tbb Stellungnahme zum Konzept der Regierungskommission zur Reform der Thüringer Landesverwaltung (Reformkonzept 2020)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "tbb Stellungnahme zum Konzept der Regierungskommission zur Reform der Thüringer Landesverwaltung (Reformkonzept 2020)"

Transkript

1 tbb Stellungnahme zum Konzept der Regierungskommission zur Reform der Thüringer Landesverwaltung (Reformkonzept 2020) Dezember 2013

2 Vorbemerkungen Das Positive am Regierungskonzept ist die Erkenntnis, dass etwas getan werden muss. Dass die Landesregierung Monate gebraucht hat, um dieses Ergebnis zu präsentieren, ist schon sehr bedenklich. Wenn alle Landesbediensteten so arbeiten würden, wäre es um Thüringen sehr schlecht bestellt. Das großangekündigte Konzept der Regierungskommission wirft mehr Fragen auf, als es Antworten gibt. Soweit man es ganz neutral betrachtet, sind die ursprünglich damit verfolgten Ziele nicht erkennbar. Vielmehr reiht sich dieses Konzept in die Strukturreformen der vergangenen Jahre ein. Eine Verwaltungsreform ohne eine Gebietsreform kann nicht zielführend sein. Die Notwendigkeit einer Gebietsreform wurde mal wieder verschoben. Zudem beginnt nach Meinung des tbb die Reform von oben nach unten. An der Anzahl der Ministerien wurde nicht gerüttelt. Wie kann sich Thüringen, bezogen auf die Haushaltslage noch immer acht Ministerien leisten? Warum wird der Landtag nicht ebenfalls den veränderten demographischen Verhältnissen angepasst? Die Aufgaben in den Thüringer Ministerien müssen hinsichtlich ihrer Verteilung und Überschneidung vor einer Zusammenlegung der untergeordneten Behörden kritisch überprüft werden. Resultat kann bei neutraler Betrachtung nur eine Reduzierung der jetzigen Anzahl an Ministerien sein. Erst danach kann es auch eine effiziente und sinnvolle Zusammenlegung zu neuen Behörden geben. Gleiches gilt für die demografische Anpassung der Anzahl an Abgeordneten im Landtag. In der Beantwortung dieser Frage wird sich zeigen, ob die Landesregierung an einer wirklichen Reform interessiert ist oder lediglich Macht und bisherige Posten erhalten möchte. Wie kann es sein, dass gerade in den letzten Wochen vermehrt hoch dotierte Stellen (im höheren Dienst) massenhaft neu besetzt wurden, obwohl es in der übrigen Landesverwaltung Überhänge gibt? Weiter wurden höchste Beamtenstellen z.b. am Landesrechnungshof neu geschaffen, obwohl die betreffende Institution diese vorher bereits eingespart hatte. Dabei handelte es sich nicht um die fachtechnischen Bereiche. Denn hier wird der höhere Dienst trotz des demographischen Wandels bei der Neubesetzung von Stellen seit Jahren nicht berücksichtigt. Wenn aus 60 Behörden 24 werden sollen, ist doch allgemein bekannt, dass damit erhebliche Überschüsse an Personal im höheren Dienst, vor allem im zentralen Bereich, verbunden sind. Warum nutzt man diese zu erwartenden Überhänge nicht, um zusätzliche Kosten zu vermeiden? In einigen Verwaltungen sind noch die Überhänge von vorangegangenen Strukturreformen vorhanden. In der Vergangenheit waren Umstrukturierungen immer mit Stellenhebungen in den oberen Etagen verbunden. Das ist auch mit dieser Reform wieder zu erwarten. Damit können aber keine Kosten eingespart werden. Gespart wurde immer in den unteren Behördenbereichen auf den Rücken der Bediensteten. Nicht umsonst eilt Thüringen der Ruf eines Billiglohnlandes voraus. Die Ministerpräsidentin sah sich genötigt, allen Bediensteten des Landes eine zu senden. Zwischen den Zeilen wird bereits deutlich, was noch auf die Beschäftigten zu kommen wird. Einerseits sollen die Standortfragen noch geprüft werden, andererseits stellt die Ministerpräsidentin bereits die Beschäftigten darauf ein, dass Verlagerungen von Arbeitsplätzen an andere Orte zu erwarten sind. Ministerpräsidentin Lieberknecht spricht von einer Modernisierung der Verwaltung, besser wäre hier Demoralisierung der Verwaltung. Der Inhalt zeigt bereits jetzt, worum es der Landesregierung in Wirklichkeit geht. Es ist der Machterhalt und der Blick auf die im nächsten Jahr anstehenden Landtagswahlen. 2

3 Wenn man bedenkt, dass dieses Konzept von unseren obersten Landesvertretern erarbeitet wurde, ist das ein Armutszeugnis für die Landesregierung. Die wesentlichen Inhalte wie z.b. Aussagen zu einer Gebietsreform in Verbindung mit Standortanalysen für künftige Verwaltungen fehlen noch komplett. Somit hat das ganze Papier überhaupt keine Aussagekraft. Die Kollegen und Kolleginnen mit denen der tbb gesprochen hat, sind sich alle darin einig, dass es sich hier um keinen großen Wurf handelt. Es wird mit Zahlen aufgewartet, die weder fundiert hinterlegt wurden, noch auf ordentlichen Grundlagen beruhen. Am Freitag, dem 8. November diesen Jahres informierte die Ministerpräsidentin alle Landesbediensteten über das Reformkonzept 2020 und forderte dazu auf, sich bei auftretenden Fragen per an das TFM zu wenden oder an die zuständige Stelle in der eigenen Behörde. Der tbb leistet hiermit seinen (Meinungs-)Beitrag zum vorgestellten Regierungskonzept. 3

4 Vorgeschichte Umstrukturierungen in der 5. Wahlperiode (seit ) Polizei Mit Inkrafttreten des "Thüringer Gesetzes zur Neufassung und zur Änderung polizeiorganisatorischer Regelungen" am 1. Juli 2012 wurde der Bereich der Polizei umfangreich umstrukturiert. Mit Inkrafttreten des Gesetzes wurde die Landespolizeidirektion (LPD) neu errichtet und damit eine zentrale Führungs-, Einsatz- und Verwaltungsbehörde geschaffen. Die LPD soll mit der zu errichtenden Landeseinsatzzentrale (LEZ) das Kernelement der Polizeistrukturreform bilden. Die bis dahin vorhandenen sieben Landespolizeidirektionen in Jena, Erfurt, Gera, Gotha, Nordhausen, Saalfeld und Suhl wurden Landespolizeiinspektionen. THÜLIMA (78 Beschäftigte) Bereits Mitte 2012 überprüfte das Thüringer Finanzministerium (TFM) die Möglichkeit der Privatisierung des THÜLIMA Die Prüfung der möglichen Privatisierung der Aufgaben des Landesbetriebes hat ergeben, dass dadurch die Liegenschaften nicht wirtschaftlicher und sparsamer verwaltet würden. Damit ist eine Privatisierung dieses Bereichs trotz Vorschlag im Expertengutachten nicht möglich. Justiz Bereits mit dem Haushaltbegleitgesetz 2012 in Artikel 5 wurde die Zu Artikel 5 Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Arbeitsgerichtsgesetzes und damit die Auflösung der Arbeitsgerichtsstandorte Eisenach und Jena beschlossen. Schulaufsicht Bereits im Laufe des Jahres 2012 wurde die Umstrukturierung der vormals elf staatlich Schulämter Thüringens, die im Ergebnis zu einer deutlichen Ämterkonzentration (auf fünf), begleitet von einschneidenden Personalreduzierungen im schulaufsichtlichen Kernbereich sowie bei den verwaltungsfachlichen Mitarbeitern geführt hat, vollzogen. Arbeits- und Verbraucherschutz (ca. 160 Beschäftigte) Aufgrund des Errichtungsanordnung der Landesregierung vom (GVBl S ) entstand das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz durch Zusammenlegung des Thüringer Landesamtes für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (TLLV) und Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz (TLAtV) zum Damit wurde bereits eine Vorschlagsvariante der Expertenkommission umgesetzt. Mess- und Eichwesen (ca. 70 Beschäftigte) Das Landesamt für Mess- und Eichwesen (LMET) wurde zum 1. September 2013 in das zum 1. Januar 2013 neu entstandene Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz (TLV) integriert. Finanzen Durch Artikel 7 des HaushaltsbegleitG 2012 wurde das Thüringer Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen und das Staatliche Amt zur Regelung offener Vermögensfragen aufgelöst. Forst (ca Beschäftigte) Durch das Thüringer Gesetz über die Reform der Forstverwaltung vom 25. Oktober 2011 wurde die Umwandlung der Landesforstverwaltung in eine Anstalt öffentlichen Rechts unter Beibehaltung der Organisationsform des Gemeinschaftsforstamtes beschlossen und umgesetzt. 4

5 Umstrukturierungen in der 4. Wahlperiode Bereits im Mai 2005 verabschiedete die damalige Landesregierung ein umfassendes Behördenstrukturkonzept. Das führte dabei u.a. zu folgenden Umstrukturierungen: o Auflösung von sieben der 30 Amtsgerichte und von zwei Außenstellen der Staatsanwaltschaft, o Auflösung von acht der 20 Finanzämter, o Auflösung der Oberfinanzdirektion, Errichtung einer Landesfinanzdirektion, o Auflösung des Landesamtes für Soziales und Familie und der drei Versorgungsämter und weitgehende Integration in das Landesverwaltungsamt bzw. Kommunalisierung, o Auflösung der vier Ämter für Arbeitsschutz und Errichtung eines Landesbetriebes für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz, o Auflösung der vier staatlichen Umweltämter und weitgehende Integration in das Landesverwaltungsamt bzw. Kommunalisierung, o Auflösung von vier der elf Landwirtschaftsämter, o Auflösung von 18 der 46 Forstämter, o Auflösung des Landesvermessungsamtes mit acht Katasterämtern und Errichtung des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation mit acht Katasterbereichen (im April 2003 wurden die 35 Katasterämter auf 8 Katasterämter mit 9 Stützpunkten reduziert), o Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts mit Sachsen und Sachsen-Anhalt, o Zusammenlegung der Landesämter für Denkmalpflege bzw. Archäologie, o Zusammenlegung der Studentenwerke Erfurt-Ilmenau und Jena-Weimar, o Zusammenführung von Landesbildungseinrichtungen in Gotha und Schließung der Forstfachhochschule am Standort Schwarzburg. o Zusammenlegung (Reduzierung) von elf auf fünf Schulämter 5

6 Konzept für die Besonderen Verwaltungsbereiche 6

7 Eckpunkte: Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr I. Errichtung eines Thüringer Landesamtes für Infrastruktur und Geoinformation 1. Behördenkonzentration Es wird ein Thüringer Landesamt für Infrastruktur und Geoinformation durch Zusammenlegung nachfolgender, bislang organisatorisch und personell selbstständiger Behörden gebildet: - Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr in Erfurt mit Außenstellen, - Straßenbauamt Mittelthüringen in Erfurt mit Außenstellen, - Straßenbauamt Ostthüringen in Gera mit Außenstellen, - Straßenbauamt Nordthüringen in Leinefelde-Worbis mit Außenstellen, - Straßenbauamt Südwestthüringen in Zella-Mehlis mit Außenstellen, - Thüringer Landesamt für Vermessung und Geoinformation in Erfurt mit 8 unselbstständigen Katasterbereichen und - Thüringer Liegenschaftsmanagement (ohne Eigentümerfunktion) in Erfurt Die zusammengelegten Behörden verlieren ihre Selbstständigkeit. Damit entsteht aus derzeit 6 selbstständigen Behörden und einem Landesbetrieb ein neues Landesamt. Das neue Thüringer Landesamt für Infrastruktur und Geoinformation wird dem Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr zugeordnet. 5. Aufgabenverzicht und Standardabsenkung Die bislang verbliebenen Vermessungsaufgaben des bisherigen Landesamtes für Vermessung und Geoinformation und der bisherigen Straßenbauämter sollen auf Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) übertragen werden. Vermessungsaufgaben werden nur noch in dem Umfang wahrgenommen, wie es Revisionsmessungen, Katastererneuerungsarbeiten und Ausbildungszwecke erfordern. Das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr wird zudem beauftragt mit dem Ziel der weiteren Effektivierung zu prüfen, - ob die Wertermittlung für bebaubare und unbebaute Liegenschaften und die baufachliche Betreuung von Fiskalerbschaften entfallen kann, - ob der Druck von Produkten der Landesvermessung in Eigenregie des Landes weiterhin erforderlich ist, - ob die Übertragung der Förderung des ÖPNV mit Ausnahme der Aufstellung des Landesförderprogramms auf die Thüringer Aufbaubank (TAB) möglich ist, - ob Entscheidungen in städtebaulichen Umlegungsverfahren der Landesentwicklungsgesellschaft bzw. der Thüringer Landgesellschaft überlassen werden können. Errichtung eines Thüringer Landesamtes für Infrastruktur und Geoinformation Mit der Einrichtung des Thüringer Landesamtes für Infrastruktur und Geoinformation als Zentrale Bau- und Liegenschaftsverwaltung kommt die Regierungskommission der Forderung des tbb nach einer zentralen Fachbehörde des Vermessungs- und Geoinformationswesens als Ergebnis der Auseinandersetzung mit dem Expertengutachten teilweise nach. Fachliche Fehlinterpretationen der Expertenkommission bezüglich Aufgabenüberschneidungen von Behörden unterschiedlicher Resorts, die eine Zusammenfassung des TLVermGeo mit dem TLRZ und dem TLS zu einem Landesbetrieb der Informations- und Datenbearbeitung vorsah, fanden richtiger Weise keine Beachtung. Positiv zu bewerten ist, dass durch eine ressortinterne Zusammenführung von bisher selbstständigen Behörden, technisches Fachpersonal aus den Bereichen Bau und Vermessung zusammengeführt wird. Bedauerlich ist, dass die Überlagerung gleichartiger Aufgabenfelder in 7

8 unterschiedlichen Ressorts lediglich bei der zusätzlichen Eingliederung des Thüringer Liegenschaftsmanagements in das neue Landesamt berücksichtigt wurde. Durch Bündelung der Aufgabengebiete in einer Bau- und Liegenschaftsverwaltung könnte langfristig der Fachkräfteeinsatz optimiert und weitere Synergieeffekte erzielt werden. Zu nennen wären beispielsweise gemeinsame Schnittmengen wie die Planung, Vergabe, Ausführung und Überwachung von (Straßen-)Baumaßnahmen, das Ausführen von Vermessungen, hoheitlicher und technischer Art, Bodenordnungsmaßnahmen im privaten und im öffentlich-rechtlichen Bereich, verschiedene Aufgaben der Wertermittlung für bebaute und unbebaute Liegenschaften sowie der gemeinsame Zugriff auf Geobasisdaten. Weiterhin kommt der Führung und dem Ausbau des Geoinformationssystems eine zentrale Bedeutung zu. Die bislang verbliebenen Vermessungsaufgaben des bisherigen Landesamtes für Vermessung und Geoinformation und der bisherigen Straßenbauämter sollen auf Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) übertragen werden. Vermessungsaufgaben werden nur noch in dem Umfang wahrgenommen, wie es Revisionsmessungen, Katastererneuerungsarbeiten und Ausbildungszwecke erfordern. Die Vermessungstrupps des TLVermGeo führen seit der mit der Verwaltungsreform im Jahre 2003 eingeführten Aufgabentrennung nur noch Liegenschaftsvermessungen für die Träger der unmittelbaren Landesverwaltung, mit Ausnahme der Flurbereinigungs- und Flurneuordnungsbehörden, aus. Hierzu gehören u. a. Straßenschlussvermessungen an Verkehrswegen des Freistaates Thüringen. Im Gegensatz zum freien Beruf der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) wird zum einen für landeseigene Katastervermessungen durch das TLVermGeo keine Umsatzsteuer fällig, zum anderen muss das Land Thüringen mit seinem eingesetzten Personal und der eingesetzten Technik keine Gewinne erwirtschaften. Somit ersparte Kosten kommen zu vollen Anteilen dem Thüringer Haushalt zugute. Der Messtrupp und die vorzuhaltende Technik kosten beim ÖbVI im Wesentlichen genauso viel wie beim Land Thüringen und werden durch eine kostendeckende Gebührenordnung getragen. Warum sollen haushaltsentlastende Aufgaben einer Behörde künftig zu haushaltsbelastenden Aufgaben des freien Berufs gemacht werden? Ein ressortübergreifender Einsatz vorhandener Fachkräfte des vermessungstechnischen Außendienstes im TLVermGeo würde bei der Abwicklung von Vermessungsleistungen der unmittelbaren Landesverwaltung im Aufgabenbereich des künftigen Landesamtes für Ländlichen Raum und Landwirtschaft, nämlich Liegenschaftsvermessungen in Flurbereinigungsverfahren, zur zusätzlichen finanziellen Entlastung des Landeshaushaltes beitragen. Den Reformzielen 2020, Optimierung der bisherigen Verwaltungsstrukturen im Zusammenhang mit der Finanzierbarkeit der Verwaltung, würde entsprochen. Auf die Ausführungen des Geschäftsbereiches des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz wird verwiesen. Eine technische Behörde bedarf langfristig gesehen Auftragsarbeiten wie Straßenschlussvermessungen, da sonst qualifiziertes Außendienstpersonal verloren geht und somit das notwendige Fachwissen bei der praktischen Ausführung von marktüblichen Vermessungsaufgaben nicht mehr vorhanden sein wird. Dieses Fachwissen ist jedoch bei den angedachten, verbleibenden Aufgabenschwerpunkten des vermessungstechnischen Außendienstes im Landesamt, den Revisionsmessungen, Katastererneuerungsarbeiten sowie Vermessungen für Ausbildungszwecke, dringendst notwendig. Die zusätzliche Konzentration des vermessungstechnischen Außendienstes auf die vorgenannten drei Aufgabenschwerpunkte wird im Zuge der hoheitlichen Verpflichtung des Landes zur Daseinsvorsorge dem Bürger gegenüber vom tbb befürwortet. Von einer Beschränkung auf diesen Aufgabenbereich wird jedoch abgeraten. Eine Verlagerung bisheriger Aufgaben des Landesamtes zu den ÖbVI s ist nicht grundlegend mit finanziellen Einsparungen 8

9 verbunden. Vielmehr ist zu analysieren, welche Mehrkosten dem Freistaat Thüringen bei vorgesehenen Aufgabenverlagerungen entstehen. Das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr wird zudem beauftragt mit dem Ziel der weiteren Effektivierung zu prüfen, ob die Wertermittlung für bebaubare und unbebaute Liegenschaften und die baufachliche Betreuung von Fiskalerbschaften entfallen kann. Ähnlich skeptisch wird der Aufgabenverzicht der beim TLBV eingegliederten Wertermittlung für bebaute und unbebaute Liegenschaften und der baufachlichen Betreuung von Fiskalerbschaften angesehen. Auch hier ist der tbb der Meinung, dass die Gutachter in der freien Wirtschaft mit der Absicht der Gewinnmaximierung keinesfalls eine kostengünstigere Leistung mit vergleichbarer Qualität erbringen können. Aufgrund dessen, das die Wertermittlung für bebaute und unbebaute Grundstücke in vergleichbarer Form beim TLVermGeo angesiedelt ist und u. a. die Erstellung von Gutachten auch hier zum Tagesgeschäft gehört, ergeben sich ganz gewiss Synergieeffekte. Das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr wird zudem beauftragt mit dem Ziel der weiteren Effektivierung zu prüfen, ob der Druck von Produkten der Landesvermessung in Eigenregie des Landes weiterhin erforderlich ist. Bei der Fertigung und dem Vertrieb von Druckmedien aus dem Bereich der Landesvermessung sollte ein betriebswirtschaftliches verwaltungsübergreifendes Gesamtkonzept zur Nutzung der bestehenden Technik und des vorhandenen Fachpersonals erstellt werden. Das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr wird zudem beauftragt mit dem Ziel der weiteren Effektivierung zu prüfen, ob die Übertragung der Förderung des ÖPNV mit Ausnahme der Aufstellung des Landesförderprogramms auf die Thüringer Aufbaubank (TAB) möglich ist. Die Übertragung der Förderung des ÖPNV, mit Ausnahme der Aufstellung des Landesförderprogramms, auf die Thüringer Aufbaubank wird für unzweckmäßig erachtet, da der Durchführungsaufwand zu hoch ist und damit zusätzliche Kosten verursacht werden. Der notwendige Sachverstand zur Bewältigung dieser Aufgabe ist in den Fachabteilungen des TLBV vorhanden. Nicht erkennen lässt sich ein gesetzlicher Auftrag an die Thüringer Aufbaubank. Das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr wird zudem beauftragt mit dem Ziel der weiteren Effektivierung zu prüfen, ob Entscheidungen in städtebaulichen Umlegungsverfahren der Landesentwicklungsgesellschaft bzw. der Thüringer Landgesellschaft überlassen werden können. Bei der Beurteilung, ob Entscheidungen in städtebaulichen Umlegungsverfahren der LEG bzw. der TLG überlassen werden können, wird festgestellt, dass die beiden Gesellschaften mit beschränkter Haftung keine geeignete Behörde im Sinne des BauGB sind. Auch die Thüringer Umlegungsausschussverordnung sieht die Vorbereitung der Entscheidungen in Umlegungsverfahren nicht durch die LEG und die TLG vor. Es fehlt demnach für den Vorschlag der Regierungskommission an formellen Rechtsgrundlagen auf Bundes- und auf Landesebene. Zudem wurde die Thüringer Umlegungsausschussverordnung im Jahre 2005 derart gestaltet, dass kraft Gesetzes bereits die ÖbVI s ermächtigt sind, Umlegungsverfahren zu bearbeiten. Für die Durchführung von Umlegungsverfahren sind spezielle Fach- und Rechtskenntnisse erforderlich, die in der Privatwirtschaft oftmals im notwendigen Umfang nicht ausreichend vorhanden sind. Zudem ist die finanzielle Belastung bei derartigen Verfahren für private Büros enorm. Der freie Beruf wird diese Aufgabe gar nicht für sich allein Beanspruchen wollen, weil die Gefahr erkannt wurde, dass aus fachlicher Sicht nicht alle Aufgaben gelöst werden könnten 9

10 und finanzielle Einbußen auftreten können. Es wird davon ausgegangen, dass diese Sichtweise auch auf die LEG und TLG übertragbar ist. Ergänzend kommen bei einer Übertragung auf eine GmbH projektbegleitende Schwierigkeiten wie z. B. nicht vorhandene hoheitliche Zugriffsrechte auf Datenbanken von Behörden hinzu. Projektabwicklungen in Umlegungsverfahren würden unnötig verkompliziert. Bedenklich ist, dass die Städte und Gemeinden, auch in Vertretung durch die LEG oder auf Empfehlung eines ÖbVI s bei unlösbaren Eigentumsverhältnissen nach der Umlegung als Quasi hoheitliche Aufgabe einer geeigneten Behörde rufen. Das Fachpersonal zur Bearbeitung des gesetzlich verankerten Umlegungsrechts sitzt in erster Linie beim Bodenmanagement des TLVermGeo. Einige Wohnund Gewerbegebiete sind heute nur vorhanden, weil das Land Thüringen in der Vergangenheit seine Daseinsvorsorge für den steuerzahlenden Bürger wahrgenommen hat. Geschaffene Arbeitsplätze auf der Grundlage von Investitionen im privaten und im öffentlichen Bereich sind somit auch den Umlegungsstellen im TLVermGeo zu verdanken. Aus juristischer, fachlicher und finanzieller Sicht rät der tbb von einer Aufgabenverlagerung bei städtebaulichen Umlegungsverfahren ab. Zusammenfassend stellt sich vor allem eine Frage. Wird der freie Beruf vom Freistaat Thüringen auf Kosten des öffentlichen Haushaltes in Zukunft weiterhin gestützt, in dem ihm in zunehmenden Maße Aufgaben der Landesverwaltung übertragen werden, oder findet auch hier eine Anpassung an die demographische Entwicklung statt? Die Verlagerung haushaltsentlastender Aufgabenbereiche aus der Verwaltung in die Privatwirtschaft wird die öffentlichen Kassen künftig noch mehr belasten. Kommt dann zur nächsten Verwaltungsreform wieder die Ausrede, dass die hohen Personalkosten der Landesbediensteten zu einem Haushaltsdefizit im Land Thüringen führen? Die demographische Entwicklung, Einnahmeverluste u. a. machen eine Reform zu einer effektiven zukunftsfähigen Verwaltung mit gestrafften, optimierten Verwaltungsstrukturen zwingend notwendig. Eine Normalverwaltung ist hier nicht ausreichend. Der tbb spricht sich jedoch entschieden gegen die Privatisierung haushaltsentlastender Aufgabenfelder der technischen Verwaltung aus, die dem Stellenabbaukonzept 2020 zwar zu Gute kommen, im Endeffekt aber versteckte Mehrkosten zu Lasten des öffentlichen Haushaltes verursachen. Der Freistaat Thüringen sollte vielmehr auch in der Zukunft Verantwortung übernehmen und qualifiziertes junges Fachpersonal an sich binden, um anstehende Aufgaben marktgerecht erfüllen zu können und der Abwanderung aus dem Billiglohnland Thüringen in Richtung Westen entgegenzuwirken. Eckpunkte: Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz I. Errichtung eines Thüringer Landesamtes für Ländlichen Raum und Landwirtschaft 1. Behördenkonzentration Es wird ein Thüringer Landesamt für Ländlichen Raum und Landwirtschaft durch Zusammenlegung nachfolgender bislang organisatorisch und personell selbstständiger Behörden und unselbständiger Behördenteile gebildet: - Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft - (ohne Laborbereich der Abteilung 200) - in Jena mit der zugehörigen Fachschule für Agrarwirtschaft in Stadtroda, der überbetrieblichen Ausbildungsstätte der Landwirtschaft in Schwerstedt und weiteren Außenstellen, - 7 Landwirtschaftsämter in Bad Frankenhausen, Bad Salzungen, Hildburghausen, Leinefelde-Worbis, Rudolstadt, Sömmerda, Zeulenroda mit Außenstellen, - 3 Ämter für Landentwicklung und Flurneuordnung in Gera, Gotha und Meiningen mit einer Außenstelle in Worbis, - Lehr- und Versuchsanstalt Gartenbau in Erfurt und 10

11 - Referat 530 Zahlstelle EGFL/ELER des Thüringer Landesverwaltungsamts (TLVwA). Die zusammengelegten Behörden verlieren ihre Selbstständigkeit. Damit entsteht aus derzeit 12 selbstständigen Behörden und weiteren Behördenteilen ein neues Landesamt. Das neue Landesamt für Ländlichen Raum und Landwirtschaft wird dem Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz zugeordnet und untersteht dessen Dienst- und Fachaufsicht. 2. Aufgabenkonzentration Die Vermessungsaufgaben der bisherigen Ämter für Landentwicklung und Flurneuordnung sollen auf öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) übertragen werden. 4. Aufgabenverzicht und Standardabsenkung Sechs Ausbildungs- und Prüfungsordnungen werden aufgehoben und der vollständige Verzicht auf Einstellungen von Beamtinnen und Beamten auf Widerruf in Vorbereitungsdienste (Forst) umgesetzt. Die im tbb organisierten betroffenen Fachgewerkschaften sehen in diesen Vorschlägen die Chance, eine höhere Flexibilität beim Einsatz des Personals zu erreichen. So könnten Mitarbeiter durch Einrichtung von mobilen Telearbeitsplätzen ortsnah eingesetzt werden. Von Seiten des tbb wird der Vorschlag bevorzugt, den Sitz der neuen Landesbehörde Thüringer Landesamt für Ländlichen Raum und Landwirtschaft nach Gotha zu legen. Der Sitz des Landesamtes für Umwelt, Wasserwirtschaft und Bergbau wird aufgrund des jetzigen Standortes der Schwerpunktbehörde TLUG Jena bleiben. Somit wäre eine Verteilung der 2 nachgeordneten Behörden des TMLFUN nach Ost- und Westthüringen gewährleistet. Das Bergamt wäre vielmehr als Vollzugsbehörde dem TLVwA zuzuschlagen gewesen. Auch Teile der Landwirtschaftsverwaltung wären, wie es schon mal war, dem TLVwA aufgrund ihres Vollzugscharakters zuzuordnen. Das wären insbesondere die Landwirtschaftsämter, die Zahlstelle und die Lehr- und Versuchsanstalt Gartenbau in Erfurt als Teil der Aus-Fortbildung im TLVwA. Demnach wären dann auch Änderungen im Bereiches TLVwA nötig. Die Vermessungsaufgaben der bisherigen Ämter für Landentwicklung und Flurneuordnung sollen auf öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) übertragen werden. Die Übertragung der Vermessungsaufgaben der bisherigen Ämter für Landentwicklung und Flurneuordnung auf öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) wird von Seiten der im tbb organisierten Fachgewerkschaft abgelehnt. Diese hätte für den Freistaat Thüringen in der Zukunft finanzielle Nachteile. Ein Hauptziel des Reformkonzeptes 2020 wäre somit nicht erreichbar. Vermessungsleistungen werden bisher in großem Umfang mit vorhandenem Personal ausgeführt. Die Vergabemittel für Vermessungsleistungen sind in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich zurückgegangen. Es ist eine erhebliche Aufstockung der Vergabemittel notwendig, um die bisher selbst ausgeführten Vermessungsleitungen zu vergeben. Bei jeder Vergabe kommt es zu einem erhöhten Prüfaufwand, der bei sinkendem Personalbestand nicht erbracht werden kann. Die Laufzeit der Flurbereinigungsverfahren hängt von kurzen Verwaltungswegen innerhalb der Behörde ab. Bei Vergabe ist mit Zeitverlusten zu rechnen. Der örtliche Bezug in den Flurbereinigungs- und Bodenordnungsverfahren wird bisher durch die Erbringung der Vermessungsleistungen gewährleistet. Dieser Bezug würde verloren gehen. In der neuen Behörde können bei Beibehaltung der Vermessungsaufgaben Synergien für die anderen Bereiche geschaffen werden. So sind bereits jetzt Vermesser aus den ALF in den LWA bei den Vor-Ort-Kontrollen im Einsatz. Eine Flexibilität bei Arbeitsspitzen ist dadurch besser gewährleistet als bisher. 11

12 Des Weiteren kann das vorhandene Vermessungspersonal des TLVermGeo zur Beschleunigung der Verfahrenslaufzeiten in der Flurbereinigung eingesetzt werden. Dies spart dem Freistaat Thüringen zusätzliche Vergabemittel. Durch die Aufgabe des Außendienstes in der Flurbereinigungsverwaltung besteht die Gefahr, dass technischer Sachverstand in der öffentlichen Verwaltung aussterben wird. Langfristig besteht die Gefahr, dass die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure eine Monopolstellung erhalten und dies dem Freistaat Thüringen finanziell schaden wird. Eine unabhängige Überprüfung der Vermessungsergebnisse ist nicht möglich. Die Vermessungskosten werden in der Flurbereinigung als Verfahrenskosten vom Freistaat Thüringen getragen. Sollte es zu einer Privatisierung der Vermessungsaufgaben kommen, werden die Vermessungskosten auf die Eigentümer in den betroffenen Flurbereinigungsverfahren umgelegt. Da die Flurbereinigung mit ihren Möglichkeiten für die Entwicklung der ländlichen Räume in Thüringen ein unverzichtbares Instrument darstellt, wäre dies ein falsches Signal. Das Reformkonzept 2020 darf nicht auf Kosten der Bürger des Freistaates Thüringen umgesetzt werden. Sechs Ausbildungs- und Prüfungsordnungen werden aufgehoben und der vollständige Verzicht auf Einstellungen von Beamtinnen und Beamten auf Widerruf in Vorbereitungsdienste (Forst) umgesetzt. Für den tbb ist es nicht nachvollziehbar, dass gerade der Bereich, der am meisten im ländlichen Raum verankert ist, gestrichen werden soll. Damit wird gleichzeitig die Sinnhaftigkeit einer forstlichen Ausbildung der Fachhochschule Erfurt in Frage gestellt Der tbb fordert den Erhalt der forstlichen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen. Nur mit dem Erhalt ist nicht nur die Ausbildung gesichert, sondern vor allem die Breite und Tiefe eines forstlichen Abschlusses. Eine Ausbildung ohne die Spezialisierung technischer Forstdienst ist kaum noch konkurrenzfähig. Gleiches gilt für die Ausbildung des höheren Forstdienstes. Ohne ein zweites Staatsexamen ist ein Einsatz im Staatsdienst so gut wie unmöglich und in anderen forstlichen Aufgabenfeldern kaum Konkurrenzstark. Somit ist selbst bei Beibehaltung der Ausbildungsinhalte durch die AöR ThüringenForst die gleichwertige Anerkennung der Ausbildung des gehobenen und höheren Forstdienstes faktisch nicht gegeben. Dies wird langfristig zur Verengung der Ausbildung auf direkt benötigte Schmalspurfachspezialisten innerhalb der AöR führen. Es steht zu befürchten, dass diese dann nicht mehr anderweitig einsetzbar sind. Zudem wird die Sinnhaftigkeit einer forstlichen Bachelor- und Masterausbildung an der Fachhochschule Erfurt in Frage gestellt. Es erscheint absurd auf der einen an einer Fachhochschule auszubilden und genau die erforderliche forstpraktische Ausbildung als erste und notwendige Qualifizierungsstufe abzuschaffen. II. Errichtung eines Thüringer Landesamtes für Umwelt, Wasserwirtschaft und Bergbau 1. Behördenkonzentration Es wird ein Thüringer Landesamt für Umwelt und Bergbau durch Zusammenlegung folgender bislang organisatorisch und personell selbstständiger Behörden und unselbstständiger Behördenteile errichtet: - Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie in Jena mit Außenstellen, - Thüringer Landesbergamt in Gera mit Außenstelle und - ggf. Laborbereich der Abteilung 200 der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft in Jena. 12

13 Die zusammengelegten Behörden verlieren ihre Selbstständigkeit. Damit entsteht aus derzeit zwei bestehenden Behörden und weiteren Behördenteilen ein neues Landesamt. Das neue Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Bergbau wird dem Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz zugeordnet. Landesanstalt für Umwelt und Geologie Hinzutritt, dass die Zuordnung zur Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) systemisch fragwürdig ist. Die TLUG ist keine Vollzugsbehörde und ebenso wie die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (TLL) eine wissenschaftlich ausgerichtete Behörde. Hier hätte eine Verschmelzung der TLUG mit Teilen der TLL noch dazu am gemeinsamen Standort Jena - näher gelegen. Integration des Landesbergamtes Beim Thüringer Landesbergamt handelt es sich um eine landesweit tätige Landesoberbehörde mit Dienstsitz in Gera und einer der sachlichen Nähe zum Salzbergbau bedingten Außenstelle in Bad Salzungen. Sie ist derzeit mit 52 ab 2014 mit 49 aktiven Beschäftigten besetzt. Mit der 2002 erfolgten 2-stufigen Verwaltungsstruktur entstand eine sehr straff organisierte Behördeneinheit. Lohnenswerte insbesondere langzeitige Einsparpotentiale sind bei den Größtenteils aus fachqualifizierten Ingenieuren und Hochschulabsolventen bestehenden Beschäftigten nicht mehr vorhanden und lassen bei der bestehenden Personaldecke auch keine Synergieeffekte mehr erwarten. Die erforderliche Planungs- und Genehmigungssicherheit für die dem Bergrecht unterliegenden Betriebe lässt sich ohne erhebliche Personalzuführung nur sicherstellen, wenn die vorhandene effektive und auf eine fachspezifische Zusammenarbeit ausgerichtete Struktur der Bergverwaltung in die künftige Behördenorganisation integriert und die vorhandenen Standorte beibehalten werden. Geänderte fachliche Zuordnungen oder Neuregelungen der Standorte lassen unabhängig von der Belastung der Mitarbeiter erhebliche Mehrkosten erwarten und bedürfen daher vorab einer detaillierten Kostenanalyse. III. Eingliederung der nationalen Naturlandschaften in die Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) ThüringenForst Die derzeit selbstständig organisierten Verwaltungseinheiten der Naturlandschaften werden in die Anstalt öffentlichen Rechts ThüringenForst eingegliedert. Dabei handelt es sich um: - den Nationalpark Hainich in Bad Langensalza, - das Biosphärenreservat Vessertal-Thüringer Wald in Schmiedefeld, - das Biosphärenreservat Rhön in Zella/Rhön, - den Naturpark Eichsfeld-Hainich-Werratal in Fürstenhagen, - den Naturpark Kyffhäuser in Rottleben und - den Naturpark Thüringer Schiefergebirge-Obere Saale in Leutenberg. Damit entfallen 6 derzeit eigene Verwaltungseinheiten. Nachdem die Anstalt öffentlichen Rechts ThüringenForst (AöR) den ersten Jahresabschluss vorgelegt hat, zeichnen sich nunmehr neue Aufgaben aus dem Reformkonzept der Landesregierung für die ThüringenForst ab. Hieraus ist ersichtlich, dass die neuen Aufgaben ohne Gegenfinanzierung auf Kosten und zu vollen Lasten von ThüringenForst gehen sollen. Sie haben im Jahr 2011 die Entscheidung für eine AöR getroffen. Gleichzeitig haben Sie der AöR Finanzierungszusagen bis 2018 gegeben. Mit dem vorliegenden Konzept sollen der AöR neue 13

14 Aufgaben zugeteilt werden. Dies ist in erster Linie eine politische Entscheidung. Sachliche Gründe oder Erwägungen hierzu können und müssen diskutiert werden. Grundsatz ist jedoch bei allen Übertragungen von Aufgaben, dass die Kosten für diese Aufgaben mit übertragen werden. Dies soll laut Konzept nicht erfolgen. Aus Sicht des BDF wird hiermit der gute Ansatz, den Sie mit dem Errichtungsgesetz der AöR beschlossen haben, konterkariert. Währenddessen die AöR eigene intensive Personalabbaumaßnahmen durchführt (Abfindungsregelungen für Waldarbeiter, Streichung von 25 Forstrevieren in 2013, Schließung von 4 Forstämtern in 2014) und ca. 50 Stellen streicht, werden ihr gleichzeitig ca. 100 Stellen übergeholfen, zuzüglich der anstehenden Sachkosten ohne Kostenerstattung. Der Staatswald wird nicht mehr als Daseinsfürsorge betrachtet, sondern als beliebig melkbarer Goldesel. Die Forstbeschäftigten werden als Finanzierungs- und Stellenabbauquelle für das TMLFUN missbraucht. Eckpunkte: Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit I. Errichtung eines Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz 1. Behördenkonzentration Schon im Zusammenhang der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2013/14 wurden einige Verwaltungsreformmaßnahmen im Vorgriff auf ein zu erstellendes Gesamtkonzept beschlossen. So auch die Schaffung eines Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz und die spätere Integration des Landesamts für Mess- und Eichwesen in dieses. Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz wurde zum 1. Januar 2013 durch Zusammenlegung nachfolgender, bisher organisatorisch und personell selbstständiger Behörden gebildet: - Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (TLLV) - Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz (TLAtV) Das neue Landesamt hat seinen Sitz in Bad Langensalza und verfügt über mehrere Außenstellen. - Mit Wirkung zum 1.September 2013 wurde in das neu errichtete Landesamt das Landesamt für Mess- und Eichwesen Thüringen (LMET) eingegliedert. Die zusammengelegten Behörden haben ihre Selbstständigkeit verloren. Damit entsteht aus derzeit 3 selbstständigen Behörden 1 Landesamt. Das neue Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz wurde dem Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit zugeordnet. Es soll mittelfristig zur zentralen Behörde für die Bereich der Marktüberwachung entwickelt werden, in der Fachaufsicht und Vollzug gebündelt werden. Im Wesentlichen wurde für den Geschäftsbereich des TMSFG dargestellt, was ohnehin schon vollzogen worden ist. Auch die neue Behörde TLV unterliegt dem strikten Personalabbaupfad. Knappheit besteht in allen Fachabteilungen, obwohl hier fast ausschließlich Europäisches und Bundesrecht vollzogen wird. Mit der Gründung des TLV ging eine Strukturänderung beim Vollzug des Arbeitsschutzes einher. Dieser Bereich verlor deutlich mehr Personal, als Aufgaben an andere Bereiche und ist in einigen Inspektionen an die Grenze der Handlungsfähigkeit geraten. Ob Thüringen mit dieser staatlichen Arbeitsschutzaufsicht noch die internationalen Verpflichtungen aus den ILO- Übereinkommen Nr. 81 und Nr. 129 erfüllt, ist aus Sicht der Fachgewerkschaft fraglich. 14

15 Die Überlegung, Standorte der bisherigen Einzelbehörden in den Regionen zusammen zu ziehen, ist nachvollziehbar. Einspareffekte sind hier jedoch kaum zu erkennen, insbesondere, da das Mess- und Eichwesen über Gebäude und Messanlagen verfügt, die nicht ohne Weiteres an andere Orte verlagert werden können (z. B. Krane, Waagen, Beschussamt). Andererseits fehlen dort entsprechende Bürokapazitäten. Weitere Einsparungen beim Personal im Mess- und Eichwesen, als die genannten 5, die vom Geschäftsbereich des TMWAT mit übernommen wurden, sind nicht zu erbringen. Auf Bundesebene wurde das Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens am 25. Juli 2013 veröffentlicht. In 40 Abs. 1, die Eichung wird von den nach Landesrecht zuständigen Behörden vorgenommen. In Thüringen ist das nach Eingliederung des LMET das Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz (TLV), Abteilung 7, mit den jeweiligen Eichvollzugsbereichen in Nordhausen, Neustadt/Orla, Ilmenau und Suhl (Beschussamt). In der Anlage nach 40 Abs. 3 des Gesetzes zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens sind die in Thüringen staatlich anerkannten Prüfstellen gelistet. Weitere, über Messgeräte für Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme hinaus gehende Prüfstellen mit anderen Inhalten sind nicht zulässig. Eine Verlagerung von Zuständigkeiten durch Beleihung ist mit dem Bundesgesetz nicht vereinbar. Ebenfalls Inhalt dieses Gesetzes sowie der damit erlassenen Rechtsverordnungen sind explizite Vorgaben für die Art und Weise der durchzuführenden Prüfungen, für die die Zuständigkeit des Mess- und Eichgesetzes gilt. Anzumerken bleibt, dass diese vorgeschriebenen Prüfungen bereits jetzt nicht mehr umfänglich durchgeführt werden können. Eckpunkte: Geschäftsbereich des Thüringer Finanzministeriums 1. Behördenkonzentration Der Landesbetrieb Thüringer Liegenschaftsmanagement wird in das neue Thüringer Landesamt für Infrastruktur und Geoinformation im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr eingegliedert. Es bildet dort zusammen mit dem ebenfalls dort integrierten Landesamt für Bau und Verkehr die künftige Zentrale Bau- und Liegenschaftsverwaltung Thüringen Der Landesbetrieb Thüringer Landesrechenzentrum soll als zentraler IT-Dienstleister des Landes weiter profiliert werden. Die Dienstleistungen gegenüber den Kommunen soll auf freiwilliger Basis ausgebaut werden. Im Vorgriff auf ein Gesamtkonzept der Verwaltungsreform wurden mit dem Haushaltsbegleitgesetz das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen und - das Staatliche Amt zur Regelung offener Vermögensfragen in die Landesfinanzdirektion eingegliedert. Ab 2016 sollen von den 100 Stellen in 2012 noch rund 10 Stellen in der Landesfinanzdirektion verbleiben, um die Restaufgaben zu erledigen. Die Veränderungen in diesem Bereich werden von der betroffenen Fachgewerkschaft unkritisch gesehen. Das Bildungszentrum in Gotha bleibt erhalten und wird gestärkt. Die Ausgliederung des ThÜLIMA war bereits vorher beschlossene Sache. In 2014 werden nur noch die Serviceaußenstellen der 8 Finanzämter geschlossen. 15

16 Eckpunkte: Geschäftsbereich des Thüringer Justizministeriums 1. Behördenkonzentration Gerichtsbarkeiten: Es erfolgt kein eigener Vorschlag zur Zusammenlegung oder Aufgabe von bestehenden Gerichten. Bis Ende 2013 wird der vorhandene Beschluss, die Arbeitsgerichte von 6 auf 4 zu reduzieren, umgesetzt. Das Justizministerium wird jedoch gebeten, die Erzielung von Effizienzgewinnen durch Zusammenlegung von Gerichten bei Berücksichtigung des Grundsatzes der Einräumigkeit weiter zu prüfen und Vorschläge zu einer gestrafften Landschaft der Gerichtsbarkeit zu machen. Gerichtsbarkeiten: Mit Behördenstrukturkonzept des Freistaats vom 5. März 2005 wurden bereits 7 Amtsgerichte geschlossen. Im Jahr 2013 folgte die Schließung von weiteren 2 Arbeitsgerichten in Jena und Eisenach. Eine weitere Schließung von Gerichtsstandorten ist für den tbb nicht nachvollziehbar. Die Bürgernähe gerade der kleinen Amtsgerichte, die nicht nur für Prozesse, sondern für fast alle Lebensbereiche der Menschen zuständig sind, muss erhalten bleiben. Vor allem hier wird die Bedeutung der Justiz für jedermann erfahrbar. Wir wollen, dass die Justiz auch mit kleineren Amtsgerichten in der Fläche präsent und im Alltag erlebbar bleibt. Das ist für die Verankerung der Justiz in der Gesellschaft und für das Vertrauen in die Rechtsprechung wichtig und damit das entscheidende Element für eine effiziente Gerichtsstruktur. Zieht sich dagegen der Staat aus der Fläche zurück, besteht die Gefahr, dieses Feld undemokratischen Kräften im Land zu überlassen. Dies muss unter allen Umständen verhindert werden. Der grundgesetzlich geschützte Rechtsgewährungsanspruch muss für alle Bürger Thüringens erhalten bleiben. Justizvollzugsanstalten: Die Haftkapazitäten sind vor dem Hintergrund der absehbaren Gefangenenzahlentwicklung zu gestalten; dabei sind insbesondere die sich aus der Demografie ergebenden entlastenden Effekte (weniger und ältere Einwohner) zu berücksichtigen. Schließung von Justizvollzugsanstalten in Folge der Errichtung der Zweiländer- Justizvollzugsanstalt Sachsen-Thüringen in Zwickau; Schließung mindestens JVA Gera und Hohenleuben; Die mittelfristige Entscheidung über eine weitere Schließung ist je nach Entwicklung der Gefangenenzahl in Thüringen zu treffen. Damit fallen mindestens 2 Justizvollzugsanstalten als selbstständige Verwaltungseinheiten weg. 2. Standorte Der zuständige Fachminister wird überprüfen, welche der bisherigen Standorte entbehrlich sind oder beibehalten werden müssen. Mögliche Einsparungen von Liegenschaftskosten sind zu erschließen. Justizvollzugsanstalten: Der Thüringer Landesrechnungshof stellte am 22. Januar 2013 in seiner BERATUNG des Thüringer Landtags und der Thüringer Landesregierung nach 88 Abs. 2 ThürLHO fest: 16

17 Die Grundsatzentscheidung zum Bau einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt mit dem Freistaat Sachsen für 164 Mio. Euro, davon 82 Mio. Euro Thüringer Anteil, beruhte auf unzureichenden Grundlagen. Die Vollzugskonzeption aus dem Jahr 2004 ist in großen Teilen überholt. Sie wird der heutigen Situation in den Anstalten nicht gerecht. Eine aktuelle konzeptionelle Gesamtplanung der künftigen Thüringer Justizvollzugsanstalt-Landschaft lag nicht vor und liegt auch bis heute nicht vor. Für den bislang geplanten Neubau mit 940 Haftplätzen, davon 470 für Thüringen, besteht kein Bedarf. Würden die Thüringer Vollzugsanstalten mit der Kapazität von insgesamt Plätzen ausgebaut, so wie vom Thüringer Justizministerium geplant, wäre das Haftplatzangebot mittelfristig deutlich zu hoch. Unnötige Baukosten und eine langfristige finanzielle Belastung des Landeshaushaltes für Betrieb und Unterhalt wären die Folgen. Zudem ist nicht erwiesen, dass der Bau einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt mit dem Freistaat Sachsen für Thüringen wirtschaftlich ist. Die Überlegungen des Thüringer Justizministeriums anlässlich der Prüfungsfeststellungen des Thüringer Rechnungshofs, die Anstaltsgröße um 100 Plätze zu reduzieren, weisen in die richtige Richtung. Gegenüber seinen ursprünglichen Plänen spart das Justizministerium damit rund 17 Mio. Euro ein. Aus Sicht des Rechnungshofs reichen die Sparbemühungen des Justizministeriums aber nicht aus. Verzichtet das Justizministerium vollständig auf den Bau der bislang geplanten Anstalt für 82 Mio. Euro und errichtet stattdessen neue Hafthäuser in vorhandenen Anstalten, spart der Freistaat 60 Mio. Euro. An der Aktualität dieser Ausführungen des Rechnungshofes hat sich nichts geändert. Eckpunkte: Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Bereits 2012 wurde eine Straffung der Schulämterstruktur beschlossen. Unter Berücksichtigung der sinkenden Schülerzahlen in den zurückliegenden Jahren wurden einschneidende Veränderungen im Bereich der Schulämter vorgenommen. Mit der zum 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Anordnung der Landesregierung über die Auflösung, die Errichtung und den Sitz der Staatlichen Schulämter in Thüringen wurde die Anzahl der Schulämter von 11 auf 5 gesenkt. 1. Behördenkonzentration Es wird ein Landesamt für Archivverwaltung, Denkmalpflege und Archäologie Thüringen durch Zusammenlegung nachfolgender, bislang organisatorisch und personell selbstständiger Behörden gebildet: - Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (TLDA), - 6 derzeit selbstständige Staatsarchive: Weimar (Hauptstaatsarchiv), Altenburg, Gotha, Greiz, Meiningen und Rudolstadt, die zuvor zum Thüringischen Landesarchiv zusammengelegt werden. Die zusammengelegten Behörden verlieren ihre Selbstständigkeit. Damit entsteht aus derzeit 7 selbstständigen Behörden ein neues Landesamt. Es ist zu begrüßen, dass die Vorschläge der Experten zur Aufgabenübertragung auf die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Schulträger im Bereich Schulämter und staatliche Spezialschulen keinen Eingang in das Konzept gefunden haben. 17

18 Die geforderten Stellenabbauvolumina von Schule (einschließlich Hortkommunalisierung) muss in Anpassung der Prognosen stetig kritisch überprüft werden. Der geforderte Stellenabbau an den Schulen erscheint sehr hoch. Es ist ebenfalls zu begrüßen, dass die Verschmelzung der verbliebenen 5 Staatlichen Schulämter zu einem Landesschulamt resp. als Abteilung des TLVwA mit Außenstellen in der Konzeption nicht vorgesehen ist. Auch der von den Experten alternativ vorgeschlagenen Kommunalisierung der staatlichen Schulämter folgt der Regierungsentwurf nicht. Das ist positiv zu vermerken. Aufmerksam gemacht werden muss an dieser Stelle nochmals auf den seit 2011 einhergehenden überdurchschnittlich hohen Abbau von pädagogisch qualifizierten Schulaufsichtsbeamten in den fünf verbliebenen Schulämtern. Schon die bis 2020 in Aussicht genommene Zielgröße von 35 Fachbeamtenstellen gegenüber 86 des Jahres 2010 traf auf größte Besorgnis. In der Praxis erfolgt die Reduzierung jedoch noch durchgreifender. Bereits 2014 werden nur noch 40 der vormals 86 Schulaufsichtsbeamten Dienst verrichten. Das entspricht einer Reduzierung von 53,5 %. Bei der derzeitigen Aufgabenfülle der Schulämter erscheint die Anzahl der abzubauenden Stellen deutlich zu hoch, dies auch im Vergleich zu anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung. Aus unserer Sicht sollte die im Haushalt 2013/14 festgeschriebene Stellenzahl im Haushalt 2015/2016 eingefroren werden, andernfalls müsste der Aufgabenzuschnitt der Staatlichen Schulämter in der nächsten Legislaturperiode spürbar reduziert werden. Eckpunkte: Geschäftsbereich des Thüringer Innenministeriums Im Geschäftsbereich des Thüringer Innenministeriums wird nur eine Veränderung vorgeschlagen. Dies deshalb, da der gesamte Polizeibereich durch die Polizeistrukturreform 2012 reformiert und so eine effektive Polizeistruktur geschaffen wurde. Der für den Polizeibereich im Stellenabbaukonzept 2020 vorgesehene Stellenabbau in Höhe von 915 Stellen wird dieser Reform zugeordnet. Außerdem erfolgt gegenwärtig eine Reform des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz. Für das Thüringer Landesamt für Statistik sowie für das Thüringer Landesverwaltungsamt wird Folgendes vorgeschlagen: - Das Thüringer Landesamt für Statistik bleibt als selbstständige Behörde bestehen und wird nicht in das Thüringer Landesverwaltungsamt eingegliedert. Jedoch bleibt das Amt aufgefordert, durch länderübergreifende Zusammenarbeit weiter kostensparende Synergien zu erschließen. - Das Thüringer Landesverwaltungsamt erfüllt weiter seine Bündelungsfunktion als zentrale Mittelbehörde in Thüringen. Einzig das Referat 530 (so genannte Zahlstelle EGFL/ELER) wird vom Landesverwaltungsamt auf das neue Landesamt für Ländlichen Raum und Landwirtschaft in den Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz verlagert. Die hier dargelegten Änderungen erscheinen sinnvoll. 18

19 Konzept für die Aus- und Fortbildungseinrichtungen des Freistaats Thüringen für die landeseigene Verwaltung 19

20 Eckpunkte: Aus- und Fortbildungseinrichtungen des Freistaats Thüringen für die eigene Landesverwaltung I. Bildungszentrum Gotha Das Bildungszentrum Gotha bleibt am Standort Gotha bestehen und wird gestärkt. Die dort durchzuführenden Aus- und Fortbildungen werden jedoch wie folgt neu strukturiert: 1. Die Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (ThürVFH) wird aufgelöst. Der Nachwuchs für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst im Fachbereich Kommunale und Staatliche Allgemeine Verwaltung wird künftig durch die Absolventen der Fachhochschule Nordhausen, Fachrichtung Public Management gestellt. Dadurch folgt der Freistaat Beispielen anderer Länder, die ebenfalls auf Absolventen ihrer Fachhochschulen zurückgreifen. Doppelkapazitäten werden so verschwinden. Außerdem entfällt der Anwärterstatus in diesem Bereich, was zu Einsparungen führt. 2. Es wird eine Steuerakademie Thüringen errichtet, in der folgende bisherige Einrichtungen integriert werden: - der bisherige Fachbereich Steuern der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (Aus- und Fortbildung des gehobenen Dienstes der Steuerverwaltung) und - die bisherige Landesfinanzschule (Aus- und Fortbildung des mittleren Dienstes der Steuerverwaltung). Durch Straffung der Ausbildungskapazitäten im Rahmen der integrierten Einrichtung kann bei Aufrechterhaltung hoher Qualität auf den demographiebedingten geringeren Bedarf der Nachwuchsgewinnung eingegangen werden. Einer Verlagerung der Steuerausbildung auf andere Länder wird nicht gefolgt, da ein Wirtschaftlichkeitsvergleich mit Hessen ergeben hat, dass sich gegenüber einer Eigenausbildung keine Kostenvorteile ergeben haben. 3. Die Projektgruppe Medien wird aus dem Bildungszentrum Gotha ausgegliedert und wird in das Thüringer Landesrechenzentrum integriert. 4. Die Thüringer Justizausbildungsstätten in denen die Ausbildung des mittleren Justizdienstes und des mittleren allgemeinen Justizvollzugsdienstes erfolgen, werden weiter auf den Prüfstand gestellt. Der Justizminister wird - angesichts der geringen Absolventenzahlen der letzten Jahre - gebeten weiter zu prüfen, wie die gesamten Ausbildungen künftig unter wirtschaftlichen Aspekten optimiert werden können. Dabei sind 2 Richtungen möglich: - Verlagerung der Ausbildung vom Standort Gotha in ein anderes Bundesland. Dies würde zur Schließung der Justizausbildungsstätten führen. - Verlagerung der Ausbildung von Anwärtern aus anderen Bundesländern in die Thüringer Justizausbildungsstätten bei mindestens kostendeckenden Zahlungen. 5. Die Landesfortbildungsstätte (Allgemeine Fortbildung der Bediensteten des Freistaats Thüringen) in Tambach-Dietharz wird geschlossen. Die Fortbildung wird künftig zentral im Bildungszentrum Gotha stattfinden, indem die Fortbildung die bisher in Tambach-Dietharz stattfand mit der bereits im Bildungszentrum Gotha befindlichen Allgemeinen Fortbildung zusammengeschlossen wird. Die landeseigene Liegenschaft in Tambach-Dietharz soll einer anderen Nutzung zugeführt werden oder veräußert werden (Einsparung von Liegenschaftskosten und Reisekostenerstattungen). 6. Die Thüringer Verwaltungsschule Weimar (Ausbildung des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes für kommunale und staatliche Behörden und entsprechende Ausbildung von kommunalen und staatlichen Angestellten so wie Fortbildung) wird im Benehmen mit den kommunalen Vertretern räumlich und organisatorisch in das Bildungszentrum Gotha 20

Konzept der Regierungskommission zur Reform der Landesverwaltung Reformkonzept 2020 Medienkonferenz am 8. November 2013

Konzept der Regierungskommission zur Reform der Landesverwaltung Reformkonzept 2020 Medienkonferenz am 8. November 2013 Konzept der Regierungskommission zur Reform der Landesverwaltung Reformkonzept 2020 Medienkonferenz am 8. November 2013 Geschäftsbereich des TMBLV Status quo Reformkonzept Personal- und Sachkosteneinsparungen

Mehr

tbb Stellungnahme zum Konzept der Regierungskommission zur Reform der Thüringer Landesverwaltung (Reformkonzept 2020)

tbb Stellungnahme zum Konzept der Regierungskommission zur Reform der Thüringer Landesverwaltung (Reformkonzept 2020) tbb Stellungnahme zum Konzept der Regierungskommission zur Reform der Thüringer Landesverwaltung (Reformkonzept 2020) Vorbemerkungen Das Positive am Regierungskonzept ist die Erkenntnis, dass etwas getan

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/1756 12.02.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft Einsatz und Kosten

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/701 17. Wahlperiode 2010-06-22 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Vermessungs- und Katasterverwaltung Federführend ist

Mehr

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/2635 29.04.2011 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Leukefeld (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie

Mehr

Gesetz Nr Landesorganisationsgesetz (LOG) Vom 2. Juli 1969

Gesetz Nr Landesorganisationsgesetz (LOG) Vom 2. Juli 1969 200-2 1 Gesetz Nr. 883 - Landesorganisationsgesetz (LOG) Vom 2. Juli 1969 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1997 (Amtsbl. S. 410), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 6. September 2006 (Amtsbl.

Mehr

Vorschlag der Thüringer Wirtschaftskammern und der Bundesagentur für Arbeit zur Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen

Vorschlag der Thüringer Wirtschaftskammern und der Bundesagentur für Arbeit zur Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen Vorschlag der Thüringer Wirtschaftskammern und der Bundesagentur für Arbeit zur Neugliederung der kreise und kreisfreien Städte in Thüringen Eichsfeld Nordhausen Kyffhäuserkreis Vorschlag Prof. Bogumil

Mehr

Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 544 des Abgeordneten Ralf Holzschuher der SPD-Fraktion Drucksache 6/1236

Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 544 des Abgeordneten Ralf Holzschuher der SPD-Fraktion Drucksache 6/1236 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1624 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 544 des Abgeordneten Ralf Holzschuher der SPD-Fraktion Drucksache 6/1236 Anzahl der Landesbeschäftigten

Mehr

Verlauf der Gemeindegebietsreform

Verlauf der Gemeindegebietsreform Verlauf der Gemeindegebietsreform Stand: 03.03.2005 (Rechts-)Grundlagen: Beschluss der Landesregierung zur Verwaltungs- und Gebietsreform in Thüringen (ThürVBL. 1993 Sonderheft vom 17. Juni 1993) Thüringer

Mehr

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/7680 16.04.2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kubitzki (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/1731 4. Wahlperiode 02.06.2005 GESETZENTWURF der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales 1. Sachverhalt/Problem

Mehr

13. Monatspension für den gehobenen und höheren Dienst entfällt. Einsparung von ca. 100 Mio jährlich. Die soll bereits 2005 erfolgen.

13. Monatspension für den gehobenen und höheren Dienst entfällt. Einsparung von ca. 100 Mio jährlich. Die soll bereits 2005 erfolgen. 1 Vorschläge der Fraktion GRÜNE für mittelfristige Strukturverbesserungen in der Landesverwaltung / Landeshaushalt 1. aktuelle und zukünftige Pensionslasten 13. Monatspension für den gehobenen und höheren

Mehr

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/7539 25.03.2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Koppe und Bergner (FDP) und A n t w o r t des Thüringer Innenministeriums Medizinische Versorgung

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/1953 31.03.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Kräuter (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales Stellenbeschreibungen

Mehr

Bevölkerungsentwicklung in Thüringen

Bevölkerungsentwicklung in Thüringen Bevölkerungsentwicklung in Thüringen Fokus: Kinder und Jugendliche 1 Demografischer Wandel ein komplexer Prozess Komponenten des demografischen Wandels veränderte Bevölkerungsanzahl Schrumpfung veränderte

Mehr

Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen

Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen Prof. Dr. Jörg Bogumil Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen Gutachten im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales (TMIK) Gutachtenauftrag und methodisches

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/426 25.03.2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Berninger (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Kostenerstattung

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode 28.10.2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Walsmann (CDU) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft Standortanalyse

Mehr

Die Bundesrepublik Deutschland Staatshandbuch: Thüringen. Ausgabe 1998

Die Bundesrepublik Deutschland Staatshandbuch: Thüringen. Ausgabe 1998 Die Bundesrepublik Deutschland Staatshandbuch: Thüringen Verzeichnis der Behörden und Gemeinden mit Aufgabenbeschreibungen und Adressen des Freistaates Thüringen Ausgabe 998 Stand der Erhebungen: März

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1119 6. Wahlperiode 12.09.2012 GESETZENTWURF der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesausführungsgesetzes SGB II (AG-SGB II), des Landesstiftungsgesetzes

Mehr

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/5888 18.03.2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Berninger (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Innenministeriums Kostenerstattung für die

Mehr

Entwicklung der Fachhochschule Kehl Hochschule für öffentliche Verwaltung

Entwicklung der Fachhochschule Kehl Hochschule für öffentliche Verwaltung 14. Wahlperiode 11. 10. 2006 Antrag der Fraktion der FDP/DVP und Stellungnahme des Innenministeriums Entwicklung der Fachhochschule Kehl Hochschule für öffentliche Verwaltung Antrag Der Landtag wolle beschließen,

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/63 18.12.2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales Die

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2232 6. Wahlperiode 24.09.2013 GESETZENTWURF der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens Betrieb

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/873 17. Wahlperiode 2010-09-20 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung allgemeiner unterer

Mehr

Stellenentwicklung in der Straßenbauverwaltung des Landes

Stellenentwicklung in der Straßenbauverwaltung des Landes Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7266 03. 08. 2015 Antrag der Abg. Andreas Schwarz u. a. GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Stellenentwicklung

Mehr

Positionspapier der Deutschen Justiz-Gewerkschaft zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte -erarbeitet durch die

Positionspapier der Deutschen Justiz-Gewerkschaft zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte -erarbeitet durch die 1 I. Grundposition Die Justiz als Trägerin der Dritten Gewalt und Garantin des Rechtsstaats steht mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs vor einem grundlegendem Umbruch, der sich nachhaltig

Mehr

Pressemappe Immobilienmarktbericht 2016 Thüringen

Pressemappe Immobilienmarktbericht 2016 Thüringen Pressemappe Immobilienmarktbericht 2016 Thüringen Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Freistaats Thüringen NORDHAUSEN 120 100 80 60 40 20 74 84 73 101 116 98 114 124

Mehr

Planungszellen zur Kommunal- und Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz

Planungszellen zur Kommunal- und Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz Planungszellen zur Kommunal- und Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz Dr. Birgit Böhm 26.09.2009 Tagung Akteure verstehen, stärken und gewinnen! der Stiftung Mitarbeit in der Evangelischen Akademie Loccum

Mehr

Die staatliche Deputation für Arbeit und Gesundheit hat in ihrer Sitzung am dem Gesetzentwurf zugestimmt.

Die staatliche Deputation für Arbeit und Gesundheit hat in ihrer Sitzung am dem Gesetzentwurf zugestimmt. Bremische Bürgerschaft Drucksache 16/1108 Landtag 22.08.06 16. Wahlperiode Mitteilung des Senats vom 22. August 2006 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben staatlicher

Mehr

E n t w u r f. Niedersächsisches Gesetz zur Entlastung der Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern

E n t w u r f. Niedersächsisches Gesetz zur Entlastung der Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern E n t w u r f Niedersächsisches Gesetz zur Entlastung der Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern 1 Zusätzliche Mittel und Verteilung (1) 1 Das Land zahlt den

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/1672 15. Wahlperiode 02-02-28 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) und Antwort der Landesregierung Minister für Umwelt, Natur

Mehr

Staatshandbuch. Thüringen. Ausgabe Die Bundesrepublik Deutschland

Staatshandbuch. Thüringen. Ausgabe Die Bundesrepublik Deutschland Staatshandbuch Die Bundesrepublik Deutschland Thüringen Handbuch der Landes- und Kommunalverwaltung mit Aufgabenbeschreibungen und Adressen des Freistaates Thüringen Ausgabe 2010 Redaktionsschluss: August

Mehr

Verzeichnis der vom Zentralen Fahrdienst Thüringen angefahrenen Dienststellen

Verzeichnis der vom Zentralen Fahrdienst Thüringen angefahrenen Dienststellen Verzeichnis der vom Zentralen Fahrdienst Thüringen angefahrenen Dienststellen Ort Dienststelle Anfahrtstage Linie über... Bemerkung Altenburg Altenburg Amtsgericht Altenburg Altenburg Altenburg Altenburg

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/377 18.03.2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Mitteldorf und Korschewsky (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und

Mehr

Herausforderungen und Chancen für die Sozialplanung in Thüringen. Sozialstrukturatlas Thüringen

Herausforderungen und Chancen für die Sozialplanung in Thüringen. Sozialstrukturatlas Thüringen Herausforderungen und Chancen für die Sozialplanung in Thüringen Sozialstrukturatlas Thüringen Basisinformationen über die Lebenslagen der Bevölkerung in Thüringen Wissenschaftliche Leitung Prof. Dr. Uta

Mehr

Nutzung der Business Class bei Auslandsdienstreisen Vergleich der Regelungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Obersten Bundesbehörden

Nutzung der Business Class bei Auslandsdienstreisen Vergleich der Regelungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Obersten Bundesbehörden Nutzung der Business Class bei Auslandsdienstreisen Vergleich der Regelungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Obersten Bundesbehörden 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Nutzung der Business Class

Mehr

DER VERWALTUNGSRAT DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION,

DER VERWALTUNGSRAT DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION, CA/D 2/14 BESCHLUSS DES VERWALTUNGSRATS vom 28. März 2014 zur Änderung der Artikel 2, 33 bis 38a und 111 des Statuts der Beamten des Europäischen Patentamts und zur Änderung des Artikels 5 der Durchführungsvorschriften

Mehr

Umsetzung von Bebauungsplänen durch Umlegungsverfahren in Deutschland

Umsetzung von Bebauungsplänen durch Umlegungsverfahren in Deutschland Drees & Schlüter Hohenzollernring 47, 4814 Münster, Germany Tel.: 021 / 1 33 33 0, Fax: 021 / 13 60 16 Internet: www.drees-schlueter.de, E-Mail: umlegung@drees-schlueter.de Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure

Mehr

Telearbeit in der niedersächsischen Landesverwaltung

Telearbeit in der niedersächsischen Landesverwaltung Telearbeit in der niedersächsischen Landesverwaltung Die Telearbeit ist in der niedersächsischen Landesverwaltung zu einem festen Bestandteil der geworden. Dabei haben sich im Laufe der mittlerweile über

Mehr

Verzeichnis der vom Zentralen Fahrdienst Thüringen angefahrenen Dienststellen

Verzeichnis der vom Zentralen Fahrdienst Thüringen angefahrenen Dienststellen Verzeichnis der vom Zentralen Fahrdienst Thüringen angefahrenen Dienststellen Ort Dienststelle Anfahrtstage Linie über... Bemerkung Altenburg Altenburg Amtsgericht Altenburg Altenburg Altenburg Altenburg

Mehr

Integrations fachdienst

Integrations fachdienst Thüringer Landesverwaltungsamt Abteilung VI Integrationsamt Das Integrationsamt informiert: 4 Integrations fachdienst Gemeinsam Wege finden Integrations fachdienst Arbeitnehmer Integrationsberatung und

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/651 22.05.2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Finanzministeriums Übersicht über externe Rechtsberatung und gutachterliche

Mehr

Titelfolie mit großem Bild. Platzhalter für großes Bild (Breite x Höhe): 25,4 cm x 11,11 cm

Titelfolie mit großem Bild. Platzhalter für großes Bild (Breite x Höhe): 25,4 cm x 11,11 cm Titelfolie mit großem Bild Platzhalter für großes Bild (Breite x Höhe): 25,4 cm x 11,11 cm Die Entwicklung der Waldflurbereinigung in Thüringen Claus Rodig Referat Flurneuordnung, Dorfentwicklung, ländliche

Mehr

9 Versorgung der Bundespolizei mit Dienstkleidung schlecht organisiert (Kapitel 0625 Titel und )

9 Versorgung der Bundespolizei mit Dienstkleidung schlecht organisiert (Kapitel 0625 Titel und ) 21 9 Versorgung der Bundespolizei mit Dienstkleidung schlecht organisiert (Kapitel 0625 Titel 514 01 und 812 01) 9.0 Die Versorgung der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten der Bundespolizei mit Dienstkleidung

Mehr

Stellungnahme der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen e.v.

Stellungnahme der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen e.v. Düsseldorf, 14.03.2016 Stellungnahme der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen e.v. zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Umweltinformationsgesetzes NRW (UIG NRW) Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Mehr

Der Nationale Normenkontrollrat hat den Regelungsentwurf geprüft.

Der Nationale Normenkontrollrat hat den Regelungsentwurf geprüft. Berlin, 5. Juli 2016 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen

Mehr

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/ Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1024 19.04.2012 Gesetzentwurf Fraktionen CDU und SPD Entwurf eines Gesetzes über die Neuorganisation der Verwaltung des Biosphärenreservates Mittelelbe, des Biosphärenreservates

Mehr

Integrations fachdienst

Integrations fachdienst Thüringer Landesverwaltungsamt Abteilung VI Integrationsamt Das Integrationsamt informiert: 5 Integrations fachdienst Hörbehinderte Menschen Integrations fachdienst Arbeitnehmer Integrationsberatung und

Mehr

Erläuternde Bemerkungen

Erläuternde Bemerkungen PrsG-030.00 Begutachtung Erläuternde Bemerkungen I. Allgemeines: 1. Ziel und wesentlicher Inhalt: Mit diesem Gesetz werden im LBedG 1988 Anpassungen vorgenommen, die im Hinblick auf die Gehaltsreform für

Mehr

Antrag der Fraktion der SPD Aktuelle Entwicklungen im Strafvollzug und die daraus folgenden Notwendigkeiten Drucksache 16/865

Antrag der Fraktion der SPD Aktuelle Entwicklungen im Strafvollzug und die daraus folgenden Notwendigkeiten Drucksache 16/865 DER MINISTER DER JUSTIZ UND FÜR EUROPA Justizministerium Baden-Württemberg Postfach 103461 70029 Stuttgart Präsidentin des Landtags von Baden-Württemberg Frau Muhterem Aras MdL Haus des Landtags Konrad-Adenauer-Straße

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat STAATSMINISTER

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat STAATSMINISTER Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat STAATSMINISTER Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Postfach 22 00 03 80535 München

Mehr

Thüringer Landesamt für Statistik

Thüringer Landesamt für Statistik Thüringer Landesamt für Statistik Pressemitteilung 204/2015 Erfurt, 4. September 2015 Thüringen verliert 2014 etwas mehr als 4 Tausend Einwohner Erneut geringster Einwohnerschwund seit dem Jahr 1990, vor

Mehr

Schalenwild- und Fuchsstrecken in Thüringen im Jagdjahr 2008/09 auf Kreis- bzw. Forstamtsebene

Schalenwild- und Fuchsstrecken in Thüringen im Jagdjahr 2008/09 auf Kreis- bzw. Forstamtsebene Schalenwild- und Fuchsstrecken in Thüringen im auf Kreis- bzw. Forstamtsebene Matthias Neumann Johann Heinrich von Thünen nen-institut Bundesforschungsinstitut für f r Ländliche L Räume, R Wald und Fischerei

Mehr

LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/ GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes

LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/ GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1752 21.03.2016 GESETZENTWURF der Regierung des Saarlandes betr.: Gesetz über Zuständigkeiten nach der Energieeinsparverordnung und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

Mehr

Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes und des Thüringer Schulfinanzierungsgesetzes

Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes und des Thüringer Schulfinanzierungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes und des Thüringer Schulfinanzierungsgesetzes A. Problem und Regelungsbedürfnis Thüringer Schulgesetz Im Zusammenhang mit

Mehr

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

Liebe Kollegin, lieber Kollege, Liebe Kollegin, lieber Kollege, Rheinland-Pfalz hat eine neue Landesregierung. Die sogenannte Ampel aus SPD, FDP und Grünen ist nun im Amt. Den Koalitionsvertrag haben wir aus gewerkschaftlicher Sicht

Mehr

Informationsblatt für Bewirtschafter von GVO-Anbauflächen zur Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung

Informationsblatt für Bewirtschafter von GVO-Anbauflächen zur Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung Informationsblatt für Bewirtschafter von GVO-Anbauflächen zur Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung in Bezug auf das Standortregister Der gesetzliche Rahmen 1 für Nutzer von gentechnisch veränderten

Mehr

Ich freue mich unser Modell in Ihrer Enquetekommission vorstellen zu können.

Ich freue mich unser Modell in Ihrer Enquetekommission vorstellen zu können. Sehr geehrte Damen und Herren, anbei übersende ich Ihnen meine (kurze) Beantwortung Ihres Fragenkatalogs zur Sitzung der Enquetekommission 111 am 22.05.2014. In der Diskussion möchte ich Ihnen das Modell

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2802 6. Wahlperiode 03.04.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Aufgabenverteilung im Bereich der Jugendhilfe nach dem

Mehr

Aktualisierungsdienst Landesrecht Sachsen

Aktualisierungsdienst Landesrecht Sachsen Aktualisierungsdienst Landesrecht Sachsen 471-4 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) 1. Aktualisierung 2012 (1. März 2012) Das Sächsische Straßengesetz wurde durch Art. 5 des Sächsischen Standortegesetzes

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode 21.10.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Walk (CDU) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales Schutzvorkehrungen und mögliche Fälle von Korruption

Mehr

Gesetzentwurf. Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode DRUCKSACHE 6/4853. AfD-Fraktion. Gesetz zur Änderung der Sächsischen Landkreisordnung (SächsLKrO)

Gesetzentwurf. Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode DRUCKSACHE 6/4853. AfD-Fraktion. Gesetz zur Änderung der Sächsischen Landkreisordnung (SächsLKrO) Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode DRUCKSACHE 6/4853 Gesetzentwurf der AfD-Fraktion Thema: Gesetz zur Änderung der Sächsischen Landkreisordnung (SächsLKrO) Dresden, 11.04.2016 Dr. Frauke Petry, MdL und

Mehr

Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 838 des Abgeordneten Danny Eichelbaum CDU-Fraktion Landtagsdrucksache 6/1971

Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 838 des Abgeordneten Danny Eichelbaum CDU-Fraktion Landtagsdrucksache 6/1971 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 838 des Abgeordneten Danny Eichelbaum CDU-Fraktion Landtagsdrucksache 6/1971 Schließung der Jugendarrestanstalt Königs Wusterhausen Wortlaut der Kleinen

Mehr

Moderierter Konzeptdialog über den Karneval der Kulturen ab Fortschrittsbericht

Moderierter Konzeptdialog über den Karneval der Kulturen ab Fortschrittsbericht Senatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den 26. Oktober 2015 Integration und Frauen Tel.: 9017 (917) - 2365 - III B - E-Mail: robin.schneider@intmig.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über

Mehr

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 02.12.2013 6966 Kleine Anfrage des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und Antwort des Innenministeriums Stellenbesetzung in Ministerien ohne behördeninterne oder öffentliche

Mehr

in der Thüringer Industrie nach Kreisen

in der Thüringer Industrie nach Kreisen - Juni 2010 Detlev Ewald Referat Produzierendes Gewerbe, Bautätigkeit Telefon: 03681 354-210 e-mail: Detlev.Ewald@statistik.thueringen.de Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise in der Thüringer

Mehr

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/8028 11.07.2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten König (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Innenministeriums Elektronische Erreichbarkeit

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Gründung einer Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA-Errichtungsgesetz)

Entwurf eines Gesetzes zur Gründung einer Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA-Errichtungsgesetz) Bundesrat Drucksache 11/04 (Beschluss) 13.02.04 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Gründung einer Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA-Errichtungsgesetz) Der Bundesrat hat in

Mehr

Kompetenzzentrum für Sicherheit und Gesundheit

Kompetenzzentrum für Sicherheit und Gesundheit Kompetenzzentrum für Sicherheit und Gesundheit Sicherheitstechnische Betreuung der Landesverwaltung Brandenburg Dipl.-Ing. Beate Pflugk, Leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit Tel: 0331 / 8683-600 Mail

Mehr

Gesetzentwurf. Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode DRUCKSACHE 6/3486. AfD-Fraktion. Gesetz zur Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO)

Gesetzentwurf. Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode DRUCKSACHE 6/3486. AfD-Fraktion. Gesetz zur Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode DRUCKSACHE 6/3486 Gesetzentwurf der AfD-Fraktion Thema: Gesetz zur Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) Dresden, 04.12.2015 Dr. Frauke Petry, MdL und

Mehr

Entwicklung des Ländlichen Raums im Freistaat Thüringen. Prof. Dr. Karl-Friedrich Thöne. Strategische Überlegungen zum Politikfeld

Entwicklung des Ländlichen Raums im Freistaat Thüringen. Prof. Dr. Karl-Friedrich Thöne. Strategische Überlegungen zum Politikfeld Adenauer-Gespräch im Lindenhof am 27.02.2012 Die Thüringer Landesentwicklung aktiv gestalten! Strategische Überlegungen zum Politikfeld Entwicklung des Ländlichen Raums im Freistaat Thüringen Prof. Dr.

Mehr

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/ Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2644 11.12.2013 Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr (Haushaltsgesetz - HG -)

Mehr

Speyer, 18. Mai Pressemitteilung. Justizzentrum Bad Kreuznach. Der Rechnungshof stellt Zusammenhänge und Abläufe klar

Speyer, 18. Mai Pressemitteilung. Justizzentrum Bad Kreuznach. Der Rechnungshof stellt Zusammenhänge und Abläufe klar Speyer, 18. Mai 2012 Pressemitteilung Justizzentrum Bad Kreuznach Der Rechnungshof stellt Zusammenhänge und Abläufe klar Die gegenüber dem Rechnungshof von verschiedenen Seiten erhobenen Vorwürfe, er ziehe

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand Fragen zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtslage im Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit der Neuregelung des 26 Beschäftigungsverordnung 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Fragen

Mehr

Die Neuausrichtung des Regionalverkehrs 2018 in Thüringen

Die Neuausrichtung des Regionalverkehrs 2018 in Thüringen Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten Die Neuausrichtung des Regionalverkehrs 2018 in Thüringen Jena, 09.11.2015 Seite 1 Vorstellung Planungen Fernverkehr Thüringen Fahrplan 2017/18 Ausweitung des

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1297 13.07.2012 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Uwe Loos (DIE LINKE) Sportförderung durch die Kommunen

Mehr

Bayerische Staatskanzlei

Bayerische Staatskanzlei Bayerische Staatskanzlei Pressemitteilung «Empfängerhinweis» Nr: 408 München, 17. Dezember 2013 Bericht aus der Kabinettssitzung: 1. Finanzminister Dr. Söder stellt Beteiligungsbericht 2013 vor / Söder:

Mehr

Nachfrage zur Kleinen Anfrage "Bevölkerungsentwicklung und Wahlkreiseinteilung (DS 6/15)"

Nachfrage zur Kleinen Anfrage Bevölkerungsentwicklung und Wahlkreiseinteilung (DS 6/15) Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/607 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 194 der Abgeordneten Dr. Saskia Ludwig der CDU-Fraktion Drucksache 6/445 Nachfrage zur Kleinen Anfrage

Mehr

Tag gegen Lärm Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V

Tag gegen Lärm Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Tag gegen Lärm 2015 Lärmaktionsplanung in Mecklenburg-Vorpommern Rostock, 28. April 2015 Manja Schott Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Grundsätzliches 47d BImSchG schreibt die Erstellung

Mehr

Richtlinie zur Bildung von IT-Kompetenzteams in der saarländischen Landesverwaltung (IT-Kompetenzteamrichtlinie)

Richtlinie zur Bildung von IT-Kompetenzteams in der saarländischen Landesverwaltung (IT-Kompetenzteamrichtlinie) Richtlinie zur Bildung von IT-Kompetenzteams in der saarländischen Landesverwaltung (IT-Kompetenzteamrichtlinie) Vom 14. Mai 2013 1. Gegenstand und Geltungsbereich 2. Definition, Ziele und Grundsätze 3.

Mehr

Brandenburg gestalten!

Brandenburg gestalten! Brandenburg gestalten! - Verwaltungsstrukturreform 2019 - Leitbildkonferenz im Landkreis Spree-Neiße 6. Oktober 2015 1 Warum eine Strukturreform jetzt? Mit welchem Ziel? Zukunftsfeste Verwaltung keine

Mehr

Steffen Wolf Referat II 4 - Technischer Verbraucherschutz, Marktaufsicht

Steffen Wolf Referat II 4 - Technischer Verbraucherschutz, Marktaufsicht Die einheitliche Überwachung in Deutschland 15. DGSV-Kongress vom 03.10. 05.10.2011 in Fulda Steffen Wolf Referat II 4 - Technischer Verbraucherschutz, Marktaufsicht 1 Gliederung Kompetenz von Bund und

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode 12.04.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Finanzministeriums Umsatzsteuerpflicht der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen

Mehr

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss STELLUNGNAHME

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss STELLUNGNAHME Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss TEN/392 "Verwaltungsorgane der europäischen Satellitennavigationsprogramme" Brüssel, den 15. Juli 2009 STELLUNGNAHME des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Mehr

Vorbemerkungen 2. Gesamteinschätzung Insolvenzverfahren nach Kreisen und Planungsregionen 5

Vorbemerkungen 2. Gesamteinschätzung Insolvenzverfahren nach Kreisen und Planungsregionen 5 Statistischer Bericht D III - m 8 / 04 Insolvenzen in Thüringen 1.1. - 31.8.2004 Bestell - Nr. 09 102 Thüringer Landesamt für Statistik Herausgeber: Thüringer Landesamt für Statistik Europaplatz 3, 99091

Mehr

Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/3757. Beschlussempfehlung. Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen

Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/3757. Beschlussempfehlung. Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/3757 Beschlussempfehlung Ausschuss für Rechts- und Hannover, den 22.06.2011 Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsstellung der oder des

Mehr

Das Integrationsamt informiert: Hörbehinderte Menschen

Das Integrationsamt informiert: Hörbehinderte Menschen Das Integrationsamt informiert: Hörbehinderte Menschen 5 Arbeitnehmer Berufsbegleitung und Unterstützung von Menschen mit Hörbehinderung Arbeitgeber Kompetenter Ansprechpartner für Arbeitgeber bei Fragen,

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte: 1 von 5 Vorblatt Ziel(e) Sicherstellung von Transparenz staatlichen Handelns Gewährleistung des Zugangs zu Informationen Allgemein zugängliche Zurverfügungstellung von Informationen von allgemeinem Interesse

Mehr

Landesprogramm Solidarisches Zusammenleben der Generationen

Landesprogramm Solidarisches Zusammenleben der Generationen Landesprogramm Solidarisches zum Regionaltreffen Sehr geehrte Damen und Herren, Thüringer Kommunen und Landkreise stehen heute angesichts der demografischen Entwicklung, der unterschiedlichen Ausprägung

Mehr

Voraussetzung für die Bestellung der Standesbeamten in den Bundesländern ( 53 II i.v.m. 70 a PStG sowie 10 und 11 DA) Stand 12.

Voraussetzung für die Bestellung der Standesbeamten in den Bundesländern ( 53 II i.v.m. 70 a PStG sowie 10 und 11 DA) Stand 12. Voraussetzung für die Bestellung der Standesbeamten in den Bundesländern ( 53 II i.v.m. 70 a PStG sowie 0 und 11 DA) Stand 12. November 2007 Grundlage: Vorschriften der Länder zur Ausführung und der Verordnung

Mehr

Thüringen Der Personalbestand der Kommunen im Vergleich

Thüringen Der Personalbestand der Kommunen im Vergleich Harald Hagn Referat Sonderaufgaben und statistische Analysen Telefon: 03 61 37-84 110 E-Mail: Harald.Hagn@statistik.thueringen.de Thüringen Der Personalbestand der Kommunen im Vergleich Für die kommunalen

Mehr

Standesregeln für Aktuare in der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) e.v.

Standesregeln für Aktuare in der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) e.v. Standesregeln für Aktuare in der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) e.v. Köln, 30. April 2008 1 Standesregeln für Aktuare in der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) e.v. Inhalt Vorbemerkung... 3 Art. 1 -

Mehr

Sicherheitsmaßnahmen an Bremer Gerichten

Sicherheitsmaßnahmen an Bremer Gerichten BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/311 Landtag 18. Wahlperiode 20.03.2012 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Sicherheitsmaßnahmen an Bremer Gerichten Antwort des Senats auf

Mehr

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Hessisches Ministerium der Finanzen Pressekonferenz

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Hessisches Ministerium der Finanzen Pressekonferenz Pressekonferenz Hessische Landesregierung fördert und unterstützt die Interkommunale Zusammenarbeit bis hin zu freiwilligen Gemeindezusammenschlüssen Kommunalstrukturen nach der Gebietsreform leistungsfähige

Mehr

Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer

Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 15. Wahlperiode Drucksache 15/1924 10.05.2011 Neudruck Gesetzentwurf der Fraktion der SPD der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE Gesetz über die Festsetzung

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/13342 20. Wahlperiode 21.10.14 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels (FDP) vom 13.10.14 und Antwort des

Mehr

Zum Umgang mit Darstellungen in Flächennutzungsplänen soll folgende Regelung aufgenommen werden:

Zum Umgang mit Darstellungen in Flächennutzungsplänen soll folgende Regelung aufgenommen werden: Planungsrechtliche Einschätzung des Gesetzentwurfes zur Änderung der Bay. Bauordnung (BayBO) vom 09.04.2014 Ausfüllung der Länderöffnungsklausel für die Regelung der Abstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung

Mehr