Jahre alt und urteilsfähig ist Vorbemerkungen 7

8 Junioren Senioren Für Jugendliche ab vollendetem 6. Altersjahr (= 6. Geburtstag) bis zum vollendetem 25. Altersjahr (= Vortag des 25. Geburtstags) werden Monats- und Jahresabos zu ermässigtem Junioren - Preis abgegeben. Für Senioren - Damen ab vollendetem 64. Altersjahr bzw. Herren ab vollendetem 65. Altersjahr - werden Monats- und Jahresabos zu Erwachsenen - Preise abgegeben Reisende mit einer Behinderung/IV-Bezüger In der Schweiz wohnhafte «Reisende mit einer Behinderung», die dauernd körperlich oder geistig derart behindert und hilflos sind, dass sie ständig begleitet werden müssen, können eine Begleitperson und/oder einen Führhund unentgeltlich in der 2. oder 1. Klasse mitnehmen. Der Reisende mit einer Behinderung oder die Begleitperson muss im Besitz eines gültigen Fahrausweises sein. Die Reise ist gemeinsam auszuführen. Der Begleiter ist verpflichtet, dem Behinderten während der ganzen Reise behilflich zu sein und ihm beim Ein-, Um- und Aussteigen beizustehen. Die Fahrvergünstigung kann mit einer auf den Namen des Behinderten lautenden Ausweiskarte mit Foto (Form SBB 2248) beansprucht werden. Um in den Besitz dieses Ausweises zu gelangen, hat ein Behinderter wohnhaft im Kanton Zug bei der Ausgleichskasse des Kantons ein Arztzeugnis (Form SBB ) zu verlangen und dieses vom Arzt ausfüllen zu lassen, worauf ihm der Ausweis von der Ausgleichskasse zugestellt wird. Der Ausweis hat eine Geltungsdauer von längstens vier Jahren. Er wird auf Beginn jedes vierten Kalenderjahres in einer anderen Farbe neu aufgelegt. Für die Erneuerung hat der Inhaber jeweils ein neues Arztzeugnis beizubringen. Die Bestimmungen über die Fahrvergünstigung für Reisende mit einer Behinderung sind im Tarif enthalten und gelten sinngemäss. IV-Bezüger mit Wohnsitz im Kanton Zug erhalten gegen Vorweisen des entsprechenden Ausweises an den SBB-Bahnhöfen im TVZG-Gebiet eine Reduktion auf Zuger Pässe und Zuger Pass Pässe Plus Angehörige der Schweizer Armee Marschbefehle und die übrigen Pauschalfahrausweise für Militärurlauber sind auf allen Strecken im Verbundgebiet Zug gültig. Die Bestimmungen über die Beförderung von Angehörigen der Armee sind in den Vorschriften 520 über Militär-, Zivilschutz- und Zivildiensttransporte enthalten Hunde und kleine Tiere Für Hunde jeder Rasse, die in Zügen mitgenommen werden, ist in allen Fällen der ermässigte Preis 2. Klasse zu bezahlen. Ausnahme: siehe nachstehender Abschnitt. Kleine Hunde bis 30 cm Schulterhöhe (Risthöhe), Katzen und ähnliche zahme Kleintiere dürfen in Taschen, Körben oder andern geeigneten Behältern als Handgepäck unentgeltlich mitgeführt werden. Werden diese Tiere während der Beförderung aus ihren Behältern genommen, so ist für jedes Tier der ermässigte Preis bzw. der allenfalls vorgesehene 8 0 Vorbemerkungen

9 Mindestfahrpreis zu bezahlen. Die Bestimmungen über Fahrvergünstigungen für Nutzhunde (Blindenführerhunde in Ausbildung und Lawinenhunde) sind im Tarif Ziffer 8 enthalten Züge und Stationen Für die Bergbahn, Bus- und Postautostrecken gelten die Begriffe «Züge» und «Stationen» sinngemäss für «Kurse», «Haltestellen», «Bahnhöfe» oder «Poststellen» Verbund - Fahrausweise Alle auf Grund dieses Tarifes ausgegebenen Fahrausweise (Einzelfahrausweise und Abonnemente) /2 bzw. ermässigter Fahrpreis In diesem Tarif wird der ermässigte Fahrpreis mit ½ oder ERMÄSSIGT bezeichnet Prisma - Verkaufsgeräte/BATS Herkömmliche Schalter - Verkaufsgeräte (Prisma) und Billett - Automaten mit Touchscreen der Bahnen und Busse (SBB, ZVB) S-POS-Verkaufsgeräte Neue Generation von Verkaufsgeräten, unterteilt in Typ L (stationär), Typ C (Chauffeur), Typ CS (Kiosk/Schalter), Typ P (portabel) Halbtaxabonnement (HA)/Generalabonnement (GA) Das Halbtaxabo berechtigt zum Kauf von ½ bzw. ermässigten Einzelfahrausweisen innerhalb des Verbundgebietes. Das Generalabo berechtigt zur freien Fahrt im ganzen Verbundgebiet Pauschalfahrausweise Alle übrigen Pauschalfahrausweise und Ermässigungsausweise des schweizerischen und internationalen Verkehrs (z. B. Offer Switzerland wie Swiss Flexi Pass, Swiss Pass usw.) sind im Rahmen ihres Geltungsbereichs für Fahrten im Verbundgebiet gültig. Das Abonnement «Gleis7» ist bei der ZVB, PAG und ZBB nicht gültig. 0.2 Fahrvergünstigung für Familien-, Junior- Karte und Kinder - Mitfahrkarte Die Fahrvergünstigung für Familien gemäss T600.3 wird für alle Verbundfahrausweise* des Tarifverbunds Zug gewährt. *Ausser bei den Gruppenbilletten werden Kinder nicht aufgeführt (für mehr freie Fahrten) Mit der Junior - Karte bzw. Kinder - Mitfahrkarte fahren Kinder vom 6. Geburtstag an bis am Tag vor dem 16. Geburtstag in Begleitung von Vater und/ oder Mutter bzw. einer Begleitperson (Grosseltern, Gotte, Nachbarn, Onkel, Tagesmütter usw.) gratis. Die Eltern bzw. die Begleitpersonen müssen gültige Billette besitzen Die Familienermässigung kann nur mit der entsprechenden Junior Karte / Kinder Vorbemerkungen 9

10 Mitfahrkarte für jedes der mitreisenden Kinder beansprucht werden, wobei wenigstens ein Eltern- oder Begleitperson und ein Kind gemeinsam reisen müssen. Für Urgrosseltern gelten die Bestimmungen für Grosseltern sinngemäss Die Junior - Karten/Kinder - Mitfahrkarten sind an allen Bahnhöfen erhältlich Die im Ausland ausgegebene Familienkarte Swiss Travel System gilt für die ganze Familie. Die berechtigten Familienmitglieder sind darauf aufgeführt. 0.3 Beförderungsvertrag Der Fahrgast schliesst den Beförderungsvertrag jeweils mit der TU ab, mit deren Fahrzeug er befördert wird. 0.4 Fahrausweisformate / Etuis für Abonnemente Grundsätzlich sind die Formate der Fahrausweise in den Vorschriften über den Verkauf im direkten Personen- und Gepäckverkehr (V570) geregelt Der sogenannte «Einheitsumschlag» wird von den TU zum Monatsabo gratis abgegeben. Je nach Ausgabestelle können diese Einheitsumschläge im Design voneinander abweichen Es steht dem Inhaber des Abonnements frei, Umschläge anderer Ausführung (z. B. Lederetui, Brieftasche, Portemonnaie) zu benützen. Das Format der Grundkarte und der Abonnementskarte darf jedoch nicht verändert werden und die Anordnung muss den Bestimmungen dieses Tarifs entsprechen Alle Jahresabos werden im Kreditkartenformat ausgegeben. 0.5 Missbrauch und Fälschung Die Bestimmungen über Missbrauch und Fälschungen sind im Tarif Kapitel 2 enthalten. 0.6 Fahrausweis - Sortiment Es werden folgende Verbundfahrausweise ausgegeben: Einzel- und Anschlussbillette Erwachsene Kinder Halbtaxabonnenten Hunde Klassenwechsel EB / MFK / TK / M- TK Erwachsene Kinder Ausgabe von Fahrausweisen zum ganzen Preis Ausgabe von Fahrausweisen zum ganzen Preis X X Ausgabe von Fahrausweisen zum ermässigten Preis X X X Ausgabe von Fahrausweisen zum ermässigten Preis X 10 0 Vorbemerkungen

11 Halbtaxabonnenten Mehrfahrtenkarten Erwachsene Kinder Halbtaxabonnenten Hunde Ausgabe von Fahrausweisen zum ganzen Preis X X Ausgabe von Fahrausweisen zum ermässigten Preis X X X Tageskarten und Multi - Tageskarten Erwachsene Kinder Halbtaxabonnenten Hunde Ausgabe von Fahrausweisen zum ganzen Preis X Ausgabe von Fahrausweisen zum ermässigten Preis X X X Gruppenbillette / Gruppen - Tageskarten Erwachsene Halbtaxabonnemente Kinder 6-16 Jahre Jugendliche Jahre ohne HATA (Gesellschaften) Jugendliche Jahre (Schulen) Hunde Wochenkarte Ausgabe von Fahrausweisen zum ganzen Gruppen - Preis X X Ausgabe von Fahrausweisen zum ermässigten Gruppen - Preis X X X X Spezial - Karte (ALLE ZONEN) Für Erwachsene/Senioren/Jugendliche/Studenten/Lehrlinge (für alle den gleichen Preis), gültig 7 Tage, nur in 2. Klasse, persönlich Nur auf Vorankündigung erhältlich Zuger Pass (Monatsabos) Zuger Pass Zuger Pass Zuger Pass Für Erwachsene/Senioren (ganzer Preis), gültig 1 Monat, ab beliebigem Datum in 1. und 2. Klasse, persönlich Für Erwachsene/Senioren (ganzer Preis), gültig 1 Monat, ab beliebigem Datum in 1. und 2. Klasse, übertragbar Für Junioren und Hunde (reduzierter Junioren - Preis), gültig 1 Monat, ab beliebigem Datum in 2. Klasse, persönlich Zuger Pass Plus (Jahresabos) Zuger Pass Plus Für Erwachsene/Senioren (ganzer Preis), gültig 12 Monate, ab beliebigem Datum in 1. und Vorbemerkungen 11

12 Klasse, persönlich Zuger Pass Plus Zuger Pass Plus ZugerJobAbo ZugerJobAbo Schülerabonnement Zuger Pass Plus (Abos nur für Schulen mit spezieller Vereinbarung «ALLE ZONEN») Für Erwachsene/Senioren (ganzer Preis), gültig 12 Monate, ab beliebigem Datum in 1. und 2. Klasse, übertragbar Für Junioren und Hunde (reduzierter Junioren - Preis), gültig 12 Monate, ab beliebigem Datum in 2. Klasse Für Erwachsene (ganzer Preis), gültig 12 Monate, ab beliebigem Datum in 1. und 2. Klasse, persönlich Für Junioren (reduzierter Preis), gültig 12 Monate, ab beliebigem Datum in 2. Klasse Für Schüler (Spezialpreis), gültig 12 Monate, ab beliebigem Datum in 2. Klasse 12 0 Vorbemerkungen

13 1 Geltungsbereich 1.0 Beteiligte Transportunternehmungen Die nachstehenden TU beteiligen sich am Tarifverbund Zug: Initialen Code Transportunternehmung Klasse Strecken AAGS 841 Auto AG Schwyz nur 2. Linie 2: Eichholtern Küssnacht ar Linie27: Küssnacht ar - Fänn Nord Linie 28: Breitfeld Küssnacht ar - Rotkreuz Linie 29: Küssnacht ar - Haltikon Säge Postauto (PAG) Postauto (PAG) SBB SOB-sob 801 Regionalzentrum Zürich nur 2. Baar - Uerzlikon - Kappel aa - Ebertswil - Hausen aa, Post 801 Regionalzentrum Zentralschweiz nur 2. Menzingen - Finstersee - Bostadel Rotkreuz - Meierskappel, Robmatt Rotkreuz - Gisikon, Weitblick 011 Schweizerische Bundesbahnen(inkl. Stadtbahn Zug) Schweizerische Südostbahn 1. und 2. Rotkreuz Oberrüti Sins Rotkreuz Baar Zug Knonau Zug - Arth - Goldau Merlischachen Küssnacht ar - Immensee (S- Bahn Linie 3) Rotkreuz - Immensee - Arth - Goldau (S-Bahn Linie 32) Küssnacht ar - Immensee - Arth - Goldau (Voralpen - Express) ZBB 158 Zugerberg Bahn nur 2. Schönegg Geltungsbereich 13

14 Zugerberg ZVB ZVB / BSF Zugerland Verkehrsbetriebe AGBusbetrieb Seetal - Freiamt nur 2. Linie 1: Zug Oberägeri Linie 2: Zug Menzingen (Kreuzegg) Linie 3: Baar - Zug - Oberwil, Klinik Zugersee Linie 4: Zug Inwil - Baar - Blickensdorf Linie 5: Zug Oberwil Walchwil Linie 6: Zug Steinhausen (Cham) Linie 7: Zug - Chamerried - Cham Linie 8: Baar Steinhausen Cham Rotkreuz Linie 9: Oberägeri Morgarten - Sattel Linie 10: Oberägeri Alosen Raten Linie 11: Zug Schönegg (Zugerberg) Linie 12: Zug Gimenen Linie 13: Zug Obersack Linie 14: Zug - Arbach - Inwil Linie 16: Zug - Steinhausen, Sennweid Linie 21: Walchwil - Arth - Goldau Linie 22: Küssnacht ar Ebnet Immensee Linie 31: Baar Neuheim Linie 34: Baar Talacher Allenwinden - (Oberägeri) 14 1 Geltungsbereich

15 Linie 41: Cham Hünenberg Linie 42: Cham - Pfad - Niederwil - (Rumentikon) Linie 43: Cham Rumentikon Linie 51: Rotkreuz Hünenberg Linie 52: Rotkreuz Küntwil Linie 53: Rotkreuz Risch Küssnacht ar Rotenhofstrasse Linie 348: Sins Oberrüti Geltungsbereich 15

16 2 Allgemeine und besondere Bestimmungen 2.0 Allgemeines Für Fahrten, die innerhalb des Verbundgebiets gemäss den Geltungsbereichen in Kapitel 1 beginnen, enden und ausschliesslich über dieses Gebiet führen, werden nur Verbundfahrausweise ausgegeben. Für alle übrigen Fahrten gelten grundsätzlich die Tarife der betreffenden Transportunternehmungen. Für Anschlussfahrausweise des nationalen und internationalen Verkehrs gelten die Bestimmungen gemäss T600, Ziffer Ausgenommen von dieser Bestimmung sind die Überlappungszonen der Nachbar - Tarifverbundgebiete (Arth - Goldau, Küssnacht ar - Immensee - Merlischachen, Sattel, Meierskappel, Uerzlikon - Hausen aa und Sins - Oberrüti), bzw. für Fahrten, die nicht in den Kanton Zug führen, für welche die Tarife ihres eigenen Verbundes gelten. z. B. für Fahrten: von => nach Fahrausweis vom Tarifverbund Sins - Oberrüti A-Welle Merlischachen - Immensee TV Schwyz Arth, Post - Goldau, Bahnhof TV Schwyz Meierskappel, Neuhof - Meierskappel, Dorfplatz Passepartout Tarifverbund Zug - Fahrausweise für Überlappungszonen sind nur in Kombination mit anderen Tarifverbund Zug - Zonen erhältlich. z. B. für Fahrten: von => nach Fahrausweis vom Tarifverbund Zug - Oberrüti TV Zug Unterägeri - Immensee TV Zug Die aufgrund dieses Tarifs ausgegebenen Fahrausweise werden als Verbundfahrausweise bezeichnet. Sie sind bis zum Ende der Fahrt aufzubewahren Alle Fahrausweise werden grundsätzlich in 2. und 1. Klasse ausgegeben. Ausnahmen nur 2. Klasse: Abonnemente für Junioren gemäss Ziffer und Hunde gemäss Ziffer Reisende, die die Grenze der räumlichen Gültigkeit ihres Fahrausweises (z. B. MFK, Abonnement usw.) überfahren, müssen den Anschlussfahrausweis für die fehlende Zone(n) bereits an der Einsteigestation lösen bzw. entwerten Die Fahrpreise für die einzelnen Fahrausweise sind im Kapitel 8 Preise aufgeführt. In den Preisen ist die Mehrwertsteuer inbegriffen REKA-Checks, REKA-Card und REKA-Rail werden gemäss V545 für alle Verbundfahrausweise angenommen. SBB-Geschenkkarten werden auch für alle 16 2 Allgemeine und besondere Bestimmungen

17 Verbundfahrausweise an Zahlung genommen Fahrausweise, die mit Gutscheinen (ohne Geschenkgutscheine der Schweizerischen Transportunternehmungen) bezahlt werden, sind mit dem Vermerk «Bon» zu versehen und dürfen nicht erstattet werden. Fahrausweise, die gegen Rechnung und anerkannte Kreditkarten bezogen werden, sind mit dem Vermerk «CRE» zu versehen Die Fahrausweise werden zu den am ersten Geltungstag gültigen Preisen ausgegeben. Sie dürfen frühestens 2 Monate vor Beginn der Geltungsdauer ausgegeben werden. 2.1 Gültigkeiten Die Verbundfahrausweise verwenden in der Regel das System «Raum und Zeit». Dies bedeutet, dass innerhalb der gelösten Zone(n) (= Raum), beliebige Fahrten während der Geltungsdauer (= Zeit) getätigt werden können. Ausnahmen sind bei den betreffenden Produkten im Tarif erwähnt. Folgende Zonen dürfen nicht einzeln gelöst werden (analog ): Zone 631/632 Oberrüti / Sins Es gelten die Tarife vom Tarifverbund A-Welle. Zone 638/639 Arth - Goldau / Küssnacht ar Es gelten die Tarife vom Tarifverbund Schwyz. Zone 633 Hausen aa Es gelten die Tarife vom ZVV. Zone 631 Meierskappel Es gelten die Tarife vom Passepartout. In Zügen sind Verbundfahrausweise nur bis zum letzten bzw. erst ab dem ersten fahrplanmässigen Halteort innerhalb des Verbundgebietes gültig. In Zügen, die planmässig erst ausserhalb des Verbundgebietes wieder anhalten, sind Verbundfahrausweise nicht gültig. In der Gegenrichtung gelten diese Bestimmungen sinngemäss. Z. B. Zugsverbindung von Zug nach Zürich HB mit Halt in Baar: Es muss ein Billett von Baar nach Zürich HB gelöst werden. Z. B. Zugsverbindung von Zug nach Zürich HB ohne Halt in Baar: Es muss ein Billett von Zug nach Zürich HB gelöst werden. Inhaber von Halbtaxabonnementen bezahlen für Einzelfahrausweise den ½ bzw. ermässigten Fahrpreis. Wenn gemäss Fahrplan auf einzelnen Strecken oder in gewissen Zügen keine Wagen 1. Klasse verkehren, so beschränkt sich die Fahrberechtigung des Inhabers eines Fahrausweises 1. Klasse auf die 2. Klasse (ohne Anspruch auf Erstattung). In den durch Dritte bestellten Extrazügen und -bussen sind die Verbundfahrausweise nur gültig, wenn der Besteller damit einverstanden ist. Werden für die Führung eines Extrazuges oder -busses Mindesteinnahmen verlangt, so bleiben die Abonnemente unberücksichtigt. Bei Benützung zuschlagspflichtiger Züge und Wagen ist der tarifgemässe Zuschlag zu bezahlen. Alle Fahrausweise sind innerhalb ihrer Gültigkeit, längstens bis 05:00 Uhr (TK / M-TK) des Folgetages gültig. Das Datum der Gültigkeit ist auf dem Fahrausweis aufgeführt, resp. wird beim Entwerten aufgedruckt. Ausnahmen bei Spezialangeboten gemäss Kapitel 6 möglich. Verbundfahrausweise gelten bis zum letzten fahrplanmässigen Halt, der vor Ablauf der Allgemeine und besondere Bestimmungen 17

18 Gültigkeitsdauer erreicht werden kann. Ist die Fahrt mit einem gültigen Verbundfahrausweis auf direktem und ununterbrochenem Weg gemäss Fahrplan nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer möglich, kann die Fahrt bis zum Reiseziel fortgesetzt werden. Dies gilt auch für Anschluss - billette, die zu einem Verbundfahrausweis gelöst wurden. Umwegsfahrten, Rückwärtsfahrten und nicht fahrplanbedingte Fahrtunterbrechungen sind in diesem Fall ausgeschlossen. Diese Bestimmung ist auch anwendbar für einen Verbundfahrausweis, welcher für eine direkte Fahrt ausserhalb des Verbundgebiets entwertet wurde und dessen Gültigkeitsdauer entsprechend früher abläuft. Als Nachweis sind bei einer Kontrolle alle zur Fahrt verwendeten Fahrausweise vorzuweisen. 2.2 Anschlussbillette und Überlappungszonen Anschlussbillette Werden zu Verbundfahrausweisen Anschlussbillette über die Zonengrenze hinaus nach einer anderen Bestimmungsstation innerhalb des Verbundgebietes gelöst, so gilt der Verbundfahrausweis bis zur Zonengrenze. In diesem Fall ist ein Anschlussbillett für die entsprechenden fehlenden Einzelzonen zu lösen. Der Fahrausweis ist für die Fahrt(en) bis zum Reiseziel, bzw. für Raum und Zeit (Anschlussbillett) gültig, auch wenn die Gültigkeitsdauer abläuft. Beispiele: Ein Pendler mit den gelösten Abozonen 622/610 fährt von Cham mit der Bahn nach Walchwil: o Ab der Zonengrenze Lotenbach in der Zone 610 benötigt er ein Anschlussbillett für «1 Zone». Ein Pendler mit den gelösten Abozonen 621 und 622 fährt von Rotkreuz via Zug nach Zugerberg: o Ab der Zonengrenze Alpenblick in der Zone 622 benötigt er ein Anschlussbillett für «3 Zonen» Ergeben der Grundfahrausweis und der Anschlussfahrausweis zusammen mind. 5 Zonen, berechtigen sie zur freien Fahrt im ganzen TV Zug Sortiment Anschlussbillette: Anschlussbillette Anschlussbillette (Vorverkauf) Anschluss Tageskarten Anschluss Tageskarten (Vorverkauf) Überlappungszonen Überlappungszonen Tarifverbund Zug mit Nachbar - Tarifverbundgebieten: Arth - Goldau (TVSZ) Sattel (TVSZ) Küssnacht ar - Immensee - Merlischachen (Passepartout oder TVSZ) Meierskappel (Passepartout) Uerzlikon - Hausen aa (ZVV) Sins - Oberrüti (A-Welle) 18 2 Allgemeine und besondere Bestimmungen

19 TVZG-Fahrausweise für Überlappungszonen sind nur in Kombination mit anderen TVZG- Zonen erhältlich. Werden zu Verbundfahrausweisen (Hauptfahrausweise TVZG) in eine Überlappungszone (Nachbar - Tarifverbundgebiet) Anschlussbillette gelöst, so ist dieses Billett immer ein Fahrausweis des Tarifverbunds Zug. Z. B. für Fahrten: Von => nach Zug - Oberrüti Unterägeri - Immensee Allenwinden - Sattel, Gondelbahn Rotkreuz - Küssnacht, Hauptplatz Steinhausen - Knonau Für Fahrten, die nicht in den Kanton Zug führen, gelten die Tarife ihres eigenen Verbunds. Z. B. für Fahrten: Von => nach Fahrausweis vom TV Sins - Oberrüti A-Welle Arth, Post - Goldau, Bhf. TV Schwyz Merlischachen - Immensee TV Schwyz Meierskappel,.Robmatt. - Meierskappel, Dorfplatz Passepartout Anschlussbillett - Regelung mit Z-Pass Fahrausweisen Ein gültiger Tarifverbund Zug Fahrausweis, welcher räumlich an den Z-Pass - Fahrausweis anschliesst, kann zusammen mit diesem zur durchgehender Fahrt benützt werden, sofern das benützte Verkehrsmittel einen fahrplanmässigen Halt innerhalb einer auf dem Z-Pass aufgeführten Tarifverbund Zug Zonen (6xx) hat. Bsp.: Monats Zuger Pass und eine Z-Pass Tageskarte ist gültig zur Fahrt von Rotkreuz - Zürich. Einzelbillett / Tageskarte oder Anschlussbillett / Anschlusstageskarte Zur Weiterfahrt mit einer Z-Pass Tageskarte bis nach Arth - Goldau darf ein(e) Einzelbillett/Tageskarte oder ein(e) Anschlussbillett/Anschlusstageskarte 2 Zonen vom Tarifverbund Zug ausgegeben werden. Die TVZG Anschlussbillett - Regelung das 5 Zonen = «Alle Zonen» ergibt, gilt nicht für Z-Pass Fahrausweise (Bsp Zonen Anschlussbillett = Alle Zonen im TVZG, ist nicht gültig) Wird im Nachtnetz eine längere Strecke als im Tagnetz gefahren, ist kein Anschlussbillett erforderlich Allgemeine und besondere Bestimmungen 19

20 2.2.1 Anschlussbillett - Regelung mit den Inter - Abo's (Luzern - Rotkreuz/- Zug) und dem City - Ticket «ZUG» Inter - Abo Zug - Luzern mit den Zonen vom TVZG Inter - Abo Luzern - Rotkreuz mit den Zonen vom TVZG City - Ticket «ZUG» mit den Tageskarten Zonen vom TVZG Beispiele: Inter - Abo Zug - Luzern oder City - Ticket «ZUG», der Kunde reist weiter bis Zugerberg. Es wird ein Fahrausweis mit 3 Zonen ausgegeben. Inter - Abo Luzern - Rotkreuz, der Kunde reist weiter bis Zugerberg. Es wird ein Fahrausweis «Alle Zonen» ausgegeben. Es dürfen Einzelbillette / Tageskarten oder Anschlussbillette / Anschlusstageskarten ausgegeben werden, ausser bei «Alle Zonen» muss ein Einzelbillett oder eine Tageskarte ausgegeben werden. Die TVZG Anschlussbillett - Regelung das 5 Zonen = «Alle Zonen» ergibt, gilt nicht für Inter - Abos und City - Tickets «ZUG» (Bsp. Inter - Abo/City - Ticket inkl. Z Zonen Anschlussbillett = Alle Zonen im TVZG ist nicht gültig). 2.3 Streckenwechsel Im Tarifverbund Zug werden keine Streckenwechselbillette ausgegeben. 2.4 Preisbilgung Für die Berechnung der Billettpreise ist grundsätzlich die Anzahl der befahrenen Zonen (einschliesslich der Abgangszone) massgebend. Es werden Fahrausweise ausgegeben für: 1 Zone 2 Zonen 3 Zonen 4 Zonen Alle Zonen Ab 5 Zonen wird immer ein Fahrausweis «Alle Zonen» ausgegeben Preistabelle siehe ab Ziffer Handgepäck/Kinderwagen/reisegerechte Rollstühle Handgepäck und begleitete Kinderwagen werden gratis befördert. Ein behindertenreisegerechter Rollstuhl wird gratis befördert, wenn die Benützerin oder der Benützer mit diesem reist Allgemeine und besondere Bestimmungen

21 2.6 Aufgegebenes Reisegepäck Für die Beförderung von Reisegepäck, Kinderwagen, Fahrrädern und Behinderten - Rollstühlen durch das Personal gelten die Bestimmungen des betreffenden Transportunternehmens. 2.7 Selbstverlad von Fahrrädern/Anhängern Für die Beförderung von begleiteten Fahrrädern, die von den Benützern selbst ein-, aus- und umgeladen werden, gelten die Bestimmungen der betreffenden Transportunternehmen Als Fahrrad gelten nicht motorisierte Fahrgeräte ungeachtet der Strassentauglichkeit, auch zusammengelegt und verpackt, sofern sie nicht als Handgepäck untergebracht werden können. Fahrrädern gleichgestellt sind Trottinetts (von Jugendlichen und Erwachsenen; von Kindern siehe unter Ziffer ), Elektrotrottinetts, Tamdems, Liegevelos und Dreiräder Im Verbundgebiet sind für Fahrräder, Elektrofahrräder* sowie für Fahrradanhänger, Gepäckanhänger (auch einrädrige) und Kinderanhänger je nach Strecken entsprechende Zonenbillette, aus dem normalen Tarifsortiment (ausser bei der Zugerberg Bahn, eigene interne Velobillette, Preise siehe Ziffer 8.0.7) in 2. Klasse auszugeben: Einzelbillette Mehrfahrtenkarten Tages- oder Multi - Tageskarten Elektrofahrräder (schwere/schnelle) mit gelben Nummernschildern, die eine Geschwindigkeit von über 25 km/h erreichen, werden in Bussen vom Veloselbstverlad ausgeschlossen. GA und 1/2-Tax - Abobesitzer sowie Kinder von 6-16 Jahren bezahlen den ermässigten Tarif. Für Kinder unter 6 Jahren ist der Velotransport gratis. Tandems, Liegevelos und Dreiräder mit einer Länge von mehr als 2 Meter sind nur in der Bahn zugelassen. Für den Transport wird der doppelte Preis erhoben. Für Transporte von Fahrrädern über das Verbundgebiet hinaus sind nationale Billette gemäss Tarif 601 zum halben bzw. ganzen Preis zu lösen. Der Transport gilt für die auf dem Billett aufgeführte Strecke Kleinkindervelos und Kindertrottinetts werden gratis befördert. Übrige leicht tragbare Fahrgeräte werden gratis befördert, wenn sie als Handgepäck untergebracht werden können Die Familienvergünstigung wird gewährt. Bedingungen: Reise im Familienverband (mind. ein Elternteil); die Eltern haben für ihre Fahrräder einen gültigen Fahrausweis. Kinder mit Junior - Karten nehmen ihr Velo gratis mit. Kinder von 6-16 Jahren zu GA-Plus Familia (Junior - Karte nicht notwendig): Velo gratis. Jugendliche von Jahren zu GA-Plus Familia bezahlen den reduzierten Tarif Übersicht der Velobeförderung bei den einzelnen Transportunternehmen (Änderungen vorbehalten). Transportunternehmung: Regelung: Allgemeine und besondere Bestimmungen 21

22 Zugerland Verkehrsbetriebe AG Velobeförderung beschränkt zugelassen. Aus Platz - gründen kann keine Garantie zur Mitnahme gegeben werden. Bei Platzmangel entscheidet das Fahrpersonal definitiv über die Mitnahme. SBB AG / SOB-sob Zugerbergbahn AG (Eigener Velotarif, keine Zonenbillette vom TVZG) PostAuto Schweiz AG Region Zentralschweiz Velobeförderung zugelassen. Velobeförderung beschränkt zugelassen. Aus Platz - gründen kann keine Garantie zur Mitnahme gegeben werden. Bei Platzmangel entscheidet das ZBB-Bahn - personal definitiv über die Mitnahme. Velobeförderung beschränkt zugelassen. Während den verkehrsstarken Zeiten ist die Velobeförderung nicht möglich. 2.8 Kontrolle Reisende mit einem Einzelbillett zu einem ermässigten Preis haben sich gegenüber dem Kontrollpersonal auszuweisen: Kinder auf Verlangen, mit einem amtlichen Ausweis mit Fotografie und Geburtsdatum (Pass, Identitätskarte usw.) des Bezugsberechtigten. Inhaber von Halbtaxabonnementen unaufgefordert mit Halbtaxabonnement. 2.9 Online- / E-Tickets Allgemeine Bestimmunge Tarifverbund Zug - Fahrausweise können auch als elektronische Tickets (nachgenannt E- Tickets) erworben werden. Es werden folgende Fahraus - weisemedien unterschieden: Online Tickets: E-Tickets, welche über das Internet erworben und durch den Kunden auf weissem A4-Papier gedruckt werden. MobileTickets: E-Tickets, welche über das Internet oder das Mobiletelefon erworben und auf dem Mobiltelefon oder ähnlichen Geräten gespeichert werden. PostPrice - Tickets: E-Tickets, welche auf dem Mobiltelefon oder ähnlichen Geräten zu Kontrollzwecken angezeigt und erst am Ende eines Betriebstages verrechnet werden. Das massgebliche Zeitfenster zur nachträglichen Berechnung des Preises ist auf 1 Kalendertag (bis Folgetag um Uhr) beschränkt Online/Mobiltickets: Der Kaufvorgang muss vor der tatsächlichen Abfahrt des Transportmittels vollständig abgeschlossen und das E-Ticket muss in ausgedruckter Form vorliegen oder auf der Applikation des Endgerätes verfügbar sein. Andernfalls hat der Reisende den Zuschlag gemäss Ziffer zu bezahlen PostPrice - Tickets: Das Check - in muss im Voraus vor der tatsächlichen Abfahrt des Transportmittels erfolgt sein und das PostPrice - Ticket muss auf der Applikation ersichtlich und verfügbar sein. Andernfalls hat der Reisende den Zuschlag gemäss Ziffer zu bezahlen Sofern nachstehend nichts anderes bestimmt ist, gelten für die E-Tickets die Bestimmungen des Tarifs Allgemeine und besondere Bestimmungen

23 2.9.1 SBB OnlineTickets und SBB MobileTickets Über den Verkaufskanal der SBB können folgende Tarifverbund Zug - Fahr - ausweise erworben werden: Einzelbillett Artikel 5034 Anschluss - Billett Artikel 5049 Tageskarte Artikel 5036 Anschluss - Tageskarte Artikel 5062 Klassenwechsel - Einzelbillett Artikel 5043 Klassenwechsel - Tageskarte Artikel OnlineTickets und MobileTickets sind persönlich und nicht übertragbar. Sie gelten ausschliesslich zusammen mit einem gültigen amtlichen Ausweis Das Reisedatum der Hin und Rückfahrt wird beim Kauf durch den Kunden definiert E-Tickets werden in einem elektronischen Dossier zentral gespeichert und werden als Nachweis für den Transportvertrag, Erstattungen und Missbräuche verwendet Die als E-Ticket ausgegebenen Fahrausweise sind nicht erstattbar. Ausnahmen sind im Tarif Ziffer geregelt Details sind im Tarif 600, Ziffer 4 ersichtlich PostAuto App / Mobile Ticket Über den Verkaufskanal von "PostAuto App Tickets" können folgende Tarifverbund Zug - Fahrausweise erworben werden: Einzelbillett Artikel 5034 Tageskarte Artikel Pro Mobiletelefon können mehrere E-Tickets (für Mitreisende, Velos, Hunde) erworben werden. Die ganze Reise muss zusammen ausgeführt werden E-Tickets dürfen nicht auf andere Mobiletelefone übermittelt oder weitergeleitet werden E-Tickets können bis zu 2 Tage im Voraus erworben werden. Der Beginn und das Ende der Gültigkeit wird auf dem E-Ticket angezeigt E-Tickets können nicht erstattet, getauscht oder verlängert werden Die Kontrolle erfolgt über den nationalen Kontrollstandard Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der PostAuto Schweiz AG zur "PostAuto App Tickets" Bei Fragen/Problemen mit der PostAuto App steht der Kundendienst von PostAuto zur Verfügung. Kontakt: mobileticket@postauto.ch ZVB FAIRTIQ Über den Verkaufskanal von FAIRTIQ von ZVB wird dem Fahrgast am Ende des Tages der bestmögliche Tagespreis verrechnet (Bestpricepraxis). Folgende Fahrausweise können als PostPrice - Ticket abgerechnet werden: Allgemeine und besondere Bestimmungen 23

24 Einzelbillett Artikel 5034 Tageskarte Artikel Pro Mobiltelefon kann nur ein Ticket gekauft werden. Tickets für Mitreisende müssen separat über einen anderen Kanal gekauft werden Die Geltungsdauer beginnt mit dem Zeitpunkt des Check - in und endet mit dem Zeitpunkt des Check - out. Der Kunde erhält eine Fahrtberechtigung für alle Zonen, welche am Tag des Check - in bis zum Folgetag um Uhr gültig ist Erstattungen und Umtausch sind nicht möglich. Checkt ein Kunde versehentlich ein, ohne die Fahrt anzutreten, wird kein Ticket in Rechnung gestellt, sofern innerhalb weniger Sekunden wieder an der selben Haltestelle ausgecheckt wird Die Kontrolle erfolgt über den nationalen Kontrollstandard Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von FAIRTIQ Bei Fragen/Problemen mit FAIRTIQ steht der Kundendienst der ZVB zur Verfügung. Kontakt: kundenreaktion@zvb.ch 2.10 Einheitsnachtzuschlag zu einem gültigen Fahrausweis Der Einheitsnachtzuschlag gilt auf den Nachtangeboten der Verbunde ZVV, A-Welle, FlexTax, Ostwind, TV Zug, TV Schwyz und Z-Pass sowie in den Nachtzügen Zürich - Luzern. Beispiele: Ob ab Luzern - Zug - Walchwil, von Zürich HB - Zug - Edlibach oder von Zug, Bahnhofplatz - Walchwil gilt der einheitliche Nachtzuschlag Tarifbestimmungen Tarifbestimmungen zum Einheitsnachtzuschlag siehe unter T (Nachtzuschlag Metropolitanregion Zürich) 24 2 Allgemeine und besondere Bestimmungen

25 3 Bestimmungen für Einzel- und Gruppenfahrausweise 3.0 Einzelbillette (EB) Ausgabe Es werden Einzelbillette zum ganzen und ½ bzw. ermässigten Preis ausgegeben Die Billette sind mit Datum, Zeit, Preis, Zonennummern, Klasse, Verfall, Reduktion und MwSt-Information bedruckt Einzelbillette sind ebenfalls im Vorverkauf erhältlich. Diese Fahrausweise sind vor Antritt der Fahrt oder in Bussen sofort nach dem Einstieg an einem Entwerter abzustempeln In den Bussen der ZVB werden Einzelbillette, Mehrfahrtenkarten, Tageskarten, Multi - Tageskarten, Gruppenbillette-/tageskarten und auf gewissen Linien (ZVB-Linie 21) Monats - Zuger - Pässe/-Schwyzer - Pässe ausgegeben Geltungsdauer Die Fahrausweise (EB/MFK) berechtigen innerhalb der nachstehend aufgeführten Zeitdauer zu beliebigen Fahrten innerhalb der gelösten Zone(n): 1 Zone ½ Stunde 2 Zonen 1 Stunde 3 Zonen 1 Stunde 4 Zonen 2 Stunden Alle Zonen 2 Stunden Die Geltungsdauer ist grundsätzlich auf den Fahrausweisen aufgedruckt. Die Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich Reiseweg Innerhalb der gelösten Zone(n) kann während der Geltungsdauer beliebig oft in beliebigen Richtungen gefahren werden Klassenwechsel und «Gültigkeit in den Zügen» Zu Fahrausweisen 2. Klasse sind Klassenwechsel (KLW) 1/1 und ½ erhältlich. Sie berechtigen zusammen mit einem Fahrausweis 2. Klasse zur Benutzung der 1. Klasse Klassenwechsel - Sortiment: Klassenwechsel Einzelbillette (EB) Klassenwechsel Einzelbillette (Vorverkauf) Klassenwechsel Mehrfahrtenkarten (MFK) Bestimmungen für Einzel- und Gruppenfahrausweise 25

26 Klassenwechsel Tageskarten (TK) Klassenwechsel Multi - Tageskarten (M-TK) Klassenwechsel sind in allen der allgemeinen Personenbeförderung dienenden Zügen gültig, sofern in den Fahrplänen keine Einschränkungen aufgeführt sind. Wenn gemäss Fahrplan auf einzelnen Strecken oder in gewissen Zügen keine Wagen 1. Klasse verkehren, so beschränkt sich die Fahrberechtigung des Inhabers eines Billettes/Abonnements 1. Klasse auf die 2. Klasse Bei Benützung der 1. Klasse mit einem Fahrausweis 2. Klasse hat die Person den Unterschied zwischen den Preisen 2. und 1. Klasse für die entsprechende Strecke zu bezahlen. Kinder und andere Personen mit Anspruch auf Billette zum halben Preis bezahlen den halben bzw. ermässigten Unterschied Bei Benützung zuschlagspflichtiger Züge und Wagen hat der Reisende den tarifgemässen Zuschlag zu bezahlen In den durch Dritte bestellten Extrazügen sind die EB/MFK und Abonnemente nur gültig, wenn der Besteller damit einverstanden ist. Werden für die Führung eines Extrazuges Mindesteinnahmen verlangt, so bleiben die Abonnemente unberücksichtigt Erstattungen Nicht benützte Einzelbillette werden nicht erstattet, auch wenn sie innerhalb der Geltungsdauer bei der Ausgabestelle vorgelegt werden Teilweise benützte Einzelbillette werden nicht erstattet. Beim Kauf eines Abonnementes wird das vorher gelöste Einzelbillett nicht erstattet Bei Anschlussbruch und Streckenunterbruch wird gemäss den internen Weisungen der TU verfahren. 3.1 Mehrfahrtenkarte (MFK) Ausgabe Es werden Mehrfahrtenkarten zum ganzen und ermässigten Preis ausgegeben Die Mehrfahrtenkarten sind mit Verfall, Gültigkeit, Klasse, Reduktion, Datum, Zeit, Preis, Zonennummern und MwSt. - Informationen bedruckt Die Mehrfahrtenkarten sind vor Fahrtantritt oder in Bussen sofort nach dem Einstieg an einem Entwerter abzustempeln Der Inhaber einer Mehrfahrtenkarte darf diese für mehrere Personen mit gleichem Reiseziel entwerten, sofern alle Personen gemeinsam reisen und dieselbe Berechtigung für allfällige Reduktionen haben Geltungsdauer Die Mehrfahrtenkarten werden mit einer Gültigkeit/Verfall von drei Jahren (Fliessdatum) ausgegeben Ein abgestempeltes Feld einer Mehrfahrtenkarte berechtigt innerhalb der nachstehend aufgeführten Zeitdauer zu beliebigen Fahrten innerhalb der gelösten Zone(n): 1 Zone ½ Stunde 26 3 Bestimmungen für Einzel- und Gruppenfahrausweise

27 2 Zonen 1 Stunde 3 Zonen 1 Stunde 4 Zonen 2 Stunden Alle Zonen 2 Stunden Die Verlängerung der Geltungsdauer ist nicht möglich (Ausnahme siehe unter Ziffer ) Reiseweg Innerhalb der gelösten Zone(n) kann während der Geltungsdauer beliebig oft in beliebigen Richtungen gefahren werden Preisbildung Für die Berechnung der Preise der Mehrfahrtenkarten ist grundsätzlich die Anzahl der befahrenen Zone(n) (einschliesslich der Abgangszone) massgebend, ab 5 Zonen werden MFK «Alle Zonen» ausgegeben Preistabelle siehe Ziffer Klassenwechsel Mehrfahrtenkarte (MFK) Zu Fahrausweisen 2. Klasse sind Klassenwechsel MFK 1/1 und ermässigt erhältlich. Sie berechtigen zusammen mit einem Fahrausweis 2. Klasse zur Benutzung der 1. Klasse. Siehe Ziffer Erstattungen Nicht oder nur teilweise benützte Mehrfahrtenkarten können erstattet werden, wobei pro Anzahl entwertete Felder nachstehende Tabelle zur Ermittlung des Erstattungsbetrages anzuwenden ist. Entwertete Felder Rückerstattung in % Der Restbetrag ist auf den nächsten Franken abzurunden. Der Selbstbehalt (Ziffer ) wird erhoben In folgenden Fällen besteht Anspruch auf «Pro - rata»-erstattung: Kauf einer Mehrfahrtenkarte für andere Zonen oder anderen Preis Bestimmungen für Einzel- und Gruppenfahrausweise 27

28 Kauf einer Mehrfahrtenkarte für eine höhere Klasse Kauf eines Verbund- oder Streckenabonnementes für einen Monat oder ein Jahr Kauf eines Generalabonnementes Abgelaufene Mehrfahrtenkarten für Kinder (Alter) Beschädigung Unrichtige Ausgabe Berechnung der «Pro - rata»-erstattung: Bezahlter Preis x nicht entwertete Felder 6 Der Erstattungsbetrag wird auf den nächsten Franken abgerundet. Der Selbstbehalt (Ziffer ) wird nicht erhoben Bei Anschlussbruch und Streckenunterbruch wird gemäss den internen Weisungen der TU verfahren Fahrausweise, die anstelle des Preises den Vermerk «Bon», «Pauschal» oder «Ersatz» tragen, dürfen nicht erstattet werden. 3.2 Tageskarte Ausgabe Es werden Tageskarten zum ganzen und ermässigten Preis ausgegeben. Die Tageskarten sind übertragbar und berechtigen zu einer unbeschränkten Anzahl Fahrten in der/den gelösten Zone/n Die Tageskarten sind mit Verfall, Gültigkeit, Klasse, Reduktion, Datum, Zeit, Preis, Zonennummern und MwSt. - Informationen bedruckt Tageskarten sind ebenfalls im Vorverkauf erhältlich. Diese Fahrausweise sind vor Antritt der Fahrt oder in Bussen sofort nach dem Einstieg an einem Entwerter abzustempeln Geltungsdauer Die Tageskarten sind am Ausgabetag beziehungsweise am Tag der Entwertung (MFK- Format) sowie bis 05:00 Uhr des Folgetages gültig Reiseweg Die Tageskarten gelten für eine unbeschränkte Anzahl Fahrten in der/den gelösten Zone/n Preisbildung Für die Berechnung der Preise der Tageskarte ist grundsätzlich die Anzahl der befahrenen Zonen (einschliesslich der Abgangszone) massgebend Preistabelle siehe Ziffer Klassenwechsel (KLW) 28 3 Bestimmungen für Einzel- und Gruppenfahrausweise

29 Es gibt KLW-Tageskarten im Tarifverbund Zug, siehe Ziffer Für einzelne Zonen können zur 2.-Klass - Tageskarte entsprechende Klassenwechsel gelöst werden Wird nachträglich eine 1.-Klass - Tageskarte gewünscht, ist die 2.-Klass - Tageskarte zu annullieren und eine 1.-Klass - Tageskarte auszugeben Erstattungen Nicht benützte Tageskarten werden erstattet bzw. annulliert, wenn sie innerhalb der Geltungsdauer bei der Ausgabestelle vorgelegt werden. Zwischen Kauf und Rückgabe darf keine Fahrt möglich gewesen sein. Auf einen Selbstbehalt wird verzichtet Bei Rückgabe von Tageskarten nach Ablauf der Geltungsdauer (datiert oder entwertet) erfolgt keine Erstattung Beim Kauf eines Fahrausweises der höheren Kategorie (Zuger Pass, Generalabonnement usw.) werden unbenützte Tageskarten erstattet Bei vergessenem Halbtaxabonnement ist eine Erstattung mit Erhebung des Selbstbehaltes von CHF 5.00 erlaubt (Vorgehen gemäss Tarif 600.9, Ziffer 14.00). Bei Anschlussbruch und Streckenunterbruch wird gemäss den internen Weisungen der TU verfahren. 3.3 Zuger Tagespass Ausgabe Der Zuger Tagespass+ wird zum ganzen und ermässigten Preis ausgegeben. Die Zuger Tagespässe+ sind übertragbar und berechtigen zu einer unbeschränkten Anzahl Fahrten in «Alle Zonen» und auf den fahrplanmässigen Kursschiffen (Ägeri- und Zugersee) Der Zuger Tagespass+ ist mit Verfall, Gültigkeit, 2. Klasse, Reduktion, Datum, Zeit, Preis, Zonennummern, Zusatz Angebot und MwSt. - Informationen bedruckt Der Zuger Tagespass+ ist nur als Vorsteckbeleg erhältlich. Diese Fahrausweise sind vor Antritt der Fahrt oder in Bussen sofort nach dem Einstieg an einem Entwerter abzustempeln Geltungsdauer Der Zuger Tagespass+ ist am Tag der Entwertung (MFK-Format) sowie bis 05:00 Uhr des Folgetages gültig Reiseweg Die Zuger Tagespässe+ gelten für eine unbeschränkte Anzahl Fahrten in «Alle Zonen» und auf den fahrplanmässigen Kursschiffen (Ägeri- und Zugersee) Preise Preistabelle siehe Ziffer Bestimmungen für Einzel- und Gruppenfahrausweise 29

30 3.3.4 Klassenwechsel (KLW) Es gibt KLW-Tageskarten im Tarifverbund Zug, siehe Ziffer Schiffe nur 2. Klasse Erstattungen Der Zugerpass+ wird nicht erstattet Bei Rückgabe von Tageskarten nach Ablauf der Geltungsdauer (entwertet) erfolgt keine Erstattung Bei vergessenem Halbtaxabonnement ist eine Erstattung mit Erhebung des Selbstbehaltes von CHF 5.00 erlaubt (Vorgehen gemäss Tarif 600.9, Ziffer 14.00) Bei Anschlussbruch und Streckenunterbruch wird gemäss den internen Weisungen der TU verfahren. 3.4 Multi - Tageskarten (M-TK) Ausgabe Es werden Multi - Tageskarten zum ganzen und ermässigten Preis ausgegeben Die Multi - Tageskarten sind mit Verfall, Gültigkeit, Klasse, Reduktion, Datum, Zeit, Preis, Zonennummern und MwSt. - Informationen bedruckt Die Multi - Tageskarten ist vor Fahrtantritt oder in Bussen sofort nach dem Einstieg an einem Entwerter abzustempeln Der Inhaber Multi - Tageskarten darf diese für mehrere Personen mit gleichem Reiseziel entwerten, sofern alle Personen gemeinsam reisen und dieselbe Berechtigung für allfällige Reduktionen haben Geltungsdauer Die Multi - Tageskarten werden mit einer Geltungsdauer von drei Jahren (Fliessdatum) ausgegeben Ein abgestempeltes Feld einer Multi - Tageskarte berechtigt zu beliebigen Fahrten innerhalb der gelösten Zone/n bis 05:00 Uhr des Folgetages Reiseweg Die Multi - Tageskarten gelten für eine unbeschränkte Anzahl Fahrten in den gelösten Zonen Preisbildung Für die Berechnung der Preise der Multi - Tageskarten ist grundsätzlich die Anzahl der befahrenen Zonen (einschliesslich der Abgangszone) massgebend Preistabelle siehe Ziffer Klassenwechsel (KLW) 30 3 Bestimmungen für Einzel- und Gruppenfahrausweise

31 Es gibt KLW Tageskarten und KLW Multi - Tageskarten im Tarifverbund Zug, siehe Ziffer Für einzelne Zonen können zur 2.-Klass - Multi - Tageskarte entsprechende Klassenwechsel gelöst werden Wird nachträglich eine 1.-Klass - Multi - Tageskarte gewünscht, ist die 2.-Klass - Tageskarte zu annullieren und eine 1.-Klass - Multi - Tageskarte auszugeben Erstattungen Nicht oder nur teilweise benützte Multi - Tageskarten können erstattet werden, wobei pro Anzahl entwertete Felder nachstehende Tabelle zur Ermittlung des Erstattungsbetrages anzuwenden ist. Entwertete Felder Rückerstattung in % Das Ergebnis ist auf den nächsten Franken abzurunden. Der Selbstbehalt (Ziffer ) wird erhoben In folgenden Fällen besteht Anspruch auf «Pro - rata»-erstattung: Kauf einer Multi - Tageskarte für andere Zonen oder anderen Preis Kauf einer Multi - Tageskarte für eine höhere Klasse Kauf eines Verbund- oder Streckenabonnementes für einen Monat oder ein Jahr Kauf eines Generalabonnementes Abgelaufene Multi - Tageskarten für Kinder (Alter) Beschädigung Unrichtige Ausgabe Berechnung der «Pro - rata»-erstattung: Bezahlter Preis x nicht entwertete Felder 6 Der Erstattungsbetrag wird auf den nächsten Franken abgerundet. Der Selbstbehalt (Ziffer ) wird nicht erhoben Bei Anschlussbruch und Streckenunterbruch wird gemäss den internen Weisungen der TU verfahren Fahrausweise, die anstelle des Preises den Vermerk «Bon», «Pauschal» oder «Ersatz» tragen, dürfen nicht erstattet werden. 3.5 Gruppenbillette/Gruppen - Tageskarten Bestimmungen für Einzel- und Gruppenfahrausweise 31

32 3.5.0 Ausgabe Gruppenbillette werden für Schulen, Vereine, Firmen usw., welche sich aus mindestens 10 gemeinsam reisenden Personen zusammensetzen, ausgegeben. Die Reisegruppen müssen von einem verantwortlichen Reiseleiter geführt werden An Kinder bis 16 Jahre und Besitzer von Halbtaxabonnementen wird ein ermässigter Preis gewährt Es werden folgende Gruppenbillette ausgegeben: Gruppenbillette «Gesellschaften» Gruppenbillette «Schulen» Es bestehen folgende Kundengruppen: Gewöhnliche Gruppen (Gesellschaften) Erwachsene Ermässigte (Kinder 6-16 Jahre, Halbtaxabonnemente) Hunde Generalabonnemente gemäss T654* GA, FVP* Schulen Erwachsene Ermässigte (Jugendliche 6-25 Jahre, Halbtaxabonnemente) Kinder bis 6 Jahre Hunde Generalabonnemente gemäss T654* GA, FVP* *Die Fahrausweise zählen für: die Mindestteilnehmerzahl die Ermittlung der freien Fahrt Die Familienermässigung wird gewährt. Die gratis reisenden Kinder werden zur Erreichung der Mindestteilnehmerzahl sowie zur Ermittlung der freien Fahrt nicht berücksichtigt. Zuger Pässe oder Zuger Pässe Plus dürfen nicht in die Gruppenbillette integriert werden! Schulen und Jugendgruppen sind obligatorisch durch eine verantwortliche Aufsichtsperson (Mindestalter 16 Jahre) zu begleiten Gratistransport für begleitete Kindergruppen (Kindergärten, Kinderhorte, Kinderheime usw.) bis 6 Jahre: Pro Begleitperson reisen max. 8 Kinder unter 6 Jahren gratis. Als Begleiter von nicht 6 Jahre alten Kindern gelten Personen, denen die Obhut über diese anvertraut werden kann. Wird die Begleitfunktion Kindern übertragen, gilt eine abgestufte Regelung: Max. 8 Kinder unter 6 Jahren darf mitnehmen, wer mind. 16 Jahre alt ist. Max. 4 Kinder unter 6 Jahren darf mitnehmen, wer mind. 12 Jahre alt und urteilsfähig ist. Diese Kinder werden in der Kundengruppen unter «bis 6-Jährige» aufgeführt Die Preise für Kinder bis 16 Jahre werden auch angewendet für: Schülerinnen und Schüler öffentlicher und privater Mittelschulen (Gymnasien, 32 3 Bestimmungen für Einzel- und Gruppenfahrausweise

33 Handels- und Gewerbeschulen, technische Schulen, Landwirtschaftsschulen, obligatorische Fortbildungs - schulen usw.) bis zum 25. Altersjahr Studentinnen und Studenten von Hochschulen und Universitäten bis zum vollendeten 25. Altersjahr Alle Schülerinnen und Schüler in Klassen bis zum obligatorischen 9. Schuljahr Jugendliche bis zum vollendeten 25. Altersjahr, die in Behindertenheimen, Waisenhäusern, Erziehungsheimen usw. wohnen Blinden- und Taubstummenschulen für Jugendliche bis zum vollendeten 25. Altersjahr Teilnehmer von «Jugend + Sport» bis zum vollendeten 25. Altersjahr Im Tarifverbund Zug werden keine Kontrollmarken abgegeben Im Weiteren gelten die Bestimmungen des Tarifes 660 sinngemäss Bestellung und Platzreservation Die Gruppenbillette sind wegen der Platzreservierung so früh als möglich, spätestens aber 2 Tage vor Antritt der Reise zu bestellen. Bei einer Reservierung besteht kein Anspruch auf einen Sitzplatz Soweit es die Dienstabwicklung erlaubt, sind Gruppenbillette auch abzugeben, wenn sie nach Ablauf der Bestellfrist bestellt werden. Die Platzreservierung darf aber nicht zugesichert werden Verschiebungen oder Ausfälle von Reisen sowie wichtige Änderungen in der Teilnehmerzahl sind spätestens bis 14 Uhr des Vortages der Reise bekanntzugeben Geltungsdauer und Reiseweg Gruppenbillette «Gesellschaften» und Gruppenbillette «Schulen» berechtigen innerhalb der nachstehnd aufgeführten Zeitdauer zu beliebigen Fahrten innerhalb der gelösten Zone/n: 1 Zone ½ Stunde 2 Zonen 1 Stunde 3 Zonen 1 Stunde 4 Zonen 2 Stunden Alle Zonen 2 Stunden Die Geltungsdauer ist grundsätzlich auf den Fahrausweisen aufgedruckt. Die Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich Gruppen - Tageskarten «Gesellschaften» und Gruppen - Tageskarten «Schulen» berechtigen innerhalb eines Tages zu beliebigen Fahrten innerhalb der gelösten Zone/n: Preisbildung Es gelten die gemäss Ziffer aufgeführten Preise Auf Grund der Gesamt - Teilnehmerzahl werden freie Fahrten gewährt. Je 10 Personen wird eine Person unentgeltlich befördert Bestimmungen für Einzel- und Gruppenfahrausweise 33

34 Gesamtteilnehmerzahl usw. Freie Fahrt Bei 9 Schülern/Jugendlichen und 1 Begleiter wird der Begleiter unentgeltlich befördert. Der oder die Begleiter haben in der gleichen Wagenklasse zu reisen wie die von ihnen betreuten Schüler oder Jugendlichen Jeder Gruppe wird als Fahrausweis ein auf die Gesamtzahl der Teilnehmer lautendes Gruppenbillett abgegeben. Verteilen sich die Gruppen von Erwachsenen auf beide Wagenklassen, so sind getrennte Gruppenbillette für die 2. und 1. Klasse abzugeben Auf Strecken, auf denen keine 1. Klasse geführt wird, sind Gruppenbillette 1. Klasse nur in der 2. Klasse gültig; so beschränkt sich die Fahrberechtigung der Gruppe mit einem Gruppenbillett der 1. Klasse auf die 2. Klasse Für Gesellschaften in Extrabussen bzw. -zügen gilt der Spezialtarif der betreffenden TU Änderung der Teilnehmerzahl Grössere Teilnehmerzahl während der Fahrt: Wird während der Fahrt eine grössere Anzahl Teilnehmer festgestellt als im Gruppenbillett angegeben ist, so ist der Reiseleiter zu ersuchen, auf einer dafür geeigneten Unterwegsstation oder auf der Bestimmungsstation den Preis für die überzähligen Personen nachzuzahlen Bei Ausgabe über Prisma2 ist ein neues Gruppenbillett mit den Angaben des ursprünglichen Billettes und der neuen Teilnehmerzahl auszustellen. Auf der Rückseite ist der Vermerk «Benützt von... bis...» mit dem Stationsdatumstempel anzubringen. Das ursprüngliche Ticket ist mit dem Vermerk «Ersetzt durch Billett Nr...» zu annullieren Rückzahlung für fehlende Personen: Nach ausgeführter Reise darf die Ausgabestelle Rückzahlungen des für fehlende Personen bezahlten Preises nur vornehmen, wenn die wirkliche Teilnehmerzahl vom Zug- oder Stationspersonal oder von Buschauffeuren auf dem Gruppenbillett nach Möglichkeit je einmal auf der Hinfahrt und auf der Rückfahrt bescheinigt wurde oder die Nichtbenützung vom Reiseleiter einwandfrei nachgewiesen werden kann (Vorlage neu gelöster Fahrausweise, Bestätigungen der Schulsekretariate, Rechnungen usw.) Auf Regionallinien mit kondukteurlosem Betrieb kann aus kundendienstlichen Überlegungen auch ohne bahnseitige Bestätigung eine Rückzahlung für fehlende Personen vorgenommen werden. In Zweifelsfällen liegt es in der Kompetenz der Leiterin oder des Leiters des betreffenden Dienstes, eine Auszahlung für fehlende Personen zu gewähren oder abzulehnen. Der Reiseleiter hat zudem seine Angaben auf der Rückseite des Gruppentickets zu bestätigen Bei einer Rückzahlung hat der oder die Berechtigte den Empfang auf dem Erstattungsbeleg zu bescheinigen Erstattungen 34 3 Bestimmungen für Einzel- und Gruppenfahrausweise

35 Eine allfällige Erstattung auf Gruppenbillette wird durch die Ausgabestelle gewährt, wenn das Gruppenbillett vorgelegt wird, die teilweise Nichtbenützung bescheinigt ist, die neu gelösten Billette vorgelegt werden oder bewiesen wird, dass neue Billette gelöst wurden. Im Weiteren gelten die Bestimmungen des Tarifs 660 sinngemäss Der Selbstbehalt wird bei jeder Erstattung erhoben Fahrausweise, die anstelle des Preises den Vermerk «Bon», «Pauschal» oder «Ersatz» tragen, dürfen nicht erstattet werden Ermittlung des Erstattungsbetrages: Ist ein Gruppenbillett von allen Teilnehmern für eine oder mehrere Zonen nicht benützt worden, so wird der Unterschied zwischen dem bezahlten und dem sich für die benützten Zonen ergebenden Preis erstattet. Ist ein Gruppenbillett von einzelnen Teilnehmern für eine oder mehrere Zonen nicht benützt worden, so wird für die mit dem Gruppenbillett benutzten Teilzonen der Normalpreis berechnet. Ist dieser Preis niedriger als der bezahlte Gruppenpreis, so wird der Unterschied erstattet. Ist ein Gruppenbillett in begründeten Fällen (z. B. Krankheit, Unfall, Zug verpasst) von einzelnen Teilnehmern für einzelne Zonen nicht benützt und sind für diese Zonen neue Billette gelöst worden, so kann 50 % des Preises der neu gelösten Billette erstattet werden. Das Gruppenbillett sowie die neu gelösten Fahrausweise müssen vorgelegt werden Klassenwechsel Es werden keine Klassenwechsel für Gruppenbillette ausgestellt. 3.6 Wochenkarte (Spezialkarte) Allgemeines Die Wochenkarten dürfen nur für bestimmte Anlässe (Fasnacht, mehrtägiger Grossanlass usw.) ausgegeben werden. Nur auf Vorankündigung erhältlich Die Wochenkarten werden zu einem Einheitspreis ausgegeben und sind persönlich. Für Senioren, Junioren, Kinder, Lehrlinge, Studenten usw. wird keine Ermässigung gewährt Ausgabe Die Wochenkarten werden vom Tarifverbund Zug, c/o Zugerland Verkehrsbetriebe AG freigegeben, siehe Ziffer Die persönliche Wochenkarte (ohne Grundkarte) muss bei einer Kontrolle zusammen mit einem amtlichen Ausweis oder Halbtaxabo vorgewiesen werden Die Wochenkarte ist 7 Tage gültig und wird nur in 2. Klasse ausgegeben Bestimmungen für Einzel- und Gruppenfahrausweise 35

36 3.6.2 Reisewege Sie berechtigen zu unbeschränkter Anzahl Fahrten in «ALLE ZONEN» auf allen Kursen und Zügen im Geltungsbereich gemäss Kapitel Zusatzleisung Die Familienermässigung (T600.3) ist gültig Klassenwechsel Ein Wochenklassenwechsel ist nicht erhältlich. Bei Benützung der 1. Klasse mit einer Wochenkarte hat der Abonnent den Klassenwechsel für die entsprechende Anzahl Zonen zu bezahlen. Halbtaxabonnenten bezahlen den ermässigten Preis Erstattung / Rückgabe / Ersatz bei Verlust Wochenkarten werden weder erstattet (keine Rückgabe oder Pro - rata - Erstattung) noch bei Verlust ersetzt Bestimmungen für Einzel- und Gruppenfahrausweise

37 4 Bestimmungen für Abonnemente 4.0 Zuger Pass (Monatsabos) Allgemeines Der Zuger Pass, nachstehend «Abonnemente» genannt, ist persönlich oder übertragbar (nur Erwachsene) und berechtigt zu einer unbeschränkten Anzahl Fahrten in der betreffenden Klasse der abonnierten Zonen auf allen Kursen und Zügen im Geltungsbereich gemäss Kapitel Sorten Es werden folgende Abonnementssorten ausgegeben: 2. Klasse 1. Klasse Erwachsene/Senioren, persönlich oder übertragbar X X Junioren, persönlich Hunde, persönlich X X Erwachsene/Senioren Ab vollendetem 25. Altersjahr. Übertragbare Abonnemente für Erwachsene können von allen Altersgruppen gekauft werden Junioren Für Jugendliche ab vollendetem 6. Altersjahr (= 6. Geburtstag) bis zum vollendetem 25. Altersjahr (= Vortag des 25. Geburtstags) werden Abonnemente zum ermässigten Juniorenpreis abgegeben. Die Abonnemente für Junioren werden an Kinder und Jugendliche (gemäss Ziffer / ) abgegeben. Wird das 25. Altersjahr im Verlauf der Geltungsdauer des Abonnements vollendet, so behält dieses gleichwohl seine normale Geltungsdauer. Die Abonnemente für Junioren werden nur für die 2. Klasse ausgegeben. Junioren, welche die 1. Klasse benützen wollen, können ein Abonnement für Erwachsene lösen Senioren Hunde Für Senioren - Damen ab vollendetem 64. Altersjahr bzw. Herren ab vollendetem 65. Altersjahr - werden Abonnemente zu Erwachsenen - Preise abgegeben. Kleine Hunde bis 30 cm Schulterhöhe (Risthöhe), in Käfigen, Körben oder andern geeigneten Behältern, dürfen als Handgepäck unentgeltlich mitgenommen werden. In allen übrigen Fällen können Abonnemente für Hunde gelöst werden Ausgabe Bestimmungen für Abonnemente 37

38 Die Monatsabos werden über die bedienten Verkaufsstellen und über die stationären Billett - Automaten ausgegeben Die Monatsabos bestehen aus drei Teilen: Grundkarte mit Foto oder Abonnemente im Kreditkartenformat (nur persönliche Abos) Abonnementskarte Einheitsumschlag Bei der erstmaligen Bestellung (Ausstellen der Grundkarte) eines persönlichen Abonnements ist ein amtlicher Ausweis mit Foto und Geburtsdatum (Pass, Identitätskarte, Führerausweis usw.) des Bezugsberechtigten vorzuweisen. Die Bestellung muss an einem SBB-Bahnhof erfolgen. Die Adressdaten werden in der Kundendatenbank (KUBA) erfasst Die Abonnemente sind nur gültig, wenn die Grundkarte in der durchsichtigen Tasche der linken und die dazugehörende Abonnementskarte mit gleicher Nummer in der durchsichten Tasche der rechten Innenseite des Einheitsumschlages eingeschoben sind (siehe auch Ziffer ) Der übertragbare Zuger Pass besteht nur aus der Abonnementskarte Geltungsdauer Der erste Geltungstag der Abonnemente ist frei wählbar (Fliessdatum) und kann maximal zwei Monate im Voraus ausgestellt werden Die Abonnemente für Junioren sind auch dann mit normaler Geltungsdauer auszustellen, wenn der Abonnent im Verlauf der Geltungsdauer das 25. Altersjahr vollendet (das letzte ermässigte Juniorenabonnement kann am Vortag des 25. Geburtstags gelöst werden) gemäss Ziffer Reiseweg Die Abonnemente berechtigen zur freien Fahrt auf allen Strecken der beteiligten TU in den gelösten Zonen Preisbildung Für die Berechnung der Abopreise ist grundsätzlich die Anzahl der befahrenen Zonen (einschliesslich der Abgangszone) massgebend. Ab 5 Zonen werden Abonnemente «Alle Zonen» ausgegeben Preistabelle siehe Ziffer Klassenwechsel Bei Benützung der 1. Klasse mit einem Abonnement 2. Klasse hat der Abonnent den Unterschied zwischen den Preisen für die entsprechenden Zonen zu bezahlen. Für einzelne Klassenwechsel kann ein EB / MFK / TK oder M-TK-Klassenwechsel gekauft werden (siehe ab Ziffer 8.0). Kinder und andere Personen mit Anspruch auf Billette zum ermässigten Preis bezahlen den entsprechenden Unterschied Wünscht ein Kunde mit einem 2.-Klass - Abo einen Klassenwechsel für den ganzen Monat, ist das Abo umzutauschen Es gelten die ab Ziffer 8.0 aufgeführten Preise Bestimmungen für Abonnemente

39 4.0.7 Ersatz Ersetzt werden nur beschädigte sowie ohne betrügerische Absicht geänderte oder ergänzte Monatsabos (z. B. Beifügungen, Zeichnungen). Dabei ist zu beachten, dass beschädigte Monatsabos nur dann ersetzt werden können, wenn sämtliche Angaben auf dem ursprünglichen Abonnement einwandfrei lesbar sind. Verlorene oder gestohlene Monatsabos werden nicht ersetzt Für Monatsabos, die gemäss dem vorgenannten Abschnitt ersetzt werden müssen, ist ein Ersatzabonnement mit dem Vermerk «Duplikat» auszustellen. Es ist allenfalls auch eine neue Grundkarte mit Fotografie auszustellen. Das beschädigte Abonnement ist einzuziehen Für die Ausfertigung eines Ersatzabonnements wird die Gebühr gemäss Ziffer erhoben Bei Namensänderung ist wie bei einem beschädigten Abonnement zu verfahren. Der Ersatz erfolgt gebührenfrei Erstattung Für ein teilweise benütztes Abonnement wird bei Rückgabe der Abonnementskarte unter nachfolgenden Bedingungen eine Erstattung gewährt Monatsabonnemente werden durch alle SBB-Bahnhöfe im Verbundgebiet erstattet. Abonnemente mit dem Vermerk «CRE» (Bezug mit Kreditkarte) dürfen nur gemäss V 545 erstattet werden Das Abonnement gilt bis zum Tag der Rückgabe als benützt Das Recht auf Erstattung steht dem Abonnenten, im Todesfall seinen gesetzlichen Erben zu. Anderen Personen wird die Erstattung nur ausbezahlt, wenn sie eine Vollmacht oder eine Rechtsabtretung (Form SBB 8212) beibringen. Die Erstattung erfolgt «pro rata» gemäss Ziffer Verlangt der Kunde eine Erstattung aufgrund einer rückwirkenden Nichtbenützung infolge Krankheit oder Unfall, ist eine Kopie des entsprechenden Zeugnisses (wie Bestätigung über Spital- oder Kuraufenthalt, Arztzeugnis über Reiseunfähigkeit) beizubringen und an die Erstattungsquittung zu heften. Eine Erstattung infolge bestätigter Reiseunfähigkeit kann bis 30 Tage nach Ablauf des entsprechenden Abonnements beantragt werden. Die Erstattung erfolgt pro rata und in Form von Reka Rail Abonnemente, die den Vermerk «Duplikat» tragen (Ersatz bei Beschädigung, Ziffer ), können erstattet werden Fahrausweise, die anstelle des Preises den Vermerk «Bon», «Pauschal» oder «Ersatz» tragen, dürfen nicht erstattet werden Aus dem Rücktritt vom Tarif oder aus zeitweiliger oder dauernder Betriebseinstellung einzelner Transportunternehmungen kann der Abonnent keine Erstattung geltend machen Erstattung bei Rückgabe Die Erstattung ist aufgrund der folgenden prozentualen Wertetabelle zu berechnen: Benützungszeit in Tagen Erstattungsanspruch von bis in % Bestimmungen für Abonnemente 39

40 Es wird kein Selbstbehalt erhoben Der Erstattungsbetrag wird auf den nächsten Franken abgerundet. Beispiel «Erstattung bei Rückgabe»: Erster Geltungstag Datum der Rückgabe Benützungszeit 5 Tage Erstattungsbetrag in % 50 % (gemäss Tabelle) Abonnementspreis CHF (Junior, 3 Zonen, 2. Kl.) Erstattungsbetrag 50 % von CHF = CHF Erstattung pro rata In folgenden Fällen besteht Anspruch auf «Pro - rata»-erstattung: Kauf eines Abos für 12 Monate Kauf eines Monatsabos für einen andere Geltungsbereich (mehr Zonen) Kauf eines Monatsabos für eine höhere Klasse Kauf eines Z-Passes, Strecken-, Inter- oder Generalabonnementes Bei Todesfall Bei Reiseunfähigkeit (mit Bestätigungskopie innert 30 Tage nach Ablauf des Abonnements, Ziffer ) Berechnung der Pro - rata - Erstattung: Bezahlter Preis x nicht benützte Tage 30 (bzw. 31) Tage Der Erstattungsbetrag wird auf den nächsten Franken abgerundet. Beispiel «Erstattung pro rata»: Der Inhaber eines Abonnements für 1 Monat, gültig für 3 Zonen, Erwachsene, 2. Klasse, wünscht ein Abonnement 1. Klasse. 1. Geltungstag Datum der Rückgabe Benützungstage = 16 Tage Nichtbenützungstage = 14 Tage Berechnung der Erstattung: Abonnementspreis CHF x CHF Erstattungsbetrag CHF Bestimmungen für Abonnemente

41 4.1 Schnupperabo (Monats - Firmenabo) Allgemeines Das Schnupperabo ist für Firmen/Geschäfte mit Sitz im Gebiet des Tarifverbunds Zug erhältlich Die Schnupperabos sind persönlich und werden nur in 2. Klasse für «ALLE ZONEN» ausgegeben. Sie berechtigen zu unbeschränkter Anzahl Fahrten auf allen Kursen und Zügen im Geltungsbereich gemäss Kapitel Ausgabe Neueintretende Mitarbeiter einer Firma oder eines Geschäftes mit einer Vereinbarung vom Tarifverbund Zug können ein Schnupperabo kaufen Die Abos werden beim Tarifverbund Zug, c/o Zugerland Verkehrsbetriebe AG in der Abteilung Markt im Reisezentrum Zug vorbereitet, versendet und den Firmen/Geschäften in Rechnung gestellt. Die Abonnemente werden zu einem Einheitspreis ausgegeben. Keine Ermässigung für Junioren. Die Abonnemente tragen den Aufdruck «Schnupperabo» Das Schnupperabo ist persönlich und wird ohne Grundkarte ausgegeben. Bei einer Kontrolle muss das Abonnement zusammen mit einem amtlichen Ausweis oder Halbtaxabo vorgewiesen werden Preis auf Anfrage (Tel oder ) Geltungsdauer Der erste Geltungstag des Schnupperabos ist frei wählbar (Fliessdatum) und kann maximal zwei Monate im Voraus ausgestellt werden Zusatzleistung Die Familienermässigung (T600.3) wird gewährt Klassenwechsel Bei Benützung der 1. Klasse mit einem Abonnement 2. Klasse hat der Abonnent den Unterschied zwischen den Preisen für die entsprechenden Zonen zu bezahlen. Für einzelne Klassenwechsel kann ein EB / MFK / TK oder M-TK-Klassenwechsel gekauft werden (siehe ab Ziffer 8.0). Personen mit Anspruch auf Billette zum ermässigten Preis bezahlen den entsprechenden Unterschied. Monatsklassenwechsel nicht möglich Erstattung / Rückgabe / Ersatz bei Verlust Schnupperaboss werden weder erstattet (keine Rückgabe oder Pro - rata - Erstattung) noch bei Verlust ersetzt. 4.2 Zuger Pass Plus (Jahresabos) Allgemeines Bestimmungen für Abonnemente 41

42 Die Zuger - Pass - Plus - Abonnemente, nachstehend «Abonnemente» genannt, sind persönlich oder über-tragbar (nur Erwachsene) und berechtigen zu einer unbeschränkten Anzahl Fahrten in der betreffenden Klasse der abonnierten Zonen auf allen Kursen und Zügen im Geltungsbereich gemäss Kapitel Sorten Es werden folgende Abonnementssorten ausgegeben: 2. Klasse 1. Klasse Erwachsene/Senioren, persönlich oder übertragbar X X Junioren, persönlich Hunde, persönlich X X Erwachsene/Senioren Personen ab vollendetem 25. Altersjahr. Übertragbare Abonnemente für Erwachsene können von allen Altersgruppen gekauft werden Junioren Für Jugendliche ab vollendetem 6. Altersjahr (= 6. Geburtstag) bis zum vollendetem 25. Altersjahr (= Vortag des 25. Geburtstags) werden Abonnemente zum ermässigten Preis abgegeben. Die Abonnemente für Junioren werden an Kinder und Jugendliche (gemäss Ziffer / ) abgegeben. Wird das 25. Altersjahr im Verlauf der Geltungsdauer des Abonnements vollendet, so behält dieses gleichwohl seine normale Geltungsdauer. Die Abonnemente für Junioren werden nur für die 2. Klasse ausgegeben. Junioren, welche die 1. Klasse benützen wollen, können ein Abonnement für Erwachsene lösen Senioren Hunde Für Senioren - Damen ab vollendetem 64. Altersjahr bzw. Herren ab vollendetem 65. Altersjahr - werden Abonnemente zu Erwachsenen - Preise abgegeben. Kleine Hunde bis 30 cm Schulterhöhe (Risthöhe), in Käfigen, Körben oder andern geeigneten Behältern dürfen als Handgepäck unentgeltlich mitgenommen werden. In allen übrigen Fällen können Abonnemente für Hunde gelöst werden Ausgabe Die Abonnemente werden über Prisma2 in Kreditkartenformat (85.7x54 mm) ausgegeben Bei der erstmaligen Bestellung eines persönlichen Abonnements ist ein amtlicher Ausweis mit Foto und Geburtsdatum (Pass, Identitätskarte, Führerausweis usw.) des Bezugsberechtigten vorzuweisen. Die Kundendaten werden in der Kundendatenbank (KUBA) erfasst Sofern der Kunde nicht bereits ein Abonnement im Kreditkartenformat besitzt, so hat er bei der erstmaligen Bestellung eines Abonnements ein aktuelles Passfoto (Höhe des Kopfbildes mindestens 2 cm) abzugeben. Andere Fotografien sind zurückzuweisen. Das Foto wird 42 4 Bestimmungen für Abonnemente

43 digitalisiert und elektronisch abgespeichert. Das Passbildoriginal wird nach der Speicherung vernichtet (es besteht kein Anrecht auf Rückgabe der Fotografie). Bei einer Nachlösung wird das Abonnement mit dem bereits gespeicherten Foto versehen. Das Einsendedatum des Fotos wird in der KUBA gespeichert (Datum entspricht dem 1. Geltungstag des ersten Abonnements) Passfotos für Abonnemente im Kreditkartenformat, welche vor dem 25. Altersjahr des Inhabers erfasst werden, sind spätestens nach 5 Jahren zu erneuern Passfotos für Abonnemente im Kreditkartenformat, welche ab dem 25. Altersjahr des Inhabers erfasst werden, sind spätestens nach 10 Jahren zu erneuern Beim Kauf eines Abonnementes wird eine Kaufquittung (für den Käufer) sowie bei einer Erstbestellung ein Fotobeleg (zur Fotoeinsendung) ausgegeben. Der Fotobeleg ist umgehend durch die Verkaufsstelle per A-Post an folgende Adresse zu senden: SBB, Fotoscanning, Postfach, 8010 Zürich-Mülligen Das Abonnement wird dem Kunden innerhalb von 10 Tagen per A-Post nach Hause zugesandt. Der Kunde hat das Abonnement sofort nach Erhalt am vorgesehenen Ort mit dokumentechtem Schreibstift zu unterschreiben Das Übertragbare Abonnement benötigt zur Kartenherstellung kein Foto Geltungsdauer Der erste Geltungstag der Abonnemente ist frei wählbar (Fliessdatum) Beginnt die Geltungsdauer des Abonnementes innerhalb von 14 Tagen ab dem Kaufdatum, ist zur Überbrückung der Lieferung ein Übergangsabo auszugeben. Der 1. Geltungstag dieses Übergangsabos entspricht dem 1. Geltungstag des Abonnements für 12 Monate. Die Geltungsdauer des Übergangsabos beträgt 15 Tage. Das Übergangsabo wird ohne Grundkarte ausgegeben. Es ist nur zusammen mit einem persönlichen Ausweis, z. B. Halbtaxabo, Identitätskarte oder Führerausweis gültig Die Ausgabe des Übergangsabos ist im Kaufpreis des Abonnementes inbegriffen Die Abonnemente für Junioren sind auch dann mit normaler Geltungsdauer auszustellen, wenn der Abonnent im Verlauf der Geltungsdauer das 25. Altersjahr vollendet (das letzte ermässigte Juniorenabonnement kann am Vortag des 25. Geburtstags gelöst werden) Reiseweg Die Abonnemente berechtigen zur freien Fahrt auf allen Strecken der beteiligten TU in den gelösten Zonen Preisbildung Für die Berechnung der Abopreise ist grundsätzlich die Anzahl der befahrenen Zonen (einschliesslich der Abgangszone) massgebend. Ab 5 Zonen werden Abonnemente für «Alle Zonen» ausgegeben Der Preis für die Jahresabonnemente entspricht dem 9-fachen Monatspreis Preistabelle siehe Ziffer Zusatzleistungen nur für Abos mit «Alle Zonen» (Bonusheft) Bestimmungen für Abonnemente 43

44 Nebst den üblichen Transportleistungen enthält das Abonnement «Alle Zonen» Zusatzleistungen, die in einem separaten Bonusheft definiert sind. Der Kundschaft wird beim Kauf eines Abonnements «Alle Zonen» ein solches abgegeben Mitnahmeregelung im Bonusheft des Tarifverbunds Zug: Jahresabonnement - Besitzer mit «Alle Zonen» sind berechtigt, eine Begleitperson oder einen Hund kostenlos mitfahren zu lassen (auch in allen Zügen der SBB). Die Regelung gilt von MO - FR ab Uhr bis Betriebsschluss und an SA/SO inkl. kantonalen und allgemeinen Feiertagen während der ganzen Betriebszeit Klassenwechsel Bei Benützung der 1. Klasse mit einem Abonnement 2. Klasse hat der Abonnent den Unterschied zwischen den Preisen für die entsprechenden Zonen zu bezahlen. Für einzelne Klassenwechsel kann ein EB / MFK / TK oder M-TK -Klassenwechsel gekauft werden (siehe ab Ziffer 8.0). Kinder und andere Personen mit Anspruch auf Billette zum ermässigten Preis bezahlen den entsprechenden Unterschied Wünscht ein Kunde mit einem 2.-Klass - Abo einen Klassenwechsel für das ganze Jahr, ist das Abo umzutauschen Es gelten die ab Ziffer 8.1 aufgeführten Preise Ersatz Ein Abonnement kann bei Verlust oder Diebstahl «2x» ersetzt werden, bei Beschädigung beliebig oft. Der Ersatz erfolgt auf Vorlage der Kaufquittung Für die Ausfertigung des Ersatzabonnements wird die unter Ziffer vorgesehene Gebühr erhoben. Sie wird keinesfalls erstattet Ersatz mit Rückgabe Der Ersatz wird in folgenden Fällen vorgenommen: Beschädigte Abonnemente Ohne betrügerische Absicht geänderte oder ergänzte Abonnemente (Zeichnungen usw.) Namenswechsel innerhalb der Geltungsdauer Das beschädigte Abonnement ist in jedem Falle zurückzuziehen. Die Kundschaft erhält als Quittung für die Bezahlung der Ersatzgebühr gemäss Ziffer eine Ersatzquittung in Form eines Übergangsabonnements. Das Ersatzabonnement ist ein Duplikat des Originalabonnements und weist die gleiche Geltungsdauer sowie das gleiche Foto wie das ursprüngliche Abonnement auf. Ein Fotowechsel ist nicht möglich. Das Ersatz - Abonnement wird in der Kundendatenbank als «Duplikat» vermerkt. Auf dem Abo neben der Abo - Nr. ist es mit einem «D» gekenntzeichnet. Das Ersatz - Abonnement wird der Kundschaft direkt vom Kartenhersteller per Post nach Hause zugestellt Ersatz bei Verlust und Diebstahl Der Ersatz erfolgt auf Vorlage der Kaufquittung. Die Personalien sind in jedem Fall anhand 44 4 Bestimmungen für Abonnemente

45 eines amtlichen Ausweises zu überprüfen. Die Kundschaft erhält als Quittung für die Bezahlung der Ersatzgebühr gemäss Ziffer ein Ersatzabonnement in Form eines Übergangsabonnements. Das Ersatz - Abonnement ist ein Ersatz des Original - Abonnements und weist die gleiche Geltungsdauer sowie das gleiche Foto wie das ursprüngliche Abonnement auf. Ein Fotowechsel ist nicht möglich. Das Ersatzabonnement wird in der Kundendatenbank als «Ersatz» vermerkt. Auf dem Abo neben der Abo - Nr. ist es mit einem «E» gekennzeichnet. Das Ersatzabonnement wird der Kundschaft direkt vom Kartenhersteller per Post nach Hause zugestellt. Bei Wiederauffinden eines in Verlust geratenen Abonnements ist das Ersatzabonnement zurückzunehmen. Dieses ist an die SBB, Division Personenverkehr, Leitstelle Vertrieb, Bollwerk 10/6, 3000 Bern 65, zu senden. Die Serviceleistung «Ersatz bei Verlust» wird durch den HelpDesk in der Kundendatenbank (KUBA) gelöscht Ersatz bei mutwilliger Beschädigung Mutwillig zerbrochene oder beschädigte Plastikabonnemente werden durch das Personal der ZVB eingezogen. Dem Reisenden wird eine Übergangskarte, gültig für 4 Tage abgegeben. Auf dieser wird die Grundkartennummer eingetragen und vom Reisenden unterschrieben. Gegen eine Ersatzgebühr gemäss Ziffer wird dem Reisenden am nächsten Bahnhof im TVZG-Gebiet ein Duplikat ausgestellt Erstattung Für ein teilweise benütztes Abonnement wird bei Rückgabe der Abonnementskarte unter nachfolgenden Bedingungen eine Erstattung gewährt Jahresabonnemente werden nur durch Prisma - Ausgabestellen erstattet. Abonnemente mit dem Vermerk «CRE» (Bezug mit Kreditkarte) dürfen nur gemäss V 545 erstattet werden Das Recht auf Erstattung steht dem Abonnenten, im Todesfall seinen gesetzlichen Erben zu. Anderen Personen wird die Erstattung nur ausbezahlt, wenn sie eine Vollmacht oder eine Rechtsabtretung (Form SBB 8212) beibringen. Bei Todesfall erfolgt die Erstattung «pro rata» gemäss Ziffer Das Abonnement gilt bis zum Tag der Rückgabe als benützt. Verlangt der Kunde eine Erstattung aufgrund einer rückwirkenden Nichtbenützung infolge Krankheit oder Unfall, ist eine Kopie des entsprechenden Zeugnisses (wie Bestätigung über Spital- oder Kuraufenthalt, Arztzeugnis über Reiseunfähigkeit) beizubringen und an die Erstattungsquittung zu heften. Eine Erstattung infolge bestätigter Reiseunfähigkeit kann bis 30 Tage nach Ablauf des entsprechenden Abonnements beantragt werden. Die Erstattung erfolgt pro rata und in Form von Reka Rail Fahrausweise, die anstelle des Preises den Vermerk «Bon» oder «Pauschal» oder «Ersatz» tragen, dürfen nicht erstattet werden Wird infolge Todesfall ein Ersatzabonnement zur Erstattung vorgelegt (mit Bestätigung), so kann das Abonnement manuell «pro rata» gemäss Ziffer erstattet werden (nicht via KUBA möglich).wichtig: Information an HelpDesk mittels Online - Formular KUBA ANPASSUNGEN Beim Kauf eines höherwertigen Abonnements und gleichzeitiger Rückgabe eines Bestimmungen für Abonnemente 45

46 Ersatzabonnements werden diese manuell «pro rata» gemäss Ziffer erstattet. Wichtig: Information an HelpDesk mittels Online - Formular KUBA ANPASSUNGEN Aus dem Rücktritt vom Tarif oder aus zeitweiliger oder dauernder Betriebseinstellung einzelner Transport - unternehmungen kann der Abonnent keine Erstattung geltend machen Erstattung bei Rückgabe Die Erstattung ist, für die Anzahl benützter Tage, aufgrund der folgenden prozentualen Wertetabellen zu berechnen: Erstattungs - Tabelle Benützungszeit in Tagen von bis in % Erstattungsanspruch Es wird kein Selbstbehalt erhoben Der Erstattungsbetrag wird auf den nächsten Franken abgerundet. Beispiel «Erstattung bei Rückgabe»: Erster Geltungstag: Datum der Rückgabe: Benützungszeit: 192 Tage Erstattungsbetrag in %: 22 % (gemäss Tabelle) Abonnementspreis: CHF (Erwachsene, 4 Zonen, 2. Kl.) 46 4 Bestimmungen für Abonnemente

47 Erstattungsbetrag: 22 % von CHF = CHF Erstattung pro rata In folgenden Fällen besteht Anspruch auf «Pro - rata»-erstattung: Kauf eines Abos für 12 Monate oder für einen anderen Geltungsbereich (mehr Zonen) Kauf eines Abos für 12 Monate für eine höhere Klasse Kauf eines Z-Passes, Strecken-, Inter- oder Generalabonnementes Bei Todesfall Bei Reiseunfähigkeit (mit Bestätigungskopie innert 30 Tage nach Ablauf des Abonnements, Ziffer ) Berechnung der Pro - rata - Erstattung: Bezahlter Preis x nicht benützte Tage 365 Es wird kein Selbstbehalt erhoben. Der Erstattungsbetrag wird auf den nächsten Franken abgerundet. Beispiel «Erstattung pro rata»: Der Inhaber eines Abonnements für 12 Monate, gültig für «ALLE ZONEN», Erwachsene, 2. Klasse, wünscht ein Abonnement 1. Klasse. 1. Geltungstag Datum der Rückgabe Benützungstage Nichtbenützungstage = 108 Tage = 257 Tage Abonnementspreis CHF x CHF Erstattungsbetrag CHF Erstattungen bei Ersatzabonnementen Wird infolge Todesfall ein Ersatzabonnement zur Rückerstattung vorgelegt (mit Bestätigung), so kann das Abonnement manuell pro rata erstattet werden. (nicht via KUBA möglich). Wichtig: Information an HelpDesk mittels Online - Formular KUBA-ANPASSUNGEN Beim Kauf eines höherwertigen Abonnements und gleichzeitiger Rückgabe eines Ersatzabonnements werden diese manuell pro rata erstattet. Wichtig: Information an HelpDesk mittels Online - Formular KUBA-ANPASSUNGEN Bestimmungen für Abonnemente 47

48 4.3 Jahresabos (ZugerJob / Abo für Firmen) Allgemeines Das ZugerJobAbo - Abonnement, nachstehend «ZugerJobAbo» genannt, ist persönlich (nur Erwachsene und Junioren) und berechtigt zu einer unbeschränkten Anzahl Fahrten in der betreffenden Klasse der abonnierten Zonen auf allen Kursen und Zügen im Geltungsbereich gemäss Kapitel Sorten Es werden folgende Abonnementssorten ausgegeben: 2. Klasse 1. Klasse Erwachsene, persönlich X X Junioren, persönlich X Ausgabe Das ZugerJobAbo ist für Firmen (ab 5 Mitarbeitende) mit Sitz im Gebiet des Tarifverbunds Zug erhältlich. Mitarbeitende einer Firma können nur mit einem Rail - Check (gemäss V545), den sie von ihrer Personalstelle erhalten, ein ZugerJobAbo an einer Verkaufsstelle mit Prisma2 im Verbundgebiet beziehen. Das ZugerJobAbo ist nur für «ALLE ZONEN» erhältlich (inkl. Bonusheft). Für diese Abonnemente schliesst der Tarifverbund Zug Verträge mit Firmen ab. Statt der Schriftzug «Zuger Pass Plus» ist «ZugerJobAbo» aufgedruckt Die ZugerJobAbos werden über Prisma2 in Kreditkartenformat (85.7x54 mm) ausgegeben Beim Erstkauf eines persönlichen ZugerJobAbo ist zwingend eine qualitativ gute Fotografie im Passbildformat (farbig oder schwarz/weiss) abzugeben. Andere Fotografien sind zurückzuweisen. Die Fotografie wird digitalisiert und elektronisch abgespeichert. Das Passbildoriginal wird nach der Speicherung vernichtet (es besteht kein Anrecht auf Rückgabe des Fotos). Bei einer Nachlösung wird das ZugerJobAbo mit der bereits gespeicherten Fotografie versehen. Das Einsendedatum des Fotos wird in der Kundendatenbank (KUBA) gespeichert (Datum entspricht dem 1. Geltungstag des ersten ZugerJobAbo) Passfotos für Abonnemente im Kreditkartenformat, welche vor dem 25. Altersjahr des Inhabers erfasst werden, sind spätestens nach 5 Jahren zu erneuern Passfotos für Abonnemente im Kreditkartenformat, welche ab dem 25. Altersjahr des Inhabers erfasst werden, sind spätestens nach 10 Jahren zu erneuern Das persönliche ZugerJobAbo kann als Grundkarte zu anderen Fahrausweisen verwendet werden Bei der erstmaligen Bestellung eines ZugerJobAbos ist ein amtlicher Ausweis mit Fotografie und Geburtsdatum (Pass, Identitätskarte, Führerausweis usw.) des Bezugsberechtigten vorzuweisen Bestimmungen für Abonnemente

49 Verkauf und Serviceleistungen des ZugerJobAbos können nur durch Prisma2-Verkaufsstellen im Tarifverbund Zug ausgeführt werden Beim Kauf eines ZugerJobAbos wird eine Kaufquittung (für die Kundschaft) sowie bei einer Erstbestellung ein Fotobeleg (zur Fotoeinsendung) ausgegeben. Der Fotobeleg ist umgehend durch die Verkaufsstelle per A-Post an folgende Adresse zu senden: SBB Fotoscanning, Postfach, 8010 Zürich Mülligen Das ZugerJobAbo wird dem/der Kunden/Kundin innerhalb von 10 Tagen mit nicht eingeschriebener A-Post nach Hause zugesandt. Der/die Kunde/Kundin hat das Abo am vorgesehenen Ort sofort nach Erhalt zu unterschreiben Das ZugerJobAbo ist für die 2. Klasse oder die 1. Klasse erhältlich Geltungsdauer Der erste Geltungstag der Abonnemente ist frei wählbar (Fliessdatum) Beginnt die Geltungsdauer des Abonnementes innerhalb von 14 Tagen ab dem Kaufdatum, ist zur Überbrückung der Lieferung ein Übergangsabo auszugeben. Der 1. Geltungstag dieses Übergangsabos entspricht dem 1. Geltungstag des Abonnements für 12 Monate. Die Geltungsdauer des Übergangsabos beträgt 15 Tage. Das Übergangsabo wird ohne Grundkarte ausgegeben. Es ist nur zusammen mit einem persönlichen Ausweis, z. B. Halbtaxabo, Identitätskarte oder Führerausweis gültig Die Ausgabe des Übergangsabos ist im Kaufpreis des Abonnementes inbegriffen Die Abonnemente für Junioren sind auch dann mit normaler Geltungsdauer auszustellen, wenn der Abonnent im Verlauf der Geltungsdauer das 25. Altersjahr vollendet (das letzte ermässigte Juniorenabonnement kann am Vortag des 25. Geburtstags gelöst werden) Zusatzleistung (Bonusheft) Nebst den üblichen Transportleistungen enthält das ZugerJobAbo Zusatzleistungen, die in einem separaten Bonusheft definiert sind. Der Kundschaft wird beim Kauf eines ZugerJobAbo ein solches abgegeben Mitnahmeregelung im Bonusheft des Tarifverbunds Zug: Jahresabonnement - Besitzer sind berechtigt, eine Begleitperson oder einen Hund kostenlos mitfahren zu lassen (auch in allen Zügen der SBB). Die Regelung gilt von MO - FR ab 19:00 Uhr bis Betriebsschluss und an SA/SO inkl. kantonalen und allgemeinen Feiertagen während der ganzen Betriebszeit Klassenwechsel Bei Benützung der 1. Klasse mit einem ZugerJobAbo 2. Klasse hat der Abonnent den Unterschied zwischen den Preisen für die entsprechenden Zonen zu bezahlen. Für einzelne Klassenwechsel kann ein ET/6er - Karte ET/TK oder M-TK-Klassenwechsel gekauft werden (siehe Ziffer ). Kinder und andere Personen mit Anspruch auf Billette zum ermässigten Preis bezahlen den entsprechenden Unterschied Wünscht ein Kunde mit einem 2.-Klass - Abo einen Klassenwechsel für das ganze Jahr, ist das Abo umzutauschen Es gelten die in Ziffer aufgeführten Preise Ersatz Bestimmungen für Abonnemente 49

50 Ein ZugerJobAbo kann bei Verlust oder Diebstahl «2x» ersetzt werden, bei Beschädigung beliebig oft. Der Ersatz erfolgt auf Vorlage der Kaufquittung Für die Ausfertigung des Ersatzabonnements wird die unter Ziffer vorgesehene Gebühr erhoben. Sie wird keinesfalls erstattet Ersatz mit Rückgabe Der Ersatz wird in folgenden Fällen vorgenommen: Beschädigte ZugerJobAbos Ohne betrügerische Absicht geänderte oder ergänzte ZugerJobAbos (Zeichnungen usw.) Namenswechsel innerhalb der Geltungsdauer Das beschädigte ZugerJobAbo ist in jedem Fall zurückzuziehen. Die Kundschaft erhält als Quittung für die Bezahlung der Ersatzgebühr gemäss Ziffer eine Ersatzquittung in Form eines Übergangsabonnements. Das Ersatzabonnement ist ein Duplikat des Originalabonnements und weist die gleiche Geltungsdauer sowie das gleiche Foto wie das ursprüngliche Abonnement auf. Ein Fotowechsel ist nicht möglich. Das Ersatzabonnement wird in der Kundendatenbank als «Duplikat» vermerkt. Auf dem Abo neben der Abo - Nr. ist es mit einem «D» gekennzeichnet. Das Ersatzabonnement wird der Kundschaft direkt vom Kartenhersteller per Post nach Hause zugestellt Ersatz bei mutwilliger Beschädigung Mutwillig zerbrochene oder beschädigte Plastikabonnemente werden durch das Personal der ZVB eingezogen. Dem Reisenden wird eine Übergangskarte, gültig für 4 Tage abgegeben. Auf dieser wird die Grundkartennummer eingetragen und vom Reisenden unterschrieben. Gegen eine Ersatzgebühr gemäss Ziffer wird dem Reisenden am nächsten Bahnhof im TVZG-Gebiet ein Duplikat ausgestellt Erstattung Allgemeine Bestimmungen Alle Erstattungspunkte (Allgemeine Bestimmungen/Rückgabe/pro rata/ersatz) können nur in Rücksprache mit dem Tarifverbund Zug (Tel ) ausgeführt bzw. erstattet werden. Das heisst, der Mitarbeitende muss eine Erstattung über die Personalstelle seiner Firma abwickeln. Beim Anwählen der Serviceleistungen im KUBA «Erstattung» oder «pro rata» erscheint eine Meldung «Erstattung nicht möglich», bitte mit der Leitstelle Kontakt aufnehmen, bzw. den Mitarbeitenden an die Personalstelle seiner Firma verweisen. Für die Rückerstattung nehmen die Firmen mit dem Tarifverbund Zug Kontakt auf Für ein nur teilweise benütztes ZugerJobAbo wird bei Rückgabe des Abonnements und nach Möglichkeit der Kaufquittung unter gewissen Bedingungen eine Erstattung gewährt Das Recht auf Erstattung steht dem Abonnenten, im Todesfall seinen gesetzlichen Erben zu. Anderen Personen wird die Erstattung nur ausbezahlt, wenn sie eine Vollmacht oder eine Rechtsabtretung (Form. SBB 8212) beibringen Das ZugerJobAbo gilt grundsätzlich bis zum Tag der Rückgabe als benützt. Anträge auf Erstattung, bei denen der Abonnent eine rückwirkende Nichtbenützung seines 50 4 Bestimmungen für Abonnemente

51 Abonnements infolge Krankheit oder Unfall ausweist, sind von den Ausgabestellen aufgrund entsprechender Unterlagen über Reiseunfähigkeit (Bestätigung über Spital- oder Kuraufenthalt, Arztzeugnis) zu erledigen. Es ist eine Kopie des entsprechenden Zeugnisses an die Erstattungsquittung zu heften. Eine Erstattung infolge bestätigter Reiseunfähigkeit kann bis 30 Tage nach Ablauf des entsprechenden Abonnements beantragt werden. Die Erstattung erfolgt pro rata und in Form von Reka Rail Ein ZugerJobAbo, das aufgrund von Verlust oder Diebstahl ersetzt worden ist, wird nicht erstattet. Das ZugerJobAbo trägt in der Kundendatenbank (KUBA) den Vermerk Ersatz (Ausnahme siehe unter Ziffer Erstattungen bei Ersatzabos) Für beschädigte Abonnementskarten, die ersetzt worden sind, kann gegen Vorlage des Ersatzabonnements und der Kaufquittung eine Erstattung gewährt werden. Das ZugerJobAbo trägt in der Kundendatenbank (KUBA) den Vermerk Duplikat Erstattung bei Rückgabe Die Erstattung ist, für die Anzahl benützter Tage, aufgrund der folgenden prozentualen Wertetabellen zu berechnen: Erstattungs - Tabelle Benützungszeit in Tagen Erstattungsanspruch von bis in % Bestimmungen für Abonnemente 51

52 Beispiel ZugerJobAbo Junior, «ALLE ZONEN»: «Erstattung bei Rückgabe»: Erster Geltungstag Datum der Rückgabe Benützungszeit Erstattungsbetrag in % Abonnementspreis Erstattungsbetrag Tage 22 % (gemäss Tabelle Ziffer ) CHF (Junioren, «ALLE ZONEN», 2. Kl.) 22 % von CHF = CHF (Anteil Mitarbeitender) 22 % von CHF = CHF (Anteil Unternehmung, Gutschrift mit Rail Check/Rail Check siehe V545) Es wird kein Selbstbehalt erhoben. Der Erstattungsbetrag wir auf den nächsten Franken abgerundet Erstattung pro rata In folgenden Fällen besteht Anspruch auf «Pro - rata»-erstattung: Kauf eines Abos für 12 Monate für eine höhere Klasse Kauf eines Z-Passes, Strecken-, Inter- oder Generalabonnementes Bei Todesfall Bei Reiseunfähigkeit, Unfall/Krankheit (mit Bestätigungskopie innert 30 Tage nach Ablauf des Abonnements, Ziffer ) Berechnung der Pro - rata - Erstattung: Bezahlter Preis x nicht benützte Tage 365 Es wird kein Selbstbehalt erhoben. Der Erstattungsbetrag wird auf den nächsten Franken abgerundet. Beispiel «Erstattung pro rata»: Der Inhaber eines Abonnements für 12 Monate, gültig für «ALLE ZONEN», Erwachsene, 2. Klasse, kauft ein GA. 1. Geltungstag Datum der Rückgabe Benützungstage = 108 Tage Nichtbenützungstage = 257 Tage Erstattungsbetrag 495 x von CHF = CHF (Anteil Mitarbeitender) 144 x 257 von CHF = CHF Bestimmungen für Abonnemente

53 365 (Anteil Unternehmung, Gutschrift mit Rail/Check/Rail Check siehe V545) Erstattungen bei Ersatzabonnementen Wird infolge Todesfall ein Ersatzabonnement zur Rückerstattung vorgelegt (mit Bestätigung), so kann das Abonnement manuell pro rata erstattet werden. (nicht via KUBA möglich). Wichtig: Information an HelpDesk mittels Online - Formular KUBA- ANPASSUNGEN Beim Kauf eines höherwertigen Abonnements und gleichzeitiger Rückgabe eines Ersatzabonnements werden diese manuell pro rata erstattet. Wichtig: Information an HelpDesk mittels Online - Formular KUBA-ANPASSUNGEN Bestimmungen für Abonnemente 53

54 5 Besondere Bestimmungen im Tarifverbund Zug 5.0 Fahrausweiskontrolle - Überweisungen Allgemeines Die Tarifverbund - Zug-Fahrausweise sind dem mit der Kontrolle beauftragten Personal unaufgefordert und offen vorzuweisen, bzw. zur Prüfung auszuhändigen Reisende ohne gültigen Fahrausweis haben einen Zuschlag gemäss Ziffer zu bezahlen Wird ein persönliches Abonnement vorgewiesen, bei dem die Kontrollnummer auf der Abonnementskarte nicht mit jener der Grundkarte übereinstimmt, so ist der Fahrgast als Reisender ohne gültigen Fahrausweis zu betrachten Im Übrigen gelten die Weisungen und Vorschriften der betroffenen Transportunternehmung Rechtsgrundlagen Bundesgesetz über den Transport im öffentlichen Verkehr (Transportgesetz, TG, Art. 20) Verordnung über den Transport im öffentlichen Verkehr (Transportverordnung, TV, Art. 57) Organisation, Melde- und Inkassowesen Das Melde- und Inkassowesen erfolgt grundsätzlich nach den internen Vorschriften der am Tarifverbund Zug beteiligten Transportunternehmungen Die Meldeformulare «Reisende ohne gültigen Fahrausweis (RogF)» werden auf allen Linien und Angeboten der Transportunternehmungen im Tarifverbund Zug gegenseitig anerkannt Es werden die Meldeformulare gemäss Muster im Anhang 2 verwendet. Auf allen Meldeformularen der Transportunternehmungen sind die Kontaktstellen für das Vorweisen vergessener Abonnemente und das Inkasso der Gebühren aufgeführt Fristen und Zuschläge Auf Strecken und Fahrzeugen mit Selbstkontrolle wird für Fahrten ohne gültigen Fahrausweis der Zuschlag gemäss Ziffer erhoben Wird der Zuschlag gemäss Ziffer nicht sofort im Fahrzeug bar bezahlt und muss dieser demzufolge per Rechnung/Posteinzahlung eingefordert werden, so kann zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr gemäss Weisungen der Transportunternehmungen eingefordert werden Der Zuschlag ist auch bei Anspruch auf ermässigte Preise ganz zu bezahlen Bei Benützung der 1. Klasse mit einem Fahrausweis 2. Klasse ist der reduzierte Zuschlag gemäss Ziffer zu erheben Besondere Bestimmungen im Tarifverbund Zug

55 Bei vergessenen Abonnementen (Zuger Pass (Plus), ZugerJobAbo, General- oder Halbtaxabo) hat der Reisende sein Abonnement innerhalb von 10 Tagen zusammen mit dem Meldeformular «RogF» (Anhang 2) vorzuweisen. Die Verkaufsstelle vergleicht die Personalien auf dem Abonnement mit den Angaben auf dem Meldeformular «RogF». Stimmen sie überein, kassiert die Verkaufsstelle die Bearbeitungsgebühr gemäss Ziffer ein und gibt dem Kunden eine Zahlungsbestätigung ab. Das Meldeformular «RogF» geht mit einer Erledigungsbestätigung an die zuständige Inkassostelle derjenigen TU, welche das Meldeformular «RogF» ausgestellt hat Bei nicht fristgerechtem Vorweisen oder Nichtvorweisen eines vergessenen Abonnements werden dem Reisenden der Zuschlag und die Gebühr gemäss Ziffer / erhoben Missbrauch und Fälschung Bei missbräuchlicher Benützung sowie Fälschung eines Verbundfahrausweises gelten die internen Vorschriften der Transportunternehmung, bei welcher der Missbrauch festgestellt wird. In allen Fällen wird jedoch die Gebühr gemäss Ziffer für Missbrauch bzw. Ziffer für Fälschung erhoben. Eine strafrechtliche Verfolgung bleibt vorbehalten Missbrauch liegt vor, wenn ein Reisender einen Fahrausweis benützt, der auf den Namen einer anderen Person ausgestellt ist, ein Abonnement oder einen Ermässigungsausweis benützt, dessen Erkennungsnummer nicht mit der Nummer der dazugehörenden Grundkarte übereinstimmt, auf einem zur Entwertung vorgesehenen Fahrausweis mehr Entwertungen vornimmt, als Entwertungsfelder vorhanden sind, sich offensichtlich der Kontrolle zu entziehen sucht oder falsche bzw. nicht mehr aktuelle Angaben zu seiner Identität macht. Missbräuchlich verwendete Fahrausweise können eingezogen werden Fälschung liegt vor, wenn ein Fahrausweis unbefugt erstellt, geändert, ergänzt oder sonst wie manipuliert wurde oder Radierungen aufweist. Gefälschte Fahrausweise werden eingezogen Besondere Bestimmungen im Tarifverbund Zug 55

56 6 Tarifverbund Zug / Spezialfahrausweise 6.0 Pauschalfahrausweise Ausgabe Die Pauschalfahrausweise werden nur von der Marketing - Abteilung vom Tarifverbund Zug ausgegeben Das Pauschalfahrausweis - Sortiment gibt es nur für «ALLE ZONEN», 2 Kl Erhältlich sind diese Fahrausweise für: Firmen Vereine Grossanlässe Gemeinden Sortiment Das Pauschalfahrausweise - Sortiment: Einzelbillette Willkommens - Mehrfahrtenkarte Tageskarte Tageswahlkarte Kunden - Tageskarte Gäste - Tageskarte Multi - Tageskarte Spezialkarte (mehrtägig) Geltungsdauer Die Geltungsdauer ist auf den Fahrausweisen aufgedruckt. Die Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich. Die Pauschalfahrausweise (EB/Willk.-MFK) berechtigen innerhalb der nachstehend aufgeführten Zeitdauer zu beliebigen Fahrten (2 Stunden) Die Pauschalfahrausweise (TK / Kunden-TK / Gäste-TK / Multi - Tageskarten) sind am Ausgabetag beziehungsweise am Tag der Entwertung (MFK-Format) sowie bis 05:00 Uhr des Folgetages gültig Der Pauschalfahrausweis (Spezialkarte) ist je nach Anlass ab 2 Tage bis xx Tage gültig Reiseweg Die Pauschalfahrausweise berechtigen innerhalb der Geltungsdauer für beliebige Fahrten auf allen Strecken der beteiligten TU im Gebiet des Tarifverbunds Zug 56 6 Tarifverbund Zug / Spezialfahrausweise

57 6.0.4 Preisbildung Die Preise werden je nach Grösse der Anlässe/Veranstaltungen bzw. der Menge der abzugebenden Pauschalfahrausweise individuell berechnet und in Rechnung gestellt Klassenwechsel Es können Klassenwechsel gemässtarif gekauft werden Erstattungen Fahrausweise, die anstelle des Preises den Vermerk «Pauschal» tragen, dürfen nicht erstattet werden Bei Anschlussbruch und Streckenunterbruch wird gemäss den internen Weisungen der TU verfahren. 6.1 Kombi - Bileltte Ausgabe Kombi - Billette werden mit einem Veranstalter ausgehandelt und beinhalten eine Hin- und Rückfahrt oder eine Tageskarte für «ALLE ZONEN» inkl. Eintritte oder Zusatzleistung des Veranstalters Je nach Veranstalter ist es möglich, dass das Kombi - Billett nur zusammen mit dem Eintrittsbillett für die Heimfahrt gültig ist. Für die Hinfahrt löst der Kunde Fahrausweise gemäss Tarif Sortiment Mit folgenden Veranstaltern werden regelmässig Kombi- Billette angeboten (Stand 2012): EVZ (Sept. - April) Zuger Messe (Oktober) Zugerberg - Hit (ganzjährig) Geltungsdauer Die Kombi- Billette berechtigen innerhalb der vorgegebenen Geltungsdauer zu einer Hin- u. Rückfahrt oder als Tageskarte. Die Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich Reiseweg Die Kombi- Billette berechtigen zur Fahrt auf allen Strecken der beteiligten TU im Gebiet des Tarifverbunds Zug Preisbildung Tarifverbund Zug / Spezialfahrausweise 57

58 Die Preise werden je nach Grösse der Veranstaltungen bzw. der Menge der abzugebenden Pauschalfahrausweise individuell berechnet Klassenwechsel Es können Klassenwechsel gemäss Tarif gekauft werden Erstattungen / Rückgabe / Ersatz bei Verlust Kombi- Billette werden weder erstattet noch bei Verlust ersetzt (keine Rückgabe oder Pro - rata - Erstattung) Bei Anschlussbruch und Streckenunterbruch wird gemäss den internen Weisungen der TU verfahren Tarifverbund Zug / Spezialfahrausweise

59 7 Zonen- und Liniennetzplan 7.0 Zonenplan Übersicht ganzes Verbundgebiet Click auf Karte für PDF-Version Zonen- und Liniennetzplan 59

60 7.1 Liniennetzplan Übersicht ganzes Liniennetz Click auf Karte für PDF-Version 60 7 Zonen- und Liniennetzplan

61 8 Preise 8.0 Einzelfahrausweise Einzelbillette (EB) Einzelbillett - Einzelbillette (inkl. KLW) 2. Klasse 1. Klasse Klassenwechsel Gültigkeit 1/1 ½ 1/1 ½ 1/1 ½ 1 Zone /2 Std. 2 Zonen Std. 3 Zonen Std. 4 Zonen Std. Alle Zonen Std Mehrfahrtenkarte (MFK) Mehrfahrtenkarte (inkl. KLW-MFK) Klassenwechsel 2. Klasse 1. Klasse Mehrfahrtenkarte Gültigkeit 1/1 ½ 1/1 ½ 1/1 ½ 1 Zone /2 Std. 2 Zonen Std. 3 Zonen Std. 4 Zonen Std. Alle Zonen Std Tageskarten (TK) Tageskarten (inkl. KLW- TK) Klassenwechsel 2. Klasse 1. Klasse TK 1/1 ½ 1/1 ½ 1/1 ½ Gültigkeit 1 Zone Tag* 2 Zonen Tag* 3 Zonen Tag* 4 Zonen Tag* Alle Zonen Tag* *Ausgabe-/ Entwertungstag bis Folgetag 05:00 Uhr Zuger Tagespass Zuger Tagespass+ 2. Klasse 1/1 ½ Alle Zonen inkl. Kursschiffe SGZ / AeS Preise 61

62 8.0.4 Multi - Tageskarten (M-TK) Multi - Tageskarten (inkl. M-TK) Klassenwechsel- 2. Klasse 1. Klasse M-TK 1/1 ½ 1/1 ½ 1/1 ½ Gültigkeit 1 Zone Tag* 2 Zonen Tag* 3 Zonen Tag* 4 Zonen Tag* Alle Zonen Tag* *Ausgabe-/ Entwertungstag bis Folgetag 05:00 Uhr Anschlussbillette/ -tageskarten Anschlussbillette 2. Klasse 1. Klasse Gültigkeit 1/1 ½ 1/1 ½ 1 Zone Std. 2 Zonen Std. 3 Zonen Std. 4 Zonen Std Anschluss - Tageskarten 2. Klasse 1. Klasse Gültigkeit 1/1 ½ 1/1 ½ 1 Zone Tag 2 Zonen Tag 3 Zonen Tag 4 Zonen Tag Gruppenbillette / Gruppen - Tageskarten Gruppen - Einzebillette * (einfache Fahrt) 2. Klasse 1. Klasse Gültigkeit 1/1 ½ 1/1 ½ 1 Zone /2 Std. 2 Zonen Std. 3 Zonen Std. 4 Zonen Std. Alle Zonen Std. Gruppen - Tageskarten* 2. Klasse 1. Klasse Gültigkeit 1/1 ½ 1/1 ½ 1 Zone ** 2 Zonen ** 62 8 Preise

63 3 Zonen ** 4 Zonen ** Alle Zonen ** * Die Preise gelten für gewöhnliche Gruppen und Schulen. ** Ausgabe-/ Entwertungstag bis Folgetag 05:00 Uhr Velo - Billette Zugerberg Bahn Einzelbillette 5.00 Mehrfahrtenkarten Tageskarten Multi - Tageskarten Jahresabonnemente Zuger Pass Plus Erwachsene Übertragbar Jahresabo 2. Kl. 1. Kl. 2. Kl. 1. Kl. 1 Zone Zonen Zonen Zonen Alle Zonen Junior / Hund Jahresabo 2. Kl. 1 Zone Zonen Zonen Zonen Alle Zonen ZugerJobAbo Erwachsene Erwachsene Junior Jahresabo 2. Kl. 1. Kl. 2. Kl. Alle Zonen ' Anteil Firmen oder Tarifverbund Zug mit Rail Check: CHF Erwachsene, 2. Kl. oder 1. Kl. CHF Junior, 2. Kl Preise 63

64 Anteil Mitarbeitende: CHF Erwachsene, 2. Kl. CHF Erwachsene, 1. Kl. CHF Junior, 2. Kl Zuger Pass Plus (Spezialabonnement für Schulen) Junior Jahresabo 2. Kl. Alle Zonen (Nur mit Vereinbarung Tarifverbund Zug, z. B. analog Institut Montana, Zugerberg) 8.2 Monatsabonnemente / Wochenkarte Zuger Pass Erwachsene Übertragbar Monatsabo 2. Kl. 1. Kl. 2. Kl. 1. Kl. 1 Zone Zonen Zonen Zonen Alle Zonen Junior/Hund Monatsabo 2. Kl. 1 Zone Zonen Zonen Zonen Alle Zonen Wochenkarte Für Alle Wochenkarte 2. Kl. Alle Zonen Wochenkarte für spezielle Anlässe (z. B. Fasnachtswoche, Meeting, Event usw.) Die Wochenkarte ist persönlich und der Preis gilt für alle Altersgruppen 64 8 Preise

65 8.3 Kombi - Preise Schwyz/Zug Monats - Kombi - Abonnemente Erwachsene Junior Monatsabo 2. Kl. 1. Kl. 2. Kl. Alle Zonen SZ+ZG Jahres - Kombi - Abonnemente Erwachsene Junior Jahresabo 2. Kl. 1. Kl. 2. Kl. Alle Zonen SZ+ZG Kombi - Tageskarten Erwachsene 1/2-Abo, Kinder b. 16.Jhr, Hunde Tageskarte 2. Kl. 1. Kl. 2. Kl. 1. Kl. Alle Zonen SZ+ZG Spezialfahrausweise Pauschalfahrausweise und Kombi - Billette Die Preise werden individuell je nach Fahrten, Anzahl der durchfahrenden Zonen*, Grösse der Veranstaltung/Anlasses berechnet. *Obwohl die Pauschalfahrausweise «Alle Zonen» ausweisen, werden die befahrenen Zonen zur Berechnung angewendet. 8.5 Gebühren und Zuschläge Karten- und Ersatzgebühren Gebühr für Ersatz/Duplikat eines Abonnements CHF Selbstbehalt bei Erstattungen Abzug vom Bruttoerstattungsbetrag CHF Abzug bei Erstattung von Fahrausweisen, die anstelle eines vergessenen oder verlorenen persönlichen Abonnements gelöst wurden. CHF Preise 65

66 8.5.2 Unregelmässigkeiten Zuschlag für Fahrten ohne gültigen Fahrausweis CHF Zuschlag mit einem teilgültigen Fahrausweis CHF Bearbeitungsgebühr für Rechnungsstellung gemäss Vorschriften der Transportunternehmung Nachträgliches Vorweisen eines zur Zeit der Kontrolle gültigen persönlichen Abonnementes innerhalb von 10 Tagen CHF 5.00 Nachträgliches Vorweisen eines zur Zeit der Kontrolle gültigen E-Tickets (vor effektiver Abfahrtszeit gelöst, aber bei der Kontrolle nicht vorweisbar) innerhalb von 10 Tagen CHF Missbrauch und falsche Angaben von Personalien, Adresse usw. CHF Fälschung von Fahrausweisen CHF Alle oben erwähnten Preise der Fahrausweise, Gebühren und Zuschläge sind in CHF und inkl. MwSt Preise

67 9 Anhänge 9.0 Haltestellenverzeichnis Haltestellenverzeichnis A-C A Gde./HS TU Flächenzonen - Nr. Didok - Nr. ALOSEN BRÄMENEGG ZVB ALOSEN DORF zvb ALOSEN GIREGG ZVB ALOSEN RATEN ZVB ALOSEN SCHMIDTE ZVB ARTH AAZOPF ZVB ARTH AM SEE ZVB ARTH ARTH-GOLDAU BAHNHOF ZVB ARTH ARTH-GOLDAU SBB ARTH CHÄPPELI ZVB ARTH DORF ZVB 637/ ARTH FELD ZVB 637/ ARTH KLOSTERMATT ZVB ARTH RÖTLEN ZVB ARTH RUFIBACH ZVB 625/ ARTH TAFELSTATT ZVB B Gde./HS TU Flächenzonen - Nr. Didok - Nr. BAAR SBB BAAR ALLENWINDEN ZVB BAAR ALTGASSE ZVB BAAR ARBACH ZVB 610/ BAAR BACHTALER HÖHE POST BAAR BAHNHOF ZVB BAAR BAHNMATT ZVB / POST BAAR BLEGISTRASSE (WALTERSWIL) ZVB BAAR BLICKENSDORF ZVB Anhänge 67

68 BAAR BRAUEREI ZVB BAAR BÜELPLATZ ZVB BAAR CHRIESIMATT ZVB BAAR EBEL INWIL ZVB BAAR EGG ZVB BAAR EW ZVB BAAR FRÜEBERGSTRASSE ZVB BAAR GRUND ZVB BAAR GRÜT ZVB BAAR HANS WALDMANN-STRASSE ZVB / POST BAAR HOF HIMMELRICH ZVB BAAR HUOBHOF ZVB BAAR IM MOOS ZVB BAAR INKENBERG ZVB BAAR INWIL KIRCHE ZVB BAAR INWIL RIGISTRASSE ZVB BAAR KANTONSSPITAL ZVB BAAR KREUZPLATZ ZVB / POST BAAR LANDHAUS ZVB BAAR LÄTTICH ZVB BAAR LÄTTICHSTRASSE ZVB BAAR LINDENHOF ZVB BAAR LINDENPARK SBB 610/ BAAR METRO ZVB BAAR MOOSRANK ZVB BAAR NEUFELD SBB BAAR NEUGUET ZVB BAAR OBERAU ZVB BAAR OBERDORF ZVB BAAR OBERNEUHOF ZVB BAAR PARADIES ZVB BAAR PFAFFENTOBEL ZVB BAAR RATHAUS ZVB BAAR RUESSEN ZVB BAAR SCHMITTLI ZVB 623/ BAAR SCHOCHENMÜHLE ZVB 610/ Anhänge

69 BAAR ST. MARTIN ZVB BAAR ST. MEINRAD ZVB BAAR STADTGRENZE ZVB 610/ BAAR SÜDSTRASSE ZVB BAAR TALACHER ZVB BAAR TOBELBRÜCKE-HÖLLGROTTEN ZVB BAAR WALDMANNHALLE ZVB / POST BAAR WALTERSWIL ZVB BAAR ZUWEBE ZVB BUONAS NEUHOFSTRASSE ZVB BUONAS SCHMIDHOF ZVB C Gde./HS TU Flächenzonen - Nr. Didok - Nr. CHAM SBB CHAM ALPENBLICK ZVB / SBB / CHAM BAHNHOF ZVB CHAM BAHNHOFSTRASSE ZVB CHAM CHAMERRIED ZVB CHAM EICH ZVB CHAM EIZMOOS ZVB CHAM ENIKERWEG ZVB CHAM GEMEINDEHAUS ZVB CHAM GEWERBESTRASSE ZVB CHAM HAMMER ZVB CHAM HEILIGKREUZ ZVB CHAM LANGACKER ZVB CHAM LANGWEID ZVB CHAM LINDENCHAM ZVB CHAM LÖBERNMATT ZVB CHAM LORENZPARK ZVB CHAM NEUDORF ZVB CHAM NEUHOF ZVB CHAM NIEDERWIL ZVB CHAM NIEDERWIL SCHULHAUS ZVB CHAM OBERWIL ZVB Anhänge 69

70 CHAM PAVATEX ZVB CHAM PFAD ZVB CHAM RIEDSTRASSE ZVB CHAM RÖHRLIBERG ZVB CHAM STÄDTLI ZVB Haltestellen D-L E Gde./HS TU Flächenzonen - Nr. Didok - Nr. EBERTSWIL POST POST F Gde./HS TU Flächenzonen - Nr. Didok - Nr. FINSTERSEE BOSTADEL POST FINSTERSEE KIRCHE POST FINSTERSEE SEEHOF POST G Gde./HS TU Flächenzonen - Nr. Didok - Nr. GISIKON WEITBLICK POST GOLDAU BISCHOFSHUSEN ZVB GOLDAU LÖWENPLATZ ZVB GOLDAU TIERPARK ZVB H Gde./HS TU Flächenzonen - Nr. Didok - Nr. HAGENDORN BLUMENWEG ZVB HAGENDORN GROBENMOOS ZVB HAGENDORN HOFMATT ZVB HAGENDORN LORZENMATT ZVB HAGENDORN RUMENTIKON ZVB HAGENDORN ZIEGELEI-MUSEUM ZVB HALTIKON SÄGE AAGS HAUSEN AM ALBIS ALBISBRUNN POST HAUSEN AM ALBIS BIFANG POST Anhänge

71 HAUSEN AM ALBIS POST POST HONAU HIRSCHEN POST HÜNENBERG ZVB HÜNENBERG BADI HÜNENBERG ZVB HÜNENBERG BÖSCH ZVB HÜNENBERG CHÄMLETEN SBB HÜNENBERG EHRET ZVB HÜNENBERG GARTENSTRASSE ZVB HÜNENBERG HUOB ZVB 621/ HÜNENBERG LANGRÜTI ZVB HÜNENBERG MOOS ZVB HÜNENBERG ROTHUS ZVB HÜNENBERG SCHMIEDHEIM ZVB HÜNENBERG SEEBLICK ZVB HÜNENBERG ZYTHUS SBB 621/ HÜNENBERG ZYTHUS ZVB 621/ I Gde./HS TU Flächenzonen - Nr. Didok - Nr. IMMENSEE SBB 637/ IMMENSEE DORF ZVB IMMENSEE GYMNASIUM ZVB/AAGS /77204 IMMENSEE HOHLE GASSE ZVB IMMENSEE POST ZVB IMMENSEE SUNNEHOF ZVB K Gde./HS TU Flächenzonen - Nr. Didok - Nr. KAPPEL AM ALBIS ALLENWINDEN POST KAPPEL AM ALBIS UERZLIKON POST KAPPEL AM ALBIS WEID POST KNONAU SBB KÜSSNACHT AM RIGI SBB KÜSSNACHT AM RIGI BAHNHOF ZVB / AAGS KÜSSNCHAT AM RIGI BREITFELD AAGS Anhänge 71

72 KÜSSNACHT AM RIGI CHLIARNIWEG AAGS KÜSSNACHT AM RIGI EBNET ZVB KÜSSNACHT AM RIGI EICHHOLTEREN AAGS KÜSSNACHT AM RIGI ELLBÖGLI ZVB KÜSSNACHT AM RIGI FÄNN NORD ZVB KÜSSNACHT AM RIGI FÄNN SÜD ZVB KÜSSNACHT AM RIGI HAUPTPLATZ ZVB / AAGS KÜSSNACHT AM RIGI HONEGG AAGS KÜSSNACHT AM RIGI OBERDORF ZVB KÜSSNACHT AM RIGI PLAZA ZVB KÜSSNACHT AM RIGI RÄBMATT AAGS KÜSSNACHT AM RIGI ROTENHOFSTRASSE KÜSSNACHT AM RIGI SEILBAHNSTATION ZVB AAGS Haltestellen M-T M Gde./HS TU Flächenzonen - Nr. Didok - Nr. MEIERSKAPPEL DORFPLATZ POST MEIERSKAPPEL FEISSENACHER POST MEIERSKAPPEL KÄPPELIHOF POST MEIERSKAPPEL ROBMATT POST MENZINGEN BAD SCHÖNBRUNN ZVB MENZINGEN BRETTIGEN POST MENZINGEN EDLIBACH ZVB MENZINGEN HARGET POST MENZINGEN HÜNNLITAL ZVB MENZINGEN INSTITUT / BERNARDAPLATZ ZVB MENZINGEN KREUZEGG ZVB MENZINGEN MOOSSTRASSE ZVB MENZINGEN NIDFURREN ZVB MENZINGEN OBEREDLIBACH ZVB MENZINGEN POST ZVB / POST Anhänge

73 MENZINGEN SONNHALDE ZVB MENZINGEN STALDEN POST MENZINGEN WEID ZVB MENZINGEN WILEN POST MERLISCHACHEN BAHNHOF SBB MORGARTEN EIERHALS ZVB MORGARTEN OBERBÜHL ZVB /11 bzw. 610/611 = Haltestellen auf Zonengrenzen N Gde./HS TU Flächenzonen - Nr. Didok - Nr. NEUHEIM BAARBURGRANK ZVB NEUHEIM DORF ZVB NEUHEIM FALKEN ZVB NEUHEIM FELDERHUS ZVB NEUHEIM HINTERBURG ZVB NEUHEIM SARBACH ZVB NEUHEIM TAL ZVB O Gde./HS TU Flächenzonen - Nr. Didok - Nr. OBERÄGERI BREITEN ZVB OBERÄGERI FISCHMATT ZVB OBERÄGERI GIREGG ZVB OBERÄGERI HASELMATT ZVB OBERÄGERI LÄNDLI ZVB OBERÄGERI LOHMATT ZVB OBERÄGERI MAIENMATT ZVB OBERÄGERI MORGARTEN-HOTEL ZVB OBERÄGERI MORGARTEN-DENKMAL ZVB OBERÄGERI PFRUNDHAUS ZVB OBERÄGERI STATION ZVB OBERÄGERI SYDEFADE ZVB OBERARTH BIFANG ZVB 637/ OBERARTH DORFPLATZ ZVB 637/ OBERARTH RISCHI ZVB 637/ Anhänge 73

74 OBERWIL BEI ZUG FUCHSLOCH ZVB OBERWIL BEI ZUG KLINIK ZUGERSEE ZVB OBERWIL BEI ZUG KREUZ ZVB OBERWIL BEI ZUG LEIMATT ZVB OBERWIL BEI ZUG MURPFLI ZVB OBERWIL BEI ZUG MÜLIMATT ZVB OBERWIL BEI ZUG POST ZVB OBERWIL BEI ZUG RÄBMATT ZVB OBERWIL BEI ZUG STOLZENGRABEN ZVB OBERWIL BEI ZUG TELLENMATT ZVB OBERWIL BEI ZUG WIDENSTRASSE ZVB OBERRÜTI DORF ZVB OBERRÜTI SBB /11 bzw. 610/611 = Haltestellen auf Zonengrenzen R Gde./HS TU Flächenzonen - Nr. Didok - Nr. RISCH EICHENGRUNDWEG ZVB ROTKREUZ SBB ROTKREUZ BAHNHOF NORD ZVB / POST ROTKREUZ BAHNHOF SÜD ZVB / POST ROTKREUZ BIRKENSTRASSE ZVB ROTKREUZ BLEGI ZVB ROTKREUZ BREITFELD POST ROTKREUZ FORREN ZVB ROTKREUZ HOLZHÄUSERN ZVB ROTKREUZ INDUSTRIESTRASSE ZVB ROTKREUZ KÜNTWIL ZVB ROTKREUZ LANDHAUS ZVB ROTKREUZ LANGMATT ZVB ROTKREUZ LINDENPLATZ ZVB ROTKREUZ RIED ZVB ROTKREUZ RISCH ZVB ROTKREUZ RÜTI ZVB ROTKREUZ SAGI ZVB ROTKREUZ SCHULANLAGEN POST Anhänge

75 ROTKREUZ ST. WENDELIN ZVB ROTKREUZ STOTZENACKER ZVB ROTKREUZ WALDETENSTRASSE ZVB ROTKREUZ WEIDSTRASSE POST ROTKREUZ WEIHERMATT ZVB S Gde./HS TU Flächenzonen - Nr. Didok - Nr. SATTEL-ÄGERI SOB SATTEL-ÄGERI BAHNHOF ZVB / AAGS SATTEL-BAHNHOFSTRASSE ZVB SATTEL BAUERNHOF ZVB SATTEL GONDELBAHN ZVB SATTEL HAGEGGLI ZVB SATTEL KRONE ZVB SATTEL SCHORNEN ZVB SIHLBRUGG DORF ZVB SINS SBB SINS BACHTAL ZVB SINS BAHNHOF ZVB SINS BÜHL ZVB SINS SCHULSTRASSE ZVB STEINHAUSEN SBB STEINHAUSEN BAHNHOF ZVB STEINHAUSEN BIRKENHALDE ZVB STEINHAUSEN EICHHOLZ ZVB STEINHAUSEN HINTERBERG / BF ZVB STEINHAUSEN OELE ZVB STEINHAUSEN RIGIBLICK SBB STEINHAUSEN RIGIWEG ZVB STEINHAUSEN SENNWEID ZVB STEINHAUSEN SUMPFSTRASSE ZVB STEINHAUSEN TURMSTRASSE ZVB STEINHAUSEN ZENTRUM ZVB STEINHAUSEN ZENTRUM ZUGERLAND ZVB Haltestellen U-Z Anhänge 75

76 U Gde./HS TU Flächenzonen - Nr. Didok - Nr. UNTERÄGERI BUECHLI ZVB UNTERÄGERI NEUÄGERI ZVB UNTERÄGERI RÖSSLI ZVB UNTERÄGERI SEEFELD ZVB UNTERÄGERI SPINNEREI ZVB UNTERÄGERI ZENTRUM ZVB UNTERÄGERI ZIMMEL ZVB W Gde./HS TU Flächenzonen - Nr. Didok - Nr. WALCHWIL SBB WALCHWIL BAHNHOF ZVB WALCHWIL ENGEL ZVB WALCHWIL HÖRNDLI ZVB WALCHWIL HÖRNDLI SBB WALCHWIL LIDO ZVB WALCHWIL LOTTENBACH ZVB WALCHWIL SAGENBRUGG ZVB WALCHWIL ST. ADRIAN ZVB WALCHWIL STERNENMATT ZVB Z Gde./HS TU Flächenzonen - Nr. Didok - Nr. ZUG SBB ZUG AABACHSTRASSE ZVB ZUG AMMANNSMATT ZVB 610/ ZUG ATHENE ZVB ZUG BAHNHOFPLATZ ZVB ZUG BELLEVUEWEG ZVB ZUG BLEICHI ZVB ZUG BRÜGGLI ZVB ZUG BUNDESPLATZ ZVB ZUG CASINO SBB ZUG CHOLLERMÜLI SBB Anhänge

77 ZUG DAMMSTRASSE / BHF ZVB ZUG EICHWALDSTRASSE ZVB ZUG FADENSTRASSE ZVB ZUG FELDHOF ZVB ZUG FELDSTRASSE ZVB ZUG FRAUENSTEINMATT ZVB ZUG FREUDENBERG ZVB ZUG FRIDBACH SBB ZUG GARTENSTADT ZVB ZUG GIMENEN ZVB ZUG GÖBLI / BERUFSSCHULE ZVB ZUG GRIENBACH ZVB ZUG GUGGITAL ZVB ZUG GUTHIRT ZVB ZUG GUTSCH ZVB 610/ ZUG GUTSCHWEG ZVB ZUG HÄNGGELISTEIG ZVB ZUG HÄNIBÜEL ZVB ZUG HASENBÜEL ZVB ZUG KANTONSSCHULE ZVB ZUG KISTENFABRIK ZVB ZUG KOLINPLATZ ZVB ZUG KOLLERMÜHLE ZVB ZUG LANDYS UND GYR / BHF ZVB ZUG LETZI ZVB ZUG LIEBFRAUENHOF ZVB ZUG LORZEN ZVB ZUG LÜSSIRAIN ZVB ZUG MÄNIBACH ZVB ZUG MEISENBERG ZVB ZUG METALLI OST / BAHNHOF ZVB ZUG METALLI WEST / BAHNHOF ZVB ZUG OBERALLMEND ZVB 610/ ZUG OBERSACK ZVB ZUG OBERWIL SBB ZUG OBERWILER KIRCHWEG ZVB Anhänge 77

78 ZUG OBMOOS ZVB ZUG POSTPLATZ SBB ZUG POSTPLATZ ZVB ZUG PULVERHÜSLI ZVB ZUG RANK ZVB ZUG RANKHOF ZVB ZUG REFORMIERTE KIRCHE ZVB ZUG RIEDMATT ZVB ZUG ROOST ZVB ZUG RÖTELSTRASSE ZVB ZUG RÜSCHENHOF ZVB ZUG RÜTLI ZVB ZUG SALESIANUM ZVB ZUG SCHULHAUS HERTI ZVB ZUG SCHUTZENGEL SBB ZUG SCHUTZENGEL ZVB ZUG SCHÖNEGG ZBB 610/ ZUG SCHÖNEGG ZVB 610/ ZUG SCHÜTZENMATT ZVB ZUG ST. JOHANNES ZVB ZUG ST. MICHAEL ZVB ZUG STADION ZVB ZUG STAMPFI ZVB ZUG STEINHOF ZVB ZUG STERNWARTE ZVB ZUG THEATER CASINO ZVB ZUG V-ZUG ZVB ZUG WEIDSTRASSE ZVB ZUG WEINBERGHÖHE ZVB ZUG ZUGERBERG ZBB /11 bzw. 610/611 = Haltestellen auf Zonengrenzen 9.1 Muster der Fahrausweise Einzelbillette / Mehrfahrtenkarten / Tageskarten / Zuger Tagespass+ / Multi - Tageskarten / Anschlussbillette / Gruppenbillette / ZBB-Velo - Billette 78 9 Anhänge

79 Einzelbillette Klassenwechsel Einzelbillette Anhänge 79

80 Mehrfahrenkarten 80 9 Anhänge

81 Klassenwechsel Mehrfahrtenkarten Anhänge 81

82 Tageskarten Zuger Tagespass Anhänge

83 Klassenwechsel Tageskarten Anhänge 83

84 Multi - Tageskarten 84 9 Anhänge

85 Klassenwechsel Multi - Tageskarten Anhänge 85

86 Anschlussbillette Anschluss - Tageskarten Gruppenbillette 86 9 Anhänge

87 Gruppen - Tageskarten ZBB-Velo - Billette Anhänge 87

88 9.1.1 Zuger Abonnemente Zuger Pass Plus 88 9 Anhänge

89 ZugerJobAbo Anhänge 89

90 Zuger Pass Plus (Spezialabo für Schulen mit Vereinbarung TVZG) 90 9 Anhänge

91 Zuger Pass Anhänge 91

92 92 9 Anhänge

93 Wochenkarte (Spezialkarte zb. für Fasanacht, usw.) Anhänge 93

94 9.1.2 Pauschalfahrausweise 94 9 Anhänge

95 Anhänge 95

96 96 9 Anhänge

97 9.1.3 Kombi - Billette Anhänge 97

98 Anhänge

99 Anhänge 99

100 100 9 Anhänge

101 9.1.4 Kontrollbelege, Meldeformulare oder RogF Meldeformular ZVB SBB-Beleg RogF Anhänge 101

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