tbb Stellungnahme zum Konzept der Regierungskommission zur Reform der Thüringer Landesverwaltung (Reformkonzept 2020)

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1 tbb Stellungnahme zum Konzept der Regierungskommission zur Reform der Thüringer Landesverwaltung (Reformkonzept 2020)

2 Vorbemerkungen Das Positive am Regierungskonzept ist die Erkenntnis, dass etwas getan werden muss. Dass die Landesregierung Monate gebraucht hat, um dieses Ergebnis zu präsentieren, ist schon sehr bedenklich. Wenn alle Landesbediensteten so arbeiten würden, wäre es um Thüringen sehr schlecht bestellt. Das großangekündigte Konzept der Regierungskommission wirft mehr Fragen auf, als es Antworten gibt. Soweit man es ganz neutral betrachtet, sind die ursprünglich damit verfolgten Ziele nicht erkennbar. Vielmehr reiht sich dieses Konzept in die Strukturreformen der vergangenen Jahre ein. Eine Verwaltungsreform ohne eine Gebietsreform kann nicht zielführend sein. Die Notwendigkeit einer Gebietsreform wurde mal wieder verschoben. Zudem beginnt nach Meinung des tbb die Reform von oben nach unten. An der Anzahl der Ministerien wurde nicht gerüttelt. Wie kann sich Thüringen, bezogen auf die Haushaltslage noch immer acht Ministerien leisten? Warum wird der Landtag nicht ebenfalls den veränderten demographischen Verhältnissen angepasst? Die Aufgaben in den Thüringer Ministerien müssen hinsichtlich ihrer Verteilung und Überschneidung vor einer Zusammenlegung der untergeordneten Behörden kritisch überprüft werden. Resultat kann bei neutraler Betrachtung nur eine Reduzierung der jetzigen Anzahl an Ministerien sein. Erst danach kann es auch eine effiziente und sinnvolle Zusammenlegung zu neuen Behörden geben. Gleiches gilt für die demografische Anpassung der Anzahl an Abgeordneten im Landtag. In der Beantwortung dieser Frage wird sich zeigen, ob die Landesregierung an einer wirklichen Reform interessiert ist oder lediglich Macht und bisherige Posten erhalten möchte. Wie kann es sein, dass gerade in den letzten Wochen vermehrt hoch dotierte Stellen (im höheren Dienst) massenhaft neu besetzt wurden, obwohl es in der übrigen Landesverwaltung Überhänge gibt? Weiter wurden höchste Beamtenstellen z.b. am Landesrechnungshof neu geschaffen, obwohl die betreffende Institution diese vorher bereits eingespart hatte. Dabei handelte es sich nicht um die fachtechnischen Bereiche. Denn hier wird der höhere Dienst trotz des demographischen Wandels bei der Neubesetzung von Stellen seit Jahren nicht berücksichtigt. Wenn aus 60 Behörden 24 werden sollen, ist doch allgemein bekannt, dass damit erhebliche Überschüsse an Personal im höheren Dienst, vor allem im zentralen Bereich, verbunden sind. Warum nutzt man diese zu erwartenden Überhänge nicht, um zusätzliche Kosten zu vermeiden? In einigen Verwaltungen sind noch die Überhänge von vorangegangenen Strukturreformen vorhanden. In der Vergangenheit waren Umstrukturierungen immer mit Stellenhebungen in den oberen Etagen verbunden. Das ist auch mit dieser Reform wieder zu erwarten. Damit können aber keine Kosten eingespart werden. Gespart wurde immer in den unteren Behördenbereichen auf den Rücken der Bediensteten. Nicht umsonst eilt Thüringen der Ruf eines Billiglohnlandes voraus. Die Ministerpräsidentin sah sich genötigt, allen Bediensteten des Landes eine zu senden. Zwischen den Zeilen wird bereits deutlich, was noch auf die Beschäftigten zu kommen wird. Einerseits sollen die Standortfragen noch geprüft werden, andererseits stellt die Ministerpräsidentin bereits die Beschäftigten darauf ein, dass Verlagerungen von Arbeitsplätzen an andere Orte zu erwarten sind. Ministerpräsidentin Lieberknecht spricht von einer Modernisierung der Verwaltung, besser wäre hier Demoralisierung der Verwaltung. Der Inhalt zeigt bereits jetzt, worum es der Landesregierung in Wirklichkeit geht. Es ist der Machterhalt und der Blick auf die im nächsten Jahr anstehenden Landtagswahlen.

3 Wenn man bedenkt, dass dieses Konzept von unseren obersten Landesvertretern erarbeitet wurde, ist das ein Armutszeugnis für die Landesregierung. Die wesentlichen Inhalte wie z.b. Aussagen zu einer Gebietsreform in Verbindung mit Standortanalysen für künftige Verwaltungen fehlen noch komplett. Somit hat das ganze Papier überhaupt keine Aussagekraft. Die Kollegen und Kolleginnen mit denen der tbb gesprochen hat, sind sich alle darin einig, dass es sich hier um keinen großen Wurf handelt. Es wird mit Zahlen aufgewartet, die weder fundiert hinterlegt wurden, noch auf ordentlichen Grundlagen beruhen. Am Freitag, dem 8. November diesen Jahres informierte die Ministerpräsidentin alle Landesbediensteten über das Reformkonzept 2020 und forderte dazu auf, sich bei auftretenden Fragen per an das TFM zu wenden oder an die zuständige Stelle in der eigenen Behörde. Der tbb leistet hiermit seinen (Meinungs-)Beitrag zum vorgestellten Regierungskonzept.

4 Vorgeschichte Umstrukturierungen in der 5. Wahlperiode (seit ) Polizei Mit Inkrafttreten des "Thüringer Gesetzes zur Neufassung und zur Änderung polizeiorganisatorischer Regelungen" am 1. Juli 2012 wurde der Bereich der Polizei umfangreich umstrukturiert. Mit Inkrafttreten des Gesetzes wurde die Landespolizeidirektion (LPD) neu errichtet und damit eine zentrale Führungs-, Einsatz- und Verwaltungsbehörde geschaffen. Die LPD soll mit der zu errichtenden Landeseinsatzzentrale (LEZ) das Kernelement der Polizeistrukturreform bilden. Die bis dahin vorhandenen sieben Landespolizeidirektionen in Jena, Erfurt, Gera, Gotha, Nordhausen, Saalfeld und Suhl wurden Landespolizeiinspektionen. THÜLIMA (78 Beschäftigte) Bereits Mitte 2012 überprüfte das Thüringer Finanzministerium (TFM) die Möglichkeit der Privatisierung des THÜLIMA Die Prüfung der möglichen Privatisierung der Aufgaben des Landesbetriebes hat ergeben, dass dadurch die Liegenschaften nicht wirtschaftlicher und sparsamer verwaltet würden. Damit ist eine Privatisierung dieses Bereichs trotz Vorschlag im Expertengutachten nicht möglich. Justiz Bereits mit dem Haushaltbegleitgesetz 2012 in Artikel 5 wurde die Zu Artikel 5 Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Arbeitsgerichtsgesetzes und damit die Auflösung der Arbeitsgerichtsstandorte Eisenach und Jena beschlossen. Schulaufsicht Bereits im Laufe des Jahres 2012 wurde die Umstrukturierung der vormals elf staatlich Schulämter Thüringens, die im Ergebnis zu einer deutlichen Ämterkonzentration (auf fünf), begleitet von einschneidenden Personalreduzierungen im schulaufsichtlichen Kernbereich sowie bei den verwaltungsfachlichen Mitarbeitern geführt hat, vollzogen. Arbeits- und Verbraucherschutz (ca. 160 Beschäftigte) Aufgrund des Errichtungsanordnung der Landesregierung vom (GVBl S ) entstand das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz durch Zusammenlegung des Thüringer Landesamtes für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (TLLV) und Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz (TLAtV) zum Damit wurde bereits eine Vorschlagsvariante der Expertenkommission umgesetzt. Mess- und Eichwesen (ca. 70 Beschäftigte) Das Landesamt für Mess- und Eichwesen (LMET) wurde zum 1. September 2013 in das zum 1. Januar 2013 neu entstandene Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz (TLV) integriert. Finanzen Durch Artikel 7 des HaushaltsbegleitG 2012 wurde das Thüringer Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen und das Staatliche Amt zur Regelung offener Vermögensfragen aufgelöst. Forst (ca Beschäftigte) Durch das Thüringer Gesetz über die Reform der Forstverwaltung vom 25. Oktober 2011 wurde die Umwandlung der Landesforstverwaltung in eine Anstalt öffentlichen Rechts unter Beibehaltung der Organisationsform des Gemeinschaftsforstamtes beschlossen und umgesetzt.

5 Umstrukturierungen in der 4. Wahlperiode Bereits im Mai 2005 verabschiedete die damalige Landesregierung ein umfassendes Behördenstrukturkonzept. Das führte dabei u.a. zu folgenden Umstrukturierungen: o Auflösung von sieben der 30 Amtsgerichte und von zwei Außenstellen der Staatsanwaltschaft, o Auflösung von acht der 20 Finanzämter, o Auflösung der Oberfinanzdirektion, Errichtung einer Landesfinanzdirektion, o Auflösung des Landesamtes für Soziales und Familie und der drei Versorgungsämter und weitgehende Integration in das Landesverwaltungsamt bzw. Kommunalisierung, o Auflösung der vier Ämter für Arbeitsschutz und Errichtung eines Landesbetriebes für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz, o Auflösung der vier staatlichen Umweltämter und weitgehende Integration in das Landesverwaltungsamt bzw. Kommunalisierung, o Auflösung von vier der elf Landwirtschaftsämter, o Auflösung von 18 der 46 Forstämter, o Auflösung des Landesvermessungsamtes mit acht Katasterämtern und Errichtung des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation mit acht Katasterbereichen (im April 2003 wurden die 35 Katasterämter auf 8 Katasterämter mit 9 Stützpunkten reduziert), o Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts mit Sachsen und Sachsen-Anhalt, o Zusammenlegung der Landesämter für Denkmalpflege bzw. Archäologie, o Zusammenlegung der Studentenwerke Erfurt-Ilmenau und Jena-Weimar, o Zusammenführung von Landesbildungseinrichtungen in Gotha und Schließung der Forstfachhochschule am Standort Schwarzburg. o Zusammenlegung (Reduzierung) von elf auf fünf Schulämter

6 Konzept für die Besonderen Verwaltungsbereiche

7 Eckpunkte: Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr I. Errichtung eines Thüringer Landesamtes für Infrastruktur und Geoinformation 1. Behördenkonzentration Es wird ein Thüringer Landesamt für Infrastruktur und Geoinformation durch Zusammenlegung nachfolgender, bislang organisatorisch und personell selbstständiger Behörden gebildet: - Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr in Erfurt mit Außenstellen, - Straßenbauamt Mittelthüringen in Erfurt mit Außenstellen, - Straßenbauamt Ostthüringen in Gera mit Außenstellen, - Straßenbauamt Nordthüringen in Leinefelde-Worbis mit Außenstellen, - Straßenbauamt Südwestthüringen in Zella-Mehlis mit Außenstellen, - Thüringer Landesamt für Vermessung und Geoinformation in Erfurt mit 8 unselbstständigen Katasterbereichen und - Thüringer Liegenschaftsmanagement (ohne Eigentümerfunktion) in Erfurt Die zusammengelegten Behörden verlieren ihre Selbstständigkeit. Damit entsteht aus derzeit 6 selbstständigen Behörden und einem Landesbetrieb ein neues Landesamt. Das neue Thüringer Landesamt für Infrastruktur und Geoinformation wird dem Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr zugeordnet. 5. Aufgabenverzicht und Standardabsenkung Die bislang verbliebenen Vermessungsaufgaben des bisherigen Landesamtes für Vermessung und Geoinformation und der bisherigen Straßenbauämter sollen auf Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) übertragen werden. Vermessungsaufgaben werden nur noch in dem Umfang wahrgenommen, wie es Revisionsmessungen, Katastererneuerungsarbeiten und Ausbildungszwecke erfordern. Das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr wird zudem beauftragt mit dem Ziel der weiteren Effektivierung zu prüfen, - ob die Wertermittlung für bebaubare und unbebaute Liegenschaften und die baufachliche Betreuung von Fiskalerbschaften entfallen kann, - ob der Druck von Produkten der Landesvermessung in Eigenregie des Landes weiterhin erforderlich ist, - ob die Übertragung der Förderung des ÖPNV mit Ausnahme der Aufstellung des Landesförderprogramms auf die Thüringer Aufbaubank (TAB) möglich ist, - ob Entscheidungen in städtebaulichen Umlegungsverfahren der Landesentwicklungsgesellschaft bzw. der Thüringer Landgesellschaft überlassen werden können. Errichtung eines Thüringer Landesamtes für Infrastruktur und Geoinformation Mit der Einrichtung des Thüringer Landesamtes für Infrastruktur und Geoinformation als Zentrale Bau- und Liegenschaftsverwaltung kommt die Regierungskommission der Forderung des tbb nach einer zentralen Fachbehörde des Vermessungs- und Geoinformationswesens als Ergebnis der Auseinandersetzung mit dem Expertengutachten teilweise nach. Fachliche Fehlinterpretationen der Expertenkommission bezüglich Aufgabenüberschneidungen von Behörden unterschiedlicher Resorts, die eine Zusammenfassung des TLVermGeo mit dem TLRZ und dem TLS zu einem Landesbetrieb der Informations- und Datenbearbeitung vorsah, fanden richtiger Weise keine Beachtung. Positiv zu bewerten ist, dass durch eine ressortinterne Zusammenführung von bisher selbstständigen Behörden, technisches Fachpersonal aus den Bereichen Bau und Vermessung zusammengeführt wird. Bedauerlich ist, dass die Überlagerung gleichartiger Aufgabenfelder in

8 unterschiedlichen Ressorts lediglich bei der zusätzlichen Eingliederung des Thüringer Liegenschaftsmanagements in das neue Landesamt berücksichtigt wurde. Durch Bündelung der Aufgabengebiete in einer Bau- und Liegenschaftsverwaltung könnte langfristig der Fachkräfteeinsatz optimiert und weitere Synergieeffekte erzielt werden. Zu nennen wären beispielsweise gemeinsame Schnittmengen wie die Planung, Vergabe, Ausführung und Überwachung von (Straßen-)Baumaßnahmen, das Ausführen von Vermessungen, hoheitlicher und technischer Art, Bodenordnungsmaßnahmen im privaten und im öffentlich-rechtlichen Bereich, verschiedene Aufgaben der Wertermittlung für bebaute und unbebaute Liegenschaften sowie der gemeinsame Zugriff auf Geobasisdaten. Weiterhin kommt der Führung und dem Ausbau des Geoinformationssystems eine zentrale Bedeutung zu. Die Vermessungstrupps des TLVermGeo führen seit der mit der Verwaltungsreform im Jahre 2003 eingeführten Aufgabentrennung nur noch Liegenschaftsvermessungen für die Träger der unmittelbaren Landesverwaltung, mit Ausnahme der Flurbereinigungs- und Flurneuordnungsbehörden, aus. Hierzu gehören u. a. Straßenschlussvermessungen an Verkehrswegen des Freistaates Thüringen. Im Gegensatz zum freien Beruf der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) wird zum einen für landeseigene Katastervermessungen durch das TLVermGeo keine Umsatzsteuer fällig, zum anderen muss das Land Thüringen mit seinem eingesetzten Personal und der eingesetzten Technik keine Gewinne erwirtschaften. Somit ersparte Kosten kommen zu vollen Anteilen dem Thüringer Haushalt zugute. Der Messtrupp und die vorzuhaltende Technik kosten beim ÖbVI im Wesentlichen genauso viel wie beim Land Thüringen und werden durch eine kostendeckende Gebührenordnung getragen. Warum sollen haushaltsentlastende Aufgaben einer Behörde künftig zu haushaltsbelastenden Aufgaben des freien Berufs gemacht werden? Ein ressortübergreifender Einsatz vorhandener Fachkräfte des vermessungstechnischen Außendienstes im TLVermGeo würde bei der Abwicklung von Vermessungsleistungen der unmittelbaren Landesverwaltung im Aufgabenbereich des künftigen Landesamtes für Ländlichen Raum und Landwirtschaft, nämlich Liegenschaftsvermessungen in Flurbereinigungsverfahren, zur zusätzlichen finanziellen Entlastung des Landeshaushaltes beitragen. Den Reformzielen 2020, Optimierung der bisherigen Verwaltungsstrukturen im Zusammenhang mit der Finanzierbarkeit der Verwaltung, würde entsprochen. Auf die Ausführungen des Geschäftsbereiches des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz wird verwiesen. Eine technische Behörde bedarf langfristig gesehen Auftragsarbeiten wie Straßenschlussvermessungen, da sonst qualifiziertes Außendienstpersonal verloren geht und somit das notwendige Fachwissen bei der praktischen Ausführung von marktüblichen Vermessungsaufgaben nicht mehr vorhanden sein wird. Dieses Fachwissen ist jedoch bei den angedachten, verbleibenden Aufgabenschwerpunkten des vermessungstechnischen Außendienstes im Landesamt, den Revisionsmessungen, Katastererneuerungsarbeiten sowie Vermessungen für Ausbildungszwecke, dringendst notwendig. Die zusätzliche Konzentration des vermessungstechnischen Außendienstes auf die vorgenannten drei Aufgabenschwerpunkte wird im Zuge der hoheitlichen Verpflichtung des Landes zur Daseinsvorsorge dem Bürger gegenüber vom tbb befürwortet. Von einer Beschränkung auf diesen Aufgabenbereich wird jedoch abgeraten. Eine Verlagerung bisheriger Aufgaben des Landesamtes zu den ÖbVI s ist nicht grundlegend mit finanziellen Einsparungen verbunden. Vielmehr ist zu analysieren, welche Mehrkosten dem Freistaat Thüringen bei vorgesehenen Aufgabenverlagerungen entstehen. Ähnlich skeptisch wird der Aufgabenverzicht der beim TLBV eingegliederten Wertermittlung für bebaute und unbebaute Liegenschaften und der baufachlichen Betreuung von Fiskalerbschaften angesehen. Auch hier ist der tbb der Meinung, dass die Gutachter in der freien Wirtschaft mit der Absicht der Gewinnmaximierung keinesfalls eine kostengünstigere Leistung mit vergleichbarer Qualität erbringen können. Aufgrund dessen, das die Wertermittlung für bebaute und unbebaute Grundstücke in vergleichbarer Form beim

9 TLVermGeo angesiedelt ist und u. a. die Erstellung von Gutachten auch hier zum Tagesgeschäft gehört, ergeben sich ganz gewiss Synergieeffekte. Bei der Fertigung und dem Vertrieb von Druckmedien aus dem Bereich der Landesvermessung sollte ein betriebswirtschaftliches verwaltungsübergreifendes Gesamtkonzept zur Nutzung der bestehenden Technik und des vorhandenen Fachpersonals erstellt werden. Die Übertragung der Förderung des ÖPNV, mit Ausnahme der Aufstellung des Landesförderprogramms, auf die Thüringer Aufbaubank wird für unzweckmäßig erachtet, da der Durchführungsaufwand zu hoch ist und damit zusätzliche Kosten verursacht werden. Der notwendige Sachverstand zur Bewältigung dieser Aufgabe ist in den Fachabteilungen des TLBV vorhanden. Nicht erkennen lässt sich ein gesetzlicher Auftrag an die Thüringer Aufbaubank. Bei der Beurteilung, ob Entscheidungen in städtebaulichen Umlegungsverfahren der LEG bzw. der TLG überlassen werden können, wird festgestellt, dass die beiden Gesellschaften mit beschränkter Haftung keine geeignete Behörde im Sinne des BauGB sind. Auch die Thüringer Umlegungsausschussverordnung sieht die Vorbereitung der Entscheidungen in Umlegungsverfahren nicht durch die LEG und die TLG vor. Es fehlt demnach für den Vorschlag der Regierungskommission an formellen Rechtsgrundlagen auf Bundes- und auf Landesebene. Zudem wurde die Thüringer Umlegungsausschussverordnung im Jahre 2005 derart gestaltet, dass kraft Gesetzes bereits die ÖbVI s ermächtigt sind, Umlegungsverfahren zu bearbeiten. Für die Durchführung von Umlegungsverfahren sind spezielle Fach- und Rechtskenntnisse erforderlich, die in der Privatwirtschaft oftmals im notwendigen Umfang nicht ausreichend vorhanden sind. Zudem ist die finanzielle Belastung bei derartigen Verfahren für private Büros enorm. Der freie Beruf wird diese Aufgabe gar nicht für sich allein Beanspruchen wollen, weil die Gefahr erkannt wurde, dass aus fachlicher Sicht nicht alle Aufgaben gelöst werden könnten und finanzielle Einbußen auftreten können. Es wird davon ausgegangen, dass diese Sichtweise auch auf die LEG und TLG übertragbar ist. Ergänzend kommen bei einer Übertragung auf eine GmbH projektbegleitende Schwierigkeiten wie z. B. nicht vorhandene hoheitliche Zugriffsrechte auf Datenbanken von Behörden hinzu. Projektabwicklungen in Umlegungsverfahren würden unnötig verkompliziert. Bedenklich ist, dass die Städte und Gemeinden, auch in Vertretung durch die LEG oder auf Empfehlung eines ÖbVI s bei unlösbaren Eigentumsverhältnissen nach der Umlegung als Quasi hoheitliche Aufgabe einer geeigneten Behörde rufen. Das Fachpersonal zur Bearbeitung des gesetzlich verankerten Umlegungsrechts sitzt in erster Linie beim Bodenmanagement des TLVermGeo. Einige Wohnund Gewerbegebiete sind heute nur vorhanden, weil das Land Thüringen in der Vergangenheit seine Daseinsvorsorge für den steuerzahlenden Bürger wahrgenommen hat. Geschaffene Arbeitsplätze auf der Grundlage von Investitionen im privaten und im öffentlichen Bereich sind somit auch den Umlegungsstellen im TLVermGeo zu verdanken. Aus juristischer, fachlicher und finanzieller Sicht rät der tbb von einer Aufgabenverlagerung bei städtebaulichen Umlegungsverfahren ab. Zusammenfassend stellt sich vor allem eine Frage. Wird der freie Beruf vom Freistaat Thüringen auf Kosten des öffentlichen Haushaltes in Zukunft weiterhin gestützt, in dem ihm in zunehmenden Maße Aufgaben der Landesverwaltung übertragen werden, oder findet auch hier eine Anpassung an die demographische Entwicklung statt? Die Verlagerung haushaltsentlastender Aufgabenbereiche aus der Verwaltung in die Privatwirtschaft wird die öffentlichen Kassen künftig noch mehr belasten. Kommt dann zur nächsten Verwaltungsreform wieder die Ausrede, dass die hohen Personalkosten der Landesbediensteten zu einem Haushaltsdefizit im Land Thüringen führen? Die demographische Entwicklung, Einnahmeverluste u. a. machen eine Reform zu einer effektiven zukunftsfähigen Verwaltung mit gestrafften, optimierten Verwaltungsstrukturen zwingend notwendig. Eine Normalverwaltung ist hier nicht ausreichend. Der tbb spricht sich jedoch entschieden gegen die Privatisierung haushaltsentlastender Aufgabenfelder der technischen Verwaltung aus, die dem Stellenabbaukonzept 2020 zwar zugute kommen, im Endeffekt aber versteckte Mehrkosten zu Lasten des öffentlichen Haushaltes verursachen. Der Freistaat Thüringen sollte vielmehr auch in der Zukunft Verantwortung übernehmen und qualifiziertes junges Fachpersonal an sich binden, um anstehende Aufgaben marktgerecht erfüllen zu

10 können und der Abwanderung aus dem Billiglohnland Thüringen in Richtung Westen entgegenzuwirken. Die bislang verbliebenen Vermessungsaufgaben des bisherigen Landesamtes für Vermessung und Geoinformation und der bisherigen Straßenbauämter sollen auf Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) übertragen werden. Die Übertragung der Vermessungsaufgaben der bisherigen Ämter für Landentwicklung und Flurneuordnung auf öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) wird von Seiten der im tbb organisierten Fachgewerkschaft abgelehnt. Diese hätte für den Freistaat Thüringen in der Zukunft finanzielle Nachteile. Ein Hauptziel des Reformkonzeptes 2020 wäre somit nicht erreichbar. Vermessungsleistungen werden bisher in großem Umfang mit vorhandenem Personal ausgeführt. Die Vergabemittel für Vermessungsleistungen sind in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich zurückgegangen. Es ist eine erhebliche Aufstockung der Vergabemittel notwendig, um die bisher selbst ausgeführten Vermessungsleitungen zu vergeben. Bei jeder Vergabe kommt es zu einem erhöhten Prüfaufwand, der bei sinkendem Personalbestand nicht erbracht werden kann. Die Laufzeit der Flurbereinigungsverfahren hängt von kurzen Verwaltungswegen innerhalb der Behörde ab. Bei Vergabe ist mit Zeitverlusten zu rechnen. Der örtliche Bezug in den Flurbereinigungs- und Bodenordnungsverfahren wird bisher durch die Erbringung der Vermessungsleistungen gewährleistet. Dieser Bezug würde verloren gehen. In der neuen Behörde können bei Beibehaltung der Vermessungsaufgaben Synergien für die anderen Bereiche geschaffen werden. So sind bereits jetzt Vermesser aus den ALF in den LWA bei den Vor-Ort-Kontrollen im Einsatz. Eine Flexibilität bei Arbeitsspitzen ist dadurch besser gewährleistet als bisher. Des Weiteren kann das vorhandene Vermessungspersonal des TLVermGeo zur Beschleunigung der Verfahrenslaufzeiten in der Flurbereinigung eingesetzt werden. Dies spart dem Freistaat Thüringen zusätzliche Vergabemittel. Durch die Aufgabe des Außendienstes in der Flurbereinigungsverwaltung besteht die Gefahr, dass technischer Sachverstand in der öffentlichen Verwaltung aussterben wird. Langfristig besteht die Gefahr, dass die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure eine Monopolstellung erhalten und dies dem Freistaat Thüringen finanziell schaden wird. Eine unabhängige Überprüfung der Vermessungsergebnisse ist nicht möglich. Die Vermessungskosten werden in der Flurbereinigung als Verfahrenskosten vom Freistaat Thüringen getragen. Sollte es zu einer Privatisierung der Vermessungsaufgaben kommen, werden die Vermessungskosten auf die Eigentümer in den betroffenen Flurbereinigungsverfahren umgelegt. Da die Flurbereinigung mit ihren Möglichkeiten für die Entwicklung der ländlichen Räume in Thüringen ein unverzichtbares Instrument darstellt, wäre dies ein falsches Signal. Das Reformkonzept 2020 darf nicht auf Kosten der Bürger des Freistaates Thüringen umgesetzt werden. In der neuen Behörde können bei Beibehaltung der Vermessungsaufgaben Synergien für die anderen Bereiche geschaffen werden. So sind bereits jetzt Vermesser aus den Ämtern für Landentwicklung und Flurneuordnung (ALF) in den Landwirtschaftsämtern (LWA) bei den Vor- Ort-Kontrollen im Einsatz. Eine Flexibilität bei Arbeitsspitzen wäre dadurch besser gewährleistet als bisher. Des Weiteren kann das vorhandene Vermessungspersonal des Landesamt für Vermessung und Geoinformation (TLVermGeo) zur Beschleunigung der Verfahrenslaufzeiten in der Flurbereinigung eingesetzt werden. Dies spart dem Freistaat Thüringen zusätzliche Vergabemittel.

11 Durch die Aufgabe des vermessungstechnischen Außendienstes in der Flurbereinigungsverwaltung besteht die Gefahr, dass technischer Sachverstand in der öffentlichen Verwaltung aussterben wird. Langfristig besteht das Risiko, dass die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure eine Monopolstellung erhalten und dies dem Freistaat Thüringen finanziell schaden wird. Eine unabhängige Überprüfung der Vermessungsergebnisse ist dann nicht mehr möglich. Eckpunkte: Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz I. Errichtung eines Thüringer Landesamtes für Ländlichen Raum und Landwirtschaft 1. Behördenkonzentration Es wird ein Thüringer Landesamt für Ländlichen Raum und Landwirtschaft durch Zusammenlegung nachfolgender bislang organisatorisch und personell selbstständiger Behörden und unselbständiger Behördenteile gebildet: - Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft - (ohne Laborbereich der Abteilung 200) - in Jena mit der zugehörigen Fachschule für Agrarwirtschaft in Stadtroda, der überbetrieblichen Ausbildungsstätte der Landwirtschaft in Schwerstedt und weiteren Außenstellen, - 7 Landwirtschaftsämter in Bad Frankenhausen, Bad Salzungen, Hildburghausen, Leinefelde-Worbis, Rudolstadt, Sömmerda, Zeulenroda mit Außenstellen, - 3 Ämter für Landentwicklung und Flurneuordnung in Gera, Gotha und Meiningen mit einer Außenstelle in Worbis, - Lehr- und Versuchsanstalt Gartenbau in Erfurt und - Referat 530 Zahlstelle EGFL/ELER des Thüringer Landesverwaltungsamts (TLVwA). Die zusammengelegten Behörden verlieren ihre Selbstständigkeit. Damit entsteht aus derzeit 12 selbstständigen Behörden und weiteren Behördenteilen ein neues Landesamt. Das neue Landesamt für Ländlichen Raum und Landwirtschaft wird dem Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz zugeordnet und untersteht dessen Dienst- und Fachaufsicht. 4. Aufgabenverzicht und Standardabsenkung Sechs Ausbildungs- und Prüfungsordnungen werden aufgehoben und der vollständige Verzicht auf Einstellungen von Beamtinnen und Beamten auf Widerruf in Vorbereitungsdienste (Forst) umgesetzt. Die im tbb organisierte betroffene Fachgewerkschaft sieht in diesen Vorschlägen die Chance, eine höhere Flexibilität beim Einsatz des Personals zu erreichen. So könnten Mitarbeiter durch Einrichtung von mobilen Telearbeitsplätzen ortsnah eingesetzt werden. Von Seiten des tbb wird vorgeschlagen den Sitz der neuen Landesbehörde Thüringer Landesamt für Ländlichen Raum und Landwirtschaft nach Gotha zu legen. Durch die Verlagerung der oberen Flurbereinigungsbehörde an den Standort Gotha, ist der Sitz des neuen Landesamtes nach Mitte-/Westthüringen denkbar. Der Sitz des Landesamtes für Umwelt, Wasserwirtschaft und Bergbau wird aufgrund des jetzigen Standortes der Schwerpunktbehörde TLUG Jena bleiben. Somit wäre eine Verteilung der 2 nachgeordneten Behörden des TMLFUN nach Ost- und Westthüringen gewährleistet. Das Bergamt wäre vielmehr als Vollzugsbehörde dem TLVwA zuzuschlagen gewesen. Auch Teile der Landwirtschaftsverwaltung wären, wie es schon mal war, dem TLVwA aufgrund ihres Vollzugscharakters zuzuordnen. Das wären insbesondere die Landwirtschaftsämter, die

12 Zahlstelle und die Lehr- und Versuchsanstalt Gartenbau in Erfurt als Teil der Aus-Fortbildung im TLVwA. Demnach wären dann auch Änderungen im Bereiches TLVwA nötig. Sechs Ausbildungs- und Prüfungsordnungen werden aufgehoben und der vollständige Verzicht auf Einstellungen von Beamtinnen und Beamten auf Widerruf in Vorbereitungsdienste (Forst) umgesetzt. Für den tbb ist es nicht nachvollziehbar, dass gerade der Bereich, der am meisten im ländlichen Raum verankert ist, gestrichen werden soll. Damit wird gleichzeitig die Sinnhaftigkeit einer forstlichen Ausbildung der Fachhochschule Erfurt in Frage gestellt Der tbb fordert den Erhalt der forstlichen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen. Nur mit dem Erhalt ist nicht nur die Ausbildung gesichert, sondern vor allem die Breite und Tiefe eines forstlichen Abschlusses. Eine Ausbildung ohne die Spezialisierung technischer Forstdienst ist kaum noch konkurrenzfähig. Gleiches gilt für die Ausbildung des höheren Forstdienstes. Ohne ein zweites Staatsexamen ist ein Einsatz im Staatsdienst so gut wie unmöglich und in anderen forstlichen Aufgabenfeldern kaum Konkurrenzstark. Somit ist selbst bei Beibehaltung der Ausbildungsinhalte durch die AöR ThüringenForst die gleichwertige Anerkennung der Ausbildung des gehobenen und höheren Forstdienstes faktisch nicht gegeben. Dies wird langfristig zur Verengung der Ausbildung auf direkt benötigte Schmalspurfachspezialisten innerhalb der AöR führen. Es steht zu befürchten, dass diese dann nicht mehr anderweitig einsetzbar sind. Zudem wird die Sinnhaftigkeit einer forstlichen Bachelor- und Masterausbildung an der Fachhochschule Erfurt in Frage gestellt. Es erscheint absurd auf der einen an einer Fachhochschule auszubilden und genau die erforderliche forstpraktische Ausbildung als erste und notwendige Qualifizierungsstufe abzuschaffen. II. Errichtung eines Thüringer Landesamtes für Umwelt, Wasserwirtschaft und Bergbau 1. Behördenkonzentration Es wird ein Thüringer Landesamt für Umwelt und Bergbau durch Zusammenlegung folgender bislang organisatorisch und personell selbstständiger Behörden und unselbstständiger Behördenteile errichtet: - Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie in Jena mit Außenstellen, - Thüringer Landesbergamt in Gera mit Außenstelle und - ggf. Laborbereich der Abteilung 200 der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft in Jena. Die zusammengelegten Behörden verlieren ihre Selbstständigkeit. Damit entsteht aus derzeit zwei bestehenden Behörden und weiteren Behördenteilen ein neues Landesamt. Das neue Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Bergbau wird dem Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz zugeordnet. Landesanstalt für Umwelt und Geologie Hinzutritt, dass die Zuordnung zur Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) systemisch fragwürdig ist. Die TLUG ist keine Vollzugsbehörde und ebenso wie die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (TLL) eine wissenschaftlich ausgerichtete Behörde. Hier hätte eine Verschmelzung der TLUG mit Teilen der TLL noch dazu am gemeinsamen Standort Jena - näher gelegen.

13 Integration des Landesbergamtes Beim Thüringer Landesbergamt handelt es sich um eine landesweit tätige Landesoberbehörde mit Dienstsitz in Gera und einer der sachlichen Nähe zum Salzbergbau bedingten Außenstelle in Bad Salzungen. Sie ist derzeit mit 52 ab 2014 mit 49 aktiven Beschäftigten besetzt. Mit der 2002 erfolgten 2-stufigen Verwaltungsstruktur entstand eine sehr straff organisierte Behördeneinheit. Lohnenswerte insbesondere langzeitige Einsparpotentiale sind bei den Größtenteils aus fachqualifizierten Ingenieuren und Hochschulabsolventen bestehenden Beschäftigten nicht mehr vorhanden und lassen bei der bestehenden Personaldecke auch keine Synergieeffekte mehr erwarten. Die erforderliche Planungs- und Genehmigungssicherheit für die dem Bergrecht unterliegenden Betriebe lässt sich ohne erhebliche Personalzuführung nur sicherstellen, wenn die vorhandene effektive und auf eine fachspezifische Zusammenarbeit ausgerichtete Struktur der Bergverwaltung in die künftige Behördenorganisation integriert und die vorhandenen Standorte beibehalten werden. Geänderte fachliche Zuordnungen oder Neuregelungen der Standorte lassen unabhängig von der Belastung der Mitarbeiter erhebliche Mehrkosten erwarten und bedürfen daher vorab einer detaillierten Kostenanalyse. III. Eingliederung der nationalen Naturlandschaften in die Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) ThüringenForst Die derzeit selbstständig organisierten Verwaltungseinheiten der Naturlandschaften werden in die Anstalt öffentlichen Rechts ThüringenForst eingegliedert. Dabei handelt es sich um: - den Nationalpark Hainich in Bad Langensalza, - das Biosphärenreservat Vessertal-Thüringer Wald in Schmiedefeld, - das Biosphärenreservat Rhön in Zella/Rhön, - den Naturpark Eichsfeld-Hainich-Werratal in Fürstenhagen, - den Naturpark Kyffhäuser in Rottleben und - den Naturpark Thüringer Schiefergebirge-Obere Saale in Leutenberg. Damit entfallen 6 derzeit eigene Verwaltungseinheiten. Nachdem die Anstalt öffentlichen Rechts ThüringenForst (AöR) den ersten Jahresabschluss vorgelegt hat, zeichnen sich nunmehr neue Aufgaben aus dem Reformkonzept der Landesregierung für die ThüringenForst ab. Hieraus ist ersichtlich, dass die neuen Aufgaben ohne Gegenfinanzierung auf Kosten und zu vollen Lasten von ThüringenForst gehen sollen. Sie haben im Jahr 2011 die Entscheidung für eine AöR getroffen. Gleichzeitig haben Sie der AöR Finanzierungszusagen bis 2018 gegeben. Mit dem vorliegenden Konzept sollen der AöR neue Aufgaben zugeteilt werden. Dies ist in erster Linie eine politische Entscheidung. Sachliche Gründe oder Erwägungen hierzu können und müssen diskutiert werden. Grundsatz ist jedoch bei allen Übertragungen von Aufgaben, dass die Kosten für diese Aufgaben mit übertragen werden. Dies soll laut Konzept nicht erfolgen. Aus Sicht des BDF wird hiermit der gute Ansatz, den Sie mit dem Errichtungsgesetz der AöR beschlossen haben, konterkariert. Währenddessen die AöR eigene intensive Personalabbaumaßnahmen durchführt (Abfindungsregelungen für Waldarbeiter, Streichung von 25 Forstrevieren in 2013, Schließung von 4 Forstämtern in 2014) und ca. 50 Stellen streicht, werden ihr gleichzeitig ca. 100 Stellen übergeholfen, zuzüglich der anstehenden Sachkosten ohne Kostenerstattung. Der Staatswald wird nicht mehr als Daseinsfürsorge betrachtet, sondern als beliebig melkbarer Goldesel. Die Forstbeschäftigten werden als Finanzierungs- und Stellenabbauquelle für das TMLFUN missbraucht.

14 Eckpunkte: Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit I. Errichtung eines Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz 1. Behördenkonzentration Schon im Zusammenhang der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2013/14 wurden einige Verwaltungsreformmaßnahmen im Vorgriff auf ein zu erstellendes Gesamtkonzept beschlossen. So auch die Schaffung eines Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz und die spätere Integration des Landesamts für Mess- und Eichwesen in dieses. Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz wurde zum 1. Januar 2013 durch Zusammenlegung nachfolgender, bisher organisatorisch und personell selbstständiger Behörden gebildet: - Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (TLLV) - Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz (TLAtV) Das neue Landesamt hat seinen Sitz in Bad Langensalza und verfügt über mehrere Außenstellen. - Mit Wirkung zum 1.September 2013 wurde in das neu errichtete Landesamt das Landesamt für Mess- und Eichwesen Thüringen (LMET) eingegliedert. Die zusammengelegten Behörden haben ihre Selbstständigkeit verloren. Damit entsteht aus derzeit 3 selbstständigen Behörden 1 Landesamt. Das neue Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz wurde dem Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit zugeordnet. Es soll mittelfristig zur zentralen Behörde für die Bereich der Marktüberwachung entwickelt werden, in der Fachaufsicht und Vollzug gebündelt werden. Im Wesentlichen wurde für den Geschäftsbereich des TMSFG dargestellt, was ohnehin schon vollzogen worden ist. Auch die neue Behörde TLV unterliegt dem strikten Personalabbaupfad. Knappheit besteht in allen Fachabteilungen, obwohl hier fast ausschließlich Europäisches und Bundesrecht vollzogen wird. Mit der Gründung des TLV ging eine Strukturänderung beim Vollzug des Arbeitsschutzes einher. Dieser Bereich verlor deutlich mehr Personal, als Aufgaben an andere Bereiche und ist in einigen Inspektionen an die Grenze der Handlungsfähigkeit geraten. Ob Thüringen mit dieser staatlichen Arbeitsschutzaufsicht noch die internationalen Verpflichtungen aus den ILO- Übereinkommen Nr. 81 und Nr. 129 erfüllt, ist aus Sicht der Fachgewerkschaft fraglich. Die Überlegung, Standorte der bisherigen Einzelbehörden in den Regionen zusammen zu ziehen, ist nachvollziehbar. Einspareffekte sind hier jedoch kaum zu erkennen, insbesondere, da das Mess- und Eichwesen über Gebäude und Messanlagen verfügt, die nicht ohne Weiteres an andere Orte verlagert werden können (z. B. Krane, Waagen, Beschussamt). Andererseits fehlen dort entsprechende Bürokapazitäten. Weitere Einsparungen beim Personal im Mess- und Eichwesen, als die genannten 5, die vom Geschäftsbereich des TMWAT mit übernommen wurden, sind nicht zu erbringen. Auf Bundesebene wurde das Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens am 25. Juli 2013 veröffentlicht. In 40 Abs. 1, die Eichung wird von den nach Landesrecht zuständigen Behörden vorgenommen. In Thüringen ist das nach Eingliederung des LMET das Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz (TLV), Abteilung 7, mit den jeweiligen Eichvollzugsbereichen in Nordhausen, Neustadt/Orla, Ilmenau und Suhl (Beschussamt). In der Anlage nach 40 Abs. 3 des Gesetzes zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens sind die in Thüringen staatlich anerkannten Prüfstellen gelistet. Weitere, über Messgeräte für Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme hinaus gehende Prüfstellen mit anderen Inhalten sind

15 nicht zulässig. Eine Verlagerung von Zuständigkeiten durch Beleihung ist mit dem Bundesgesetz nicht vereinbar. Ebenfalls Inhalt dieses Gesetzes sowie der damit erlassenen Rechtsverordnungen sind explizite Vorgaben für die Art und Weise der durchzuführenden Prüfungen, für die die Zuständigkeit des Mess- und Eichgesetzes gilt. Anzumerken bleibt, dass diese vorgeschriebenen Prüfungen bereits jetzt nicht mehr umfänglich durchgeführt werden können. Eckpunkte: Geschäftsbereich des Thüringer Finanzministeriums 1. Behördenkonzentration Der Landesbetrieb Thüringer Liegenschaftsmanagement wird in das neue Thüringer Landesamt für Infrastruktur und Geoinformation im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr eingegliedert. Es bildet dort zusammen mit dem ebenfalls dort integrierten Landesamt für Bau und Verkehr die künftige Zentrale Bau- und Liegenschaftsverwaltung Thüringen Der Landesbetrieb Thüringer Landesrechenzentrum soll als zentraler IT-Dienstleister des Landes weiter profiliert werden. Die Dienstleistungen gegenüber den Kommunen soll auf freiwilliger Basis ausgebaut werden. Im Vorgriff auf ein Gesamtkonzept der Verwaltungsreform wurden mit dem Haushaltsbegleitgesetz das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen und - das Staatliche Amt zur Regelung offener Vermögensfragen in die Landesfinanzdirektion eingegliedert. Ab 2016 sollen von den 100 Stellen in 2012 noch rund 10 Stellen in der Landesfinanzdirektion verbleiben, um die Restaufgaben zu erledigen. Die Veränderungen in diesem Bereich werden von der betroffenen Fachgewerkschaft unkritisch gesehen. Das Bildungszentrum in Gotha bleibt erhalten und wird gestärkt. Die Ausgliederung des ThÜLIMA war bereits vorher beschlossene Sache. In 2014 werden nur noch die Serviceaußenstellen der 8 Finanzämter geschlossen. Eckpunkte: Geschäftsbereich des Thüringer Justizministeriums 1. Behördenkonzentration Gerichtsbarkeiten: Es erfolgt kein eigener Vorschlag zur Zusammenlegung oder Aufgabe von bestehenden Gerichten. Bis Ende 2013 wird der vorhandene Beschluss, die Arbeitsgerichte von 6 auf 4 zu reduzieren, umgesetzt. Das Justizministerium wird jedoch gebeten, die Erzielung von Effizienzgewinnen durch Zusammenlegung von Gerichten bei Berücksichtigung des Grundsatzes der Einräumigkeit weiter zu prüfen und Vorschläge zu einer gestrafften Landschaft der Gerichtsbarkeit zu machen. Gerichtsbarkeiten: Mit Behördenstrukturkonzept des Freistaats vom 5. März 2005 wurden bereits 7 Amtsgerichte geschlossen. Im Jahr 2013 folgte die Schließung von weiteren 2 Arbeitsgerichten in Jena und Eisenach. Eine weitere Schließung von Gerichtsstandorten ist für den tbb nicht nachvollziehbar.

16 Die Bürgernähe gerade der kleinen Amtsgerichte, die nicht nur für Prozesse, sondern für fast alle Lebensbereiche der Menschen zuständig sind, muss erhalten bleiben. Vor allem hier wird die Bedeutung der Justiz für jedermann erfahrbar. Wir wollen, dass die Justiz auch mit kleineren Amtsgerichten in der Fläche präsent und im Alltag erlebbar bleibt. Das ist für die Verankerung der Justiz in der Gesellschaft und für das Vertrauen in die Rechtsprechung wichtig und damit das entscheidende Element für eine effiziente Gerichtsstruktur. Zieht sich dagegen der Staat aus der Fläche zurück, besteht die Gefahr, dieses Feld undemokratischen Kräften im Land zu überlassen. Dies muss unter allen Umständen verhindert werden. Der grundgesetzlich geschützte Rechtsgewährungsanspruch muss für alle Bürger Thüringens erhalten bleiben. Justizvollzugsanstalten: Die Haftkapazitäten sind vor dem Hintergrund der absehbaren Gefangenenzahlentwicklung zu gestalten; dabei sind insbesondere die sich aus der Demografie ergebenden entlastenden Effekte (weniger und ältere Einwohner) zu berücksichtigen. Schließung von Justizvollzugsanstalten in Folge der Errichtung der Zweiländer- Justizvollzugsanstalt Sachsen-Thüringen in Zwickau; Schließung mindestens JVA Gera und Hohenleuben; Die mittelfristige Entscheidung über eine weitere Schließung ist je nach Entwicklung der Gefangenenzahl in Thüringen zu treffen. Damit fallen mindestens 2 Justizvollzugsanstalten als selbstständige Verwaltungseinheiten weg. 2. Standorte Der zuständige Fachminister wird überprüfen, welche der bisherigen Standorte entbehrlich sind oder beibehalten werden müssen. Mögliche Einsparungen von Liegenschaftskosten sind zu erschließen. Justizvollzugsanstalten: Der Thüringer Landesrechnungshof stellte am 22. Januar 2013 in seiner BERATUNG des Thüringer Landtags und der Thüringer Landesregierung nach 88 Abs. 2 ThürLHO fest: Die Grundsatzentscheidung zum Bau einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt mit dem Freistaat Sachsen für 164 Mio. Euro, davon 82 Mio. Euro Thüringer Anteil, beruhte auf unzureichenden Grundlagen. Die Vollzugskonzeption aus dem Jahr 2004 ist in großen Teilen überholt. Sie wird der heutigen Situation in den Anstalten nicht gerecht. Eine aktuelle konzeptionelle Gesamtplanung der künftigen Thüringer Justizvollzugsanstalt-Landschaft lag nicht vor und liegt auch bis heute nicht vor. Für den bislang geplanten Neubau mit 940 Haftplätzen, davon 470 für Thüringen, besteht kein Bedarf. Würden die Thüringer Vollzugsanstalten mit der Kapazität von insgesamt Plätzen ausgebaut, so wie vom Thüringer Justizministerium geplant, wäre das Haftplatzangebot mittelfristig deutlich zu hoch. Unnötige Baukosten und eine langfristige finanzielle Belastung des Landeshaushaltes für Betrieb und Unterhalt wären die Folgen. Zudem ist nicht erwiesen, dass der Bau einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt mit dem Freistaat Sachsen für Thüringen wirtschaftlich ist. Die Überlegungen des Thüringer Justizministeriums anlässlich der Prüfungsfeststellungen des Thüringer Rechnungshofs, die Anstaltsgröße um 100 Plätze zu reduzieren, weisen in die richtige Richtung. Gegenüber seinen ursprünglichen Plänen spart das Justizministerium damit rund 17 Mio. Euro ein. Aus Sicht des Rechnungshofs reichen die Sparbemühungen des Justizministeriums aber nicht aus. Verzichtet das Justizministerium vollständig auf den Bau der bislang geplanten Anstalt für

17 82 Mio. Euro und errichtet stattdessen neue Hafthäuser in vorhandenen Anstalten, spart der Freistaat 60 Mio. Euro. An der Aktualität dieser Ausführungen des Rechnungshofes hat sich nichts geändert. Eckpunkte: Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Bereits 2012 wurde eine Straffung der Schulämterstruktur beschlossen. Unter Berücksichtigung der sinkenden Schülerzahlen in den zurückliegenden Jahren wurden einschneidende Veränderungen im Bereich der Schulämter vorgenommen. Mit der zum 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Anordnung der Landesregierung über die Auflösung, die Errichtung und den Sitz der Staatlichen Schulämter in Thüringen wurde die Anzahl der Schulämter von 11 auf 5 gesenkt. 1. Behördenkonzentration Es wird ein Landesamt für Archivverwaltung, Denkmalpflege und Archäologie Thüringen durch Zusammenlegung nachfolgender, bislang organisatorisch und personell selbstständiger Behörden gebildet: - Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (TLDA), - 6 derzeit selbstständige Staatsarchive: Weimar (Hauptstaatsarchiv), Altenburg, Gotha, Greiz, Meiningen und Rudolstadt, die zuvor zum Thüringischen Landesarchiv zusammengelegt werden. Die zusammengelegten Behörden verlieren ihre Selbstständigkeit. Damit entsteht aus derzeit 7 selbstständigen Behörden ein neues Landesamt. Es ist zu begrüßen, dass die Vorschläge der Experten zur Aufgabenübertragung auf die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Schulträger im Bereich Schulämter und staatliche Spezialschulen keinen Eingang in das Konzept gefunden haben. Die geforderten Stellenabbauvolumina von Schule (einschließlich Hortkommunalisierung) muss in Anpassung der Prognosen stetig kritisch überprüft werden. Der geforderte Stellenabbau an den Schulen erscheint sehr hoch. Es ist ebenfalls zu begrüßen, dass die Verschmelzung der verbliebenen 5 Staatlichen Schulämter zu einem Landesschulamt resp. als Abteilung des TLVwA mit Außenstellen in der Konzeption nicht vorgesehen ist. Auch der von den Experten alternativ vorgeschlagenen Kommunalisierung der staatlichen Schulämter folgt der Regierungsentwurf nicht. Das ist positiv zu vermerken. Aufmerksam gemacht werden muss an dieser Stelle nochmals auf den seit 2011 einhergehenden überdurchschnittlich hohen Abbau von pädagogisch qualifizierten Schulaufsichtsbeamten in den fünf verbliebenen Schulämtern. Schon die bis 2020 in Aussicht genommene Zielgröße von 35 Fachbeamtenstellen gegenüber 86 des Jahres 2010 traf auf größte Besorgnis. In der Praxis erfolgt die Reduzierung jedoch noch durchgreifender. Bereits 2014 werden nur noch 40 der vormals 86 Schulaufsichtsbeamten Dienst verrichten. Das entspricht einer Reduzierung von 53,5 %. Bei der derzeitigen Aufgabenfülle der Schulämter erscheint die Anzahl der abzubauenden Stellen deutlich zu hoch, dies auch im Vergleich zu anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung. Aus unserer Sicht sollte die im Haushalt 2013/14 festgeschriebene Stellenzahl im Haushalt 2015/2016 eingefroren werden, andernfalls müsste der Aufgabenzuschnitt der Staatlichen Schulämter in der nächsten Legislaturperiode spürbar reduziert werden.

18 Eckpunkte: Geschäftsbereich des Thüringer Innenministeriums Im Geschäftsbereich des Thüringer Innenministeriums wird nur eine Veränderung vorgeschlagen. Dies deshalb, da der gesamte Polizeibereich durch die Polizeistrukturreform 2012 reformiert und so eine effektive Polizeistruktur geschaffen wurde. Der für den Polizeibereich im Stellenabbaukonzept 2020 vorgesehene Stellenabbau in Höhe von 915 Stellen wird dieser Reform zugeordnet. Außerdem erfolgt gegenwärtig eine Reform des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz. Für das Thüringer Landesamt für Statistik sowie für das Thüringer Landesverwaltungsamt wird Folgendes vorgeschlagen: - Das Thüringer Landesamt für Statistik bleibt als selbstständige Behörde bestehen und wird nicht in das Thüringer Landesverwaltungsamt eingegliedert. Jedoch bleibt das Amt aufgefordert, durch länderübergreifende Zusammenarbeit weiter kostensparende Synergien zu erschließen. - Das Thüringer Landesverwaltungsamt erfüllt weiter seine Bündelungsfunktion als zentrale Mittelbehörde in Thüringen. Einzig das Referat 530 (so genannte Zahlstelle EGFL/ELER) wird vom Landesverwaltungsamt auf das neue Landesamt für Ländlichen Raum und Landwirtschaft in den Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz verlagert. Die hier dargelegten Änderungen erscheinen sinnvoll.

19 Konzept für die Aus- und Fortbildungseinrichtungen des Freistaats Thüringen für die landeseigene Verwaltung

20 Eckpunkte: Aus- und Fortbildungseinrichtungen des Freistaats Thüringen für die eigene Landesverwaltung I. Bildungszentrum Gotha Das Bildungszentrum Gotha bleibt am Standort Gotha bestehen und wird gestärkt. Die dort durchzuführenden Aus- und Fortbildungen werden jedoch wie folgt neu strukturiert: 1. Die Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (ThürVFH) wird aufgelöst. Der Nachwuchs für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst im Fachbereich Kommunale und Staatliche Allgemeine Verwaltung wird künftig durch die Absolventen der Fachhochschule Nordhausen, Fachrichtung Public Management gestellt. Dadurch folgt der Freistaat Beispielen anderer Länder, die ebenfalls auf Absolventen ihrer Fachhochschulen zurückgreifen. Doppelkapazitäten werden so verschwinden. Außerdem entfällt der Anwärterstatus in diesem Bereich, was zu Einsparungen führt. 2. Es wird eine Steuerakademie Thüringen errichtet, in der folgende bisherige Einrichtungen integriert werden: - der bisherige Fachbereich Steuern der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (Aus- und Fortbildung des gehobenen Dienstes der Steuerverwaltung) und - die bisherige Landesfinanzschule (Aus- und Fortbildung des mittleren Dienstes der Steuerverwaltung). Durch Straffung der Ausbildungskapazitäten im Rahmen der integrierten Einrichtung kann bei Aufrechterhaltung hoher Qualität auf den demographiebedingten geringeren Bedarf der Nachwuchsgewinnung eingegangen werden. Einer Verlagerung der Steuerausbildung auf andere Länder wird nicht gefolgt, da ein Wirtschaftlichkeitsvergleich mit Hessen ergeben hat, dass sich gegenüber einer Eigenausbildung keine Kostenvorteile ergeben haben. 3. Die Projektgruppe Medien wird aus dem Bildungszentrum Gotha ausgegliedert und wird in das Thüringer Landesrechenzentrum integriert. 4. Die Thüringer Justizausbildungsstätten in denen die Ausbildung des mittleren Justizdienstes und des mittleren allgemeinen Justizvollzugsdienstes erfolgen, werden weiter auf den Prüfstand gestellt. Der Justizminister wird - angesichts der geringen Absolventenzahlen der letzten Jahre - gebeten weiter zu prüfen, wie die gesamten Ausbildungen künftig unter wirtschaftlichen Aspekten optimiert werden können. Dabei sind 2 Richtungen möglich: - Verlagerung der Ausbildung vom Standort Gotha in ein anderes Bundesland. Dies würde zur Schließung der Justizausbildungsstätten führen. - Verlagerung der Ausbildung von Anwärtern aus anderen Bundesländern in die Thüringer Justizausbildungsstätten bei mindestens kostendeckenden Zahlungen. 5. Die Landesfortbildungsstätte (Allgemeine Fortbildung der Bediensteten des Freistaats Thüringen) in Tambach-Dietharz wird geschlossen. Die Fortbildung wird künftig zentral im Bildungszentrum Gotha stattfinden, indem die Fortbildung die bisher in Tambach-Dietharz stattfand mit der bereits im Bildungszentrum Gotha befindlichen Allgemeinen Fortbildung zusammengeschlossen wird. Die landeseigene Liegenschaft in Tambach-Dietharz soll einer anderen Nutzung zugeführt werden oder veräußert werden (Einsparung von Liegenschaftskosten und Reisekostenerstattungen). 6. Die Thüringer Verwaltungsschule Weimar (Ausbildung des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes für kommunale und staatliche Behörden und entsprechende Ausbildung von kommunalen und staatlichen Angestellten so wie Fortbildung) wird im Benehmen mit den kommunalen Vertretern räumlich und organisatorisch in das Bildungszentrum Gotha

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