Informationen zur Gelbfieberimpfung STAMARIL

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1 Die Erkrankung Informationen zur Gelbfieberimpfung STAMARIL Das Gelbfiebervirus, ein Flavivirus, wird im tropischen Süd- und Mittelamerika sowie in Afrika südlich der Sahara durch Stechmücken übertragen und verursacht ein schweres Krankheitsbild mit Gelbsucht, Blutungen und tödlichem Ausgang bei mehr als 10% der Erkrankten. Das Risiko für eine Gelbfiebererkrankung wird unterschiedlich angegeben, es liegt für Afrika in den klassischen Endemiegebieten auf 2 Wochen Aufenthaltsdauer bei 10 bis 50 pro , für Südamerika etwa um den Faktor 10 niedriger. Die folgenden Verbreitungskarten zu den Endemiegebieten entstammen den Hinweisen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Es keine spezifische Behandlung. Es kommen lediglich unterstützende und intensivmedizinische Maßnahmen zum Einsatz. Der Impfstoff STAMARIL ist ein durch Injektion einmalig zu verabreichender Lebendimpfstoff zum Schutz vor Gelbfieber und ist vorgesehen für die Verabreichung an Personen, die in Gelbfiebergebiete reisen, diese passieren oder dort leben in Länder reisen, die bei Einreise ein Internationales Impfzertifikat verlangen (möglicherweise unabhängig davon, welche Länder während derselben Reise vorher besucht wurden) möglicherweise mit infektiösem Material arbeiten wie z. B. Laborpersonal. Juli 2016 Seite 1

2 Impfpflicht Die Gelbfieber-Impfung darf nur von einer zugelassenen Gelbfieber-Impfstelle durchgeführt werden, so dass ein Internationales Impfzertifikat ausgestellt werden kann. Dieses Zertifikat ist ab dem 10. Tag nach Erhalt der ersten Impfdosis für 10 Jahre gültig. Impfzertifikate, die nach Verabreichung einer Wiederimpfung ausgestellt werden, sind sofort nach der Impfung gültig. Gemäß dem Beschluss der WHO nach Bewertung

3 der verfügbaren Daten ist aber davon auszugehen, dass eine einmalige Gelbfieberimpfung beim Immunkompetenten lebenslang schützt. Dieser Beschluss gilt seit Juli 2016, danach sollte im internationalen Reiseverkehr eine einmalige Impfung lebenslang akzeptiert werden. Die WHO hat die derzeitigen Einreisebestimmungen unter zusammengefasst. Diese Liste wird laufend aktualisiert. Bei einigen Personengruppen könnte eine Auffrischungsimpfung sinnvoll sein, da sie über eine möglicherweise abgeschwächte Immunantwort verfügen: Kinder, die bei Erstimpfung unter 2 Jahre alt waren, Frauen, die in der Schwangerschaft geimpft wurden, HIV- Infizierte und Personen, die zeitgleich eine Masern-Mumps-Röteln-Impfung erhalten haben. Nutzen-Risiko-Abwägung Sowohl im tropischen Afrika als auch in Südamerika waren in den letzten Jahren immer wieder Gelbfieberausbrüche zu verzeichnen. Die Mehrzahl der Gelbfieberfälle in den klassischen Verbreitungsgebieten verlaufen bei der Lokalbevölkerung wenig eindrucksvoll oder mild. Bei Personen, die nicht geimpft sind und noch nie mit dem Virus Kontakt hatten, sind schwere Krankheitsverläufe die Regel. Senioren: Auf Grund seltener schwerer Nebenwirkungen (gelbfieberähnliche Erkrankung mit hohem Letalitätsrisiko; Häufigkeit 0,1 bis 0,8 pro ) wird auf das besondere Impfrisiko bei über 60-Jährigen hingewiesen. Für diese Personengruppe gilt eine besonders intensive Nutzen-Risikoabwägung. Sie finden am Beiblatt einige Fragen. Mit den Antworten kann der Impfarzt Sie bei der individuellen Nutzen- Risikoabwägung besser beraten. Nehmen Sie bitte die individuelle Beratung des Arztes in Anspruch. Verhalten nach der Impfung Wenn irgend möglich, sollten Impflinge nach einer Impfung 15 bis 20 Minuten bezüglich allergischer Reaktionen beobachtet werden. Vermeiden Sie am Tag der Impfung schwere körperliche Anstrengungen und nehmen Sie kein heißes Vollbad! Nebenwirkungen sollen in jedem Fall der Gelbfieber-Impfstelle oder direkt dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen, Traisengasse 5, 1200 Wien, Fax: + 43 (0) , gemeldet werden. Kontakthinweis: Telefon Weitere Infos finden Sie unter oder Das Informationsblatt verbleibt beim Geimpften. (Arztstampiglie) Juli 2016 Seite 3

4

5 Einwilligungserklärung zur Gelbfieberimpfung mit Stamaril Bitte beantworten Sie die nachstehenden Fragen sorgfältig! Zutreffendes ankreuzen 1. Sind Sie derzeit gesund? nein ja 2. Bestand innerhalb der letzten 14 Tage eine akute behandlungsbedürftige Erkrankung? ja nein Wenn ja, welche? Traten Probleme bei einer früheren Gelbfieberimpfung auf? ja nein 4. Wenn ja, sind dabei ernste Nebenwirkungen aufgetreten? ja nein 5. Sind Allergien bekannt? (Inhaltsstoffe: Spuren von Hühnereiweiß, ja nein Milchzucker, Sorbitol, Histidinhydrochlorid, L-Alanin, Mg-sulfat) Wenn ja, nähere Angaben: Besteht eine Immunschwäche (z. B. HIV, Probleme mit der Thymusdrüse, DiGeorge-Syndrom, Strahlentherapie, andere)? ja nein 7. Besteht bei Ihnen eine Blutgerinnungsstörung? ja nein 8. Besteht eine chronische Erkrankung (Infektion, Herz-Kreislauf, Leber, Nieren, Nervensystem, Zuckerkrankheit)? ja nein Wenn ja, welche? Nehmen Sie regelmäßig Medikamente ein? ja nein Sintrom, Marcoumar, Plavix, Cortison, andere: Haben Sie im letzten Monat andere Impfungen, Injektionen, Bluttransfusionen oder Bestrahlungen erhalten? ja nein 11. Für Frauen: Sind Sie schwanger? möglicherweise ja nein DATEN DES ZU IMPFENDEN: Vor- und Familienname: männlich: weiblich: Vers.-Nr und Geburtsdatum lt. E-Card: z. B für 1. März 1994 X X X X T T M M J J Versicherungsanstalt (GKK, BVA, SV Gewerbl., VA Eisenbahn, SV Bauern etc): Adresse: (PLZ/Ort/Straße/Hausnummer) 1. Impfung: Auffrischung: Juli 2016 Seite 5

6 Ihr Impfarzt informiert Sie gerne näher über den verwendeten Impfstoff und berät Sie über Nutzen und Risiken individuell. Auch eine Produktinformation des Impfstoffherstellers ist für Sie auf Verlangen verfügbar. Der Impfpass ist zu jeder Impfung mitzunehmen. Ich habe das Informationsblatt gelesen, ich bin informiert und aufgeklärt. Ich habe alles verstanden und habe keine weiteren Fragen. Meine Angaben sind richtig, ich habe nichts verschwiegen. Ich bin mit der Gelbfieberimpfung mit Stamaril einverstanden nicht einverstanden Datum Unterschrift des zu Impfenden HINWEIS: Bei unmündigen Minderjährigen (Kinder vor Vollendung des 14. Lebensjahres) ist die Zustimmungserklärung eines Elternteiles bzw. der Person, die mit der Pflege und Erziehung betraut ist, einzuholen. Jugendliche müssen selbst einwilligen, wenn sie die Einsichtsfähigkeit und Urteilsfähigkeit besitzen. Raum für Vermerke des Impfarztes:

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