Berufliche Vorsorge bei Roche. Ein Überblick. Stand 1. Januar 2015

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1 Berufliche Vorsorge bei Roche Ein Überblick Stand 1. Januar 2015

2 Hinweis Die in dieser Broschüre verwendeten Personen- oder Funktionsbezeichnungen gelten für Frauen und Männer. Die umfassenden Bestimmungen finden Sie in den Vorsorgereglementen und Vorsorgeplänen der einzelnen Stiftungen der F. Hoffmann-La Roche AG; die Vorsorgereglemente und Vorsorgepläne gehen bei abweichenden Bestimmungen immer vor. Zudem kann es für durch den Arbeitgeber definierte Mitarbeitergruppen abweichende oder ergänzende Vorsorgepläne geben (siehe Reglement Art. 3). Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie die Sorgfaltspflicht im Umgang mit persönlichen Daten der versicherten Personen werden von den Vorsorgestiftungen der F. Hoffmann- La Roche AG sichergestellt. Steuerrechtliche Themen hat die versicherte Person mit der für sie zuständigen Steuerbehörde zu klären.

3 Vorwort Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Die Vorsorge in der Schweiz ist in der Bundesverfassung als 3-Säulen-Konzept verankert und festgehalten. Hierbei ergänzen sich die staatliche Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenvorsorge (AHV/IV), die berufliche Vorsorge (BVG) und die eigenverantwortliche Selbstvorsorge. Bei Roche wird die berufliche Vorsorge durch die Pensionskassen Roche abgedeckt. Diese haben eine lange Tradition und bestehen schon seit bald 100 Jahren, d.h. lange vor der Einführung der staatlichen Vorsorge 1948 (AHV/IV, 1. Säule) und der Einführung des Gesetzes über die berufliche Vorsorge 1985 (BVG, 2. Säule). Bei den beiden Roche-Pensionskassen, nämlich der Pensionskasse und der Zusatzvorsorge der F. Hoffmann-La Roche AG, handelt es sich um gut ausgebaute Vorsorgeeinrichtungen, die neben den gesetzlichen Mindestleistungen gemäss BVG zusätzlich überobligatorische Leistungen erbringen. Der Arbeitgeber finanziert hierbei erheblich mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge und übernimmt auch die Verwaltungskosten. Die beiden Stiftungen werden durch eine von Roche freiwillig errichtete und vollumfänglich durch sie finanzierte Stiftung für Mitarbeiter-Gewinn-beteiligung als Zusatz zur beruflichen Vorsorge ergänzt. Diese Vorsorgeeinrichtungen von Roche stellen, zusammen mit der staatlichen Vorsorge (1. Säule) und der eigenverantwortlichen Selbstvorsorge (3. Säule) den Mitarbeitenden bei Erreichen des Pensionsalters, bei Invalidität oder den Hinterbliebenen im Todesfall ein angemessenes Ersatzeinkommen sicher. Die Stiftungen werden von einem aus Arbeitnehmern und Arbeitgebern paritätisch zusammengesetzten Stiftungsrat geführt. Oberste Ziele des Stiftungsrats sind ein umsichtiger Umgang mit dem ihm anvertrauten Vermögen und die Wahrung einer angemessenen Balance zwischen Risiko und Rendite. Diese Broschüre erklärt den Aufbau und die Plandetails der Vorsorgeeinrichtungen von Roche auf vereinfachte Art und fördert damit das Verständnis für eine komplexe Materie. Ich wünsche Ihnen bei der Durchsicht viele nützliche Erkenntnisse. Dr. Gottlieb Keller Präsident des Stiftungsrats der Pensionskassen und Zusatzvorsorge der F. Hoffmann-La Roche AG Vorwort Berufliche Vorsorge bei Roche Ein Überblick 3

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5 Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 Inhaltsverzeichnis 5 Glossar 6 Vorsorge in der Schweiz 7 Berufliche Vorsorge bei Roche 2. Säule 8 Pensionskasse und Zusatzvorsorge 9 Aufnahmebedingungen 10 Finanzierung vom Beitrag zum Altersguthaben 11 Einkaufsmöglichkeiten 12 Freiwilliges Sparen 13 Pensionierung 14 Berechnung der Altersrente 15 Invalidität 16 Tod 17 Austritt 18 Scheidung und Wohneigentumsförderung (WEF) 19 Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung (MGB) 20 Weitere Informationen 21 Inhaltsverzeichnis Berufliche Vorsorge bei Roche Ein Überblick 5

6 Glossar AHV Die Abkürzung AHV steht für «Eidgenössische Alters- und Hinterlassenenversicherung» und entspricht der 1. Säule des schweizerischen 3-Säulen-Konzepts. Altersrente Die Altersrente ist eine Rente auf Lebenszeit, die bei der Pensionierung ausbezahlt wird. Die Höhe ist abhängig vom vorhandenen Altersguthaben und vom Umwandlungssatz. Altersguthaben Das Altersguthaben ist die Summe der Gutschriften und Zinsen inklusive eingebrachter Freizügigkeitsleistung und Einkäufen, abzüglich allfällig getätigter Vorbezüge. das Guthaben für Ihre Altersvorsorge sowie für die Absicherung der Risiken Invalidität und Tod gebunden bleibt. Ein Freizügigkeitskonto wird immer dann eröffnet, wenn Ihr Arbeitsverhältnis endet, die Austrittsguthaben jedoch nicht sofort oder nur teilweise an eine neue Vorsorgeeinrichtung überwiesen werden können. Freizügigkeitsleistung Beim Austritt aus den Pensionskassen haben Sie Anrecht auf ein Austrittsguthaben, genannt Freizügigkeitsleistung. Die Höhe der Freizügigkeitsleistung entspricht dem aktuellen Altersguthaben aus der Rentenversicherung, dem Kapitalsparplan, dem Freiwilligen Sparen und der MGB. IV Die Abkürzung IV steht für «Eidgenössische Invalidenversicherung». Austrittsleistung/Austrittsguthaben Siehe Freizügigkeitsleistung. BVG Die Abkürzung BVG steht für das «Bundesgesetz über die berufliche Alters,- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge» und regelt die obligatorischen Mindestleistungen der 2. Säule des schweizerischen 3-Säulen-Konzeptes. CHRIS Portal Auf dem CHRIS Portal unter «Benefits Ausweise PK/ZV und MGB & Berechnungstool» können Sie auf Ihre persönlichen Lohn- und Vorsorgeinformationen zugreifen. Insbesondere finden Sie hier Ihren persönlichen Versicherungsausweis, den Kontoauszug der Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung (MGB), persönliche Berechnungen bezüglich Einkauf, Austritt und Pensionierung sowie die Möglichkeit der Wahl des Beitrags für das Freiwillige Sparen. Einkommen Unter Einkommen ist das vom Arbeitgeber gemeldete jährliche Basissalär ohne Zulagen und Bonuszahlungen zu verstehen. Freiwilliges Sparen Das «Freiwillige Sparen» ist ein Bestandteil der Pensionskasse (PK) und der Zusatzvorsorge (ZV) und baut in Ergänzung zur Rentenversicherung ein separates Altersguthaben auf. Es dient als freiwillige Verbesserung der Kapitalleistungen im Falle von Alter, Invalidität oder Tod. Dies kann entweder durch eine Erhöhung der monatlichen Beiträge oder bei vorhandenen Einkaufsmöglichkeiten durch einen einmaligen Einkauf in das Freiwillige Sparen erfolgen. Freizügigkeitskonto Das Freizügigkeitskonto ist ein vorsorgegebundenes Konto bei einer externen Stiftung (z.b. bei einer Bank), bei dem Kapitalbezug Auszahlung des Altersguthabens als einmaliger Kapitalbetrag. Kapitalsparplan Der Kapitalsparplan ist ein Bestandteil der PK und baut in Ergänzung zur Rentenversicherung für jeden Versicherten ein persönliches Altersguthaben auf. Im Kapitalsparplan sind neben dem Einkommen auch allfällige Bonuszahlungen und Schichtzulagen enthalten. Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung (MGB) Die MGB beteiligt Mitarbeitende mit einem unbefristeten lokalen Arbeitsvertrag in der Schweiz am Reingewinn des Unternehmens. Rentenversicherung Die Rentenversicherung baut für jeden Mitarbeitenden ein Altersguthaben auf und versichert die Leistungen in den Risikofällen Invalidität und Tod. Umwandlungssatz Der Umwandlungssatz ist ein Faktor zur Berechnung der Rente. Mit dem Umwandlungssatz wird das Altersguthaben in eine jährliche Altersrente umgewandelt. UVG Die Abkürzung UVG steht für «Bundesgesetz über die Unfallversicherung» und ist Bestandteil der beruflichen Vorsorge in der Schweiz. Die Unfallversicherung von Roche ist die SUVA, sie deckt bei Unfällen die Heilungskosten sowie allfällige Rentenleistungen. Versicherungsausweis Der Versicherungsausweis weist Ihre individuell versicherten Vorsorgeleistungen sowie Ihr aktuelles Altersguthaben aus. 6 Berufliche Vorsorge bei Roche Ein Überblick Glossar

7 Vorsorge in der Schweiz Die Vorsorgeeinrichtungen in der Schweiz versichern Sie und Ihre Familienangehörigen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Diese Vorsorge beruht auf dem Grundsatz des 3-Säulen-Konzepts. 1. Säule Staatliche Vorsorge 2. Säule Berufliche Vorsorge 3. Säule Private Vorsorge AHV/IV Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung PK Pensionskassen (inkl. BVG-/UVG-Obligatorium) 3a Gebundene Vorsorge 3b Individuelles Sparen Existenzsicherung Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung Freiwillige, individuelle Ergänzung 1. Säule Staatliche Vorsorge Die 1. Säule ist obligatorisch und umfasst die staatliche Vorsorge im Rahmen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und der Invalidenversicherung (IV). Sie dient der Sicherung des Existenzbedarfs bei Ausfall des Erwerbseinkommens infolge Alter, Invalidität oder Tod. 2. Säule Berufliche Vorsorge Die 2. Säule, auch Pensionskasse (PK) genannt, soll die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung ermöglichen. Die berufliche Vorsorge ergänzt die staatliche Vorsorge und ist für Mitarbeitende von Roche obligatorisch. Bei einem Unfall werden zusätzlich Leistungen der Eidgenössischen Unfallversicherung (UVG) erbracht. Bei Roche umfasst die berufliche Vorsorge die drei Stiftungen Pensionskasse, Zusatzvorsorge und Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung. 3. Säule Private Vorsorge Die 3. Säule dient der privaten Vorsorge und ist freiwillig. Es wird unterschieden zwischen der Säule 3a und der Säule 3b. Die Säule 3a ist an gesetzliche Auflagen gebunden, geniesst dafür aber Steuervorteile. Die Säule 3b entspricht Ihrem individuellen Sparen zur Selbstvorsorge. Hinweis: Mindestvorschriften BVG Das Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) enthält Mindestvorschriften, d.h., jede Pensionskasse muss die vorgeschriebenen Mindestleistungen in CHF, auch Obligatorium genannt, erfüllen und nachweisen. Die Pensionskassen von Roche gewähren neben diesen Vorgaben auch überobligatorische Leistungen, welche die Mindestvorschriften übertreffen. Vorsorge in der Schweiz Berufliche Vorsorge bei Roche Ein Überblick 7

8 Berufliche Vorsorge bei Roche 2. Säule Die berufliche Vorsorge bei Roche umfasst die drei Stiftungen Pensionskasse, Zusatzvorsorge und Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung. In welchen dieser Stiftungen Sie versichert sind, hängt vom Arbeitsvertrag und vom Einkommen ab. Sie können gleichzeitig mehreren Stiftungen angeschlossen sein. Stiftung Pensionskasse Stiftung Zusatzvorsorge Stiftung Mitarbeiter- Gewinnbeteiligung Arbeitsvertrag Arbeitsvertrag ab 3 Monaten Arbeitsvertrag ab 3 Monaten Arbeitsvertrag unbefristet 100 Einkommen ab CHF bis CHF p.a. Einkommen ab CHF bis CHF p.a. Einkommen nicht relevant, ab 20% Beschäftigungsgrad sowie Lehrlinge Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG nachstehend PK genannt Die PK bildet die Grundlage der zukünftigen Altersleistungen und versichert Sie und Ihre Familie zusätzlich zur AHV gegen die wirtschaftlichen Folgen von Invalidität und Tod infolge Krankheit. Die PK übersteigt die Mindestvorschriften gemäss BVG und berücksichtigt Einkommen bis zu einem Maximum von CHF pro Jahr. Die Voraussetzung für die Aufnahme in die PK ist ein Arbeitsvertrag von mindestens 3-monatiger Dauer. Zusatzvorsorge der F. Hoffmann-La Roche AG nachstehend ZV genannt Die ZV ergänzt die PK und versichert Einkommen über CHF Auch in der ZV ist die Voraussetzung für die Aufnahme ein mindestens 3-monatiger Arbeitsvertrag. Stiftung der F. Hoffmann La-Roche AG für Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung nachstehend MGB genannt Die MGB hat den Zweck, Angestellte mit einem unbefristeten lokalen Schweizer Arbeitsvertrag am Reingewinn des Unternehmens zu beteiligen. Der Kapitalanspruch aus der Stiftung MGB ist unabhängig vom Einkommen und wird aufgrund des Beschäftigungsgrads (mindestens 20%) pro rata aus Zuwendungen von Roche sowie aus den erwirtschafteten Kapitalerträgen finanziert. Weitere Informationen zur MGB finden Sie auf Seite 20. Versichertes Einkommen Die PK versichert Einkommen bis zum Höchstwert der vierfachen maximalen AHV-Rente. Die ZV versichert Einkommen, welche dieses Maximum übersteigen. Somit gilt: Versichertes Einkommen der ZV = Gesamteinkommen abzüglich in der PK versichertes Einkommen. 8 Berufliche Vorsorge bei Roche Ein Überblick Berufliche Vorsorge bei Roche 2. Säule

9 Pensionskasse und Zusatzvorsorge Die Stiftungen PK und ZV setzen sich aus der Rentenversicherung, dem Kapitalsparplan und dem Freiwilligen Sparen zusammen, wobei der Kapitalsparplan nur in der PK enthalten ist. Stiftung Pensionskasse Stiftung Zusatzvorsorge 100 Einkommen ab CHF bis CHF p.a. Einkommen ab CHF bis CHF p.a. Rentenversicherung Kapitalsparplan Freiwilliges Sparen Rentenversicherung Freiwilliges Sparen Rentenversicherung Die Rentenversicherung ist eine Versicherung, die im Falle von Invalidität und Tod infolge Krankheit den Erwerbsausfall durch eine Rentenleistung ersetzt. Zusätzlich zu dieser Risikoversicherung führt die Rentenversicherung für jeden Versicherten ein Konto mit seinem persönlichen Altersguthaben, welches zum Zeitpunkt der Pensionierung als lebenslange Altersrente oder als Kapitalabfindung bezogen werden kann. Kapitalsparplan Der Kapitalsparplan baut in Ergänzung zur Rentenversicherung für jeden Versicherten ein separates Altersguthaben auf. Im Unterschied zur Rentenversicherung enthält der Kapitalsparplan keine Risikoversicherung. Zudem sind im Kapitalsparplan neben dem Einkommen auch allfällige Bonuszahlungen und Schichtzulagen enthalten. Freiwilliges Sparen Sie können freiwillige Sparbeiträge in die PK und bei entsprechendem Einkommen in die ZV einzahlen. Das Freiwillige Sparen baut in Ergänzung zur Rentenversicherung und zum Kapitalsparplan ein zusätzliches Altersguthaben auf. Dieses Altersguthaben erhöht im Falle von Alter, Invalidität oder Tod die Kapitalleistungen Ihrer beruflichen Vorsorge. Anmerkung Sofern nichts anderes erwähnt ist, gelten die nachstehenden Ausführungen zur Rentenversicherung und zum Freiwilligen Sparen jeweils sowohl für die PK als auch für die ZV. Pensionskasse und Zusatzvorsorge Berufliche Vorsorge bei Roche Ein Überblick 9

10 Aufnahmebedingungen Sofern Sie die Aufnahmebedingungen erfüllen, werden Sie beim Antritt des Arbeitsverhältnisses automatisch in der PK und bei entsprechendem Einkommen in der ZV versichert. Wann Ihre Beitragspflicht beginnt und wie sich diese zusammensetzt, hängt von Ihrem Alter ab. Rentenversicherung (PK und ZV) Kapitalsparplan (nur PK) Freiwilliges Sparen (PK und ZV) Beginn Beitragspflicht: Ab Alter 18: nur Risiken Ab Alter 20: Risiken und Alterssparen Beginn Beitragspflicht: Ab Alter 30: auf Einkommen Ab Alter 18: auf Bonuszahlungen Ab Alter 25: auf Schichtzulagen Beginn Beitragsmöglichkeit: Ab Alter 20 Aufnahmebedingungen Beim Eintritt in die Firma werden Sie automatisch in die berufliche Vorsorge von Roche aufgenommen, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Ihr Arbeitsverhältnis dauert länger als 3 Monate. Ihr Einkommen übersteigt den gesetzlichen Mindestbetrag gemäss BVG. Sie haben das 17. Altersjahr vollendet. Altersabhängige Versicherung Ihre Versicherung setzt sich in Abhängigkeit vom Alter unterschiedlich zusammen (siehe obere Grafik). Die Aufnahme erfolgt beim Eintritt oder am 1. Januar des entsprechenden Geburtsjahres. Freizügigkeitsleistungen von früheren Vorsorgeeinrichtungen Beim Eintritt in die Firma sind Freizügigkeitsleistungen von früheren Vorsorgeeinrichtungen an die Pensionskassen von Roche zu überweisen. Beispiel: Zusammensetzung der Beitragspflicht Versicherter, 55-jährig, festangestellt, Einkommen CHF p. a., zuzüglich Bonus, keine Schichtarbeit Beitragsform Pensionskasse Zusatzvorsorge Rentenversicherung Risiken und Alterssparen JA JA Kapitalsparplan auf Einkommen auf Bonuszahlungen auf Schichtzulagen JA JA NEIN Freiwilliges Sparen freiwillig möglich möglich 10 Berufliche Vorsorge bei Roche Ein Überblick Aufnahmebedingungen

11 Finanzierung vom Beitrag zum Altersguthaben Die PK und die ZV werden aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen sowie aus erwirtschafteten Kapitalerträgen finanziert. Aus diesen Beiträgen entstehen Gutschriften auf Ihre persönlichen Altersguthaben und es werden die Risikofälle Invalidität und Tod versichert. Kapitalerträge Persönliche Altersguthaben Kapitalsparplan Arbeitgeberbeiträge Gutschriften + Zinsen Rentenversicherung Arbeitnehmerbeiträge (= Lohnabzüge) PK/ZV Risikofälle Invalidität/Tod Freiwilliges Sparen Beiträge Die Arbeitnehmerbeiträge werden monatlich direkt vom Einkommen abgezogen und zusammen mit den Arbeitgeberbeiträgen an die jeweilige Stiftung überwiesen. Rentenversicherung: Die individuellen Arbeitnehmerbeitragssätze bleiben während der ganzen Versicherungsdauer unverändert und machen rund 1 3 der Beiträge aus. Roche als Arbeitgeber leistet pauschal rund 2 3 der Beiträge. Kapitalsparplan: Die Arbeitnehmerbeitragssätze sind altersabhängig, die Arbeitgeberbeitragssätze bleiben während der ganzen Versicherungsdauer unverändert. Freiwilliges Sparen: Sie können im Rahmen der Pläne «Medium» und «High» Ihre Beitragssätze auf Wunsch erhöhen. Der Arbeitgeber leistet keine Beiträge. Gutschriften Aus den verschiedenen Beiträgen schreiben die Stiftungen Ihrem persönlichen Altersguthaben monatliche Gutschriften und Zinsen gut. Die Höhe der Gutschriften ist altersabhängig, d.h., je älter Sie sind, umso höhere Gutschriften erhalten Sie. Zudem wird ein Teil der Beiträge aus der Rentenversicherung für die Versicherung der Risiken Invalidität und Tod verwendet. Wahl der Beiträge im Freiwilligen Sparen Jährlich von November bis Dezember können Sie im CHRIS Portal unter «Benefits Ausweise PK/ZV und MGB & Berechnungstool» die Sätze des Beitrags für das Freiwillige Sparen in der PK und der ZV wählen. Ab Januar des Folgejahres werden die zusätzlichen Beiträge monatlich direkt mit Ihrem Lohn abgerechnet. Die Wahl ist für mindestens 1 Jahr gültig und wird automatisch weitergeführt, sofern keine erneute Änderung im CHRIS Portal vorgenommen wird. Finanzierung vom Beitrag zum Altersguthaben Berufliche Vorsorge bei Roche Ein Überblick 11

12 Einkaufsmöglichkeiten Wer sich in die berufliche Vorsorge einkauft, profitiert von einer unmittelbaren Verbesserung der Alters- und Risikoleistungen. Einkaufsmöglichkeit (= fehlende Altersguthaben) Altersguthaben bei Eintritt Alter 20/25 (bzw. nach Einkauf) Altersguthaben bei späterem Eintritt Altersguthaben Alter 20/25 Eintritt Pensionierung Zeit Wie entstehen Einkaufsmöglichkeiten? Einkaufsmöglichkeiten entstehen, wenn aufgrund des Einkommens und des Alters rechnerisch das maximal mögliche Altersguthaben höher ist als das aktuell vorhandene. Zu den häufigsten Ursachen für die Entstehung von Einkaufsmöglichkeiten zählen Lohnerhöhungen sowie ein erst späterer Eintritt in die Pensionskasse. Vorteile des Einkaufs Ihre Altersguthaben werden erhöht. Die Leistungen der Rentenversicherung im Falle von Invalidität und Tod werden erhöht. Einkäufe gelten als verhältnismässig sichere Anlage. In der Schweiz können Einkäufe steuerliche Vorteile bieten. Nachteile des Einkaufs Die Gelder sind langfristig gebunden, ein Bezug ist nur eingeschränkt möglich. Sie können keinen Einfluss auf die Anlagestrategie nehmen. Sofern keine anspruchsberechtigten Erben gemäss Reglement vorhanden sind, bleiben die Guthaben im Todesfall als Solidaritätsbeitrag in der PK. Einschränkungen Kapitalbezüge: Wurden Einkäufe getätigt, so dürfen innerhalb der nächsten 3 Jahre nach Einzahlung weder aus der PK noch aus der ZV Leistungen in Kapitalform bezogen werden. WEF: Besteht ein Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF), ist ein Einkauf nicht gestattet. Zugezogene: Sind Sie aus dem Ausland zugezogen und haben noch nie einer Vorsorgeeinrichtung angehört, dürfen Sie sich in den ersten 5 Jahren nach Eintritt jährlich mit höchstens 20% des versicherten Einkommens in die PK einkaufen. Freiwilliges Sparen: Einkäufe in das Freiwillige Sparen sind bis 3 Jahre vor der Pensionierung möglich. 12 Berufliche Vorsorge bei Roche Ein Überblick Einkaufsmöglichkeiten

13 Freiwilliges Sparen Das Freiwillige Sparen ist ein zusätzlicher Plan innerhalb der PK und der ZV, mit welchem der Arbeitnehmer durch eine freiwillige Erhöhung der Pensionskassenbeiträge ein zusätzliches Altersguthaben ansparen kann. Einkaufsmöglichkeit Rückwirkend bis Alter 20 Freiwilliges Sparen: Höhere zukünftige Beiträge führen zu höherem Altersguthaben Altersguthaben mit Freiwilligem Sparen Altersguthaben ohne Freiwilliges Sparen Altersguthaben Alter 20 Heute: Wahl Freiwilliges Sparen Pensionierung Zeit So funktioniert das Freiwillige Sparen Beitragswahl: Beim Freiwilligen Sparen ist die Beitragshöhe individuell wählbar, wobei zwischen den Plänen «Medium» und «High» unterschieden wird. Die Wahl kann jährlich von November bis Dezember im CHRIS Portal vorgenommen werden und gilt ab Januar des Folgejahres für mindestens ein Kalenderjahr. Erfolgt keine Wahl, bleibt die Beitragshöhe des Vorjahres bestehen. Die zusätzlichen Beiträge werden bequem mit dem Lohn abgerechnet. Finanzierung: Die Finanzierung erfolgt ausschliesslich aus den zusätzlich gewählten Beiträgen des Arbeitnehmers, der Arbeitgeber leistet keine Beiträge an das Freiwillige Sparen. Einkaufsmöglichkeiten: Einkäufe sind rückwirkend bis Alter 20 möglich und erfolgen nach der reglementarischen Prioritätenordnung. Pensionierung: Das Guthaben aus dem Freiwilligen Sparen wird bei Pensionierung zwingend in Kapitalform ausbezahlt. Invalidität und Tod: Im Falle einer Vollinvalidität erhalten Sie das Altersguthaben Freiwilliges Sparen als einmalige Kapitalleistung ausbezahlt. Im Todesfall wird das Guthaben gemäss reglementarischer Begünstigtenordnung ausbezahlt. Verzinsung: Die Verzinsung innerhalb der jeweiligen Stiftung (PK/ZV) ist für alle Pläne gleich hoch. Berechnungsbeispiel: Freiwilliges Sparen, Annahme Gesamteinkommen: CHF in CHF p.a. Basic Medium* in CHF p.a. High* in CHF p.a. Gesamteinkommen: Versichertes Einkommen PK: Kein zusätzlicher Beitrag 1,75% ,50% Versichertes Einkommen ZV: Kein zusätzlicher Beitrag 2,35% 169 4,70% 338 * Die Angaben gelten in % des versicherten Lohnes und werden zusätzlich zu den reglementarischen Beiträgen in Abzug gebracht. Freiwilliges Sparen Berufliche Vorsorge bei Roche Ein Überblick 13

14 Pensionierung Bei der PK und der ZV von Roche liegt das ordentliche Pensionsalter für Frauen und Männer bei 65 Jahren. Bei der AHV gilt für Frauen das Rentenalter 64. Eine vorzeitige Pensionierung ist frühestens ab Alter 60 möglich, hat aber tiefere Leistungen zur Folge. Freiwilliges Sparen Einmalige Kapitalleistung Altersguthaben Rentenversicherung Altersguthaben Kapitalsparplan oder Lebenslängliche Altersrente (inkl. mitversicherter Hinterlassenenleistung) Wahlmöglichkeit Zum Zeitpunkt der Pensionierung haben Sie in der Rentenversicherung und im Kapitalsparplan die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente, einem einmaligen Kapitalbezug oder einer Mischform. Das Altersguthaben aus dem Freiwilligen Sparen kann nur als Kapital bezogen werden, ein Rentenkauf ist nicht möglich. Unterschied zwischen Kapitalbezug und Rentenbezug Rentenbezug: Die Rente beginnt ab Pensionierung und wird lebenslänglich ausgerichtet. Im Todesfall sind die Hinterbliebenen auch im Ruhestand durch eine Ehegatten- bzw. Waisenrente gesichert. Kapitalbezug: Beim Kapitalbezug wird das gesamte Altersguthaben auf einmal ausbezahlt und Sie können dessen Verwendung den eigenen Bedürfnissen anpassen. Im Todesfall besteht keine Versicherungsdeckung mehr. Altersguthaben bei Pensionierung Die persönlichen Altersguthaben setzen sich zusammen aus: den monatlichen Gutschriften und Zinsen, allfällig eingebrachten Freizügigkeitsleistungen und Einkäufen, abzüglich allfällig getätigter Vorbezüge. Zur Berechnung der Altersguthaben bei Pensionierung werden die aktuellen Altersguthaben sowie die noch erwarteten Gutschriften mit einem angenommenen Zinssatz auf Alter 65 hochgerechnet. 14 Berufliche Vorsorge bei Roche Ein Überblick Pensionierung

15 Berechnung der Altersrente Zum Zeitpunkt der Pensionierung besteht die Möglichkeit, die angesparten Altersguthaben mittels Umwandlungssatz in eine lebenslange Rente umzuwandeln. Der Umwandlungssatz wird durch die Höhe der Kapitalerträge und die Lebenserwartung beeinflusst. Umwandlungssatz 5,8% 6,1% 6,6% 6,8% 7,2% Kapitalerträge Lebenserwartung Lebenserwartung Kapitalerträge Umwandlungssatz Der Umwandlungssatz steht in engem Zusammenhang mit der Lebenserwartung der jeweiligen Rentengeneration und den effektiven Kapitalerträgen: Lebenserwartung: Je höher die durchschnittliche Lebenserwartung ist, desto länger wird Rente bezahlt und desto tiefer ist der Umwandlungssatz. Kapitalerträge: Wenn die Kapitalerträge sinken, so wachsen die Zinserträge weniger stark an als erwartet, was zu einer Reduktion des Umwandlungssatzes führt. Für Guthaben der ZV und der MGB werden in der PK andere Umwandlungssätze angewendet. Berechnung der Altersrente Die Altersrente wird wie folgt berechnet: Altersguthaben bei Pensionierung Umwandlungssatz = lebenslange Jahresrente. Eine vorzeitige Pensionierung ist ab dem 60. Altersjahr möglich. Dabei wird der Umwandlungssatz pro Jahr um 0,15% gekürzt und das Altersguthaben fällt aufgrund der fehlenden Beitragsjahre kleiner aus. Berechnung der PK-Altersrente bei ordentlicher sowie vorzeitiger Pensionierung Beispiel: Jährliches Einkommen von ca. CHF , volle Beitragsjahre Altersguthaben Umwandlungssatz Berechnung der Altersrente in CHF Alter 65 CHF ,1% Alter 60 CHF ,35% ,1% = Rente p.a. bzw pro Monat ,35% = Rente p.a. bzw pro Monat Berechnung der Altersrente Berufliche Vorsorge bei Roche Ein Überblick 15

16 Invalidität Wenn Sie vor Bezug einer Altersrente infolge Krankheit im Sinne der IV erwerbsunfähig werden, so haben Sie neben der Invalidenrente aus der 1. Säule einen Anspruch auf Invalidenleistungen aus der PK und falls vorhanden aus der ZV. Einkommen Lohn bzw. Lohnfortzahlung Invalidenrente/Invalidenkinderrente Rentenversicherung Kapitalauszahlung* Kapitalsparplan Freiwilliges Sparen Erwerbsunfähigkeit Ehegattenrente/Waisenrente Tod des Rentenbezügers Alter * Nur bei Vollinvalidität Invalidenrente Wenn Sie infolge Krankheit arbeitsunfähig werden, erhalten Sie in den ersten 24 Monaten eine Lohnfortzahlung von Roche. Wenn Sie danach im Sinne der IV als erwerbsunfähig gelten, wird aus der Rentenversicherung der PK und der ZV abhängig vom Invaliditätsgrad eine lebenslängliche Invalidenrente ausbezahlt. Bei Invalidität durch Unfall ergänzt die Unfallversicherung SUVA die Rentenleistungen. Kapitalauszahlung Wenn Sie Anspruch auf eine volle Invalidenrente haben, bekommen Sie Ihre aktuellen Altersguthaben aus dem Kapitalsparplan und dem Freiwilligen Sparen als einmalige Kapitalleistung ausbezahlt. Bei einer Teilinvalidität bleiben die Altersguthaben weiterhin in der entsprechenden Stiftung und werden gemäss dem neuen Arbeitspensum weitergeführt. Invaliditätsgrad Die Beurteilung des Invaliditätsgrades erfolgt durch einen rechtsgültigen Entscheid der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV). Vollinvalidität: Wenn Sie im Sinne der IV mindestens zu 70% invalid sind, haben Sie Anspruch auf eine volle Invalidenrente. Teilinvalidität: Bei einer Invalidität ab 40% besteht gesetzlich Anspruch auf eine Viertelsrente, ab 50% auf eine halbe Rente, ab 60% auf eine Dreiviertelsrente und ab 70% auf eine volle Rente. 16 Berufliche Vorsorge bei Roche Ein Überblick Invalidität

17 Tod Tritt vor Erreichen des Pensionierungsalters der Tod ein, können für die Hinterbliebenen Ansprüche auf Hinterlassenenleistungen entstehen. Die Auszahlung der Leistungen erfolgt gemäss der reglementarischen Begünstigtenordnung in vorgegebener Reihenfolge. Einkommen Lohn bzw. Besoldungsnachschuss Ehegattenrente/Waisenrente Rentenversicherung Kapitalauszahlung Kapitalsparplan Freiwilliges Sparen Tod des Versicherten Alter Ehegattenrente/Waisenrente Im Todesfall werden aus der Rentenversicherung Rentenleistungen an folgende Anspruchsberechtigte ausbezahlt: Ehegatten oder eingetragene Partner Lebenspartner Kinder und Pflegekinder mit Anspruch auf Waisenrente. Hinterlässt der Verstorbene keine anspruchsberechtigten Personen, fällt das angesparte Altersguthaben der Rentenversicherung samt Zinsen solidarisch an die entsprechende Stiftung. Kapitalauszahlung Die angesparten Altersguthaben aus dem Kapitalsparplan und dem Freiwilligen Sparen werden als einmalige Kapitalleistung in folgender Reihenfolge ausbezahlt an: Ehegatten oder eingetragene Partner Kinder mit Anspruch auf Waisenrente Lebenspartner sowie Personen, die vom Versicherten in erheblichem Mass unterstützt worden sind Kinder ohne Anspruch auf Waisenrente sowie Eltern und Geschwister. Hinterlässt der Verstorbene keine anspruchsberechtigten Personen, fällt das angesparte Altersguthaben inklusive Zinsen solidarisch an die entsprechende Stiftung. Wer gilt als Lebenspartner und hat Anrecht auf eine Ehegattenrente? Für den Lebenspartner besteht Anspruch auf Hinterlassenenleistung, wenn er: vom Versicherten in erheblichem Mass unterstützt worden ist oder mit dem Versicherten in den letzten 5 Jahren bis zu seinem Tod im gleichen Haushalt gelebt und eine eheähnliche Gemeinschaft geführt hat oder für den Unterhalt von mindestens einem gemeinsamen Kind aufkommen muss. Voraussetzung sind zudem ein gemeinsam geführter Haushalt (Wohngemeinschaft) und das Vorliegen einer ausschliesslichen Zweierbeziehung. Tod Berufliche Vorsorge bei Roche Ein Überblick 17

18 Austritt Der Austritt aus der Firma bedingt auch einen Austritt aus der PK und der ZV. Beim Austritt haben Sie Anrecht auf eine Austrittsleistung; diese wird in der Regel zweckgebunden überwiesen. Eine Barauszahlung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Austritt aus PK und ZV Zweckgebundene Überweisung Barauszahlung Zweckgebundene Überweisung In folgenden Fällen wird bei einem Austritt aus der PK und der ZV Ihr Altersguthaben nicht einfach ausbezahlt, sondern Sie müssen das Guthaben wieder zweckgebunden anlegen: Neuer Arbeitgeber in der Schweiz: Die gesamte Austrittsleistung wird an die Vorsorgeeinrichtung Ihres neuen Arbeitgebers überwiesen. Kein neuer Arbeitgeber, Wohnsitz in der Schweiz: Die gesamte Austrittsleistung geht auf ein Freizügigkeitskonto bzw. an eine Freizügigkeitsstiftung Ihrer Wahl. Wegzug in ein EU-/EFTA-Land: Das obligatorische Altersguthaben gemäss BVG wird auf ein Freizügigkeitskonto bzw. an eine Freizügigkeitsstiftung überwiesen. Die überobligatorischen Guthaben können auf Wunsch in bar bezogen werden. Barauszahlung Eine Barauszahlung Ihrer Austrittsguthaben ist nur in folgenden Ausnahmefällen möglich: Selbständigkeit Geringfügigkeit: Ihre Austrittsleistung ist kleiner als Ihr Jahresbeitrag. Wegzug in ein Land ausserhalb der EU/EFTA Wie setzt sich das Austrittsguthaben zusammen? Die Höhe der Austrittsguthaben besteht aus dem bis zum Austritt angesparten Altersguthaben inklusive Zinsen. Hierzu gehören alle Guthaben aus der Rentenversicherung, aus dem Kapitalsparplan und, sofern Beiträge einbezahlt wurden, aus dem Freiwilligen Sparen. 18 Berufliche Vorsorge bei Roche Ein Überblick Austritt

19 Scheidung und Wohneigentumsförderung (WEF) Das Gesetz sieht vor, dass Vorsorgegelder der 2. Säule bei einer Scheidung oder zwecks Förderung von Wohneigentum bezogen werden können. Ein solcher Bezug bedeutet eine Kürzung der Alters-, Invaliditäts- und Hinterlassenenleistung. Altersguthaben Scheidung Teilung Altersguthaben Vorbezug Altersguthaben WEF Scheidung Bei einer Scheidung oder Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft werden die während der Ehe erworbenen Altersguthaben durch den Scheidungsrichter geteilt und die PK angewiesen, die Leistungen gemäss Urteil zu entrichten. Kommt es aufgrund einer Ausgleichszahlung zur Reduktion des bestehenden Altersguthabens, bedeutet dies für den Betroffenen eine Kürzung der Alters- und Risikoleistungen Invalidität und Tod. Wohneigentumsförderung Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen können Sie maximal alle 5 Jahre einen Teil Ihrer Altersguthaben (Minimum CHF ) zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum wie folgt einsetzen: Vorbezug: Ein Vorbezug bedeutet eine Reduktion des Altersguthabens und somit eine Kürzung der Alters- und Risikoleistungen. Verpfändung: Bei einer Verpfändung dient das eingesetzte Kapital als Sicherheit und bleibt in der PK, es kommt nicht zu einer Leistungskürzung. Kompensationsmöglichkeiten Scheidung: Leistungskürzungen, die durch eine Scheidung entstanden sind, können durch entsprechende Einkäufe wieder kompensiert werden. WEF: Eine Rückzahlung der mittels WEF vorbezogenen Altersguthaben ist möglich, wobei die Mindestrückzahlung CHF beträgt. Zwingend wird die Rückzahlung des WEF-Vorbezugs, wenn das Wohneigentum verkauft oder nicht mehr für den Eigenbedarf verwendet wird. Scheidung und Wohneigentumsförderung (WEF) Berufliche Vorsorge bei Roche Ein Überblick 19

20 Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung (MGB) Die MGB hat den Zweck, Angestellte am Reingewinn des Unternehmens zu beteiligen. Der Kapitalanspruch aus der MGB ist unabhängig vom Einkommen und wird je nach Beschäftigungsgrad pro rata aus Zuwendungen von Roche und erwirtschafteten Kapitalerträgen finanziert. So funktioniert die MGB Aufnahmebedingung: Von der MGB profitieren, unter Vorbehalt von Sonderfällen, Mitarbeitende von Roche mit einem unbefristeten lokalen Arbeitsvertrag in der Schweiz (Beschäftigungsgrad mindestens 20%) sowie Lehrlinge. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Aufnahme automatisch. Finanzierung: Die Finanzierung erfolgt aus Zuwendungen vom Arbeitgeber und den erwirtschafteten Kapitalerträgen. Die Arbeitnehmer leisten keine Beiträge an die MGB. Einkaufsmöglichkeiten: Bei der MGB gibt es keine Einkaufsmöglichkeiten. Pensionierung: Die Versicherten können das Kapital aus der MGB beziehen und/oder mit dem MGB-Guthaben in der PK eine lebenslange Rente kaufen. Invalidität oder Tod: Im Falle einer Vollinvalidität erhalten Sie das MGB-Guthaben als einmalige Kapitalleistung ausbezahlt. Im Todesfall wird das MGB-Guthaben gemäss reglementarischer Erbfolge ausbezahlt. Austritt: Erfolgt aufgrund einer Kündigung ein Austritt aus der Firma, so gelangt das MGB-Guthaben nach den Bestimmungen des Freizügigkeitsgesetzes zur Auszahlung. Scheidung: Gemäss Urteil vom Scheidungsrichter kann ein Teil des während der Ehe angesparten MGB-Guthabens auf den anderen Ehegatten übertragen werden. Wohneigentumsförderung (WEF): Eine Verpfändung oder ein Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung ist nicht möglich. Anteile am Stiftungsvermögen Die jährliche Zuwendung wird in Anteile am Stiftungsvermögen umgerechnet. Für jeden Begünstigten wird ein separates Konto geführt, aus dem die auf ihn entfallenden Anteile und deren Wert hervorgehen. Jeder Begünstigte ist im Verhältnis zu seinen Anteilen an den Erträgen sowie den Kapitalgewinnen und -verlusten des Stiftungsvermögens beteiligt. 20 Berufliche Vorsorge bei Roche Ein Überblick Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung (MGB)

21 Weitere Informationen Für eine persönliche Beratung steht Ihnen unser Beratungsteam gerne zur Verfügung. Zudem finden Sie weitere Informationen, Merkblätter und Berechnungstools im Intranet oder im jeweiligen Reglement. CHRIS Portal Auf dem CHRIS Portal unter «Benefits meine Versicherung» finden Sie: Ihren persönlichen Versicherungsausweis und Ihren MGB-Kontoauszug Persönliche Berechnungen bezüglich Einkauf, Austritt und Pensionierung Wahl des Beitrags für das Freiwillige Sparen Pensionskassen im Intranet Im Intranet unter dem Thema «Vorsorge» finden Sie wichtige Informationen zur PK, ZV und MGB: Das Beratungsteam der beruflichen Vorsorge bei Roche Weitere Informationen über die Personalvorsorge inklusive Merkblättern Erklärungen zum Versicherungsausweis Aktuelle Reglemente und Vorsorgepläne: Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG Vorsorgereglement, gültig ab 1. Januar 2015 Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen, gültig seit 1. Januar 2014 Zusatzvorsorge der F. Hoffmann-La Roche AG Vorsorgereglement, gültig ab 1. Januar 2015 Vorsorgeplan Zusatzvorsorge, gültig seit 1. Januar 2014 Stiftung der F. Hoffmann-La Roche AG für Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung Reglement als Ergänzung der beruflichen Vorsorge, gültig seit 1. Januar 2012 Benefits und Versicherungen Weitere Benefits und Versicherungen von Roche finden Sie im Intranet unter «Mitarbeiterthemen». Fragen zur staatlichen AHV/IV Ausgleichskasse Arbeitgeber Basel Viaduktstrasse 42 CH-4002 Basel Telefon Weitere Informationen Berufliche Vorsorge bei Roche Ein Überblick 21

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